-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einfüllanordnung und insbesondere
eine Einfüllanordnung
für den
Windschutzscheiben-Wascher-Wischer eines Kraftfahrzeug-Scheibenwischermechanismus.
-
Es
besteht eindeutig die Notwendigkeit, Behälter mit geeigneten Fluiden,
und gelegentlich mit Teilchenmaterial, für verschiedene Funktionsmechanismen
innerhalb eines Kraftfahrzeugs zu befüllen. Es besteht insbesondere
ein Bedarf, regelmäßig das Waschfluid
eines Scheibenwischermechanismus aufzufüllen, um sicherzustellen, daß bei Bedarf
geeignetes Fluid zur Reinigung der Windschutzscheibe zur Verfügung steht.
-
Traditionell
befinden sich die Fluidbehälter für Funktionsmechanismen
innerhalb eines Fahrzeugs im Innern des Motorraums. Unter solchen
Umständen
ist es erforderlich, die Motorhaube oder -abdeckung des Fahrzeugs
anzuheben, um Zugang zu diesen Behältern zu erlangen. Leider,
und wie es den Fachleuten auf diesem Gebiet bekannt ist, hat die
zunehmende Verwendung von geräuschabsorbierenden
und schalldämmenden
Materialien innerhalb eines Kraftfahrzeugs das Gewicht einer Fahrzeugmotorhaube
oder -abdeckung und damit die Schwierigkeit, eine solche Haube oder
Abdeckung anzuheben, beträchtlich
erhöht.
Die daraus resultierende Unbequemlichkeit, die Fahrzeughaube zwecks
einfacher Behälterauffüllung anzuheben,
bereitet insbesondere älteren
Fahrern und manchmal auch Autofahrerinnen noch zusätzliche
Schwierigkeiten, eine solche Haube anzuheben.
-
In
der
DE 195 46 085
C1 ist ein Behälter
für eine
Windschutzscheiben-Wascher-Einheit eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 beschrieben. Der Behälter ist in einem Teil der
durch eine Haube verschließbaren
Karosserie des Kraftfahrzeugs vorgesehen. Ein Rücksprung ist in der Haube im
Bereich der Einfüllöffnung vorgesehen,
die unabhängig
von der Haubenposition geschlossen werden kann. Der Rücksprung
kann einen Scharnierverschluß haben.
Er kann im Bereich eines in der Haube integrierten Lufteinlaßgitters
vorgesehen sein, wo der Teil des Gitters oberhalb der Behälteröffnung eine
Klappe bildet, die um eine Achse quer zur Schwenkachse der Haube
schwenkbar ist. Diese bekannte Anordnung ermöglicht einen leichten Zugang
zum Behälter,
ohne die Haube öffnen
zu müssen.
-
Es
wäre natürlich vorteilhaft,
eine Einfüllanordnung
bereitzustellen, die, ohne die Fahrzeughaube oder einen anderen
Verschluß zu öffnen, von
außen
zugänglich
ist. Es versteht sich jedoch auch, daß das ästhetische Aussehen des Fahrzeugs
hinsichtlich Styling und Form durch einen solchen äußeren Zugang
zu einer Einfüllanordnung
nicht beeinträchtigt
werden sollte. Des weiteren sollte eine beliebige äußere Einfüllanordnung
die Herstellung und Wartung eines Fahrzeugs nicht wesentlich verteuern oder
die Leistung eines Fahrzeugs hinsichtlich Aufprallreaktion, Aerodynamik
sowie Verschleiß-
und Abnutzungsanfälligkeit
nicht wesentlich verändern.
-
Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einfüllanordnung
bereitzustellen, die im wesentlichen den vorerwähnten Kriterien entspricht, ohne
wesentliche zusätzliche
Probleme hinsichtlich der Kraftfahrzeugleistung zu bereiten.
-
In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung wird eine mit einem Wascher-Wischer-Behälter eines
Kraftfahrzeugs gekoppelte Einfüllanordnung
bereitgestellt, wobei die Anordnung einen von außen zugänglichen Einfülltrichter
mit einem zu einem Schlauchanschlußende führenden konischen Abschnitt
und einem Sperrelement umfaßt,
das so konfiguriert ist, daß es
im Verhältnis
zu mindestens einem Teil des konischen Abschnitts als Gegenstück so geformt
ist, das im Gebrauch im Zusammenwirken mit dem konischen Abschnitt
eine Labyrinthdichtung bereitgestellt wird, die so ausgeführt ist,
daß ein
Zugang von Verunreinigungen zum Schlauchanschlußende durch den Trichterabschnitt
eingeschränkt wird,
während
das Sperrelement verschoben werden kann, um einen Zugang zum konischen
Abschnitt zu ermöglichen,
damit dadurch dem Schlauchanschlußende Ersatzfluid zugeführt werden
kann.
-
Der
konische Abschnitt und das Sperrelement beinhalten typischerweise
entsprechende ineinandergreifende Nut- und Federabschnitte, um die Labyrinthdichtung
bereitzustellen. Diese Nut- und Federabschnitte können sich
an einer Oberseite des konischen Abschnitts bzw. einer Kante des
Sperrelements oder in dazwischen liegenden Zwischenpositionen befinden.
Zusätzlich
kann eine Rinnen- oder Vertiefungskante zwischen dem konischen Abschnitt und
dem Sperrelement vorgesehen sein, um einen Zugang von Verunreinigungen
zum Schlauchanschlußende
weiter einzuschränken.
Diese Rinnen- oder Vertiefungskante kann Senk- oder Ablaßlöcher oder
-durchgänge
beinhalten, die Verunreinigungen ableiten, um einen Zugang zum Schlauchanschlußende zu
unterbinden.
-
Das
Sperrelement kann vom konischen Abschnitt aus vertikal verschiebbar
sein, um einen Zugang zum konischen Abschnitt zu ermöglichen,
damit das Ersatzfluid dem Schlauchanschlußende zugeführt werden kann. Alternativ
kann zwischen dem Einfülltrichter
und dem Sperrelement ein Scharnier vorgesehen sein, so daß das Sperrelement
durch darum erfolgende Drehung verschoben werden kann, um einen
Zugang zum konischen Abschnitt zu ermöglichen.
-
Mit
einem Scharnier zwischen dem Einfülltrichter und dem Sperrelement
kann die Einfüllanordnung
integral ausgeführt
sein. Diese integrale Konstruktion kann aus einem geformten Kunststoffmaterial
gebildet sein.
-
Eine
ergänzende
Dichtungsscheibe kann zwischen dem konischen Abschnitt und dem Sperrelement
vorgesehen sein, um im Gebrauch die Labyrinthdichtung zwischen dem
konischen Abschnitt und dem Sperrelement zu verstärken.
-
Normalerweise
ist die Einfüllanordnung
innerhalb eines Kraftfahrzeugs vertikal angeordnet, um das Eingießen des
Ersatzfluids in den Einfülltrichter zwecks
Zuleitung zum Schlauchanschlußende
zu erleichtern.
-
Die
Einfüllanordnung
ist typischerweise an der Plenumkammerabdeckung eines Belüftungssystems
zwischen der Haubenkante und der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs
gesichert.
-
Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nunmehr lediglich beispielhaft unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben; dabei sind:
-
1 eine
bildliche Darstellung einer einem Kraftfahrzeug zugeordneten Einfüllanordnung;
und
-
2 eine
Querschnittsansicht der in 1 dargestellten
Einfüllanordnung.
-
Wie
vorstehend angegeben, kann die Anordnung einer Einfüllanordnung
innerhalb eines Kraftfahrzeugs in einer Position, in der ein Zugang
von außen
möglich
ist, beträchtliche
Probleme bereiten. Es versteht sich, daß beispielsweise eine solche
Einfüllanordnung
das ästhetische
Gesamtaussehen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen und möglicherweise
das Aufprallverhalten dieses Fahrzeugs bei Zusammenstößen mit
anderen Fahrzeugen und Fußgängern verändern kann.
-
In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, und wie in 1 dargestellt,
wird eine Einfüllanordnung
bereitgestellt, die sich in einer Plenumkammerabdeckung 1 eines
Belüftungssystems
eines Kraftfahrzeugs 2 befindet. Diese Plenumkammerabdeckung 1 befindet
sich zwischen einer hinteren Kante 3 einer Fahrzeughaube 4 und
einer Windschutzscheibe 5. Somit versteht es sich, vom Äußeren des Fahrzeugs 2 aus
betrachtet, daß die
in einem Rücksprung
vorgesehene Anordnung der Plenumkammerabdeckung 1 sicherstellt,
daß eine
in dieser Abdeckung 1 befindliche Einfüllanordnung 6 das ästhetische
Aussehen des Fahrzeugs 2 nicht wesentlich zu beeinträchtigen
scheint.
-
Es
versteht sich, daß eine
von außen
zugängliche
Einfüllanordnung 6 Probleme
hinsichtlich des Eindringens von Verunreinigungen, wie beispielsweise
Regenwasser und Schmutz, bereiten kann. Dieses Problem tritt insbesondere
bei einer in einem Rücksprung vorgesehenen
Anordnung auf, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der in 1 dargestellten
Ausführungsform
beschrieben. Unter solchen Umständen
muß sichergestellt
sein, daß eine
geeignete Dichtung für
die Einfüllanordnung vorgesehen
ist, um ein Eindringen von Verunreinigungen zu verhindern oder zumindest
einzuschränken.
Es versteht sich, daß die
Einfüllanordnung
allgemein mit einem Funktionsmechanismus des Fahrzeugs und typischerweise
mit dem Wascher-Wischer-Behälter
des Scheibenwischermechanismus gekoppelt ist. Jegliches Eindringen
von Verunreinigungen kann somit Waschfluidverteilerschläuche und
Sprühdüsen blockieren
und zusätzlich
die Enteiserzusammensetzung des Waschfluids verändern. Die vorliegende Erfindung
betrifft somit die Bereitstellung einer Einfüllanordnung, die in einer von
außen zugänglichen
Position vorgesehen werden kann und gleichzeitig sicherstellt, daß eine adäquate Abdichtung
der Einfüllanordnung 6 besteht,
um sicherzustellen, daß Verunreinigungen
die Funktionszusammensetzung eines Fluids, das in einem Behälter für einen
Fahrzeugsfunktionsmechanismus aufbewahrt wird, nicht verändern können.
-
Wie
in 1 dargestellt, umfaßt die Einfüllanordnung 6 einen
Einfülltrichter 7 und
ein Sperrelement 8. In 1 ist ein
konischer Abschnitt 9 des Einfülltrichters 7 gemeinsam
mit einem Schlauchanschlußende 10 dargestellt,
das sich vom konischen Abschnitt 9 aus erstreckt oder sich
daran anschließt. Das
Sperrelement 8 beinhaltet einen als Gegenstück geformten
Abschnitt 11, der so konfiguriert ist, daß er passend
zu mindestens einem Teil des konischen Abschnitts 9 des
Einfülltrichters 7 ausgeführt ist.
-
In
der in 1 dargestellten Ausführungsform sind der Einfülltrichter 7 und
das Sperrelement 8 entlang einer jeweiligen Scharnierkante 12 aneinander
gesichert. Somit kann sich das Sperrelement 8 um diese
Scharnierkante 12 in der Richtung der Pfeilköpfe A schwenkend
in eine Verbindung mit dem Einfülltrichter 7 hinein-
und daraus herausdrehen. Es versteht sich natürlich, daß der Einfülltrichter 7 und das
Sperrelement 8 alternativ als einzelne Bauteile ausgeführt sein
können,
wobei das Sperrelement 8 durch eine vertikale Bewegung
aus seiner Verbindung mit dem Einfülltrichter 7 heraus
verschoben werden kann. Es ist in jedem Fall erforderlich, entsprechende
Verriegelungselemente 14, 15 im jeweiligen Sperrelement 8 und
Einfülltrichter 7 vorzusehen, um
bei Bedarf die Verbindung zwischen diesen Bauteilen 7, 8 aufrechtzuerhalten.
Ein einfacher Verriegelungshaltemechanismus ist, wie dargestellt,
normalerweise ausreichend.
-
Was
von außen
zugängliche
Einfüllanordnungen
betrifft, ist es, wie vorstehend angegeben, wichtig, die Möglichkeit
einer Verunreinigung eines durch die Einfüllanordnung 6 zu befüllenden
Fluidbehälters
zu berücksichtigen.
In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung sind somit der Einfülltrichter 7 und
insbesondere der konische Abschnitt 9 und das Sperrelement 8 so
konfiguriert, daß sie
im Verbund eine dazwischen befindliche Labyrinthdichtung bereitstellen.
Es versteht sich, daß beliebige Verunreinigungen,
wie beispielsweise Regenwasser oder Schmutz, allgemein nicht druckbeaufschlagt oder
sonstwie zwangsweise der Einfüllanordnung
zugeführt
werden. Somit ist eine Labyrinthdichtung allgemein ausreichend,
um einen Zugang von Verunreinigungen durch den konischen Abschnitt
zum Schlauchanschlußende 10 mindestens
einzuschränken.
Mit einer in einem Rücksprung
vorgesehenen Anordnung unterhalb der Haubenkante 3 versteht
es sich darüber
hinaus, daß bei
fahrendem Fahrzeug durch einen Venturieffekt ein geringfügiger Unterdruck
oder ein Vakuum erzeugt wird, um ein Eindringen von Verunreinigungen
durch einen auf diese Verunreinigungen einwirkenden Gegendruck weiter
einzuschränken.
Unter solchen Umständen
sollte der Wirkungsgrad der Labyrinthdichtung ausreichend sein,
um sicherzustellen, daß Verunreinigungen
in unwesentlicher Menge durch die Einfüllanordnung zu einem Fluidbehälter gelangen
können.
-
In 2 ist
ein Querschnitt der in 1 gezeigten Einfüllanordnung
in einer offenen Konfiguration dargestellt, während die Einfüllanordnung 6 in 3 in
einer geschlossenen Konfiguration dargestellt ist. Somit ist erkennbar,
daß sich
das Sperrelement 8 in der Richtung des Pfeilkopfes A um
die Scharnierkante 12 bewegt.
-
Für die in 2 dargestellte
offene Konfiguration versteht es sich, daß Ersatzfluid durch den konischen
Abschnitt 9 des Einfülltrichters 7 zum Schlauchanschlußende 10 geleitet
werden kann, das mit einem Behälter
für den
Fahrzeugfunktionsmechanismus, d.h. mit dem Windschutzscheiben-Wascher-Wischer-System
eines Kraftfahrzeugs, verbunden ist. Die Oberflächen des konischen Abschnitts 9 und
auch des Schlauchanschlußendes 10 sollten
natürlich
so sauber und schmutzfrei wie möglich
sein, damit solche Verunreinigungen nicht in den Behälter gespült werden.
Somit stellt die vorliegende Einfüllanordnung, wie vorstehend
beschrieben, sicher, daß eine
geeignete Dichtung vorhanden ist, um ein Eindringen von Verunreinigungen,
wie beispielsweise Schmutz und Regenwasser, einzuschränken.
-
3 zeigt
die vorliegende Einfüllanordnung 6 in
einer geschlossenen Konfiguration. Somit ist eine Labyrinthdichtung
zwischen dem Sperrelement 8 und dem Einfülltrichter 7 vorgesehen.
Diese Labyrinthdichtung wird insbesondere durch jeweilige gegenüberliegende
Abschnitte des Sperrelements 8 und des Trichters 7 so
bereitgestellt, daß ein
indirekter Durchgang zwischen dem Äußeren der Einfüllanordnung 6 und
dem Schlauchanschlußende 10 besteht.
Es versteht sich, daß mit
einem solchen indirekten und damit labyrinthförmigen Dichtungsmittel ein
Eindringen von Verunreinigungen trotz der durch die äußere Anordnung
der Einfüllanordnung
in einem Kraftfahrzeug 2 bedingten Lage eingeschränkt wird.
-
Die
Labyrinthdichtung der vorliegenden Erfindung kann in verschiedenartiger
Weise bereitgestellt werden. Somit kann, wie in den 2 und 3 dargestellt,
eine Rinnen- oder Vertiefungskante 16 um den konischen
Abschnitt 9 des Einfülltrichters 7 herum
vorgesehen sein. Diese Rinnen- oder Vertiefungskante 16 stellt
unmittelbar im Anschluß an die
Stoßkanten
des Sperrelements 8 und des Einfülltrichters 7 in einer
geschlossenen Konfiguration eine solche Erweiterung dar, daß Verunreinigungen
durch diese Rinnen- oder Vertiefungskante aufgefangen werden. Des
weiteren können
diese aufgefangenen Verunreinigungen so durch nach unten verlaufende Durchgänge in der
Rinnen- oder Vertiefungskante abgeführt werden, daß sie außerhalb
des konischen Abschnitts 9 nach unten fallen oder abtropfen,
ohne zum Schlauchanschlußende 10 zu
gelangen und damit in den Behälter
eindringen zu können.
-
In
einer üblicheren
Ausführung
der vorliegenden Einfüllanordnung
ist eine Überlauflippe 17 unmittelbar
angrenzend an die Stoßkanten
des Sperrelements 8 und des Einfülltrichters 7 so vorgesehen,
daß beliebige
eindringende Verunreinigungen nach oben fließen müssen, um in den Trichter 7 und damit
zum Schlauchanschlußende 10 zu
gelangen. Unter solchen Umständen
besteht ein indirekter Durchgang zwischen dem Äußeren der Einfüllanordnung 6,
wodurch eine einfache Labyrinthdichtung entsteht, die einen Zugang
von Verunreinigungen zum Einfülltrichter 7 einschränkt.
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft, wie vorstehend beschrieben, die
Bereitstellung einer Labyrinthdichtung zwischen jeweiligen Teilen
des Sperrelements 8 und des Einfülltrichters 7. Wie
in 3 durch gestrichelte Linien dargestellt, können somit
die gegenüberliegenden
Oberflächen
des Sperrelements 8 und des Einfülltrichters 7 ineinander
eingreifende Wellungen 18, 19 oder Nut- und Federzähne 20, 21 beinhalten,
die so vorgesehen sind, daß ein
indirekter labyrinthförmiger
Durchgang zwischen den äußeren Kanten
des Sperrelements 8 bzw. des Einfülltrichters 7 besteht.
Ein solches Ineinandergreifen zwischen jeweiligen gegenüberliegenden
Oberflächen
des Sperrelements 8 und des Einfülltrichters 7 schränkt das
Zuführen
von Verunreinigungen zur Einfüllanordnung
ein. Es versteht sich, daß,
wie vorstehend angegeben, beliebige Verunreinigungen der Einfüllanordnung 6 nicht
zwangsweise zugeführt
werden und daß durch
beliebige Hindernisse, wie beispielsweise die zwischen dem Sperrelement 8 und
dem Einfülltrichter 7 geschaffene
vorliegende Labyrinthdichtung, das Eindringen von Verunreinigungen
eingeschränkt wird.
-
Es
versteht sich, daß,
um die Labyrinthdichtung zu ergänzen,
typischerweise eine Dichtungsscheibe 22 an der Kante zwischen
dem Sperrelement 8 und dem Einfülltrichter 7 vorgesehen
ist. Diese Scheibe 22 umfaßt typischerweise ein Schaumstoff- oder
Gummielement, das zwischen dem Sperrelement 8 und dem Einfülltrichter 7 zusammengedrückt wird,
um, zusätzlich
zur Bereitstellung einer Rückfederspannung,
die gegen den die Klinke 14 und den Verriegelungsdurchgang 15 umfassenden
Verriegelungsmechanismus einwirkt, dazwischen für einen gewissen Abdichtungsgrad
zu sorgen. Somit wird durch die vorliegende Einfüllanordnung 6 eine
wirksame Dichtung bereitgestellt.
-
Ein
zusätzliches
Problem im Zusammenhang mit der äußeren Anordnung
einer Einfüllanordnung
besteht natürlich
darin, daß die
Anordnung, außer
im Bedarfsfall, auch mutwillig befüllt oder geöffnet werden könnte. Der
Klinkenmechanismus der Einfüllanordnung 6 kann
somit typischerweise vom Innern des Kraftfahrzeugs aus, ähnlich wie
die Motorraumhaube oder -abdeckung des Kraftfahrzeugs, per Fernbetätigung freigegeben
werden. Unter solchen Umständen
stellt die Scheibe 22, wie vorstehend angegeben, eine Vorspannung
zur Freigabe und zum Anheben der Anordnung bereit, um ein manuelles Verschieben
des Sperrelements 8 zu erleichtern, damit Ersatzfluid durch
die Einfüllanordnung 6 und
insbesondere durch den konischen Abschnitt 9 und das Schlauchanschlußende 10 zugeführt werden
kann.
-
In
der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform ist, wie erkennbar,
das Sperrelement 8 durch eine Scharnierkante 12 am
Einfülltrichter 7 gesichert.
Es ist somit möglich,
durch Integralformen ein Kunststoffbauteil mit einem aktiven Scharnierabschnitt
zwischen dem Sperrelement 8 bzw. dem Einfülltrichter 7 herzustellen.
Unter solchen Umständen läßt sich
die vorliegende Einfüllanordnung
relativ billig herstellen und erübrigt
einen Montageschritt, um das Sperrelement 8 und den Einfülltrichter 7 zu
einer Einfüllanordnung 6 zu
kombinieren. Es versteht sich, daß bei einem aus Kunststoff
geformten Bauteil, um das Materialgewicht und damit die Kosten zu
reduzieren, das Sperrelement 8 typischerweise einen Hohlraum 23 aufweist.
-
Aus 3 ist
erkennbar, daß in
der geschlossenen Konfiguration typischerweise ein Stopfenabschnitt 24 des
Sperrelements 8 in einen Abschnitt des Schlauchanschlußendes 10 eingreift,
um eine zusätzliche
Abdichtung bereitzustellen, so daß ein Eindringen von Verunreinigungen
in einen mit diesem Ende 10 gekoppelten Behälter verhindert
wird. Unter solchen Umständen
muß das
Material, aus dem das Sperrelement 8 besteht, mindestens
eine gewisse Oberflächenrückfederung
für einen
Eingriff mit dem Schlauchanschlußende 10 aufweisen.
Alternativ, wenn das Sperrelement 8 einen Hohlraum 23 hat,
versteht es sich, daß sich
die Wände
dieses Elements 8 und damit das Stopfenende 24 in
federnden Eingriff mit dem Schlauchanschlußende hinein biegen können, um
die Abdichtung zu erleichtern.
-
Es
versteht sich, daß trotz
bester Bemühungen,
das Eindringen von Verunreinigungen einzuschränken, allgemein Verunreinigungen,
wie beispielsweise Regenwasser, in gewissem Umfang an der Labyrinthdichtung
vorbei eindringen kann. Somit kann ein Ablaufdurchgang 25 mit
einem sehr kleinen Durchmesser an einem unteren Ende des konischen Abschnitts
vorgesehen sein, um sicherzustellen, daß das Ansammeln von Verunreinigungen
auf den Ablauf unterhalb dieses Durchgangs 25 beschränkt bleibt,
der durch das Stopfenende 24 des Sperrelements 8 und
den konischen Abschnitt 9 unterhalb dieses Durchgangs 25 gebildet
ist. Der Durchgang 25 sollte natürlich einen derart kleinen
Durchmesser haben, daß,
wenn Ersatzflüssigkeit
durch die Einfüllanordnung
eingegossen wird, eine solche Flüssigkeit nicht
in erheblichem Ausmaß durch
den Durchgang 25 gelangen kann. Alternativ kann der Durchgang 25 so
wie eine Stopfbuchse wirken, daß nur
dann, wenn das Sperrelement 8 robust in das untere Ende
oder die Verbindung des konischen Abschnitts 9 und des Schlauchanschlußendes 10 eingreift
und es bzw. sie daher verformt und ausdehnt, der Durchgang 25 ausgedehnt
wird, so daß Flüssigkeit
dadurch ablaufen kann.
-
Die
vorliegende Einfüllanordnung
kann aus beliebigen geeigneten Materialien hergestellt sein, die
für einen
Einbau innerhalb eines Fahrzeugs akzeptabel sind, ohne das ästhetische
Aussehen zu verändern
oder Montageprobleme zu bereiten. Somit kann die Einfüllanordnung
beispielsweise ein Formteil sein, wie vorstehend beschrieben, für das ein spritzgegossenes
oder blasgeformtes Polypropylenkunststoffmaterial verwendet wird,
das eine aktive Scharnierkante 12 zwischen dem Sperrelement 8 bzw.
dem Einfülltrichter 7 aufweist.
-
Um
das Eingießen
von Ersatzfluid durch die Einfüllanordnung 6 zu
erleichtern, hat der konische Abschnitt 9 natürlich allgemein
einen relativ steilen Winkel, der nach unten zum Schlauchanschlußende 10 hin
führt.
Es versteht sich jedoch auch, daß der konische Abschnitt 9 bei
Bedarf einen flacheren Winkel oder sogar eine im wesentlichen flache
Konfiguration aufweisen kann, vorausgesetzt, daß eine geeignete Labyrinthdichtung
im Hinblick auf ihr zugeordnetes Sperrelement geschaffen werden
kann.
-
Es
versteht sich, daß die
vorliegende Einfüllanordnung
für Situationen
besonders nützlich
ist, in denen ein im wesentlichen senkrechter oder vertikaler Einbau
der Einfüllanordnung
innerhalb eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist. Hinsichtlich solcher vertikal
oder senkrecht eingebauter Einfüllanordnungen
innerhalb eines Kraftfahrzeugs besteht zwangsläufig die Möglichkeit, daß Verunreinigungen
eindringen, insbesondere bei stehendem Fahrzeug. Ein vertikaler
Einbau bietet eine Oberfläche,
auf der Verunreinigungen, wie beispielsweise Regenwasser, so liegenbleiben
können,
daß sie
in die Einfüllanordnung einsickern
und daher einen mit dieser Einfüllanordnung
gekoppelten beliebigen Behälter
verunreinigen. Die vorliegende Erfindung stellt Mittel bereit, um
das Eindringen von Verunreinigungen in einen beliebigen Behälter durch
eine vertikal eingebaute Einfüllanordnung
einzuschränken.
Es versteht sich, daß,
beispielsweise im Falle von Regenwasser, durch wohlüberlegte
Wahl des Spalts zwischen den Oberflächen der Labyrinthdichtung
der Oberflächenspannungseffekt
genutzt werden kann, um die Strömung
einzuschränken.
-
Für Fachleute
auf diesem Gebiet ist es einleuchtend, daß die Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung lediglich ein Beispiel für die Realisierung der vorliegenden
Erfindung darstellt, und für Fachleute
auf diesem Gebiet versteht es sich, daß alternative Ausführungsformen
innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung, wie in
den beiliegenden Ansprüchen
definiert, möglich
sind.