DE19754403C1 - Transparenter Deckel eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs - Google Patents
Transparenter Deckel eines öffnungsfähigen FahrzeugdachsInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen transparenten Deckel eines öffnungsfähigen
Fahrzeugdachs mit einer Deckelplatte, die im Randbereich zumindestens teilweise von einem
Kunststoffrahmen umgeben ist, der eine Dichtungsaufnahme aufweist, in der ein Halteteil
einer den Deckel im Randbereich umgebenden Dichtung befestigbar ist.
Ein derartiger Deckel ist beispielsweise aus der DE 35 06 009 C3 bekannt. Bei den dort
gezeigten Ausführungsbeispielen weist der Kunststoffrahmen entweder eine horizontale
hinterschnittene Nut oder eine vertikale Nut zum Einstecken der Dichtung auf. Der
Kunststoffrahmen erstreckt sich mindestens über die volle Höhe der Glasscheibe und liegt bei
den meisten Ausführungsbeispielen sogar auf dieser auf. Ein derartiger Deckel ist zum einen
hinsichtlich seiner Fertigungstoleranzen sehr anfällig, in der Herstellung sehr aufwendig und
weist zum anderen auch optisch den Nachteil auf, daß an der sichtbaren Oberfläche des
Deckels durch die Abfolge von außen nach innen Dichtung/Kunststoffrahmen/Glasscheibe ein
mehrfacher Farbübergang stattfindet.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen transparenten Deckel der
eingangs genannten Art im Randbereich einfach und optisch ansprechender zu gestalten.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß der
Kunststoffrahmen den Randbereich der Deckelplatte nur im unteren Teil umgibt, während der
darüber angeordnete freibleibende Teil von einer Anlagefläche der Dichtung berührt wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Dadurch, daß die Dichtung von der Oberseite her mit einem Teil den Kunststoffrahmen
überlappt, wird zum einen eine größere Toleranzunempfindlichkeit und zum anderen der
optische Vorteil erreicht, daß sich die Dichtung unmittelbar an die Glasscheibe anlegt, so daß
von oben nur noch Dichtung und Glasscheibe und nicht mehr der Kunststoffrahmen zu sehen
ist.
Hinsichtlich der Aufnahme von Toleranzen ist es besonders vorteilhaft, wenn die
Dichtungsaufnahme als in etwa horizontaler Schlitz im Kunststoffrahmen ausgebildet ist, in
den eine Rippe des Halteteils der Dichtung eingreift.
Für eine feste Halterung der Dichtung am Kunststoffrahmen ist es dabei besonders vorteilhaft,
wenn die Rippe an wenigstens einer ihrer Anlageflächen zu den Wänden des Schlitzes eine in
Einschubrichtung des Halteteils geneigte Zahnung aufweist. Eine derart geneigte Zahnung
erfolgt beim Einschieben der Dichtung geringe Einschubkräfte, stemmt sich jedoch mit ihrer
entgegen der Ausziehrichtung geneigten Zahnung mit erhöhten Kräften einem Herausreißen
der Dichtung entgegen.
Vorteilhafterweise umgibt der Kunststoffrahmen den Randbereich der Deckelplatte etwa bis
zur Hälfte von deren Höhe. Durch eine derartige Ausgestaltung ist zum einen eine hinreichend
feste Verbindung der Deckelplatte mit den Kunststoffrahmen gegeben und zum anderen bleibt
oberhalb des umgebenden Teils des Kunststoffrahmens ein Freiraum, in den sich die
Anlagefläche der Dichtung einlegen kann.
Vorteilhafterweise besteht das Halteteil aus einem Kunststoff mit einer Shorehärte A von etwa
70, wobei sich an dieses nach außen ein Hohlkammerteil mit einer Shorehärte A von etwa 45
anschließt. Durch eine derartige Abstimmung der Shorehärten des Halteteils und der
Hohlkammerdichtung ergibt sich eine besonders gute, toleranzausgleichende Abdichtung des
Deckels gegenüber dem festen Fahrzeugdach bei gleichzeitig reduzierten Antriebskräften und
Quitsch- und Knarzgeräuschen.
Für die Festigkeit der Dichtung und die Haltbarkeit der Verbindung ist es von Vorteil, wenn
in das Halteteil der Dichtung eine Blecharmierung integriert ist.
Die Anlagefläche der Dichtung zur Deckelplatte ist vorzugsweise an einer oberen Lippe der
Dichtung ausgebildet, deren horizontale Länge in etwa ein Viertel bis ein Drittel der Länge
der Rippe des Halteteils beträgt. Durch eine derartige Abstimmung der Längen von Rippe und
Dichtlippe wird erreicht, daß beim Montieren der Deckel Dichtung und den dabei
einstellbaren Toleranzausgleich nur eine begrenzte Verformung der Dichtlippe an der
Anlagefläche stattfindet, so daß keine unschönen Verformungen im Deckelrandbereich
entstehen.
Die Deckelplatte besteht in an sich bekannter Weise vorzugsweise aus Glas und weist im
Randbereich einen bogenförmigen C-Schliff auf. Eine derartige Gestaltung der Kontur des
Deckels ermöglicht zum einen eine besonders innige Verbindung mit dem Kunststoffrahmen
und zum anderen eine günstige Anlagekontur für die Anlagefläche der oberen Dichtlippe der
Dichtung.
Das Halteteil und/oder das Hohlkammerteil der Dichtung bestehen vorzugsweise aus EPDM
(Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk).
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Teillängsschnitt durch den vorderen Bereich eines Deckels und
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Deckelrand- bzw. Dichtungsbereiches
In einem festen Fahrzeugdach 1 ist eine Dachöffnung ausgebildet, die mittels eines insgesamt
mit 2 bezeichneten Deckels wahlweise verschlossen oder zumindestens teilweise geöffnet
werden kann. Als Deckel kommen dabei sowohl Deckel von Hebedächern, von
Schiebedächern von Schiebehebedächern, von Hebeschiebdächern oder von Lamellendächern
in Frage. Auch einzelne feststehende oder bewegbare Windabweislamellen fallen unter den
Begriff transparenter Deckel.
Der Deckel 2 setzt sich aus einer transparenten Deckelplatte 3 und einem in dessen
Randbereich anspritzten oder angeschäumten Kunststoffrahmen 5 zusammen, wobei beim
Umschäumen bzw. Umspritzen gleichzeitig ein der Verstärkung und Haltung von
Anbindungsteilen dienendes Deckelinnenblech 4 mit integriert wird. Die Deckelplatte 3, die
entweder vorzugsweise als Glasscheibe oder als transparenter Kunststoffdeckel ausgebildet
ist, weist in ihrem außenliegenden Randbereich 3A einen bogenförmigen C-Schliff auf. An
diese Kontur im Randbereich 3A der Deckelplatte 3 legt sich ein Teil 5A des
Kunststoffrahmens 5 seitlich an, so daß er etwa bis zur Hälfte der Höhe der Glasscheibe 3
erreicht. Der Kunststoffrahmen 5 weist unterhalb des Randbereiches der Deckelplatte 3 eine
im wesentlichen horizontale Dichtungsaufnahme (Schlitz 5B) auf, die als umlaufender Schlitz
ausgebildet ist.
In die Dichtungsaufnahme (Schlitz 5B) wird eine horizontal verlaufende Rippe 6B eines
Halteteils 6A einer insgesamt mit 6 bezeichneten Dichtung eingeschoben. Die Rippe 6B weist
dabei gegenüber der oberen und unteren Anlagefläche der Dichtungsaufnahme 5B leichtes
Übermaß auf und ist zusätzlich vorzugsweise an ihrer Unterseite und/oder an ihrer Oberseite
(nicht gezeigt) mit einer Zahnung 6C versehen, die vorzugsweise in Einschubrichtung der
Rippe 6B geneigt ist. Die im Ausführungsbeispiel aus 3 nach unten gerichteten Zähnen
bestehende Zahnung 6C sorgt zum einen dafür, daß sich aufgrund der sich dazwischen
angeordneten Hohlräume die Zähne beim Einschieben der Rippe 6B entsprechend verformen
können; aufgrund der der Ausziehrichtung entgegengerichteten Neigung sperren sich die
Zähne der Zahnung 6C ferner gegen das Herausziehen der Dichtung 6, so daß ein fester Sitz
erreicht wird. Zur Erhöhung der Festigkeit ist in das Halteteil 6A der Dichtung 6 ein im
Ausführungsbeispiel eine nach oben abgewinkelte Blecharmierung 6D eingebettet.
Am oberen Ende weist das Halteteil der Dichtung 6 eine der Deckelplatte 3 zugewandte obere
Lippe 6E auf, deren Anlagefläche 6F sich im oberen Teil an den bogenförmigen C-Schliff der
Deckelplatte 3 anlegt. Die horizontale Länge dieser Lippe 6E entspricht etwa einem Viertel
bis einem Drittel der Länge der Rippe 6B, so daß auch bei stärken Toleranzen der Rippe 6B
bzw. des Schlitzes 5B eine sichere Anlage der Anlagefläche 6F an der Deckelplatte 3 erreicht
wird. Durch die Umgreifung des Kunststoffrahmen 5 von oben her mittels der Lippe 6E wird
zum einen eine sehr gute Abdichtung gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und zum
anderen optisch der Vorteil erreicht, daß von oben nur die Dichtung und die Glasplatte mit
eventuellen Farbunterschieden in Erscheinung treten und nicht noch der Kunststoffrahmen mit
einer eventuell weiteren abweichenden Färbung.
Außen schließt sich an das Halteteil 6A, welches beispielsweise aus Ethylen-Propylen-Dien-
Kautschuk (EPDM) mit einer Shorehärte A von etwa 70 besteht, ein weicherer
Hohlkammerteil 6G an, der beispielsweise aus EPDM mit einer Shorehärte A von etwa 45
besteht. Der Hohlkammerteil 6G ist von außen und von oben mittels einer Beflockung 6K
umgeben, die vorzugsweise aus schwarzem Polyester-Flok besteht. Deckelplatte 3 und
Dichtung 6 sind so am Kunststoffrahmen 5 verbunden, daß ihre obere Deckfläche in etwa
bündig liegt.
Die vom Hohlkammerteil 6G eingeschlossene Hohlkammer 6H weist in etwa die Form eines
Halbovals auf, wobei an der Unterseite durch die Form- und Materialschwächung eine
Sollknickstelle 6L ausgebildet ist. Diese sorgt bei einem sich aus der Ausstellposition
schließenden Deckel eines Schiebehebedachs dafür, daß die Dichtung bei einem mangelhaft
eingestellten Deckel nicht verquetscht wird. Die Trennlinie zwischen dem Halteteil 6A und
dem Hohlkammerteil 6G ist mit 6M bezeichnet. Sie ist vorzugsweise leicht schräg nach oben
außen geneigt, so daß beispielsweise von einem ausstellenden Deckel durch Einklemmen am
vorderen Rand des festen Fahrzeugdachs 1 keine Wulstbildung oder unschöne
Knarzgeräusche entstehen.
Die in Fig. 1 dargestellte vordere Lippe 6N an der Unterseite des Hohlkammerteils 6G dient
der zusätzlichen Abdichtung des geschlossenen Deckels bei hohen Fahrgeschwindigkeiten,
bei denen der Deckel aufgrund des über ihn herrschenden Unterdrucks nach oben gezogen
wird.
Claims (9)
1. Transparenter Deckel (2) eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs (1) mit einer Deckelplatte
(3), die im Randbereich (3A) zumindestens teilweise von einem Kunststoffrahmen (5)
umgeben ist, der eine Dichtungsaufnahme (Schlitz 5B) aufweist, in der ein Halteteil (6A)
einer den Deckel (2) im Randbereich (3A) umgebenden Dichtung (6) befestigbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffrahmen (5) den Randbereich (3A) der
Deckelplatte (3) nur im unteren Teil umgibt, während der darüber angeordnete
freibleibende Teil (7) von einer Anlagefläche (6F) der Dichtung (6) berührt wird.
2. Deckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsaufnahme als in
etwa horizontaler Schlitz (5B) im Kunststoffrahmen (5) ausgebildet ist, in den eine Rippe
(6B) des Halteteils (6A) eingreift.
3. Deckel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (6B) an wenigstens
einer Anlagefläche zu den Wänden des Schlitzes (5B) eine in Einschubrichtung des
Halteteils (6A) geneigte Zahnung (6C) aufweist.
4. Deckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffrahmen (5) den Randbereich (3A) der Deckelplatte (3) etwa bis zur Hälfte von
deren Höhe umgibt.
5. Deckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Halteteil (6A) aus einem Kunststoff mit einer Shorehärte von etwa 70 besteht, an das sich
nach außen ein Hohlkammerteil (6G) mit einer Shorehärte von etwa 45 anschließt.
6. Deckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in das
Halteteil (6A) der Dichtung (6) eine Blecharmierung integriert ist.
7. Deckel nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche
(6F) an einer oberen Lippe (6E) der Dichtung (6) ausgebildet ist, deren horizontale Länge
in etwa ein Viertel bis ein Drittel der Länge der Rippe (6B) des Halteteils (6A) beträgt.
8. Deckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckelplatte (3) aus Glas besteht und im Randbereich (3A) einen bogenförmigen C-Schliff
aufweist.
9. Deckel nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil
(6A) und/oder das Hohlkammerteil (6G) der Dichtung aus EPDM bestehen.
Priority Applications (2)
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DE19754403A DE19754403C1 (de) | 1997-12-09 | 1997-12-09 | Transparenter Deckel eines öffnungsfähigen Fahrzeugdachs |
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE (1) | DE19754403C1 (de) |
GB (1) | GB2332179B (de) |
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- 1997-12-09 DE DE19754403A patent/DE19754403C1/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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GB9826511D0 (en) | 1999-01-27 |
GB2332179A (en) | 1999-06-16 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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