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DE60009136T2 - Behälter bestehend aus zwei kammern die über eine ihrer oberflächen zusammengesetzt werden können - Google Patents

Behälter bestehend aus zwei kammern die über eine ihrer oberflächen zusammengesetzt werden können Download PDF

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DE60009136T2
DE60009136T2 DE60009136T DE60009136T DE60009136T2 DE 60009136 T2 DE60009136 T2 DE 60009136T2 DE 60009136 T DE60009136 T DE 60009136T DE 60009136 T DE60009136 T DE 60009136T DE 60009136 T2 DE60009136 T2 DE 60009136T2
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cavity
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter, der aus zwei Gefäßen besteht, die über eine ihrer Flächen zusammengesetzt werden können.
  • Insbesondere findet die Erfindung ihre Anwendung bei der Verpackung diverser Produkte und vor allem flüssiger Produkte.
  • Die Gefäße können daher aus Kanistern zum Abpacken diverser Flüssigkeiten bestehen.
  • Aus dem Dokument FR-A-2 765 557 ist bereits ein Behälter bekannt, der aus zwei Gefäßen besteht, die reversibel aneinander befestigt werden können. Der Behälter ist dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Gefäße jeweils im Bereich mindestens einer ihrer Flächen miteinander verbunden sind, wobei die betroffene Fläche bzw. die Flächen Befestigungsmittel umfassen, die nicht sichtbar sind, wenn die beiden Gefäße den Behälter bilden.
  • Obgleich dieser Behälter in zahlreichen Punkten vorteilhaft ist, kann er aufgrund der Ausgestaltung der Befestigungsmittel nur in begrenzten Konfigurationen entwickelt werden.
  • Darüber hinaus haben diese Befestigungsmittel den Nachteil, daß sie eine besondere Herstellung erforderlich machen, welche die Kosten des gesamten Behälters erhöht.
  • Die Erfindung ermöglicht ein Umgehen dieser Nachteile der derzeitigen Behälter und sieht hierzu einen neuen Behälter vor, der aus zwei zusammengesetzten Gefäßen besteht.
  • Dieser Behälter hat den Vorteil, daß er ein Zusammensetzen von zwei Gefäßen auf sehr charakteristische und wirksame Weise ermöglicht. Die zum Zusammensetzen verwendeten Mittel sind darüber hinaus ganz in einem Stück mit den Gefäßen herstellbar, insbesondere wenn diese aus Formkunststoff sind.
  • Ferner hat die vorliegende Erfindung den Vorteil, daß sie einen Behälter mit einer sehr eigenen Form vorsieht, welche die Öffentlichkeit sowohl in praktischer als auch in ästhetischer Hinsicht anziehen kann.
  • Weitere Ziele und Vorteile ergeben sich im Laufe der folgenden Beschreibung, die jedoch die Erfindung nicht einschränkt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter, der aus zwei Gefäßen besteht, die über eine ihrer Flächen zusammengesetzt werden können, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsfläche jedes Gefäßes auf ähnliche Weise enthält:
    • – einen Absatz in Querrichtung in Form einer Nut,
    • – einen unteren Anschlag und einen oberen Anschlag, derart, daß bei entgegengesetzter Lage der Boden der Nut jedes Gefäßes mit dem Rand der Nut des anderen Gefäßes zusammenwirkt, und daß der untere Anschlag jedes Gefäßes mit dem oberen Anschlag des anderen Gefäßes zusammenwirkt, derart, daß die beiden Gefäße verbunden werden, indem ihre relative Verschiebung in Quer- und in Längsrichtung blockiert wird.
  • Die nachstehend aufgeführten Ausführungsbeispiele stellen Ausführungsvarianten der vorliegenden Erfindung dar:
    • – er umfaßt ferner Mittel zur seitlichen Blockierung der beiden Gefäße,
    • – die Mittel zur Blockierung sind aus mindestens einem Hohlraum gebildet, der auf der Verbindungsfläche eines der Gefäße ausgebildet ist, sowie aus einer Erhebung, die auf der Verbindungsfläche des anderen Gefäßes ausgebildet ist, wobei die Erhebung dazu geeignet ist, sich in den Hohlraum einzufügen,
    • – jedes Gefäß umfaßt gleichzeitig einen Hohlraum und eine Erhebung,
    • – der Hohlraum ist eine Rille und die Erhebung ein vorstehender Steg,
    • – die Nut hat ein abgerundetes Profil, um das Zusammensetzen zu erleichtern,
    • – jedes Gefäß hat einen Verschluß, der dessen Öffnung verschließt, wobei die untere Fläche des Verschlusses den oberen Anschlag bildet,
    • – der untere Anschlag ist eine ebene Fläche, die zum Boden des Gefäßes gerichtet ist,
    • – der untere Anschlag ist mit einem im wesentlichen der Dicke des Verschlusses entsprechenden Abstand zum Boden des Gefäßes angeordnet,
    • – jedes Gefäß besteht aus formgepreßtem Kunststoff.
  • Die beigefügten Zeichnungen sind rein beispielhaft und nicht einschränkend gegeben. Sie stellen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. Sie ermöglichen ein leichteres Verstehen der Erfindung.
  • Die 1 ist eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Behälters, der aus zwei Gefäßen besteht.
  • Die 2, 3, 4 und 5 zeigen eine Ansicht eines der den Behälter der vorliegenden Erfindung bildenden Gefäßes von vorne, von der Seite, von unten bzw. von oben.
  • Für die Verpackung und die Abpackung bestimmter Produkte kann es vorteilhaft sein, Behälter 1 zu bilden, die zwei zusammensetzbare Gefäße aufweisen.
  • Innerhalb dieses Rahmens ist die vorliegende Erfindung ein Behälter 1, der, wie in 1 gezeigt, aus zwei Gefäßen 2, 3 besteht.
  • Diese Gefäße 2, 3 können über eine ihrer Flächen, die mit 6a bzw. 6b bezeichnet sind, zusammengesetzt werden.
  • Diese Verbindungsfläche 6a ist auch in der Vorderansicht der 2 zu erkennen.
  • Um das Zusammenwirken der beiden Gefäße 2, 3 zu ermöglichen, weist jede der Verbindungsflächen 6a, 6b eine besondere Konfiguration auf, die charakteristisch für die Erfindung ist.
  • Im folgenden wird das Ausführungsbeispiel beschrieben, bei dem die beiden Gefäße 2, 3 im wesentlichen identisch sind und Verbindungsflächen 6a, 6b aufweisen, die auf ähnliche Weise gebildet sind. Die Gefäße können jedoch auch unterschiedlich sein, insbesondere in einigen ihrer Abmessungen und beispielsweise in Querrichtung 17.
  • Wie dies in 3 gezeigt ist, weist die Verbindungsfläche 6a, 6b in Querrichtung zunächst einen Absatz 7 auf. Die Querachse hat in 4 das Bezugszeichen 17.
  • Zu Beschreibungszwecken hat man ferner die seitliche Achse jedes Gefäßes mit 16 und die Längsachse mit 15 bezeichnet.
  • Wie dies die Seitenansicht der 3 zeigt, stellt der Absatz 7 eine Änderung der Dicke des Behälters dar und hat eine Nut 8.
  • Diese Nut umfaßt einen Boden 9 und einen Rand 10.
  • Ferner hat die Verbindungsfläche 6a, 6b erfindungsgemäß einen unteren Anschlag 11, wie in 2 gezeigt.
  • Vorzugsweise ist der untere Anschlag 11 eine zum Boden des Gefäßes gerichtete ebene Fläche 19, die relativ zum Boden des Gefäßes 2, 3 vorspringt.
  • Jedes Gefäß 2, 3 hat ferner einen oberen Anschlag, der dazu geeignet ist, mit dem unteren Anschlag zusammenzuwirken, indem er auf die ebene Fläche 19 des genannten unteren Anschlags 11 paßt.
  • Die beiden so konfigurierten, eine Verbindungsfläche 6a, 6b aufweisenden Gefäße 2, 3 sind dazu geeignet, auf folgende Weise zusammenzuwirken.
  • Zum einen wirken die Nuten 8 durch Einfügen des Randes 10 einer der Verbindungsflächen 6a in den Boden 9 der anderen Verbindungsfläche 6b zusammen, und umgekehrt. Dieses Zusammenwirken wird sehr gut in 1 deutlich.
  • Zum anderen kommt der untere Anschlag 11 jedes Gefäßes 2, 3 an dem oberen Anschlag des anderen Gefäßes 2, 3 zur Anlage.
  • Das Zusammenwirken der Nuten 8 ermöglicht eine Blockierung der relativen transversalen Verschiebung beider Gefäße 2, 3. Der untere Anschlag 11 und der obere Anschlag stellen ihrerseits eine Blockierung beider Gefäße 2, 3 in Längsrichtung sicher.
  • In einem besonderen Ausführungsbeispiel ist der obere Anschlag aus dem Verschluß 5 gebildet, der die Öffnung der Gefäße 2, 3 verschließt. Diese Ausführungsvariante ist insbesondere an das Abpacken flüssiger Produkte angepaßt, für die ein Verschluß 5, der mit einem Gewinde 14 der Gefäße 2, 3 zusammenwirkt, häufig benutzt wird.
  • Die Verwendung des Verschlusses 5 zum Zwecke der Bildung des oberen Anschlags hat den Vorteil, daß kein zusätzliches Mittel zur Bildung dieses Anschlages notwendig ist. Folglich wird die untere Fläche 18 des Verschlusses 5 üblicher Bauart den oberen Anschlag bilden.
  • Um das Zusammensetzen und das Auseinandernehmen der beiden Gefäße 2, 3 zu erleichtern, haben die Nuten 8 darüber hinaus vorzugsweise ein abgerundetes Profil, wie dies in 3 gezeigt ist. Das Fehlen scharfer Winkel begünstigt das Positionieren jedes Randes 10 in jedem Boden 9 der gegenüberliegenden Nuten 8.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat der Behälter ferner Mittel zur seitlichen Blockierung der beiden Gefäße 2, 3.
  • Durch die Verwendung solcher Mittel wird eine vollständige Bewegungsblockierung beider Gefäße 2, 3 sichergestellt.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante sind die Mittel zur seitlichen Blockierung aus mindestens einem Hohlraum gebildet, der auf der Verbindungsfläche 6a, 6b eines der Gefäße 2, 3 ausgebildet ist, sowie aus einer Erhebung, die auf der Verbindungsfläche 6a, 6b des anderen Gefäßes 2, 3 ausgebildet ist.
  • Der Hohlraum und die Erhebung sind derart ausgebildet, daß sie zusammenwirken, wobei sich die Erhebung in den Hohlraum einfügt.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Hohlraum eine Rille 12, wie dies in den 2, 4 und 5 dargestellt ist.
  • In diesem Rahmen wird die Erhebung ein vorstehender Steg 13 sein, der ebenfalls in 2 zu erkennen ist, aber auch in den 3 und 5.
  • So ausgebildet, haben der Hohlraum und die Erhegung eine große Länge, wodurch ein hoher Wirkungsgrad bei der seitlichen Blockierung der beiden Gefäße 2, 3 gewährleistet wird.
  • Vorzugsweise sind die Gefäße 2, 3 aus Kunststoff gebildet und können mit Hilfe jedes bekannten Mittels formgepreßt werden.
  • Durch die Wahl eines ausreichend flexiblen Kunststoffes (beispielsweise durch Begrenzen der Dicke des Materials für die Gefäße 2, 3) erleichtert man darüber hinaus das Zusammensetzen und das Auseinandernehmen, indem man sich die Elastizität der Gefäße 2, 3 zu Nutze macht.
  • Schließlich ist es vorteilhaft, einen Behälter 1 zu bilden, der eine oder mehrere Standflächen auf einer Ebene aufweist.
  • Hierzu positioniert man den unteren Anschlag 11 vorzugsweise mit einem Abstand zum Boden 4 des Gefäßes 2, 3, der im wesentlichen der Dicke des Verschlusses 5 entspricht.
  • Wenn man die untere Fläche 18 des Verschlusses 5 und den unteren Anschlag 11 zusammenwirken läßt, wird folglich die obere Fläche des Verschlusses 5 mit der Ebene des Bodens 4 fluchten.
  • Auf diese Weise ist es möglich, eine der Seiten des Behälters 1 auf einer ebenen Fläche aufzustützen.
  • Selbstverständlich sind die Ausrichtungen der Längsachse 15, der Querachse 17 und der seitlichen Achse rein beispielhaft zum Zwecke der Beschreibung gewählt. Andere Ausrichtungen relativ zur Konfiguration des Behälters 1 fallen in den Schutzumfang der Erfindung.
  • 1
    Behälter
    2
    Gefäß
    3
    Zweites Gefäß
    4
    Boden
    5
    Verschluß
    6a
    Verbindungsfläche
    6b
    Verbindungsfläche
    7
    Absatz
    8
    Nut
    9
    Boden der Nut
    10
    Rand der Nut
    11
    unterer Anschlag
    12
    Rille
    13
    vorstehender Steg
    14
    Gewinde
    15
    Längsachse
    16
    seitliche Achse
    17
    Querachse
    18
    untere Fläche des Verschlusses
    19
    ebene Fläche

Claims (10)

  1. Behälter (1), der aus zwei Gefäßen (2, 3) besteht; die über eine (6a, 6b) ihrer Flächen zusammengesetzt werden können, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsfläche (6a, 6b) jedes Gefäßes (2, 3) auf ähnliche Weise enthält: – einen Absatz (7) in Querrichtung in Form einer Nut (8), – einen unteren Anschlag (11) und einen oberen Anschlag, derart, daß bei entgegengesetzter Lage der Boden (9) der Nut (8) jedes Gefäßes (2, 3) mit dem Rand (10) der Nut (8) des anderen Gefäßes (2, 3) zusammenwirkt, und daß der untere Anschlag (11) jedes Gefäßes (2, 3) mit dem oberen Anschlag des anderen Gefäßes (2, 3) zusammenwirkt, derart, daß die beiden Gefäße verbunden werden, indem ihre relative Verschiebung in Quer- und in Längsrichtung blockiert wird.
  2. Behälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er ferner Mittel zur seitlichen Blockierung der beiden Gefäße (2, 3) enthält.
  3. Behälter (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Blockierung aus mindestens einem Hohlraum gebildet sind, der auf der Verbindungsfläche (6a, 6b) eines der Gefäße (2, 3) ausgebildet ist, sowie aus einer Erhebung, die auf der Verbindungsfläche (6a, 6b) des anderen Gefäßes (2, 3) ausgebildet ist, wobei die Erhebung dazu geeignet ist, sich in den Hohlraum einzufügen.
  4. Behälter (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gefäß (2, 3) gleichzeitig einen Hohlraum und eine Erhebung umfaßt.
  5. Behälter (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum eine Rille (12) und die Erhebung ein vorstehender Steg (13) ist.
  6. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (8) ein abgerundetes Profil hat, um das Zusammensetzen zu erleichtern.
  7. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gefäß (2, 3) einen Verschluß (5) hat, der dessen Öffnung verschließt, wobei die untere Fläche (18) des Verschlusses (5) den oberen Anschlag bildet.
  8. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Anschlag (11) eine ebene Fläche (19) ist, die zum Boden des Gefäßes (2, 3) gerichtet ist.
  9. Behälter (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Anschlag (11) mit einem im wesentlichen der Dicke des Deckels (5) entsprechenden Abstand zum Boden (4) des Gefäßes (2, 3) angeordnet ist.
  10. Behälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gefäß (2, 3) aus formgepreßtem Kunststoff besteht.
DE60009136T 1999-12-02 2000-11-08 Behälter bestehend aus zwei kammern die über eine ihrer oberflächen zusammengesetzt werden können Expired - Lifetime DE60009136T2 (de)

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