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Die vorliegende Erfindung betrifft
Zusammensetzungen zum Reinigen der Abgase von Verbrennungsmotoren.
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Bei den Abgassystemen von Kraftfahrzeugen
verwendet man Katalysatoren zur Umwandlung von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen
und Stickstoffoxiden NOx, die im Verlaufe
des Betriebs des Motors gebildet werden, in für die Umgebung besser verträgliche Gase.
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Wenn der Motor mit einem stöchiometrischen
oder schwach fetten Luft/Brennstoff-Verhältnis betrieben wird, das heißt, zwischen
etwa 14,7 und 14,4, sind Katalysatoren, die Palladium, Platin und
Rhodium oder Mischungen oder Legierungen dieser Metalle enthalten,
dazu in der Lage, die drei Gasfamilien gleichzeitig in wirksamer
Weise umzuwandeln.
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Solche Katalysatoren werden häufig als
Dreiwege-Katalysatoren bezeichnet.
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Um eine wirtschaftliche Verbrennung
sicherzustellen, ist es jedoch erwünscht, die Motoren oder Brennkraftmaschinen
unter mageren Verbrennungsbedingungen zu betreiben, bei denen das
Luft/Brennstoff-Verhältnis
größer ist
als 14,7 und im allgemeinen zwischen 19 und 27 liegt.
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Dreiwege-Katalysatoren sind zwar
in der Lage, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe umzuwandeln, sind
jedoch nicht wirksam für
die Reduktion der während
eines Betriebs mit magerer Verbrennung die gebildeten NOx.
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In der Tat erfordern die herkömmlichen
Dreiwege-Katalysatoren die Anwendung sehr strikter Verhältnisse
zwischen den Oxidationsmitteln und den Reduktionsmitteln und können daher
die katalytische Umwandlung der NOx der
Abgase nicht bewirken, wenn diese letzteren einen Sauerstoffüberschuß aufweisen.
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Zur Lösung dieses Problems wurden
Abgasreinigungsvorrichtungen entwickelt, die NOx-Fänger aufweisen.
Das Prinzip dieser Vorrichtungen, insbesondere jener, die in dem
Patent EP-560 991 beschrieben ist, besteht darin, die während des Betriebs
des Motors mit einer mageren Mischung gebildeten NOx zu
absorbieren. Ähnliche
Vorrichtungen sind in der EP-A-0 613 714 und dem PATENT ABSTRACT
OF JAPAN, Vol. 1939, Nr. 09, beschrieben.
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Man erzielt diese NOx-Absorption
dadurch, daß man
den aus den Verbrennungskammern austretenden Abgasstrom durch einen
Monolith führt,
der mit absorbierenden Substanzen imprägniert ist. Diese Substanzen
sind im wesentlichen aus Alkali- oder Erdalkali-Elementen und Oxidationskatalysatoren
gebildet. Die Stickstoffoxide NOx, die zuvor
mit geeigneten Katalysatoren, wie Platin, zu NO2 oxidiert
worden sind, werden auf der Oberfläche der Alkali- oder Erdalkali-Elemente
unter Bildung von Nitraten absorbiert.
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Die Aufnahmekapazität und -dauer
sind jedoch stark eingeschränkt,
was es erforderlich macht, periodische Regenerierungen durchzuführen, die
insbesondere als Reinigungen bezeichnet werden. Sie dienen einem
doppelten Zweck, nämlich
der Freisetzung der in dieser Weise gebundenen NOx und
der Reduktion der Stickstoffoxide zu unschädlichen Verbindungen (Stickstoff).
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Diese Reinigungsstufe erfolgt auf
der Grundlage einer angepaßten
Motorbetriebsstrategie, die es ermöglicht, ein Medium mit einem
geringen Sauerstoffgehalt zu bilden, welches erhebliche Anteile
von reduzierenden Mitteln (CO, H2 oder HC)
enthält.
Die Reduktion der NOx wird in dieser Weise
durch die Zugabe einer reduzierenden Funktion auf dem Monolithen,
häufig
in Form von Platin oder Rhodium, sichergestellt.
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Es ist bekannt, daß bestimmte
Alkalimaterialien, wie Barium, Kalium oder Strontium, in Kombination mit
Platin dazu in der Lage sind, Stickstoffoxide bei Sauerstoff-Überschußbedingungen
zu speichern oder zu absorbieren.
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Diese NOx-Fänger sind
insbesondere interessant aufgrund ihrer Fähigkeit, NOx aus
den Abgasen von Motoren mit einer mageren Verbrennung zu entfernen.
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Solche Abgasreinigungssysteme besitzen
eine Reihe von Nachteilen, obwohl sie es ermöglichen, Wirksamkeiten zu erzielen,
die mit den Anforderungen zur Erreichung der gesetzlichen Normen
verträglich sind
durch einen Betrieb, der an die Änderungen
zwischen den Absorptionsphasen und den sogenannten Regenerierungsphasen
angepaßt
ist.
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Es hat sich gezeigt, daß die derzeit
bekannten NOx-Fänger eine Reihe von Nachteilen
aufweisen. Sie erfordern erhöhte
Anteile an Edelmetallen, da diese Edelmetalle gleichzeitig in den
Reaktionen zur Speicherung der NOx und ihrer
Reduktion teilnehmen. Sie sind weiterhin sehr kostspielig in ihrer
Herstellung.
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Andererseits sind die herkömmlichen
NOx-Fänger
sehr empfindlich gegenüber
einer Vergiftung durch Schwefel (der aus dem ursprünglich in
dem Brennstoff vorhandenen Schwefel herrührt). In der Tat verdrängen die
Schwefeloxide die auf der Oberfläche
der Alkali- und Erdalkali-Elemente vorliegenden NOx-Oxide
als Folge der Anwesenheit von Oxidationskatalysatoren durch ein
Verfahren, das sehr ähnlich
ist jenem, das für
die Bildung von Nitraten verantwortlich ist. Die Aufnahmeaktivität verringert
sich daher mit der Zeit graduell, so daß es erforderlich ist, Strategien
zur Entfernung des Schwefels zu entwickeln, welche Strategien einen
starken Verbrauch von Reduktionsmitteln erforderlich machen, und
insbesondere von Brennstoff.
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Es wurden daher NOx-Fänger oder
-Absorptionsmittel entwickelt, die einen porösen Träger und Mangan und Kalium enthaltende
Katalysatoren umfassen.
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Der poröse Träger kann aus Aluminiumoxid,
einem Ceroxid, einem Zirkoniumoxid oder aus Zeolith gebildet sein.
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Es wurde bereits vorgesehen, einen
NOx-Fänger
des oben beschriebenen Typs mit einem Dreiwege-Katalysator zu verbinden,
der stromaufwärts
des NOx-Fängers in einer Abgasleitung
angeordnet ist.
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Bei einer solchen Anodnung erhitzt
sich der in der Nähe
des Motors angeordnete Dreiwege-Katalysator schnell und stellt eine
wirksame Umwandlung der Emissionen bei einem Kaltstart sicher.
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Anschließend, wenn sich der Motor erwärmt hat,
eliminiert der Dreiwege-Katalysator die Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid
und Stickstoffoxide aus den Abgasen während des stöchiometrischen
Betriebs und die Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid während eines
mageren Verbrennungsbetriebs.
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Der stromabwärts des Dreiwege-Katalysators
angeordnete NOx-Fänger tritt dann in Betrieb,
wenn die Temperatur der Abgase seine maximale Wirksamkeit ermöglicht.
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Es wurde auch vorgeschlagen, einen
Dreiwege-Katalysator stromabwärts
des NOx-Fängers anzuordnen.
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Die Anordnung eines NOx-Fängers und
eines Dreiwege-Katalysators in Stromrichtung aufwärts und/oder
abwärts
davon in einer Abgasleitung macht es erforderlich, daß man für diese
Bestandteile getrennte Einrichtungen in einer Abgasleitung vorsehen
muß, was
den Platzbedarf des Systems und demzufolge seine Herstellungskosten
erhöht.
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Die vorliegende Erfindung zielt nun
darauf ab, eine Zusammensetzung zur Behandlung von Abgasen von Verbrennungsmotoren
oder Brennkraftmaschinen anzugeben, die bei einer im Vergleich zu
bekannten Zusammensetzungen erhöhten
Wirksamkeit geringere Kosten erforderlich macht, insbesondere was
ihre Umhüllungsvorrichtungen
beim Einbau in eine Abgasleitung eines Kraftfahrzeugs anbelangt.
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Sie betrifft somit eine Reinigungszusammensetzung
nach Anspruch 1.
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Die Zusammensetzungen können irgendwelche
der besonderen Ausführungsformen
umfassen, die Gegenstand der abhängigen
Patentansprüche
sind.
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Die Erfindung wird besser verständlich durch
die Lektüre
der folgenden Beschreibung.
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Weitere Eigenschaften, Einzelheiten
und Vorteile der Erfindung ergeben sich noch genauer aus der Lektüre der folgenden
Beschreibung.
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Im Rahmen der Beschreibung versteht
man unter Seltenen Erden Elemente der Gruppe, die durch Yttrium
und die Elemente des Periodensystems mit Atomzahlen zwischen 57
und 71 einschließlich
gebildet wird.
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Andererseits versteht man unter einer
spezifischen Oberfläche
die spezifische B.E.T.-Oberfläche,
die durch Adsorption von Stickstoff nach der ASTM-Norm D 3663-78
bestimmt wird, basierend auf der BRUNAUER-EMMETT-TELLER-Methode,
die in der Zeitschrift "The
Journal of the Amercian Chemical Society, 60 (1938), 309" beschrieben ist.
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Die Einrichtungen zur Absorption
von NOx für mit magerer Verbrennung betrie benen
Motoren sind gekennzeichnet durch die Kombination von zwei spezifischen
Zusammensetzungen, die nachfolgend näher beschrieben werden.
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Diese Zusammensetzungen umfassen
einen Träger
und eine aktive Phase. Der Begriff Träger muß in einem sehr breiten Sinne
verstanden werden, um in der Zusammensetzung das oder die Hauptelemente
zu bezeichnen, die keine eigentliche katalytische Aktivität oder Speicher-Aktivität aufweisen
oder eine katalytische Aktivität
oder Speicher-Aktivität
besitzen, die nicht mit jener der aktiven Phase äquivalent ist, tragen und auf
dem oder denen die anderen Elemente abgeschieden sind. Zur Vereinfachung
wird in der Folge der Beschreibung von dem Träger und der aktiven oder getragenen
Phase gesprochen, wobei es sich versteht, daß man den Rahmen der vorliegenden
Erfindung nicht verläßt dann,
wenn ein als der aktiven oder getragenen Phase zugehörendes Element
als auf dem Träger
vorliegend beschrieben wird, beispielsweise dadurch, daß es dort
im Rahmen der eigentlichen Herstellung des Trägers eingebracht worden ist.
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Die erste Zusammensetzung wird nachfolgend
beschrieben.
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Diese Zusammensetzung umfallt eine
aktive Phase auf der Grundlage von Mangan und mindestens eines weiteren
Elements A, das ausgewählt
ist aus Alkali- und
Erdalkali-Elementen. Als Alkalielement kann man insbesondere Natrium
und Kalium nennen. Als Erdalkali-Element kann man insbesondere Barium
nennen. Da die Zusammensetzung ein oder mehrere Elemente A umfassen
kann, bezieht sich jeder Hinweis in der folgenden Beschreibung auf
das Element A und auch auf jene Fälle, da mehrere Elemente A
vorliegen.
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Andererseits sind die Elemente Mangan
und A in dieser ersten Zusammensetzung in chemischer Form gebunden.
Darunter ist zu verstehen, daß zwischen
Mangan und dem Element A chemische Bindungen vorliegen als Ergebnis
einer Reaktion dieser Elemente, wobei diese beiden Elemente nicht
einfach wie in einer einfachen Mischung nebeneinander vorliegen.
Demzufolge können
die Elemente Mangan und A in Form einer Verbindung oder einer Phase
vom Typ eines gemischten Oxids vorliegen.
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Diese Zusammensetzung oder diese
Phase kann insbesondere durch die Formel AxMnyO2~ (1) gekennzeichnet
werden, worin 0,5<y/x<6 bedeuten. Als
Phase oder Verbindung der Formel (1) kann man beispielsweise solche
vom Typ Vernadit, Hollandit, Romanechit oder Psilomelan, Birnesit,
Todorokit, Buserit oder Litho phorit nennen. Die Verbindung kann
gegebenenfalls hydratisiert sein. Die Verbindung kann darüber hinaus
eine Schichtstruktur des Typs Cdl2 aufweisen. Die Formel (1) wird
lediglich zur Erläuterung
angegeben, wobei der Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht verlassen
wird, wenn die Verbindung eine andere Formel aufweist mit der Maßgabe, daß das Mangan
und das Element A chemisch gebunden sind.
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Die Analyse durch Röntgenstrahlen
oder durch Elektronenmikroskopie ermöglicht den Nachweis der Anwesenheit
einer solchen Verbindung.
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Der Oxidationszustand des Mangans
kann zwischen 2 und 7 und insbesondere zwischen 3 und 7 variieren.
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Im Fall von Kalium können dieses
Element und Mangan in Form einer Verbindung des Typs K2Mn4Og vorliegen.
Im Fall von Barium kann es sich um eine Verbindung des Typs BaMnO3
handeln.
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Die erste Zusammensetzung umfaßt weiterhin
einen Träger.
Als Träger
kann man irgendeinen porösen
Träger
einsetzen, der für
den Katalysatorbereich geeignet ist. Es ist bevorzugt, daß dieser
Träger
gegenüber
den Elementen Mangan und A in einem solchen Ausmaß chemisch
inert ist, daß eine
wesentliche Reaktion eines oder beider Elemente mit dem Träger vermieden
wird, welche zu einer chemischen Bindung zwischen dem Mangan und
dem Element A führen
könnte.
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Im Fall einer Reaktion zwischen dem
Träger
und diesen Elementen ist es jedoch möglich, größere Mengen von Mangan und
des Elements A vorzusehen zur Bildung der angestrebten chemischen
Bindung zwischen diesen Elementen.
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Insbesondere basiert der Träger auf
einem Oxid ausgewählt
aus Ceroxid, Zirkoniumoxid oder Mischungen davon.
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Man kann insbesondere die Mischungen
von Ceroxid und Zirkoniumoxid erwähnen, die in den Patentanmeldungen
EP-A-605274 und EP-A-735984 beschrieben sind, auf deren Beschreibung
hierin Bezug genommen sei. Man kann insbesondere Träger auf
der Grundlage von Ceroxid und Zirkoniumoxid verwenden, bei denen
die Oxide in einem Cer/Zirkonium-Atomverhältnis von mindestens 1 vorliegen.
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Von diesen Trägern kann man auch jene verwenden,
die in Form einer festen Lösung
vorliegen. In diesem Fall zeigen die Röntgenbeugungsspektren die Anwesenheit
einer einzigen homogenen Phase. Bei Trägern mit einem höheren Cergehalt
entspricht diese Phase jener eines kubischen kristallinen CeO2-Oxids,
dessen Gitterparameter im Vergleich zu einem reinen Ceroxid mehr
oder weniger verschoben sind, was das Einarbeiten des Zirkoniums
in das Kristallgitter des Ceroxids und damit den Erhalt einer echten
festen Lösung
manifestiert.
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Man kann weiterhin Mischungen aus
Ceroxid und Zirkoniumoxid auf der Grundlage dieser beiden Oxide
und zusätzlich
des Oxids von Scandium oder eines anderen Seltenen Erdelements,
wie Cer, nennen, insbesondere jene, die in der Patentanmeldung WO
97/43214 beschrieben sind, worauf hiermit ausdrücklich Bezug genommen sei.
Diese Anmeldung beschreibt insbesondere Zusammensetzungen auf der
Grundlage eines Ceroxids, eines Zirkoniumoxids und eines Yttriumoxids
oder neben Ceroxid und Zirkoniumoxid mindestens ein weiteres Oxid
ausgewählt
aus Scandiumoxid und Oxiden von Seltenen Erden mit Ausnahme von
Cer, in einem Cer/Zirkonium-Atomverhältnis von mindestens 1.
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Diese Zusammensetzungen besitzen
nach der Calcinierung während
6 Stunden bei 900°C
eine spezifische Oberfläche
von mindestens 35 m2/g und eine Sauerstoff-Speicherkapazität bei 400°C von mindestens 1,5
ml d,o2/g.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung basiert der Träger
auf Ceroxid und umfaßt zusätzlich Siliciumdioxid.
Träger
dieser Art sind in den Patentanmeldungen EP-A-207857 und EP-A-547924, auf
die hiermit Bezug genommen sei, beschrieben.
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Der Gesamtgehalt an Mangan, Alkali-
und Erdalkali-Elementen kann innerhalb breiter Bereiche variieren.
Der minimale Gehalt ist jener, jenseits dem man keine NOx-Adsorptionsaktivität mehr beobachtet. Dieser Gehalt
kann insbesondere zwischen 2 und 50%, insbesondere zwischen 5 und
30%, liegen, wobei dieser Gehalt als Atom-%, bezogen auf die Summe
der Mole des oder der Oxide des Trägers und der betreffenden Elemente
der aktiven Phase angegeben ist.
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Die Gehalte an Mangan, Alkali-Elementen
und Erdalkali-Elementen können
ebenfalls innerhalb weiter Bereiche variieren, wobei der Mangangehalt
insbesondere gleich oder ähnlich
dem von Alkali- oder Erdalkali-Elementen sein kann.
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Man kann die erste erfindungsgemäße Zusammensetzung
mit Hilfe eines Verfahrens herstellen, gemäß dem man den Träger mit
Mangan und mindestens einem weiteren Element A oder mit Vorläufern für Mangan
und mindestens eines weiteren Elements A in Kontakt bringt und das
Ganze bei einer Temperatur calciniert, die dazu ausreicht, eine
chemische Bindung zwischen Mangan und dem Element A zu erzeugen.
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Ein anwendbares Verfahren, ein genaues
Inkontaktbringen zu erreichen, umfaßt die Imprägnierung. Man bildet in dieser
Weise zunächst
eine Lösung
oder eine Aufschlämmung
von Salzen oder Verbindungen der Elemente der getragenen Phase.
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Die Salze kann man aus Salzen von
anorganischen Säuren,
wie den Nitraten, Sulfaten oder Chloriden, auswählen.
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Man kann auch die Salze von organischen
Säuren
und insbesondere die Salze von gesättigten aliphatischen Carbonsäuren oder
Hydroxycarbonsäuren
verwenden. Beispielsweise kann man Formiate, Acetate, Propionate,
Oxalate und Citrate nennen.
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Anschließend imprägniert man den Träger mit
der Lösung
oder der Aufschlämmung.
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Man wendet insbesondere die Trockenimprägnierung
an. Die Trockenimprägnierung
besteht darin, dem zu imprägnierenden
Produkt ein Volumen einer wäßrigen Lösung des
Elements zuzugeben, das gleich ist dem Porenvolumen des zu imprägnierenden
Feststoffs.
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Es kann von Vorteil sein, die Abscheidung
der Elemente der aktiven Phase in zwei Stufen zu bewirken. So kann
man mit Vorteil Mangan in einer ersten Stufe abscheiden und anschließend in
einer zweiten Stufe das Element A.
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Nach dem Imprägnieren wird der Träger gegebenenfalls
getrocknet und dann calciniert. Es ist festzuhalten, daß es möglich ist,
einen Träger
zu verwenden, der vor der Imprägnierung
noch nicht calciniert worden ist.
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Die Abscheidung der aktiven Phase
kann auch durch Aufsprühen
einer Suspension auf der Grundlage von Salzen oder Verbindungen
der Elemente der aktiven Phase und des Trägers bewirkt werden. Anschließend calciniert
man das in dieser Weise erhaltene besprühte Produkt.
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Die Calcinierung erfolgt, wie oben
angegeben, bei einer Temperatur, die dazu ausreicht, eine chemische
Bindung zwischen Mangan und dem Element A zu bewirken.
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Diese Temperatur variiert in Abhängigkeit
von der Art des Elements A, sie liegt jedoch im Fall einer Calcinierung
in Gegenwart von Luft im allgemeinen bei mindestens 600°C und insbesondere
bei mindestens 700°C
und kann insbesondere zwischen 800°C und 850°C liegen.
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Höhere
Temperaturen sind im allgemeinen nicht notwendig, vorausgesetzt,
daß die
chemische Bindung zwischen Mangan und dem Element A bereits gebildet
worden ist, sie können
jedoch zu einer Verkleinerung der spezifischen Oberfläche des
Trägers
führen,
was die katalytischen Eigenschaften der Zusammensetzung vermindern
kann.
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Die Dauer der Calcinierung hängt insbesondere
von der Temperatur ab und wird in der Weise eingestellt, daß sie dazu
ausreicht, eine chemische Bindung der Elemente zu bewirken.
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Die zweite erfindungsgemäße Zusammensetzung
sei im folgenden erläutert.
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Diese Zusammensetzung umfaßt ebenfalls
einen Träger
und eine aktive Phase.
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Das oben bereits im Hinblick auf
die aktive Phase der ersten Zusammensetzung Angegebene trifft auch
hier zu, insbesondere was die Art der Elemente dieser Phase und
ihre Menge angeht. So kann das Element B insbesondere Natrium, Kalium
oder Barium sein.
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Die aktive Phase der zweiten Zusammensetzung
kann auch auf Mangan und mindestens einem Seltenen Erdelement beruhen.
Dieses Seltene Erdelement kann insbesondere ausgewählt werden
aus Cer, Terbium, Gadolinium, Samarium, Neodym und Praseodym.
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Der Gesamtgehalt an Mangan, Alkali-,
Erdalkali- oder Seltenen Erdelementen kann zwischen 1 und 50%, insbesondere
zwischen 5 und 30%, variieren. Dieser Gehalt ist als Atom-% ausgedrückt, bezogen
auf die Summe der Mole des oder der Oxide des Trägers und der betreffenden Elemente
der getragenen Phase. Die Gehalte an Mangan, Alkali-, Erdalkali-
bzw. Seltenen Erdelementen können
ebenfalls innerhalb weiter Bereiche variieren, wobei der Gehalt
an Mangan insbesondere gleich oder ähnlich jenem des Elements B
sein kann.
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Wie oben bereits angegeben, besteht
ein Kennzeichen der zweiten Zusammensetzung darin, daß sie nach
dem Calcinieren während
8 Stunden bei 800°C
eine spezifische Oberfläche
von mindestens 80 m2/g aufweist oder aufweisen
kann. Insbesondere beträgt
diese spezifische Oberfläche
nach der Calcinierung während 8
Stunden bei 800°C
mindestens 100 m2/g.
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Unter der spezifischen Oberfläche versteht
man die spezifische B.E.T.-Oberfläche, die durch die Adsorption
von Stickstoff bestimmt worden ist gemäß der ASTM-Norm D 3663-78,
die auf der BRUNAUER-EMMETT-TELLER-Methode beruht, die in der Veröffentlichung "The Journal of the
American Chemical Society, 60 (1938), 309" beschrieben ist.
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Diese Oberflächen-Eigenschaft erzielt man
durch die Auswahl eines geeigneten Trägers, der insbesondere eine
ausreichend hohe spezifische Oberfläche aufweist.
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Dieser Träger kann auf der Grundlage
von Aluminiumoxid aufgebaut sein. Man kann hierzu jegliche Art von
Aluminiumoxid verwenden, welches eine für die katalytische Anwendung
ausreichend hohe spezifische Oberfläche aufweist. Man kann hierzu
Aluminiumoxide erwähnen,
die durch schnelle Entwässerung
mindestens eines Aluminiumhydroxids, wie Bayerit, Hydrargillit oder
Gibbsit, Nordstrandit und/oder mindestens eines Aluminiumoxyhydroxids,
wie Boehmit, Pseudoboehmit und Diaspor, erhalten worden sind.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung verwendet man stabilisiertes Aluminiumoxid. Als stabilisierendes
Element kann man hierzu Seltene Erdelemente, Barium, Silcium und
Zirkonium nennen. Als Seltenes Erdelement kann man insbesondere
Cer, Lanthan oder eine Lanthan-Neodym-Mischung nennen.
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Die Herstellung des stabilisierten
Aluminiumoxids erfolgt in an sich bekannter Weise, insbesondere durch
Imprägnieren
des Aluminiumoxids mit Lösungen
von Salzen, wie Nitraten, der angegebenen stabilisierenden Elemente
oder durch ge meinsames Trocknen eines Vorläufers für Aluminiumoxid und von Salzen
dieser Elemente und anschließende
Calcinierung.
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Man kann andererseits eine weitere
Herstellung für
stabilisiertes Aluminiumoxid erwähnen,
gemäß der man
das Aluminiumoxidpulver, das durch schnelle Entwässerung eines Aluminiumhydroxids
oder Aluminiumoxyhydroxids erhalten worden ist, einer Reifungsbehandlung
in Gegenwart eines stabilisierenden Mittels unterwirft, welches
eine Lanthanverbindung und gegebenenfalls eine Neodymverbindung
sein kann, wobei diese Verbindung insbesondere ein Salz sein kann.
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Das Reifen erfolgt durch Suspendieren
des Aluminiumoxids in Wasser und anschließendes Erhitzen auf eine Temperatur
von beispielsweise zwischen 70 und 110°C. Nach dem Reifen unterwirft
man das Aluminiumoxid einer thermischen Behandlung.
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Eine andere Herstellungsweise besteht
in einer ähnlichen
Behandlungsart, jedoch mit Barium.
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Der Gehalt an Stabilisierungsmittel
ausgedrückt
als Gewicht des Oxids des Stabilisierungsmittels, bezogen auf das
stabilisierte Aluminiumoxid, liegt im allgemeinen zwischen 1,5 und
15% und insbesondere zwischen 2,5 und 11%.
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Der Träger kann auch auf der Grundlage
von Siliciumdioxid aufgebaut sein.
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Er kann auch auf der Grundlage von
Siliciumdioxid und Titandioxid in einem Ti/Ti+Si-Atomverhältnis zwischen
0,1 und 15% gebildet sein. Dieses Verhältnis kann insbesondere zwischen
0,1 und 10% liegen. Ein solcher Träger ist insbesondere in der
Patentanmeldung WO 99/01216 beschrieben, auf die hiermit ausdrücklich Bezug
genommen sei.
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Als weiteren geeigneten Träger kann
man jene verwenden auf der Grundlage von Ceroxid und Zirkoniumoxid,
wobei diese Oxide in Form eines gemischten Oxids oder einer festen
Lösung
von Zirkoniumoxid in Ceroxid oder umgekehrt vorliegen können. Diese
Träger
erhält
man mit Hilfe eines ersten Typs von Verfahren, welches eine Stufe
umfaßt,
in der man eine Mischung bildet, die Zirkoniumoxid und Ceroxid umfaßt und man dann
die in dieser Weise gebildete Mischung mit einer alkoxylierten Verbindung,
die eine Kohlenstoffzahl von mehr als 2 aufweist, wäscht oder
imprägniert.
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Die alkoxylierte Verbindung kann
insbesondere aus Produkten der Formel (2) R1-((CH2)x-O)n-R2, in der
R1 und R2 gegebenenfalls geradkettige Alkylgruppen oder H oder OH
oder Cl oder Br oder I bedeuten; n eine Zahl zwischen 1 und 100;
und x eine Zahl zwischen 1 und 4 bedeuten, oder jenen der Formel
(3) (R3,R4)-Ø-((CH2)x-O)n-OH, in der Ø einen Benzolring darstellt,
R3 und R4 gleichartige oder verschiedene Substituenten dieses Ringes
bedeuten und Wasserstoff oder geradkettige oder nicht geradkettige
Alkylgruppen mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen bedeuten und x und n
die oben angegebenen Bedeutungen besitzen; oder jenen der Formel
(4) R4O-((CH2)x-O)n-H, worin R4 eine geradkettige
oder nicht geradkettige Alkoholgruppe mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen
darstellt; und x und n die oben angegebenen Bedeutungen besitzen;
und jenen der Formel (5) R5-S-((CH2)x-O)n-H, worin R5 eine geradkettige oder
nicht geradkettige Alkylgruppe mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen darstellt
und x und n die oben angegebenen Bedeutungen besitzen, ausgewählt werden.
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Man kann sich bezüglich dieser Produkte auf die
Patentanmeldung WO 98/16472 beziehen, auf die hiermit ausdrücklich Bezug
genommen sei.
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Man kann diese Träger auch mit Hilfe einer zweiten
Verfahrensweise erhalten, welche eine Stufe umfaßt, in der man eine Lösung eines
Cersalzes, eine Lösung
eines Zirkoniumsalzes und eines Hilfsstoffs, ausgewählt aus
anionischen oberflächenaktiven
Mitteln, nichtionischen oberflächenaktiven
Mitteln, Polyethylenglykolen, Carbonsäuren und deren Salzen, umsetzt,
wobei die Reaktion gegebenenfalls in Gegenwart einer Base und/oder
eines Oxidationsmittels durchgeführt
werden kann.
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Als anionische oberflächenaktive
Mittel kann man insbesondere die Carboxylate, Phosphate, Sulfate und
Sulfonate verwenden. Als nichtionische oberflächenaktive Mittel kann man
vorzugsweise die ethoxylierten Alkylphenole und die ethoxylierten
Amine einsetzen.
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Die Reaktion zwischen den Zirkonium-
und Cersalzen kann durch Erhitzen der diese Salze enthaltenden Lösung erfolgen,
wobei es sich um eine Thermohydrolysereaktion handelt. Sie kann
auch in der Weise erfolgen, daß man
durch Zuführen
einer Base in die die Salze enthaltende Lösung eine Ausfällung bewirkt.
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Man kann sich bezüglich dieser Produkte auch
auf die Patentanmeldung WO 98/45212 beziehen, auf die hiermit Bezug
genommen sei.
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Die Herstellung der zweiten Zusammensetzung
kann mit Hilfe der gleichen Verfahrensweisen erfolgen, wie sie oben
für die
erste angegeben sind. Insbesondere kann man den Träger mit
den Elementen der aktiven Phase in Kontakt bringen und das Ganze
während
einer Zeitdauer calcinieren, die dazu ausreicht, daß diese
Elemente in Form der Oxide vorliegen. Im allgemeinen beträgt diese
Temperatur mindestens 500°C
und insbesondere mindestens 600°C.
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Die oben beschriebene erfindungsgemäße Zusammensetzung
liegt in Form eines Pulvers vor, kann jedoch gegebenenfalls durch
Formen in die Form von Granulaten, Kügelchen, Zylindern oder Bienenwaben unterschiedlicher
Dimensionen gebracht werden.
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Die Erfindung betrifft weiterhin
ein für
das Einfangen oder Absorbieren von NOx anwendbares
System, welches einen Überzug
(washcoat) mit katalytischen Eigenschaften umfaßt, der die erfindungsgemäße Verbindung
enthält,
wobei dieser Überzug
auf einem Substrat beispielsweise vom Typ eines metallischen oder
keramischen Monoliths abgeschieden ist.
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Dieses System kann in unterschiedlichen
Ausführungsformen
vorliegen.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform
umfaßt
das System ein Substrat und einen Überzug, der aus zwei übereinanderliegenden
Schichten gebildet ist. In diesem Fall enthält die erste Schicht die erste
Zusammensetzung und die zweite Schicht die zweite Zusammensetzung.
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Die Reihenfolge der Schichten kann
beliebig sein, das heißt,
die innere Schicht, die mit dem Substrat in Kontakt steht, kann
entweder die erste oder die zweite Zusammensetzung enthalten, während entsprechend die äußere Schicht,
die auf der ersten Schicht aufgebracht ist, die andere Verbindungszusammensetzung
enthält.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform
liegt die Verbindung in dem Überzug
in Form einer einzigen Schicht vor, welche in diesem Fall die beiden
angegebenen Zusammensetzungen umfallt in Form einer Mischung, die
man beispielsweise durch mechanisches Vermischen erhält.
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Eine dritte Ausführungsform ist ebenfalls möglich. In
diesem Fall umfaßt
das System zwei nebeneinanderliegende Substrate, wobei jedes Substrat
einen Überzug aufweist.
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Der Überzug des ersten Substrats
enthält
die erste Zusammensetzung und der Überzug des zweiten Substrats
enthält
die zweite Zusammensetzung.
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Die Erfindung betrifft weiterhin
die Verwendung einer Verbindung, wie sie oben beschrieben worden ist,
für die
Herstellung eines solchen Systems.
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Die reduzierende und/oder Dreiwege-Katalysator-Funktion
(TWC) ist wie folgt aufgebaut.
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Edelmetalle
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Gruppe VIII des Periodensystems Pt,
Pd und Rh mit folgenden Gehalten:
Pt: 0,03 bis 4 g/l, vorzugsweise
zwischen 0,3 und 1,9 g/l
Pd: 0,03 bis 5,6 g/l, vorzugsweise
zwischen 0,3 und 4 g/l
Rh: 0,03 bis 1,2 g/l, vorzugsweise zwischen
0,07 und 0,6 g/l.
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Die reduzierende und/oder Dreiwege-Katalysator-Funkton
(TWC) wird durch die folgenden Kombinationen auf ein und demselben
Katalysator optimiert: Pt/Rh, Pd/Rh und Pt/Pd/Rh.
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Die Edelmetalle können gemeinsam oder nacheinander,
vorzugsweise in bestimmten Schichten, wobei es sich dann um einer
Mehrschicht-Technologie handelt, auf dem bereits mit dem Träger oder "washcoat" beschichteten Monolith
abgeschieden werden.
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In diesem letzteren Fall kann mindestens
eine Schicht des Trägers
oder die "washcoat" keines der angegebenen
Edelmetalle tragen, während
die anderen Schichten zwischen einem und drei der genannten Edelmetalle
in unterschiedlichen Mengen und Anteilen enthalten.
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Sie können auch zuvor in Form einer
Schicht auf mindestens eines der Trägerpulver aufgebracht worden
sein.
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Der gleiche Träger kann mit mehreren Edelmetallen
imprägniert
werden, entweder getrennt (beispielsweise imprägniert man das erste Metall
auf einem Teil des Trägers
und das zweite Metall auf dem verbleibenden Anteil des gleichen
Trägers)
oder gemeinsam oder nacheinander auf dem gleichen Teil des Trägers.
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Träger
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Es handelt sich um zwei Typen:
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den dem Fachmann für
diesen Anwendungszweck bekannten hitzebeständigen Oxiden verwendet man vorzugsweise
Aluminiumoxid: zwischen 20 und 250 g/l und vorzugsweise zwischen
50 und 150 g/l.
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Vorzugsweise verwendet man gamma-Aluminiumoxid,
es können
jedoch auch alpha-, delta-, etha-, kappa- und theta-Aluminiumoxid
auf dem Träger
mit einer spezifischen Oberfläche
von 1 bis 300 m2/g und vorzugsweise zwischen
10 und 200 m2/g vorhanden sein.
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Dieses Aluminiumoxid kann thermisch
durch Zugabe eines oder mehrerer Dotierungsmittel, wie Erdalkalimetalloxiden,
vorzugsweise von Ba und Sr, oder Seltenen Erdoxiden, vorzugsweise
von La und Ce, stabilisiert sein.
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Der Gesamtgehalt an diesen Dotierungsmitteln
liegt zwischen 1 und 15 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 3 und 10%.
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Bestandteile
des Sauerstoffspeichers
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Der Gehalt dieser Bestandteile liegt
zwischen 10 und 200 g/l, vorzugsweise zwischen 20 und 100 g/l, an
vorgebildeten Oxiden von Cer oder Ce-Zr, die dotiert sein können. Diese
Oxide können
zwischen 10 und 90 Gew.-% Ce-Oxid und 10 bis 90% Zr-Oxid und zwischen
1 und 20% Dotierungsmittel enthalten. Die möglichen Dotierungsmittel sind
vorzugsweise die Oxide von Seltenen Erden, vorzugsweise von La,
Pr, Nd sowie Yttrium. In dem gleichen Ce-Zr-Oxid können mehrere
Dotierungsmittel oder Promotoren enthalten sein.
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Es können mehrere Oxide von Ce-Zr
mit unterschiedlichen Zusammensetzungen in ein und derselben technologischen
Ausführungsform
vorliegen und im Fall einer Mehrschicht-Technologie kann jede Schicht mehrere
Oxide unterschiedlicher Zusammensetzungen enthalten sowohl im Inneren
ein und derselben Schicht sowie zwischen den verschiedenen Schichten.
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Andererseits kann mindestens eine
der Schichten keine Verbindung dieses Typs enthalten.
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* H2S-bindende Elemente
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Die reduzierende und/oder Dreiwege-Katalysator-Funktion
enthält
0 bis maximal 50 g/l, vorzugsweise zwischen 10 und 30 g/l, solcher
bindenden Elemente.
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Die für diese Funktion bevorzugten
Oxide sind die Oxide von Ni, Cu und Mn und können allein oder in Kombination,
als solche oder nach der Abscheidung auf einem oder mehreren der
oben angegebenen Träger, jedoch
auch auf Ceroxid, eingesetzt werden.
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Diese Verbindungen können mit
einer spezifischen Schicht bedeckt werden, die keine Edelmetalle
umfaßt.
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Die reduzierende und/oder Dreiwege-Katalysator-Funktion
TWC, wie sie oben beschrieben worden ist, kann in Form einer Monoschicht
oder in Form einer Mehrfachschicht auf einem Substrat abgeschieden
werden.
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Das NOx-einfangende
Produkt, wie es oben beschrieben worden ist, kann in Form einer
Monoschicht oder in Form einer Mehrfachschicht auf dem gleichen
Substrat abgeschieden werden oder kann mit der reduzierenden und/oder
Dreiwege-Katalysator-Funktion
TWC kombiniert und dann abgeschieden werden.
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Eine Kombination vom Typ eines Sandwichs
dieser beiden Funktionen ist auch möglich. Sie kann durch Abscheiden
jeder dieser Funktionen auf getrennten Trägern und Vereinigen der genannten
Träger
durch Übereinanderstapeln
ausgebildet werden.
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Das Dreiwege-Katalysator-Produkt
kann auch zu jeder der beiden NOx-abfangenden
Zusammensetzungen zugefügt
werden, die jeweils auf einem unterschiedlichen Substrat abgeschieden
ist, wobei diese Substrate nebeneinander angeordnet sein können.
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Die beiden Funktionen des Einfangens
von NOx und der Reduktion und/oder Dreiwege-Katalysator-Funktion,
wie sie oben beschrieben worden sind, können in Form von parallelen
Kanälen
auf dem gleichen Substrat abgeschieden werden, vorzugsweise auf
einem Cordierit-Substrat in den folgenden Verhältnissen:
- – NOx-Fänger
25 bis 500 g/l, beispielsweise zwischen 100 und 300 g/l,
- – Reduktionsmittel
und/oder Dreiwege-Katalysator 25 bis 300 g/l, vorzugsweise 50 bis
150 g/l,
- – was
einer Gesamtbeladung von 50 bis 800 g/l entspricht.
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Die Erfindung betrifft weiterhin
ein Verfahren zur Behandlung von Gasen im Hinblick auf die Reduktion der
Emission von Stickstoffoxiden unter Anwendung der erfindungsgemäßen Verbindung.
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Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung
zu behandelnden möglichen
Gase sind beispielsweise jene, die aus Gasturbinen, zentralen Heizkesseln
oder aber auch Verbrennungsmotoren austreten. In diesem letzteren
Fall handelt es sich insbesondere um Dieselmotoren oder Motoren,
die mit einer mageren Brennstoffmischung betrieben werden.
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Die erfindungsgemäße Zusammensetzung funktioniert
als NOx-Fänger, wenn sie mit den Gasen
in Kontakt gebracht wird, die einen erhöhten Sauerstoffgehalt aufweisen.
Unter einem Gas mit einem erhöhten Sauerstoffgehalt
versteht man Gase mit einem Sauerstoffüberschuß, bezogen auf die Menge, die
für die
stöchiometrische
Verbrennung der Brennstoffe erforderlich ist, und insbesondere Gase,
die einen Sauerstoffüberschuß, bezogen
auf den stöchiometrischen
Wert λ =
1 aufweisen, das heißt
Gase, bei denen der λ-Wert
oberhalb 1 liegt.
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Der Wert von λ ist in an sich bekannter Weise
insbesondere auf dem Gebiet der Verbrennungsmotoren mit dem Luft/Brennstoff-Verhältnis verknüpft. Solche
Gase können
jene sein von Motoren, die mit einer mageren Mischung (lean burn)
betrieben werden, und jene, die einen Sauerstoffgehalt (als Volumen
ausgedrückt) von
beispielsweise mindestens 2% aufweisen, sowie jene, die einen noch
höheren
Sauerstoffgehalt aufweisen, beispielsweise Gase von Dieselmotoren,
das heißt,
von mindestens 5% oder mehr als 5%, insbesondere mindestens 10%,
wobei dieser Gehalt beispielsweise zwischen 5% und 20% liegen kann.
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Beispiele
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Nachfolgend seien Beispiele für die Ausführung einer
Formulierung mit NOx-Fängereigenschaften, Reduktionseigenschaften
und/oder Dreiwege-Katalysator-Eigenschaften TWC verdeutlicht.
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Beispiel 1
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Die NOx-Fänger-Funktion
wird durch eine Zusammensetzung auf der Grundlage von (K-Mn) gebildet, die
von einer Zusammensetzung auf der Grundlage von (Ce-Zr-La) getragen wird,
und einer Zusammensetzung auf der Grundlage von (K-Mn), die von
einer Zusammensetzung auf der Grundlage von Al 203-Ce getragen wird,
wobei diese Anordnung nachfolgend als NOx-Fänger bezeichnet wird, und welche
auf einem Substrat mit parallelen Kanälen vom Typ Cordierit mit einer
Beladung von 200 g/l abgeschieden sind.
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Die Dreiwege-Katalysator-Funktion
TWC wird wie folgt gebildet:
- – Abscheidung
von 0,56% Rh auf einem Ce-Zr-Oxidträger, der eine feste und vermischte
Struktur mit 20% Cer und 80% Zirkon aufweist: Beladung 25 g/l.
- – Abscheidung
von 0,56% Pd auf einem Al2O3-Träger,
der mit Ba als Dotierungsmittel stabilisiert ist: Beladung 125 g/l.
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Die erfindungsgemäße Formulierung besitzt somit
eine Gesamtzusammensetzung von 350 g/l der aktiven Phase auf einem
Keramiksubstrat aus Cordierit, die in 200 g/l der NOx-Fänger-Funktion
und 150 g/l der Reduktions- und/oder Dreiwege-Katalysator-Funktion
TWC aufgeteilt ist.
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Die oben beschriebene Formulierung
wird in Form einer Monoschicht auf dem Cordierit-Substrat abgeschieden
mit einer Beladung der aktiven Phase von 350 g/l.
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Der in dieser Weise erhaltene Katalysator
wird während
6 Stunden bei einer Redox-Atmosphäre (CO, O2 und H2O) bei 875°C gealtert.
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Die bei den katalytischen Tests erzielten
Bewertungsergebnisse sind die folgenden:
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Katalytische Tests der
Dreiwege-Katalysator-Funktionen TWC
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Test der Starttemperatur
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Die Zusammensetzung des Gases, welches
bei dem Test der Starttemperatur eingesetzt wird, ist in der folgenden
Tabelle I aufgeführt. TABELLE
I
Zusammensetzung des getesteten Gases
Test wird durch thermische
Spülung
zwischen 200 und 450°C
durchgeführt
Ergebnisse
der Start-Tests
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Sättigungstest
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Die Zusammensetzung des Gases, auf
welches das Verfahren zum Sättigungstest
(test de richesse) angewandt worden ist, ist in der Tabelle II angegeben.
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TABELLE II
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Zusammensetzung des geprüften Gases
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Der Test wurde bei einer Temperatur
von 465°C
durchgeführt.
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Die Sättigung variiert zwischen 1,04
und 0,97.
Ergebnisse
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Katalytische Tests der
NOx-Fänger-Funktion:
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- Experimentelle Bedingungen: . . .
Wh = 70.000 h–1,
10% H2O, 500 ppm NO, 10% O2, 10% CO2
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Die erfindungsgemäße Zusammensetzung zur Behandlung
von Abgasen besitzt gegenüber
den bekannten Zusammensetzungen die folgenden Vorteile.
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Die Synergie der verschiedenen Bestandteile
der Zusammensetzung ermöglicht:
- – Eine
bessere Leistung der Dreiwege-Katalysator-Funktion TWC aufgrund
der Optimierung der OSC-Produkte für die Speicherung von Sauerstoff,
der in dem NOx-Fänger, wie beispielsweise CeO2,
vorliegt, oder irgendein anderes Produkt (Ce-Zr . . .),
welches das Fenster der Spülaktivität und die
Umwandlung am Isoumwandlungspunkt PI verbreitert.
- – Eine
bessere Leistung der Speicherkapazität für NOx in
Gramm pro Liter des Katalysators sowie eine Vergrößerung des
Temperaturfensters durch optimale Ausnutzung der in der Dreiwege-Katalysator-Funktion TWC
vorhandenen Edelmetalle, was die Umwandlung von NO in NO2 vorzugsweise bei niedriger Temperatur begünstigt.
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Aufgrund der Steigerung der Leistung
ist es möglich,
das katalytische Volumen oder die Anzahl der Katalysatoreinheiten
in signifikanter Weise zu verringern.
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Weiterhin wird aufgrund der Nähe der eingearbeiteten
reduzierenden Funktion, die auf dem gleichen Substrat abgeschieden
ist, eine bessere Behandlung der von dem NOx-Fänger desorbierten
NOx (Reduktion) sichergestellt.