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Die Erfindung betrifft eine Flasche
von dem Typ, der einerseits einen Behälter bildenden Teil umfasst,
der einen mit Gewinde versehenen Hals aufweist, der an einen Körper anschließt, und
andererseits einen Verschluss, der eine innere Dichtungskapsel,
die auf den Hals aufzuschrauben ist, und eine äußere Kappe aufweist, die auf
dieser inneren Kapsel unbeweglich befestigt ist.
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Wenn der Körper des den Behälter bildenden Teils
und der Verschluss nicht-symmetrische Rotationskörper-Außenformen aufweisen, beispielsweise polygonale
Querschnitte, ist es aus ästhetischen Gründen wünschenswert,
da der Verschluss sich in der geschlossenen Stellung der Flasche
in einer vorbestimmten Winkelstellung bezüglich des Körpers befindet.
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In der europäischen Patentanmeldung EP-A-007
274 wurde vorgeschlagen, die äußere Kappe
mit einer Sperrfläche
auszuführen,
die geeignet ist, mit einem Ausrichtungsanschlag zusammenzuwirken,
der auf dem Hals gebildet ist, um den Verschluss in einer vorbestimmten
Winkelstellung bezüglich
des Körpers
des den Behälter
bildenden Teils nach Beendigung der Verschraubung des Verschlusses
zu blockieren.
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Ein Sperrteil ist in die äußere Kappe
eingesetzt, um diese Sperrfläche
zu bilden.
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Die Herstellung des Verschlusses
ist aufgrund der Verwendung dieses Sperrteils relativ komplex und
kostspielig.
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Man kennt ferner aus der europäischen Patentanmeldung
EP-A-179 706 eine Flasche mit einem mit Gewinde versehenen Hals,
der mit einem Ausrichtungsanschlag und mit einem Ausschraubsperr-Vorsprung
versehen ist, die auf dem Hals gebildet sind.
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Man kennt schließlich aus der Patentanmeldung
EP-A-0 004501 (entspricht dem Oberbegriff des Anspruchs 1) eine
Verschlussvorrichtung für
einen Behälter
mit einem mit Gewinde versehenen Hals, die eine innen mit Gewinde
versehene zylindrische Kappe aufweist, die im Inneren eines äußeren Zierelements
angeordnet ist. Die Kappe und das Zierelement sind hin sichtlich
axialer Bewegung und gegebenenfalls hinsichtlich Drehung partiell
voneinander getrennt.
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Sperrflächen sind nur in einem Teil
der Dicke des Zierelements vorgesehen.
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Eine derartige Vorrichtung hat einen
relativ komplexen Aufbau.
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist
es, die zum Blockieren des Verschlusses in einer vorbestimmten Stellung
in der Verschlussstellung verwendeten Mittel zu verbessern.
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Sie erreicht dies mit Hilfe einer
Flasche mit einem einen Behälter
bildenden Teil, der einen mit Gewinde versehenen Hals aufweist,
der an einen Körper
anschließt,
und einem Verschluss, der eine innere Dichtungskapsel und eine äußere Kappe
aufweist, wobei der den Behälter
bildende Teil mindestens einen Ausrichtungsanschlag und die äußere Kappe
mindestens eine Sperrfläche
aufweist, die dafür
geeignet ist, mit dem Ausrichtungsanschlag nach Beendigung der Verschraubung
des Verschlusses so zusammenzuwirken, da sie diesen in einer vorbestimmten
Winkelstellung bezüglich
des Körpers
in Drehung blockiert, wobei diese Sperrfläche in der Dicke eines rohrförmigen Rands
gebildet ist, der einstöckig
mit der äußeren Kappe
ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, da die äußere Kappe an der inneren Kapsel
unbeweglich befestigt ist.
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Die Herstellung des Verschlusses
wird dank der Erfindung vereinfacht, da es im Unterschied zu dem,
was in der Anmeldung EP-A-007 274 beschrieben wird, nicht erforderlich
ist, in der äußeren Kappe ein
Sperrteil anzubringen.
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Der genannte rohrförmige Rand
kann ein äußerer Rand
der äußeren Kappe
oder gemäß einer Abwandlung
ein innerer Rand sein, wobei er zur Befestigung der äußeren Kappe
an der inneren Dichtungskapsel dienen kann.
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Die Sperrfläche ist vorzugsweise in der
ganzen Dicke dieses rohrförmigen
Rands hergestellt.
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Die äußere Kappe besitzt vorzugsweise
einen Ausschraubsperr-Vorsprung, der dafür geeignet ist, den Ausrichtungsanschlag
elastisch zu passieren, bevor die Sperrfläche an diesem am Ende der Verschraubung
des Verschlusses zur Anlage kommt.
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Der Verschluss besitzt vorteilhafterweise
an seinem unteren Ende einen an der äußeren Kappe angebrachten Ring,
der dazu bestimmt ist, das untere Ende des rohrförmigen Randes zu verbergen,
an dem die Sperrfläche
gebildet ist.
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Dieser Ring besitzt vorteilhafterweise
auf seiner Außenfläche Beschriftungen,
die gegebenenfalls auf der äußeren Kappe
angesichts ihrer Geometrie schwer zu bilden wären.
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Er kann auch eine andere Farbe als
die äußere Kappe
besitzen.
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Dieser Körper kann aus Kunststoff oder
aus Glas hergestellt sein. Vorteilhafterweise ist die innere Kapsel
aus einem halbstarren Kunststoff, wie Polypropylen-Co-Polymer hergestellt.
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Die äußere Kappe ist vorzugsweise
aus einem Kunststoff mit einem Zugelastizitätsmodul über oder gleich 100 kp/mm2, vorzugsweise aus einem thermoplastischen
oder warmhärtenden
Material hergestellt.
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Die Flasche kann zwei Ausrichtungsanschläge aufweisen,
die bezüglich
des Halses diametral entgegengesetzt angeordnet sind.
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Die äußere Kappe kann zwei Spenflächen und
zwei Ausschraubsperr-Vorsprünge
aufweisen.
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Gegenstand der Erfindung ist ferner
ein Verfahren zur Herstellung einer Flasche der oben definierten
Art, umfassend die Schritte, die darin bestehen, da
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- – ein
Hals mit einem Vorformling hergestellt wird,
- – durch
Blasen des Vorformlings der Körper
des den Behälter
der Flasche bildenden Teils mit mindestens einem Ausrichtungsanschlag
in Nähe
des Halses hergestellt wird.
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Nach der Herstellung des den Behälter bildenden
Teils kann dieser mit einer Flüssigkeit,
wie z. B. Parfüm,
gefüllt
werden und dann mit Hilfe eines Verschlusses verschlossen werden,
der eine innere Dichtungskapsel und eine äußere Kappe besitzt, die mit
mindestens einer Sperrfläche
versehen ist, die geeignet ist, mit dem Ausrichtungsanschlag zusammenzuwirken.
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Die äußere Kappe wird vorzugsweise
an der inneren Dichtungskapsel nach deren Aufschrauben auf den Hals
befestigt.
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Die äußere Kappe wird vorteilhafter
Weise durch Formung von Kunststoff hergestellt, indem sie ausschließlich nach
unten entformt wird, wobei die Sperrfläche in der Dicke eines rohrförmigen Rands der äußeren Kappe
gebildet ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung von nicht-begrenzenden Ausführungsbeispielen und aus der
beiliegenden Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 eine
auseinandergezogene schematische Ansicht einer Flasche gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 eine
perspektivische Teilansicht des unteren Endes des Verschlusses,
wobei der Ring abgenommen ist,
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3 eine
Seitenansicht des unteren Endes des Verschlusses, wobei der Ring
abgenommen ist, und
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4 eine 2 entsprechende Ansicht, die
eine abgewandelte Ausführung
des Verschlusses zeigt.
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Die in 1 dargestellte
Flasche 1 besitzt einen einen Behälter 9 bilden Teil
und einen Verschluss 4.
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Der einen Behälter 9 bildende Teil
weist einen Körper 2 auf, über welchem
ein mit Gewinde versehener Hals 3 mit der Achse X vorgesehen
ist, auf dem der Verschluss 4 aufgeschraubt werden kann.
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Dieser besteht aus einer inneren
Dichtungskapsel 5, einer äußeren Kappe 6, die
auf der inneren Dichtungskapsel 5 befestigt ist, und einem
Metallring 12, der am unteren Ende der äußeren Kappe 6 angebracht
ist.
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Der einen Behälter 9 bildende Teil
ist aus Glas oder aus starrem oder halbstarrem Kunststoff in zwei
Schritten hergestellt.
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Man beginnt damit, den Hals 3 mit
einem Rohling herzustellen, und dann bläst man den Rohling, um den
Körper 2 auf
an sich bekannte Weise zu bilden.
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Der Körper 2 ist bei dem
beschriebenen Beispiel mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt
ausgeführt,
der zwei im wesentlichen ebene und parallele Hauptseiten 10 und
zwei Schultern 13 auf jeder Seite des Halses 3 im
oberen Teil des Körpers
begrenzt.
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Die Formteilungsebene 11 des
Körpers 2 erstreckt
sich, wie dargestellt, gemäß einer
Diagonale der Flasche: Die äußere Kappe 6 ist
durch Formen von Kunststoff hergestellt, desgleichen die innere Dichtungskapsel 5.
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Zwei Ausrichtungsanschläge 15,
von denen in 1 nur einer
sichtbar ist und die bezüglich
der Achse X des Halses 3 diametral entgegengesetzt sind
und in der Formteilungsebene 11 gelegen sind, sind auf
den Schultern 13 der Flasche in Nähe des Halses 3 beim
Blasen des Körpers 2 gebildet.
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Auf diese Weise ist die Positionierung
dieser Ausrichtungsanschläge 15 auf
den Körper 2 konstant.
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Bei einer nicht dargestellten Variante
ist auf dem Körper 2 ein
einziger Ausrichtungsanschlag 15 vorgesehen.
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Die Kappe 6 besitzt im oberen
Teil 20 eine Form, die gemäß einer Achse Y langgestreckt
ist, die sich senkrecht zur Achse X erstreckt.
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Man wünscht, da die Achse Y zu den
Hauptseiten 10 des Körpers 2 parallel
ist, wenn die Flasche geschlossen ist.
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Die äußere Kappe 16 besitzt
im inneren Teil 21, wie man in 2 sehen kann, einen äußeren Rand 22 und
einen inneren Rand 23, die zylindrisch und koaxial sind
und durch Formen von Kunststoff einstöckig mit dem oberen Teil 20 hergestellt
sind.
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Der innere Rand 23 besitzt
einen im wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt und dient zur Befestigung der äußeren Kappe 6 an der
inneren Dichtungskapsel 5, die vorzugsweise an ihrem Umfang Rillen
mit der Achse X aufweist, die dazu bestimmt sind, die innere Kapsel 5 durch
Reibung mit der äußeren Kappe 6 fest
zu verbinden.
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Der äußere Rand 22 besitzt
bei dem beschriebenen Beispiel einen im wesentlichen quadratischen
Querschnitt, wobei der innere Rand 23 an vier Stellen 24 seines
Umfangs die Innenfläche
der vier Seiten des äußeren Randes 22 erreicht
und mit den vier Innenwinkeln des äußeren Randes 22 Hohlräume 25 bildet.
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Das untere Ende des äußeren Randes 22 ist so
profiliert, da es mindestens eine Sperrfläche 30 und vorzugsweise,
wie in dem in den Figuren dargestellten Beispiel, zwei Spenflächen bildet,
die dazu bestimmt sind, jeweils mit einem Ausrichtungsanschlag 15 zusammenzuwirken,
um den Verschluss in der geschlossenen Stellung in der gewünschten
Winkelstellung zu blockieren.
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Die Sperrflächen 30 sind in der
ganzen Dicke des äußeren Randes 22 gebildet
und erstrecken sich parallel zu Achse X, wie man in 3 sehen kann.
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Ein Ausschraubsperr-Vorsprung 31 von
geringerer Höhe
als die Sperrfläche 30 ist
in einem gewissen Abstand von der Sperrfläche 30 in der Dicke des äußeren Randes 22 vorgesehen,
um die Selbstentschraubung des Verschlusses zu vermeiden.
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Insbesondere bilden der Ausschraubsperr-Vorsprung 31 und
die Sperrfläche 30 miteinander
einen Zwischenraum 36, dessen Breite etwas größer als
die des Ausrichtungsanschlags 15 ist.
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Bei der Einschraubung des Verschlusses 4 auf
den Hals 3 überschreitet
der Ausschraubspen-Vorsprung 31 durch
elastische Verformung den Ausrichtungsanschlag 15, bevor
die Spenfläche 30 an
diesem in Anschlag kommt, was dem Benutzer die Wahrnehmung eines
harten Punktes vermittelt, der den guten Verschluss der Flasche
bestätigt.
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Eine Bewegung des Verschlusses in
entgegengesetzter Richtung von selbst, beispielsweise infolge der
elastischen Verformung der inneren Dichtungskapsel 5, wird
durch das Vorhandensein des Ausschraubsperr-Vorsprungs 31 verhindert.
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Der Benutzer muss auf diese Weise
eine relativ hohe Kraft ausüben,
damit der Ausschraubspen-Vorsprung 31 den Ausrichtungsvorsprung 15 bei der
Ausschraubung des Verschlusses überschreitet.
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Der Metallring 12 ist an
dem unteren Ende des äußeren Randes 22 angebracht,
der an seiner Außenfläche eine
hierzu vorgesehene Schuler 35 aufweist.
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Der Ring 12 ist dazu bestimmt,
das unregelmäßige Profil
des unteren Endes des äußeren Randes 22 abzudecken,
wenn die Fläsche
geschlossen ist, und besitzt vorteilhafterweise auf seiner Außenfläche Beschrtftungen,
wie z. B. eine Parfümmarke.
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Der Ring 12 wirkt auch nach
der Art eines Gürtels,
um das mechanische Verhalten des unteren Endes der äußeren Kappe 6 zu
verstärken.
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Er ist an dieser durch jedes bekannte
Mittel, beispielsweise Klemmung, befestigt.
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Die Ausbildung der Sperrflächen 30 und
der Ausschraubsperr-Vorsprünge 31 in
der Dicke des äußeren Randes 22 der äußeren Kappe 6 gestattet
die Entformung des unteren Randes 22 in 1 nach unten.
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Die gesamte äußere Kappe 6 wird
vorteilhafterweise nach unten entformt, was gestattet, eine obere
Wand 29 ohne Öffnung
oder Abdeckung zu haben, was sich in ästhetischer Hinsicht als vorteilhaft herausstellen
kann.
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Die Spenfläche oder die Spenflächen sowie der
oder die Ausschraubsperr-Vorsprünge
können auf
einem inneren Rand der äußeren Kappe
gebildet sein.
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Als Beispiel hat man in 4 das untere Ende 21' einer äußeren Kappe 6' dargestellt,
die sich von der oben beschriebenen dadurch unterscheidet, da die
Sperrflächen 30' und
die Ausschraubsperr-Vorsprünge 31' auf
der ganzen Dicke des inneren Randes 23' und nicht auf dem äußeren Rand 22' gebildet
sind.
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Die Positionierung des oder der Ausrichtungsanschläge 15 auf
dem Körper
des den Behälter bildenden
Teils ist in Abhängigkeit
von der Stelle der Sperrfläche
oder der Sperrflächen 30 oder 30' auf
der äußeren Kappe
gewählt.
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Nach dem Füllen des Körpers 2 wird der Verschluss 4 vorzugsweise
auf folgende Weise aufgesetzt:
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Man beginnt damit, die innere Dichtungskapsel 5,
die einen dichten Verschluss gewährleistet,
mit einem vorbestimmten Anzugsmoment aufzuschrauben.
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Dann wird die äußere Kappe 6 oder 6',
die mit dem Ring 12 versehen ist, vertikal so nach unten bewegt,
da der innere Rand 23 oder 23' mit Reibung auf
die innere Kapsel 5 aufgesteckt wird.
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Die Achse Y kann nun zu den Hauptseiten 10 des
Körpers 2 parallel
sein, wobei jede Sperrfläche 30 oder 30' sich
direkt im Kontakt mit einem Ausrichtungsanschlag 15 positioniert.
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Gemäß einer Abwandlung kann die äußere Kappe 6 oder 6' nach
unten bewegt werden, indem die Achse Y mit den Hauptseiten 10 des
Körpers 2 einen
Winkel bildet, und man versetzt dann den Verschluss nach Befestigung
der äußeren Kappe
auf der inneren Kapsel in eine zusätzliche Drehung, die dazu bestimmt
ist, die Sperrflächen 30 oder 30' an
den Ausrichtungsanschlägen 15 in
Anlage zu bringen.
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Die Erfindung ist natürlich nicht
auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
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Insbesondere kann man die Geometrie
des Körpers
der Flasche und die der äußeren Kappe
verändern.