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Der Erfindungsgegenstand betrifft
eine Kodierung für
eine Verpackung. Eine Kodierung dieser Art, zum Beispiel ein Barkode,
wird im allgemeinen von Herstellern verwendet, so daß später, zum
Beispiel an der Verkaufsstelle, ihre Produkte betreffende Daten
gelesen werden können.
Das Herstellungsdatum oder der Verkaufspreis können zum Beispiel auf der Grundlage
dieser Daten bestimmt werden.
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Unter bestimmten Bedingungen kann
es jedoch wünschenswert
sein, daß in
einem späteren Stadium
von anderen Parteien als dem Hersteller zusätzliche Kodierungen aufgebracht
werden. In einem derartigen Fall ist es wesentlich, daß die Informationen
auf einer Verpackung dieser Art nicht abgedeckt werden sollten.
Im Falle, daß die
Kodierung in einem späteren
Stadium aufgebracht wird, ist es außerdem unbedingt erforderlich,
daß dies
einfach durchgeführt werden
kann.
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Wenn zum Beispiel der Fall einer
Dosenverpackung für
Getränke
und ähnliches
betrachtet wird, ist es aus hygienischen Gründen und weil es das Öffnen der
Dose erschwert, unerwünscht,
daß weitere Kodierungen
auf der Verschlußseite
aufgebracht werden. Es ist auch unerwünscht, daß die Kodierung auf der zylindrischen
Wand der Verpackung aufgebracht wird, weil es dies schwierig macht,
auf der Dose vorhandene Informationen zu erkennen.
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Der bisherige Stand der Technik zeigt
ein Kodierungssystem, das einen Farbstempel auf der Unterseite einer
Dosenverpackung verwendet. Obwohl es einfach ist, einen Farbstempel
dieser Art auf eine konkave Unterseite aufzubringen, hat es sich
als schwierig und teuer erwiesen, einen darin enthaltenen Stempel
zu lesen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Kodierung auf einer Verpackung zur Verfügung zu
stellen, die auf eine besonders einfache Weise aufgebracht werden
kann und die auf eine relativ kostengünstige Weise elektronisch gelesen
werden kann.
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In einer Kodierung, die auf die konkave
Unterseite einer Verpackung, wie weiter oben beschrieben, aufgebracht
werden soll, wird diese Aufgabe dadurch realisiert, daß diese
Kodierung ein ringförmiges
Etikett aufweist, das mit einer inneren Öffnung und einem Ausschnitt
ausgestattet ist, der sich von der genannten Öffnung über die gesamte Breite des Etiketts
erstreckt. Dieses Etikett kann jede Kodierung, die nach bisherigem
Stand der Technik bekannt ist, wie zum Beispiel einen Barkode, aufweisen.
Es wurde herausgefunden, daß ein
derartiges Etikett so aufgebracht werden kann, daß es platt
an der konkaven Form der Verpackung anliegt. Geringfügige Änderungen
der Form der Wölbung
und geringfügige Änderungen
in der Position der Kodierung können durch
die weiter oben beschriebene Form besonders einfach toleriert werden.
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Wenn die verwendete Kodierung ein
Barkode ist, wird für
diesen Kode bevorzugt, daß er
als eine Anzahl konzentrischer Ringe konstruiert ist, die auf dem
ringförmigen
Etikett angeordnet sind. Dies macht den Kode besonders einfach zu
lesen. In diesem Fall können
diese durchgezogenen Ringe mehrere Male unterbrochen sein, ohne
daß dies
für einen einfachen
Barkode-Leser Probleme verursacht. In den meisten üblichen
Barkode-Lesern dürfen
mindestens drei Unterbrechungen sein, wobei eine Unterbrechung der
weiter oben beschriebene Ausschnitt ist, während die anderen zwei Unterbrechungen
weitere Informationen oder Werbung enthalten können.
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Ein System dieser Art kann zum Beispiel
in einem Pfandsystem für
kalte Getränke
und Bierdosen verwendet werden. Eine Verpackung dieser Art hat als
ein Verpackungsmaterial zahlreiche Vorteile, aber der wichtigste
Nachteil ist, daß sie
wertlose Abfallprodukte werden, nachdem die Inhalte konsumiert wurden.
Wenn sie in einen Abfallverwertungsfluß eingeführt werden, können derartige
Dosen einfach getrennt werden, und die überschüssigen Kosten sind begrenzt.
In der Praxis wurde jedoch herausgefunden, daß diese Dosen oft keine Abfallverwertungsflüsse erreichen
und willkürlich
weggeschmissen werden.
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Im Falle der Glasverpackung hat die
Einführung
eines Pfands oder ähnlichem
dazu geführt,
daß praktisch
100 zurückgegeben
werden. In den Niederlanden gibt es nationale Organisationen, die
sich mit derartigen Angelegenheiten beschäftigen.
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Für
Dosen gibt es jedoch keine derartigen Organisationen, so daß es notwendig
ist, zu versuchen, die Rückgabe
leerer Dosen auf einer lokalen Ebene unter bestimmten Bedingungen
zu fördern. Dies
gilt zum Beispiel für
Schulen und ähnliches,
wo Verbraucher weniger motiviert sind, Abfall in die richtigen Behälter zurückzugeben.
Durch Erheben eines Pfands auf die Dosen an derartigen Schulen,
Krankenhäusern,
etc. ist es möglich,
einen hohen Rückgabegrad
zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist es natürlich wichtig, daß nur Dosen,
die aus derartigen Schulen oder Krankenhäusern stammen, für die Rückzahlung
des Pfands zurückgegeben
werden können.
Es ist unerwünscht,
daß aus
anderen Gebieten stammende Verpackungen verwendet werden, um ein
Pfand abzuholen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, eine Kodierung
aufzubringen, und die weiter oben beschriebene Kodierung ist besonders
geeignet, weil die weiter oben beschriebene Kodierung vom Endlieferanten,
zum Beispiel wenn die Dosen aus der Umverpackung entfernt und in
einer Automatenvorrichtung, einem Ausstellungsschrank oder einem
Kühlschrank
plaziert werden, aufgebracht werden kann. Dies wird sogar noch erleichtert,
wenn die Kodes als Aufkleber aufgebracht werden. Diese Aufkleber
können
abnehmbar auf einem Etikett angeordnet werden und können unter
Verwendung einer geeigneten Vorrichtung auf die Unterseite der Dose
aufgebracht werden. In diesem Fall ist es möglich, daß ein derartiges Etikett zumindest
teilweise in die Form der Wölbung
der Verpackung gebracht wurde, an der ein derartiger Aufkleber plaziert
werden soll, wenn das Etikett von dem Substrat, auf dem es angeordnet ist,
entfernt wird.
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Der vorliegende Vorschlag macht es
möglich,
eine Kodierung zu erreichen, die für eine Verkaufsstelle einzigartig
ist. Da die Unterseite der Verpackungen im allgemeinen nicht für Informationen verwendet
wird, sind sie einerseits auch für
den Verbraucher deutlich sichtbar und bedecken andererseits keine
Werbung oder ähnliches,
und das Aussehen der Dosen, Flaschen und ähnlichem wird nicht beeinträchtigt.
Durch geeignete Auswahl des Aufklebermaterials ist es möglich, eine
gute Widerstandsfähigkeit
gegen Feuchtigkeit und niedrige Temperaturen zu liefern, während der
Aufkleber kostengünstig aufgebracht
werden kann. Barkodesysteme sind zuverlässig und können vergleichsweise billig
hergestellt werden, so daß ein
Pfandsystem auf eine besonders einfache Weise implementiert werden
kann.
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Die Erfindung betrifft auch eine
Vorrichtung zum Aufbringen derartiger Etiketten. Diese Vorrichtung
weist ein praktisches Gerät
auf, das mit einer Vorratsrolle versehen ist. Diese Vorratsrolle
enthält ein
Substratmaterial, auf dem eine Reihe von Aufklebern angeordnet ist.
Eine Bahn aus Material dieser Art wird an einem Stempel vorbei bewegt,
wo der Aufkleber einerseits von dem Substrat getrennt wird, der
Aufkleber wird auf dem Stempel plaziert und erhält zumindest teilweise die
Endform, die der Aufkleber an der konkaven Wand der entsprechenden
Verpackung annimmt. Dann wird der Aufkleber mittels des Stempels
gegen die Verpackung gedrückt.
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Es ist jedoch klar, daß eine Vielzahl
anderer Vorrichtungen denkbar ist, um ein Etikett, wie weiter oben
beschrieben, an die konkave Unterseite einer Verpackung, wie etwa
einer Dose, aufzubringen.
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Die Erfindung wird weiter unten unter
Bezug auf eine beispielhafte Ausführungsform, die in den Zeichnungen
dargestellt ist, detaillierter beschrieben, wobei:
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1 eine
zeichnerische Seitenansicht einer Dosenverpackung und ein darauf
aufzubringendes erfindungsgemäßes Etikett
zeigt;
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2 die
Vorrichtung zum Aufbringen eines Etiketts auf die Unterseite einer
Verpackung in einer ersten Position zeigt; und
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3 die
Vorrichtung von 2 in
einer zweiten Position zeigt.
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In 1 ist
eine Dosenverpackung für
kalte Getränke
insgesamt mit 1 bezeichnet. Sie ist in der üblichen Weise mit einem angeflanschten
Deckel mit abnehmbarem Verschluß versehen,
hat eine zylindrische Seitenwand und eine konkave Bodenwand 2. Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Kodierung auf dieser
konkaven Bodenwand 2 aufzubringen. Diese Kodierung hat
die Form eines Etiketts 3, das aus einem ringförmigen Stück Papier
oder Kunststoffmaterial besteht. In ihrem Inneren gibt es eine Öffnung 6,
die sich in einen Ausschnitt 5 öffnet. Durch Falten dieses
Etiketts 3 aus seiner flachen Form ist es möglich eine
der Form der konkaven Bodenwand 2 entsprechende mehr oder
weniger kegelige Form zu erhalten. Auf diesem Aufkleber sind konzentrische
Kreise 4 angeordnet, die als ein Barkode wirken. Falls
zweckmäßig, kann
es Informationsträger
geben, welche die Barkoderinge unterbrechen. Die unbedruckte Seite
ist mit einer Klebstoffschicht versehen, mittels derer der Aufkleber
zuerst an das Substratmaterial geklebt wird, aber mit Hilfe dessen der
Aufkleber letztlich an der Verpackung befestigt wird.
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2 und 3 zeigen eine Vorrichtung
zum Aufbringen derartiger Etiketten 3 auf der Unterseite einer
Verpackung 1. Diese Vorrichtung ist insgesamt mit 10 bezeichnet,
und nur die Teile, die für
ein Verständnis
der vorliegenden Erfindung wesentlich sind, sind dargestellt.
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Die Vorrichtung 10 weist
einen ortsfesten Halter 11 auf, in dem die Verpackung 1 positioniert wird.
Die oben beschriebenen Etiketten 3 werden auf einer Rolle 13 angeordnet,
die auf einem Zuführungsvorrat 12 plaziert
ist. Abgese hen von diesen Etiketten 3, die als Aufkleber
konstruiert sind, weist die Rolle 13 auch ein Substratmaterial 25 auf.
Die Hilfsrolle 16 ist mit einer Motoreinrichtung verbunden,
um ihre Drehung zu blockieren und freizugeben.
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Es gibt einen Vorrat an Substratmaterial 25, und
dieser Substratvorrat ist mit 14 bezeichnet. Während das Verfahren fortschreitet
wird eine Rolle 15, die Substratmaterial aufweist, und
falls zweckmäßig, das
die Etiketten 3 umgebende Material und deren Kern (Öffnung 6)
darauf gebildet. Die Bahn aus Substratmaterial/Aufklebern bewegt-
sich von der Rolle 13 über
die erste Hilfsrolle 16 zum Gleitstück 22, und dann, nachdem
die Aufkleber entfernt wurden, wird das Substratmaterial 25 über eine
Führungsrolle 21 und
die Hilfsrolle 17 zum Substratvorrat 14 umgelenkt.
Die Hilfsrollen 16 und 17 sind durch ein Übertragungsband
oder einen Riemen 18, der um eine feste Riemenscheibe 19 der
Hilfsrolle 17 und eine mit einer Kupplung versehene Riemenscheibe 20 auf
der ersten Hilfsrolle 16 läuft, verbunden.
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Das Gleitstück 22 ist mit einer
Feder 23 verbunden, die zeichnerisch abgebildet ist und
die es in die in 2 gezeigte
Position steuert.
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Der Substratvorrat 14 ist
mit einem nicht detaillierter gezeigten Motor versehen, der einerseits eine
Drehung in der Richtung des Pfeils 32 und andererseits
ein Blockieren dieses Substratvorrats 14 liefern kann.
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Außerdem gibt es einen Stempel 26,
der mit Hilfe einer Spule 28 in der Führung 27 nach oben
und unten verschoben werden kann. Die Stempeloberfläche 29 besteht
aus einem Material, das geringfügig nachgibt,
und kann sich zwischen zwei Positionen, die in 2 und 3 gezeigt
sind, bewegen, wobei die in 2 gezeigte
Position die im lastfreien Zustand angenommene Position ist. Die
Stempeloberfläche 29 ist
mit Vakuumöffnungen 31 versehen,
die mit einem Vakuumschlauch 30 verbunden sind, der seinerseits
mit einer Vakuumquelle (nicht detaillierter gezeigt) verbunden ist.
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Beginnend mit der in 2 gezeigten Situation funktioniert die
weiter oben beschriebene Vorrichtung wie folgt:
Eine Verpackung 1 wird
in dem Halter 11 plaziert. Als Folge wird die Vorrichtung
auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise mit Hilfe von nicht
detaillierter gezeigten Sensoren ausgelöst.
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Der erste Schritt ist das Anlegen
eines Vakuums durch den Vakuumschlauch 30 durch die Vakuumöffnungen 31,
welches von der Vakuumquelle und nicht detaillierter gezeigten Ventilen
gesteuert wird.
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Als Ergebnis wird das Etikett 3 auf
die Stempeloberfläche 29 gesaugt.
Dann wird die Hilfsrolle 16 auf eine nicht detaillierter
gezeigte Weise blockiert, und das Substratmaterial 25 wird
als Folge davon, daß der
Motor die materialtragende Rolle 15 in die Richtung des
Pfeils 32 dreht, auf den Substratvorrat 14 gewickelt.
Dieser Motorantrieb ist nicht detaillierter gezeigt. Die Rillenscheibe
mit der Kupplung 20 ermöglicht,
daß diese
Bewegung ohne Hinderung fortschreitet, während der Übertragungsriemen 18 keine Übertragungskraft
auf die Hilfsrolle 16 ausüben kann.
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Folglich wird das Gleitstück 22 (wie
in 2 zu sehen) gegen
die Kraft der Feder 23 nach rechts bewegt, und die in 3 gezeigte Position wird
erreicht. Der Motorantrieb der Rolle 15, die das Substratmaterial
trägt,
wird dann angehalten, und die Hilfsrolle 17 wird auf eine
nicht detaillierter gezeigte Weise blockiert. Dem Etikett 3 wurde
das Substratmaterial 25 abgezogen, und es lagert auf der
Stempeloberfläche 29 und
wird von dem Vakuum an seinem Platz gehalten.
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Der Stempel 26 bewegt sich
dann als Folge davon, daß die
Spule 28 auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise unter
Spannung gesetzt wird, in der Führung 27 nach
oben, während
die Stempeloberfläche 29 auf
eine nicht detaillierter gezeigte Weise in eine kegelige Form verformt
wird, die zu der konkaven Bodenwand 2 der Verpackung 1 paßt.
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Während
es von den Vakuumöffnungen 31 auf
der Stempeloberfläche 29 an
seinem Platz gehalten wird, erreicht das Etikett 3 mit
der Klebstoffschicht die konkave Bodenwand 2 der Verpackung 1 in
einem kegeligen Stempel und klebt daran. Das Vakuum wird mit Hilfe
von Ventilen (nicht detaillierter gezeigt) beseitigt, und der Stempel 26 wird
mit Hilfe nicht detaillierter gezeigter Einrichtungen nach unten gelenkt.
In der Zwischenzeit kehrt die Stempeloberfläche 29 zu der in 2 gezeigten Position zurück.
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Die Hilfsrollen 16 und 17 sind
beide nicht blockiert, während
die Hilfsrolle 16 von dem Motor in die Richtung des in 2 gezeigten Pfeils gedreht
wird, wobei dieser Motorantrieb nicht detaillierter gezeigt ist.
Die Hilfsrolle 17 wird von der Rillenscheibe mit der Kupplung 20 auf
der Hilfsrolle 17 und dem Übertragungsriemen 18 ebenfalls
in die gleiche Richtung gedreht. Dies bedeutet, daß sie in
die entgegengesetzte Richtung zum auf der Hilfsrolle 17 gezeigten
Pfeil gedreht wird. Folglich bewegt sich das Gleitstück 22 (wie
in der Zeichnung zu sehen) unter der Kraft der Feder 23 nach
links, wobei es in der Zwischenzeit das Substratmaterial straff
hält. Das
Substratmaterial wird von der Rolle 13 zur Unterseite des
Gleitstücks 22 zugeführt, und
ein neues Etikett wurde über
der Stempeloberfläche 29 positioniert.
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Es ist klar, daß Begriffe wie „über", „unter", „links", „rechts" rein veranschaulichend
sind.
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Die weiter oben beschriebene Vorrichtung
ist besonders einfach herzustellen, braucht nur einen Motor für den Substratvorrat 14 und
möglicherweise einen
Motor für
die Hilfsrolle 16, der wahlweise mit der Auslöseanordnung
für den
Stempel 26 kombiniert werden kann. Eine Vorrichtung dieser
Art kann ein besonders kompaktes Design haben, so daß die Person,
die zum Beispiel Dosen von einer Umverpackung in eine Automatenvorrichtung überführt oder diese
Dosen auf eine andere weise verkauft, sie einfach mit einer Kodierung
versehen kann.
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Obwohl die weiter oben beschriebene
Vorrichtung gegenwärtig
bevorzugt wird, sollte klar sein, daß zahlreiche andere Vorrichtungen,
mit denen Etiketten auf die Unterseite einer Verpackung mit konkaver
Bodenwand aufgebracht werden können,
hergestellt werden können.
Veränderungen
der weiter oben beschriebenen Vorrichtung liegen innerhalb des Schutzbereichs
der beigefügten
Patentansprüche.