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DE60002765T2 - Koierung einer Verpackung und Verfahren und Vorrichtung zur Verwendung - Google Patents

Koierung einer Verpackung und Verfahren und Vorrichtung zur Verwendung Download PDF

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Description

  • Der Erfindungsgegenstand betrifft eine Kodierung für eine Verpackung. Eine Kodierung dieser Art, zum Beispiel ein Barkode, wird im allgemeinen von Herstellern verwendet, so daß später, zum Beispiel an der Verkaufsstelle, ihre Produkte betreffende Daten gelesen werden können. Das Herstellungsdatum oder der Verkaufspreis können zum Beispiel auf der Grundlage dieser Daten bestimmt werden.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann es jedoch wünschenswert sein, daß in einem späteren Stadium von anderen Parteien als dem Hersteller zusätzliche Kodierungen aufgebracht werden. In einem derartigen Fall ist es wesentlich, daß die Informationen auf einer Verpackung dieser Art nicht abgedeckt werden sollten. Im Falle, daß die Kodierung in einem späteren Stadium aufgebracht wird, ist es außerdem unbedingt erforderlich, daß dies einfach durchgeführt werden kann.
  • Wenn zum Beispiel der Fall einer Dosenverpackung für Getränke und ähnliches betrachtet wird, ist es aus hygienischen Gründen und weil es das Öffnen der Dose erschwert, unerwünscht, daß weitere Kodierungen auf der Verschlußseite aufgebracht werden. Es ist auch unerwünscht, daß die Kodierung auf der zylindrischen Wand der Verpackung aufgebracht wird, weil es dies schwierig macht, auf der Dose vorhandene Informationen zu erkennen.
  • Der bisherige Stand der Technik zeigt ein Kodierungssystem, das einen Farbstempel auf der Unterseite einer Dosenverpackung verwendet. Obwohl es einfach ist, einen Farbstempel dieser Art auf eine konkave Unterseite aufzubringen, hat es sich als schwierig und teuer erwiesen, einen darin enthaltenen Stempel zu lesen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kodierung auf einer Verpackung zur Verfügung zu stellen, die auf eine besonders einfache Weise aufgebracht werden kann und die auf eine relativ kostengünstige Weise elektronisch gelesen werden kann.
  • In einer Kodierung, die auf die konkave Unterseite einer Verpackung, wie weiter oben beschrieben, aufgebracht werden soll, wird diese Aufgabe dadurch realisiert, daß diese Kodierung ein ringförmiges Etikett aufweist, das mit einer inneren Öffnung und einem Ausschnitt ausgestattet ist, der sich von der genannten Öffnung über die gesamte Breite des Etiketts erstreckt. Dieses Etikett kann jede Kodierung, die nach bisherigem Stand der Technik bekannt ist, wie zum Beispiel einen Barkode, aufweisen. Es wurde herausgefunden, daß ein derartiges Etikett so aufgebracht werden kann, daß es platt an der konkaven Form der Verpackung anliegt. Geringfügige Änderungen der Form der Wölbung und geringfügige Änderungen in der Position der Kodierung können durch die weiter oben beschriebene Form besonders einfach toleriert werden.
  • Wenn die verwendete Kodierung ein Barkode ist, wird für diesen Kode bevorzugt, daß er als eine Anzahl konzentrischer Ringe konstruiert ist, die auf dem ringförmigen Etikett angeordnet sind. Dies macht den Kode besonders einfach zu lesen. In diesem Fall können diese durchgezogenen Ringe mehrere Male unterbrochen sein, ohne daß dies für einen einfachen Barkode-Leser Probleme verursacht. In den meisten üblichen Barkode-Lesern dürfen mindestens drei Unterbrechungen sein, wobei eine Unterbrechung der weiter oben beschriebene Ausschnitt ist, während die anderen zwei Unterbrechungen weitere Informationen oder Werbung enthalten können.
  • Ein System dieser Art kann zum Beispiel in einem Pfandsystem für kalte Getränke und Bierdosen verwendet werden. Eine Verpackung dieser Art hat als ein Verpackungsmaterial zahlreiche Vorteile, aber der wichtigste Nachteil ist, daß sie wertlose Abfallprodukte werden, nachdem die Inhalte konsumiert wurden. Wenn sie in einen Abfallverwertungsfluß eingeführt werden, können derartige Dosen einfach getrennt werden, und die überschüssigen Kosten sind begrenzt. In der Praxis wurde jedoch herausgefunden, daß diese Dosen oft keine Abfallverwertungsflüsse erreichen und willkürlich weggeschmissen werden.
  • Im Falle der Glasverpackung hat die Einführung eines Pfands oder ähnlichem dazu geführt, daß praktisch 100 zurückgegeben werden. In den Niederlanden gibt es nationale Organisationen, die sich mit derartigen Angelegenheiten beschäftigen.
  • Für Dosen gibt es jedoch keine derartigen Organisationen, so daß es notwendig ist, zu versuchen, die Rückgabe leerer Dosen auf einer lokalen Ebene unter bestimmten Bedingungen zu fördern. Dies gilt zum Beispiel für Schulen und ähnliches, wo Verbraucher weniger motiviert sind, Abfall in die richtigen Behälter zurückzugeben. Durch Erheben eines Pfands auf die Dosen an derartigen Schulen, Krankenhäusern, etc. ist es möglich, einen hohen Rückgabegrad zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist es natürlich wichtig, daß nur Dosen, die aus derartigen Schulen oder Krankenhäusern stammen, für die Rückzahlung des Pfands zurückgegeben werden können. Es ist unerwünscht, daß aus anderen Gebieten stammende Verpackungen verwendet werden, um ein Pfand abzuholen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, eine Kodierung aufzubringen, und die weiter oben beschriebene Kodierung ist besonders geeignet, weil die weiter oben beschriebene Kodierung vom Endlieferanten, zum Beispiel wenn die Dosen aus der Umverpackung entfernt und in einer Automatenvorrichtung, einem Ausstellungsschrank oder einem Kühlschrank plaziert werden, aufgebracht werden kann. Dies wird sogar noch erleichtert, wenn die Kodes als Aufkleber aufgebracht werden. Diese Aufkleber können abnehmbar auf einem Etikett angeordnet werden und können unter Verwendung einer geeigneten Vorrichtung auf die Unterseite der Dose aufgebracht werden. In diesem Fall ist es möglich, daß ein derartiges Etikett zumindest teilweise in die Form der Wölbung der Verpackung gebracht wurde, an der ein derartiger Aufkleber plaziert werden soll, wenn das Etikett von dem Substrat, auf dem es angeordnet ist, entfernt wird.
  • Der vorliegende Vorschlag macht es möglich, eine Kodierung zu erreichen, die für eine Verkaufsstelle einzigartig ist. Da die Unterseite der Verpackungen im allgemeinen nicht für Informationen verwendet wird, sind sie einerseits auch für den Verbraucher deutlich sichtbar und bedecken andererseits keine Werbung oder ähnliches, und das Aussehen der Dosen, Flaschen und ähnlichem wird nicht beeinträchtigt. Durch geeignete Auswahl des Aufklebermaterials ist es möglich, eine gute Widerstandsfähigkeit gegen Feuchtigkeit und niedrige Temperaturen zu liefern, während der Aufkleber kostengünstig aufgebracht werden kann. Barkodesysteme sind zuverlässig und können vergleichsweise billig hergestellt werden, so daß ein Pfandsystem auf eine besonders einfache Weise implementiert werden kann.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Aufbringen derartiger Etiketten. Diese Vorrichtung weist ein praktisches Gerät auf, das mit einer Vorratsrolle versehen ist. Diese Vorratsrolle enthält ein Substratmaterial, auf dem eine Reihe von Aufklebern angeordnet ist. Eine Bahn aus Material dieser Art wird an einem Stempel vorbei bewegt, wo der Aufkleber einerseits von dem Substrat getrennt wird, der Aufkleber wird auf dem Stempel plaziert und erhält zumindest teilweise die Endform, die der Aufkleber an der konkaven Wand der entsprechenden Verpackung annimmt. Dann wird der Aufkleber mittels des Stempels gegen die Verpackung gedrückt.
  • Es ist jedoch klar, daß eine Vielzahl anderer Vorrichtungen denkbar ist, um ein Etikett, wie weiter oben beschrieben, an die konkave Unterseite einer Verpackung, wie etwa einer Dose, aufzubringen.
  • Die Erfindung wird weiter unten unter Bezug auf eine beispielhafte Ausführungsform, die in den Zeichnungen dargestellt ist, detaillierter beschrieben, wobei:
  • 1 eine zeichnerische Seitenansicht einer Dosenverpackung und ein darauf aufzubringendes erfindungsgemäßes Etikett zeigt;
  • 2 die Vorrichtung zum Aufbringen eines Etiketts auf die Unterseite einer Verpackung in einer ersten Position zeigt; und
  • 3 die Vorrichtung von 2 in einer zweiten Position zeigt.
  • In 1 ist eine Dosenverpackung für kalte Getränke insgesamt mit 1 bezeichnet. Sie ist in der üblichen Weise mit einem angeflanschten Deckel mit abnehmbarem Verschluß versehen, hat eine zylindrische Seitenwand und eine konkave Bodenwand 2. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Kodierung auf dieser konkaven Bodenwand 2 aufzubringen. Diese Kodierung hat die Form eines Etiketts 3, das aus einem ringförmigen Stück Papier oder Kunststoffmaterial besteht. In ihrem Inneren gibt es eine Öffnung 6, die sich in einen Ausschnitt 5 öffnet. Durch Falten dieses Etiketts 3 aus seiner flachen Form ist es möglich eine der Form der konkaven Bodenwand 2 entsprechende mehr oder weniger kegelige Form zu erhalten. Auf diesem Aufkleber sind konzentrische Kreise 4 angeordnet, die als ein Barkode wirken. Falls zweckmäßig, kann es Informationsträger geben, welche die Barkoderinge unterbrechen. Die unbedruckte Seite ist mit einer Klebstoffschicht versehen, mittels derer der Aufkleber zuerst an das Substratmaterial geklebt wird, aber mit Hilfe dessen der Aufkleber letztlich an der Verpackung befestigt wird.
  • 2 und 3 zeigen eine Vorrichtung zum Aufbringen derartiger Etiketten 3 auf der Unterseite einer Verpackung 1. Diese Vorrichtung ist insgesamt mit 10 bezeichnet, und nur die Teile, die für ein Verständnis der vorliegenden Erfindung wesentlich sind, sind dargestellt.
  • Die Vorrichtung 10 weist einen ortsfesten Halter 11 auf, in dem die Verpackung 1 positioniert wird. Die oben beschriebenen Etiketten 3 werden auf einer Rolle 13 angeordnet, die auf einem Zuführungsvorrat 12 plaziert ist. Abgese hen von diesen Etiketten 3, die als Aufkleber konstruiert sind, weist die Rolle 13 auch ein Substratmaterial 25 auf. Die Hilfsrolle 16 ist mit einer Motoreinrichtung verbunden, um ihre Drehung zu blockieren und freizugeben.
  • Es gibt einen Vorrat an Substratmaterial 25, und dieser Substratvorrat ist mit 14 bezeichnet. Während das Verfahren fortschreitet wird eine Rolle 15, die Substratmaterial aufweist, und falls zweckmäßig, das die Etiketten 3 umgebende Material und deren Kern (Öffnung 6) darauf gebildet. Die Bahn aus Substratmaterial/Aufklebern bewegt- sich von der Rolle 13 über die erste Hilfsrolle 16 zum Gleitstück 22, und dann, nachdem die Aufkleber entfernt wurden, wird das Substratmaterial 25 über eine Führungsrolle 21 und die Hilfsrolle 17 zum Substratvorrat 14 umgelenkt. Die Hilfsrollen 16 und 17 sind durch ein Übertragungsband oder einen Riemen 18, der um eine feste Riemenscheibe 19 der Hilfsrolle 17 und eine mit einer Kupplung versehene Riemenscheibe 20 auf der ersten Hilfsrolle 16 läuft, verbunden.
  • Das Gleitstück 22 ist mit einer Feder 23 verbunden, die zeichnerisch abgebildet ist und die es in die in 2 gezeigte Position steuert.
  • Der Substratvorrat 14 ist mit einem nicht detaillierter gezeigten Motor versehen, der einerseits eine Drehung in der Richtung des Pfeils 32 und andererseits ein Blockieren dieses Substratvorrats 14 liefern kann.
  • Außerdem gibt es einen Stempel 26, der mit Hilfe einer Spule 28 in der Führung 27 nach oben und unten verschoben werden kann. Die Stempeloberfläche 29 besteht aus einem Material, das geringfügig nachgibt, und kann sich zwischen zwei Positionen, die in 2 und 3 gezeigt sind, bewegen, wobei die in 2 gezeigte Position die im lastfreien Zustand angenommene Position ist. Die Stempeloberfläche 29 ist mit Vakuumöffnungen 31 versehen, die mit einem Vakuumschlauch 30 verbunden sind, der seinerseits mit einer Vakuumquelle (nicht detaillierter gezeigt) verbunden ist.
  • Beginnend mit der in 2 gezeigten Situation funktioniert die weiter oben beschriebene Vorrichtung wie folgt:
    Eine Verpackung 1 wird in dem Halter 11 plaziert. Als Folge wird die Vorrichtung auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise mit Hilfe von nicht detaillierter gezeigten Sensoren ausgelöst.
  • Der erste Schritt ist das Anlegen eines Vakuums durch den Vakuumschlauch 30 durch die Vakuumöffnungen 31, welches von der Vakuumquelle und nicht detaillierter gezeigten Ventilen gesteuert wird.
  • Als Ergebnis wird das Etikett 3 auf die Stempeloberfläche 29 gesaugt. Dann wird die Hilfsrolle 16 auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise blockiert, und das Substratmaterial 25 wird als Folge davon, daß der Motor die materialtragende Rolle 15 in die Richtung des Pfeils 32 dreht, auf den Substratvorrat 14 gewickelt. Dieser Motorantrieb ist nicht detaillierter gezeigt. Die Rillenscheibe mit der Kupplung 20 ermöglicht, daß diese Bewegung ohne Hinderung fortschreitet, während der Übertragungsriemen 18 keine Übertragungskraft auf die Hilfsrolle 16 ausüben kann.
  • Folglich wird das Gleitstück 22 (wie in 2 zu sehen) gegen die Kraft der Feder 23 nach rechts bewegt, und die in 3 gezeigte Position wird erreicht. Der Motorantrieb der Rolle 15, die das Substratmaterial trägt, wird dann angehalten, und die Hilfsrolle 17 wird auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise blockiert. Dem Etikett 3 wurde das Substratmaterial 25 abgezogen, und es lagert auf der Stempeloberfläche 29 und wird von dem Vakuum an seinem Platz gehalten.
  • Der Stempel 26 bewegt sich dann als Folge davon, daß die Spule 28 auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise unter Spannung gesetzt wird, in der Führung 27 nach oben, während die Stempeloberfläche 29 auf eine nicht detaillierter gezeigte Weise in eine kegelige Form verformt wird, die zu der konkaven Bodenwand 2 der Verpackung 1 paßt.
  • Während es von den Vakuumöffnungen 31 auf der Stempeloberfläche 29 an seinem Platz gehalten wird, erreicht das Etikett 3 mit der Klebstoffschicht die konkave Bodenwand 2 der Verpackung 1 in einem kegeligen Stempel und klebt daran. Das Vakuum wird mit Hilfe von Ventilen (nicht detaillierter gezeigt) beseitigt, und der Stempel 26 wird mit Hilfe nicht detaillierter gezeigter Einrichtungen nach unten gelenkt. In der Zwischenzeit kehrt die Stempeloberfläche 29 zu der in 2 gezeigten Position zurück.
  • Die Hilfsrollen 16 und 17 sind beide nicht blockiert, während die Hilfsrolle 16 von dem Motor in die Richtung des in 2 gezeigten Pfeils gedreht wird, wobei dieser Motorantrieb nicht detaillierter gezeigt ist. Die Hilfsrolle 17 wird von der Rillenscheibe mit der Kupplung 20 auf der Hilfsrolle 17 und dem Übertragungsriemen 18 ebenfalls in die gleiche Richtung gedreht. Dies bedeutet, daß sie in die entgegengesetzte Richtung zum auf der Hilfsrolle 17 gezeigten Pfeil gedreht wird. Folglich bewegt sich das Gleitstück 22 (wie in der Zeichnung zu sehen) unter der Kraft der Feder 23 nach links, wobei es in der Zwischenzeit das Substratmaterial straff hält. Das Substratmaterial wird von der Rolle 13 zur Unterseite des Gleitstücks 22 zugeführt, und ein neues Etikett wurde über der Stempeloberfläche 29 positioniert.
  • Es ist klar, daß Begriffe wie „über", „unter", „links", „rechts" rein veranschaulichend sind.
  • Die weiter oben beschriebene Vorrichtung ist besonders einfach herzustellen, braucht nur einen Motor für den Substratvorrat 14 und möglicherweise einen Motor für die Hilfsrolle 16, der wahlweise mit der Auslöseanordnung für den Stempel 26 kombiniert werden kann. Eine Vorrichtung dieser Art kann ein besonders kompaktes Design haben, so daß die Person, die zum Beispiel Dosen von einer Umverpackung in eine Automatenvorrichtung überführt oder diese Dosen auf eine andere weise verkauft, sie einfach mit einer Kodierung versehen kann.
  • Obwohl die weiter oben beschriebene Vorrichtung gegenwärtig bevorzugt wird, sollte klar sein, daß zahlreiche andere Vorrichtungen, mit denen Etiketten auf die Unterseite einer Verpackung mit konkaver Bodenwand aufgebracht werden können, hergestellt werden können. Veränderungen der weiter oben beschriebenen Vorrichtung liegen innerhalb des Schutzbereichs der beigefügten Patentansprüche.

Claims (12)

  1. Kodierung für eine Verpackung (1) mit einer konkaven Unterseite (2), die ein ringförmiges Etikett (3) aufweist, welches mit einer inneren Öffnung (6) und einem Ausschnitt (5) versehen ist, welcher sich von der genannten Öffnung über die gesamte Breite des Etiketts (3) erstreckt.
  2. Kodierung nach Anspruch 1, wobei die Kodierung einen Barkode (4) aufweist.
  3. Kodierung nach Anspruch 2, wobei der Barkode eine Anzahl sich konzentrisch erstreckender Kreise aufweist.
  4. Kodierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Etikett (3) einen Aufkleber aufweist.
  5. Kodierung nach Anspruch 4, wobei der Aufkleber abnehmbar auf einem Substrat (25) angeordnet ist, das mehrere derartige Aufkleber enthält.
  6. Kodierung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Verpackung eine Dosenverpackung aufweist.
  7. Verfahren zum Aufbringen einer Kodierung auf einer Verpackung, das die folgenden Schritte aufweist: Entfernen der Verpackung aus einer Umverpackung, Aufbringen einer Kodierung entsprechend einem der Ansprüche 1–5 auf deren Boden und Weiterverarbeitung der genannten Verpackung.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Kodierung einen auf einem Substrat (25) angeordneten Aufkleber aufweist, wobei der Aufkleber von dem Substrat entfernt wird, verformt wird, um im wesentlichen der konkaven Form der Unterseite der Verpackung zu entsprechen, und auf die Verpackung gedrückt wird.
  9. Vorrichtung (10) zum Aufbringen einer Kodierung auf die konkave Unterseite (5) einer Verpackung (1), die einen Stempel (26) aufweist, der so konstruiert ist, daß er die Kodierung von der flachen Position in eine Position verschiebt, die der Form der konkaven Unterseite entspricht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei der Stempel in einer Ebene angeordnet ist, die senkrecht zum Vorschub der Kodierung ist und der so konstruiert ist, daß er die Kodierung auf die Verpackung drückt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, die eine Zuführungsöffnung (12) für Kodierungen und eine Verschiebungseinrichtung (22) zum Verschieben der Kodierungen aus dem Zuführungsvorrat auf den Stempel aufweist.
  12. Verpackung, die mit einer Kodierung nach einem der Ansprüche 1–6 versehen ist.
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