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Die vorliegende Erfindung betrifft neue kosmetische Zusammensetzungen mit verbesserten Eigenschaften, die zur Reinigung und gleichzeitig zum Konditionieren von Keratinsubstanzen, wie den Haaren, vorgesehen sind und die in einem kosmetisch akzeptablen Träger mindestens einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff, mindestens einen amphoteren grenzflächenaktiven Stoff und mindestens einen speziellen Carbonsäureester enthalten, wobei das Gewichtsverhältnis anionisches Tensid/amphoteres Tensid höchstens 3 beträgt. Die Erfindung bezieht sich außerdem auf die Verwendung dieser Zusammensetzungen in der obengenannten kosmetischen Anwendung.
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Zur Reinigung und/oder Wäsche von Keratinsubstanzen, beispielsweise der Haare, werden häufig reinigende Zusammensetzungen (wie Haarwaschmittel) im wesentlichen auf der Basis von herkömmlichen grenzflächenaktiven Stoffen insbesondere vom anionischen, nichtionischen und/oder amphoteren Typ, jedoch ganz besonders vom anionischen Typ, eingesetzt. Die Zusammensetzungen werden auf die feuchten Haare aufgetragen, und durch den durch Massieren oder Reiben mit den Händen erzeugten Schaum können nach Spülen mit Wasser die Verschmutzungen der Haut oder der Haare entfernt werden.
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Diese Basiszusammensetzungen weisen zwar ein gutes Waschvermögen auf, die mit ihnen verbundenen kosmetischen Eigenschaften sind jedoch unzureichend, insbesondere da diese relativ aggressive Reinigungsbehandlung mehr oder weniger ausgeprägte Schäden über die gesamte Länge der Haarfaser hervorrufen kann, die insbesondere damit zusammenhängen, daß die Lipide oder Proteine, die in der Haarfaser oder an der Oberfläche der Haarfaser vorhanden sind, allmählich entfernt werden.
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Zur Verbesserung der kosmetischen Eigenschaften der oben genannten reinigenden Zusammensetzungen und insbesondere von Zusammensetzungen, die auf sensibilisiertes Haar (d. h. Haar, das insbesondere durch chemische Einwirkung von in der Atmosphäre vorhandenen Mitteln und/oder Haarbehandlungen, wie beispielsweise dauerhafte Verformungen, Färbungen oder Entfärbungen, strapaziert wurde oder brüchig geworden ist) aufgetragen werden sollen, ist es heute üblich, in diese Zusammensetzungen zusätzliche kosmetische Mittel einzuarbeiten, die als Konditioniermittel bezeichnet werden und die hauptsächlich dazu dienen sollen, die schädlichen oder unerwünschten Wirkungen auszugleichen oder zu begrenzen, die durch die verschiedenen Behandlungen oder Einwirkungen hervorgerufen werden, denen die Haarfasern mehr oder weniger häufig ausgesetzt sind. Diese Konditioniermittel können selbstverständlich auch die kosmetische Beschaffenheit von natürlichem Haar verbessern.
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Es wurde bereits vorgeschlagen, zu diesem Zweck unlösliche Konditioniermittel zu verwenden. Unlösliche Verbindungen weisen den Nachteil auf, daß sie in dem Medium nur schwer in Dispersion gehalten werden können.
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Es wurde bereits die Verwendung von langkettigen Ester- oder Etherderivaten (Dispergiermittel) (
EP 181 773 ) oder Polysacchariden, wie beispielsweise Xanthangummi, (Gelbildner) (
EP 190 010 ) vorgeschlagen, um die Partikel in Dispersion zu halten. Die Dispergiermittel sind jedoch aufgrund der Kristallisation problematisch, die ein Fortschreiten (Erhöhung) der Viskosität der Zusammensetzungen im Laufe der Zeit hervorruft; auch die Gelbildner weisen Nachteile auf, da sich einerseits der Schaum bei reinigenden Zusammensetzungen, die Polysacchride enthalten, nur schwer bildet (die Schaumbildung kommt nur schlecht in Gang) und die Zusammensetzungen andererseits keine glatte Textur aufweisen und nur portionsweise ausfließen, was von den Anwendern wenig geschätzt wird. Mit diesen verschiedenen Mitteln können außerdem keine klaren oder transparenten Zusammensetzungen erhalten werden.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Zusammensetzungen anzugeben, die die Nachteile der oben genannten Zusammensetzungen nicht aufweisen.
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Außerdem müssen die Konditioniermittel auf den behandelten Keratinsubstanzen verbleiben, um ihnen nach dem Auftragen hinsichtlich der Weichheit, des Glanzes und der Kämmbarkeit die gewünschten Eigenschaften zu verleihen.
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In der Druckschrift
EP 0 562 638 sind wäßrige Haarwaschmittel beschrieben, die Wasser, einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff, ein kationisches Konditioniermittel, ein in Wasser unlösliches Konditioniermittel mit einer speziellen Viskosität, beispielsweise Isopropylmyristat, und ein Suspendiermittel enthalten. Das Verhältnis von anionischem Tensid und amphoterem Tensid ist nicht spezifiziert.
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In der Druckschrift
EP 0 511 652 sind wäßrige Haarwaschmittel beschrieben, die Wasser, einen reinigenden anionischen grenzflächenaktiven Stoff, ein kationisches polymeres Konditioniermittel, ein kationisches grenzflächenaktives Konditioniermittel und einen Fettsäureester enthalten.
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In der Druckschrift
DE 19640186 ist ein Duschgel beschrieben, das Wasser, einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff, ein Betain und Isopropylpalmitat (0,5 Gew.-%) enthält.
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In der Druckschrift
WO93/08787 sind wäßrige Haarwaschmittel beschrieben, die Wasser, einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff, ein wasserlösliches, kationisches polymeres Konditioniermittel, ein unlösliches Silicon und einen Fettsäureester mit mehr als 10 Kohlenstoffatomen von mindestens 1 Gew.-% enthalten. Die Zusammensetzung enthält ferner einen kationischen grenzflächenaktiven Stoff.
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Nach umfangreichen, zu dieser Frage durchgeführten Untersuchungen hat die Anmelderin festgestellt, daß durch die Verwendung einer speziellen reinigenden Basisformulierung und mindestens eines speziellen Carbonsäureesters stabile reinigende Zusammensetzungen hergestellt werden können, die hervorragende kosmetische Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Kämmbarkeit und die Glätte der behandelten Haare, und im Hinblick auf die Anwendung vorteilhafte Eigenschaften aufweisen, beispielsweise ein gutes Reinigungs- und Schaumvermögen.
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Die industrielle Anwendung ist extrem einfach und die kosmetischen Eigenschaften der Haarwaschmittel sind hervorragend.
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Die erhaltenen Zusammensetzungen sind lagerstabil, ohne daß Dispergiermittel und/oder Suspendiermittel für den erfindungsgemäßen Ester eingearbeitet werden müssen.
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Wenn keine zusätzlichen unlöslichen Verbindungen vorliegen, sind die erhaltenen Zusammensetzungen außerdem transparent. Sie können den Carbonsäureester in großen Mengen enthalten und dennoch transparent sein und gute kosmetische Eigenschaften aufweisen.
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Durch die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist insbesondere nach dem Spülen auf dem Haar ein bemerkenswerter Behandlungseffekt feststellbar, der insbesondere durch eine leichte Kämmbarkeit sowie eine bemerkenswerte Glätte und Weichheit der Haare zum Ausdruck kommt; die Haare fühlen sich auch überhaupt nicht fettig an.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher neue reinigende und konditionierende kosmetische Zusammensetzungen, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie in einem kosmetisch akzeptablen wäßrigen Medium (A) eine reinigende Basisformulierung, die mindestens einen anionischen grenzflächenaktiven Stoff und mindestens einen amphoteren grenzflächenaktiven Stoff enthält und die in einem Gewichtsanteil von 6 bis 35 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung vorliegt, und (B) mindestens einen in Wasser unlöslichen Carbonsäureester enthalten, der ausgewählt ist unter:
- 1) Monoestern von geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monoalkoholen oder Monoestern von verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren und verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monoalkoholen;
- 2) Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Di- oder Tricarbonsäuren und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monoalkoholen;
- 3) Mono-, Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Di- oder Tricarbonsäuren und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Dialkoholen;
- 4) Monoestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 48 Kohlenstoffatomen und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Dialkoholen mit 3 bis 30 Kohlenstoffatomen;
- 5) Diestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren und beliebigen ungesättigten Dialkoholen oder gesättigten Dialkoholen mit mehr als 4 Kohlenstoffatomen;
- 6) Diestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren und gesättigten Trialkoholen;
- 7) Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren und gesättigten Trialkoholen mit mehr als 3 Kohlenstoffatomen;
- 8) Mono-, Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren und ungesättigten Trialkoholen;
- 9) Mono-, Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Di- oder Tricarbonsäuren und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Trialkoholen;
wobei die Gesamtzahl der Kohlenstoffatome des Esters 27 nicht übersteigt, wenn er keine ungesättigte Bindung aufweist, und 50 nicht übersteigt, falls er mindestens eine ungesättigte Bindung enthält;
wobei die Konzentration des Esters im Bereich von 1,2 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, liegt,
die Zusammensetzung keine kationischen grenzflächenaktiven Stoffe enthält und
das Gewichtsverhältnis anionischer grenzflächenaktiver Stoff/amphoterer grenzflächenaktiver Stoff 3 ist oder darunter liegt.
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Durch die Gegenwart von kationischen grenzflächenaktiven Stoffen in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden die kosmetischen Eigenschaften der Zusammensetzungen verschlechtert.
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Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung der oben genannten Zusammensetzungen zur Reinigung und/oder zum Abschminken und/oder zum Konditionieren von Keratinsubstanzen, beispielsweise der Haut oder der Haare, in der Kosmetik.
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Unter dem Ausdruck ”keinen kationischen grenzflächenaktiven Stoff” wird verstanden, daß die Zusammensetzung weniger als 0,3 Gew.-% kationischen grenzflächenaktiven Stoff, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, und vorzugsweise weniger als 0,1 Gew.-% enthält; die Konzentration des kationischen grenzflächenaktiven Stoffes ist insbesondere Null. Unter einem kationischen grenzflächenaktiven Stoff werden keine kationischen grenzflächenaktiven Polymere verstanden. Grenzflächenative Polymere können in der Zusammensetzung vorliegen.
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A – Reinigende Basisformulierung:
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Die reinigende Basisformulierung enthält einen oder mehrere anionische grenzflächenaktive Stoffe und einen oder mehrere amphotere grenzflächenaktive Stoffe.
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(i) anionische(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e):
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Die Art der verwendeten anionischen grenzflächenaktiven Stoffe ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht besonders kritisch.
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Als Beispiele für anionische grenzflächenaktive Stoffe, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einzeln oder im Gemisch verwendbar sind, können insbesondere die Salze (und insbesondere die Alkalisalze, besonders die Natriumsalze, Ammoniumsalze, Aminsalze, Aminoalkoholsalze oder Magnesiumsalze) der folgenden Verbindungen genannt werden (wobei die Aufzählung nicht einschränkend zu verstehen ist): Alkylsulfate, Alkylethersulfate, Alkylamidoethersulfate, Alkylarylpolyethersulfate, Monoglyceridsulfate; Alkylsulfonate, Alkylphosphate, Alkylamidsulfonate, Alkylarylsulfonate, α-Olefinsulfonate, Paraffinsulfonate; Alkylsulfosuccinate, Alkylethersulfosuccinate, Alkylamidsulfosuccinate; Alkylsulfosuccinamate; Alkylsulfoacetate; Alkyletherphosphate; Acylsarcosinate; Acylisethionate und N-Acyltaurate, wobei die Alkyl- oder Acylgruppen der verschiedenen Verbindungen vorzugsweise 12 bis 20 Kohlenstoffatome enthalten und die Arylgruppe vorzugsweise Phenyl oder Benzyl bedeutet. Von den anionischen grenzflächenaktiven Stoffen, die ebenfalls verwendbar sind, können auch die Salze von Fettsäuren, beispielsweise die Salze von Ölsäure, Ricinolsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure und Säuren von Kopraöl oder hydriertem Kopraöl; und die Acyllactylate, deren Acylgruppe 8 bis 20 Kohlenstoffatome aufweist, genannt werden. Es können auch schwach anionische grenzflächenaktive Stoffe verwendet werden, beispielsweise die Alkyl-D-galactosiduronsäuren und deren Salze und die polyalkoxylierten C6-24-Alkylcarbonsäureether, die polyalkoxylierten C6-24-Alkylarylcarbonsäureether, die polyalkoxylierten C6-24-Alkylamidocarbonsäureether und ihre Salze, insbesondere die Verbindungen, die 2 bis 50 Ethylenoxidgruppen aufweisen, sowie deren Gemische.
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Vorzugsweise wird ein anionischer grenzflächenaktiver Stoff verwendet, der unter den Natrium-, Triethanolamin- oder Ammonium-C12-14-alkylsulfaten, den Natrium-C12-14-alkylethersulfaten, die mit 2,2 Mol Ethylenoxid ethoxyliert sind, Natriumcocoylisethionat und Natriumalpha-C14-16-olefin-sulfonat ausgewählt ist.
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Von den anionischen grenzflächenaktiven Stoffen werden erfindungsgemäß die Salze von Alkylsulfaten und Alkylethersulfaten und deren Gemische besonders bevorzugt verwendet.
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(ii) amphotere(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e):
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Die amphoteren grenzflächenaktiven Stoffe, deren Art im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht kritisch ist, können insbesondere (nicht einschränkende Aufzählung) aliphatische, sekundäre oder tertiäre Aminderivate sein, worin die aliphatische Gruppe eine geradkettige oder verzweigte Kette mit 8 bis 22 Kohlenstoffatomen ist, die mindestens eine wasserlösliche anionische Gruppe aufweist (beispielsweise Carboxylat, Sulfonat, Sulfat, Phosphat oder Phosphonat); es können auch die C8-20-Alkylbetaine, Sulfobetaine, C8-20-Alkyl-C1-6-amidoalkylbetaine oder die C8-20-Alkyl-C1-6-amidoalkylsulfobetaine genannt werden.
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Von den Aminderivaten können die Produkte genannt werden, die unter der Bezeichnung MIRANOL
® im Handel erhältlich sind und die beispielsweise in den Patenten
US-2 528 378 und
US-2 781 354 beschrieben sind; sie weisen die folgenden Strukturen auf:
R2-CONHCH2CH2-N(R3)(R4)(CH2COO–) (2) worin bedeuten: R
2 eine Alkylgruppe, die von einer Säure R
2-COOH abgeleitet ist, die in hydrolysiertem Kopraöl vorliegt, Heptyl, Nonyl oder Undecyl; R
3 eine β-Hydroxyethylgruppe und R
4 eine Carboxymethylgruppe; und
R2'-CONHCH2CH2-N(B)(C) (3) worin bedeuten:
B eine Gruppe -CH
2CH
2OX'; C eine Gruppe -(CH
2)
z-Y' mit z = 1 oder 2; X' die Gruppe -CH
2CH
2-COOH oder Wasserstoff; Y' die Gruppe -COOH oder -CH
2-CHOH-SO
3H; und R
2' eine Alkylgruppe einer Säure R
9-COOH, die in Kopraöl oder hydrolysiertem Leinöl vorliegt, eine Alkylgruppe, insbesondere mit 7, 9, 11 oder 13 Kohlenstoffatomen, eine C
17-Alkylgruppe und ihre Isoform oder eine ungesättigte C
17-Gruppe.
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Diese Verbindungen werden nach CTFA-Nomenklatur (5. Ausgabe, 1993) als Dinatrium-cocoamphodiacetat, Dinatrium-lauroamphodiacetat, Dinatrium-caprylamphodiacetat, Dinatrium-capryloamphodiacetat, Dinatrium-cocoamphodipropionat, Dinatrium-lauroamphodipropionat, Dinatrium-caprylamphodipropionat, Dinatrium-capryloamphodipropionat, Lauroamphodipropionsäure und Cocoamphodipropionsäure bezeichnet.
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Es ist beispielsweise das Cocoamphodiacetat zu nennen, das unter der Handelsbezeichnung MIRANOL® C2M-Konzentrat von der Firma RHONE POULENC im Handel erhältlich ist.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung werden insbesondere amphotere grenzflächenaktive Stoffe aus der Gruppe der Betaine, beispielsweise Alkylbetaine, insbesondere das Cocoylbetain, das unter der Bezeichnung DEHYTON AB 30 in wäßriger Lösung mit 30% Ws von der Firma HENKEL erhältlich ist, oder die Alkylamidobetaine bevorzugt verwendet, wie TEGOBETAINE® F50 von der Firma GOLDSCHMIDT.
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Der Mengenanteil der reinigenden Basisformulierung wird minimal so gewählt, daß er gerade ausreicht, um der fertigen Zusammensetzung ein zufriedenstellendes Schaum- und/oder Reinigungsvermögen zu verleihen, wobei zu hohe Mengenanteile der reinigenden Basisformulierung keine zusätzlichen Vorteile bringen.
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Die reinigende Basisformulierung kann daher erfindungsgemäß bevorzugt 8 bis 25 Gew.-% des Gesamtgewichts der fertigen Zusammensetzung ausmachen.
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Die erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen weisen im allgemeinen beispielsweise die folgenden Zusammensetzungen auf:
- (i) anionische(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e): 3 bis 30 Gew.-% und vorzugsweise 5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der reinigenden Zusammensetzung, und
- (ii) amphotere(r) grenzflächenaktive(r) Stoff(e): 1 bis 20 Gew.-% und vorzugsweise 1,5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
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Das Gewichtsverhältnis anionischer grenzflächenaktiver Stoff/amphoterer grenzflächenaktiver Stoff liegt vorzugsweise im Bereich von 0,2 und insbesondere 0,4 bis 2,5.
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B-Carbonsäureester
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Die erfindungsgemäßen, in Wasser unlöslichen Carbonsäureester sind bei einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder darüber in Wasser von 25°C unlöslich, d. h. sie bilden in Wasser kein isotrope, transparente Lösung.
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Die erfindungsgemäßen, in Wasser unlöslichen Carbonsäureester können Hydroxygruppen enthalten.
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Die erfindungsgemäßen Carbonsäureester sind im allgemeinen ausgewählt unter:
- 1) Monoestern von geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 49 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monoalkoholen mit 1 bis 49 und vorzugsweise 2 bis 30 Kohlenstoffatomen, Monoestern von verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 49 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monoalkoholen mit 1 bis 49 und vorzugsweise 2 bis 30 Kohlenstoffatomen.
Von den Monoestern können angegeben werden: Cetyllactat; C12-15-Alkyllactat; Isostearyllactat; Lauryllactat; Linoleyllactat; Oleyllactat; (Iso)stearyloctanoat; Isocetyloctanoat; Octyloctanoat; Cetyloctanoat; Isodecyloctanoat; Isononylisononanoat; 2-Ethylhexylisononat; Octylpalmitat; Octylperlargonat; Octylstearat; Octyldodecylerucat; Oleylerucat; Ethylpalmitat; Isopropylpalmitat; 2-Ethylhexylpalmitat; Isopropylmyristat, Butylmyristat; Hexylstearat; Butylstearat; Isobutylstearat; Hexyllaurat und Tridecylerucat.
- 2) Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Di- oder Tricarbonsäuren mit 2 bis 48 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monoalkoholen mit 1 bis 49 und vorzugsweise 2 bis 30 Kohlenstoffatomen.
Von diesen Estern sind Diethylsebacat; Diisopropylsebacat; Diisopropyladipat; n-Propylsebacat; Dioctyladipat; Dioctylmaleat; Triisopropylcitrat; Trioleylcitrat; und Dioctylmalat zu nennen.
- 3) Mono-, Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Di- oder Tricarbonsäuren mit 2 bis 49 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Dialkoholen mit 1 bis 49 und vorzugsweise 2 bis 30 Kohlenstoffatomen.
- 4) Monoestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Dialkoholen mit 3 bis 30 Kohlenstoffatomen.
Von diesen Estern kommen Propylenglykolmonostearat, Tripropylenglykolmonostearat, Diethylenglykolmonostearat und Diethylenglykolmonooleat in Betracht.
- 5) Diestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 46 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und ungesättigten Dialkoholen mit 2 bis 48 und vorzugsweise 4 bis 30 Kohlenstoffatomen oder gesättigten Dialkoholen mit mehr als 4 Kohlenstoffatomen und vorzugsweise mit 5 bis 48 und insbesondere 5 bis 30 Kohlenstoffatomen.
Von diesen Estern können Neopentylglykoldilaurat, Dipropylenglykoldioctanoat, 2-Buten-1,4-diol-dioctanoat und 2-Buten-1,4-diol-distearat angegeben werden.
- 6) Diestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 47 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und gesättigten Trialkoholen mit 3 bis 49 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen.
Von diesen Estern können Glyceryldilaurat und Glyceryldioleat genannt werden.
- 7) Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 46 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und gesättigten Trialkoholen mit mehr als 3 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 4 bis 47 und insbesondere 4 bis 30 Kohlenstoffatomen;
Von diesen Estern können Trimethylolpropantrihexanoat und 1,2,6-Hexantrioltripentanoat genannt werden.
- 8) Mono-, Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Monocarbonsäuren mit 1 bis 47 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und ungesättigten Trialkoholen mit 3 bis 49 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen;
Von diesen Estern ist das 2,5-Dimethyl-3-hexin-1,2,5-triollaurat zu nennen.
- 9) Mono-, Di- oder Triestern von geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Di- oder Tricarbonsäuren mit 2 bis 47 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen und geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Trialkoholen mit 3 bis 48 und vorzugsweise 3 bis 30 Kohlenstoffatomen;
Von diesen Estern können Glycerylcitrat und Glycerylmonosuccinat genannt werden.
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Die Carbonsäureester sind insbesondere unter den Verbindungen der Gruppen 1), 2), 4), 6) und 9) ausgewählt.
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Der oder die Carbonsäureester können in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Konzentrationen vorzugsweise im Bereich von 1,5 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, und insbesondere 2 bis 8 Gew.-% verwendet werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Zusammensetzungen ferner wasserlösliche Salze und/oder ein- oder mehrfach hydroxylierte Monoalkohole enthalten.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Zusammensetzungen, die Monoester von Monocarbonsäuren und Monoalkoholen, deren Gesamtzahl der Kohlenstoffatome mindestens 24 und höchstens 27 beträgt, Mono- und Diester von gesättigten Monocarbonsäuren und Glycerin, deren Gesamtzahl der Kohlenstoffatome mindestens 17 ist, und Diester von verzweigten Monoalkoholen und ungesättigten Disäuren enthalten, im allgemeinen ein wasserlösliches Salz und/oder einen ein- oder mehrfach hydroxylierten Monoalkohol.
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Unter dem Begriff ”wasserlöslich” werden Verbindungen verstanden, die bei 25°C und bei einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder darüber wasserlöslich sind, d. h., sie bilden eine transparente isotrope Lösung.
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Die erfindungsgemäßen wasserlöslichen Salze sind vorzugsweise Salze von ein- oder zweiwertigen Metallen und einer organischen oder anorganischen Säure.
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Es kommen insbesondere Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Calciumchlorid, Magnesiumsulfat, Natriumcitrat und die Natriumsalze von Phosphorsäure in Betracht. Vorzugsweise werden Salze von einwertigen Metallen verwendet. Natriumchlorid wird besonders bevorzugt.
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Die wasserlöslichen Salze liegen im allgemeinen in Konzentrationen von 0,1 bis 10 Gew.-% und vorzugsweise 0,5 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vor.
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Bei den ein- oder mehrfach hydroxylierten wasserlöslichen Alkoholen handelt es sich insbesondere um niedere C1-6-Alkohole, wie Ethanol, Isopropanol, t-Butanol und n-Butanol, und Polyole, wie Alkylenglykole, beispielsweise Propylenglykol, Glycerin und Polyalkylenglykole; und Glykolether.
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Der oder die wasserlöslichen Alkohole können in Konzentrationen im allgemeinen im Bereich von 0,1 bis 20 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, verwendet werden.
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Die erfindungsgemäßen reinigenden Zusammensetzungen weisen einen pH-Wert im allgemeinen im Bereich von 3 bis 8 auf. Der pH-Wert liegt vorzugsweise im Bereich von 4 bis 6,5 und kann herkömmlich durch Zugabe einer Base (anorganisch oder organisch), beispielsweise Natriumhydroxid, Ammoniak oder eines primären, sekundären oder tertiären (Poly)amins, wie Monoethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin, Isopropanolamin oder 1,3-Propandiamin, oder durch Zugabe einer anorganischen oder organischen Säure in die Zusammensetzung, vorzugsweise Citronensäure oder Salzsäure, auf den gewünschten Wert eingestellt werden.
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Das kosmetisch akzeptable Medium kann aus Wasser oder einem Gemisch von Wasser und einem kosmetisch akzeptablen Lösemittel bestehen.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können neben der oben definierten Kombination Mittel zur Einstellung der Viskosität, beispielsweise Verdickungsmittel, enthalten. Es können insbesondere die Skleroglucane, Xanthangummen, Alkanolamide von Fettsäuren, Alkanolamide von Alkylethercarbonsäuren, die gegebenenfalls mit bis zu 5 mol Ethylenoxid ethoxyliert sind, beispielsweise das unter der Bezeichnung ”AMINOL A15” von der Firma CHEM Y im Handel befindliche Produkt, vernetzte Polyacrylsäuren und vernetzte Copolymere von Acrylsäure und C10-30-Alkylacrylaten genannt werden. Diese Mittel zur Einstellung der Viskosität werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengenanteilen verwendet, die bis zu 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, betragen können.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch bis zu 5% Perlglanzmittel oder Trübungsmittel enthalten, die im Stand der Technik wohlbekannt sind, beispielsweise Fettalkohole, Natrium- oder Magnesiumpalmitat, Natrium- oder Magnesiumstearat und Natrium- oder Magnesiumhydroxystearat, Fettalkohole, Acylderivate mit Fettkette, wie Ethylenglykoldistearat oder Polyethylenglykoldistearat, Ether mit Fettkette, wie der Distearylether oder 1-Hexadecyloxy-2-octadecanol.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können gegebenenfalls weitere Stoffe enthalten, deren Wirkung darin besteht, daß sie die kosmetischen Eigenschaften der Haare und der Haut verbessern, ohne die Stabilität der Zusammensetzungen zu beeinträchtigen. In dieser Hinsicht können die anionischen, nichtionischen, kationischen oder amphoteren Polymere, Proteine, Proteinhydrolysate, Ceramide, Pseudoceramide, Fettsäuren mit linearen oder verzweigten C16-40-Fettketten, wie 18-Methyleicosansäure, Hydroxysäuren, Vitamine, Panthenol, flüchtige oder nicht flüchtige Silicone, die in dem Medium löslich oder unlöslich sind, UV-Filter, Hydratisierungsmittel, Wirkstoffe gegen Schuppen oder gegen Seborrhoe, Radikalfänger für freie Radikale und deren Gemische angegeben werden.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten nach einer bevorzugten Ausführungsform außerdem ein oder mehrere kationische Polymere.
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Die erfindungsgemäß verwendbaren kationischen Polymere können unter den Verbindungen ausgewählt werden, die an sich dafür bekannt sind, die kosmetischen Eigenschaften von mit reinigenden Zusammensetzungen behandelten Haaren zu verbessern, und insbesondere Verbindungen, die in der Patentanmeldung
EP-A-0 337 354 und den französischen Patentanmeldungen
FR-A-2 270 846 ,
2 383 660 ,
2 598 611 ,
2 470 596 und
2 519 863 beschrieben sind.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung werden unter dem Ausdruck 'kationisches Polymer' ganz allgemein beliebige Polymere verstanden, die kationische Gruppen oder Gruppen, die zu kationischen Gruppen ionisierbar sind, enthalten.
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Die erfindungsgemäß verwendbaren kationischen Polymere weisen vorzugsweise eine kationische Ladungsdichte von mindestens 0,2 meq/g und insbesondere im Bereich von 0,2 bis 8,5 meq/g auf.
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Von den kationischen Polymeren, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, werden die quartären Celluloseetherderivate, beispielsweise die Produkte ”JR 400” von der UNION CARBIDE CORPORATION, die Cyclopolymere, insbesondere die Homopolymere von Diallyldimethylammoniumsalzen und die Copolymere von Diallyldimethylammoniumsalzen und Acrylamid und besonders die Chloride, die unter der Bezeichnung ”MERQUAT 100”, ”MERQUAT 550” und ”MERQUAT S” von MERCK erhältlich sind, die kationischen Polysaccharide und insbesondere die unter der Bezeichnung ”JAGUAR C13S” von MEYHALL erhältlichen, mit 2,3-Epoxypropyltrimethylammoniumchlorid modifizierten Guargummen, die gegebenenfalls vernetzten Homopolymere und Copolymere von (Meth)acryloyloxyethyltrimethylammoniumsalzen, die von der Firma ALLIED COLLOIDS in Lösung von 50% in Mineralöl unter der Handelsbezeichnung SALCARE SC92 (vernetztes Copolymer von Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid und Acrylamid) und SALCARE SC95 (vernetztes Homopolymer von Methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid) erhältlich sind, und die quaternisierten Copolymere von Vinylpyrrolidon und einem Vinylimidazolsalz, beispielsweise die Handelsprodukte von BASF mit den Bezeichnungen LUVIQUAT FC 370, LUVIQUAT FC 550, LUVIQUAT FC 905 und LUVIQUAT HM-552, bevorzugt verwendet.
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Es können auch Polymere verwendet werden, die aus wiederkehrenden Einheiten der folgenden Formel bestehen:
wobei die Gruppen R
1, R
3, R
3 und R
4, die identisch oder voneinander verschieden sind, eine Alkyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit etwa 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeuten, n und p ganze Zahlen im Bereich von etwa 2 bis 20 sind und X
– ein von einer anorganischen oder organischen Säure abgeleitetes Anion ist.
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Eine besonders bevorzugte Verbindung der Formel (I) ist die Verbindung, für die R1, R3, R3 und R4 Methyl bedeuten und n = 3, p = 6 und X = Cl, die nach INCI-Nomenklatur (CTFA) als Hexadimethrinchlorid bezeichnet wird.
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Das kationische Polymer oder die kationischen Polymere können erfindungsgemäß 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,005 bis 5 Gew.-% und noch bevorzugter 0,01 bis 3 Gew.-% des Gesamtgewichts der fertigen Zusammensetzung ausmachen.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch Verbindungen enthalten, die in Bezug auf die Schaumbildung synergistisch sind, beispielsweise C10-18-1,2-Alkandiole oder Alkanolamide mit Fettkette, die von Mono- oder Diethanolamin abgeleitet sind.
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Der Fachmann wird selbstverständlich die zusätzlich vorliegende Verbindung oder die Verbindungen und/oder deren Mengenanteile so auswählen, daß die Löslichkeit der erfindungsgemäßen Carbonsäureester, die Stabilität der Zusammensetzung und die mit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung verbundenen kosmetischen Eigenschaften durch den beabsichtigten Zusatz oder die beabsichtigten Zusätze nicht oder nicht wesentlich verändert werden. Durch die Zugabe von bestimmten Verbindungen, beispielsweise Perlglanzmitteln, kann die Zusammensetzung undurchsichtig werden.
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Die Transparenz kann über die Trübung bei 25°C mit einem Trübungsmeßgerät HACH-Modell 2100 P (die Vorrichtung wird mit Formazin kalibriert) ermittelt werden. Die Trübung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen (ohne zusätzliche unlösliche Verbindung) liegt im allgemeinen im Bereich von 0,05 bis 100 NTU und vorzugsweise unter 50 NTU. Wenn der erfindungsgemäße Ester in Form von dispergierten Partikeln vorliegt, liegt die Größe der Teilchen vorzugsweise unter 5 nm.
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Das durch die Schaumhöhe gekennzeichnete Schaumvermögen der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen liegt im allgemeinen über 75 mm und vorzugsweise über 100 mm, wobei das Schaumvermögen nach dem modifizierten Ross-Miles-Test (NF T 73-404/ISO696) ermittelt wird.
Der Test wurde folgendermaßen abgewandelt:
Die Messung wird bei 22°C mit mittels Osmose geklärtem Wasser durchgeführt. Die Konzentration der Lösung beträgt 2 g/l. Die Fallhöhe ist 1 m. Die Menge der fallenden Zusammensetzung ist 200 ml. Diese 200 ml fallen in einen Meßzylinder mit einem Durchmesser von 50 mm, der 50 ml der zu untersuchenden Lösung enthält. Die Bestimmung wird 5 min nach dem Ausgießen der Zusammensetzung durchgeführt.
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Die Zusammensetzungen können in Form von mehr oder wenigen dickflüssigen Flüssigkeiten, Cremes oder Gelen vorliegen und sie sind zum Waschen und zur Pflege von Keratinsubstanzen, insbesondere der Haare und der Haut und besonders der Haare geeignet.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Waschen und zum Konditionieren von Keratinsubstanzen, wie insbesondere dem Haar, das darin besteht, auf die feuchten Keratinsubstanzen eine wirksame Menge einer oben definiertem Zusammensetzung aufzutragen und anschließend, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit, mit Wasser zu spülen.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden vorzugsweise als Haarwaschmittel zum Waschen und Konditionieren der Haare verwendet; in diesem Fall werden sie auf die feuchten Haare in einer zum Waschen wirksamen Menge aufgetragen, und der durch Massieren oder Reiben mit den Händen erzeugten Schaum wird dann, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit, durch Spülen mit Wasser entfernt, wobei dieser Vorgang einmal oder mehrmals wiederholt werden kann.
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch als Duschgele zum Waschen und/oder Konditionieren der Haare und/oder der Haut verwendet werden, wobei sie in diesem Fall auf die Haut und/oder die feuchten Haare aufgebracht und nach der Anwendung abgespült werden.
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Im folgenden werden konkrete Beispiele zur Erläuterung der Erfindung angegeben, die nicht einschränkend zu verstehen sind.
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BEISPIEL 1
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Es werden vier erfindungsgemäße Haarwaschmittel hergestellt:
| 1 | 2 | 3 | 4 |
– Natriumlaurylethersulfat (C12/C14, 70/30) mit 2,2 mol Ethylenoxid, in wäßriger Lösung, 70% WS | 15 g Ws | 15 g Ws | 5,25 g Ws | 15 g Ws |
– Cocoylbetain mit 32% Ws (DEHYTON AB30) | 5 g Ws | 5 g Ws | 9 g Ws | 5 g Ws |
– Isopropylpalmitat | 2 g | | | |
– Isodecylneopentanoat | | 2 g | | 6 g |
– Isopropylmyristat | | | 2 g | |
– Diallyldimethylammoniumchlorid-Homopolymer, wäßrige Lösung mit 40% Ws (MERQUAT 100 von CALGON) | 0,4 g Ws | 0,4 g Ws | 0,4 g Ws | 0,4 g Ws |
– NaCl | 4 g | 4 g | 4 g | 4 g |
– Parfum, Konservierungsmittel | qs | qs | qs | qs |
– Salzsäure qs pH | 6,2 | 6,3 | 6,8 | 6,3 |
– entmineralisiertes Wasser ad. | 100 g | 100 g | 100 g | 100 g |
| | | | |
Trübung (NTU) | 41,7 | 11,9 | 8,5 | 7 |
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 1 bis 4 sind transparent und stabil (Die Transparenz wird durch Bestimmung der Trübung in Einheiten NTU (Nephelometric Turbidity Unit) ermittelt).
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Die mit den Zusammensetzungen behandelten Haare lassen sich leicht kämmen und sind von der Wurzel bis zur Spitze glatt.
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BEISPIEL 2
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Es werden vier erfindungsgemäße Haarwaschmittel hergestellt.
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
– Natriumlaurylethersulfat (C12/C14, 70/30) mit 2,2 mol Ethylenoxid, in wäßriger Lösung, 70% WS | 15 g Ws | 15 g Ws | 10 g Ws | 10 g Ws | 15 g Ws |
– Cocoylbetain mit 30% Ws (DEHYTON AB30) | 5 g Ws | 5 g Ws | 10 g Ws | 5 g Ws | 5 g Ws |
– Octyldodecylricinoleat | | | | 1,2 g | |
– Myristyllactat | | 2 g | | | |
– Isopropylmyristat | 2 g | | 6 g | | |
– Di(diisopropyllinoleat) | | | | | 1,2 g |
– Polyquaternium-10 (JR 400 von UNION CARBIDE) | 0,4 g Ws | 0,4 g Ws | | 0,4 g Ws | |
– NaCl | | | | | 4 g |
– Parfum, Konservierungsmittel | qs | qs | qs | qs | qs |
– Salzsäure qs pH | 6,1 | 6,1 | 6,1 | 6,5 | 6,5 |
– entmineralisiertes Wasser ad. | 100 g | 100 g | 100 g | 100 g | 100 g |
| | | | | |
Trübung (NTU) | 2,9 | 4,2 | 2,9 | 6,5 | 8,2 |
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Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 5 bis 8 sind transparent und stabil.
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Die mit den Zusammensetzungen behandelten Haare lassen sich leicht kämmen und sind von der Wurzel bis zur Spitze glatt.