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Überlaufmeßgefäß Durch Anspruch " des Patents .1o4 515 ist eine Einrichtung
an U berlaufmeßgefäßen geschützt, «-elche im wesentlichen darin besteht, daß das
zur Abführung der Luft und der überschüssigen Flüssigkeit dienende Rohr (Überlaufrohr)
in einer über dein Meßgefäß angeordneten Hilfskammer mündet, die mit dem Meßgefäß
durch eine enge, nicht absperrbare Öffnung und eine weite, mit Hilfe von durch die
Flüssigkeit zu schließenden Ventilen absperrbare Öffnung verbunden ist. Diese Einrichtung
hat den Zweck, daß im Augenblick des Schließens der Ventile eine starke Drosselung
und damit eine Druckstauung eintritt, die sich durch beträchtliche Erschwerung des
Pumpenantriebes bemerkbar macht und so der Bedienungsperson anzeigt, daß der Füllvorgang
nahezu beendet ist. Sie hat aber andererseits den Nachteil, daß die Feststellung,
ob das Meßgefäß bis zur vorgeschriebenen Höhe gefüllt ist, nur durch Beobachtung
des Überlaufes geschehen kann. Die Bedienungsperson muß nämlich, nachdem die Drosselung
eingetreten ist, noch so lange pumpen, bis die durch die kleinen, unv erschließbarer
Öffnungen in die Hilfskammer übertretende Flüssigkeit den Rand des Überlaufrohres
in dieser Kammer erreicht hat. Diese restliche Füllung des Gefäßes ist verhältnismäßig
schwierig und zeitraubend, und zwar liegt dies nicht nur daran, daß nach dem Ab-#Zclrluß
der weiteren Verbindungsöffnungen die Pumpe sehr schwer geht, sondern vor allem
auch daran, daß die durch die engen Öffnungen getriebene Flüssigkeit stark sprudelt,
so daß man stets mehrere kleine Pumpenhübe ausführen und nach jedem Pumpenstoß abwarten
maß, bis die Flüssigkeit sich beruhigt hat, ehe man die Lagedes Flüssigkeitsspiegels
zum I., berlaufrand ordnungsmäßig feststellen kann. Für Meßvorrichtungen mit selbsttätiger
Umschaltung des Füll- und Zapfhahnes in Abhängigkeit von der beendeten Füllung des
Meßgefäßes ist diese Vorrichtung ungeeignet.
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Die Erfindung betrifft eine Verbesserung dieser L. berlaufanordnung
und besteht darin, daß die :Mündung des zur Luft- und Flüssigkeitsabführung dienenden
Rohres nahe am Boden der über dem Meßgefäß liegenden Hilfskammer angeordnet ist,
und daß sowohl an die engen, nicht absperrbaren Öffnungen als auch an die weiten,
absperrbaren Öffnungen des die Hilfskammer vom Meßgefäß trennenden Bodens Rohre
sich anschließen, die bis über die Mündung des Luft- und Flüssigkeitsabführungsrohres
in der Meßkammer hochgeführt sind. Bei dieser neuen Einrichtung bildet die Hilfskammer
keinen Teil des Meßraumes mehr, sondern der Meßraum ist nach oben durch den Boden
der Hilfskammer begrenzt, so daß der Eichstrich sich in Höhe der Sitze der Absperrventile
für die weiten Öffnungen befindet. Das hat zur
Folge, daß die durch
den Abschluß der weiten Durchlaßöffnungen bewirkte plötzliche und starke Drosselung
im gleichen Augenblick eintritt, wo die Flüssigkeit den Eichstrich erreicht hat.
Die mit der Drosselung verbundene Druckstauung zeigt deshalb unmittelbar die Beendigung
des Füllvorganges an, so daß das umständliche und schwierige Nachpumpen und die
Beobachtung des Flüssigkeitsspiegels fortfallen. Die genaue Füllung des Meßgefäßes
ist also in kürzerer Zeit und ohne Schwierigkeiten zu erreichen. Daneben besteht
noch der Vorteil, daß die Hilfskammer nicht mehr als Glasgefäß ausgebildet zu werden
braucht. Weiterhin ist die neue Einrichtung dadurch, daß die Drosselung genau im
Augenblick der Vollfüllung des Meßgefäßes eintritt, für Meß- und Zapfvorrichtungen
mit selbsttätiger Umschaltung des Füll- und Zapfhahnes geeignet und gewährleistet
hier ebenfalls eine genaue Füllung des Meßgefäßes.
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Es sind bereits Überlaufmeßgefäße mit am oberen Ende angeordneter
Drosselvorrichtung bekannt, bei welchen die Drosselvorrichtung ausschließlich aus
einem Bündel von engen und dauernd offenen Röhrchen bestehen, die in einer über
dem Meßgefäß angeordneten, die Mündung des Überlaufrohres enthaltenden Kammer bis
über die Mündung dieses Rohres hochgeführt sind. Hier ist zwar schon erreicht, daß
die Drosselung im Augenblick der Vollfüllung des Meßgefäßes eintritt. Die Drosselung
wird aber hier nicht durch Absperren eines Teiles der Röhrchen, sondern lediglich
dadurch erreicht, daß nach beendeter Füllung des Meßgefäßes an Stelle von Luft Flüssigkeit
durch die Röhrchen hindurchgeht. Man kann zwar bei dieser Einrichtung die Röhrchen
so eng machen, daß eine starke Drosselung und damit eine zur Anzeige der beendeten
Füllung geeignete Druckstauung eintritt. Dann wirken die Röhrchen aber auch drosselnd
auf die Luft, so daß diese nicht nur die Füllung des Meßgefäßes erschwert und-verzögert,
sondern vor allem auch die Entleerung des Meßgefäßes ganz erheblich verlangsamtwird.
Demgegenüber hat die Einrichtung nach der Erfindung wegen der Anordnung von weiten,
absperrbaren Öffnungen den Vorteil, daß lediglich der Durchgang der Flüssigkeit
gedrosselt wird, während eine Drosselung der Luft nicht stattfindet, da für den
Durchgang der Luft neben den engen auch die weiten Öffnungen zur Verfügung stehen.
Es wird deshalb die erwünschte starke Drosselung am Ende des Füllvorganges erreicht,
ohne daß die Füllung des Meßgefäßes erschwert und verzögert oder die Entleerung
des Gefäßes verlangsamt wird.
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Durch ein älteres Patent ist bereits eine Drosselvorrichtung an Überlaufmeßgefäßen
geschützt, bei welcher zwischen der im Meßgefäß in Höhe des Eichstriches liegenden
Mündung des Überlaufrohres und einem in das Meßgefäß eingesetzten Drosselkörper
ein enger, dauernd offener Ringspalt vorgesehen ist, während der Drosselkörper gleichzeitig
Luftdurchlaßöffnungen von verhältnismäßig großer lichter Weite enthält, die mit
durch die Flüssigkeit zu verschließenden Ventilen versehen sind. Diese Einrichtung
dient dem gleichen Zweck wie der Erfindungsgegenstand. Sie ist aber einerseits wegen
der Einführung des Überlaufrohres in den Meßraum sowie wegen der Notwendigkeit,
den Drosselkörper gegenüber der Mündung des Überlaufrohres einstellbar zu machen,
in der baulichen Ausführung verwickelter als der Erfindungsgegenstand. Außerdem
ist die richtige Einstellung des engen Überlaufspalts, wovon die ordnungsmäßige
Wirkungsweise abhängt, nicht einfach.
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Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes,
und zwar zeigen Fig. r einen senkrechten Schnitt durch den oberen Teil eines Meßgefäßes
nach der gebrochenen Linie i-i der Fig. a, Fig. 2 eine Draufsicht auf die Hilfskammer
bei abgenommenem Deckel.
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Über dem Meßgefäß a ist, wie bekannt, eine Hilfskammer b angeordnet,
in welcher bei d das zur Abführung der Luft und der überschüssigen Flüssigkeit dienende
Rohr c mündet. In dem die Hilfskammer b vom Meßgefäß a trennenden Zwische,nboden
f sind drei senkrechte Bohrungen g, h, h' vorgesehen, welche die Kammer mit
dem Meßgefäß verbinden. Von diesen Bohrungen ist die eine, g, besonders eng gehalten
und nicht absperrbar. Die beiden anderen Bohrungen h haben dagegen eine größere
lichte Weite und besitzen' am unteren Ende je ein beispielsweise aus einer Kugel
i bestehendes Absperrventil, das durch die Flüssigkeit geschlossen wird, wenn diese
den Zwischenboden f erreicht. An den oberen Enden der drei Bohrungen ä,
h, li schließen sich, im Zwischenboden f abgedichtet, befestigte oder mit
diesem Boden ein Stück bildende kleine Röhrchen k, na an, die bis über die
Mündung des Überlaufrohres c in der Hilfskammer b hochgeführt sind. Infolge der
Anordnung dieser Röhrchen kann die in die Hilfskammer b gelangte Flüssigkeit nicht
mehr in das Meßgefäß zurückfließen, vielmehr wird sie vollständig durch das Überlaufrohr
c abgeführt, dessen Mündung d zu diesem Zweck in Höhe der Oberkante des Zwischenbodens
f liegt. Der Meßraum reicht alsb nicht mehr in die Hilfskammer b hinein, sondern
er wird durch den Zwischenboden f begrenzt, so daß der Eichstrich sich bei o-o befindet.
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Bei der Füllung des Meßgefäßes a kann die Luft aus diesem Gefäß sowohl
durch die enge Bohrung g als auch durch die geöffneten Ventile und die weiten Bohrungen
h entweichen, so daß der Flüssigkeitseintritt in das Meßgefäß durch
die
zti verdrängende Luft nicht gehemmt wird. Sobald das Meßgefäß bis zum Eichstrich
o-o gefüllt ist, sind die weiten Bohrungen lt durch die von der Flüssigkeit
angehobenen Ventile i abgeschlossen, so daß für den Auslaß der etwa im Überschuß
geförderten Flüssigkeit nur noch die enge Bohrung g zur Verfügung steht. Es tritt
also im Augenblick der beendeten Füllung des Meßgefäßes eine plötzliche und starke
Hemmung in der Flüssigkeitsbewegung ein, welche den Gang der Pumpe erschwert und
dadurch der Bedienungsperson anzeigt, daß das Meßgefäß vollständig gefüllt ist.
Bei der nun stattfindenden Entleerung des Meßgefäßes a öffnen sich die Ventile i.
wieder, so daß die Luft ungehinderten Zutritt zum Meßgefäß hat, also der Entleerungsvorgang
schnell vor sich gehen kann.
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Die in der engen Bohrung' und dem daran sich anschließenden engen
Röhrchen k befindliche Flüssigkeit fließt natürlich durch das Meßgefäß ab. Diese
Flüssigkeitsmenge ist aber so außerordentlich gering, daß sie die vorgeschriebene
Meßgenauigkeit nicht beeinträchtigt. Die weiten Bohrungen la enthalten dagegen keine
Flüssigkeit, da sie beim Füllvorgang abgeschlossen werden, bevor die Flüssigkeit
Gelegenheit haben könnte, in die Bohrungen einzutreten.
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Die neue Drosselvorrichtung ist mit Vorteil bei solchen Zapfvorrichtungen
verwendbar, bei welchen die am Ende des Füllvorganges infolge der Drosselung auftretende
Drucksteigerung zur Auslösung irgendwelcher Vorgänge, z. B. zum Ausrücken einer
Verblockungsvorrichtung für den Füll- undZapfhahn oder zurEinleitung einer selbsttätigen
Verstellung dieses Hahnes, benutzt werden soll.