DE4436700C1 - Visitenkarte mit optisch maschinell lesbaren Daten - Google Patents
Visitenkarte mit optisch maschinell lesbaren DatenInfo
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- G06—COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
- G06K—GRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
- G06K19/00—Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
- G06K19/06—Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Visitenkarte
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Visitenkarte ist im Prinzip aus
dem deutschen Gebrauchsmuster G 91 09 636.7 bekannt.
Es liegt das Problem zugrunde, daß üblicherweise eine Viel
zahl von Visitenkarten verteilt werden, welche die jeweils
gewünschten Informationen tragen, beispielsweise Namen,
Titel, Stellung, Adresse sowie Telefon und Telefaxnummern.
Es hat sich zwar eine gewisse Normierung der Größe der
Visitenkarten herausgebildet; die Art der vom Betrachter
lesbaren weiteren Informationen ist jedoch dem jeweiligen
Geschmack überlassen. Es betrifft nicht nur die Anordnung
der Informationen auf der Visitenkarte, sondern auch die
graphische Aufbereitung, beispielsweise mittels unterschied
lichster Schrifttypen sowie die Vollständigkeit der jewei
ligen Informationen.
Um die auf den Visitenkarten enthaltenen Informationen einer
Textverarbeitung zuzuführen oder in eine Adressendatei zu
übernehmen, ist es somit erforderlich, manuell den Inhalt
der Visitenkarten in einen Rechner einzugeben. Dies erfor
dert zum einen einen erheblichen Zeitaufwand, zum anderen
treten dabei vielfältigste Übertragungsfehler auf.
Es wurde auch in dem Gebrauchsmuster 91 08 302 vorge
schlagen, auf einer Visitenkarte einen elektronisch lesbaren
Datenträger in Form eines Magnetstreifens anzubringen,
welcher die entsprechenden Daten speichert. Eine derartige
Visitenkarte ist zum einen teuer herzustellen, zum anderen
ist der Magnetstreifen störungsanfällig, beispielsweise
gegenüber elektromagnetischen Feldern. Ein weiterer Nachteil
liegt darin, daß eine aufwendige Lese-Einrichtung erforder
lich ist. Zudem können nur Visitenkarten genormter Größe und
mit vorgegebenen Abmessungen und Anordnungen des Magnet
streifens sicher eingelesen werden. Dies führt zu einer
erheblichen Einschränkung in der Gestaltungsfreiheit der
Visitenkarte, so daß diese Visitenkarte in der Praxis nicht
akzeptiert wird.
Aus der DE-OS 31 33 558 ist das Aufbringen von lösbaren
Daten-Bereichen auf einem Grundträger vorbekannt, eine Ein
gabe der Informationen in eine Datenverarbeitungsanlage ist
jedoch nicht möglich.
Bedingt durch die unterschiedlichsten Ausgestaltungs- und
Schriftformen von üblichen Visitenkarten sind diese auch
nicht mittels Leseeinrichtungen oder Scannern abtastbar, so
daß die auf der Vorderseite der Visitenkarte enthaltenen
Daten auf diese Weise nicht maschinenlesbar sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Visitenkarte
mit einem optisch maschinell lesbaren Datensatz zu schaffen,
welche eine automatisierbare, fehlerfreie Übertragung der
auf der Visitenkarte befindlichen Daten in eine Datenverar
beitungsanlage gestattet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Visitenkarte
gelöst, welche die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches
1 angegebenen Merkmale aufweist.
Die erfindungsgemäße Visitenkarte zeichnet sich durch eine
Reihe erheblicher Vorteile aus. Da die auf der Vorderseite
der Visitenkarte lesbar aufgebrachten Informationen in dem
Datenspeicherbereich auf der Rückseite der
Visitenkarte wiederholt werden, ist es möglich, weiterhin
die Vorderseite der Visitenkarte graphisch in gewünschter
Weise aufzubereiten. Somit ist die Visitenkarte hinsichtlich
ihres Aufbaus, der Schriftwahl, der Schriftgröße sowie son
stiger Bild- oder Logo-Bestandteile frei gestaltbar. Wei
terhin stört der auf der Rückseite befindliche Datenspei
cherbereich das Erscheinungsbild der Visitenkarte in keiner
Weise.
Die unabhängige Anbringung eines Datenspeicherbereichs auf
der Rückseite der Visitenkarte gestattet es weiterhin, dort
auch Informationen zu speichern, welche auf der Vorderseite
der Visitenkarte nicht oder nur in unvollständiger Form wie
dergegeben werden möchten.
Die Größe des Datenspeicherbereichs auf der Rückseite der
Visitenkarte kann so gewählt werden, daß dort noch ausrei
chend Platz für manuelle, handschriftliche Eintragungen
besteht.
Besonders günstig ist es, wenn der Datenspeicherbereich
Daten umfaßt, welche mit einer Codierung erstellt sind,
welche mit einer nichtunterbrochenen Folgelinie und mehreren
linienartigen Abzweigungen, welche sich jeweils zu der ein
oder anderen Seite und/oder gleichzeitig zu beiden Seiten
der Folgelinie erstrecken und von dieser abzweigen, versehen
ist.
Die erfindungsgemäße Codierung zeichnet sich durch eine
Reihe erheblicher Vorteile aus. Durch die Verwendung der
Folgelinie, welche eine Führungslinie ist,
ist die Codierung selbst weitgehend richtungsunabhängig.
Beim Ablesen muß somit lediglich sichergestellt sein, daß
das Lesegerät (Scanner) der Folgelinie folgt. Die seitlichen
Abzweigungen werden dann zwangsweise beim Lesen registriert.
Die linienartigen Abzweigungen, welche rechts und links der
Folgelinie ausgebildet sind, sind dabei hinsichtlich der
Linienstärke und der Länge der Verzweigungen in weitem Be
reich frei wählbar. Somit kann eine hohe Informationsdichte
vorgesehen wenden.
Bei der erfindungsgemäßen Codierung beeinflussen Verformun
gen oder Verzerrungen der Folgelinie oder Dicken- und Län
genfehler der Abzweigungen nicht die Ablesegenauigkeit. So
wohl die Folgelinie als auch die linienartigen Abzweigungen
sind vielmehr nicht an eine vorgegebene Form gebunden. Hie
raus ergibt sich, daß die Codierung in besonders einfacher
Weise herstellbar ist. Weiterhin kann die Codierung auf
unterschiedlichste Oberflächen aufgebracht werden, welche
nicht in jedem Falle eben oder plan sein müssen. Auch dies
ist ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zu den vorbekann
ten Codierungen.
Besonders günstig ist es, wenn die Abzweigung sich jeweils
in einem Winkel von im wesentlichen 90° zur Folgelinie er
streckt. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, jedoch
können durch diese Maßnahme sowohl die Herstellung als auch
die Ablesung verbessert werden.
Weiterhin ist es günstig, wenn die Folgelinie und die Ab
zweigung jeweils die gleiche Breite aufweisen.
Erfindungsgemäß ist es weiterhin möglich, mehrere, im we
sentlichen parallel zueinander angeordnete Folgelinien zur
Bildung einer Matrix anzu
ordnen. Somit können mittels eines Lesegerätes, wie etwa
eines Hand-Scanners gleichzeitig eine Vielzahl von Folge
linien abgetastet werden.
Insgesamt ergibt sich bei der beschriebenen Ausgestaltung
der Codierung der wesentliche Vorteil, daß eine Vorkalibrie
rung des Scanners, die bei anderen Codierverfahren zwingend
notwendig ist, vollständig entfallen kann. Hieraus ergibt
sich wiederum der Vorteil, daß die Einlesezeit - im Ver
gleich zu den vorbekannten Codierungen - um bis zu 50%
verkürzt werden kann. Insbesondere beim Lesen vieler kurzer
Informationen unterschiedlicher Herkunft ist dies besonders
günstig.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Codierung als trinärer Code ausge
bildet ist. Bei einem trinären Code werden drei Ziffern wie
dergegeben, welche durch die Anordnungsmöglichkeiten der
seitlichen Abzweigungen definiert werden können, nämlich
einen nach links gerichtete Abzweigung, eine nach rechts
gerichtete Abzweigung sowie eine beidseitige Abzweigung oder
Verzweigung.
Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn die trinäre Co
dierung so ausgestaltet ist, daß die einzelnen Stellen des
Codes Potenzen der Zahl 3 darstellen.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Codierung kann im Prinzip
jede Information, die sich zahlenmäßig darstellen läßt, in
druckfähige Bilder übersetzt werden. Für Texte werden mit
Hilfe festgelegter Zuordnungstabellen (z. B. ASCII oder ANSI)
jedem Buchstaben ein Zahlenwert zugeordnet.
Bei dem trinären Code werden die Zahlen in ein System aus
drei Ziffern übersetzt. Analog zum Dezimal- oder Binärsystem
stehen hier die einzelnen Stellen für Potenzen der Zahl 3.
Dies bedeutet, daß der Wert der niedrigen Stelle mit 1 (3⁰),
derjenige der nächsthöheren mit 3 (3¹), der nächste mit 9
(3²) zu multiplizieren ist. Die Reihe setzt sich fort mit 27
(3³) und 81 (3⁵), womit der für die Codierung von Buchstaben
benötigte Wertebereich bereits abgedeckt ist. Die größte mit
fünf Ziffern dieses Trinärsystems darstellbare Zahl beträgt
namlich 242.
Durch die Verwendung der beschriebenen trinären Codierung
kann somit eine sehr hohe Informationsdichte bei geringer
Fehleranfälligkeit erreicht werden.
Es ist besonders wichtig darauf hinzuweisen, daß die erfor
derliche Linienstärke sowie die Stegbreite der Abzweigungen
lediglich von der Auflösung des eingesetzten Druckers oder
Scanners abhängig ist. Bei einer Stegbreite von drei Punkten
sind ein dreihundert dpi Drucker oder Scanner ausreichend.
Bei der erfindungsgemäßen Codierung können an beliebiger
Stelle Checksummen eingebracht werden, welche zur Verifizie
rung der eingelesenen Daten dienen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei
spiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei
zeigt:
Fig. 1 eine Darstellung einer vergrößerten Matrix unter
Verwendung der erfindungsgemäßen Codierung.
Die in Fig. 1 gezeigte Matrix kann mittels eines Scanners
(300 dpi) fehlerfrei und problemlos eingelesen werden.
Mittels eines Aufbereitungsmoduls können die Daten in ein
Datenbanksystem eingebracht werden, welches in der Lage ist,
die strukturierten Daten optimal zu verwalten. Hierbei
werden Funktionen bereitgestellt, die beliebigen Zugriff
(Filter etc.) auf die eingelesenen Daten ermöglichen. Die
Daten können beispielsweise sortiert und gefiltert werden.
Insbesondere ist zu erwähnen, daß Datensätze in Abhängigkeit
von bestimmten Sichtworten (AB(stracts)) ausgelesen werden
können. Die ausgelesenen Daten können in andere Datenbanken
und Textverarbeitungssysteme exportiert werden (Konvertie
rung, Zwischenablage) und stehen dann für eine beliebige
Weiterverarbeitung zur Verfügung. Hierbei kann im umgekehr
ten Weg wieder eine Zuordnung zu bestehenden Datenbankstruk
turen erfolgen.
Besonders günstig ist es, wenn die Einzelinformationen in
vordefinierter Reihenfolge, getrennt durch Abgrenzzeichen
aufgebracht sind.
In Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Fläche auf
der Karte können prinzipiell zwei Arten der Informations
codierung gewählt werden:
- 1. Geringer Flächenbedarf: Die Information muß in vordefi
nierter Reihenfolge mit wählbaren Begriffsabgrenzungen
(* oder α oder # oder § etc.) eingegeben werden. Der
Informationsinhalt ist wie folgt aufgebaut:
F(irm)1, F(irm)2, N(ame), P(rename), A(dress) [S(treet), P(ostbox), AC(AreaCode), TO(wn), ST(ate)), DI(vision), TEL(Telefone), FAX(Fax), E(-mail), TX(Telex), AB (Abstracts), PA(PrivateAdress) [PS(PrivateStreet), PAC (PrivateAreaCode), PTO (PrivateTown), PST (PrivateState)].
Die einzelnen Positionen können über eine beliebige Länge verfügen. Der Gesamtspeichervorrat darf dabei allerdings nicht überschritten werden. (Dies wird durch die Eingabesoftware überwacht). Die Eingabesoftware managed auch die Eingabesequenzen und die Abtrennung der einzelnen Eingaben. Bei fehlenden Angaben kommen zwei Trennzeichen nacheinander, z. B. **. - 2. Größerer Flächenbedarf: Den Eingaben wird der Deskriptor (wie unter 1.= direkt zugeordnet z. B. F: BMW, T: Dr.-Ing. etc).
Software: Für die Eingabe stehen Programme
zur Verfügung, die den Import der Daten aus gängigen
Datenbanken und Textverarbeitungssystemen ermöglichen. Für
die Eingabe nach Version 1 müssen die Daten entsprechend
geordnet sein oder im Eingabeprogramm neu eingegeben werden.
Bei der Eingabe nach Version 2 existiert ein Tool, das die
Datenbanken oder Textdatein einliest. Danach wird auf einer
graphischen Oberfläche die Zuordnung der einzelnen Felder zu
den normierten Feldern vollzogen. Die Umsetzung erfolgt
automatisch.
Eine Fläche von 40 × 50 mm², die auf der normalerweise unbe
druckten Rückseite einer Visitenkarte Platz findet, kann bei
einer Stegbreite von drei Punkten eine Information von ca.
2000 Byte beinhalten. Dies entspricht ca. 1,5 DIN A 4
Seiten Text.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Visitenkarte die hierzu
vorgeschlagene Codierung ermöglicht somit den Aufbau einer
persönlichen Datenbank oder eines Branchenbuches, da aus der
Vielzahl der zur Verfügung gestellten Visitenkarten dies
Informationen eingelesen und beliebig sortiert werden
können.
Die erfindungsgemäße Wiedergabe der lesbaren Daten in dem
Datenspeicherbereich gestattet es weiterhin, kleine Bitmuster
(Logos) in den Infocode miteinzubinden. Weiterhin ist es
möglich, die Kartenvorderseite einzuscannen und als Bitmuster
abzulegen. Dieses Bitmuster kann logisch mit den eingelesenen
Daten verbunden und mit Hilfe der Verwaltungssoftware zusam
men mit diesen Daten dargestellt werden.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen:
Die Erfindung bezieht sich auf eine Visitenkarte mit optisch
maschinell lesbaren Daten, gekennzeichnet durch einen auf
der Rückseite der Visitenkarte angeordneten Datenspeicher
bereich, welcher im wesentlichen die auf der Vorderseite der
Visitenkarte aufgebrachten Daten in optisch maschinell les
barer Form enthält.
Claims (6)
1. Visitenkarte, auf deren Vorderseite visuell lesbare Infor
mationen wie Namen, Titel etc. aufgezeichnet sind, und auf
deren Rückseite ein Datenspeicherbereich für optisch ma
schinell lesbare Daten vorgesehen ist, deren Inhalt im we
sentlichen den Informationen entspricht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Daten in einer Codierung erstellt sind, die aus
einer nichtunterbrochenen Folgelinie (1) und mehreren li
nienartigen Abzweigungen (2) besteht, welche jeweils zu
der einen Seite, zu der anderen Seite, oder gleichzeitig
zu beiden Seiten von der Folgelinie (1) abzweigen.
2. Visitenkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abzweigung (2) sich in einem Winkel von im we
sentlichen 90° zur Folgelinie erstreckt.
3. Visitenkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Folgelinie (1) und die Abzweigung (2)
jeweils die gleiche Linienbreite aufweisen.
4. Visitenkarte nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnete daß mehrere, im wesentlichen parallel
zueinander angeordnete Folgelinien (1) vorgesehen sind.
5. Visitenkarte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die mehreren Folgelinien (1) in einem rechteckigen
Feld aufgebracht sind.
6. Visitenkarte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der Folgelinie (1) und der Abzweigungen
(2) jeweils gleich ist und drei Punkte eines dreihundert
dpi Druckers umfaßt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944436700 DE4436700C1 (de) | 1994-10-13 | 1994-10-13 | Visitenkarte mit optisch maschinell lesbaren Daten |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944436700 DE4436700C1 (de) | 1994-10-13 | 1994-10-13 | Visitenkarte mit optisch maschinell lesbaren Daten |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4436700C1 true DE4436700C1 (de) | 1996-02-22 |
Family
ID=6530735
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944436700 Expired - Fee Related DE4436700C1 (de) | 1994-10-13 | 1994-10-13 | Visitenkarte mit optisch maschinell lesbaren Daten |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
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- 1994-10-13 DE DE19944436700 patent/DE4436700C1/de not_active Expired - Fee Related
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WO2011103974A1 (de) | 2010-02-26 | 2011-09-01 | Barsdorf Gebr. Nachf. Kg | Verfahren zur übermittlung von personenbezogenen daten |
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