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DE3330261A1 - Verfahren zum codieren bzw. dekodieren von informationen, vorrichtung zum aufbringen der codierten information auf eine druckform bzw. zum uebertragen der information von der druckform auf einen anderen informationstraeger und die druckform selbst - Google Patents

Verfahren zum codieren bzw. dekodieren von informationen, vorrichtung zum aufbringen der codierten information auf eine druckform bzw. zum uebertragen der information von der druckform auf einen anderen informationstraeger und die druckform selbst

Info

Publication number
DE3330261A1
DE3330261A1 DE19833330261 DE3330261A DE3330261A1 DE 3330261 A1 DE3330261 A1 DE 3330261A1 DE 19833330261 DE19833330261 DE 19833330261 DE 3330261 A DE3330261 A DE 3330261A DE 3330261 A1 DE3330261 A1 DE 3330261A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
information
code
sequence
printed form
digits
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19833330261
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfgang Kernler
Wolfgang Ing. Lachkovics
Gerhard Wien Wilczek
Helmut Dr. 7505 Ettlingen Woda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gregor & Co KG GmbH
Pitney Bowes Deutschland GmbH
Original Assignee
Gregor & Co KG GmbH
Pitney Bowes Deutschland GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Gregor & Co KG GmbH, Pitney Bowes Deutschland GmbH filed Critical Gregor & Co KG GmbH
Priority to DE19833330261 priority Critical patent/DE3330261A1/de
Publication of DE3330261A1 publication Critical patent/DE3330261A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/06009Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code with optically detectable marking
    • G06K19/06018Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code with optically detectable marking one-dimensional coding
    • G06K19/06028Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code with optically detectable marking one-dimensional coding using bar codes
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K1/00Methods or arrangements for marking the record carrier in digital fashion
    • G06K1/12Methods or arrangements for marking the record carrier in digital fashion otherwise than by punching
    • G06K1/121Methods or arrangements for marking the record carrier in digital fashion otherwise than by punching by printing code marks

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)
  • Printers Characterized By Their Purpose (AREA)

Description

  • Verfahren zum Codieren bzw. Decodieren von Informa-
  • tionen, Vorrichtung zum Aufbringen der codierten Information auf eine Druckform bzw. zum übertragen der Information von der Druckform auf einen anderen Informationsträger und die Druckform selbst Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Codieren beziehungsweise Decodieren von Grundinformationen, die als eine Folge von Informationszeichen (z. B. Ziffern) vorliegen, für Aufzeichnungsträger, in Form einer seriellen Anordnung nebeneinander liegender Striche und Zwischen- räume unterschiedlicher Breite, wobei keine Taktmarkierungen vorhanden sind, sowie mit Prüfzeichen zur Kontrolle des codierten Informationsinhaltes. Die Erfindung betrifft weiter eine Vorrichtung zum Aufbringen der codierten Information auf eine Druckform, die Druckform selbst beziehungsweise das übertragen der Information von der Druckform auf einen anderen Informationsträger.
  • Es ist schon bekannt (DE-AS 22 59 386), Informationen in Form eines Strichcodes auf einen Aufzeichnungsträger seriell anzuordnen. Die Striche können dabei Farbstreifen unterschiedlicher Farbe sein. Häufig werden dunkle Striche mit hellen Zwischenräumen angewendet. Sowohl die Striche wie die Zwischenräume können als Informationsträger herangezogen werden. Striche und Zwischenräume haben unterschiedliche Breite. Dabei wird mit einer Dichtpackung des Strichcodes gearbeitet, bei dem keine Taktmarkierungen vorhanden sind. Es kommt also nicht darauf an, daß die Striche auf einem durch die Taktmarkierung vorgegebenen Feld untersucht werden.
  • Bekannt ist auch schon ein Verfähren zur Auswertung von Informationen (DE-AS 22 08 309), bei der die Informationselemente gruppenweise zusammengefaßt aus einfarbig aus einem Informationsträger in serieller Anordnung parallel zu einander gemäß einer vorgegebenen Codierung mit unterschiedlicher Breite gedruckten Strichen bestehen.
  • Der wechselnde Kontrast zwischen Informationsträger und Strichen in deren Verteilung dient der Zeichenerkennung.
  • In diesem Fall wird mit Hilfe einer Taktmarkierung das Lesen erleichtert.
  • Weiter ist es Stand der Technik, mit Hilfe von Prüfzeichen die codierte Information zu überwachen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, durch die Art der Codierung eine weitere Komprimierung der codierten Information zu erzielen, dabei die Toleranzgrenzen erheblich auszuweiten, innerhalb derer eine Wiedererkennung des codierten Informatiosinhaltes sichergestellt ist und schließlich die übertragung des Informationsinhaltes von einem Datenträger auf einen anderen zu unterstützen.
  • Die Lösung diaser Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß zunächst in einem ersten Schritt die ziffernmäßig vorliegende Grundinformation in ein Zahlensystem umgesetzt wird, das eine das Dezimalsystem übersteigende Grundzahl (z. B. 20 oder 40) aufweist und daß danach in einem zweiten Schritt die so erhaltene Ziffernfolge in eine Folge von Codezeichen umgesetzt wird, wobei nach dem gewählten Code jedes Codezeichen aus einer vorgegebenen festen Anzahl von Binärelementen aufgebaut ist und jedes Codezeichen zum Ermöglichen seiner Decodierung aus einer Auswahl solcher Gruppen von Binärelementen besteht, die jeweils mit einer binären 1 beginnen und mit einer binären "0" enden oder umgekehrt.
  • Man erkennt, daß hier zunächst durch den übergang in ein Zahlensystem mit erheblich angehobener Grundzahl eine Vorkomprimierung der Grundinformation nach ihrer Umsetzung in eine Zifferninformation erfolgt. Grundsätzlich sind dabei alle Arten von Informationsinhalten weiterzuverarbeiten und zwar unabhängig davon, ob sie von Anfang an als Ziffern vorliegen oder in einem Vorarbeitsgang in eine der Grundinformation entsprechende Zahlenfolge umgesetzt werden. Die Vorkomprimierung ergibt in jedem Fall wiederum eine Ziffernfolge aus Ziffern des angewandten Zahlensystems angehobener Grundzahl.
  • Erst anschließend wird die jetzt vorliegende Ziffernfolge codiert. Der dafür ausgewählte Code ist ein 5Rillkürcode. Dieser muß jedoch, um die Verarbeitung zu erleichtem, verschiedenen Anforderungen genügen. Erst dies ermöglicht neben Codierung und Dekodierung, die Bildung von Prüfziffern, Plausibilitätsprüfungen und die Korrektur von wegen der zugelassenen weiten Toleranzgrenzen als falsch erkannten Zeicheninformationen usw. Die erste durch den Code zu befriedigende Anforderung ist diejenige, daß jedes Code zeichen aus einer vorgegebenen festen Anzahl von Binärelementen aufgebaut ist. Weiter werden aus der Anzahl der nach dieser ersten Vorgabe möglichen Gruppe nach einer zweiten Forderung allein diejenigen für die Verwendung ausgewählt, die jeweils mit einer binären "1" beginnen und mit einer binären "0" enden oder umgekehrt. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß auf einfachste Weise die für die Bearbeitung des Codes notwendigen Rechengänge durchgeführt werden können.
  • Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung besteht jedes Codezeichen aus einer Gruppe von nebeneinander angeordneten länglichen Flächenelementen gleicher Größe, deren Anzahl der Anzahl der Binärelemente in der das Codezeichen darstellenden Gruppe von Binärelementen gleich ist. Die Striche und die Zwischenräume weisen dabei eine Breite von einem bis zu vier Flächenelementen auf und die Summe der Anzahl der sich abwechselnden Striche und Zwischenräume unterschiedlicher Breite ist eine feste Zahl und kleiner als die Anzahl der Flächenelemente. Vorzugsweise ist die Summe der Anzahl der sich abwechselnden Striche und Zwischenräume mindestens vier, die Anzahl der einem Code zeichen entsprechenden Flächenelemente mindestens sieben. Bei dieser Anordnung im Code ist durch die Summe der Flächenelemente (7) und die geforderte Summe der Zahlen der Striche einerseits und der Zwischenräume andererseits mit mindestens vier eine weitere Sicherheit für die Plausibilitätsprüfung und die Wiedererkennung, notfalls auch die Korrektur gewährleistet.
  • Besondere Vorteile ergeben sich dann, wenn die Grundinformation aus mindestens zwei Informationsgruppen besteht. Dies ist für zahlreiche Anwendungsformen gegeben.
  • So kann beispielsweise der Name einer natürlichen Person mit einer Kennziffer, die Kennziffer einer natürlichen Person mit ihrem Geburtsdatum, usw. kombiniert werden.
  • Bei der Umsetzung dieser Grundinformation aus zwei Informationsgruppen und mehr nach der Anweisung der vorliegenden Erfindung ergibt sich insgesamt ein Strichcode, der bei der Decodierung ohne besonderen Aufwand und irrungsfrei in die Urspungsinformation zurück umgesetzt werden kann.
  • Die Verarbeitung wird beim Vorliegen von Informationsgruppen dadurch weiter abgesichert, daß zwischen die benachbarten Informationsgruppen entsprechende Code zeichen eine Prüfziffer eingeschoben wird. Die Prüfziffer ist auf übliche Weise mit den benachbarten Informationen korrelliert und wird auf folgende Weise möglichst kurz gehalten: Man multipliziert die Ziffern der Ziffernfolge, die durch die Umsetzung in das Zahlensystem höherer Grundzahl erhalten ist, jeweils mit einer Primzahl aus einer vorgegebenen Folge von Primzahlen. Die Ergebnisse werden aufaddiert. Sodann wird das im Ergebnis enthaltene größtmögliche ganzzahlige Vielfache der höheren Grundzahl vom Ergebnis substrahiert. Der sich ergebende Rest stellt die Prüfziffer dar. Diese wird wiederum nach dem Code codiert auf die erläuterte Weise zwischen die Codezeichen der benachbarten Informaitonsgruppen eingeschoben.
  • Bei mehr als zwei Informationsgruppen wird nach dem gleichen System zwischen je zwei benachbarte Informationsgruppen eine Prüfziffer eingesetzt. Liegen beispielsweise drei Informationsgruppen A, B und C vor, so wird zwischen die Informationsgruppen A und B eine Prüfziffer eingeschoben, die der Primzahlmultiplikation der Ziffernfolgen der Informationsgruppen A und B entspricht, während zwischen die Informationsgruppen B und C eine Prüfziffer eingeschoben wird, die der Primzahlmultiplikation der Informationsgruppen B und C entspricht. Die Informationsgruppe B steht somit zwischen zwei Prüfziffern, von denen sie die ihr vorhergehende mit der Informationsgruppe A, die ihr nachfolgende mit der Informationsgruppe C gemeinsam hat.
  • Druckformen, auch Identifikationsausweise in Form von Kunststoffplatinen sind schon in unterschiedlichster Ausführungsform bekannt. Insbesondere gibt es auch schon einen Identifikationsausweis, bei dem eine Zahlenfolge in binär codierter Form vorliegt. Das geschieht dadurch, daß in einer durch die Anordnung auf dem Identifikationsausweis vorgegebenen Matrix in etwa quadratischer Flächenelemente geprägt sind, deren Informationsinhalt aber nur über die besondere Anordnung jedes Flächenelementes auf der Karte innerhalb der Matrix erhalten werden kann. Prüfmöglichkeiten sind dabei kaum vorhanden. überdies ist diese Ausführung nur für binär codierte Zahlenfolgen des Dezimalsystems bekannt.
  • Erfindungsgemäß wird nun eine derartige Druckform mit einer binär codierten Zahlenfolge in Gestalt eines für den Abdruck geeigneten, erhaben geprägten Strichcodes versehen. Selbstverständlich kann dieser Strichcode bei Bedarf decodiert werden. Dies ist jedoch nicht das zentrale Problem. Häufig trägt der Identifikationsausweis neben dem Strichcode selbst die im Strichcode verschlüsselte Information noch einmals im Klartext. Entscheidend ist vielmehr die Möglichkeit, einen mit Strichcode versehenen Identifikationsausweis in die Hand einer Person zu geben, die mit Hilfe dieses Identifikationsausweises dezentral an allen Stellen, wo der Identifikationsausweis mit den Hilfsmitteln von den Strichcode verarbeitenden Geräten verarbeitet werden soll, die notwendigen Arbeitsgänge erlaubt. So kann ein Identifikationsausweis beispielsweise von der Krankenversicherung ausgegeben werden. Der Identifikationsausweis kann dann beim Arzt oder in einem Krankenhaus zur Erstellung von Leistungsnachweisen und Rezepten dienen, die maschinell lesbar sind und die Weiter- verarbeitung in der Verwaltung erheblich vereinfachen.
  • Zweckmäßig wird der Strichcode parallel zur Längsachse des Identifikationsausweises angeordnet, so daß die Striche parallel zu dessen Schmalseite liegen. Da der Identifikationsausweis beim Prägen zwischen den beiden Hälften des Typenkopfes zu liegen kommt, die in etwa die Gestalt von Kreisscheiben haben, ist auf diese Weise die größte Länge der Striche des Strichcodes möglich, weil in Radialrichtung der Typenkopfhälfte für die Strichlänge auch bei dichter Typenpackung ausreichend Platz zur Verfügung steht.
  • Bei dieser Anordnung können somit Strichcodes ausreichender Strichlänge geprägt werden, was wiederum die Identifikation beim Lesen und zwar insbesondere bei Handlesegeräten erleichtert.
  • Für das Prägen derartiger Druckformen, also insbesondere der beschriebenen Identifikationsausweise in Form von Kunststoffplatinen ist eine Vorrichtung zweckmäßig, bei der der Typenkopf zumindest zusätzlich vier Prägestempel zum Prägen der Strichcodes aufweist, deren Strichbreiten sich wie 1:2:3:4 verhalten. Mit diesen Prägestempeln ist es einfach möglich, die Strichstärken zu prägen, die sich insgesamt ergeben können, wenn die Striche und die Zwischenräume eine Breite von einem bis zu vier Flächenelementen aufweisen, wie das oben erläutert wurde.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn das verwendete Transportsystem für den Vorschub der Kunststoffplatine in der Prägevorrichtung einen kleinsten Vorschubschritt aufweist, der kleiner oder höchstens gleich der Hälfte der kleinsten Strichbreite gewählt ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß auch bei ungünstigen Verhältnissen bezüglich des Raumes zwischen benachbarten Prägungen die richtige Lage der Kunststoffplatine unter dem Prägestempel in jedem Fall erreicht werden kann.
  • Drucker zum Abdrucken von geprägten Kunststoffplatinen sind in den verschiedensten Bauweisen bekannt. Die bekannten Drucker sind jedoch nicht alle gleichmäßig für das Abdrucken von erhaben geprägten Strichcodes geeignet.
  • So tritt bei der Verwendung von Drucker mit Druckrollen bei Druckrollenbewegung parallel zur Längsrichtung des Stirchcodes beim Aufrollen auf den ersten, beim Abrollen vom letzten Strichcode beziehungsweise bei größeren Lükken zwischen benachbarten Strichen eine Verfälschung des Strichabdrucks ein. Eine Bewegung der Druckrolle quer zur Längsrichtung des Strichcodes erfordert für Handdrucker nicht mehr geeignete erhöhte Druckkräfte und kann überdies zu Schwärzungen der freizulassenden Flächen führen. In beiden Fällen ist überdies die Gleichmäßigkeit der Farbübertragung dann nicht mehr garantiert, wenn außer dem Strichcode auch Klartextinformationen in die Kunststoffplatine eingeprägt sind. Da aber Grundlage des gesamten Systems die maschinelle Lesbarkeit der beim Drucken hergestellten Informationsträger (Formulare, Belege, Rezepte) ist, wird zweckmäßig mit einem Kegeldrucksystem gearbeitet.
  • Praktische Erfahrungen haben gezeigt, daß dieses System auch bei Handdruckern eine für die maschinelle Lesbarkeit gut geeignete Qualität des Abdrucks sicherstellt.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung der Figuren, auf die wegen der Offenbarung aller im folgenden nicht näher erläuterten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird.
  • Es zeigen: Fig.l einen Identifikationsausweis in Form einer erfindugsgemäß geprägten Kunststoffplatine, Fig.2 das Zustandekommen eines nach dem Code nach Fig.9 verschlüsselten Strichcodes aus den Daten nach Fig.1, Fig.3 eine nach der Erläuterung im Text vorgenommene zusätzliche Komprimierung des Strichcodes auf die bei Kunststoffplatinen zur Verfügung stehende Prägebreite und damit das Zustandekommen des Strichcodes nach der Fig.1, Fig.4 und Fig.5 zwei Beispiel für das Zustandekommen der Informationscodoierung mit eingesetzter Prüfziffer, Fig.6 ein Beispiel für die Codierung einer aus drei Informationsgruppen bestehende Information, Fig.7 und Fig.8 zwei Beispiele für die Codierung der gleichen aus zwei Informationsgruppen bestehenden Information bei Anwendung unterschiedlicher Wertvorgaben für den Maximalwert in jeder Gruppe, und Fig.9 als Beispiel für einen dem erfindungegemäßen System entsprechenden Strichcode die Codierungsvorschrift nach der Umsetzung der Grundinformation in ein Zahlensystem mit der Grundzahl 20.
  • Fig.1 zeigt einen Identifikationsausweis in Form einer Kunststoffplatine. Der Ausweis trägt im Klartext den Namen des Inhabers und eine zehnstellige Zahl. Die ersten vier Ziffern dieser Zahl sind eine fortlaufende Nummer , die dem Inhaber zugeordnet ist. Die folgenden sechs Ziffern geben sein Gebutrsdatum am 26.August 1926 an. Für jeden möglichen Geburtstag stehen also 9999 Systemplätze zur Verfügung.
  • Selbstverständlich ist es für bestimmte Anwendungsformen des Systems möglich, die Klartextinformation wegzulassen. In der Mehrzehl der Anwendungsfälle ist es aber günstig, wenn neben der maschinenlesbaren Codeinformation auch die für jedermann lesbare Klartextinformation auf dem Ausweis vorhanden ist. Selbstverständlich kann dieser auch mit zusätzlichen Informationen, beispielsweise auch mit einem Foto des Inhabers versehen sein.
  • In der gleichen Zeile wie der Zifferncode des Inhabers ist nun auf dem Ausweis parallel zur Längsachse des Ausweises auch ein Strichcode vorhanden, der der zehnstelligen Zahl entspricht. Das Zustandekommen und der Aufbau des Strichcodes wird unten näher erläutert werden. Man erkennt jedoch auf den ersten Blick, daß er aus mit hellen Zwischenräumen abwechselnden dunklen Balken besteht. Beide haben die unterschiedlichsten Breiten, die das ein- bis vierfache einer vorgegebenen Einheitsbreite betragen können. Die Einheitsbreite beträgt wegen des für den Strichcode zur Verfügung stehenden beschränkten Raums (die folgende zehnstellige Zahl muß noch Platz finden) 0.6 mm. Der schmalste dunkle Strich und der schmalste Zwischenraum können somit o.6 mm betragen. Die breiteren Striche und Zwischenräume betragen das zwei-, drei- oder Vierfache hiervon.
  • Es sind jedoch die schmalsten Striche deren Präqung den Mindestabstand bestimmt, da auf das Kunststoffmaterial und die Abmessungen der Prägeeinrichtung entsprechend Rücksicht genommen werden muß.
  • Der Strichcode kommt wie folgt zustande: Zunächst wird die Grundinformation, also die zehnstellige Zahl von Fig.1 in zwei Informationsgruppen unterteilt, nämlich die vierstellige Kennziffer des Inhabers und die sechststellige Datumsangabe zu seinem Geburtsdatum.
  • Fig.2 zeigt oben diese Aufteilung.Diese beiden Zahlen werden dann in eine Ziffernfolge vorkomprimiert, die sich in einem Zahlensystem mit erheblich höherer Grund zahl als 1o , im vorliegenden Fall 20 ergibt: 3211:20 = 160,55 (Rest o.55) 0,55x20 = 11 160:20 = 8 (Rest O) Ox 20 = 0 160:20 = 8 So ergibt die Komprimierung für 3211 die Zahlenfolge 0 8 0 11.
  • für das Geburtsdatum 26.August 1926 ergibt sich folgende Komprimierung: 260826:20 = 13041.3 (rest 0,3) 0,3x20 = 6 13041:20 = 652,o5 (Rest 0,05) 0,05x20 = 1 652:20 = 32,6 (Rest 0,6) o,6x20 = 12 32:20 = 1,6 (Rest 0,6) 0,6x20 = 12 20:20 = 1 So ergibt die Komprimierung von 260826 die Zahlenfolge 1 12 12 1 6.
  • Dazu ist noch die Prüfziffer zubestimmen.diese wird erhalten , indem man auf die beiden soeben bestimmten Zahlen folgen einen Multiplikationsvorgang anwendet: Die Zahlen werden der Reihe nach je mit einer Primzahl der folgenden Reihung vervielfacht 19 17 13 11 7 5 3 1 19 ....
  • Die Ergebnisse werden aufsummiert und durch die Grundzahl des der oben beschriebenen Komprimierung zugrundeliegenden Zahlensystems, also durch 20 geteilt. Der sich ergebende Rest wird als Prüfziffer zwischen die beiden Ziffernfolgen gesetzt, die sich bei der Komprimierung ergeben haben. Die Prüf ziffer beträgt im vorliegenden Fall 1. Selbstverständlich ist es möglich , eine andere Gesetzmäßigkeit der Prüfzifferbildung anzuwenden. Auch kann durch eine veränderte Reihenfolge der Primzahlmultiplikation zur Absicherung eine andere Prüf ziffer gebildet werden.
  • Anschließend wird nach der Codiervorschrift von Fig.9 die sich ergebende Ziffernfolge (Fig.2 zweiter Block von limks nach rechts gelesen) codoert. Weiter wird ein Anfangs zeichen (acht Stellen) 10101010 vorgesetzt und ein Endzeichen (neun Stellen) 100010101 hinzugefügt. Der sich ergebende Binärcode der komprimierten Grundinformation ist in Fig.2 als dritter Block ausgedruckt. Darunter ist der entsprechende Strichcode ausgedruckt. Bezeichnet man als Modulbreite die Breite eines Flächenelemntes, also des schmalsten Strichs bzw.
  • des schmalsten Zwischenraums, und stell man die technischen Gegebenheiten beim Prägen von Kunststoffplatinen in Rechnung, so ergibt sich eine Modulbreite von o,6 mm (siehe oben).
  • Der hierfür erforderliche Platz für den Strichcode (vergleiche die ausgedruckte Gesamtbreite von 52,20mm) steht auf dem Ausweis nach Figur 1 wegen der Klartextziffer nicht zur Verfügung. Vorhanden ist für den Strichcode lediglich eine Prägebreite von 44,4 mm. Es ist deshalb noch eine weitere Komprimierung nötig.
  • Fig.3 zeigt, wie ausgehend von der gleichen zehnstelligen Zahl, im übrigen aber bei Anwendung der oben erläuterten Prinzipien eine solche weitere Komprimierung erreicht werden kann derart, daß der Strichcode schließlich in den zur Verfügung stehenden Platz von 44,4 mm hineinpaßt.
  • Hierfür werden zwei Möglichkeiten angeboten: 1. Ist die der ersten Informationsgruppe entsprechnde vierstellige Zahl größer oder doch zumindest gleich 8000, so wird von dieser ersten Zahl 8000 abgezogen und erst dises Ergebnis der Vorkomprimierung im Zahlensystem mit der Grundzahl 20 unterworfen. Zum Ausgleich wird der zweiten, sechstelligen Zahl die Zahl 51200 hinzugezählt und erst danach die Vorkomprimierung durchgeführt.
  • 2. Kann nach Ziffer 1 nicht vorgegangen werden, weil, wie im vorliegenden Beispiel die vierstellige Zahl kleiner ist als 8000, so wird die zweite, also die sechsstellige Zahl nach folgender Rechenregel komprimiert: ( Tagx16 + Monat ) x100 + Jahreszahl = X Die Zahl X wird sodann als zweite Zahl dem Codierungsvorgang nach der Vorschrift von Fig.9 unterworfen. So ergibt sich der komprimierte Strichcode von Fig.3, der im Bereich des zur Verfügung stehenden Prägefeldes von 44,4 mm untergebracht werden kann.
  • Fig.4 zeigt, wie die Prüfziffer zwischen zwei Informationsgruppen eingeschoben wird. Die Prüfziffer ist dabei durch Anwendung der obigen Rechnregeln auf die Informationsgruppe A und die Informationsgruppe B erhalten. Sie dient deshalb jeweils der Überprüfung der für die Erfindung kennzeichnenden Zusammenstellung der Information aus mindestens zwei unterschiedlichen Informationsgruppen. Dies deutet die Klammer in Fig.4 an. Der Pfeil zeigt an, daß die Prüf ziffer zwischen die beiden Informationsgruppen eingesetzt wird, zu deren Überprüfung sie dient.
  • Fig.5 zeigt, wie das soeben erläuterte Prinzig konsequent auch dann weiterangewendet werden kann, wenn mehr als zwei Informationsgruppen die Grundinformation bilden.Hier wird folgerichtig die Informationsgruppe B von ihren beiden Nachbar-Informationsgruppen A und C her auf Irrungsfreiheit und Plausibilität überprüft.
  • Unabhängig von der Leserichtung des sich ergebenden Strichcodes kann durch Anfangs- und Endzeichen die richtige Auswertrichtung des erfindungsgemäß gerichteten Codes zuverlässig festgelegt werden. Anfangs- und Endzeichen sind hierfür als Zeichenkombinationen gewählt, die im Code nach Fig.9 nicht vorkommen.
  • Wichtig ist auch, daß für die Darstellung eines Zeichens bzw.einer Ziffer als Strichcode immer die gleiche Anzahl von Flächenelementen bzw. Moduln zur Verfügung steht. Weiter ist auch die maximale Anzahl von Kontrastwechseln (hell-dunkel, hoch-tief, leitendnichtleitend, reflektierend-absorbierend , schallreflektierend-schallabsorbierend, kalt-warm, riechendnichtriechend ) festgelegt. So können vorzugsweise zumindet nahezu genau die Hälfte Strichcodes und Zwischenräume wie Flächenelemente bzw.Moduln vorhanden sein. Sind beispielsweise sieben Flächenelemente für die Darstellung einer Ziffer vorgesehen, so kann die Anzahl der zugelassenen Strichcodes und Zwischenräume vier betragen. Da nach den oben erläuterten Vorschriften der Code beispielsweise jeweils mit einem dunklen Balken beginnen muß und mit einem Zwischenraum (hell) endet, sidn dann zwei Balken und zwei Zwischenräume zugelassen. Selbstverständlich können sich je nach Anwendungsfall noch günstigere Verhältnisse ergeben, wenn disen vier Strichcodes und Zwischenräumen etwa acht Flächenelemente oder Moduln zugeordnet werden.
  • Jeder Strichcode kann also durch seine Breite die Bedeutung 1, 11 , 111 , 1111 , jeder Zwischenraum die Bedeutung O , 00 , 000 , 0000 annehmen, wenn maximal vier Flächenelemente für Strichcode und Zwischenraum zugelassen sind.
  • Schließlich gilt grundsätzlich, daß nicht mehr Flächelemente bzw.Moduln vorhanden sein dürfen als jeweils vorgeschrieben.
  • Alle diese Regeln erleichtern die Überprüfung und das Ausscheiden bzw.Korrigieren von als unzulässig erkannten Informationnen.
  • Bei 7 nebeneinanderliegenden Flächelementen als zugelassener Maximalinhalt und zugelassenen je zwei Striche bzw. Zwischenräumen können 20 Zeichen codoert werden, wie das die Codiervorschrift von Fig.9 zeigt. Werden aber beispielsweise 8 Flächenelemente (=Moduln) zugelassen, so können 40 Zeichen codiert werden.
  • Fig.7 und Fig.8 zeigen zwei weitere Anwendungsbeispiele. Diese wurden nach den oben erläuterten Codierungsregeln durchgeführt. Dabei besteht der erste Teil der wieder aus zwei Informationsgruppen zusammengesetzten Informationskette aus der Zahl 7999, der zweite Teil aus der Zahl 111111. Je nach der Vorgabe der für den ersten und den zweiten Teil zugelassenen Maximalwerte ergibt sich dabei ein unterschiedlicher Platzbedarf für die Strichcodes.
  • So wurde beim Beispiel von Fig.7 für Teil 1 ein Maximalwert von 9999, für Teil 2 ein solcher von 999999 zugelassen. Mit Prüfziffer ergibt dabei die Vorkomprimierung zehn Ziffern, die Codierung benötigt mit Anfangs-und Endziffer 87 Binärelemente.
  • Fig.8 zeigt das gleiche Beispiel, wobei jedoch für Teil 1 ein Maximalwert von 7999, für Teil 2 ein solcher von 3199999 zugelassen war. Dies reduziert die erforderlichen Ziffern auf 9 und die der nötigen Binärelemente demnach auf 80. Bei noch günstigerer Auswahl der Grenzen kann eine weitere Komprimierung erreicht werden.
  • Fig.9 schließlich zeigt ein Beispiel für eine Codierungsvorschrift.
  • Aus der obigen Erläuterung ist deutlich geworden, daß hier mit erheblich erweiterter Toleranz ein Strichcodesystem zur Verfügung gestellt wird, das innerhalb der technischen Möglichkeiten von als Kunststoffplatinen ausgebildeten Identitätsausweisen einen optimalen Einsatz bei aus mehreren Teil informationen zusammengesetzten Informationsketten ermöglicht.
  • - Leerseite -

Claims (16)

  1. Ansprüche: Verfahren zum Codieren beziehungsweise Decodieren von Grundinformationen, die'alls eine Folge von Informationszeichen (z. B. Ziffern) vorliegen, für Aufzeichnungsträger, in Form einer seriellen Anordnung nebeneinander liegender Striche und Zwischenräume unterschiedlicher Breite, wobei keine Taktmarkierungen vorhanden sind, sowie mit Prüfzeichen zur Kontrolle des codierten Informationsinhaltes, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst in einem ersten Schritt die ziffernmäßig vorliegende Grundinformation in ein Zahlensystem umgesetzt wird, das eine die des Dezimalsystems übersteigende Grundzahl (z. B. 20 oder 40) aufweist, und daß danach in einem zweiten Schritt die so erhaltene Ziffernfolge in eine Folge von Codezeichen umgesetzt wird, wobei nach dem gewählten Code jedes Codezeichen aus einer vorgegebenen festen Anzahl von Binäreementen aufgebaut ist, und jedes Codezeichen zum Ermöglichen seiner Decodierung aus einer Auswahl solcher Gruppen von Binärelementen besteht, die jeweils mit einer binären "1" beginnen und mit einer binären "0" enden oder umgekehrt.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Codezeichen aus einer Gruppe von nebeneinander angeordneten länglichen Flächenelementen gleicher Größe besteht, deren Anzahl der Anzahl der Binärelemente-in der das Codezeichen darstellenden Gruppe von Binärelementen gleich ist, daß die Striche und die Zwischenräume eine Breite von einem bis zu vier Flächenelementen aufweisen, und daß die Summe der Anzahl der sich abwechselnden Striche und Zwischenräume unterschiedlicher Breite eine feste Zahl und kleiner als die Anzahl der Flächenelemente ist.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Summe der Anzahl der sich abwechselnden Striche und Zwischenräume mindestens vier ist.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der einem Code zeichen entsprechenden Flächenelemente mindestens 7 beträgt.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß folgender Code für die Umsetzung der im Zahlensystem höherer Grundzahl gebildeten Ziffernfolge in die Folge von Codezeichen gewählt ist. C 0 D E Ziffernfolge~ Zugehöriges <Grundzi1 20) ezeiien I 0 10 1llX 1 100l,000 2 /os o 3 Jl»l/ o 4 !0ooo1o /101100 6 i000110- ? lltçly o B lOIOdb0 1 a /00/1 00 10 1100(00 tr t01100o 12 1101000 t3 1100010 14 lOtIlO 15 1111010 (6 110/110 17 1600166 1110010 b 17 OId0
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche l bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundinformation aus mindestens zwei Informationsgruppen besteht.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Code zeichen entsprechend einer Prüfziffer zwischen die Codezeichenfolgen eingeschoben wird, die benachbarten Informationsgruppen entsprechen.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Erhalt der Prüfziffer die Ziffern der Ziffernfolge, die durch die Umsetzung in das Zahlensystem höherer Grundzahl gebildet ist, jeweils mit einer Primzahl aus einer vorgegebenen Folge von Primzahlen multipliziert und die Ergebnisse aufaddiert werden, wobei der sich nach Subtraktion des größtmöglichen ganzzahligen Vielfachen der höheren Grundzahl vom Ergebnis ergebende Rest die Prüfziffer darstellt.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehr als zwei Informaitonsgruppen zwischen je zwei benachbarte Informationsgruppen eine Prüfziffer eingesetzt wird.
  10. 10. Druckform, insbesondere Identifikationsausweis in Form einer Kunststoffplatine, mit geprägten Klartext-und Codeangaben, die eine binär codierte Zahlenfolge nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckform die binär codierte Zahlenfolge in Gestalt eines für den Abdruck geeigneten erhabenen geprägten Strichcodes aufweist.
  11. 11. Druckform nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Druckformfläche neben dem Strichcode sein Informationsinhalt auch im Klartext geprägt vorliegt.
  12. 12. Druckform nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Strichcode parallel zur Längsachse des Identifikationsausweises, die Stricbealso parallel zu seiner Schmalseite angeordnet sind.
  13. 13. Vorrichtung zum Prägen einer Druckform nach den Ansprüchen 10 bis 12, mit einem Strichcode nach den Ansprüchen 1 bis 9, mit einem die Prägetypen aufweisenden Typenkopf, sowie der zugehörigen Typenkopfsteuerung, und mit einem Transportsystem für die Kunststoffplatine, das einen oder mehrere Vorschubschritte definiert, deren (gegebenenfalls unterschiedlicher) Vorschubhub auf das zu prägende Zeichen abgestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Typenkopf zumindest zusätzlich vier Prägestempel zum Prägen der Strichcodes aufweist, deren Strichbreiten sich wie 1:2:3:4 verhalten.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportsystem für die Kunststoffplatine einen kleinsten Vorschubschritt aufweist, der kleiner gleich der Häflte der kleinsten Strichbreite ist.
  15. 15. Drucker zum übertragen der Information von der Druckform auf einen anderen Informationsträger, dadurch gekennzeichnet, daß der Drucker ein Tiegeldrucksystem ist.
  16. 16. Drucker nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Elemente in folgender Reihenfolge in einem Impulsdruckwerk angeordnet sind: Kunststoffplatine, zu bedruckender Informationsträger (Formular), Farbband, Druckkissen und Antriebssystem.
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