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Verfahren zum Codieren bzw. Decodieren von Informa-
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tionen, Vorrichtung zum Aufbringen der codierten Information auf
eine Druckform bzw. zum übertragen der Information von der Druckform auf einen anderen
Informationsträger und die Druckform selbst Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Codieren beziehungsweise Decodieren von Grundinformationen, die als eine Folge
von Informationszeichen (z. B. Ziffern) vorliegen, für Aufzeichnungsträger, in Form
einer seriellen Anordnung nebeneinander liegender Striche und Zwischen-
räume
unterschiedlicher Breite, wobei keine Taktmarkierungen vorhanden sind, sowie mit
Prüfzeichen zur Kontrolle des codierten Informationsinhaltes. Die Erfindung betrifft
weiter eine Vorrichtung zum Aufbringen der codierten Information auf eine Druckform,
die Druckform selbst beziehungsweise das übertragen der Information von der Druckform
auf einen anderen Informationsträger.
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Es ist schon bekannt (DE-AS 22 59 386), Informationen in Form eines
Strichcodes auf einen Aufzeichnungsträger seriell anzuordnen. Die Striche können
dabei Farbstreifen unterschiedlicher Farbe sein. Häufig werden dunkle Striche mit
hellen Zwischenräumen angewendet. Sowohl die Striche wie die Zwischenräume können
als Informationsträger herangezogen werden. Striche und Zwischenräume haben unterschiedliche
Breite. Dabei wird mit einer Dichtpackung des Strichcodes gearbeitet, bei dem keine
Taktmarkierungen vorhanden sind. Es kommt also nicht darauf an, daß die Striche
auf einem durch die Taktmarkierung vorgegebenen Feld untersucht werden.
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Bekannt ist auch schon ein Verfähren zur Auswertung von Informationen
(DE-AS 22 08 309), bei der die Informationselemente gruppenweise zusammengefaßt
aus einfarbig aus einem Informationsträger in serieller Anordnung parallel zu einander
gemäß einer vorgegebenen Codierung mit unterschiedlicher Breite gedruckten Strichen
bestehen.
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Der wechselnde Kontrast zwischen Informationsträger und Strichen in
deren Verteilung dient der Zeichenerkennung.
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In diesem Fall wird mit Hilfe einer Taktmarkierung das Lesen erleichtert.
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Weiter ist es Stand der Technik, mit Hilfe von Prüfzeichen die codierte
Information zu überwachen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, durch die Art der Codierung eine weitere
Komprimierung der codierten Information
zu erzielen, dabei die Toleranzgrenzen
erheblich auszuweiten, innerhalb derer eine Wiedererkennung des codierten Informatiosinhaltes
sichergestellt ist und schließlich die übertragung des Informationsinhaltes von
einem Datenträger auf einen anderen zu unterstützen.
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Die Lösung diaser Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß zunächst
in einem ersten Schritt die ziffernmäßig vorliegende Grundinformation in ein Zahlensystem
umgesetzt wird, das eine das Dezimalsystem übersteigende Grundzahl (z. B. 20 oder
40) aufweist und daß danach in einem zweiten Schritt die so erhaltene Ziffernfolge
in eine Folge von Codezeichen umgesetzt wird, wobei nach dem gewählten Code jedes
Codezeichen aus einer vorgegebenen festen Anzahl von Binärelementen aufgebaut ist
und jedes Codezeichen zum Ermöglichen seiner Decodierung aus einer Auswahl solcher
Gruppen von Binärelementen besteht, die jeweils mit einer binären 1 beginnen und
mit einer binären "0" enden oder umgekehrt.
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Man erkennt, daß hier zunächst durch den übergang in ein Zahlensystem
mit erheblich angehobener Grundzahl eine Vorkomprimierung der Grundinformation nach
ihrer Umsetzung in eine Zifferninformation erfolgt. Grundsätzlich sind dabei alle
Arten von Informationsinhalten weiterzuverarbeiten und zwar unabhängig davon, ob
sie von Anfang an als Ziffern vorliegen oder in einem Vorarbeitsgang in eine der
Grundinformation entsprechende Zahlenfolge umgesetzt werden. Die Vorkomprimierung
ergibt in jedem Fall wiederum eine Ziffernfolge aus Ziffern des angewandten Zahlensystems
angehobener Grundzahl.
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Erst anschließend wird die jetzt vorliegende Ziffernfolge codiert.
Der dafür ausgewählte Code ist ein 5Rillkürcode. Dieser muß jedoch, um die Verarbeitung
zu erleichtem, verschiedenen Anforderungen genügen. Erst dies ermöglicht neben Codierung
und Dekodierung, die Bildung von Prüfziffern, Plausibilitätsprüfungen und die Korrektur
von
wegen der zugelassenen weiten Toleranzgrenzen als falsch erkannten Zeicheninformationen
usw. Die erste durch den Code zu befriedigende Anforderung ist diejenige, daß jedes
Code zeichen aus einer vorgegebenen festen Anzahl von Binärelementen aufgebaut ist.
Weiter werden aus der Anzahl der nach dieser ersten Vorgabe möglichen Gruppe nach
einer zweiten Forderung allein diejenigen für die Verwendung ausgewählt, die jeweils
mit einer binären "1" beginnen und mit einer binären "0" enden oder umgekehrt. Auf
diese Weise ist sichergestellt, daß auf einfachste Weise die für die Bearbeitung
des Codes notwendigen Rechengänge durchgeführt werden können.
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Nach einer zweckmäßigen Weiterbildung besteht jedes Codezeichen aus
einer Gruppe von nebeneinander angeordneten länglichen Flächenelementen gleicher
Größe, deren Anzahl der Anzahl der Binärelemente in der das Codezeichen darstellenden
Gruppe von Binärelementen gleich ist. Die Striche und die Zwischenräume weisen dabei
eine Breite von einem bis zu vier Flächenelementen auf und die Summe der Anzahl
der sich abwechselnden Striche und Zwischenräume unterschiedlicher Breite ist eine
feste Zahl und kleiner als die Anzahl der Flächenelemente. Vorzugsweise ist die
Summe der Anzahl der sich abwechselnden Striche und Zwischenräume mindestens vier,
die Anzahl der einem Code zeichen entsprechenden Flächenelemente mindestens sieben.
Bei dieser Anordnung im Code ist durch die Summe der Flächenelemente (7) und die
geforderte Summe der Zahlen der Striche einerseits und der Zwischenräume andererseits
mit mindestens vier eine weitere Sicherheit für die Plausibilitätsprüfung und die
Wiedererkennung, notfalls auch die Korrektur gewährleistet.
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Besondere Vorteile ergeben sich dann, wenn die Grundinformation aus
mindestens zwei Informationsgruppen besteht. Dies ist für zahlreiche Anwendungsformen
gegeben.
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So kann beispielsweise der Name einer natürlichen Person
mit
einer Kennziffer, die Kennziffer einer natürlichen Person mit ihrem Geburtsdatum,
usw. kombiniert werden.
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Bei der Umsetzung dieser Grundinformation aus zwei Informationsgruppen
und mehr nach der Anweisung der vorliegenden Erfindung ergibt sich insgesamt ein
Strichcode, der bei der Decodierung ohne besonderen Aufwand und irrungsfrei in die
Urspungsinformation zurück umgesetzt werden kann.
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Die Verarbeitung wird beim Vorliegen von Informationsgruppen dadurch
weiter abgesichert, daß zwischen die benachbarten Informationsgruppen entsprechende
Code zeichen eine Prüfziffer eingeschoben wird. Die Prüfziffer ist auf übliche Weise
mit den benachbarten Informationen korrelliert und wird auf folgende Weise möglichst
kurz gehalten: Man multipliziert die Ziffern der Ziffernfolge, die durch die Umsetzung
in das Zahlensystem höherer Grundzahl erhalten ist, jeweils mit einer Primzahl aus
einer vorgegebenen Folge von Primzahlen. Die Ergebnisse werden aufaddiert. Sodann
wird das im Ergebnis enthaltene größtmögliche ganzzahlige Vielfache der höheren
Grundzahl vom Ergebnis substrahiert. Der sich ergebende Rest stellt die Prüfziffer
dar. Diese wird wiederum nach dem Code codiert auf die erläuterte Weise zwischen
die Codezeichen der benachbarten Informaitonsgruppen eingeschoben.
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Bei mehr als zwei Informationsgruppen wird nach dem gleichen System
zwischen je zwei benachbarte Informationsgruppen eine Prüfziffer eingesetzt. Liegen
beispielsweise drei Informationsgruppen A, B und C vor, so wird zwischen die Informationsgruppen
A und B eine Prüfziffer eingeschoben, die der Primzahlmultiplikation der Ziffernfolgen
der Informationsgruppen A und B entspricht, während zwischen die Informationsgruppen
B und C eine Prüfziffer eingeschoben wird, die der Primzahlmultiplikation der Informationsgruppen
B und C entspricht. Die Informationsgruppe B steht
somit zwischen
zwei Prüfziffern, von denen sie die ihr vorhergehende mit der Informationsgruppe
A, die ihr nachfolgende mit der Informationsgruppe C gemeinsam hat.
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Druckformen, auch Identifikationsausweise in Form von Kunststoffplatinen
sind schon in unterschiedlichster Ausführungsform bekannt. Insbesondere gibt es
auch schon einen Identifikationsausweis, bei dem eine Zahlenfolge in binär codierter
Form vorliegt. Das geschieht dadurch, daß in einer durch die Anordnung auf dem Identifikationsausweis
vorgegebenen Matrix in etwa quadratischer Flächenelemente geprägt sind, deren Informationsinhalt
aber nur über die besondere Anordnung jedes Flächenelementes auf der Karte innerhalb
der Matrix erhalten werden kann. Prüfmöglichkeiten sind dabei kaum vorhanden. überdies
ist diese Ausführung nur für binär codierte Zahlenfolgen des Dezimalsystems bekannt.
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Erfindungsgemäß wird nun eine derartige Druckform mit einer binär
codierten Zahlenfolge in Gestalt eines für den Abdruck geeigneten, erhaben geprägten
Strichcodes versehen. Selbstverständlich kann dieser Strichcode bei Bedarf decodiert
werden. Dies ist jedoch nicht das zentrale Problem. Häufig trägt der Identifikationsausweis
neben dem Strichcode selbst die im Strichcode verschlüsselte Information noch einmals
im Klartext. Entscheidend ist vielmehr die Möglichkeit, einen mit Strichcode versehenen
Identifikationsausweis in die Hand einer Person zu geben, die mit Hilfe dieses Identifikationsausweises
dezentral an allen Stellen, wo der Identifikationsausweis mit den Hilfsmitteln von
den Strichcode verarbeitenden Geräten verarbeitet werden soll, die notwendigen Arbeitsgänge
erlaubt. So kann ein Identifikationsausweis beispielsweise von der Krankenversicherung
ausgegeben werden. Der Identifikationsausweis kann dann beim Arzt oder in einem
Krankenhaus zur Erstellung von Leistungsnachweisen und Rezepten dienen, die maschinell
lesbar sind und die Weiter-
verarbeitung in der Verwaltung erheblich
vereinfachen.
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Zweckmäßig wird der Strichcode parallel zur Längsachse des Identifikationsausweises
angeordnet, so daß die Striche parallel zu dessen Schmalseite liegen. Da der Identifikationsausweis
beim Prägen zwischen den beiden Hälften des Typenkopfes zu liegen kommt, die in
etwa die Gestalt von Kreisscheiben haben, ist auf diese Weise die größte Länge der
Striche des Strichcodes möglich, weil in Radialrichtung der Typenkopfhälfte für
die Strichlänge auch bei dichter Typenpackung ausreichend Platz zur Verfügung steht.
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Bei dieser Anordnung können somit Strichcodes ausreichender Strichlänge
geprägt werden, was wiederum die Identifikation beim Lesen und zwar insbesondere
bei Handlesegeräten erleichtert.
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Für das Prägen derartiger Druckformen, also insbesondere der beschriebenen
Identifikationsausweise in Form von Kunststoffplatinen ist eine Vorrichtung zweckmäßig,
bei der der Typenkopf zumindest zusätzlich vier Prägestempel zum Prägen der Strichcodes
aufweist, deren Strichbreiten sich wie 1:2:3:4 verhalten. Mit diesen Prägestempeln
ist es einfach möglich, die Strichstärken zu prägen, die sich insgesamt ergeben
können, wenn die Striche und die Zwischenräume eine Breite von einem bis zu vier
Flächenelementen aufweisen, wie das oben erläutert wurde.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn das verwendete Transportsystem für
den Vorschub der Kunststoffplatine in der Prägevorrichtung einen kleinsten Vorschubschritt
aufweist, der kleiner oder höchstens gleich der Hälfte der kleinsten Strichbreite
gewählt ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß auch bei ungünstigen Verhältnissen
bezüglich des Raumes zwischen benachbarten Prägungen die richtige Lage der Kunststoffplatine
unter dem Prägestempel in jedem Fall erreicht werden kann.
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Drucker zum Abdrucken von geprägten Kunststoffplatinen sind in den
verschiedensten Bauweisen bekannt. Die bekannten Drucker sind jedoch nicht alle
gleichmäßig für das Abdrucken von erhaben geprägten Strichcodes geeignet.
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So tritt bei der Verwendung von Drucker mit Druckrollen bei Druckrollenbewegung
parallel zur Längsrichtung des Stirchcodes beim Aufrollen auf den ersten, beim Abrollen
vom letzten Strichcode beziehungsweise bei größeren Lükken zwischen benachbarten
Strichen eine Verfälschung des Strichabdrucks ein. Eine Bewegung der Druckrolle
quer zur Längsrichtung des Strichcodes erfordert für Handdrucker nicht mehr geeignete
erhöhte Druckkräfte und kann überdies zu Schwärzungen der freizulassenden Flächen
führen. In beiden Fällen ist überdies die Gleichmäßigkeit der Farbübertragung dann
nicht mehr garantiert, wenn außer dem Strichcode auch Klartextinformationen in die
Kunststoffplatine eingeprägt sind. Da aber Grundlage des gesamten Systems die maschinelle
Lesbarkeit der beim Drucken hergestellten Informationsträger (Formulare, Belege,
Rezepte) ist, wird zweckmäßig mit einem Kegeldrucksystem gearbeitet.
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Praktische Erfahrungen haben gezeigt, daß dieses System auch bei Handdruckern
eine für die maschinelle Lesbarkeit gut geeignete Qualität des Abdrucks sicherstellt.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung der Figuren, auf die wegen der Offenbarung aller im folgenden
nicht näher erläuterten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird.
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Es zeigen: Fig.l einen Identifikationsausweis in Form einer erfindugsgemäß
geprägten Kunststoffplatine, Fig.2 das Zustandekommen eines nach dem Code nach Fig.9
verschlüsselten Strichcodes aus den Daten nach Fig.1, Fig.3 eine nach der Erläuterung
im Text vorgenommene zusätzliche Komprimierung des Strichcodes auf die bei Kunststoffplatinen
zur Verfügung stehende Prägebreite und damit das Zustandekommen des Strichcodes
nach der Fig.1, Fig.4 und Fig.5 zwei Beispiel für das Zustandekommen der Informationscodoierung
mit eingesetzter Prüfziffer, Fig.6 ein Beispiel für die Codierung einer aus drei
Informationsgruppen bestehende Information, Fig.7 und Fig.8 zwei Beispiele für die
Codierung der gleichen aus zwei Informationsgruppen bestehenden Information bei
Anwendung unterschiedlicher Wertvorgaben für den Maximalwert in jeder Gruppe, und
Fig.9 als Beispiel für einen dem erfindungegemäßen System entsprechenden Strichcode
die Codierungsvorschrift nach der Umsetzung der Grundinformation in ein Zahlensystem
mit der Grundzahl 20.
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Fig.1 zeigt einen Identifikationsausweis in Form einer Kunststoffplatine.
Der Ausweis trägt im Klartext den Namen des Inhabers und eine zehnstellige Zahl.
Die ersten vier Ziffern dieser Zahl sind eine fortlaufende Nummer , die dem Inhaber
zugeordnet ist. Die folgenden sechs Ziffern geben sein Gebutrsdatum am 26.August
1926 an. Für jeden möglichen Geburtstag stehen also 9999 Systemplätze zur Verfügung.
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Selbstverständlich ist es für bestimmte Anwendungsformen des Systems
möglich, die Klartextinformation wegzulassen. In der Mehrzehl der Anwendungsfälle
ist es aber günstig, wenn neben der maschinenlesbaren Codeinformation auch die für
jedermann lesbare Klartextinformation auf dem Ausweis vorhanden ist. Selbstverständlich
kann dieser auch mit zusätzlichen Informationen, beispielsweise auch mit einem Foto
des Inhabers versehen sein.
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In der gleichen Zeile wie der Zifferncode des Inhabers ist nun auf
dem Ausweis parallel zur Längsachse des Ausweises auch ein Strichcode vorhanden,
der der zehnstelligen Zahl entspricht. Das Zustandekommen und der Aufbau des Strichcodes
wird unten näher erläutert werden. Man erkennt jedoch auf den ersten Blick, daß
er aus mit hellen Zwischenräumen abwechselnden dunklen Balken besteht. Beide haben
die unterschiedlichsten Breiten, die das ein- bis vierfache einer vorgegebenen Einheitsbreite
betragen können. Die Einheitsbreite beträgt wegen des für den Strichcode zur Verfügung
stehenden beschränkten Raums (die folgende zehnstellige Zahl muß noch Platz finden)
0.6 mm. Der schmalste dunkle Strich und der schmalste Zwischenraum können somit
o.6 mm betragen. Die breiteren Striche und Zwischenräume betragen das zwei-, drei-
oder Vierfache hiervon.
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Es sind jedoch die schmalsten Striche deren Präqung den Mindestabstand
bestimmt, da auf das Kunststoffmaterial
und die Abmessungen der
Prägeeinrichtung entsprechend Rücksicht genommen werden muß.
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Der Strichcode kommt wie folgt zustande: Zunächst wird die Grundinformation,
also die zehnstellige Zahl von Fig.1 in zwei Informationsgruppen unterteilt, nämlich
die vierstellige Kennziffer des Inhabers und die sechststellige Datumsangabe zu
seinem Geburtsdatum.
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Fig.2 zeigt oben diese Aufteilung.Diese beiden Zahlen werden dann
in eine Ziffernfolge vorkomprimiert, die sich in einem Zahlensystem mit erheblich
höherer Grund zahl als 1o , im vorliegenden Fall 20 ergibt: 3211:20 = 160,55 (Rest
o.55) 0,55x20 = 11 160:20 = 8 (Rest O) Ox 20 = 0 160:20 = 8 So ergibt die Komprimierung
für 3211 die Zahlenfolge 0 8 0 11.
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für das Geburtsdatum 26.August 1926 ergibt sich folgende Komprimierung:
260826:20 = 13041.3 (rest 0,3) 0,3x20 = 6 13041:20 = 652,o5 (Rest 0,05) 0,05x20
= 1 652:20 = 32,6 (Rest 0,6) o,6x20 = 12 32:20 = 1,6 (Rest 0,6) 0,6x20 = 12 20:20
= 1 So ergibt die Komprimierung von 260826 die Zahlenfolge 1 12 12 1 6.
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Dazu ist noch die Prüfziffer zubestimmen.diese wird erhalten , indem
man auf die beiden soeben bestimmten Zahlen
folgen einen Multiplikationsvorgang
anwendet: Die Zahlen werden der Reihe nach je mit einer Primzahl der folgenden Reihung
vervielfacht 19 17 13 11 7 5 3 1 19 ....
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Die Ergebnisse werden aufsummiert und durch die Grundzahl des der
oben beschriebenen Komprimierung zugrundeliegenden Zahlensystems, also durch 20
geteilt. Der sich ergebende Rest wird als Prüfziffer zwischen die beiden Ziffernfolgen
gesetzt, die sich bei der Komprimierung ergeben haben. Die Prüf ziffer beträgt im
vorliegenden Fall 1. Selbstverständlich ist es möglich , eine andere Gesetzmäßigkeit
der Prüfzifferbildung anzuwenden. Auch kann durch eine veränderte Reihenfolge der
Primzahlmultiplikation zur Absicherung eine andere Prüf ziffer gebildet werden.
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Anschließend wird nach der Codiervorschrift von Fig.9 die sich ergebende
Ziffernfolge (Fig.2 zweiter Block von limks nach rechts gelesen) codoert. Weiter
wird ein Anfangs zeichen (acht Stellen) 10101010 vorgesetzt und ein Endzeichen (neun
Stellen) 100010101 hinzugefügt. Der sich ergebende Binärcode der komprimierten Grundinformation
ist in Fig.2 als dritter Block ausgedruckt. Darunter ist der entsprechende Strichcode
ausgedruckt. Bezeichnet man als Modulbreite die Breite eines Flächenelemntes, also
des schmalsten Strichs bzw.
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des schmalsten Zwischenraums, und stell man die technischen Gegebenheiten
beim Prägen von Kunststoffplatinen in Rechnung, so ergibt sich eine Modulbreite
von o,6 mm (siehe oben).
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Der hierfür erforderliche Platz für den Strichcode (vergleiche die
ausgedruckte Gesamtbreite von 52,20mm) steht auf dem Ausweis nach Figur 1 wegen
der Klartextziffer nicht zur Verfügung. Vorhanden ist für den Strichcode lediglich
eine Prägebreite von 44,4 mm. Es ist deshalb noch eine weitere Komprimierung nötig.
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Fig.3 zeigt, wie ausgehend von der gleichen zehnstelligen Zahl, im
übrigen aber bei Anwendung der oben erläuterten Prinzipien eine solche weitere Komprimierung
erreicht werden kann derart, daß der Strichcode schließlich in den zur Verfügung
stehenden Platz von 44,4 mm hineinpaßt.
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Hierfür werden zwei Möglichkeiten angeboten: 1. Ist die der ersten
Informationsgruppe entsprechnde vierstellige Zahl größer oder doch zumindest gleich
8000, so wird von dieser ersten Zahl 8000 abgezogen und erst dises Ergebnis der
Vorkomprimierung im Zahlensystem mit der Grundzahl 20 unterworfen. Zum Ausgleich
wird der zweiten, sechstelligen Zahl die Zahl 51200 hinzugezählt und erst danach
die Vorkomprimierung durchgeführt.
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2. Kann nach Ziffer 1 nicht vorgegangen werden, weil, wie im vorliegenden
Beispiel die vierstellige Zahl kleiner ist als 8000, so wird die zweite, also die
sechsstellige Zahl nach folgender Rechenregel komprimiert: ( Tagx16 + Monat ) x100
+ Jahreszahl = X Die Zahl X wird sodann als zweite Zahl dem Codierungsvorgang nach
der Vorschrift von Fig.9 unterworfen. So ergibt sich der komprimierte Strichcode
von Fig.3, der im Bereich des zur Verfügung stehenden Prägefeldes von 44,4 mm untergebracht
werden kann.
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Fig.4 zeigt, wie die Prüfziffer zwischen zwei Informationsgruppen
eingeschoben wird. Die Prüfziffer ist dabei durch Anwendung der obigen Rechnregeln
auf die Informationsgruppe A und die Informationsgruppe B erhalten. Sie dient deshalb
jeweils der Überprüfung der für die Erfindung kennzeichnenden Zusammenstellung der
Information aus mindestens zwei unterschiedlichen Informationsgruppen. Dies deutet
die Klammer in Fig.4 an. Der Pfeil zeigt an, daß die Prüf ziffer zwischen die beiden
Informationsgruppen eingesetzt wird, zu deren Überprüfung sie dient.
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Fig.5 zeigt, wie das soeben erläuterte Prinzig konsequent auch dann
weiterangewendet werden kann, wenn mehr als zwei Informationsgruppen die Grundinformation
bilden.Hier wird folgerichtig die Informationsgruppe B von ihren beiden Nachbar-Informationsgruppen
A und C her auf Irrungsfreiheit und Plausibilität überprüft.
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Unabhängig von der Leserichtung des sich ergebenden Strichcodes kann
durch Anfangs- und Endzeichen die richtige Auswertrichtung des erfindungsgemäß gerichteten
Codes zuverlässig festgelegt werden. Anfangs- und Endzeichen sind hierfür als Zeichenkombinationen
gewählt, die im Code nach Fig.9 nicht vorkommen.
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Wichtig ist auch, daß für die Darstellung eines Zeichens bzw.einer
Ziffer als Strichcode immer die gleiche Anzahl von Flächenelementen bzw. Moduln
zur Verfügung steht. Weiter ist auch die maximale Anzahl von Kontrastwechseln (hell-dunkel,
hoch-tief, leitendnichtleitend, reflektierend-absorbierend , schallreflektierend-schallabsorbierend,
kalt-warm, riechendnichtriechend ) festgelegt. So können vorzugsweise zumindet nahezu
genau die Hälfte Strichcodes und Zwischenräume wie Flächenelemente bzw.Moduln vorhanden
sein.
Sind beispielsweise sieben Flächenelemente für die Darstellung einer Ziffer vorgesehen,
so kann die Anzahl der zugelassenen Strichcodes und Zwischenräume vier betragen.
Da nach den oben erläuterten Vorschriften der Code beispielsweise jeweils mit einem
dunklen Balken beginnen muß und mit einem Zwischenraum (hell) endet, sidn dann zwei
Balken und zwei Zwischenräume zugelassen. Selbstverständlich können sich je nach
Anwendungsfall noch günstigere Verhältnisse ergeben, wenn disen vier Strichcodes
und Zwischenräumen etwa acht Flächenelemente oder Moduln zugeordnet werden.
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Jeder Strichcode kann also durch seine Breite die Bedeutung 1, 11
, 111 , 1111 , jeder Zwischenraum die Bedeutung O , 00 , 000 , 0000 annehmen, wenn
maximal vier Flächenelemente für Strichcode und Zwischenraum zugelassen sind.
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Schließlich gilt grundsätzlich, daß nicht mehr Flächelemente bzw.Moduln
vorhanden sein dürfen als jeweils vorgeschrieben.
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Alle diese Regeln erleichtern die Überprüfung und das Ausscheiden
bzw.Korrigieren von als unzulässig erkannten Informationnen.
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Bei 7 nebeneinanderliegenden Flächelementen als zugelassener Maximalinhalt
und zugelassenen je zwei Striche bzw. Zwischenräumen können 20 Zeichen codoert werden,
wie das die Codiervorschrift von Fig.9 zeigt. Werden aber beispielsweise 8 Flächenelemente
(=Moduln) zugelassen, so können 40 Zeichen codiert werden.
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Fig.7 und Fig.8 zeigen zwei weitere Anwendungsbeispiele. Diese wurden
nach den oben erläuterten Codierungsregeln durchgeführt. Dabei besteht der erste
Teil der wieder aus zwei Informationsgruppen zusammengesetzten Informationskette
aus der Zahl 7999, der zweite Teil aus der Zahl 111111. Je nach der Vorgabe der
für den ersten und den zweiten Teil zugelassenen Maximalwerte ergibt sich dabei
ein unterschiedlicher Platzbedarf für die Strichcodes.
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So wurde beim Beispiel von Fig.7 für Teil 1 ein Maximalwert von 9999,
für Teil 2 ein solcher von 999999 zugelassen. Mit Prüfziffer ergibt dabei die Vorkomprimierung
zehn Ziffern, die Codierung benötigt mit Anfangs-und Endziffer 87 Binärelemente.
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Fig.8 zeigt das gleiche Beispiel, wobei jedoch für Teil 1 ein Maximalwert
von 7999, für Teil 2 ein solcher von 3199999 zugelassen war. Dies reduziert die
erforderlichen Ziffern auf 9 und die der nötigen Binärelemente demnach auf 80. Bei
noch günstigerer Auswahl der Grenzen kann eine weitere Komprimierung erreicht werden.
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Fig.9 schließlich zeigt ein Beispiel für eine Codierungsvorschrift.
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Aus der obigen Erläuterung ist deutlich geworden, daß hier mit erheblich
erweiterter Toleranz ein Strichcodesystem zur Verfügung gestellt wird, das innerhalb
der technischen Möglichkeiten von als Kunststoffplatinen ausgebildeten Identitätsausweisen
einen optimalen Einsatz bei aus mehreren Teil informationen zusammengesetzten Informationsketten
ermöglicht.
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