Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur nicht invasiven stereotaktischen Immobilisation
in reproduzierbarer Position der im Anspruch 1 beschriebenen Gattung.
Zur strahlentherapeutischen Behandlung von Patienten, bei denen beispielsweise mittels
einer Computer-Tomographie ein Tumor im Kopf diagnostiziert wurde, ist es notwendig,
den Kopf des Patienten relativ zu einem schon während der Tomographie festzulegenden
Bezugssystem zu immobilisieren. Zu diesem Zweck wird im allgemeinen ein stabiler
Kopfring schon vor der Computer-Tomographie am Kopf des Patienten befestigt. Während
der Computer-Tomographie kann dann die Lage des Tumors bezüglich dieses
Kopfringes, der als Referenzsystem dient, festgelegt werden. Zur weiteren Behandlung ist
es notwendig, daß dieser Kopfring, auf dem verschiedene Instrumente anzubringen sind,
entweder am Kopf des Patienten verbleibt oder in reproduzierbarer Position dort wieder
anzubringen ist.
Bei am Kopf verbleibenden Kopfringen wird dies in der gegenwärtigen Behandlungspraxis
dadurch erreicht, daß der Kopfring mittels Stiften, die von außen in den Kopf des Patienten
eindringen, unbeweglich fixiert wird. Nachteiligerweise muß der Patient bei längeren
Behandlungsdauern den auf diese Weise fixierten Kopfring über die gesamte Zeit tragen,
was mit Schmerzen, zumindest aber mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann. Auch ist
es, z. B. bei kleineren Kindern, nicht immer möglich, diese Art der Befestigung des
Kopfringes anzuwenden, da Schäden an der Knochenstruktur auftreten können.
Um die oben genannten Probleme zu umgehen, wurde versucht, ein nicht invasives, aber
reproduzierbares Fixationssystem für die stereotaktische Strahlentherapie zu schaffen. Bei
diesem System wurde dem Patienten eine Maske aus Verbandsmaterial um den Kopf herum
angelegt, wobei das Verbandsmaterial dann mittels eines Sprays an den individuellen
Konturen des Patienten fixiert wurde. Hierbei war es notwendig, den Patienten mittels
spezieller Einrichtungen, z. B. Schläuchen, während des Anlegens und des Fixierens der
Maske Gelegenheit zum Atmen zu geben. Nach dem Aushärten der Maske wurde diese
entlang der Kopfseiten und über dem Oberkopf in ein Vorder- und ein Rückteil zersägt, die
beiden Hälften mit einem Gelenk auf der einen Seite und einem Schließmechanismus auf
der anderen Seite versehen und mit einem Referenzsystem, z. B. einem Kopfring, ver
bunden. Ebenfalls nach dem Aushärten der Maske und dem Abnehmen vom Patienten
konnten Seh- und Atmungsöffnungen in die Maske eingebracht werden.
Damit war ein nicht invasives, auf- und absetzbares System zur stereotaktischen Immobilisa
tion geschaffen worden.
Ein großer Nachteil dieses Systems betrifft zunächst die nur mäßig genaue Reproduzier
barkeit der festzulegenden Position des Kopfringes mittels der Maske. Patienten, die mit
dieser Maske eine z. B. auf mehrere Tage verteilte Behandlung erfahren, benötigen nicht an
jedem Behandlungstag die gleichen Abstände der Maskenteile. Je nach Tageszeit, Gesund
heitszustand, Befinden des Patienten oder ähnlichen Umständen, kann sich dieser Abstands
bedarf bzw. die Druckanforderung an die Maske ändern. Dieser Änderung kann die wie
oben beschrieben hergestellte Maske nicht folgen, da ihre Teilabstände in dem Zustand
festgelegt sind, in dem sie das erste Mal aufgebracht und angelegt wurde. Damit kann,
wenn das Gesicht des Patienten anschwillt, eine solche Maske bei ihm zu unangenehmen
Beklemmungsgefühlen führen. Sollte das Gesicht des Patienten sich an einem späteren
Behandlungstag mit einem insgesamt kleineren Abstandsbedarf präsentieren, so besteht die
Gefahr, daß die oben beschriebene Maske wackelt und die Genauigkeit der mit ihr durch
zuführenden Behandlungen nicht mehr gewährleistet ist.
Ein weiterer großer Nachteil der gemäß dem obigen Stand der Technik ausgestalteten
Maske betrifft die Tatsache, daß ihre Akzeptanz beim Patienten sehr gering ist. Schon
während des ersten Anbringens muß der Patient durch Atemhilfen, z. B. Luftschläuche,
atmen, insbesondere weil auch der Unterkiefer in die Maske eingebracht werden muß, um
eine genügende Festigkeit zu erreichen. Auch die Augen werden beim Herstellvorgang mit
überdeckt. Dies zusammen kann zu klaustrophobischen Zuständen des Patienten führen,
insbesondere, weil dieser während der Aushärtungszeit möglichst in einer Position ver
bleiben muß.
Weitere Nachteile betreffen insbesondere die relativ geringe Stabilität dieser Maske und die
Tatsache, daß sie aufgrund ihrer spröden Eigenschaften relativ anfällig gegen Stöße jeder
Art ist.
Aus der DE 33 40 482 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer
Maske für eine wiederholte und dreidimensional punktgenaue Bestrahlung von menschlichen
Körperteilen bekannt. Auf der Maske wird die zu bestrahlende Oberfläche eines menschlichen
Körperteils punktgenau wiedergegeben. Auch diese Maske ist starr und nicht variabel an eine
veränderte Patientenanatomie anpassbar.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur nicht invasiven
stereotaktischen Immobilisation in reproduzierbarer Position zu schaffen, die die oben
beschriebenen Nachteile des Standes der Technik nicht mehr aufweist. Insbesondere soll
eine solche Vorrichtung vorgeschlagen werden, die eine gute Akzeptanz beim Patienten
findet und mit hoher Genauigkeit einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäß ausgestalteten Maske liegt darin, daß dadurch,
daß die Maske an ihrer Verbindungseinrichtung mit Mitteln zur Einstellung der relativen
Position der Maskenteile zueinander versehen ist, eine Möglichkeit geschaffen wird, dem
sich ändernden Druckbedarf des Kopfes des Patienten zu folgen. Die Verbindungsein
richtung für die Maskenteile wird damit gleichzeitig zur Druckeinstellvorrichtung für die
Maske. Somit kann z. B. durch die Reduzierung des Maskendrucks verhindert werden, daß
ein Patient deshalb nicht mit ausreichender Genauigkeit behandelt werden kann, weil der
durch die Maske fixierte Kopfring nicht fest genug in seiner Position fixiert ist. Auch
können unangenehme Beklemmungsgefühle bei Patienten, die momentan einen größeren
Abstandsbedarf haben, dadurch verhindert werden, daß die Maske über die Einstellungs
mittel insgesamt vergrößert wird. Die Maske wird also jederzeit Akzeptanz beim Patienten
finden und dabei eine genaue Behandlung ermöglichen.
Vorteilhafterweise sollten die Maskenteile aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehen.
Die Verarbeitung dieses Kunststoffs ist besonders einfach, da er, nachdem er z. B. in
warmem Wasser erwärmt wurde, leicht an die Konturen des Kopfes des Patienten angepaßt
werden kann und beim Erkalten aushärtet.
Solche Kunststoffe können so ausgewählt werden, daß sie nicht an Haut und Haar des
Patienten haften, was die Akzeptanz und die spätere Abnehmbarkeit der Maske nach der
Aushärtung verbessert. Weiterhin sind solche thermoplastischen Kunststoffe in ausgehär
tetem Zustand zwar hart genug, um die Reproduzierbarkeit der Lage des Kopfringes zu
gewährleisten; sie weisen jedoch immer noch eine genügende Elastizität auf, um sogar
starken Stößen jeder Art zu widerstehen und nach elastischer Verformung ihre ursprüng
liche Lage zurückzukehren.
Wegen der hervorragenden Steifigkeit der thermoplastischen Kunststoffmaterialien besteht
bei der erfindungsgemäßen Maske nicht mehr die Notwendigkeit, die Unterkieferpartie mit
einzubinden, so daß der Patient schon beim Anlegen der Maske zumindest durch den Mund
frei atmen kann.
Es besteht die Möglichkeit, die Maskenteile mindestens teilweise aus einem luftdurchlässig
ausgebildeten thermoplastischen Kunststoff auszubilden. Solche Kunststoffmatten können
perforiert und/oder netzartig ausgeführt werden und geben dem Patienten bei immer noch
genügender Stabilität der Maske beim Anlegen die Möglichkeit, weiterhin durch die Nase
zu atmen und durch die Perforationen oder Netzlücken zu sehen. Die Akzeptanz und der
Komfort beim Anlegen und Tragen der Maske werden so wesentlich erhöht, wobei klau
strophobische Zustände weitgehend ausgeschlossen werden können.
Die Maske weist bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein
Rückteil und ein mehrlagiges Vorderteil auf, wobei der Hinterkopf des Patienten durch das
Rückteil abgestützt wird, während mittels einer ersten Lage des Vorderteils der Patient
z. B. durch Streifen thermoplastischen Kunststoffes vorfixiert und später mittels einer
weiteren Lage, die z. B. aus einer Matte des Kunststoffes bestehen kann, vollständig
immobilisiert wird.
Bei der vorbesprochenen Ausführungsform besteht weiterhin die Möglichkeit, daß ein
vorderes Maskenteil einer Lage einen die Nasenwurzel des Patienten aufnehmenden Stütz
abschnitt aus einem thermoplastischen Material aufweist. Dieser Abschnitt kann aus einem
erwärmten weichgemachten Kunststoff bestehen und beispielsweise mit einem oberen
Streifen, der die Stirn des Patienten vorfixiert, verbunden werden. Das andere Ende dieser
Nasenwurzelstütze wird danach an die Nasenwurzel des Patienten angeformt und bildet
damit eine individuell angepaßte zusätzliche Stütz- und Ausrichtungseinrichtung für die
Maske.
Bevorzugt sind die Maskenteile, die den Bereich des Mundes des Patienten überdecken
würden, an diesen Stellen ausgespart, so daß dieser beim Anlegen und Tragen der Maske
leicht durch den Mund atmen kann.
Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht die
Verbindungseinrichtung zur Verbindung der Maskenteile untereinander sowie mit dem
Referenzsystem aus zwei seitlich des Kopfes des Patienten vertikal angeordneten Leisten
gruppen, bei denen eine Leiste mechanisch mit dem Referenzsystem verbunden ist. Die
Anordnung der Leistengruppen seitlich des Kopfes ermöglicht ein problemloses erstmaliges
Anformen der Maske, während der Patient auf dem Hinterkopf liegt, sowie ein ebenso
problemloses Wiederansetzen bei der Weiterbehandlung.
Bevorzugt kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgestaltet sein, daß die Maskenteile
an ihren Längskanten befestigte Leisten aufweisen, die beim Zusammensetzen und beim
erstmaligen und wiederholten Anlegen der Maske an die Verbindungsleiste mit dem Refe
renzsystem angelegt und befestigt werden, wobei zusätzlich Abstandsleisten verschiedener
Breite dazwischengelegt werden können, durch deren Breitenvariation die relative Position
der Maskenteile zueinander eingestellt werden kann. Hierbei ergibt sich nunmehr eine
besonders einfach anwendbare Realisierung des Prinzips der im Druck veränderbaren
Maske. Die an den Maskenteilen befindlichen Leisten sind an den an die Kopflängsseiten
anliegenden Seitenkanten befestigt und können einfach an eine, z. B. mit Führungsschienen
ausgestattete Verbindungseinrichtung mit dem Referenzsystem plan angesetzt werden.
Hierbei spielt es bei geeigneter Ausgestaltung der Verbindungseinrichtung keine Rolle, aus
wieviel Teilen die Maske besteht, so daß hier eine große Variationsmöglichkeit bezüglich
der Ausgestaltung der Maske erreicht wird. Die Druckvariation der Maske, d. h. die
Einstellbarkeit, wird durch Abstandsleisten erreicht, die zwischen die an den Maskenteilen
befindlichen Leisten eingelegt werden können. Diese Abstandsleisten können von unter
schiedlicher Breite sein und damit eine sehr genaue und leicht einzusetzende Druckein
stellungsmöglichkeit für die Maske zur Verfügung stellen.
Bei dieser Realisierungsmöglichkeit bietet sich eine besonders günstige Form der Ver
bindung der mit dem Referenzsystem verbundenen Leiste mit den an den Maskenteilen
angebrachten Leisten sowie den Abstandsleisten für einen festen Maskensitz an. Durch
Klammern, die z. B. in durch alle Verbindungsleisten eingebrachten Nuten sitzen und die
Leisten von außen her zusammenhalten, können die Leistengruppen sicher und schnell
abnehmbar zusammengehalten werden. Hierbei ist es von Vorteil, für jede Leistengruppe
oben und unten je eine Klammer vorzusehen, wobei die Klammern in verschiedenen
Ausführungen zur Verfügung gestellt werden können und jeweils an die Breite der Ab
standsleisten angepaßt sind. Die äußeren Leisten können dabei Hilfsmittel, wie z. B.
Ausnehmungen zum Festhalten der Klammern, aufweisen. Sollte sich aus irgendeinem
Grund die Notwendigkeit ergeben, die Maske schnell abzusetzen, so kann dies einfach
dadurch geschehen, daß die Klammern schnell abgezogen werden, wodurch sich die
vorderen Maskenteile in einfacher Weise nach vorne abziehen lassen.
Zur Lagerung des Hinterkopfes und zur weiteren Stabilisation der Maskenlage kann eine
abnehmbare Hinterkopfstütze am Referenzsystem angebracht werden, die zumindest
teilweise ebenfalls aus Kunststoffmaterial ausgebildet ist.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Maskenteilesatz, der insbesondere mit einer vor
beschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung zur nicht invasiven stereotaktischen Immobi
lisation in reproduzierbarer Position verwendet werden kann.
Es ist bekannt, thermoplastische Materialien zur Fixation von Körperteilen von Patienten
zu verwenden. Diese Fixationsmaterialien werden im allgemeinen in warmem Wasser
weichgemacht und dann von vorne über den Kopf des Patienten gezogen, um an den
Seitenteilen, z. B. auf einer Platte, befestigt zu werden. Der Patient wird dabei immobili
siert, wobei diese Immobilisation anwendungsgemäß eine Genauigkeit von drei bis fünf
Millimetern Abweichung aufweist. Nachteiligerweise läßt sich das so erreichte Immobilisa
tionssystem wegen der geringen Genauigkeit bei seiner Wiederverwendung im allgemeinen
nicht für strahlentherapeutische Maßnahmen anwenden, bei denen Genauigkeiten mit Ab
weichungen unter 1,5 mm gefordert sind.
Es ist deshalb eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Maskenteilesatz zur
Verfügung zu stellen, bei dem, insbesondere bei der Verwendung mit der erfindungs
gemäßen Vorrichtung sichergestellt ist, daß eine Maske geschaffen werden kann, die mit
genügender Genauigkeit reproduzierbare Immobilisation eines Patienten bietet und an einem
Referenzsystem für die strahlentherapeutische Behandlung anbringbar ist.
Diese Aufgabe wird durch den Maskenteilesatz gelöst, der gemäß dem kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 11 besteht ist. Die Anbringung eines Abschnittes für die Nasenwur
zel bzw. den Nasenrücken des Patienten verleiht der entstehenden Maske eine sehr gute
Stabilität und einen guten Referenzpunkt für die Reproduzierbarkeit der Lage der an der
Maske befestigten Teile. Dies hat seinen Grund insbesondere darin, daß die Knochen
struktur im Nasenwurzelbereich direkt unter der Haut liegt und somit als harte Kontur zur
Verfügung steht. Die Maskenteile sind erfindungsgemäß an ihren vertikal zu liegen kom
menden Seitenkanten mit Verbindungsteilen zur Verbindung untereinander sowie mit einem
Referenzsystem ausgestattet.
Weiterhin sind Einstellungsmittel zur Verfügung gestellt, mit denen die relativen Positionen
der Maskenteile zueinander eingestellt werden können. Dabei kommen wieder die schon
vorher benannten Vorteile bezüglich der Einstellbarkeit des Drucks der Maske zum Tragen.
Der Maskenteilesatz kann aufgrund seiner thermoplastischen Verformbarkeit als Einheits
größe für alle Patienten angeboten werden und somit kostengünstig hergestellt und ver
trieben werden. Dies wirkt sich positiv auf den Einsatz z. B. der erfindungsgemäßen
Vorrichtung für mehrere Patienten aus, da nach der Anpassung der Maske ein Kopfring für
mehrere Masken verwendet werden kann.
Bevorzugt ist der Maskenteilesatz gemäß der vorliegenden Erfindung so ausgestaltet, daß
die Verbindungsteile aus für alle Maskenteile gleich langen Leisten bestehen und die
Einstellungsmittel aus Abstandsleisten verschiedener Breite ausgebildet sind. Hier wird
wiederum ein einfach herzustellendes und anzubringendes Druckeinstellungssystem für die
Maske ermöglicht, bei dem die Leisten durch Aufeinanderlegen zusammen mit den Abstandsleisten
und einer Verbindungsleiste, mit z. B. einem Kopfring, ein sehr einfaches
Zusammenbauen der Maske erlauben.
Die Anbringung der Leisten kann mechanisch, z. B. durch Vernieten, an den vertikalen
Seitenkanten der Maskenteile erfolgen, wodurch ein besonders sicherer Halt gegeben ist. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, die Seitenteile mit den Leisten zu verkleben.
Die Erfindung wird nunmehr anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die beilie
genden Figurenblätter näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 oben ein vorderes oder hinteres Maskenteil aus thermoplastischem Kunststoff im
Ausgangszustand;
in der Mitte einen Fixationsstreifen für den Stirnbereich des Patienten aus thermo
plastischem Kunststoff im Ausgangszustand; und
unten einen Fixationsstreifen für den Oberkieferbereich des Patienten aus thermopla
stischem Kunststoff im Ausgangszustand, wobei an den Seitenrändern der darge
stellten Maskenteile Löcher zur Befestigung von Leisten vorgesehen sind.
Fig. 2 in Auf- und Seitenansicht eine an die Maskenteileränder anzubringende Leiste.
Fig. 3 in Auf- und Seitenansicht eine Verbindungsleiste, an der die Leisten der Fig. 2
angebracht werden können und die mit einem Referenzsystem verbunden wird.
Fig. 4 einen als Referenzsystem dienenden Kopfring in der Aufsicht mit schematisch
dargestellten Befestigungseinrichtungen für die in Fig. 3 dargestellte Verbindungs
leiste und aufzusetzende Behandlungsapparate.
Fig. 5 in Rück- und Seitenansicht eine Halterung für eine Hinterkopfstütze zur Befestigung
an einem Kopfring gemäß der Fig. 4.
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der gesamten Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
In der Fig. 1 ist oben ein vorderes oder hinteres Maskenteil 10 aus thermoplastischem
Kunststoff dargestellt, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel netzartig perforiert ist. Am
unteren Rand dieses Maskenteils 10 ist eine Aussparung 12 vorgesehen, die bei der Ver
wendung als Vorderteil der Maske eine Aussparung für den Mundbereich des Patienten,
und bei der Verwendung als Rückteil, eine Aussparung für den Nackenbereich des Patien
ten zur Verfügung stellt. An den linken und rechten Längsseiten des Maskenteils 10 sind
über im wesentlichen die gesamte Länge Befestigungsfortsätze 11 zur Anbringung der
Leisten 20 (Fig. 2) zur Verfügung gestellt. Bei dieser Ausführungsform sind die Befesti
gungsfortsätze 11 mit Löchern versehen, die ihre spätere feste Verbindung, z. B. durch
Nieten, mit den Leisten 20 gestatten.
Die mittlere Darstellung der Fig. 1 zeigt einen Fixationsstreifen 13 aus einem thermoplasti
schen Kunststoff, der bei der erfindungsgemäßen Maske zur vorläufigen Immobilisation des
Stirnbereichs des Patienten verwendet wird. Der Fixationsstreifen 13 ist, da er nicht über
Augen oder Mund des Patienten gelegt wird, nicht perforiert und weist an seinen Seiten
rändern links und rechts wiederum Löcher zur Verbindung mit einer Leiste 20 der Ver
bindungseinrichtung mit einem Referenzsystem auf.
Unten in der Fig. 1 ist ein Fixationsstreifen 14 für den Oberkieferbereich eines Patienten
gezeigt. Auch dieser Fixationsstreifen weist an seinen Seitenrändern Löcher zur Befestigung
an einer Leiste 20 auf und ist in seinem mittleren Bereich, der über der Oberlippe des
Patienten zu liegen kommt, verjüngt, um nicht in den Mundbereich des Patienten hervor
zustehen.
Die in Fig. 2 gezeigte Leiste 20 (links in Aufsicht; rechts in Seitenansicht) wird noch vor
dem Anlegen der Maske an den Patienten an die jeweiligen Maskenteile angesetzt. Die hier
dargestellte Leiste 20 ist zur Anbringung an ein Vorderteil oder Rückteil 10 der Maske
ausgestaltet. Dazu weist sie durch ihre breitere Seite gehende Verbindungslöcher 21 sowie
von ihr abstehende Verbindungsstifte 22 auf. Die Lage der Löcher 21 und der Stifte 22
entspricht derjenigen der Löcher am Befestigungsfortsatz 11 des Maskenteils 10. Zwei
Leisten 20 werden mittels der Verbindungsstifte 22 an den linken und rechten Befestigungs
fortsatz 11 eines Maskenteils 10 angesetzt und durch die Verbindungslöcher 22 mit diesen
vernietet, d. h. fest verbunden. In der rechten Darstellung (Seitenansicht) der Fig. 2 sind
Aussparungen an den Stellen angebracht, an denen die Verbindungsstifte 22 bzw. -löcher
21 angebracht sind. Bei der Vernietung bzw. Abkürzung der Stifte ist darauf zu achten, daß
kein Befestigungsteil über die Fläche 24 der Leiste 20 hervorsteht, damit später ein planes
Aufliegen der Leisten aneinander gewährleistet ist. Zu diesem Zweck werden Nieten
verwendet, die mit Senkköpfen ausgestattet sind und in angesenkte Abschnitte 25 der
Verbindungslöcher 21 eingebracht werden. Nachdem die Leiste 20 am Maskenteil 10
befestigt ist, bildet sie an den Seitenteilen einen breitesten und planen Abschluß. An den
Ober- und Unterkanten der Leisten 20 sind Führungsnuten 26 eingebracht, die dazu dienen,
daß die Leisten später plan zwischen den Führungsschienen 31 der in Fig. 3 dargestellten
Verbindungsleiste 30 eingesetzt werden können. Klammernuten 27 sind in die nach außen
zu liegen kommenden Kanten der Leisten 20 eingebracht und dienen der späteren Ein
setzung einer Klammer zum Zusammenhalten der Leistengruppen.
Die Fig. 3 zeigt in Aufsicht (links) und Seitenansicht (rechts) eine Verbindungsleiste 30, die
die Verbindung der einzelnen Maskenteile untereinander mittels der Leisten ermöglicht. Sie
besteht aus einem Material mit ausreichender Biege- und Zugfestigkeit, insbesondere aus
einem Metall- oder Leichtmetallwerkstoff bzw. aus einem GFK- oder CFK-Material. Die
wesentlichen Bestandteile dieser Verbindungsleiste 30 sind die Führungsschienen 31, der im
allgemeinen rechtwinklige Schienenkörper 32 und der an diesem angebrachte Kopplungs
absatz 33, mit dem die Verbindungsleiste 30 an ein Referenzsystem, in diesem Fall einem
Kopfring 40 (Fig. 4) gekoppelt wird. Wenn die Verbindungsleiste 30 z. B. durch eine
Schraubenverbindung an dem Kopfring 40 befestigt ist, können die an den Maskenteilen 11,
13, 14 befestigten Leisten 20 dadurch plan an die Flächen 34 und 35 der Verbindungsleiste
30 angesetzt werden, daß sie durch das Einbringen der Nut 26 in die entsprechend durch die
Schienen 31 ausgebildete Führung eingesetzt und bis zum Anschlag angeschoben werden.
Die Form der Führungsschienen 31 und die dieser entsprechenden Form der Nut 26
verhindern dabei ein Verkanten der Leisten 20. Auch die Verbindungsleiste 30 weist an
ihrer Außenseite zwei in Lage und Größe den Klammernuten 27 entsprechende Klammernu
ten 36 auf, da sie ebenfalls zur Fixierung der Maske mit verklammert werden muß.
Die Verbindungsleiste 30 ist zum Ankoppeln an den in Fig. 4 dargestellten Kopfring 40
ausgestaltet. Sie wird von innen in Pfeilrichtung I (siehe Fig. 3 und Fig. 4) mit dem
Kopplungsabsatz 33 an eine Durchgangsbohrung in einem der Längsschenkel 41 angesetzt
und, z. B. mittels einer Rändelschraube, an diesen angekoppelt. Die beiden Längsschenkel
41 weisen hierbei jeweils mehrere Durchgangsbohrungen 42 auf, um die Anpassung an ver
schiedene anatomische Gegebenheiten gewährleisten zu können. Beim Ansetzen der
Verbindungsleiste 30 in Pfeilrichtung I würde dieser in der Darstellung der Fig. 4 senkrecht
aus der Zeichenebene herausragen, während sich die Führungsschienen 31 innen entlang
der von den Längsschenkeln 41 definierten Richtung erstrecken. Zur Anbringung ver
schiedener neurochirurgischer oder strahlentherapeutischer Hilfsmittel sind an den Enden
der Längsschenkel 41 und am Scheitel des Kopfrings 40 Sacklochbohrungen 43 mit Ver
schlüssen 44 vorgesehen. Weiterhin befindet sich in der Umgebung des Scheitels des
Kopfrings 40 eine Befestigungsaussparung 45 mit darin eingebrachten Gewindebohrungen
46.
In Fig. 5 ist ein Kopfstützenhalter 50 dargestellt, der eine (gestrichelt dargestellte) Kopf
stütze aus Kunststoff für den Hinterkopf eines Patienten trägt. Mittels dem an die Befesti
gungsaussparung 45 angepaßten Befestigungsabsatz 52 wird der Kopfstützenhalter 50 am
Kopfring 40 befestigt, während eine an seiner Oberfläche angebrachte Kopfstütze 51, deren
Kontur an den Hinterkopf des Patienten angepaßt ist, diesen und den Rückteil der Maske
von hinten im Kopfring stützt.
Aus der perspektivischen Darstellung der Fig. 6 ist erkennbar, wie die Vorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung, bei der eine Maske an die Konturen eines Patienten angepaßt
worden ist, als fertig zusammengebautes Teil aussieht. Zusammengehalten wird die gesamte
Vorrichtung hauptsächlich durch den Kopfring 40; an diesem ist im Hinterkopfbereich die
Hinterkopfstütze 50, 51 befestigt. An den beiden Seitenschenkeln des Kopfrings 40 sind an
zwei gegenüberliegenden Durchgangslöchern 42 die beiden Verbindungsleisten 30 angekop
pelt. In die Führungsschienen 31 der Verbindungsleisten 30 sind sowohl die Maskenteile
10, 13 als auch die Abstandsleiste 28 eingesetzt. Die Leistengruppen, bestehend aus den
Leisten 20, Abstandsleiste 28 und der Verbindungsleiste 30 werden durch Klammern 29
zusammengehalten. Diese Klammern 29 sind jeweils an die Breite der Abstandsleiste 28
angepaßt. Beim Abnehmen dieser Klammern lassen sich die beiden vorderen Maskenteile
10, 13 problemlos aus den Führungen 31 heraus nach vorne abziehen.
Im folgenden soll anhand eines Arbeitsablaufes beim Anlegen und Anformen der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung deren Funktion noch deutlicher hervorgehoben werden.
Zunächst wird der Kopfstützenhalter 50 am Scheitel des Kopfringes 40 befestigt und mittels
in die Gewindelöcher 46 einzubringender Schrauben gesichert. Auf dem Kopfstützenhalter
befindet sich eine aus Kunststoff bestehende Kopfstütze 51. Ein Maskenrückteil 10, das mit
zwei Leisten 20 versehen ist, wird an zwei Verbindungsleisten 30 angesetzt und mit Klipps
befestigt. Dies geschieht auf der Seite der Verbindungsleiste, die den kürzeren Fortsatz der
Führungsschienen 31 aufweist, und zwar bei angeklebten Befestigungsfortsätzen mit der
Klebeseite in Richtung der Verbindungsleiste. Die Führungsschienen 31 werden nunmehr
über ihre Kopplungsabsätze 33 an gegenüberliegende geeignete Durchgangsbohrungen 42
der Längsschenkel 41 des Kopfrings 40 angekoppelt und mittels einer Rändelschraube dort
fest verschraubt.
Zu diesem Zeitpunkt ist darauf zu achten, daß sich die thermoplastischen Kunststoffteile im
erwärmten, also weichen Zustand befinden.
Der Patient legt nunmehr seinen Hinterkopf in den Rückteil der Maske und damit auch auf
die Kopfstütze und formt damit zunächst die hinteren Konturen seiner Maske aus. Während
des Aushärtens verbleiben die Klipps dabei als Halterung an den Verbindungsleisten 30 und
den Leisten 20.
Nach dem Anformen und Aushärten des hinteren Maskenteils kann nun zunächst eine
Abstandsleiste, die von derselben Länge und Tiefe wie die Leisten 20 ist und mit den
gleichen Führungsnuten an den Oberkanten ausgestattet ist, in den nach vorne ragenden
längeren Abschnitt der aus den Schienen 31 gebildeten Führung eingeschoben werden. Die
Breite dieser Abstandsleiste kann später durch Austausch mit einer anderen variiert werden,
um die erfindungsgemäße Funktion der Größenanpassung der Maske zu gewährleisten.
Nunmehr werden die jeweils mit ihren Seitenteilen an einer Leiste 20 angebrachten Fixa
tionsstreifen 13 und 14 in heißem Wasser erwärmt, d. h. erweicht, und über der Stirn und
der Oberlippe des Patienten angeformt, wobei die beiden an den Seitenrändern angebrachten
Leisten 20 wiederum in die Führungen eingeschoben werden, die jeweils aus den beiden
Schienen 31 der beiden Verbindungsleisten 30 gebildet werden. Die beiden Leisten 20 für
die beiden Fixationsstreifen 13 und 14 kommen dabei über der Abstandsleiste zwischen den
Führungsschienen zu liegen. Planes Aufliegen muß hierbei sichergestellt sein. Während der
Aushärtung werden wiederum Befestigungsklipps um die nun vorhandene Leistengruppe
angelegt.
Im Anschluß hieran kann aus einem thermoplastischen Kunststoff ein Nasenrückenabschnitt
gefertigt werden, dessen oberes Ende mit dem noch nicht ausgehärteten Fixationsstreifen
für die Stirn verbunden wird und dessen unteres Ende im weichen Zustand an die Nasen
wurzel des Patienten angepaßt wird, um so nach der Aushärtung einen weiteren Stütz- und
Fixationspunkt für den Kopf zur Verfügung zu stellen.
Schließlich wird ein Maskenvorderteil 10, das mit Leisten 20 an seinen Seiten ausgestattet
ist, erwärmt und damit weichgemacht. Dieses wird dem Patienten so über das Gesicht
angelegt, daß die Aussparung 12 bewirkt, daß der Mundbereich des Patienten freibleibt.
Das vordere Maskenteil 10 ist aus netzartig perforiertem thermoplastischem Kunststoff
hergestellt und stellt so sicher, daß der Patient auch während des Anlegens dieses Masken
teils 10 durch die Nase atmen und durch die Netzlücken sehen kann. Während des Anfor
mungsvorganges werden die seitlichen Leisten 20 des vorderen Maskenteils 10 wiederum
in die aus den Schienen 31 gebildete Führung eingesetzt und kommen auf den Leisten 20
für die Fixationsstreifen 13 und 14 zu liegen.
Die Klammernuten 27 aller in die Führungsschienen eingebrachten Leisten 20 und die
Klammernut 36 der Verbindungsleiste 30 kommen beim Vorgang des Einführens zwischen
die Führungsschienen 31 ausgerichtet aneinander zu liegen und stellen damit eine fort
gesetzte Nut dar, in die abschließend eine Klammer zur Befestigung aller Leisten 20 und
damit der Maskenteile untereinander sowie mit der Verbindungsleiste 30 eingesetzt werden
kann. Ausnehmungen an den Außenseiten der jeweils äußeren Leisten 20 des Maskenvor
der- und -rückteils dienen hierbei zur Befestigung der Klammerspangen. Die Klammern
sind zunächst in ihrer Größe so beschaffen, daß sie zur erstmalig eingesetzten Abstands
leiste passen. Für Abstandsleisten verschiedener Breite können Sätze verschieden großer
Klammern zur Verfügung gestellt werden, so daß immer eine ausreichende Befestigung der
Leistengruppen und damit der Maskenteile gewährleistet ist und die erfindungsgemäße
Möglichkeit der Druck- bzw. Abstandseinstellung der Maske jederzeit bei einem festen aber
schnell lösbaren Sitz zur Verfügung gestellt wird.
Besonders geeignete thermoplastische Kunststoffe für die Maskenteile sind Polyester,
insbesondere 2-Oxepanone oder Polycaprolactone.
Bezugszeichenliste
10
Vorder-/Rückteil der Maske
11
Befestigungsfortsätze
12
Aussparung
13
Fixationsstreifen (Stirnbereich)
14
Fixationsstreifen (Oberkieferbereich)
21
Verbindungslöcher
22
Verbindungsstifte
24
Leistenoberfläche
25
Senkungen
26
Führungsnut
27
Klammernut
28
Abstandsleiste
29
Klammer
30
Verbindungsleiste
31
Führungschienen
32
Leistenkörper
33
Kopplungsabsatz
34
Fläche der Verbindungsleiste
35
Fläche der Verbindungsleiste
36
Klammernut
40
Kopfring
41
Längsschenkel
42
Durchgangsbohrungen
43
Sacklochbohrungen
44
Verschluß
45
Befestigungsaussparung
46
Gewindebohrungen
50
Kopfstützenhalter
51
Kopfstütze
52
Befestigungsabsatz