DE4430567C1 - Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung von Behandlungsgut mittels einer Behandlungsflüssigkeit, insbesondere Bandbeizanlage - Google Patents
Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung von Behandlungsgut mittels einer Behandlungsflüssigkeit, insbesondere BandbeizanlageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Oberflächenbehandlung von Behandlungsgut mittels einer
Behandlungsflüssigkeit, insbesondere Bandbeizanlage, mit
einem die Behandlungsflüssigkeit aufnehmenden Behälter, durch
den das Behandlungsgut förderbar ist, mit einem Deckel, durch
den der Behälter dicht verschließbar ist, mit einer
Eintritts- und einer Austrittsöffnung, durch die das
Behandlungsgut in den Behälter eintritt bzw. aus diesem
austritt, und mit Absaugöffnungen, über die verdampfte
Behandlungsflüssigkeit aus dem Behälter absaugbar ist.
In Vorrichtungen der vorstehend genannten Art werden
beispielsweise Stahlbänder in einem kontinuierlichen
Verfahren oberflächenbehandelt, indem sie durch den mit
Behandlungsflüssigkeit gefüllten Behälter hindurchgezogen
werden. Dabei ist der Behälter nicht vollständig gefüllt,
sondern es verbleibt oberhalb des Flüssigkeitsspiegels ein
Freiraum. In diesem Freiraum sammeln sich die bei Erwärmung
der Behandlungsflüssigkeit entstehenden Gase. Diese Gase sind
in der Regel aggressiv und müssen daher abgeführt werden, um
ein unkontrolliertes Austreten der Gase aus der Vorrichtung
zu vermeiden.
Das Abführen der Gase bringt zum einen erhebliche Probleme
bei der Entsorgung der in ihnen in der Regel enthaltenen
Säuren mit sich. Zum anderen wird gleichzeitig mit den Gasen
eine große Wärmemenge aus der Behandlungsvorrichtung
abgezogen. Dies führt zu einem erheblichen Energieverbrauch bei
der Erwärmung der Behandlungsflüssigkeit.
Bei einer aus der europäischen Patentanmeldung
EP 0 058 216 A1 bekannten Vorrichtung der eingangs genannten
Art sind zur Verringerung des freien Behältervolumens und zur
Verminderung des Wärmebedarfs Verdrängungskörper vorgesehen,
die während der Behandlung des Behandlungsgutes in die
Behandlungsflüssigkeit tauchen. Durch diese großflächigen
Verdrängungskörper ist die Verdampfungsfläche der Flüssigkeit
beträchtlich vermindert, so daß relativ wenig Gas während des
Behandlungsvorganges abgeführt werden muß. Diesem Vorteil der
bekannten Vorrichtung steht gegenüber, daß durch den Einbau
derartiger Verdrängungskörper die Zugänglichkeit der
Behandlungsflüssigkeit nach dem Öffnen des Behälters
eingeschränkt ist. Gleichzeitig kommt es insbesondere bei
hohen Fördergeschwindigkeiten des Behandlungsgutes häufig zu
einer Berührung zwischen dem Gut und den Verdrängungskörpern,
durch die die Verdrängungskörper und die Oberfläche des
Behandlungsgutes beschädigt werden. Diese Gefahr besteht auch
bei der aus der Patentanmeldung DE 36 29 894 C2 bekannten
Vorrichtung. Hier wird der Behandlungsstand nach oben hin
durch Zwischendeckel begrenzt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß die
Menge des abzuführenden Gases verringert und gleichzeitig die
Gefahr einer Beschädigung des Behandlungsgutes ohne
Beeinträchtigung der Leistung der Vorrichtung vermindert
wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im
Bereich der Ein- und der Austrittsöffnung des Behälters eine
Ein- bzw. eine Austrittkammer durch jeweils mindestens ein
sich jeweils zwischen den Seitenwänden des Behälters
erstreckendes und bei geschlossenem Deckel von diesem bis
mindestens auf die Oberfläche der Behandlungsflüssigkeit
reichendes Absperrschott gegenüber dem Innenraum des
Behälters abgetrennt ist und daß die Ein- und die
Austrittskammer jeweils mindestens eine Absaugöffnung für
verdampfte Behandlungsflüssigkeit aufweisen.
Gemäß der Erfindung wird durch entsprechend angeordnete
Absperrschotten ein im wesentlichen abgeschlossener Innenraum
gegenüber einer Eintritts- bzw. Austrittskammer abgetrennt.
Dabei ist das Volumen des Innenraums um ein Vielfaches größer
als das Volumen der beiden Kammern. Da der Innenraum im
wesentlichen gasdicht abgeschlossen ist, muß bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung lediglich dasjenige Gasvolumen
abgeführt werden, welches durch Verdampfung der
Behandlungsflüssigkeit im Bereich der Eintritts- und
Austrittskammer entsteht. Die Abtrennung des Innenraums
bewirkt darüber hinaus, daß es bei zunehmender Gasbildung im
Innenraum des Behälters zu einem Druckanstieg kommt. Erreicht
dieser Druckanstieg eine bestimmte Größe, vermindert sich die
weitere Dampfbildung.
Aufgrund des verringerten, abzuführenden Gasvolumens sind
auch die mit dem Abführen des Gases verbundenen Wärmeverluste
auf ein Minimum reduziert. Dabei kann die Entlüftung der
jeweiligen Ein- bzw. Austrittskammer dann vollständig
entfallen, wenn mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen in
Reihe hintereinander angeordnet sind. In diesem Fall muß Gas
jeweils nur aus der ersten Ein- und der letzten
Austrittskammer abgeführt werden.
Gemäß der Erfindung ist die Oberfläche der
Behandlungsflüssigkeit über den weitaus größten Teil der
Länge des Behälters unbedeckt, so daß die Gefahr einer
Beschädigung des Behandlungsgutes während der Behandlung auf
ein Minimum reduziert ist. Dabei kann durch eine
entsprechende Wahl der Eintauchtiefe der Schotten in die
Behandlungsflüssigkeit auf einfache Weise der
Flüssigkeitsspiegel innerhalb des Innenraums verändert
werden. Auf diese Weise kann auch der aus dem Behälter
austretende Volumenstrom und damit der Austausch der
Behandlungsflüssigkeit gezielt gesteuert werden. Darüber
hinaus behindern nach dem Öffnen des Behälters keine an dem
Deckel befestigten, in die Behandlungsflüssigkeit
eintauchende oder auf dem Behälterrand aufliegende
Abdeckelemente die Wartung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Gefahr einer Beschädigung der Oberfläche des
Behandlungsgutes kann zusätzlich dadurch vermindert werden,
daß jedes Absperrschott jeweils einen auf der Oberfläche der
Flüssigkeit aufliegenden Schwimmkörper aufweist. Durch einen
solchen Schwimmkörper kann der Innenraum des Behälters
gegenüber der Eintritts- und Austrittskammer bei einer
minimalen Eintauchtiefe abgedichtet werden. Dabei ist es in
vielen Fällen sinnvoll, wenn die Schwimmkörper vertikal
verschiebbar gelagert sind, da sie auf diese Weise
Schwankungen des Behandlungsflüssigkeitstandes folgen können.
In anderen Anwendungsfällen kann es sinnvoll sein, wenn die
Eintauchtiefe des Schwimmkörpers veränderbar ist, wobei die
Veränderung der Eintauchtiefe beispielsweise dadurch erreicht
werden kann, daß das Gewicht des Schwimmkörpers durch
Befüllen mit Wasser oder einem ähnlichen Medium verändert
wird.
In beiden vorstehend erläuterten Anwendungsfällen ist es
günstig, wenn der Schwimmkörper rollenförmig ausgebildet ist.
Ein solcher drehbarer Rollenkörper wird bei einem Kontakt
zwischen Behandlungsgut und Absperrschott in Drehung
versetzt, so daß eine Beschädigung der Oberfläche des Guts
verhindert wird.
Günstig ist es auch, wenn jedes Absperrschott um eine quer
zur Bewegungsrichtung des Behandlungsgutes angeordnete Achse
schwenkbar ist. Durch eine derartige schwenkbare Lagerung der
Absperrschotten können diese beispielsweise beim Einführen
von neu zu behandelndem Gut dem Anfang des Gutes durch
Wegschwenken ausweichen. Dabei sollten elastische Mittel auf
die Absperrschotten eine diese in ihre Normalstellung
bewegende Rückstellkraft ausüben, um sicherzustellen, daß die
Absperrschotten während des Betriebes ihre Normalstellung
beibehalten und nicht beispielsweise durch den Druckanstieg
oder die aus dem Behälter ausströmende Behandlungsflüssigkeit
verschwenkt werden.
Vorteilhaft ist es auch, wenn zwischen dem Deckel und jedem
Absperrschott jeweils eine Dichtung angeordnet ist. Durch
eine solche Abdichtung wird die Trennung zwischen dem
Innenraum des Behälters und der Eintritts- bzw.
Austrittskammer verbessert. Dabei können die Dichtelemente
selbst als elastische, die Absperrschotten rückstellende
Mittel ausgebildet sein. Besonders günstig ist es in diesem
Zusammenhang, wenn die Elastizität der Dichtungen veränderbar
ist, da auf diese Weise die rückstellende und dichtende
Wirkung der Dichtelemente an die jeweiligen
Betriebsbedingungen angepaßt werden können.
Der aus dem Behälter austretende Volumenstrom kann auf
einfache Weise auch dadurch optimiert werden, daß auf dem
Behälterboden im Bereich der Absperrschotten jeweils ein sich
über die Breite des Behälters erstreckender Schleißstein
angeordnet ist und daß der Schleißstein jeweils eine
Austrittsöffnung für die Behandlungsflüssigkeit aufweist.
Die Druckverhältnisse im abgetrennten Innenraum des Behälters
lassen sich dadurch verändern, daß die verdampfte
Behandlungsflüssigkeit aus dem Innenraum über ein
verschließbares Drosselventil abführbar ist. Ein solches
Ventil ermöglicht es darüber hinaus, gezielt bestimmte
unerwünschte Gase aus dem Innenraum abzuführen.
In solchen Fällen, in denen Abquetschrollenpaare zum
Entfernen der Behandlungsflüssigkeit von dem Behandlungsgut
im Bereich der Ein- und Austrittsöffnung notwendig sind, ist
es sinnvoll, diese jeweils innerhalb der jeweiligen Kammer
anzuordnen, weil auf diese Weise ein unkontrolliertes
Austreten von Gas im Bereich der Lagerung ausgeschlossen
werden kann. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die
Abquetschrollen innerhalb einer Vielzahl von in Reihe
angeordneter erfindungsgemäßer Vorrichtungen angeordnet sind.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Bandbeizanlage im Längsschnitt;
Fig. 2 einen Ausschnitt A der Fig. 1 in vergrößerter
Ansicht;
Fig. 3 die Bandbeizanlage gemäß Fig. 1 in einem
Querschnitt entlang der Schnittlinie I-I der
Fig. 1.
Die Bandbeizanlage gemäß Fig. 1 weist einen Behälter 1 auf,
der durch einen dickwandigen Deckel 2 abgeschlossen ist. Der
Deckel 2 sitzt dabei mit seinen Rändern 2a in einer ihn
abdichtenden Wassertasse 3 ein. Der Boden 1a des Behälters 1
ist in seinem mittleren Bereich abgesenkt. Darüber hinaus
sind im Bereich der Eintrittsöffnung 4 und der
Austrittsöffnung 5 des Behälters 1 Auffangbecken 1b
ausgebildet, in die Beizflüssigkeit F aus dem mittleren
Bereich des Behälters 1 abströmt. Aus diesen Auffangbecken 1b
wird die Beizflüssigkeit F einer nicht gezeigten
Aufbereitungsanlage zugeführt.
Im Bereich der Eintrittsöffnung 4 ist innerhalb des Behälters
1 ein erstes Abquetschrollenpaar 6 angeordnet. In Richtung
der Bandförderrichtung B des in der Bandbeizanlage zu
behandelnden Stahlbandes S folgt auf dieses
Abquetschrollenpaar 6 ein erstes Absperrschott 7, durch
welches im Bereich der Eintrittsöffnung 4 vom Innenraum 8 des
Behälters eine Eintrittskammer 9 abgetrennt ist.
In großem Abstand hinter dem ersten Absperrschott 7, der
Austrittsöffnung 5 des Behälters 1 zugeordnet, folgt in
Bandlaufrichtung B des Stahlbandes S ein zweites
Absperrschott 10, welches von dem Innenraum 8 des Behälters 1
eine Austrittskammer 11 abtrennt. In der Austrittskammer 11
ist ein zweites Abquetschrollenpaar 12 angeordnet, durch das
auf dem Stahlband S haftende Behandlungsflüssigkeit F vor dem
Austritt des Stahlbandes S aus der Beizanlage abgequetscht
wird. Der Innenraum 8 des Behälters 1 ist über ein
Drosselventil 13 mit einer Gas-Absauganlage verbunden, an die
auch die Eintrittskammer 9 und die Austrittskammer 11 über
Auslaßöffnungen 9a, 11a angeschlossen sind.
Die Absperrschotten 7, 10 sind jeweils um eine Schwenkachse X
schwenkbar an Drehbolzen 14 gelagert und weichen in dem Fall,
daß bei einem Bandriß, beim Einfädeln eines neuen Bandes S
oder einer sonstigen Störung das Band S gegen sie stößt,
einer Beschädigung durch ein Verschwenken um diese Achse X
aus.
Die Absperrschotten 7, 10 weisen jeweils eine drehbar
gelagerte Schwimmrolle 15 auf, die zur Gewichtsveränderung
mit Wasser befüllbar ist. Die Schwimmrolle 15 ist dabei
seitlich in vertikal ausgerichteten, nutförmigen Schlitzen 16
höhenverstellbar gelagert, so daß die Schwimmrolle 15 einer
Veränderung des Flüssigkeitsstandes der Beizflüssigkeit F
folgen kann. Zwischen der Oberseite 6a, 10a der
Absperrschotten 7, 10 und dem Deckel 2 ist jeweils ein
Dichtelement 17 angeordnet, das nach dem Aufsetzen des
Deckels 2 auf den Behälter 1 derart belastet ist, daß es eine
elastische Rückstellkraft auf das jeweilige Absperrschott
7, 10 ausübt.
Unterhalb der Absperrschotten 7, 10 sind jeweils Schleißsteine
18 angeordnet, durch die verhindert wird, daß das Stahlband S
im Bereich der Ein- bzw. Austrittsöffnungen (4, 5) des
Behälters (1) den Behälterboden 1a berührt. Die Schleißsteine
18 weisen jeweils mittig angeordnete Auslauföffnungen 18a
auf, durch die ein fest vorbestimmter Volumenstrom der
Beizflüssigkeit F aus dem Innenraum 8 in die Auffangbecken 1b
strömt.
Während des Betriebs der vorstehend erläuterten Beizanlage
steigt im Innenraum 8 der Druck durch verdampfende
Beizflüssigkeit F gegenüber dem in der Eintritts- und
Austrittskammer 9, 11 herrschenden Druck an. Nachdem dieser
Druck einen gewissen Wert erreicht hat, verringert sich die
Dampfbildung innerhalb des Innenraums 8. Dabei sind durch das
Drosselventil 13 die Druckverhältnisse im Innenraum 8 des
Behälters einstellbar. Das geringe Gasvolumen, das sich durch
verdampfenden, aus dem Innenraum 8 abströmende
Beizflüssigkeit F im Bereich der Eintritts- und
Austrittskammer 9, 11 bildet, wird von der nicht gezeigten
Absauganlage abgeführt.
Bezugszeichenliste
1 Behälter
1a Behälterboden
1b Ablaufbecken
2 Deckel
3 Wassertasse
4 Eintrittsöffnung
5 Austrittsöffnung
6 Abquetschrollenpaar
6a Oberseite des Absperrschotts 7
7 Absperrschott
8 Innenraum
9 Eintrittskammer
9a Auslaßöffnung
10 Absperrschott
10a Oberseite des Absperrschotts 10
11 Austrittskammer
11a Auslaßöffnung
12 Abquetschrollenpaar
13 Drosselventil
14 Drehbolzen
15 Schwimmrolle
16 Schlitze
17 Dichtelement
18 Schleißstein
F Behandlungsflüssigkeit
S Stahlband
X Schwenkachse
1a Behälterboden
1b Ablaufbecken
2 Deckel
3 Wassertasse
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6a Oberseite des Absperrschotts 7
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8 Innenraum
9 Eintrittskammer
9a Auslaßöffnung
10 Absperrschott
10a Oberseite des Absperrschotts 10
11 Austrittskammer
11a Auslaßöffnung
12 Abquetschrollenpaar
13 Drosselventil
14 Drehbolzen
15 Schwimmrolle
16 Schlitze
17 Dichtelement
18 Schleißstein
F Behandlungsflüssigkeit
S Stahlband
X Schwenkachse
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Oberflächenbehandlung von Behandlungsgut
mittels einer Behandlungsflüssigkeit, insbesondere
Bandbeizanlage, mit einem die Behandlungsflüssigkeit (F)
aufnehmenden Behälter (1), durch den das Behandlungsgut (S)
förderbar ist, mit einem Deckel (2), durch den der
Behälter (1) dicht verschließbar ist, mit einer Ein- und
einer Austrittsöffnung (4, 5), durch die das
Behandlungsgut (S) in den Behälter (1) ein- bzw. aus diesem
austritt, und mit Absaugöffnungen (9a, 11a), über die
verdampfte Behandlungsflüssigkeit (F) aus dem Behälter (1)
absaugbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Ein- und der Austrittsöffnung (4, 5) des
Behälters (1) eine Ein- bzw. eine Austrittskammer (9, 11)
durch jeweils mindestens ein sich jeweils zwischen den
Seitenwänden des Behälters (1) erstreckendes und bei
geschlossenem Deckel (2) von diesem bis mindestens auf die
Oberfläche der Behandlungsflüssigkeit (F) reichendes
Absperrschott (7, 10) gegenüber dem Innenraum (8) des
Behälters (1) abgetrennt ist und daß die Ein- und die
Austrittskammer (9, 11) jeweils mindestens eine Absaugöffnung
(9a, 11a) für verdampfte Behandlungsflüssigkeit (F) aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Absperrschott (7, 10)
jeweils einen auf der Oberfläche der Behandlungs
flüssigkeit (F) aufliegenden Schwimmkörper (15) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schwimmkörper (15)
höhenverstellbar gelagert ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Eintauchtiefe des Schwimmkörpers (15) veränderbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schwimmkörper (15) rollenförmig ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Absperrschott (7, 10) um eine quer zur Bewegungsrichtung (B)
des Behandlungsgutes (S) angeordnete Achse (X) schwenkbar
ist.
7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
dem Deckel (2) und jedem Absperrschott (7, 10) jeweils eine
Dichtung (17) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
elastische Mittel auf die Absperrschotten (7, 10) eine diese
in ihre Normalstellung bewegende Rückstellkraft ausüben.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtungen (17) als
elastische, die Absperrschotten (7, 10) rückstellende Mittel
ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Elastizität der Dichtungen (17) veränderbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem
Behälterboden (1a) im Bereich der Absperrschotten (7, 10)
jeweils ein sich über die Breite des Behälters erstreckender
Schleißstein (18) angeordnet ist und daß der
Schleißstein (18) jeweils eine Austrittsöffnung (18a) für die
Behandlungsflüssigkeit (F) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
verdampfte Behandlungsflüssigkeit (F) aus dem Innenraum (8)
über ein verschließbares Drosselventil (13) abführbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
innerhalb der Ein- und der Austrittskammer (9, 11) jeweils
ein Abquetschrollenpaar (6, 12) angeordnet ist.
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