[go: up one dir, main page]
More Web Proxy on the site http://driver.im/

DE4429418C2 - Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge - Google Patents

Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge

Info

Publication number
DE4429418C2
DE4429418C2 DE19944429418 DE4429418A DE4429418C2 DE 4429418 C2 DE4429418 C2 DE 4429418C2 DE 19944429418 DE19944429418 DE 19944429418 DE 4429418 A DE4429418 A DE 4429418A DE 4429418 C2 DE4429418 C2 DE 4429418C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
immobilizer
control command
control unit
vehicle
command information
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE19944429418
Other languages
English (en)
Other versions
DE4429418A1 (de
Inventor
Horst Dr Ing Brinkmeyer
Wolf-Richard Dip Frielingsdorf
Michael Dipl Ing Daiss
Guenter Schwegler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler Benz AG
Mercedes Benz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler Benz AG, Mercedes Benz AG filed Critical Daimler Benz AG
Priority to DE19944429418 priority Critical patent/DE4429418C2/de
Publication of DE4429418A1 publication Critical patent/DE4429418A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4429418C2 publication Critical patent/DE4429418C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/04Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens operating on the propulsion system, e.g. engine or drive motor
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C9/00182Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated with unidirectional data transmission between data carrier and locks
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C9/00182Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated with unidirectional data transmission between data carrier and locks
    • G07C2009/00261Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated with unidirectional data transmission between data carrier and locks the keyless data carrier having more than one function
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/00174Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys
    • G07C2009/00753Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated by active electrical keys
    • G07C2009/00769Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated by active electrical keys with data transmission performed by wireless means
    • G07C2009/00785Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys operated by active electrical keys with data transmission performed by wireless means by light

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Sicherungseinrichtung dient dazu, das Fahrzeug sowohl vor einem unberechtigten Zugang als auch vor einer unbe­ rechtigten Fremdnutzung zu schützen. Fahrzeugseitig ist hierfür eine Zugangsschutz- und eine Wegfahrsperreinrichtung vorgesehen. Die Zugangsschutzeinrichtung kann insbesondere Verriegelungsein­ richtungen für Zugangselemente des Fahrzeugs, wie Türen, Koffer­ raum- und Haubendeckel beinhalten, die über zugehörige Steuerge­ räte ansteuerbar sind. Die Wegfahrsperre bewirkt bekanntermaßen, daß wenigstens eine fahrbetriebsnotwendige Einheit des Fahr­ zeugs, z. B. ein Steuergerät der Motorelektronik, nach dem Ab­ stellen des Fahrzeugs deaktiviert gehalten wird, solange die Wegfahrsperre nicht mit einem berechtigenden Codesignal ent­ schärft wird. Zur Ansteuerung der Zugangsschutz- und der Weg­ fahrsperreinrichtung durch einen jeweiligen Benutzer dient eine gemeinsame, tragbare Fernsteuerungseinheit, wobei die Signale von der Fernsteuerung zum Fahrzeug codegeschützt übertragen wer­ den.
Für derartige Sicherungseinrichtungen mit über eine gemeinsame Fernsteuerungseinheit ansteuerbarer Zugangsschutz- und Wegfahr­ sperrfunktion ist es bekannt, zu Fahrtbeginn zunächst über ein erstes Betätigungsorgan an der Fernsteuerung die Zugangsschutz­ einrichtung zum Entsichern von Zugangselementen zu aktivieren, und nach Einsteigen in das Fahrzeug die Fernsteuerungseinheit zum Entschärfen der Wegfahrsperre nochmals dahingehend zu hand­ haben, daß sie in eine dafür vorgesehene Aufnahme im Fahrzeug eingesetzt wird, in der dann beispielsweise dasselbe Sendersig­ nal, das zuvor zur Zugangselemententsicherung benutzt wurde, bei in der Aufnahme sitzender Fernsteuerungseinheit zum Entschärfen der Wegfahrsperre führen kann. Dabei kann die Aufnahme ggf. gleichzeitig als Zündschloß dienen. Derartige Einrichtungen sind z. B. in der Patentschrift DE 34 36 761 C2, der Patentschrift US 4.835.407 und der Offenlegungsschrift JP 1-56247 (A) beschrie­ ben. Ebenfalls zwangsweise zwei Handhabungsschritte zum Entsi­ chern der Zugangselemente und zum Entschärfen der Wegfahrsperre sind bei einer in der Offenlegungsschrift FR 2 663 894 A1 ange­ gebenen Sicherungseinrichtung erforderlich, bei der an der Fern­ steuerungseinheit zwei getrennte Betätigungstasten zum Auslösen jeweils einer der beiden Funktionen vorgesehen sind.
Alternativ zur getrennten Handhabung der Fernsteuerung zum An­ steuern der Zugangsschutzeinrichtung bzw. der Wegfahrsperre ist es bekannt, mit demselben Fernsteuerungssignal die Zugangsele­ mente zu entsichern und gleichzeitig die Wegfahrsperre zu ent­ schärfen, wie dies beispielsweise in der Offenlegungsschrift EP 0 373 337 A1, der Offenlegungsschrift EP 0 372 741 A2 und der Patentschrift US 5.224.567 offenbart ist. Bei diesen Einrichtun­ gen besteht allerdings die Gefahr, daß bei einem Entsichern der Zugangselemente des Fahrzeuge s aus der Entfernung ein Unberech­ tigter in das Fahrzeug gelangen und aufgrund der mit dem Entsi­ chern der Zugangselemente gleichzeitig entschärften Wegfahrsper­ re dasselbe auch in Betrieb setzen kann.
Eine gattungsgemäße Sicherungseinrichtung ist auch in der nach­ veröffentlichten Patentschrift DE 44 02 853 C1 offenbart. Über den dort vorgesehenen Handsender kann ein jeweiliges Signal zum Verriegeln oder Entriegeln der Schließanlage des Fahrzeugs aus­ gesendet werden. Gegebenenfalls können mit demselben Steuersi­ gnal weitere Funktionen zur Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme des Fahrzeugs, soweit vorhanden, eingeleitet werden, z. B. das Schärfen oder Entschärfen einer Wegfahrsperre.
Aus der Patentschrift US 4.143.368 ist eine Sicherungseinrich­ tung für ein Fahrzeug mit Türschließanlage bekannt, bei der eine tragbare Fernsteuerungseinheit mit mehreren Aktivierungstasten vorgesehen ist. Durch Betätigen einer jeweiligen Bedientaste wird jeweils ein spezifisches Signal ausgesendet, wobei die un­ ter sich verschiedenen Signale jeweils eine oder mehrere, von­ einander verschiedene Funktionen am Fahrzeug auslösen. So dient ein erstes Codesignal gleichzeitig zur Entriegelung der Tür­ schließanlage und Aktivierung einer Fahrzeuginnenraumbeleuch­ tung, so daß der Benutzer den Fahrzeuginnenraum vor Betreten desselben in Augenschein nehmen kann. Eine mit einer anderen Be­ dientaste auslösbares, zweites Codesignal steuert eine Alarmein­ richtung im Fahrzeug an, so daß der Fahrer beispielsweise dann, wenn er eine fremde Person im Fahrzeuginnenraum entdeckt, einen akustischen Alarm vor Betreten des Fahrzeugs auslösen kann.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung einer Sicherungseinrichtung der eingangs genannten Art zugrunde, mit der das Fahrzeug zuverlässig gegen unberechtigten Zugang und unberechtigte Fremdnutzung gesichert werden kann und bei der die Zugangsschutz- und die Wegfahrsperrfunktion vom Benutzer bequem und mit vergleichsweise hoher Manipulationssicherheit ansteuer­ bar sind.
Dieses Problem wird durch eine Sicherungseinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Insbesondere ist es durch die beanspruchte Gestaltung der Fernsteuerungseinheit mög­ lich, wahlweise entweder nur die Zugangsschutzfunktion oder gleichzeitig sowohl die Zugangsschutz- wie auch die Wegfahr­ sperrfunktion anzusteuern. Dies hat zur Folge, daß auf Wunsch die Wegfahrsperrfunktion gleichzeitig mit der Zugangsschutzfunk­ tion ansteuerbar ist, wodurch eine separate Handhabung für jede der beiden Funktionen anhand einer gemeinsamen oder zweier ge­ trennter Bedieneinheiten entfällt. Andererseits besteht die Mög­ lichkeit, gezielt nur die Zugangsschutzfunktion anzusteuern, um beispielsweise die Fahrzeugtüren zu entsichern, ohne gleichzei­ tig die Wegfahrsperre zu entschärfen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 kann die Sicherungseinrichtung über die Fernsteuerungseinheit wahlweise nur zum Entsichern von Zugangselementen, zum Entsichern von Zu­ gangselementen und gleichzeitigen Entschärfen der Wegfahrsperre oder zum Sichern der Zugangselemente und Schärfen der Wegfahr­ sperre angesteuert werden. In einer Alternative hierzu kann nach Anspruch 3 eine Sicherungseinrichtung vorgesehen sein, die über die Fernsteuerungseinheit wahlweise nur zum Entsichern von Zu­ gangselementen, nur zum Entschärfen der Wegfahrsperre oder gleichzeitig zum Sichern der Zugangselemente und Schärfen der Wegfahrsperre ansteuerbar ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 stellt eine ho­ he Manipulationssicherheit zur Verfügung, indem zusätzlich zu den codierten Steuerbefehlsinformationen für die Zugangsschutz- und die Wegfahrsperreinrichtung eine Autorisierungscodeinforma­ tion von der Fernsteuerungseinheit zum Fahrzeug übertragen wird, anhand derer die fahrzeugseitig angesteuerten Einheiten die Be­ rechtigung der ansteuernden Fernsteuerungseinheit überprüfen können.
In konstruktiv vorteilhaft einfacher Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet gemäß Anspruch 5 die Steuerbefehlsinformation, mit der die Zugangsschutzfunktion und die Wegfahrsperrfunktion gleichzeitig angesprochen werden, einen einzigen Steuerbefehl, der sowohl die Zugangsschutzeinrichtung wie auch die Wegfahr­ sperreinrichtung ansteuert, während die Steuerbefehlsinforma­ tion, mit der nur die Zugangsschutzfunktion angesprochen wird, einen Steuerbefehl beinhaltet, der nur die Zugangsschutzeinrich­ tung ansteuert und auf die Wegfahrsperreinrichtung ohne Einfluß ist. In Anspruch 6 ist eine mit dieser Steuerbefehlsaufteilung kompatible, konstruktiv vorteilhafte fahrzeugseitige Ausgestal­ tung der Zugangsschutz- und der Wegfahrsperreinrichtung angege­ ben.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 7 gewährt einen hohen Fremdnutzungsschutz unter anderem dadurch, daß eine selbsttätige Schärfung der Wegfahrsperre erfolgt, wenn seit letztmaliger Entschärfung eine vorgegebene Zeitdauer abgelaufen oder eine vorgegebene Anzahl möglicher Motorstarts erfolgt sind, je nachdem, was zuerst zutrifft. Dies stellt sicher, daß bei Entwendung des Fahrzeuges mit entsicherten Zugangselementen und entschärfter Wegfahrsperre dieses nicht unbegrenzt ohne Besitz der Fernsteuerungseinheit betrieben werden kann. Das zusätzlich zum Motorstartkriterium hierfür vorgesehene Zeitdauerkriterium bewirkt, daß ein unbefugter Benutzer nicht in der Lage ist, das Schärfen der Wegfahrsperre dadurch zu umgehen, daß er bei Motor­ stillstand den Motorlauf durch Einspeisen einer entsprechenden Drehzahlinformation in die Fahrzeugelektronik, z. B. durch Ein­ speisen in einen Datenbus derselben, simuliert.
Eine weitere sicherheitserhöhende Maßnahme ist durch die Weiter­ bildung der Erfindung nach Anspruch 8 gegeben, mit der sicherge­ stellt wird, daß beim Verlassen des Fahrzeugs zwar eventuell die Zugangselemente entsichert bleiben, in jedem Fall aber automa­ tisch die Wegfahrsperre geschärft wird. Die Vorgabe endlicher Mindestzeiten von abgestelltem Motor und geöffneter Tür verhin­ dert eine unerwünschte Schärfung der Wegfahrsperre bei bestimm­ ten Abläufen, wie aufeinanderfolgende, kurze Motorstarts oder versehentlichem, kurzzeitigem Türöffnen.
Eine in Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 9 mögliche, wenigstens grobe Benutzerortung verhindert grobe Fehlbedienun­ gen, wie z. B. das Entschärfen der Wegfahrsperre von der Beifah­ rer- oder von der Heckseite aus, indem die Empfängereinheit dann die Ausführung der übertragenen Steuerbefehlsinformation mittels Abgabe eines entsprechenden Befehlssignals blockiert.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 10 stellt nützli­ che Notlauffunktionen für die Sicherungseinrichtung bereit, die den Zugang zum Fahrzeug und dessen Inbetriebnahme durch einen Berechtigten auch bei bestimmten Systemausfällen, wie z. B. aus­ gefallener Stromversorgung der Fernsteuerungseinheit aufgrund leerer Batterien, noch ermöglichen. Eine mechanische Notlauf­ funktionslösung ist durch die Weiterbildung nach Anspruch 11 ge­ geben. Das Vorsehen eines Notschlosses am Kofferraumdeckel eines Fahrzeuges mit vom Fahrgastraum getrenntem Kofferraum mit zuge­ hörigem, an der Fernsteuerungseinheit ausklappbarem Notschlüssel bietet zudem die Möglichkeit einer von einer Zentralverriegelung unabhängigen Sicherung des Kofferraums, z. B. für Servicezwecke. Im Kofferraum ist in diesem Fall eine Betätigungseinrichtung zum Entsichern einer Fahrzeugtür angeordnet.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeich­ nung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt ein schematisches Blockschaltbild einer Sicherungseinrichtung mit ferngesteuert ansprechbarer Zugangs­ schutz- und Wegfahrsperrfunktion für ein Kraftfahrzeug.
Die dargestellte Sicherungseinrichtung beinhaltet benutzersei­ tig eine tragbare Fernsteuerungseinheit (1) zur Erzeugung von drei verschiedenen Steuerbefehlen. Die Steuerbefehle sind vom Benutzer über drei Befehlsgeberbedienelemente in Form von Tast­ schaltern (2, 3, 4) abrufbar. Dabei dient ein über den ersten Tastschalter (2) abrufbarer erster Steuerbefehl der Entsiche­ rung der Zugangselemente des Fahrzeugs, d. h. die Türen sowie der Kofferraum des Fahrzeugs werden zum Öffnen freigegeben. Der über den zweiten Tastschalter (3) auslösbare zweite Steuerbe­ fehl dient gleichzeitig der Entsicherung der Zugangselemente und dem Entschärfen der Wegfahrsperre, während der über den dritten Tastschalter (4) auslösbare dritte Steuerbefehl gleich­ zeitig das Sichern der Zugangselemente und das Schärfen der Wegfahrsperre bewirkt. Diese drei möglichen Steuerbefehle sind in codierter Form an zugeordneten Speicherplätzen (7b, 7c, 7d) einer Codesignalgeneratoreinheit (7) abgelegt, und ein den Tastschaltern (2, 3, 4) nachgeschalteter Befehlscodeselektor (6) gibt jeweils eine entsprechende Information über den ange­ forderten Steuerbefehl an die Codesignalgeneratoreinheit (7) Letzterer wird des weiteren ein für die jeweilige Fernsteue­ rungseinheit (1) spezifischer Autorisierungscode von einer vor­ geschalteten Autorisierungscodegeneratoreinheit (5) zugeführt, der dort an einer Zwischenspeicherstelle (7a) abgelegt wird. Die Codesignalgeneratoreinheit (7) setzt die Autorisierungs­ codeinformation und die jeweils ausgewählte Steuerbefehls­ codeinformation zu einem Codesignal zusammen, das über eine Senderstufe (8) der Fernsteuerungseinheit (1) mittels Infrarot­ strahlung abgegeben wird. Anstelle der vorliegenden, drei ge­ trennten Tastschalter können selbstverständlich auch nur zwei Tastschalter, von denen einer z. B. zur Auslösung der beiden er­ sten Steuerbefehle zweistufig ausgeführt ist, oder ein dreistu­ figer Schiebeschalter vorgesehen sein, was jeweils eine eindeu­ tige Handhabbarkeit für die gewünschte Funktion gewährleistet.
Fahrzeugseitig besitzt die Sicherungseinrichtung an der Infor­ mationseingangsseite eine Empfängereinheit (10), die aus einem Infrarotempfänger (10′) mit integrierter optischer Rückmelde­ einheit (11) besteht. Letztere zeigt optisch den Empfang eines Codesignals an, wobei alternativ auch eine akustische Anzeige vorgesehen sein kann. Die Empfängereinheit (10) gibt die emp­ fangene Codesignalinformation auf einen im Fahrzeug vorhandenen Datenbus (19), beispielhaft einen CAN-Bus, über den mehrere Steuergeräte (20, 30, 40, 50) in Datenaustauschverbindung ste­ hen. Dabei ist ein Steuergerät (20) Teil einer ansonsten her­ kömmlichen Zentralverriegelungsanlage, welche Zentralverriege­ lungsorgane (13) für die Fahrzeugtüren und den Kofferraumdeckel umfaßt, die von dem Steuergerät (20) angesteuert werden. Das Steuergerät (20) bildet folglich zusammen mit den davon ange­ steuerten Verriegelungselementen (13) und dem eingangsseitigen Empfänger (10) eine Zugangsschutzeinrichtung zum Sperren bzw. Freigeben der Fahrzeugtüren und des Kofferraumdeckels. Eine weitere Funktion dieses Steuergerätes (20) besteht darin, den Zustand eines Öffnungsschalters (12) der Fahrertür zu überwa­ chen und eine entsprechende Information auf den CAN-Bus (19) zu geben.
Die übrigen, in die Sicherungseinrichtung einbezogenen Steuer­ geräte (30, 40, 50) sind Teil der realisierten Wegfahrsperre und stellen fahrbetriebsnotwendige Einheiten dar. So ist eines ein Motorsteuergerät (30) und ein weiteres ein Getriebesteuer­ gerät (40). Stellvertretend für die weiteren, in die Wegfahr­ sperre integrierten Fahrzeugaggregate bzw. Steuergeräte ist symbolisch das weitere Steuergerät (50) wiedergegeben, wobei der schaltungstechnische Aufbau dieser weiteren Steuergeräte, soweit er die Wegfahrsperrfunktion betrifft, demjenigen des Ge­ triebesteuergerätes (40) entspricht. Weiterer Bestandteil der Wegfahrsperre sind die gemeinsam mit der Ausgangsschutzeinrich­ tung genutzte Empfängereinheit (10) sowie eine Anzeigeeinheit (9), welche eine entsprechende Anzeige bereitstellt, wenn die Wegfahrsperre automatisch geschärft wurde. Es versteht sich, daß die zur Realisierung der Zugangsschutzfunktion oder Weg­ fahrsperrfunktion in den jeweiligen Steuergeräten (20, 30, 40, 50) vorgenommenen schaltungstechnischen Maßnahmen auch in wei­ teren Steuergeräten, z. B. eines Antiblockiersystems, einer Kom­ fortsteuerung, eines Radios usw., verwirklicht sein können, so daß jeweils die entsprechenden Funktionen an die Sicherung oder Entsicherung der Fahrzeugzugangselemente bzw. an die Schärfung oder Entschärfung der Wegfahrsperre angekoppelt sind.
Die Kommunikation zwischen dem fahrzeugseitigen Teil der Siche­ rungseinrichtung und dem benutzerseitigen Teil in Form der Fernsteuerungseinheit (1) erfolgt über eine Infrarotstrecke, wobei alternativ jede andere Form der Datenübertragung möglich ist, z. B. auch über Funk. Es muß lediglich in jedem Fall si­ chergestellt sein, daß über die Fernsteuerungseinheit (1) so­ wohl von außerhalb als auch von innerhalb des Fahrzeugs mit der fahrzeugseitigen Empfängereinheit (10) kommuniziert werden kann. Im vorliegenden Fall der Infrarot-Kommunikationsstrecke wird gleichzeitig in nicht näher gezeigter Weise eine grobe Be­ nutzerortung durchgeführt, indem die Empfangseinheit (10) die Einstrahlungsintensität und -richtung mittels separater Auswer­ tung ihrer Fotoempfänger erfaßt und eine entsprechende Informa­ tion auf den CAN-Bus (19) gibt. Beispielhaft wird hierbei der zweite Steuerbefehl zum gleichzeitigen Entsichern der Zugangse­ lemente und Entschärfen der Wegfahrsperre nur zugelassen, wenn er von der Fahrerseite her empfangen wird, um zu verhindern, daß die Wegfahrsperre schon entschärft wird, obwohl sich der Benutzer auf der Beifahrerseite oder im Fahrzeugheckbereich aufhält und von dort versehentlich diesen zweiten Steuerbefehl abgegeben hat. Die Datenübertragung ist mit einer der herkömm­ lichen Codierungen gegen Manipulationen gesichert, z. B. mittels eines asymmetrischen Wechselcodeverfahrens. Selbstverständlich kann zur weiteren Erhöhung der Übertragungssicherheit anstelle der unidirektionalen Datenübertragung von der Fernsteuerungs­ einheit (1) zum Fahrzeug auch ein bidirektionaler Datenaus­ tausch zur Erkennung eines berechtigten Benutzers vorgesehen sein, wozu die Sende- und Empfangseinheiten (8, 10) geeignet zu modifizieren sind.
Das in die Zugangsschutzeinrichtung einbezogene Zentralverrie­ gelungssteuergerät (20) beinhaltet als für die Zugangsschutz­ funktion relevante Elemente eine Codeempfangseinheit (21), ei­ nen Autorisierungscodevergleicher (22), einen Steuerbefehlscode­ selektor (23) und ein den beiden letztgenannten Einheiten (22, 23) nachgeschaltetes UND-Gatter (24) als Entscheidungseinheit über das Sperren oder Freigeben der Fahrzeugzugangselemente. Über die Codeempfangseinheit (21) entnimmt das Steuergerät (20) die von der Empfängereinheit (10) auf den CAN-Bus (19) gegebe­ nen Codeinformationen, wobei ein erster Abschnitt (21a) dem Au­ torisierungscode, ein zweiter Abschnitt (21b) dem ersten Steu­ erbefehl, ein dritter Abschnitt (21c) dem zweiten Steuerbefehl und ein vierter Abschnitt (21d) dem dritten Steuerbefehl zuge­ ordnet ist. An den ersten Abschnitt (21a) ist der Autorisie­ rungscodevergleicher (22) angeschlossen, der den eingehenden Autorisierungscode mit einem in ihm fahrzeugseitig abgelegten Autorisierungscode vergleicht und ein entsprechendes Überein­ stimmungs- oder Nichtübereinstimmungssignal an einen Eingang des UND-Gatters (24) abgibt. Die drei Abschnitte (21b, 21c, 21d) der Codeempfangseinheit (21), die den drei möglichen Steu­ erbefehlen zugeordnet sind, sind jeweils mit einem Eingang des Befehlscodeselektors (23) verbunden, der prüft, ob ein zulässi­ ger Steuerbefehl vorliegt und eine entsprechende Information zwecks Sichern oder Entsichern der Zugangselemente an den ande­ ren Eingang des UND-Gatters (24) gibt. Letzteres verknüpft die beiden Eingangssignale zu einem Ausgangssignal, das die Steue­ rungsfunktion dieses Steuergerätes (20) zur Entsicherung bzw. Sicherung der Fahrzeugzugangselemente freigibt, wenn ein be­ rechtigender Autorisierungscode und ein zulässiger Steuerbefehl vorliegt, und diese Funktion ansonsten blockiert. Speziell be­ wirkt das Ausgangssignal unter der Voraussetzung eines berech­ tigenden Autorisierungscodes bei Vorliegen eines der beiden er­ sten Steuerbefehle das Entsichern und bei Vorliegen des dritten Steuerbefehls das Sichern der Fahrzeugzugangselemente.
In schaltungstechnisch analoger Weise beinhaltet das Motorsteu­ ergerät (30) zur Erfüllung der Wegfahrsperrfunktion eine Codeempfangseinheit (18), einen Autorisierungscodevergleicher (27), einen Befehlscodeselektor (28) und ein den beiden letzt­ genannten Einheiten nachgeschaltetes UND-Gatter (29) zur Erzeu­ gung eines die Motorsteuerungsfunktion dieses Steuergerätes (30) blockierenden oder freigebenden Ausgangssignals. Dabei be­ steht in diesem Fall die Codeempfangseinheit (18) neben einem Abschnitt (18a) für den Autorisierungscode, an den der Autori­ sierungscodevergleicher (27) angeschlossen ist, aus einem zwei­ ten Abschnitt (18b) für den zweiten Steuerbefehl und einem dritten Abschnitt (18c) für den dritten Steuerbefehl, die beide selektiv mit zugehörigen Eingängen des Befehlscodeselektors (28) verbunden sind. Im Gegensatz zum Zentralverriegelungssteu­ ergerät (20), das der Zugangsschutzeinrichtung zugeordnet ist, bleibt bei dem der Wegfahrsperre zugeordneten Motorsteuergerät (30) der erste Steuerbefehl unberücksichtigt und damit ohne Einfluß auf dessen Betriebsbereitschaft, was den Grund dafür darstellt, daß dieser erste Steuerbefehl lediglich das Entsi­ chern der Zugangselemente des Fahrzeugs bewirkt, ohne einen Einfluß auf die Wegfahrsperre auszuüben. Dieses Fehlen eines zulässigen ersten Steuerbefehls in der Codeempfangseinheit (18) des Motorsteuergerätes (30) im Gegensatz zur Codeempfangsein­ heit (21) des Zentralverriegelungssteuergeräts (20) gilt folg­ lich auch für alle weiteren, in die Wegfahrsperre einbezogenen Steuergeräte, wie beispielsweise anhand der Codeempfangseinheit (31) des Getriebesteuergerätes (40) deutlich wird, die densel­ ben Aufbau mit einem ersten Abschnitt (31a) für den Autorisie­ rungscode, einem zweiten Abschnitt (31b) für den zweiten Steu­ erbefehl und einem dritten Abschnitt (31c) für den dritten Steuerbefehl aufweist wie die Codeempfangseinheit (18) des Mo­ torsteuergerätes (30). Im übrigen besitzt das Getriebesteuerge­ rät (40) hinsichtlich eines Autorisierungscodevergleichers (32), eines Befehlscodeselektors (33) und eines UND-Gatters (34) den gleichen schaltungstechnischen Aufbau wie das Motor­ steuergerät (30).
Wenn das Motorsteuergerät (30) aufgrund des Vorliegens eines berechtigenden Autorisierungscodes und des zweiten Steuerbe­ fehls, der neben dem Entsichern der Zugangselemente gleichzei­ tig das Entschärfen der Wegfahrsperre beinhaltet, durch das entsprechende Ausgangssignal seines UND-Gatters (29) hinsicht­ lich seiner Motorsteuerungsfunktion freigegeben ist, kann der angesteuerte Motor (15) über eine ebenfalls mit dem Motorsteu­ ergerät (30) verbundene Motorstartschalteinrichtung (14) ge­ startet werden. Analog dazu kann bei in seiner Funktion freige­ gebenem Getriebesteuergerät (40) von diesem der jeweils geeig­ nete Gang eines Automatikgetriebes des Fahrzeugs gewählt wer­ den, wobei dieses Steuergerät (40) über eine entsprechende, eingangsseitig angeschlossene Einheit (16) die Bremspedalstel­ lung zu erkennen vermag. Diese Bremspedalstellungsinformation kann auch dazu ausgenutzt werden, den Motorstart an die Bedin­ gung zu knüpfen, daß die Bremse betätigt ist, wozu diese Infor­ mation vom Getriebesteuergerät (40) über den CAN-Bus (19) zum Motorsteuergerät (30) übertragen wird. Als zusätzliche Absiche­ rung gegen unbefugte oder unbeabsichtigte Benutzung ist eine mit dem Getriebesteuergerät (40) verbundene Wählhebelsperre (17) vorgesehen, die alternativ auch als Schalthebel- oder Ge­ triebesperre realisiert sein kann. Die Ansteuerung ist so ge­ wählt, daß die Sicherungsstellung, d. h. die Stellung P bei ei­ nem Automatikgetriebe, nur verlassen werden kann, wenn die Zün­ dung eingeschaltet ist und die Bremse betätigt wird, daß das Starten des Motors nur in Getriebestellung P oder N möglich ist und daß die Zündung nur ausgeschaltet werden kann, wenn die Si­ cherungsstellung des Getriebes eingelegt ist. Auch weitere Funktionsabsicherungen sind damit realisierbar, z. B. daß nur bei Fahrzeugstillstand die Getriebeschaltung von der Stellung N in die Stellung R möglich ist.
Der beschriebene, die Fahrzeugsicherungseinrichtung betreffende schaltungstechnische Aufbau der in die Sicherung einbezogenen Steuergeräte (20, 30, 40, 50) ermöglicht folglich die Verifi­ zierung des Autorisierungscodes sowie die Selektion des Steuer­ befehlscodes, von denen abhängig die eigentliche Funktion des jeweiligen Steuergerätes (20, 30, 40, 50) wie folgt gesperrt oder freigegeben wird.
Wird mit Betätigen des ersten Tastschalters (2) an der Fern­ steuerungseinheit (1) der erste Steuerbefehl ausgelöst, wenn die Fahrzeugzugangselemente gesichert und die Wegfahrsperre ge­ schärft ist, so werden nur die an die Zentralverriegelung ange­ schlossenen Zugangselemente entsichert und damit nur der Zu­ gang, nicht jedoch der Betrieb des Fahrzeugs ermöglicht. Wird hingegen unter den gleichen Voraussetzungen anstelle des ersten Steuerbefehls durch Betätigen des zweiten Tastschalters (3) der zweite Steuerbefehl ausgelöst, so wird mit dieser einen Betäti­ gung sowohl der Zugang zum Fahrzeug über das Steuergerät (20) freigegeben als auch die Wegfahrsperre durch Freigeben der diesbezüglichen Steuergeräte (30, 40, 50) entschärft, wonach der Motor über die Motorstartschalteinrichtung (14) gestartet werden kann, wenn gleichzeitig die Bremse betätigt wird. Eine zusätzliche Handhabung der Fernsteuerungseinheit (1) im Fahr­ zeug zum Entschärfen der Wegfahrsperre ist nicht erforderlich. Wenn der Fahrer das Fahrzeug abgestellt hat, kann er über eine einzige Betätigung des dritten Tastschalters (4) und der damit einhergehenden Auslösung des dritten Steuerbefehls insbesondere auch von außerhalb des Fahrzeugs gleichzeitig die Fahrzeugzu­ gangselemente vor unberechtigtem Zutritt sichern und die Weg­ fahrsperre schärfen, da sämtliche in die Sicherungseinrichtung einbezogenen Steuergeräte (20, 30, 40, 50) nicht nur auf den zweiten, sondern auch auf diesen dritten Steuerbefehl in diesem Sinne ansprechen. Ersichtlich bietet diese Sicherungseinrich­ tung einen hohen Bedienkomfort und einen hohen Schutz gegen un­ berechtigten Zutritt und unberechtigte Fremdnutzung, wobei im Fahrzeug kein Lenkradschloß und kein Zündschloß erforderlich ist, wobei die Motorstartschalteinrichtung (14) z. B. als Zünd­ starttaster ausgelegt sein kann.
Weitergehend stellt die Sicherungseinrichtung auch eine automa­ tische Schärfung der Wegfahrsperre nach Erreichen einer vorge­ gebenen Anzahl von Motorstarts, z. B. 100, oder Ablauf einer vorgegebenen Zeitdauer, z. B. 12 Stunden, seit einem letztmali­ gen Entschärfen derselben zur Verfügung, wenn nicht zuvor eine manuelle Schärfung der Wegfahrsperre über eine Betätigung des dritten Tastschalters (4) erfolgt ist. Zu diesem Zweck sind im Motorsteuergerät (30) ein Zeitzähler (25) und ein Motorstart­ zähler (26) vorgesehen, welche jeweils bis zu den eingestellten Grenzwerten zählen und eine entsprechende Zählinformation an das UND-Gatter (29) abgeben, so daß die Motorsteuerfunktion dieses Steuergerätes (30) nach Abstellen des Motors gesperrt bleibt, wenn einer der Grenzwerte erreicht ist, was die Weg­ fahrsperre schärft. Selbstverständlich können ggf. derartige Zähleinheiten auch in den anderen, in die Wegfahrsperre einbe­ zogenen Steuergeräte (40, 50) integriert sein. Möglich ist auch, die von den Zählern (25, 26) ausgelöste Wegfahrsperrin­ formation vom Motorsteuergerät (30) über den CAN-Bus (19) an die anderen Steuergeräte (40, 50) der Wegfahrsperre weiterzu­ leiten. Die automatische Schärfung der Wegfahrsperre gewährlei­ stet, daß ein dauerhafter Fahrzeugbetrieb ohne Besitz der be­ rechtigenden Fernsteuerungseinheit (1) nicht möglich ist.
Eine weitere automatische Schärfung der Wegfahrsperre durch Blockierung wenigstens der Motorsteuergerätefunktion ist für den Fall vorgesehen, daß bei abgestelltem Motor, erkannt vom Motorsteuergerät (30), die Fahrertür geöffnet ist, was vom Zen­ tralverriegelungssteuergerät (20) über den Fahrertürstellungs­ schalter (12) erkannt wird, wobei dieses Steuergerät (20) über den CAN-Bus (19) eine diesbezügliche Information an das Motor­ steuergerät (30) und bei Bedarf an die weiteren, in die Weg­ fahrsperre einbezogenen Steuergeräte (40, 50) übermittelt. Die­ se selbsttätige Schärfung der Wegfahrsperre erfolgt genauer erst, wenn der Motor vor dem Abstellen eine gewisse Mindest­ laufzeit in Betrieb war und die Fahrertür eine vorgegebene Min­ destzeitdauer geöffnet bleibt. Damit ist gewährleistet, daß das Fahrzeug nicht versehentlich mit ungeschärfter Wegfahrsperre zurückgelassen wird, ohne daß kurzzeitige Motorstartvorgänge oder Türöffnungs- und -schließvorgänge sich unerwünschterweise hierauf auswirken. Über die Anzeigeeinheit (9) und bei Bedarf zusätzlich über die Rückmeldeeinheit (11) kann dem Benutzer an­ gezeigt werden, daß eine solche automatische Schärfung der Weg­ fahrsperre erfolgt ist, so daß er entsprechend handeln kann. Insbesondere kann er über die Betätigung des zweiten Tastschal­ ters (3) die Wegfahrsperre wieder entschärfen.
Neben den Steuerbefehlswirkungen des vorliegenden Beispiels ist es selbstverständlich möglich, den Steuerbefehlen auch andere Wirkungen zuzuordnen, von denen jeweils eine nur die Zugangs­ schutzeinrichtung und eine andere sowohl die Zugangsschutzein­ richtung als auch die Wegfahrsperreinrichtung beeinflußt. Bei­ spielsweise kann einem ersten Steuerbefehl die alleinige Entsi­ cherung der Zugangselemente des Fahrzeugs, einem zweiten Steu­ erbefehl die alleinige Entschärfung der Wegfahrsperre und einem dritten Steuerbefehl wie im beschriebenen Beispiel gleichzeitig die Sicherung der Zugangselemente und die Schärfung der Weg­ fahrsperre zugeordnet sein. Eine weitere erfindungsgemäße Maß­ nahme besteht darin, nur einen ersten Steuerbefehl, der ledig­ lich die Zugangsschutzeinrichtung anspricht, und einen zweiten Steuerbefehl, der sowohl die Zugangsschutzeinrichtung wie auch die Wegfahrsperreinrichtung anspricht, vorzusehen.
Für die beschriebene Sicherungseinrichtung sind in nicht näher gezeigter Weise Notlaufmaßnahmen vorgesehen, die es einem Be­ rechtigten auch bei Ausfall der Fernsteuerungseinheit (1), z. B. aufgrund leerer Batterien, noch ermöglichen, das Fahrzeug zu betreten und in Benutzung zu nehmen. Als Notlaufmaßnahme für einen Fahrzeugzugang ist am Kofferraum ein Notschloß angeord­ net, das von einem an der Fernsteuerungseinheit (1) ausklappbar angeordneten, mechanischen Notschlüssel betätigbar ist. Im Kof­ ferraum befindet sich dann eine mechanische Entsicherungsein­ richtung für eine der Fahrzeugtüren. Durch die Kombination von Notschloß und Notschlüssel wird gleichzeitig eine von der Zen­ tralverriegelung unabhängige Sicherung des Kofferraums erzielt, um diesen gezielt unzugänglich zu halten. Zum Inbetriebsetzen des Fahrzeugs, was das Entschärfen der Wegfahrsperre voraus­ setzt, ist die Fernsteuerungseinheit (1) als weitere Notlauf­ maßnahme mit einem in die Zigarettenanzünderdose des Fahrzeugs einsteckbaren Notstromanschluß ausgerüstet. Durch kurzzeitiges Einstecken kann der Fernsteuerungseinheit (1) so viel Energie zugeführt werden, daß danach der zweite Steuerbefehl über die Betätigung des zweiten Tastschalters (3) ausgelöst und damit die Wegfahrsperre entschärft werden kann. Alternativ zur Kombi­ nation von Notschloß und Notschlüssel kann vorgesehen sein, die Verriegelung einer Fahrzeugtür so auszugestalten, daß die Tür mit einem in einer Werkstatt zur Verfügung stehenden Spezial­ werkzeug geöffnet werden kann. Eine weitere Alternative, bei der auf die Kombination von Notschloß und Notschlüssel verzich­ tet werden kann, besteht darin, an einer bestimmten Stelle am Fahr­ zeug, z. B. an einem Außenspiegel, eine Energieübertragungsein­ richtung, z. B. in Form einer Sendespule, einzubauen, die bei­ spielsweise durch Abklappen aktiviert werden kann. Die Fern­ steuerungseinheit ist in diesem Fall mit einer Energieempfangs­ einrichtung, z. B. einer Empfangsspule, mit Speicher, z. B. einem Kondensator, ausgerüstet. Bei leerer Batterie wird die Fern­ steuerungseinheit direkt an die aktivierte Energieübertragungs­ einrichtung gehalten, bis so viel Energie in diese eingekoppelt ist, daß ein Fernsteuerbefehl, insbesondere ein zugangsentsi­ chernder Befehl, gesendet werden kann.

Claims (12)

1. Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug, mit
  • - einer Zugangsschutzeinrichtung zum Sichern und Entsichern we­ nigstens eines Zugangselementes des Fahrzeugs,
  • - einer Wegfahrsperreinrichtung, in welcher der Funktionsbe­ trieb wenigstens einer fahrbetriebsnotwendigen Einheit (30, 40, 50) des Fahrzeuges gesperrt oder freigegeben werden kann, und
  • - einer tragbaren Fernsteuerungseinheit (1) zur benutzerange­ forderten Erzeugung codegeschützter Signale, die Steuerbe­ fehlsinformationen für die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahrsperreinrichtung enthalten,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die tragbare Fernsteuerungseinheit (1) zur wahlweisen Er­ zeugung eines ersten, lediglich eine Steuerbefehlsinforma­ tion für die Zugangsschutzeinrichtung enthaltenden Signals oder eines zweiten, gleichzeitig eine Steuerbefehlsinforma­ tion für die Zugangsschutzeinrichtung und eine solche für die Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals eingerich­ tet ist.
2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsteuerungseinheit (1) zur wahlweisen Erzeugung eines er­ sten, eine Steuerbefehlsinformation lediglich zum Entsichern des wenigstens einen Zugangselementes enthaltenden Signals, ei­ nes zweiten, eine Steuerbefehlsinformation zum gleichzeitigen Entsichern des wenigstens einen Zugangselementes und Entschärfen der Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals sowie eines dritten, eine Steuerbefehlsinformation zum gleichzeitigen Si­ chern des wenigstens einen Zugangselementes und Schärfen der Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals eingerichtet ist.
3. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, weiter dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsteuerungseinheit zur wahlweisen Erzeugung eines ersten, eine Steuerbefehlsinformation lediglich zum Entsichern des we­ nigstens einen Zugangselementes enthaltenden Signals, eines zweiten, eine Steuerbefehlsinformation lediglich zum Entschärfen der Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals sowie eines dritten, eine Steuerbefehlsinformation zum gleichzeitigen Si­ chern des wenigstens einen Zugangselementes und Schärfen der Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals eingerichtet ist.
4. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wei­ ter dadurch gekennzeichnet, daß die von der Fernsteuerungseinheit (1) erzeugbaren Signale je­ weils zusätzlich zur Steuerbefehlsinformation eine in der Zu­ gangsschutzeinrichtung und in der Wegfahrsperreinrichtung fahr­ zeugseitig auswertbare Autorisierungscodeinformation enthalten.
5. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wei­ ter dadurch gekennzeichnet, daß die gleichzeitig die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahr­ sperreinrichtung ansprechende Steuerbefehlsinformation aus einem für beide Einrichtungen identischen Steuerbefehl besteht.
6. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 5, weiter dadurch gekennzeichnet, daß in die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahrsperreinrichtung jeweils wenigstens ein fahrzeugseitiges Steuergerät (20, 30, 40, 50) einbezogen ist, wobei jedes Steuergerät zum Prüfen der Be­ rechtigung eines empfangenen Autorisierungscodes und der Zuläs­ sigkeit einer empfangenen Steuerbefehlsinformation sowie zum Ausführen eines empfangenen, zulässigen Steuerbefehls eingerich­ tet ist, wobei die Steuerbefehlsinformationen, die gleichzeitig die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahrsperreinrichtung an­ sprechen, in allen diesen Steuergeräten und die Steuerbefehlsin­ formationen, die lediglich die Zugangsschutzeinrichtung anspre­ chen, nur in den in die Zugangsschutzeinrichtung einbezogenen Steuergeräten (20) als zulässig gewertet werden.
7. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 6, weiter dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einem der in die Wegfahrsperreinrichtung einbezo­ genen Steuergeräte (30, 40, 50) ein Zeitzähler (25) und ein Mo­ torstartzähler (26) zum Abzählen entsprechender, vorgegebener Grenzwerte seit einem letztmaligen Entschärfen der Wegfahrsperr­ einrichtung vorgesehen sind, wobei der Funktionsbetrieb wenig­ stens dieses Steuergerätes selbsttätig nach Abstellen des Fahr­ zeugs gesperrt wird, sobald wenigstens einer der beiden Zähler seinen vorgegebenen Grenzwert erreicht hat.
8. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wei­ ter dadurch gekennzeichnet, daß die Wegfahrsperreinrichtung das Abstellen des Motors sowie den Öffnungszustand wenigstens einer Fahrzeugtür überwacht und selbsttätig den Funktionsbetrieb wenigstens eines einbezogenen Steuergerätes (30, 40, 50) sperrt, wenn das Abstellen des Motors nach einem vorangehenden, eine vorgegebene Mindestzeit andauern­ den Motorbetriebs und die Öffnung der wenigstens einen Fahrzeug­ tür seit einer vorgegebenen Mindestdauer erkannt wurde.
9. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wei­ ter dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsteuerungseinheit (1) ihre Signale als Infrarotsignale abgibt und fahrzeugseitig eine diese Signale empfangene Empfän­ gereinheit (10) vorgesehen ist, welche die Intensität und Rich­ tung der empfangenen Signale zu erkennen und davon abhängige Be­ fehlssignale zur Sperrung oder Freigabe der Ausführung der emp­ fangenen Steuerbefehlsinformationen zu erzeugen vermag.
10. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wei­ ter gekennzeichnet durch eine Notstromversorgung der Fernsteuerungseinheit über einen in eine Zigarrenanzünderdose des Fahrzeugs einsteckbaren Anschluß oder über eine drahtlose Empfangseinrichtung für elektrische Energie mit nachgeschaltetem Energiespeicher, der eine Sendeein­ richtung für elektrische Energie an einer vorgewählten Position am Fahrzeug zugeordnet ist.
11. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, weiter gekennzeichnet durch eine Notschloß-Notschlüssel-Kombination mit einem an einem Fahr­ zeugzugangselement angeordneten Notschloß und einem an der Fern­ steuerungseinheit angeordneten Notschlüssel.
DE19944429418 1994-08-19 1994-08-19 Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge Expired - Fee Related DE4429418C2 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19944429418 DE4429418C2 (de) 1994-08-19 1994-08-19 Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19944429418 DE4429418C2 (de) 1994-08-19 1994-08-19 Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE4429418A1 DE4429418A1 (de) 1996-02-22
DE4429418C2 true DE4429418C2 (de) 1997-09-18

Family

ID=6526075

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19944429418 Expired - Fee Related DE4429418C2 (de) 1994-08-19 1994-08-19 Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE4429418C2 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19630979B4 (de) * 1996-02-15 2006-04-20 Mitsubishi Denki K.K. Vorrichtung zum Starten und zur Verhinderung unbefugten Startens des Motors eines Kraftfahrzeuges
DE102011054787B4 (de) 2010-10-27 2019-01-24 Denso Corporation Steuervorrichtung für eine in einem Fahrzeug installierte Vorrichtung

Families Citing this family (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JP2922821B2 (ja) * 1995-02-08 1999-07-26 本田技研工業株式会社 車両用データ処理方法および装置
DE19701740A1 (de) * 1997-01-20 1998-07-23 Bosch Gmbh Robert Betätigungsvorrichtung für ein Berechtigungssystem
FR2759960B1 (fr) * 1997-02-27 1999-04-23 Texton Dispositif de protection de vehicule automobile contre le vol et transpondeur pour un tel dispositif
DE19848375C1 (de) * 1998-10-21 2000-05-04 Mannesmann Vdo Ag Vorrichtung und Verfahren zum Starten eines Kraftfahrzeugs
PL194628B1 (pl) 1999-01-28 2007-06-29 Lego As Zdalnie sterowany element zabawki
DE10059416A1 (de) * 2000-11-30 2002-06-13 Xcellsis Gmbh Vorrichtung und Verfahren zum Starten eines Fahrzeugs
DE102010015317B4 (de) * 2010-04-17 2012-05-24 Audi Ag Verfahren zum Betreiben der Antriebe eines Kraftfahrzeugs mit zumindest zwei Antrieben

Family Cites Families (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US4143368A (en) * 1977-12-05 1979-03-06 General Motors Corporation Vehicle operator security system
DE4402853C1 (de) * 1994-01-31 1994-11-24 Daimler Benz Ag Handsender zur Fernbedienung verschiedener Fahrzeugsysteme

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19630979B4 (de) * 1996-02-15 2006-04-20 Mitsubishi Denki K.K. Vorrichtung zum Starten und zur Verhinderung unbefugten Startens des Motors eines Kraftfahrzeuges
DE102011054787B4 (de) 2010-10-27 2019-01-24 Denso Corporation Steuervorrichtung für eine in einem Fahrzeug installierte Vorrichtung

Also Published As

Publication number Publication date
DE4429418A1 (de) 1996-02-22

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE10202332B4 (de) Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug
DE4019478C2 (de)
DE4403655C2 (de) Elektronisches System für ein motorangetriebenes Fahrzeug
DE19539852C1 (de) Fehlbedienungsgeschützte Zündschlüssel-Fahrzeug-Kommunikationseinrichtung
DE19539851C2 (de) Schlüssel-Fahrzeug-Kommunikationseinrichtung zur Ansteuerung einer Wegfahrsperre und einer fernbedienbaren Funktion
EP2736770B1 (de) Energieversorgungsschaltung für elektrische komponenten
DE19725667A1 (de) Elektronischer Schlüssel
DE19711901C1 (de) Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug
DE102016005342A1 (de) Schließsystem sowie Vorrichtung mit einem Schließsystem
DE4444913A1 (de) Schlüssel
DE4429418C2 (de) Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge
EP1341685A1 (de) Vorrichtung zum schlüssellosen betrieb eines kraftfahrzeugs
EP1178248A2 (de) Elektronische Einheit und Verfahren zum automatischen Akivieren einer Parksperre in Kraftfahrzeugen
EP1064177B1 (de) Start-/fahrberechtigungssystemen für ein fahrzeug
DE4433499A1 (de) Elektronisches Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug
DE4427267C2 (de) Diebstahlsicherung für ein Kraftfahrzeug
EP2542444B1 (de) Verfahren zum laden einer batterie eines kraftfahrzeugs mit elektrischem antrieb
DE19907374A1 (de) Elektronisches Zündstartschloßsystem für ein Kraftfahrzeug
DE19738495B4 (de) Vorrichtung zur Aktivierung und Deaktivierung einer Diebstahlwarnanlage eines Fahrzeuges
WO2001015943A1 (de) Diebstahlsicherungsanlage für kraftfahrzeuge
EP2125451A1 (de) Mobiler identifikationsgeber eines sicherheitssystemes
DE102005031018A1 (de) Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug
DE4320188A1 (de) Vorrichtung zur Sicherung eines Kraftfahrzeuges vor unbefugtem Wegfahren
DE60017578T2 (de) Chipkarte mit karte-im-fahrzeug warneinrichtung
EP2121401A1 (de) Elektromechanische feststell-bremsanlage und elektronisches system zum betreiben derselben

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
D2 Grant after examination
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: DAIMLER-BENZ AKTIENGESELLSCHAFT, 70567 STUTTGART,

8363 Opposition against the patent
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70567 STUTTGART, DE

8365 Fully valid after opposition proceedings
8339 Ceased/non-payment of the annual fee