DE4429418C2 - Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge - Google Patents
Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherungseinrichtung für
ein Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Sicherungseinrichtung dient dazu, das Fahrzeug
sowohl vor einem unberechtigten Zugang als auch vor einer unbe
rechtigten Fremdnutzung zu schützen. Fahrzeugseitig ist hierfür
eine Zugangsschutz- und eine Wegfahrsperreinrichtung vorgesehen.
Die Zugangsschutzeinrichtung kann insbesondere Verriegelungsein
richtungen für Zugangselemente des Fahrzeugs, wie Türen, Koffer
raum- und Haubendeckel beinhalten, die über zugehörige Steuerge
räte ansteuerbar sind. Die Wegfahrsperre bewirkt bekanntermaßen,
daß wenigstens eine fahrbetriebsnotwendige Einheit des Fahr
zeugs, z. B. ein Steuergerät der Motorelektronik, nach dem Ab
stellen des Fahrzeugs deaktiviert gehalten wird, solange die
Wegfahrsperre nicht mit einem berechtigenden Codesignal ent
schärft wird. Zur Ansteuerung der Zugangsschutz- und der Weg
fahrsperreinrichtung durch einen jeweiligen Benutzer dient eine
gemeinsame, tragbare Fernsteuerungseinheit, wobei die Signale
von der Fernsteuerung zum Fahrzeug codegeschützt übertragen wer
den.
Für derartige Sicherungseinrichtungen mit über eine gemeinsame
Fernsteuerungseinheit ansteuerbarer Zugangsschutz- und Wegfahr
sperrfunktion ist es bekannt, zu Fahrtbeginn zunächst über ein
erstes Betätigungsorgan an der Fernsteuerung die Zugangsschutz
einrichtung zum Entsichern von Zugangselementen zu aktivieren,
und nach Einsteigen in das Fahrzeug die Fernsteuerungseinheit
zum Entschärfen der Wegfahrsperre nochmals dahingehend zu hand
haben, daß sie in eine dafür vorgesehene Aufnahme im Fahrzeug
eingesetzt wird, in der dann beispielsweise dasselbe Sendersig
nal, das zuvor zur Zugangselemententsicherung benutzt wurde, bei
in der Aufnahme sitzender Fernsteuerungseinheit zum Entschärfen
der Wegfahrsperre führen kann. Dabei kann die Aufnahme ggf.
gleichzeitig als Zündschloß dienen. Derartige Einrichtungen sind
z. B. in der Patentschrift DE 34 36 761 C2, der Patentschrift US
4.835.407 und der Offenlegungsschrift JP 1-56247 (A) beschrie
ben. Ebenfalls zwangsweise zwei Handhabungsschritte zum Entsi
chern der Zugangselemente und zum Entschärfen der Wegfahrsperre
sind bei einer in der Offenlegungsschrift FR 2 663 894 A1 ange
gebenen Sicherungseinrichtung erforderlich, bei der an der Fern
steuerungseinheit zwei getrennte Betätigungstasten zum Auslösen
jeweils einer der beiden Funktionen vorgesehen sind.
Alternativ zur getrennten Handhabung der Fernsteuerung zum An
steuern der Zugangsschutzeinrichtung bzw. der Wegfahrsperre ist
es bekannt, mit demselben Fernsteuerungssignal die Zugangsele
mente zu entsichern und gleichzeitig die Wegfahrsperre zu ent
schärfen, wie dies beispielsweise in der Offenlegungsschrift EP
0 373 337 A1, der Offenlegungsschrift EP 0 372 741 A2 und der
Patentschrift US 5.224.567 offenbart ist. Bei diesen Einrichtun
gen besteht allerdings die Gefahr, daß bei einem Entsichern der
Zugangselemente des Fahrzeuge s aus der Entfernung ein Unberech
tigter in das Fahrzeug gelangen und aufgrund der mit dem Entsi
chern der Zugangselemente gleichzeitig entschärften Wegfahrsper
re dasselbe auch in Betrieb setzen kann.
Eine gattungsgemäße Sicherungseinrichtung ist auch in der nach
veröffentlichten Patentschrift DE 44 02 853 C1 offenbart. Über
den dort vorgesehenen Handsender kann ein jeweiliges Signal zum
Verriegeln oder Entriegeln der Schließanlage des Fahrzeugs aus
gesendet werden. Gegebenenfalls können mit demselben Steuersi
gnal weitere Funktionen zur Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme
des Fahrzeugs, soweit vorhanden, eingeleitet werden, z. B. das
Schärfen oder Entschärfen einer Wegfahrsperre.
Aus der Patentschrift US 4.143.368 ist eine Sicherungseinrich
tung für ein Fahrzeug mit Türschließanlage bekannt, bei der eine
tragbare Fernsteuerungseinheit mit mehreren Aktivierungstasten
vorgesehen ist. Durch Betätigen einer jeweiligen Bedientaste
wird jeweils ein spezifisches Signal ausgesendet, wobei die un
ter sich verschiedenen Signale jeweils eine oder mehrere, von
einander verschiedene Funktionen am Fahrzeug auslösen. So dient
ein erstes Codesignal gleichzeitig zur Entriegelung der Tür
schließanlage und Aktivierung einer Fahrzeuginnenraumbeleuch
tung, so daß der Benutzer den Fahrzeuginnenraum vor Betreten
desselben in Augenschein nehmen kann. Eine mit einer anderen Be
dientaste auslösbares, zweites Codesignal steuert eine Alarmein
richtung im Fahrzeug an, so daß der Fahrer beispielsweise dann,
wenn er eine fremde Person im Fahrzeuginnenraum entdeckt, einen
akustischen Alarm vor Betreten des Fahrzeugs auslösen kann.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung
einer Sicherungseinrichtung der eingangs genannten Art zugrunde,
mit der das Fahrzeug zuverlässig gegen unberechtigten Zugang und
unberechtigte Fremdnutzung gesichert werden kann und bei der die
Zugangsschutz- und die Wegfahrsperrfunktion vom Benutzer bequem
und mit vergleichsweise hoher Manipulationssicherheit ansteuer
bar sind.
Dieses Problem wird durch eine Sicherungseinrichtung mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Insbesondere ist es
durch die beanspruchte Gestaltung der Fernsteuerungseinheit mög
lich, wahlweise entweder nur die Zugangsschutzfunktion oder
gleichzeitig sowohl die Zugangsschutz- wie auch die Wegfahr
sperrfunktion anzusteuern. Dies hat zur Folge, daß auf Wunsch
die Wegfahrsperrfunktion gleichzeitig mit der Zugangsschutzfunk
tion ansteuerbar ist, wodurch eine separate Handhabung für jede
der beiden Funktionen anhand einer gemeinsamen oder zweier ge
trennter Bedieneinheiten entfällt. Andererseits besteht die Mög
lichkeit, gezielt nur die Zugangsschutzfunktion anzusteuern, um
beispielsweise die Fahrzeugtüren zu entsichern, ohne gleichzei
tig die Wegfahrsperre zu entschärfen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 kann die
Sicherungseinrichtung über die Fernsteuerungseinheit wahlweise
nur zum Entsichern von Zugangselementen, zum Entsichern von Zu
gangselementen und gleichzeitigen Entschärfen der Wegfahrsperre
oder zum Sichern der Zugangselemente und Schärfen der Wegfahr
sperre angesteuert werden. In einer Alternative hierzu kann nach
Anspruch 3 eine Sicherungseinrichtung vorgesehen sein, die über
die Fernsteuerungseinheit wahlweise nur zum Entsichern von Zu
gangselementen, nur zum Entschärfen der Wegfahrsperre oder
gleichzeitig zum Sichern der Zugangselemente und Schärfen der
Wegfahrsperre ansteuerbar ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 stellt eine ho
he Manipulationssicherheit zur Verfügung, indem zusätzlich zu
den codierten Steuerbefehlsinformationen für die Zugangsschutz-
und die Wegfahrsperreinrichtung eine Autorisierungscodeinforma
tion von der Fernsteuerungseinheit zum Fahrzeug übertragen wird,
anhand derer die fahrzeugseitig angesteuerten Einheiten die Be
rechtigung der ansteuernden Fernsteuerungseinheit überprüfen
können.
In konstruktiv vorteilhaft einfacher Ausgestaltung der Erfindung
beinhaltet gemäß Anspruch 5 die Steuerbefehlsinformation, mit
der die Zugangsschutzfunktion und die Wegfahrsperrfunktion
gleichzeitig angesprochen werden, einen einzigen Steuerbefehl,
der sowohl die Zugangsschutzeinrichtung wie auch die Wegfahr
sperreinrichtung ansteuert, während die Steuerbefehlsinforma
tion, mit der nur die Zugangsschutzfunktion angesprochen wird,
einen Steuerbefehl beinhaltet, der nur die Zugangsschutzeinrich
tung ansteuert und auf die Wegfahrsperreinrichtung ohne Einfluß
ist. In Anspruch 6 ist eine mit dieser Steuerbefehlsaufteilung
kompatible, konstruktiv vorteilhafte fahrzeugseitige Ausgestal
tung der Zugangsschutz- und der Wegfahrsperreinrichtung angege
ben.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 7 gewährt einen
hohen Fremdnutzungsschutz unter anderem dadurch, daß eine
selbsttätige Schärfung der Wegfahrsperre erfolgt, wenn seit
letztmaliger Entschärfung eine vorgegebene Zeitdauer abgelaufen
oder eine vorgegebene Anzahl möglicher Motorstarts erfolgt sind,
je nachdem, was zuerst zutrifft. Dies stellt sicher, daß bei
Entwendung des Fahrzeuges mit entsicherten Zugangselementen und
entschärfter Wegfahrsperre dieses nicht unbegrenzt ohne Besitz
der Fernsteuerungseinheit betrieben werden kann. Das zusätzlich
zum Motorstartkriterium hierfür vorgesehene Zeitdauerkriterium
bewirkt, daß ein unbefugter Benutzer nicht in der Lage ist, das
Schärfen der Wegfahrsperre dadurch zu umgehen, daß er bei Motor
stillstand den Motorlauf durch Einspeisen einer entsprechenden
Drehzahlinformation in die Fahrzeugelektronik, z. B. durch Ein
speisen in einen Datenbus derselben, simuliert.
Eine weitere sicherheitserhöhende Maßnahme ist durch die Weiter
bildung der Erfindung nach Anspruch 8 gegeben, mit der sicherge
stellt wird, daß beim Verlassen des Fahrzeugs zwar eventuell die
Zugangselemente entsichert bleiben, in jedem Fall aber automa
tisch die Wegfahrsperre geschärft wird. Die Vorgabe endlicher
Mindestzeiten von abgestelltem Motor und geöffneter Tür verhin
dert eine unerwünschte Schärfung der Wegfahrsperre bei bestimm
ten Abläufen, wie aufeinanderfolgende, kurze Motorstarts oder
versehentlichem, kurzzeitigem Türöffnen.
Eine in Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 9 mögliche,
wenigstens grobe Benutzerortung verhindert grobe Fehlbedienun
gen, wie z. B. das Entschärfen der Wegfahrsperre von der Beifah
rer- oder von der Heckseite aus, indem die Empfängereinheit dann
die Ausführung der übertragenen Steuerbefehlsinformation mittels
Abgabe eines entsprechenden Befehlssignals blockiert.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 10 stellt nützli
che Notlauffunktionen für die Sicherungseinrichtung bereit, die
den Zugang zum Fahrzeug und dessen Inbetriebnahme durch einen
Berechtigten auch bei bestimmten Systemausfällen, wie z. B. aus
gefallener Stromversorgung der Fernsteuerungseinheit aufgrund
leerer Batterien, noch ermöglichen. Eine mechanische Notlauf
funktionslösung ist durch die Weiterbildung nach Anspruch 11 ge
geben. Das Vorsehen eines Notschlosses am Kofferraumdeckel eines
Fahrzeuges mit vom Fahrgastraum getrenntem Kofferraum mit zuge
hörigem, an der Fernsteuerungseinheit ausklappbarem Notschlüssel
bietet zudem die Möglichkeit einer von einer Zentralverriegelung
unabhängigen Sicherung des Kofferraums, z. B. für Servicezwecke.
Im Kofferraum ist in diesem Fall eine Betätigungseinrichtung zum
Entsichern einer Fahrzeugtür angeordnet.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeich
nung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
Die einzige Figur zeigt ein schematisches Blockschaltbild einer
Sicherungseinrichtung mit ferngesteuert ansprechbarer Zugangs
schutz- und Wegfahrsperrfunktion für ein Kraftfahrzeug.
Die dargestellte Sicherungseinrichtung beinhaltet benutzersei
tig eine tragbare Fernsteuerungseinheit (1) zur Erzeugung von
drei verschiedenen Steuerbefehlen. Die Steuerbefehle sind vom
Benutzer über drei Befehlsgeberbedienelemente in Form von Tast
schaltern (2, 3, 4) abrufbar. Dabei dient ein über den ersten
Tastschalter (2) abrufbarer erster Steuerbefehl der Entsiche
rung der Zugangselemente des Fahrzeugs, d. h. die Türen sowie
der Kofferraum des Fahrzeugs werden zum Öffnen freigegeben. Der
über den zweiten Tastschalter (3) auslösbare zweite Steuerbe
fehl dient gleichzeitig der Entsicherung der Zugangselemente
und dem Entschärfen der Wegfahrsperre, während der über den
dritten Tastschalter (4) auslösbare dritte Steuerbefehl gleich
zeitig das Sichern der Zugangselemente und das Schärfen der
Wegfahrsperre bewirkt. Diese drei möglichen Steuerbefehle sind
in codierter Form an zugeordneten Speicherplätzen (7b, 7c, 7d)
einer Codesignalgeneratoreinheit (7) abgelegt, und ein den
Tastschaltern (2, 3, 4) nachgeschalteter Befehlscodeselektor
(6) gibt jeweils eine entsprechende Information über den ange
forderten Steuerbefehl an die Codesignalgeneratoreinheit (7)
Letzterer wird des weiteren ein für die jeweilige Fernsteue
rungseinheit (1) spezifischer Autorisierungscode von einer vor
geschalteten Autorisierungscodegeneratoreinheit (5) zugeführt,
der dort an einer Zwischenspeicherstelle (7a) abgelegt wird.
Die Codesignalgeneratoreinheit (7) setzt die Autorisierungs
codeinformation und die jeweils ausgewählte Steuerbefehls
codeinformation zu einem Codesignal zusammen, das über eine
Senderstufe (8) der Fernsteuerungseinheit (1) mittels Infrarot
strahlung abgegeben wird. Anstelle der vorliegenden, drei ge
trennten Tastschalter können selbstverständlich auch nur zwei
Tastschalter, von denen einer z. B. zur Auslösung der beiden er
sten Steuerbefehle zweistufig ausgeführt ist, oder ein dreistu
figer Schiebeschalter vorgesehen sein, was jeweils eine eindeu
tige Handhabbarkeit für die gewünschte Funktion gewährleistet.
Fahrzeugseitig besitzt die Sicherungseinrichtung an der Infor
mationseingangsseite eine Empfängereinheit (10), die aus einem
Infrarotempfänger (10′) mit integrierter optischer Rückmelde
einheit (11) besteht. Letztere zeigt optisch den Empfang eines
Codesignals an, wobei alternativ auch eine akustische Anzeige
vorgesehen sein kann. Die Empfängereinheit (10) gibt die emp
fangene Codesignalinformation auf einen im Fahrzeug vorhandenen
Datenbus (19), beispielhaft einen CAN-Bus, über den mehrere
Steuergeräte (20, 30, 40, 50) in Datenaustauschverbindung ste
hen. Dabei ist ein Steuergerät (20) Teil einer ansonsten her
kömmlichen Zentralverriegelungsanlage, welche Zentralverriege
lungsorgane (13) für die Fahrzeugtüren und den Kofferraumdeckel
umfaßt, die von dem Steuergerät (20) angesteuert werden. Das
Steuergerät (20) bildet folglich zusammen mit den davon ange
steuerten Verriegelungselementen (13) und dem eingangsseitigen
Empfänger (10) eine Zugangsschutzeinrichtung zum Sperren bzw.
Freigeben der Fahrzeugtüren und des Kofferraumdeckels. Eine
weitere Funktion dieses Steuergerätes (20) besteht darin, den
Zustand eines Öffnungsschalters (12) der Fahrertür zu überwa
chen und eine entsprechende Information auf den CAN-Bus (19) zu
geben.
Die übrigen, in die Sicherungseinrichtung einbezogenen Steuer
geräte (30, 40, 50) sind Teil der realisierten Wegfahrsperre
und stellen fahrbetriebsnotwendige Einheiten dar. So ist eines
ein Motorsteuergerät (30) und ein weiteres ein Getriebesteuer
gerät (40). Stellvertretend für die weiteren, in die Wegfahr
sperre integrierten Fahrzeugaggregate bzw. Steuergeräte ist
symbolisch das weitere Steuergerät (50) wiedergegeben, wobei
der schaltungstechnische Aufbau dieser weiteren Steuergeräte,
soweit er die Wegfahrsperrfunktion betrifft, demjenigen des Ge
triebesteuergerätes (40) entspricht. Weiterer Bestandteil der
Wegfahrsperre sind die gemeinsam mit der Ausgangsschutzeinrich
tung genutzte Empfängereinheit (10) sowie eine Anzeigeeinheit
(9), welche eine entsprechende Anzeige bereitstellt, wenn die
Wegfahrsperre automatisch geschärft wurde. Es versteht sich,
daß die zur Realisierung der Zugangsschutzfunktion oder Weg
fahrsperrfunktion in den jeweiligen Steuergeräten (20, 30, 40,
50) vorgenommenen schaltungstechnischen Maßnahmen auch in wei
teren Steuergeräten, z. B. eines Antiblockiersystems, einer Kom
fortsteuerung, eines Radios usw., verwirklicht sein können, so
daß jeweils die entsprechenden Funktionen an die Sicherung oder
Entsicherung der Fahrzeugzugangselemente bzw. an die Schärfung
oder Entschärfung der Wegfahrsperre angekoppelt sind.
Die Kommunikation zwischen dem fahrzeugseitigen Teil der Siche
rungseinrichtung und dem benutzerseitigen Teil in Form der
Fernsteuerungseinheit (1) erfolgt über eine Infrarotstrecke,
wobei alternativ jede andere Form der Datenübertragung möglich
ist, z. B. auch über Funk. Es muß lediglich in jedem Fall si
chergestellt sein, daß über die Fernsteuerungseinheit (1) so
wohl von außerhalb als auch von innerhalb des Fahrzeugs mit der
fahrzeugseitigen Empfängereinheit (10) kommuniziert werden
kann. Im vorliegenden Fall der Infrarot-Kommunikationsstrecke
wird gleichzeitig in nicht näher gezeigter Weise eine grobe Be
nutzerortung durchgeführt, indem die Empfangseinheit (10) die
Einstrahlungsintensität und -richtung mittels separater Auswer
tung ihrer Fotoempfänger erfaßt und eine entsprechende Informa
tion auf den CAN-Bus (19) gibt. Beispielhaft wird hierbei der
zweite Steuerbefehl zum gleichzeitigen Entsichern der Zugangse
lemente und Entschärfen der Wegfahrsperre nur zugelassen, wenn
er von der Fahrerseite her empfangen wird, um zu verhindern,
daß die Wegfahrsperre schon entschärft wird, obwohl sich der
Benutzer auf der Beifahrerseite oder im Fahrzeugheckbereich
aufhält und von dort versehentlich diesen zweiten Steuerbefehl
abgegeben hat. Die Datenübertragung ist mit einer der herkömm
lichen Codierungen gegen Manipulationen gesichert, z. B. mittels
eines asymmetrischen Wechselcodeverfahrens. Selbstverständlich
kann zur weiteren Erhöhung der Übertragungssicherheit anstelle
der unidirektionalen Datenübertragung von der Fernsteuerungs
einheit (1) zum Fahrzeug auch ein bidirektionaler Datenaus
tausch zur Erkennung eines berechtigten Benutzers vorgesehen
sein, wozu die Sende- und Empfangseinheiten (8, 10) geeignet zu
modifizieren sind.
Das in die Zugangsschutzeinrichtung einbezogene Zentralverrie
gelungssteuergerät (20) beinhaltet als für die Zugangsschutz
funktion relevante Elemente eine Codeempfangseinheit (21), ei
nen Autorisierungscodevergleicher (22), einen Steuerbefehlscode
selektor (23) und ein den beiden letztgenannten Einheiten (22,
23) nachgeschaltetes UND-Gatter (24) als Entscheidungseinheit
über das Sperren oder Freigeben der Fahrzeugzugangselemente.
Über die Codeempfangseinheit (21) entnimmt das Steuergerät (20)
die von der Empfängereinheit (10) auf den CAN-Bus (19) gegebe
nen Codeinformationen, wobei ein erster Abschnitt (21a) dem Au
torisierungscode, ein zweiter Abschnitt (21b) dem ersten Steu
erbefehl, ein dritter Abschnitt (21c) dem zweiten Steuerbefehl
und ein vierter Abschnitt (21d) dem dritten Steuerbefehl zuge
ordnet ist. An den ersten Abschnitt (21a) ist der Autorisie
rungscodevergleicher (22) angeschlossen, der den eingehenden
Autorisierungscode mit einem in ihm fahrzeugseitig abgelegten
Autorisierungscode vergleicht und ein entsprechendes Überein
stimmungs- oder Nichtübereinstimmungssignal an einen Eingang
des UND-Gatters (24) abgibt. Die drei Abschnitte (21b, 21c,
21d) der Codeempfangseinheit (21), die den drei möglichen Steu
erbefehlen zugeordnet sind, sind jeweils mit einem Eingang des
Befehlscodeselektors (23) verbunden, der prüft, ob ein zulässi
ger Steuerbefehl vorliegt und eine entsprechende Information
zwecks Sichern oder Entsichern der Zugangselemente an den ande
ren Eingang des UND-Gatters (24) gibt. Letzteres verknüpft die
beiden Eingangssignale zu einem Ausgangssignal, das die Steue
rungsfunktion dieses Steuergerätes (20) zur Entsicherung bzw.
Sicherung der Fahrzeugzugangselemente freigibt, wenn ein be
rechtigender Autorisierungscode und ein zulässiger Steuerbefehl
vorliegt, und diese Funktion ansonsten blockiert. Speziell be
wirkt das Ausgangssignal unter der Voraussetzung eines berech
tigenden Autorisierungscodes bei Vorliegen eines der beiden er
sten Steuerbefehle das Entsichern und bei Vorliegen des dritten
Steuerbefehls das Sichern der Fahrzeugzugangselemente.
In schaltungstechnisch analoger Weise beinhaltet das Motorsteu
ergerät (30) zur Erfüllung der Wegfahrsperrfunktion eine
Codeempfangseinheit (18), einen Autorisierungscodevergleicher
(27), einen Befehlscodeselektor (28) und ein den beiden letzt
genannten Einheiten nachgeschaltetes UND-Gatter (29) zur Erzeu
gung eines die Motorsteuerungsfunktion dieses Steuergerätes
(30) blockierenden oder freigebenden Ausgangssignals. Dabei be
steht in diesem Fall die Codeempfangseinheit (18) neben einem
Abschnitt (18a) für den Autorisierungscode, an den der Autori
sierungscodevergleicher (27) angeschlossen ist, aus einem zwei
ten Abschnitt (18b) für den zweiten Steuerbefehl und einem
dritten Abschnitt (18c) für den dritten Steuerbefehl, die beide
selektiv mit zugehörigen Eingängen des Befehlscodeselektors
(28) verbunden sind. Im Gegensatz zum Zentralverriegelungssteu
ergerät (20), das der Zugangsschutzeinrichtung zugeordnet ist,
bleibt bei dem der Wegfahrsperre zugeordneten Motorsteuergerät
(30) der erste Steuerbefehl unberücksichtigt und damit ohne
Einfluß auf dessen Betriebsbereitschaft, was den Grund dafür
darstellt, daß dieser erste Steuerbefehl lediglich das Entsi
chern der Zugangselemente des Fahrzeugs bewirkt, ohne einen
Einfluß auf die Wegfahrsperre auszuüben. Dieses Fehlen eines
zulässigen ersten Steuerbefehls in der Codeempfangseinheit (18)
des Motorsteuergerätes (30) im Gegensatz zur Codeempfangsein
heit (21) des Zentralverriegelungssteuergeräts (20) gilt folg
lich auch für alle weiteren, in die Wegfahrsperre einbezogenen
Steuergeräte, wie beispielsweise anhand der Codeempfangseinheit
(31) des Getriebesteuergerätes (40) deutlich wird, die densel
ben Aufbau mit einem ersten Abschnitt (31a) für den Autorisie
rungscode, einem zweiten Abschnitt (31b) für den zweiten Steu
erbefehl und einem dritten Abschnitt (31c) für den dritten
Steuerbefehl aufweist wie die Codeempfangseinheit (18) des Mo
torsteuergerätes (30). Im übrigen besitzt das Getriebesteuerge
rät (40) hinsichtlich eines Autorisierungscodevergleichers
(32), eines Befehlscodeselektors (33) und eines UND-Gatters
(34) den gleichen schaltungstechnischen Aufbau wie das Motor
steuergerät (30).
Wenn das Motorsteuergerät (30) aufgrund des Vorliegens eines
berechtigenden Autorisierungscodes und des zweiten Steuerbe
fehls, der neben dem Entsichern der Zugangselemente gleichzei
tig das Entschärfen der Wegfahrsperre beinhaltet, durch das
entsprechende Ausgangssignal seines UND-Gatters (29) hinsicht
lich seiner Motorsteuerungsfunktion freigegeben ist, kann der
angesteuerte Motor (15) über eine ebenfalls mit dem Motorsteu
ergerät (30) verbundene Motorstartschalteinrichtung (14) ge
startet werden. Analog dazu kann bei in seiner Funktion freige
gebenem Getriebesteuergerät (40) von diesem der jeweils geeig
nete Gang eines Automatikgetriebes des Fahrzeugs gewählt wer
den, wobei dieses Steuergerät (40) über eine entsprechende,
eingangsseitig angeschlossene Einheit (16) die Bremspedalstel
lung zu erkennen vermag. Diese Bremspedalstellungsinformation
kann auch dazu ausgenutzt werden, den Motorstart an die Bedin
gung zu knüpfen, daß die Bremse betätigt ist, wozu diese Infor
mation vom Getriebesteuergerät (40) über den CAN-Bus (19) zum
Motorsteuergerät (30) übertragen wird. Als zusätzliche Absiche
rung gegen unbefugte oder unbeabsichtigte Benutzung ist eine
mit dem Getriebesteuergerät (40) verbundene Wählhebelsperre
(17) vorgesehen, die alternativ auch als Schalthebel- oder Ge
triebesperre realisiert sein kann. Die Ansteuerung ist so ge
wählt, daß die Sicherungsstellung, d. h. die Stellung P bei ei
nem Automatikgetriebe, nur verlassen werden kann, wenn die Zün
dung eingeschaltet ist und die Bremse betätigt wird, daß das
Starten des Motors nur in Getriebestellung P oder N möglich ist
und daß die Zündung nur ausgeschaltet werden kann, wenn die Si
cherungsstellung des Getriebes eingelegt ist. Auch weitere
Funktionsabsicherungen sind damit realisierbar, z. B. daß nur
bei Fahrzeugstillstand die Getriebeschaltung von der Stellung N
in die Stellung R möglich ist.
Der beschriebene, die Fahrzeugsicherungseinrichtung betreffende
schaltungstechnische Aufbau der in die Sicherung einbezogenen
Steuergeräte (20, 30, 40, 50) ermöglicht folglich die Verifi
zierung des Autorisierungscodes sowie die Selektion des Steuer
befehlscodes, von denen abhängig die eigentliche Funktion des
jeweiligen Steuergerätes (20, 30, 40, 50) wie folgt gesperrt
oder freigegeben wird.
Wird mit Betätigen des ersten Tastschalters (2) an der Fern
steuerungseinheit (1) der erste Steuerbefehl ausgelöst, wenn
die Fahrzeugzugangselemente gesichert und die Wegfahrsperre ge
schärft ist, so werden nur die an die Zentralverriegelung ange
schlossenen Zugangselemente entsichert und damit nur der Zu
gang, nicht jedoch der Betrieb des Fahrzeugs ermöglicht. Wird
hingegen unter den gleichen Voraussetzungen anstelle des ersten
Steuerbefehls durch Betätigen des zweiten Tastschalters (3) der
zweite Steuerbefehl ausgelöst, so wird mit dieser einen Betäti
gung sowohl der Zugang zum Fahrzeug über das Steuergerät (20)
freigegeben als auch die Wegfahrsperre durch Freigeben der
diesbezüglichen Steuergeräte (30, 40, 50) entschärft, wonach
der Motor über die Motorstartschalteinrichtung (14) gestartet
werden kann, wenn gleichzeitig die Bremse betätigt wird. Eine
zusätzliche Handhabung der Fernsteuerungseinheit (1) im Fahr
zeug zum Entschärfen der Wegfahrsperre ist nicht erforderlich.
Wenn der Fahrer das Fahrzeug abgestellt hat, kann er über eine
einzige Betätigung des dritten Tastschalters (4) und der damit
einhergehenden Auslösung des dritten Steuerbefehls insbesondere
auch von außerhalb des Fahrzeugs gleichzeitig die Fahrzeugzu
gangselemente vor unberechtigtem Zutritt sichern und die Weg
fahrsperre schärfen, da sämtliche in die Sicherungseinrichtung
einbezogenen Steuergeräte (20, 30, 40, 50) nicht nur auf den
zweiten, sondern auch auf diesen dritten Steuerbefehl in diesem
Sinne ansprechen. Ersichtlich bietet diese Sicherungseinrich
tung einen hohen Bedienkomfort und einen hohen Schutz gegen un
berechtigten Zutritt und unberechtigte Fremdnutzung, wobei im
Fahrzeug kein Lenkradschloß und kein Zündschloß erforderlich
ist, wobei die Motorstartschalteinrichtung (14) z. B. als Zünd
starttaster ausgelegt sein kann.
Weitergehend stellt die Sicherungseinrichtung auch eine automa
tische Schärfung der Wegfahrsperre nach Erreichen einer vorge
gebenen Anzahl von Motorstarts, z. B. 100, oder Ablauf einer
vorgegebenen Zeitdauer, z. B. 12 Stunden, seit einem letztmali
gen Entschärfen derselben zur Verfügung, wenn nicht zuvor eine
manuelle Schärfung der Wegfahrsperre über eine Betätigung des
dritten Tastschalters (4) erfolgt ist. Zu diesem Zweck sind im
Motorsteuergerät (30) ein Zeitzähler (25) und ein Motorstart
zähler (26) vorgesehen, welche jeweils bis zu den eingestellten
Grenzwerten zählen und eine entsprechende Zählinformation an
das UND-Gatter (29) abgeben, so daß die Motorsteuerfunktion
dieses Steuergerätes (30) nach Abstellen des Motors gesperrt
bleibt, wenn einer der Grenzwerte erreicht ist, was die Weg
fahrsperre schärft. Selbstverständlich können ggf. derartige
Zähleinheiten auch in den anderen, in die Wegfahrsperre einbe
zogenen Steuergeräte (40, 50) integriert sein. Möglich ist
auch, die von den Zählern (25, 26) ausgelöste Wegfahrsperrin
formation vom Motorsteuergerät (30) über den CAN-Bus (19) an
die anderen Steuergeräte (40, 50) der Wegfahrsperre weiterzu
leiten. Die automatische Schärfung der Wegfahrsperre gewährlei
stet, daß ein dauerhafter Fahrzeugbetrieb ohne Besitz der be
rechtigenden Fernsteuerungseinheit (1) nicht möglich ist.
Eine weitere automatische Schärfung der Wegfahrsperre durch
Blockierung wenigstens der Motorsteuergerätefunktion ist für
den Fall vorgesehen, daß bei abgestelltem Motor, erkannt vom
Motorsteuergerät (30), die Fahrertür geöffnet ist, was vom Zen
tralverriegelungssteuergerät (20) über den Fahrertürstellungs
schalter (12) erkannt wird, wobei dieses Steuergerät (20) über
den CAN-Bus (19) eine diesbezügliche Information an das Motor
steuergerät (30) und bei Bedarf an die weiteren, in die Weg
fahrsperre einbezogenen Steuergeräte (40, 50) übermittelt. Die
se selbsttätige Schärfung der Wegfahrsperre erfolgt genauer
erst, wenn der Motor vor dem Abstellen eine gewisse Mindest
laufzeit in Betrieb war und die Fahrertür eine vorgegebene Min
destzeitdauer geöffnet bleibt. Damit ist gewährleistet, daß das
Fahrzeug nicht versehentlich mit ungeschärfter Wegfahrsperre
zurückgelassen wird, ohne daß kurzzeitige Motorstartvorgänge
oder Türöffnungs- und -schließvorgänge sich unerwünschterweise
hierauf auswirken. Über die Anzeigeeinheit (9) und bei Bedarf
zusätzlich über die Rückmeldeeinheit (11) kann dem Benutzer an
gezeigt werden, daß eine solche automatische Schärfung der Weg
fahrsperre erfolgt ist, so daß er entsprechend handeln kann.
Insbesondere kann er über die Betätigung des zweiten Tastschal
ters (3) die Wegfahrsperre wieder entschärfen.
Neben den Steuerbefehlswirkungen des vorliegenden Beispiels ist
es selbstverständlich möglich, den Steuerbefehlen auch andere
Wirkungen zuzuordnen, von denen jeweils eine nur die Zugangs
schutzeinrichtung und eine andere sowohl die Zugangsschutzein
richtung als auch die Wegfahrsperreinrichtung beeinflußt. Bei
spielsweise kann einem ersten Steuerbefehl die alleinige Entsi
cherung der Zugangselemente des Fahrzeugs, einem zweiten Steu
erbefehl die alleinige Entschärfung der Wegfahrsperre und einem
dritten Steuerbefehl wie im beschriebenen Beispiel gleichzeitig
die Sicherung der Zugangselemente und die Schärfung der Weg
fahrsperre zugeordnet sein. Eine weitere erfindungsgemäße Maß
nahme besteht darin, nur einen ersten Steuerbefehl, der ledig
lich die Zugangsschutzeinrichtung anspricht, und einen zweiten
Steuerbefehl, der sowohl die Zugangsschutzeinrichtung wie auch
die Wegfahrsperreinrichtung anspricht, vorzusehen.
Für die beschriebene Sicherungseinrichtung sind in nicht näher
gezeigter Weise Notlaufmaßnahmen vorgesehen, die es einem Be
rechtigten auch bei Ausfall der Fernsteuerungseinheit (1), z. B.
aufgrund leerer Batterien, noch ermöglichen, das Fahrzeug zu
betreten und in Benutzung zu nehmen. Als Notlaufmaßnahme für
einen Fahrzeugzugang ist am Kofferraum ein Notschloß angeord
net, das von einem an der Fernsteuerungseinheit (1) ausklappbar
angeordneten, mechanischen Notschlüssel betätigbar ist. Im Kof
ferraum befindet sich dann eine mechanische Entsicherungsein
richtung für eine der Fahrzeugtüren. Durch die Kombination von
Notschloß und Notschlüssel wird gleichzeitig eine von der Zen
tralverriegelung unabhängige Sicherung des Kofferraums erzielt,
um diesen gezielt unzugänglich zu halten. Zum Inbetriebsetzen
des Fahrzeugs, was das Entschärfen der Wegfahrsperre voraus
setzt, ist die Fernsteuerungseinheit (1) als weitere Notlauf
maßnahme mit einem in die Zigarettenanzünderdose des Fahrzeugs
einsteckbaren Notstromanschluß ausgerüstet. Durch kurzzeitiges
Einstecken kann der Fernsteuerungseinheit (1) so viel Energie
zugeführt werden, daß danach der zweite Steuerbefehl über die
Betätigung des zweiten Tastschalters (3) ausgelöst und damit
die Wegfahrsperre entschärft werden kann. Alternativ zur Kombi
nation von Notschloß und Notschlüssel kann vorgesehen sein, die
Verriegelung einer Fahrzeugtür so auszugestalten, daß die Tür
mit einem in einer Werkstatt zur Verfügung stehenden Spezial
werkzeug geöffnet werden kann. Eine weitere Alternative, bei
der auf die Kombination von Notschloß und Notschlüssel verzich
tet werden kann, besteht darin, an einer bestimmten Stelle am Fahr
zeug, z. B. an einem Außenspiegel, eine Energieübertragungsein
richtung, z. B. in Form einer Sendespule, einzubauen, die bei
spielsweise durch Abklappen aktiviert werden kann. Die Fern
steuerungseinheit ist in diesem Fall mit einer Energieempfangs
einrichtung, z. B. einer Empfangsspule, mit Speicher, z. B. einem
Kondensator, ausgerüstet. Bei leerer Batterie wird die Fern
steuerungseinheit direkt an die aktivierte Energieübertragungs
einrichtung gehalten, bis so viel Energie in diese eingekoppelt
ist, daß ein Fernsteuerbefehl, insbesondere ein zugangsentsi
chernder Befehl, gesendet werden kann.
Claims (12)
1. Sicherungseinrichtung für ein Fahrzeug, mit
- - einer Zugangsschutzeinrichtung zum Sichern und Entsichern we nigstens eines Zugangselementes des Fahrzeugs,
- - einer Wegfahrsperreinrichtung, in welcher der Funktionsbe trieb wenigstens einer fahrbetriebsnotwendigen Einheit (30, 40, 50) des Fahrzeuges gesperrt oder freigegeben werden kann, und
- - einer tragbaren Fernsteuerungseinheit (1) zur benutzerange forderten Erzeugung codegeschützter Signale, die Steuerbe fehlsinformationen für die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahrsperreinrichtung enthalten,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die tragbare Fernsteuerungseinheit (1) zur wahlweisen Er zeugung eines ersten, lediglich eine Steuerbefehlsinforma tion für die Zugangsschutzeinrichtung enthaltenden Signals oder eines zweiten, gleichzeitig eine Steuerbefehlsinforma tion für die Zugangsschutzeinrichtung und eine solche für die Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals eingerich tet ist.
2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fernsteuerungseinheit (1) zur wahlweisen Erzeugung eines er
sten, eine Steuerbefehlsinformation lediglich zum Entsichern
des wenigstens einen Zugangselementes enthaltenden Signals, ei
nes zweiten, eine Steuerbefehlsinformation zum gleichzeitigen
Entsichern des wenigstens einen Zugangselementes und Entschärfen
der Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals sowie eines
dritten, eine Steuerbefehlsinformation zum gleichzeitigen Si
chern des wenigstens einen Zugangselementes und Schärfen der
Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals eingerichtet ist.
3. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fernsteuerungseinheit zur wahlweisen Erzeugung eines ersten,
eine Steuerbefehlsinformation lediglich zum Entsichern des we
nigstens einen Zugangselementes enthaltenden Signals, eines
zweiten, eine Steuerbefehlsinformation lediglich zum Entschärfen
der Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals sowie eines
dritten, eine Steuerbefehlsinformation zum gleichzeitigen Si
chern des wenigstens einen Zugangselementes und Schärfen der
Wegfahrsperreinrichtung enthaltenden Signals eingerichtet ist.
4. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wei
ter
dadurch gekennzeichnet, daß
die von der Fernsteuerungseinheit (1) erzeugbaren Signale je
weils zusätzlich zur Steuerbefehlsinformation eine in der Zu
gangsschutzeinrichtung und in der Wegfahrsperreinrichtung fahr
zeugseitig auswertbare Autorisierungscodeinformation enthalten.
5. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wei
ter
dadurch gekennzeichnet, daß
die gleichzeitig die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahr
sperreinrichtung ansprechende Steuerbefehlsinformation aus einem
für beide Einrichtungen identischen Steuerbefehl besteht.
6. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 5, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
in die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahrsperreinrichtung
jeweils wenigstens ein fahrzeugseitiges Steuergerät (20, 30, 40,
50) einbezogen ist, wobei jedes Steuergerät zum Prüfen der Be
rechtigung eines empfangenen Autorisierungscodes und der Zuläs
sigkeit einer empfangenen Steuerbefehlsinformation sowie zum
Ausführen eines empfangenen, zulässigen Steuerbefehls eingerich
tet ist, wobei die Steuerbefehlsinformationen, die gleichzeitig
die Zugangsschutzeinrichtung und die Wegfahrsperreinrichtung an
sprechen, in allen diesen Steuergeräten und die Steuerbefehlsin
formationen, die lediglich die Zugangsschutzeinrichtung anspre
chen, nur in den in die Zugangsschutzeinrichtung einbezogenen
Steuergeräten (20) als zulässig gewertet werden.
7. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 6, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
in wenigstens einem der in die Wegfahrsperreinrichtung einbezo
genen Steuergeräte (30, 40, 50) ein Zeitzähler (25) und ein Mo
torstartzähler (26) zum Abzählen entsprechender, vorgegebener
Grenzwerte seit einem letztmaligen Entschärfen der Wegfahrsperr
einrichtung vorgesehen sind, wobei der Funktionsbetrieb wenig
stens dieses Steuergerätes selbsttätig nach Abstellen des Fahr
zeugs gesperrt wird, sobald wenigstens einer der beiden Zähler
seinen vorgegebenen Grenzwert erreicht hat.
8. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wei
ter
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wegfahrsperreinrichtung das Abstellen des Motors sowie den
Öffnungszustand wenigstens einer Fahrzeugtür überwacht und
selbsttätig den Funktionsbetrieb wenigstens eines einbezogenen
Steuergerätes (30, 40, 50) sperrt, wenn das Abstellen des Motors
nach einem vorangehenden, eine vorgegebene Mindestzeit andauern
den Motorbetriebs und die Öffnung der wenigstens einen Fahrzeug
tür seit einer vorgegebenen Mindestdauer erkannt wurde.
9. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wei
ter
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fernsteuerungseinheit (1) ihre Signale als Infrarotsignale
abgibt und fahrzeugseitig eine diese Signale empfangene Empfän
gereinheit (10) vorgesehen ist, welche die Intensität und Rich
tung der empfangenen Signale zu erkennen und davon abhängige Be
fehlssignale zur Sperrung oder Freigabe der Ausführung der emp
fangenen Steuerbefehlsinformationen zu erzeugen vermag.
10. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wei
ter
gekennzeichnet durch
eine Notstromversorgung der Fernsteuerungseinheit über einen in
eine Zigarrenanzünderdose des Fahrzeugs einsteckbaren Anschluß
oder über eine drahtlose Empfangseinrichtung für elektrische
Energie mit nachgeschaltetem Energiespeicher, der eine Sendeein
richtung für elektrische Energie an einer vorgewählten Position
am Fahrzeug zugeordnet ist.
11. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
weiter
gekennzeichnet durch
eine Notschloß-Notschlüssel-Kombination mit einem an einem Fahr
zeugzugangselement angeordneten Notschloß und einem an der Fern
steuerungseinheit angeordneten Notschlüssel.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19944429418 DE4429418C2 (de) | 1994-08-19 | 1994-08-19 | Sicherungseinrichtung mit Zugangsschutz und Wegfahrsperre für Fahrzeuge |
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Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLER-BENZ AKTIENGESELLSCHAFT, 70567 STUTTGART, |
|
8363 | Opposition against the patent | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70567 STUTTGART, DE |
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8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |