DE19711901C1 - Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Diebstahlschutzsystem für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Diebstahlschutzsystem für ein
Kraftfahrzeug, insbesondere eine schlüssellose, fernbedienba
re Zentralverriegelung und eine elektronische Wegfahrsperre.
Ein bekanntes Diebstahlschutzsystem (DE 41 23 654 A1) weist
einen Codesignalgeber auf, der bei einem durch Betätigen ei
nes Schalters ausgelösten Frage-Antwort-Dialog ein Codesignal
zum Entriegeln der Türen zum Kraftfahrzeug sendet. Nach Über
prüfung der Berechtigung des Codesignals werden die Türen
entriegelt. Beim Verriegeln wird ebenfalls der Frage-Antwort-
Dialog durchgeführt. Die Verriegelung wird jedoch erst dann
durchgeführt, wenn erkannt wird, daß sich der Codesignalgeber
außerhalb des Kraftfahrzeugs befindet.
Wenn der Codesignalgeber bei einem solchen Diebstahlschutzsy
stem von dem Beifahrer getragen wird und der Beifahrer zwi
schendurch aus dem Fahrzeug aussteigt, ohne das Fahrzeug zu
verriegeln, so kann der Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr ver
riegeln. Falls in einem solchen Fall auch noch die Zündung
ausgeschaltet wird, so kann die Zündung nicht mehr einge
schaltet werden, da kein Codesignalgeber im Fahrzeug vorhan
den ist.
Überdies werden bei einem solchen Diebstahlschutzsystem meh
rere Antennen benötigt, die sowohl auf den Innenraum des
Kraftfahrzeugs als auch den Außenraum um das Kraftfahrzeug
gerichtet sind. Mit diesen Antennen muß unterschieden werden,
ob sich ein Codesignalgeber außen oder innen befindet. Da
durch wird das Diebstahlschutzsystem sehr aufwendig, da die
Antennen in ihren Reichweiten genau auf das Kraftfahrzeug ab
gestimmt sein müssen.
Ein weiteres bekanntes Diebstahlschutzsystem (DE 195 29 666
C1) weist mehrere Codesignalgeber auf, die jeweils ein Code
signal aussenden. Durch das Codesignal werden eine oder meh
rere Sicherheitseinrichtungen ver- oder entriegelt, falls
durch die empfangenen Codesignale eine erfolgreiche Authenti
fikation in einer Steuereinheit stattgefunden hat.
Aus der Offenlegungsschrift DE 42 40 426 A1 ist es bekannt,
die Türen nach dem Austeigen wieder zu entriegeln, falls die
Türen beim Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug verriegelt und
der Zündschlüssel im Kraftfahrzeug vergessen wurde.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Diebstahl
schutzsystem für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, das sicher
gegen unbefugte Benutzung des Kraftfahrzeugs ist und das bei
einfachem Aufbau einen hohen Bedienungskomfort bietet.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von
Patentanspruch 1 gelöst. Dabei sind jedem Diebstahlschutzsy
stem mehrere Codesignalgeber zugeordnet, die jeweils bei Be
darf ein Codesignal aussenden. Durch dieses Codesignal können
Türschlösser oder andere Schließstellen ver- oder entriegelt
sowie eine elektronische Wegfahrsperre gelöst werden, wenn
sich das Codesignal erfolgreich authentifiziert. Wenn ein
Codesignalgeber im Fahrzeug verbleibt, während die Zündung
ausgeschaltet ist, so wird dieser Codesignalgeber gesperrt,
sobald eine Tür des Kraftfahrzeugs geschlossen oder ein
Schloß mit einem anderen Codesignalgeber verriegelt wird. Der
Codesignalgeber wird wieder freigegeben, wenn nach dem Öffnen
einer Tür oder zum Entriegeln eines Schlosses ein anderer
Codesignalgeber im Nahbereich außerhalb des Kraftfahrzeugs
erkannt wird.
Somit kann ein Codesignalgeber im Fahrzeug verbleiben, wobei
trotzdem die Sicherheit gewährleistet ist. Der im Fahrzeug
befindliche Codesignalgeber wird solange gesperrt, bis ein
weiterer Codesignalgeber auf Anforderung außerhalb des Fahr
zeugs erkannt wird.
Der im Kraftfahrzeug befindliche Codesignalgeber kann auch
nach Ablauf einer mengen- oder zeitmäßigen Begrenzung automa
tisch gesperrt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind durch die Un
teransprüche beschrieben. So kann jeder Codesignalgeber auf
einem herkömmlichen mechanischen Schlüssel oder auf einer
Chipkarte angeordnet sein. Somit kann der Codesignalgeber
einfach von dem Benutzer mitgenommen werden. In oder an dem Kraftfahrzeug außen angeordnet
ist eine Sende- und Empfangsantenne vorteilhafter
weise außen an der Fahrertür und der Beifahrertür oder in den
Außenspiegeln angeordnet. Als Antenne werden Spulen verwen
det, deren Reichweite nur sehr gering sind, so daß nur der
unmittelbare Außenraum durch die Antennen erfaßt wird. Über
reichweiten werden somit vermieden. Weiter weg befindliche
Codesignalgeber werden infolgedessen nicht angesprochen.
Ein Codesignalgeber kann in eine Aufnahmevorrichtung im Fahr
zeuginneren eingesteckt werden. Solange die Zündung einge
schaltet ist, verhindert eine Sperre das Ausstecken des Code
signalgebers. Der Codesignalgeber kann Tasten aufweisen, nach
deren Betätigung Codesignale drahtlos ausgesendet werden. Im
Bereich des Türgriffs kann ein Auslöseschalter angeordnet
sein, durch den bei Bedarf ein Anforderungssignal ausgelöst
wird, das vom Fahrzeug zum Codesignalgeber gesendet wird.
Daraufhin sendet der Codesignalgeber sein Codesignal zurück.
Der Benutzer braucht somit seinen Codesignalgeber nicht aus
seiner Tasche hervorzuholen, wenn er in sein Fahrzeug ein
steigen möchte.
Zum Einschalten der Zündung ist ein Zündschalter im Bereich
des Lenkrades des Armaturenbretts vorgesehen, durch den eben
falls ein Anforderungssignal erzeugt wird. Wenn der Codesi
gnalgeber das Anforderungssignal empfängt, so sendet er dar
aufhin sein Codesignal zurück.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: ein Blockschaltbild des erfindungsgemäßen Diebstahl
schutzsystems und
Fig. 2: ein Ablaufdiagramm, das die Funktionsweise des Dieb
stahlschutzsystems nach Fig. 1 beschreibt.
Ein erfindungsgemäßes Diebstahlschutzsystem für ein Kraft
fahrzeug weist eine Steuereinheit 1 (Fig. 1) auf, mit deren
Hilfe eine oder mehrere Sicherheitseinrichtungen im Kraft
fahrzeug ver- oder entriegelt werden können. Die Steuerein
heit 1 ist zumindest mit einer Sende- und Empfangsantenne 2
verbunden, die beispielsweise als Spule in der Kraftfahrzeug
tür oder in einem Außenspiegel angeordnet ist (die Außenbe
grenzung des Kraftfahrzeugs ist durch die gestrichelte Linie
in der Fig. 1 angedeutet). Über diese Sende- und Empfangsan
tenne 2 kann ein Anforderungssignal induktiv ausgesendet und
Codesignale von einem oder mehreren tragbaren Codesignalge
bern 3 induktiv empfangen werden.
Die Steuereinheit 1 ist mit einem Auslöseschalter 4 verbun
den, der sich im Bereich des Türgriffs an der Außenseite des
Kraftfahrzeugs befindet. Bei Betätigen des Auslöseschalters 4
wird durch die Steuereinheit 1 veranlaßt, daß das Anforde
rungssignal über die Sende- und Empfangsantenne 2 ausgesendet
wird.
Des weiteren ist die Steuereinheit 1 mit Zustandssensoren 5
verbunden, die beispielsweise erkennen, ob die Tür oder die
Fenster offen oder geschlossen sind. Die Zustandssensoren 5
können auch den Zustand des Getriebes oder von (Brems-, Gas-)
Pedalen erkennen.
Die Steuereinheit 1 kann zusätzlich mit einem Empfänger 6
verbunden sein, der von einem Codesignalgeber 3 ausgesandte
Codesignale (Infrarot- oder Funksignale) aus größerer Entfer
nung empfangen kann. Die Codesignale werden dann der Steuer
einheit 1 zur Auswertung zugeführt.
Eine Aufnahmevorrichtung 7 für einen Codesignalgeber 3 ist im
Fahrzeuginnenraum im Bereich des Lenkrades, des Armaturen
brettes oder der Mittelkonsole angeordnet. In der Aufnahme
vorrichtung 7 ist eine Sende- und Empfangseinheit mit einer
Sende- und Empfangsspule 7' angeordnet, die Signale zu dem
Codesignalgeber 3 in der Aufnahmevorrichtung 7 aussendet so
wie Signale von diesem empfängt und an die Steuereinheit 1
zur Auswertung weiterleitet. Wenn der Codesignalgeber 3 in
der Aufnahmevorrichtung 7 eingelegt ist, so sendet dieser auf
Anforderung oder Betätigen einer Taste 10 sein Codesignal zu
der Steuereinheit 1, das dort auf seine Berechtigung hin
überprüft wird (Authentifikation).
Wenn das Codesignal als berechtigt erkannt wird, werden ein
oder mehrere Sicherheitseinrichtungen, wie Zentralverriege
lungsanlage 8 (Türschlösser, Kofferraumschlösser), Handschuh
fachschlösser, Tankdeckelschlösser, Motorraumschlösser, usw.
ver- oder entriegelt. Ebenso kann mit dem Codesignal eine
elektronische Wegfahrsperre 9 und eine elektronische Len
kungsverriegelung ver- oder entriegelt werden.
Die Funktionsweise des Diebstahlschutzsystems wird im folgen
den anhand des Ablaufdiagramms der Fig. 2 (die Fig. 2a,
2b und 2c ergeben zusammengesetzt die Fig. 2) näher erläu
tert. Zunächst ist das Fahrzeug in seiner Ruhelage, d. h. die
Zentralverriegelungsanlage 8 ist geschlossen und der Motor
(Zündung) ist ausgeschaltet. Wenn ein Benutzer Zugang zu dem
Kraftfahrzeug wünscht, so betätigt er zunächst den Auslöse
schalter 4. Da der Auslöseschalter 4 in zeitlichen Abständen
daraufhin abgefragt wird, ob eine Betätigung vorliegt, wird
die Betätigung des Auslöseschalters 4 erkannt und an die
Steuereinheit 1 gemeldet.
Daraufhin findet ein Frage-Antwort-Dialog zwischen der Steu
ereinheit 1 und dem Codesignalgeber 3 statt. Hierzu wird von
der Steuereinheit 1 das Anforderungssignal zu dem Codesignal
geber 3 über die Sende- und Empfangsantenne 2 ausgesendet.
Der Codesignalgeber 3 antwortet daraufhin mit seinem Codesi
gnal, das über die Sende- und Empfangsantenne 2 der Steuer
einheit 1 zugeführt wird. In der Steuereinheit 1 wird die Be
rechtigung (Authentifikation) des Codesignals überprüft.
Hierzu wird das Codesignal mit einem in der Steuereinheit 1
gespeicherten oder dort erzeugten Sollcodesignal verglichen.
Bei Übereinstimmung wird ein Freigabesignal für eine Sicher
heitseinrichtung erzeugt, wodurch die Sicherheitseinrichtung
ver- oder entriegelt wird.
Um die Türen des Kraftfahrzeugs zu entriegeln, kann statt ei
ner Betätigung des Auslöseschalters 4 an der Fahrzeugtür auch
eine Taste 10 auf dem Codesignalgeber 3 betätigt werden.
Durch Betätigen der Taste 10 wird ein Codesignal per Infrarot
oder per Funk zu dem Empfänger 6 im Kraftfahrzeug übertragen.
Der Empfänger 6 leitet das Codesignal weiter zur Steuerein
heit 1, wo es auf seine Berechtigung hin überprüft wird.
Wenn die Authentifikation erfolgreich war, so werden über die
Zentralverriegelungsanlage 8 die Türschlösser der Fahrertür
oder aller Türen sowie von weiteren Schließstellen (Tank
deckel, Kofferraum, Handschuhfach) entriegelt. Gleichzeitig
kann ein Freigeben der Funktionen eines im Kraftfahrzeug be
findlichen Codesignalgebers 3 stattfinden, worauf später noch
näher eingegangen wird.
Wenn der Benutzer sein Fahrzeug in Betrieb nehmen (Starten
und Losfahren) möchte, so steckt er den oder einen weiteren
Codesignalgeber 3 in die Aufnahmevorrichtung 7 und betätigt
einen Zündschalter. Die Aufnahmevorrichtung 7 kann beispiels
weise das Zündschloß sein. Wenn der Codesignalgeber 3 auf dem
mechanischen Zündschlüssel angeordnet ist, so wird der Zünd
schlüssel in das Zündschloß eingesteckt und gedreht. Dabei
wird der Zündschalter betätigt, woraufhin die Aufnahmevor
richtung 7 ein Anforderungssignal zu dem Codesignalgeber 3
sendet, der dann mit seinem Codesignal antwortet.
Das Codesignal wird in der Steuereinheit 1 auf seine Berech
tigung hin überprüft. Zusätzlich können mit dem Codesignal
Komfortsignale zu der Steuereinheit 1 gesendet werden, durch
die beispielsweise Fahrersitz, Innen- und Außenspiegel oder
die Klimaanlage für den jeweiligen Benutzer individuell ein
gestellt werden können. Hierzu sind für jeden Benutzer ent
sprechende Daten in dem Codesignalgeber 3 gespeichert und
werden in den Komfortsignalen zum Kraftfahrzeug übertragen.
Wenn das Codesignal als berechtigt erkannt wird, so wird der
Motor gestartet und das Fahrzeug kann gefahren werden. Wenn
der Benutzer einen Zwischenstop einlegen will (z. B. zum Tan
ken), so schaltet er zunächst die Zündung aus (Motorstop).
Wenn der Benutzer ohne Verriegeln zu wollen aussteigt, so
wird die Sende- und Empfangsantenne 2 durch das Öffnen und
erneute Schließen der Fahrertür (wird durch die Zustandssen
soren 5, insbesondere Türkontaktschalter, erfaßt) durch die.
Steuereinheit 1 aktiviert. Dabei wird ein Anforderungssignal
nach außen gesendet. Bedingt durch die metallene Karosserie
gelangt das durch die Sende- und Empfangsantenne 2 erzeugte
Feld nicht oder nur sehr gedämpft in das Fahrzeuginnere.
Wenn der Benutzer den ersten Codesignalgeber 3 in der Aufnah
mevorrichtung 7 stecken läßt und einen weiteren Codesignalge
ber 3 bei sich hat, so wird dieser weitere Codesignalgeber 3
außerhalb des Kraftfahrzeugs erkannt, da dieser auf das An
forderungssignal mit seinem Codesignal antwortet. Infolgedes
sen kann der Codesignalgeber 3, der sich bei ausgeschalteter
Zündung noch in der Aufnahmevorrichtung 7 befindet, durch die
Steuereinheit 1 in seinen Funktionen deaktiviert werden, so
daß kein Motorstart mehr mit diesem möglich ist (Aussenden
des Codesignals wird verhindert).
Wenn kein Codesignalgeber 3 außerhalb des Fahrzeugs erkannt
wird, so beleibt der in der Aufnahmevorrichtung 7 befindliche
Codesignalgeber 3 weiterhin in vollem Funktionsumfang be
triebsbereit. Bei Betätigen des Zündschalters wird daher auch
die Wegfahrsperre 9 gelöst, so daß das Kraftfahrzeug in Be
trieb genommen werden kann.
Bei erneutem Einstieg in das Kraftfahrzeug wird dies durch
die Zustandssensoren 5 in der Tür erkannt. Daraufhin wird
wiederum die Steuereinheit 1 aktiv und veranlaßt die Sende-
und Empfangsantenne 2, das Anforderungssignal auszusenden.
Wenn kein Codesignalgeber 3 im Nahbereich des Kraftfahrzeugs
mit seinem Codesignal antwortet, so bleibt der in der Aufnah
mevorrichtung 7 befindliche Codesignalgeber 3 deaktiviert.
Wird jedoch ein Codesignalgeber 3 im Nahbereich erkannt, so
wird der Codesignalgeber 3 im Fahrzeug durch die Steuerein
heit 1 wieder betriebsbereit geschaltet. Das Fahrzeug kann
dann nach Aussenden des Codesignals des Codesignalgebers 3 in
der Aufnahmevorrichtung 7 ordnungsgemäß in Betrieb genommen
werden.
Die bisherige Vorgehensweise wurde ohne Verriegelungswunsch
beim Zwischenstop beschrieben. Wenn der Fahrer beim Zwischen
stop jedoch sein Fahrzeug verriegeln möchte, so betätigt er
den Auslöseschalter 4 in der Nähe des Türgriffs. Daraufhin
wird das Anforderungssignal ausgesendet. Die Türen werden nur
dann verriegelt, wenn ein Codesignalgeber 3 außerhalb des
Fahrzeugs sein Codesignal zu der Steuereinheit 1 zurücksen
det.
Falls zu diesem Zeitpunkt noch ein Codesignalgeber 3 im
Kraftfahrzeug, z. B. in der Aufnahmevorrichtung 7 vorhanden
ist, so wird dieser deaktiviert, so daß er kein Codesignal
zum Lösen der Wegfahrsperre 9 aussenden kann oder das Codesi
gnal wird von der Steuereinheit 1 zur Authentifikation nicht
angenommen.
Falls der Fahrer wieder in sein Fahrzeug einsteigen möchte,
so betätigt er den Auslöseschalter 4, wodurch wiederum der
Frage-Antwort-Dialog stattfindet. Bei erfolgreicher Authenti
fikation werden die Fahrzeugtüren entriegelt. Falls noch ein
Codesignalgeber 3 in der Aufnahmevorrichtung 7 oder im Fahr
zeuginneren angeordnet ist, so wird dieser Codesignalgeber 3
nun wieder aktiviert, damit er das Codesignal zum Lösen der
Wegfahrsperre 9 aussenden kann, falls dies durch Betätigen
des Zündschalters ausgelöst wird.
Der Codesignalgeber 3, der sich im Kraftfahrzeug befindet,
kann über die Steuereinheit 1, die mit der Aufnahmevorrich
tung 7 über eine Datenleitung 11 (z. B. Datenbus) verbunden
ist, und die Sende- und Empfangseinheit oder durch einen son
stigen Sender im Kraftfahrzeug ein Signal zum Sperren oder
Freigeben des Codesignalgebers 3 empfangen. Da mit der Sende-
und Empfangseinheit in der Aufnahmevorrichtung 7 nur geringe
Reichweiten möglich sind, muß sich der Codesignalgeber 3
schon in der Aufnahmevorrichtung 7 oder in unmittelbarer Nähe
zu ihr befinden, damit er durch die Sende- und Empfangsein
heit ein Signal zum Sperren oder Freigeben seiner Funktiona
lität empfangen kann.
Die Codesignalgeber 3 können auf herkömmlichen mechanischen
Schlüsseln oder auf sogenannten Smart Cards (scheckkarten
große Chipkarten) angeordnet sein. Die Aufnahmevorrichtung 7
weist zum Einstecken des Codesignalgebers 3 eine entsprechen
de Öffnung auf.
Vorteilhaft ist es, wenn der Codesignalgeber 3 auf dem Zünd
schlüssel angeordnet ist. Somit kann das Zündschloß als Auf
nahmevorrichtung 7 verwendet werden. Für die Erfindung ist es
jedoch unwesentlich, wie der Codesignalgeber 3 ausgebildet
ist und wo die Aufnahmevorrichtung 7 im Innenraum des Kraft
fahrzeugs angeordnet ist.
Der Zündschalter kann durch Schalterbetätigung beim Drehen
des Zündschlüssels im Zündschloß eingeschaltet werden. Ebenso
kann ein separater Zündschalter im Fahrzeug angeordnet sein,
bei dessen Betätigung das Anforderungssignal erzeugt wird.
Der Codesignalgeber 3 kann über die Aufnahmevorrichtung 7 mit
Energie versorgt werden. Hierzu kann der Codesignalgeber 3
einen eigenen wiederaufladbaren Energiespeicher aufweisen,
der dann mit Energie geladen wird, wenn der Codesignalgeber 3
in der Aufnahmevorrichtung 7 angeordnet ist. Der Codesignal
geber 3 kann auch mit einer Batterie mit Energie versorgt
werden, die dann ausgetauscht werden muß, wenn der Energie
vorrat zur Neige geht. Dies kann durch eine Spannungsüberwa
chung über die Aufnahmevorrichtung 7 detektiert und dem Be
nutzer durch eine Anzeige signalisiert werden.
Die Aufnahmevorrichtung 7 kann eine nicht dargestellte Sperre
aufweisen, durch die bei eingeschalteter Zündung eine Entnah
me des Codesignalgebers 3 aus der Aufnahmevorrichtung 7 ver
hindert wird. Im Falle des Zündschlosses (Zylinderschloß) ist
dies herkömmlicherweise bereits realisiert, da der Zünd
schlüssel in der Stellung "ACC", "START" oder "ON" nicht ab
zuziehen ist. In der Stellung "OFF" wird der Zündschlüssel in
das Zündschloß eingeführt und kann auch nur in dieser Stel
lung wieder abgezogen werden.
Im Fahrersitz kann auch ein Zustandssensor 5 angeordnet sein,
der erkennt, ob der Fahrersitz belegt ist oder nicht. Falls
der Sitz nicht belegt ist, so kann vorgesehen sein, daß ein
in der Aufnahmevorrichtung 7 befindlicher Codesignalgeber 3
oder ein anderer Codesignalgeber 3 der sich im Kraftfahrzeu
ginnenraum befindet, in seiner Funktion gesperrt wird. Die
Sperre wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der Benutzer
mit einem Codesignalgeber 3 in das Fahrzeug einsteigt und den
Fahrersitz belegt.
Wenn sich eine Person im Kraftfahrzeug befindet, die die In
nenverriegelung an einer Tür betätigt, so kann ein gesperrter
Codesignalgeber 3 in der Aufnahmevorrichtung 7 wieder freige
geben werden, falls sich gleichzeitig ein Codesignalgeber 3
im Nahbereich des Kraftfahrzeugs befindet und sein Codesignal
korrekt zur Steuereinheit 1 sendet.
Ebenso kann ein Startversuch mit gesperrtem Codesignalgeber 3
in der Aufnahmevorrichtung 7 zur Freigabe dieses Codesignal
gebers 3 führen, falls gleichzeitig ein weiterer Codesignal
geber 3 im Nahbereich des Kraftfahrzeugs erkannt wird.
Die Codesignalgeber 3 können in ihrer Funktionalität gleich
sein, d. h. daß mit jedem Codesignalgeber 3 sowohl die Zen
tralverriegelungsanlage 8 betätigt als auch die Wegfahrsperre
9 gelöst werden kann. Auch können dann mit jedem Codesignal
geber 3 Komfortfunktionen (Fenster/Schiebedach/Verdeck Öffnen
oder Schließen, Lichter/Klimaanlage/Heizung Ein- oder Aus
schalten) im Kraftfahrzeug fernbedient werden.
Die Codesignalgeber 3 müssen dabei von der Mechanik her nicht
identisch ausgebildet sein. Wichtig ist, daß die gleichen
Verriegelungseinheiten mit dem Codesignal gesteuert werden
können. So kann der Codesignalgeber 3 auf einem mechanischen
Schlüssel (auf dem Schlüsselgriff), auf einer Chipkarte oder
in einem funktionell gleichwertigen Gehäuse angeordnet sein.
Der Codesignalgeber 3 sollte dabei klein ausgebildet sein,
damit er einfach in jeder Tasche vom Benutzer mitgenommen
werden kann.
Die Codesignalgeber 3 können aber auch unterschiedlich in ih
rer Funktionalität sein. Dabei kann es Codesignalgeber 3 ge
ben, die ständig im Kraftfahrzeug verbleiben können. Diese
Codesignalgeber 3 werden im folgenden als Innenschlüssel be
zeichnet. Andere Codesignalgeber 3 trägt der Benutzer mit
sich. Diese Codesignalgeber 3 werden im folgenden als Außen
schlüssel bezeichnet. Dem Diebstahlschutzsystem können dabei
mehrere Innenschlüssel und mehrere Außenschlüssel zugeordnet
sein.
Der Innenschlüssel ist für die Aufnahmevorrichtung 7 vorgese
hen und kann ständig in ihr verbleiben. Der Innenschlüssel
dient zur Erteilung der grundlegenden Fahrberechtigung (Lösen
der Wegfahrsperre 9 und gegebenenfalls Entriegeln des Lenk
radschlosses).
Der Innenschlüssel kann auch Funktionen zum Fernbedienen der
Zentralverriegelungsanlage 8 und zum Fernbedienen von Kom
fortfunktionen beinhalten. Der Innenschlüssel kann auch zur
Codierung von Radio, Funktelefon, usw. benützt werden. Hier
bei sind entsprechende Sperr-/Freigabefunktionen nur dann ge
geben, wenn sich der Innenschlüssel in der Aufnahmevorrich
tung 7 befindet und ein berechtigtes Codesignal abgegeben
hat. Nur dann kann beispielsweise das Radio eingeschaltet
werden.
Der Außenschlüssel dient in erster Linie für die Zugangsbe
rechtigung, d. h. dem Fernbedienen der Zentralverriegelungsan
lage 8. Die restlichen Funktionen des Außenschlüssels können
zeitlich oder mengenmäßig begrenzt ausgelegt werden (z. B. be
grenzte Anzahl von Fernbedienvorgängen, begrenzte Anzahl von
Startvorgängen, Sperren der Kofferraumentriegelung, Sperren
des Handschuhfachs, usw. ). Es kann auch vorgesehen sein, daß
eine Begrenzung dieser Funktionen nur zum Tragen kommt, falls
kein Innenschlüssel im Kraftfahrzeug vorhanden ist.
Wenn die Zentralverriegelungsanlage 8 mittels eines Außen
schlüssels verriegelt wird, so sperrt die Steuereinheit 1 al
le Funktionen des Innenschlüssels. Dies kann so ausgelegt
sein, daß die Sperrung nur dann erfolgt, wenn der Innen
schlüssel in der Aufnahmevorrichtung 7 steckt.
Die Funktionen des Innenschlüssels können auch erst nach ei
ner gewissen Zeitdauer, einer Anzahl von gefahrenen Kilome
tern oder einer begrenzten Anzahl von Motorstarts gesperrt
werden.
Es kann auch vorgesehen sein, daß nur bestimmte Funktionen
des Innenschlüssels gesperrt werden, so daß beispielsweise
nur ein Motorstart (Lösen der Wegfahrsperre 9) mit dem Innen
schlüssel und ein Verriegeln der Türen über die Zentralver
riegelungsanlage 8 möglich ist. Somit kann das Fahrzeug mit
dem Außenschlüssel in einer Werkstatt zur Reparatur oder in
einem Hotel zum Parken des Fahrzeugs abgegeben werden. Sofern
der Innenschlüssel dann im Kraftfahrzeug verbleibt, so kann
weist der Außenschlüssel seine volle Funktionsfähigkeit auf.
Ist jedoch der Innenschlüssel nicht im Kraftfahrzeug, so sind
bestimmte Funktionen gesperrt. Z. B. könnte der Kofferraum und
das Handschuhfach nicht mit dem Außenschlüssel entriegelt
werden. Mit dem Einlegen des Innenschlüssels in die Aufnahme
vorrichtung 7 wird die volle Funktionsfähigkeit wieder herge
stellt.
Wird die Zentralverriegelungsanlage 8 mittels eines Außen
schlüssels oder eines anderen Innenschlüssels entriegelt
wird, so gibt die Steuereinheit 1 die Funktionen des Innen
schlüssels wieder frei. Bei der Freigabe der Funktionen des
Innenschlüssels muß dieser nicht zwingend in der Aufnahmevor
richtung 7 stecken.
Wird bei einem gesperrten Innenschlüssel die Zentralverriege
lungsanlage 8 über einen Innenverriegelungsschalter
(Verriegelungsknopf innen in der Tür) entriegelt, so kann von
der Steuereinheit 1 abgefragt werden, ob sich ein Außen
schlüssel im Nahbereich des Kraftfahrzeugs befindet. Wenn ein
Außenschlüssel im Nahbereich als berechtigt erkannt wird, so
wird der Innenschlüssel freigegeben.
Wird bei einem gesperrten Innenschlüssel ein Startversuch un
ternommen, so kann ebenfalls abgefragt werden, ob sich ein
Außenschlüssel im Nahbereich des Kraftfahrzeugs befindet.
Wenn sich ein Außenschlüssel dort befindet, so wird der In
nenschlüssel freigegeben. Die Inbetriebnahme kann danach ord
nungsgemäß erfolgen.
Wird kein Außenschlüssel als berechtigt erkannt, so kann
Alarm unmittelbar am Kraftfahrzeug (Hupe oder Lichter werden
intermittierend ein- und ausgeschaltet) ausgelöst werden. Es
kann auch ein "stiller" Alarm ausgelöst werden, bei dem ein
Alarmsignal über einen Sender zu dem Außenschlüssel oder zu
einer fernen Zentrale ausgesendet wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Diebstahlschutzsystem wird keine
Antenne benötigt, die ihre Signale in das Fahrzeuginnere sen
det und von dort empfängt. Es genügen einfache und kleine An
tennen an der Außenseite des Fahrzeugs. Eine genaue Abgren
zung zwischen Innenbereich und Außenbereich des Kraftfahr
zeugs ist nicht nötig.
Auch kann der Codesignalgeber 3, der die Wegfahrsperre 9 ge
löst hat, nicht aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden, ohne
daß dies bemerkt und das Kraftfahrzeug entsprechend gesichert
wird. Das Diebstahlschutzsystem ist einfach zu handhaben, da
ein Codesignalgeber 3 im Fahrzeug verbleiben kann, ohne daß
die Sicherheit eingeschränkt ist. Der Benutzer braucht daher
nicht jedesmal seinen Codesignalgeber 3 hervorzuholen, bevor
er sein Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen möchte.
Die Reichweite der Signale, die von der Sende- und Empfangs
antenne 2 an der Außenseite des Kraftfahrzeugs und von der
Sende- und Empfangseinheit in der Aufnahmevorrichtung 7 aus
gesendet werden, ist durch die Ausgestaltung der jeweiligen
Antennen und deren Ansteuerung abhängig. Wenn als Antennen
Spulen verwendet werden, so werden die Signale induktiv über
tragen. Dabei sollte die Sende- und Empfangsantenne 2 eine
Reichweite von etwa 1 bis 2 m aufweisen.
Dies entspricht dann auch dem Nahbereich um das Kraftfahr
zeug, innerhalb dessen ein Codesignalgeber 3 als berechtigt
erkannt werden kann. Die Reichweite und der Nahbereich hängt
dabei vom Anbringungsort der Sende- und Empfangsantenne 2 ab.
Üblicherweise erstreckt sich der Nahbereich etwa halbkugel
förmig um die Fahrer- und Beifahrertür oder um die Außenspie
gel.
Für die Sende- und Empfangseinheit im Fahrzeug genügt eine
Reichweite von wenigen Zentimetern. Die IR- oder Funksignale
weisen dagegen eine Reichweite von z. T. über 100 m auf.
Die Codesignals sind in der Regel binär codierte Signale, die
nach einer vorgegebenen mathematischen Rechenvorschrift ver
schlüsselt werden. Zum Erzeugen des Codesignals wird vorteil
hafterweise ein sogenannter Wechselcode verwendet. Dabei wird
bei jedem Aussenden ein gegenüber dem Vorgänger verändertes
Codesignal ausgesendet. Falls das Codesignal einmal unberech
tigt abgehört werden sollte, so führt das Wiedergeben des
aufgezeichneten Codesignals nicht zu einer Betätigung der
Zentralverriegelungsanlage 8 oder zum Lösen der Wegfahrsperre
9.
Noch sicherer wird das Diebstahlschutzsystem, wenn das Code
signal mit Hilfe eines Kryptoalgorithmus erzeugt wird. Dabei
wird eine Zufallszahl als Anforderungssignal ausgesendet. So
wohl im Codesignalgeber 3 als auch in der Steuereinheit 1
wird ein Codesignal mit Hilfe eines geheimen Kryptoschlüssels
und der Zufallszahl errechnet. Wenn das empfangene Codesignal
und das in der Steuereinheit 1 erzeugte Codesignal überein
stimmen, so ist die Authentifikation erfolgreich und das emp
fangene Codesignal war berechtigt.
Unter dem Begriff Wegfahrsperre sind alle elektronischen Ein
griffe in elektronische Einheiten des Kraftfahrzeugs zu ver
stehen, durch die ein Starten und Wegfahren des Kraftfahr
zeugs nur bei berechtigtem Codesignal ermöglicht wird. So
kann das Motorsteuergerät, das Zündsteuergerät, das Getriebe
steuergerät, usw. einzeln oder gemeinsam in die Wegfahrsperre
9 eingebunden sein. Diese Steuergeräte werden nur bei berech
tigtem Codesignal freigegeben. Ohne Freigabe dieser Steuerge
räte ist eine Inbetriebnahme nicht möglich.
Claims (9)
1. Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug mit
- 1. - mehreren Codesignalgebern (3), die jeweils Codesignale aus senden, durch die eine oder mehrere Sicherheitseinrichtun gen (8, 9) ver- oder entriegelt werden, wenn durch die emp fangenen Codesignale eine erfolgreiche Authentifikation in einer Steuereinheit (1) stattgefunden hat,
- 2. - wobei ein im Kraftfahrzeug befindlicher Codesignalgeber (3) zumindest teilweise in seinen Funktionen gesperrt wird, wenn nach Verriegeln einer oder mehrerer Sicherheitsein richtungen (8) oder nach Verriegeln einer oder mehrerer Si cherheitseinrichtungen (8) und einer weiteren Bedingung mit einem anderen Codesignalgeber dieser im Nahbereich des Kraftfahrzeugs als berechtigt erkannt wird, und ein im Kraftfahrzeug befindlicher Codesignalgeber (3) freigegeben wird, wenn nach Entriegeln einer oder mehrerer Sicherheit seinrichtungen (8) mit einem anderen Codesignalgeber dieser im Nahbereich des Kraftfahrzeugs als berechtigt erkannt wird.
2. Diebstahlschutzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Codesignalgeber (8) auf einem herkömmlichen
mechanischen Schlüssel oder auf einer scheckkartengroßen Kar
te angeordnet ist.
3. Diebstahlschutzsystem nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (1)
mit einer Sende- und Empfangsantenne (2) elektrisch verbunden
ist, deren Reichweite, bis zu der Codesignale noch mit aus
reichender Stärke empfangen werden können, auf die unmittel
bare Umgebung um das Kraftfahrzeugs begrenzt ist und daß die
Steuereinheit (1) mit einem Empfänger (6) für Infrarot- oder
Funksignale verbunden ist.
4. Diebstahlschutzsystem nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufnahmevorrichtung
(7) für den Codesignalgeber (3) im Innenraum des Kraftfahr
zeugs vorgesehen ist, in die der Codesignalgeber (3) zur In
betriebnahme des Kraftfahrzeugs eingesteckt wird.
5. Diebstahlschutzsystem nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Codesignalgeber (3)
eine Taste (10) aufweist, nach deren Betätigung ein Codesi
gnal drahtlos ausgesendet wird.
6. Diebstahlschutzsystem nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Auslöseschalter (4) im Bereich des
Türgriffs angeordnet ist, durch den durch die Steuereinheit
(1) ein Anforderungssignal erzeugt wird, das von dem Kraft
fahrzeug zu dem Codesignalgeber (3) gesendet wird, der dar
aufhin das Codesignal erzeugt und drahtlos zurücksendet.
7. Diebstahlschutzsystem nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Zündschalter im Bereich des Lenkrades
oder des Armaturenbretts angeordnet ist, durch den ein Anfor
derungssignal erzeugt wird, das zum Codesignalgeber (3) ge
sendet wird, der daraufhin das Codesignal drahtlos zurücksen
det.
8. Diebstahlschutzsystem nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Sicherheitseinrich
tungen eine Zentralverriegelungsanlage (8), eine elektroni
sche Wegfahrsperre (9), ein Funktelefon oder ein Autoradio
dienen, die jeweils durch das Codesignal freigegeben oder ge
sperrt werden.
9. Diebstahlschutzsystem nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Bedingung
ein Ablauf einer Zeitdauer, eine Anzahl von gefahrenen Kilo
metern oder eine Anzahl von Inbetriebnahmen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1997111901 DE19711901C1 (de) | 1997-03-21 | 1997-03-21 | Diebstahlschutzsystem für ein Kraftfahrzeug |
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