DE4428181C1 - Sicherungseinrichtung für elektrische Kabel - Google Patents
Sicherungseinrichtung für elektrische KabelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sicherungseinrichtung für das freie
Ende eines elektrischen Erdkabels.
Wenn beispielsweise in einem Neubaugebiet mehrere Neubauten
erstellt werden, wird zu deren Stromversorgung ein elektrisches
Erdkabel verlegt, von dem für jedes Gebäude ein Kabelstrang
abzweigt. Diese Kabelabgänge bleiben meist zunächst unversorgt,
da die Kabel in der Regel so früh verlegt werden, daß in den
noch im Bauzustand befindlichen Gebäuden noch nicht die nötigen
Anschlüsse wie der Hausanschlußkasten installiert sind, oder die
Enden im Kabelverteiler sind noch nicht angeschlossen. In sol
chen in der Praxis häufig anzutreffenden Fällen liegen die
Kabelabgänge mit am Ende nach außen freiliegenden elektrischen
Leitern über einen längeren Zeitraum im Kabelverteiler oder
Keller des Hauses und werden dann lebensgefährlich, wenn der
gesamte Kabelstrang versehentlich unter Spannung gesetzt wird.
Dies ist bei der aufeinanderfolgenden Erstellung mehrerer Gebäu
de dann der Fall, wenn die Stromversorgung in dem zuerst fertig
gestellten Gebäude eingeschaltet wird, nachdem der Kabelabgang
für dieses Gebäude an dem Kabelverteiler und dem Hausanschluß
kasten angeschlossen wurde. Das Einschalten des Stromes hat zur
Folge, daß auch die übrigen Kabelabgänge, die in der Zwischen
zeit leicht in Vergessenheit geraten konnten, unter Spannung
stehen.
Als Sicherungsmaßnahme für einen solchen Fall, der hier nur
beispielhaft aufgeführt ist und durch andere Anwendungsbeispiele
für die vorliegende Erfindung ergänzt werden könnte, ist es
bekannt, die Kabelenden der Abgänge mit thermischen Schrumpf
hüllen zu überziehen, die nur nach gewaltsamem Aufschneiden von
dem Kabel abgezogen werden können. Das Entfernen der Endmuffe
ist sehr aufwendig, denn der hierfür notwendige Monteur muß
ausgebildet sein für Arbeiten an unter Spannung stehenden Be
triebsmitteln. Das Aufschrumpfen einer solchen Hülle auf der
Baustelle ist jedoch ein arbeitsaufwendiger Vorgang, der zudem
durch umfangreiche Sicherungsvorschriften für den dabei erford
erlichen Einsatz von Brenngas zusätzlich kompliziert wird. Aus
diesem Grund geschieht es in der Praxis häufig, daß die freien
Enden von elektrischen Kabeln der betrachteten Art unverschlos
sen bleiben und blankliegen.
Aus der DE 37 41 841 A1 ist eine Endkappe zum Abdichten von
Kabelenden bekannt, die zum Ableiten einer statischen elektri
schen Aufladung von Starkstromkabeln vorgesehen ist. Hierzu wird
vorgeschlagen, auf das Ende des einen Leiter und einen Schirm
enthaltenden Kabels eine Isolierkappe aufzubringen, deren Boden
mit einer leitfähigen Masse, beispielsweise aus leitfähigem
Silicongummi, gefüllt ist, an der das Leiterende und das Schirm
ende anliegen. Ein Gewindebolzen durchgreift eine Öffnung in der
Kappe und steht mit der leitenden Masse in elektrischer Ver
bindung. Eine außenseitige Öse des Gewindebolzens dient zum
Anschließen des Erdpotentials. Die leitfähige Masse wäre nicht
in der Lage, einen Kurzschlußstrom zu leiten, und ein hinrei
chender elektrischer Kontakt zwischen der elektrisch leitenden
Masse und den Leiterenden ist nicht zu gewährleisten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Sicherungseinrichtung anzugeben, die mit einfachen Mitteln die
von dem freien Ende eines elektrischen Erdkabels ausgehende
Gefahr ausschließt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch
1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Sicherungseinrichtung enthält ein in das
stirnseitige Ende des Kabels eingesetztes elektrisch leitendes
Kurzschlußelement, das scharfe Kanten aufweist, die in wenig
stens zwei, vorzugsweise alle elektrischen Leiter des Kabels
eindringen und diese miteinander verbinden. Dies hat zur Folge,
daß sofort ein Kurzschluß entsteht, sowie der gesamte Kabel
strang unter Spannung gesetzt wird, womit der bisher in der
Praxis häufig anzutreffende Zustand, bei dem unter Spannung
stehende Leiterenden freiliegen, absolut sicher vermieden ist.
Die Stromversorgung für ein bereits am Kabelverteiler oder an
der Trafostation angeschlossenes Kabel kann damit erst dann
hergestellt werden, wenn die mit der erfindungsgemäßen Siche
rungseinrichtung versehenen Kabelabgänge ebenfalls montiert,
d. h. von dem Kurzschlußelement befreit und entsprechend den
Vorschriften angeschlossen werden. Hierzu wird das Kabelende
zweckmäßigerweise abgesägt, wenn das Kurzschlußelement in das
stirnseitige Ende des Kabels eingesetzt ist, wie dies weiter
unten noch beschrieben wird.
In zwei besonders bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung
besteht das beispielsweise aus Messing hergestellte Kurzschluß
element aus einer Kurzschlußbrücke, die mit einem Schlagwerk
zeug in die Stirnseite des freien Endes des Kabels in die Mitte
zwischen den Leitern eingeschlagen wird, oder aus einer Kurz
schlußschraube, die entsprechend in das Zentrum des Kabels
eingeschraubt wird. In beiden Fällen hat das Kurzschlußelement
solche Querschnittsabmessungen, daß es im Verlaufe seines Ein
dringens in das Kabel in Anlage an die elektrischen Leiter
gerät, wobei es sich bevorzugt ein wenig in diese einschneidet.
Wie bereits erwähnt, ist es bevorzugt, auf diese Weise sämtliche
elektrischen Leiter (in der Regel 4) miteinander zu verbinden,
jedoch kann der angestrebte Kurzschluß auch durch Verbindung von
2 oder 3 elektrischen Leitern herbeigeführt werden.
Im Falle von vier elektrischen Leitern des Erdkabels hat die
Kurzschlußbrücke bevorzugt vier Stege, die querschnittlich in
einer Kreuzform angeordnet sind und an ihren freien Enden
scharfkantige Verdickungen beispielsweise in Rhombusform auf
weisen, wobei die zwei einander gegenüberliegenden, scharfen
Kanten der Verdickung jeweils in zwei benachbarte Leiter ein
schneiden können. Zum leichteren Eintreiben der Kurzschlußbrücke
in das Kabel sollte des Kurzschlußelement ein spitzes Ende
aufweisen, welches bevorzugt einen Winkel von etwa 60° hat.
Selbstverständlich ist die Erfindung hierauf nicht beschränkt.
Wenn das Kurzschlußelement eine Schraube ist, sollte diese
scharfkantige Gewindeflanken haben, die sich in die elektrischen
Leiter einschneiden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist
hier vorgesehen, daß die Schraube eine gewindefreie Spitze hat,
die zunächst in das Zentrum des stirnseitigen Endes des Kabels
eingeschlagen wird, bis das anschließende Gewinde greift. Der
Außendurchmesser des folgenden Gewindeabschnitts sollte all
mählich zunehmen, bis zu einer Größe, in der die Schraube be
vorzugt in alle Leiter einschneidet. Auf diese Weise ist ein
sicherer elektrischer Kontakt am Kabelende gewährleistet.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme und um das Kabelende gegen
Feuchtigkeit und Wasser zu schützen, wird außerdem erfindungs
gemäße vorgeschlagen, das Kabelende mit einer Kabelendtülle zu
überdecken. Wenn das erfindungsgemäße Kurzschlußelement in das
Kabelende eingesetzt ist, wird seine freiliegende Umfangsfläche
von der Kabelendtülle überdeckt, wodurch ausgeschlossen wird,
daß jemand durch Berühren des Kurzschlußelementes oder einer
Leiterfläche in dem Moment des Kurzschlusses Schaden nimmt. In
anderen Anwendungsfällen, in denen keine elektrische Unfall
gefahr zu befürchten ist, kann die nachfolgend beschriebene,
erfindungsgemäße Kabelendtülle auch ohne Kurzschlußelement
Anwendung finden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Kurzschlußelement an der Kabelendtülle befestigt, zweckmäßiger
weise an deren Boden. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn
als Kurzschlußelement eine Schraube verwendet wird, deren Kopf
so in den Boden der Kabelendtülle eingelassen sein sollte, daß
eine drehfeste Verbindung zwischen den Teilen entsteht. In
diesem Fall kann die Schraube durch Drehen der Kabelendtülle in
das Kabel eingeschraubt werden, so daß für diesen Vorgang kein
Werkzeug erforderlich ist. Die Kabelendtülle hat hierzu zweck
mäßigerweise an ihrer Außenseite Rippen, die die Griffigkeit der
Kabelendtülle verbessern und den Schraubvorgang erleichtern.
Der Kopf der Kurzschlußschraube ist zweckmäßigerweise so in den
Boden der Kabelendtülle eingelassen, daß der Schraubenkopf außen
überdeckt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann auf die Kabe
lendtülle zusätzlich eine napf- oder topfförmige Tülle aufge
setzt und beispielsweise durch eine Schnappverbindung gesichert
werden.
Die erfindungsgemäße Kabelendtülle ist für mehrere, nicht zu
weit auseinanderliegende Kabelgrößen benutzbar und kann nach
Gebrauch wieder verwendet werden, indem sie - wenn sie mit einer
Kurzschlußschraube verbunden ist - abgeschraubt oder - wenn sie
nicht mit einer Kurzschlußschraube fest verbunden ist - vom
Kabelende abgezogen wird.
Hierzu hat die Kabelendtülle in einer bevorzugten Ausführungs
form ein vorzugsweise aus einem harten Kunststoff bestehendes
Verschlußkappengehäuse, in dem wenigstens eine aus elastischem
Material bestehende Dichtscheibe befestigt ist, die eine vor
zugsweise kreisförmige zentrale Öffnung hat, deren Durchmesser
kleiner ist als der Durchmesser des in das Endverschlußgehäuse
aufzunehmenden Kabels. Das Gehäuse hat dabei einen Durchmesser,
der wenigstens über einen Teil seiner Länge deutlich größer ist
als der Durchmesser des zu schützenden Kabels. Beim Eintreten
des Kabels in das topf- oder napfartige Gehäuse weitet sich die
kreisförmige Öffnung der Dichtscheibe auf, wobei sich der radial
innere Abschnitt der Dichtscheibe in Einschubrichtung umlegt und
in flächige Anlage an den Außenumfang des Kabels gerät. Hier
durch wird das Eindringen von Feuchtigkeit in den hinter der
wenigstens einen Dichtscheibe befindlichen Innenraum des Gehäu
ses verhindert.
Da der Durchmesser des Gehäuses größer ist als derjenige des
aufzunehmenden Kabels und da ferner die wenigstens eine Dicht
scheibe aus elastischem Material besteht, ist die Kabelendtülle
für Kabel unterschiedlicher Durchmesser verwendbar, wenn diese
nicht weit auseinanderliegen. Für die gängigen Kabeldurchmesser
von 10 bis 50 mm können beispielsweise vier Typen der erfin
dungsgemäßen Kabelendtülle ausreichend sein, die jeweils einen
Durchmesserbereich von 10 bis 20 mm, 20 bis 30 mm usw. abdecken.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß
an der Innenwand des Gehäuses in axialer Richtung verlaufende
Führungsrippen für das einzusetzende Kabel angeordnet sind.
Diese Führungsrippen sind vorzugsweise an der Innenwand ange
formt. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, daß ein
getrenntes, die Rippen aufweisendes Teil formschlüssig in die
Kabelendtülle eingesetzt wird.
Die Rippen erstrecken sich in Einschubrichtung des Kabels und
zentrieren dieses in dem Gehäuse. Bevorzugt erstrecken sich die
Führungsrippen bis zu dem verschlossenen Ende des Gehäuses,
wodurch das Kabelende zuverlässig in mittiger Position in dem
Gehäuse gehalten wird.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung werden mehrere
Dichtscheiben im axialen Abstand voneinander angeordnet, und
zwar im Bereich des offenen Endes des Gehäuses, während sich die
Führungsrippen in dem anschließenden, dem verschlossenen Ende
zugewandten Bereich befinden. Bevorzugt werden vier Dichtschei
ben in das Gehäuse eingesetzt.
Zwischen diesen Dichtscheiben sind nach einem weiteren Vorschlag
Zwischenringe aus einem harten Material angeordnet, deren zen
trale kreisförmige Öffnung einen größeren Durchmesser hat als
die Dichtscheiben.
Zweckmäßigerweise haben die Dichtscheiben in dem radial äußeren
Randbereich einen verbreiterten Querschnitt, wodurch beidseitig
Schultern gebildet sind, die von den Zwischenringen, die bevor
zugt etwa einen T-förmigen Querschnitt haben, formschlüssig
übergriffen werden. Bei dieser Ausbildung wird abwechselnd
jeweils ein Zwischenring bzw. Haltering und eine Dichtscheibe,
die alle den gleichen Außendurchmesser haben, in das Gehäuse
eingesetzt, an dessen Innenwand Dichtscheiben und Zwischenringe
anliegen. Die aus hartem Kunststoff bestehenden Ringe halten
dabei die aus elastischem Material bestehenden Dichtscheiben
sicher, ohne daß diese an der Innenwand des Gehäuses befestigt,
beispielsweise angeklebt werden müßten, obwohl eine solche
Befestigung auch im Rahmen der Erfindung liegt. Die Zwischenrin
ge rufen einen solchen Abstand zwischen den Dichtungsscheiben
hervor, daß diese sich nicht derart übereinander legen, daß ihre
Dichtungsfunktion beeinträchtigt wäre.
Weiter wird vorgeschlagen, daß am offenen Ende des Gehäuses ein
ringförmiger Deckel angebracht wird, der zweckmäßigerweise
ebenfalls aus einem harten Kunststoff besteht. Dieser ringförmi
ge Deckel kann an dem Gehäuse durch Ultraschallschweißen befe
stigt werden. Der Deckel hält die Ringe und Dichtungsscheiben in
aneinanderliegender Position und hat ein- zentrale, kreisförmige
Öffnung, die bevorzugt mit derjenigen der Zwischenringe im
wesentlichen übereinstimmt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Beispiele mit
Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1A und 1B eine Kurzschlußbrücke in einer Aufsicht und einer
Seitenansicht;
Fig. 2 eine Kurzschlußschraube in einer Seitenansicht;
Fig. 3 eine Kabelendtülle in einem Längsschnitt;
Fig. 4 die Kabelendtülle gemäß Fig. 3 in einem am Kabel
ende befestigten Zustand, wobei in der oberen
Hälfte der Darstellung ein Kabel kleineren Durch
messers und in der unteren Hälfte der Darstellung
ein Kabel größeren Durchmessers abgebildet ist,
und
Fig. 5 eine Kabelendtülle mit am Boden befestigter Kurz
schlußschraube in einem Längsschnitt.
In den Fig. 1A und 1B ist eine Kurzschlußbrücke 1 im ver
größerten Maßstab (etwa 2 : 1) dargestellt. Die Kurzschlußbrücke
1 hat querschnittlich eine Kreuzform mit vier gleich langen
Stegen 2, die an ihren Enden jeweils eine scharfkantige, etwa
rhombusförmige Verdickung 3 haben. Die Kurzschlußbrücke hat ein
spitzes Ende 4, an dem die Randkanten der Stege 2 einen Winkel
von etwa 60° einschließen. Mit diesem spitzen Ende 4 voran wird
die Kurzschlußbrücke mittels eines Schlagwerkzeugs derart in das
stirnseitige Ende eines Erdkabels eingetrieben, daß sich die
scharfen Kanten der Verdickungen 3 in die (im vorliegenden Fall
4) Leiter des Kabels einschneiden. Hierdurch ist gewährleistet,
daß es zu einem Kurzschluß kommt, wenn der Kabelstrang unter
Spannung gesetzt wird, ohne daß alle mit einem Kurzschlußelement
versehenen Kabelenden zuvor versorgt, d. h. an Sicherungskästen
angeschlossen wurden.
Fig. 2 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Kurzschluß
elementes, welches hier als Kurzschlußschraube ausgestaltet ist.
Der Schaft der Kurzschlußschraube 5 hat eine leicht konische
Form mit einem verhältnismäßig dünnen, gewindefreien Endab
schnitt 6, an den sich ein Gewindeabschnitt 7 anschließt. Das
Gewinde hat hohe, scharfkantige Gewindeflanken. Vor dem Sechs
kantkopf 25 befindet sich ein weiterer gewindefreier Schaftab
schnitt 8. Die Kurzschlußschraube 5 kann zunächst soweit in das
Zentrum der Stirnseite eines Kabelendes eingedrückt oder ein
geschlagen werden, das der Gewindeabschnitt greift, woraufhin
die Kurzschlußschraube 5 so weit eingedreht werden kann, bis
ihre Gewindeflanken in die Leiter des Kabels einschneiden und
auf diese Weise einen sicheren Kontakt herstellen.
In der dargestellten Ausführungsform hat die Kurzschlußschraube
eine Länge von 80 mm einschließlich Sechskantkopf, wobei sich
ihr Durchmesser von 2 mm am freien Ende auf 12 mm verbreitert.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Kabelendtülle 9, die auf das
Kabelende auf setzbar ist, nachdem in dieses eine Kurzschluß
brücke 1 oder eine Kurzschlußschraube 5 eingetrieben wurde.
Selbstverständlich kann die Kabelendtülle 9 auch ohne Kurz
schlußelement verwendet werden, um das Kabelende vor Feuchtig
keit und Eindringen von Wasser zu schützen.
Die Kabelendtülle 9 ist zur Aufnahme von Kabeln mit einem Durch
messer von 30 bis 40 mm vorgesehen. Die Kabelendtülle 9 hat ein
Gehäuse 10, das an seinem offenen Ende einen zylindrischen
Abschnitt 11 enthält, der sich etwa etwa über ein Drittel der
gesamten Länge des Gehäuses erstreckt. Der Innendurchmesser
dieses zylindrischen Abschnitts 11 beträgt bei der dargestellten
Ausführungsform 58 mm und ist damit erheblich größer als der
größte Durchmesser der aufzunehmenden Kabel.
An den zylindrischen Abschnitt 11 schließt ein in einem flachen
Winkel konisch sich verengender Abschnitt 12 an, der in einer
Bodenwand 13 des Gehäuses 10 endet. Der Innendurchmesser der
Bodenwand beträgt im dargestellten Fall 45 mm.
An der Innenwand des konisch sich verjüngenden Abschnitts 12
sind Führungsrippen 14 ausgebildet, die in axialer Richtung
verlaufen und der Zentrierung des zu schützenden Kabels 15 bzw.
16 (siehe Fig. 4) dienen.
In den zylindrischen Abschnitt 11 des Gehäuses 10 sind abwech
selnd Halte- und Zwischenringe 19 und Dichtscheiben 20 ein
gesetzt. Die Dichtscheiben haben radial außen einen verbreiter
ten Querschnittsabschnitt 21, wodurch beidseitig Schultern 22
gebildet sind, die von den querschnittlich etwa T-förmigen
Halte- und Zwischenringen 19 formschlüssig übergriffen werden.
Hierdurch sind die Dichtscheiben radial außen fest in ihrer
Position gehalten. Die Dichtscheiben 20 liegen in zur Längsachse
des Gehäuses 10 senkrechten Ebenen.
Am offenen Ende des Gehäuses 10 ist ein ringförmiger Deckel 23,
der ebenso wie die Halte- und Zwischenringe 19 aus einem harten
Kunststoff besteht, durch Ultraschallschweißen befestigt.
Die Dichtscheiben 20 bestehen aus einem elastischen Material und
haben eine kreisförmige zentrale Öffnung, die in der dargestell
ten Ausführungsform einen Durchmesser von 18 mm hat. Damit ist
der Durchmesser der Öffnung 24 erheblich kleiner als der Durch
messer der zu schützenden Kabel, der 30 bis 40 mm beträgt. Dies
hat zur Folge, daß die zentrale Öffnung 24 beim Einsetzen eines
Kabels 15 oder 16 aufgeweitet wird, wobei sich die vier Dicht
scheiben 20 in Einschubrichtung umlegen, wie Fig. 4 zeigt. Dabei
legen sich die radial inneren Bereiche der Dichtscheiben 20
flächig an den Außenumfang des Kabels 15 oder 16 an, womit eine
zuverlässige Abdichtung gegen das Eindringen von Feuchtigkeit
gewährleistet ist.
Fig. 4 zeigt den Aufweitungs- und Biegezustand der Dichtscheiben
20 im oberen Bereich beim Einsetzen eines Kabels kleineren
Durchmessers 15 und in der unteren Hälfte der Darstellung beim
Einsetzen eines dickeren Kabels 16.
Wenn die Kabelendtülle 9 nicht mehr zum Schutz des Kabels
benötigt wird, kann sie vom Kabelende abgezogen werden, wor
aufhin die Dichtscheiben 20 wieder in den Zustand der Fig. 3
zurückkehren. Damit ist die Kabelendtülle zur erneuten Verwen
dung bereit.
Fig. 5 zeigt eine Kabelendtülle, in deren Boden der Sechskant
kopf 25 einer Kurzschlußschraube 5 (gemäß Fig. 2) so eingebettet
ist, daß die Kurzschlußschraube 5 durch Drehen des Gehäuses 10
in ein Kabelende eingedreht werden kann. Der Boden 13′ der
Kabelendtülle ist dabei dicker ausgeführt, um eine drehfeste
Verbindung mit der Kurzschlußschraube 5 zu gewährleisten. Der
Boden 13′ überdeckt außen den Schraubenkopf 25.
Wenn die Kabelendtülle der Fig. 5 nicht mehr am Kabelende benö
tigt wird, wird sie abgeschraubt, woraufhin sie zur erneuten
Verwendung bereitsteht. Der Schraubvorgang wird dadurch erleich
tert, daß an der Außenfläche des Gehäuses (nicht dargestellte)
Rippen angeformt sind.
Claims (19)
1. Sicherungseinrichtung für das freie Ende eines Erdkabels, das
mehrere elektrische Leiter enthält,
gekennzeichnet durch ein in das stirnseitige
Ende des Kabels eingesetztes elektrisch leitfähiges Kurzschluße
lement (1, 5), das scharfe Kanten aufweist, die in die Leiter
einschneiden.
2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzschlußelement eine Kurz
schlußbrücke (1) ist, die eine der Anzahl der Leiter entspre
chende Anzahl von Stegen (2) aufweist.
3. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kurzschlußbrücke (1) vier Stege
(2) aufweist, die querschnittlich in einer Kreuzform angeordnet
sind.
4. Kurzschlußelement nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stege an ihren freien Enden
jeweils eine scharfkantige Verdickung (3) aufweisen, die in die
Leiter einschneiden.
5. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzschlußelement eine Kurz
schlußschraube (5) ist.
6. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (5) scharfkantige
Gewindeflanken hat.
7. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (5) eine gewindefreie
Spitze (6) hat und daß der Außendurchmesser des anschließenden
Gewindeabschnitts (7) zunimmt.
8. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
ferner gekennzeichnet durch eine auf das Kabelende aufgesetzte
Kabelendtülle (9).
9. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelendtülle (9) das in das
Kabelende eingetriebene Kurzschlußelement (1, 5) überdeckt.
10. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzschlußelement (1, 5) am
Boden der Kabelendtülle (9) befestigt ist.
11. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (25) einer Kurzschluß
schraube (5) in den Boden (13′) der Kabelendtülle (9) eingelas
sen ist.
12. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (1) der Kabelendtülle
(9) wenigstens eine aus elastischem Material bestehende Dicht
scheibe (20) eingesetzt ist, die eine kreisförmige, zentrale
Öffnung (24) hat, deren Durchmesser kleiner ist als der Durch
messer des Kabels (15, 16).
13. Kabelendtülle nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) aus einem harten
Kunststoff besteht.
14. Kabelendtülle nach einem der Ansprüche 8 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenwand des Gehäuses (10)
Führungsrippen (14) für das einzusetzende Kabel (15, 16) an
geordnet sind.
15. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Führungsrippen (14) im
wesentlichen bis zu dem verschlossenen Ende (13) des Gehäuses
(10) erstrecken.
16. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Dichtscheiben (20) im axia
len Abstand voneinander angeordnet sind.
17. Kabelendtülle nach einem der Ansprüche 8 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Dichtscheiben (20)
Halte- und Zwischenringe (19) aus einem harten Material angeord
net sind, die eine zentrale kreisförmige Öffnung haben, deren
Durchmesser größer ist als derjenige der Dichtscheiben (20).
18. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtscheiben (20) in dem radial
äußeren Randbereich querschnittlich eine größere Breite haben
als in dem radial innen anschließenden Bereich, wodurch Schul
tern (22) gebildet sind, die von den Halte- und Zwischenringen
(19) formschlüssig übergriffen werden.
19. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß am offenen Ende des Gehäuses (10) ein
ringförmiger Deckel (23) angebracht ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944428181 DE4428181C1 (de) | 1994-08-09 | 1994-08-09 | Sicherungseinrichtung für elektrische Kabel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944428181 DE4428181C1 (de) | 1994-08-09 | 1994-08-09 | Sicherungseinrichtung für elektrische Kabel |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4428181C1 true DE4428181C1 (de) | 1996-03-07 |
Family
ID=6525263
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944428181 Expired - Fee Related DE4428181C1 (de) | 1994-08-09 | 1994-08-09 | Sicherungseinrichtung für elektrische Kabel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4428181C1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO2018124883A1 (en) * | 2016-12-27 | 2018-07-05 | Lyse Elnett As | Safety device for electric power cable end |
Citations (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3741841A1 (de) * | 1987-12-10 | 1989-06-22 | Rheydt Kabelwerk Ag | Endkappe zum abdichten von kabelenden |
DE9402351U1 (de) * | 1994-02-12 | 1994-05-19 | Lic Langmatz Gmbh, 82467 Garmisch-Partenkirchen | Kabelendtülle |
-
1994
- 1994-08-09 DE DE19944428181 patent/DE4428181C1/de not_active Expired - Fee Related
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