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DE4428181C1 - Sicherungseinrichtung für elektrische Kabel - Google Patents

Sicherungseinrichtung für elektrische Kabel

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DE4428181C1
DE4428181C1 DE19944428181 DE4428181A DE4428181C1 DE 4428181 C1 DE4428181 C1 DE 4428181C1 DE 19944428181 DE19944428181 DE 19944428181 DE 4428181 A DE4428181 A DE 4428181A DE 4428181 C1 DE4428181 C1 DE 4428181C1
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cable
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/02Cable terminations
    • H02G15/04Cable-end sealings
    • H02G15/043Cable-end sealings with end caps, e.g. sleeve closed at one end
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/28Clamped connections, spring connections
    • H01R4/50Clamped connections, spring connections utilising a cam, wedge, cone or ball also combined with a screw
    • H01R4/5033Clamped connections, spring connections utilising a cam, wedge, cone or ball also combined with a screw using wedge or pin penetrating into the end of a wire in axial direction of the wire

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  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Sicherungseinrichtung für das freie Ende eines elektrischen Erdkabels.
Wenn beispielsweise in einem Neubaugebiet mehrere Neubauten erstellt werden, wird zu deren Stromversorgung ein elektrisches Erdkabel verlegt, von dem für jedes Gebäude ein Kabelstrang abzweigt. Diese Kabelabgänge bleiben meist zunächst unversorgt, da die Kabel in der Regel so früh verlegt werden, daß in den noch im Bauzustand befindlichen Gebäuden noch nicht die nötigen Anschlüsse wie der Hausanschlußkasten installiert sind, oder die Enden im Kabelverteiler sind noch nicht angeschlossen. In sol­ chen in der Praxis häufig anzutreffenden Fällen liegen die Kabelabgänge mit am Ende nach außen freiliegenden elektrischen Leitern über einen längeren Zeitraum im Kabelverteiler oder Keller des Hauses und werden dann lebensgefährlich, wenn der gesamte Kabelstrang versehentlich unter Spannung gesetzt wird. Dies ist bei der aufeinanderfolgenden Erstellung mehrerer Gebäu­ de dann der Fall, wenn die Stromversorgung in dem zuerst fertig­ gestellten Gebäude eingeschaltet wird, nachdem der Kabelabgang für dieses Gebäude an dem Kabelverteiler und dem Hausanschluß­ kasten angeschlossen wurde. Das Einschalten des Stromes hat zur Folge, daß auch die übrigen Kabelabgänge, die in der Zwischen­ zeit leicht in Vergessenheit geraten konnten, unter Spannung stehen.
Als Sicherungsmaßnahme für einen solchen Fall, der hier nur beispielhaft aufgeführt ist und durch andere Anwendungsbeispiele für die vorliegende Erfindung ergänzt werden könnte, ist es bekannt, die Kabelenden der Abgänge mit thermischen Schrumpf­ hüllen zu überziehen, die nur nach gewaltsamem Aufschneiden von dem Kabel abgezogen werden können. Das Entfernen der Endmuffe ist sehr aufwendig, denn der hierfür notwendige Monteur muß ausgebildet sein für Arbeiten an unter Spannung stehenden Be­ triebsmitteln. Das Aufschrumpfen einer solchen Hülle auf der Baustelle ist jedoch ein arbeitsaufwendiger Vorgang, der zudem durch umfangreiche Sicherungsvorschriften für den dabei erford­ erlichen Einsatz von Brenngas zusätzlich kompliziert wird. Aus diesem Grund geschieht es in der Praxis häufig, daß die freien Enden von elektrischen Kabeln der betrachteten Art unverschlos­ sen bleiben und blankliegen.
Aus der DE 37 41 841 A1 ist eine Endkappe zum Abdichten von Kabelenden bekannt, die zum Ableiten einer statischen elektri­ schen Aufladung von Starkstromkabeln vorgesehen ist. Hierzu wird vorgeschlagen, auf das Ende des einen Leiter und einen Schirm enthaltenden Kabels eine Isolierkappe aufzubringen, deren Boden mit einer leitfähigen Masse, beispielsweise aus leitfähigem Silicongummi, gefüllt ist, an der das Leiterende und das Schirm­ ende anliegen. Ein Gewindebolzen durchgreift eine Öffnung in der Kappe und steht mit der leitenden Masse in elektrischer Ver­ bindung. Eine außenseitige Öse des Gewindebolzens dient zum Anschließen des Erdpotentials. Die leitfähige Masse wäre nicht in der Lage, einen Kurzschlußstrom zu leiten, und ein hinrei­ chender elektrischer Kontakt zwischen der elektrisch leitenden Masse und den Leiterenden ist nicht zu gewährleisten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherungseinrichtung anzugeben, die mit einfachen Mitteln die von dem freien Ende eines elektrischen Erdkabels ausgehende Gefahr ausschließt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Sicherungseinrichtung enthält ein in das stirnseitige Ende des Kabels eingesetztes elektrisch leitendes Kurzschlußelement, das scharfe Kanten aufweist, die in wenig­ stens zwei, vorzugsweise alle elektrischen Leiter des Kabels eindringen und diese miteinander verbinden. Dies hat zur Folge, daß sofort ein Kurzschluß entsteht, sowie der gesamte Kabel­ strang unter Spannung gesetzt wird, womit der bisher in der Praxis häufig anzutreffende Zustand, bei dem unter Spannung stehende Leiterenden freiliegen, absolut sicher vermieden ist.
Die Stromversorgung für ein bereits am Kabelverteiler oder an der Trafostation angeschlossenes Kabel kann damit erst dann hergestellt werden, wenn die mit der erfindungsgemäßen Siche­ rungseinrichtung versehenen Kabelabgänge ebenfalls montiert, d. h. von dem Kurzschlußelement befreit und entsprechend den Vorschriften angeschlossen werden. Hierzu wird das Kabelende zweckmäßigerweise abgesägt, wenn das Kurzschlußelement in das stirnseitige Ende des Kabels eingesetzt ist, wie dies weiter unten noch beschrieben wird.
In zwei besonders bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung besteht das beispielsweise aus Messing hergestellte Kurzschluß­ element aus einer Kurzschlußbrücke, die mit einem Schlagwerk­ zeug in die Stirnseite des freien Endes des Kabels in die Mitte zwischen den Leitern eingeschlagen wird, oder aus einer Kurz­ schlußschraube, die entsprechend in das Zentrum des Kabels eingeschraubt wird. In beiden Fällen hat das Kurzschlußelement solche Querschnittsabmessungen, daß es im Verlaufe seines Ein­ dringens in das Kabel in Anlage an die elektrischen Leiter gerät, wobei es sich bevorzugt ein wenig in diese einschneidet. Wie bereits erwähnt, ist es bevorzugt, auf diese Weise sämtliche elektrischen Leiter (in der Regel 4) miteinander zu verbinden, jedoch kann der angestrebte Kurzschluß auch durch Verbindung von 2 oder 3 elektrischen Leitern herbeigeführt werden.
Im Falle von vier elektrischen Leitern des Erdkabels hat die Kurzschlußbrücke bevorzugt vier Stege, die querschnittlich in einer Kreuzform angeordnet sind und an ihren freien Enden scharfkantige Verdickungen beispielsweise in Rhombusform auf­ weisen, wobei die zwei einander gegenüberliegenden, scharfen Kanten der Verdickung jeweils in zwei benachbarte Leiter ein­ schneiden können. Zum leichteren Eintreiben der Kurzschlußbrücke in das Kabel sollte des Kurzschlußelement ein spitzes Ende aufweisen, welches bevorzugt einen Winkel von etwa 60° hat. Selbstverständlich ist die Erfindung hierauf nicht beschränkt.
Wenn das Kurzschlußelement eine Schraube ist, sollte diese scharfkantige Gewindeflanken haben, die sich in die elektrischen Leiter einschneiden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist hier vorgesehen, daß die Schraube eine gewindefreie Spitze hat, die zunächst in das Zentrum des stirnseitigen Endes des Kabels eingeschlagen wird, bis das anschließende Gewinde greift. Der Außendurchmesser des folgenden Gewindeabschnitts sollte all­ mählich zunehmen, bis zu einer Größe, in der die Schraube be­ vorzugt in alle Leiter einschneidet. Auf diese Weise ist ein sicherer elektrischer Kontakt am Kabelende gewährleistet.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme und um das Kabelende gegen Feuchtigkeit und Wasser zu schützen, wird außerdem erfindungs­ gemäße vorgeschlagen, das Kabelende mit einer Kabelendtülle zu überdecken. Wenn das erfindungsgemäße Kurzschlußelement in das Kabelende eingesetzt ist, wird seine freiliegende Umfangsfläche von der Kabelendtülle überdeckt, wodurch ausgeschlossen wird, daß jemand durch Berühren des Kurzschlußelementes oder einer Leiterfläche in dem Moment des Kurzschlusses Schaden nimmt. In anderen Anwendungsfällen, in denen keine elektrische Unfall­ gefahr zu befürchten ist, kann die nachfolgend beschriebene, erfindungsgemäße Kabelendtülle auch ohne Kurzschlußelement Anwendung finden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Kurzschlußelement an der Kabelendtülle befestigt, zweckmäßiger­ weise an deren Boden. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn als Kurzschlußelement eine Schraube verwendet wird, deren Kopf so in den Boden der Kabelendtülle eingelassen sein sollte, daß eine drehfeste Verbindung zwischen den Teilen entsteht. In diesem Fall kann die Schraube durch Drehen der Kabelendtülle in das Kabel eingeschraubt werden, so daß für diesen Vorgang kein Werkzeug erforderlich ist. Die Kabelendtülle hat hierzu zweck­ mäßigerweise an ihrer Außenseite Rippen, die die Griffigkeit der Kabelendtülle verbessern und den Schraubvorgang erleichtern.
Der Kopf der Kurzschlußschraube ist zweckmäßigerweise so in den Boden der Kabelendtülle eingelassen, daß der Schraubenkopf außen überdeckt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann auf die Kabe­ lendtülle zusätzlich eine napf- oder topfförmige Tülle aufge­ setzt und beispielsweise durch eine Schnappverbindung gesichert werden.
Die erfindungsgemäße Kabelendtülle ist für mehrere, nicht zu weit auseinanderliegende Kabelgrößen benutzbar und kann nach Gebrauch wieder verwendet werden, indem sie - wenn sie mit einer Kurzschlußschraube verbunden ist - abgeschraubt oder - wenn sie nicht mit einer Kurzschlußschraube fest verbunden ist - vom Kabelende abgezogen wird.
Hierzu hat die Kabelendtülle in einer bevorzugten Ausführungs­ form ein vorzugsweise aus einem harten Kunststoff bestehendes Verschlußkappengehäuse, in dem wenigstens eine aus elastischem Material bestehende Dichtscheibe befestigt ist, die eine vor­ zugsweise kreisförmige zentrale Öffnung hat, deren Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser des in das Endverschlußgehäuse aufzunehmenden Kabels. Das Gehäuse hat dabei einen Durchmesser, der wenigstens über einen Teil seiner Länge deutlich größer ist als der Durchmesser des zu schützenden Kabels. Beim Eintreten des Kabels in das topf- oder napfartige Gehäuse weitet sich die kreisförmige Öffnung der Dichtscheibe auf, wobei sich der radial innere Abschnitt der Dichtscheibe in Einschubrichtung umlegt und in flächige Anlage an den Außenumfang des Kabels gerät. Hier­ durch wird das Eindringen von Feuchtigkeit in den hinter der wenigstens einen Dichtscheibe befindlichen Innenraum des Gehäu­ ses verhindert.
Da der Durchmesser des Gehäuses größer ist als derjenige des aufzunehmenden Kabels und da ferner die wenigstens eine Dicht­ scheibe aus elastischem Material besteht, ist die Kabelendtülle für Kabel unterschiedlicher Durchmesser verwendbar, wenn diese nicht weit auseinanderliegen. Für die gängigen Kabeldurchmesser von 10 bis 50 mm können beispielsweise vier Typen der erfin­ dungsgemäßen Kabelendtülle ausreichend sein, die jeweils einen Durchmesserbereich von 10 bis 20 mm, 20 bis 30 mm usw. abdecken.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß an der Innenwand des Gehäuses in axialer Richtung verlaufende Führungsrippen für das einzusetzende Kabel angeordnet sind. Diese Führungsrippen sind vorzugsweise an der Innenwand ange­ formt. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, daß ein getrenntes, die Rippen aufweisendes Teil formschlüssig in die Kabelendtülle eingesetzt wird.
Die Rippen erstrecken sich in Einschubrichtung des Kabels und zentrieren dieses in dem Gehäuse. Bevorzugt erstrecken sich die Führungsrippen bis zu dem verschlossenen Ende des Gehäuses, wodurch das Kabelende zuverlässig in mittiger Position in dem Gehäuse gehalten wird.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung werden mehrere Dichtscheiben im axialen Abstand voneinander angeordnet, und zwar im Bereich des offenen Endes des Gehäuses, während sich die Führungsrippen in dem anschließenden, dem verschlossenen Ende zugewandten Bereich befinden. Bevorzugt werden vier Dichtschei­ ben in das Gehäuse eingesetzt.
Zwischen diesen Dichtscheiben sind nach einem weiteren Vorschlag Zwischenringe aus einem harten Material angeordnet, deren zen­ trale kreisförmige Öffnung einen größeren Durchmesser hat als die Dichtscheiben.
Zweckmäßigerweise haben die Dichtscheiben in dem radial äußeren Randbereich einen verbreiterten Querschnitt, wodurch beidseitig Schultern gebildet sind, die von den Zwischenringen, die bevor­ zugt etwa einen T-förmigen Querschnitt haben, formschlüssig übergriffen werden. Bei dieser Ausbildung wird abwechselnd jeweils ein Zwischenring bzw. Haltering und eine Dichtscheibe, die alle den gleichen Außendurchmesser haben, in das Gehäuse eingesetzt, an dessen Innenwand Dichtscheiben und Zwischenringe anliegen. Die aus hartem Kunststoff bestehenden Ringe halten dabei die aus elastischem Material bestehenden Dichtscheiben sicher, ohne daß diese an der Innenwand des Gehäuses befestigt, beispielsweise angeklebt werden müßten, obwohl eine solche Befestigung auch im Rahmen der Erfindung liegt. Die Zwischenrin­ ge rufen einen solchen Abstand zwischen den Dichtungsscheiben hervor, daß diese sich nicht derart übereinander legen, daß ihre Dichtungsfunktion beeinträchtigt wäre.
Weiter wird vorgeschlagen, daß am offenen Ende des Gehäuses ein ringförmiger Deckel angebracht wird, der zweckmäßigerweise ebenfalls aus einem harten Kunststoff besteht. Dieser ringförmi­ ge Deckel kann an dem Gehäuse durch Ultraschallschweißen befe­ stigt werden. Der Deckel hält die Ringe und Dichtungsscheiben in aneinanderliegender Position und hat ein- zentrale, kreisförmige Öffnung, die bevorzugt mit derjenigen der Zwischenringe im wesentlichen übereinstimmt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Beispiele mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1A und 1B eine Kurzschlußbrücke in einer Aufsicht und einer Seitenansicht;
Fig. 2 eine Kurzschlußschraube in einer Seitenansicht;
Fig. 3 eine Kabelendtülle in einem Längsschnitt;
Fig. 4 die Kabelendtülle gemäß Fig. 3 in einem am Kabel­ ende befestigten Zustand, wobei in der oberen Hälfte der Darstellung ein Kabel kleineren Durch­ messers und in der unteren Hälfte der Darstellung ein Kabel größeren Durchmessers abgebildet ist, und
Fig. 5 eine Kabelendtülle mit am Boden befestigter Kurz­ schlußschraube in einem Längsschnitt.
In den Fig. 1A und 1B ist eine Kurzschlußbrücke 1 im ver­ größerten Maßstab (etwa 2 : 1) dargestellt. Die Kurzschlußbrücke 1 hat querschnittlich eine Kreuzform mit vier gleich langen Stegen 2, die an ihren Enden jeweils eine scharfkantige, etwa rhombusförmige Verdickung 3 haben. Die Kurzschlußbrücke hat ein spitzes Ende 4, an dem die Randkanten der Stege 2 einen Winkel von etwa 60° einschließen. Mit diesem spitzen Ende 4 voran wird die Kurzschlußbrücke mittels eines Schlagwerkzeugs derart in das stirnseitige Ende eines Erdkabels eingetrieben, daß sich die scharfen Kanten der Verdickungen 3 in die (im vorliegenden Fall 4) Leiter des Kabels einschneiden. Hierdurch ist gewährleistet, daß es zu einem Kurzschluß kommt, wenn der Kabelstrang unter Spannung gesetzt wird, ohne daß alle mit einem Kurzschlußelement versehenen Kabelenden zuvor versorgt, d. h. an Sicherungskästen angeschlossen wurden.
Fig. 2 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Kurzschluß­ elementes, welches hier als Kurzschlußschraube ausgestaltet ist. Der Schaft der Kurzschlußschraube 5 hat eine leicht konische Form mit einem verhältnismäßig dünnen, gewindefreien Endab­ schnitt 6, an den sich ein Gewindeabschnitt 7 anschließt. Das Gewinde hat hohe, scharfkantige Gewindeflanken. Vor dem Sechs­ kantkopf 25 befindet sich ein weiterer gewindefreier Schaftab­ schnitt 8. Die Kurzschlußschraube 5 kann zunächst soweit in das Zentrum der Stirnseite eines Kabelendes eingedrückt oder ein­ geschlagen werden, das der Gewindeabschnitt greift, woraufhin die Kurzschlußschraube 5 so weit eingedreht werden kann, bis ihre Gewindeflanken in die Leiter des Kabels einschneiden und auf diese Weise einen sicheren Kontakt herstellen.
In der dargestellten Ausführungsform hat die Kurzschlußschraube eine Länge von 80 mm einschließlich Sechskantkopf, wobei sich ihr Durchmesser von 2 mm am freien Ende auf 12 mm verbreitert.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Kabelendtülle 9, die auf das Kabelende auf setzbar ist, nachdem in dieses eine Kurzschluß­ brücke 1 oder eine Kurzschlußschraube 5 eingetrieben wurde. Selbstverständlich kann die Kabelendtülle 9 auch ohne Kurz­ schlußelement verwendet werden, um das Kabelende vor Feuchtig­ keit und Eindringen von Wasser zu schützen.
Die Kabelendtülle 9 ist zur Aufnahme von Kabeln mit einem Durch­ messer von 30 bis 40 mm vorgesehen. Die Kabelendtülle 9 hat ein Gehäuse 10, das an seinem offenen Ende einen zylindrischen Abschnitt 11 enthält, der sich etwa etwa über ein Drittel der gesamten Länge des Gehäuses erstreckt. Der Innendurchmesser dieses zylindrischen Abschnitts 11 beträgt bei der dargestellten Ausführungsform 58 mm und ist damit erheblich größer als der größte Durchmesser der aufzunehmenden Kabel.
An den zylindrischen Abschnitt 11 schließt ein in einem flachen Winkel konisch sich verengender Abschnitt 12 an, der in einer Bodenwand 13 des Gehäuses 10 endet. Der Innendurchmesser der Bodenwand beträgt im dargestellten Fall 45 mm.
An der Innenwand des konisch sich verjüngenden Abschnitts 12 sind Führungsrippen 14 ausgebildet, die in axialer Richtung verlaufen und der Zentrierung des zu schützenden Kabels 15 bzw. 16 (siehe Fig. 4) dienen.
In den zylindrischen Abschnitt 11 des Gehäuses 10 sind abwech­ selnd Halte- und Zwischenringe 19 und Dichtscheiben 20 ein­ gesetzt. Die Dichtscheiben haben radial außen einen verbreiter­ ten Querschnittsabschnitt 21, wodurch beidseitig Schultern 22 gebildet sind, die von den querschnittlich etwa T-förmigen Halte- und Zwischenringen 19 formschlüssig übergriffen werden. Hierdurch sind die Dichtscheiben radial außen fest in ihrer Position gehalten. Die Dichtscheiben 20 liegen in zur Längsachse des Gehäuses 10 senkrechten Ebenen.
Am offenen Ende des Gehäuses 10 ist ein ringförmiger Deckel 23, der ebenso wie die Halte- und Zwischenringe 19 aus einem harten Kunststoff besteht, durch Ultraschallschweißen befestigt.
Die Dichtscheiben 20 bestehen aus einem elastischen Material und haben eine kreisförmige zentrale Öffnung, die in der dargestell­ ten Ausführungsform einen Durchmesser von 18 mm hat. Damit ist der Durchmesser der Öffnung 24 erheblich kleiner als der Durch­ messer der zu schützenden Kabel, der 30 bis 40 mm beträgt. Dies hat zur Folge, daß die zentrale Öffnung 24 beim Einsetzen eines Kabels 15 oder 16 aufgeweitet wird, wobei sich die vier Dicht­ scheiben 20 in Einschubrichtung umlegen, wie Fig. 4 zeigt. Dabei legen sich die radial inneren Bereiche der Dichtscheiben 20 flächig an den Außenumfang des Kabels 15 oder 16 an, womit eine zuverlässige Abdichtung gegen das Eindringen von Feuchtigkeit gewährleistet ist.
Fig. 4 zeigt den Aufweitungs- und Biegezustand der Dichtscheiben 20 im oberen Bereich beim Einsetzen eines Kabels kleineren Durchmessers 15 und in der unteren Hälfte der Darstellung beim Einsetzen eines dickeren Kabels 16.
Wenn die Kabelendtülle 9 nicht mehr zum Schutz des Kabels benötigt wird, kann sie vom Kabelende abgezogen werden, wor­ aufhin die Dichtscheiben 20 wieder in den Zustand der Fig. 3 zurückkehren. Damit ist die Kabelendtülle zur erneuten Verwen­ dung bereit.
Fig. 5 zeigt eine Kabelendtülle, in deren Boden der Sechskant­ kopf 25 einer Kurzschlußschraube 5 (gemäß Fig. 2) so eingebettet ist, daß die Kurzschlußschraube 5 durch Drehen des Gehäuses 10 in ein Kabelende eingedreht werden kann. Der Boden 13′ der Kabelendtülle ist dabei dicker ausgeführt, um eine drehfeste Verbindung mit der Kurzschlußschraube 5 zu gewährleisten. Der Boden 13′ überdeckt außen den Schraubenkopf 25.
Wenn die Kabelendtülle der Fig. 5 nicht mehr am Kabelende benö­ tigt wird, wird sie abgeschraubt, woraufhin sie zur erneuten Verwendung bereitsteht. Der Schraubvorgang wird dadurch erleich­ tert, daß an der Außenfläche des Gehäuses (nicht dargestellte) Rippen angeformt sind.

Claims (19)

1. Sicherungseinrichtung für das freie Ende eines Erdkabels, das mehrere elektrische Leiter enthält, gekennzeichnet durch ein in das stirnseitige Ende des Kabels eingesetztes elektrisch leitfähiges Kurzschluße­ lement (1, 5), das scharfe Kanten aufweist, die in die Leiter einschneiden.
2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzschlußelement eine Kurz­ schlußbrücke (1) ist, die eine der Anzahl der Leiter entspre­ chende Anzahl von Stegen (2) aufweist.
3. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kurzschlußbrücke (1) vier Stege (2) aufweist, die querschnittlich in einer Kreuzform angeordnet sind.
4. Kurzschlußelement nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege an ihren freien Enden jeweils eine scharfkantige Verdickung (3) aufweisen, die in die Leiter einschneiden.
5. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzschlußelement eine Kurz­ schlußschraube (5) ist.
6. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (5) scharfkantige Gewindeflanken hat.
7. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (5) eine gewindefreie Spitze (6) hat und daß der Außendurchmesser des anschließenden Gewindeabschnitts (7) zunimmt.
8. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, ferner gekennzeichnet durch eine auf das Kabelende aufgesetzte Kabelendtülle (9).
9. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelendtülle (9) das in das Kabelende eingetriebene Kurzschlußelement (1, 5) überdeckt.
10. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzschlußelement (1, 5) am Boden der Kabelendtülle (9) befestigt ist.
11. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (25) einer Kurzschluß­ schraube (5) in den Boden (13′) der Kabelendtülle (9) eingelas­ sen ist.
12. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (1) der Kabelendtülle (9) wenigstens eine aus elastischem Material bestehende Dicht­ scheibe (20) eingesetzt ist, die eine kreisförmige, zentrale Öffnung (24) hat, deren Durchmesser kleiner ist als der Durch­ messer des Kabels (15, 16).
13. Kabelendtülle nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) aus einem harten Kunststoff besteht.
14. Kabelendtülle nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenwand des Gehäuses (10) Führungsrippen (14) für das einzusetzende Kabel (15, 16) an­ geordnet sind.
15. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Führungsrippen (14) im wesentlichen bis zu dem verschlossenen Ende (13) des Gehäuses (10) erstrecken.
16. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Dichtscheiben (20) im axia­ len Abstand voneinander angeordnet sind.
17. Kabelendtülle nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Dichtscheiben (20) Halte- und Zwischenringe (19) aus einem harten Material angeord­ net sind, die eine zentrale kreisförmige Öffnung haben, deren Durchmesser größer ist als derjenige der Dichtscheiben (20).
18. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtscheiben (20) in dem radial äußeren Randbereich querschnittlich eine größere Breite haben als in dem radial innen anschließenden Bereich, wodurch Schul­ tern (22) gebildet sind, die von den Halte- und Zwischenringen (19) formschlüssig übergriffen werden.
19. Sicherungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß am offenen Ende des Gehäuses (10) ein ringförmiger Deckel (23) angebracht ist.
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WO2018124883A1 (en) * 2016-12-27 2018-07-05 Lyse Elnett As Safety device for electric power cable end

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DE9402351U1 (de) * 1994-02-12 1994-05-19 Lic Langmatz Gmbh, 82467 Garmisch-Partenkirchen Kabelendtülle

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