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DE4422876B4 - Elektrischer oder elektronischer Anschlußkontakt für gedruckte Schaltungen, Verfahren zu dessen Herstellung und seiner Befestigung an der gedruckten Schaltung - Google Patents

Elektrischer oder elektronischer Anschlußkontakt für gedruckte Schaltungen, Verfahren zu dessen Herstellung und seiner Befestigung an der gedruckten Schaltung Download PDF

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DE4422876B4
DE4422876B4 DE19944422876 DE4422876A DE4422876B4 DE 4422876 B4 DE4422876 B4 DE 4422876B4 DE 19944422876 DE19944422876 DE 19944422876 DE 4422876 A DE4422876 A DE 4422876A DE 4422876 B4 DE4422876 B4 DE 4422876B4
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Abstract

Elektrischer und elektronischer Anschlußkontakt (1) für gedruckte Schaltungen zur Verbindung einer der Leiterstrukturen (24) der gedruckten Schaltung mit einem externen Element, bestehend einerseits aus einem Verbindungskörper (2), mittels dessen der Kontakt (1) entweder lösbar durch Steckverbindung oder dauerhaft durch Verlöten elektrisch mit einem externen Element verbunden werden kann, und andererseits aus Mitteln zum Einstecken des Kontakts (1) in eine kreisförmige Öffnung (25) in der Platte (23) der gedruckten Schaltung und in der ihn aufnehmenden Leiterstruktur, wobei diese Mittel zwei gleiche und bezüglich einer durch die Längsachse des Kontakts hindurchgehenden Symmetrieebene des Kontakts (1) zueinander symmetrische Einsteckschenkel aufweisen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft mit der Leiterstruktur (24) verlötet zu werden, wobei seine Steckverbindungsmittel neben den beiden Schenkeln (5, 6) aus einer kegelstumpfförmigen, sich verjüngenden Verlängerung (3) des Verbindungskörpers (2) bestehen, die dazu dient, die Einstecktiefe des Kontakts (1) durch stabile Anlage ihrer seitlichen Oberfläche am gesamten Umfang der Öffnung zu begrenzen...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektrischen und elektronischen Anschlußkontakt für gedruckte Schaltungen, ein Verfahren zu dessen Herstellung und seiner Befestigung an der gedruckten Schaltung.
  • Bekanntlich versteht man unter einer "gedruckten Schaltung eine starre isolierende Platte, die auf mindestens einer ihrer Flächen eine "aufgedruckte" elektrisch leitende Schaltung, bestehend aus einer bestimmten Anzahl voneinander getrennter Leiterausbildungen mit vernachlässigbar geringem Widerstand, aufweist, die jeweils dazu bestimmt sind, einen der Kontakte der verschiedenen elektrischen oder elektronischen Bauelemente (Widerstände, Drosseln, Kapazitäten, Impedanzen, Transformatoren, Dioden, Transistoren, integrierte Schaltungen, Strom- oder Spannungsquellen, Relais, Schalter oder Kontakte, usw...) mit derselben Spannung zu verbinden.
  • Die betreffende Fläche der Platte ist zunächst vollständig mit einem aufgeklebten leitenden Film, normalerweise aus Kupfer, bedeckt. Auf den Film wird eine Maske aufgelegt, die die Leiterstrukturen in einer gegen Säure geschützten Form abbildet, so daß nach Auftrag der Säure auf die gesamte Filmoberfläche nur diese Strukturen ausgespart bleiben und die gesamte übrige Filmoberfläche entfernt wird. Nach dem Abnehmen der Maske werden in die Leiterstrukturen und die Platte Öffnungen gebohrt, in die die Kontakte (oder Anschlüsse) der Bauelemente eingeführt und anschließend mit der betreffenden Leiterstruktur verlötet werden, wobei die Bauelemente in aller Regel auf der Plattenseite montiert werden, die der die Leiterstrukturen tragenden Fläche gegenüberliegt.
  • Dabei stellt sich das Problem der Verbindung der einzelnen Leiterstrukturen bzw. bestimmter Strukturen der gedruckten Schaltung mit externen Elementen, mit denen eine elektrische Verbindungsmöglichkeit entweder lösbar durch Steckverbindung oder dauerhaft durch Lötverbindung bestehen soll, mittels hierfür geeigneter, an den betreffenden Leiterstrukturen vorzusehender Kontakte herzustellen.
  • Vorstellbar ist es, derartige elektrische Anschlußkontakte mit den Leiterstrukturen durch Crimpen zu verbinden; wegen des geringen Durchmessers {etwa 2 mm bei den üblicherweise in der Elektronik eingesetzten gedruckten Schaltungen} derartiger Anschlußkontakte ist dies jedoch schwierig zu bewerkstelligen. Außerdem garantiert das Crimpen nicht wie das Löten einen zuverlässigen elektrischen Kontakt des Anschlußkontakts mit der ihn tragenden Leiterstruktur. Auch kann die Crimpverbindung mangelhaft sein, wodurch sich der Kontakt wie bei einer Schraubverbindung von der die Leiterstrukturen tragenden Platte lösen kann.
  • Die Verbindung derartiger Kontakte mit der Platte läßt sich auch durch Vernieten herstellen, wobei die Kontakte sich dann nicht lösen können, ihr elektrischer Kontakt mit der sie tragenden Leiterstruktur aber ebenso unsicher bleibt wie bei der Schraubverbindung.
  • Die Lötverbindung garantiert zwar in einfachster Weise, bedingt durch das Lot selbst, die Zuverlässigkeit des elektrischen Kontakts, es muß hier aber auch möglich sein, durch geeignete Mittel die einfache und stabile Positionierung des Kontakts auf der Platte bis zum Verlöten mit der ihn tragenden Leiterstruktur zu bewerkstelligen.
  • Ein elektrischer und elektronischer Anschlußkontakt für gedruckte Schaltungen ist aus der DE 26 26 094 A bekannt. Der in dieser Druckschrift beschriebene elektrische und elektronische Anschlußkontakt für gedruckte Schaltungen zur Verbindung einer der Leiterstrukturen der gedruckten Schaltung mit einem externen Element besteht einerseits aus einem Verbindungskörper, mittels dessen der Kontakt lösbar durch Steckverbindung elektrisch mit einem externen Element verbunden werden kann, und andererseits aus Mitteln zum Einstecken des Kontakts in eine kreisförmige Öffnung in der Platte der gedruckten Schaltung und in der ihm aufnehmenden Leiterstruktur, wobei dieses Mittel zwei gleiche und bezüglich einer durch die Längsachse des Kontakts hindurchgehenden Symmetrieebene des Kontakts zueinander symmetrische Einsteckschenkel aufweisen. Diese sind dazu bestimmt, dauerhaft mit der Leiterstruktur verlötet zu werden. Die beiden gleichen Ein steckschenkel verlaufen ausgehend von der den geringsten Querschnitt aufweisenden Basis ohne Unterbrechung der Krümmung im wesentlichen in zwei Kreisbögen im Abstand zueinander gewölbt und laufen an ihren Enden aneinander anliegend derart zusammen, daß sie zusammen eine abgerundete Spitze in Form einer kugeligen Kuppe bilden, wobei der eingesteckte Kontakt vor dem Verlöten in der Öffnung durch elastisches radiales Zusammendrücken der beiden mit ihren Enden aneinander anliegenden Schenkel in seiner Position gehalten wird.
  • Diese Druckschrift offenbart des weiteren, daß man die beiden Schenkel durch die Öffnung einführt und dann bei auf der anderen Seiten der Platte der gedruckten Schaltung vorstehenden, mit ihren Enden gegeneinander anliegenden Schenkeln ein Lottropfen in den die beiden Schenkel trennenden Raum einbringen kann, wobei dieser Tropfen, der nach unten durch die vereinten Enden der Schenkel gehalten wird, durch Kapillarwirkung aufsteigt und sich um die kegelstumpfförmige Verlängerung herum ausbreitet und auf diese Weise den Anschlußkontakt mit der kreisförmigen Aufweitung der Leiterplatte mittels einer Lötverbindung verlötet.
  • Aus der DE 94 14 143 U1 ist ein Kontaktstift zum Einpressen in Leiterplatten bekannt, der aus einem Steckerteil aus Vollmaterial, einem sich daran anschließenden Mittelteil zur Unterbringung einer Stecker- bzw. Buchsenleiste, einem sich an das Mittelteil anschließenden Einpreßteil, der als Hülse ausgebildet ist und aus Vollmaterial hergestellt ist, bekannt.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE-A-4132996 beschreibt Steckverbindungsmittel, die aus zwei in Zickzackform gegenüber einer gemeinsamen Fläche abgebogenen und zwischen zwei parallelen Ebenen liegenden symmetrischen Kontakten bestehen. Diese Anordnung weist jedoch den Nachteil auf, daß sie eine absolute seitliche Stabilität dieser Steckverbindung nicht garantiert und daß, da die Kontakte nicht mit ihren Enden verbunden sind, der gesamte Biegewiderstand der Kontakte von ihren Übergängen zu der gemeinsamen Fläche aufgenommen werden muß.
  • Aus der FR 2 628 574 ist ein Steckverbinder bekannt, der eine Aufnahme mit einem Stift aufweist, der mit einem Loch einer Leiterplatte zusammenwirkt. Der Stift besteht aus zwei Schenkel, die einander gegenüber liegend entlang der Längsachse des Verbinders angeordnet sind. Sie weisen eine ähnliche Gestalt auf und beinhalten zwei Segmente, welche jeweils unter einem Winkel kleiner als 20 Grad relativ zu der Achse angeordnet sind. Sie sind durch ein drittes, gerundetes Segment verbunden. Der Körper der Schenkel weist eine horizontale Zunge auf, welche verhindert, dass Lötpaste entlang des Verbinders aufsteigt. Die Aufnahme besteht aus zwei elastischen Streifen, die nach innen gebogen sind und eine Öffnung begrenzen, welche einen Kontaktstift aufnimmt. Die beiden Stifte sind durch interne und externe Brücken verstärkt. Der gesamte Steckverbinder kann aus einem einzigen Blech gefertigt werden.
  • In der FR 2 550 020 ist ein Steckverbinder beschrieben, der aus einem einzigen Metallstück ausgebildet ist, indem das Metallstück symmetrisch um eine zentrale Linie gebogen wird. Ein zentraler Schlitz trennt zwei Zweige auf jeder Hälfte des Verbinders. Hierdurch werden zwei Bereiche ausgebildet, mit denen der Steckverbinder ein Anschlußstück einer Schaltungskomponente greifen kann. Die beiden Bereiche sind durch einen Bereich getrennt, der eine konkave Wölbung aufweist.
  • Aus der DE 41 32 996 ist ein Kontaktstift für Leiterplatten bekannt, der einen Kontaktteil und einen über einen Anschlagwulst mit dem Kontaktteil verbundenen Lötzapfen, der durch einen axial verlaufenden und maximal bis zum Anschlagwulst reichenden Schlitz in zwei federnde Lötzapfenteile unterteilt ist, aufweist. Hierbei ist vorgesehen, dass die beiden Lötzapfenteile entlang ihrer Länge gestaffelt ausgeführt sind und ein auf seiner Länge nicht verjüngendes Teil aufweist, in dem die beiden Lötzapfenteile axial hinterschnitten sind, derart, dass ausgehend von dem, dem Anschlagwulst zugewandten Teil der Lötzapfen jeweils Längenteile einer kontinuierlichen Verjüngung mit einer anschließenden kontinuierlichen Aufweitung bis zu einem Punkt vorhanden sind, und ein sich von dem Punkt ab zu dem freien Ende der Lötzapfenteile hin verjüngendes Teil besitzt.
  • Aus der FR 607.506 ist ein Steckverbinder bekannt, der in seinem Kontaktbereich eine Anzahl von Lamellen aufweist, welche geschlitzt ausgeführt sind.
  • Es ist nun Aufgabe der Erfindung, einen elektrischen und elektronischen Anschlußkontakt derart weiterzubilden, dass die Verbindung der einzelnen Leiterstrukturen bzw. bestimmter Strukturen der gedruckten Schaltung mit externen Elementen, mit denen eine elektrische Verbindungsmöglichkeit entweder lösbar durch Steckverbindungen oder dauerhaft durch eine Lötverbindung bestehen soll, derart weiterzubilden, daß die Verbindung leichter herstellbar ist, sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung und Befestigung schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen elektrischen oder elektronischen Anschlußkontakt gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1, der vorzugsweise durch ein Verfahren gemäß Anspruch 5 herstellbar ist, gelöst, wobei der Anschlußkontakt vorzugsweise in einem Verfahren gemäß Anspruch 6 einsetzbar ist.
  • Dieser ist aus einem einzigen starren, elektrisch leitenden, insbesondere metallischen Teil, vorzugsweise aus Messing, hergestellt und umfaßt einerseits einen Verbindungskörper, mittels dessen der Kontakt entweder lösbar durch Steckverbindung oder dauerhaft durch Verlöten elektrisch mit einem externen Element verbunden werden kann, und andererseits Mittel zum Einstecken des Kontakts in eine Öffnung in der ihn aufnehmenden Platte der gedruckten Schaltung und in der Leiterstruktur, wobei diese Mittel dazu bestimmt sind, dauerhaft mit der Leiterstruktur verlötet zu werden.
  • Der erfindungsgemäße Kontakt vermeidet die Nachteile des aus der DE-A-41 32 996 bekannten Steckverbindungsmittels dadurch, daß seine Steckverbindungsmittel aus einer kegelstumpfförmigen, sich verjüngenden Verlängerung des Verbindungskörpers besteht, die dazu dient, die Einstecktiefe des Kontakts durch stabile Anlage seiner seitlichen Oberfläche am gesamten Umfang der Öffnung zu begrenzen, wodurch die perfekte seitliche Stabilität dieser Steckverbindung garantiert wird, und daß zwei gleiche und symmetrische Einsteckschenkel vorgesehen sind, die von der den geringsten Querschnitt aufweisenden Basis der kegelstumpfförmigen Verlängerung ausgehen und ohne Unterbrechung der Krümmung im wesentlichen in zwei Kreisbögen im Abstand zueinander gewölbt verlaufen und an ihren Enden aneinander anliegend zusammenlaufen derart, daß sie zusammen eine abgerundete Spitze in Form einer kugeligen Kuppe bilden, wobei der eingesteckte Kontakt vor dem Verlöten in der Öffnung durch elastisches radiales Zusammendrücken der beiden mit ihren Enden aneinander anliegenden Schenkel in seiner Position gehalten wird.
  • Die beiden gewölbten Schenkel bilden zwischen sich einen Raum aus, dessen dem Abstand zwischen den beiden Schenkeln entsprechende Breite von der schmalen Basis der kegelstumpfförmigen Verlängerung über ein Drittel der Länge der Schenkel ab ihrem Ausgangspunkt an der Basis hinweg ansteigt und sich dann wieder verringert, bis sie am Berührungspunkt der beiden Enden gleich Null ist.
  • Die Schenkel weisen jeweils einen geraden Abschnitt auf, der nach außen von einem Kreisbogen und nach innen von einer Sehne dieses Kreisbogens begrenzt wird, wobei der Kreisbogenradius in Richtung zum Ausgangspunkt der beiden Schenkel an der schmalen Basis der kegelstumpfförmigen Verlängerung des Verbindungskörpers des Kontakts hin immer mehr abnimmt.
  • Nach weiteren Merkmalen der Erfindung ist das den Schenkeln gegenüberliegende Ende des Kontakts diametral durch eine quer verlaufende, "U"-förmige Nut gespalten, die den beiden seitlichen Flanken eine gewisse seitliche Elastizität für das lösbare Einstecken des Kontakts verleiht und alternativ Raum für das Anlöten eines Leiters zur dauerhaften Verbindung des Kontakts mit dem betreffenden externen Element bietet.
  • Die Erfindung und weitere Merkmale derselben werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher beschrieben, in der Ausführungsformen des Anschlußkontakts, des Verfahrens zu seiner Herstellung und seiner Befestigung an der gedruckten Schaltung dargestellt sind, wobei diese Beispiele nicht einschränkend zu verstehen sind.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine seitliche Längsansicht eines erfindungsgemäßen Anschlußkontakts gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 bis 6 aufeinanderfolgende Querschnitte desselben Kontakts entlang den Linien II-II, III-III, IV-IV, V-V und VI-VI in 1, in derselben Vergrößerungsstufe;
  • 7 bis 9 die ersten drei Phasen des Verfahrens zur Herstellung des Anschlußkontakts gemäß derselben bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 10 den Anschlußkontakt nach Abschluß der dritten Phase in einem vergrößerten Maßstab und in der Stellung für die Durchführung der vierten Phase des Herstellungsverfahrens, nämlich des Schlagens;
  • 11 das für die Durchführung dieser vierten Phase des Verfahrens verwendete Schlagwerkzeug, teilweise längs geschnitten und im selben Maßstab;
  • 12 die Durchführung dieser vierten Phase des Herstellungsverfahrens, nämlich des Schlagens, in Längsansicht und im selben Maßstab
  • 13 die Einführung und Positionierung der Schenkel des Kontakts in einer Öffnung der gedruckten Schaltung gemäß einer ersten Phase der Art der Befestigung des Kontakts an einer gedruckten Schaltung, in Querschnittsdarstellung;
  • 14 und 15 teilweise geschnitten bzw. in Seitenansicht die zweite Phase der Befestigung, d.h. das Verlöten und
  • 16 eine erfindungsgemäße, mit Anschlußkontakten versehene gedruckte Schaltung. Unter Bezugnahme zunächst auf die 1 bis 6 und zusätzlich auf die folgenden Figuren ist zu erkennen, daß der erfindungsgemäße Anschlußkontakt 1 einerseits einen Verbindungskörper 2 aufweist, der eine Umfangsfläche "R" mit einem Durchmesser von etwa 2 mm aufweist – und daher in der Zeichnung stark vergrößert dargestellt ist –, mittels derer der Kontakt entweder lösbar durch Einstecken oder dauerhaft durch Verlöten elektrisch mit einem nicht dargestellten externen Element verbunden werden kann, und andererseits Mittel zum Einstecken des Kontakts 1 in eine Öffnung in der Platte der gedruckten Schaltung und der ihn aufnehmenden Leiterstruktur, die dauerhaft mit der Leiterstruktur verschweißt werden können.
  • Die Einsteckmittel bestehen aus: Einerseits einer sich verjüngenden – im dargestellten Fall um 45° – kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 des Verbindungskörpers 2, der der Begrenzung der Einstecklänge durch Anlage seiner seitlichen Oberfläche an der Wandung der Öffnung dient und damit die seitliche Stabilität dieser Steckverbindung garantiert, und andererseits zwei von der schmalen Basis 4 dieser kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 ausgehenden gleichen Schenkeln 5 und 6, die im wesentlichen in Form zweier Kreisbögen gewölbt und im Abstand zueinander angeordnet sind, so daß sie zwischen sich einen Raum 7 ausbilden, und die sich nur an ihren Enden "E" und "F" vereinen derart, daß sie in einem abgerundeten Ende 10 in Form einer kugeligen Kuppe zusammenlaufen, wobei durch seitliches Zusammendrücken der beiden Schenkel 5 und 6 des Kontakts beim Einstecken in die Öffnung der Kontakt bis zum Verlöten in seiner Position gehalten werden kann.
  • Die beiden Schenkel 5 und 6 sind bezüglich einer durch die Längsachse des Kontakts 1 hindurchgehenden Symmetrieebene "P" des Kontakts symmetrisch zueinander angeordnet.
  • In 1 ist gut zu erkennen, daß sich der Raum 7, dessen Breite dem Abstand zwischen den beiden Schenkeln 5 und 6 entspricht, von der Basis 4 ausgehend über etwa ein Drittel der Länge der Schenkel 5 und 6 ab deren Ausgangspunkt von der Basis erweitert und dann von diesem Drittel der Länge wieder abnimmt, bis er bei den aneinanderliegenden Enden "E" und "F" der Schenkel 5 und 6 den Wert Null erreicht.
  • Wie in 5 besser zu erkennen ist, weisen die Schenkel 5 und 6 in einer senkrecht zur Längsachse des Kontakts 1 verlaufenden Ebene jeweils einen Querschnitt auf, der nach außen durch einen Kreisbogen 8 und nach innen durch die Sehne 9 des Kreisbogens 8 begrenzt ist.
  • Wie in 8, die die zweite Phase des Verfahrens zur Herstellung des Kontakts darstellt, besser zu erkennen ist, nimmt der Radius des Kreisbogens 8 zum Ausgangspunkt der beiden Schenkel 5 und 6 an der schmalen Basis 4 der kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 des Verbindungskörpers 2 des Kontakts 1 hin ab. Dies dient dazu, die Dicke der beiden Schenkel 5 und 6 in der Nähe ihres Ausgangspunktes an der Basis 4 zu verringern und damit in der Schlagphase des Verfahrens für die Herstellung des Kontakts 1 die Ausbildung eines Abstandes zwischen den Schenkeln unmittelbar ab ihrem Ausgangspunkt zu begünstigen.
  • Vorteilhafterweise weist der Verbindungskörper 2 des Kontakts 1 in seinem mittleren Bereich eine Griffzone in Form einer gewölbten Kehle 11 auf. Angesichts des sehr kleinen Durchmessers des Kontakts ermöglicht es diese Kehle, den Kontakt zum Einstecken in die gedruckte Schaltung mittels einer Pinzette oder dergleichen zu greifen.
  • Das den Schenkeln 5 und 6 gegenüberliegende Ende 12 des Kontakts 1 ist durch eine quer verlaufende "U"-förmige Kerbe 13 diametral gespalten, wodurch die beiden Flanken 14 und 15 eine gewisse Querelastizität für die Herstellung der lösbaren Steckverbindung des Kontakts 1 erhält und alternativ Raum zum Anlöten eines Leiters für die dauerhafte Verbindung des Kontakts 1 mit dem externen Element geschaffen wird.
  • Betrachtet man nun die 7 bis 9, so erkennt man, daß die ersten drei Phasen des Verfahrens zur Herstellung des Kontakts 1 darin bestehen, daß man einen zunächst zylindrischen Stab "B" aus leitendem, insbesondere metallischem Material, im vorliegenden Fall Messing, zwischen den Spannbacken "M" einer Walzendrehbank einspannt und dann durch radialen Vorschub eines Drehstahls "A1" radial abträgt, wobei der Stab "B" sich in Richtung des Pfeils "f1" dreht (7).
  • Es versteht sich, daß obwohl in der Zeichnung der Stab "B" mit dem sehr kleinen Durchmesser des Kontakts dargestellt ist, es wegen des kleinen Durchmessers des Kontakts durchaus auch möglich ist, einen Stab größeren Durchmessers zu verwenden, der sich einfacher zwischen den Spannbacken "M" einspannen läßt, wobei der Verbindungskörper 2 dann auch aus dem Stab "B" herausgedreht werden muß und nicht, wie in den 7 bis 9 dargestellt, von vornherein vorhanden ist.
  • Während der Stab "B" sich in Richtung des Pfeils "f2" dreht, werden durch den sukzessiven Vorschub des Schneidstahls in Richtung des Pfeils "f3" von der Position "A2" nach "A3", von "A3" nach "A4", von "A4" nach "A5" und schließlich von "A5" nach "A6" gemäß 8 zunächst die kegelstumpfförmige Verlängerung 3 (Vorschub von "A2" nach "A3"), dann der "spindelförmige" Abschnitt "S" der beiden Schenkel 5 und 6 des Kontakts 1 (Vorschub des Drehstahls von "A3" nach "A6") herausgearbeitet.
  • Von der Position "A3" bis zur Position "A4" entsteht der erste Teilabschnitt 16 der Form "S", der gekennzeichnet ist durch eine leichte Vergrößerung des Durchmessers des Querschnitts dieser Form zwischen der ersten und der zweiten dieser Positionen und damit, wie bereits erwähnt (Seite 6, Zeile 34, bis Seite 7, Zeile 8) durch eine Verringerung des Radius des genannten Kreisbogens 8, der ja dem Querschnittsradius der Rohform entspricht, in Richtung zum Ausgangspunkt der beiden Schenkel 5 und 6 von der Basis 4. Zwischen den Positionen "A4" und "A5" des Schneidstahls wird der zweite Teilabschnitt 17 der Form "S" mit gleichbleibendem Querschnitt ausgebildet und schließlich zwischen den Positionen "A5" und "A6" ihr letzter, abgerundeter Teilabschnitt 18.
  • In 9 werden bei stillstehender Drehbank entsprechend der dritten Phase des Verfahrens zur Herstellung des Kontakts 1 die Rohform "S" und die kegelstumpfförmige Verlängerung 3 entlang der Symmetrieebene "P" des Kontakts 1 (1) durch Fräsen in Längsrichtung gespalten, wodurch man die zwei parallelen Schenkel 5 und 6 erhält. Hierzu verwendet man einen Scheibenfräser "K", der in Richtung des Pfeils "f4" um seine Achse "L" rotiert und zunächst in Richtung des Pfeils "f5" vorgeschoben und dann in Richtung des Pfeils "f6" zurückgezogen wird.
  • Man erhält auf diese Weise einen sich über die kegelstumpfförmige Verlängerung 3 hinaus in den Verbindungskörper 2 des Kontakts 1 erstreckenden Längsspalt 22 (1, 4, 5, 6, 10 und 12 bis 15).
  • Wie aus 10 ersichtlich, stehen die beiden parallelen Schenkel 5 und 6 bei feststehender Drehbank und einem zum Beispiel im Spindelstock festgesetzten langgestreckten Anschlagstift "T" jetzt bereit, um mittels eines in 11 dargestellten Schlagwerkzeuges "V" in ihre endgültige gewölbte Form gebracht zu werden. Das Schlagwerkzeug "V" weist im Inneren eine umlaufende Sackbohrung "N" auf, die von ihrer Öffnung zu ihrem Boden hin nacheinander einen ersten zylindrischen Abschnitt 19 mit einer Tiefe von etwa 3/5 der Tiefe der Bohrung "N" und einem Durchmesser, der dem 1,3-fachen bis 1,4-fachen des größten Durchmessers der Rohform "S" entspricht, einen zweiten, kegelstumpfförmigen Abschnitt 20 mit einer Tiefe von etwa 1/3 der Tiefe der Sackbohrung "N" und einem Durchmesser, der sich etwa bis zur Hälfte des Durchmessers des zylindrischen Abschnitts 19 verringert, und einen letzten, den Boden der Sackbohrung "N" bildenden konischen Abschnitt aufweist.
  • Wie aus 12 ersichtlich ist, werden durch den Längsvorschub des Schlagwerkzeugs "V" in Richtung des Pfeils "f7" die beiden Schenkel 5 und 6 progressiv gewölbt, wobei anfangs die beiden Enden "E" und "F" zunächst an der Oberfläche des kegelstumpfförmigen Abschnitts 20 zur Anlage kommen, wodurch die Enden "E" und "F" in Richtung aufeinander zu gebogen werden, und anschließend an der Oberfläche des konischen Abschnitts 21 zur Anlage kommen, wodurch am Ende des Bewegungshubs des Schlagwerkzeugs "V", der durch die frontale Anlage am Stift "T" begrenzt ist, das "Aufweiten" der beiden Schenkel 5 und 6 unter Ausbildung eines dazwischenliegenden Abstandes bewirkt wird und die Schenkel im wesentlichen an der Stelle ihres größten Abstands voneinander, etwa nach einem Drittel ihrer Länge ab ihrem Ausgangspunkt von der Basis 4 der kegelstumpfförmigen Verlängerung 3, wo sie den geringsten Querschnitt aufweisen, an der Oberfläche des zylindrischen Abschnitts 19 zur Anlage kommen.
  • Nach dem Rückzug des Schlagwerkzeugs "V" wird die Stange "B" zwischen den Spannbacken "M" der Drehbank neu eingespannt, und es werden in herkömmlicher Weise nacheinander unter Drehen der Stange "B" die Griffzone in Form der umlaufenden Kehle 11 durch Abstechen und dann die quer verlaufende Ausnehmung 13 am Ende 12 des Kontakts 1 gegenüber den Schenkeln 5 und 6 zum Beispiel durch seitliches Fräsen hergestellt und schließlich die Stange "B" abgetrennt, womit der Kontakt 1 fertiggestellt ist.
  • Gemäß der erfindungsgemäßen Art der Befestigung des Anschlußkontakts 1 an der gedruckten Schaltung wird zunächst, wie in 13 dargestellt, eine der zur Aufnahme des Anschlußkontakts 1 bestimmten kreisförmigen Aufweitungen 24 gleichzeitig mit der isolierenden Platte 23 der gedruckten Schaltung miteiner kreisförmigen Öffnung 25 durchbohrt, deren Durchmesser geringfügig kleiner ist als das größte Außenmaß der beiden Schenkel 5 und 6, wonach man den Kontakt 1, insbesondere mittels einer Pinzette oder dergleichen, in seinem Griffbereich 11 ergreift und die beiden Schenkel 5 und 6 des Kontakts in die Öffnung 25 einführt, bis die kegelstumpfförmige Verlängerung 3 an der vorzugsweise im Winkel von 45° abgeschrägten Wandung der kreisförmigen Aufweitung 24 zur Anlage kommt.
  • Mittels der beiden jetzt an der gegenüberliegenden Seite der Platte 23 der gedruckten Schaltung vorstehenden Enden "E" und "F" der Schenkel 5 und 6 – s. 13 und 15 – befestigt man nun den Kontakt 1 an der Schaltung dauerhaft durch Verlöten.
  • Die Ausführung dieses letztgenannten Arbeitsganges ist in den 14 und 15 dargestellt: Man bringt einen Lottropfen in den die beiden Schenkel 5 und 6 trennenden Raum 7 ein, der dann durch Kapillarwirkung zum Spalt 22 der kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 aufsteigt, sich um diese Ver längerung ausbreitet und den Kontakt 1 mit der kreisförmigen Aufweitung 24 verlötet, so daß die Lötverbindung 26 auf diese Weise den gesamten Raum 7 und die Öffnung 25 14 und 15 ausfüllt. Für das Verlöten verwendet man Zinn.
  • 16 zeigt ein Beispiel einer gedruckten Schaltung, deren isolierende Platte 23 eine bestimmte Anzahl von Leiterstrukturen "X" mit kreisförmigen Aufweitungen 24 trägt, wobei in einige dieser Aufweitungen ein erfindungsgemäßer Anschlußkontakt 1 eingelötet ist.
  • Es versteht sich, daß die hier unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschriebenen Ausführungsformen des Anschlußkontaktes, seines Herstellungsverfahrens und der Art seiner Befestigung an einer gedruckten Schaltung nur als Beispiele und nicht einschränkend zu verstehen sind.

Claims (6)

  1. Elektrischer und elektronischer Anschlußkontakt (1) für gedruckte Schaltungen zur Verbindung einer der Leiterstrukturen (24) der gedruckten Schaltung mit einem externen Element, bestehend einerseits aus einem Verbindungskörper (2), mittels dessen der Kontakt (1) entweder lösbar durch Steckverbindung oder dauerhaft durch Verlöten elektrisch mit einem externen Element verbunden werden kann, und andererseits aus Mitteln zum Einstecken des Kontakts (1) in eine kreisförmige Öffnung (25) in der Platte (23) der gedruckten Schaltung und in der ihn aufnehmenden Leiterstruktur, wobei diese Mittel zwei gleiche und bezüglich einer durch die Längsachse des Kontakts hindurchgehenden Symmetrieebene des Kontakts (1) zueinander symmetrische Einsteckschenkel aufweisen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft mit der Leiterstruktur (24) verlötet zu werden, wobei seine Steckverbindungsmittel neben den beiden Schenkeln (5, 6) aus einer kegelstumpfförmigen, sich verjüngenden Verlängerung (3) des Verbindungskörpers (2) bestehen, die dazu dient, die Einstecktiefe des Kontakts (1) durch stabile Anlage ihrer seitlichen Oberfläche am gesamten Umfang der Öffnung zu begrenzen und dadurch die perfekte seitliche Stabilität dieser Steckverbindung zu garantieren, und daß die beiden gleichen Einsteckschenkel (5, 6) ausgehend von der den geringsten Querschnitt aufweisenden Basis (4) der kegelstumpfförmigen Verlängerung (3) ohne Unterbrechung der Krümmung im wesentlichen in zwei Kreisbögen (8, 9) im Abstand zueinander gewölbt verlaufen und an ihren Enden aneinander anliegend zusammenlaufen derart, daß sie zusammen eine abgerundete Spitze (10) in Form einer kugeligen Kuppe bilden, wobei der eingesteckte Kontakt vor dem Verlöten in der Öffnung durch elastisches radiales Zusammendrücken der beiden mit ihren Enden aneinander anliegenden Schenkel (5, 6) in seiner Position gehalten wird, wobei Schenkel (5, 6) in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Kontakts (1) jeweils einen Querschnitt aufweisen, der nach außen von einem Kreisbogen (8) und nach innen von einer Sehne (9) des Kreisbogens (8) begrenzt wird.
  2. Anschlußkontakt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Einsteckschenkel (5, 6) aufgrund ihrer Wölbung zwischen sich einen Raum (7) ausbilden, dessen dem Abstand zwischen den beiden Schenkeln (5, 6) entsprechende Breite von der schmalen Basis (4) der kegelstumpfförmigen Verlängerung (3) über etwa ein Drittel der Länge der Schenkel (5, 6) ab ihrem Ausgangspunkt an der Basis (4) hinweg ansteigt und sich dann ohne Unterbrechung der Krümmung wieder verringert, bis sie am Berührungspunkt der beiden Enden (E, F) der Schenkel (5, 6) gleich Null ist.
  3. Anschlußkontakt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius des Kreisbogens (8) in Richtung zum Ausgangspunkt der beiden Schenkel (5, 6) an der schmalen Basis (4) der kegelstumpfförmigen Verlängerung (3) des Verbindungskörpers (2) des Kontakts (1) hin immer mehr abnimmt.
  4. Anschlußkontakt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das den Schenkeln (5, 6) gegenüberliegende Ende des Kontakts (1) diametral durch eine quer verlaufende, "U"-förmige Nut (13) gespalten ist, die den beiden seitlichen Flanken (14, 15) eine gewisse seitliche Elastizität für das lösbare Einstecken des Kontakts (1) verleiht und alternativ Raum für das Anlöten eines Leiters zur dauerhaften Verbindung des Kontakts (1) mit dem betreffenden externen Element bietet.
  5. Verfahren für die Herstellung des Anschlußkontakts nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man eine zylindrischen Stange (B) aus leitendem Material, insbesondere Messing, zwischen den Spannbacken (M) einer Drehbank einspannt, den Stab (B) in einem Abstand von den Spannbacken (M), der für die Herstellung der kegelstumpfförmigen Verlängerung (3) und der beiden Schenkel (5, 6) ausreicht, abtrennt, dann die kegelstumpfförmige Verlängerung und die "spindelförmige" Rohform der beiden Schenkel (5, 6) des Kontaks (1) durch Abstechen herstellt und schließlich bei stillstehender Drehbank die Form (S) und die kegelstumpfförmige Verlängerung (3) in Längsrichtung spaltet, so daß man die beiden noch parallelen Schenkel (5, 6) erhält, wonach man mittels eines Schlagwerkzeugs (V) mit entsprechender umlaufender Blindbohrung (N), die von ihrer Öffnung zu ihrem Boden hin nacheinander einen ersten zylindrischen Abschnitt (19) mit einer Tiefe von etwa 3/5 der Tiefe der Bohrung (N) und einem Durchmesser, der dem 1,3-fachen bis 1,4-fachen des größten Durchmessers der Rohform (S) entspricht, einen zweiten, kegelstumpfförmigen Abschnitt (20) mit einer Tiefe von etwa 1/3 der Tiefe der Sackbohrung (N) und einem Durchmesser, der sich bis zur Hälfte des Durchmessers des zylindrischen Abschnitts (19) verringert, und einen abschließenden, den Boden der Sackbohrung (N) bildenden konischen Abschnitt (21) aufweist, den beiden Schenkeln (5, 6) ihre endgültige gewölbte Form verleiht, indem man das Schlagwerkzeug (V) in Längsrichtung um die beiden anfangs parallelen Schenkel (5, 6) vorschiebt, wobei das Schlagwerkzeug (V) am Ende seines Vorschubes nach dem Aufwölben der beiden Schenkel (5, 6) durch frontale Anlage des Schlagwerkzeuges (V) an einem Anschlagstift (T) angehalten wird.
  6. Verfahren zur Befestigung eines Anschlußkontakts nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Leiterstruktur (X) der gedruckten Schaltung, die den Anschlußkontakt (1) aufnehmen soll, kreisförmige Aufweitungen (24) aufweist, von denen zuvor eine zusammen mit der isolierenden Platte (23) der gedruckten Schaltung mit einer kreisförmigen Öffnung (25) durchbohrt wurde, deren Durchmesser geringfügig kleiner ist als das größte Außenmaß der beiden Einsteckschenkel (5, 6), und wobei der Verbindungskörper (2) des Anschlußkontakts (1) selbst diametral entlang der Symmetrieebene (P) des Kontakts durch nur eine Kerbe (22) gespalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß man die beiden Schenkel (5, 6) durch die Öffnung (25) bis zur seitlich absolut stabilen Anlage der kegelstumpfförmigen Verlängerung (3) am gesamten Umfang der Öffnung (25) einführt und dann bei auf der anderen Seite der Platte (23) der gedruckten Schaltung vorstehenden, mit ihren Enden (E, F) gegeneinander anliegenden Schenkeln (5, 6) einen Lottropfen, insbesondere einen Zinntropfen, in den die beiden Schenkel (5, 6) trennenden Raum (7) einbringt, wobei dieser Tropfen, der nach unten durch die vereinten Enden (E, F) der Schenkel (5, 6) gehalten wird, durch Kapillarwirkung bis zum Spalt aufsteigt und sich um die kegelstumpfförmige Verlängerung (3) herum ausbreitet und auf diese Weise den Anschlußkontakt (1) mit der kreisförmigen Aufweitung (24) mittels einer Lötverbindung (26) verlötet.
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