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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen und elektronischen Anschlußkontakt
für gedruckte
Schaltungen, ein Verfahren zu dessen Herstellung und seiner Befestigung
an der gedruckten Schaltung.
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Bekanntlich
versteht man unter einer "gedruckten
Schaltung eine starre isolierende Platte, die auf mindestens einer
ihrer Flächen
eine "aufgedruckte" elektrisch leitende
Schaltung, bestehend aus einer bestimmten Anzahl voneinander getrennter
Leiterausbildungen mit vernachlässigbar
geringem Widerstand, aufweist, die jeweils dazu bestimmt sind, einen
der Kontakte der verschiedenen elektrischen oder elektronischen
Bauelemente (Widerstände, Drosseln,
Kapazitäten,
Impedanzen, Transformatoren, Dioden, Transistoren, integrierte Schaltungen, Strom-
oder Spannungsquellen, Relais, Schalter oder Kontakte, usw...) mit
derselben Spannung zu verbinden.
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Die
betreffende Fläche
der Platte ist zunächst
vollständig
mit einem aufgeklebten leitenden Film, normalerweise aus Kupfer,
bedeckt. Auf den Film wird eine Maske aufgelegt, die die Leiterstrukturen
in einer gegen Säure
geschützten
Form abbildet, so daß nach
Auftrag der Säure
auf die gesamte Filmoberfläche
nur diese Strukturen ausgespart bleiben und die gesamte übrige Filmoberfläche entfernt
wird. Nach dem Abnehmen der Maske werden in die Leiterstrukturen
und die Platte Öffnungen
gebohrt, in die die Kontakte (oder Anschlüsse) der Bauelemente eingeführt und
anschließend
mit der betreffenden Leiterstruktur verlötet werden, wobei die Bauelemente
in aller Regel auf der Plattenseite montiert werden, die der die
Leiterstrukturen tragenden Fläche
gegenüberliegt.
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Dabei
stellt sich das Problem der Verbindung der einzelnen Leiterstrukturen
bzw. bestimmter Strukturen der gedruckten Schaltung mit externen Elementen,
mit denen eine elektrische Verbindungsmöglichkeit entweder lösbar durch
Steckverbindung oder dauerhaft durch Lötverbindung bestehen soll, mittels
hierfür
geeigneter, an den betreffenden Leiterstrukturen vorzusehender Kontakte
herzustellen.
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Vorstellbar
ist es, derartige elektrische Anschlußkontakte mit den Leiterstrukturen
durch Crimpen zu verbinden; wegen des geringen Durchmessers {etwa
2 mm bei den üblicherweise
in der Elektronik eingesetzten gedruckten Schaltungen} derartiger Anschlußkontakte
ist dies jedoch schwierig zu bewerkstelligen. Außerdem garantiert das Crimpen nicht
wie das Löten
einen zuverlässigen
elektrischen Kontakt des Anschlußkontakts mit der ihn tragenden Leiterstruktur.
Auch kann die Crimpverbindung mangelhaft sein, wodurch sich der
Kontakt wie bei einer Schraubverbindung von der die Leiterstrukturen
tragenden Platte lösen
kann.
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Die
Verbindung derartiger Kontakte mit der Platte läßt sich auch durch Vernieten
herstellen, wobei die Kontakte sich dann nicht lösen können, ihr elektrischer Kontakt
mit der sie tragenden Leiterstruktur aber ebenso unsicher bleibt
wie bei der Schraubverbindung.
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Die
Lötverbindung
garantiert zwar in einfachster Weise, bedingt durch das Lot selbst,
die Zuverlässigkeit
des elektrischen Kontakts, es muß hier aber auch möglich sein,
durch geeignete Mittel die einfache und stabile Positionierung des
Kontakts auf der Platte bis zum Verlöten mit der ihn tragenden Leiterstruktur
zu bewerkstelligen.
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Ein
elektrischer und elektronischer Anschlußkontakt für gedruckte Schaltungen ist
aus der
DE 26 26 094
A bekannt. Der in dieser Druckschrift beschriebene elektrische
und elektronische Anschlußkontakt
für gedruckte
Schaltungen zur Verbindung einer der Leiterstrukturen der gedruckten Schaltung
mit einem externen Element besteht einerseits aus einem Verbindungskörper, mittels
dessen der Kontakt lösbar
durch Steckverbindung elektrisch mit einem externen Element verbunden
werden kann, und andererseits aus Mitteln zum Einstecken des Kontakts
in eine kreisförmige Öffnung in
der Platte der gedruckten Schaltung und in der ihm aufnehmenden
Leiterstruktur, wobei dieses Mittel zwei gleiche und bezüglich einer
durch die Längsachse
des Kontakts hindurchgehenden Symmetrieebene des Kontakts zueinander
symmetrische Einsteckschenkel aufweisen. Diese sind dazu bestimmt,
dauerhaft mit der Leiterstruktur verlötet zu werden. Die beiden gleichen
Ein steckschenkel verlaufen ausgehend von der den geringsten Querschnitt
aufweisenden Basis ohne Unterbrechung der Krümmung im wesentlichen in zwei
Kreisbögen
im Abstand zueinander gewölbt und
laufen an ihren Enden aneinander anliegend derart zusammen, daß sie zusammen
eine abgerundete Spitze in Form einer kugeligen Kuppe bilden, wobei der
eingesteckte Kontakt vor dem Verlöten in der Öffnung durch elastisches radiales
Zusammendrücken der
beiden mit ihren Enden aneinander anliegenden Schenkel in seiner
Position gehalten wird.
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Diese
Druckschrift offenbart des weiteren, daß man die beiden Schenkel durch
die Öffnung
einführt
und dann bei auf der anderen Seiten der Platte der gedruckten Schaltung
vorstehenden, mit ihren Enden gegeneinander anliegenden Schenkeln
ein Lottropfen in den die beiden Schenkel trennenden Raum einbringen
kann, wobei dieser Tropfen, der nach unten durch die vereinten Enden
der Schenkel gehalten wird, durch Kapillarwirkung aufsteigt und sich
um die kegelstumpfförmige
Verlängerung
herum ausbreitet und auf diese Weise den Anschlußkontakt mit der kreisförmigen Aufweitung
der Leiterplatte mittels einer Lötverbindung
verlötet.
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Aus
der
DE 94 14 143 U1 ist
ein Kontaktstift zum Einpressen in Leiterplatten bekannt, der aus
einem Steckerteil aus Vollmaterial, einem sich daran anschließenden Mittelteil
zur Unterbringung einer Stecker- bzw. Buchsenleiste, einem sich
an das Mittelteil anschließenden
Einpreßteil,
der als Hülse
ausgebildet ist und aus Vollmaterial hergestellt ist, bekannt.
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Die
deutsche Patentanmeldung DE-A-4132996 beschreibt Steckverbindungsmittel, die
aus zwei in Zickzackform gegenüber
einer gemeinsamen Fläche
abgebogenen und zwischen zwei parallelen Ebenen liegenden symmetrischen
Kontakten bestehen. Diese Anordnung weist jedoch den Nachteil auf,
daß sie
eine absolute seitliche Stabilität dieser
Steckverbindung nicht garantiert und daß, da die Kontakte nicht mit
ihren Enden verbunden sind, der gesamte Biegewiderstand der Kontakte
von ihren Übergängen zu
der gemeinsamen Fläche
aufgenommen werden muß.
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Aus
der
FR 2 628 574 ist
ein Steckverbinder bekannt, der eine Aufnahme mit einem Stift aufweist, der
mit einem Loch einer Leiterplatte zusammenwirkt. Der Stift besteht
aus zwei Schenkel, die einander gegenüber liegend entlang der Längsachse
des Verbinders angeordnet sind. Sie weisen eine ähnliche Gestalt auf und beinhalten
zwei Segmente, welche jeweils unter einem Winkel kleiner als 20
Grad relativ zu der Achse angeordnet sind. Sie sind durch ein drittes,
gerundetes Segment verbunden. Der Körper der Schenkel weist eine
horizontale Zunge auf, welche verhindert, dass Lötpaste entlang des Verbinders
aufsteigt. Die Aufnahme besteht aus zwei elastischen Streifen, die
nach innen gebogen sind und eine Öffnung begrenzen, welche einen
Kontaktstift aufnimmt. Die beiden Stifte sind durch interne und externe
Brücken
verstärkt.
Der gesamte Steckverbinder kann aus einem einzigen Blech gefertigt
werden.
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In
der
FR 2 550 020 ist
ein Steckverbinder beschrieben, der aus einem einzigen Metallstück ausgebildet
ist, indem das Metallstück
symmetrisch um eine zentrale Linie gebogen wird. Ein zentraler Schlitz
trennt zwei Zweige auf jeder Hälfte
des Verbinders. Hierdurch werden zwei Bereiche ausgebildet, mit
denen der Steckverbinder ein Anschlußstück einer Schaltungskomponente
greifen kann. Die beiden Bereiche sind durch einen Bereich getrennt,
der eine konkave Wölbung
aufweist.
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Aus
der
DE 41 32 996 ist
ein Kontaktstift für Leiterplatten
bekannt, der einen Kontaktteil und einen über einen Anschlagwulst mit
dem Kontaktteil verbundenen Lötzapfen,
der durch einen axial verlaufenden und maximal bis zum Anschlagwulst
reichenden Schlitz in zwei federnde Lötzapfenteile unterteilt ist,
aufweist. Hierbei ist vorgesehen, dass die beiden Lötzapfenteile
entlang ihrer Länge
gestaffelt ausgeführt
sind und ein auf seiner Länge
nicht verjüngendes
Teil aufweist, in dem die beiden Lötzapfenteile axial hinterschnitten
sind, derart, dass ausgehend von dem, dem Anschlagwulst zugewandten
Teil der Lötzapfen
jeweils Längenteile
einer kontinuierlichen Verjüngung
mit einer anschließenden kontinuierlichen
Aufweitung bis zu einem Punkt vorhanden sind, und ein sich von dem
Punkt ab zu dem freien Ende der Lötzapfenteile hin verjüngendes
Teil besitzt.
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Aus
der
FR 607.506 ist ein
Steckverbinder bekannt, der in seinem Kontaktbereich eine Anzahl von
Lamellen aufweist, welche geschlitzt ausgeführt sind.
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Es
ist nun Aufgabe der Erfindung, einen elektrischen und elektronischen
Anschlußkontakt
derart weiterzubilden, dass die Verbindung der einzelnen Leiterstrukturen
bzw. bestimmter Strukturen der gedruckten Schaltung mit externen
Elementen, mit denen eine elektrische Verbindungsmöglichkeit
entweder lösbar
durch Steckverbindungen oder dauerhaft durch eine Lötverbindung
bestehen soll, derart weiterzubilden, daß die Verbindung leichter herstellbar ist,
sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung und Befestigung schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch einen elektrischen oder elektronischen Anschlußkontakt
gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1, der vorzugsweise durch ein Verfahren gemäß Anspruch
5 herstellbar ist, gelöst,
wobei der Anschlußkontakt
vorzugsweise in einem Verfahren gemäß Anspruch 6 einsetzbar ist.
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Dieser
ist aus einem einzigen starren, elektrisch leitenden, insbesondere
metallischen Teil, vorzugsweise aus Messing, hergestellt und umfaßt einerseits
einen Verbindungskörper,
mittels dessen der Kontakt entweder lösbar durch Steckverbindung
oder dauerhaft durch Verlöten
elektrisch mit einem externen Element verbunden werden kann, und
andererseits Mittel zum Einstecken des Kontakts in eine Öffnung in
der ihn aufnehmenden Platte der gedruckten Schaltung und in der
Leiterstruktur, wobei diese Mittel dazu bestimmt sind, dauerhaft
mit der Leiterstruktur verlötet
zu werden.
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Der
erfindungsgemäße Kontakt
vermeidet die Nachteile des aus der DE-A-41 32 996 bekannten Steckverbindungsmittels
dadurch, daß seine
Steckverbindungsmittel aus einer kegelstumpfförmigen, sich verjüngenden
Verlängerung
des Verbindungskörpers
besteht, die dazu dient, die Einstecktiefe des Kontakts durch stabile
Anlage seiner seitlichen Oberfläche
am gesamten Umfang der Öffnung
zu begrenzen, wodurch die perfekte seitliche Stabilität dieser
Steckverbindung garantiert wird, und daß zwei gleiche und symmetrische
Einsteckschenkel vorgesehen sind, die von der den geringsten Querschnitt aufweisenden
Basis der kegelstumpfförmigen
Verlängerung
ausgehen und ohne Unterbrechung der Krümmung im wesentlichen in zwei
Kreisbögen
im Abstand zueinander gewölbt
verlaufen und an ihren Enden aneinander anliegend zusammenlaufen
derart, daß sie
zusammen eine abgerundete Spitze in Form einer kugeligen Kuppe bilden,
wobei der eingesteckte Kontakt vor dem Verlöten in der Öffnung durch elastisches radiales
Zusammendrücken
der beiden mit ihren Enden aneinander anliegenden Schenkel in seiner
Position gehalten wird.
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Die
beiden gewölbten
Schenkel bilden zwischen sich einen Raum aus, dessen dem Abstand zwischen
den beiden Schenkeln entsprechende Breite von der schmalen Basis
der kegelstumpfförmigen Verlängerung über ein
Drittel der Länge
der Schenkel ab ihrem Ausgangspunkt an der Basis hinweg ansteigt
und sich dann wieder verringert, bis sie am Berührungspunkt der beiden Enden
gleich Null ist.
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Die
Schenkel weisen jeweils einen geraden Abschnitt auf, der nach außen von
einem Kreisbogen und nach innen von einer Sehne dieses Kreisbogens begrenzt
wird, wobei der Kreisbogenradius in Richtung zum Ausgangspunkt der
beiden Schenkel an der schmalen Basis der kegelstumpfförmigen Verlängerung
des Verbindungskörpers
des Kontakts hin immer mehr abnimmt.
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Nach
weiteren Merkmalen der Erfindung ist das den Schenkeln gegenüberliegende
Ende des Kontakts diametral durch eine quer verlaufende, "U"-förmige
Nut gespalten, die den beiden seitlichen Flanken eine gewisse seitliche
Elastizität
für das
lösbare
Einstecken des Kontakts verleiht und alternativ Raum für das Anlöten eines
Leiters zur dauerhaften Verbindung des Kontakts mit dem betreffenden
externen Element bietet.
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Die
Erfindung und weitere Merkmale derselben werden nachstehend unter
Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung näher
beschrieben, in der Ausführungsformen
des Anschlußkontakts,
des Verfahrens zu seiner Herstellung und seiner Befestigung an der
gedruckten Schaltung dargestellt sind, wobei diese Beispiele nicht
einschränkend
zu verstehen sind.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
seitliche Längsansicht
eines erfindungsgemäßen Anschlußkontakts
gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung;
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2 bis 6 aufeinanderfolgende
Querschnitte desselben Kontakts entlang den Linien II-II, III-III,
IV-IV, V-V und VI-VI in 1, in derselben Vergrößerungsstufe;
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7 bis 9 die
ersten drei Phasen des Verfahrens zur Herstellung des Anschlußkontakts gemäß derselben
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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10 den
Anschlußkontakt
nach Abschluß der
dritten Phase in einem vergrößerten Maßstab und
in der Stellung für
die Durchführung
der vierten Phase des Herstellungsverfahrens, nämlich des Schlagens;
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11 das
für die
Durchführung
dieser vierten Phase des Verfahrens verwendete Schlagwerkzeug, teilweise
längs geschnitten
und im selben Maßstab;
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12 die
Durchführung
dieser vierten Phase des Herstellungsverfahrens, nämlich des
Schlagens, in Längsansicht
und im selben Maßstab
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13 die
Einführung
und Positionierung der Schenkel des Kontakts in einer Öffnung der
gedruckten Schaltung gemäß einer
ersten Phase der Art der Befestigung des Kontakts an einer gedruckten Schaltung,
in Querschnittsdarstellung;
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14 und 15 teilweise
geschnitten bzw. in Seitenansicht die zweite Phase der Befestigung,
d.h. das Verlöten
und
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16 eine
erfindungsgemäße, mit
Anschlußkontakten
versehene gedruckte Schaltung. Unter Bezugnahme zunächst auf
die 1 bis 6 und zusätzlich auf die folgenden Figuren
ist zu erkennen, daß der
erfindungsgemäße Anschlußkontakt 1 einerseits
einen Verbindungskörper 2 aufweist,
der eine Umfangsfläche "R" mit einem Durchmesser von etwa 2 mm
aufweist – und
daher in der Zeichnung stark vergrößert dargestellt ist –, mittels
derer der Kontakt entweder lösbar
durch Einstecken oder dauerhaft durch Verlöten elektrisch mit einem nicht
dargestellten externen Element verbunden werden kann, und andererseits
Mittel zum Einstecken des Kontakts 1 in eine Öffnung in
der Platte der gedruckten Schaltung und der ihn aufnehmenden Leiterstruktur,
die dauerhaft mit der Leiterstruktur verschweißt werden können.
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Die
Einsteckmittel bestehen aus: Einerseits einer sich verjüngenden – im dargestellten
Fall um 45° – kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 des
Verbindungskörpers 2,
der der Begrenzung der Einstecklänge
durch Anlage seiner seitlichen Oberfläche an der Wandung der Öffnung dient
und damit die seitliche Stabilität
dieser Steckverbindung garantiert, und andererseits zwei von der
schmalen Basis 4 dieser kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 ausgehenden
gleichen Schenkeln 5 und 6, die im wesentlichen in
Form zweier Kreisbögen
gewölbt
und im Abstand zueinander angeordnet sind, so daß sie zwischen sich einen Raum 7 ausbilden,
und die sich nur an ihren Enden "E" und "F" vereinen derart, daß sie in einem abgerundeten
Ende 10 in Form einer kugeligen Kuppe zusammenlaufen, wobei
durch seitliches Zusammendrücken
der beiden Schenkel 5 und 6 des Kontakts beim
Einstecken in die Öffnung
der Kontakt bis zum Verlöten
in seiner Position gehalten werden kann.
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Die
beiden Schenkel 5 und 6 sind bezüglich einer
durch die Längsachse
des Kontakts 1 hindurchgehenden Symmetrieebene "P" des Kontakts symmetrisch zueinander
angeordnet.
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In 1 ist
gut zu erkennen, daß sich
der Raum 7, dessen Breite dem Abstand zwischen den beiden
Schenkeln 5 und 6 entspricht, von der Basis 4 ausgehend über etwa
ein Drittel der Länge
der Schenkel 5 und 6 ab deren Ausgangspunkt von
der Basis erweitert und dann von diesem Drittel der Länge wieder
abnimmt, bis er bei den aneinanderliegenden Enden "E" und "F" der
Schenkel 5 und 6 den Wert Null erreicht.
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Wie
in 5 besser zu erkennen ist, weisen die Schenkel 5 und 6 in
einer senkrecht zur Längsachse
des Kontakts 1 verlaufenden Ebene jeweils einen Querschnitt
auf, der nach außen
durch einen Kreisbogen 8 und nach innen durch die Sehne 9 des Kreisbogens 8 begrenzt
ist.
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Wie
in 8, die die zweite Phase des Verfahrens zur Herstellung
des Kontakts darstellt, besser zu erkennen ist, nimmt der Radius
des Kreisbogens 8 zum Ausgangspunkt der beiden Schenkel 5 und 6 an
der schmalen Basis 4 der kegelstumpfförmigen Verlängerung 3 des Verbindungskörpers 2 des Kontakts 1 hin
ab. Dies dient dazu, die Dicke der beiden Schenkel 5 und 6 in
der Nähe
ihres Ausgangspunktes an der Basis 4 zu verringern und
damit in der Schlagphase des Verfahrens für die Herstellung des Kontakts 1 die
Ausbildung eines Abstandes zwischen den Schenkeln unmittelbar ab
ihrem Ausgangspunkt zu begünstigen.
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Vorteilhafterweise
weist der Verbindungskörper 2 des
Kontakts 1 in seinem mittleren Bereich eine Griffzone in
Form einer gewölbten
Kehle 11 auf. Angesichts des sehr kleinen Durchmessers
des Kontakts ermöglicht
es diese Kehle, den Kontakt zum Einstecken in die gedruckte Schaltung
mittels einer Pinzette oder dergleichen zu greifen.
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Das
den Schenkeln 5 und 6 gegenüberliegende Ende 12 des
Kontakts 1 ist durch eine quer verlaufende "U"-förmige
Kerbe 13 diametral gespalten, wodurch die beiden Flanken 14 und 15 eine
gewisse Querelastizität
für die
Herstellung der lösbaren Steckverbindung
des Kontakts 1 erhält
und alternativ Raum zum Anlöten
eines Leiters für
die dauerhafte Verbindung des Kontakts 1 mit dem externen
Element geschaffen wird.
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Betrachtet
man nun die 7 bis 9, so erkennt
man, daß die
ersten drei Phasen des Verfahrens zur Herstellung des Kontakts 1 darin
bestehen, daß man
einen zunächst
zylindrischen Stab "B" aus leitendem, insbesondere
metallischem Material, im vorliegenden Fall Messing, zwischen den
Spannbacken "M" einer Walzendrehbank
einspannt und dann durch radialen Vorschub eines Drehstahls "A1" radial abträgt, wobei
der Stab "B" sich in Richtung
des Pfeils "f1" dreht (7).
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Es
versteht sich, daß obwohl
in der Zeichnung der Stab "B" mit dem sehr kleinen
Durchmesser des Kontakts dargestellt ist, es wegen des kleinen Durchmessers
des Kontakts durchaus auch möglich ist,
einen Stab größeren Durchmessers
zu verwenden, der sich einfacher zwischen den Spannbacken "M" einspannen läßt, wobei der Verbindungskörper 2 dann
auch aus dem Stab "B" herausgedreht werden muß und nicht,
wie in den 7 bis 9 dargestellt,
von vornherein vorhanden ist.
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Während der
Stab "B" sich in Richtung
des Pfeils "f2" dreht, werden durch
den sukzessiven Vorschub des Schneidstahls in Richtung des Pfeils "f3" von der Position "A2" nach "A3", von "A3" nach "A4", von "A4" nach "A5" und schließlich von "A5" nach "A6" gemäß 8 zunächst die
kegelstumpfförmige Verlängerung 3 (Vorschub
von "A2" nach "A3"), dann der "spindelförmige" Abschnitt "S" der beiden Schenkel 5 und 6 des
Kontakts 1 (Vorschub des Drehstahls von "A3" nach "A6") herausgearbeitet.
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Von
der Position "A3" bis zur Position "A4" entsteht der erste
Teilabschnitt 16 der Form "S",
der gekennzeichnet ist durch eine leichte Vergrößerung des Durchmessers des
Querschnitts dieser Form zwischen der ersten und der zweiten dieser
Positionen und damit, wie bereits erwähnt (Seite 6, Zeile 34, bis
Seite 7, Zeile 8) durch eine Verringerung des Radius des genannten
Kreisbogens 8, der ja dem Querschnittsradius der Rohform
entspricht, in Richtung zum Ausgangspunkt der beiden Schenkel 5 und 6 von
der Basis 4. Zwischen den Positionen "A4" und "A5" des Schneidstahls
wird der zweite Teilabschnitt 17 der Form "S" mit gleichbleibendem Querschnitt ausgebildet
und schließlich
zwischen den Positionen "A5" und "A6" ihr letzter, abgerundeter
Teilabschnitt 18.
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In 9 werden
bei stillstehender Drehbank entsprechend der dritten Phase des Verfahrens
zur Herstellung des Kontakts 1 die Rohform "S" und die kegelstumpfförmige Verlängerung 3 entlang
der Symmetrieebene "P" des Kontakts 1 (1)
durch Fräsen
in Längsrichtung
gespalten, wodurch man die zwei parallelen Schenkel 5 und 6 erhält. Hierzu
verwendet man einen Scheibenfräser "K", der in Richtung des Pfeils "f4" um seine Achse "L" rotiert und zunächst in Richtung des Pfeils "f5" vorgeschoben und dann
in Richtung des Pfeils "f6" zurückgezogen
wird.
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Man
erhält
auf diese Weise einen sich über die
kegelstumpfförmige
Verlängerung 3 hinaus
in den Verbindungskörper 2 des
Kontakts 1 erstreckenden Längsspalt 22 (1, 4, 5, 6, 10 und 12 bis 15).
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Wie
aus 10 ersichtlich, stehen die beiden parallelen Schenkel 5 und 6 bei
feststehender Drehbank und einem zum Beispiel im Spindelstock festgesetzten
langgestreckten Anschlagstift "T" jetzt bereit, um
mittels eines in 11 dargestellten Schlagwerkzeuges "V" in ihre endgültige gewölbte Form gebracht zu werden.
Das Schlagwerkzeug "V" weist im Inneren
eine umlaufende Sackbohrung "N" auf, die von ihrer Öffnung zu
ihrem Boden hin nacheinander einen ersten zylindrischen Abschnitt 19 mit einer
Tiefe von etwa 3/5 der Tiefe der Bohrung "N" und
einem Durchmesser, der dem 1,3-fachen bis 1,4-fachen des größten Durchmessers
der Rohform "S" entspricht, einen
zweiten, kegelstumpfförmigen Abschnitt 20 mit
einer Tiefe von etwa 1/3 der Tiefe der Sackbohrung "N" und einem Durchmesser, der sich etwa
bis zur Hälfte
des Durchmessers des zylindrischen Abschnitts 19 verringert,
und einen letzten, den Boden der Sackbohrung "N" bildenden
konischen Abschnitt aufweist.
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Wie
aus 12 ersichtlich ist, werden durch den Längsvorschub
des Schlagwerkzeugs "V" in Richtung des
Pfeils "f7" die beiden Schenkel 5 und 6 progressiv
gewölbt,
wobei anfangs die beiden Enden "E" und "F" zunächst
an der Oberfläche
des kegelstumpfförmigen
Abschnitts 20 zur Anlage kommen, wodurch die Enden "E" und "F" in
Richtung aufeinander zu gebogen werden, und anschließend an
der Oberfläche
des konischen Abschnitts 21 zur Anlage kommen, wodurch
am Ende des Bewegungshubs des Schlagwerkzeugs "V",
der durch die frontale Anlage am Stift "T" begrenzt
ist, das "Aufweiten" der beiden Schenkel 5 und 6 unter
Ausbildung eines dazwischenliegenden Abstandes bewirkt wird und
die Schenkel im wesentlichen an der Stelle ihres größten Abstands
voneinander, etwa nach einem Drittel ihrer Länge ab ihrem Ausgangspunkt
von der Basis 4 der kegelstumpfförmigen Verlängerung 3, wo sie
den geringsten Querschnitt aufweisen, an der Oberfläche des
zylindrischen Abschnitts 19 zur Anlage kommen.
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Nach
dem Rückzug
des Schlagwerkzeugs "V" wird die Stange "B" zwischen den Spannbacken "M" der Drehbank neu eingespannt, und es
werden in herkömmlicher
Weise nacheinander unter Drehen der Stange "B" die
Griffzone in Form der umlaufenden Kehle 11 durch Abstechen
und dann die quer verlaufende Ausnehmung 13 am Ende 12 des
Kontakts 1 gegenüber
den Schenkeln 5 und 6 zum Beispiel durch seitliches
Fräsen
hergestellt und schließlich
die Stange "B" abgetrennt, womit
der Kontakt 1 fertiggestellt ist.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Art
der Befestigung des Anschlußkontakts 1 an
der gedruckten Schaltung wird zunächst, wie in 13 dargestellt, eine
der zur Aufnahme des Anschlußkontakts 1 bestimmten
kreisförmigen
Aufweitungen 24 gleichzeitig mit der isolierenden Platte 23 der
gedruckten Schaltung miteiner kreisförmigen Öffnung 25 durchbohrt, deren
Durchmesser geringfügig
kleiner ist als das größte Außenmaß der beiden
Schenkel 5 und 6, wonach man den Kontakt 1,
insbesondere mittels einer Pinzette oder dergleichen, in seinem
Griffbereich 11 ergreift und die beiden Schenkel 5 und 6 des
Kontakts in die Öffnung 25 einführt, bis
die kegelstumpfförmige
Verlängerung 3 an
der vorzugsweise im Winkel von 45° abgeschrägten Wandung
der kreisförmigen
Aufweitung 24 zur Anlage kommt.
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Mittels
der beiden jetzt an der gegenüberliegenden
Seite der Platte 23 der gedruckten Schaltung vorstehenden
Enden "E" und "F" der Schenkel 5 und 6 – s. 13 und 15 – befestigt
man nun den Kontakt 1 an der Schaltung dauerhaft durch
Verlöten.
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Die
Ausführung
dieses letztgenannten Arbeitsganges ist in den 14 und 15 dargestellt: Man
bringt einen Lottropfen in den die beiden Schenkel 5 und 6 trennenden
Raum 7 ein, der dann durch Kapillarwirkung zum Spalt 22 der
kegelstumpfförmigen
Verlängerung 3 aufsteigt,
sich um diese Ver längerung
ausbreitet und den Kontakt 1 mit der kreisförmigen Aufweitung 24 verlötet, so
daß die
Lötverbindung 26 auf
diese Weise den gesamten Raum 7 und die Öffnung 25 14 und 15 ausfüllt. Für das Verlöten verwendet
man Zinn.
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16 zeigt
ein Beispiel einer gedruckten Schaltung, deren isolierende Platte 23 eine
bestimmte Anzahl von Leiterstrukturen "X" mit
kreisförmigen Aufweitungen 24 trägt, wobei
in einige dieser Aufweitungen ein erfindungsgemäßer Anschlußkontakt 1 eingelötet ist.
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Es
versteht sich, daß die
hier unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschriebenen Ausführungsformen
des Anschlußkontaktes,
seines Herstellungsverfahrens und der Art seiner Befestigung an
einer gedruckten Schaltung nur als Beispiele und nicht einschränkend zu
verstehen sind.