DE4421116C1 - Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem Stranggut - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem StranggutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Stapeln und Abtransportieren von in
Scheiben geschnittenem Wurst-, Fleisch- oder dergleichen Stranggut und erstreckt
sich auf eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens. Bei diesem
werden von einem unteren Ende des mit seiner Längsachse vertikal ausgerichteten
und der Wirkung einer Zuführeinrichtung ausgesetzten Strangguts nacheinander
Scheiben abgeschnitten. Währenddessen wird das zu schneidende Stranggut
abwärts bewegt und mit den abgeschnittenen Scheiben ein vertikal ausgerichteter
Stapel auf einer gleichfalls abwärts bewegten Aufnahmeeinrichtung gebildet.
Schließlich wird durch zyklische Horizontalverschiebungen der
Aufnahmeeinrichtung der Abtransport des vollendeten Stapels eingeleitet.
Ein derartiges Verfahren läßt sich mit einer aus der DE 37 34 844 C2 bekannten
Stapelvorrichtung für eine Maschine zum Aufschneiden laibförmiger Lebensmittel
durchführen. Dabei wird das Stranggut mit einer ortsfest installierten
Zuführeinrichtung einer konventionell ausgebildeten Schneideinrichtung zugeführt.
Die Zuführeinrichtung besteht aus einem Paar von endlosen
Zuführtransportbändern, die vertikal ausgerichtet sind und zwischen sich das
Stranggut in aufrechter Stellung halten. Ein Antrieb der Zuführtransportbänder
bewirkt, daß ihre einander zugewandten Trums mit einer vorbestimmten
Geschwindigkeit in Abwärtsrichtung laufen und dementsprechend das Stranggut
der Schneideinrichtung zuführen. Als Aufnahmeeinrichtung für die vom Stranggut
abgeschnittenen Scheiben dienen zwei Stapelträger, die abwechselnd zwischen der
Schneideinrichtung und einer in einem Abstand von dieser angeordneten
Abtransporteinrichtung, die aus einem Förderband besteht, in eine Position direkt
unterhalb der Schneidstation bewegbar sind. Die abgeschnittenen Scheiben fallen
auf den jeweils in Aufnahmeposition befindlichen Stapelträger und bilden darauf
einen Stapel. Die beiden Stapelträger sind zu beiden Seiten des Förderbandes der
Abtransporteinrichtung auf- und abbewegbar unterstützt und so gesteuert, daß
jeder Stapelträger eine Bewegung in Form einer geschlossenen Schleife ausführen
kann. Befindet sich der mit einem Stapel beladene Stapelträger in seiner tiefsten
Position über dem Förderband, wird er kurzzeitig schnell horizontal mit einer Kraft
verschwenkt, welche die zwischen der Unterseite des Stapels und der Oberseite
des Stapelträgers herrschende Reibungskraft überschreitet, so daß der Stapel im
wesentlichen frei nach unten auf das Förderband der Abtransporteinrichtung hält.
Dieses bekannte Verfahren erfordert zu seiner Durchführung einen erheblichen
Vorrichtungsaufwand und ist zudem stör- und wartungsanfällig. Bereits die nur
reibschlüssige Verbindung zwischen der Zuführeinrichtung und dem Stranggut kann
bei geringem Schlupf die Erzeugung von Scheiben gleicher Dicke vereiteln.
Abweichungen zwischen der Zuführgeschwindigkeit des Strangguts und der
Absenkgeschwindigkeit der Stapelträger verändern aber auch die Fallhöhe der
jeweils abgeschnittenen Scheibe. Nimmt die Fallhöhe so sehr zu, daß die Scheibe
im Zeitpunkt der vollständigen Trennung vom Gutsstrang mit noch keinem
Teilstück auf dem Stapel aufliegt und insoweit nicht gehalten wird, wirkt sich die
an die Scheibe angreifende Schneidkraft in eine horizontale Bewegungskomponente
aus. Die Schwerkraft reicht dann nicht aus, die Scheibe in einem senkrechten
freien Fall auf den Stapel zu befördern. Folglich ist die Erzeugung eines hinreichend
senkrechten Stapels dann ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
beschriebenen Art so zu verbessern, daß sich hinreichend sicher Stranggut in
Scheiben völlig gleicher Stärke schneiden läßt und dabei aus den Scheiben Stapel
gebildet werden, deren Mittelachse absolut senkrecht ausgerichtet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird von einem Verfahren der im Oberbegriff des
Anspruchs 1 angegebenen Art ausgegangen und erfindungsgemäß vorgeschlagen,
nach den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen zu
verfahren.
Während die mit einer konstanten Geschwindigkeit durchgeführte
Abwärtsbewegung des Strangguts, dessen Zerteilung in Scheiben ebenso
konstanter Dicke gewährleistet, bewirkt die synchron mit derselben konstanten
Geschwindigkeit durchgeführte Abwärtsbewegung des Stapels, daß dessen
jeweilige Oberseite einen gleichfalls konstanten Abstand zur Unterseite der jeweils
im Entstehen befindlichen Scheibe hat. Auf Grund seiner konstant einzuhaltenden
Größe läßt sich dieser Abstand auf das für den Schneidvorgang erforderliche
Minimum einstellen, so daß jede Scheibe infolge ihrer Biegsamkeit mit einem
großen Flächenteil bereits auf der Oberseite des Stapels haftet, bevor die Scheibe
vom Stranggut völlig abgetrennt wird.
Zur Durchführung dieses Verfahrens eignet sich eine Vorrichtung bestehend aus
einer Zuführeinrichtung für ein mit seiner Längsachse vertikal ausgerichtetes,
abwärts zu bewegendes Stranggut, einer Schneideinrichtung, mit der vom unteren
Ende des Strangguts horizontal ausgerichtete Scheiben abschneidbar sind, und
einer Aufnahmeeinrichtung, mit welcher der darauf entstehende Stapel absenkbar
und der Abtransport des vollendeten Stapels einleitbar ist, wobei erfindungsgemäß
die am oberen Ende des Strangguts angreifende Zuführeinrichtung höhenverstellbar
ist und mit der höhenverstellbaren Aufnahmeeinrichtung zyklisch kraftschlüssig
kuppelbar ist.
Durch die kraftschlüssige Kuppelbarkeit der Zuführeinrichtung und der
Aufnahmeeinrichtung bedürfen diese nur eines Antriebes, um die
Abwärtsbewegung beider Einrichtungen zu synchronisieren.
Nach einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind als
kraftschlüssige Kupplungs- und Antriebseinrichtung für die Zuführeinrichtung und
die Aufnahmeeinrichtung ein über eine obere und eine untere Umlenkrolle geführtes
endloses, vertikal ausgerichtetes und mit einem Antrieb versehenes Hubband sowie
horizontal ausgerichtete Verbindungsarme vorgesehen, die einerseits mit dem der
Zuführeinrichtung und der Aufnahmeeinrichtung zugewandten Trum des
Hubbandes und andererseits mit der Zuführeinrichtung bzw. der
Aufnahmeeinrichtung starr verbunden bzw. kuppelbar sind.
Je nach Drehrichtung des Antriebes lassen sich mit dem Hubband über die
Verbindungsarme die Zuführeinrichtung und die Aufnahmeeinrichtung bei der
Stapelbildung mit derselben Geschwindigkeit über eine gleich große Strecke
abwärts bewegen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht die Aufnahmeeinrichtung
aus einem im wesentlichen horizontal über mindestens drei Umlenkrollen geführten
endlosen und mit einem Antrieb versehenen Schubband, wobei eine in
Schubrichtung erste und eine zweite Umlenkrolle in einem gemeinsamen Lagerstuhl
gelagert sind, von dem ein Verbindungsarm zum Hubband ausgeht, der über die
Dauer der Abwärtsbewegung mit dem Hubband kraftschlüssig verbindbar ist.
Durch diese Ausgestaltung kann das Schubband der Aufnahmeeinrichtung mit dem
Teil seines Obertrums, das zwischen der ersten und der zweiten Umlenkrolle läuft,
unter Beibehaltung seiner Horizontalerstreckung abgesenkt werden und nach der
Verschiebung eines Stapels erneut in die Ausgangsposition zur Bildung eines
folgenden Stapels angehoben werden, wobei der vom Lagerstuhl ausgehende
Verbindungsarm nur für die Dauer der Absenkbewegung mit dem Hubband
gekuppelt wird.
Vorzugsweise ist eine der Umlenkrollen des Schubbandes zyklisch mit einem
Antriebsmotor kuppelbar, wobei die in Schubrichtung erste und zweite Umlenkrolle
über aus einer oberen Endstellung um mindestens die maximale Stapelhöhe in eine
untere Endstellung absenkbar sind, bei der ein Obertrum des Schubbandes eine
gemeinsame Tangente zu sämtlichen Umlenkrollen des Schubbandes bildet.
Durch diese Ausgestaltung läßt sich jeder gebildete Stapel über die gesamte
Förderstrecke des Schubbandes in vertikal aufgerichteter Position verschieben.
Schließlich sieht eine Ausgestaltung der Erfindung noch vor, daß die in
Schubrichtung letzte Umlenkrolle des Schubbandes ortsfest gelagert ist, und dieser
die erste Umlenkrolle eines endlosen, eine Abführeinrichtung bildenden
Abführbandes in unmittelbarer Nähe zugeordnet ist.
Durch diese Ausgestaltung läßt sich von dem als Aufnahmeeinrichtung dienenden
Schubband Stapel für Stapel auf das Abführband einer im übrigen konventionellen
Abführeinrichtung überführen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Seitenansicht dargestellt und
nachfolgend näher beschrieben:
Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Zuführeinrichtung 1, einer Schneideinrichtung 2, einer Aufnahmeeinrichtung 3, einer Abführeinrichtung 4 und einer Kupplungs- und Antriebseinrichtung 5.
Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Zuführeinrichtung 1, einer Schneideinrichtung 2, einer Aufnahmeeinrichtung 3, einer Abführeinrichtung 4 und einer Kupplungs- und Antriebseinrichtung 5.
Die Zuführeinrichtung 1 ist in einem abgebrochen dargestellten, vertikalen
Zuführschacht 6 auf- und abbewegbar gelagert und mit über ihrer Unterseite
vorstehenden sichelförmigen Haken 7 versehen, die durch Betätigung eines Hebels
8 so schwenkbar sind, daß Hakenspitzen in den oberen Endbereich einer vertikal
ausgerichteten Wurst eindringen, die das Stranggut 9 darstellt, und es
kraftschlüssig halten. Ein horizontal ausgerichteter, seitlich über den Zuführschacht
vorstehender Verbindungsarm 10 ist an die Zuführeinrichtung 1 fest angeschlossen
und in einem seitlichen Schlitz des Zuführschachtes 6 geführt.
Die Schneideinrichtung 2 ist konventionell ausgebildet und besteht im wesentlichen
aus einem scheibenförmigen Messer 11, das auf einer vertikalen Antriebswelle 12
befestigt ist und über ein Zahnrad 13 angetrieben wird. Das Messer 11 ist so
ausgebildet und angeordnet, daß dessen Schneidbereich sich über den
Austrittsquerschnitt des Zuführschachtes 6 erstreckt und nach jedem Schnitt
diesen Austrittsquerschnitt für den Vorschub des Strangguts 9 freigibt.
Die Aufnahmeeinrichtung 3 ist unterhalb der Zuführeinrichtung 1 und der
Schneideinrichtung 2 angeordnet und besteht im wesentlichen aus einem endlosen
Schubband 14, das über drei Umlenkrollen 15, 16 und 17 läuft. Die in
Schubrichtung erste und zweite Umlenkrolle 15 bzw. 16 sind in einem
gemeinsamen Lagerstuhl 18 mit Hilfe eines von diesem seitlich vorstehenden
Verbindungsarmes 19 höhenverstellbar gelagert. Die zweite Umlenkrolle 16 ist im
Durchmesser um einen Betrag größer als die erste und dritte im Durchmesser
übereinstimmenden Umlenkrollen 15 und 17. Dieser Betrag entspricht dem
Niveauunterschied zwischen der ersten Umlenkrolle 15 in ihrer dargestellte
höchsten Position und der dritten, nicht höhenverstellbaren Umlenkrolle 17. In der
dargestellten höchsten Position der Aufnahmeeinrichtung 3 verläuft das Schubband
14 parallelogrammförmig, wobei eine Teilstrecke des Obertrums ein horizontales
Aufnahmeplateau bildet. Werden die erste und die zweite Umlenkrolle 15 und 16
mit dem Lagerstuhl 18 gemeinsam abgesenkt, bleibt die horizontale Erstreckung
des Aufnahmeplateaus erhalten, ohne daß sich die Länge der Umlaufstrecke des
Schubbandes 14 verändert und somit dessen Spannung konstant bleibt.
Die abgebrochen dargestellte Abführeinrichtung 4 besteht in konventioneller Weise
aus einem endlosen Abführband 19 mit einer in Abführrichtung ersten Umlenkrolle
20, die unmittelbar auf die dritte Umlenkrolle 17 des Schubbandes 14 folgt.
Da bei der Übergabe eines Stapels 21 aus vom Stranggut 9 abgeschnittenen
Scheiben 22 vom Schubband 14 auf das Abführband 19 die Umlenkrollen 15 und
16 so abgesenkt sind, daß das obere Trum des Schubbandes 14 eine gemeinsame
Tangente zu den Umlenkrollen 15, 16 und 17 bildet, läßt sich eine niveaugleiche
und damit störungsfreie Übergabe des Stapels 21 gewährleisten.
Die Kupplungs- und Antriebseinrichtung 5 ist seitlich der Zuführeinrichtung 1 und
der Aufnahmeeinrichtung 3 angeordnet und besteht im wesentlichen aus einem
sich vertikal erstreckenden endlosen Hubbands 23. Dieses ist über eine obere
Umlenkrolle 24 und eine untere mit einem Antrieb 25 kuppelbare Umlenkrolle 26
geführt. Mit dem der Zuführeinrichtung 1 und der Aufnahmeeinrichtung 3
zugewandten Trum des Hubbandes 23 ist der Verbindungsarm 10 der
Zuführeinrichtung 1 fest verschraubt, während der Verbindungsarm 19 der
Aufnahmeeinrichtung 3 mit diesem Trum durch eine nicht im einzelnen dargestellte
schaltbare Kupplung jeweils für die Dauer der Stapelbildung kraftschlüssig
verbindbar ist.
Der Verbindungsarm 19 wird mit dem Hubband 23 gekuppelt, sobald der
Lagerstuhl mit Hilfe einer hydraulischen Hebeeinrichtung 27 seine obere
Endstellung erreicht hat. In dieser Stellung hält das mit dem Schubband 14
gebildete Plateau einen bestimmten Parallelabstand zur Schneidebene des Messers
11. Die frei wählbare Größe dieses Parallelabstandes stimmt mit der Größe des
Parallelabstandes überein, den die jeweilige Oberseite des im Entstehen
befindlichen Stapels zur Schneidebene aufweist. Diese Abstandskonstante ist
dadurch gewährleistet, daß die vertikale Abwärtsbewegung des Strangguts 9 und
die des jeweils entstehenden Stapels synchron sowie mit der gleichen
Geschwindigkeit und folglich auch über eine identisch große Wegstrecke erfolgen.
Claims (6)
1. Verfahren zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem
Wurst-, Fleisch- oder dergleichen Stranggut, wobei von einem unteren Ende
des mit seiner Längsachse vertikal ausgerichteten und der Wirkung einer
Zuführeinrichtung ausgesetzten Strangguts nacheinander Scheiben
abgeschnitten werden, während das zu schneidende Stranggut abwärts
bewegt und mit den abgeschnittenen Scheiben ein vertikal ausgerichteter
Stapel auf einer gleichfalls abwärts bewegten Aufnahmeeinrichtung gebildet
wird, mit welcher der Abtransport des vollendeten Stapels durch zyklische
Horizontalverschiebungen eingeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stranggut kraftschlüssig mit der Zuführeinrichtung und diese so
kraftschlüssig mit der Aufnahmeeinrichtung verbunden wird und die vertikale
Abwärtsbewegung des Strangguts und die vertikale Abwärtsbewegung des
jeweils entstehenden Stapels zwangsläufig synchron und mit derselben
konstanten Geschwindigkeit erfolgen.
2. Vorrichtung bestehend aus einer Zuführeinrichtung für ein mit seiner
Längsachse vertikal ausgerichtetes, abwärts zu bewegendes Stranggut,
einer Schneideinrichtung, mit der vom unteren Ende des Strangguts
horizontal ausgerichtete Scheiben abschneidbar sind, und einer
Aufnahmeeinrichtung, mit welcher der darauf entstehende Stapel absenkbar
und der Abtransport des vollendeten Stapels einleitbar ist, zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die am oberen Ende des Strangguts (9) angreifende Zuführeinrichtung
(1) höhenverstellbar ist und mit der höhenverstellbaren Aufnahmeeinrichtung
(3) zyklisch kraftschlüssig kuppelbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als
kraftschlüssige Kupplungs- und Antriebseinrichtung (5) für die
Zuführeinrichtung (1) und die Aufnahmeeinrichtung (3) ein über eine obere
und eine untere Umlenkrolle (24, 26) geführtes endloses, vertikal
ausgerichtetes und mit einem Antrieb (25) versehenes Hubband (23) sowie
horizontal ausgerichtete Verbindungsarme (10, 19) vorgesehen sind, die
einerseits mit dem der Zuführeinrichtung (1) und der Aufnahmeeinrichtung
(3) zugewandten Trum des Hubbandes (23) und andererseits mit der
Zuführeinrichtung (1) bzw. der Aufnahmeeinrichtung (3) starr verbunden
bzw. kraftschlüssig kuppelbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeeinrichtung (3) aus einem im wesentlichen horizontal über
mindestens drei Umlenkrollen (15, 16, 17) geführten, endlosen und mit
einem Antrieb versehenen Schubband (14) besteht, wobei eine in
Schubrichtung erste und eine zweite Umlenkrolle (15, 16) in einem
gemeinsamen Lagerstuhl (18) gelagert sind, von dem ein Verbindungsarm
(19) zum Hubband (23) ausgeht, der über die Dauer der Abwärtsbewegung
mit dem Hubband (23) kraftschlüssig kuppelbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der
Umlenkrollen (24, 26) des Schubbandes (23) zyklisch mit einem
Antriebsmotor (25) kuppelbar ist und die in Schubrichtung erste und zweite
Umlenkrolle (15, 16) aus einer oberen Endstellung um mindestens die
maximale Stapelhöhe in eine untere Endstellung absenkbar sind, bei der ein
Obertrum des Schubbandes (14) eine gemeinsame Tangente zu sämtlichen
Umlenkrollen (15, 16, 17) des Schubbandes (14) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die in
Schubrichtung letzte Umlenkrolle (17) des Schubbandes (14) ortsfest
gelagert ist und dieser die erste Umlenkrolle (20) eines endlosen, eine
Abführeinrichtung (4) bildenden Abführbandes (19) in unmittelbarer Nähe
zugeordnet ist.
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8100 | Publication of patent without earlier publication of application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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