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DE4421116C1 - Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem Stranggut - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem Stranggut

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Publication number
DE4421116C1
DE4421116C1 DE4421116A DE4421116A DE4421116C1 DE 4421116 C1 DE4421116 C1 DE 4421116C1 DE 4421116 A DE4421116 A DE 4421116A DE 4421116 A DE4421116 A DE 4421116A DE 4421116 C1 DE4421116 C1 DE 4421116C1
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DE
Germany
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belt
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cut
slices
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DE4421116A
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English (en)
Inventor
Uwe Reifenhaeuser
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/27Means for performing other operations combined with cutting
    • B26D7/32Means for performing other operations combined with cutting for conveying or stacking cut product

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Cutting Devices (AREA)
  • Specific Conveyance Elements (AREA)
  • Forming Counted Batches (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem Wurst-, Fleisch- oder dergleichen Stranggut und erstreckt sich auf eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens. Bei diesem werden von einem unteren Ende des mit seiner Längsachse vertikal ausgerichteten und der Wirkung einer Zuführeinrichtung ausgesetzten Strangguts nacheinander Scheiben abgeschnitten. Währenddessen wird das zu schneidende Stranggut abwärts bewegt und mit den abgeschnittenen Scheiben ein vertikal ausgerichteter Stapel auf einer gleichfalls abwärts bewegten Aufnahmeeinrichtung gebildet. Schließlich wird durch zyklische Horizontalverschiebungen der Aufnahmeeinrichtung der Abtransport des vollendeten Stapels eingeleitet.
Ein derartiges Verfahren läßt sich mit einer aus der DE 37 34 844 C2 bekannten Stapelvorrichtung für eine Maschine zum Aufschneiden laibförmiger Lebensmittel durchführen. Dabei wird das Stranggut mit einer ortsfest installierten Zuführeinrichtung einer konventionell ausgebildeten Schneideinrichtung zugeführt.
Die Zuführeinrichtung besteht aus einem Paar von endlosen Zuführtransportbändern, die vertikal ausgerichtet sind und zwischen sich das Stranggut in aufrechter Stellung halten. Ein Antrieb der Zuführtransportbänder bewirkt, daß ihre einander zugewandten Trums mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit in Abwärtsrichtung laufen und dementsprechend das Stranggut der Schneideinrichtung zuführen. Als Aufnahmeeinrichtung für die vom Stranggut abgeschnittenen Scheiben dienen zwei Stapelträger, die abwechselnd zwischen der Schneideinrichtung und einer in einem Abstand von dieser angeordneten Abtransporteinrichtung, die aus einem Förderband besteht, in eine Position direkt unterhalb der Schneidstation bewegbar sind. Die abgeschnittenen Scheiben fallen auf den jeweils in Aufnahmeposition befindlichen Stapelträger und bilden darauf einen Stapel. Die beiden Stapelträger sind zu beiden Seiten des Förderbandes der Abtransporteinrichtung auf- und abbewegbar unterstützt und so gesteuert, daß jeder Stapelträger eine Bewegung in Form einer geschlossenen Schleife ausführen kann. Befindet sich der mit einem Stapel beladene Stapelträger in seiner tiefsten Position über dem Förderband, wird er kurzzeitig schnell horizontal mit einer Kraft verschwenkt, welche die zwischen der Unterseite des Stapels und der Oberseite des Stapelträgers herrschende Reibungskraft überschreitet, so daß der Stapel im wesentlichen frei nach unten auf das Förderband der Abtransporteinrichtung hält.
Dieses bekannte Verfahren erfordert zu seiner Durchführung einen erheblichen Vorrichtungsaufwand und ist zudem stör- und wartungsanfällig. Bereits die nur reibschlüssige Verbindung zwischen der Zuführeinrichtung und dem Stranggut kann bei geringem Schlupf die Erzeugung von Scheiben gleicher Dicke vereiteln. Abweichungen zwischen der Zuführgeschwindigkeit des Strangguts und der Absenkgeschwindigkeit der Stapelträger verändern aber auch die Fallhöhe der jeweils abgeschnittenen Scheibe. Nimmt die Fallhöhe so sehr zu, daß die Scheibe im Zeitpunkt der vollständigen Trennung vom Gutsstrang mit noch keinem Teilstück auf dem Stapel aufliegt und insoweit nicht gehalten wird, wirkt sich die an die Scheibe angreifende Schneidkraft in eine horizontale Bewegungskomponente aus. Die Schwerkraft reicht dann nicht aus, die Scheibe in einem senkrechten freien Fall auf den Stapel zu befördern. Folglich ist die Erzeugung eines hinreichend senkrechten Stapels dann ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß sich hinreichend sicher Stranggut in Scheiben völlig gleicher Stärke schneiden läßt und dabei aus den Scheiben Stapel gebildet werden, deren Mittelachse absolut senkrecht ausgerichtet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird von einem Verfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art ausgegangen und erfindungsgemäß vorgeschlagen, nach den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen zu verfahren.
Während die mit einer konstanten Geschwindigkeit durchgeführte Abwärtsbewegung des Strangguts, dessen Zerteilung in Scheiben ebenso konstanter Dicke gewährleistet, bewirkt die synchron mit derselben konstanten Geschwindigkeit durchgeführte Abwärtsbewegung des Stapels, daß dessen jeweilige Oberseite einen gleichfalls konstanten Abstand zur Unterseite der jeweils im Entstehen befindlichen Scheibe hat. Auf Grund seiner konstant einzuhaltenden Größe läßt sich dieser Abstand auf das für den Schneidvorgang erforderliche Minimum einstellen, so daß jede Scheibe infolge ihrer Biegsamkeit mit einem großen Flächenteil bereits auf der Oberseite des Stapels haftet, bevor die Scheibe vom Stranggut völlig abgetrennt wird.
Zur Durchführung dieses Verfahrens eignet sich eine Vorrichtung bestehend aus einer Zuführeinrichtung für ein mit seiner Längsachse vertikal ausgerichtetes, abwärts zu bewegendes Stranggut, einer Schneideinrichtung, mit der vom unteren Ende des Strangguts horizontal ausgerichtete Scheiben abschneidbar sind, und einer Aufnahmeeinrichtung, mit welcher der darauf entstehende Stapel absenkbar und der Abtransport des vollendeten Stapels einleitbar ist, wobei erfindungsgemäß die am oberen Ende des Strangguts angreifende Zuführeinrichtung höhenverstellbar ist und mit der höhenverstellbaren Aufnahmeeinrichtung zyklisch kraftschlüssig kuppelbar ist.
Durch die kraftschlüssige Kuppelbarkeit der Zuführeinrichtung und der Aufnahmeeinrichtung bedürfen diese nur eines Antriebes, um die Abwärtsbewegung beider Einrichtungen zu synchronisieren.
Nach einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind als kraftschlüssige Kupplungs- und Antriebseinrichtung für die Zuführeinrichtung und die Aufnahmeeinrichtung ein über eine obere und eine untere Umlenkrolle geführtes endloses, vertikal ausgerichtetes und mit einem Antrieb versehenes Hubband sowie horizontal ausgerichtete Verbindungsarme vorgesehen, die einerseits mit dem der Zuführeinrichtung und der Aufnahmeeinrichtung zugewandten Trum des Hubbandes und andererseits mit der Zuführeinrichtung bzw. der Aufnahmeeinrichtung starr verbunden bzw. kuppelbar sind.
Je nach Drehrichtung des Antriebes lassen sich mit dem Hubband über die Verbindungsarme die Zuführeinrichtung und die Aufnahmeeinrichtung bei der Stapelbildung mit derselben Geschwindigkeit über eine gleich große Strecke abwärts bewegen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht die Aufnahmeeinrichtung aus einem im wesentlichen horizontal über mindestens drei Umlenkrollen geführten endlosen und mit einem Antrieb versehenen Schubband, wobei eine in Schubrichtung erste und eine zweite Umlenkrolle in einem gemeinsamen Lagerstuhl gelagert sind, von dem ein Verbindungsarm zum Hubband ausgeht, der über die Dauer der Abwärtsbewegung mit dem Hubband kraftschlüssig verbindbar ist.
Durch diese Ausgestaltung kann das Schubband der Aufnahmeeinrichtung mit dem Teil seines Obertrums, das zwischen der ersten und der zweiten Umlenkrolle läuft, unter Beibehaltung seiner Horizontalerstreckung abgesenkt werden und nach der Verschiebung eines Stapels erneut in die Ausgangsposition zur Bildung eines folgenden Stapels angehoben werden, wobei der vom Lagerstuhl ausgehende Verbindungsarm nur für die Dauer der Absenkbewegung mit dem Hubband gekuppelt wird.
Vorzugsweise ist eine der Umlenkrollen des Schubbandes zyklisch mit einem Antriebsmotor kuppelbar, wobei die in Schubrichtung erste und zweite Umlenkrolle über aus einer oberen Endstellung um mindestens die maximale Stapelhöhe in eine untere Endstellung absenkbar sind, bei der ein Obertrum des Schubbandes eine gemeinsame Tangente zu sämtlichen Umlenkrollen des Schubbandes bildet.
Durch diese Ausgestaltung läßt sich jeder gebildete Stapel über die gesamte Förderstrecke des Schubbandes in vertikal aufgerichteter Position verschieben.
Schließlich sieht eine Ausgestaltung der Erfindung noch vor, daß die in Schubrichtung letzte Umlenkrolle des Schubbandes ortsfest gelagert ist, und dieser die erste Umlenkrolle eines endlosen, eine Abführeinrichtung bildenden Abführbandes in unmittelbarer Nähe zugeordnet ist.
Durch diese Ausgestaltung läßt sich von dem als Aufnahmeeinrichtung dienenden Schubband Stapel für Stapel auf das Abführband einer im übrigen konventionellen Abführeinrichtung überführen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Seitenansicht dargestellt und nachfolgend näher beschrieben:
Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Zuführeinrichtung 1, einer Schneideinrichtung 2, einer Aufnahmeeinrichtung 3, einer Abführeinrichtung 4 und einer Kupplungs- und Antriebseinrichtung 5.
Die Zuführeinrichtung 1 ist in einem abgebrochen dargestellten, vertikalen Zuführschacht 6 auf- und abbewegbar gelagert und mit über ihrer Unterseite vorstehenden sichelförmigen Haken 7 versehen, die durch Betätigung eines Hebels 8 so schwenkbar sind, daß Hakenspitzen in den oberen Endbereich einer vertikal ausgerichteten Wurst eindringen, die das Stranggut 9 darstellt, und es kraftschlüssig halten. Ein horizontal ausgerichteter, seitlich über den Zuführschacht vorstehender Verbindungsarm 10 ist an die Zuführeinrichtung 1 fest angeschlossen und in einem seitlichen Schlitz des Zuführschachtes 6 geführt.
Die Schneideinrichtung 2 ist konventionell ausgebildet und besteht im wesentlichen aus einem scheibenförmigen Messer 11, das auf einer vertikalen Antriebswelle 12 befestigt ist und über ein Zahnrad 13 angetrieben wird. Das Messer 11 ist so ausgebildet und angeordnet, daß dessen Schneidbereich sich über den Austrittsquerschnitt des Zuführschachtes 6 erstreckt und nach jedem Schnitt diesen Austrittsquerschnitt für den Vorschub des Strangguts 9 freigibt.
Die Aufnahmeeinrichtung 3 ist unterhalb der Zuführeinrichtung 1 und der Schneideinrichtung 2 angeordnet und besteht im wesentlichen aus einem endlosen Schubband 14, das über drei Umlenkrollen 15, 16 und 17 läuft. Die in Schubrichtung erste und zweite Umlenkrolle 15 bzw. 16 sind in einem gemeinsamen Lagerstuhl 18 mit Hilfe eines von diesem seitlich vorstehenden Verbindungsarmes 19 höhenverstellbar gelagert. Die zweite Umlenkrolle 16 ist im Durchmesser um einen Betrag größer als die erste und dritte im Durchmesser übereinstimmenden Umlenkrollen 15 und 17. Dieser Betrag entspricht dem Niveauunterschied zwischen der ersten Umlenkrolle 15 in ihrer dargestellte höchsten Position und der dritten, nicht höhenverstellbaren Umlenkrolle 17. In der dargestellten höchsten Position der Aufnahmeeinrichtung 3 verläuft das Schubband 14 parallelogrammförmig, wobei eine Teilstrecke des Obertrums ein horizontales Aufnahmeplateau bildet. Werden die erste und die zweite Umlenkrolle 15 und 16 mit dem Lagerstuhl 18 gemeinsam abgesenkt, bleibt die horizontale Erstreckung des Aufnahmeplateaus erhalten, ohne daß sich die Länge der Umlaufstrecke des Schubbandes 14 verändert und somit dessen Spannung konstant bleibt.
Die abgebrochen dargestellte Abführeinrichtung 4 besteht in konventioneller Weise aus einem endlosen Abführband 19 mit einer in Abführrichtung ersten Umlenkrolle 20, die unmittelbar auf die dritte Umlenkrolle 17 des Schubbandes 14 folgt.
Da bei der Übergabe eines Stapels 21 aus vom Stranggut 9 abgeschnittenen Scheiben 22 vom Schubband 14 auf das Abführband 19 die Umlenkrollen 15 und 16 so abgesenkt sind, daß das obere Trum des Schubbandes 14 eine gemeinsame Tangente zu den Umlenkrollen 15, 16 und 17 bildet, läßt sich eine niveaugleiche und damit störungsfreie Übergabe des Stapels 21 gewährleisten.
Die Kupplungs- und Antriebseinrichtung 5 ist seitlich der Zuführeinrichtung 1 und der Aufnahmeeinrichtung 3 angeordnet und besteht im wesentlichen aus einem sich vertikal erstreckenden endlosen Hubbands 23. Dieses ist über eine obere Umlenkrolle 24 und eine untere mit einem Antrieb 25 kuppelbare Umlenkrolle 26 geführt. Mit dem der Zuführeinrichtung 1 und der Aufnahmeeinrichtung 3 zugewandten Trum des Hubbandes 23 ist der Verbindungsarm 10 der Zuführeinrichtung 1 fest verschraubt, während der Verbindungsarm 19 der Aufnahmeeinrichtung 3 mit diesem Trum durch eine nicht im einzelnen dargestellte schaltbare Kupplung jeweils für die Dauer der Stapelbildung kraftschlüssig verbindbar ist.
Der Verbindungsarm 19 wird mit dem Hubband 23 gekuppelt, sobald der Lagerstuhl mit Hilfe einer hydraulischen Hebeeinrichtung 27 seine obere Endstellung erreicht hat. In dieser Stellung hält das mit dem Schubband 14 gebildete Plateau einen bestimmten Parallelabstand zur Schneidebene des Messers 11. Die frei wählbare Größe dieses Parallelabstandes stimmt mit der Größe des Parallelabstandes überein, den die jeweilige Oberseite des im Entstehen befindlichen Stapels zur Schneidebene aufweist. Diese Abstandskonstante ist dadurch gewährleistet, daß die vertikale Abwärtsbewegung des Strangguts 9 und die des jeweils entstehenden Stapels synchron sowie mit der gleichen Geschwindigkeit und folglich auch über eine identisch große Wegstrecke erfolgen.

Claims (6)

1. Verfahren zum Stapeln und Abtransportieren von in Scheiben geschnittenem Wurst-, Fleisch- oder dergleichen Stranggut, wobei von einem unteren Ende des mit seiner Längsachse vertikal ausgerichteten und der Wirkung einer Zuführeinrichtung ausgesetzten Strangguts nacheinander Scheiben abgeschnitten werden, während das zu schneidende Stranggut abwärts bewegt und mit den abgeschnittenen Scheiben ein vertikal ausgerichteter Stapel auf einer gleichfalls abwärts bewegten Aufnahmeeinrichtung gebildet wird, mit welcher der Abtransport des vollendeten Stapels durch zyklische Horizontalverschiebungen eingeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Stranggut kraftschlüssig mit der Zuführeinrichtung und diese so kraftschlüssig mit der Aufnahmeeinrichtung verbunden wird und die vertikale Abwärtsbewegung des Strangguts und die vertikale Abwärtsbewegung des jeweils entstehenden Stapels zwangsläufig synchron und mit derselben konstanten Geschwindigkeit erfolgen.
2. Vorrichtung bestehend aus einer Zuführeinrichtung für ein mit seiner Längsachse vertikal ausgerichtetes, abwärts zu bewegendes Stranggut, einer Schneideinrichtung, mit der vom unteren Ende des Strangguts horizontal ausgerichtete Scheiben abschneidbar sind, und einer Aufnahmeeinrichtung, mit welcher der darauf entstehende Stapel absenkbar und der Abtransport des vollendeten Stapels einleitbar ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am oberen Ende des Strangguts (9) angreifende Zuführeinrichtung (1) höhenverstellbar ist und mit der höhenverstellbaren Aufnahmeeinrichtung (3) zyklisch kraftschlüssig kuppelbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als kraftschlüssige Kupplungs- und Antriebseinrichtung (5) für die Zuführeinrichtung (1) und die Aufnahmeeinrichtung (3) ein über eine obere und eine untere Umlenkrolle (24, 26) geführtes endloses, vertikal ausgerichtetes und mit einem Antrieb (25) versehenes Hubband (23) sowie horizontal ausgerichtete Verbindungsarme (10, 19) vorgesehen sind, die einerseits mit dem der Zuführeinrichtung (1) und der Aufnahmeeinrichtung (3) zugewandten Trum des Hubbandes (23) und andererseits mit der Zuführeinrichtung (1) bzw. der Aufnahmeeinrichtung (3) starr verbunden bzw. kraftschlüssig kuppelbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (3) aus einem im wesentlichen horizontal über mindestens drei Umlenkrollen (15, 16, 17) geführten, endlosen und mit einem Antrieb versehenen Schubband (14) besteht, wobei eine in Schubrichtung erste und eine zweite Umlenkrolle (15, 16) in einem gemeinsamen Lagerstuhl (18) gelagert sind, von dem ein Verbindungsarm (19) zum Hubband (23) ausgeht, der über die Dauer der Abwärtsbewegung mit dem Hubband (23) kraftschlüssig kuppelbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Umlenkrollen (24, 26) des Schubbandes (23) zyklisch mit einem Antriebsmotor (25) kuppelbar ist und die in Schubrichtung erste und zweite Umlenkrolle (15, 16) aus einer oberen Endstellung um mindestens die maximale Stapelhöhe in eine untere Endstellung absenkbar sind, bei der ein Obertrum des Schubbandes (14) eine gemeinsame Tangente zu sämtlichen Umlenkrollen (15, 16, 17) des Schubbandes (14) bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die in Schubrichtung letzte Umlenkrolle (17) des Schubbandes (14) ortsfest gelagert ist und dieser die erste Umlenkrolle (20) eines endlosen, eine Abführeinrichtung (4) bildenden Abführbandes (19) in unmittelbarer Nähe zugeordnet ist.
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