DE4420436A1 - Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie - Google Patents
Sanitärarmatur, insbesondere KüchenmischbatterieInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sanitärarmatur, insbesondere
Küchenmischbatterie, mit einem Gehäuse, das mindestens ein
Ventil zwischen einer Zuleitung und einem Durchlaufkanal
enthält, und einem Gelenkstück, das einen Auslauf trägt und am
Gehäuse so gelagert ist, daß es aus einer Gebrauchsstellung mit
aufrechtstehendem Auslauf in mindestens eine Ruhestellung mit
liegendem Auslauf kippbar ist.
Bei solchen Sanitärarmaturen, die beispielsweise aus einem
Prospekt der Firma JADO, Lyon (Frankreich) bekannt sind, hat
die Kippbarkeit des Gelenkstücks samt Auslauf den Vorteil, daß
der in Gebrauchsstellung oft weit nach oben ragende, z. B.
bogenförmige Auslauf in seiner Ruhestellung nur wenig Platz
beansprucht, so daß die Armatur beispielsweise in geringem
Abstand unterhalb eines Fensters im Schwenkbereich eines nach
innen zu öffnenden Fensterflügels installiert werden kann.
Allerdings haben solche Armaturen den Nachteil, daß in der
Ruhestellung des Auslaufs ein unbedachtes Öffnen des Ventils -
oder eines der Ventile, wenn deren zwei vorhanden sind - zur
Folge haben kann, daß erhebliche Wassermengen in der Umgebung
verspritzt werden können, anstatt in ein Spülbecken, Gefäß oder
dergleichen zu fließen. Vor allem Kinder, für deren Zwecke der
Auslauf in seiner Gebrauchsstellung zu hoch angeordnet sein
mag, die aber einen Ventilbetätigungsgriff der Armatur er
reichen können, neigen dazu, bekannte Armaturen der genannten
Gattung in Ruhestellung von deren Auslauf zu benutzen und
dadurch eine Überschwemmungsgefahr hervorzurufen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Hand
habung einer Sanitärarmatur, deren Auslauf in eine platz
sparende Ruhestellung kippbar ist, sicherer zu gestalten.
Die Aufgabe ist ausgehend von einer Sanitärarmatur der eingangs
beschriebenen Gattung dadurch gelöst, daß das Gelenkstück mit
dem Gehäuse ein Auslaufventil bildet, das in Gebrauchsstellung
des Auslaufs vollständig geöffnet, in Ruhestellung des Auslaufs
aber mindestens teilweise geschlossen ist.
Damit wird erreicht, daß aus dem in Ruhestellung gekippten
Auslauf Wasser nicht oder höchstens in unbedeutenden Mengen
austreten kann, unabhängig davon, ob in das Gehäuse eingebaute
Ventile offen oder geschlossen sind. Das vom Gelenkstück in
seinem Zusammenwirken mit dem Gehäuse gebildete zusätzliche
Ventil braucht nicht vollständig dicht zu sein, da es im
allgemeinen nur darauf ankommt, das Auslaufen größerer Wasser
mengen zu verhindern. Es ist aber mit verhältnismäßig geringem
fertigungstechnischen Aufwand auch möglich, das zusätzliche
Ventil so zu gestalten, daß es in Ruhestellung des Auslaufs
vollständig dicht ist und auch nach längerem Gebrauch dicht
bleibt. Die erfindungsgemäße Armatur eignet sich deshalb nicht
nur zur Installation in Gebäuden sondern beispielsweise auch
für abdeckbare oder wegklappbare Spülbecken in Wohnwagen,
Jachten oder dergleichen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand
schematischer Zeichnungen mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Sanitärarmatur in Seiten
ansicht,
Fig. 2 die Ansicht in Richtung des Pfeils II in Fig. 1,
Fig. 3 den Teilschnitt III-III in Fig. 2,
Fig. 4 den Schnitt IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 den Schnitt V-V in Fig. 3 und
Fig. 6 den Schnitt VI-VI in Fig. 3.
Die dargestellte Sanitärarmatur hat ein Gehäuse 10, das in
einer bei Mischbatterien üblichen Weise am Rand eines Spül
beckens oder dergleichen zu installieren ist und an zwei von je
einem biegsamen Rohr gebildete Zuleitungen 12 für warmes bzw.
kaltes Wasser angeschlossen ist. Das Gehäuse 10 hat einen
senkrecht nach unten ragenden Gewindeansatz 14, auf den eine
Mutter 16 zum Festspannen des Gehäuses am Spülbecken od. dgl.
aufgeschraubt ist. Vom Gehäuse 10 erstreckt sich ferner eine
Anschlußleitung 18 nach unten, an die sich beispielsweise eine
Spül- oder Waschmaschine anschließen läßt. Das Gehäuse 10
enthält zwei Ventile 20, die an je eine der Zuleitungen 12 für
warmes bzw. kaltes Wasser angeschlossen sind, sowie ein Geräte
ventil 21 zum Absperren der Anschlußleitung 18. Die Ventile 20
und 21 sind von üblicher Bauart und deshalb nur durch je einen
Drehgriff angedeutet.
Am Gehäuse 10 ist ein mittig nach hinten - in Fig. 1, 3 und 6
nach links - wegragender innerer Lagerkörper 22 einstückig
ausgebildet, dessen Achse A in installiertem Zustand des
Gehäuses waagerecht ist. Der innere Lagerkörper 22 hat eine
axiale Stufenbohrung 24, die sich längs der Achse A durch das
Gehäuse 10 hindurch bis zum Geräteventil 21 erstreckt und durch
diese mit der Anschlußleitung 18 verbunden ist. Das Geräteven
til 21 ist gleichachsig mit dem inneren Lagerkörper 22 ange
ordnet. In die Stufenbohrung 24 münden zwei von je einem der
Ventile 20 kommende seitliche Kanäle 26. Von der Stufenbohrung
24, in der sich je nach Einstellung der Ventile 20 warmes und
kaltes Wasser mischen, erstreckt sich ein Durchlaufkanal 28 in
Gestalt einer radialen Bohrung durch die Wand des inneren
Lagerkörpers 22 hindurch nach oben.
Auf dem inneren Lagerkörper 22 ist ein Gelenkstück 30 um die
Achse A kippbar gelagert. Zu diesem Zweck hat das Gelenkstück
30 einen äußeren Lagerkörper 32 mit einer durchgehenden axialen
Bohrung 34, die gegen die äußere Mantelfläche des inneren
Lagerkörpers 22 abgedichtet ist. Im Gelenkstück 30 ist eine
radiale Bohrung 36 mit zur Achse A rechtwinkliger Achse B
ausgebildet, die am äußeren Lagerkörper 32 endet und somit
durch diesen vom inneren Lagerkörper 22 getrennt ist. Der
äußere Lagerkörper 32 hat einen Durchlaß 38 in Form einer
radialen Bohrung, deren Durchmesser ebensogroß wie derjenige
des Durchlaufkanals 28, jedoch erheblich kleiner als der
Durchmesser der radialen Bohrung 36 ist. Wenn das Gelenkstück
30 senkrecht steht, wie in Fig. 1 bis 3 sowie mit dicken Linien
in Fig. 4 und 5 dargestellt, fluchtet der Durchlaß 38 mit dem
Durchlaufkanal 28.
Eine axiale Verschiebung des Gelenkstücks 30 ist durch einen
Schraubkörper 40 verhindert, der in den äußeren Lagerkörper 32
eingesetzt und in den inneren Lagerkörper 22 fest eingeschraubt
sowie gegen diesen abgedichtet ist, ohne einem Kippen des
Gelenkstücks 30 um die Achse A mehr als einen geringfügigen
Reibungswiderstand entgegenzusetzen.
In eine vordere, am Gehäuse 10 anliegende Ringfläche des
äußeren Lagerkörpers 32 ist eine halbkreisförmige Nut 42
eingearbeitet, die in der Mitte zwischen ihren Enden eine Rast
44 aufweist. In die Nut 42 greift ein zur Achse A paralleler
Stift 46 ein. Das Gehäuse 10 hat eine Führung 48 in Gestalt
einer senkrechten Bohrung, in der ein Druckknopf 50 senkrecht
verschiebbar geführt und durch eine Druckfeder 52 nach oben
vorgespannt ist. Der Stift 46 ist in den Druckknopf 50 radial
eingeschraubt und dadurch fest mit ihm verbunden. Die Druck
feder 52 bewirkt, daß der Stift 46 in die Rast 44 einfällt,
wenn das Gelenkstück 30 seine senkrechte Gebrauchsstellung
einnimmt.
Durch Niederdrücken des Druckknopfes 50 läßt sich erreichen,
daß der Stift 46 seine Rast 44 verläßt und der äußere Lager
körper 32 dann nach rechts oder links (bezogen auf Fig. 2, 4 und
5) um die Achse A, in je eine waagerechte Ruhestellung gekippt
werden kann, die durch Anschlagen des Stifts 46 am einen oder
anderen Ende der Nut 42 festgelegt ist. In jeder dieser Ruhe
stellungen fluchtet der Durchlaß 38 nicht mit dem Durchlauf
kanal 28, so daß keine Strömungsverbindung zwischen der zen
tralen Stufenbohrung 42 im Gehäuse 10 und der radialen Bohrung
36 im Gelenkstück 30 besteht.
Mit dem Lagerkörper 32 ist ein rohrförmiger, in Gebrauchs
stellung nach oben ragender Auslauf 54 durch eine Überwurf
mutter 56 derart verbunden, daß der Auslauf 54 nur gemeinsam
mit dem Gelenkstück 30 um die Achse A gekippt werden kann und
der Auslauf 54 unabhängig davon in jeder beliebigen Stellung
des Gelenkstücks 30 gegenüber diesem um die Achse B geschwenkt
werden kann.
Der Kippbereich des Gelenkstücks 30 erstreckt sich im dar
gestellten Beispiel, ausgehend von der senkrechten Gebrauchs
stellung, um 90° nach beiden Seiten bis zur Waagerechten, also
um insgesamt 180°. Diese Begrenzung genügt im allgemeinen, um
den Platzbedarf des Gelenkstücks 30 samt Auslauf 54 in Ruhe
stellung möglichst gering zu halten, zugleich aber zu ver
hindern, daß durch unachtsames Kippen des Auslaufs z. B. Ge
schirr im Spülbecken zertrümmert wird. Wenn die Einbauver
hältnisse es erfordern, kann die Bogenlänge der Nut 42 größer
oder kleiner als dargestellt bemessen werden.
Das anhand der Zeichnungen erläuterte Konstruktionsprinzip läßt
sich auf beliebige Auslaufarmaturen anwenden, z. B. auch auf
Einhebelmischbatterien.
Claims (6)
1. Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie, mit
- - einem Gehäuse (10), das, mindestens ein Ventil (20) zwischen einer Zuleitung (12) und einem Durchlaufkanal (28) enthält, und
- - einem Gelenkstück (30), das einen Auslauf (54) trägt und am Gehäuse (10) so gelagert ist, daß es aus einer Gebrauchs stellung mit aufrechtstehendem Auslauf (54) in mindestens eine Ruhestellung mit liegendem Auslauf kippbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (30) mit dem Gehäuse (10) ein Auslaufventil bildet, das in Gebrauchsstellung des Auslaufs (54) vollständig geöffnet, in Ruhestellung des Auslaufs (54) aber mindestens teilweise geschlossen ist.
2. Sanitärarmatur nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gelenkstück (30) einen Lagerkörper (32) aufweist, der an
einem komplementären Lagerkörper (22) des Gehäuses (10) anliegt
und einen Durchlaß (38) aufweist, der nur in Gebrauchsstellung
des Auslaufs (54) mit dem Durchlaufkanal (28) fluchtet.
3. Sanitärarmatur nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lagerkörper (22) des Gehäuses (10) ein hohler waagerechter
Zapfen ist.
4. Sanitärarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gelenkstück (30) mit dem Gehäuse (10) durch eine in Ge
brauchsstellung des Auslaufs (54) einrastende Verriegelung
verbunden ist.
5. Sanitärarmatur nach Anspruch 4 in Verbindung mit
Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verriegelung von einer zu den Lagerkörpern (22, 32) kon
zentrischen, ungefähr halbkreisförmigen Nut (42) mit einer Rast
(44) im Gelenkstück (30) und von einem im Gehäuse (10) ge
führten, in Richtung zur Rast (44) hin vorgespannten, in die
Nut (42) eingreifenden Stift (46) gebildet ist.
6. Sanitärarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (30)
gleichachsig mit einem Geräteventil (21) angeordnet ist, das
die Zuleitung (12) mit einer Anschlußleitung (18) für eine
Spül- oder Waschmaschine oder dgl. verbindet.
Priority Applications (1)
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DE4420436A DE4420436C2 (de) | 1993-06-18 | 1994-06-10 | Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie |
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DE4420436C2 DE4420436C2 (de) | 1997-06-05 |
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DE4420436A Expired - Fee Related DE4420436C2 (de) | 1993-06-18 | 1994-06-10 | Sanitärarmatur, insbesondere Küchenmischbatterie |
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DE (2) | DE9309130U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 1994-06-10 DE DE4420436A patent/DE4420436C2/de not_active Expired - Fee Related
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