Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für
einen Geräteeinsatz, insbesondere in einer Arbeitsplatte
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Befestigungsvorrichtungen sollen Einbaugeräte, wie
Einbauspülen, Abtropfbecken oder Herdplatten schnell,
sicher, flüssigkeitsdicht und außerdem ästhetisch
befriedigend und kostengünstig in Ausschnitten von
Küchenarbeitsplatten unterschiedlicher Dicke befestigen.
Dabei sollen auch größere Toleranzen ausgeglichen werden und
es dürfen nach erfolgtem Einbau der Geräte Teile der
Befestigungsvorrichtungen nicht oder nur unwesentlich über
die Unterseite der Arbeitsplatte hervorstehen, damit
Unterbaugeräte problemlos auch unter Einbaugeräte
eingeschoben werden können.
Die obengenannten Forderungen haben zur Entwicklung von
Befestigungsvorrichtungen geführt, bei denen über den Umfang
des Einbaugerätes verteilt eine Anzahl von Spannelementen an
dessen Rand befestigt sind, die beim Absenken dieses Gerätes
in den Arbeitsplattenausschnitt eintauchen und mittels nach
außen schwenkbarer Krallen oder Klammern die gewünschten
Spannkräfte übertragen.
Neben Befestigungsvorrichtungen, bei denen die Spannelemente
mittels Schrauben unter Vorspannung gesetzt werden, sind
solche bekannt, deren Spannelemente durch zweckmäßige
Materialwahl und Formgestaltung ihre Spannkraft
ausschließlich aus der elastischen Formänderung herleiten.
Eine solche Befestigungsvorrichtung ist in DE 30 33 548 C2
beschrieben. Sie weist eine winkelförmig gebogene
Blechhalteklammer auf, die in entsprechend geformten
Schlitzen auf einem an dem Geräteeinsatz befestigten
Metallhaltestreifen geführt ist und mit einer scharfkantigen
Klemmnase an diesem anliegt. Bei dem Einbau des
Geräteeinsatzes wird zunächst die Blechhalteklammer auf den
Metallhaltestreifen aufgeschoben, bis der freie Schenkel der
Blechhalteklammer unter Vorspannung an der Unterseite der
Arbeitsplatte anliegt. Dabei gleitet die Klemmnase über den
Metallhaltestreifen hinweg, setzt einer Bewegung in
umgekehrter Richtung aber erheblichen Widerstand entgegen,
weil sie sich mit der scharfen Kante in die Oberfläche des
Metallhaltestreifens eingräbt. Abschließend wird der
überstehende Teil des Metallhaltestreifens sichernd vor der
Blechhalteklammer umgebogen.
Eine ähnlich aufgebaute und wirkende Befestigungsvorrichtung
ist aus DE 30 40 180 A1 bekannt. Dort ist der am
Geräteeinsatz befestigte Metallstreifen mit sägezahnartigen
Rasten versehen, gegen die sich die Klemmnase nach dem
Aufschieben abstützt und eine unbeabsichtigte Bewegung der
Halteklammer, die auch aus Kunststoff gefertigt sein kann,
in Löserichtung verhindert.
Beide bekannten Befestigungsvorrichtungen weisen den
Nachteil auf, daß beim Aufschieben der Halteklammern ein
Gegendruck auf die Oberseite des Geräteeinsatzes ausgeübt
werden muß, um ein Anheben infolge der Klemmwirkung der
Halteklammern auf den Metallhaltestreifen zu unterbinden.
Dies verlangt vor allem bei der Installation des
Geräteeinsatzes vor Ort nach einer zweiten Kraft, was einer
rationellen Montage entgegensteht. Außerdem müssen die
Befestigungsstellen am Umfangsrand des Geräteeinsatzes schon
bei der Anbringung der Metallhaltestreifen festgelegt und
können nachträglich nicht mehr ohne weiteres abgeändert
werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz,
insbesondere in einer Arbeitsplatte, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 anzugeben, die aus wenigen, einfach und
kostengünstig herzustellenden Teilen besteht und ohne
Werkzeug von ihrer Bereitschaftslage in die Arbeitslage
überführbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für einen
Geräteeinsatz, der in die Einbauöffnung einer Tragplatte
einsetzbar ist und mit seinem Rand auf deren Oberfläche
aufliegt, mit einer am Geräteeinsatz befestigbaren, winkelig
abgebogenen Halteklammer, deren freies Ende an der
Unterseite der Tragplatte unter Vorspannung anlegbar ist,
ist im einzelnen dadurch gekennzeichnet, daß die Lage des
befestigten Endes unabhängig von einer beim Anlegen von
außen einwirkenden Kraft ist und daß die Vorspannung allein
durch die Formänderung der Halteklammer bestimmt ist. Durch
die erfindungsgemäßen Maßnahmen ergibt sich der Vorteil, daß
die Befestigungsvorrichtung wenig bauteileaufwendig und
daher einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Ferner ist vorteilhaft, daß dadurch die Befestigung des
Geräteeinsatz es nur von einer Seite aus bewerkstelligt
werden kann, ohne daß auf die Gegenseite ein Druck zur
Erzielung ausreichender Vorspannung aufgebracht werden muß.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der
Winkel, unter dem die beiden Schenkel der Halteklammer
abgebogen sind, derart gewählt ist, daß in ungespanntem
Zustand der am Geräteeinsatz angebrachten Halteklammer das
Ende des freien Schenkels oberhalb der
Tragplatten-Unterkante liegt. Dadurch ergibt sich der
Vorteil, daß auch bei Montage durch ungelerntes Personal
stets die für die Abdichtung des Geräteeinsatzes auf der
Tragplatte erforderliche Vorspannung in ausreichender Größe
erzielt wird.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß
die Halteklammer aus Federbandstahl gefertigt ist. Hierdurch
lassen sich in einfacher Weise durch zweckentsprechende Wahl
der Bandstahlabmessungen die gewünschte Vorspannung und
Elastizität einstellen.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung weist der
freie Schenkel der Halteklammer zum Ende hin eine Öse auf,
in die ein Griffbügel pendelnd einhängbar ist. Dieser
Griffbügel erlaubt die Montage des Geräteeinsatzes ganz ohne
Werkzeug.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß der zur
Wirkverbindung mit dem Rand des Geräteeinsatz es bestimmte
Schenkel der Halteklammer in Form eines Hakens abgebogen
ist. Dieser Haken ist bei entsprechender Gestaltung des
Randes des Geräteeinsatzes dort an jeder Stelle des Umfangs
einhängbar, so daß auch bei kritischen Einbauverhältnissen
jederzeit durch Wahl der Menge und Standorte der
Befestigungsvorrichtungen eine plane Auflage des
Geräteeinsatzes erzielbar ist.
Eine Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung sieht vor,
daß der zur Wirkverbindung mit dem Rand des Geräteeinsatzes
bestimmte Schenkel der Halteklammer S-förmig
zusammengefaltet ist und an der der Randleiste des
Geräteeinsatzes zugewandten Fläche eine Rastnase aufweist.
Damit läßt sich vorteilhaft die Befestigungsvorrichtung auch
an Geräteeinsätzen mit Randleiste verwenden, wobei die
erzielten Verbesserungen gegenüber den bekannten
Befestigungsvorrichtungen in vollem Umfang zum Tragen
kommen.
Dabei ist vorteilhaft vorgesehen, daß der Schenkel in eine
Öffnung der Randleiste einklipsbar ist. Diese
Befestigungsart erlaubt ebenfalls Montage ohne Werkzeug und
ist damit arbeitszeitsparend.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der
Befestigungsvorrichtung ist der zur Wirkverbindung mit der
Randleiste des Geräteeinsatz es bestimmte Schenkel der
Halteklammer in Form einer Öse abgebogen. Damit läßt sich
die Befestigungsvorrichtung leicht und ohne Zuhilfenahme von
Werkzeug in die Randleiste des auf der Trageplatte zu
befestigenden Geräteeinsatzes einhängen.
Nach einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Schenkel
der Halteklammer in seinen Breitenabmessungen auf die Breite
von in der Randleiste des Geräteeinsatzes vorgesehenen
Durchbrüchen abgestimmt und kleiner dimensioniert ist als
der angrenzende Schenkel der Halteklammer. Hierdurch ergibt
sich eine stabile Anlage der Befestigungsvorrichtung an der
Fläche der Randleiste und damit eine Voraussetzung für eine
bleibende Raumlage vor dem Absenken des Geräteeinsatzes.
Schließlich weist die Öse der Befestigungsvorrichtung nach
einer vorteilhaften Ausbildung annähernd rechteckige Gestalt
auf, wobei ihre Einfädelöffnung auf einer Diagonalen liegt
und die Einfädelöffnung im Einbauzustand die Unterkante der
Randleiste mit Vorspannung umfaßt. Der durch diese Form
entstehende Zug zur Unterkante der Randleiste ergibt eine
bistabile Lage der Befestigungsvorrichtung im Raum, so daß
vor dem Absenken die bereits in die Randleiste eingehängten
Befestigungsvorrichtungen stabil im Lichtraum der
Einbauöffnung der Tragplatte verbleiben und nach dem
Befestigen des Geräteeinsatzes auf der Trageplatte
zusätzliche Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Lösen der
Befestigungsvorrichtung und damit des Einbaugeräts von der
Trageplatte entbehrlich sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch die Befestigungsvorrichtung vor der
Montage in Seitenansicht,
Fig. 2 die gleiche Befestigungsvorrichtung nach der Montage,
Fig. 3 ebenfalls schematisch eine andere Ausführungsform der
Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der
Befestigungsvorrichtung vor der Montage und
Fig. 5 die Befestigungsvorrichtung entsprechend Fig. 4 nach
der Montage.
Gleiche Bauteile mit gleicher Funktion sind in der Zeichnung
mit gleichen Bezugszeichen versehen.
In eine Tragplatte 1 ist eine Einbauöffnung 2 eingearbeitet,
in die ein Einbaugerät 3 einsetzbar ist. Das Einbaugerät 3
kann ein Spülbecken, eine Abtropfmulde oder eine Herdplatte
sein und liegt mit seinem Rand 4, den Rand der Einbauöffnung
2 übergreifend, auf der Tragplatte 1 auf.
Bei der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 ist der Rand 4
des Einbaugerätes 3 umgebördelt und die
Befestigungsvorrichtung 5 in den Bördelrand 6 einhängbar.
Die Befestigungsvorrichtung 5 weist dazu eine winklig
abgebogene Halteklammer 7 aus Blattfederstahl auf, deren
einer Schenkel 8 am Ende zu einem Haken 9 abgebogen ist und
der hinter den Bördelrand 6 eingreifen kann. Der zweite
Schenkel 10 der Halteklammer 7 ist an seinem freien Ende
etwa rechtwinklig zu einer Kralle 11 nach innen abgebogen.
Die Kralle 11 kann über die gesamte oder einen Teil ihrer
Breite mit spitzen Zähnen versehen sein, die zum Eindringen
in die Unterseite der Tragplatte 1 bestimmt sind. Der
Übergang von dem Schenkel 8 zu dem Schenkel 10 erfolgt über
einen Bogen 12, um die Materialspannungen an dieser Stelle
günstiger im Vergleich zu einem scharfkantigen Übergang zu
gestalten und damit die Bruchgefahr zu mindern.
Der Schenkel 10 ist nahe seinem freien Ende in Längsrichtung
durch Prägestanzen in drei Streifen aufgeteilt, von denen
die beiden äußeren nach außen geprägt sind, so daß in der
Seitenansicht eine Öse 13 entsteht. In die Öse 13 ist ein
Griffbügel 14 aus Draht einhängbar. Der Griffbügel 14 ist zu
einer unregelmäßigen "8" geformt, deren eine Schleife offen
ist und in zwei rechtwinklig abgebogenen Haken 15 endet.
Zur Befestigung des Einbaugerätes 3 an der Tragplatte
werden eine Anzahl Befestigungsvorrichtungen 5 über den
Umfang verteilt in den Bördelrand 6 des Einbaugerätes 3
eingehängt und nach dem Absenken des Einbaugerätes 3 in die
Einbauöffnung 2 durch einfaches Ziehen an den Bügeln 14 die
Halteklammern 7 so weit aufgeweitet und geschwenkt, daß die
Krallen 11 in die Unterseite der Tragplatte 1 eingreifen.
Der Griffbügel 14 legt sich im Bedarfsfall flach an den
Schenkel 10 an, so daß Unterbaugeräte oder -schränke
einschiebbar sind.
Für eine evtl. erforderliche Demontage lassen sich die
Halteklammern 7 ebenso einfach durch Zug am Griffbügel 14
von der Tragplatte 1 lösen und in die Lichte der
Einbauöffnung 2 zurückschwenken. Danach kann das Einbaugerät
3 problemlos von der Tragplatte 1 abgehoben werden.
Die Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 3
unterscheidet sich durch die Art der Befestigung am
Einbaugerät 3. Bei der Herstellung der obengenannten
Einbaugeräte aus Edelstahl wird aus Kostengründen die
Materialstärke gering gewählt, so daß es bei einer
Anbringung von Befestigungsvorrichtungen direkt an diesem
von außen sichtbaren Geräteteil durch die bei der
Befestigung auftretenden Kräfte zu sichtbaren Verformungen
der Oberfläche kommen kann. In der Praxis werden
Einbaugeräte aus Edelstahl daher häufig mit einer
umlaufenden Randleiste 16 versehen, an deren Umfang verteilt
eine Vielzahl von Befestigungsvorrichtungen, von denen eine
dargestellt ist, angebracht ist. Die Anbringung der
Befestigungsvorrichtungen erfolgt dabei im vorliegenden
Ausführungsbeispiel durch Einklinken in dafür in der
Randleiste 16 vorgesehene Öffnungen 17. Der für die Aufnahme
auf der Randleiste 16 vorgesehene Schenkel 18 ist dazu
S-förmig zusammengefaltet und weist eine Rastnase 19 auf,
die durch entsprechende Formgebung die
Befestigungsvorrichtung nach dem Aufklipsen auf die
Randleiste 16 dort sicher hält. Zweckmäßig ist die
Halteklammer 7 so geformt, daß vor dem Absenken des
Einbaugerätes 3 in die Einbauöffnung 2 der Tragplatte 1
keine Teile der Befestigungsvorrichtung 5 den Lichtraum der
Einbauöffnung 2 überragen.
Die Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach den
Fig. 4 und 5 ist ebenfalls zur Anbringung an der
umlaufenden Randleiste eines Einbaugerätes 3 aus Metall
vorgesehen. Die Randleiste 16 weist dazu in Umfangsrichtung
über die Länge verteilt eine Anzahl rechteckiger Durchbrüche
31 bestimmter Breite auf. Die Befestigungsvorrichtungen, von
denen jeweils eine im Längsschnitt dargestellt ist, weist
eine S-förmig gebogene Halteklammer 32 auf, deren einer
Schenkel 33 am Ende zu einer Öse 34 mit annähernd
rechteckiger Öffnung und einem Einfädelhaken 34 geformt ist.
Die Breite der Öse 34 entspricht mit Ausnahme des zur Mitte
der Halteklammer 32 benachbarten Teils der Breite des
Durchbruchs 31 in der Randleiste 16, und zwar derart, daß
die Öse 34 in den Durchbruch 31 eingehängt werden kann. Die
restliche Halteklammer 32 ist breiter gehalten. Der freie
Schenkel 10 der Halteklammer 32 weist ebenfalls eine Öse 13
zur Aufnahme eines (in den Fig. 4 und 5 nicht
dargestellten) Griffbügels auf, der in gleicher Weise
geformt und benutzt werden kann, wie der Griffbügel 14 in
der Ausführung nach Fig. 1. Auch ist er wie die
vorbeschriebenen Ausführungsformen an seinem freien Ende
etwa rechtwinklig zu einer Kralle 11 nach innen abgebogen.
Die Kralle 11 kann über die gesamte oder einen Teil ihrer
Breite mit spitzen Zähnen versehen sein, die zum Eindringen
in die Unterseite der Tragplatte 1 bestimmt sind.
Zur Befestigung des Einbaugerätes 3 an der Tragplatte 1 wird
eine Anzahl Befestigungsvorrichtungen über den Umfang
verteilt in den Bördelrand 6 des Einbaugerätes 3 eingehängt
und nach dem Absenken des Einbaugerätes 3 in die
Einbauöffnung 2 durch einfaches Ziehen an den Bügeln 14 die
Halteklammern 32 so weit aufgeweitet und geschwenkt, daß die
Krallen 11 in die Unterseite der Tragplatte 1 eingreifen.
Dabei ergibt sich durch die besondere Formgebung der Öse 34
eine erwünschte Änderung der Lage im Raum dieser Öse während
des Montagevorgangs: Beim Einhängen der
Befestigungsvorrichtungen werden die Schenkel 10 der
einzelnen Halteklammern 32 nach innen, in Richtung des
Pfeils 36 (Fig. 4) gezogen und verbleiben infolge der
Reibkräfte und Materialvorspannungen im Bereich der Öse 34
in dieser Lage, so daß das Absenken des Einbaugeräts 3 in
die Einbauöffnung 2 der Trageplatte 1 ungehindert erfolgen
kann.
Die Halteklammern 32 werden nach dem Absenken des
Einbaugerätes 3 in die Einbauöffnung 2 durch einfaches
Ziehen an den Bügeln 14 so weit aufgeweitet und geschwenkt,
daß die Krallen 11 in die Unterseite der Tragplatte 1
eingreifen. Der Griffbügel 14 legt sich im Bedarfsfall flach
an den Schenkel 10 an, so daß Unterbaugeräte oder -schränke
einschiebbar sind.
Infolge der Abstützung der Öse 34 an der Unterkante der
Randleiste 16 gleitet dabei die der Einfädelöffnung 38
gegenüberliegende Seite 39 der Öse 34 entgegen der Richtung
des Pfeils 37 (Fig. 5) in eine zweite, bistabile Lage, in der
der nach unten wirkende Zug eine ungewollte Lageänderung der
Halteklammer 32 verhindert, so daß zusätzliche Sicherungen
gegen unbeabsichtigtes Lösen der Befestigungsvorrichtung und
damit des Einbaugeräts von der Trageplatte entbehrlich sind.