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DE4411985C1 - Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz, insbesondere in einer Arbeitsplatte - Google Patents

Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz, insbesondere in einer Arbeitsplatte

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Publication number
DE4411985C1
DE4411985C1 DE19944411985 DE4411985A DE4411985C1 DE 4411985 C1 DE4411985 C1 DE 4411985C1 DE 19944411985 DE19944411985 DE 19944411985 DE 4411985 A DE4411985 A DE 4411985A DE 4411985 C1 DE4411985 C1 DE 4411985C1
Authority
DE
Germany
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leg
fastening device
retaining clip
edge
insert
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DE19944411985
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English (en)
Inventor
Otto Demel
Gernot Dolch
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LISI Automotive Mecano GmbH
Original Assignee
Mecano Simmonds GmbH
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/12Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
    • E03C1/32Holders or supports for basins
    • E03C1/33Fastening sinks or basins in an apertured support
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B77/00Kitchen cabinets
    • A47B77/04Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts
    • A47B77/08Provision for particular uses of compartments or other parts ; Compartments moving up and down, revolving parts for incorporating apparatus operated by power, including water power; for incorporating apparatus for cooking, cooling, or laundry purposes
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
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Description

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz, insbesondere in einer Arbeitsplatte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Befestigungsvorrichtungen sollen Einbaugeräte, wie Einbauspülen, Abtropfbecken oder Herdplatten schnell, sicher, flüssigkeitsdicht und außerdem ästhetisch befriedigend und kostengünstig in Ausschnitten von Küchenarbeitsplatten unterschiedlicher Dicke befestigen. Dabei sollen auch größere Toleranzen ausgeglichen werden und es dürfen nach erfolgtem Einbau der Geräte Teile der Befestigungsvorrichtungen nicht oder nur unwesentlich über die Unterseite der Arbeitsplatte hervorstehen, damit Unterbaugeräte problemlos auch unter Einbaugeräte eingeschoben werden können.
Die obengenannten Forderungen haben zur Entwicklung von Befestigungsvorrichtungen geführt, bei denen über den Umfang des Einbaugerätes verteilt eine Anzahl von Spannelementen an dessen Rand befestigt sind, die beim Absenken dieses Gerätes in den Arbeitsplattenausschnitt eintauchen und mittels nach außen schwenkbarer Krallen oder Klammern die gewünschten Spannkräfte übertragen.
Neben Befestigungsvorrichtungen, bei denen die Spannelemente mittels Schrauben unter Vorspannung gesetzt werden, sind solche bekannt, deren Spannelemente durch zweckmäßige Materialwahl und Formgestaltung ihre Spannkraft ausschließlich aus der elastischen Formänderung herleiten.
Eine solche Befestigungsvorrichtung ist in DE 30 33 548 C2 beschrieben. Sie weist eine winkelförmig gebogene Blechhalteklammer auf, die in entsprechend geformten Schlitzen auf einem an dem Geräteeinsatz befestigten Metallhaltestreifen geführt ist und mit einer scharfkantigen Klemmnase an diesem anliegt. Bei dem Einbau des Geräteeinsatzes wird zunächst die Blechhalteklammer auf den Metallhaltestreifen aufgeschoben, bis der freie Schenkel der Blechhalteklammer unter Vorspannung an der Unterseite der Arbeitsplatte anliegt. Dabei gleitet die Klemmnase über den Metallhaltestreifen hinweg, setzt einer Bewegung in umgekehrter Richtung aber erheblichen Widerstand entgegen, weil sie sich mit der scharfen Kante in die Oberfläche des Metallhaltestreifens eingräbt. Abschließend wird der überstehende Teil des Metallhaltestreifens sichernd vor der Blechhalteklammer umgebogen.
Eine ähnlich aufgebaute und wirkende Befestigungsvorrichtung ist aus DE 30 40 180 A1 bekannt. Dort ist der am Geräteeinsatz befestigte Metallstreifen mit sägezahnartigen Rasten versehen, gegen die sich die Klemmnase nach dem Aufschieben abstützt und eine unbeabsichtigte Bewegung der Halteklammer, die auch aus Kunststoff gefertigt sein kann, in Löserichtung verhindert.
Beide bekannten Befestigungsvorrichtungen weisen den Nachteil auf, daß beim Aufschieben der Halteklammern ein Gegendruck auf die Oberseite des Geräteeinsatzes ausgeübt werden muß, um ein Anheben infolge der Klemmwirkung der Halteklammern auf den Metallhaltestreifen zu unterbinden.
Dies verlangt vor allem bei der Installation des Geräteeinsatzes vor Ort nach einer zweiten Kraft, was einer rationellen Montage entgegensteht. Außerdem müssen die Befestigungsstellen am Umfangsrand des Geräteeinsatzes schon bei der Anbringung der Metallhaltestreifen festgelegt und können nachträglich nicht mehr ohne weiteres abgeändert werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz, insbesondere in einer Arbeitsplatte, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 anzugeben, die aus wenigen, einfach und kostengünstig herzustellenden Teilen besteht und ohne Werkzeug von ihrer Bereitschaftslage in die Arbeitslage überführbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz, der in die Einbauöffnung einer Tragplatte einsetzbar ist und mit seinem Rand auf deren Oberfläche aufliegt, mit einer am Geräteeinsatz befestigbaren, winkelig abgebogenen Halteklammer, deren freies Ende an der Unterseite der Tragplatte unter Vorspannung anlegbar ist, ist im einzelnen dadurch gekennzeichnet, daß die Lage des befestigten Endes unabhängig von einer beim Anlegen von außen einwirkenden Kraft ist und daß die Vorspannung allein durch die Formänderung der Halteklammer bestimmt ist. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ergibt sich der Vorteil, daß die Befestigungsvorrichtung wenig bauteileaufwendig und daher einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Ferner ist vorteilhaft, daß dadurch die Befestigung des Geräteeinsatz es nur von einer Seite aus bewerkstelligt werden kann, ohne daß auf die Gegenseite ein Druck zur Erzielung ausreichender Vorspannung aufgebracht werden muß.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Winkel, unter dem die beiden Schenkel der Halteklammer abgebogen sind, derart gewählt ist, daß in ungespanntem Zustand der am Geräteeinsatz angebrachten Halteklammer das Ende des freien Schenkels oberhalb der Tragplatten-Unterkante liegt. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß auch bei Montage durch ungelerntes Personal stets die für die Abdichtung des Geräteeinsatzes auf der Tragplatte erforderliche Vorspannung in ausreichender Größe erzielt wird.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die Halteklammer aus Federbandstahl gefertigt ist. Hierdurch lassen sich in einfacher Weise durch zweckentsprechende Wahl der Bandstahlabmessungen die gewünschte Vorspannung und Elastizität einstellen.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung weist der freie Schenkel der Halteklammer zum Ende hin eine Öse auf, in die ein Griffbügel pendelnd einhängbar ist. Dieser Griffbügel erlaubt die Montage des Geräteeinsatzes ganz ohne Werkzeug.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß der zur Wirkverbindung mit dem Rand des Geräteeinsatz es bestimmte Schenkel der Halteklammer in Form eines Hakens abgebogen ist. Dieser Haken ist bei entsprechender Gestaltung des Randes des Geräteeinsatzes dort an jeder Stelle des Umfangs einhängbar, so daß auch bei kritischen Einbauverhältnissen jederzeit durch Wahl der Menge und Standorte der Befestigungsvorrichtungen eine plane Auflage des Geräteeinsatzes erzielbar ist.
Eine Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung sieht vor, daß der zur Wirkverbindung mit dem Rand des Geräteeinsatzes bestimmte Schenkel der Halteklammer S-förmig zusammengefaltet ist und an der der Randleiste des Geräteeinsatzes zugewandten Fläche eine Rastnase aufweist. Damit läßt sich vorteilhaft die Befestigungsvorrichtung auch an Geräteeinsätzen mit Randleiste verwenden, wobei die erzielten Verbesserungen gegenüber den bekannten Befestigungsvorrichtungen in vollem Umfang zum Tragen kommen.
Dabei ist vorteilhaft vorgesehen, daß der Schenkel in eine Öffnung der Randleiste einklipsbar ist. Diese Befestigungsart erlaubt ebenfalls Montage ohne Werkzeug und ist damit arbeitszeitsparend.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung ist der zur Wirkverbindung mit der Randleiste des Geräteeinsatz es bestimmte Schenkel der Halteklammer in Form einer Öse abgebogen. Damit läßt sich die Befestigungsvorrichtung leicht und ohne Zuhilfenahme von Werkzeug in die Randleiste des auf der Trageplatte zu befestigenden Geräteeinsatzes einhängen.
Nach einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Schenkel der Halteklammer in seinen Breitenabmessungen auf die Breite von in der Randleiste des Geräteeinsatzes vorgesehenen Durchbrüchen abgestimmt und kleiner dimensioniert ist als der angrenzende Schenkel der Halteklammer. Hierdurch ergibt sich eine stabile Anlage der Befestigungsvorrichtung an der Fläche der Randleiste und damit eine Voraussetzung für eine bleibende Raumlage vor dem Absenken des Geräteeinsatzes.
Schließlich weist die Öse der Befestigungsvorrichtung nach einer vorteilhaften Ausbildung annähernd rechteckige Gestalt auf, wobei ihre Einfädelöffnung auf einer Diagonalen liegt und die Einfädelöffnung im Einbauzustand die Unterkante der Randleiste mit Vorspannung umfaßt. Der durch diese Form entstehende Zug zur Unterkante der Randleiste ergibt eine bistabile Lage der Befestigungsvorrichtung im Raum, so daß vor dem Absenken die bereits in die Randleiste eingehängten Befestigungsvorrichtungen stabil im Lichtraum der Einbauöffnung der Tragplatte verbleiben und nach dem Befestigen des Geräteeinsatzes auf der Trageplatte zusätzliche Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Lösen der Befestigungsvorrichtung und damit des Einbaugeräts von der Trageplatte entbehrlich sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch die Befestigungsvorrichtung vor der Montage in Seitenansicht,
Fig. 2 die gleiche Befestigungsvorrichtung nach der Montage,
Fig. 3 ebenfalls schematisch eine andere Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung vor der Montage und
Fig. 5 die Befestigungsvorrichtung entsprechend Fig. 4 nach der Montage.
Gleiche Bauteile mit gleicher Funktion sind in der Zeichnung mit gleichen Bezugszeichen versehen.
In eine Tragplatte 1 ist eine Einbauöffnung 2 eingearbeitet, in die ein Einbaugerät 3 einsetzbar ist. Das Einbaugerät 3 kann ein Spülbecken, eine Abtropfmulde oder eine Herdplatte sein und liegt mit seinem Rand 4, den Rand der Einbauöffnung 2 übergreifend, auf der Tragplatte 1 auf.
Bei der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 ist der Rand 4 des Einbaugerätes 3 umgebördelt und die Befestigungsvorrichtung 5 in den Bördelrand 6 einhängbar. Die Befestigungsvorrichtung 5 weist dazu eine winklig abgebogene Halteklammer 7 aus Blattfederstahl auf, deren einer Schenkel 8 am Ende zu einem Haken 9 abgebogen ist und der hinter den Bördelrand 6 eingreifen kann. Der zweite Schenkel 10 der Halteklammer 7 ist an seinem freien Ende etwa rechtwinklig zu einer Kralle 11 nach innen abgebogen. Die Kralle 11 kann über die gesamte oder einen Teil ihrer Breite mit spitzen Zähnen versehen sein, die zum Eindringen in die Unterseite der Tragplatte 1 bestimmt sind. Der Übergang von dem Schenkel 8 zu dem Schenkel 10 erfolgt über einen Bogen 12, um die Materialspannungen an dieser Stelle günstiger im Vergleich zu einem scharfkantigen Übergang zu gestalten und damit die Bruchgefahr zu mindern.
Der Schenkel 10 ist nahe seinem freien Ende in Längsrichtung durch Prägestanzen in drei Streifen aufgeteilt, von denen die beiden äußeren nach außen geprägt sind, so daß in der Seitenansicht eine Öse 13 entsteht. In die Öse 13 ist ein Griffbügel 14 aus Draht einhängbar. Der Griffbügel 14 ist zu einer unregelmäßigen "8" geformt, deren eine Schleife offen ist und in zwei rechtwinklig abgebogenen Haken 15 endet.
Zur Befestigung des Einbaugerätes 3 an der Tragplatte werden eine Anzahl Befestigungsvorrichtungen 5 über den Umfang verteilt in den Bördelrand 6 des Einbaugerätes 3 eingehängt und nach dem Absenken des Einbaugerätes 3 in die Einbauöffnung 2 durch einfaches Ziehen an den Bügeln 14 die Halteklammern 7 so weit aufgeweitet und geschwenkt, daß die Krallen 11 in die Unterseite der Tragplatte 1 eingreifen. Der Griffbügel 14 legt sich im Bedarfsfall flach an den Schenkel 10 an, so daß Unterbaugeräte oder -schränke einschiebbar sind.
Für eine evtl. erforderliche Demontage lassen sich die Halteklammern 7 ebenso einfach durch Zug am Griffbügel 14 von der Tragplatte 1 lösen und in die Lichte der Einbauöffnung 2 zurückschwenken. Danach kann das Einbaugerät 3 problemlos von der Tragplatte 1 abgehoben werden.
Die Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 3 unterscheidet sich durch die Art der Befestigung am Einbaugerät 3. Bei der Herstellung der obengenannten Einbaugeräte aus Edelstahl wird aus Kostengründen die Materialstärke gering gewählt, so daß es bei einer Anbringung von Befestigungsvorrichtungen direkt an diesem von außen sichtbaren Geräteteil durch die bei der Befestigung auftretenden Kräfte zu sichtbaren Verformungen der Oberfläche kommen kann. In der Praxis werden Einbaugeräte aus Edelstahl daher häufig mit einer umlaufenden Randleiste 16 versehen, an deren Umfang verteilt eine Vielzahl von Befestigungsvorrichtungen, von denen eine dargestellt ist, angebracht ist. Die Anbringung der Befestigungsvorrichtungen erfolgt dabei im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch Einklinken in dafür in der Randleiste 16 vorgesehene Öffnungen 17. Der für die Aufnahme auf der Randleiste 16 vorgesehene Schenkel 18 ist dazu S-förmig zusammengefaltet und weist eine Rastnase 19 auf, die durch entsprechende Formgebung die Befestigungsvorrichtung nach dem Aufklipsen auf die Randleiste 16 dort sicher hält. Zweckmäßig ist die Halteklammer 7 so geformt, daß vor dem Absenken des Einbaugerätes 3 in die Einbauöffnung 2 der Tragplatte 1 keine Teile der Befestigungsvorrichtung 5 den Lichtraum der Einbauöffnung 2 überragen.
Die Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung nach den Fig. 4 und 5 ist ebenfalls zur Anbringung an der umlaufenden Randleiste eines Einbaugerätes 3 aus Metall vorgesehen. Die Randleiste 16 weist dazu in Umfangsrichtung über die Länge verteilt eine Anzahl rechteckiger Durchbrüche 31 bestimmter Breite auf. Die Befestigungsvorrichtungen, von denen jeweils eine im Längsschnitt dargestellt ist, weist eine S-förmig gebogene Halteklammer 32 auf, deren einer Schenkel 33 am Ende zu einer Öse 34 mit annähernd rechteckiger Öffnung und einem Einfädelhaken 34 geformt ist. Die Breite der Öse 34 entspricht mit Ausnahme des zur Mitte der Halteklammer 32 benachbarten Teils der Breite des Durchbruchs 31 in der Randleiste 16, und zwar derart, daß die Öse 34 in den Durchbruch 31 eingehängt werden kann. Die restliche Halteklammer 32 ist breiter gehalten. Der freie Schenkel 10 der Halteklammer 32 weist ebenfalls eine Öse 13 zur Aufnahme eines (in den Fig. 4 und 5 nicht dargestellten) Griffbügels auf, der in gleicher Weise geformt und benutzt werden kann, wie der Griffbügel 14 in der Ausführung nach Fig. 1. Auch ist er wie die vorbeschriebenen Ausführungsformen an seinem freien Ende etwa rechtwinklig zu einer Kralle 11 nach innen abgebogen. Die Kralle 11 kann über die gesamte oder einen Teil ihrer Breite mit spitzen Zähnen versehen sein, die zum Eindringen in die Unterseite der Tragplatte 1 bestimmt sind.
Zur Befestigung des Einbaugerätes 3 an der Tragplatte 1 wird eine Anzahl Befestigungsvorrichtungen über den Umfang verteilt in den Bördelrand 6 des Einbaugerätes 3 eingehängt und nach dem Absenken des Einbaugerätes 3 in die Einbauöffnung 2 durch einfaches Ziehen an den Bügeln 14 die Halteklammern 32 so weit aufgeweitet und geschwenkt, daß die Krallen 11 in die Unterseite der Tragplatte 1 eingreifen. Dabei ergibt sich durch die besondere Formgebung der Öse 34 eine erwünschte Änderung der Lage im Raum dieser Öse während des Montagevorgangs: Beim Einhängen der Befestigungsvorrichtungen werden die Schenkel 10 der einzelnen Halteklammern 32 nach innen, in Richtung des Pfeils 36 (Fig. 4) gezogen und verbleiben infolge der Reibkräfte und Materialvorspannungen im Bereich der Öse 34 in dieser Lage, so daß das Absenken des Einbaugeräts 3 in die Einbauöffnung 2 der Trageplatte 1 ungehindert erfolgen kann.
Die Halteklammern 32 werden nach dem Absenken des Einbaugerätes 3 in die Einbauöffnung 2 durch einfaches Ziehen an den Bügeln 14 so weit aufgeweitet und geschwenkt, daß die Krallen 11 in die Unterseite der Tragplatte 1 eingreifen. Der Griffbügel 14 legt sich im Bedarfsfall flach an den Schenkel 10 an, so daß Unterbaugeräte oder -schränke einschiebbar sind.
Infolge der Abstützung der Öse 34 an der Unterkante der Randleiste 16 gleitet dabei die der Einfädelöffnung 38 gegenüberliegende Seite 39 der Öse 34 entgegen der Richtung des Pfeils 37 (Fig. 5) in eine zweite, bistabile Lage, in der der nach unten wirkende Zug eine ungewollte Lageänderung der Halteklammer 32 verhindert, so daß zusätzliche Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Lösen der Befestigungsvorrichtung und damit des Einbaugeräts von der Trageplatte entbehrlich sind.

Claims (10)

1. Befestigungsvorrichtung für einen Geräteeinsatz, der in die Einbauöffnung einer Tragplatte einsetzbar ist und mit seinem Rand auf deren Oberfläche aufliegt, mit einer winkelig abgebogenen Halteklammer, deren eines Ende am Geräteeinsatz befestigt und deren freies Ende an der Unterseite der Tragplatte unter Vorspannung anlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage des befestigten Endes unabhängig von einer beim Anlegen von außen einwirkenden Kraft ist und daß die Vorspannung allein durch die Formänderung der Halteklammer (7) bestimmt ist.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel, unter dem die beiden Schenkel der Halteklammer (7) abgebogen sind, derart gewählt ist, daß in ungespanntem Zustand der am Geräteeinsatz angebrachten Halteklammer das Ende (11) des freien Schenkels (10) oberhalb der Tragplatten-Unterkante liegt.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammer (7) aus Federbandstahl gefertigt ist.
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Schenkel (10) der Halteklammer (7) zum Ende hin eine Öse (13) aufweist, in die ein Griffbügel (14) pendelnd einhängbar ist.
5. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Wirkverbindung mit dem Rand (4) des Geräteeinsatzes (3) bestimmte Schenkel (8) der Halteklammer (7) in Form eines Hakens (9) abgebogen ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Wirkverbindung mit dem Rand (4) des Geräteeinsatzes (3) bestimmte Schenkel (18) der Halteklammer (7) S-förmig zusammengefaltet ist und an der der Randleiste (16) des Geräteeinsatzes (3) zugewandten Fläche eine Rastnase (19) aufweist.
7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (18) in eine Öffnung (17) der Randleiste (16) einklipsbar ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Wirkverbindung mit der Randleiste (16) des Geräteeinsatzes (3) bestimmte Schenkel (33) der Halteklammer (32) in Form einer Öse (34) abgebogen ist.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (33) der Halteklammer (32) in seinen Breitenabmessungen auf die Breite von in der Randleiste (16) des Geräteeinsatzes (3) vorgesehenen Durchbrüchen (31) abgestimmt und kleiner dimensioniert ist als der angrenzende Schenkel der Halteklammer (32).
10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öse (34) annähernd rechteckige Gestalt aufweist, daß ihre Einfädelöffnung (38) auf einer Diagonalen liegt und daß die Einfädelöffnung (38) im Einbauzustand die Unterkante der Randleiste (16) mit Vorspannung umfaßt.
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