DE4409696A1 - Zweikomponenten-Verpackung - Google Patents
Zweikomponenten-VerpackungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufbewahrung
zweier verschiedener Substanzen, mit einem ersten, ein
Fluid enthaltenden Raum, einem ein anderes Fluid
enthaltenden zweiten Raum, einem beide Räume trennenden
Trennkörper und ein den Trennkörper bei Bedarf
zerstörendes Werkzeug, das von Hand über mindestens ein
Druckkräfte übertragendes Übertragungsteil bewegbar ist.
Behälter zur Aufbewahrung zweier verschiedener
Substanzen sind hinlänglich aus den US-Patentschriften
4 103 772 und 4 247 001 bekannt. Solche Behälter, auch
Zweikomponenten-Verpackungen genannt, finden immer dann
Verwendung, wenn zwei Komponenten für die Anwendung
erforderlich sind, die vor Gebrauch miteinander in Kontakt
gebracht werden müssen, aber einmal vermischt sehr schnell
ihre Wirksamkeit verlieren. Dies ist beispielsweise bei
kosmetischen Präparaten wie Haarfärbemitteln der Fall.
Aus der US-Patentschrift 4 103 772 ist ein Doppelbehälter
bekannt, der über einen Hauptbehälter 2 und einen
Zusatzbehälter 3 verfügt, wobei die beiden Flansche der
Behälter nach dem Befüllen der Behälter miteinander
verschweißt werden. Dabei weist der Zusatzbehälter ein
deformierbares Oberteil 5 auf, an dem Schneidwerkzeuge 6
angeformt sind, wobei das elastisch deformierbare
Oberteil 5 dicht an der durchdrückbaren Abschlußhaut 10
angeordnet ist.
Aus der US-Patentschrift 4 247 001 ist ebenfalls eine
Zweikomponenten-Verpackung bekannt. Diese
Zweikomponenten-Verpackung verfügt über eine Trennfolie,
die von einem scharfkantigen Stanzwerkzeug bei Bedarf
zerstört werden kann. Dabei liegt das Stanzwerkzeug in
dem einen Behälter ein. Das Stanzwerkzeug verfügt über
federnde Elemente 16, die es im Behälter zentrieren und
einen Mindestabstand bei nicht deformiertem Behälter zur
Trennfolie gewährleisten. Der das Stanzwerkzeug
aufnehmende Behälter weist nach der US-Patentschrift
einen ziehharmonikaartig geformten Bereich 15 auf, der
dazu dient, daß bei Bedarf der Behälter in seiner
länglichen Ausdehnung zusammengedrückt werden kann. Dabei
drückt der Boden des das Stanzwerkzeug haltenden
Behälters das Stanzwerkzeug gegen die Trennfolie, wodurch
diese zerstört wird.
Nachteilig an den bisherigen Lösungen ist die zum einen
komplizierte Verbindungstechnik, bei der die beiden die
Zweikomponentenpackung bildenden Behälter miteinander
verschweißt werden, wobei hohe Temperaturen das Material
der Flansche thermisch umwandeln, wodurch häufig
Undichtigkeiten entstehen und zum anderen die große vom
Benutzer aufzubringende Kraft, um die Trennfolie im
Behälter zu zerstören. Besonders nachteilig wirkt sich
dabei aus, daß bei beiden bisher bekannten Lösungen stets
eine Druckkraft auf den Boden des Behälters in Richtung
der Trennfolie ausgeübt werden muß, um die Trennfolie zu
zerstören.
Weiterhin wirkt sich nachteilig aus, daß die beiden die
Zweikomponenten-Verpackung bildenden Behälter miteinander
verschweißt werden. Dies verhindert ein späteres
zerstörungsfreies Auseinandernehmen der Behälter. Ein
Wiederverwenden der Teile der Zweikomponentenverpackung
ist somit nicht mehr möglich. Dies entspricht nicht den
heutigen Erfordernissen zur Rohstoffrückgewinnung.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Behälter zur
Aufbewahrung zweier verschiedener Substanzen zu
entwickeln, bei dem geringe Druckkräfte ausreichen, um
den die zwei Substanzen trennenden Trennkörper zu
zerstören. Zusätzlich soll der Behälter so gestaltet
sein, daß möglichst viele seiner Teile wiederverwendet
werden können und eine hohe Funktionssicherheit bei
kompakter und einfacher Bauweise erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsmäßig dadurch gelöst, daß
die Übertragungsrichtung des Übertragungsteils schräg zur
Bewegungsrichtung des Werkzeugs liegt und das
Übertragungsteil mit seinem einen Ende am Werkzeug und
mit seinem anderen Ende an der Behälterinnenwand
drehbar befestigt ist.
Der Vorteil dieser Konstruktion liegt in der Verwendung
des als Getriebe ausgebildeten Übertragungsteils. Durch
ein seitliches Eindrücken des Behälters wird das
Übertragungsteil von der Behälterinnenwand
druckbeaufschlagt, wodurch das Werkzeug in Richtung
Trennkörper bewegt wird.
Dadurch, daß das Übertragungsteil an der
Behälterinnenwand angelenkt ist und von dieser in
Position gehalten wird, und ferner das Werkzeug vom
Übertragungsteil gehalten wird, wird verhindert, daß das
Werkzeug unbeabsichtigt den Trennkörper zerstört. Somit
ist gewährleistet, daß nur bei Bedarf der Trennkörper des
Behälters zerstört wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Übertragungsteil
mittels einer Klemm- oder Schnappverbindung mit der
Behälterinnenwand verbunden ist. Dadurch ist es möglich,
das Werkzeug vom Behälter zerstörungsfrei zu lösen und
wieder zu verwenden. Auch erleichtert eine entsprechende
Verbindung die Montage des Doppelbehälters.
Die kraftübertragenden Teile des Übertragungsteils
sollten so ausgebildet sein, daß sie ausreichende Biege-
und Knicksteifigkeit besitzen, so daß das Werkzeug beim
zielgerichteten Verformen des Behälters den Trennkörper
zerstört.
Vorteilsmäßig verfügt das Übertragungsteil über Gelenke,
insbesondere Filmscharniere bzw. Materialschwächungen, so
daß ein Verschwenken des Übertragungsteils gegenüber dem
Behälter und dem Werkzeug möglich ist. Die Gelenke bzw.
Scharniere sind dabei im Bereich der Kontaktstelle zum
Werkzeug und im Bereich des Auflagepunktes in dem
Übertragungsteil eingearbeitet. Durch diese Gelenke wird
die benötigte Druckkraft zum Zerstören des Trennkörpers
weiter reduziert, da die Verstellkräfte des Getriebes
verringert werden.
Das Übertragungsteil besitzt ein Mittelteil, in das
Vorteilsmäßig eine Öffnung zur Aufnahme des Werkzeuges
eingearbeitet ist. Das Werkzeug wird mittels einer
Klemm-, Schnapp-, Schweiß- oder Klebverbindung mit der
Öffnung des Übertragungsteils derart verbunden, daß die
Lage des Werkzeugs innerhalb des Behälters von dem
Übertragungsteil bestimmt wird. Dazu hat das Werkzeug
einen länglichen Schaft, der in der Öffnung des
Mittelteils des Übertragungsteils einliegt. Dabei verfügt
der Schaft über Rückhalteelemente, die den Rand der
Öffnung des Mittelteils des Übertragungsteils von beiden
Seiten umgreifen, wodurch das Werkzeug unverrückbar in
der Öffnung des Übertragungsteils einliegt.
Vorteilsmäßig wird das Mittelteil des Übertragungsteils
als Profilrohr ausgebildet, in dem der längliche Schaft
des Werkzeugs einliegt. Durch das Profilrohr wird die
Bewegungsrichtung des Werkzeugs eindeutig vom
Übertragungsteil vorgegeben. Weitere Führungsteile sind
bei dieser Konstruktion nicht notwendig.
Die kraftübertragenden Teile des Übertragungsteils sind
vorteilsmäßig so im Behälter angeordnet, daß der axiale
Abstand D₁ der Verbindung zwischen Übertragungsteil und
Werkzeug zum Trennkörper kleiner ist als der axiale
Abstand D₂ zwischen dem Auflagepunkt des
Übertragungsteils an der Behälterinnenwand und dem
Trennkörper. Dadurch ist bei einem zielgerichteten
Verformen des Behälters die Bewegungsrichtung des
Werkzeugs eindeutig vorgegeben. Je größer die Differenz
der axialen Abstände D₁ und D₂ zueinander, desto kleiner
die aufzubringende Verformungskraft.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung hat das
Übertragungsteil Arme, die an dem die Öffnung bildenden
Mittelteil angeformt sind, wobei die Arme über Gelenke
verfügen und zumindest abschnittsweise an der Innenwand
des Behälters anliegen und die Arme mit ihren Enden den
länglichen Schaft des Werkzeugs umgreifen und zusammen
mit der Öffnung des Mittelteils das Werkzeug führen.
Durch die zusätzlich angeformten Arme und deren den
Werkzeugschaft führenden Enden wird das Werkzeug geführt
und ein Verkanten des Werkzeugs im Behälter verhindert.
Der den einen Raum abdichtende Trennkörper ist
vorteilsmäßig eine Folie, insbesonders eine
Aluminiumfolie, die mit dem den Raum bildenden Körper
abdichtend verklebt oder induktiv verschweißt ist.
Hierdurch ist zumindest der eine Körper hinreichend
abgedichtet.
Die beiden die zwei Räume bildenden Gefäße werden
vorteilsmäßig durch mindestens eine Klammer abdichtend
zusammengehalten, wobei die Klammer über Krallen,
Schnapp- oder Klemmverbindungen verfügt, so daß die
Klammer nach dem Aufpressen auf die Flansche der Gefäße
mit diesen unverlierbar verbunden ist. Vorteilsmäßig wird
die Klammer auf bzw. um die Flansche der Gefäße
aufgepreßt bzw. angeschweißt oder aufgeklebt. Die Klammer
ist dabei vorteilsmäßig aus Metall, Kunststoff oder
Aluminium.
Auch kann die Klammer durch einen Bördelring ersetzt
werden. Hierdurch ergibt sich eine besonders gute
Abdichtung der beiden Gefäße zueinander.
Um eine noch bessere Abdichtung der beiden Gefäße
zueinander zu erreichen, wird zwischen die beiden
Flansche der Gefäße und dem Trennkörper ein abdichtendes
Teil, insbesondere ein Dichtring eingelegt. Dabei wird
der Dichtring von der Klammer oder dem Bördelring
zwischen den Flanschen der Gefäße eingeklemmt und dichtet
somit die Öffnungen der Gefäße hinreichend ab.
Der Boden des das Werkzeug aufnehmenden Gefäßes ist
vorteilsmäßig mit einem Sollknickpunkt oder einer
Sollknickrinne ausgestattet, so daß beim Zusammendrücken
der Seitenwände des Gefäßes quer zur Bewegungsrichtung
des Werkzeuges der Boden in axialer Richtung,
vorzugsweise nach innen einknicken kann. Durch die
Vorgabe einer Sollknickstelle wird die aufzubringende
Druckkraft zur Verformung des Behälters ebenfalls weiter
herabgesetzt. Durch den Einsatz eines leicht verformbaren
Kunststoffes kann die zu leistende Kraft erheblich
reduziert werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt und im folgenden näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Einen Behälter zur Aufbewahrung zweier
verschiedener Substanzen mit einem
Übertragungsteil.
Fig. 2 Einen Behälter zur Aufbewahrung zweier
verschiedener Substanzen mit einem
Übertragungsteil, wobei das Übertragungsteil ein
Profilrohr aufweist.
Fig. 3 Einen ineinandergesetzten Behälter mit
Übertragungsteil und Werkzeug.
Fig. 4 Ein Übertragungsteil mit Profilrohr und
Schnappverbindungen zur Gehäuseinnenwand.
Fig. 5 Ein Übertragungsteil mit Profilrohr und als
Gelenke ausgebildete Materialschwächungspunkte
in den Armen.
Fig. 6 Ein Übertragungsteil mit den Schaft des Werkzeugs
führenden Armen.
Fig. 1 zeigt einen Behälter zur Aufbewahrung zweier
verschiedener Substanzen mit einem ein erstes Fluid
enthaltenden Gefäß 1 und einem zweiten Gefäß 2 zur
Aufnahme eines zweiten Fluids. Im Gefäß 2 liegt ein
Übertragungsteil 5 ein, das den Schaft 14 eines Werkzeugs
4 in Position hält. Der Schaft 14 des Werkzeugs 4 liegt
dabei in der Öffnung 13 des Übertragungsteils 5 ein und
wird zugleich von den Enden 16 der an das
Übertragungsteil 5 angeformten Arme 15 geführt. Das
Übertragungsteil 5 liegt in der Behälterinnenwand 9 in
einer Ausnehmung 12, die das Übertragungsteil 5
umfaßt. Der Gefäßdurchmesser des Gefäßes 2 verjüngt sich
dabei beginnend von der Ausnehmung 12 hin zur Öffnung des
Gefäßes 2, so daß das einliegende Übertragungsteil 5 mit
seinen Armen 15 so im Behälter 2 eingeklemmt ist, daß es
im Behälter 2 selbst nicht verschiebbar ist. Die Arme 15
des Übertragungsteils 5 sind derart geformt, daß sie von
dem Auflagepunkt 12 über eine gewisse Strecke hin an der
Gefäßinnenwand anliegen und von dieser mit ihren Enden 16
gegen den länglichen Schaft 14 des Werkzeugs 4 gedrückt
werden.
An den Werkzeugschaft 14 sind Rückhalteelemente 10
angeformt, die den Rand der Öffnung 13 des
Übertragungsteils 5 von oben und unten umschließen,
wodurch das Werkzeug 4 in Bewegungsrichtung 6 vom
Übertragungsteil 5 gehalten wird.
Das Übertragungsteil 5 ist im Behälter so angeordnet, daß
die Arme 11 des Übertragungsteils 5 schräg zur
Bewegungsrichtung 6 des Werkzeugs 4 liegen. Dabei soll
der axiale Abstand D₁ von der Öffnung 13 des
Abstandsteils 5 zum Trennkörper 3 hin kleiner sein als
der Abstand D₂ vom Auflagepunkt 12 des Übertragungsteils
5 zum Trennkörper 3 hin. Dadurch wird gewährleistet, daß
bei einem seitlichen Zusammendrücken des Behälters im
Bereich der Ausnehmung 12 die Behälterinnenwand 9 das
Übertragungsteil 5 derart druckbeaufschlagt, daß die
kräfteübertragenden Arme 11 den Schaft 14 des Werkzeuges
4 mit einer Kraft beaufschlagen, die das Werkzeug in
Bewegungsrichtung 6 treibt, wodurch der Trennkörper 3
zerstört wird.
Die Verbindung des Übertragungsteils 5 mit seiner Öffnung
13 und dem Schaft 14 des Werkzeugs 4 ist als Gelenk bzw.
Scharnier ausgebildet, wodurch ein Verschwenken der Arme
11 des Übertragungsteils 5 gegenüber dem länglichen
Schaft 14 des Werkzeugs 4 ermöglicht wird. Zusätzlich
weisen die Arme 11 des Übertragungsteils 5 im Bereich der
Ausnehmung 12 ebenfalls Gelenke oder Scharniere auf, so
daß beim zielgerichteten Verformen des Behälters die Arme
11 des Übertragungsteils 5 gegenüber den an der
Behälterinnenwand 9 anliegenden Armen 15 des
Übertragungsteils 5 verschwenkt werden können.
Der Gefäßboden 28 des Gefäßes 23 ist nach innen geformt
und weist eine Sollknickstelle 29 auf, die gewährleistet,
daß der Boden 28 beim Zusammendrücken des Behälters
leicht nach innen verschwenken kann.
Die die beiden Räume 1 und 2 bildenden Gefäße 22 und 23
verfügen über Flansche 25, 26. Dabei wird das eine Gefäß
mittels eines Trennkörpers, insbesondere einer Trennfolie
aus Aluminium mit dem einen Flansch eines Gefäßes
verschweißt oder verklebt. Zwischen die Trennfolie und
den Flansch des anderen Gefäßes ist ein Dichtungsteil
insbesondere ein Dichtungsring eingelegt. Die beiden
Flansche der Gefäße 22 und 23 werden mittels einer
Klammer gegeneinander gedrückt. Dazu wird die Klammer um
die Flansche 25 und 26 aufgepreßt, gebördelt oder
verklebt. Durch diese Ausführung ist die Gefäßverbindung
hinreichend abgedichtet.
In einer nicht dargestellten Ausführung kann es sich bei
dem Gefäß 23 um einen zylindrischen Körper handeln, wobei
jedoch gewährleistet sein muß, daß das Übertragungsteil 5
so in der Behälterinnenwand 9 des Gefäßes 23 verankert
ist, daß das das Werkzeug haltende Übertragungsteil 5
nicht in der Bewegungsrichtung 6 des Werkzeugs hin- und
her verschiebbar ist.
Fig. 2 stellt einen Behälter zur Aufbewahrung zweier
verschiedener Substanzen dar, der sich von dem in Fig. 1
dargestellten Behälter dadurch unterscheidet, daß das
Übertragungsteil 5 andersartig gestaltet ist. Das in
Fig. 2 dargestellte Übertragungsteil 5 besitzt ein
Mittelteil 20, das ein Profilrohr ist und eine Öffnung 13
zur Aufnahme des Schaftes 14 des Werkzeugs 4 hat. Durch
die Ausbildung des Mittelteils 20 als längliches
Profilrohr können die als Federbügel ausgestalteten Arme
15 des Übertragungsteils 5 entfallen. Eine ausreichende
Führung des Werkzeugs 4 ist durch das längliche
Profilrohr 20 gegeben. Zwischen dem Profilrohr 20 und den
Armen 11 des Übertragungsteils 5 sind vorteilhaft Gelenke
bzw. Scharniere, die durch Materialschwächen bzw.
-schwächungen ausgeführt sind, vorhanden. Die mit den
Ausnehmungen 12 in Verbindung stehenden Enden der Arme 11
des Übertragungsteils 5 können als Schnapp-, Preß- oder
Spannverbindungen ausgeführt sein.
Fig. 3 stellt einen Behälter zur Aufbewahrung zweier
verschiedener Substanzen dar, wobei der eine Behälter 23
zu einem Teil in dem Behälter 22 einliegt. Der Behälter
23 ist mit einer Trennfolie 3 abdichtend verschlossen.
Der Behälter 22 ist als zylindrischer Körper dargestellt.
Die Gefäße 23 und 22 weisen Flansche 25 und 26 auf, wobei
der Flansch 26 des Gefäßes 22 an der offenen Seite des
Gefäßes 22 und der Flansch 25 an der Bodenplatte des
Gefäßes 23 befestigt ist. Die Längen der Flansche sind
so gehalten, daß sie an ihrer Außenseite miteinander
abschließen. Zwischen den Flanschen 25, 26 liegt ein
Dichtungsring 27 ein. Die Flansche 25, 26 werden mit einem
Bördelring 24 abdichtend zusammengehalten.
Die Bodenplatte 23a des Gefäßes 23 weist einen
Öffnungsstutzen 43 auf, der mit einem abbrechbaren
42 verschlossen ist. Durch Abbrechen des Teils 42 können
die miteinander aus dem Doppelbehälter austreten.
In dem in Fig. 3 dargestellten Gefäß 22 ist das
Übertragungselement 5 mittels einer vergrößert
dargestellten Schnappverbindung im Gefäß fest verankert.
Das Werkzeug 4 liegt mit seinem länglichen Schaft 14 in
der Öffnung 13 des länglichen Profilrohres 20 ein.
Die Fig. 4 und 5 stellen Übertragungsteile 5 dar. Das
in Fig. 4 dargestellte Übertragungsteil 5 weist Arme 11
auf, deren Enden als Kugeln 17 ausgebildet sind, die in
kugelförmige Ausnehmungen 12 eingedrückt werden. Die
Ausnehmung 12 und der Kugelkopf 17 der Arme 11 sind als
Schnappverbindung dimensioniert, wobei die Abmessungen 50
gehalten sind, daß der am Kugelkopf 17 befestigte Arm 11
sich verschwenken läßt. Das längliche Profilrohr 20 ist
dabei über ein Scharnier 30, welches als Filmscharnier
ausgebildet ist, mit dem Arm 11 verbunden.
Fig. 5 stellt ein ähnliches Übertragungsteil 5 wie in
Fig. 4 dargestellt dar, wobei jetzt die Kugelköpfe 17
der Arme 11 rechteckig geformt sind und formschlüssig in
den Ausnehmungen 12 der Behälterinnenwand einliegen.
Dadurch, daß sich die rechteckförmigen Teile 17 nicht
mehr in den Ausnehmungen 12 verdrehen lassen, sind
zusätzliche Gelenke bzw. Scharniere 31 zwischen den Armen
11 und den rechteckförmigen Teilen 17 eingearbeitet, so
daß sich die Arme 11 gegenüber ihren rechteckförmigen
Teilen 17 verschwenken lassen.
Fig. 6 zeigt ein Übertragungsteil 5 mit einem Mittelteil
20, welches eine Öffnung 13 hat, wobei die Arme 11 über
Scharniere mit dem Mittelteil 20 beweglich verbunden
sind. An den Enden der Arme 11, die in den Ausnehmungen
12 der Behälterinnenwand 9 einliegen, sind Arme 15
angeformt, die an ihren Enden 16 entsprechend der Form
des länglichen Schaftes 14 des Werkzeugs 4 derart geformt
sind, daß die Enden 16 das Werkzeugs 4 führen.
In einer nicht dargestellten Ausführung kann das
Übertragungsteil 5 mehr als zwei Arme 11 haben, die sich
alle oder nur teilweise an der Behälterinnenwand 9 in
Ausnehmungen 12 abstützen.
Claims (18)
1. Behälter zur Aufbewahrung zweier verschiedener
Substanzen, mit einem ersten ein Fluid enthaltenden Raum,
einem ein anderes Fluid enthaltenden zweiten Raum, einen
beide Räume trennenden Trennkörper, und ein den
Trennkörper bei Bedarf zerstörendes Werkzeug, das von
Hand über mindestens ein Druckkräfte übertragendes
Übertragungsteil bewegbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Kraftübertragungsrichtung des Übertragungsteils (5)
schräg zur Bewegungsrichtung (6) des Werkzeugs (4) liegt,
und daß das Übertragungsteil (5) mit seinem einen Ende
am Werkzeug (4) und mit seinem anderen Ende an der
Behälterinnenwand (9) drehbar befestigt ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß bei der Verformung des
Behälters schräg zur Bewegungsrichtung (6) des Werkzeugs
(4) das Übertragungsteil (5) derart verschwenkt wird,
daß das Werkzeug (4) in Richtung des Trennkörpers (3)
bewegt und der Trennkörper zerstört wird.
3. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Übertragungsteil (5) in einer Ausnehmung (12) der
Behalterinnenwand (9) fest einliegt und die Ausnehmung (12)
mit dem Übertragungsteil (5) eine Schnapp- oder
Klemmverbindung bildet.
4. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
kraftübertragenden Teile (11) des Übertragungsteils (5)
ausreichende Biege- und Knickfestigkeit haben, so daß
das Werkzeug (4) beim zielgerichteten Verformen des
Behälters den Trennkörper (3) zerstört.
5. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Übertragungsteil (5) über Gelenke (30, 31), insbesondere
in Form von Filmscharnieren bzw. Materialschwächungen
verfügt, so daß das Übertragungsteil (5) gegenüber dem
Behälter und dem Werkzeug (4) verschwenkbar ist.
6. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Übertragungsteil (5) einen mittleren Bereich (20) hat,
das eine Öffnung (13) zur Aufnahme des Werkzeuges (4)
besitzt.
7. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Werkzeug (4) mittels einer Klemm-, Schnapp-, Schweiß-
oder Klebverbindung (10) mit dem Übertragungsteil (5)
derart verbunden ist, daß die Lage des Werkzeugs (4)
innerhalb des Behälters von dem Übertragungsteil (5)
bestimmt wird.
8. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Werkzeug (4) einen länglichen Schaft (14) hat, und der
Schaft (14) Rückhalteelemente (10) besitzt, wobei die
Rückhalteelemente (10) den Rand der Öffnung (13) des
Mittelteils (20) des Übertragungsteils (5) von beiden
Seiten (20a, 20b) umgreifen und das Werkzeug (4) somit
unverrückbar in der Öffnung (13) des Übertragungsteils
(5) einliegt.
9. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittelteil (20) des Übertragungsteils (5) ein Profilrohr
ist, in dem der längliche Schaft (14) des Werkzeugs (4)
geführt wird.
10. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
kraftübertragenden Teile (11) des Übertragungsteils (5)
so im Behälter angeordnet sind, daß der axiale Abstand
(d₁) der Verbindung zwischen Übertragungsteil (5) und
Werkzeug (4) zum Trennkörper (3) kleiner ist als der
axiale Abstand (d₂) zwischen dem Auflagepunkt (12) und
dem Trennkörper (3).
11. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Übertragungsteil (5) Arme (11, 15) hat, die an dem die
Öffnung (13) bildenden Mittelteil (20) angeformt sind,
wobei die Arme (11, 15) über Gelenke (30, 31) verfügen und
zumindest abschnittsweise an der Innenwand (9) des
Behälters anliegen, und die Arme (11, 15) mit ihren Enden
(16) den länglichen Schaft (14) des Werkzeugs (4)
umgreifen und zusammen mit der Öffnung (13) das Werkzeug
(4) führen.
12. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der den
einen Raum abdichtende Trennkörper (3) eine Folie,
insbesondere eine Aluminiumfolie ist, die mit dem den
Raum bildenden Körper abdichtend verklebt oder
insbesondere induktiv verschweißt wird.
13. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter sich aus den die zwei Räume (1, 2) bildenden
Gefäßen (22, 23) zusammensetzt, wobei die Gefäße (22, 23)
mit mindestens einer Klammer (24) abdichtend
zusammengehalten werden, wobei die Klammer (24) über
Krallen, Schnapp- oder Klemmverbindungen verfügen, so daß
die Klammer nach dem Aufpressen auf die Flansche (25, 26)
der Gefäße (22, 23) mit diesen unverlierbar verbunden
ist.
14. Behälter nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klammer (24)
aufgepreßt, angeschweißt oder aufgeklebt ist.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Klammer (14) aus Metall oder Kunststoff ist.
16. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Klammer (24) durch einen Bördelring ersetzt wird.
17. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
den Flanschen (25, 26) der Gefäße (22, 23) der Trennkörper
(3) und ein abdichtendes Teil (27), insbesondere ein
Dichtring einliegen.
18. Behälter nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Boden (28) des das Werkzeug (4) aufnehmenden Gefäßes (23)
in seiner Mitte eine Sollknickstelle (29) insbesondere
eine Sollknicklinie (29) hat, um beim Zusammendrücken der
Seitenwände (8) nachzugeben.
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