DE4406597A1 - Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen von WandausnehmungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von
Wandausnehmungen, insbesondere für den Einbau von Dosen für
Elektroinstallationsgeräte, wie Hohlwanddosen, Einbauleuchten und dergl.
mit einem Zentrierglied und im Abstand dazu angeordnetem, mit einer
motorischen Antriebseinrichtung betriebenen Arbeitswerkzeug, wobei der
Abstand zwischen dem Zentrierglied und dem an einem Werkzeugträger
gehalterten Arbeitswerkzeug einstellbar und in Einstellage feststellbar ist.
Aus der DE 40 27 287 A1 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
bekannt, bei der als Arbeitswerkzeug ein Fräser Verwendung findet, dessen
Werkzeugträger in einem Schlitten gegenüber einem Zentrierglied
verschiebbar und feststellbar angeordnet ist. Dabei ist der den
Werkzeugträger halternde Schlitten mittels eines an einem Positionierring
angeordneten Ständers in bezug auf den Fräser gegen die Kraft einer durch
Federn gebildeten Rückstelleinrichtung axial verschiebbar geführt. Da der
Fräser außer einer Eigendrehung auch eine Umlaufbewegung um das
Zentrierglied ausführen muß, ist neben einem Fräsergetriebe um den Fräser
selbst in Drehung zu versetzen, auch ein Vorschubgetriebe erforderlich,
durch welches der Fräser um das Zentrierglied umlaufen kann. Abgesehen
davon, daß der Bauteilaufwand für die vorbekannte Vorrichtung beträchtlich
ist, kann es infolge der zweiseitig neben dem Zentrierglied bzw. dem Fräser
angeordneten Rückstelleinrichtung bei der Handhabung der Vorrichtung
beim Vortrieb des Werkzeugs für die Wandausnehmung je nach Belastung
durch die Bedienungsperson zu Verkantungen kommen, was möglicherweise
zu Beschädigungen des Fräswerkzeuges führen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art dahingehend zu verbessern, daß sowohl auf ein das
Arbeitswerkzeug in Drehung versetzendes Getriebe als auch auf ein
Vorschubgetriebe für die Umlaufbewegung des Arbeitswerkzeuges um das
Zentrierglied verzichtet werden kann und gleichwohl die Verstellbarkeit des
Arbeitswerkzeuges zur Herstellung von Wandausnehmungen mit
verschiedenen Durchmessern in einem vorgegebenen Durchmesserbereich
bei stufenloser Durchmessereinstellung möglich ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Werkzeugträger
an der das Zentrierglied lösbar halternden und mit der motorischen
Antriebseinrichtung kuppelbaren Antriebswelle auswechselbar befestigt ist
und wenigstens zwei einander diametral gegenüberliegenden Tragarme
aufweist, wobei an jedem Tragarm eine sich parallel zum Zentrierglied
längs erstreckende Schneide festlegbar ist, und die Schneiden gegenläufig
synchron an den Tragarmen einstellbar sind. Die Verwendung von
Schneiden als Arbeitswerkzeug erlaubt den Verzicht auf eine Eigendrehung
des Arbeitswerkzeuges, so daß beim Umlauf der Antriebswelle sowohl das
Zentrierglied als auch die Schneiden in eine Drehbewegung versetzt werden,
ohne daß dazu Ableitungsgetriebe erforderlich sind. Es genügt hier vielmehr
die Antriebswelle beispielsweise in den Bohrkopf einer als motorische
Antriebseinrichtung dienenden Handbohrmaschine einzuspannen und in
Drehung zu versetzen, wobei die Drehbewegung der Antriebswelle
unmittelbar an das Zentrierglied und an die Schneiden ohne
Zwischengetriebe weitergegeben wird. Um den Austausch der Schneide zu
gewährleisten, die Zerspanbarkeit und die Standzeit mittels dieser Schneide
zu begünstigen, ist diese als von einem am Tragarm des Werkzeugträgers
geführten Stellfuß abragende Lamelle ausgebildet, die an ihrem freien Ende
eine profilierte Ausnehmung zur Klemmaufnahme eines Schneideinsatzes
aufweist. Dabei ist diese Ausnehmung vorzugsweise im mittleren Bereich
des lamellenartigen Schneidarmes angeordnet. Dabei weist jeder Stellfuß
einer Schneide vorteilhaft seitlich abragende Klauen zum fixierten
Übergreifen einer Stellmutter auf. Es versteht sich, daß die Klauen auf
beiden Seiten des Stellfußes angeordnet sind, um einen problemlosen
Austausch bzw. eine problemlose Anordnung der Schneiden an jedem
Tragarm des Werkzeugträgers zu gewährleisten. Die von den Klauen auf
einer Längsseite des Werkzeugträgers übergriffenen Stellmuttern sind auf
den Gewindeschaft einer Stellspindel aufgeschraubt, die seitlich am
Werkzeugträger gelagert ist und auf der einen Schafthälfte ein
Linksgewinde und auf der anderen Schafthälfte eine Rechtsgewinde
aufweist. Dadurch ist es möglich, daß in einem Falle bei Drehung der
Stellspindel die Schneiden in radialer Richtung synchron zum Zentrum des
Werkzeugträgers hin und bei entgegengesetztem Drehsinn der Stellspindel
synchron vom Zentrum des Werkzeugträgers radial nach außen gleichförmig
bewegt werden.
Damit sich die Schneide im kreisförmigen Schnittspalt behinderungsfrei
drehen kann, weist die Schneide vorteilhaft einen sichelförmigen
Querschnitt auf, dessen Innenradius etwa mit dem Radius der größtmöglich
einstellbaren Lochgröße und dessen Außenradius etwa mit dem Radius der
kleinstmöglich einstellbaren Lochgröße übereinstimmt.
Zur Führung der Schneiden im Verstellfall und deren Festlegung am
Werkzeugträger während der Zerspanungsarbeit greift der Stellfuß jeder
Schneide mit einem vorragenden Ansatz in eine unterseitige Führungsnut
des Werkzeugträgers ein und weist eine Durchgangsbohrung für eine
Klemmschraube auf, die mit ihrem Schaft einen Stellschlitz des
Werkzeugträgers durchdringt und in eine unrunde Mutter eingreift, die in
einer der Führungsnut gegenüberliegenden und mit dieser
korrespondierenden Haltenut undrehbar geführt ist. Damit beim Einstellen
der Schneiden sofort abgelesen werden kann, auf welchen Durchmesser
einer Wandausnehmung die Schneiden eingestellt sind, ist der
Werkzeugträger auf seiner Unterseite mit jeweils einer jedem Satz zweier
Schneiden zugeordneter Einstellskala versehen.
Um einerseits den Arbeitsbereich von Zerspanungsmaterial während des
Schneidvorganges freizuhalten und andererseits die Bedienungsperson vor
Spänen und Staub zu schützen, ist der Werkzeugträger mit Schneiden und
Zentrierglied von einer am Schaft der Antriebswelle axial verschiebbar
gelagerten, einen unterseitigen Öffnungsrand aufweisenden Absaugglocke
umgeben. Dabei ist während der Bearbeitung die Öffnungswand der
Absaugglocke auf dem zu bearbeitenden Wandteil aufgesetzt, wobei im
Innenraum über einen an einen Anschlußstutzen angeschlossenen
Verbindungsschlauch mit einem Staubsauger ein Unterdruck zur Absaugung
des Zerspanungsmaterials erzeugt wird. Dabei weist die Absaugglocke an
ihrem Öffnungsrand vorteilhaft eine diesen geringfügig überragenden, und
in einer Ringnut gehalterten Ring aus elastischem Werkstoff auf, wodurch
die Gefahr des Rutschens der an der Wand aufgesetzten Absaugglocke und
damit der gesamten Vorrichtung vermindert wird. Um insbesondere vor dem
Bearbeitungsvorgang sehen zu können, daß das Zentrierglied auch
tatsächlich am vorgesehenen Punkt der Wand angesetzt wird, ist nach einem
weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung die Absaugglocke
vorteilhaft aus einem transparenten Werkstoff gebildet. Dabei weist die
Absaugglocke vorzugsweise in ihrem oberen Bereich einen Anschlußstutzen
zur Schlauchverbindung mit einer Absaugeinrichtung, wie beispielsweise
einem Staubsauger, auf.
Um einerseits die Absaugglocke an der Antriebswelle lagern zu können und
andererseits eine Axialverschiebung der Absaugglocke gegenüber der
Antriebswelle erzielen zu können, ist die Absaugglocke im Zentrum ihrer
Abdeckwandung mit einem Lagerkragen versehen, der mit diametral
gegenüberliegenden Durchbrücken zum Durchtritt von Schenkeln eines
gabelförmig gestalteten und auf der Antriebswelle in axialer Richtung
drehbar abgestützten Schublagers ausgestattet ist. Dabei umgreift das
Schublager vorteilhaft eine zwischen seiner Lagernabe und dem
Lagerkragen der Absaugglocke abgestützte Druckfeder mit seinen
Schenkeln, wodurch die Absaugglocke während des Arbeitsvorganges
nachgiebig an der Wandung gehalten ist, da das Schublager in axialer
Richtung unverschiebbar an der Antriebswelle abgestützt ist.
Um während des Arbeitsvorganges die Tiefe des Eindringens der Schneiden
in die Wandausnehmung entsprechend vorgegebener Werte begrenzen zu
können, sind die Schenkel des Schublagers außenseitig mit einem Gewinde
versehen, mit dem eine als Anschlag für die Verschiebebewegung der
Absaugglocke dienende, einstellbare Ringmutter zusammenwirkt. Dabei
sind zum Zurückziehen der Absaugglocke gegenüber dem die Schneiden
halternden Werkzeugträger an der Außenseite seines Lagerkragens
wenigstens zwei einander gegenüberliegende Handhabungsnasen
vorgesehen. Statt derartiger Handhabungsnasen ist es auch möglich, einen
ringförmigen Kragenvorsprung am Lagerkragen der Absaugglocke
anzuordnen.
Damit nun letztlich auch die Eindringtiefe der Schneiden in die Wandung
und damit die Tiefe der Wandausnehmungen exakt einstellbar vorbestimmt
werden kann, weist wenigstens ein Schenkel des Schublagers - vorteilhaft
jedoch beide Schenkel - auf der Außenseite eine gegenüber dem Gewinde
eingesenkte Tiefenskala auf.
Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen auf der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorrichtung in einem Vertikalschnitt nach der Linie I-I
von Fig. 2,
Fig. 2 die aus Fig. 1 ersichtliche Vorrichtung in einer Unteransicht,
Fig. 3 den Lagerkragen der Absaugglocke mit Schublager und An
triebswelle in einem Schnitt nach der Linie III-III von
Fig. 1,
Fig. 4 das Schublager in einer Ansicht in Richtung des Pfeiles IV
von Fig. 1,
Fig. 5 die untere Stirnseite der Schneide eines Schneidensatzes
für die Bildung von Wandausnehmungen mit kleineren
Durchmessern,
Fig. 6 das freie Ende der aus Fig. 5 ersichtlichen Schneide in
einer Ansicht mit eingesetztem Schneideinsatz,
Fig. 7 die Unterseite der Vorrichtung, bei der ein Schneiden
satz zur Bildung größerer Durchmesser am Werkzeug
träger angebracht ist,
Fig. 8 die aus Fig. 7 ersichtliche Vorrichtung in einem Vertikal
schnitt analog der Fig. 1, wobei sich jedoch die Glocke
in einer am Ende des Schneidvorganges befindlichen
Anlageposition befindet,
Fig. 9 die Stirnseite einer Schneide, wie sie bei der Vorrichtung
nach den Fig. 7 und 8 Verwendung findet.
Die aus den Figuren ersichtliche Schneidvorrichtung weist als zentrales
Bauglied eine Antriebswelle 10 auf, die an ihrer Oberseite mit einem Zapfen
11 versehen ist, der sich in das Futter einer nicht dargestellten
Antriebseinrichtung - die beispielsweise aus einer Bohrmaschine bestehen
kann - einspannen läßt. Unterhalb des Zapfens 11 befindet sich an der
Antriebswelle 10 an zwei einander diametral gegenüberliegenden Seiten
jeweils eine Abflachung 12 zum Angriff eines ebenfalls nicht dargestellten
Schraubenschlüssels. Daran schließt sich ein an der Antriebswelle 10
festgelegter Sicherungsring 13 an, an dem sich unter Zwischenschaltung
einer Axialdruckscheibe die Nabe 15 eines Schublagers 14 in axialer
Richtung abstützt. Dieses Schublager 14 ist gabelförmig gestaltet und weist
demzufolge zwei einander diametral gegenüberliegende und an die Nabe 15
anschließende Schenkel 16 auf. Während die Nabe 15 des Schublagers 14
die Antriebswelle 10 einerseits lagert, ist die Antriebswelle 10 andererseits
von einem Lagerkragen 18 einer Absaugglocke 17 umfaßt. An diesen
Lagerkragen 18 sind zwei Führungsaufnahmen 19 mit Durchbrüchen 20
angeformt, welche von den Schenkeln 16 des Schublagers 14 durchgriffen
sind.
Unterhalb des Lagerkragens 18 der Absaugglocke 17 besitzt die
Antriebswelle 10 einen durchmessergrößeren Bund 21, an den sich ein
Gewindezapfen 22 anschließt. Die Antriebswelle 10 ist im Bereich ihres
Bundes 21 und Gewindezapfens 22 mit einer zentralen Bohrung für die
Aufnahme eines Zentriergliedes 23, beispielsweise in Form eines Bohrers
versehen, der durch eine in den Bund 21 eingedrehte Klemmschraube 24 an
der Antriebswelle 10 im Bedarfsfall lösbar festgelegt ist. Auf den
Gewindezapfen 22 ist ein Werkzeugträger 25 aufgeschraubt, der im
vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei einander diametral
gegenüberliegende Tragarme 26 aufweist. Jeder Tragarm weist unterseitig
eine Führungsnut 27 auf, der eine an der Oberseite jeden Tragarmes 26
angeordnete und mit der Führungsnut 27 korrespondierende Haltenut 28
gegenüberliegt. Mit jedem Tragarm 26 des Werkzeugträgers 25 ist eine
Schneide 29 verbunden, die an ihrem Stellfuß 30 einen in die Führungsnut
27 des Tragarmes 26 einragenden Ansatz 33 aufweist. Zur Festklemmung
des Stellfußes 30 und damit der Schneide 29 an dem jeweiligen Tragarm 26
des Werkzeugträgers 25 ist jeder Stellfuß mit einer eine Durchgangsbohrung
durchdringenden Klemmschraube 34 versehen, welche auch einen
Stellschlitz 36 jeden Tragarms 26 durchdringt und in eine in der Haltenut 28
geführte unrunde Mutter 35 mit ihrem Gewindeschaft eingreift. Die parallel
zum Zentrierglied 23 abragende Schneide 29 weist einen um das
Zentrierglied 23 gekrümmten sichelförmigen Querschnitt auf, dessen
Innenradius etwa mit dem Radius der größtmöglich einstellbaren Lochgröße
und dessen Außenradius etwa mit dem Radius der kleinstmöglich
einstellbaren Lochgröße - der mit dem betreffenden Schneidensatz
herstellbaren Wandausnehmung - übereinstimmt. Am freien Ende jeder
Schneide 29 befindet sich in deren mittlerem Bereich eine dachartig
profilierte Ausnehmung 31, die ausgehend von der Schneidenunterseite
einen aufeinanderzulaufenden leicht, konischen Verlauf aufweist. In diese
Ausnehmung 31 jeder Schneide 29 ist ein Schneideinsatz 37 eingesetzt, der
beispielsweise aus Hartmetall bestehen kann und einen Schneidkeil 38
aufweist, der mit einem Ansatz 39 an der Unterseite der Schneide 29
abgestützt ist. Dabei ist die Schneidkeilgeometrie den
Zerspanungsanforderungen in bekannter Weise angepaßt.
Am Stellfuß 30 einer jeden Schneide 29 ragt zu beiden Seiten eine Klaue 32
ab, mit welcher eine auf einer Stellspindel 40 angeordnete Stellmutter 44
übergriffen werden kann. Die Stellspindel 40 ist in schalenartigen
Lageransätzen drehbar jedoch axial unverschiebbar gehaltert, wobei diese
Lageransätze 45 auf einer Seite des Werkzeugträgers 25 angeordnet sind
und jeweils einen einstückigen Bestandteil des Werkzeugträgers 25 bilden.
Die in diesen Lageransätzen 45 gelagerte Stellspindel 40 weist einen
Gewindeschaft 41 auf, der aus zwei Schafthälften 42 und 43 gebildet ist,
wovon die eine Schafthälfte 42 ein Rechtsgewinde und die Schafthälfte 43
ein Linksgewinde aufweist, wobei es sich versteht, daß die auf der
jeweiligen Schafthälfte angeordneten Muttern das gleiche Gewinde
aufweisen, wie ihre Schafthälften. Im einfachsten Fall besteht die
Stellspindel 40 aus einer Zylinderkopfschraube mit Linksgewinde und einer
Zylinderkopfschraube mit Rechtsgewinde, die nach dem Aufschrauben der
Stellmuttern 44 auf die jeweilige Schafthälfte 42 bzw. 43 mit ihren
aneinanderstoßenden Stirnseiten der Schafthälfte verschweißt sind.
An den zuvor erwähnten Lagerkragen 18 der Absaugglocke 17 schließt sich
eine Abdeckwandung 46 an, die in eine den Werkzeugträger 25 mit
Schneiden 29 und Zentrierglied 23 überdeckende Ringwandung 47 übergeht.
Im Übergangsbereich zwischen der Abdeckwandung 46 und der
Ringwandung 47 tritt an einer Stelle des Umfanges ein Anschlußstutzen 48
aus, der einerseits der Aufnahme eines Absaugschlauches dient und der
andererseits dazu genutzt werden kann, mittels eines Schraubendrehers oder
anderen geeigneten Werkzeuges die Stellspindel 40 zu verdrehen. Das der
Abdeckwandung 46 gegenüberliegende Ende der Ringwandung 47 bildet
einen Öffnungsrand 49, der als Ringnut 50 ausgebildet ist und einen aus
elastischem Werkstoff bestehenden und den Öffnungsrand 49 geringfügig
überragenden Ring 51 aufnimmt.
Zwischen der Nabe 15 des Schublagers 14 und dem Lagerkragen 18 der
Absaugglocke 17 ist eine von den Schenkeln 16 des Schublagers 14
übergriffene Druckfeder 51 angeordnet, gegen deren Wirkung die
Absaugglocke 17 in Richtung auf die Nabe 15 des Schublagers 14 an dessen
Schenkeln 16 geführt, während des Arbeitsvorganges verschoben werden
kann. Um aber auch die Absaugglocke gegenüber dem Schublager 14
manuell verschieben zu können, weist die Führungsaufnahme 19 des
Lagerkragens 18 der Absaugglocke 17 nach außen abragende
Handhabungsnasen 53 auf.
An der Außenseite der Schenkel 16 des Schublagers 14 befinden sich
Teilstücke eines Gewindes 54, auf welches eine Ringmutter 55
aufgeschraubt ist, die als Anschlag für die Tiefenbegrenzung der zu
erstellenden Wandausnehmung dient. Um eine Voreinstellung der
Ringmutter 55 vornehmen zu können, weisen die Schenkel 16 des
Schublagers 14 auf ihrer Außenseite eine gegenüber dem Gewinde 54
eingesenkte Tiefenskala 56 auf.
Bei dem aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen Ausführungsbeispiel findet ein
Satz Schneiden 29 Verwendung, mit dem zwar durchmesserkleine
Wandausnehmungen hergestellt werden können, die im Durchmesser nur
geringfügig größer sind als das Zentrierglied 23. Jedoch ist der mit diesen
Schneiden 29 herstellbare Maximaldurchmesser der Wandausnehmung
begrenzt, da sich die Stellfüße 30 zur Ringwandung 47 der Absaugglocke 17
hin erstrecken. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die aus Fig. 1
ersichtliche Darstellung die Positionierung der Vorrichtung vor
Arbeitsbeginn zeigt.
Um jedoch auch Wandausnehmungen herstellen zu können, deren
Maximaldurchmesser nur geringfügig unterhalb des Durchmessers der
Ringwandung 47 der Absaugglocke 17 liegt, wird ein zweiter Satz
Schneiden 29′ verwendet, deren Stellfuß 30′ zum Zentrierglied 23 hinweist.
Dabei ist am Stellfuß 30′ die Lage der Klauen 32 derart verändert, daß in
der maximal ausgefahrenen Position der Schneide 29′ die Stellmuttern 44
auf der Spindel 40 übergriffen werden können.
Nun ist es denkbar, im Bedarfsfall den Satz der Schneiden 29 gegen den
Satz der Schneiden 29′ - oder umgekehrt - am Werkzeugträger 25
auszutauschen. Da jedoch der Werkzeugträger 25 auf den Gewindezapfen 22
der Antriebswelle 10 aufgeschraubt ist, wird es sinnvoll sein, einen
Werkzeugträger mit einem Satz der Schneiden 29 zu versehen und einen
anderen Werkzeugträger mit einem Satz der Schneiden 29′ zu versehen, so
daß die Werkzeugträger mit ihren Schneidsätzen gegeneinander im
Bedarfsfall ausgetauscht werden können. Damit jedoch die Schneiden 29
bzw. 29′ zueinander auf den gewünschten Durchmesser der
Wandausnehmung eingestellt werden können, weist der Werkzeugträger 25
auf seiner Unterseite zwei Einstellskalen 57 und 58 auf, wovon die
Einstellskala 57 den Schneiden 29 und die Einstellskala 58 den Schneiden
29′ zugehörig ist. Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 7 ersichtlich ist, läßt
sich mit den Schneiden 29 ein in strichpunktierte Linien in Fig. 2
dargestellter Maximaldurchmesser 59 erzielen, während mit den Schneiden
29′ ein in strichpunktierten Linien in Fig. 7 dargestellter
Maximaldurchmesser 60 erreichbar ist.
Damit die Schneiden 29, 29′ mittels der Einstellskalen 57 bzw. 58 eingestellt
werden können, ist an jedem Stellfuß 30, 30′ eine Meßschneide 61, 61′
angeformt.
Zur Schaffung einer Transportsicherung bei gemäß Fig. 1 abgesenkter
Absaugglocke 17 ist die Ringmutter 55 in die in strichpunktierten Linien
dargestellte Position niedergeschraubt, in der die Absaugglocke 17
gegenüber dem Schublager 14 blockiert ist.
Wie bereits erwähnt, geben die dargestellten und vorbeschriebenen
Ausführungen den Erfindungsgegenstand nur beispielsweise wieder, der
keinesfalls allein darauf beschränkt ist. Es sind vielmehr noch mancherlei
andere Ausführungen und Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes
möglich. Darüber hinaus sind alle in der Beschreibung erwähnten und/oder
in der Zeichnung dargestellten neuen Merkmale erfindungswesentlich, auch
wenn sie in den Ansprüchen nicht ausdrücklich genannt sind.
Bezugszeichenliste
10 Antriebswelle
11 Zapfen
12 Abflachung
13 Sicherungsring
14 Schublager
15 Nabe von 14
16 Schenkel an 15
17 Absaugglocke
18 Lagerkragen
19 Führungsaufnahme
20 Durchbruch
21 Bund an 10
22 Gewindezapfen
23 Zentrierglied
24 Klemmschraube
25 Werkzeugträger
26 Tragarm
27 Führungsnut an 26
28 Haltenut
29 Schneide
29′ Schneide
30 Stellfuß von 29
30′ Stellfuß von 29′
31 Ausnehmung in 29
32 Klaue an 30, 30′
33 Ansatz an 30, 30′
34 Klemmschraube
35 Mutter
36 Stellschlitz
37 Schneideinsatz
38 Schneidkeil
39 Ansatz
40 Stellspindel
41 Gewindeschaft
42 Schafthälfte von 41
43 Schafthälfte von 41
44 Stellmutter
45 Lageransatz
46 Abdeckwandung von 17
47 Ringwandung von 17
48 Anschlußstutzen
49 Öffnungsrand
50 Ringnut
51 Ring, elastisch
52 Druckfeder
53 Handhabungsnase
54 Gewinde
55 Ringmutter
56 Tiefenskala
57 Einstellskala
58 Einstellskala
59 Maximaldurchmesser
60 Maximaldurchmesser
61 Meßschneide
61′ Meßschneide
11 Zapfen
12 Abflachung
13 Sicherungsring
14 Schublager
15 Nabe von 14
16 Schenkel an 15
17 Absaugglocke
18 Lagerkragen
19 Führungsaufnahme
20 Durchbruch
21 Bund an 10
22 Gewindezapfen
23 Zentrierglied
24 Klemmschraube
25 Werkzeugträger
26 Tragarm
27 Führungsnut an 26
28 Haltenut
29 Schneide
29′ Schneide
30 Stellfuß von 29
30′ Stellfuß von 29′
31 Ausnehmung in 29
32 Klaue an 30, 30′
33 Ansatz an 30, 30′
34 Klemmschraube
35 Mutter
36 Stellschlitz
37 Schneideinsatz
38 Schneidkeil
39 Ansatz
40 Stellspindel
41 Gewindeschaft
42 Schafthälfte von 41
43 Schafthälfte von 41
44 Stellmutter
45 Lageransatz
46 Abdeckwandung von 17
47 Ringwandung von 17
48 Anschlußstutzen
49 Öffnungsrand
50 Ringnut
51 Ring, elastisch
52 Druckfeder
53 Handhabungsnase
54 Gewinde
55 Ringmutter
56 Tiefenskala
57 Einstellskala
58 Einstellskala
59 Maximaldurchmesser
60 Maximaldurchmesser
61 Meßschneide
61′ Meßschneide
Claims (18)
1. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen, insbesondere
für den Einbau von Dosen für Elektroinstallationsgeräte, wie
Hohlwanddosen, Einbauleuchten und dergl. mit einem Zentrierglied
und im Abstand dazu angeordnetem, mit einer motorischen
Antriebseinrichtung betriebenen Arbeitswerkzeug, wobei der Abstand
zwischen dem Zentrierglied und dem an einem Werkzeugträger
gehalterten Arbeitswerkzeug einstellbar und in Einstellage
feststellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Werkzeugträger (25) an der das Zentrierglied (23) lösbar
halternden und mit der motorischen Antriebseinrichtung kuppelbaren
Antriebswelle (10) auswechselbar befestigt ist und wenigstens zwei
einander diametral gegenüberliegende Tragarme (26) aufweist, wobei
an jedem Tragarm (26) eine sich parallel zum Zentrierglied (23) längs
erstreckende Schneide (29, 29′) festlegbar ist und die Schneiden
(29, 29′) gegenläufig synchron an den Tragarmen (26) einstellbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneide (29, 29′) als von einem am Tragarm (26) des
Werkzeugträgers (25) geführten Stellfuß (30, 30′) abragende Lamelle
ausgebildet ist, die an ihrem freien Ende eine profilierte Ausnehmung
(31) zur Klemmaufnahme eines Schneideinsatzes (37) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Stellfuß (30, 30′) einer Schneide (29, 29′) seitlich abragende
Klauen (32) zum fixierten Übergreifen einer Stellmutter (44)
aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stellmutter (44) auf den Gewindeschaft (41) einer Stellspindel (40)
aufgeschraubt ist, die seitlich am Werkzeugträger (25) gelagert ist
und auf der einen Schafthälfte (42) ein Linksgewinde und auf der
anderen Schafthälfte (43) ein Rechtsgewinde aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneide (29, 29′) einen sichelförmigen Querschnitt aufweist, dessen
Innenradius etwa mit dem Radius der größtmöglich einstellbaren
Lochgröße und dessen Außenradius etwa mit dem Radius der
kleinstmöglich einstellbaren Lochgröße übereinstimmt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stellfuß (30, 30′) jeder Schneide (29, 29′) mit einem
vorragenden Ansatz (33) in eine unterseitige Führungsnut (27) des
Werkzeugträgers (25) eingreift und eine Durchgangsbohrung für eine
Klemmschraube (34) aufweist, die mit ihrem Schaft einen Stellschlitz
(36) des Werkzeugträgers (25) durchdringt und in eine unrunde
Mutter (35) eingreift, die in einer der Führungsnut (27)
gegenüberliegenden und mit dieser korrespondierenden Haltenut (28)
undrehbar geführt ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (25) auf
seiner Unterseite mit jedem Satz zweier Schneiden (29, 29′)
zugeordneter Einstellskala (57, 58) versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (25) mit
Schneiden (29, 29′) und Zentrierglied (23) von einer am Schaft der
Antriebswelle (10) axial verschiebbar gelagerten, einen unterseitigen
Öffnungsrand (49) aufweisenden Absaugglocke (17) umgeben ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Absaugglocke (17) an ihrem Öffnungsrand (49) eine diesen
geringfügig überragenden, in einer Ringnut (50) gehalterten Ring (51)
aus elastischem Werkstoff aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Absaugglocke (17) aus einem transparenten Werkstoff
gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugglocke (17) in ihrem oberen
Bereich einen Anschlußstutzen (48) zur Schlauchverbindung mit einer
Absaugeinrichtung aufweist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugglocke (17) im Zentrum ihrer
Abdeckwandung (46) einen Lagerkragen (18) aufweist, der mit
diametral gegenüberliegenden Durchbrüchen (20) zum Durchtritt von
Schenkeln (16) eines gabelförmig gestalteten und auf der
Antriebswelle (10) in axialer Richtung drehbar abgestützten
Schublagers (14) ausgestattet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schublager (14) eine zwischen seiner Lagernabe (15) und dem
Lagerkragen (18) der Absaugglocke (17) abgestützte Druckfeder (52)
mit seinen Schenkeln (16) umgreift.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 und/oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (16) des Schublagers (14) außenseitig mit einem
Gewinde (54) versehen sind, mit dem eine als Anschlag für die
Verschiebebewegung der Absaugglocke (17) dienende, einstellbare
Ringmutter (55) zusammenwirkt.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkragen (18) der Absaugglocke
(17) an seinen Führungsaufnahmen (19) wenigstens zwei einander
gegenüberliegende Handhabungsnasen (53) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (16) des Schublagers (14)
auf ihrer Außenseite eine gegenüber dem Gewinde (54) eingesenkte
Tiefenskala (56) aufweisen.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3, 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stellfuß (30, 30′) eine auf die Seite
der zugehörigen Einstellskala (57, 58) weisende Meßschneide
(61, 61′) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß bei
niedergeschraubter Ringmutter (55) die Absaugglocke (17),
insbesondere zur Transportsicherung, völlig blockiert ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4406597A DE4406597A1 (de) | 1994-03-01 | 1994-03-01 | Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen |
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DE4406597A DE4406597A1 (de) | 1994-03-01 | 1994-03-01 | Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4406597A1 true DE4406597A1 (de) | 1995-09-07 |
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ID=6511477
Family Applications (1)
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DE4406597A Withdrawn DE4406597A1 (de) | 1994-03-01 | 1994-03-01 | Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen |
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