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DE4406597A1 - Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen

Info

Publication number
DE4406597A1
DE4406597A1 DE4406597A DE4406597A DE4406597A1 DE 4406597 A1 DE4406597 A1 DE 4406597A1 DE 4406597 A DE4406597 A DE 4406597A DE 4406597 A DE4406597 A DE 4406597A DE 4406597 A1 DE4406597 A1 DE 4406597A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
suction bell
tool
cutting
adjusting
bearing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4406597A
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut Purschke
Norbert Purschke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kaiser GmbH and Co KG
Original Assignee
Kaiser GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kaiser GmbH and Co KG filed Critical Kaiser GmbH and Co KG
Priority to DE4406597A priority Critical patent/DE4406597A1/de
Publication of DE4406597A1 publication Critical patent/DE4406597A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B23Q17/00Arrangements for observing, indicating or measuring on machine tools
    • B23Q17/22Arrangements for observing, indicating or measuring on machine tools for indicating or measuring existing or desired position of tool or work
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B23Q9/0014Portable machines provided with or cooperating with guide means supported directly by the workpiece during action
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    • B23B2260/00Details of constructional elements
    • B23B2260/088Indication scales

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For Machine Tools (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen, insbesondere für den Einbau von Dosen für Elektroinstallationsgeräte, wie Hohlwanddosen, Einbauleuchten und dergl. mit einem Zentrierglied und im Abstand dazu angeordnetem, mit einer motorischen Antriebseinrichtung betriebenen Arbeitswerkzeug, wobei der Abstand zwischen dem Zentrierglied und dem an einem Werkzeugträger gehalterten Arbeitswerkzeug einstellbar und in Einstellage feststellbar ist.
Aus der DE 40 27 287 A1 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, bei der als Arbeitswerkzeug ein Fräser Verwendung findet, dessen Werkzeugträger in einem Schlitten gegenüber einem Zentrierglied verschiebbar und feststellbar angeordnet ist. Dabei ist der den Werkzeugträger halternde Schlitten mittels eines an einem Positionierring angeordneten Ständers in bezug auf den Fräser gegen die Kraft einer durch Federn gebildeten Rückstelleinrichtung axial verschiebbar geführt. Da der Fräser außer einer Eigendrehung auch eine Umlaufbewegung um das Zentrierglied ausführen muß, ist neben einem Fräsergetriebe um den Fräser selbst in Drehung zu versetzen, auch ein Vorschubgetriebe erforderlich, durch welches der Fräser um das Zentrierglied umlaufen kann. Abgesehen davon, daß der Bauteilaufwand für die vorbekannte Vorrichtung beträchtlich ist, kann es infolge der zweiseitig neben dem Zentrierglied bzw. dem Fräser angeordneten Rückstelleinrichtung bei der Handhabung der Vorrichtung beim Vortrieb des Werkzeugs für die Wandausnehmung je nach Belastung durch die Bedienungsperson zu Verkantungen kommen, was möglicherweise zu Beschädigungen des Fräswerkzeuges führen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß sowohl auf ein das Arbeitswerkzeug in Drehung versetzendes Getriebe als auch auf ein Vorschubgetriebe für die Umlaufbewegung des Arbeitswerkzeuges um das Zentrierglied verzichtet werden kann und gleichwohl die Verstellbarkeit des Arbeitswerkzeuges zur Herstellung von Wandausnehmungen mit verschiedenen Durchmessern in einem vorgegebenen Durchmesserbereich bei stufenloser Durchmessereinstellung möglich ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Werkzeugträger an der das Zentrierglied lösbar halternden und mit der motorischen Antriebseinrichtung kuppelbaren Antriebswelle auswechselbar befestigt ist und wenigstens zwei einander diametral gegenüberliegenden Tragarme aufweist, wobei an jedem Tragarm eine sich parallel zum Zentrierglied längs erstreckende Schneide festlegbar ist, und die Schneiden gegenläufig synchron an den Tragarmen einstellbar sind. Die Verwendung von Schneiden als Arbeitswerkzeug erlaubt den Verzicht auf eine Eigendrehung des Arbeitswerkzeuges, so daß beim Umlauf der Antriebswelle sowohl das Zentrierglied als auch die Schneiden in eine Drehbewegung versetzt werden, ohne daß dazu Ableitungsgetriebe erforderlich sind. Es genügt hier vielmehr die Antriebswelle beispielsweise in den Bohrkopf einer als motorische Antriebseinrichtung dienenden Handbohrmaschine einzuspannen und in Drehung zu versetzen, wobei die Drehbewegung der Antriebswelle unmittelbar an das Zentrierglied und an die Schneiden ohne Zwischengetriebe weitergegeben wird. Um den Austausch der Schneide zu gewährleisten, die Zerspanbarkeit und die Standzeit mittels dieser Schneide zu begünstigen, ist diese als von einem am Tragarm des Werkzeugträgers geführten Stellfuß abragende Lamelle ausgebildet, die an ihrem freien Ende eine profilierte Ausnehmung zur Klemmaufnahme eines Schneideinsatzes aufweist. Dabei ist diese Ausnehmung vorzugsweise im mittleren Bereich des lamellenartigen Schneidarmes angeordnet. Dabei weist jeder Stellfuß einer Schneide vorteilhaft seitlich abragende Klauen zum fixierten Übergreifen einer Stellmutter auf. Es versteht sich, daß die Klauen auf beiden Seiten des Stellfußes angeordnet sind, um einen problemlosen Austausch bzw. eine problemlose Anordnung der Schneiden an jedem Tragarm des Werkzeugträgers zu gewährleisten. Die von den Klauen auf einer Längsseite des Werkzeugträgers übergriffenen Stellmuttern sind auf den Gewindeschaft einer Stellspindel aufgeschraubt, die seitlich am Werkzeugträger gelagert ist und auf der einen Schafthälfte ein Linksgewinde und auf der anderen Schafthälfte eine Rechtsgewinde aufweist. Dadurch ist es möglich, daß in einem Falle bei Drehung der Stellspindel die Schneiden in radialer Richtung synchron zum Zentrum des Werkzeugträgers hin und bei entgegengesetztem Drehsinn der Stellspindel synchron vom Zentrum des Werkzeugträgers radial nach außen gleichförmig bewegt werden.
Damit sich die Schneide im kreisförmigen Schnittspalt behinderungsfrei drehen kann, weist die Schneide vorteilhaft einen sichelförmigen Querschnitt auf, dessen Innenradius etwa mit dem Radius der größtmöglich einstellbaren Lochgröße und dessen Außenradius etwa mit dem Radius der kleinstmöglich einstellbaren Lochgröße übereinstimmt.
Zur Führung der Schneiden im Verstellfall und deren Festlegung am Werkzeugträger während der Zerspanungsarbeit greift der Stellfuß jeder Schneide mit einem vorragenden Ansatz in eine unterseitige Führungsnut des Werkzeugträgers ein und weist eine Durchgangsbohrung für eine Klemmschraube auf, die mit ihrem Schaft einen Stellschlitz des Werkzeugträgers durchdringt und in eine unrunde Mutter eingreift, die in einer der Führungsnut gegenüberliegenden und mit dieser korrespondierenden Haltenut undrehbar geführt ist. Damit beim Einstellen der Schneiden sofort abgelesen werden kann, auf welchen Durchmesser einer Wandausnehmung die Schneiden eingestellt sind, ist der Werkzeugträger auf seiner Unterseite mit jeweils einer jedem Satz zweier Schneiden zugeordneter Einstellskala versehen.
Um einerseits den Arbeitsbereich von Zerspanungsmaterial während des Schneidvorganges freizuhalten und andererseits die Bedienungsperson vor Spänen und Staub zu schützen, ist der Werkzeugträger mit Schneiden und Zentrierglied von einer am Schaft der Antriebswelle axial verschiebbar gelagerten, einen unterseitigen Öffnungsrand aufweisenden Absaugglocke umgeben. Dabei ist während der Bearbeitung die Öffnungswand der Absaugglocke auf dem zu bearbeitenden Wandteil aufgesetzt, wobei im Innenraum über einen an einen Anschlußstutzen angeschlossenen Verbindungsschlauch mit einem Staubsauger ein Unterdruck zur Absaugung des Zerspanungsmaterials erzeugt wird. Dabei weist die Absaugglocke an ihrem Öffnungsrand vorteilhaft eine diesen geringfügig überragenden, und in einer Ringnut gehalterten Ring aus elastischem Werkstoff auf, wodurch die Gefahr des Rutschens der an der Wand aufgesetzten Absaugglocke und damit der gesamten Vorrichtung vermindert wird. Um insbesondere vor dem Bearbeitungsvorgang sehen zu können, daß das Zentrierglied auch tatsächlich am vorgesehenen Punkt der Wand angesetzt wird, ist nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung die Absaugglocke vorteilhaft aus einem transparenten Werkstoff gebildet. Dabei weist die Absaugglocke vorzugsweise in ihrem oberen Bereich einen Anschlußstutzen zur Schlauchverbindung mit einer Absaugeinrichtung, wie beispielsweise einem Staubsauger, auf.
Um einerseits die Absaugglocke an der Antriebswelle lagern zu können und andererseits eine Axialverschiebung der Absaugglocke gegenüber der Antriebswelle erzielen zu können, ist die Absaugglocke im Zentrum ihrer Abdeckwandung mit einem Lagerkragen versehen, der mit diametral gegenüberliegenden Durchbrücken zum Durchtritt von Schenkeln eines gabelförmig gestalteten und auf der Antriebswelle in axialer Richtung drehbar abgestützten Schublagers ausgestattet ist. Dabei umgreift das Schublager vorteilhaft eine zwischen seiner Lagernabe und dem Lagerkragen der Absaugglocke abgestützte Druckfeder mit seinen Schenkeln, wodurch die Absaugglocke während des Arbeitsvorganges nachgiebig an der Wandung gehalten ist, da das Schublager in axialer Richtung unverschiebbar an der Antriebswelle abgestützt ist.
Um während des Arbeitsvorganges die Tiefe des Eindringens der Schneiden in die Wandausnehmung entsprechend vorgegebener Werte begrenzen zu können, sind die Schenkel des Schublagers außenseitig mit einem Gewinde versehen, mit dem eine als Anschlag für die Verschiebebewegung der Absaugglocke dienende, einstellbare Ringmutter zusammenwirkt. Dabei sind zum Zurückziehen der Absaugglocke gegenüber dem die Schneiden halternden Werkzeugträger an der Außenseite seines Lagerkragens wenigstens zwei einander gegenüberliegende Handhabungsnasen vorgesehen. Statt derartiger Handhabungsnasen ist es auch möglich, einen ringförmigen Kragenvorsprung am Lagerkragen der Absaugglocke anzuordnen.
Damit nun letztlich auch die Eindringtiefe der Schneiden in die Wandung und damit die Tiefe der Wandausnehmungen exakt einstellbar vorbestimmt werden kann, weist wenigstens ein Schenkel des Schublagers - vorteilhaft jedoch beide Schenkel - auf der Außenseite eine gegenüber dem Gewinde eingesenkte Tiefenskala auf.
Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen auf der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorrichtung in einem Vertikalschnitt nach der Linie I-I von Fig. 2,
Fig. 2 die aus Fig. 1 ersichtliche Vorrichtung in einer Unteransicht,
Fig. 3 den Lagerkragen der Absaugglocke mit Schublager und An­ triebswelle in einem Schnitt nach der Linie III-III von Fig. 1,
Fig. 4 das Schublager in einer Ansicht in Richtung des Pfeiles IV von Fig. 1,
Fig. 5 die untere Stirnseite der Schneide eines Schneidensatzes für die Bildung von Wandausnehmungen mit kleineren Durchmessern,
Fig. 6 das freie Ende der aus Fig. 5 ersichtlichen Schneide in einer Ansicht mit eingesetztem Schneideinsatz,
Fig. 7 die Unterseite der Vorrichtung, bei der ein Schneiden­ satz zur Bildung größerer Durchmesser am Werkzeug­ träger angebracht ist,
Fig. 8 die aus Fig. 7 ersichtliche Vorrichtung in einem Vertikal­ schnitt analog der Fig. 1, wobei sich jedoch die Glocke in einer am Ende des Schneidvorganges befindlichen Anlageposition befindet,
Fig. 9 die Stirnseite einer Schneide, wie sie bei der Vorrichtung nach den Fig. 7 und 8 Verwendung findet.
Die aus den Figuren ersichtliche Schneidvorrichtung weist als zentrales Bauglied eine Antriebswelle 10 auf, die an ihrer Oberseite mit einem Zapfen 11 versehen ist, der sich in das Futter einer nicht dargestellten Antriebseinrichtung - die beispielsweise aus einer Bohrmaschine bestehen kann - einspannen läßt. Unterhalb des Zapfens 11 befindet sich an der Antriebswelle 10 an zwei einander diametral gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Abflachung 12 zum Angriff eines ebenfalls nicht dargestellten Schraubenschlüssels. Daran schließt sich ein an der Antriebswelle 10 festgelegter Sicherungsring 13 an, an dem sich unter Zwischenschaltung einer Axialdruckscheibe die Nabe 15 eines Schublagers 14 in axialer Richtung abstützt. Dieses Schublager 14 ist gabelförmig gestaltet und weist demzufolge zwei einander diametral gegenüberliegende und an die Nabe 15 anschließende Schenkel 16 auf. Während die Nabe 15 des Schublagers 14 die Antriebswelle 10 einerseits lagert, ist die Antriebswelle 10 andererseits von einem Lagerkragen 18 einer Absaugglocke 17 umfaßt. An diesen Lagerkragen 18 sind zwei Führungsaufnahmen 19 mit Durchbrüchen 20 angeformt, welche von den Schenkeln 16 des Schublagers 14 durchgriffen sind.
Unterhalb des Lagerkragens 18 der Absaugglocke 17 besitzt die Antriebswelle 10 einen durchmessergrößeren Bund 21, an den sich ein Gewindezapfen 22 anschließt. Die Antriebswelle 10 ist im Bereich ihres Bundes 21 und Gewindezapfens 22 mit einer zentralen Bohrung für die Aufnahme eines Zentriergliedes 23, beispielsweise in Form eines Bohrers versehen, der durch eine in den Bund 21 eingedrehte Klemmschraube 24 an der Antriebswelle 10 im Bedarfsfall lösbar festgelegt ist. Auf den Gewindezapfen 22 ist ein Werkzeugträger 25 aufgeschraubt, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei einander diametral gegenüberliegende Tragarme 26 aufweist. Jeder Tragarm weist unterseitig eine Führungsnut 27 auf, der eine an der Oberseite jeden Tragarmes 26 angeordnete und mit der Führungsnut 27 korrespondierende Haltenut 28 gegenüberliegt. Mit jedem Tragarm 26 des Werkzeugträgers 25 ist eine Schneide 29 verbunden, die an ihrem Stellfuß 30 einen in die Führungsnut 27 des Tragarmes 26 einragenden Ansatz 33 aufweist. Zur Festklemmung des Stellfußes 30 und damit der Schneide 29 an dem jeweiligen Tragarm 26 des Werkzeugträgers 25 ist jeder Stellfuß mit einer eine Durchgangsbohrung durchdringenden Klemmschraube 34 versehen, welche auch einen Stellschlitz 36 jeden Tragarms 26 durchdringt und in eine in der Haltenut 28 geführte unrunde Mutter 35 mit ihrem Gewindeschaft eingreift. Die parallel zum Zentrierglied 23 abragende Schneide 29 weist einen um das Zentrierglied 23 gekrümmten sichelförmigen Querschnitt auf, dessen Innenradius etwa mit dem Radius der größtmöglich einstellbaren Lochgröße und dessen Außenradius etwa mit dem Radius der kleinstmöglich einstellbaren Lochgröße - der mit dem betreffenden Schneidensatz herstellbaren Wandausnehmung - übereinstimmt. Am freien Ende jeder Schneide 29 befindet sich in deren mittlerem Bereich eine dachartig profilierte Ausnehmung 31, die ausgehend von der Schneidenunterseite einen aufeinanderzulaufenden leicht, konischen Verlauf aufweist. In diese Ausnehmung 31 jeder Schneide 29 ist ein Schneideinsatz 37 eingesetzt, der beispielsweise aus Hartmetall bestehen kann und einen Schneidkeil 38 aufweist, der mit einem Ansatz 39 an der Unterseite der Schneide 29 abgestützt ist. Dabei ist die Schneidkeilgeometrie den Zerspanungsanforderungen in bekannter Weise angepaßt.
Am Stellfuß 30 einer jeden Schneide 29 ragt zu beiden Seiten eine Klaue 32 ab, mit welcher eine auf einer Stellspindel 40 angeordnete Stellmutter 44 übergriffen werden kann. Die Stellspindel 40 ist in schalenartigen Lageransätzen drehbar jedoch axial unverschiebbar gehaltert, wobei diese Lageransätze 45 auf einer Seite des Werkzeugträgers 25 angeordnet sind und jeweils einen einstückigen Bestandteil des Werkzeugträgers 25 bilden. Die in diesen Lageransätzen 45 gelagerte Stellspindel 40 weist einen Gewindeschaft 41 auf, der aus zwei Schafthälften 42 und 43 gebildet ist, wovon die eine Schafthälfte 42 ein Rechtsgewinde und die Schafthälfte 43 ein Linksgewinde aufweist, wobei es sich versteht, daß die auf der jeweiligen Schafthälfte angeordneten Muttern das gleiche Gewinde aufweisen, wie ihre Schafthälften. Im einfachsten Fall besteht die Stellspindel 40 aus einer Zylinderkopfschraube mit Linksgewinde und einer Zylinderkopfschraube mit Rechtsgewinde, die nach dem Aufschrauben der Stellmuttern 44 auf die jeweilige Schafthälfte 42 bzw. 43 mit ihren aneinanderstoßenden Stirnseiten der Schafthälfte verschweißt sind.
An den zuvor erwähnten Lagerkragen 18 der Absaugglocke 17 schließt sich eine Abdeckwandung 46 an, die in eine den Werkzeugträger 25 mit Schneiden 29 und Zentrierglied 23 überdeckende Ringwandung 47 übergeht. Im Übergangsbereich zwischen der Abdeckwandung 46 und der Ringwandung 47 tritt an einer Stelle des Umfanges ein Anschlußstutzen 48 aus, der einerseits der Aufnahme eines Absaugschlauches dient und der andererseits dazu genutzt werden kann, mittels eines Schraubendrehers oder anderen geeigneten Werkzeuges die Stellspindel 40 zu verdrehen. Das der Abdeckwandung 46 gegenüberliegende Ende der Ringwandung 47 bildet einen Öffnungsrand 49, der als Ringnut 50 ausgebildet ist und einen aus elastischem Werkstoff bestehenden und den Öffnungsrand 49 geringfügig überragenden Ring 51 aufnimmt.
Zwischen der Nabe 15 des Schublagers 14 und dem Lagerkragen 18 der Absaugglocke 17 ist eine von den Schenkeln 16 des Schublagers 14 übergriffene Druckfeder 51 angeordnet, gegen deren Wirkung die Absaugglocke 17 in Richtung auf die Nabe 15 des Schublagers 14 an dessen Schenkeln 16 geführt, während des Arbeitsvorganges verschoben werden kann. Um aber auch die Absaugglocke gegenüber dem Schublager 14 manuell verschieben zu können, weist die Führungsaufnahme 19 des Lagerkragens 18 der Absaugglocke 17 nach außen abragende Handhabungsnasen 53 auf.
An der Außenseite der Schenkel 16 des Schublagers 14 befinden sich Teilstücke eines Gewindes 54, auf welches eine Ringmutter 55 aufgeschraubt ist, die als Anschlag für die Tiefenbegrenzung der zu erstellenden Wandausnehmung dient. Um eine Voreinstellung der Ringmutter 55 vornehmen zu können, weisen die Schenkel 16 des Schublagers 14 auf ihrer Außenseite eine gegenüber dem Gewinde 54 eingesenkte Tiefenskala 56 auf.
Bei dem aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen Ausführungsbeispiel findet ein Satz Schneiden 29 Verwendung, mit dem zwar durchmesserkleine Wandausnehmungen hergestellt werden können, die im Durchmesser nur geringfügig größer sind als das Zentrierglied 23. Jedoch ist der mit diesen Schneiden 29 herstellbare Maximaldurchmesser der Wandausnehmung begrenzt, da sich die Stellfüße 30 zur Ringwandung 47 der Absaugglocke 17 hin erstrecken. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die aus Fig. 1 ersichtliche Darstellung die Positionierung der Vorrichtung vor Arbeitsbeginn zeigt.
Um jedoch auch Wandausnehmungen herstellen zu können, deren Maximaldurchmesser nur geringfügig unterhalb des Durchmessers der Ringwandung 47 der Absaugglocke 17 liegt, wird ein zweiter Satz Schneiden 29′ verwendet, deren Stellfuß 30′ zum Zentrierglied 23 hinweist. Dabei ist am Stellfuß 30′ die Lage der Klauen 32 derart verändert, daß in der maximal ausgefahrenen Position der Schneide 29′ die Stellmuttern 44 auf der Spindel 40 übergriffen werden können.
Nun ist es denkbar, im Bedarfsfall den Satz der Schneiden 29 gegen den Satz der Schneiden 29′ - oder umgekehrt - am Werkzeugträger 25 auszutauschen. Da jedoch der Werkzeugträger 25 auf den Gewindezapfen 22 der Antriebswelle 10 aufgeschraubt ist, wird es sinnvoll sein, einen Werkzeugträger mit einem Satz der Schneiden 29 zu versehen und einen anderen Werkzeugträger mit einem Satz der Schneiden 29′ zu versehen, so daß die Werkzeugträger mit ihren Schneidsätzen gegeneinander im Bedarfsfall ausgetauscht werden können. Damit jedoch die Schneiden 29 bzw. 29′ zueinander auf den gewünschten Durchmesser der Wandausnehmung eingestellt werden können, weist der Werkzeugträger 25 auf seiner Unterseite zwei Einstellskalen 57 und 58 auf, wovon die Einstellskala 57 den Schneiden 29 und die Einstellskala 58 den Schneiden 29′ zugehörig ist. Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 7 ersichtlich ist, läßt sich mit den Schneiden 29 ein in strichpunktierte Linien in Fig. 2 dargestellter Maximaldurchmesser 59 erzielen, während mit den Schneiden 29′ ein in strichpunktierten Linien in Fig. 7 dargestellter Maximaldurchmesser 60 erreichbar ist.
Damit die Schneiden 29, 29′ mittels der Einstellskalen 57 bzw. 58 eingestellt werden können, ist an jedem Stellfuß 30, 30′ eine Meßschneide 61, 61′ angeformt.
Zur Schaffung einer Transportsicherung bei gemäß Fig. 1 abgesenkter Absaugglocke 17 ist die Ringmutter 55 in die in strichpunktierten Linien dargestellte Position niedergeschraubt, in der die Absaugglocke 17 gegenüber dem Schublager 14 blockiert ist.
Wie bereits erwähnt, geben die dargestellten und vorbeschriebenen Ausführungen den Erfindungsgegenstand nur beispielsweise wieder, der keinesfalls allein darauf beschränkt ist. Es sind vielmehr noch mancherlei andere Ausführungen und Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes möglich. Darüber hinaus sind alle in der Beschreibung erwähnten und/oder in der Zeichnung dargestellten neuen Merkmale erfindungswesentlich, auch wenn sie in den Ansprüchen nicht ausdrücklich genannt sind.
Bezugszeichenliste
10 Antriebswelle
11 Zapfen
12 Abflachung
13 Sicherungsring
14 Schublager
15 Nabe von 14
16 Schenkel an 15
17 Absaugglocke
18 Lagerkragen
19 Führungsaufnahme
20 Durchbruch
21 Bund an 10
22 Gewindezapfen
23 Zentrierglied
24 Klemmschraube
25 Werkzeugträger
26 Tragarm
27 Führungsnut an 26
28 Haltenut
29 Schneide
29′ Schneide
30 Stellfuß von 29
30′ Stellfuß von 29′
31 Ausnehmung in 29
32 Klaue an 30, 30′
33 Ansatz an 30, 30′
34 Klemmschraube
35 Mutter
36 Stellschlitz
37 Schneideinsatz
38 Schneidkeil
39 Ansatz
40 Stellspindel
41 Gewindeschaft
42 Schafthälfte von 41
43 Schafthälfte von 41
44 Stellmutter
45 Lageransatz
46 Abdeckwandung von 17
47 Ringwandung von 17
48 Anschlußstutzen
49 Öffnungsrand
50 Ringnut
51 Ring, elastisch
52 Druckfeder
53 Handhabungsnase
54 Gewinde
55 Ringmutter
56 Tiefenskala
57 Einstellskala
58 Einstellskala
59 Maximaldurchmesser
60 Maximaldurchmesser
61 Meßschneide
61′ Meßschneide

Claims (18)

1. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen, insbesondere für den Einbau von Dosen für Elektroinstallationsgeräte, wie Hohlwanddosen, Einbauleuchten und dergl. mit einem Zentrierglied und im Abstand dazu angeordnetem, mit einer motorischen Antriebseinrichtung betriebenen Arbeitswerkzeug, wobei der Abstand zwischen dem Zentrierglied und dem an einem Werkzeugträger gehalterten Arbeitswerkzeug einstellbar und in Einstellage feststellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (25) an der das Zentrierglied (23) lösbar halternden und mit der motorischen Antriebseinrichtung kuppelbaren Antriebswelle (10) auswechselbar befestigt ist und wenigstens zwei einander diametral gegenüberliegende Tragarme (26) aufweist, wobei an jedem Tragarm (26) eine sich parallel zum Zentrierglied (23) längs erstreckende Schneide (29, 29′) festlegbar ist und die Schneiden (29, 29′) gegenläufig synchron an den Tragarmen (26) einstellbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide (29, 29′) als von einem am Tragarm (26) des Werkzeugträgers (25) geführten Stellfuß (30, 30′) abragende Lamelle ausgebildet ist, die an ihrem freien Ende eine profilierte Ausnehmung (31) zur Klemmaufnahme eines Schneideinsatzes (37) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stellfuß (30, 30′) einer Schneide (29, 29′) seitlich abragende Klauen (32) zum fixierten Übergreifen einer Stellmutter (44) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellmutter (44) auf den Gewindeschaft (41) einer Stellspindel (40) aufgeschraubt ist, die seitlich am Werkzeugträger (25) gelagert ist und auf der einen Schafthälfte (42) ein Linksgewinde und auf der anderen Schafthälfte (43) ein Rechtsgewinde aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide (29, 29′) einen sichelförmigen Querschnitt aufweist, dessen Innenradius etwa mit dem Radius der größtmöglich einstellbaren Lochgröße und dessen Außenradius etwa mit dem Radius der kleinstmöglich einstellbaren Lochgröße übereinstimmt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellfuß (30, 30′) jeder Schneide (29, 29′) mit einem vorragenden Ansatz (33) in eine unterseitige Führungsnut (27) des Werkzeugträgers (25) eingreift und eine Durchgangsbohrung für eine Klemmschraube (34) aufweist, die mit ihrem Schaft einen Stellschlitz (36) des Werkzeugträgers (25) durchdringt und in eine unrunde Mutter (35) eingreift, die in einer der Führungsnut (27) gegenüberliegenden und mit dieser korrespondierenden Haltenut (28) undrehbar geführt ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (25) auf seiner Unterseite mit jedem Satz zweier Schneiden (29, 29′) zugeordneter Einstellskala (57, 58) versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkzeugträger (25) mit Schneiden (29, 29′) und Zentrierglied (23) von einer am Schaft der Antriebswelle (10) axial verschiebbar gelagerten, einen unterseitigen Öffnungsrand (49) aufweisenden Absaugglocke (17) umgeben ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugglocke (17) an ihrem Öffnungsrand (49) eine diesen geringfügig überragenden, in einer Ringnut (50) gehalterten Ring (51) aus elastischem Werkstoff aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugglocke (17) aus einem transparenten Werkstoff gebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugglocke (17) in ihrem oberen Bereich einen Anschlußstutzen (48) zur Schlauchverbindung mit einer Absaugeinrichtung aufweist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugglocke (17) im Zentrum ihrer Abdeckwandung (46) einen Lagerkragen (18) aufweist, der mit diametral gegenüberliegenden Durchbrüchen (20) zum Durchtritt von Schenkeln (16) eines gabelförmig gestalteten und auf der Antriebswelle (10) in axialer Richtung drehbar abgestützten Schublagers (14) ausgestattet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Schublager (14) eine zwischen seiner Lagernabe (15) und dem Lagerkragen (18) der Absaugglocke (17) abgestützte Druckfeder (52) mit seinen Schenkeln (16) umgreift.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 und/oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (16) des Schublagers (14) außenseitig mit einem Gewinde (54) versehen sind, mit dem eine als Anschlag für die Verschiebebewegung der Absaugglocke (17) dienende, einstellbare Ringmutter (55) zusammenwirkt.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkragen (18) der Absaugglocke (17) an seinen Führungsaufnahmen (19) wenigstens zwei einander gegenüberliegende Handhabungsnasen (53) aufweist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (16) des Schublagers (14) auf ihrer Außenseite eine gegenüber dem Gewinde (54) eingesenkte Tiefenskala (56) aufweisen.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3, 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Stellfuß (30, 30′) eine auf die Seite der zugehörigen Einstellskala (57, 58) weisende Meßschneide (61, 61′) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß bei niedergeschraubter Ringmutter (55) die Absaugglocke (17), insbesondere zur Transportsicherung, völlig blockiert ist.
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