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DE4403308A1 - Objektträger für die Untersuchung von flüssigen Proben - Google Patents

Objektträger für die Untersuchung von flüssigen Proben

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DE4403308A1
DE4403308A1 DE19944403308 DE4403308A DE4403308A1 DE 4403308 A1 DE4403308 A1 DE 4403308A1 DE 19944403308 DE19944403308 DE 19944403308 DE 4403308 A DE4403308 A DE 4403308A DE 4403308 A1 DE4403308 A1 DE 4403308A1
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Germany
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Alfons Dr Rer Nat Carcasona
Anton Clemens
Klaus Prof Dr Rer Na Reinhardt
Reinhard Dr Rer Nat Sieck
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Madaus AG
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    • B01L3/50Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes
    • B01L3/508Containers for the purpose of retaining a material to be analysed, e.g. test tubes rigid containers not provided for above
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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
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Description

Die Erfindung betrifft einen Objektträger nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger Objektträger ist bekannt aus US-PS-4 501 496. Dabei bestehen die Bodenbereiche aus einer Reihe von zur Unterseite der Grundplatte parallelen, quadra­ tischen Flächen, die ringsum jeweils von einem Kanal umgeben sind, der mit einer Aussparung in Verbindung steht, die als Aufgabe für einen Flüssigkeitstropfen dient. In jedem Bodenbereich ist an der Aussparung eine gegen den Kanal offene Kerbe ausgebildet, die die Flüs­ sigkeit gegen den Bodenbereich lenkt. Zwischen Gruppen von Bodenbereichen der Reihe sind querverlaufende Erhe­ bungsflächen vorgesehen, gegen die ein Abdeckstreifen aus steifem, transparentem Glas- oder Kunststoffmate­ rial anliegt, der mit den Bodenbereichen Probenkammern bestimmter Höhe definiert. Zur Verbindung der Grund­ platte mit dem Abdeckstreifen dient eine drei Ränder der Grundplatte umgebende Rahmenfassung, in die der Abdeckstreifen festsitzend eingepaßt ist. Bei diesem bekannten Objektträger ist nachteilig, daß der Abdeck­ streifen und/oder die Grundplatte sich infolge des Ein­ spannsitzes des Abdeckstreifens verbiegen können, so daß beim Mikroskopieren Unschärfen auf treten, die die Zuverlässigkeit der Untersuchung beeinträchtigen kön­ nen. Auch besteht die Gefahr, daß verfälschte Zähler­ gebnisse sich durch Verbiegungen des Abdeckstreifens ergeben, weil hierbei die Probenkammern unterschied­ liche Flüssigkeitsvolumina aufnehmen und die Zählergeb­ nisse nicht repräsentativ sind. Ferner kann es bei die­ sem Objektträger passieren, daß, da der Abdeckstreifen nur lose auf der Bodenplatte aufliegt, die Kanäle nicht dicht gegeneinander geschlossen sind, so daß die Proben verschiedener Kammern sich vermischen, was ebenfalls das Untersuchungsergebnis verfälscht. Die Ausbildung des Einzugsbereiches als Kerbe birgt ebenfalls die Ge­ fahr von Ungenauigkeiten in sich, weil die Kerbe nicht die gesamte Probenkammer zwischen Bodenbereich und Ab­ deckbereich mit einem gleichmäßigen Flüssigkeitsfilm versorgen kann. Der Benutzer wird bei der Flüssigkeits­ verteilung durch Andrücken gegen den Abdeckstreifen nachhelfen müssen, wodurch auszuzählende feste Partikel in der Flüssigkeit in den Kanal abwandern können. Ein weiterer Nachteil dieses Objektträgers entsteht für den Laboranten durch Undichtigkeiten zwischen Grundplatte und Abdeckstreifen, so daß die Proben die Umgebung kon­ taminieren können.
Ein aus DE-OS-23 18 837 bekannter Objektträger besteht aus einer Grundplatte, an die die Abdeckbereiche über den Bodenbereichen der Probenkammern einstückig an die Grundplatte angeformt sind. Derartige Objektträger sind teuer, weil sie zur Erzielung von Probenkammern iden­ tischer Volumina extrem präzise gearbeitet sein müssen, d. h. es werden Hochpräzisionswerkzeuge benötigt.
Ein anderer Objektträger ist in der EP-Veröffentlichung 0 210 071 A2 beschrieben. In diesem Falle sind sowohl die Grundplatte, als auch der Abdeckstreifen als steife Profilteile gestaltet, wobei die Grundplatte von der Unterseite nach oben herausgedrückte Bodenbereichpar­ tien und der Abdeckstreifen auf diese passende Vertiefungen aufweist. Bei Aufeinanderlegung der Pro­ filteile entstehen Boden- und Abdeckbereiche halbkreis­ förmiger Probenkammern. Sich kreuzende längs- und quer­ verlauf ende Rippen an der Unterseite des die Abdeckbe­ reiche enthaltenden Abdeckstreifens sind als Energie­ richtungsgeber wirksam, wenn die beiden Profilteile längs der sich kreuzenden Rippen miteinander ver­ schweißt sind. In den einzelnen quadratischen Feldern zwischen den Rippen befinden sich die Probenkammern, die gegen die Felder nicht abgesperrt sind. Als Ein­ zugshilfe dient jeweils eine Schrägrampe, die sich zwi­ schen Längsrand der Grundplatte und geradem äußerem Ende des Bodenbereiches erstreckt. Die gebogenen Ränder der Probenkammerbezirke in der Grundplatte und dem Ab­ deckstreifen sind nicht miteinander verbunden und jedes von drei Rippen des Abdeckstreifens und dem Bogen der Probenkammer begrenzte Feld bildet einen Hohlraum, in den durch Kerben in dem gebogenen Rand des jeweiligen Abdeckbereiches des Abdeckstreifens überschüssige Flüs­ sigkeit aus der Probenkammer eintreten kann. Jeder Hohlraum übt auf die über die Schrägrampe in die Pro­ benkammer eingezogene Flüssigkeit eine gewisse Sogwir­ kung aus, die zwar bei zügigem Untersuchungsverlauf für die gleichmäßige Verteilung der Probe in der Probenkam­ mer günstig ist, jedoch bei Unterbrechungen der Unter­ suchung je nach hänge der Verzögerung dazu führen kann, daß die Flüssigkeit aus der Probenkammer in den Hohl­ raum verschwindet und das auszuzählende Flüssigkeits­ volumen in der Probenkammer nicht mehr stimmt. Hier­ durch ergeben sich Ungenauigkeiten bei der Probenunter­ suchung. Diese werden zudem dadurch begünstigt, daß die beiden im Spritzgußverfahren hergestellten plattenför­ migen Profilteile inhomogen sind und bei der Schweiß­ verbindung schrumpfen, wodurch die Präzision der Ab­ stände zwischen Bodenbereich und Abdeckbereich beeinträchtigt wird. Die kreuzförmige Verschweißung der beiden starren Profilteile ist außerdem ungünstig, weil die Felder zueinander unterschiedlichen Spannungen un­ terliegen, durch die sich der Gesamtaufbau verziehen kann. Der Abdeckstreifen wird wellig, wodurch das Auf­ nahmevolumen der einzelnen Probenkammern sich verändert und Beobachtungsstörungen beim Mikroskopieren auf tre­ ten. Im Nichtbenutzungszustand führen die Wellungen des Abdeckstreifens bei gestapelten Objektträgern zu Ver­ kratzungen des Abdeckstreifens, die das Beobachtungs­ feld beim Mikroskopieren verzerren und die Untersuchung erschweren bzw. sogar verfälschen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Objekt­ träger der gattungsgemäßen Art so auszubilden, daß er bei preiswerter Herstellbarkeit exakte, repräsentative Untersuchungsergebnisse gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in einer in bezug auf die ebene Oberseite der Grund­ platte abgesenkten längsverlauf enden Zentralzone minde­ stens eine Reihe von Vertiefungen eingelassen ist, die jeweils den Bodenbereich einer Probenkammer bilden und an die sich jeweils eine nach außen gerichtete Schräg­ rampe anschließt, daß in der Zentralzone die Bodenbe­ reiche umrandende auf tragende Begrenzungsstege ausge­ bildet sind, die unterhalb der Oberseite der Grundplat­ te enden und daß der transparente Abdeckstreifen ein geradrandiger Folienabschnitt ist, der ausschließlich mit den Begrenzungsstegen verbunden ist und mit einem geraden Längsrand die Schrägrampen jeder Reihe von Ver­ tiefungen frei ein Stück überragt.
Ein solcher Objektträger läßt sich preiswert aus einer steifen Grundplatte und einem unprofilierten, geradrandigen Folienabschnitt herstellen, wobei die Oberfläche des Folienabschnittes in bezug auf die Ober­ seite der Grundplatte versenkt ist, so daß bei Stape­ lung von Objektträgern die Sichtfenster nicht verkrat­ zen können. Klarer, unverzerrter Durchblick erleichtert das Mikroskopieren und verbessert die Zählgenauigkeit. Dieser Vorteil wird noch dadurch vergrößert, daß die Folie infolge ihrer Verbindung ausschließlich mit den Begrenzungsstegen der Bodenbereiche keine Spannungen auf die Grundplatte ausübt, so daß diese gerade bleibt mit der Folge, daß alle Probenkammern exakt gleiche Flüssigkeitsvolumina aufnehmen und das Zählergebnis repräsentativ ist. Jede Probenkammer ist in sich abge­ schlossen und steht nur mit der Schrägrampe in Verbin­ dung. Es fehlen Durchlässe zu Regionen der Grundplatte außerhalb der Probenkammern, so daß auch bei längerer Unterbrechung der Untersuchung in allen Probenkammern dieselben Benetzungsfilme vorhanden sind, die exakte Zählergebnisse garantieren. Da für den Abdeckstreifen nur die Schnittbearbeitungskosten anfallen, können qua­ litativ sehr hochwertige Folienabschnitte verwendet werden, die hinsichtlich Dicke und Dichte homogen sind und Verzerrungen, z. B. durch Schlierenbildung, aus­ schließen. Auch die Spannungsfreiheit der gesamten An­ ordnung ist eine Folge der Homogenität einer Folie, die diejenige von Spritzgußteilen bei weitem übertrifft. Nur die Grundplatte ist im Spritzgußverfahren herge­ stellt; sie übernimmt alle Funktionen des Objektträ­ gers. Grundplatte und Folienabschnitt werden zweckmäßi­ gerweise aus sterilisierbarem Kunststoff, wie glaskla­ rem Polykarbonat oder andere, hergestellt.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß die Bodenbereiche asymmetrische Halbkreis­ form haben, daß die Begrenzungsstege der Bogenform folgen und daß ein hinter den gebogenen Begrenzungsste­ gen über die Länge der Zentralzone verlaufender Längs­ steg, der mit dem Folienabschnitt verbunden ist, an beiden Enden an Querstege anschließt, die in den je­ weils letzten gebogenen Begrenzungssteg einer Reihe von Vertiefungen übergehen. Bei nur einer einzigen Reihe von Vertiefungen befindet sich der Längssteg an den dem äußeren Rand der Schrägrampe gegenüberliegenden Rand der Grundplatte. Bei zwei parallelen Reihen von Vertie­ fungen verläuft der Längssteg zwischen den einander zugewandten Begrenzungsstegen der Bodenbereiche der beiden Reihen. In einigen der Querstege, vorzugsweise den einander diametral gegenüberliegenden Querstegen, von zwei parallelen Reihen von Vertiefungen ist minde­ stens eine Lüftungsöffnung ausgebildet. Die Lüftungs­ öffnungen verhindern das Einschließen von Luftpolstern beim Verschweißen der Stege mit dem Folienabschnitt, so daß die Oberfläche des Objektträgers keine Auswölbungen hat.
Alle Stege der Grundplatte sind auf dem oberen Rand mit einer als Schweißhilfe dienenden, schwachen Rippe ver­ sehen. Diese verschwindet nach dem Verschweißen und der Rand der Stege bildet das Auflager für die entsprechen­ den Folienbereiche.
Da der geradrandige Folienabschnitt mit einem geraden Längsrand die Schrägrampen jeder Reihe von Vertiefungen frei ein Stück überragt, sind die Einzugsbereiche der Probenkammern spannungsfrei und der Flüssigkeitstropfen hat keine Neigung, anstatt in die Probenkammer hinein, an dem Rand entlangzufließen und diesen als Gasauslaß benötigten Durchtritt zu versperren. Das Einziehen der Flüssigkeit in die Probenkammer wird erfindungsgemäß dadurch verbessert, daß an einer Seite des Bodenberei­ ches eine eingeschliffene Strichspur ausgebildet ist, die sich vom äußeren Rand der Schrägrampe bis an den Begrenzungssteg des Bodenbereiches erstreckt und fein­ ste Riefen bildet, die in das Innere der Probenkammer führen. Bei asymmetrischer Halbkreisform des Bodenbe­ reiches ist die Strichspur an der asymmetrischen Seite vorgesehen. Dies ist insbesondere bei Anbringung eines eingeätzten Zählfeldes auf dem Bodenbereich günstig, weil dann die Zählfelder von der Einziehhilfe weiter entfernt sind und in eine gleichmäßige Benetzungszone zwischen Bodenbereich und Abdeckbereich gelangen. Die Anbringung der Zählfelder auf der Grundplatte ist gün­ stig, weil sie beim Mikroskopieren gleichzeitig mit dem Benetzungsfilm der Flüssigkeit scharf ist. Die Größe des Zählfeldes verändert sich mit der Höhe der Proben­ kammer. Je geringer die Probenkammerhöhe, umso größer das Zählfeld. Vorzugsweise ist die Probenkammer so aus­ gelegt, daß sie im Zählfeld immer 1 µl Volumen enthält. Die bevorzugte Kammerhöhe liegt in einem Bereich zwi­ schen 0,130 bis 0,140 mm. Die Foliendicke kann bevor­ zugt 0,08 bis 0,4 mm, vorzugsweise 0,25 mm, betragen.
Als Schutz gegen Herabtropfen von Flüssigkeit von den Schrägrampen enden die Schrägrampen jeder Reihe von Vertiefungen außen an einem gemeinsamen, hochstehenden Randteil, dessen Oberkante in der Ebene der Oberseite der Grundplatte liegt.
Vorzugsweise ist der Folienabschnitt auf der den Pro­ benkammern zugewandten Fläche mit einer getrockneten Tensidlösung benetzt. Auf diese Weise wird eine schnel­ le, gleichmäßige Verteilung der zu untersuchenden Flüs­ sigkeitsprobe in der Probenkammer erreicht, ohne daß ihre relevanten Eigenschaften sich verändern.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung schematisch dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Rohlings der Grundplatte,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II - II des be­ nutzungsbereiten Objektträgers nach Fig. 5,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III - III in Fig. 5,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV - IV in Fig. 5,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den benutzungsbereiten Ob­ jektträger für die Untersuchung von flüssigen Proben und
Fig. 6 eine vergrößerte Draufsicht auf ein Zählfeld.
Eine Grundplatte 10 eines Objektträgers besteht aus glasklarem, sterilisierfähigem Kunststoff, wie Polykar­ bonat, und der Rohling ist mit einer ebenen, unprofi­ lierten Unterseite 11 und einer in bezug auf die ebene Oberseite 13 abgesenkten Zentralzone 12 versehen. Die Zentralzone 12 erstreckt sich von einer Querseite der langgestreckten, rechteckigen Grundplatte 10 zur ande­ ren und an den beiden Längsrändern bleibt je eine längsverlaufende, gerade Erhebung stehen, die die Ober­ seite 13 definieren. Die Höhe zwischen der Unterseite 11 und der Oberfläche 13 beträgt vorzugsweise 2,2 mm. Die Höhe der Erhebungen in bezug auf den Grund der Zen­ tralzone 12 ist mit 0,5 mm bemessen. Die Höhe der Erhebung der Zentralzone 12 über den Grund der Hohlräu­ me 30 und 31 ist mit 0,7 mm bemessen.
Aus diesem Rohling entsteht im Spritzgußverfahren die profilierte Grundplatte 10, die in Draufsicht in Fig. 5 gezeigt ist.
In die Oberseite der Zentralzone 12 sind zwei parallele Reihen von Vertiefungen 20 bzw. 21 eingelassen, die in Längsrichtung der Grundplatte 10 nebeneinanderliegen. Alle Vertiefungen 20 bzw. 21 sind identisch. Sie beste­ hen jeweils aus einem zur ebenen Unterseite 11 der Grundplatte 10 parallelen Bodenbereich 22, der von einem asymmetrisch halbkreisförmig gebogenen Begren­ zungssteg 23 umrandet ist und an dessen geraden, nach außen gewandten Rand 24 sich eine Schrägrampe 25 an­ schließt, die aus der Ebene des Bodenbereiches 22 nach außen abfällt. Die geschlossenen Bögen der Begrenzungs­ stege 23 der beiden Reihen von Vertiefungen 20 bzw. 21 sind einander zugewandt. Zwischen ihnen erstreckt sich auf der Längsmittelachse der Grundplatte 10 ein Längs­ steg 28, der von einem schmalen Ende der Grundplatte 10 zum anderen verläuft und von dem nur an den Enden nach beiden Seiten Querstege 26, 27 ausgehen. Die Querstege 26, 27 und die gebogenen Begrenzungsstege 23 umschlie­ ßen einen flachen Hohlraum 30, 31, der eine gerade und eine gezahnte Seite hat. In dem Quersteg 26 an einem Ende und dem Quersteg 27 am anderen Ende der Grundplat­ te 10 befindet sich je eine Lüftungsöffnung 32, die die Hohlräume 30, 31 mit der Außenluft verbinden.
Die gebogenen Begrenzungsstege 23, der Längssteg 28 und die Querstege 26, 27 sind niedriger als die durch die Erhebungen definierte Oberseite 13. In gleicher Ebene wie die Oberseite 13 enden Randteile 34, die den äußeren Rand der Schrägrampen 25 begrenzen und von de­ nen gleichhohe Zwickelteile 36 ausgehen, die in Drauf­ sicht unregelmäßig trapezförmig sind und mit ihren in­ neren Enden an die äußeren Enden der gebogenen Begren­ zungsstege 23 anschließen, die etwas niedriger sind.
Alle Stege 23, 26, 27 und 28 sind auf dem oberen Rand mit einer flachen Rippe 33 versehen, die als Schweiß­ hilfe dient und beim Verschweißen eines Folienabschnit­ tes 40 verschwindet. Der Folienabschnitt 40 ist recht­ eckig, hat die gleiche Länge wie die Grundplatte 10 und ist so breit wie die abgesenkte Zentralzone 12 zwischen den beiden Erhebungen (Fig. 1 und 2). Im Bereich der Schrägrampen 25 steht der gerade Längsrand des Folien­ abschnittes 40 etwas nach außen vor, so daß die Trenn­ linie 24 ein kurzes Stück überragt wird. Die Längsrän­ der des Folienabschnittes 40 liegen auf den Ausläufern 23a der bogenförmigen Begrenzungsstege 23 auf, deren Höhe der Höhe sämtlicher Stege entspricht.
Auf der Fläche des Bodenbereiches 22 jeder Vertiefung 20 bzw. 21 ist ein quadratisches, gitterförmiges Zähl­ feld 41 eingeätzt. Eine stark vergrößerte Ansicht eines Zählfeldes 41 ist in Fig. 6 gezeigt. Im äußeren Rahmen sind Doppellinien 46 vorhanden. Darüber hinaus ist jede vierte Linie des durch Einzellinien 47 gerasterten Zählfeldes 41 eine Doppellinie 48. Das erleichtert die Zählung bei der Bestimmung des Sedimentes. Vorteilhaf­ terweise sind die 9×9 Rasterkaros 49 und die Linien 46, 47, 48 wie in der Zeichnung angegeben bemessen. Es ergibt sich bei 9×0,303 mm = 2,727 mm; 2×0,04 mm= 0,08 mm; 2×0,05 mm = 0,10 mm ein Zählfeld 41 der Größe 2,907 mm.
Der geradrandige Folienabschnitt 40 überdeckt die Bo­ denbereiche mit gleichmäßigem Abstand (Fig. 4) und bil­ det mit diesen Probenkammern 45, in die ein auf die Schrägrampe 25 aufgesetzter Tropfen der zu untersuchen­ den Flüssigkeit über die Einziehhilfe hineingezogen wird. Der Folienabschnitt 40 behält infolge der Ver­ schweißung ausschließlich mit den Stegen 23, 26, 27, 28 seine wellenfreie, glatte Form, so daß ein exaktes Mi­ kroskopieren ohne Verzerrungen möglich ist.
Die vorzugsweise beschriebene Ausgestaltung des Folien­ abschnittes, benetzt mit einer getrockneten Tensidlö­ sung auf der den Probekammern zugewandten Fläche wird beispielsweise durch einseitiges Eintauchen der Folie in eine Tensidlösung oder durch Besprühung derselben und anschließender Trocknung mit beispielsweise warmer Luft, Bestrahlungen oder einer anderen Energiequelle erhalten.
Als Tenside werden anionische, nicht-ionische und/oder amphotere Tenside bzw. vorzugsweise die Mischung die­ ser Tenside verwendet. Als anionische Tenside können Carboxylate wie Natriumpalmitat oder Kaliumoleat, Sul­ fate wie Natrium-1-decylsulfat und Sulfonate wie Natri­ um-p-1-tetradecylbenzolsulfonat eingesetzt werden. Als nicht-ionische Tenside können beispielsweise Glycerin­ dioleat, Sorbitanmononopalmitat etc. benutzt werden. Als amphotere Tenside können zum Beispiel Betaine oder Sulfobetaine wie N-Carboxymethyl-N,N-Dimethyltetradecy­ laminium-Salz eingesetzt werden.
Die Tensidmischung wird vorzugsweise in einem Gewichts­ verhältnis "anionische Tenside: nicht-ionische Tenside: amphotere Tenside" wie "15-30 : 1-7 : 1-7" insbesondere "20 : 5 : 5" eingesetzt.
Die Tensidlösung wird beispielsweise in einer Konzen­ tration von 0,05-0,5%, vorzugsweise 0,1-0,2% ein­ gesetzt.

Claims (11)

1. Objektträger für die Untersuchung von flüssigen Proben mit einer länglichen, steifen Grundplatte aus transparentem Material, an deren Oberseite in einer Reihe nebeneinander gegeneinander abge­ schlossene Probenkammern ausgebildet sind, die jeweils einen zur ebenen Unterseite der Grundplat­ te parallelen Bodenbereich, einen gegen einen Längsrand der Grundplatte gerichteten Einzugsbe­ reich für einen Flüssigkeitstropfen und einen zum Bodenbereich parallelen, zu diesem mit Abstand vorgesehenen Abdeckbereich aufweisen, wobei die Abdeckbereiche aus einem die Grundplatte teilweise überlagernden transparenten Abdeckstreifen gebil­ det sind, dadurch gekennzeichnet,
daß in einer in bezug auf die ebene Oberseite (13) der Grundplatte (10) abgesenkten längsverlauf enden Zentralzone (12) mindestens eine Reihe von Vertie­ fungen (20, 21) eingelassen ist, die jeweils den Bodenbereich (22) einer Probenkammer (45) bilden und an die sich jeweils eine nach außen gerichtete Schrägrampe (25) anschließt,
daß in der Zentralzone (12) die Bodenbereiche (22) umrandende, auf ragende Begrenzungsstege (23) aus­ gebildet sind, die unterhalb der Oberseite (13) der Grundplatte (10) enden
und daß der transparente Streifen ein geradrandi­ ger Folienabschnitt (40) ist, der ausschließlich mit den Begrenzungsstegen (23) und dem Längssteg (28) verbunden ist und mit einem geraden Längsrand die Schrägrampen (25) jeder Reihe von Vertiefungen (20, 21) frei ein Stück überragt.
2. Objektträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Bodenbereiche (22) asymmetrische Halbkreisform haben,
daß die Begrenzungsstege (23) der Bogenform folgen und
daß ein hinter den gebogenen Begrenzungsstegen (23) über die Länge der Zentralzone (12) verlau­ fender Längssteg (28), der mit dem Folienabschnitt (40) verbondet ist, an beiden Enden an Querstege (26, 27) anschließt, die in den jeweils letzten gebogenen Begrenzungssteg (23) einer Reihe von Vertiefungen (20, 21) übergehen.
3. Objektträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwei parallele Reihen von Ver­ tiefungen (20, 21) an einer Grundplatte (10) aus­ gebildet sind und zwischen den einander zugewand­ ten Begrenzungsstegen (23) der Bodenbereich (22) der beiden Reihen der Längsstege (28) verläuft.
4. Objektträger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in einigen der Querstege (26, 27) mindestens eine Lüftungsöffnung (32) ausgebil­ det ist.
5. Objektträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß alle Stege (23, 26, 27, 28) der Grundplatte (10) auf dem oberen Rand mit einer als Schweißhilfe dienenden schwachen Rippe (33) versehen sind.
6. Objektträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Bodenbereich (22) mit einem eingeätzten Zählfeld (41) versehen ist und daß an einer Seite des Bodenbereiches (22) eine eingeschliffene Strichspur (42) ausgebildet ist, die sich vom äußeren Rand der Schrägrampe (25) bis an den Begrenzungssteg (23) des Bodenbereiches (22) erstreckt und als Einziehhilfe dient.
7. Objektträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägrampen (25) der Reihe von Vertiefungen (20, 21) an einem ge­ meinsamen hochstehenden Randteil (34) enden, des­ sen Oberkante in der Ebene der Oberseite (13) der Grundplatte (10) liegt.
8. Objektträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienabschnitt (40) auf der den Probenkammern (45) zugewandten Fläche mit einer getrockneten Tensidlösung benetzt ist.
9. Objektträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß der Folienabschnitt mit einer Tensidlö­ sung mit anionischen, nicht-ionischen und/oder amphoteren Tensiden oder einer Mischung davon be­ netzt und anschließend getrocknet wird.
10. Objektträger nach Anspruch 8 und 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Folienabschnitt mit einer Tensidlösung enthaltend eine Mischung anionischer, nicht-ionischer und/oder amphoterer Tenside im Verhältnis 15-30 : 1-7 : 1-7, insbesondere 20 : 5 : 5 be­ netzt wird.
11. Objektträger nach Anspruch 8, 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienabschnitt mit einer Tensidlösung in einer Konzentration von 0,05-0,5% vorzugsweise 0,1-0,2% benetzt wird.
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