DE10002500A1 - Kapillarkraftmischer - Google Patents
KapillarkraftmischerInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein analytisches Mikrofluidkanalarray mit hoher Kammerdichte auf der Grundfläche einer Mikrotiterplatte für die Analyse chemischer, biochemischer, biologischer, physikalischer oder anderer meßbarer Größen in separat aufgebrachten und in der Analysenkammer sich mischenden Probenflüssigkeiten. Das einzelne Mikrofluidkanalsystem stellt einen Kapillarkraftmischer dar und wird gebildet von einer inerten Matrix, einer Nachweiszone und zum kapillaren Flüpssigkeitstransport befähigten Kanälen, die Probenaufgabeöffnungen miteinander verbinden. Der zum kapillaren Flüssigkeitstransport befähigte Kanal wird zumindest teilweise von der Matrix und der Nachweiszone gebildet. Die Nachweiszone ist geeignet für die Analyse mittels spektrophotometrishe oder elektrochemische Meßverfahren. Ebenfalls betroffen ist die Verwendung des besagten analytischen Testelementarrays zur Bestimmung einer Meßgröße in einer Flüssigkeit sowie ein Verfahren zur Bestimmung von chemischer, biochemischer, biologischer, physikalischer oder anderer meßbarer Größen in einer flüssigen Probe mit Hilfe des besagten analytischen Testelements.
Description
Die Erfindung betrifft einen analytischen Kapillarkraftmischer zur Bestimmung eines
oder mehrerer Analysten in einem wäßrigen oder anderem brauchbaren Lösungsmittel,
bestehend aus einen Träger, einer Nachweiszone und einem zum kapillaren
Flüssigkeitstransport befähigten Kanal, der zwei oder mehr Probenaufgabeöffnungen
verbindet. Der Aufbau des neuartigen Testsystems erlaubt die Analyse von Stoffen im
niedrigen Nanoliter (10-9 L)-Bereich. Es lassen sich sehr viele Systeme auf dem durch die
Standart-Mikrotiter-Platte vorgegebenen kleinen Raum kombinieren, und die Füllung
der Probeaufgabeöffnungen kann automatisiert durchgeführt werden. Durch den
gewählten Aufbau und die geringe Größe des Systems ist eine aktive Mischung nicht
nötig, sondern Mischung findet selbständig durch Diffusion innerhalb einer kurzen Zeit
statt. Für die Detektion des Analysten können beispielsweise alle Varianten der
Spektrometrie benutzt werden, sofern die Meßstrahlfokussierung der Weite der
Nachweiszone angemessen angepaßt wird. Durch den besonderen Aufbau ist es möglich,
insbesondere Infrarot (IR)-spektroskopische Untersuchungen in wässerigen Lösungen
durchzuführen, die in üblichen Fluidkanalsystemen wegen der hohen Absorption in
diesem Spektralbereich des als Lösungsmittel benutzten Wassers nicht möglich sind.
Zur qualitativen oder quantitativen analytischen Bestimmung von Bestandteilen von
Körperflüssigkeiten, insbesondere von Blut, werden oft trägergebundene oder freie Tests
verwendet. Bei diesen sind Reagenzien entweder in entsprechenden Schichten eines
festen Trägers eingebettet, der mit der Probe in Kontakt gebracht wird oder die
Reagenzien werden in einer Kammer mit der Probe gemischt. Die Reaktion von flüssiger
Probe und Reagenzien führt bei Anwesenheit eines Zielanalyten zu einem nachweisbaren
Signal, insbesondere zu einem Farbumschlag, welcher visuell oder mit Hilfe eines
Gerätes, meist reflexionsphotometrisch, ausgewertet werden kann.
Die gleichzeitige Analyse einer großen Anzahl von Proben ist oft erwünscht und möglich,
zum Beispiel bei Durchfluß-Zytometrie, DNA Sequenzierung, verschiedenen Arten der
Chromatographie und Elektrophorese und bei Ligand-Rezeptor-Studien. Die rasche
DNA-Analyse spielt zum Beispiel bei dem Human Genome Projekt eine große Rolle und
in der Pharma-Industrie ist die Forschung ohne dem gleichzeitigen Screening einer
großen Anzahl von Stoffen auf ihre biologische Wirkung nicht mehr denkbar.
Hier finden sogenannte Mikrotiter-Platten, meist mit einer genormten Größe von 12,7 ×
8,5 cm Anwendung. Dies sind Platten, die eine Vielzahl kleiner Gefäße enthalten, häufig
z. B. 96 oder 192, aber auch weniger oder erheblich mehr sind üblich, welche mit
verschiedenen Reagenzien gefüllt werden. Die Reagenzien-Menge bewegt sich bei diesen
Analyse-Platten im Milliliter (10-3 L) bis in den Mikroliter (10-6L)-Bereich. Im
Allgemeinen sind die Reagenzien kostbar weil nur in kleinen Mengen verfügbar oder
kostspielig oder beides. Daher wird eine Miniaturisierung der Tests angestrebt, besonders
wenn viele Tests durchgeführt werden sollen oder müssen. Die Füllung der
Analysentröge (wells) wird meist durch Automaten vorgenommen, wie auch die weitere
Analyse bevorzugter Weise automatisiert ist. Für das High-Throughput-Screening (HTS)
sind Mikrotiterplatten zum Beispiel der Fa. Greiner, 64943 Hirschberg, (Mikro-Assay-
Plate) mit 1536 wells bekannt. Hier ist das Arbeitsvolumen mit 4-8 µl relativ hoch. Das
nacheinander erfolgende Einbringen der Analyten ist mit der Gefahr von Cross-
Kontaminationen verbunden und entsprechende Vorsicht ist anzuwenden, bzw. die
Tropfengröße limitiert den Versuch der Miniaturisierung des Tests. Das Arbeitsvolumen
einer Mikrotiterplatte von Corning Costar (55924 Bodenheim, Deutschland) liegt zwar
bei nur 1-2 µl allerdings ist auch hier die selbstständige Mischung von in getrennte wells
eingebrachten Analyten nicht gegeben. Eine Einrichtungen für die automatische
Mischung zweier Analyten durch spontanes Mischen oder Vibration ist in der
amerikanischen Patentschrift US 4088448 beschrieben, aber auch hier ist das
Probenvolumen hoch und die Analyten müssen in genau dosierten Mengen eingegeben
werden. In US-Patent US 5627041 wird eine Einmal-Kuvette für die Analyse biologischer
Proben vorgestellt, wobei die Kassette eine Serie von Kanälen, Kapillaren, Reservoirs und
Stop-Punkten enthält, die den genauen Fluß von Probe, Reagenz und Lösungsmittel
erlauben. Die Ausbildung dieser Kuvette ist platz-intensiv und nicht für die Auslegung
auf Mikrotiter-Platten geeignet. Zusätzlich erfolgt der Fluß der Analyten durch das Gerät
unter Zentrifugalkraft und nicht spontan. Das Patent US 5222808 beschreibt eine
Kapillar-Misch-Apparatur, in der die Mischung nicht spontan, sondern durch
magnetische Partikel durchgeführt wird. Auch Patent US 5300779 beschreibt eine
Apparatur für die Mischung zweier Analyten, doch auch hier geschieht die Mischung
durch Transport und nicht durch Kapillarkräfte und Diffusion.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, die Nachteile des Standes der
Technik zu beseitigen. Insbesondere sollte ein einfach zu handhabendes, selbstständig
volumendosierendes Testelement zur Verfügung gestellt werden, mit dem unter
Verwendung minimaler Probenvolumina nicht nur eine räumliche Trennung von
Detektionszone und Probenaufgabestelle möglich ist, sondern zusätzlich eine Mischung
von zwei oder mehr separat aufgetragenen Flüssigkeiten statt findet. Zusätzlich sollte das
Mischen der Flüssigkeiten und der Transport der Flüssigkeiten zu der Detektionszone so
schnell sein, daß die Analyse einer Probe zeitlich dadurch nicht limitiert wird. Ein
weiterer Gesichtspunkt in der Ausarbeitung der beschriebenen Erfindung war die
Einbeziehung neuerer Meßmethoden, wie, ohne an das Beispiel gebunden zu sein,
beispielsweise IR-Spektroskopie, in die Analysemethoden und der für diese Methoden
durch die Absorptionseigenschaften üblicher biologischer Lösungsmittel bedingte
maximale Durchmesser des Kapillarkanals. Des weiteren sollte durch einen einfachen
Aufbau des Testelements eine kostengünstige, produktionstechnisch einfach zu
realisierende Fertigung ermöglicht werden, die auch den Gebrauch des
Mikrofluidkanalarrays für Massentestung (high throughput screening, HTS) unter
Verwendung standardisierter Roboter und Maschinen ermöglicht.
Dies wird durch den Gegenstand der Erfindung, wie er in Patentanspruch 1 und den
folgenden dargestellt ist und im folgenden näher erläutert wird, erreicht.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß ein
kostengünstig herzustellender Kapillarkraftmischer vorgestellt wird, der in einer dichten
Anordnung auf der Grundfläche einer herkömmlichen Mikrotiterplatte für die
automatisierte HTS zum Beispiel in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung
angewandt werden kann. Er erlaubt, daß Reaktionen mit einem Minimum an Reagenz
durchgeführt werden können. Zusätzlich befähigt die Auslegung des neuartigen
Kapillarkraftmischers die Anwendung neuer spektroskopischer Methoden, beispielsweise
der IR-Spektroskopie, für die Analyse biologischer und anderer Stoffe in Wasser oder
anderen wäßrigen oder biologischen Medien.
Gegenstand der Erfindung ist ein analytisches Mikrofluidkanalarray zur Bestimmung
eines oder mehrerer Analysten oder des Zustandes eines oder mehrerer Analysten in
einem wäßrigen oder anderem brauchbaren Lösungsmittel, bestehend aus einen inerten
Träger, einer Nachweiszone und einem zum kapillaren Flüssigkeitstransport befähigten
Kanal, der zwei oder mehr Probenaufgabeöffnungen verbindet. Der Aufbau des
neuartigen Testsystems erlaubt die Analyse kleinster Mengen, d. h. im niedrigen
Nanoliter (10-9 L)-Bereich. Es lassen sich sehr viele Systeme auf dem durch die Standart-
Mikrotiter-Platten vorgegebenen kleinen Raum kombinieren, und die Füllung der
Probeaufgabeöffnungen kann automatisiert durchgeführt werden. Durch den gewählten
Aufbau und die geringe Größe des Systems ist eine aktive Mischung nicht nötig, sondern
eine Mischung findet selbständig durch Diffusion innerhalb weniger Minuten statt. Die
Detektion ist mit herkömmlichen Spektrometern möglich, lediglich die
Meßstrahlfokussierung sollte der Weite der Nachweiszone angepaßt werden. Durch den
besonderen Aufbau ist es möglich, insbesondere Infrarot (IR)-spektroskopische
Untersuchungen in wässerigen Lösungen durchzuführen, die in üblichen
Fluidkanalsystemen wegen der hohen Absorption in diesem Spektralbereich des als
Lösungsmittel benutzten Wassers nicht möglich sind. IR-Spektroskopie kann mit
ausreichender Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit nur bis zu einer Wasserschicht von
etwa 10 µm betrieben werden. Die Dickenvariation der Meßkammer muß dabei für eine
zuverlässige Reproduzierbarkeit so gering wie möglich gehalten werden.
IR-Spektroskopie ist eine Routine-Methode und wird von organischen Chemikern,
Biochemikern und anderen als molekulare Sonde eingesetzt. Wenn Infrarot-Licht durch
eine Probe eines organischen Stoffes geleitet wird, werden einige der Frequenzen
absorbiert, während andere Frequenzen ungeschwächt durch die Probe geleitet werden.
Anwendungen in der Analyse organischer Stoffe benutzen fast ausschließlich IR-Licht
mit Frequenzen im Bereich 650-4000 cm-1. Frequenzen niedriger als 650 cm-1 werden als
fernes IR bezeichnet und Frequenzen höher als 4000 cm-1 werden Nah-IR genannt.
IR-Spektroskopie schließt auch Laser-Raman-Spektroskopie in, einschließlich Raman
confokale Laser-Spektroskopie, und Fourier-transformierte IR (FTIR)-spektroskopie oder
jede andere IR spektroskopische Methode.
Wie bei allen Methoden der Spektroskopie ist auch bei der IR-Spektroskopie das
erhaltene Signal abhängig von der Schichtdicke der untersuchten Probe, so daß das IR-
Signal, das von einer < 10 µm Zelle erhalten wird, sehr schwach ist. Dieser Nachteil kann
durch eine unmittelbar vorherige Kalibrierung zum größten Teil aufgefangen werden, da
dadurch die Meß-Ungenauigkeiten zu einem großen Teil eliminiert werden. Die hierfür
notwendige Steuerung und Software sind bereits Stand der Technik und oft in
Spektrometern zu finden. Die Kalibrierung beider Reagenzien direkt vor der Mischung
in der exakt gleichen optischen Weglänge wie im Mischzustand ist ein entscheidender
Vorteil des neuen Mikrofluidkanalsystems.
Das neue Mikrofluidkanalsystems ist sehr einfach aufgebaut. Durch das Fehlen jeglicher
beweglicher Komponenten ist der Aufbau aus zwei mikrotechnisch im Batch-Verfahren
bearbeiteten Platten möglich. Dieses Verfahren ist sehr kostengünstig und entspricht dem
letzten Stand der Technik. Um optische Auswertung zu gewährleisten, ist der Aufbau mit
für den vorgesehenen optischen Meßbereich transparenten Materialien möglich, zum
Beispiel, ohne dadurch eine Einschränkung ableiten zu wollen, für sichtbares Licht klare
Kunststoffe oder Glass, für kurzwelliges (UV) Licht mehr bevorzugt optisches Spezialglas
oder Quarzglas und für langwelliges Licht (IR) bevorzugt Silizium. Für die Befüllung des
Kanals durch Kapillarkraft ist die Benetzbarkeit der Matrix zwingend nötig, was durch
entsprechende Behandlung der Oberflächen erreicht werden kann. In der Mischzone
können funktionale Schichten eingebracht werden, zum Beispiel elektrischer oder
biochemischer Natur, die sich nach der Bestimmung der gesuchten Meßgröße richten.
Solche funktionelle Schichten sind aber für die Herstellung des die Erfindung
ausmachenden Gegenstandes nicht zwingend nötig.
Abb. 1 stellt den beispielhaften Aufbau eines einzelnen Kapillarkraftmischers in einem
Multisystemarray dar. Die beiden Platten (1, 2) werden gerichtet zusammengefügt. Die
Kontaktflächen sind vorher durch Warmumformung oder Gießen, vorteilhaft durch
mikrotechnische Verfahren wie Photolithographie, trockenes oder nasses Ätzen, so wie
"Synchroton Radiation ablation" oder auch durch Auftragsverfahren, beispielsweise
Aufspinnen, CVD oder ähnlichem, so bearbeitet worden, daß das fertige Produkt pro
Mikrofluidkanalsystem eine Kapillare (3 und 6) für jedes der Reagenzien und eine Zone
(5) für die Mischung und Detektion aufweist. Die Platten des Mikrofluidkanalarrays
werden durch Verkleben, Verschweißen oder andere mikrotechnische Verfahren wie
anodisches oder eutektisches Bonding zusammengefügt. Hierbei muß gerichtet verfahren
werden und die Zusammenfügung darf kein zusätzliches Volumen entstehen lassen.
Der als Beispiel in Abb. 2a schematisch dargestellte Kapillarkraftmischer für die
Mischung zweier Reagenzien hat die folgenden Funktionen, die sinngemäß auch für
Kapillarkraftmischer für die Mischung von mehr als zwei Reagenzien zutreffen. Die
beiden Kapillaren (3 und 6) sind in der Misch- und Detektionszone (5) verbunden. Bei
Befüllung der ersten Kapillare (3) durch die Füllöffnung (4) mit Reagenz (8) wird das
eingebrachte Reagenz durch Kapillarkraft in die Misch- und Detektionszone (5) gezogen,
während die zweite Kapillare (6) frei von Reagenz bleibt (9). Dies ist in Abb. 2b
dargestellt. Nun kann die Kalibrierung durch entsprechende Methoden, bevorzugt, aber
nicht ausschließlich, durch spektroskopische Methoden, besonders bevorzugt IR-
spektroskopische Methoden, durchgeführt werden. Anschließend wird die zweite
Kapillare (6) durch die Füllöffnung (7) mit Reagenz (10) befüllt. An der Kontaktfläche
mit dem Reagenz (8) in der Misch- und Detektionszone (5) findet sofort eine Mischung
(11) statt (Abb. 2c). Die Mischfront schreitet in Richtung der ersten Kapillare (3) voran.
Dies kann zeitaufgelöst durch geeignete Methoden, zum Beispiel Methoden der
Spektroskopie, detektiert werden. Dazu steht die gesamte Länge der Misch- und
Detektionszone (5) zur Verfügung. Die Messung kann dabei gleichzeitig an mehreren
Punkten über die Misch- und Detektionszone (5) verteilt, oder in zeitlicher Folge an der
selben Stelle der Misch- und Detektionszone (5) durchgeführt werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführung (Abb. 3) des Kapillarkraftmischers ist in der
Misch- und Nachweiszone eine Schicht (13) eingebracht, welche der Stelle einen
hydrophoben Charakter verleiht. Solche Schichten können ausgeführt sein durch
spezielle Oberflächenbeschaffenheit wie Rauhigkeit, mehr bevorzugt aus hydrophoben
Metallschichten wie beispielsweise Gold, noch mehr bevorzugt aus hydrophoben
Kunststoffen. Als Beispiel eines solchen hydrophoben Kunststoffes sei, ohne
Einschränkungen daraus abzuleiten, Teflon genannt. Diese Schicht (13) bildet eine
Trennzone und bewirkt, daß während Einbringens (Abb. 3a) des wässerigen Reagenz
(14) die Kapillarkraft das Reagenz nur bis zu der hydrophoben Grenzfläche (13) zieht
(15). Dies ist schematisch in Abb. 3b dargestellt. Ebenso wird das zweite Reagenz (16,
Abb. 3c) nur bis zu der gegenüberliegenden Seite der Grenzfläche (13) eingezogen (17,
Abb. 3d). Auf diese Weise kann eine Kalibrierung an beiden Reagenzien (14, 16) in den
Kapillarbereichen 15 bzw. 17 vor Beginn der Reaktion durch Mischen durchgeführt
werden. Nach Überkommen der hydrophoben Kräfte der Trennzone durch geeignete
Methoden, zum Beispiel eine geringe Erschütterung, Druckänderung oder
Hydrophilisierung der Trennzone, kann ein Kontakt zwischen beiden Reagenzien (14,
16) hergestellt werden und die Mischung (18, Abb. 3e) erfolgt spontan. In dieser
Ausführung muß ein Entlüftungskanal (19) wie in Abb. 1 dargestellt, eingearbeitet sein,
damit eine vollständige Füllung der Mischzone gewährleistet wird. Diese bevorzugte
Ausführung der Erfindung erlaubt nicht nur die spektroskopische Auswertung beider
Reagenzien vor der Mischung, sondern ermöglicht auch eine sehr exakte Bestimmung der
benötigten Reagenz-Menge. Die Mischung ist auch schneller beendet als in der ersten
Ausführung. Die dargestellten Schritte sind sinngemäß auch übertragbar für
Kapillarkraftmischer mit mehr als zwei Probenauftragsöffnungen und Probenkanälen, die
in eine gemeinsame Misch- und Nachweiszone münden.
Die Befüllung der Kapillaren durch die Probenaufgabeöffnung kann, wie in Abb. 4
schematisch dargestellt, durch eine Kapillarpipette (21) erfolgen, an deren Ende das
Reagenz unter Schwerkraft oder leichtem Druck (26) einen Mikrotropfen (22) formt.
Die Kapillarpipette wird in die Füllöffnung (4 bzw. 7) gesenkt, bis der Tropfen den
Boden der Öffnung erreicht (27) und Kontakt aufnimmt mit der Kapillare (3 bzw. 6).
Die Menge an Reagenz (28), die in das Mikrofluidkanalsystem aufgenommen wird, ist
dabei bestimmt durch die Maße der Kapillare und einen möglicherweise applizierten
Gegendruck (29). Dadurch wird es möglich, sehr geringe Mengen an Reagenz zu
verwenden, die andernfalls wegen der Oberflächenspannung des Reagenz nicht einfach
pipettiert werden könnten.
Claims (22)
1. Kapillarkraftmischer für die Analyse mindestens zweier Reagenzien, die zur
Reaktion zusammengeführt und gemischt werden und deren
Zusammenführung zum Erhalt näherer Informationen über mindestens eines
der Reagenzien führt, oder deren Reaktion eine neue Komponente bildet,
dadurch gekennzeichnet, daß alle Reagenzien durch Kapillarkraft ohne
Zufügen äußerer Kräfte in den Kapillarkraftmischer gefüllt werden und deren
Mischung alleine durch Diffusion möglich, aber nicht unbedingt zwingend
notwendig, ist.
2. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kapillaren getrennt oder nacheinander befüllt werden und in einer
gemeinsamen Mischzone münden.
3. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
nach Mischung der Reagenzien eine Detektion auf optische, elektrochemische
oder andere geeignete Art innerhalb der in das Kapillarsystem integrierten
Mischzone durchgeführt werden kann.
4. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß keine
beweglichen oder aktiven Teile zur Funktion notwendig sind.
5. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichtdicke der Reagenzien fest voreingestellt ist.
6. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichtdicke der Reagenzien fest in einem Bereich von 0,1 bis 10.000 µm
voreingestellt ist.
7. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichtdicke der Reagenzien fest in einem Bereich von 1 bis 100 µm
voreingestellt ist.
8. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichtdicke der Reagenzien in der Mischkammer so dünn eingestellt ist, daß
IR-spektroskopische Messungen in wässerigen Lösungsmitteln durchgeführt
werden können.
9. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichtdicke der Reagenzien fest in einem Bereich von 5 bis 10 µm
voreingestellt ist.
10. Kapillarkraftmischer nach Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Referenz eine Detektion vor der Befüllung mit dem zweiten oder späteren
Reagenz durchgeführt werden kann.
11. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein
oder mehrere funktionale Teile mit Möglichkeiten zum Temperieren
ausgestattet sind.
12. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß
funktionale Schichten in die Mischzone eingebracht sind.
13. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein
oder mehrere funktionale Teile mit Sensoren ausgestattet sind.
14. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein
oder mehrere funktionale Teile mit elektrochemischen Sensoren ausgestattet
sind.
15. Kapillarkraftmischer nach Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Mischzone eine hydrophobe oder anders gestaltete Trennschicht
vorhanden ist, die eine vorzeitige Mischung der durch Kapillarkraft in die
Mischzone gebrachten Reagenzien verhindert und deren Trennwirkung durch
eine Einwirkung von außen überkommen werden kann.
16. Kapillarkraftmischer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zur
vollständigen Füllung der Mischkammer ein Lüftungsschacht vorhanden ist.
17. Verwendung des Kapillarkraftmischers nach Ansprüchen 1 bis 16 für die
Analyse mindestens zweier Reagenzien, die zur Reaktion zusammengeführt
und gemischt werden und deren Zusammenführung zum Erhalt näherer
Informationen über mindestens eines der Reagenzien führt, oder deren
Reaktion eine neue Komponente bildet, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Reagenzien durch Kapillarkraft ohne Zufügen äußerer Kräfte in den
Kapillarkraftmischer gefüllt werden und deren Mischung alleine durch
Diffusion möglich, aber nicht unbedingt zwingend notwendig, ist.
18. Verwendung des Kapillarkraftmischers nach Anspruch 17, wobei die
Meßmethode eine spektroskopische Methode ist.
19. Verwendung des Kapillarkraftmischers nach Anspruch 18, wobei die
spektroskopische Meßmethode elektromagnetische Wellen mit einer
Wellenlänge von etwa 160 bis etwa 20000 nm benutzt.
20. Verwendung des Kapillarkraftmischers nach Anspruch 18, wobei die
spektroskopische Meßmethode Licht mit einer Wellenlänge von etwa 180 bis
etwa 15000 nm benutzt.
21. Verwendung des Kapillarkraftmischers nach Anspruch 18, wobei die
spektroskopische Meßmethode IR-Licht mit einer Wellenlänge von etwa 700
bis etwa 15000 nm benutzt.
22. Verwendung des Kapillarkraftmischers nach Ansprüchen 1 bis 16 für die
Analyse durch elektrochemische oder enzymatische Methoden.
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