DE4402613A1 - Verfahren und Anordnung zur Ermittlung von Nutzungsgebühren für Verkehrswege und/oder Verkehrsflächen - Google Patents
Verfahren und Anordnung zur Ermittlung von Nutzungsgebühren für Verkehrswege und/oder VerkehrsflächenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur
Ermittlung von Nutzungsgebühren für Verkehrswege und/oder
Verkehrsflächen.
Zur Erhebung von Nutzungsgebühren (Maut) für Verkehrswege,
insbesondere Straßen, sind verschiedene Verfahren
bekanntgeworden. Allgemeine Verbreitung haben bis jetzt
jedoch nur Mautstationen gefunden, an denen die Fahrzeuge
anhalten und nach Entrichtung der Maut die
gebührenpflichtige Straße befahren dürfen. Bei viel
befahrenen Straßen führt dieses trotz einer Vielzahl
einzelner Zahlstellen zu Staus. Auch Einrichtungen, bei
denen man in langsamer Fahrt eine Münze in einen Trichter
wirft, bringen nur beschränkt Abhilfe.
Darüber hinaus sind Verfahren zur automatischen Ermittlung
und Abbuchung von Nutzungsgebühren bekanntgeworden. Bei dem
in NTZ, Band 46 (1993), Heft 4 "Zukünftige automatische
Gebührenerfassung für den Straßenverkehr" beschriebenen
Verfahren werden Erhebungsstellen mit Einrichtungen
ausgerüstet, bei denen eine Kommunikation zwischen der
Erhebungsstelle und dem Fahrzeug stattfindet. Deshalb hat
die Überwachung der Zahlung auch unmittelbar beim Passieren
der meist als Brücke ausgeführten Erhebungsstelle zu
erfolgen. Ferner ist die Kommunikation nur in räumlich
begrenzten Zonen möglich, um eine Eindeutigkeit zwischen dem
Kommunizierenden und dem mit einer Kamera erfaßten Fahrzeug
zu garantieren. Ferner ist es wegen der begrenzten
Kommunikationszeiten nicht möglich, die im Bank- und
Kreditgewerbe üblichen Sicherheitsverfahren zum
elektronischen Geldtransfer anzuwenden. Außerdem müssen alle
Fahrzeuge mit kommunikationsfähigen Endgeräten ausgestattet
werden, um die Überwachungskameras passieren zu können, ohne
aufgenommen und als Nichtzahler betrachtet zu werden.
Ein in VDI Nachrichten vom 20.08.93, Seite 2 bis 3
beschriebenes Erfassungssystem nutzt eine
Positionsbestimmung des Fahrzeugs mit Hilfe des GPS-Systems
(Global Positioning System), mit welchem eine
Positionsbestimmung durch Satelliten erfolgt. Damit sind
lediglich virtuelle Erhebungsstellen erforderlich, so daß
der Aufwand für geeignete Bauwerke entfällt. Die Kontrolle
der jeweiligen Abbuchung basiert auf einer Kombination aus
Bankensystem und Kamera. Die sicherheitsrelevanten Vorgänge
zum Geldtransfer erfolgen ausschließlich lokal im Fahrzeug.
Da die Berechnung der Gebühren nur im Fahrzeug erfolgt, ist
eine verkehrsabhängige Dynamisierung der Tarife nicht
möglich. Wie auch bei dem erstgenannten bekannten Verfahren
ist eine Kontrolle nur während einer beschränkten
Verbindungsdauer zwischen dem kontrollierenden Fahrzeug und
einer festen Station möglich.
Auch sind alle Fahrzeuge zum Passieren eines
gebührenpflichtigen Streckenabschnitts mit elektronischen
Geräten auszustatten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur
Ermittlung von Nutzungsgebühren für Verkehrswege
vorzuschlagen, welches mit einem geringen Aufwand bezüglich
stationärer Einrichtungen arbeitet und bei welchem eine
sichere Übertragung der jeweils ermittelten Nutzungsgebühren
bis zu einer Abbuchung von einem Konto oder einer
Guthabenbörse des Benutzers möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mit
Hilfe einer in einem Fahrzeug befindlichen Einrichtung
aufgrund von Positionsdaten und Tarifdaten Nutzungsgebühren
berechnet und über ein Datenübertragungssystem an eine
Zentralstelle übertragen werden. Das erfindungsgemäße
Verfahren hat den Vorteil, daß grundsätzlich vorhandene
Infrastruktur, wie beispielsweise das GPS-System und
digitale Mobilfunknetze, benutzt werden kann. Ferner ist bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren vorteilhaft, daß zur
Übertragung der Nutzungsgebühren eine ausreichende Zeit zur
Verfügung steht, so daß alle Maßnahmen zur Sicherung der
Übertragung möglich sind. Außerdem sind die Erhebung der
Gebühren und die Überwachung zeitlich und örtlich
voneinander entkoppelt.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist nicht nur für Straßen,
sondern auch für andere Verkehrswege, wie Luft- und
Wasserstraßen und Schienenwege, anwendbar. Ferner können mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren Gebühren für das Befahren
bestimmter Verkehrszonen ermittelt werden, wie
beispielsweise Innenstadtbereiche.
Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
darin, daß die jeweils berechneten Nutzungsgebühren in einem
im Fahrzeug befindlichen Speicher aufsummiert werden und daß
bei einer vorgegebenen Höhe der aufsummierten
Nutzungsgebühren die Übertragung an die Zentralstelle
erfolgt. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, daß durch die
Übertragung an die Zentralstelle ein entsprechendes Guthaben
in dem Speicher abgelegt wird, von dem die jeweils
berechneten Gebühren abgebucht werden.
Diese Weiterbildung hat einerseits den Vorteil, daß die
Verbindungswege im Datenübertragungssystem nicht laufend -
das heißt wegen Pfennigbeträgen - belegt werden. Zum anderen
lassen die gemäß dieser Weiterbildung zur Zentralstelle
übertragenen Daten keinen Schluß auf Einzelheiten der
gefahrenen Strecke zu, was im Sinne eines personenbezogenen
Datenschutzes von Bedeutung ist.
Um jedoch eine Kontrolle der Ermittlung bzw. der Abrechnung
zu ermöglichen, ist gemäß einer anderen Weiterbildung
vorgesehen, daß in dem Speicher ferner vorübergehend
Kontrolldaten abgelegt werden, welche eine Kontrolle der
Gebührenberechnung ermöglichen, insbesondere Daten, welche
das Fahrzeug, die gefahrene Strecke, Datum, Uhrzeit und den
jeweils angewandten Tarifkennzeichnen.
Diese Kontrolldaten können vom Benutzer nach seinem Ermessen
bis zu einer gegebenenfalls erforderlichen Reklamation
gespeichert werden. Sie können jedoch auch während der Fahrt
auf dem gebührenpflichtigen Verkehrsweg zu Kontrollen
verwendet werden. Vorteilhaft ist bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren, wenn der Speicher eine Chipkarte ist. Hiermit
sind viele Vorteile verbunden, die sich durch die Chipkarte
als solche ergeben, beispielsweise die Einspeicherung einer
persönlichen Identifikation und die Möglichkeit, die
Chipkarte bei Nichtbenutzung des Fahrzeugs mit sich zu
führen, damit bei einer unberechtigten Fahrzeugbenutzung
nicht auch noch die Nutzungsgebühren zu Lasten des
Fahrzeughalters gehen. Es ist möglich, die Funktion für das
erfindungsgemäße Verfahren in einer Chipkarte zu
implantieren, die auch zur Teilnehmeridentifikation für ein
Mobilfunknetz dient.
Die eingangs erwähnte Benutzung des GPS-Systems zur
Positionsbestimmung ermöglicht grundsätzlich eine laufende
Positionsbestimmung, so daß die Nutzungsgebühren
beispielsweise nach tatsächlich gefahrenen Kilometern
abgerechnet werden könnten. Häufig wird jedoch eine
Einteilung der gebührenpflichtigen Verkehrswege in einzelne
Abschnitte nützlich sein, die zwischen Erhebungsstellen
liegen. Dabei werden die Positionsdaten Positionen von
vorgegebenen Erhebungsstellen zugeordnet.
Außer der Möglichkeit virtuelle Erhebungsstellen durch ein
Positionsermittlungssystem, wie beispielsweise das
GPS-System, vorzusehen, können bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren auch Erhebungsstellen in Form von Baken oder
Induktionsschleifen verwendet werden. Dabei hat das
erfindungsgemäße Verfahren gegenüber den bekannten Verfahren
den Vorteil, daß an diesen Erhebungsstellen lediglich den
passierenden Fahrzeugen eine Kennung der jeweiligen
Erhebungsstelle mitgeteilt werden muß. Dieses kann in sehr
kurzer Zeit erfolgen und ohne Rücksicht darauf, ob sich ein
Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Bereich der
Erhebungsstelle befinden und auf welchen Fahrspuren sich die
Fahrzeuge befinden.
Eine Benutzung von Funkortungssystemen, wie beispielsweise
des GPS-Systems, wird bei einer Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Verfahrens dadurch ermöglicht, daß mit
Hilfe der im Fahrzeug befindlichen Einrichtung die Position
des Fahrzeugs laufend ermittelt und mit vorgegebenen,
jeweils einer Erhebungsstelle eigenen Positionen verglichen
wird und daß bei Übereinstimmung die jeweilige Position als
Positionsdaten der Berechnung der Nutzungsgebühren
zugrundegelegt wird.
Dabei ist es möglich, daß die Positionen der
Erhebungsstellen in der im Fahrzeug befindlichen Einrichtung
gespeichert sind oder daß über das Datenübertragungssystem
in zeitlichen Abständen Positionen von Erhebungsstellen
übertragen werden oder daß über das Datenübertragungssystem
die Positionen von Erhebungsstellen in einem örtlich
beschränkten Bereich regelmäßig übertragen werden.
Je nach Erfordernissen bezüglich einer Dynamisierung der
Tarife kann vorgesehen sein, daß Tarifdaten in der im
Fahrzeug befindlichen Einrichtung fest in Form einer
Datenbank gespeichert sind oder daß die Tarifdaten von Zeit
zu Zeit über das Datenübertragungssystem übertragen und in
der Fahrzeugeinrichtung gespeichert werden oder daß über das
Datenübertragungssystem Tarifdaten für jeweils einen örtlich
beschränkten Bereich regelmäßig übertragen werden.
Eine Kontrolle der Gebührenermittlung und -abbuchung kann
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren in vorteilhafter Weise
mit den Erhebungsstellen nachgeschalteten
Überwachungseinrichtungen dadurch erfolgen, daß über das
Datenübertragungssystem der Fahrzeugeinrichtung mitgeteilt
wird, welchen Erhebungsstellen Überwachungseinrichtungen
nachgeschaltet sind, daß die Fahrzeugeinrichtung an diesen
Erhebungsstellen den Kontrolldatensatz der
Gebührenberechnung an der jeweiligen Erhebungsstelle aus dem
Speicher ausliest und über das Datenübertragungssystem zur
Überwachungseinrichtung überträgt, welche die empfangenen
Daten mit durch die Überwachungsstelle feststellbaren
Merkmalen (Kfz-Kennzeichen, Kfz-Typ) vergleicht.
Zum Schutz von personenbezogenen Daten kann dabei vorgesehen
sein, daß die von der Überwachungseinrichtung empfangenen
Kontrolldaten bei Übereinstimmung mit den von der
Überwachungseinrichtung gewonnenen Daten gelöscht werden. Im
Falle einer unberechtigten Benutzung des gebührenpflichtigen
Verkehrsweges ist eine Speicherung der Daten dann allerdings
bis zu einer Klärung und eventuellen Einleitung von
Zwangsmaßnahmen durch zuständige Organe erforderlich.
Fahrzeuge, die nicht mit einer für das erfindungsgemäße
Verfahren geeigneten Fahrzeugeinrichtung ausgestattet sind
und durch Vorauszahlung der Nutzungsgebühr die
gebührenpflichtige Strecke benutzen, können bei der
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ebenfalls
Überwachungseinrichtungen ungehindert passieren. Dazu ist
bei einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
vorgesehen, daß ferner Kontrolldaten erzeugt werden, wenn an
einer Zahlstelle eine Nutzungsgebühr für eine bestimmte
Strecke für ein bestimmtes Kraftfahrzeugkennzeichen
entrichtet wird, und daß die Kontrolldaten einer oder
mehreren Überwachungseinrichtungen zugeführt werden, die im
Bereich derjenigen Strecke liegen, für welche Nutzungsgebühr
gezahlt wurde.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann die Übertragung der
Daten zur Zentralstelle dadurch gesichert werden, daß die
Datenübertragung über an sich bekannte Verfahren zur
Authentifikation und Verschlüsselung abgesichert wird.
Vorzugsweise wird zur Verschlüsselung das DES-Verfahren
angewendet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung dieser Weiterbildung sieht
vor, daß Kfz-Kennzeichen, vorzugsweise durch ein
Triple-DES-Verfahren, einwegverschlüsselt werden. Mit derart
verschlüsselten Kennzeichen ist zwar ein zuverlässiger
Vergleich bei der Überwachung möglich, aus dem
verschlüsselten Code kann jedoch nicht mehr das Kennzeichen
selbst errechnet werden. Zur weiteren Erhöhung der
Sicherheit kann dabei vorgesehen sein, daß der zur
Verschlüsselung des Kfz-Kennzeichens vorgesehene Schlüssel
dynamisiert wird. Der vom Sicherheitsmodul (Chipkarte im
Fahrzeug bzw. Sicherheitsbereich der Zahlstelle) zu
verwendende aktuelle Schlüsselindex wird dann über eine
ebenfalls verschlüsselte Kommunikation übertragen. Zur
weiteren Sicherheit trägt bei, wenn alle
Sicherheitsrelevanten Abläufe in der Fahrzeugeinrichtung in
der Chipkarte und alle sicherheitsrelevanten Abläufe in der
Zentralstelle und an der Zahlstelle in gesicherten Bereichen
(sogenannte security box) abgewickelt werden.
Eine vorteilhafte Nutzung der bestehenden Infrastruktur ist
gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
dadurch möglich, daß das Datenübertragungssystem ein
digitales Mobilfunknetz ist, wobei vorzugsweise das digitale
Mobilfunknetz nach dem GSM-Standard aufgebaut ist.
Eine Anordnung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Fahrzeugeinrichtung eine digitale Funkeinrichtung, eine
Positionserfassungseinrichtung, einen Prozessor, eine
Eingabe- und eine Ausgabeeinheit umfaßt, wobei vorzugsweise
ein Chipkarten-Lese/Schreib-Gerät vorgesehen ist. Diese
Anordnung hat den Vorteil, daß praktisch alle Komponenten in
fahrzeuggerechter Ausführung, beispielsweise durch
Mobilfunknetze und Positionsbestimmungssysteme zur Verfügung
stehen.
Eine weitere vorteilhafte Anordnung ist dadurch
gekennzeichnet, daß die im Fahrzeug befindliche Einrichtung
mit einem Autoradio eine Baueinheit bildet. Dadurch sind
zusätzliche Vorkehrungen zur Aufnahme und zum elektrischen
Anschluß der Fahrzeugeinrichtung nicht erforderlich. Die
Antenne kann dabei derart ausgebildet sein, daß sie sowohl
als Empfangsantenne für das Autoradio als auch als Antenne
für den Mobilfunk dient.
Eine Weiterbildung dieser Anordnung besteht darin, daß eine
Anzeigevorrichtung (Display) des Autoradios als
Ausgabeeinheit dient. Ferner kann die Anordnung derart
ausgestaltet sein, daß als Eingabeeinheit eine vorzugsweise
durch Infrarot-Übertragung abgesetzte Tastatur dient.
Durch die gleichzeitige Anwendung eines
Positionsbestimmungssystems und eines Mobilfunknetzes kann
in einfacher Weise bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auch
ein Notruf dadurch erfolgen, daß durch die Betätigung eines
geeigneten Bedienelementes die Fahrzeugeinrichtung zur
Übertragung der jeweiligen Position einschließlich einer
Kennung, daß es sich um einen Notruf handelt, per
Datenübertragung veranlaßt wird. Diese Information kann dann
beispielsweise von der Zentralstelle über eine entsprechende
Datenleitung zu einer Polizeidienststelle weitergeleitet und
dort angezeigt werden. Auf dem gleichen Wege ist
beispielsweise auch eine Benachrichtigung von technischen
Notdiensten möglich. Im Falle eines Notrufs wird
zweckmäßigerweise die Anonymität aufgegeben und das
Kraftfahrzeugkennzeichen unverschlüsselt übertragen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung von Einrichtungen zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer Fahrzeugeinrichtung,
Fig. 3 ein Blockschaltbild einer Überwachungseinrichtung
und
Fig. 4 ein Blockschaltbild einer zentralen Einrichtung.
Fig. 1 zeigt eine gebührenpflichtige Straße 1 mit jeweils
zwei Fahrstreifen in jeder Richtung. Auf dem unterbrochen
dargestellten Abschnitt der Straße 1 befinden sich zwei
virtuelle Erhebungsstellen 2, 3. Der Erhebungsstelle 3 ist
eine Überwachungseinrichtung 4 zugeordnet. Ein Fahrzeug 5
befindet sich an der virtuellen Erhebungsstelle 3, ein
anderes Fahrzeug 6 im Bereich der Überwachungseinrichtung 4
und ein drittes Fahrzeug 7 ist auf dem Streckenabschnitt
zwischen den Erhebungsstellen. Zwischen den Fahrzeugen 5, 6,
7 und einer Zentralstelle 11 können über ein digitales
Mobilfunknetz 10 Daten übertragen werden. Die Zentralstelle
kann in sich hierarchisch strukturiert sein und mehrere
dezentrale Unterstellen besitzen, die Teilaufgaben
wahrnehmen, beispielsweise die Kommunikationsabwicklung
selbst.
Die Erhebungsstellen sind jeweils durch vorgegebene
geographische Positionen definiert. Mit Hilfe des nicht
dargestellten GPS-Systems wird im Fahrzeug laufend dessen
Position bestimmt und mit Positionen der Erhebungsstellen
verglichen. Bei Gleichheit wird festgestellt, daß sich
beispielsweise das Fahrzeug 5 in der Erhebungsstelle 3
befindet. Erreicht das Fahrzeug 5 später die Erhebungsstelle
2, so wird die Gebühr für die Strecke zwischen den
Erhebungsstellen 2 und 3 anhand des für diese Strecke
anwendbaren Tarifs berechnet und zuvor bereits gespeicherten
Nutzungsgebühren hinzuaddiert. Die Summe wird dann wiederum
gespeichert.
In der Fahrzeugeinrichtung ist ferner gespeichert, daß
hinter der Erhebungsstelle 3 eine Überwachungseinrichtung 4
angeordnet ist. Da dieses bei der Erhebungsstelle 3 der Fall
ist, wird die Fahrzeugeinrichtung veranlaßt, über das
digitale Mobilfunknetz 10 Kontrolldaten an die Zentralstelle
11 zu senden. Passiert ein Fahrzeug 6 die
Überwachungsstelle, werden mit Hilfe von Videokameras 13,
14, 15, 16 die Kennzeichen und gegebenenfalls die Umrisse
des Fahrzeuges 6 aufgenommen und mit Hilfe von
Bildverarbeitungseinrichtungen analysiert. Bei
Übereinstimmung der Kontrolldaten mit den aufgenommenen
Informationen werden die zur Zentralstelle 11 übertragenen
Daten gelöscht. Wird jedoch ein Fahrzeug 6 aufgenommen, für
das keine korrelierende Kontrolldaten vorliegen, erfolgt
über eine Ausgabeeinrichtung 17 eine Meldung, so daß die
unbefugte Benutzung verfolgt werden kann. Wie dieses im
einzelnen zu erfolgen hat, liegt außerhalb der Erfindung und
ist dem Betreiber überlassen. Vorzugsweise wird die weitere
Bearbeitung dieser Meldungen manuell erfolgen.
Haben die in der Fahrzeugeinrichtung summierten
Nutzungsgebühren eine vorgegebene Höhe erreicht, so stellt
die Fahrzeugeinrichtung über das Mobilfunknetz 10 eine
Verbindung zur Zentralstelle 11 her. Dahin werden neben der
Tatsache, daß die vorgegebenen Nutzungsgebühren erreicht
wurden, Daten, welche die zu belastende debitorische
Geldbörse identifizieren, übertragen. Der Speicher in der
Fahrzeugeinrichtung wird dann um den vorgegebenen Betrag
rückgesetzt. Falls es vorteilhaft erscheint, kann die
Zentralstelle 11 auch Rechnungen für den Fahrzeughalter bzw.
Benutzer erstellen und gegebenenfalls die Rechnungsbeträge
bei der Bank 12 des Benutzers einziehen.
Da für die Übertragung der Daten mit Hilfe des
Mobilfunknetzes wesentlich mehr Zeit als während des
Passierens einer Erhebungsstelle zur Verfügung steht, können
beliebige Verfahren zur Sicherung und zur Verschlüsselung
der Übertragung angewandt werden. So steht beispielsweise
genügend Zeit zum Aufbau einer bidirektionalen Verbindung
zur Verfügung, so daß bei Fehlern, die selbst bei Anwendung
von fehlerkorrigierenden Codes nicht korrigierbar sind, eine
Wiederholung der Übertragung erfolgen kann.
Der Tarif t an einer Erhebungsstelle i wird in der
Fahrzeugeinrichtung von der Chipkarte durch einen Satz von
Parametern und einer Einheitengrundgebühr x nach folgender
Formel bestimmt:
tErhebungsstelle(i) = a · xno + b · xn1 + c · xn2 + . . .
Die Potenzen n0, n1, n2 usw. können dabei alle gleich oder
aufsteigend sein oder beliebigen anderen Definitionen
folgen. Jeder Parameter (a, b, c . . . ) steht für eine
definierte Einflußgröße - beispielsweise a für den
Kraftfahrzeugtyp, b für das Datum, c für die Uhrzeit, d für
die Fahrzeugdichte u. a. Die Einheitengrundgebühr x hat die
Dimension eines Geldwertes, so daß das Ergebnis der Formel
die zu entrichtende Gebühr ergibt. Nach der
Gebührenberechnung werden die entsprechenden Einheiten
zunächst lokal in der Chipkarte von einem Zwischenkonto
abgebucht. Minimalbeträge von wenigen Pfennigen müssen
dadurch nicht mit dem vollständigen Sicherungsverfahren des
elektronischen Geldtransfers einzeln übertragen werden,
sondern werden auf der Chipkarte gesammelt.
Jede Abbuchung von Gebühren auf der Chipkarte wird in Form
eines Kontrolldatensatzes in einem Transaktionsspeicher auf
der Chipkarte mitprotokolliert. Dieser Datensatz wird, wie
oben beschrieben, zur Überwachung benötigt und dient ferner
dem Karteninhaber als Nachweis für eventuelle
Reklamationsfälle.
Bei der Übertragung von summierten Gebühren über das
Mobilfunknetz brauchen keine Daten über die zurückgelegte
Strecke, beispielsweise die einzelnen passierten
Erhebungsstellen, übertragen zu werden. Dieses hat den
Vorteil, daß ein Rückschluß auf eine konkrete Fahrtstrecke
nicht mehr möglich ist.
Fig. 2 stellt ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels
einer Fahrzeugeinrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens dar. Zur Steuerung der
einzelnen Abläufe dient ein Prozessor 21, der unter anderem
einen Festspeicher 22 für das Programm und einen
Schreib/Lese-Speicher 23 für veränderliche Daten enthält. An
den Prozessor 21 ist ein Ortungsgerät 24 und eine
Sende/Empfangs-Einrichtung 25 zur mobilen Datenkommunikation
angeschlossen. Die Sende/Empfangs-Einrichtung 25 kann
beispielsweise nach dem GSM-Standard arbeiten und
gegebenenfalls auch mit einem Mobilfunkgerät vereinigt sein.
Ferner sind an den Prozessor 21 eine Anzeigeeinheit 26,
beispielsweise ein LCD-Display, und eine Eingabeeinheit 27
angeschlossen. Schließlich ist der Prozessor 21 mit einem
Chipkarten-Lese/Schreib-Gerät 28 verbunden, in welches eine
Chipkarte 29 einführbar ist, die einen Prozessor 30, einen
Festspeicher 31 und einen Datenspeicher 32 enthält.
Die in Fig. 3 dargestellte Überwachungseinrichtung umfaßt
mehrere Videokameras 41, die gegebenenfalls im
Infrarotbereich arbeiten, und Scheinwerfer bzw.
Infrarotscheinwerfer 42.
Die von den Videokameras 41 erzeugten Signale werden einem
Bildverarbeitungsrechner 43 zugeführt, mit dem eine
Kennzeichenerkennung möglich ist. An den
Bildverarbeitungsrechner 43 ist eine
Sende/Empfangs-Einrichtung 44 angeschlossen, mit welcher zur
und von der Zentralstelle 11 Daten übertragen werden können.
Die in Fig. 4 dargestellte Zentralstelle besteht aus einem
Verarbeitungsrechner 51, der neben den üblichen
Speichereinrichtungen eine Sicherheitsbox 52 umfaßt. An den
Verarbeitungsrechner 51 sind Sende/Empfangs-Einrichtungen
53, 54, 55 angeschlossen zur Kommunikation mit dem
Mobilfunknetz 10, mit Überwachungseinrichtungen 4 und mit
Banken 12 (Fig. 1).
Zur Erhebung von Gebühren und Überwachung von Fahrzeugen
ohne eine Fahrzeugeinrichtung kann wie folgt vorgegangen
werden. Für die Strecke, welche benutzt werden soll, ist im
voraus an einer vorzusehenden Zahlstelle Benutzungsgebühr
für einen bestimmten Zeitraum unter Angabe des
Kraftfahrzeugkennzeichens zu zahlen. Dadurch werden
entsprechende Kontrolldatensätze erzeugt. Diese werden den
Überwachungsstationen zugeführt, die im Bereich der Strecke
liegen, für die bezahlt wurde. Dadurch wird auf dieser
Strecke während des angegebenen Zeitraums das Fahrzeug beim
Passieren einer Überwachungseinrichtung als "korrekt
bezahlt" eingestuft, wenn die von der
Überwachungseinrichtung aufgenommenen Daten mit dem
Kontrolldatensatz übereinstimmen. In diesem Fall werden die
auf das Fahrzeug bezogenen Daten wieder gelöscht.
Liegt keine Übereinstimmung vor, handelt es sich um Nicht- oder
um Falschzahler. Für diese können Zwangsmaßnahmen, wie
etwa ein Bußgeldbescheid, eingeleitet werden.
Claims (26)
1. Verfahren zur Ermittlung von Nutzungsgebühren für
Verkehrswege und/oder Verkehrsflächen, dadurch
gekennzeichnet, daß mit Hilfe einer in einem Fahrzeug
befindlichen Einrichtung aufgrund von Positionsdaten und
Tarifdaten Nutzungsgebühren berechnet und über ein
Datenübertragungssystem an eine Zentralstelle übertragen
werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die jeweils berechneten Nutzungsgebühren in einem im
Fahrzeug befindlichen Speicher aufsummiert werden und daß
bei einer vorgegebenen Höhe der aufsummierten
Nutzungsgebühren die Übertragung an die Zentralstelle
erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
durch die Übertragung an die Zentralstelle ein
entsprechendes Guthaben in dem Speicher abgelegt wird, von
dem die jeweils berechneten Gebühren abgebucht werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Speicher ferner vorübergehend
Kontrolldaten abgelegt werden, welche eine Kontrolle der
Gebührenberechnung ermöglichen, insbesondere Daten, welche
das Fahrzeug, die gefahrene Strecke und den jeweils
angewandten Tarifkennzeichnen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Speicher eine Chipkarte ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Positionsdaten Positionen von
vorgegebenen Erhebungsstellen zugeordnet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
mit Hilfe der im Fahrzeug befindlichen Einrichtung die
Position des Fahrzeugs laufend ermittelt und mit
vorgegebenen, jeweils einer Erhebungsstelle eigenen
Positionen verglichen wird und daß bei Übereinstimmung die
jeweilige Position als Positionsdaten der Berechnung der
Nutzungsgebühren zugrundegelegt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Positionen der Erhebungsstellen in der im Fahrzeug
befindlichen Einrichtung gespeichert sind.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
über das Datenübertragungssystem in zeitlichen Abständen
Positionen von Erhebungsstellen übertragen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
über das Datenübertragungssystem die Positionen von
Erhebungsstellen in einem örtlich beschränkten Bereich
regelmäßig übertragen werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Tarifdaten in der im Fahrzeug
befindlichen Einrichtung fest in Form einer Datenbank
gespeichert sind.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tarifdaten von Zeit zu Zeit über das
Datenübertragungssystem übertragen und in der
Fahrzeugeinrichtung gespeichert werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß über das Datenübertragungssystem
Tarifdaten für jeweils einen örtlich beschränkten Bereich
regelmäßig übertragen werden.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei Erhebungsstellen Überwachungseinrichtungen
nachgeschaltet sind, dadurch gekennzeichnet, daß über das
Datenübertragungssystem der Fahrzeugeinrichtung mitgeteilt
wird, welchen Erhebungsstellen Überwachungseinrichtungen
nachgeschaltet sind, daß die Fahrzeugeinrichtung an diesen
Erhebungsstellen den Kontrolldatensatz der
Gebührenberechnung an der jeweiligen Erhebungsstelle aus dem
Speicher ausliest und über das Datenübertragungssystem zur
Überwachungseinrichtung überträgt, welche die empfangenen
Daten mit durch die Überwachungsstelle feststellbaren
Merkmalen (Kfz-Kennzeichen, Kfz-Typ) vergleicht.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die von der Überwachungseinrichtung empfangenen
Kontrolldaten bei Übereinstimmung mit den von der
Überwachungseinrichtung gewonnenen Daten sofort gelöscht
werden.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß ferner Kontrolldaten erzeugt werden,
wenn an einer Zahlstelle eine Nutzungsgebühr für eine
bestimmte Strecke für ein bestimmtes
Kraftfahrzeugkennzeichen entrichtet wird, und daß die
Kontrolldaten einer oder mehreren Überwachungseinrichtungen
zugeführt werden, die im Bereich derjenigen Strecke liegen,
für welche Nutzungsgebühr gezahlt wurde.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübertragung über an
sich bekannte Verfahren zur Authentifikation und
Verschlüsselung abgesichert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Verschlüsselung das DES-Verfahren angewendet wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß Kfz-Kennzeichen, vorzugsweise durch ein
Triple-DES-Verfahren, einwegverschlüsselt werden.
20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Datenübertragungssystem ein
digitales Mobilfunknetz ist.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das digitale Mobilfunknetz nach dem GSM-Standard aufgebaut
ist.
22. Anordnung zur Ermittlung von Nutzungsgebühren für
Verkehrswege und/oder Verkehrsflächen, dadurch
gekennzeichnet, daß eine im Fahrzeug befindliche Einrichtung
eine digitale Funkeinrichtung (25), eine
Positionserfassungseinrichtung (24), einen Prozessor (21),
eine Eingabe- (27) und eine Ausgabeeinheit (26) umfaßt.
23. Anordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
ferner ein Chipkarten-Lese/Schreib-Gerät (28) vorgesehen
ist.
24. Anordnung nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die im Fahrzeug befindliche Einrichtung
mit einem Autoradio eine Baueinheit bildet.
25. Anordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Anzeigevorrichtung (Display) des Autoradios als
Ausgabeeinheit (26) dient.
26. Anordnung nach einem der Ansprüche 24 oder 25, dadurch
gekennzeichnet, daß als Eingabeeinheit (27) eine
vorzugsweise durch Infrarot-Übertragung abgesetzte Tastatur
dient.
Priority Applications (13)
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