DE4402502A1 - Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, insbesondere für Haushaltswasch- bzw. Spülmaschinen - Google Patents
Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, insbesondere für Haushaltswasch- bzw. SpülmaschinenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine
Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, insbesondere eine
Überflutungsschutzvorrichtung für Haushaltswasch- bzw.
Spülmaschinen.
Bei Haushaltswasch- bzw. Spülmaschinen besteht
gewöhnlich die Gefahr der Überflutung der Wohnung durch
eine plötzlich auftretende Leckage des Zulauf- oder
Ablaufsystems für Wasser oder Reinigungsflüssigkeit; die
Ursachen dieser plötzlich auftretenden Leckagen können
beispielsweise auf Störungen der inneren Einrichtungen
der Maschine (Elektroventil oder Zulauf-Druckwächter
usw.) oder auf defekte Zulauf- oder Ablaufleitungen für
die Reinigungsflüssigkeit zurückzuführen sein.
Zu diesem Zweck sind Überflutungsschutzvorrichtungen
bekannt, die eine ständige Kontrolle des Vorhandenseins
eventueller Leckagen ermöglichen. Solche Vorrichtungen
verfügen in der Regel über ein Elektroventil, das sich am
Anfang der Wasserzufuhrleitung befindet, und einen
Schwimmer, der sich in einem Wasserauffangbecken
befindet, das seinerseits unterhalb des Spül- bzw.
Laugenbehälters der Maschine positioniert ist; im Falle
einer Funktionsstörung der Vorrichtungen im Inneren der
Maschine läuft das Wasser über und wird in diesem
Auffangbecken gesammelt, wobei die daraus resultierende
Bewegung des Schwimmers einen elektrischen Schalter
betätigt, der ein elektrisches Signal an das
Elektroventil sendet, das die Schließung desselben
bewirkt.
Es sind auch Vorrichtungen des erwähnten Typs bekannt,
bei denen ein Rohr das Zulaufrohr umschließt, so daß,
falls letzteres undicht sein sollte, die auslaufende
Flüssigkeit, die andernfalls zu einer Überflutung führen
würde, in das erwähnte Sammelbecken fließen kann.
Zur Feststellung von Leckagen und zur Fernsteuerung des
Elektroventils zum Absperren des Flüssigkeitsstroms
werden bekannterweise auch Vorrichtungen mit
elektronischen Sensoren oder auch pneumatische Systeme
verwendet.
Einige der bekannten Vorrichtungsarten ermöglichen keinen
vollkommenen Schutz durch eine einzige Vorrichtung, da
sie lediglich entweder die Leckagen am Zulaufrohr oder
die Leckagen im Inneren der Wasch- bzw. Spülmaschine
feststellen.
Die Funktionsweise derjenigen Vorrichtungen, die diesen
doppelten Schutz gewähren, beruht hingegen auf
elektrischen und/oder elektronischen Einrichtungen und
kann demnach Sicherheitsprobleme mit sich bringen,
beispielsweise aufgrund der Tatsache, daß Elektrizität in
der Nähe des Wasserleitungsnetzes vorhanden ist.
Ebenso können Probleme bezüglich der Zuverlässigkeit
auftreten, wenn beispielsweise die Stromversorgung
unterbrochen wird oder wenn die Bauteile verschleißen.
Die erwähnten pneumatischen Vorrichtungen, die an und für
sich eher komplex sind, erweisen sich als empfindlich und
haben den Nachteil, häufig nicht korrekt zu
funktionieren, wenn es zu Drosselstellen in der
pneumatischen Leitung kommt, weil ein Zulaufrohr
abgeknickt ist oder kleine Leckstellen auftreten, die zu
Kompressionsverlusten im Arbeitskreislauf führen. Es
können aber auch Verunreinigungen im pneumatischen
Kreislauf die Ursache sein.
Ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik liegt
oder Erfindung die Aufgabe zugrunde, die oben aufgeführten
Probleme zu lösen und insbesondere eine
Überflutungsschutzvorrichtung aufzuzeigen, die unter
allen Anwendungsbedingungen zuverlässig ist, für deren
Funktion keine elektrischen oder pneumatischen Bauteile
erforderlich sind und die einfach, wirtschaftlich und
relativ klein ist.
Die Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch
eine Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, insbesondere
eine Überflutungsschutzvorrichtung für Haushaltswasch- bzw.
Spülmaschinen gelöst, die folgende Teile umfaßt:
- - Absperrorgane, die an einer Leitung angebracht sind, über die eine Flüssigkeit von einem ersten Punkt, z. B. einem Wasseranschluß, einem zweiten Punkt, z. B. einer Haushaltswasch- bzw. Spülmaschine, zugeführt wird, wobei die Absperrorgane dazu geeignet sind, den Strom dieser Flüssigkeit zu unterbrechen;
- - Sensoren, die zur Feststellung von Flüssigkeit an einer bestimmten Stelle geeignet sind, insbesondere an einer in bezug auf die normale Flüssigkeitsverwendung ungewöhnlichen Stelle, wobei die Sensoren sich in einer von den Absperrorganen entfernten Position befinden, und
- - Antriebsorgane die, für den Fall, daß die Sensoren das Vorhandensein von Flüssigkeit an der bestimmten Stelle festgestellt haben, dazu geeignet sind, einen Befehl von den Sensoren an die Absperrorgane weiterzugeben, der dazu geeignet ist, die Aktivierung der Absperrorgane hervorzurufen, so daß der Flüssigkeitszustrom zum zweiten Punkt unterbrochen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsorgane zur Weiterleitung des Befehls von den Sensoren zu den Absperrorganen unter Verwendung ausschließlich mechanischer Teile hergestellt sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung und
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen im einzelnen
angegeben.
Die Sicherheitsvorrichtung nach der Erfindung läßt sich
grundsätzlich in jede Schlauchverbindung einsetzen, wenn
die entsprechenden Kupplungseinrichtungen zum Ankuppeln
der Sicherheitsvorrichtung vorgesehen sind. Anstelle
solcher Kupplungseinrichtungen kann aber auch eine
herkömmliche Schellenverbindung treten. In jedem Fall
bewirkt die Sicherheitsvorrichtung, daß immer dann eine
wirkungsvolle Unterbrechung der Flüssigkeitsströmung
durch die Sicherheitsvorrichtung in die nachgeordneten
die Flüssigkeit aufnehmenden Systeme erfolgt, wenn der
Sensor feststellt, daß in dem gegen Überflutung oder
gegen Feuchtigkeit schlechthin zu schützenden Raum
Flüssigkeit vorhanden ist, und die weitere Zuführung von
Flüssigkeit unterbunden werden soll. Dadurch werden
zugleich aber auch die ggf. über die
Sicherheitsvorrichtung mit Flüssigkeit versorgten
angeschlossenen wasserverbrauchenden Vorrichtungen, wie
die angesprochenen Waschmaschinen und Spülmaschinen,
geschützt. Die Erfindung ist deshalb nicht nur im
Hausbereich, sondern auch im industriellen Bereich oder
im Laborbereich einsetzbar, immer dort, wo die
Flüssigkeitszufuhr im Störungsfall in Abhängigkeit von
ausgetretener Flüssigkeit unterbunden werden soll. Die
Flüssigkeit kann deshalb sowohl Wasser aber auch eine
andere Flüssigkeit sein, z. B. Öl, Benzin,
Reinigungsflüssigkeit usw., die durch ein Rohrsystem
gepumpt werden. Die Sicherheitsvorrichtung ist also auch
in jedes Rohrsystem integrierbar. Es versteht sich dabei
von selbst, daß das dehnbare Element der jeweiligen
Flüssigkeit angepaßt sein muß, d. h. das Dehnverhalten muß
immer sichergestellt sein, wenn die betreffende
Flüssigkeit in dem Raum im Bereich des Sensors vorhanden
ist. Dies ist durch verschiedene Schwämme auf einfache
Weise realisierbar, die in ihrer Zellstruktur und
Material der betreffenden Flüssigkeit angepaßt sind.
Weitere Eigenschaften und Vorzüge der vorliegenden
Erfindung ergeben sich eindeutig aus der folgenden
detaillierten Beschreibung sowie aus den beigefügten
Zeichnungen, die lediglich Beispiel- und keineswegs
Ausschließlichkeitscharakter haben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht im Aufriß der Vorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Ansicht im Schnitt der Vorrichtung gemäß
der Erfindung im normalen Betriebszustand,
ausgeführt entlang der Schnittlinie A-A von
Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht im Schnitt der Vorrichtung gemäß
der Erfindung nach einem Einsatz, ausgeführt
entlang der Schnittlinie A-A von Fig. 1;
Fig. 4 eine Ansicht im Schnitt eines Teils der
Vorrichtung, ausgeführt entlang der
Schnittlinie B-B von Fig. 2 und
Fig. 5 eine Ansicht der Vorrichtung aus Fig. 1,
installiert an einer Haushaltswasch- bzw.
Spülmaschine und angeschlossen an einen
Wasseranschluß.
Auf den Zeichnungen wird die Vorrichtung, die Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist, als Ganzes mit 1
bezeichnet; diese Vorrichtung 1 umfaßt grundsätzlich eine
Ventilgruppe 2, eine Sensorengruppe zur Feststellung von
Wasser 3 und ein biegsames Verbindungselement (13, 15)
zwischen der Ventilgruppe 2 und der Sensorengruppe 3.
Zur Ventilgruppe 2 gehört ein Körper 4 mit einer
Flüssigkeitseingangsleitung 5, die beispielsweise mittels
einer Überwurfmutter 6 an einen Hahn des Wassernetzes
angeschlossen werden kann. Ferner ist sie mit einer
Flüssigkeitsausgangsleitung 7 ausgestattet, die an einem
Ende mit dem Zulaufrohr 8 verbunden ist; zu diesem Zweck
ist ein Element 9, zum Beispiel eine Schelle, vorgesehen,
mit der das Zulaufrohr 8 an einem geformten Endstück 10
des Körpers 4 befestigt wird; das entgegengesetzte Ende
des Zulaufrohrs 8 ist mit einem Anschluß 11 ausgestattet,
über den beispielsweise die Verbindung zu einer Wasch- bzw.
Spülmaschine hergestellt werden kann.
Das Zulaufrohr 8 ist von einem Schutzrohr 12 umgeben, in
dessen Inneren sich außerdem eine Ummantelung 13
befindet, die mit dem Körper 4 der Ventilgruppe 2 durch
einen speziellen Anschluß 14 verbunden ist; die
Ummantelung 13 dient als Schutz und Führung für ein
biegsames Element 15, das beispielsweise aus einem
biegsamen Stahlkabel oder einem selbstschmierenden
synthetischen Kabel bestehen kann. Dieses Kabel 15
verfügt an einem Ende über einen Endverschluß 16, der in
einen Haltestift 17 eingesetzt ist, in dessen Inneren
außerdem eine Spiralfeder 18 eingesetzt ist; dieser Stift
17 ist in einem vertikalen Sitz 19 verschiebbar, der in
den Körper 4 der Ventilgruppe 2 eingelassen ist; wie aus
Fig. 2 ersichtlich ist, kann das Kabel 15 also einen
direkten Zug auf den Stift 17 oder einen Schub auf die
Feder 18 ausüben; diese Feder 18 stellt eine Sicherung
gegen eine falsch ausgeführte Reaktivierung der
Vorrichtung 1 nach einem Einsatz und einen Ausgleich der
Längen- und/oder Funktionsabweichungen des Kabels 15 dar.
Dies wird im folgenden Teil der vorliegenden Beschreibung
noch deutlicher. Mit 20 wird ein Läufer bezeichnet, der
in einem geeigneten Sitz im Körper der Ventilgruppe 2
eingelassen ist und in eine Richtung verschiebbar ist,
die im wesentlichen rechtwinklig zu derjenigen des
Stiftes 17 verläuft. An einem Ende dieses Läufers 20
befindet sich eine Verlängerung 21, die in die
Flüssigkeitsausgangsleitung 7 ragt, während das
entgegengesetzte Ende (20B, Fig. 3) so gearbeitet ist,
das es nach einem Einsatz der Vorrichtung 1 aus dem
Körper 4 der Ventilgruppe 2 austritt. Im mittleren Teil
des Läufers 20 ist ein Flanschteil 20A eingearbeitet, der
gemeinsam mit dem Stift 17 den Läufer 20 zusammengedrückt
auf einer Feder 22 hält; in dieser Situation wird der
Läufer 20, wie in Fig. 2 dargestellt, von dem Stift 17 in
einer Position gehalten, in der die Verlängerung 21 einen
Verschluß 23 eines bekannten Typs offen hält, der dazu
geeignet ist, in Schließposition die Eingangsleitung 4 zu
verschließen (Fig. 3); der Verschluß ist mit einer
Dichtung 24 ausgestattet und von der Reaktion einer
zusammengedrückten Feder 25 abhängig.
Wie aus der vorangegangenen Beschreibung hervorgeht, ist
die Gruppe der Elemente 17-25 also praktisch ein
Absperrventil für die in die Vorrichtung 1
hineinströmende Flüssigkeit, das aus rein mechanischen
Teilen und mit äußerst kleinen Abmessungen hergestellt
ist.
Das dem Kupplungspunkt mit dem Endverschluß 16
gegenüberliegende Ende des biegsamen Elements oder Kabels
15 ist mit einem gleichartigen Endverschluß 26
ausgestattet, der an eine Spindel 27 angebunden und im
Körper 28 der Sensorengruppe 3 beweglich ist; diese
Spindel 27, die dem Schub durch eine zusammengedrückte
Spiralfeder 29 ausgesetzt ist, enthält im mittleren
Bereich eine Vertiefung 30; unter den in Fig. 2
dargestellten Voraussetzungen, das heißt bei Betrieb der
Vorrichtung unter normalen Bedingungen, ist in diese
Vertiefung ein Kupplungszahn 31 eingerastet, der Teil
eines Stößels 32 ist (siehe auch Fig. 4) - wie man sehen
kann, wird dieser Stößel 32 von einer Feder 33 nach unten
auf ein dehnbares Element 34 gedrückt, das sich beim
Kontakt mit einer Flüssigkeit ausdehnt; dieses
ausdehnbare Element 34 ist im abgebildeten Fall ein
wasserfreier, getrockneter und zusammengedrückter
Schwamm, der sich bei Kontakt mit Flüssigkeit auf mehr
als das doppelte seines ursprünglichen Volumens ausdehnen
kann und so eine Kraft entwickelt, die stark genug ist,
den Stößel 32 auch gegen die Wirkung der Feder 33 zu
heben.
Das dehnbare Element 34 befindet sich in einer Kammer
35, die im unteren Bereich des Körpers 28 der
Wassersensorengruppe 3 eingelassen ist; diese Kammer 35
ist unten mit einem entfernbaren Verschluß 36
verschlossen, der mit Öffnungen 37 für den
Flüssigkeitseintritt versehen ist.
In Fig. 5 enthält die schematische Darstellung eine mit
einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
ausgestatteten Haushaltswasch- bzw. Spülmaschine 40,
z. B. ein Geschirrspüler.
Wie man sehen kann, ist die Vorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung über das Verbindungsstück 6 an
einen Wasseranschluß 41 und über das Verbindungsstück 11
an ein Elektroventil 42, das gewöhnlich für den
Wassereinlaß verwendet wird, sowie über eine Rohrleitung
43 an einen Spül- bzw. Laugenbehälter 44 angeschlossen;
das Elektroventil 42 wird hier nicht beschrieben, da
Funktion und Form bekannt sind und keinen Beitrag zur
Ausführung der Sicherheitseinrichtung gemäß der Erfindung
leisten.
Die Wassersensorengruppe 3 ist im unteren Teil des
Auffangbeckens 45 positioniert, das sich unterhalb des
Behälters 44 befindet und durch die Schwerkraft alles
eventuell austretende, entweder schon in der Maschine
befindliche oder zugeführte Wasser auffängt.
Im folgenden ist die Funktionsweise der Vorrichtung, die
Gegenstand dieser Erfindung ist, beschrieben.
Ist der Wassersensor nicht aktiviert (d. h. entsprechend
der Darstellung in Fig. 2 und 4), kann die durch die
Leitung 5 eintretende Flüssigkeit weiter in Leitung 7 und
folglich in das Zuflußrohr 8 fließen; dies wird dadurch
ermöglicht, daß der Stift 17 den Läufer 20 über seine
Verlängerung 21 in einer Position hält, in der der
Verschluß 23 geöffnet ist - um den Flüssigkeitszustrom zu
unterbrechen muß also das normalerweise geöffnete Ventil
(17-25) geschlossen werden, wodurch wiederum der
Verschluß 23 betätigt wird. Gehen wir nun davon aus, es
tritt eine Leckage auf, die vielleicht durch die
Funktionsstörung eines (nicht dargestellten)
Druckwächters hervorgerufen wird, der die Wasserzufuhr
zur Maschine 40 überwacht, und durch diesen Umstand läuft
in den Behälter 44 ständig Wasser, was wiederum zu einem
Überlaufen des Wassers aus dem Behälter in das Becken 45
führt - eine andere Ursache könnte ein defektes
Zulaufrohr 8 sein, wobei das aus dem Rohr 8 austretende
Wasser über das Schutzrohr 12 in eben dieses Becken 45
laufen würde.
In einem solchen Fall würde die Flüssigkeit im Becken 45
durch die Öffnungen 37 in die Kammer 35 der
Sensorengruppe 3 eindringen; dadurch kommt die
Flüssigkeit mit dem dehnbaren Element 34 in Kontakt, das
sich ausdehnt und den Stößel 32 nach oben bewegt; diese
Bewegung des Stößels 32 bewirkt das Auskuppeln des
Zahns 31, der seinerseits die Spindel 27 freisetzt; in
diesem Augenblick drückt die Spiralfeder 29 die Spindel
27 nach rechts, und als Folge davon wird der Endverschluß
26 gezogen; die Bewegung der Feder 29 und der Spindel 27
"verstärken" sehr rasch die Ausdehnung des Elements 34
und verursachen so auch einen Zug des biegsamen Elements
15 und folglich des Stiftes 17, der in seinen Sitz 19
nach unten gezogen wird.
Bei der Abwärtsbewegung löst sich der Stift 17 vom
Flansch 20A und der Läufer 20, der der Kraft der sich
ausdehnenden Feder 22 ausgesetzt ist, wird freigesetzt
und nach rechts bewegt.
Die daraus resultierende Verschiebung der Verlängerung 21
als Teil des Läufers 20 verursacht die Schließung des
Verschlusses 23, welcher von der Ausdehnreaktion der
entsprechenden Feder 25 abhängt, wodurch das Abfließen
der Flüssigkeit in die Leitung 8 und demnach in das
Elektrogerät 40 verhindert wird.
Nachdem die Vorrichtung in Funktion getreten ist,
befindet sie sich daher in dem in Fig. 3 dargestellten
Zustand; aus dieser Darstellung geht hervor, daß infolge
der Ausdehnung von Element 34 der Zahn 31 des Stößels 32
sich aus der Vertiefung 30 gelöst hat, so daß die
verschiebbare Spindel 27, durch den Schub der Feder 29,
einen Zug auf das biegsame Element 15 ausübt. Der Stift
17 hat den Läufer 20 freigesetzt, dieser hat, unter
Einwirkung der Feder 22, das Schließen des Verschlusses
23 hervorgerufen.
Bei Auftreten von Flüssigkeit in einem unüblichen Bereich
(im vorliegenden Fall Becken 45) verhindert die
Vorrichtung daher erfindungsgemäß den weiteren Zufluß von
Flüssigkeit in die verriegelte Wasch- bzw. Spülmaschine
und verhindert somit eine Überflutung.
Für die Reaktivierung der Vorrichtung 1 nach dem
Feststellen einer Leckage sollte möglichst ein Fachmann
hinzugezogen werden, der im Inneren der Sensorengruppe 3
eingreifen muß, um sie wieder in den normalen
Betriebszustand zu versetzen und somit künftige
Überflutungen zu vermeiden.
Die Funktionsbereitschaft der Vorrichtung 1 wird in einer
ganz bestimmten Reihenfolge wiederhergestellt; genauer
gesagt ist zunächst das dehnbare Element 34
auszutauschen, wobei der Verschluß 36 abgenommen wird;
anschließend wird die Spindel 27 manuell solange im
Bereich 27A gedrückt, bis der Zahn 31 des Stößels 32
wieder in die Vertiefung 30 einrastet, um die erwähnte
Spindel 27 zurückzuhalten und die Feder 29
zusammenzudrücken.
Unter diesen Voraussetzungen bewirkt das biegsame Element
15 ein Zusammendrücken der Feder 18 über den Endverschluß
16; diese Feder 18 übt wiederum einen Schub auf den Stift
17 aus, der auf den äußeren Rand des Flansches 20A
drückt.
Drückt man den Läufer 20 manuell im Bereich 20B (Fig. 3),
verschiebt sich der Flansch 20A nach links, und unter dem
Schub der Feder 18 hebt sich der Stift 17, um dann wieder
zusammen mit dem Flansch 20A den Läufer 20 in der
Position von Fig. 2 zu halten; die entsprechend geformte
Verlängerung 21 sorgt dann erneut für die Öffnung des
Verschlusses 23.
Bezüglich der Wiedereinrichtung der Vorrichtung gemäß der
Erfindung ist anzumerken, daß das Vorhandensein der Feder
18 einen Schutz gegen das falsche Wiedereinrichten der
Vorrichtung bietet. Tatsächlich erlaubt der Druck, der
unter Umständen beispielsweise vom Benutzer auf den
Läufer 20-20B ausgeübt wird, keine dauerhafte
Wiedereinrichtung, solange das dehnbare Element 34 nicht
ausgetauscht und die Spindel 27 nicht wieder eingestellt
ist; Diese bindende Reihenfolge bei der Wiedereinrichtung
der Vorrichtung wird durch die Feder 18 erreicht, die die
Wiedereinrichtung der Ventilgruppe 2 nach der
Sensorengruppe 3 ermöglicht; mit anderen Worten ruft die
Wiedereinrichtung der oben beschriebenen Sensorengruppe 3
eine Bewegung des biegsamen Elements oder Kabels hervor,
diese Bewegung bewirkt jedoch nur das Zusammendrücken der
Feder 18 im Inneren des Stiftes 17, da letzterer nach
oben hin durch den Flansch 20A blockiert wird; wenn dann
der Läufer 20 manuell verschoben wird, setzt die
Verschiebung des Flansches 20A den Stift 17 frei, der
sich eben unter Einwirkung der Feder 18 in die
Sperrposition erheben kann.
Dieselbe Feder 18 hat auch die wichtige Funktion,
eventuelle Abweichungen in der Länge des biegsamen
Elements 15 auszugleichen.
Aus der abgegebenen Beschreibung gehen die Eigenschaften
der Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, die Gegenstand
dieser Erfindung ist, klar hervor. Ebenso sind auch
dessen Vorzüge deutlich geworden. Diese sind insbesondere
durch die extreme Einfachheit in der Ausführung und
Funktionsweise der Vorrichtung begründet, welche auf der
ausschließlichen Verwendung von mechanischen Teilen
beruht (es werden also keine elektrischen oder
pneumatischen Bauteile verwendet), die ein korrektes
Funktionieren unter den unterschiedlichsten
Anwendungsbedingungen gewährleisten. Vorteilhaft sind auch
die geringen Abmessungen sowie die niedrigen Kosten.
Weitere Vorzüge ergeben sich aus:
- - dem Vorhandensein eines Systems zum Schutz gegen unsachgemäße Wiederherstellung der Funktionsbereitschaft nach einem Einsatz der Vorrichtung;
- - der Möglichkeit eines ständigen Schutzes auch bei abgeschaltetem Elektrogerät oder bei unzureichender Stromversorgung;
- - der vollständigen Eliminierung von elektrischem Strom in der Nähe des Wassernetzes;
- - dem Vorhandensein eines automatischen Systems zum Ausgleich von Abweichungen des entferntliegenden Auslöseelements;
- - dem Vorhandensein eines biegsamen und robusten Auslöseelements, das die Auslösung des Ziehens und/oder Zusammendrückens der Ventilgruppe auch über große Entfernungen ermöglicht, ohne daß es zu Störungen beim Einsatz kommt. Darüberhinaus ist hervorzuheben, daß es für die Sensorengruppe 3 keine besonderen Eichungen und keine Einschränkungen bei der Positionierung gibt, ganz im Gegensatz zu den Schwimmsensoren, die in bekannten Vorrichtungen dieser Art verwendet werden und für die man zwangsläufig ein Sammelbecken für Flüssigkeit benötigt.
Die Sensorengruppe 3 der Vorrichtung gemäß der Erfindung
kann hingegen an jeder beliebigen Stelle angebracht
werden, an der das Auftreten von Flüssigkeit als Störung
anzusehen ist: In der Tat kann die Sensorengruppe 3 bei
speziellen Anwendungen der Vorrichtung mit geeigneten
Mitteln auch in umgekehrter Arbeitsstellung befestigt
werden oder aber im rechten Winkel zu der in Fig. 1-5
dargestellten Weise befestigt werden, wobei die Öffnungen
37 an die zu überwachende Fläche grenzen.
Aus diesen Gründen wäre es vorteilhaft, die beschriebene
Vorrichtung als separaten Bausatz zu liefern, der direkt
vom Anwender erworben, eingebaut und nach einem Einsatz
wieder funktionsbereit gemacht werden könnte; dies würde
sich als besonders vorteilhaft erweisen, da ein
Überflutungsschutz auch für diejenigen Wasch- bzw.
Spülmaschinen angeboten werden könnte, die nicht mit
einem Sammelbecken wie unter der Nummer 45 in Fig. 5
dargestellt ausgestattet sind; bei einer solche Anwendung
könnte die Sensorengruppe in der Nähe des Spül- bzw.
Laugenbehälters installiert werden, um gegebenenfalls
ein Überlaufen desselben festzustellen und
dementsprechend zum Einsatz zu kommen; die Gruppe könnte
auch auf dem Boden des Raumes installiert werden, in dem
die Maschine aufgestellt ist.
Weitere Varianten sind beispielsweise auch für die
Position des Verschlusses 36 und die Anordnung der
Öffnungen 37 am Körper der Sensorengruppe 3 denkbar. In
dem in Fig. 1-4 dargestellten Fall liegen Verschluß und
Öffnungen nur wenig höher als die Flächen, auf denen die
Sensorengruppe 3 aufliegt, weshalb die Leckageflüssigkeit
eine gewisse Mindesthöhe erreichen muß, um mit dem
dehnbaren Element 34 in Berührung zu kommen und so den
Einsatz der Vorrichtung 1 hervorzurufen - es steht jedoch
außer Zweifel, daß der Verschluß am Boden aufliegen
könnte, um einen prompten Einsatz der Vorrichtung 1 zu
gewährleisten, und gegebenenfalls könnten Öffnungen für
den Eintritt von Flüssigkeit auch im untersten Bereich
der Seitenwände der Kammer 35 angebracht werden. In jedem
Fall steht fest, daß vom Fachmann zahlreiche andere
Varianten der hier beispielhaft beschriebenen
Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen erstellt werden
können, ohne daß dies den Neuerungscharakter der
Erfindungsidee beeinträchtigen würde.
Claims (18)
1. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, insbesondere
eine Überflutungsschutzvorrichtung für Haushaltswasch- bzw.
Spülmaschinen, die folgende Teile umfaßt:
- - Absperrorgane (2), die an einer Leitung (8) angebracht sind, über die eine Flüssigkeit von einem ersten Punkt, z. B. einem Wasseranschluß (41), einem zweiten Punkt, z. B. einer Haushaltswasch- bzw. Spülmaschine (40), zugeführt wird, wobei die Absperrorgane dazu geeignet sind, den Zustrom dieser Flüssigkeit zu unterbrechen;
- - Sensoren (3), die zur Feststellung von Flüssigkeit an einer bestimmten Stelle (45) geeignet sind, insbesondere an einer in bezug auf die normale Flüssigkeitsverwendung ungewöhnlichen Stelle, wobei die Sensoren (3) sich in einer von den Absperrorganen (2) entfernten Position befinden, und
- - Antriebsorgane (13, 15, 16, 18, 26) die, für den Fall, daß die Sensoren (3) das Vorhandensein von Flüssigkeit an der bestimmten Stelle (45) festgestellt haben, dazu geeignet sind, einen Befehl von den Sensoren (3) an die Absperrorgane (2) weiterzugeben, der dazu geeignet ist, die Aktivierung der Absperrorgane (2) hervorzurufen, so daß der Flüssigkeitszustrom zu dem zweiten Punkt unterbrochen wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebsorgane zur Weiterleitung des Befehls von
den Sensoren (3) zu den Absperrorganen (2) unter
Verwendung ausschließlich mechanischer Teile (13, 15, 16,
18, 26) hergestellt sind.
2. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß auch die
Absperrorgane (2) ausschließlich unter Verwendung
mechanischer Teile hergestellt sind (2).
3. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß auch die
Sensoren ausschließlich unter Verwendung mechanischer
Teile hergestellt sind (3).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zu den mechanischen
Antriebsorganen ein biegsames Element (15) zum Ziehen
und/oder Zusammendrücken gehört, insbesondere ein Draht
oder halbstarres Kabel, das sich in einer Ummantelung
(14) befindet und somit in zwei entgegengesetzte
Richtungen verschiebbar ist.
5. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zu den
Sensoren ein bei Berührung mit Wasser dehnbares Element
(34) gehört, insbesondere ein wasserfreier
zusammengedrückter Schwamm, der sich in der Kammer (30)
befindet, die mit Öffnungen (37) versehen ist, die es
ermöglichen, daß die unter Umständen an der erwähnten
bestimmten Stelle (45) vorhandene Leckageflüssigkeit mit
dem dehnbaren Element (34) in Berührung kommen kann.
6. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zu den
Sensoren mechanische Teile (30, 31, 32, 33, 27, 29)
gehören, welche die Ausdehnungsbewegung des dehnbaren
Elements (34) in eine Zugbewegung des biegsamen Elements
(15) umwandeln.
7. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach
vorangegangenem Patentanspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausdehnbewegung des
dehnbaren Elements (34) das Ausklinken eines ersten
beweglichen Elements (31, 32) von einem zweiten
beweglichen Element (27) bewirkt, das sich unter
Einwirkung eines elastischen Elements (29) so verschiebt,
daß es einen Zug auf das dehnbare Element (15) ausübt.
8. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß unter den mechanischen
Absperrelementen ein Ventil ist, das normalerweise offen
ist und zu dem insbesondere ein Läufer (20-21) gehört,
der durch ein Sperrelement (17) ein Verschlußelement (23-
25) in geöffneter Position hält.
9. Sicherheitsvorrichtung nach vorangegangenem
Patentanspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sperrelement (17)
mit dem biegsamen Element (15) verbunden ist, und daß der
auf letzteres ausgeübte Zug das Sperrelement (17) so
verschiebt, daß der Läufer (20-21) freigesetzt wird und
sich unter Einwirkung des elastischen Elements (22)
verschieben kann, was folglich das Schließen der
Verschlußvorrichtung (23-25) bewirkt.
10. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach mindestens
einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem Feststellen
einer Leckage und dem daraus resultierenden Einsatz des
Systems die Vorrichtung (1) erneut verwendbar ist,
insbesondere nach einer manuellen Wiedereinrichtung der
Sensoren (3) und der Absperrorgane (2).
11. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach dem
vorangegangenen Patentanspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß ein System zum Schutz
vor unsachgemäßer Wiedereinrichtung der Vorrichtung (1)
vorgesehen ist, das in der zwingend notwendigen
Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge bei der
Wiedereinrichtung der Sensoren (3) und der Absperrorgane
(2) besteht.
12. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sensoren (3) wieder in Betrieb genommen werden, indem das
dehnbare Element (34) ausgetauscht wird und das erste
bewegliche Element (31, 32) wieder mit dem zweiten
beweglichen Element (27) eingerastet wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10, 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Absperrorgane (2) nach der Wiedereinrichtung der Sensoren
(3) wieder eingerichtet werden müssen, wobei der Läufer
(20-21) in Bewegung gesetzt wird, bis das Sperrelement
(17) unter dem Zusammendrücken des biegsamen Elements
(15) wieder in die Ausgangsposition zurückkehrt und die
Verschlußvorrichtung (23-25) in geöffneter Stellung hält.
14. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen, gemäß
mindestens einem der vorangegangenen Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
Einrichtungen (18) zum Ausgleich der Bewegungs- und/oder
Längenabweichungen des biegsamen Elements (15) vorhanden
sind.
15. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen nach mindestens
einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leitung (8) und das
biegsame Element (15) von ein und demselben Schutzrohr
(12) umschlossen sind.
16. Sicherheitsvorrichtung gegen Leckagen,
gekennzeichnet durch die Verwendung
in einem Schlauch- oder Zuleitungsrohrsystem zum Zuführen
von Flüssigkeiten im Haushalt, Labor- und
Fertigungsbetrieben und/oder für die Versorgung von
angeschlossenen Maschinen oder Vorrichtungen, wobei der
Sensor auf dem Boden des zu schützenden Raumes oder der
Auffangwanne für austretende Flüssigkeiten angeordnet
ist.
17. Sicherheitsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherheitsvorrichtung mit ihrem Einleitungspunkt
an einen Wasserhahn und mit ihrem Ausleitungspunkt an
eine Maschine, die mit Wasser versorgt werden soll, oder
an ein Schlauchsystem, über das das Wasser weitergeleitet
wird, angekoppelt ist.
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