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DE4401378A1 - Trockenpartie für eine Papiermaschine - Google Patents

Trockenpartie für eine Papiermaschine

Info

Publication number
DE4401378A1
DE4401378A1 DE19944401378 DE4401378A DE4401378A1 DE 4401378 A1 DE4401378 A1 DE 4401378A1 DE 19944401378 DE19944401378 DE 19944401378 DE 4401378 A DE4401378 A DE 4401378A DE 4401378 A1 DE4401378 A1 DE 4401378A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drying
drying section
section according
outlet gap
width
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19944401378
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Dr Steiner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JM Voith GmbH
Original Assignee
JM Voith GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JM Voith GmbH filed Critical JM Voith GmbH
Priority to DE19944401378 priority Critical patent/DE4401378A1/de
Publication of DE4401378A1 publication Critical patent/DE4401378A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F5/00Dryer section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F5/02Drying on cylinders
    • D21F5/04Drying on cylinders on two or more drying cylinders

Landscapes

  • Paper (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es sind zahlreiche derartiger Trockenpartien bekanntgeworden. Nur beispielshalber wird verwiesen auf
(1) DE-GM 91 14 814
(2) DE 43 07 625 A1
(3) DE-GM 92 10 310
(4) US-A-38 68 780
Bei Trockenpartien dieser Art sind die Trockenzylinder meist in einer Reihe angeordnet, wobei die Zentren der einzelnen Zylinder auf einer Geraden liegen. Die genannten Siebsaugwalzen sind ebenfalls in einer Reihe angeordnet, und die beiden Reihen verlaufen parallel zueinander. Häufig umfaßt eine Trockenpartie mehrere Trockengruppen, die derart aufgebaut sind, wie im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben.
Die zu trocknende Papierbahn umschlingt bei ihrem Lauf - genau wie das siebführende Trockensieb - abwechselnd einen Trockenzylinder und eine Siebsaugwalze. Bei diesem Lauf liegt die Papierbahn beim Umschlingen eines jeden Trockenzylinders unmittelbar an dessen Mantelfläche an, während sich das Trockensieb außen befindet, so daß die Papierbahn zwischen der Mantelfläche und dem Trockensieb sandwichartig eingehüllt ist. Beim Lauf um die einzelnen Siebsaugwalzen ist dies umgekehrt: Hier liegt das Trockensieb an der Mantelfläche der Siebsaugwalze an, während sich die Papierbahn außen befindet.
Der Innenraum der Siebsaugwalze ist im allgemeinen an eine Unterdruckquelle angeschlossen. Der Mantel der Siebsaugwalze weist Bohrungen auf, so daß sich der Unterdruck auf das umschlingende Trockensiebband, wie auch auf die umschlingende Papierbahn, überträgt. Hierdurch wird ein einwandfreies Umlenken der Papierbahn sichergestellt.
Wie im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben, umfaßt jede Trockenpartie bzw. jede Trockengruppe eine Vielzahl von Taschen. Diese sind gebildet aus einem Siebtrumm, das von einem Trockenzylinder abläuft und auf die nachfolgende Siebsaugwalze aufläuft, anschließend von der vom Trockensieb nicht umschlungenen Umfangsfläche, sodann von jenem Siebtrumm, das von der Siebsaugwalze abläuft und auf den nachfolgenden Trockenzylinder aufläuft, sowie aus einer in den beiden Randbereichen des Trockensiebes angeordneten Absperrwand und einer Sperre zwischen dem ablaufenden und dem auflaufenden Trockenzylinder.
Statt in den Siebsaugwalzen Unterdruck zu erzeugen, kann man auch die natürliche Ventilation ausnutzen, die sich in der einzelnen Tasche abspielt. Der Tasche strömt nämlich Luft zu, die eingeschleppt wird von dem in die Tasche einlaufenden Trockensieb. Andererseits wird aus der Tasche Luft entfernt, und zwar durch das die Tasche verlassende Trockensieb. Ein Unterdruck in der Tasche entsteht dann, wenn man - was bekannt ist - vom einlaufenden Trockensieb die Luft-Grenzschicht abschabt, so daß allenfalls eine geringe Menge Leckageluft eintreten kann, daß aber das aus der Tasche austretende Trockensieb gleichwohl Luft herausschleppt.
Der Unterdruck in den Taschen ist durchaus erwünscht, er sorgt nämlich dafür, daß die Papierbahn beim Ablaufen von einem jeden Trockenzylinder an das Trockensieb herangesaugt wird und somit nicht der Mantelfläche des Trockenzylinders folgt.
Es hat sich gezeigt, daß die Größe des Vakuums in den Taschen eine große praktische Bedeutung hat. Ist das Vakuum zu niedrig, so ist das Ablösen der Papierbahn vom ablaufenden Trockenzylinder nicht sichergestellt. Ist es zu hoch, so wird die Papierbahn zu stark an das ablaufende Trumm des Trockensiebes herangezogen, was zu Siebmarkierungen führen kann, vor allem dann, wenn die Papierbahn noch sehr feucht ist. Leider hängt die Größe des Vakuums noch von anderen Faktoren ab, die nicht frei beeinflußbar sind, vor allem von der Geschwindigkeit der Papiermaschine.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trockenpartie gemäß dem Oberbegriff derart zu gestalten, daß sich die Größe des Vakuums frei und willkürlich beeinflussen läßt.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Damit läßt sich die Größe des Vakuums in der Tasche ohne großen baulichen Aufwand jederzeit optimieren. Es läßt sich damit zuverlässig vermeiden, daß die Papierbahn der Mantelfläche des ablaufenden Trockenzylinders folgt, oder daß es zu einer Siebmarkierung in der Papierbahn kommt, oder zu einer Luft-Rückströmung in die Tasche.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht einen Ausschnitt aus einer Trockenpartie für eine Papiermaschine. Man erkennt dort einen ersten Trockenzylinder 1, eine Siebsaugwalze 2, einen zweiten Trockenzylinder 3 sowie ein Trockensieb 4 mit einem ablaufenden Siebtrumm 4.1 und einem auflaufenden Siebtrumm 4.2. Zwischen den beiden Siebtrummen ist eine Tasche 5 gebildet. Die Tasche 5 ist an ihren beiden Seiten - d. h. im Bereich der Bahnränder - jeweils von einer Sperrwand 6 abgesperrt. Randabdichtungen 6.1, 6.2 sorgen für eine praktische gasdichte Absperrung.
Zwischen den beiden Trockenzylindern 1, 3 befindet sich eine Sperre 7. Diese weist eine Filzdichtung 7.1 auf, eine Klappe 7.2 und einen Tragbalken 7.3. Dabei sorgt die Filzdichtung 7.1 für ein weitgehendes Abschaben der vom Trockensieb 4 mitgeschleppten Luft-Grenzschicht, so daß lediglich durch Leckage eine geringe Luftmenge in die Tasche 5 einströmen kann. Die Klappe 7.2 hingegen läßt sich im Sinne des Doppelpfeiles 7.4 verschwenken, so daß der zwischen dem freien Ende der Klappe 7.2 und dem Trockensiebtrumm 4.2 verbleibende Spalt einstellbar ist.
Fig. 2 zeigt den Gegenstand von Fig. 1 in der Ansicht A- A, und zwar nur dessen Randbereich sowie geringfügig vergrößert.
Man erkennt hieraus wiederum die beiden Trockensieb-Trumme 4.1, 4.2, die Sperrwand 6 sowie die beiden Randabdichtungen 6.1 und 6.2.
Eine Besonderheit besteht in einer Randsaugzone 8. Diese ist im wesentlichen aus einer Wand 8.1 gebildet, die sich im Randbereich über die Länge des Siebtrummes 4.1 hinweg erstreckt. Die Randsaugzone 8 ist einerseits abgedichtet durch die Randabdichtung 6.1, andererseits durch eine weitere Abdichtung 8.2. Diese Randsaugzone kann während des Betriebes künstlich besaugt werden.
Die Randsaugzone kann hilfreich sein bei dem Aufführen des sogenannten Bändels. Dies ist ein schmaler Streifen, welcher beim Anfahren der Papiermaschine aus der im Entstehen begriffenen Papierbahn herausgetrennt und durch die gesamte Papiermaschine hindurchlaufen gelassen wird. Die Randsaugzone 8 kann jedoch auch beidseitig, d. h. jeweils an einem Bahnrand, vorgesehen werden. In diesem Falle kann sie dazu ausgenutzt werden, die Bahnschrumpfung, die normalerweise beim Trocknen der Papierbahn auftritt, in Querrichtung zu behindern oder gar zu verhindern, indem die Bahnränder an den Rändern des Trockensiebes 4 durch Saugung mehr oder minder fixiert werden.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist die Sperre 7 gemäß der Ausführungsform von Fig. 1 geringfügig abgewandelt. Statt der schwenkbaren Klappe ist eine Blende 7.5 vorgesehen, mit welcher sich die Weite des dort herrschenden Spaltes in kontrollierter und willkürlicher Weise jederzeit, d. h. auch während des Betriebes verändern läßt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 umfaßt die Sperre 7 zunächst wieder eine Filzdichtung 7.1, eine Klappe 7.2 sowie einen Tragbalken 7.3, die die beiden vorgenannten Elemente trägt. Tragbalken 7.3 trägt als weiteres Element ein Luftleitblech 7.5. Dieses Luftleitblech erstreckt sich quer zur Laufrichtung der Papierbahn im allgemeinen über deren gesamte Breite. In Laufrichtung der Papierbahn erstreckt es sich ein Stück Wegs in die Tasche 5 hinein. An seinem auflaufseitigen Ende - das sich in Tasche 5 befindet - ist es geringfügig aufgebogen. Luftleitblech 7.5 ist an seinem ablaufseitigen Ende an Tragbalken 7.3 fest verankert. Klappe 7.2 greift gelenkig an Luftleitblech 7.5 an, so daß bei einem Verschwenken der Klappe 7.2 die Neigung des Luftleitbleches 7.5, das im allgemeinen biegsam ist, veränderbar ist. Im allgemeinen wird man diese Neigung derart einstellen, daß sich die Weite des Spaltes zwischen Luftleitblech 7.5 und auflaufendem Trockensiebtrumm 4.2 in Laufrichtung vergrößert.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist bei der Sperre 7 statt einer Filzdichtung ein elastischer Schaber 7.6 vorgesehen. Das Element zum Einstellen der Spaltweite am Ende des ablaufenden Trumms 4.2 kann wiederum eine schwenkbare Klappe sein - siehe Klappe 7.2 in Fig. 1 - eine verstellbare Blende (siehe Blende 7.5) in Fig. 3, oder ein anderes Element.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 ist die Sperre 7 wie folgt ausgeführt: Ein Tragbalken 7.3 trägt eine verschiebbare Blende 7.1 zum Einstellen des Einlaufspaltes in die Tasche 5. Der Balken 7.3 trägt ferner ein Verstellblech 7.5 zum Verändern der Weite des Auslaufspaltes am Ende des Trockensiebtrummes 4.2. Dieses Blech erstreckt sich in diesem Falle über die gesamte Breite des Trockensiebes 4 und damit auch der Papierbahn. Es könnte im Bedarfsfall auch nur einen Teil der Breite des Trockensiebes 4 überdecken. In Laufrichtung erstreckt es sich über einen wesentlichen Teil der Länge des Trockensiebtrummes 4.2. Es ist derart angeordnet, daß es mit dem Trockensiebtrumm 4.2, in Laufrichtung gesehen, einen spitzen Winkel 7.7 bildet. Es ist an Tragbalken 7.3 verschiebbar befestigt, so daß sich - wie erwähnt - der Auslaufspalt verändern läßt. Statt einer verschiebbaren Befestigung kommt jedoch auch eine unverschiebbare Befestigung in Betracht.
Das Verstellblech 7.5 ist im allgemeinen elastisch, so daß es sich bei Druckeinwirkung verbiegen läßt. Dies hat den Vorteil, daß sich die Weite des Auslaufspaltes in Abhängigkeit vom Unterdruck in der Tasche 5 selbsttätig einstellt.
Dieser Zusammenhang ist in Fig. 7 dargestellt. Das Diagramm zeigt den Verlauf der Spaltweite in Abhängigkeit vom Unterdruck in der Siebsaugwalze 2. Dies bedeutet, daß der Druck in der Tasche 5 aufgebaut wird aus einem Unterdruck, der im Inneren der Siebsaugwalze 2 herrscht, sowie aus dem Druck, der sich in der Tasche durch die eingangs genannte natürliche Ventilation von selbst aufbaut. Es versteht sich, daß zumindest in gewissen Fällen auch auf jeglichen, zwangsweise in der Siebsaugwalze angelegten, Unterdruck verzichtet werden könnte, so daß lediglich mit dem natürlichen Unterdruck in der Tasche 5 gearbeitet wird. Wie man aus dem Diagramm erkennt, stellt sich bei einem bestimmten Unterdruck in der Tasche eine maximale Weite des Auslaufspaltes ein. Im vorliegenden Falle beträgt diese Weite 5 mm. Dieser Wert hat sich in manchen Fällen als optimal erwiesen.

Claims (11)

1. Trockenpartie für eine Papiermaschine
  • 1.1 mit mindestens zwei in einer ersten Reihe angeordneten beheizbaren Trockenzylindern (1, 3);
  • 1.2 mit in einer zweiten Reihe angeordneten Zylindern oder Leitwalzen (2);
  • 1.3 mit einem Trockensieb (4), das eine geschlossene Schlaufe bildet und das abwechselnd einen Trockenzylinder (1) und eine Leitwalze (2) umschlingt;
  • 1.4 mit mindestens einer Tasche (5), die gebildet ist aus einem Siebtrumm (4.1), das von einem Trockenzylinder oder einer Walze (1) abläuft und auf die nachfolgende Leitwalze (2) aufläuft, der Umfangsfläche, die vom Trockensieb nicht umschlungen ist, dem von der Leitwalze (2) ablaufenden, auf den nachfolgenden Trockenzylinder oder die nachfolgende Walze (3) auflaufenden Siebtrumm (4.2), je einer in den beiden Randbereichen des Trockensiebes (4) angeordneten Absperrwand (6) sowie einer Sperre (7) zwischen dem ablaufenden und dem auflaufenden Siebtrumm (4.1, 4.2);
  • 1.5 die Sperre (7) bildet mit dem Trockensieb (4) am auflaufenden Trockenzylinder (3) einen maschinenbreiten Auslaufspalt;
    gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • 1.6 die Weite des Auslaufspaltes ist einstellbar.
2. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitwalze (2) eine Saugleitwalze ist.
3. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Weite des Auslaufspaltes eine Klappe (7.2) vorgesehen ist, die um eine zu den Achsen der Trockenzylinder (1, 3) parallelen Achse verschwenkbar ist.
4. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Weite des Auslaufspaltes eine Blende (7.5) vorgesehen ist.
5. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Weite des Auslaufspaltes ein Leitblech (7.5) vorgesehen ist.
6. Trockenpartie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitblech (7.5) wenigstens annähernd parallel zum auflaufenden Trockensiebtrumm (4.2) verläuft.
7. Trockenpartie nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitblech (7.5) - Seitenansicht gesehen - nur über einen Teil seiner Länge an einer Tragkonstruktion (7.3) befestigt ist, während es mit einem anderen Teil seiner Länge frei auskragt.
8. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitblech elastisch ist.
9. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitblech in Laufrichtung des Trockensiebes verstellbar ist.
10. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Weite des Einlaufspaltes einstellbar ist.
11. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einem Randbereich des Trockensiebes (4) eine sich über die Länge des ablaufenden Siebtrummes (4.1) erstreckende Saugzone (8) zugeordnet ist.
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