DE4401378A1 - Trockenpartie für eine Papiermaschine - Google Patents
Trockenpartie für eine PapiermaschineInfo
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- D—TEXTILES; PAPER
- D21—PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
- D21F—PAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
- D21F5/00—Dryer section of machines for making continuous webs of paper
- D21F5/02—Drying on cylinders
- D21F5/04—Drying on cylinders on two or more drying cylinders
Landscapes
- Paper (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
Es sind zahlreiche derartiger Trockenpartien
bekanntgeworden. Nur beispielshalber wird verwiesen auf
(1) DE-GM 91 14 814
(2) DE 43 07 625 A1
(3) DE-GM 92 10 310
(4) US-A-38 68 780
(1) DE-GM 91 14 814
(2) DE 43 07 625 A1
(3) DE-GM 92 10 310
(4) US-A-38 68 780
Bei Trockenpartien dieser Art sind die Trockenzylinder
meist in einer Reihe angeordnet, wobei die Zentren der
einzelnen Zylinder auf einer Geraden liegen. Die genannten
Siebsaugwalzen sind ebenfalls in einer Reihe angeordnet,
und die beiden Reihen verlaufen parallel zueinander. Häufig
umfaßt eine Trockenpartie mehrere Trockengruppen, die
derart aufgebaut sind, wie im Oberbegriff von Anspruch 1
beschrieben.
Die zu trocknende Papierbahn umschlingt bei ihrem Lauf -
genau wie das siebführende Trockensieb - abwechselnd einen
Trockenzylinder und eine Siebsaugwalze. Bei diesem Lauf
liegt die Papierbahn beim Umschlingen eines jeden
Trockenzylinders unmittelbar an dessen Mantelfläche an,
während sich das Trockensieb außen befindet, so daß die
Papierbahn zwischen der Mantelfläche und dem Trockensieb
sandwichartig eingehüllt ist. Beim Lauf um die einzelnen
Siebsaugwalzen ist dies umgekehrt: Hier liegt das
Trockensieb an der Mantelfläche der Siebsaugwalze an,
während sich die Papierbahn außen befindet.
Der Innenraum der Siebsaugwalze ist im allgemeinen an eine
Unterdruckquelle angeschlossen. Der Mantel der
Siebsaugwalze weist Bohrungen auf, so daß sich der
Unterdruck auf das umschlingende Trockensiebband, wie auch
auf die umschlingende Papierbahn, überträgt. Hierdurch wird
ein einwandfreies Umlenken der Papierbahn sichergestellt.
Wie im Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben, umfaßt jede
Trockenpartie bzw. jede Trockengruppe eine Vielzahl von
Taschen. Diese sind gebildet aus einem Siebtrumm, das von
einem Trockenzylinder abläuft und auf die nachfolgende
Siebsaugwalze aufläuft, anschließend von der vom
Trockensieb nicht umschlungenen Umfangsfläche, sodann von
jenem Siebtrumm, das von der Siebsaugwalze abläuft und auf
den nachfolgenden Trockenzylinder aufläuft, sowie aus einer
in den beiden Randbereichen des Trockensiebes angeordneten
Absperrwand und einer Sperre zwischen dem ablaufenden und
dem auflaufenden Trockenzylinder.
Statt in den Siebsaugwalzen Unterdruck zu erzeugen, kann
man auch die natürliche Ventilation ausnutzen, die sich in
der einzelnen Tasche abspielt. Der Tasche strömt nämlich
Luft zu, die eingeschleppt wird von dem in die Tasche
einlaufenden Trockensieb. Andererseits wird aus der Tasche
Luft entfernt, und zwar durch das die Tasche verlassende
Trockensieb. Ein Unterdruck in der Tasche entsteht dann,
wenn man - was bekannt ist - vom einlaufenden Trockensieb
die Luft-Grenzschicht abschabt, so daß allenfalls eine
geringe Menge Leckageluft eintreten kann, daß aber das aus
der Tasche austretende Trockensieb gleichwohl Luft
herausschleppt.
Der Unterdruck in den Taschen ist durchaus erwünscht, er
sorgt nämlich dafür, daß die Papierbahn beim Ablaufen von
einem jeden Trockenzylinder an das Trockensieb herangesaugt
wird und somit nicht der Mantelfläche des Trockenzylinders
folgt.
Es hat sich gezeigt, daß die Größe des Vakuums in den
Taschen eine große praktische Bedeutung hat. Ist das Vakuum
zu niedrig, so ist das Ablösen der Papierbahn vom
ablaufenden Trockenzylinder nicht sichergestellt. Ist es zu
hoch, so wird die Papierbahn zu stark an das ablaufende
Trumm des Trockensiebes herangezogen, was zu
Siebmarkierungen führen kann, vor allem dann, wenn die
Papierbahn noch sehr feucht ist. Leider hängt die Größe des
Vakuums noch von anderen Faktoren ab, die nicht frei
beeinflußbar sind, vor allem von der Geschwindigkeit der
Papiermaschine.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Trockenpartie gemäß dem Oberbegriff derart zu gestalten,
daß sich die Größe des Vakuums frei und willkürlich
beeinflussen läßt.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von
Anspruch 1 gelöst. Damit läßt sich die Größe des Vakuums in
der Tasche ohne großen baulichen Aufwand jederzeit
optimieren. Es läßt sich damit zuverlässig vermeiden, daß
die Papierbahn der Mantelfläche des ablaufenden
Trockenzylinders folgt, oder daß es zu einer Siebmarkierung
in der Papierbahn kommt, oder zu einer Luft-Rückströmung in
die Tasche.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht einen Ausschnitt aus einer
Trockenpartie für eine Papiermaschine. Man erkennt dort
einen ersten Trockenzylinder 1, eine Siebsaugwalze 2, einen
zweiten Trockenzylinder 3 sowie ein Trockensieb 4 mit einem
ablaufenden Siebtrumm 4.1 und einem auflaufenden Siebtrumm
4.2. Zwischen den beiden Siebtrummen ist eine Tasche 5
gebildet. Die Tasche 5 ist an ihren beiden Seiten - d. h. im
Bereich der Bahnränder - jeweils von einer Sperrwand 6
abgesperrt. Randabdichtungen 6.1, 6.2 sorgen für eine
praktische gasdichte Absperrung.
Zwischen den beiden Trockenzylindern 1, 3 befindet sich
eine Sperre 7. Diese weist eine Filzdichtung 7.1 auf, eine
Klappe 7.2 und einen Tragbalken 7.3. Dabei sorgt die
Filzdichtung 7.1 für ein weitgehendes Abschaben der vom
Trockensieb 4 mitgeschleppten Luft-Grenzschicht, so daß
lediglich durch Leckage eine geringe Luftmenge in die
Tasche 5 einströmen kann. Die Klappe 7.2 hingegen läßt sich
im Sinne des Doppelpfeiles 7.4 verschwenken, so daß der
zwischen dem freien Ende der Klappe 7.2 und dem
Trockensiebtrumm 4.2 verbleibende Spalt einstellbar ist.
Fig. 2 zeigt den Gegenstand von Fig. 1 in der Ansicht A-
A, und zwar nur dessen Randbereich sowie geringfügig
vergrößert.
Man erkennt hieraus wiederum die beiden Trockensieb-Trumme
4.1, 4.2, die Sperrwand 6 sowie die beiden Randabdichtungen
6.1 und 6.2.
Eine Besonderheit besteht in einer Randsaugzone 8. Diese
ist im wesentlichen aus einer Wand 8.1 gebildet, die sich
im Randbereich über die Länge des Siebtrummes 4.1 hinweg
erstreckt. Die Randsaugzone 8 ist einerseits abgedichtet
durch die Randabdichtung 6.1, andererseits durch eine
weitere Abdichtung 8.2. Diese Randsaugzone kann während des
Betriebes künstlich besaugt werden.
Die Randsaugzone kann hilfreich sein bei dem Aufführen des
sogenannten Bändels. Dies ist ein schmaler Streifen,
welcher beim Anfahren der Papiermaschine aus der im
Entstehen begriffenen Papierbahn herausgetrennt und durch
die gesamte Papiermaschine hindurchlaufen gelassen wird.
Die Randsaugzone 8 kann jedoch auch beidseitig, d. h.
jeweils an einem Bahnrand, vorgesehen werden. In diesem
Falle kann sie dazu ausgenutzt werden, die Bahnschrumpfung,
die normalerweise beim Trocknen der Papierbahn auftritt, in
Querrichtung zu behindern oder gar zu verhindern, indem die
Bahnränder an den Rändern des Trockensiebes 4 durch Saugung
mehr oder minder fixiert werden.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist die Sperre 7
gemäß der Ausführungsform von Fig. 1 geringfügig
abgewandelt. Statt der schwenkbaren Klappe ist eine Blende
7.5 vorgesehen, mit welcher sich die Weite des dort
herrschenden Spaltes in kontrollierter und willkürlicher
Weise jederzeit, d. h. auch während des Betriebes verändern
läßt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 umfaßt die Sperre 7
zunächst wieder eine Filzdichtung 7.1, eine Klappe 7.2
sowie einen Tragbalken 7.3, die die beiden vorgenannten
Elemente trägt. Tragbalken 7.3 trägt als weiteres Element
ein Luftleitblech 7.5. Dieses Luftleitblech erstreckt sich
quer zur Laufrichtung der Papierbahn im allgemeinen über
deren gesamte Breite. In Laufrichtung der Papierbahn
erstreckt es sich ein Stück Wegs in die Tasche 5 hinein. An
seinem auflaufseitigen Ende - das sich in Tasche 5 befindet
- ist es geringfügig aufgebogen. Luftleitblech 7.5 ist an
seinem ablaufseitigen Ende an Tragbalken 7.3 fest
verankert. Klappe 7.2 greift gelenkig an Luftleitblech 7.5
an, so daß bei einem Verschwenken der Klappe 7.2 die
Neigung des Luftleitbleches 7.5, das im allgemeinen biegsam
ist, veränderbar ist. Im allgemeinen wird man diese Neigung
derart einstellen, daß sich die Weite des Spaltes zwischen
Luftleitblech 7.5 und auflaufendem Trockensiebtrumm 4.2 in
Laufrichtung vergrößert.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist bei der Sperre 7
statt einer Filzdichtung ein elastischer Schaber 7.6
vorgesehen. Das Element zum Einstellen der Spaltweite am
Ende des ablaufenden Trumms 4.2 kann wiederum eine
schwenkbare Klappe sein - siehe Klappe 7.2 in Fig. 1 -
eine verstellbare Blende (siehe Blende 7.5) in Fig. 3,
oder ein anderes Element.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 ist die Sperre 7 wie
folgt ausgeführt: Ein Tragbalken 7.3 trägt eine
verschiebbare Blende 7.1 zum Einstellen des Einlaufspaltes
in die Tasche 5. Der Balken 7.3 trägt ferner ein
Verstellblech 7.5 zum Verändern der Weite des
Auslaufspaltes am Ende des Trockensiebtrummes 4.2. Dieses
Blech erstreckt sich in diesem Falle über die gesamte
Breite des Trockensiebes 4 und damit auch der Papierbahn.
Es könnte im Bedarfsfall auch nur einen Teil der Breite des
Trockensiebes 4 überdecken. In Laufrichtung erstreckt es
sich über einen wesentlichen Teil der Länge des
Trockensiebtrummes 4.2. Es ist derart angeordnet, daß es
mit dem Trockensiebtrumm 4.2, in Laufrichtung gesehen,
einen spitzen Winkel 7.7 bildet. Es ist an Tragbalken 7.3
verschiebbar befestigt, so daß sich - wie erwähnt - der
Auslaufspalt verändern läßt. Statt einer verschiebbaren
Befestigung kommt jedoch auch eine unverschiebbare
Befestigung in Betracht.
Das Verstellblech 7.5 ist im allgemeinen elastisch, so daß
es sich bei Druckeinwirkung verbiegen läßt. Dies hat den
Vorteil, daß sich die Weite des Auslaufspaltes in
Abhängigkeit vom Unterdruck in der Tasche 5 selbsttätig
einstellt.
Dieser Zusammenhang ist in Fig. 7 dargestellt. Das
Diagramm zeigt den Verlauf der Spaltweite in Abhängigkeit
vom Unterdruck in der Siebsaugwalze 2. Dies bedeutet, daß
der Druck in der Tasche 5 aufgebaut wird aus einem
Unterdruck, der im Inneren der Siebsaugwalze 2 herrscht,
sowie aus dem Druck, der sich in der Tasche durch die
eingangs genannte natürliche Ventilation von selbst
aufbaut. Es versteht sich, daß zumindest in gewissen Fällen
auch auf jeglichen, zwangsweise in der Siebsaugwalze
angelegten, Unterdruck verzichtet werden könnte, so daß
lediglich mit dem natürlichen Unterdruck in der Tasche 5
gearbeitet wird. Wie man aus dem Diagramm erkennt, stellt
sich bei einem bestimmten Unterdruck in der Tasche eine
maximale Weite des Auslaufspaltes ein. Im vorliegenden
Falle beträgt diese Weite 5 mm. Dieser Wert hat sich in
manchen Fällen als optimal erwiesen.
Claims (11)
1. Trockenpartie für eine Papiermaschine
- 1.1 mit mindestens zwei in einer ersten Reihe angeordneten beheizbaren Trockenzylindern (1, 3);
- 1.2 mit in einer zweiten Reihe angeordneten Zylindern oder Leitwalzen (2);
- 1.3 mit einem Trockensieb (4), das eine geschlossene Schlaufe bildet und das abwechselnd einen Trockenzylinder (1) und eine Leitwalze (2) umschlingt;
- 1.4 mit mindestens einer Tasche (5), die gebildet ist aus einem Siebtrumm (4.1), das von einem Trockenzylinder oder einer Walze (1) abläuft und auf die nachfolgende Leitwalze (2) aufläuft, der Umfangsfläche, die vom Trockensieb nicht umschlungen ist, dem von der Leitwalze (2) ablaufenden, auf den nachfolgenden Trockenzylinder oder die nachfolgende Walze (3) auflaufenden Siebtrumm (4.2), je einer in den beiden Randbereichen des Trockensiebes (4) angeordneten Absperrwand (6) sowie einer Sperre (7) zwischen dem ablaufenden und dem auflaufenden Siebtrumm (4.1, 4.2);
- 1.5 die Sperre (7) bildet mit dem Trockensieb (4) am
auflaufenden Trockenzylinder (3) einen
maschinenbreiten Auslaufspalt;
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: - 1.6 die Weite des Auslaufspaltes ist einstellbar.
2. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitwalze (2) eine Saugleitwalze ist.
3. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Weite des
Auslaufspaltes eine Klappe (7.2) vorgesehen ist, die
um eine zu den Achsen der Trockenzylinder (1, 3)
parallelen Achse verschwenkbar ist.
4. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Weite des
Auslaufspaltes eine Blende (7.5) vorgesehen ist.
5. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Einstellung der Weite des
Auslaufspaltes ein Leitblech (7.5) vorgesehen ist.
6. Trockenpartie nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Leitblech (7.5) wenigstens annähernd parallel
zum auflaufenden Trockensiebtrumm (4.2) verläuft.
7. Trockenpartie nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Leitblech (7.5) -
Seitenansicht gesehen - nur über einen Teil seiner
Länge an einer Tragkonstruktion (7.3) befestigt ist,
während es mit einem anderen Teil seiner Länge frei
auskragt.
8. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Leitblech elastisch ist.
9. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Leitblech in Laufrichtung des
Trockensiebes verstellbar ist.
10. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch
gekennzeichnet, daß auch die Weite des Einlaufspaltes
einstellbar ist.
11. Trockenpartie nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens einem Randbereich des
Trockensiebes (4) eine sich über die Länge des
ablaufenden Siebtrummes (4.1) erstreckende Saugzone
(8) zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944401378 DE4401378A1 (de) | 1994-01-19 | 1994-01-19 | Trockenpartie für eine Papiermaschine |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944401378 DE4401378A1 (de) | 1994-01-19 | 1994-01-19 | Trockenpartie für eine Papiermaschine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4401378A1 true DE4401378A1 (de) | 1994-06-01 |
Family
ID=6508193
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944401378 Withdrawn DE4401378A1 (de) | 1994-01-19 | 1994-01-19 | Trockenpartie für eine Papiermaschine |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4401378A1 (de) |
Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP0640716A2 (de) * | 1993-08-06 | 1995-03-01 | J.M. Voith GmbH | Anordnung zum Führen einer zu trocknenden Faserstoff-Bahn |
DE19613339A1 (de) * | 1996-04-03 | 1997-10-09 | Voith Sulzer Papiermasch Gmbh | Maschine zur Herstellung einer Materialbahn |
DE19743517A1 (de) * | 1997-04-17 | 1998-10-22 | Voith Sulzer Papiermasch Gmbh | Vorrichtung zur Behandlung einer Faserstoffbahn sowie Dichtungseinrichtung für eine solche Vorrichtung |
US6192597B1 (en) | 1997-04-17 | 2001-02-27 | Voith Sulzer Papiermaschinen Gmbh | Device for treating a fibrous pulp web as well as a sealing device for a device of this kind |
US6305098B1 (en) * | 2001-01-29 | 2001-10-23 | Officine Meccaniche Giovanni Cerutti S.P.A. | Rotary printing press drying assembly roller |
-
1994
- 1994-01-19 DE DE19944401378 patent/DE4401378A1/de not_active Withdrawn
Cited By (7)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE19613339A1 (de) * | 1996-04-03 | 1997-10-09 | Voith Sulzer Papiermasch Gmbh | Maschine zur Herstellung einer Materialbahn |
DE19613339C2 (de) * | 1996-04-03 | 1998-11-12 | Voith Sulzer Papiermasch Gmbh | Vorrichtung und Verfahren zum Trocknen einer Materialbahn |
DE19743517A1 (de) * | 1997-04-17 | 1998-10-22 | Voith Sulzer Papiermasch Gmbh | Vorrichtung zur Behandlung einer Faserstoffbahn sowie Dichtungseinrichtung für eine solche Vorrichtung |
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