DE4314475A1 - Anordnung zum Führen einer zu trocknenden Bahn - Google Patents
Anordnung zum Führen einer zu trocknenden BahnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Führen einer zu
trocknenden Faserstoff-Bahn zusammen mit einem porösen
Stützband durch eine Trockenvorrichtung. Im einzelnen
handelt es sich um eine Anordnung mit den im Oberbegriff
des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen.
Zum Stand der Technik wird auf die folgenden Druckschriften
hingewiesen:
D1: EP 04 27 217 A2,
D2: WO 90/12151 (Akte: P 4618),
D3: US 43 59 828 (Akte: P 5084),
D4: DE-GM 91 15 525 (Akte: P 4872),
D5: US 4,882,854.
D1: EP 04 27 217 A2,
D2: WO 90/12151 (Akte: P 4618),
D3: US 43 59 828 (Akte: P 5084),
D4: DE-GM 91 15 525 (Akte: P 4872),
D5: US 4,882,854.
Die Erfindung geht aus vom Gegenstand der D1. Dort ist der
vom Stützband und der Bahn freie Teil des Umfanges jeder
Umlenkwalze weitgehend durch einen Kasten abgedeckt. Dieser
dient - bei einigen Varianten - dem Zweck, das Einsaugen
von Luft in das Innere der perforierten Umlenkwalze zu
verhindern. Die letztere ist nämlich stets unmittelbar an
eine Unterdruckquelle angeschlossen. Bei einer anderen
Variante ist der genannte Kasten als Saugkasten ausgebildet
und ebenfalls an die Unterdruckquelle angeschlossen. Dies
gilt für jene Fälle, in denen die Absaugwirkung der
Umlenkwalze allein nicht ausreicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese bekannte
Vorrichtung dahingehend zu verbessern, daß auf ein direktes
Absaugen von Luft unmittelbar aus dem Inneren der
Umlenkwalze (z. B. durch einen hohlen Lagerzapfen hindurch)
möglichst weitgehend, vorzugsweise ganz verzichtet werden
kann und daß dennoch in den Ausnehmungen des Walzenmantels
ein ausreichend hoher Unterdruck erzeugt werden kann bei
möglichst geringem Energieaufwand für das Absaugen der Luft
allein (oder zumindest überwiegend) aus dem externen
Saugkasten.
Diese Aufgabe wird bei einer Anordnung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 durch die im Kennzeichen des
Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst. Nach dem dort
angegebenen Lösungsprinzip werden die gemäß D1 vorgesehenen
schaberähnlichen oder als Bürsten ausgebildeten
Längsdichtleisten ersetzt durch solche, die als ein
verhältnismäßig dicker Keil ausgebildet sind. Dabei ist
wesentlich, daß jede Längsdichtleiste eine in
Umfangsrichtung verhältnismäßig lange und den Walzenmantel
der Umlenkwalze berührende und an diesen angepaßte konkave
Gleitfläche aufweist. Durch diese Form der
Längsdichtleisten, die gemäß den Ansprüchen 2 bis 6 weiter
ausgestaltet werden kann, wird zweierlei erreicht:
Einerseits wird - im Querschnitt gesehen - ein relativ
großer Teil des vom Stützband freien Sektors des
Umlenkwalzenmantels durch die zwei Längsdichtleisten
abgedeckt. Dadurch gewinnt man die Möglichkeit, die Spitzen
der Längsdichtleisten sehr weit in die Zwickel zwischen
Umlenkwalze und Stützband hineinragen zu lassen und dennoch
am Kopf jeder Längsdichtleiste eine breite Basis für eine
sichere Verbindung der Längsdichtleiste mit dem Saugkasten
zur Verfügung zu haben. Mit anderen Worten: Man gewinnt die
Möglichkeit, die genannte Verbindung als eine
formschlüssige Verriegelung auszubilden, z. B. als T-Nut-
oder als Schwalbenschwanz-Verbindung. Eine solche
Verbindung erlaubt es, die einzelne Längsdichtleiste, falls
erforderlich quer zur Bahnlaufrichtung herauszuziehen und
durch eine andere zu ersetzen, ohne daß der gesamte
Saugkasten vorübergehend aus der Trockenvorrichtung
entfernt werden muß. Wesentlich ist außerdem folgendes: Je
weiter die Spitzen der beiden Längsdichtleisten in die
genannten Zwickel hineinragen und je geringer der Abstand
zwischen dem Umlenkwalzenmantel und der konkaven
Gleitfläche an jeder Längsdichtleiste gewählt wird, um so
besser kann an den Zwickeln das Einsaugen von Falschluft
unterbunden werden, um so geringer ist also die
abzusaugende Luftmenge und der dafür nötige Energieaufwand.
Dies trifft besonders dann zu, wenn die im
Umlenkwalzenmantel vorgesehenen Ausnehmungen als
Perforationen, also als Durchgangsbohrungen ausgebildet
sind. Bis zu einem gewissen Grade ist die genannte
Energieeinsparung aber auch dann erreichbar, wenn die
genannten Ausnehmungen als Umfangsrillen ausgebildet sind
oder wenn Umfangsrillen zusätzlich zu den
Durchgangsbohrungen vorhanden sind.
Aus D3 ist es zwar schon bekannt, keilförmige
Längsdichtungen vorzusehen, die mit dem Umlenkwalzenmantel
in Kontakt kommen. Ein Nachteil ist dort jedoch, daß die
Längsdichtungen die beiden Zwickel vollkommen ausfüllen, so
daß das Stützband über die Längsdichtungen gleitet und
somit erhöhte Verschleißgefahr besteht. Abweichend hiervon
ist gemäß der Erfindung stets ein Abstand zwischen den
Längsdichtleisten und dem Stützband vorgesehen. Die rein
schematische Darstellung, z. B. gemäß Fig. 3 der D3, zeigt
nichts über die Art der Befestigung der Längsdichtleisten
am Saugkasten.
Gemäß einem wichtigen weiteren Gedanken der Erfindung
bilden die erste Außenwand des Saugkastens und die
Außenfläche der ersten Längsdichtleiste miteinander eine
möglichst glatte Fläche, die also frei von Stufen oder
Kanten ist. Hierdurch wird die Gefahr des Hängenbleibens
von Papierfetzen vermindert. In dieser Hinsicht erzielt man
die besten Ergebnisse dadurch, daß die genannte glatte
Fläche vollkommen eben ist und vorzugsweise keinerlei
Saugöffnungen aufweist. Bei einigen Ausführungsformen der
Erfindung wird jedoch bewußt von dieser Regel abgewichen,
beispielsweise wenn Saugöffnungen erforderlich sind
und/oder wenn man die erste Außenwand als eine vom Laufweg
des Stützbandes divergierende Foilwand ausbilden will und
wenn dennoch die erste Längsdichtleiste mit geringem
Abstand vom Stützband weit in den Zwickel hineinragen soll.
Die erfindungsgemäße Anordnung wird man hauptsächlich im
Bereich zwischen zwei Trockenzylindern einer einreihigen
und nur ein einziges Stützband aufweisenden Trockengruppe
anordnen. Genauso ist es jedoch möglich, die
erfindungsgemäße Anordnung auch am Ende einer solchen
Trockengruppe, also hinter dem letzten Zylinder derselben
anzuordnen. In diesem Fall läuft das Stützband zusammen mit
der Papierbahn nach dem Verlassen der Umlenkwalze
bekanntlich zu einer Bahn-Übergabestelle, an der die
Papierbahn vom Stützband abgelöst und beispielsweise an das
Stützband einer nachfolgenden Trockengruppe übergeben wird.
In weiteren Unteransprüchen sind zusätzliche mögliche
Ausgestaltungen der Erfindung angegeben. Alle
Erfindungsmerkmale werden nachfolgend anhand der
zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
Die Fig. 1 zeigt eine Anordnung mit zwei Trockenzylindern
und einer Umlenkwalze im Querschnitt.
Die Fig. 2 zeigt eine von der Fig. 1 abweichende
Einzelheit.
Jede der Fig. 3-6 zeigt eine weitere von der Fig. 1
abweichende Ausführungsform, wobei die Fig. 6 eine
Seitenansicht ist.
Die Fig. 7 und 8 zeigen unterschiedliche Ausführungen des
dem Überführ-Randstreifen zugeordneten Endes der Anordnung
im Längsschnitt.
Die Fig. 1 ist ein Ausschnitt aus einer Trockenvorrichtung,
genauer gesagt aus einer einreihigen Trockengruppe einer
Papierherstellungsmaschine. Man erkennt zwei heizbare
Trockenzylinder 11, 12 und eine zwischen und unterhalb
derselben angeordnete Umlenkwalze 10, deren Walzenmantel
10a durchgehende radiale Bohrungen 13 aufweist. Zusätzlich
können in die Außenfläche des Walzenmantels Umfangsrillen
eingearbeitet sein, welche die Bohrungen 13 schneiden.
Abweichend hiervon können auch allein solche Umfangsrillen
(ohne die Bohrungen 13) vorhanden sein. Ein Stützband 15
läuft vom ersten Trockenzylinder 11 auf einem tangentialen
(d. h. theoretisch geraden) Laufweg zur Umlenkwalze 10 und
von dieser zum zweiten Trockenzylinder 12. Nicht
dargestellt ist eine zu trocknende Papierbahn, die zusammen
mit dem Stützband durch die Trockenvorrichtung läuft, wobei
sie in direktem Kontakt zu den Trockenzylindern 11, 12
gelangt; ansonsten befindet sie sich jedoch auf der
Außenseite des Stützbandes 10. Man muß deshalb dafür
sorgen, daß die zu trocknende Papierbahn - außerhalb der
Zylinder-Umschlingungszonen - auch bei hohen
Arbeitsgeschwindigkeiten (Größenordnung 1500 m pro Minute)
in sicherem Kontakt mit dem Stützband 15 verbleibt. Zu
diesem Zweck ist in der sogenannten Tasche, welche durch
die Zylinder, das Stützband und die Umlenkwalze begrenzt
ist, ein externer Saugkasten 14 angeordnet.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel kommt die
Papierbahn-Unterseite mit den Trockenzylindern 11, 12 in
Kontakt und die Papierbahn-Oberseite mit dem Stützband 15.
Die umgekehrte Anordnung, bei der also die Umlenkwalze 10
sich überwiegend oberhalb der Trockenzylinder befindet, ist
ebenfalls möglich. Ferner kommen Anordnungen vor, bei denen
die Trockenzylinder 11, 12 nicht, wie dargestellt,
horizontal nebeneinander sondern vertikal oder schräg
übereinander angeordnet sind.
Der Saugkasten 14 hat eine erste Außenwand 17, die sich
entlang dem Laufweg des Stützbandes 15 vom Zylinder 11 zur
Umlenkwalze 10 erstreckt. Dort wo die Papierbahn und das
Stützband 15 vom ersten Zylinder 11 ablaufen, an der
sogenannten Ablaufstelle A, - oder noch besser kurz vor
dieser - ist am Saugkasten 14 eine Abstreifleiste 16
befestigt, die aus einem nachgiebigen Material hergestellt
ist und sich - im Querschnitt gemäß Fig. 1 gesehen - bis
nahe an das Stützband 15 erstreckt. Senkrecht zur
Zeichenebene der Fig. 1 erstrecken sich der Saugkasten 14
und die Abstreifleiste quer durch die Trockenvorrichtung
über die gesamte Breite der Bahn und des Stützbandes
(Größenordnung bis etwa 10 m). Mit Strömungspfeilen S ist
angedeutet, daß der in Fig. 1 obere Bereich des Saugkastens
14 zusammen mit der Abstreifleiste 16 zum Umlenken der vom
Stützband 15 mitgeführten Luftgrenzschicht dient.
In Längsrichtung verläuft durch den Saugkasten 14 ein
vorzugsweise rohrförmiger Luft-Absaugkanal 18. Dieser
erstreckt sich an wenigstens einem der zwei Enden des
Saugkastens 14 über dessen Stirnwand 19 hinaus (Fig. 7) und
ist dort an eine nicht dargestellte Unterdruckquelle
anschließbar. Er hat innerhalb des Saugkastens 14 mehrere
über die Länge verteilte Öffnungen 20, so daß der
Unterdruck über die Länge des Saugkastens möglichst
gleichmäßig verteilt wird. Für denselben Zweck kann an dem
in Fig. 1 unteren Bereich des Saugkastens 14 als Außenwand
ein konkav gekrümmtes Lochblech 21 vorgesehen sein, das
entlang dem freien Umfangsteil der Umlenkwalze 10 verläuft.
Somit pflanzt sich der im Absaugrohr 18 herrschende
Unterdruck durch die Saugöffnungen 22 des Lochbleches 21
und durch die daran vorbeilaufenden Bohrungen 13 fort bis
in das Innere der Umlenkwalze 10. Von hier pflanzt sich der
Unterdruck weiter fort in die von dem umlaufenden Stützband
15 und der Papierbahn überdeckten Bohrungen 13. In deren
Bereich wird also die Papierbahn sicher an das Stützband 15
angesaugt.
Dort wo das Stützband 15 auf die Umlenkwalze 10 aufläuft,
befindet sich zwischen diesen ein sogenannter
Auflaufzwickel 23. Auf der gegenüberliegenden Seite, also
dort wo das Stützband von der Umlenkwalze abläuft, befindet
sich ein sogenannter Ablaufzwickel 24. An der Unterseite
des Saugkastens 14 sind zwei vorzugsweise aus einem
Kunststoff gefertigte Längsdichtleisten 28 und 29
befestigt, welche in die Zwickel 23, 24 hineinragen und
sich quer zur Bahnlaufrichtung über die gesamte Länge des
Saugkastens erstrecken. Zusätzlich sind an den Stirnwänden
19 des Saugkastens Umfangsdichtungen 25 vorgesehen; siehe
Fig. 6 und 7. Alle diese Dichtungen sind in einem sehr
geringen Abstand von der Mantelfläche der Umlenkwalze 10
angeordnet; der umlaufende Walzenmantel 10a kann auch an
diesen Dichtungen gleiten. In jedem Falle soll mit Hilfe
dieser Dichtungen das Einsaugen von Falschluft,
insbesondere aus den Zwickeln 23 und 24 vermieden werden.
Dies gilt primär für den Ablaufzwickel. Dort ragt die
Spitze der Längsdichtleiste 29 extrem weit in den Zwickel
24 hinein, so daß zwischen der Spitze und der Ablaufstelle
ein nur sehr kleiner Abstand b vorhanden ist. Dagegen ist -
bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 - im
Auflaufzwickel 23 zwischen der Spitze der Längsdichtleiste
28 und der Auflaufstelle ein etwas größerer Abstand a
vorgesehen. Dies ermöglicht das Absaugen der vom Stützband
15 durch den Spalt 27 transportierten Luft. Der zwischen
dem Stützband 15 und der ersten Außenwand 17 des
Saugkastens 14 befindliche Spalt 27 hat gemäß Fig. 1 eine
entlang dem Stützband-Laufweg ungefähr gleichbleibende
Dicke, die etwa zwischen 10 und 40 mm betragen kann. Wenn
in der beschriebenen Weise Luft aus dem Spalt 27 abgesaugt
wird, dann ist es unter Umständen denkbar, daß im
Auflaufzwickel 23 auf die erste Längsdichtleiste 28
verzichtet wird. Vorzugsweise will man jedoch in beiden
Zwickeln 23 und 24 einen guten Abdicht-Effekt erzielen.
Deshalb hat gemäß Fig. 1 jede der beiden Längsdichtleisten
28 und 29 eine an den Walzenmantel 10a angepaßte konkave
Dichtfläche. Zumindest bei der im Ablaufzwickel 24
befindlichen zweiten Längsdichtleiste 29 beträgt die
Bogenlänge B der konkaven Dichtfläche mindestens 3%,
vorzugsweise 4-6% des Umfanges des Walzenmantels 10a.
Gemäß Fig. 5 kann die Dichtfläche nach Art einer Labyrinth-
Dichtung Längsnuten 29′ aufweisen. Jede Längsdichtleiste
28, 29 hat eine ebene und dem Stützband 15 zugewandte
Außenfläche 28a, 29a, deren Länge - im Querschnitt gemäß
Fig. 1 gesehen - ungefähr gleich der Bogenlänge B der
Dichtfläche ist. Gemäß Fig. 1 bildet jede dieser
Außenflächen 28a, 29a mit der daran anschließenden
Außenwand 17 bzw. 26 des Saugkastens eine möglichst glatte
und ebene Fläche. Während diese Fläche auf der Seite des
Auflaufzwickels 23, wie oben schon erwähnt, im wesentlichen
parallel zum Stützband 15 verläuft, ist auf der Seite des
Ablaufzwickels 24 eine vom Stützband divergierende Fläche
vorgesehen. Hierdurch wird zweierlei erreicht: Das entlang
dieser divergierenden Fläche rasch zum Zylinder 12 laufende
Stützband 15 erzeugt in dem divergierenden Spalt 30 einen
Unterdruck, der ein Ablösen der Papierbahn vom Stützband 15
unterbindet. Zum anderen ist es möglich, den gesamten
Saugkasten 14 ein wenig vom ersten Trockenzylinder 11
abzuschwenken. Dies erfolgt um eine Schwenkachse P die nahe
bei der zweiten Längsdichtleiste 29, vorzugsweise in
geringer Entfernung von der Innenfläche des Walzenmantels
10a liegt. Ein solches Abschwenken des Saugkastens 14 ist
zweckmäßig, wenn bei Maschinen-Stillstand ein neues
Stützband 15 eingezogen werden muß oder wenn während des
Betriebes ein Störfall eintritt, bei dem sich die
Papierbahn ungewollt auf dem ersten Trockenzylinder 11
aufwickelt. Die abgeschwenkte Position des Saugkastens 14
ist mit strichpunktierten Linien angedeutet.
Dadurch daß jede der Längsdichtleisten 28, 29 - aufgrund
der oben beschriebenen Merkmale - einen relativ dicken Kopf
hat, ist die Längsdichtleiste mittels einer T-Nut-
Verbindung 31 (oder einer ähnlichen formschlüssigen
Verriegelung) sicher am Saugkasten 14 befestigbar und quer
zur Bandlaufrichtung ein- oder ausbaubar.
Gemäß Fig. 1 wirken die Abstreifleiste 16 und der relativ
schmale Spalt 27 (zwischen Stützband 15 und der glatten
Außenwand 17) derart zusammen, daß in dem Spalt 27 im
Bereich der Ablaufstelle A bei rasch laufendem Stützband
ein Unterdruck entsteht. Dies ist wichtig, damit die
Papierbahn sich vom Trockenzylinder 11 ablöst und zusammen
mit dem Stützband weiterläuft. Im Anfangsbereich der
Trockenvorrichtung, solange also die Papierbahn noch
relativ feucht ist, kann es sein, daß der gemäß Fig. 1 an
der Ablaufstelle A erzeugte Unterdruck nicht ganz
ausreicht. In diesem Falle können gemäß Fig. 2 im Bereich
der Ablaufstelle A am Saugkasten einige Absaugöffnungen 32
vorgesehen und, falls erforderlich, gemäß Fig. 5 oder 6
zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
Gemäß Fig. 3 ist (abweichend vom Fig. 1) vorgesehen, daß
die erste Außenwand 17a des Saugkastens 14 im Bereich der
Ablaufstelle A, also unmittelbar hinter der Abstreifleiste
16a dauernd einen relativ großen Abstand c vom ersten
Trockenzylinder 11 aufweist. Hierdurch braucht der
Saugkasten nicht schwenkbar zu sein, für das erwähnte
Einziehen eines neuen Stützbandes oder für einen
eventuellen Störfall. Der Saugkasten kann vielmehr
vollkommen starr im Maschinengestell befestigt sein. Dies
verringert die Herstellungskosten. Vorteilhaft ist es
allerdings, die Abstreifleiste 16a in einem schwenkbaren
Halter 16b anzuordnen, so daß sie vom ersten
Trockenzylinder 11 entfernt werden kann (wie mit
strichpunktierten Linien angedeutet ist). Die erste
Außenwand 17a bildet mit dem (theoretisch) geraden Laufweg
des Stützbandes 15 gemäß Fig. 3 einen konvergierenden Spalt
27a. Deshalb weist die Außenwand einige Luft-
Absaugöffnungen 17b auf. Aus der beschriebenen Form des
Saugkastens 14 ergibt sich ferner, daß die beiden
Längsdichtleisten 28 und 29 spiegelbildlich gleich
ausgebildet werden können und daß ihre Spitzen gleich weit
in die Zwickel 23 bzw. 24 hineinragen.
Letzteres trifft auch zu für das Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 4. Dennoch bildet hier die erste Außenwand 17c des
Saugkastens mit dem geraden Laufweg des Stützbandes 15 - im
Gegensatz zu den Fig. 1 und 3 - einen divergierenden Spalt,
so daß im Bereich der Ablaufstelle A ein sehr kleiner
Abstand zwischen der Außenwand 17c und dem ersten
Trockenzylinder 11 vorhanden ist. In einem derart
divergierenden Spalt entsteht an der Ablaufstelle A - auch
ohne Luft-Absaugung - ein relativ hoher Unterdruck, der
eine sichere Führung der Bahn durch das Stützband bewirkt.
Erst dort, wo die erste Längsdichtleiste 28 am Saugkasten
befestigt ist, wird der Spalt 27c wieder enger. Zweckmäßig
werden deshalb dort Luftabsaugöffnungen 17d vorgesehen.
Anstelle der Schwenkbarkeit des gesamten Saugkastens (wie
anhand von Fig. 1 beschrieben) ist gemäß Fig. 4 folgendes
vorgesehen: Der Saugkasten ist unterteilt in einen starr im
Maschinengestell befestigten Hauptteil 14A und in einen
schwenkbaren Kastenteil 14B. Der letztere umfaßt einen Teil
der vom Stützband 15 divergierenden ersten Außenwand 17c
und trägt die Abstreifleiste 16. Der schwenkbare Kastenteil
14B wird beispielsweise mit Hilfe von Druckluftbälgen 33
mit einer geringen Kraft an einen ersten Anschlag 34
angedrückt; er wird hierdurch in seiner Normalposition
gehalten, in der sich die Abstreifleiste 16 nahe dem
Stützband 15 befindet. An der mit G bezeichneten Stelle der
ersten Außenwand 17c ist ein Gelenk vorgesehen
(beispielsweise in Form einer Dünnstelle der ersten
Außenwand). Bei Maschinenstillstand und/oder im Falle einer
Störung wird der Balg 33 drucklos gemacht, so daß der
schwenkbare Kastenteil 14B sich ein Stück weit vom ersten
Trockenzylinder 11 entfernt in die mit strichpunktierten
Linien angedeutete Position. Falls sich die Papierbahn
ungewollt auf dem ersten Trockenzylinder aufwickelt, wird
durch das Siebband 15 ein solches Abschwenken des
Kastenteils 14B zunächst auch ohne Drucklos-machen des
Balges 33 erzwungen, ohne daß die Gefahr einer Beschädigung
des Stützbandes besteht.
Gemäß Fig. 5 ist der Saugkasten 14 ähnlich demjenigen der
Fig. 2 ausgebildet. Abweichend hiervon ist im Bereich der
Ablaufstelle A hinter den Luftabsaugöffnungen 32 eine
zusätzliche nachgiebige Längsdichtleiste 36 vorgesehen.
Diese begrenzt zusammen mit der Abstreifleiste 16 eine
relativ schmale Saugzone, in der deshalb, falls
erforderlich, ein sehr hoher Unterdruck erzeugt werden
kann. Dessen Höhe kann dadurch variiert werden, daß
innerhalb des Saugkastens 14 ein vom Absaugkanal 18
getrennter Unterdruckraum 38 vorgesehen wird, in den die
Saugöffnungen 32 münden und der mit dem Absaugkanal 18 über
ein steuerbares Ventil (z. B. Drosselklappe 39) verbunden
ist. Falls erforderlich kann am Saugkanal 18 auf der Seite
des Lochbleches 21 ein ähnliches Ventil 40 vorgesehen
werden.
Die Fig. 5 umfaßt noch ein Diagramm, das den Verlauf des
Unterdruckes vom Bereich des Ablaufpunktes A bis
einschließlich der Umschlingungszone der Umlenkwalze 10
darstellt. Wie man sieht folgt auf einen sehr hohen
Unterdruck im Bereich der Ablaufstelle A entlang dem Spalt
27 eine Zone, in welcher der Unterdruck von einem sehr
niedrigen Wert allmählich auf einen mittleren Wert
ansteigt. Dieser entspricht dem Unterdruck, der sich in den
vom Stützband und der Papierbahn abgedeckten Bohrungen 13
des Walzenmantels 10a einstellt. Dieser dargestellte
Unterdruckverlauf ergibt sich, wenn die Drosselklappen 39
und 40 voll geöffnet oder nicht vorhanden sind. Wie schon
erwähnt, kann es insbesondere im Anfangsbereich der
Trockenvorrichtung notwendig sein, an der Abnahmestelle A
den dargestellten sehr hohen Unterdruck anzuwenden.
Die Fig. 6 zeigt eine Variante zu Fig. 5 mit einer
Schwenkvorrichtung für den Saugkasten 14 mit Schwenkachse P
und mit Verstell-Exzenter E. An jedem Ende des Saugkastens
14 ist am Saugrohr 18 ein Arm 18′ angeschweißt, der drehbar
in einem Schwenklager 41 ruht. Der Exzenter E ist von Hand
oder mittels einer Hubeinrichtung verdrehbar und greift an
einem Anschlag 42 des Armes 18′ an, um hierdurch den
Saugkasten 18 in die abgeschwenkte Position (Strich-
Doppelpunkt-Linien) zu verstellen. Schwenklager 41 und
Exzenterlager 43 sind am Gehäuse des Lagers 44 der
Umlenkwalze 10 befestigt.
Die Fig. 7 und 8 zeigen zwei unterschiedliche
Einrichtungen, die an einem Ende der Gesamt-Vorrichtung zum
Einfädeln des Papierbahn-Randstreifens vorgesehen werden
können. Die Details sind in den Ansprüchen 23 bis 25
angegeben.
Claims (28)
1. Anordnung zum Führen einer zu trocknenden Faserstoff-
Bahn zusammen mit einem porösen Stützband (15) durch
eine Trockenvorrichtung, mit den folgenden Merkmalen:
- a) Die Anordnung dient zum Führen der Bahn und des Stützbandes (15) auf einem im wesentlichen geraden Laufweg von einem heizbaren Trockenzylinder (11), der auf einem Teil seines Umfanges von der Bahn und dem Stützband umschlungen wird und dabei die Bahn berührt, zu einer Umlenkwalze (10), die auf einem Teil ihres Umfanges vom Stützband und von der Bahn umschlungen wird und dabei das Stützband berührt;
- b) der Walzenmantel (10a) der Umlenkwalze (10) hat Ausnehmungen, vorzugsweise Perforationen (13), die an eine Unterdruckquelle anschließbar sind mittels eines externen Saugkastens (14), der an dem vom Stützband (15) und der Bahn freien Teil des Umfanges der Umlenkwalze angeordnet ist;
- c) der Saugkasten (14) hat eine erste Außenwand (17), die sich entlang dem genannten Laufweg erstreckt und im Bereich der Ablaufstelle (A) vom Zylinder (11) eine Abstreifleiste (16) hat, die sich quer zur Bahnlaufrichtung über die Länge des Saugkastens erstreckt und zum Abstreifen (und Umlenken) der vom Stützband (15) mitgeführten Luftgrenzschicht dient;
- d) der Saugkasten (14) hat am freien Umfangsteil der Umlenkwalze (10) wenigstens eine Saugöffnung und Dichtleisten, darunter eine quer zur Bahnlaufrichtung durch den "Ablaufzwickel" (24) verlaufende Längsdichtleiste (29);
- e) dadurch gekennzeichnet, daß die Längsdichtleiste (29), eine an den Walzenmantel (10a) der Umlenkwalze angepaßte konkave Dichtfläche (Bogenlänge B) aufweist.
1A. Anordnung nach Anspruch 1, mit den folgenden
Merkmalen:
- a) eine erste Längsdichtleiste (28) erstreckt sich durch den "Auflaufzwickel" (23), der begrenzt ist durch den Walzenmantel (10a) und durch das auf ihn auflaufende Stützband (15); die zweite Längsdichtleiste (29) erstreckt sich durch den "Ablaufzwickel" (24), der begrenzt ist durch den Walzenmantel und das von ihm ablaufende Stützband;
- b) dadurch gekennzeichnet, daß jede der Längsdichtleisten (28, 29) eine an den Walzenmantel (10a) angepaßte konkave Dichtfläche (Bogenlänge B) hat.
2. Anordnung nach Anspruch 1 oder 1A, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtfläche eine Bogenlänge
(B) von mindestens 3% des Walzenmantel-Umfanges
aufweist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bogenlänge (B) 4-6% des Walzenmantel-Umfanges
beträgt.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtfläche nach Art einer
Labyrinth-Dichtung Längsnuten (29′) aufweist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelne Längsdichtleiste
(28, 29) eine im wesentlichen ebene und dem Stützband
(15) zugewandte Außenfläche (28a, 29a) aufweist, deren
Länge - im Querschnitt gesehen - ungefähr gleich der
Bogenlänge (B) der Dichtfläche ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelne Längsdichtleiste
(28,29) an den Saugkasten (14) angeschlossen ist
mittels einer Verriegelung (z. B. T-Nut- oder
Schwalbenschwanz-Verbindung), die sich quer zur
Bahnlaufrichtung erstreckt, so daß die
Längsdichtleiste oder Teile davon quer zur
Bahnlaufrichtung ein- oder ausbaubar ist bzw. sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Außenwand (17) und die
Außenfläche (28a) der ersten Längsdichtleiste (28)
miteinander eine glatte und wenigstens angenähert
ebene Fläche bilden.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die ebene Fläche wenigstens angenähert parallel zu dem
im wesentlichen geraden Laufweg des Stützbandes (15)
ist oder von diesem unter einem kleinen Winkel
divergiert.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Saugkasten, im Querschnitt gesehen, um eine
Drehachse (P) schwenkbar ist, die sich quer zur
Bahnlaufrichtung erstreckt und in der Nähe der zweiten
Längsdichtleiste (29) liegt.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Außenwand (17a) mit dem
im wesentlichen geraden Laufweg des Stützbandes (15)
konvergiert.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Außenwand (17; 17a)
wenigstens eine Luft-Absaugöffnung (32; 17b) aufweist.
12. Anordnung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- a) die erste Außenwand (17) divergiert von dem im wesentlichen geraden Laufweg des Stützbandes (15);
- b) im Bereich der Anschlußstelle der ersten Längsdichtleiste (28) an den Saugkasten (14) ist der Abstand der ersten Außenwand (17) vom Stützband (15) größer als der Abstand der Außenfläche (28a) der ersten Längsdichtleiste (28) vom Stützband;
- c) die erste Außenwand (17) hat nahe der genannten Anschlußstelle Luft-Absaugöffnungen (17c).
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abstreifleiste (16; 16a) von
dem durch den Trockenzylinder (11) geführten Stützband
(15) ein Stück weit entfernbar ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstreifleiste (16a) schwenkbar gelagert ist.
15. Anordnung nach Anspruch 12 und 13, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
- a) der Saugkasten (14) ist unterteilt in einen starr gelagerten Hauptteil (14A) und in einen schwenkbaren Kastenteil (14B), der die Abstreifleiste (16) und einen daran anschließenden Teil der ersten Außenwand (17) umfaßt;
- b) der schwenkbare Kastenteil (14B) ist mittels eines Anschlages (34) in einer Normalposition arretierbar, in der sich die Abstreifleiste (16) nahe dem Stützband (15) befindet;
- c) der schwenkbare Kastenteil (14B) ist durch Schwenken um eine in der Nähe der ersten Außenwand (17) befindliche Achse (G) vom Trockenzylinder (11) entfernbar.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der genannte Teil der ersten Außenwand (17) in der
Normalposition des schwenkbaren Kastenteils (14B) vom
Stützband-Laufweg divergiert.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, worin die
Bahn und das Stützband (15) von der Umlenkwalze (10)
zu einem zweiten Trockenzylinder (12) laufen und worin
der Saugkasten (14) eine dem zweiten Zylinder (12)
zugewandte zweite Außenwand (26) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Außenwand (26)
und die Außenfläche (29a) der zweiten Längsdichtleiste
(29) miteinander eine glatte und vom Laufweg des
Stützbandes zum zweiten Zylinder (12) divergierende
Fläche bilden.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß - im Querschnitt gesehen - die
zweite Längsdichtleiste (29) sich weiter in den
Ablaufzwickel (24) hinein erstreckt als die erste
Längsdichtleiste (28) in den Auflaufzwickel (23).
19. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Saugkasten (14) im Bereich der Ablaufstelle
(A) wenigstens eine Luft-Absaugöffnung (32) aufweist.
20. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß in Bahnlaufrichtung hinter der bzw. den im Bereich
der Ablaufstelle (A) befindlichen Luft-
Absaugöffnung(en) (32) eine zusätzliche
Längsdichtleiste (36) angeordnet ist.
21. Anordnung nach Anspruch 20, worin der Saugkasten (14)
einen sich quer zur Bahnlaufrichtung erstreckenden
Luft-Absaugkanal (18) aufweist, gekennzeichnet durch
wenigstens ein steuerbares Ventil (39), das zwischen
der bzw. den im Bereich der Ablaufstelle (A)
befindlichen Absaugöffnung(en) und dem Absaugkanal
(18) angeordnet ist.
22. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein zusätzliches steuerbares Ventil
(40) zwischen dem Absaugkanal und der die Umlenkwalze
überdeckenden Saugöffnung vorgesehen ist.
23. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- a) der Saugkasten (14) hat an einem seiner beiden Enden, nämlich im Bereich des zum Einfädeln der Bahn dienenden Bahn-Randstreifens, eine mittels einer Zwischenwand (45) abgegrenzte Randzone (R), die zeitweise allein an die Unterdruckquelle anschließbar ist;
- b) die Umlenkwalze (10) hat im Bereich der genannten Randzone (R) des Saugkastens ebenfalls eine Randzone, die vom übrigen Walzeninneren durch eine mit dem Walzenmantel rotierende Zwischenwand (46) abgetrennt ist (Fig. 7).
24. Anordnung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß im Absaugrohr (18) im Bereich der Zwischenwand
(45) ein Auf-Zu-Ventil (45′) vorgesehen ist, in dessen
geschlossener Stellung allein die Randzone (R) an die
Unterdruckquelle angeschlossen ist.
25. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- a) die Umlenkwalze (10′) hat an wenigstens einem ihrer beiden Walzenenden, nämlich zumindest im Bereich des zum Einfädeln der Bahn dienenden Bahn-Randstreifens, eine Rand-Saugzone (RS), die vom übrigen Walzen-Innenraum durch eine Zwischenwand (46) abgetrennt und durch das Innere der Umlenkwalze an die genannte Unterdruckquelle (50) anschließbar ist;
- b) die Unterdruckquelle (50) ist mittels eines
Umschaltventils (49);
b1) solange nur der Randstreifen durch die Trockenvorrichtung läuft, allein mit der betreffenden Randsaugzone (RS) der Umlenkwalze (10′) verbunden (Leitung 47);
b2) im Normalbetrieb dagegen (über Leitung 48) allein mit dem Saugkasten (18) (Fig. 8).
26. Anordnung nach einem der Ansprüche 1-24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umlenkwalze (10)
ausschließlich über den externen Saugkasten besaugt
wird.
27. Anordnung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die-Umlenkwalze (10′) außerhalb der
Randsaugzone(n) (RS) ausschließlich über den externen
Saugkasten besaugt wird.
Priority Applications (1)
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