DE4400203C1 - Verfahren zur Überwachung von Fahrzeugfunktionskomponenten - Google Patents
Verfahren zur Überwachung von FahrzeugfunktionskomponentenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur laufenden
Überwachung von Fahrzeugfunktionskomponenten mittels einer im
Fahrzeug mitgeführten Diagnoseeinrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1. Ein derartiges Diagnoseverfahren dient
beispielsweise zur kontinuierlichen Überwachung abgasrelevanter
Fahrzeugfunktionskomponenten im laufenden Fahrzeugbetrieb.
In jüngster Zeit werden in Kraftfahrzeugen vermehrt immer kom
plexere Steuer- und Regelelektronikkomponenten, z. B. für die
Kraftstoffeinspritzung, für ABS- und ASR-Systeme, für automati
sche Getriebe und dgl., eingesetzt. Dadurch entstand der Bedarf,
derartige Fahrzeugfunktionskomponenten schnell und kostengün
stig prüfen und gegebenenfalls reparieren zu können. Die kon
ventionell eingesetzten Werkstattmittel haben sich für diesen
Zweck schon sehr bald als nicht befriedigend herausgestellt.
Ein Grund hierfür liegt darin, daß wichtige Informationen über
den Ablauf von in einem Steuergerät abgelegten Funktionen, z. B.
Stellgrößen, zwar im Rechner des Steuergerätes vorliegen, mit
den üblichen Werkstattmitteln aber nicht zugänglich gemacht
werden können. Daraus ergab sich das Bedürfnis, Diagnosesysteme
und -verfahren zu entwickeln, die an moderne Fahrzeugelektro
niksysteme angepaßt sind.
Gebräuchliche derartige Diagnosesysteme lassen sich in externe,
sogenannte Off-Board Diagnosesysteme und fahrzeugeigene, soge
nannte On-Board Diagnosesysteme unterteilen. Bei den Off-Board
Diagnosesystemen wird ein externes Diagnosegerät, in welchem
das Diagnoseverfahren abgespeichert ist, beispielsweise werk
stattseitig an die Fahrzeugelektronik angeschlossen und darauf
hin bei laufendem Motor das abgespeicherte Diagnoseverfahren
durchgeführt. Derartige Diagnosesysteme sind beispielsweise aus
den Patentschriften DE 39 04 915 C2 und DE 39 32 436 C2 bekannt.
Bei einem in der Offenlegungsschrift DE 32 29 411 A1 angegeben
en Off-Board Diagnosesystem signalisiert eine externe Prüfein
heit einer mit dieser über eine Prüfverbindung verbindbaren
Steuereinrichtung innerhalb der Fahrzeugelektronik, daß eine
dort als Programm in einem Speicher abgelegte Fehlerüberwachung
mittels einer zentralen Verarbeitungseinheit der Fahrzeugelek
tronik ausgeführt werden soll, wonach eine Reihe von Prüfpunk
ten geprüft werden, die anhand der Eingangssignale identifiziert
werden. Das Prüfprogramm, d. h. das Diagnoseverfahren, wird immer
dann ausgeführt, wenn die zentrale Verarbeitungseinheit nicht
mit fahrzeugelektronischen Steuerprogrammen, wie z. B. Motor
steuerprogrammen, beschäftigt ist. Nach jeder Ausführung des
Prüfprogramms wird das jeweilige Prüfresultat in einem nicht
flüchtigen Speicher abrufbar gespeichert. Alle Prüfroutinen
werden in einer vorgegebenen, festen Reihenfolge, wie sie in
dem betreffenden Speicher abgelegt ist, durchgeführt.
Demgegenüber wird in jüngster Zeit die On-Board Diagnose bevor
zugt, da sie sehr effektiv eine ständige, im Fahrzeug mitge
führte Überwachung von Fahrzeugfunktionskomponenten während des
Fahrbetriebes erlaubt. Gerade diese Art der Überwachung wird
daher zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben, z. B. im US-Bun
desstaat Kalifornien für abgasrelevante Systeme und Komponenten
im Personenkraftwagen.
Bei einem aus der Offenlegungsschrift DE 35 40 599 A1 bekannten
Diagnosesystem für ein Kraftfahrzeug ist umschaltbar wahlweise
eine Off-Board oder eine On-Board Diagnose möglich. Für das
On-Board Diagnoseverfahren wird eine benutzerbetätigbare
Schaltmöglichkeit vorgeschlagen, um einen automatischen, se
quentiell ablaufenden Diagnoseablauf mit einer fest vorgegeben
en Reihenfolge von Prüfroutinen zu aktivieren, wobei jeweils
aufgetretene Fehler für einige Zeit angezeigt oder auf einer
externen Protokolleinheit wiedergegeben werden. Das bekannte
Diagnosesystem soll auch während der Fahrt permanent allgemeine
und/oder sicherheitsrelevante Systemdefekte in den Steuer- oder
Funktionssystemen und/oder anderen Fahrzeugkomponenten erkennen
und dem Fahrer während der Fahrt anzeigen. Zur Durchführung des
Diagnoseverfahrens ist eine Testeinheit innerhalb der Fahrzeug
elektronik angeordnet, die insbesondere einen Mikrorechner und
weitere übliche periphere Komponenten beinhaltet. Insbesondere
sind Speicher vorhanden, in denen unter anderem die feste Rei
henfolge der durchzuführenden Prüfroutinen abgespeichert ist.
In der Patentschrift DE 37 26 344 C2 ist ein Diagnosesystem für
Steuergeräte eines Kraftfahrzeuges offenbart, bei dem in einem
jeweiligen Steuergerät Diagnoseroutinen für von diesem Steuer
gerät angesteuerte Fahrzeugkomponenten aktivierbar abgespei
chert sind. Dabei ist sowohl für das Anwählen des jeweiligen
Steuergerätes durch einen im Fahrzeug integrierten Diagnose
rechner oder ein externes Diagnosegerät zu Diagnosezwecken als
auch für die Durchführung der Diagnoseroutinen innerhalb eines
Steuergerätes jeweils eine Prioritätsreihenfolge vorgegeben.
Durch unterschiedliche Diagnosesteuerimpulse kann entsprechend
dieser Prioritätsreihenfolge sowohl innerhalb eines Steuergerä
tes von einer Diagnoseroutine zur nächsten als auch von einem
Steuergerät zum nächsten weitergeschaltetwerden, wobei Diagno
seroutinen unausgeführt übersprungen werden können. Die von
einem Steuergerät jeweils erkannten Fehler werden von diesem
gemeldet und zur Anzeige gebracht sowie in einem Fehlerspeicher
des Diagnoserechners oder des Diagnosegerätes gespeichert.
In der Offenlegungsschrift DE 32 21 398 A1 wird ein Datenerfas
sungssystem für Fahrzeuge beschrieben, das ein im Fahrzeug ein
gebautes Gerät zur zyklischen Erfassung der Daten von Gebern,
die dynamische Fahrzeuggrößen oder bestimmte Fahrzeugzustände
erfassen, eine in das Gerät einsteckbare Kassette zur Daten
speicherung und einen Rechner zur Aufnahme und Verarbeitung der
in der Kassette gespeicherten Daten beinhaltet. Damit der Fahr
zeughalter in variabler Weise bestimmen kann, welche der von
den Gebern erfaßten Daten jeweils ausgewertet werden sollen,
versieht der Rechner den Datenspeicher der Kassette mit vom
Fahrzeughalter vorgebbaren Auswahlinformationen. Mit Hilfe die
ser Auswahlinformationen wird dann die Datenerfassung nach ei
ner vorgegebenen Datenerfassungsroutine durchgeführt, welche
unter anderem die Abfrage der einzelnen Geberdaten in einer
vorbestimmten Reihenfolge beinhaltet.
In gegenwärtigen On-Board Diagnosesystemen besteht für die
Überprüfung von Sensoren, Aktoren und weiterer Funktionskompo
nenten in Abhängigkeit von der gewünschten Prüftiefe Bedarf an
einem Bündel einzelner Prüfroutinen, deren Anzahl bei modernen
Systemen häufig größer als 50 ist. Eine Abarbeitung dieser
Prüfroutinen nach einer fest vorgegebenen Reihenfolge ist bei
einer derart großen Anzahl von Prüfroutinen, von denen häufig
mehrere unter gleichen Startbedingungen, aber nicht gleichzei
tig durchführbar sind, wenig effektiv.
Der Erfindung liegt als technisches Problem die Bereitstellung
eines Verfahrens zur kontinuierlichen, fahrzeugeigenen Überwa
chung von Fahrzeugfunktionskomponenten mittels einer im Fahr
zeug mitgeführten Diagnoseeinrichtung zugrunde, mit dem auch
eine Vielzahl von Prüfroutinen effektiv durchführbar ist und
das möglichst schnell und zuverlässig eine Aussage darüber
erlaubt, ob alle überwachten Funktionskomponenten ordnungsgemäß
arbeiten.
Dieses Problem wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Die Abarbeitung der Prüfroutinense
quenz gestaltet sich verfahrensgemäß flexibel, denn es kann von
der vorgegebenen Reihenfolge abgewichen werden, wenn auf entspre
chende Abfrage von derartige Informationen bereitstellenden
Speicherinhalten in dafür fahrzeugseitig vorgesehenen Speichern
festgestellt wird, daß eine anstehende Prüfroutine bereits ein
mal durchgeführt wurde und hingegen eine andere Prüfroutine,
deren Startbedingungen vorliegen, bislang noch nicht durchge
führt wurde. Statt die anstehende Routine nochmals durchzufüh
ren, wird in diesem Fall in der Prüfroutinenreihenfolge zu der
bislang noch nicht durchgeführten Prüfroutine gesprungen und
diese erstmalig durchgeführt. Dieses Vorgehen gewährleistet,
daß bei einer Vielzahl von Prüfroutinen nach vergleichsweise
kurzer Zeit jede Prüfroutine wenigstens einmal durchgeführt
ist, wonach dann eine aussagekräftige Information über das
Vorliegen oder Nichtvorliegen von Systemfehlern bezüglich aller
überwachter Funktionskomponenten vorliegt.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 ermöglicht ei
nen sogenannten Folgefehlerausschluß, d. h. durch die Sperrung
einer Auswertung der jeweils aktivierten Prüfroutine sowie von
deren Resultat abhängiger Prüfroutinen bei Vorliegen unplausib
ler Eingangsgrößenwerte wird erreicht, daß eine Rückverfolgung
von Fehlern möglich ist und nur ursächliche Fehler registriert
werden, so daß die Fehlerlokalisierung nicht durch eine Fülle
von Folgefehlern erschwert wird.
Bevorzugt wird das Vorliegen eines Fehlers entsprechend einer
Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 3 erst signalisiert,
wenn das Verhältnis von fehlerindikativen zu nicht fehlerindi
kativen Prüfresultaten einer Prüfroutine, die über eine vorge
gebene Zeitdauer hinweg erfaßt wurden, einen vorgebbaren Grenz
wert überschreitet, wodurch eine sogenannte Fehlerentprellung
realisiert wird, d. h. daß nicht jeder unplausible, von einer
Prüfroutinendurchführung erfaßte Zustand oder Meßwert sofort
als Fehler deklariert wird, sondern auf einen Fehler erst bei
ausreichend häufiger Bestätigung solcher unplausibler Zustände
oder Meßwerte geschlossen wird.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 erlaubt eine
Bereitschaftskennung, in der eine abrufbare Information darü
ber, daß jede Prüfroutine bereits mindestens einmal durchge
führt wurde, erzeugt wird. So läßt sich beispielsweise dem Be
nutzer anzeigen, ob in der laufenden Betriebsphase bereits
Prüfresultate für alle überwachten Funktionskomponenten erzeugt
wurden und daher das Auslesen eines vorhandenen Fehlerspeichers
zum jeweiligen Zeitpunkt sinnvoll ist oder nicht.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 5 ist insbeson
dere im Zusammenhang mit einer zusätzlich anschließbaren Off-
Board Diagnose von Vorteil, da eine solche Überwachung durch
das Vorhandensein von Umgebungsdaten, z. B. über Fahrgeschwin
digkeit, Motordrehzahl, Last, Kühlmitteltemperatur, Fahrstrecke,
Dauer der laufenden Betriebsphase und Betriebszustände der Re
gelkreise, die den Systemzustand beim erstmaligen sowie beim
jeweils letztmaligen Auftreten des Fehlers bzw. eines unplau
siblen Zustands oder Meßwerts charakterisieren, sehr erleich
tert wird, wobei gleichzeitig durch die Beschränkung auf die
Abspeicherung der Daten beim erstmaligen und beim jeweils
letztmaligen Auftreten eines Fehlers nicht allzuviel Speicher
platz benötigt wird.
Eine Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 6 bewirkt, daß
eine für den Fahrer vorgesehene Warnlampe durch die selbsttätig
durchgeführte Fahrzeugdiagnose nur aktiviert wird, wenn ein je
weiliger Fehler in unterschiedlichen Situationen mit ausrei
chender Wahrscheinlichkeit vorliegt.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in den Zeich
nungen dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Flußdiagramm eines Abschnitts eines Verfahrens
zur Überwachung von Fahrzeugfunktionskomponenten, der
sich auf die Erfassung durchgeführter Prüfroutinen
und die Bestimmung einer jeweils nächsten durchzufüh
renden Prüfroutine bezieht,
Fig. 2 ein Flußdiagramm eines weiteren Abschnitts des Dia
gnoseverfahrens, der sich auf die Sperrung gewisser
Prüfroutinen bei einem erkannten Fehler bezieht,
Fig. 3 ein Flußdiagramm eines weiteren Abschnitts des Dia
gnoseverfahrens, der sich auf die Durchführung einer
sogenannten Fehlerentprellung bezieht,
Fig. 4 ein Flußdiagramm eines zu demjenigen in Fig. 3 alter
nativ vorsehbaren Verfahrensabschnitts zur Fehlerent
prellung und
Fig. 5 ein Flußdiagramm eines weiteren Abschnitts des Dia
gnoseverfahrens, der sich auf die Aktivierung einer
Warnlampe bezieht.
Das beschriebene Verfahren, von dem wichtige Abschnitte in den
Zeichnungen dargestellt und nachfolgend beschrieben werden,
dient der On-Board Diagnose, d. h. der laufenden, fahrzeugeigen
en Überwachung von Funktionskomponenten eines Kraftfahrzeuges
mittels einer im Fahrzeug mitgeführten Diagnoseeinrichtung. Der
Verfahrensablauf ist hierbei in einem entsprechenden Speicher
der Diagnoseeinrichtung abgelegt, die im wesentlichen einen üb
lichen Aufbau besitzt, beispielsweise nach Art eines der ein
gangs genannten bekannten Diagnosesysteme. Für den Fachmann
wird aus der Beschreibung des Verfahrens ersichtlich, wie er
gegebenenfalls einzelne Bausteine einer bekannten Diagnoseein
richtung zwecks Durchführung dieses Diagnoseverfahrens zu modi
fizieren hat.
Anhand von Fig. 1 wird die verfahrensgemäße flexible Handhabung
in der Reihenfolge der Abarbeitung der Prüfroutinen sowie deren
Registrierung erläutert. Es versteht sich, daß vor einer ersten
Diagnose zunächst die Prüfroutinenreihenfolge mitsamt dem ge
samten Diagnoseverfahrensablauf in der fahrzeugeigenen Diagno
seeinrichtung abgespeichert worden ist, wonach jeweils bei
Fahrtantritt in einer für On-Board Diagnosen üblichen und hier
nicht weiter interessierenden Weise das Diagnoseverfahren akti
viert wird. Es werden dann zunächst die momentan vorliegenden
Zustände bzw. Meßwerte der überwachten Funktionskomponenten er
faßt und mit den Startbedingungen für die nach der Reihenfolge
momentan anstehende Prüfroutine verglichen. Diese Startbedin
gungen sind prüfroutinenspezifisch in der Diagnoseeinrichtung
abgespeichert, um die Aktivierung der jeweiligen Prüfroutine
nur unter für sie passenden Bedingungen während der Fahrt zu
erlauben. Dabei wird so lange in der zyklischen Reihenfolge der
Prüfroutinen weitergegangen, bis der Vergleich ergibt, daß nun
mehr die Startbedingungen für eine bestimmte Prüfroutine vor
liegen.
Dieses Verfahrensstadium entspricht dem Ausgangspunkt (A) des
in Fig. 1 gezeigten Verfahrensabschnitts. In diesem wird zu
nächst in einem ersten Schritt (1) abgefragt, ob die anstehende
Prüfroutine während des laufenden Fahr- bzw. Diagnosebetriebs
schon wenigstens einmal durchgeführt worden ist. Wenn nicht,
wird diese Prüfroutine zur Abarbeitung freigegeben und durchge
führt (Schritt 2), wonach im nächsten Schritt (3) eine Informa
tion über die Durchführung dieser Prüfroutine als abrufbare Da
ten in einem hierfür vorgesehenen Speicher abgelegt wird. Dar
aufhin kehrt das Verfahren zum Ausgangspunkt (A) zurück und be
ginnt den Verfahrensabschnitt von neuem mit dem Vergleich der
momentanen Zustände bzw. Meßwerte der überwachten Funktionskom
ponenten des Fahrzeugs mit den Startbedingungen der nächsten
anstehenden Prüfroutine.
Wird im ersten Schritt (1) festgestellt, daß die anstehende
Prüfroutine bereits wenigstens einmal durchgeführt worden ist,
so wird in einem nächsten Schritt (4) festgestellt, ob bereits
alle Prüfroutinen, die die passenden Startbedingungen haben, in
der momentanen Betriebsphase durchgeführt worden sind. Hierzu
werden sukzessive die Prüfroutinen mit den passenden Startbe
dingungen nach der vorgegebenen Reihenfolge abgefragt. Wird
hierbei eine Prüfroutine aufgefunden, die noch nicht bearbeitet
wurde, so wird als nächstes diese aufgefundene Prüfroutine
freigegeben und durchgeführt (Schritt 5), wonach vor den Ver
fahrensschritt (3) gegangen wird, um nunmehr eine Information
über die Durchführung dieser Prüfroutine abzuspeichern und an
schließend wieder zum Ausgangspunkt (A) zurückzukehren. Gelangt
das Verfahren im Schritt (4) hingegen nach zyklischer Abfrage
der Prüfroutinen schließlich wieder bis zur ursprünglichen
Prüfroutine, ohne daß eine noch nicht durchgeführte Prüfroutine
mit passenden Startbedingungen aufgefunden wurde, was bedeutet,
daß alle Prüfroutinen mit passenden Startbedingungen bereits
wenigstens einmal abgearbeitet worden sind, so findet im näch
sten Schritt (6) eine zyklische Wiederholung der bereits wenig
stens einmal durchgeführten Prüfroutinen statt, beginnend mit
der ursprünglich anstehenden Prüfroutine, wobei nach jeweiliger
Abarbeitung einer Prüfroutine jeweils wieder zum Ausgangspunkt
(A) zurückgekehrt und dadurch abgefragt wird, ob die Startbe
dingungen für die nächste Prüfroutine noch immer vorliegen, be
vor diese aktiviert wird.
Da zur Aktivierung jeder einzelnen Prüfroutine spezifische Ein
trittskriterien, d. h. Startbedingungen, erfüllt sein müssen und
es häufig der Fall ist, daß die Startbedingungen für mehrere
Prüfroutinen, die nicht gleichzeitig ablaufen können, gleich
zeitig erfüllt sind, erlaubt die oben beschriebene Vorgehens
weise, daß in solchen Situationen möglichst alle Prüfroutinen
in möglichst kurzer Zeit im Laufe einer Betriebsphase, d. h.
während eines Fahrtbetriebes, durchgeführt werden. Hierzu ver
mag das Verfahren von der vorgegebenen zyklischen Prüfroutinen
reihenfolge abzuweichen und zu solchen Prüfroutinen zu springen,
die in der vorliegenden Betriebsphase bislang noch nicht abge
arbeitet worden sind. Diese Feststellung wird dadurch ermög
licht, daß für jede Prüfroutine eine abrufbare Information über
deren innerhalb einer Betriebsphase erstmalige Durchführung ab
gespeichert wird. Durch Abruf dieser Information aus dem Spei
cher kann die Diagnoseeinrichtung feststellen, ob die anste
hende Prüfroutine bereits durchgeführt worden ist oder nicht.
Erst wenn alle Prüfroutinen, für die die jeweils momentan er
faßten Zustände bzw. Meßwerte der überwachten Fahrzeugfunk
tionskomponenten mit den geforderten Startbedingungen überein
stimmen, im Verlauf einer Betriebsphase einmal durchgeführt
worden sind, beginnt die erneute, zyklische Wiederholung der
Durchführung dieser Prüfroutinen. Auf diese Weise wird er
reicht, daß eine vollständige Diagnoseinformation über alle zu
überwachenden Funktionskomponenten nach möglichst kurzer Be
triebszeit vorliegt. Die Abspeicherung abrufbarer Informations
daten über die seit Start mindestens einmal vollständig erfolg
te Durchführung einer Prüfroutine macht es dem Diagnosesystem
des weiteren möglich, festzustellen, ob eine in einem entspre
chenden Speicher vorhandene Information über das Nichtvorliegen
eines bestimmten Fehlers tatsächlich aus einer zugehörigen
Prüfroutinendurchführung in dieser Betriebsphase oder aber bei
spielsweise aus einer Speichervoreinstellung stammt.
Anhand von Fig. 2 wird nun ein Verfahrensabschnitt beschrieben,
mit dem unerwünschte Erfassungen von Folgefehlern vermieden
werden. Es ist hierzu an dieser Stelle anzumerken, daß die Aus
wertung einer Prüfroutine jeweils spezifische Eingangsinforma
tionen, d. h. die momentanen Werte von spezifischen Eingangsgrö
ßen benötigt, die beispielsweise aus Ausgangswerten anderer
Prüfroutinen und/oder Sensormeßwerten bestehen können. Wenn nun
eine derartige frühere Prüfroutine bereits ein Fehlerresultat
geliefert hat, haben deren Ausgangsgrößen möglicherweise un
plausible Werte, was sich entsprechend auf diejenigen Prüfrou
tinen, denen diese Ausgangsgrößen als Eingangsgrößen dienen,
auswirkt, so daß deren Durchführung zu Fehlerresultaten, soge
nannten Folgefehlern, führen könnte, die nicht auf eine Fehl
funktion der entsprechenden Fahrzeugfunktionskomponente, son
dern lediglich auf unrichtige Eingangsgrößen zurückzuführen
wären. Eine Erfassung dieser Fehler ist jedoch unerwünscht,
vielmehr sollen durch die Überwachung gerade die ursächlich auf
Fehlfunktionen der zu überwachenden Fahrzeugfunktionskomponen
ten zurückzuführenden Fehler erkannt werden.
Das Diagnoseverfahren sieht zur Verhinderung derartiger Folge
fehler gemäß Fig. 2 folgende Vorgehensweise vor. Für jede Prüf
routine ist eine Liste der in der oben erläuterten Weise von
ihr beeinflußten Prüfroutinen abgespeichert. Außerdem wird ein
Speicherplatz zur Abspeicherung einer Information darüber, ob
die Auswertung für die jeweilige Prüfroutine erlaubt oder ge
sperrt ist, bereitgestellt. Ausgehend vom Startpunkt (B) wird
dann bei einer anstehenden Prüfroutine zunächst abgefragt
(Schritt 7), ob in dem Speicher eine Kennung "Auswertung ge
sperrt" gesetzt ist, wie dies der Fall ist, wenn eine überge
ordnete Prüfroutine zu unplausiblen Ausgangsgrößen geführt hat.
Ist dies der Fall, wird die Auswertung der vorliegenden Prüf
routine übergangen und mit der nächsten Prüfroutine fortgesetzt
(Schritt 8), mit der dann wieder zum Ausgangspunkt (B) zurück
gekehrt wird, woraufhin diese hinsichtlich gesperrter oder
freigegebener Auswertung abgefragt wird. Wenn hingegen im Ab
frageschritt (7) erkannt wurde, daß die Prüfroutinenauswertung
nicht gesperrt ist, so wird mit einem Abfrageschritt (9) fort
gesetzt, in welchem erfaßt wird, ob die durchgeführte Prüfrou
tine zur Erkennung eines Fehlerresultates geführt hat. Wenn
nicht, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich und das Ver
fahren springt vor den Schritt (8) zur Fortsetzung mit der
nächsten Prüfroutine. Wenn hingegen von der Prüfroutine ein
Fehlerresultat erkannt wurde, so werden in einem anschließenden
Schritt (10) die diesbezüglichen Kennungen für alle von der
momentan vorliegenden Prüfroutine abhängigen Prüfroutinen auf
"Auswertung gesperrt" gesetzt, d. h. es wird eine abrufbare In
formation dahingehend abgespeichert, daß die Auswertung dieser
abhängigen Prüfroutinen unterbleibt, bevor dann im Schritt (8)
zur nächsten Prüfroutine übergegangen wird. Diese Information
hinsichtlich gesperrter oder nicht gesperrter Auswertung wird
dann später zu gegebener Zeit für die jeweils anstehende Prüf
routine zur Beantwortung der Eingangsabfrage (7) hinsichtlich
gesperrter oder freigegebener Auswertung abgerufen.
Auf diese Weise wird erreicht, daß die jeweiligen Eingangsin
formationen für eine Prüfroutine geprüft werden und eine Prüf
routinenauswertung unterdrückt wird, wenn eine oder mehrere
ihrer Eingangsinformationen unplausibel erscheinen. Gleichzei
tig wird dieser Vorgang vermerkt, indem die Auswertung davon
abhängiger Prüfroutinen gesperrt wird, so daß eine Fehlerrück
verfolgung problemlos möglich ist. Dadurch werden nur die für
Fehlfunktionen der überwachten Fahrzeugfunktionskomponenten
ursächlichen Fehlerinformationen registriert, so daß die Feh
lerlokalisierung nicht durch eine Fülle von erfaßten Folgefeh
lern erschwert wird.
In Fig. 3 ist ein Verfahrensabschnitt illustriert, der einer
sogenannten Fehlerentprellung dient, was bedeutet, daß ein
erstmaliges unplausibel erscheinendes Prüfresultat zunächst nur
als Fehlersymptom und nicht sofort als Fehler gewertet wird.
Derartige, von den Prüfroutinen erfaßte, unplausible Zustände
oder Meßwerte, sollen vielmehr erwünschterweise erst noch wei
tere Kriterien erfüllen, bevor sie als Fehler deklariert wer
den. Ob ein Zustand oder Meßwert unplausibel ist, wird hierbei
dadurch festgestellt, daß der erfaßte Zustand oder Meßwert mit
vorgegebenen, abgespeicherten Wertebereichen für diesen jewei
ligen Zustand oder Meßwert verglichen und auf eine Unplausibi
lität geschlossen wird, wenn der vorliegende Wert außerhalb des
zugehörigen Wertebereiches liegt.
Für die Fehlerentprellung nach Fig. 3 wird eine sogenannte Ent
prellzeit (Tm) festgelegt, während der überwacht wird, ob das
jeweilige Fehlersymptom, d. h. der unplausible Zustand oder Meß
wert, ununterbrochen vorhanden ist. Speziell wird ausgehend vom
Startpunkt (C) zunächst abgefragt, ob sich durch die Prüfrou
tine ein unplausibler Zustand oder Meßwert ergeben hat (Schritt
11). Ist dies nicht der Fall, wird iterativ zum Startpunkt (C)
zurückgekehrt. Hat sich hingegen ein unplausibler Zustand oder
Meßwert ergeben, so wird mittels eines Zeitzählers erfaßt, ob
dieser unplausible Zustand oder Meßwert bereits länger als die
festgelegte Entprellzeit (Tm) andauert (Schritt 12). Wenn nicht,
wird unter Rücksetzen des Zeitzählers das Verfahren vom Start
punkt (C) aus iterativ wiederholt. Liegt hingegen die Unplausi
bilität bereits länger als die gesetzte Entprellzeit (Tm) vor,
so wird dies nunmehr als Fehler erkannt und abgespeichert
(Schritt 13), bevor wieder zum Ausgangspunkt (C) zurückgekehrt
wird. Die obige Methode der Fehlerentprellung durch Festlegung
einer bestimmten Entprellzeit eignet sich besonders gut für die
Überwachung von Eingangssignalen. Bei der Überprüfung von Wir
kungsketten besteht ein günstiges alternatives Vorgehen darin,
eine festgesetzte Anzahl von Wiederholungen für einen Prüfvor
gang vorzusehen und erst nach zwei oder mehr aufeinanderfolgen
den Prüfvorgängen mit negativem Resultat auf das Vorhandensein
eines Fehlers zu schließen.
Eine weitere, zu der obigen alternative Vorgehensweise der Feh
lerentprellung ist in Fig. 4 illustriert. Bei dieser Methode
wird ausgehend von einem Startpunkt (C′) eingangs abgefragt, ob
eine jeweilige Prüfroutine vollständig durchgeführt wurde
(Schritt 14). Wenn nicht, wird iterativ zum Startpunkt (C′) zu
rückgekehrt, da eine Fehlererfassung dann nicht geboten ist.
Ist hingegen die Prüfroutine vollständig durchgeführt worden,
wird als nächstes abgefragt (Schritt 15), ob sich ein fehler
freies Resultat ergeben hat oder nicht. Wenn ja, wird ein für
die jeweilige i-te Prüfroutine vorgesehener, anfangs auf Null
gesetzter Fehlerfrei-Zähler (FFi) um eins erhöht (Schritt 16),
während andernfalls ein in gleicher Weise für die jeweilige
i-te Prüfungsroutine vorgesehener, anfangs auf Null gesetzter
Fehlerhaft-Zähler (FHi) um eins erhöht wird (Schritt 17). In
beiden Fällen schließt sich daran ein Abfrageschritt (18) an,
in welchem festgestellt wird, ob der Quotient aus dem momentanen
Zählwert des Fehlerhaft-Zählers (FHi) und demjenigen des Feh
lerfrei-Zählers (FFi) einen für die jeweilige i-te Prüfroutine
vorgegebenen, abgespeicherten Grenzwert (FGi) überschritten
hat. Ist dies nicht der Fall, werden die bisherigen Prüfresul
tate insgesamt nicht als Fehler interpretiert, und es wird zum
Startpunkt (C′) zurückgekehrt. Sobald hingegen eine Grenzwert
überschreitung im Schritt (18) erkannt wurde, so werden die
bisherigen Prüfresultate insgesamt als Vorliegen eines Fehlers
interpretiert und dies als entsprechende Information abrufbar
abgespeichert (Schritt 19), bevor wiederum zum Startpunkt (C′)
zurückgegangen wird.
Bei dieser Methode wird folglich erst dann auf einen Fehler er
kannt, wenn das Verhältnis von fehlerindikativen Prüfresulta
ten, d. h. solchen mit unplausiblen Zuständen oder Meßwerten, zu
nicht fehlerindikativen Prüfresultaten, d. h. solchen mit plau
siblen erfaßten Zuständen oder Meßwerten, ein vorgegebenes Maß
überschreitet. In nicht näher gezeigter Weise ist hierbei wie
derum eine Entprellzeit fest vorgegeben, während der die sich
ergebenden Prüfresultate in nicht fehlerindikative und fehler
indikative unterschieden und aufsummiert werden. Bei der Über
wachung von Wirkungsketten ist es dabei vorteilhaft, die Ent
prellzeit auf die gesamte Dauer einer Betriebsphase auszudehnen,
d. h., daß erst mit dem Abstellen des Fahrzeugs die Fehlererken
nung erfolgt.
Die abrufbare Information darüber, daß alle Prüfroutinen schon
mindestens einmal durchgeführt worden sind, wird des weiteren
zur Bereitstellung einer sogenannten Bereitschaftskennung aus
genutzt, d. h. es wird eine Anzeige zur Verfügung gestellt, ob
bereits alle Prüfroutinen einmal stattgefunden haben und folg
lich ein Auslesen eines Fehlerspeichers, in welchem die erkann
ten Fehler abrufbar gespeichert werden, zum momentanen Zeit
punkt bereits zweckmäßig ist oder nicht. Dies läßt sich durch
Abrufen der Daten über die mindestens einmalige Prüfroutinen
durchführung feststellen. Insbesondere für die Handhabung von
Diagnosesystemen "im Feld" ist die Kenntnis, ob das Auslesen
des Fehlerspeichers momentan bereits sinnvoll ist, nützlich.
Nicht immer vermag eine On-Board Diagnose den genauen Fehlerort
zu ermitteln und muß sich daher in manchen Fällen auf den ver
muteten Fehlerpfad beschränken. Hierfür sieht das Diagnosever
fahren die Möglichkeit vor, daß sich eine Off-Board Diagnose
anschließt, innerhalb der ein Teilumfang der Überwachung er
folgt. Zu diesem Zweck ist es günstig, wenn ein Satz von Umge
bungsdaten, beispielsweise die wichtigsten Betriebsdaten wie
Fahrgeschwindigkeit, Motordrehzahl, Last, Kühlmitteltemperatur,
Fahrstrecke und Betriebsdauer seit Start, sowie die Betriebszu
stände der Regelkreise, zur Verfügung steht, die den Systemzu
stand beim Auftreten eines Fehlers bzw. eines Fehlersymptoms
repräsentieren. Dies leistet das On-Board Diagnoseverfahren
mittels eines nicht explizit dargestellten Verfahrensabschnit
tes dadurch, daß für jeden Fehler bzw. jedes Fehlersymptom ein
erster Satz von Umgebungsdaten bei dessen erstmaligem Auftreten
und ein zweiter Satz entsprechender Umgebungsdaten zusätzlich
für dessen jeweils letzmaliges Auftreten abgespeichert wird.
Diese Daten können dann bei einer anschließenden Off-Board Di
agnose abgerufen und verwendet werden.
Die Vorgehensweise, zu jedem aufgetretenen Fehler zwei Spei
chereinträge bezüglich dessen Auftretens und gegebenenfalls der
vorliegenden Umgebungsdaten vorzunehmen, nämlich einen für des
sen erstmaliges und einen für dessen jeweils letztmaliges Auf
treten, bedeutet einen vorteilhaften Kompromiß, durch den ei
nerseits möglichst viel Information bereitgestellt wird, ohne
andererseits zu viel kostbaren Speicherplatz zu benötigen. Beim
erstmaligen Auftreten eines Fehlers sind dabei die beiden Spei
chereinträge identisch. Zu jeder Abspeicherung zwecks Erhaltung
der Information über diesen Fehler und dessen Begleitumstände
gehört vorzugsweise neben den Daten über das Auftreten des Feh
lers ein vollständiger Datensatz bestehend aus einer zugeordne
ten Fehlernummer, dem zugehörigen Umgebungsdatensatz sowie ei
ner Information über die Häufigkeit des Auftretens dieses
Fehlers.
Zur Fahrerinformation ist bei dem das Verfahren durchführenden
Diagnosesystem eine Warnlampe vorgesehen, die von dem Verfahren
unter Zuhilfenahme eines eigenständigen Speicherbereiches mit
dem Ziel angesteuert wird, die Warn- oder Fehlerlampe nur dann
einzuschalten, wenn das Vorhandensein eines Fehlers in unter
schiedlichen Situationen ausreichend erhärtet ist. Der zugehö
rige Verfahrensabschnitt ist in Fig. 5 wiedergegeben. Ausgehend
von einem Startpunkt (D) wird zunächst geprüft, ob eine soge
nannte Normalfahrt vorliegt (Schritt 20). Eine Normalfahrt
liegt hierbei definitionsgemäß dann vor, wenn alle Prüfroutinen
während einer Betriebsphase durchgeführt wurden, die unter den
normalen Fahrzeugbetriebsbedingungen ablaufen sollen. Bei
Nichtvorliegen einer Normalfahrt wird iterativ zum Startpunkt
(D) zurückgekehrt. Erst wenn eine Normalfahrt vorliegt, wird
abgefragt (Schritt 21), ob während einer derartigen Normalfahrt
ein Fehler aufgetreten ist. Wenn nicht, wird wieder iterativ
zum Startpunkt (D) zurückgekehrt. Wenn ja, wird diese Fehlerer
kennung einer Häufigkeitsbewertung zugeführt. Speziell wird da
zu ein für diesen i-ten Fehler anfangs auf Null gesetzter Feh
lerzähler (FZi) vorgesehen, der dann im Schritt (22) bei auf
getretenem Fehler für jede Normalfahrt jeweils um eins erhöht
wird. Anschließend wird der neue Zählerwert (FZi) daraufhin
abgeprüft (Schritt 23), ob er größer als ein vorgegebener, ab
gespeicherter Grenzwert (Gi) ist. Wenn nicht, wird von einer
Warnlampenaktivierung abgesehen und iterativ zum Startpunkt (D)
zurückgekehrt. Erst wenn in diesem Schritt (23) eine Grenzwert
überschreitung erkannt ist, wird im anschließenden Schritt (24)
die Warnlampe angeschaltet. Eine alternative Möglichkeit der
Häufigkeitsbewertung liegt darin, eine Warnlampenaktivierung
vorzunehmen, wenn der gleiche Fehler in zwei aufeinanderfolgen
den Normalfahrten aufgetreten ist. Alternativ ist des weiteren
eine Häufigkeitsbewertung dergestalt möglich, daß der Quotient
aus der Häufigkeit der Fehlererkennung in Normalfahrten und der
Gesamtzahl von Normalfahrten ermittelt und das Einschalten der
Warnlampe dann angefordert wird, wenn dieser Quotient einen
vorgegebenen Grenzwert überschreitet.
Bekannte Diagnosesysteme sind üblicherweise auf die Suche nach
Systemfehlern ausgelegt, wofür charakteristisch ist, daß unab
hängig davon, ob das System bereits geprüft wurde oder nicht,
eine Fehlerfrei-Information bereitgestellt wird, solange noch
kein Fehler erkannt wurde. Des weiteren sind traditionell die
Grenzen zwischen dem Fehlerfrei-Zustand und dem Fehlerhaft-Zu
stand an das fehlerseitige Ende eines eventuellen unsicheren
Erkennungsbereiches gelegt. Damit unterbleiben viele Hinweise,
die frühzeitig sich abzeichnende Ausfälle oder Verschlechterun
gen ankündigen. Dem wird mit dem vorliegenden Diagnoseverfahren
dadurch begegnet, daß hier sowohl auch Fehler wie auch auf Be
stätigung aller zu überwachenden Fahrzeugfunktionskomponenten
geprüft wird. Die Entscheidungskriterien für die Beurteilung
des Vorliegen eines Fehlers oder einer Bestätigung über eine
korrekte Funktion sind dabei erfindungsgemäß so gelegt, daß ein
eventuell vorhandener unsicherer Erkennungsbereich beiden Kri
terien zugeordnet wird. Eine Entscheidung über das Vorliegen
eines fehlerhaften oder fehlerfreien Zustandes läßt sich dann
nach einer der oben ausgeführten Methoden treffen, z. B. mittels
entsprechenden Vergleichs der Anzahl fehlerindikativer zu nicht
fehlerindikativen Resultaten einer bestimmten Prüfroutine. Eine
derartige Überprüfung auf Funktionsbestätigung ist insbesondere
bei der Überwachung von Aktoren hilfreich, da sie nur dann er
folgreich ist, wenn weder bei aktivem, noch bei passivem Aktor
ein Fehler auftritt.
Da bei dem vorliegenden Diagnoseverfahren praktisch alle dies
bezüglich relevanten Betriebsparameter vorliegen, ist es in
einfacher Weise möglich, die Verweildauer in bestimmten Be
triebsbereichen zu ermitteln und festzuhalten. Derartige Infor
mationen ermöglichen dann beispielsweise herauszufinden, wie
das jeweilige Fahrzeug typischerweise betrieben wird und wie es
folglich am besten gewartet werden sollte.
Claims (6)
1. Verfahren zur laufenden Überwachung von Fahrzeugfunktions
komponenten mittels einer im Fahrzeug mitgeführten Diagnoseein
richtung, insbesondere von abgasbezogenen Funktionskomponenten,
anhand einer Vielzahl einzelner, mittels in einer vorgegebenen
zyklischen Reihenfolge nacheinander anstehender Prüfroutinen,
von denen jede jeweils nur bei Vorliegen prüfroutinenspezifi
scher, abfragbarer Startbedingungen aktiviert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) eine Dateninformation darüber, ob eine jeweilige Prüfrou tine in der laufenden Betriebsphase wenigstens einmal durchgeführt wurde, abrufbar in einem Speicher abgespei chert wird und
- b) vor Aktivierung einer nach der vorgegebenen Reihenfolge anstehenden Prüfroutine durch Abrufen der entsprechenden abgespeicherten Daten erfaßt wird, ob diese Prüfroutine bereits wenigstens einmal zuvor durchgeführt wurde und wenigstens eine andere Prüfroutine existiert, deren Start bedingungen vorliegen und die bislang noch nicht durchge führt wurde, wonach
- b.1) die anstehende Prüfroutine aktiviert wird, wenn dies nicht der Fall ist, und
- b.2) die wenigstens eine andere, bislang noch nicht durchge führte Prüfroutine aktiviert wird, wenn dies der Fall ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
- - vor der Auswertung einer jeweiligen Prüfroutine abgefragt wird, ob die Werte von für die Prüfroutinenauswertung be nötigten Eingangsgrößen außerhalb von jeweils als plausi bel vorgegebenen Wertebereichen liegen und
- - die Auswertung dieser Prüfroutine sowie aller von deren Auswertung in ihren Eingangsgrößen abhängigen Prüfroutinen gesperrt wird, wenn wenigstens ein Eingangsgrößenwert au ßerhalb des ihm zugeordneten Wertebereiches liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
- - innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer die Prüfresultate einer jeden ein- oder mehrmalig durchgeführten Prüfroutine als fehlerindikativ oder nicht fehlerindikativ abgespei chert werden und
- - das Vorliegen eines Fehlers bezüglich der zugehörigen Prüfroutine signalisiert wird, wenn das Verhältnis der An zahl fehlerindikativer zu derjenigen nicht fehlerindikati ver, innerhalb dieser Zeitdauer erfaßter Prüfresultate ei nen vorgebbaren Grenzwert (FGi) überschreitet.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
die abgespeicherten Daten über die in der laufenden Betriebs
phase wenigstens einmal erfolgte Durchführung einer jeweiligen
Prüfroutine wiederholt abgerufen und dahingehend ausgewertet
werden, ob jede Prüfroutine wenigstens einmal durchgeführt
wurde, woraufhin Daten über eine Fehlerauslesebereitschaft er
zeugt und abrufbar abgespeichert werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
Daten über den Momentanwert vorgewählter Umgebungsparameter für
das erstmalige sowie für das jeweils letztmalige Auftreten ei
nes einen Fehler anzeigenden Prüfresultates einer Prüfroutine
abrufbar abgespeichert werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, weiter
dadurch gekennzeichnet, daß
- - innerhalb jeder laufenden Betriebsphase abgefragt wird, ob jede unter normalen Betriebsbedingungen durchzuführende Prüfroutine wenigstens einmal durchgeführt und hierbei ein Fehler erkannt wurde, und
- - eine Warnlampe aktiviert wird, wenn die Anzahl (FZi) von Betriebsphasen, in denen dieser Fehler aufgetreten ist, einen vorgegebenen Grenzwert (Gi) überschreitet.
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