DE4447208C2 - Hakenträgersystem - Google Patents
HakenträgersystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Hakenträgersystem bestehend aus einer C-förmigen
Halteschiene zur Befestigung an Wänden und Decken und mehreren an der
Halteschiene in unterschiedlichen Längspositionen lösbar anbringbaren Tragarmen,
wobei die Halteschiene eine Rückwand aufweist, von der zwei gleichlange
Parallelschenkel rechtwinklig abstehen, an deren Vorderenden einander zugewandte,
rückwandparallele Stege vorgesehen sind, die einen Spalt zum Durchtritt eines
Schraubbolzens begrenzen, wobei der Tragarm einen Halteschenkel mit einer Breite
mindestens gleich dem Außenmaß der Parallelschenkel der Halteschiene aufweist, in
dem mindestens ein breitenmittiges Loch vorgesehen ist, und zwischen den
Parallelschenkeln ein Halteelement aufgenommen ist, dessen Breite mit Schiebetoleranz
der lichten Weite zwischen den Parallelschenkeln entspricht und das mit dem
Schraubbolzen verbunden ist, der zwischen den Stegen nach vorn vorsteht, das Loch
des Halteschenkels durchsetzt und ein sich an dessen Vorderfläche abstützendes
Schraubstück trägt.
Ein derartiges Hakenträgersystem ist aus der GB 796854 A, der DE-12 02 446 B, der
US-4,895,331 A und der DE-12 45 555 C bekannt. Bei allen diesen
Hakenträgersystemen ist der Tragarm höchstens so breit wie das Außenmaß der
Parallelschenkel der Halteschiene und der Tragarm weist ein umgekehrtes U-Profil auf,
das zwischen die Stege der Parallelschenkel paßt. Der Tragarm greift damit
formschlüssig in die Halteschiene ein. Damit ist die Ausrichtung der Tragarme zur
Halteschiene ein für allemal festgelegt. Für die jeweiligen Tragarme können nur lotrechte
Halteschienen verwendet werden. Beim Andübeln der Halteschienen an Betonwände ist
es häufig nicht zu vermeiden, daß der Betonbohrer etwas verläuft, so daß die Löcher
nicht exakt lotrecht ausgerichtet sind. Die Folge bei den bekannten
Hakenträgersystemen ist die, daß auch die Tragarme eine leichte Kippstellung erhalten.
Sollen an den Tragarmen empfindliche Konsolen beispielsweise Glasplatten
festgeklemmt werden, so kann es zu Brüchen kommen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, das bekannte Hakenträgersystem dahingehend
auszubilden, daß die Tragarme sowohl an vertikal als auch an horizontal und sogar
schrägen Halteschienen so befestigt werden können, daß bei ungenauer Positionierung
der Halteschienen eine Lagekorrektur der Tragarme möglich ist, um diese z. B. in exakte
Ausrichtung mit anderen Tragarmen zu bringen.
Diese Aufgabe wird bei einem Hakenträgersystem der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Halteschenkel des Tragarmes aus einem U-
Profil besteht, dessen U-Schenkel eine Weite größer als das Außenmaß der
Parallelschenkel der Halteschiene und eine lichte Höhe geringfügig größer als die Höhe
der Parallelschenkel aufweisen, so daß der Halteschenkel die Halteschiene mit Spiel
umgreift und sich an der Gebäudewand unmittelbar oder an der Rückwand der
Halteschiene abstützt.
Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem die Tragarme formschlüssig in das C-
Profil der Halteschiene eingreifen, übergreifen bei der Erfindung die U-Profilschenkel des
Tragarmes die Parallelschenkel der Halteschiene. Dies ermöglicht die Verwendung von
Tragarmen für lotrechte, horizontale und schrägverlaufende Halteschienen. Bei
lotrechten Schienen stützen sich die Tragarme entweder direkt an der Gebäudewand
oder auf Rückwandverbreiterungen der Halteschiene ab. Bei horizontalen oder schrägen
Halteschienen liegen die Tragarme auf den einander zugewandten Stegen der
Parallelschenkel der Halteschiene. Bei großen Traglasten lassen sich bei horizontaler und
schräger Anordnung der Halteschiene zwei parallele Schienen verwenden. Dank des
Erfindungsprinzips, daß die Tragarme mit ihren U-Schenkeln die Halteschienen
umgreifen, können letztere mit ungewöhnlich kleinen und daher eleganten
Profilquerschnitten ausgebildet sein. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
der seitliche Kipp- oder Biegewiderstand gegenüber den bekannten Trägersystemen
vergrößert wird, weil die größte Breite der Tragarme für die Abstützung ihrer U-Schenkel
ausgenutzt wird und da dieser Hebelarm größer als die Breite der Halteschiene ist, was
beim Stand der Technik nicht der Fall ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung bilden Gegenstände der Unteransprüche.
Anhand der Zeichnung, die Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellt, wird die
Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 einen horizontalen Querschnitt durch eine lotrechte Halteschiene mit
Tragarm,
Fig. 2 einen Querschnitt ähnlich Fig. 1, jedoch durch eine abgewandelte
Ausführungsform,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Hakenträgers,
Fig. 4 eine horizontale Schnittansicht ähnlich der Fig. 1 und 2, jedoch durch
eine abgewandelte Ausführungsform der Halteschiene,
Fig. 5 einen Querschnitt ähnlich Fig. 4, jedoch mit anderer Ausführung des
Schraubbolzens,
Fig. 6 eine vertikale Schnittansicht durch eine horizontale Halteschiene mit
Tragarm,
Fig. 7 eine Vorderansicht einer horizontalen Halteschiene mit Tragarm, und
Fig. 8 eine Anzahl unterschiedlicher Profile der Halteschiene und das Profil eines
Haltearms.
Eine Halteschiene 10 hat eine ebene Rückwand 12, von der in Breitenmitte zwei
Parallelschenkel 14 vorstehen, die gleich lang sind und an deren Enden aufeinander
zugerichtete Stege 16 angeformt sind. Die Rückwand 12 mit Parallelschenkeln 14
und Stegen 16 schließen einen im Querschnitt angenähert C-förmigen
Führungskanal 18 ein. Die Rückwand 12 erstreckt sich beidseitig über diesen
Längsführungskanal 18 hinaus und weist in den hinausragenden Bereichen jeweils
eine Längsrille 20 auf, die im Abstand jeweils vom Außenrand der Rückwand 12
vorgesehen ist und sich über die ganze Schienenlänge erstreckt.
Die Halteschiene 10 besteht aus einem Aluminium-Strangpreßprofil, hat also über
ihre ganze Länge einen konstanten Querschnitt. Sie ist lochfrei ausgebildet. Zur
Befestigung der Halteschiene 10 an einer Wand oder Decke werden im Bereich der
Rillen 20 an passenden Längspositionen Löcher gebohrt, um die Halteschiene 10
anschrauben zu können.
Die Halteschiene 10 weist an der Rückseite der Rückwand 12 vier Stützstege 22
auf, die der Schiene 10 eine zusätzliche Verwindungssteifigkeit verleihen und eine
Verformung im Bereich der zu bohrenden Löcher verhindern. Deswegen befinden
sich jeweils zwei Stützstege 22 in gleichem Abstand von der Längsrille 20.
Ein Haltearm 30 besteht aus einem Aluminiumprofil mit U-förmigem Querschnitt.
Der Tragarm 30 hat einen geradlinigen Halteabschnitt 32 und einen in diesem
Ausführungsbeispiel rechtwinklig abgebogenen Tragabschnitt, der ebenfalls
geradlinig bzw. mit seiner Jochoberfläche eben ausgebildet ist. Am Ende des
Tragabschnittes ist ein rechtwinklig anschließender Endabschnitt 34 gebildet, der
sich etwa parallel zum Halteabschnitt 32 erstreckt, jedoch wesentlich kürzer als
dieser ist. Die lichte Schenkelhöhe des Tragarms 30 ist etwas größer als die Höhe
der Parallelschenkel 14 und der lichte Schenkelabstand des Tragarms 30 ist größer
als die Außenbreite der beiden Parallelschenkel 14. Der Halteabschnitt 32 des
Tragarms 30 läßt sich also so auf die Halteschiene aufsetzen, daß sich die U-
Schenkel des Tragarms 30 unmittelbar an der Vorderseite der Rückwand 12
abstützen und zwischen dem Joch des Tragarms und den Stegen 16 der
Halteschiene 10 ein kleiner Abstand verbleibt. Eine Justierung in exakt lotrechte
Position ist nachträglich möglich.
Im Halteschenkel 32 des Tragarms 30 befindet sich in Breitenmitte und im
Längsmittelbereich eine Bohrung (Fig. 3), die von einem Schraubbolzen 40 einer
Sechskantschraube durchsetzt wird, deren Schraubenkopf 42 in der Längsführung
18 längsverschiebbar, jedoch undrehbar geführt ist. Die Schlüsselweite des
Schraubenkopfes 42 entspricht also unter Beachtung eines ausreichenden
Schiebespiels dem lichten Abstand zwischen den Parallelschenkeln 14. Der
Schraubbolzen 40 ragt aus dem Loch des Halteschenkels 32 nach vorn heraus und
auf das herausragende Ende ist ein Schraubstück 44 z. B. eine Rändelmutter
aufgeschraubt. Durch Festziehen der Rändelmutter 44 zieht sich der
Schraubenkopf 42 an die Innenflächen der Stege 16, womit der Halteschenkel 32
mit seinen U-Schenkeln gegen die Vorderseite der Rückwand 12 geklemmt wird.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung des Schraubbolzens 40, der hier als durchgehender
kopffreier Gewindestift ausgebildet ist und am Einschraubende eine Spitze
aufweist und am gegenüberliegenden Ende mit einem Radialschlitz 46 versehen
ist. Das in der Längsführung 18 verschiebbare Halteelement wird durch eine
handelsübliche Schraubenmutter 48 gebildet, deren Schlüsselweite wiederum der
lichten Weite der Längsführung 18 entspricht.
Die Ausführung gemäß Fig. 2 bringt den zusätzlichen Vorteil, daß der
Schraubbolzen 40 mit einem in den Radialschlitz 46 eingreifenden
Schraubendreher in der gewünschten Längsposition an der Halteschiene
festgeklemmt werden kann, bevor erst anschließend der Tragarm 30 montiert
wird. Beim Festziehen des Schraubbolzens 40 dringt seine Spitze in das weichere
Material der Rückwand 12 ein, wie dies in Fig. 2 deutlich zu sehen ist, womit ein
Formschluß erzielt wird, der ein späteres Verrutschen des Tragarms auch bei
höchster Belastung verhindert. Beim Einschrauben des Schraubbolzens 40 spannt
sich die Schraubmutter 48 von innen gegen die Stege 16 der Halteschiene 10. Im
Fall des Aufbaus eines Regalträgersystems werden in einer Anzahl lotrechter
Halteschienen 10 die entsprechenden Schraubbolzen 40 in horizontal
ausgerichteten Reihen justiert und in der beschriebenen Weise festgeklemmt. Auf
die vorstehenden Bolzenenden werden dann lediglich noch die Tragarme 30
aufgesteckt und mit den Schraubstücken 44 festgeklemmt.
Fig. 4 veranschaulicht eine leicht abgewandelte Halteschiene 10. Der Tragarm 30
ist nicht verändert. An den Enden der Rückwand 12 befinden sich Zusatzschenkel
24 mit einer Höhe, die etwas größer ist als diejenige der Parallelschenkel 14. An
den Enden dieser Zusatzschenkel 24 sind aufeinander zuweisende schmale Stege
26 vorgesehen, die die Auflagefläche der Zusatzschenkel 24 vergrößern. Die Stege
26 liegen in einer rückwandparallelen Ebene, die einen etwas größeren Abstand
von der Rückwand hat, als die Ebene der Stege 16.
Fig. 5 zeigt dasselbe Profil der Halteschiene 10 wie Fig. 4 und weicht lediglich in
der Art des Schraubbolzens 40 ab und entspricht damit der
Schraubbolzenausführung gemäß Fig. 2.
Die Zusatzschenkel 24 gemäß Fig. 4 und 5 dienen in erster Linie der
verbesserten Lagerung der Tragarme 30 im Falle horizontaler Schienenposition,
wie dies Fig. 6 veranschaulicht. Die Halteschenkel 32 der Tragarme 30 werden
von den beiden Zusatzschenkeln 24 abgestützt, die einen maximalen Lagerabstand
schaffen, der fast über die ganze Länge des Halteschenkels 32 reicht. Im Bereich
der Stege 16 des Längskanals 18 besteht zwischen den U-Schenkeln des
Tragarms 30 und den Stegen 16 der Halteschiene 10 ein Abstand, der im
Verformungsbereich des Halteschenkels 32 beim Festziehen des Schraubstückes
44 liegen kann. Beim Festziehen dieses Schraubstückes 44 kann sich also der
Halteschenkel 32 leicht durchbiegen, bis die U-Schenkel des Tragarms 30 auf den
Stegen 16 festgeklemmt werden. Auf diese Weise wird eine sichere 4-Punkt-
Auflage des Halteschenkels 32 erzielt.
In Fig. 8 entspricht das links oben dargestellte Profil der Befestigungsschiene 10
demjenigen von Fig. 2 und das anschließende Profil in der oberen Reihe entspricht
dem Schienenprofil gemäß Fig. 1. Der Unterschied besteht darin, daß das links
dargestellte Profil eine Rückwand 12 aufweist, die zwischen den Parallelschenkeln
14 abgesetzt ist, sodaß die lichte Höhe der Längsführung 18 vergrößert ist, womit
der Spitze des kopflosen Gewindestückes Rechnung getragen ist. Die Bodenfläche
des mittleren abgesetzten Rückwandabschnittes liegt mit den Stützfüßen 22 in
einer Ebene.
Wie sich aus den in Fig. 8 dargestellten Profilen ergibt, kann die Wandstärke der
Rückwand 12 in deren Endbereichen zwischen jeweils einem Paar Stützfüße 22
verringert werden, was dem leichten Einbringen der Bohrlöcher im Bereich der
Längsrillen 20 zugute kommt und die Gesamtstabilität der Schiene 10 nicht
verringert.
Das in Fig. 8 in der oberen Reihe an dritter Stelle gezeigte Schienenprofil ist
dasjenige von Fig. 5 mit abgesetztem mittleren Rückwandbereich und das vierte
Profil ist dasjenige von Fig. 4, das diesen Absatz nicht aufweist.
In der unteren Reihe von Fig. 8 sind zwei weitere Profilvarianten veranschaulicht,
die außer den Zusatzschenkeln 24 noch spiegelbildlich angeordnete Hilfsschenkel
28 aufweisen, die ebenfalls mit Stegen 26 ausgestattet sind, wobei die beiden
Stege 26 eines Zusatzschenkels und des ihm zugeordneten Hilfsschenkels 28
aufeinander zu gerichtet sind. Damit werden zwei an der Rückwand 12 endseitige
Längsführungen 19 gebildet, die gemäß linkem Profil in der unteren Reihe von
Fig. 8 zusätzlich zur Längsführung 18 vorhanden sind. Beim zweiten Profil in der
unteren Reihe von Fig. 8 fehlt die mittlere Längsführung 18, denn die
zusätzlichen Längsführungen 19 können deren Aufgabe übernehmen. In diesen
Ausführungsbeispielen ist die Breite der Führungen 19 größer als diejenige der
mittleren Längsführung 18, was aber nicht zwingend ist. Im Fall der breiteren
zusätzlichen Längsführungen 19 haben die Halteelemente 42, 48 für die
Schraubbolzen 40 eine entsprechende Breite, sodaß sie die Stege 26 untergreifen
können. Beim links dargestellten Profil in der unteren Reihe von Fig. 8 haben die
beiden Hilfsschenkel 28 einen lichten Abstand, der der Außenbreite des
Halteschenkels 32 des Tragarms 30 entspricht, sodaß sie den Tragarm
formschlüssig führen. Die beiden links unten dargestellten Profile gemäß Fig. 8
sind in erster Linie für horizontale Schienen vorgesehen. Falls die an zweiter Stelle
links dargestellte Schiene auch für lotrechte Anbringung benutzt werden soll,
müßte die Rückwand 12 endseitige Vorsprünge zur Abstützung der U-Schenkel
des Lagerarms aufweisen.
Das an dritter Stelle in der unteren Reihe von Fig. 8 gezeigte Halteschienenprofil
stellt die einfachste Form eines C-Profils dar, das eine Längsführung 18 bildet. Bei
diesem Profil befindet sich die Längsrille 20 in Profilmitte. Die Befestigungslöcher
werden also in der Längsführung 18 gebohrt und zweckmäßigerweise angesenkt,
sodaß die Schraubenköpfe nicht in die Längsführung 18 hinein vorstehen. Das in
der unteren Reihe rechts von Fig. 8 dargestellte Profil ist dasjenige des
zugehörigen Halteschenkels des Tragarms 30, das zu dem danebenstehenden
Halteschienenprofil paßt.
Claims (7)
1. Hakenträgersystem bestehend aus einer C-förmigen Halteschiene (10) zur
Befestigung an Wänden und Decken und mehreren an der Halteschiene (10) in
unterschiedlichen Längspositionen lösbar anbringbaren Tragarmen (30), wobei die
Halteschiene (10) eine Rückwand (12) aufweist, von der zwei gleichlange
Parallelschenkel (14) rechtwinklig abstehen, an deren Vorderenden einander
zugewandte, rückwandparallele Stege (16) vorgesehen sind, die einen Spalt zum
Durchtritt eines Schraubbolzens (40) begrenzen, wobei der Tragarm (30) einen
Halteschenkel (32) mit einer Breite mindestens gleich dem Außenmaß der
Parallelschenkel (14) der Halteschiene (10) aufweist, in dem mindestens ein
breitenmittiges Loch vorgesehen ist, und zwischen den Parallelschenkeln (14) ein
Halteelement (42, 48) aufgenommen ist, dessen Breite mit Schiebetoleranz der
lichten Weite zwischen den Parallelschenkeln (14) entspricht und das mit dem
Schraubbolzen (40) verbunden ist, der zwischen den Stegen (16) nach vorn
vorsteht, das Loch des Halteschenkels (32) durchsetzt und ein sich an dessen
Vorderfläche abstützendes Schraubstück (44) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß
der Halteschenkel (32) des Tragarmes (30) aus einem U-Profil besteht, dessen U-
Schenkel eine Weite größer als das Außenmaß der Parallelschenkel (14) der
Halteschiene (10) und eine lichte Höhe geringfügig größer als die Höhe der
Parallelschenkel (14) aufweisen so daß der Halteschenkel (32) die Halteschiene
(10) mit Spiel umgreift und sich an der Gebäudewand unmittelbar oder an der
Rückwand (12) der Halteschiene (10) abstützt.
2. Hakenträgersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand
(12) über die Parallelschenkel (14) beidseitig nach außen hinausragende
Verbreiterungen aufweist.
3. Hakenträgersystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden
der Verbreiterungen der Rückwand (12) je ein Zusatzschenkel (24) oder ein
Zusatzschenkelpaar (24, 28) mit einer Schenkelhöhe geringfügig größer als die der
Parallelschenkel (14) vorgesehen ist.
4. Hakenträgersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückwand (12) rückseitig mindestens ein Paar kurzer Stützstege (22)
vorgesehen ist, die von der Breitenmitte der Rückwand (12) denselben Abstand
aufweisen.
5. Hakenträgersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Rückwandverbreiterungen Befestigungslöcher vorgesehen sind.
6. Hakenträgersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Vorderseite der Verbreiterungen der Rückwand (12) der Halteschiene
(10) je mindestens eine Längsrille (20) als Zentrierhilfe für den Bohrer einer
Handbohrmaschine vorgesehen ist.
7. Hakenträgersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteelement (48) und das Schraubstück (44) je in Form einer polygonal
konturierten Schraubenmutter ausgebildet sind, und der Schraubbolzen (40) an
seinem Außenende einen stirnseitigen Schlitz (46) und an seinem dem Schlitz (46)
gegenüberliegenden inneren Ende eine scharfe Spitze aufweist.
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