DE4443943A1 - Straßenfahrzeug für das Befahren von Straßen- und Schienenwegen - Google Patents
Straßenfahrzeug für das Befahren von Straßen- und SchienenwegenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Mehrwege-Fahrzeug für das
Befahren von Straßen- und Schienenwegen nach dein
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es ist auch bekannt, die der Führung der luftbereiften
Räder des Straßenfahrzeuges während der Schienenfahrt
dienenden, mit Spurkränzen versehenen Führungsrollen
einem Drehgestell zuzuordnen, um auch enge Kurvenradien
der Schienen folgen zu können; vgl. DE 43 16 631. Hierzu
sind die Führungsrollen schwenkbar an Schwenkarmen
gelagert, die hydraulisch bewegbar sind und für die
Schienenfahrt soweit abgesenkt werden, daß sie mit den
Schienen in Eingriff gelangen. Diese Winkelstellung der
Schwenkarme ist konstant. Die Drehgestelle sind um die
senkrecht zur Radachse der Straßenräder verlaufende
Achse beweglich.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß eine derartige
Ausbildung nicht immer brauchbar ist. In bestimmten
Schienenbereichen beschädigen die an der Oberfläche der
Schienen überstehenden luftbereiften Räder dort
angebrachte Einrichtungen wie Indusimagnete oder
Achszähler, wie sie in Rangierbereichen angeordnet
sind, in denen Zweiwegefahrzeuge bevorzugt eingesetzt
werden.
Es ist ferner nachteilig, daß zwar grundsätzlich durch
einen Austausch der Führungsrollen die Drehgestelle an
unterschiedliche Spurweiten von Gleisanlagen angepaßt
werden können, jedoch weisen die luftbereiften Räder
eines solchen Fahrzeuges eine unveränderbare Spurweite
auf. Die luftbereiften Räder des Mehrwege-Fahrzeuges
müssen aber nicht nur das Gewicht des Fahrzeuges auf
die Schienen übertragen, sondern dienen gleichzeitig
als Antrieb oder Bremse und müssen daher in permanentem
reibschlüssigen Kontakt mit den Schienen bleiben. Da
der Achsabstand der luftbereiften Räder konstant ist,
unterliegt die Anpassung an kleinere Spurweiten von
unterschiedlichen Gleisanlagen einer Untergrenze,
andernfalls geht der Kontakt zwischen den luftbereiften
Rädern und der Schiene verloren; die Antriebsfunktion
des Straßenfahrzeuges ist dann nicht mehr
gewährleistet.
Eine Veränderung des Anpreßdruckes zwischen den
luftbereiften Rädern einerseits und der Schiene
andererseits ist ebenfalls nicht möglich, da die als
Drehgestell ausgebildete Führungseinrichtung in der
Arbeitslage ausschließlich die Funktion erfüllt, das
Straßenfahrzeug auf der Schiene zu führen.
Da ein zunehmender Bedarf an solchen Mehrwege-
Fahrzeugen für immer größere Einsatzbereiche besteht,
ist Aufgabe der Erfindung, hier Abhilfe zu schaffen
durch eine Führungseinrichtung für ein Straßenfahrzeug
zum Befahren von Straßen- und Schienenwegen, die einen
weitestgehend unbegrenzten Einsatz des
Straßenfahrzeuges in allen Bereichen und für alle
gängigen Spurweiten von Gleisanlagen erlaubt, ohne daß
die notwendige Führung, der Antrieb sowie der
Bremsbetrieb beim Befahren von Schienenwegen verloren
gehen.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die
kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Durch die Erfindung wird erstmals eine
Führungseinrichtung für die Schienenfahrt von
Straßenfahrzeugen geschaffen, die sowohl als
Führungseinrichtung als auch als alleinige
Antriebsvorrichtung eingesetzt werden kann mit
Zwischenstellungen, in denen sowohl die luftbereiften
Räder des Straßenfahrzeuges als auch die Führungsrollen
Antriebs- oder Bremskraft liefern. Diese Ausbildung
ermöglicht ferner eine leichte Anpassung an
unterschiedliche Spurweiten der zu befahrenden
Schienenwege ohne eine bestimmte Untergrenze zu haben,
da bei einem zu großen Achsabstand der Räder die
Führungseinrichtung Antriebs- oder Bremsfunktion
übernimmt. Vorteilhafterweise ist der Antriebsmotor des
Straßenfahrzeuges über mechanische oder hydraulische
Kraftübertragungsmittel mit den Führungsrollen
kraftschlüssig verbunden, wobei diese Verbindung über
geeignete Kupplungsmittel ein- und ausschaltbar ist.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß die
luftbereiften Räder des Mehrwege-Fahrzeuges nunmehr in
eine beliebige Höhe oberhalb der Schienenoberfläche
überführt werden können, so daß das Mehrwege-Fahrzeug
in allen in der Praxis vorkommenden Gleisbereichen
einsetzbar ist. Der Antrieb erfolgt im abgehobenen
Betriebszustand der luftbereiften Räder allein über die
Führungsrollen. In diesem Fahrzustand können an der
Schienenoberfläche unmittelbar benachbart angeordnete
Meßeinrichtungen durch die luftbereiften Räder nicht
mehr beschädigt werden.
Da die Schwenkarme an der Antriebsachse schwenkbar
gelagert sind, bilden diese mit den luftbereiften
Rädern ein Schwingungssystem und es werden Schwingungen
infolge von Bodenunebenheiten oder von Anfahr- oder
Bremsbewegungen durch der Antriebsachse zugeordnete
Stoßdämpfer aufgenommen und gedämpft.
Mit der erfindungsgemäßen Führungseinrichtung ist also
eine optimale Anpassung eines Mehrwege-Fahrzeuges an
den jeweiligen Einsatzort schnell und unproblematisch
durchführbar.
Die Erfindung ist nachfolgend an Hand dreier in der
Zeichnung schematisch dargestellter
Ausführungsbeispiele beschrieben.
Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Mehrwege
Fahrzeuges mit luftbereiften Rädern für
die Straßenfahrt und Führungsrollen für
die Schienenfahrt
Fig. 2 eine teilweise im Schnitt dargestellte
Seitenansicht des Fahrgestelles eines
Mehrwege-Fahrzeuges mit zwei jeweils als
Drehgestell ausgebildeten
Führungseinrichtungen -im Bereich der
vertikalen Drehachse teilweise geschnitten
mit jeweils einerseits an einer Konsole
und andererseits an Führungsrollen
tragenden Schwenkarmen gelenkig gelagerten
Stellmitteln- wobei die Führungsrollen der
Führungseinrichtungen mit dem dem Fahrzeug
zugeordneten Motor über mechanische
Kraftübertragungsmittel kraftschlüssig
verbunden sind, und
Fig. 3 eine teilweise im Schnitt dargestellte
Seitenansicht des Fahrgestelles eines
Mehrwege-Fahrzeuges, bei dem die
Führungsrollen der Führungseinrichtungen
mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen
hydraulischen Antriebsvorrichtung über
hydraulische Kraftübertragungsmittel
kraftschlüssig verbunden sind.
Ein Mehrwegefahrzeug MF ist in Fig. 1 schematisch
dargestellt und weist von einem Fahrzeugrahmen 10
getragen unter anderem ein Führerhaus 11, einen
Antriebsmotor AM, zwei mit luftbereiften Rädern R
versehene Radachsen 22 sowie zwei Führungsrollenpaare
12 und 14 auf, die über ein Verteilergetriebe VG
angetrieben werden können, auf.
Die Kraftübertragungsmittel für die antreibbaren
Radachsen der luftbereiften Räder sind der besseren
Übersicht halber in Fig. 1 nicht dargestellt. Jedes
Führungsrollenpaar ist Teil einer Führungseinrichtung
FE, die der Führung des Mehrwegefahrzeuges auf einem
Schienenweg SW dienen. Die Führungsrollenpaare 12 und
14 sind jeweils über einen am Fahrzeugrahmen festen
Lager 15 angelenkten Schwenkarm 16 drehbeweglich
gelagert und über Stellmittel in Form hydraulischer
Zylinder 17 aus der strichpunktierten Ruhelage in die
auszogene Arbeitslage bewegbar, in der sie in Eingriff
mit den Schienen des Schienenweges SW sind.
Die jeweilige Betriebslage ist durch Sperr- oder
Feststellmittel fixiert, die hydraulisch,
elektromagnetisch oder mechanisch betätigte
Sperrventile in nicht dargestellten Hydraulikkreisen
umfassen.
In Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform
Führungseinrichtung FE dargestellt, wobei der besseren
Übersicht halber vom Mehrwegefahrzeug nur der
Fahrzeugrahmen 10 gezeigt ist.
Die luftbereiften Räder R der Radachse 22 des
Mehrwege-Fahrzeuges MF stehen auf den Schienen 23 eines
Schienenweges SW. Jede Radachse 22 ist mittels Federn
24 und Dämpfern 25 mit dem Fahrzeugrahmen 10 des
Mehrwege-Fahrzeuges MF in üblicher Weise verbunden.
Mittig zur Radachse 22 ist je eine Konsole 26
vorgesehen, die annähernd parallel zu einer gedachten
parallel zum Schienenweg SW liegenden Ebene angeordnet
und mit der Radachse 22 verbunden ist. An der Konsole
26 ist ein um einen längs der Achse Z sich
erstreckenden Drehzapfen 27 drehbeweglich gelagerter
Schwenkarmträger 30 angeordnet, an den über Schwenkarm-
Achsen 31 und 32 Schwenkarme 33 und 34 beweglich
angelenkt sind. Die Schwenkarme 33 und 34 tragen an
ihren dem Schwenkarmträger 30 abgewandten Ende
Führungsrollen-Achsen 35 und 36, auf denen die jeweils
mit einem Spurkranz versehenen Führungsrollenpaare 42
und 43 drehbar gelagert sind. Über hydraulische
Stellmittel 37 und 38 können die Schwenkarme 33 und 34
aus einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung und vice
versa bewegt werden.
Die vorstehend beschriebene Anordnung von
Schwenkarmträgern 30, den Schwenkarmen 33 und 34 sowie
den paarweise angeordneten Führungsrollen 42 und 43
bestehende Führungseinrichtung FE bildet jeweils ein
Drehgestell, das um die zentrale Achse Z beweglich ist.
Wie Fig. 2 zeigt, sind auch hier dem Mehrwege-Fahrzeug
MF zwei Führungseinrichtungen FE zugeordnet. Ein nicht
dargestellter Motor treibt über ein Schaltgetriebe 51
und eine einer oder beiden Radachsen 22 zugeordneten
Kardanwelle 52 eine oder beide Radachsen 22 in
bekannter Weise an.
Mit dem Schaltgetriebe 51 ist ein Versatzgetriebe 53
über nicht dargestellte Kupplungselemente
kraftschlüssig verbunden, dem eine Gelenkwelle 54
zugeordnet ist. Die Gelenkwelle 54 überträgt das vom
Schaltgetriebe 51 an das Versatzgetriebe 53 abgegebene
Drehmoment an ein der Führungseinrichtung FE
zugeordnetes Zwischengetriebe 56, das das aufgenommene
Drehmoment an die Führungsrollenachsen 35 und 36
weiterleitet, so daß die Führungsrollenpaare 42 und 43
in der Arbeitsstellung das Mehrwege-Fahrzeug MF
antreiben oder gegebenenfalls bremsen je nach
vorbestimmbaren Betriebszustand des Fahrzeugmotors.
Desweiteren ist es möglich, dem Zwischengetriebe 56
eine weitere Gelenkwelle 55 kraftschlüssig zuzuordnen,
die die zwei Führungsrollenachsen 35 und 36 der zweiten
Führungseinrichtung FE antreiben oder gegebenenfalls
bremsen kann.
Den Führungsrollenpaaren 42, 43 sind schließlich an
sich bekannte Bremsvorrichtungen 64 und 65 zugeordnet.
Die Funktionsweise der beschriebenen Führungs
einrichtung FE ist folgende:
Beim Befahren von Straßen sind die Führungseinrichtungen FE des Mehrwege-Fahrzeuges MF - wie bekannt - in ihrer Ruhelage über nicht dargestellte, auf die Stellmittel einwirkende Sperrmittel starr fixiert. Wird das Mehrwege-Fahrzeug MF auf den Schienen 23 zum Ziehen oder Schieben eines oder mehrerer Wagons eingesetzt, so ist das Mehrwege Fahrzeug MF auf die Schienen 23 des Schienenweges SW aufzufahren und sind den paarweisen Führungsrollen 42, 43 der beiden Führungseinrichtungen FE mit ihren Spurkränzen 40 und 41 über die jeweiligen Stellmittel 15 bzw. 37 und 38 sowie die Schwenkarme 14 bzw. 33 und 34 aus der Ruhelage nach Lösen der Sperrmittel, vorzugsweise in Form von Sperrventilen in die Arbeitslage zu überführen. Die Arbeitslage ist dann erreicht, wenn die Spurkränze 40, 41 der Führungsrollenpaare 42, 43 im Eingriff mit den Schienen 23 sind.
Beim Befahren von Straßen sind die Führungseinrichtungen FE des Mehrwege-Fahrzeuges MF - wie bekannt - in ihrer Ruhelage über nicht dargestellte, auf die Stellmittel einwirkende Sperrmittel starr fixiert. Wird das Mehrwege-Fahrzeug MF auf den Schienen 23 zum Ziehen oder Schieben eines oder mehrerer Wagons eingesetzt, so ist das Mehrwege Fahrzeug MF auf die Schienen 23 des Schienenweges SW aufzufahren und sind den paarweisen Führungsrollen 42, 43 der beiden Führungseinrichtungen FE mit ihren Spurkränzen 40 und 41 über die jeweiligen Stellmittel 15 bzw. 37 und 38 sowie die Schwenkarme 14 bzw. 33 und 34 aus der Ruhelage nach Lösen der Sperrmittel, vorzugsweise in Form von Sperrventilen in die Arbeitslage zu überführen. Die Arbeitslage ist dann erreicht, wenn die Spurkränze 40, 41 der Führungsrollenpaare 42, 43 im Eingriff mit den Schienen 23 sind.
Somit führen die Führungseinrichtungen FE in diesem
Betriebszustand die Radachsen 22 des Mehrwege
Fahrzeuges MF längs der Schienen 23 des Schienenweges
SW.
Der Antrieb erfolgt in diesem Betriebszustand
ausschließlich über die luftbereiften Räder R. In
diesem Betriebszustand ist die Belastung für die
Führungseinrichtungen FE am geringsten, da das Gewicht
des Mehrwege-Fahrzeuges MF ausschließlich auf den
luftbereiften Rädern R und den Radachsen 22 ruht.
Die Schwenkarme 14 bzw. 33 und 34 können in diesem
Betriebszustand in ihrer Winkellage, die sich zwischen
der horizontalen Straßenfahrzeugebene und den
Schwenkarmen 33 und 34 einstellt, von den Stellmitteln
37 und 38 gehalten werden.
Wird das Mehrwege-Fahrzeug MF in Fahrbereichen benutzt,
in denen an der Oberfläche der Schiene 23 empfindliche
Meßeinrichtungen angeordnet sind, die durch die von der
Schiene 23 überstehenden Rädern R beschädigt werden
können, so ist insbesondere für die Ausführungsform
nach Fig. 2 eine Betriebsweise möglich, in der die
Schwenkarme 33 und 34 der Führungseinrichtungen FE in
ihrer Winkellage soweit verändert werden, bis die Räder
R von den Schienen 23 genügend hoch angehoben sind.
Diese vorbestimmbare Höheneinstellung erfolgt über die
den Schwenkarmen 33 und 34 und dem Schwenkarmträger 30
zugeordneten, hydraulisch oder mechanisch betätigbaren
Stellmitteln 37 und 38. In dieser neuen Einstellage
sind die Schwenkarme 33 und 34 über die Sperrventile
feststellbar. In dieser Betriebsweise wird das
Fahrzeug, wie noch zu beschreiben ist, allein von den
Führungseinrichtungen FE getragen, angetrieben und
abgebremst.
Mit dem Anheben der Räder R wird über die nicht
dargestellten Kupplungselemente des Schaltgetriebes 51
die die Straßenräder R antreibende Kardanwelle 52
abgekuppelt. Das Schaltgetriebe 51 leitet das vom
Fahrzeugmotor aufgenommene Drehmoment über das
Versatzgetriebe 53 an die Gelenkwelle 54 weiter, die
bislang vom Schaltgetriebe 51 abgekuppelt war.
Über die Gelenkwelle 54 und das Zwischengetriebe 56
werden nunmehr die Führungsrollenachsen 35 und 36 der
zugeordneten Führungseinrichtung FE angetrieben. Das
Mehrwege-Fahrzeug MF ist dann nach Art eines
Schienenfahrzeuges angetrieben.
Ist zwischen der vorderen Radachse 22 und der hinteren
Radachse 22 eine weitere Gelenkwelle 55 mit dem
Zwischengetriebe 56 kraftschlüssig verbunden, so dienen
dann beide, also die vordere und die hintere
Führungseinrichtung FE gleichzeitig auch als
Antriebsvorrichtungen.
Zwischen der vollen Aufnahme des Gewichtes des
Mehrwege-Fahrzeuges MF über die luftbereiften Räder R
und der vollen Aufnahme des Gewichtes über die
Führungseinrichtungen FE im abgehobenen Zustand der
luftbereiften Räder R ist auch eine Aufteilung der
Gewichtslast des Mehrwege-Fahrzeuges MF zwischen den
Führungsrollenpaaren 42, 43 der Führungseinrichtungen
FE einerseits und den luftbereiften Rädern R
andererseits möglich. Hierzu werden, wie bereits
erwähnt, der die einzelnen Schwenkarme 33 und 34 in
eine vorbestimmte Winkelstellung überführt und in
dieser über die Sperrventile fixiert.
Der Antrieb erfolgt bei dieser Betriebsart sowohl über
die luftbereiften Räder R als auch über die
Führungsrollenpaare 42, 43 mindestens einer
Führungseinrichtung FE. Dabei leitet das Schaltgetriebe
51 das vom Fahrzeugmotor aufgenommene Drehmoment an die
Kardanwelle 52 der Radachse 22 und über das
Versatzgetriebe an die Gelenkwelle 54 weiter, die das
aufgenommene Drehmoment über das Zwischengetriebe 56 an
die Führungsrollenpaare 42, 43 überträgt.
Fig. 3 zeigt ein Mehrwege-Fahrzeug MF mit einer
Hydraulikpumpe 60, die über den nicht dargestellten
Motor des Mehrwege-Fahrzeuges MF angetrieben ist.
Gleiche Bauteile haben dort ebenfalls gleiche
Bezugsziffern wie die Bauteile in den Fig. 1 und 2.
Über eine Steuereinrichtung 61 werden der
Führungseinrichtung FE zugeordnete Hydraulikmotoren 62
aktiviert, die dann die zugeordneten
Führungsrollenachsen 35 und 36 mindestens einer
Führungseinrichtung FE antreiben.
Ein Antrieb auf die Führungsrollenachsen 35 und 36 der
zweiten Führungseinrichtung FE ist hier ebenfalls
möglich. Dies kann entweder durch zwei weitere
Hydraulikmotoren 62, wie in Fig. 3 dargestellt, oder
durch eine zwischen der ersten und zweiten
Führungseinrichtung FE vorgesehene Gelenkwelle 55
erfolgen, wie es Fig. 2 zeigt.
Auch bei Hydraulikantrieb der Führungsrollenpaare 42,
43 ist eine Aufteilung des Vortriebs des Fahrzeuges
möglich. Dabei treibt der Fahrzeugmotor die Kardanwelle
52 der Radachse 22 an und gleichzeitig auch die
Hydraulikpumpe 60, die dann den der Führungseinrichtung
FE zugeordneten Hydraulikmotor 62 und damit die
Führungsrollenpaare 42, 43 antreibt. Sind an der
zweiten Führungseinrichtung FE zwei weitere
Hydraulikmotoren 62 angeordnet, die ebenfalls mit der
Hydraulikpumpe 60 und der Steuereinrichtung 61
verbunden sind, treiben die Hydraulikmotoren die
Führungsrollenachsen 35, 36 der zweiten
Führungseinrichtung FE an.
Beiden Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß durch
ein Austauschen der Führungsrollenpaare 42, 43 mittels
Flanschverbindungen eine Anpassung an unterschiedliche
Spurweiten der Schienenwege SW möglich ist. Die
Ausbildung von anflanschbaren Führungsräder bietet
durch Variationsmöglichkeit in der Einpreßtiefe, d. h.
das Maß von Flanschfläche zu Lauffläche, die
Möglichkeit, mit unveränderten Antriebsachsen nur durch
Wechseln der Führungsräder unterschiedliche
Schienenspurweiten - Normalspur, Schmalspur - befahren
zu können.
Soll das Mehrwege-Fahrzeug auf Breitspur betrieben
werden, so ist u. U. auch ein Auswechseln der
Führungsrollenachsen 35, 36 der Führungseinrichtung FE
nötig.
Die Bremsvorrichtungen 64 und 65 arbeiten mit
Bremsscheiben BS zusammen, die den Führungsrollenpaaren
42, 43 zugeordnet sind, und über die das Fahrzeug
abgebremst wird, wenn die Führungseinrichtungen FE den
Gesamt- oder einen Teilvortrieb für das Mehrwege
Fahrzeuges MF liefern.
Claims (9)
1. Straßenfahrzeug für das Befahren von Straßen-
und Schienenwegen mittels luftbereifter Räder, denen
für die Schienenfahrt die Führung bewirkende mit
Spurkränzen versehene Führungsrollen paarweise
zugeordnet und über an Schwenkarmen angreifende
Stellmittel aus einer Ruhelage in eine mit den Schienen
des Schienenweges in Eingriff stehende Arbeitslage
schwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
ein Führungsrollenpaar (12, 14) als aktives
Schienenfahrwerk ausgebildet und mit dem Antriebsmotor
(AM) des Mehrwegefahrzeuges (MF) kraftschlüssig
verbindbar ist.
2. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (14) des oder der
Schienenfahrwerke jeweils hinter den Radachsen (22) der
luftbereiften Räder (R) am Fahrzeugrahmen (10) aus der
Ruhe- in die Arbeitslage und vice versa schwenkbar
gelagert sind.
3. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsrollen (12, 14) Teile
eines Drehgestells sind, dessen Drehachse senkrecht zum
Schienenweg und die Mitte der zugeordneten Achse der
luftbereiften Räder durchstoßend angeordnet ist.
4. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß als Antriebsvorrichtung der
Antriebsmotor des Mehrwege-Fahrzeuges (MF) dient, der
über mechanische Kraftübertragungsmittel mit den
Führungsrollenpaaren (42, 43) mindestens einer
Führungseinrichtung (FE) kraftschlüssig verbindbar ist.
5. Straßenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß als Antriebsvorrichtung eine von
dem Antriebsmotor des Mehrwege-Fahrzeuges (MF)
angetriebene Hydraulikpumpe (60) dient, die über
hydraulische Kraftübertragungsmittel (61, 62) mit den
Führungsrollenpaaren (42, 43) mindestens einer
Führungseinrichtung (FE) kraftschlüssig verbunden ist.
6. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die den Schwenkarmen (33,
34) der Führungseinrichtungen (FE) zugeordneten
Feststellmittel hydraulisch, elektromagnetisch oder
mechanisch betätigbare Sperrglieder sind.
7. Straßenfahrzeug nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß den
Führungsrollenpaare (42, 43) der Führungseinrichtungen
(FE) Bremsvorrichtungen (BS) zugeordnet sind.
8. Straßenfahrzeug nach den Ansprüchen 1 und 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkarme (33, 34)
unmittelbar an der Radachse (22) schwenkbar gelagert
sind.
9. Straßenfahrzeug nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungseinrichtungen (FE) durch Austausch der
zugeordneten Führungsrollenpaare (42, 43) an die
jeweilige Spurweiten von Schienenwegen (SW) anpaßbar
sind.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944443943 DE4443943A1 (de) | 1994-12-09 | 1994-12-09 | Straßenfahrzeug für das Befahren von Straßen- und Schienenwegen |
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Applications Claiming Priority (1)
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DE19944443943 DE4443943A1 (de) | 1994-12-09 | 1994-12-09 | Straßenfahrzeug für das Befahren von Straßen- und Schienenwegen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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Family
ID=6535424
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DE19944443943 Withdrawn DE4443943A1 (de) | 1994-12-09 | 1994-12-09 | Straßenfahrzeug für das Befahren von Straßen- und Schienenwegen |
Country Status (1)
Country | Link |
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