DE4339593A1 - Scheibenwischeranlage, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Scheibenwischeranlage, insbesondere für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Scheibenwischeranlage mit einer
Wischerwelle, an deren Ende ein Wischarm drehfest zu montieren ist.
Wischerwellen für eine Scheibenwischeranlage sind bereits aus der DE-OS
30 45 395 oder DE-OS 37 38 924 bekannt. Diese Wischerwellen bestehen aus
vollem Rundmaterial. An dem Wellenende, an welchem der Wischarm zu
befestigen ist, verjüngt sich die Welle konisch. Die Welle besitzt an
diesem Ende also einen Außenkonus, der außerdem mit einer Rändelung
versehen ist. In Verlängerung dieses Außenkonus erstreckt sich ein
zylindrischer Bereich mit Außengewinde. Ein Wischarm ist mit einem
entsprechenden Innenkonus auf den Außenkonus der Wischerwelle aufpreßbar
und kann mittels Unterlegscheibe und Befestigungsmutter auf der
Wischerwelle gehalten werden. Außerhalb eines vorgesehenen Lagerbereiches
ist ein Hebel verdrehfest auf der Wischerwelle befestigt, welcher über
entsprechende Anlenkmittel mit einem Antriebsgestänge verbindbar ist.
Diese Wischerwellen müssen als Außendurchmesser eine spezifische
Mindestgröße besitzen, um einerseits eine verschleißarme Übertragung der
erforderlich großen Kräfte bzw. Kraftmomente und andererseits eine
absolut verdrehsichere, lösbare Verbindung zwischen Wischerwelle und
Wischarm zu gewährleisten. Dieser Mindestdurchmesser führt aber bei den
bekannten Wischerwellen zu unnötig großem Materialeinsatz, der sich
nachteilig in höherem Gewicht und höheren Materialkosten niederschlägt.
Außerdem ist es erforderlich und inzwischen allgemein üblich, das aus dem
Wischarm hervorstehende Ende der Wischerwelle mit dem Gewindezapfen und
der Befestigungsmutter mittels einer Abdeckkappe vor der Einwirkung von
Schmutz, Nässe und aggressiven Medien zu schützen. Eine derartige
Abdeckkappe verursacht Materialkosten und zusätzlichen Montageaufwand.
Aus der DE-OS 30 26 311 ist eine hohle Wischerwelle aus
nichtkorrosionsbeständigem und leicht schmiedbarem Material mit in die
zentrische Bohrung eingesetztem Leitungsrohr für die Hindurchleitung von
Scheibenreinigungsflüssigkeit bekannt, wobei das Leitungsrohr aus
korrosionsbeständigem Material besteht. Diese hohle Wischerwelle ist an
beiden Enden sowohl im Außen- als auch im Innendurchmesser durch Hämmern
verringert, und die Enden sind als Anschlußnippel für eine
Schlauchleitung ausgebildet. An dem einen Ende der Wischerwelle sind vor
dem Anschlußnippel ein zylindrischer Bereich mit Außengewinde und ein
Rändelkonus für die Befestigung des Wischarmes angeformt. Das
Befestigungsteil des Wischarmes ist mit seiner Befestigungsöffnung auf
den Rändelkonus der Wischerwelle aufzupressen und durch eine
Befestigungsmutter zu sichern. Auf das diesseitige Anschlußnippel,
welches aus der Befestigungsmutter herausragt, ist eine Schlauchleitung
aufsteckbar, die mit einer am Wischarm angebrachten Spritzdüse zu
verbinden ist. Zum Schutz der Schlauchleitung und der Befestigung vor
Schmutz, Feuchtigkeit und aggressiven Medien sowie aus ästhetischen
Gründen, muß das Ende der Wischerwelle im Bereich der Befestigung von
einer Schutz- bzw. Zierkappe abgedeckt werden. Derartige Wischerwellen
sind ziemlich kostenaufwendig und erfordern ebenfalls den zusätzlichen
Montageaufwand für die Abdeckkappe.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Scheibenwischeranlage der eingangs
beschriebenen Art bei Gewährleistung der erforderlichen Stabilität und
Festigkeit mit einem geringen Eigengewicht der Wischerwelle
kostengünstiger und/oder montagefreundlicher zu gestalten.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei einer
Scheibenwischeranlage mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1
die Wischerwelle im wesentlichen als Hohlzylinder ausgebildet ist und daß
in das Ende der Wischerwelle, an welchem der Wischarm zu befestigen ist,
ein Innengewinde eingebracht ist, in welches eine Befestigungsschraube
mit entsprechendem Außengewinde für die drehfeste Montage des Wischarmes
einschraubbar ist.
Eine derartige Wischerwelle besitzt gegenüber einer Vollwelle den Vorteil
eines um etwa 30% geringeren Gewichts und eines entsprechend geringerem
Materialanteils. Trotzdem verfügt eine derartige Wischerwelle über die
notwendige Festigkeit bzw. Stabilität.
Nahezu optimal in Bezug auf Festigkeit, Stabilität, Gewicht,
Materialanteil und einfache kostengünstige Herstellbarkeit ist eine
Wischerwelle, bei der gemäß Anspruch 2 der Innendurchmesser dem
Kerndurchmesser des Außengewindes der vorgesehenen Befestigungsschraube
angepaßt ist. In diesem Fall kann das Innengewinde sofort ohne
zusätzliche Bearbeitungsgänge von der Stirnseite her in den
hohlzylindrischen Wellenkörper eingebracht werden.
Gegenüber dieser Ausgestaltung ist eine weitere Gewichtseinsparung
möglich, wenn gemäß Anspruch 3 außerhalb des Bereiches, in den das
Innengewinde für die Befestigungsschraube eingebracht ist, der
Innendurchmesser der Wischerwelle dem Innendurchmesser im Gewindegrund
des Innengewindes entspricht. Bei gleichem Außendurchmesser der
Wischerwelle ist also außerhalb des Bereiches mit dem Innengewinde die
Wanddicke der Wischerwelle um den Betrag der Gewindehöhe des
Innengewindes geringer. Die Stabilität bzw. Festigkeit der Wischerwelle im
Bereich des Innengewindes bleibt also trotz Materialverringerung
unbeeinflußt.
Eine noch weitergehende Material- und Gewichtsverringerung wird gemäß
Anspruch 4 dadurch erreicht, daß außerhalb des Bereiches mit dem
Innengewinde für die Befestigungsschraube bei gleichem Außendurchmesser
der Innendurchmesser der Wischerwelle sogar noch größer ist als der
Innendurchmesser im Gewindegrund des Innengewindes. Die maximal mögliche
Verringerung der Wanddicke der hohlzylindrischen Wischerwelle außerhalb
des Bereiches mit dem Innengewinde ist hierbei abhängig von der für die
spezifischen Einsatzbedingungen benötigte Mindestfestigkeit bzw.
Mindeststabilität der Wischerwelle.
Gemäß Anspruch 5 ist das Ende der Wischerwelle, an welchem der Wischarm
drehfest zu befestigen ist und in welches das Innengewinde für die
Befestigungsschraube eingebracht ist, als Außenkonus, insbesondere
Rändelkonus, ausgebildet. Dabei erstreckt sich der Außenkonus unmittelbar
bis zur Stirnseite der Wischerwelle. Der Außenkonus wirkt dabei in an
sich bekannter Weise mit einem Innenkonus im Bereich einer
Befestigungsöffnung des Wischarmes zusammen und bietet alle Vorteile
dieses Prinzips der Wischarmbefestigung. Eine Befestigungsschraube mit
Außengewinde durchgreift unter Zwischenlegen einer Unterlegscheibe die
Befestigungsöffnung des Wischarmes und ist in das Innengewinde der
Wischerwelle fest eingeschraubt.
Durch diese Art der Schraubverbindung kann der bisher übliche
zylindrische Fortsatz am Außenkonus der Wischerwelle mit dem Außengewinde
für die Befestigungsmutter entfallen. Damit kann die Bauhöhe im Bereich
der Wischarmbefestigung verringert werden. Zusätzlich kann, insbesondere
bei solchen Fahrzeugen, bei denen diese Schraubverbindung unterhalb der
Motorhaube oder eines anderen Karosserieteiles liegt oder nicht auf ein
besonders ansprechendes ästhetisches Aussehen geachtet werden muß, auf
eine Schutzkappe bzw. Abdeckkappe verzichtet werden. Die gemäß der
Erfindung mögliche Schraubverbindung ist unempfindlich gegenüber Staub,
Schmutz und aggressiven Medien. Diese Art der Schraubverbindung
ermöglicht in der Praxis eine Montagevereinfachung.
Eine Wischerwelle gemäß der Erfindung kann für verschiedene
Anwendungsfälle vorteilhaft ausgestaltet sein. Insbesondere kann gemäß
Anspruch 6 ein dem spezifischen Anwendungsfall entsprechendes
Antriebselement außerhalb eines Lagerbereiches auf der Wischerwelle
drehfest befestigt sein.
Gemäß Anspruch 7 kann das Antriebselement ein Hebel sein, der an ein
Antriebsgestänge oder Kurbelgetriebe anlenkbar und von diesem in eine
Pendelbewegung versetzbar ist. Als Antriebseinheit wird dabei zumeist ein
entsprechender Wischermotor verwendet.
Gemäß Anspruch 8 kann das Antriebselement auch ein Zahnrad oder
Zahnsegment sein, welches von einem anderen in Eingriff stehenden Zahnrad
oder Zahnsegment in eine Pendelbewegung versetzbar ist, welches wiederum
von einem Wischermotor über ein zugehöriges Zahnradgetriebe antreibbar
ist.
Von Vorteil ist es, wenn eine erfindungsgemäße Wischerwelle gemäß
Anspruch 9 aus gelochtem Vollmaterial hergestellt ist. In diesem Fall ist
der erforderliche Materialeinsatz und der Bearbeitungsaufwand gering.
Besonders günstig ist es, gemäß Anspruch 10 eine derartige Wischerwelle
aus einem Rohr herzustellen, welches den für die Lagerung der
Wischerwelle erforderlichen Außendurchmesser und die für die
erforderliche Stabilität und für das Einbringen des Innengewindes
benötigte Wanddicke besitzt. Ein solches Rohr muß nur abgelängt und an
einem Ende mit dem Außenkonus und dem Innengewinde versehen werden, und
an der vorgesehenen Stelle muß ein Antriebselement drehfest befestigt
werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß eine erfindungsgemäß
ausgeführte Scheibenwischeranlage bei Gewährleistung der erforderlichen
Stabilität mit einer kostengünstig herstellbaren und
montagefreundlicheren Wischerwelle mit um etwa 30%-40% weniger
Gewicht bzw. Materialaufwand ausgestattet werden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung an einigen Ausführungsbeispielen näher
erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Wischlager einer Scheibenwischeranlage in teilweiser
Schnittdarstellung,
Fig. 2 die Befestigung eines Wischarmes auf einer Wischerwelle als
vergrößerter Ausschnitt aus Fig. 1,
Fig. 3 eine andere Befestigung eines Wischarmes auf einer
Wischerwelle analog Fig. 2,
Fig. 4 das Ende einer Wischerwelle, an welchem ein Wischarm zu
befestigen ist in vergrößerter Schnittdarstellung,
Fig. 5 ein anderes Ausführungsbeispiel einer Wischerwelle und
Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Wischerwelle.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, wie eine erfindungsgemäße Wischerwelle 1 in
einem Wischlager einer Scheibenwischeranlage für ein Kraftfahrzeug
angeordnet ist. Die Wischerwelle 1 ist im wesentlichen als Hohlzylinder
ausgebildet und ist mit einem Teil ihrer Länge in einer Lagerbuchse 2
eines Wischlagergehäuses 3 drehbar angeordnet. Die Axialsicherung der
Wischerwelle 1 im Lagergehäuse 3 erfolgt einerseits durch einen
abgekröpften Hebel 4, der drehfest auf der Wischerwelle 1 befestigt ist,
und andererseits durch eine Unterlegscheibe 5 und einen Sicherungsring 6,
der in einer Ringnut 7 im Außenumfang der Wischerwelle 1 gehalten ist.
Das Lagergehäuse 3 ist mit einem Befestigungsauge 8 ausgestattet, über
welches das Wischlager mittels Schraubverbindung an einer
Fahrzeugkarosserie befestigt werden kann. An dem freien Ende des Hebels 4
ist ein Kugelbolzen 9 befestigt, an den ein von einem Wischermotor
angetriebenes Wischergestänge anlenkbar ist, wodurch die Wischerwelle 1
in eine pendelnde Drehbewegung versetzbar ist.
Das in Fig. 1 über dem Hebel 4 befindliche Ende der Wischerwelle 1 ist,
wie deutlich aus Fig. 2 ersichtlich ist, als Außenkonus 10, und zwar als
Rändelkonus, ausgeformt. Von der Stirnseite her ist in dieses Ende der
Wischerwelle 1 ein Innengewinde 11 eingebracht. Ein Befestigungsteil 12
eines nicht vollständig dargestellten Wischarmes ist an diesem Ende der
Wischerwelle 1 drehfest aber wieder lösbar befestigt. Dazu ist das
Befestigungsteil 12 des Wischarmes mit einem entsprechenden Innenkonus
13, der ein Teil einer Befestigungsöffnung ist, auf den Außenkonus 10 am
Ende der Wischerwelle 1 aufgepreßt und mit einer Befestigungsschraube 14
gehalten. Die Befestigungsschraube 14 ist in das Innengewinde 11 der
Wischerwelle 1 eingeschraubt, wobei zwischen dem Befestigungsteil 12 und
dem Schraubenkopf eine Unterlegscheibe 15 angeordnet ist. Die
Befestigungsschraube 14 kann vorteilhaft eine genormte Schraube,
beispielsweise mit einem Schraubenkopf mit Innensechskant oder in Torx-
Ausführung sein. Natürlich sind andere Schrauben mit anderen
Schraubenköpfen verwendbar.
Vorteilhaft ist, wenn der Innendurchmesser der Wischerwelle 1 dem
Kerndurchmesser der Befestigungsschraube 14 angepaßt ist. So bietet sich
beispielsweise bei der Verwendung einer Befestigungsschraube 14 mit einem
Außengewinde M8 für die Herstellung der Wischerwelle 1 ein Rohr oder ein
gelochtes Rundmaterial mit einem Außendurchmesser von 13 mm und einer
Wanddicke von 3,3 mm an. Für eine Befestigungsschraube 14 mit einem
Außengewinde M10 ist ein Außendurchmesser von 13 mm und eine Wanddicke
von 2,5 mm richtig.
Die drehfeste Befestigung des Hebels 4 auf der Wischerwelle 1 kann in
bekannter Weise durch Ringverstemmung gemäß DE-PS 37 38 924 erfolgen.
Dazu ist im Befestigungsbereich dieses Hebels 4 in den Umfang der
Wischerwelle 1 eine Rändelung 16 mit Ringnut eingebracht.
In Fig. 3 ist ein anderes Ausführungsbeispiel für die drehfeste aber
lösbare Befestigung eines Befestigungsteiles 12 eines Wischarmes an dem
Ende einer erfindungsgemäßen Wischerwelle 1 gezeigt. In diesem Fall ist
die Wischerwelle 1 durchgehend als Hohlzylinder ausgebildet, wobei der
Innendurchmesser 11, respektive die Wanddicke der Wischerwelle, dem
Kerndurchmesser des Außengewindes der Befestigungsschraube 12 angepaßt
ist. Das befestigungsseitige Ende der Wischerwelle 1 ist nicht als
Außenkonus ausgebildet, sondern hat eine hohlzylindrische Form. Die
Befestigungsöffnung des Befestigungsteiles 12 ist als mit dem Ende der
Wischerwelle 1 korrespondierende abgesetzte Zylinderbohrung ausgebildet.
Das Befestigungsteil 12 ist auf das Ende der Wischerwelle 12 aufgesetzt
und mit der Befestigungsschraube 14 gehalten. Zur Verdrehsicherung sind
der Umfang und/oder die Stirnfläche der Wischerwelle 1 und der Umfang
und/oder die Stirnfläche der abgesetzten Zylinderbohrung des
Befestigungsteiles 12 mit entsprechenden Riffelungen oder Verzahnungen
ausgestattet.
In Fig. 4 ist eine optimale Ausführung einer erfindungsgemäßen
Wischerwelle 1 gemäß Anspruch 2 dargestellt. Ausgehend von einem
gewünschten Außendurchmesser D1 der Wischerwelle 1 ist der
Innendurchmesser D2 auf den Kerndurchmesser des Außengewindes der zu
benutzenden Befestigungsschraube abgestimmt. Diese Wischerwelle 1 ist
besonders kostengünstig herstellbar, ohne dabei alle Möglichkeiten der
Verringerung der Wanddicke d1 ausgeschöpft zu haben. Das Innengewinde 11
ist bis zu einer Tiefe T eingebracht, die etwas länger ist als die
maximale Einschraubtiefe einer Befestigungsschraube 14.
Die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform der Wischerwelle 1 bezieht
sich auf den Anspruch 3. Gegenüber der Ausführung von Fig. 4 wird hier
eine Material- und Gewichtseinsparung dadurch erreicht, daß außerhalb des
Innengewindes 11 der Innendurchmesser D3 größer ist als der
Innendurchmesser D2 im Bereich des Innengewindes 11. Und zwar entspricht
der Innendurchmesser D3 dem Innendurchmesser der Wischerwelle 1 im Grund
des Innengewindes 11. Damit ist die Wanddicke d2 in Fig. 5 um die
Einschnittiefe des Innengewindes 11 geringer als die Wanddicke d1 in
Fig. 4.
In Fig. 6 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform der Wischerwelle 1
gemäß Anspruch 4 dargestellt. Im Bereich des Innengewindes 11 besitzt die
Wischerwelle 1 einen Innendurchmesser D2 und eine Wanddicke d1, welche
dem jeweiligen Innendurchmesser D2 und Wanddicke d1 der Ausführungsformen
in den Fig. 4 und 5 entspricht. Außerhalb des Bereiches mit dem
Innengewinde 11 ist der Innendurchmesser D4 der Wischerwelle 1 größer als
der Innendurchmesser im Grund des Innengewindes 11 und demzufolge auch
größer als der Innendurchmesser D3 bei der Wischerwelle 1 in Fig. 5.
Dementsprechend ist die Wanddicke d1 in Fig. 6 genauso groß wie in den
Fig. 4 und 5 aber die Wanddicke d3 ist geringer als die Wanddicke d2
in Fig. 5.
Mit der Ausführung in Fig. 6 ist also gegenüber der Ausführung gemäß
Fig. 5 eine weitere Gewichts- und Materialverringerung der Wischerwelle
1 erzielt worden.
Bezugszeichenliste
1 - Wischerwelle
2 - Lagerbuchse
3 - Lagergehäuse
4 - Hebel
5 - Unterlegscheibe
6 - Sicherungsring
7 - Ringnut
8 - Befestigungsauge
9 - Kugelbolzen
10 - Außenkonus
11 - Innengewinde
12 - Befestigungsteil
13 - Innenkonus
14 - Befestigungsschraube
15 - Unterlegscheibe
16 - Rändelung
D1 - Außendurchmesser
D2 - Innendurchmesser
D3 - Innendurchmesser
D4 - Innendurchmesser
d1 - Wanddicke
d2 - Wanddicke
d3 - Wanddicke
T - Tiefe
2 - Lagerbuchse
3 - Lagergehäuse
4 - Hebel
5 - Unterlegscheibe
6 - Sicherungsring
7 - Ringnut
8 - Befestigungsauge
9 - Kugelbolzen
10 - Außenkonus
11 - Innengewinde
12 - Befestigungsteil
13 - Innenkonus
14 - Befestigungsschraube
15 - Unterlegscheibe
16 - Rändelung
D1 - Außendurchmesser
D2 - Innendurchmesser
D3 - Innendurchmesser
D4 - Innendurchmesser
d1 - Wanddicke
d2 - Wanddicke
d3 - Wanddicke
T - Tiefe
Claims (10)
1. Scheibenwischeranlage, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit
einer Wischerwelle (1), an deren einem Ende ein Wischarm drehfest zu
montieren ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wischerwelle (1) im wesentlichen als Hohlzylinder ausgebildet ist und daß
das eine Ende der Wischerwelle (1) mit Innengewinde (11) versehen ist, in
welches eine Befestigungsschraube mit korrespondierendem Außengewinde
(14) für die drehfeste Montage des Wischarmes einschraubbar ist.
2. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Innendurchmesser (D2) der Wischerwelle (1) dem Kerndurchmesser
des Außengewindes der Befestigungsschraube (14) angepaßt ist.
3. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß außerhalb des Bereiches des Innengewindes (11) der Innendurchmesser
(D3) der Wischerwelle (1) dem Innendurchmesser der Wischerwelle (1) im
Gewindegrund des Innengewindes (11) entspricht.
4. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß außerhalb des Bereiches des Innengewindes (11) der Innendurchmesser
(D4) der Wischerwelle (1) größer ist als der Innendurchmesser der
Wischerwelle (1) im Gewindegrund des Innengewindes (11).
5. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ende der Wischerwelle (1), an welchem der
Wischarm zu befestigen ist, als Außenkonus (10), insbesondere als
Rändelkonus, ausgebildet ist, auf welchen das Befestigungsteil (12) des
Wischarmes mit einem entsprechenden Innenkonus (13) gepreßt und mittels
einer Befestigungsschraube (14) drehfest gehalten werden kann, und daß
sich der Außenkonus (10) bis zur Stirnseite der Wischerwelle (1)
erstreckt.
6. Scheibenwischeranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb einer Lagerstelle auf der
Wischerwelle (1) drehfest ein Antriebselement befestigt ist.
7. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebselement ein Hebel (4) ist, der auf dem Umfang der
Wischerwelle (1) drehfest befestigt ist und der über ein Antriebsgestänge
mit einer Antriebseinheit verbindbar ist.
8. Scheibenwischeranlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Antriebselement ein Zahnrad oder Zahnsegment ist, welches
drehfest auf dem Umfang der Wischerwelle (1) befestigt ist und mit einer
Antriebseinheit verbindbar ist.
9. Scheibenwischeranlage nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wischerwelle (1) aus gelochtem Vollrundmaterial
hergestellt ist.
10. Scheibenwischeranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wischerwelle (1) aus einem Rohr mit
entsprechendem Außendurchmesser (D1) und Wanddicke (d1) gefertigt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934339593 DE4339593A1 (de) | 1993-11-20 | 1993-11-20 | Scheibenwischeranlage, insbesondere für ein Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934339593 DE4339593A1 (de) | 1993-11-20 | 1993-11-20 | Scheibenwischeranlage, insbesondere für ein Kraftfahrzeug |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4339593A1 true DE4339593A1 (de) | 1995-05-24 |
Family
ID=6503032
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19934339593 Ceased DE4339593A1 (de) | 1993-11-20 | 1993-11-20 | Scheibenwischeranlage, insbesondere für ein Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
Country | Link |
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