DE4332787A1 - Vorrichtung zum Entfernen eines Bewicklungsrestes von einer Textilspulenhülse - Google Patents
Vorrichtung zum Entfernen eines Bewicklungsrestes von einer TextilspulenhülseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen eines
Bewicklungsrestes von einer Textilspulenhülse mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Vorrichtungen zum Entfernen von Fadenresten von Textilspulen,
insbesondere auch Kopsen, sind seit langem bekannt. So ergibt
sich bei Spulen, die nur einen geringen, für die
Weiterverarbeitung nicht geeigneten Bewicklungsrest besitzen,
die Notwendigkeit, diesen Bewicklungsrest zu entfernen, da er
beim erneuten Bespulen, zum Beispiel in der Ringspinnmaschine,
stören würde.
Hierfür sind die unterschiedlichsten Vorrichtungen bekannt
geworden, die entweder den Faden durch Drehen der Spule mittels
Saugluft abwickeln, den Fadenstrang durchtrennen und absaugen
oder den Fadenstrang komplett von einer in einem Halter
hängenden Hülse in Richtung auf dessen Hülsenspitze nach unten
abziehen. In jedem Falle sind Werkzeuge vorhanden, die mit dem
Bewicklungsrest in Kontakt bringbar sind. Diese Werkzeuge und
die Textilspulenhülse sind in der Längsrichtung der
Textilspulenhülse für das Abstreifen des Bewicklungsrestes
aneinander vorbeibewegbar. Dabei ist es hinsichtlich des
Abstreiferfolges ohne Belang, ob die Textilspulenhülse oder die
Werkzeuge zur Erzeugung der Relativbewegung bewegt werden.
Durch die DE 33 47 986 C2 ist eine Vorrichtung bekannt
geworden, bei der eine Kopshülse durch eine zwischen
Abstreifwerkzeugen gebildete Öffnung hindurchgeschoben und
anschließend geführt auf einen auf einer Transportbahn
wartenden Caddy aufgesetzt wird, der dem Transport von Kopsen
und Kopshülsen innerhalb einer Spulmaschine dient.
Bei einer durch die DE 41 31 667 A1 bekannten Vorrichtung
bleibt die Kopshülse auf den Aufsteckdorn des Caddy′s
aufgesteckt, während Abstreifwerkzeuge entlang der Hülse bewegt
werden und den Bewicklungsrest über die Hülsenspitze von der
Hülse abziehen.
Diese beiden bekannten Vorrichtungen setzen voraus, daß
entweder ein nicht zu großer Bewicklungsrest zu entfernen ist
oder die Beschaffenheit des Fadenmaterials und der
Hülsenoberfläche ein relativ problemloses Abstreifen gestatten.
Diese Vorrichtungen sind jedoch für festes oder elastisches
Fadenmaterial sowie Hülsen mit Querriffelung nur bedingt
geeignet. In vielen Fällen ist es nicht möglich, unter diesen
erschwerten Bedingungen eine hohe Reinigungsquote zu erzielen.
Vorrangig für schwer zu reinigende Textilspulenhülsen sind
Vorrichtungen mit rotierenden Trennwerkzeugen entwickelt
worden. Die gattungsgemäße JP-A 64-28180 beschreibt eine
derartige Vorrichtung mit rotierendem Trennmesser. Ein Halter
für die Mittel zum Entfernen des Bewicklungsrestes ist längs
der Textilspulenhülse bewegbar. Zunächst wird von unten ein
Stift unter den Bewicklungsrest geschoben, um letzteren von der
Hülsenoberfläche so weit abheben zu können, daß ein Trennmesser
die Fadenlagen durchtrennen kann, ohne daß es die
Hülsenoberfläche berührt. Dabei ist zum Einfahren des
Abhebestiftes unter den Wickel eine relativ hohe Kraft für die
Vertikalbewegung des Halters zu erzeugen. Bei einer sehr festen
Bewicklung ist diese Vertikalbewegung des Halters mit einem
erheblichen Kraftaufwand verbunden. Dies kann gegebenenfalls
zur Beschädigung der Textilspulenhülse führen, die zur
Erzeugung der entsprechenden Gegenkraft mit einer hohlen
Klemmkraft beaufschlagt werden muß. Die Abhebbewegung für den
Bewicklungsrest durch den Halter ist jedoch zwingend
erforderlich, um das Eindringen des Trennwerkzeuges in die
Textilspulenhülse oder zumindest die Beschädigung von deren
Oberfläche zu vermeiden.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, die gattungsgemäße
Vorrichtung so weiterzuentwickeln, daß auch Textilspulenhülsen
mit schwierig entfernbarem Bewicklungsrest sicher und schonend
gereinigt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Anordnung einer Schneidkante auf dem der
Textilspulenhülse abgewandten Rücken des Werkzeuges ist die
Gefahr der Beschädigung der Hülsenoberfläche durch Kontakt mit
der Schneidkante nicht mehr vorhanden. Die Anordnung der
Schneidkante gestattet es, diese bis unmittelbar zum
Frontbereich des Werkzeuges an seinem in Schnittrichtung
liegenden Ende reichen zu lassen. Dadurch ergibt sich eine in
Schnittrichtung vorn liegenden Spitze, die leicht in den
Bewicklungsrest beziehungsweise zwischen Hülsenoberfläche und
Bewicklungsrest eindringen kann. Bereits bei diesem Eindringen
ist die Schneidkante durch das Aufgleiten der Fadenlagen auf
dieselbe als Trennwerkzeug wirksam, wobei sowohl diese
Relativbewegung als auch das zunehmende Spannen der Fäden den
Schneidprozeß effektiv unterstützen. Mit dem weiteren
Aufgleiten der darüberliegenden Fadenlagen, die noch nicht
durchtrennt sind, nimmt der Abstand zwischen Frontbereich des
Werkzeuges und Schneidkante zu, so daß auch weiter außen
liegende Fadenlagen für das effektive Schneiden ausreichend
gespannt werden. Diese ausschließlich durch die
Vorschubbewegung des Werkzeuges bewirkte Relativbewegung
zwischen Fadenlagen und Schneidkante ist, insbesondere aufgrund
der hohen Fadenspannung, für das Durchtrennen des
Bewicklungsrestes ausreichend, so daß ein bei der bekannten
Trennscheibe erforderlicher Antrieb derselben hier nicht
notwendig ist. Damit vereinfacht sich gegenüber der bekannten
Vorrichtung der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Erfindung ist vorteilhaft durch die Merkmale der Ansprüche
2 bis 12 weitergebildet.
Die Verteilung von mehreren Werkzeugen auf den Umfang einer
Öffnung eines Supportes stellt eine praktische Lösung insoweit
dar, daß für diesen Support nur ein einziger Antrieb
erforderlich ist. Die radial zur Hülsenlängsachse gesteuert
erfolgende Bewegung der Werkzeuge gestattet eine optimale
Anpassung der Form der Werkzeuge an die Querschnittsform der zu
reinigenden Textilspulenhülse. Die Werkzeuge sollen während der
Fahrt des Supportes in die Bereitschaftsstellung keinen Kontakt
zur Bewicklung erhalten, weshalb sie zuvor von der Hülse
wegbewegt werden müssen.
Zum effektiven Reinigen ist es erforderlich, daß die Werkzeuge
exakt auf die Hülsenlängsachse ausgerichtet parallel zur
derselben verfahren werden können, weshalb eine Längsführung
für den Support vorgesehen ist. Diese Längsbewegung ist jedoch
nicht nur in ihrer Richtung zielgerichtet einzusetzen, sondern
auch in der jeweiligen Hublänge. Durch eine Hubwiederholung ist
es zum Entfernen relativ großer Bewicklungsreste möglich, die
erforderliche Trennkraft auf mehrere Hübe aufzuteilen. Dadurch
wird sowohl der Antrieb für den Support entlastet als auch
insbesondere die erforderliche Klemmkraft für die
Textilspulenhülse, die zu deren Beschädigung führen könnte,
reduziert.
Werden an mehreren Werkzeugen Schneidkanten auf deren Rückseite
angeordnet, läßt sich der Trennerfolg weiter verbessern.
Wenngleich nicht davon auszugehen ist, daß alle Schneidkanten
gleichzeitig schneiden, werden verschiedene Fadenlagen von
jeweils der Schneidkante durchtrennt, für die in dem Moment die
optimalen Trennbedingungen gegeben sind. Es wird davon
ausgegangen, daß eine bereits getrennte Fadenlage ihre Spannung
verliert und demzufolge von einer anderen Schneidkante nicht
mehr getrennt werden kann. Dabei kommt es aber lediglich darauf
an, jede Fadenlage nur einmal zu durchtrennen. Die übrigen,
ebenfalls eine Schneidkante aufweisenden Werkzeuge dienen dann
nur noch dem Abstreifen der bereits getrennten Fadenlagen, so
wie auch die Werkzeuge, die selbst keine Schneidkante
aufweisen.
Blasdüsen sollen die Tätigkeit der Werkzeuge als Abstreifmittel
unterstützen, um gegebenenfalls Fadenreste zu erfassen, die die
Werkzeuge gegebenenfalls passiert haben, ohne sie in ihrer
Entsorgungsrichtung mitzunehmen. Dabei ist die Anordnung der
Blasdüsen jeweils zwischen den Werkzeugen, das heißt also in
dem Bereich, wo die Werkzeuge selbst nicht wirksam sind
vorteilhaft. Eine synchron mit den Werkzeugen radial zur
Hülsenlängsachse erfolgende Bewegung der Blasdüsen gestattet
es, diese während des Abstreifens des Bewicklungsrestes näher
an die Hülsenoberfläche heranzuführen, als das ansonsten der
maximale Bewicklungsdurchmesser einer zu reinigenden
Textilspulenhülse bei fester Anordnung der Blasdüsen gestatten
würde.
Ein elastischer Vorschub der Werkzeuge in Richtung zur
Hülsenlängsachse bringt vor allem den Vorteil mit sich, daß die
Gefahr der Beschädigung der Textilspulenhülse reduziert wird.
So könnten ausschließlich formschlüssig bewegte Werkzeuge eine
Textilspulenhülse vor allem dann beschädigen, wenn diese in
ihrem Querschnitt deformiert ist. Darüber hinaus ergibt sich
noch der Vorteil, daß beim Beseitigen eines Bewicklungsrestes,
der eine ballige Form aufweist, die Werkzeuge bei der
beschriebenen zunehmenden Hublänge des Supportes mit jedem Hub
näher an die Hülsenoberfläche gelangen würden, ohne daß hierfür
eine gesonderte Steuerung notwendig wäre. Hierbei würde der
Bewicklungsrest automatisch schichtenweise bei jedem Doppelhub
abgetragen.
Eine besonders einfache Lösung für den elastischen Vorschub
stellt eine Feder dar, die zur Erzeugung des Vorschubes jeweils
freigegeben wird.
Da die Werkzeuge jeweils gleichzeitig bewegt werden müssen,
bietet sich die Verwendung einer gemeinsamen Steuereinrichtung
an, die den Aufbau insgesamt vereinfacht.
Gegenüber am Support angebrachter Blasdüsen bietet sich
auch noch die Möglichkeit an, diese Blasdüsen ortsfest in der
Vorrichtung anzuordnen, wobei davon ausgegangen wird, daß
insbesondere im unteren Bereich der zu reinigenden
Textilspulenhülse das Lösen von einzelnen Fadenlagen
unterstützt werden muß. Im darüberliegenden Bereich werden die
Faden lagen in der Regel von den von den Werkzeugen mitgeführten
Fadenlagen mitgenommen. Außerdem sind derartige zu reinigende
Textilspulenhülsen üblicherweise konisch geformt, wobei die
Abstreifbewegung in Richtung auf den geringeren Durchmesser
durchgeführt wird. Einmal gelöste Fadenlagen gleiten dann
ohnehin leichter über den geringeren Hülsenaußendurchmesser.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung mit den wesentlichsten Bauteilen,
Fig. 2 den Schnitt A-A zu Fig. 1,
Fig. 3 einen Ausschnitt der zu reinigenden Textilspulenhülse
mit drei Positionen eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Werkzeuges,
Fig. 4 einen Horizontalschnitt durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung in einer weiteren Variante,
Fig. 5 einen Horizontalschnitt durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung in einer dritten Variante und
Fig. 6 einen der Fig. 5 entsprechenden Horizontalschnitt in
einer von Fig. 5 abweichenden Bewegungsphase.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß den
Ausführungsbeispielen ist in ein Transportsystem einer
Spulmaschine eingeordnet, in dem auf den Aufsteckdorn von
Caddy′s 3 aufgesteckte Textilspulenhülsen beziehungsweise
Kopshülsen 1, spinnfrische Kopse beziehungsweise einen mehr
oder weniger großen Bewicklungsrest 2 tragende Kopshülsen 1
zirkulieren. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann an einem
Nebentransportweg angeordnet sein, wie das zum Beispiel in der
DE 40 09 318 A1 beschrieben und dargestellt ist.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Teil dieses Transportsystemes, die
Transportbahn 4, dargestellt. Zu dieser Transportbahn 4 gehören
im wesentlichen eine Führungsschiene 5 und ein Transportband 6,
welches die Caddy′s 3 durch Reibschluß entlang der
Führungsschiene 5 transportiert. Der Caddy 3 ist mittels eines
in Fig. 1 dargestellten Stoppers 11, der über einen
Fluidzylinder 10 betätigbar ist, positioniert. Der
Fluidzylinder 10 ist über eine Steuerleitung 10′ von einer
zentralen Steuereinheit 31 ansteuerbar, so daß sich
Positionierung und Freigabe der Caddy′s 3 mit den auf den
Aufsteckdorn aufgesteckten Kopshülsen 1 an den Arbeitsrhythmus
der Vorrichtung zum Entfernen des Bewicklungsrestes 2 exakt
anpassen läßt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung, im weiteren als
Hülsenreinigungseinrichtung bezeichnet, besitzt als
wesentlichstes Bauteil einen Support 12, der parallel zur
Hülsenlängsachse lageveränderbar ist. Dieser Support 12 wird
von einem Gehäuse 19 gehalten, in dem Spurkranzrollen 15 bis 18
und 15′ bis 18′, jeweils durch Wellen miteinander verbunden
(Fig. 2), gelagert sind. Diese Spurkranzrollen 15 bis 18 und
15′ bis 18′ rollen auf den vier Kanten eines einen
quadratischen Querschnitt aufweisenden Ständers 14 ab. Dieser
Ständer 14 ist am Grundgestell 20 der Spulmaschine befestigt
und parallel zur jeweils in der Hülsenreinigungseinrichtung
angeordneten Kopshülse 1 ausgerichtet. Die Anordnung der
Spurkranzrollen 15 bis 18 und 15′ bis 18′ in zwei horizontalen
Ebenen gibt dem Support 12 neben der Längsführung auch eine
solche Führung, die eine gleichbleibende horizontale Lage des
Supportes 12, auch unabhängig von seiner Belastung, sichert.
Eine Kette 21, die um Kettenräder 22 und 22′ gelegt ist, dient
dem Antrieb des Supportes 12. Das Kettenrad 22 seinerseits wird
von einem Motor 24 angetrieben. Auf einer Welle mit dem
Kettenrad 22 ist ein nicht dargestelltes Polrad angeordnet, an
dessen Umfang Magnete mit wechselnder Polarität angebracht
sind. Dieses Polrad wird von einem oder zwei Hall-Sensoren
abgetastet. Diese beiden, ebenfalls nicht dargestellten
Hall-Sensoren werden von einem Inkrementalzähler 23 überwacht,
so daß sich stets eine Aussage über den Drehzustand des
Kettenrades 22 und damit die Höhenposition des Supportes 12
bilden läßt. Der Inkrementalzähler 23 besitzt eine Verbindung
zur zentralen Steuereinheit 31, die ihrerseits den Motor 24 zum
Antrieb des Kettenrades 22 steuert. Auf diese Weise läßt sich
der vertikale Hub des Supportes 12 nach vorgebbaren Kriterien
steuern. Im allgemeinen ist diese Art der Steuerung der bereits
erwähnten DE 41 31 667 A1 erläutert. Diese Steuerung läßt sich
im vorliegenden Fall für eine spezifische Hubbewegung nutzen.
Dabei werden zum Beseitigen des Bewicklungsrestes zum Beispiel
drei Vertikalhübe des Supportes 12 ausgeführt, wobei von Hub zu
Hub die Hublänge zunehmend ist. Daraus kann sich die aus Fig. 3
ersichtliche jeweilige Ausgangsstellung I bis III für ein
Werkzeug 25 beziehungsweise dessen Schneidkante 26 ergeben.
Weitere Ausführungen zu der gemäß Fig. 3 angewandten
Reinigungsmethode für die Kopshülse 1 folgen weiter unten.
Auf dem Support 12 sind, gleichmäßig um eine mittige Öffnung 13
verteilt, drei Fluidzylinder 27 bis 27′′ verteilt. Diese
Fluidzylinder 27 bis 27′′ besitzen jeweils eine Druckfeder 29,
die auf den jeweiligen Kolben wirkt. Im entlüfteten Zustand ist
die jeweilige Druckfeder 29 entspannt, so daß der Kolben, der
an seinem vorderen Ende ein Werkzeug 25 trägt, aus dem
Fluidzylinder 27 beziehungsweise 27′, 27′′ ausgefahren ist.
Die Fluidzylinder 27 bis 27′′ sind über Ventile 28 bis 28′′ (in
Fig. 1 ist nur das Ventil 28 dargestellt) mit einem
Druckluftanschluß verbindbar. Dadurch können die jeweiligen
Kolben der Fluidzylinder 27 bis 27′′ gegen die Kraft der
Druckfedern 29 eingefahren werden. Die Ventile 28 bis 28′′ sind
mit der zentralen Steuereinheit 31 verbunden.
Die Werkzeuge 25 bis 25′′ besitzen Schneidkanten 26 bis 26′′
auf ihrem der Oberfläche der Kopshülse 1 abgewandten Rücken.
Die Werkzeuge 25 bis 25′′ sind in Führungsprofilen 30 bis 30′′
so geführt, daß sie radial zur Hülsenlängsachse der Kopshülse 1
verschiebbar sind, jedoch die beim Beseitigen des
Bewicklungsrestes 2 auftretenden, im wesentlichen in der
Hülsenlängsachse wirkenden Kräfte aufnehmen können. Diese
Führung ist so weit wie möglich an der mittigen Öffnung 13
anzuordnen, um das auf das jeweilige Werkzeug 25, 25′, 25′′
wirkende Drehmoment zu begrenzen.
Die Öffnung 13 im Support 12 muß mindestens so groß sein, daß
ein Bewicklungsrest 2 mit maximal möglichem Durchmesser
ungehindert durch diese Öffnung 13 paßt. Dies ist erforderlich,
da zu Beginn des Hülsenreinigungsvorganges der Support 12 mit
dieser Öffnung 13 von oben über den Bewicklungsrest 2 bewegt
werden muß, ohne daß dieser Bewicklungsrest 2 durch Teile des
Supportes 12 berührt wird.
Blasdüsen 7 bis 7′′ sind auf der Oberseite der Führungsschienen
5 mittels Halterungen 8 bis 8′′ befestigt. Dabei ist dafür
Sorge zu tragen, daß die Blasdüsen 7 nicht den freien
Durchtritt der Caddy′s 3 beziehungsweise Hülsen 1 während ihres
Transportes auf der Transportbahn 4 behindern. Vorteilhaft ist
die Anordnung dieser Blasdüsen 7 bis 7′′ jeweils zwischen den
Werkzeugen 25 bis 25′′, wodurch auch der Bereich der
Bewicklung 2 bestrichen werden kann, der nicht in Kontakt mit
den Werkzeugen 25 bis 25′′ kommt. Die Blasrichtung der
Blasdüsen 7 bis 7′′ ist so gewählt, daß das Verschieben des
Bewicklungsrestes 2 beziehungsweise von den Werkzeugen 25 bis
25′′ nicht erfaßter Windungen in Richtung auf die Hülsenspitze
der Kopshülse 1 unterstützt wird. Dabei wird davon ausgegangen,
daß diese Unterstützung nur im unteren Hülsendrittel
erforderlich ist, da aufgrund der üblichen konischen Hülsenform
ein in diesem Bereich gelöster Wickel sich ohne weiteres weiter
abstreifen läßt.
Die Blasdüsen 7 bis 7′′ sind über Ventile 9 bis 9′′ mit einer
Druckluftleitung verbunden, die hier nicht gesondert
dargestellt ist. Durch entsprechende Steuerleitungen sind diese
Ventile 9 bis 9′′ ebenfalls von der zentralen Steuereinheit 31
ansteuerbar.
Nachfolgend soll die Funktionsweise der
Hülsenreinigungseinrichtung der beschriebenen Ausführungsform
näher erläutert werden.
Ein mittels des Transportbandes 6 herantransportierter Caddy 3
wird vom Stopper 11 so gestoppt, daß die Kopshülse 1 mit ihrer
Mittellängsachse unter dem Mittelpunkt der Öffnung 13 des
Supportes 12 steht. Zur Überwachung der Ankunft eines Caddy′s 3
kann zusätzlich ein hier nicht dargestellter Sensor dienen.
Ist die Ankunft des Caddy′s 3 erkannt, startet die zentrale
Steuereinheit 31 den Motor 24 über die Steuerleitung 24′,
wodurch über das Kettenrad 22 und die Kette 21 das Gehäuse 19
mit dem Support 12 nach unten verfahren wird. Je nach
vorgesehener Steuerung müssen zu diesem Zeitpunkt die Ventile
28 bis 28′′ geöffnet werden, wodurch die Kolben der
Fluidzylinder 27 bis 27′ gegen die Kraft der Druckfedern 29
nach außen verfahren werden, um die Werkzeuge 25 bis 25′ ′ aus
dem Bereich der Öffnung 13 zurückzuziehen. Dadurch kann der
Support 12 ohne den Bewicklungsrest 2 zu berühren bis in die
unterste Position gefahren werden. Diese unterste Position muß
so tief liegen, daß die oben liegenden Spitzen der
Schneidkanten 26 bis 26′′ der Werkzeuge 25 bis 25′′ unterhalb
der untersten Windung des Bewicklungsrestes 2 liegen. Nach
Erreichen dieser Position werden die Ventile 28 bis 28′′
geschaltet, so daß die Druckluftzufuhr gesperrt und das
Entlüften der Fluidzylinder 27 bis 27′′ ermöglicht wird.
Dadurch verschieben die Druckfedern 29 die entsprechenden
Kolben der Fluidzylinder 27 bis 27′′, so daß die Werkzeuge 25
bis 25′′ mit ihrer Frontseite bis zur Oberfläche der Kopshülse
1 geführt werden. Unmittelbar danach wird der Motor 24 über die
Steuerleitung 24′ von der zentralen Steuereinheit 31 erneut
angesteuert, um über Kettenrad 22 und Kette 21 den Support nach
oben zu verfahren. Dabei wirken die Schneidkanten 26 bis 26′′
der Werkzeuge 25 bis 25′′ auf die Fadenlagen als Trennmesser.
Die obenliegende Spitze, die den Beginn der jeweiligen
Schneidkante 26 bis 26′′ darstellt, fährt dabei unter die
inneren Fadenlagen, spannt und zertrennt sie. Dieses Trennen
wird erheblich begünstigt durch die dabei zwangsläufig
auftretende Relativbewegung zwischen den Windungen und der
jeweiligen Schneidkante 26 bis 26′′ sowie die mit dem
Aufgleiten auf die Schneidkante zunehmende Fadenspannung.
Obwohl ein wirksames Trennen bereits mit auf nur einem Werkzeug
angeordneter Schneidkante möglich ist, ist es sicherer, an
mehreren Werkzeugen, auf dem Umfang verteilt, derartige
Schneidkanten anzuordnen. So kann für den Fall, daß eine
Schneidkante hinsichtlich des Trennens der Fadenlagen nicht
wirksam wird, dieser Trennvorgang durch eine der anderen
Schneidkanten übernommen werden. In der Praxis werden sich die
Schneidkanten in der Trenntätigkeit abwechseln, da die jeweils
erfaßten Faden lagen in der Regel nur einmal durchtrennt werden
können, da nach dem Trennen an den übrigen Schneidkanten die
für das Trennen erforderliche Fadenspannung fehlt. Um die
getrennten Fadenlagen sicher abstreifen zu können, ist es von
Vorteil, wenn die Werkzeuge 25 bis 25′′ an den der jeweiligen
Kopshülse 1 zugekehrten Frontseiten mit einem griffigen Belag,
zum Beispiel Vulkollan, beschichtet sind. Die Frontseite dieser
Werkzeuge 25′ bis 25′′ ist vorteilhaft der Oberflächenform der
zu reinigenden Kopshülse 1 angepaßt. Dies ist insbesondere auch
dadurch möglich, daß die Werkzeuge, betätigt durch die
Fluidzylinder 27 bis 27′′, in, bezogen auf die
Hülsenlängsachse, radialer Richtung in Arbeitsposition gefahren
werden. Auf diese Weise ist auch die mit dem Bewicklungsrest 2
in Kontakt kommende Fläche der Werkzeuge 25 bis 25′′
ausreichend groß.
Um ein sicheres Abstreifen zu gewährleisten, kann, wie zuvor
bereits beschrieben, der Abstreifvorgang mehrmals wiederholt
werden.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Methode wird zu Beginn der
Support nicht in die beschriebene unterste Stellung, sondern in
eine darüberliegende Stellung, die Stellung I verfahren. Aus
dieser Position wird der erste Schnitthub ausgeführt, wobei nur
die äußersten Faden lagen getrennt und erfaßt werden. Daran
anschließend werden die Fluidzylinder 27 bis 27′′ wieder
belüftet, so daß die Werkzeuge 25 bis 25′′ zurückgezogen
werden. Daraufhin wird der Support so weit nach unten gefahren,
daß die Werkzeuge 25 bis 25′′ die Stellung II einnehmen.
Nachdem erneuten Entlüften der Fluidzylinder 27 bis 27′′ nehmen
die Werkzeuge 25 aufgrund der balligen Form des
Bewicklungsrestes 2 eine durch die Federkraft der Druckfedern
29 bewirkte Stellung ein, bei der ihre Frontfläche näher an die
Oberfläche der Kopshülse 1 reicht.
Nach dem Abtragen der zweiten Schicht, was analog dem ersten
Hub erfolgt, wird der Support in die unterste Stellung
gefahren, um den verbleibenden Teil des Bewicklungsrestes 2 zu
entfernen. In dieser Stellung III liegt das jeweilige Werkzeug
25, 25′, 25′′ mit seiner Frontseite direkt an der Kopshülse 1
an.
Es ist vorteilhaft, daß die Werkzeuge 25 beziehungsweise die
sie tragenden Kolben mittels Federkraft in Richtung
Hülsenlängsachse bewegt werden, da sich auf diese Weise der
jeweilige Abstand zur Oberfläche der Kopshülse 1 automatisch in
Abhängigkeit vom Bewicklungsrest 2 einstellt.
Es ist auch hier möglich, den Gesamthub aus der Position III zu
wiederholen, um die Sicherheit der vollständigen Reinigung der
Kopshülse 1 zu erhöhen.
Im Grunde dürfte es ausreichen, wenn die Ventile 9 bis 9′′ für
die Blasdüsen 7 bis 7′′ erst für den letzten Hub des Supportes
12 geöffnet werden. Dadurch wird auch gesichert, daß keine
geringfügigen Fadenreste auf der Hülsenoberfläche verbleiben.
Bei einer in Fig. 4 dargestellten Variante sind vier Werkzeuge
36 bis 36′′′ auf einem Support 32 gleichmäßig verteilt
angeordnet. Diese Werkzeuge 36 bis 36′ ′ ′ sind an Kolben von
Fluidzylindern 38 bis 38′′′ angebracht. Sie tragen
Schneidkanten 37 bis 37′′′. Blasdüsen 39 bis 39′′′ sind mittels
Fluidzylindern 40 bis 40′′′ synchron mit den Werkzeugen 36 bis
36′′′ lageveränderbar. Die Fluidzylinder 40 sind auf der
Unterseite des Supportes 32 befestigt. Dadurch sind die
Blasdüsen 39 bis 39′′′ mit dem Support vertikal verfahrbar.
Durch die Fluidzylinder 40 bis 40′′′ lassen sich die Blasdüsen
39 bis 39′′′ näher an die zu reinigende Kopshülse 1
heranfahren, da sie bei Erfordernis (Supporthub) auch wieder
entfernbar sind. Luftversorgungen und Ventile für diese
Blasdüsen 39 bis 39′ sind hier nicht gesondert dargestellt. Es
ließen sich an diese Blasdüsen, die selbst am jeweiligen Kolben
des Fluidzylinders 40 bis 40′′′ befestigt sind, flexible
Schläuche anschließen, die die Verbindung zu den genannten
Ventilen herstellen würden.
Auch wenn an allen vier Werkzeugen 36 bis 36′′′ Schneidkanten
37 bis 37′′′ dargestellt sind, wäre es auch ausreichend, nur an
zwei gegenüberliegenden Werkzeugen eine Schneidkante
vorzusehen.
Die Caddy′s werden nach Fig. 4 auf einer Transportbahn 33 der
Hülsenreinigungseinrichtung zugeführt, wobei die Transportbahn
33 ebenfalls ein Transportband 35 aufweist, welches innerhalb
von Führungsschienen 34 verläuft. Dem Support 32 ist auch bei
diesem Beispiel ein Gehäuse 41 zugeordnet, in dem
Spurkranzrollen 42, 42′, 43 und 43′ gelagert sind und durch
gemeinsame Wellen untereinander verbunden sind. Eine in einer
darüberliegenden Ebene vorhandene Spurkranzrollenanordnung ist
hier nicht dargestellt. Die Spurkranzrollen werden auch hier an
den Kanten eines Ständers 44 geführt, dessen Längsachse
parallel zur Hülsenlängsachse liegt. Im Unterschied zum ersten
Beispiel sind hier zwei Ketten 45 und 45′ vorgesehen, wobei die
nicht dargestellten Kettenräder vorteilhaft eine gemeinsame
Achse aufweisen, wodurch auch nur ein gemeinsamer Antrieb
erforderlich ist. Im übrigen stimmt der Antrieb mit dem ersten
Beispiel überein.
Bei einer weiteren Variante, die in den Fig. 5 und 6
dargestellt ist, wurde der Support 47 so abgeändert, daß
Werkzeuge 64 bis 64′′ durch eine gemeinsame
Betätigungseinrichtung angesteuert werden. Diese gemeinsame
Betätigungseinrichtung weist als Kernstück eine Kurvenscheibe
53 mit einer mit der Supportöffnung übereinstimmenden Öffnung
54 auf, durch deren Langlöcher 55 bis 55′′ Bolzen 56 bis 56′′
greifen. Die Bolzen sind auf dem Support 47 befestigt und geben
der Kurvenscheibe 53 eine Führung innerhalb ihres
Bewegungsbereiches.
Die Werkzeuge 64 bis 64′′ werden mittels Druckfedern 66 bis
66′′, die sich an am Support 47 befestigten Platten 67
abstützen, radial in Richtung zur Hülsenlängsachse belastet.
Sie werden in der Stellung der Kurvenscheibe 53 in Fig. 5 mit
auf ihrer Oberseite angeordneten Stiften 68 bis 68′′ gegen die
Außenfläche der Kurvenscheibe 53 angedrückt gehalten. Wird die
Kurvenscheibe 53 im Uhrzeigersinn in die in Fig. 6 dargestellte
Position gedreht, verlieren die Stifte 68 bis 68′′ der
Werkzeuge 64 bis 64′′ den Kontakt zur Außenfläche der
Kurvenscheibe 53. Dadurch wirkt ausschließlich die Kraft der
Druckfedern 66 bis 66′′ auf die Werkzeuge 64 bis 64′′, die
dadurch so weit wie möglich, das heißt, bis zum Bewicklungsrest
2, in Richtung zur Hülsenlängsachse verschoben werden. Die in
Fig. 6 dargestellte Position der Werkzeuge 64 entspricht der
Position I in Fig. 3. Bei einem späteren Hub würden die
Werkzeuge 64 bis 64′′ je nach Anlage am Bewicklungsrest 2
beziehungsweise der Oberfläche der Kopshülse 1 weiter nach
innen verschoben.
Das Verschwenken der Kurvenscheibe 53 ist beispielsweise
mittels eines Fluidzylinders 57 möglich, der über einen
Drehbolzen 58 mit dem Support 57 verbunden ist. Am vorderen
Ende des Kolbens 59 des Fluidzylinders 57 ist ein Bolzen 60
befestigt, der seinerseits drehbar in der Kurvenscheibe 53
gelagert ist. Dieser Bolzen 60 ist zusätzlich in einem Langloch
61′′ eines Winkelhebels 61 geführt, der seinerseits um einen
ebenfalls im Support 47 befestigten Bolzen 61′ schwenkbar ist.
Am anderen Ende des Winkelhebels 61 ist eine Zugfeder 62
eingehängt, die mit ihrem anderen Ende an einem Bolzen 63
befestigt ist, der ebenfalls im Support 47 verankert ist.
Der Fluidzylinder 57 ist über eine Steuerleitung 57′ mit der
auch hier vorhandenen zentralen Steuereinheit 31 verbunden.
Die Werkzeuge 64 bis 64′′ besitzen analog zu vorangegangenen
Beispielen Schneidkanten 46 bis 46′′ . Sie sind in
Führungsprofilen 65 bis 65′′ geführt. Auch dabei ist dafür
Sorge zu tragen, daß diese Führungsprofile möglichst weit innen
angeordnet sind, um die auf die Werkzeuge 64 bis 64′′ wirkenden
Drehmomente gering zu halten.
Der Support 47 besitzt ein Gehäuse 48, in dem Spurkranzrollen
50, 50′, 51, 51′, jeweils durch Wellen verbunden, gelagert
sind. Diese Spurkranzrollen können auf den Kanten eines
Ständers 49 abrollen. Auf die in einer
darüberliegenden Ebene angeordneten Spurkranzrollen wurde hier
ebenfalls verzichtet, da dieser Aufbau der Fig. 1 entnommen
werden kann. Analog dem zweiten Beispiel sind auch hier zwei
Ketten 52 und 52′ vorgesehen.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Entfernen eines Bewicklungsrestes (2) von
einer Textilspulenhülse, bei der mit dem Bewicklungsrest in
Kontakt bringbare Werkzeuge (25 bis 25′′; 36 bis 36′′′; 64
bis 64′′) und die Textilspulenhülse in deren Längsrichtung
aneinander vorbeibewegbar sind, wobei mindestens eines der
Werkzeuge eine Schneidkante (26 bis 26′′, 37 bis 37′′′, 46
bis 46′′) zum Zerschneiden von Bewicklungslagen besitzt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidkante (26 bis 26′′; 37 bis 37′′′; 46 bis
46′′) auf dem der Textilspulenhülse (1) abgewandten Rücken
des Werkzeuges (25 bis 25′′; 36 bis 36′′′; 64 bis 64′′)
angeordnet ist und daß die Schneidkante zum der
Textilspulenhülse zugewandten Frontbereich des Werkzeuges
einen entgegen seiner Schnittrichtung zunehmenden Abstand
aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Werkzeuge (25 bis 25′′; 36 bis 36′′′; 64 bis 64′′)
auf dem Umfang einer Öffnung (13; 32′; 54) eines Supportes
(12; 32; 47) verteilt sind, durch die die vom
Bewicklungsrest (2) zu reinigende Textilspulenhülse (1)
tritt und daß die Werkzeuge radial zur Hülsenlängsachse
gesteuert lageveränderbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Support (12; 32; 47) mit einer Längsführung (14 bis 19;
41 bis 44; 49 bis 51) und einem Antrieb (21 bis 24; 45,
45′; 52, 52′) zum gesteuerten Bewegen entlang der während
des Entfernens des Bewicklungsrestes (2) auf einem
Aufsteckdorn aufgesteckt gehaltenen Textilspulenhülse (1)
verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Steuereinrichtung (31) für den Antrieb zum gesteuerten
Bewegen des Supportes (12; 32; 47) vorhanden ist, durch die
die Hubbewegung des Supportes im Bereich des
Bewicklungsrestes (2) wiederholbar ist und eine mit jedem
Hub zunehmende Hublänge besitzt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere der auf dem Umfang der Öffnung
(13; 32; 54) des Supportes (12; 32; 47) verteilten
Werkzeuge (25 bis 25′′; 36 bis 36′′′; 64 bis 64′′)
eine Schneidkante (26 bis 26′′; 37 bis 37′′′; 46 bis 46′′)
aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Umfang der Öffnung (13; 32′)
des Supportes (12; 32) mehrere Blasdüsen (7; 39) verteilt
sind, die im wesentlichen in Schnittrichtung der
Schneidkante/Schneidkanten (26 bis 26′′; 37 bis 37′′′) ausgerichtet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Blasdüsen (7; 39) jeweils zwischen den Werkzeugen (25
bis 25′′; 36 bis 36′′′) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blasdüsen (39) synchron mit den Werkzeugen (36 bis
36′′′) radial zur Hülsenlängsachse gesteuert
lageveränderbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb der Werkzeuge (25 bis 25′′;
36 bis 36′′′; 64 bis 64′′) so gestaltet ist, daß er einen
elastischen Vorschub in radialer Richtung auf die
Hülsenlängsachse erzeugt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der jeweilige Antrieb der Werkzeuge (25 bis 25′′; 36 bis
36′′′; 64 bis 64′′) in Richtung auf die Hülsenlängsachse
durch eine Feder (29; 66) gebildet ist, die zur Erzeugung
des Vorschubes freigebbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebe (66 bis 66′′) für die
Werkzeuge (64 bis 64′′) durch eine gemeinsame
Steuereinrichtung (53, 57) betätigbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Blasdüsen (7) vom Support (12)
getrennt auf der dem Hülsenfuß der zu reinigenden
Textilspulenhülse (1) zugewandten Seite des Supportes
ortsfest angeordnet und im wesentlichen in Schnittrichtung
der Schneidkante/Schneidkanten (26 bis 26′′) ausgerichtet
angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934332787 DE4332787A1 (de) | 1993-09-27 | 1993-09-27 | Vorrichtung zum Entfernen eines Bewicklungsrestes von einer Textilspulenhülse |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934332787 DE4332787A1 (de) | 1993-09-27 | 1993-09-27 | Vorrichtung zum Entfernen eines Bewicklungsrestes von einer Textilspulenhülse |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4332787A1 true DE4332787A1 (de) | 1995-03-30 |
Family
ID=6498696
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19934332787 Withdrawn DE4332787A1 (de) | 1993-09-27 | 1993-09-27 | Vorrichtung zum Entfernen eines Bewicklungsrestes von einer Textilspulenhülse |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4332787A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE102021107791A1 (de) | 2021-03-29 | 2022-09-29 | Saurer Spinning Solutions Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung und Verfahren zur Durchführung einer Reinigung einer auf einen Aufsteckdorn eines verfahrbaren Trägers eines Kops- und Hülsentransportsystems angeordneten Kopshülse |
Citations (3)
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US2736962A (en) * | 1953-07-30 | 1956-03-06 | Lawson H Putmon | Yarn stripper |
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SU1632914A1 (ru) * | 1989-03-22 | 1991-03-07 | Институт механики металлополимерных систем АН БССР | Устройство дл удалени нитей с патронов |
-
1993
- 1993-09-27 DE DE19934332787 patent/DE4332787A1/de not_active Withdrawn
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WO2022207305A1 (de) * | 2021-03-29 | 2022-10-06 | Saurer Spinning Solutions Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung und verfahren zur durchführung einer reinigung einer auf einen aufsteckdorn eines verfahrbaren trägers eines kops- und hülsentransportsystems angeordneten kopshülse |
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