DE4331031C2 - Schreib-, Mal- Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät - Google Patents
Schreib-, Mal- Zeichen-, Markier- oder AuftragsgerätInfo
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- DE4331031C2 DE4331031C2 DE19934331031 DE4331031A DE4331031C2 DE 4331031 C2 DE4331031 C2 DE 4331031C2 DE 19934331031 DE19934331031 DE 19934331031 DE 4331031 A DE4331031 A DE 4331031A DE 4331031 C2 DE4331031 C2 DE 4331031C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier-
oder Auftragsgerät mit einem zur Speicherung einer
Auftragsflüssigkeit, insbes. einer niedrigviskosen wäßrigen
Tinte, vorgesehenen Gehäuseschaft, aus dem ein mit einer
Kapillareinrichtung und einer Druckausgleichseinrichtung
versehenes Schreiborgan vorsteht.
Solche Geräte sind bspw. als Tuschezeichengerät bekannt, wobei
der Gehäuseschaft jedoch nur zur Speicherung einer relativ
kleinen Flüssigkeitsmenge vorgesehen ist. Diese
Flüssigkeitsmengen betragen größenordnungsmäßig 1 bis 1,5 cm³,
wobei außerdem festzuhalten ist, daß es sich bei Zeichentuschen
um entsprechend höherviskose Auftragsflüssigkeiten handelt.
Derartige Tuschezeichengeräte benötigen außerdem einen
Förderkolben, der mit dem Schreiborgan in Form eines
Kapillarröhrchens zusammenwirkt. Vom Förderkolben steht eine
Nadel nach vorne weg, die beim Reinigen des Gerätes verbogen
werden kann. Das kann zu einem Unbrauchbarwerden des Gerätes
führen.
Bei Schreibgeräten der eingangs genannten Art in Form von
Füllhaltern liegen die Verhältnisse bezüglich der im
Gehäuseschaft speicherbaren Flüssigkeitsmenge ähnlich wie bei
den oben beschriebenen Tuschezeichengeräten, d. h. auch bei
Füllhaltern beträgt die Tintenspeichermenge größenordnungsmäßig
1 bis 1,5 cm³.
Aus der DE 30 37 257 C2 ist eine Röhrchenschreiberspitze für
Tuscheschreibgeräte mit einem Fallgewicht und einer
Fallgewichtssicherung in Form einer Hülse mit durchbrochenem
Boden bekannt. Die Fallgewichtssicherung ist in eine Bohrung
der Röhrchenschreiberspitze eingesetzt. An die
Fallgewichtssicherung ist ein rohrförmiger Ansatz nach vorn
angeformt, der auf seiner Außenseite ein erstes wendelförmiges
Ausgleichssystem besitzt, das an seinem hinteren Ende über
einen Durchbruch mit einem zweiten wendelförmigen
Ausgleichssystem an der Röhrchenschreiberspitze verbunden ist.
Im vorderen Bereich des ersten Ausgleichssystems ist ein
stufenförmiger Ansatz angeformt, der mit der Bohrung der
Röhrchenschreiberspitze eine Regelstrecke bildet. Diese
Regelstrecke mündet über einen Verbindungsschlitz in eine
Ringluftnut, die ihrerseits mit Luft- und Kapillarnuten in der
Fallgewichtssicherung verbunden ist. Dort sind zwischen einem
Tuscheaufnahmeteil und der Röhrchenschreibspitze mehrere
kapillar wirksame Abschnitte vorgesehen, die miteinander
strömungstechnisch in Reihe geschaltet und die mit einer
Druckausgleichseinrichtung verbunden sind. Über die
Strömungsquerschnitte der einzelnen Kapillarabschnitte sind
jedoch keine Aussagen gemacht.
Aus der DE 86 31 592 U1 ist es bekannt, eine Schreibspitze
eines Auftragselementes mit einer Kapillarität auszubilden, die
in Richtung vom Tintenbehälter zur Schreibspitze hin zunimmt.
Die DE-AS 12 81 312 offenbart ein Tintenschreibgerät mit einem
die Schreibflüssigkeit selbsttätig einsaugenden
Kapillarspeicher, der von zwei koaxialen Hülsen umschlossen
ist, wobei die beiden Hülsen zwischen sich einen kapillaren
Raum festlegen. Dort ist nur ein einziger Kapillarraum, d. h.
ein Kapillarraum mit einer einzigen, bestimmten Kapillarität
vorhanden, der an seinen beiden Enden jeweils mit einer
Entlüftung verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schreib-, Mal-,
Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät der eingangs genannten
Art zu schaffen, das einfach aufgebaut ist und mit Ausnahme des
Schreiborgans bspw. nur aus Kunststoffspritzteilen besteht, zur
Speicherung einer relativ großen Menge Auftragsflüssigkeit,
insbes. einer niedrigviskosen wäßrigen Tinte, geeignet ist und
in einem weiten Temperaturbereich zuverlässig funktioniert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder
Auftragsgerätes sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Beim erfindungsgemäßen Gerät ist das Aufnahmevolumen für die
Auftragsflüssigkeit z. B. 4 bis 5 cm³ groß oder gegebenenfalls
noch größer, so daß das erfindungsgemäße Auftragsgerät eine im
Vergleich mit bekannten Auftragsgeräten vielfach verlängerte
Einsatzdauer aufweist. Durch geeignete Ausbildung des
Gehäuseschaftes bspw. mit einem abnehmbaren Verschlußstopfen
ist es außerdem in vorteilhafter Weise möglich, das
erfindungsgemäße Auftragsgerät einfach mit Auftragsflüssigkeit
nachzufüllen. Weitere Vorteile bestehen darin, daß mit dem
erfindungsgemäßen Auftragsgerät eine gleichmäßige
Flüssigkeitsabgabe und ein gleichmäßiges Ausschreiben der
Flüssigkeit bis zu den letzten Resten an Auftragsflüssigkeit
gewährleistet ist.
Bspw. kann der erste Kapillarabschnitt eine Ringschlitzbreite
von größenordnungsmäßig 0,4 mm und der daran anschließende
zweite Kapillarabschnitt bei entsprechendem Durchmesser eine
Ringschlitzbreite von größenordnungsmäßig 0,2 mm aufweisen,
während die Druckausgleichseinrichtung z. B. einen Kanal mit
lichten Querschnittsabmessungen in der Größenordnung von 1 bis
2 mm besitzen kann. Diese Zahlenangaben dienen nur zur
Verdeutlichung der Größenverhältnisse der Kapillarabschnitte
sowie der Druckausgleichseinrichtung, ohne daß das
erfindungsgemäße Auftragsgerät auf diese Abmessungen festgelegt
ist. Hierdurch soll primär verdeutlicht werden, daß der erste
und der zweite Kapillarabschnitt gleichsam Kapillarbremsen bzw.
-drosseln bilden, wobei durch die strömungstechnisch in Reihe
geschalteten beiden Kapillarabschnitte unterschiedlicher
Kapillarität außerdem eine weitere gezielte Drosselung der
Auftragsflüssigkeit bewirkt wird. Daraus resultiert eine genau
regulierte Strömung der Auftragsflüssigkeit, d. h. Tintenabgabe,
durch das Schreiborgan mit dem Vorteil eines gleichmäßigen
Schreib-Abstriches. Die Kapillareinrichtung ist in
vorteilhafter Weise auf die zur Anwendung gelangende
Auftragsflüssigkeit sowie auf das jeweilige Schreiborgan des
erfindungsgemäßen Gerätes abstimmbar, so daß sich ein
gleichmäßiges Schriftbild ergibt.
Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Auftragsgerät das
Schreiborgan einen Einsatz mit einem Hülsenteil und einem das
Hülsenteil zum Aufnahmevolumen hin begrenzenden Boden aufweist,
wobei durch das Hülsenteil und einen zugehörigen
Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes der erste und der zweite
Kapillarabschnitt festgelegt sind, ist es in vorteilhafter
Weise einfach möglich, den ersten und den zweiten
Kapillarabschnitt zwischen dem Hülsenteil des Einsatzes des
Schreiborgans und dem besagten Vorderabschnitt des
Gehäuseschaftes auszubilden und die hierdurch gegebene
Kapillareinrichtung in einfacher Weise wunschgemäß an die zur
Anwendung gelangende Auftragsflüssigkeit sowie das Schreiborgan
anzupassen. Außerdem ist hierdurch bspw. temperaturbedingt
eine Anpassung an das relativ große Aufnahmevolumen des
Gehäuseschaftes möglich.
Der Verbindungskanal zwischen dem Verbindungsabschnitt der
Kapillareinrichtung und der Druckausgleichseinrichtung
erstreckt sich zweckmäßigerweise in axialer Richtung des
Hülsenteils und bildet zwischen der Druckausgleichseinrichtung
und der Kapillareinrichtung eine entsprechende
strömungstechnische Verbindung. Der besagte
Verbindungskanal weist zweckmäßigerweise lichte
Innenabmessungen auf, die größenordnungsmäßig zwischen den
lichten Innenabmessungen der Kapillareinrichtung und den
lichten Innenabmessungen der Druckausgleichseinrichtung liegen.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn bei dem
erfindungsgemäßen Gerät das Hülsenteil des Einsatzes mindestens
eine zur Flüssigkeitsversorgung eines Kapillarspeichers
vorgesehene, vom Verbindungsabschnitt durch den zweiten
Kapillarabschnitt getrennte Kapillaröffnung aufweist. Diese
mindestens eine Kapillaröffnung bildet einen sog.
Luftblasen-Speicher, durch den ein Ausgleich bzw. eine Beseitigung
möglicher Luftblasen erfolgt. Das bedeutet, daß mögliche
Luftblasen aus der Druckausgleichseinrichtung höchstens bis zum
besagten Luftblasen-Speicher gelangen können, keinesfalls
jedoch in den Kapillarspeicher des Schreiborgans, so daß
jederzeit ein gleichmäßiger Schreibfluß und somit ein
gleichmäßiges Schriftbild gewährleistet wird. Im
Kapillarspeicher möglicherweise vorhandene Luftblasen werden
durch den Kapillarabschnitt in das im Gehäuseschaft befindliche
Aufnahmevolumen zurücktransportiert.
Eine Ausbildung des erfindungsgemäßen Gerätes ist dadurch
gekennzeichnet, daß der zuletzt erwähnte Kapillarspeicher
einteilig mit einer aus dem Hülsenteil des Einsatzes
vorstehenden Schreibspitze des Schreiborgans ausgebildet ist.
Bei einem solchen Gerät handelt es sich bspw. um einen sog.
Marker, d. h. um ein Gerät zur Ausführung vergleichsweise
breiter Striche, Linien o. dgl.
Es ist jedoch auch möglich, daß beim erfindungsgemäßen Gerät
der Kapillarspeicher fluidisch mit einer das Schreiborgan
bildenden Fineliner- oder Tintenrollerspitze verbunden ist.
Eine derartige Fineliner-Spitze ist bspw. in der US 5 192 154
der Anmelderin offenbart.
Zweckmäßigerweise ist der Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes
auf seiner Außenfläche zur Ausbildung der
Druckausgleichseinrichtung mit mindestens einem mäanderförmigen
Labyrinthkanal versehen, und ist auf dem Vorderabschnitt des
Gehäuseschaftes eine Hülse angeordnet, durch die der
Labyrinthkanal nach außen abgeschlossen ist, wobei das eine
Ende des Labyrinthkanals über den Verbindungskanal mit dem
Aufnahmevolumen verbunden ist und das andere Ende des
Labyrinthkanals aus dem Gehäuseschaft in die Umgebung
ausmündet. Ein solcher Labyrinthkanal ist auf der Außenseite
des Vorderabschnittes des Gehäuseschaftes einfach herstellbar.
Desgleichen ist es sehr einfach möglich, auf dem besagten
Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes zum Abdichten des
Labyrinthkanals nach außen hin die besagte Hülse anzuordnen
bzw. zu fixieren. Die Mäanderwindungen des Labyrinthkanals
weisen üblicherweise lichte Innenabmessungen auf, die in der
Größenordnung von 1 mm oder größer bzw. kleiner liegen. Das
zweite Ende des Labyrinthkanals mündet aus dem Gehäuseschaft
zweckmäßigerweise stirnseitig aus, um ein Verschmutzen der
Finger eines Geräte-Benutzers durch im Labyrinthkanal
befindliche Auftragsflüssigkeit zu vermeiden.
Die Mäanderwindungen des Labyrinthkanals verlaufen vorzugsweise
in Umfangsrichtung des Gehäuseschaftes. Dadurch wird der
Vorteil erzielt, daß durch Überdruck im Aufnahmevolumen des
Gehäuseschaftes die Auftragsflüssigkeit in der Schreibstellung
des Gerätes gravitationsbedingt nach unten, d. h. zum
Schreiborgan und in die Mäanderwindungen des Labyrinthkanals
fließt, bis ein Druckausgleich bzw. geringes Vakuum im
Aufnahmevolumen weiteres Ausströmen der Auftragsflüssigkeit
verhindert. Der in Schreibstellung, bezüglich
Gravitationswirkung in vorteilhafterweise unten angeschlossene
Labyrinthkanal, entleert sich durch das Abschreiben der
Schreibflüssigkeit soweit, bis kleine Luftblasen über den
Verbindungskanal in das Aufnahmevolumen gelangen und erneut
Auftragsflüssigkeit nachströmen kann. Der Labyrinthkanal
erfüllt hierbei in vorteilhafter Weise die Aufgabe der
Zuführung von Ausgleichsluft und die großvolumige
Luftblasenregulierung über den Verbindungskanal stellt sicher,
daß die Schreibspitze immer ausreichend mit Schreibflüssigkeit
versorgt wird.
Die den Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes bzw. den
Labyrinthkanal der Druckausgleichseinrichtung bedeckende und
begrenzende Hülse und/oder zumindest ein Teil des
Gehäuseschaftes können aus einem durchscheinenden Material
bestehen. Eine Hülse aus durchscheinendem oder transparentem
Material ergibt in Kombination mit dem Labyrinthkanal der
Druckausgleichseinrichtung einen besonderen optischen Effekt,
während die Ausbildung mindestens eines Teiles des
Gehäuseschaftes aus durchscheinendem oder durchsichtigem
Material eine Füllstandsanzeige ergibt. Bei dem zuletzt
genannten Teil des Gehäuseschaftes kann es sich um einen
rückseitigen Verschlußstopfen handeln. Der Verschlußstopfen
kann vom Gehäuseschaft entfernbar sein, um das Aufnahmevolumen
des Gehäuseschaftes im Bedarfsfall mit Auftragsflüssigkeit
nachfüllen zu können.
Bei dem erfindungsgemäßen Auftragsgerät, das im Gehäuseschaft
also keinen üblichen Kapillarspeicher aufweist, handelt es sich
also um ein sog. Free Ink-Gerät.
Ausbildungen des Schreib-, Mal-, Zeichen-,
Markier- oder Auftragsgerätes sind in der Zeichnung dargestellt
und werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Ausbildung des
Auftragsgerätes in einem vergrößerten Maßstab,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung der Ausbildung des
Auftragsgerätes gemäß Fig. 1 zur Verdeutlichung des
Funktionsprinzipes des Gerätes,
Fig. 3 einen weiter vergrößerten Längsschnitt durch ein
Hülsenteil des Schreiborgans des Auftragsgerätes
entsprechend Fig. 1, wobei gemäß Fig. 3 das
Hülsenteil mit einer Fineliner-Spitze kombiniert
ist, während in Fig. 1 der im Hülsenteil
vorgesehene Kapillarspeicher einteilig mit einer
das Schreiborgan bildenden Schreibspitze
ausgebildet ist,
Fig. 4 eine der Fig. 3 ähnliche Darstellung einer
Tintenrollerspitze anstelle einer Fineliner-Spitze,
wobei in Fig. 4 auf die zeichnerische Darstellung
des Hülsenteils des Schreiborgans und des darin
vorgesehenen Kapillarspeichers verzichtet worden
ist,
Fig. 5 eine stark vergrößerte Darstellung des
Vorderabschnittes des Auftragsgerätes gemäß Fig. 1
teilweise aufgeschnitten, wobei auf die
zeichnerische Darstellung der Verschlußkappe des
Auftragsgerätes verzichtet worden ist,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in
Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VII-VII in
Fig. 5,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VIII-VIII in
Fig. 5, und
Fig. 9 einen Schnitt entlang den beiden zueinander
parallelen und voneinander beabstandeten
Schnittlinien IX-IX in Fig. 5.
Fig. 1 zeigt längsgeschnitten in einem vergrößerten Maßstab ein
Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät 10 mit
einem Gehäuseschaft 12, der mit einem Vorderabschnitt 14
reduzierten Durchmessers ausgebildet ist. An dem vom
Vorderabschnitt 14 abgewandten rückseitigen Endabschnitt 16 ist
der Gehäuseschaft 12 mittels eines Verschlußstopfens 18
verschlossen. Der Verschlußstopfen 18 kann am Gehäuseschaft 12
loslösbar vorgesehen sein, um das im Gehäuseschaft 12
vorhandene Aufnahmevolumen 20 wiederholt mit einer
entsprechenden Auftragsflüssigkeit 22 befüllen zu können.
Eine Verschlußkappe 24 ist dazu vorgesehen, das Gerät 10 nach
außen hin in an sich bekannter Art und Weise abzuschließen.
Aus dem Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 steht ein
Schreiborgan 26 vor, das einen Einsatz 28 aufweist, in dem ein
mit einer Schreibspitze 30 einstückig ausgebildeter
Kapillarspeicher 32 angeordnet ist. Der Einsatz 30 ist mit
einem den Kapillarspeicher 32 mit der Schreibspitze 30
fixierenden Hülsenteil 34 und einem das Hülsenteil zum
Aufnahmevolumen 20 des Gehäuseschaftes 12 hin begrenzenden bzw.
abschließenden Boden 36 ausgebildet.
Durch das Hülsenteil 34 des Einsatzes 28 des Schreiborgans 26
und den Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 ist eine
Kapillareinrichtung 38 festgelegt, die einen ersten
Kapillarabschnitt 40 und einen daran anschließenden zweiten
Kapillarabschnitt 42 aufweist, wie auch noch weiter unten in
Verbindung mit Fig. 5 ausführlicher beschrieben wird. Der erste
und der zweite Kapillarabschnitt 40 und 42, die fluidisch
miteinander durch einen Verbindungsabschnitt 44 verbunden sind,
sind mittels eines Verbindungskanals 46 mit einer
Druckausgleichseinrichtung 48 des Auftragsgerätes 10
strömungstechnisch verbunden. Die
Druckausgleichseinrichtung 48 ist am Vorderabschnitt 14 des
Gehäuseschaftes 12 vorgesehen und durch einen Labyrinthkanal 50
gebildet, der Mäanderwindungen 52 aufweist, wie sie aus Fig. 2
in einer in die Zeichnungsebene abgewickelten Darstellung
ersichtlich sind. Aus Fig. 2 ist außerdem zu erkennen, daß das
eine Ende 54 des Labyrinthkanals 50 mit dem Verbindungskanal 46
zwischen dem ersten Kapillarabschnitt 40 und dem zweiten
Kapillarabschnitt 42 verbunden ist, und daß das zweite Ende 56
des Labyrinthkanals 50 aus dem Gehäuseschaft 12 bzw. dessen
Vorderabschnitt 14 stirnseitig in die Umgebung ausmündet. Die
Fig. 2 verdeutlicht desweiteren schematisch das Aufnahmevolumen
20 im Inneren des Gehäuseschaftes 12 sowie das Schreiborgan 26
bzw. dessen Schreibspitze 30 mit dem mit dieser einstückig
verbundenen Kapillarspeicher 32. Mit der Bezugsziffer 72 ist
der Rückleiter der Druckausgleichseinrichtung 48 bezeichnet,
der mit dem zweiten Ende 56 in die Umgebung des Gerätes 10
ausmündet. Dabei wird deutlich, daß sich der Labyrinthkanal 50
vom Vorderende des Gerätes 10 nach rückwärts erstreckt und dann
in dem Rückleiter 72 einmündet, der sich axial nach vorne
erstreckt.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, ist das Hülsenteil 34 des
Schreiborgans 26 mit mindestens einer Kapillaröffnung 58
ausgebildet, die zur Flüssigkeitsversorgung des
Kapillarspeichers 32 des Schreiborganes 26 dient (sh. auch
Fig. 2).
Zur Festlegung des Labyrinthkanals 50 der
Druckausgleichseinrichtung 48 am Vorderabschnitt 14 des
Gehäuseschaftes 12 ist auf dessen Außenfläche 60 eine Hülse 62
vorgesehen, die am Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12
fixiert ist.
Während die Fig. 1 ein Gerät 10 zeigt, bei welchem das
Schreiborgan 26 eine Schreibspitze 30 mit einem mit dieser
einstückig verbundenen Kapillarspeicher 32 aufweist, zeigt die
Fig. 3 ein Schreiborgan 26 mit einem ein Hülsenteil 34 und
einen Boden 36 aufweisenden Einsatz 28, wobei im besagten
Einsatz 28 ein Kapillarspeicher 32 angeordnet ist, der
fluidisch mit einer Fineliner-Spitze 64 verbunden ist. Eine
solche Fineliner-Spitze ist bspw. in der weiter oben zitierten
US 5 192 154 offenbart. Die Fineliner-Spitze 64 ist im
Hülsenteil 34 des Einsatzes 28 mittels eines Zentrierstückes 66
zentriert.
Das Hülsenteil 34 ist außenseitig geeignet profiliert, um den
ersten und zweiten Kapillarabschnitt 40, 42 sowie den
Verbindungskanal 46 (sh. Fig. 1) festzulegen.
Fig. 4 verdeutlicht ein Zentrierstück 66 ähnlich dem in Fig. 3
dargestellten Zentrierstück zum Zentrieren einer
Tintenrollerspitze 65 in einem Einsatz 28 mit Kapillarspeicher
32, wie er in Fig. 3 längsgeschnitten stark vergrößert
gezeichnet ist.
Fig. 5 zeigt abschnittweise geschnitten, ähnlich wie in Fig. 1,
nur weiter vergrößert, den Gehäuseschaft 12 eines Gerätes 10
mit einem Vorderabschnitt 14 reduzierten Durchmessers, in dem
ein Einsatz 28 eines Schreiborgans 26 fixiert ist. Der Einsatz
28 weist ein Hülsenteil 34 und innenseitig einen Boden 36 auf.
Durch den Einsatz 28 bzw. dessen Hülsenteil 34 und den
Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 ist ein erster
Kapillarabschnitt 40 und ein daran anschließender zweiter
Kapillarabschnitt 42 festgelegt, die eine Kapillareinrichtung
38 bilden. Die Kapillareinrichtung 38 ist mittels eines
Verbindungskanales 46 mit einer Druckausgleicheinrichtung 48
fluidisch verbunden. Zu diesem Zweck ist der Vorderabschnitt 14
vorderseitig mit einem Durchgangsloch 68 und das Hülsenteil 34
des Einsatzes 28 mit einer umlaufenden Rinne 70 ausgebildet, um
Zentrierprobleme zwischen dem Durchgangsloch 68 und dem
Verbindungskanal 46 zu verhindern.
Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 5 und 6 bis 9 jeweils
mit denselben Bezugsziffern bezeichnet wie in Fig. 1, so daß es
sich erübrigt, in Verbindung mit den zuletzt genannten
Zeichnungsfiguren 5 und den Schnitten gemäß den Fig. 6 bis 9
alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
Claims (7)
1. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät mit
einem zur Speicherung einer Auftragsflüssigkeit (22),
insbes. einer niedrigviskosen wäßrigen Tinte,
vorgesehenen Gehäuseschaft (12), aus dem ein mit einer
Kapillareinrichtung (38) und einer
Druckausgleichseinrichtung (48) versehenes Schreiborgan
(26) vorsteht, wobei die zwischen einem relativ großen
Aufnahmevolumen (20) des Gehäuseschaftes (12) und dem
Schreiborgan (26) vorgesehene Kapillareinrichtung (38)
einen ersten und einen zweiten Kapillarabschnitt (40, 42)
mit unterschiedlicher Kapillarität aufweist, die
miteinander mittels eines Verbindungsabschnittes (44)
strömungstechnisch in Reihe geschaltet sind, wobei der
erste Kapillarabschnitt (40) einen größeren
Strömungsquerschnitt aufweist als der an den ersten
Kapillarabschnitt (40) anschließende zweite
Kapillarabschnitt (42), wobei die Kapillareinrichtung (38)
fluidisch mit der Druckausgleichseinrichtung (48)
verbunden ist, die im Vergleich zum ersten und/oder
zweiten Kapillarabschnitt (40, 42) ein großes Volumen
besitzt, und wobei das Schreiborgan (26) einen Einsatz (28)
mit einem Hülsenteil (34) und einem das Hülsenteil (34)
zum Aufnahmevolumen (20) hin begrenzenden Boden (36)
aufweist, wobei durch das Hülsenteil (34) und einen
zugehörigen Vorderabschnitt (14) des Gehäuseschaftes (12)
der erste und der zweite Kapillarabschnitt (40, 42) sowie
ein Verbindungskanal (46) vom Verbindungsabschnitt (44)
der Kapillareinrichtung (38) zur
Druckausgleichseinrichtung (48) festgelegt sind.
2. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät
nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hülsenteil (34) des Einsatzes (28) mindestens
eine zur Flüssigkeitsversorgung eines Kapillarspeichers
(32) vorgesehene, vom Verbindungsabschnitt (44) durch den
zweiten Kapillarabschnitt (42) getrennte Kapillaröffnung
(58) aufweist.
3. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät
nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kapillarspeicher (32) einteilig mit einer aus dem
Hülsenteil (34) vorstehenden, das Schreiborgan (26)
bildenden Schreibspitze (30) ausgebildet ist.
4. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät
nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kapillarspeicher (32) fluidisch mit einer das
Schreiborgan (26) bildenden Fineliner-Spitze (64) oder
Tintenrollerspitze (65) verbunden ist.
5. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät
nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorderabschnitt (14) des Gehäuseschaftes (12) auf
seiner Außenfläche (60) zur Ausbildung der
Druckausgleichseinrichtung (48) mit mindestens einem
mäanderförmigen Labyrinthkanal (50) versehen ist, und daß
auf dem Vorderabschnitt (14) des Gehäuseschaftes (12)
eine Hülse (62) vorgesehen ist, durch welche der
Labyrinthkanal (50) nach außen abgeschlossen ist, wobei
das eine Ende (54) des Labyrinthkanals (50) mit dem
Verbindungskanal (46) verbunden ist und das andere Ende
(56) des Labyrinthkanals (50) aus dem Gehäuseschaft (12)
in die Umgebung ausmündet.
6. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät
nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mäanderwindungen (52) des Labyrinthkanals (50) in
Umfangsrichtung des Gehäuseschaftes (12) verlaufen.
7. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät
nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (62) und/oder mindestens ein Teil des
Gehäuseschaftes (12) aus zumindest durchscheinendem
Material bestehen.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SCHWAN-STABILO SCHWANHAEUSSER GMBH & CO., 90562 HE |
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |