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DE4331031C2 - Schreib-, Mal- Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät - Google Patents

Schreib-, Mal- Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät

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Publication number
DE4331031C2
DE4331031C2 DE19934331031 DE4331031A DE4331031C2 DE 4331031 C2 DE4331031 C2 DE 4331031C2 DE 19934331031 DE19934331031 DE 19934331031 DE 4331031 A DE4331031 A DE 4331031A DE 4331031 C2 DE4331031 C2 DE 4331031C2
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DE
Germany
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capillary
writing
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housing shaft
painting
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DE19934331031
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Gerhard Huettner
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Schwan Stabilo Schwanhausser GmbH and Co KG
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Schwan Stabilo Schwanhausser GmbH and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K8/00Pens with writing-points other than nibs or balls
    • B43K8/02Pens with writing-points other than nibs or balls with writing-points comprising fibres, felt, or similar porous or capillary material
    • B43K8/04Arrangements for feeding ink to writing-points

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  • Pens And Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät mit einem zur Speicherung einer Auftragsflüssigkeit, insbes. einer niedrigviskosen wäßrigen Tinte, vorgesehenen Gehäuseschaft, aus dem ein mit einer Kapillareinrichtung und einer Druckausgleichseinrichtung versehenes Schreiborgan vorsteht.
Solche Geräte sind bspw. als Tuschezeichengerät bekannt, wobei der Gehäuseschaft jedoch nur zur Speicherung einer relativ kleinen Flüssigkeitsmenge vorgesehen ist. Diese Flüssigkeitsmengen betragen größenordnungsmäßig 1 bis 1,5 cm³, wobei außerdem festzuhalten ist, daß es sich bei Zeichentuschen um entsprechend höherviskose Auftragsflüssigkeiten handelt.
Derartige Tuschezeichengeräte benötigen außerdem einen Förderkolben, der mit dem Schreiborgan in Form eines Kapillarröhrchens zusammenwirkt. Vom Förderkolben steht eine Nadel nach vorne weg, die beim Reinigen des Gerätes verbogen werden kann. Das kann zu einem Unbrauchbarwerden des Gerätes führen.
Bei Schreibgeräten der eingangs genannten Art in Form von Füllhaltern liegen die Verhältnisse bezüglich der im Gehäuseschaft speicherbaren Flüssigkeitsmenge ähnlich wie bei den oben beschriebenen Tuschezeichengeräten, d. h. auch bei Füllhaltern beträgt die Tintenspeichermenge größenordnungsmäßig 1 bis 1,5 cm³.
Aus der DE 30 37 257 C2 ist eine Röhrchenschreiberspitze für Tuscheschreibgeräte mit einem Fallgewicht und einer Fallgewichtssicherung in Form einer Hülse mit durchbrochenem Boden bekannt. Die Fallgewichtssicherung ist in eine Bohrung der Röhrchenschreiberspitze eingesetzt. An die Fallgewichtssicherung ist ein rohrförmiger Ansatz nach vorn angeformt, der auf seiner Außenseite ein erstes wendelförmiges Ausgleichssystem besitzt, das an seinem hinteren Ende über einen Durchbruch mit einem zweiten wendelförmigen Ausgleichssystem an der Röhrchenschreiberspitze verbunden ist. Im vorderen Bereich des ersten Ausgleichssystems ist ein stufenförmiger Ansatz angeformt, der mit der Bohrung der Röhrchenschreiberspitze eine Regelstrecke bildet. Diese Regelstrecke mündet über einen Verbindungsschlitz in eine Ringluftnut, die ihrerseits mit Luft- und Kapillarnuten in der Fallgewichtssicherung verbunden ist. Dort sind zwischen einem Tuscheaufnahmeteil und der Röhrchenschreibspitze mehrere kapillar wirksame Abschnitte vorgesehen, die miteinander strömungstechnisch in Reihe geschaltet und die mit einer Druckausgleichseinrichtung verbunden sind. Über die Strömungsquerschnitte der einzelnen Kapillarabschnitte sind jedoch keine Aussagen gemacht.
Aus der DE 86 31 592 U1 ist es bekannt, eine Schreibspitze eines Auftragselementes mit einer Kapillarität auszubilden, die in Richtung vom Tintenbehälter zur Schreibspitze hin zunimmt.
Die DE-AS 12 81 312 offenbart ein Tintenschreibgerät mit einem die Schreibflüssigkeit selbsttätig einsaugenden Kapillarspeicher, der von zwei koaxialen Hülsen umschlossen ist, wobei die beiden Hülsen zwischen sich einen kapillaren Raum festlegen. Dort ist nur ein einziger Kapillarraum, d. h. ein Kapillarraum mit einer einzigen, bestimmten Kapillarität vorhanden, der an seinen beiden Enden jeweils mit einer Entlüftung verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, das einfach aufgebaut ist und mit Ausnahme des Schreiborgans bspw. nur aus Kunststoffspritzteilen besteht, zur Speicherung einer relativ großen Menge Auftragsflüssigkeit, insbes. einer niedrigviskosen wäßrigen Tinte, geeignet ist und in einem weiten Temperaturbereich zuverlässig funktioniert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerätes sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Beim erfindungsgemäßen Gerät ist das Aufnahmevolumen für die Auftragsflüssigkeit z. B. 4 bis 5 cm³ groß oder gegebenenfalls noch größer, so daß das erfindungsgemäße Auftragsgerät eine im Vergleich mit bekannten Auftragsgeräten vielfach verlängerte Einsatzdauer aufweist. Durch geeignete Ausbildung des Gehäuseschaftes bspw. mit einem abnehmbaren Verschlußstopfen ist es außerdem in vorteilhafter Weise möglich, das erfindungsgemäße Auftragsgerät einfach mit Auftragsflüssigkeit nachzufüllen. Weitere Vorteile bestehen darin, daß mit dem erfindungsgemäßen Auftragsgerät eine gleichmäßige Flüssigkeitsabgabe und ein gleichmäßiges Ausschreiben der Flüssigkeit bis zu den letzten Resten an Auftragsflüssigkeit gewährleistet ist.
Bspw. kann der erste Kapillarabschnitt eine Ringschlitzbreite von größenordnungsmäßig 0,4 mm und der daran anschließende zweite Kapillarabschnitt bei entsprechendem Durchmesser eine Ringschlitzbreite von größenordnungsmäßig 0,2 mm aufweisen, während die Druckausgleichseinrichtung z. B. einen Kanal mit lichten Querschnittsabmessungen in der Größenordnung von 1 bis 2 mm besitzen kann. Diese Zahlenangaben dienen nur zur Verdeutlichung der Größenverhältnisse der Kapillarabschnitte sowie der Druckausgleichseinrichtung, ohne daß das erfindungsgemäße Auftragsgerät auf diese Abmessungen festgelegt ist. Hierdurch soll primär verdeutlicht werden, daß der erste und der zweite Kapillarabschnitt gleichsam Kapillarbremsen bzw. -drosseln bilden, wobei durch die strömungstechnisch in Reihe geschalteten beiden Kapillarabschnitte unterschiedlicher Kapillarität außerdem eine weitere gezielte Drosselung der Auftragsflüssigkeit bewirkt wird. Daraus resultiert eine genau regulierte Strömung der Auftragsflüssigkeit, d. h. Tintenabgabe, durch das Schreiborgan mit dem Vorteil eines gleichmäßigen Schreib-Abstriches. Die Kapillareinrichtung ist in vorteilhafter Weise auf die zur Anwendung gelangende Auftragsflüssigkeit sowie auf das jeweilige Schreiborgan des erfindungsgemäßen Gerätes abstimmbar, so daß sich ein gleichmäßiges Schriftbild ergibt.
Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Auftragsgerät das Schreiborgan einen Einsatz mit einem Hülsenteil und einem das Hülsenteil zum Aufnahmevolumen hin begrenzenden Boden aufweist, wobei durch das Hülsenteil und einen zugehörigen Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes der erste und der zweite Kapillarabschnitt festgelegt sind, ist es in vorteilhafter Weise einfach möglich, den ersten und den zweiten Kapillarabschnitt zwischen dem Hülsenteil des Einsatzes des Schreiborgans und dem besagten Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes auszubilden und die hierdurch gegebene Kapillareinrichtung in einfacher Weise wunschgemäß an die zur Anwendung gelangende Auftragsflüssigkeit sowie das Schreiborgan anzupassen. Außerdem ist hierdurch bspw. temperaturbedingt eine Anpassung an das relativ große Aufnahmevolumen des Gehäuseschaftes möglich.
Der Verbindungskanal zwischen dem Verbindungsabschnitt der Kapillareinrichtung und der Druckausgleichseinrichtung erstreckt sich zweckmäßigerweise in axialer Richtung des Hülsenteils und bildet zwischen der Druckausgleichseinrichtung und der Kapillareinrichtung eine entsprechende strömungstechnische Verbindung. Der besagte Verbindungskanal weist zweckmäßigerweise lichte Innenabmessungen auf, die größenordnungsmäßig zwischen den lichten Innenabmessungen der Kapillareinrichtung und den lichten Innenabmessungen der Druckausgleichseinrichtung liegen.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn bei dem erfindungsgemäßen Gerät das Hülsenteil des Einsatzes mindestens eine zur Flüssigkeitsversorgung eines Kapillarspeichers vorgesehene, vom Verbindungsabschnitt durch den zweiten Kapillarabschnitt getrennte Kapillaröffnung aufweist. Diese mindestens eine Kapillaröffnung bildet einen sog. Luftblasen-Speicher, durch den ein Ausgleich bzw. eine Beseitigung möglicher Luftblasen erfolgt. Das bedeutet, daß mögliche Luftblasen aus der Druckausgleichseinrichtung höchstens bis zum besagten Luftblasen-Speicher gelangen können, keinesfalls jedoch in den Kapillarspeicher des Schreiborgans, so daß jederzeit ein gleichmäßiger Schreibfluß und somit ein gleichmäßiges Schriftbild gewährleistet wird. Im Kapillarspeicher möglicherweise vorhandene Luftblasen werden durch den Kapillarabschnitt in das im Gehäuseschaft befindliche Aufnahmevolumen zurücktransportiert.
Eine Ausbildung des erfindungsgemäßen Gerätes ist dadurch gekennzeichnet, daß der zuletzt erwähnte Kapillarspeicher einteilig mit einer aus dem Hülsenteil des Einsatzes vorstehenden Schreibspitze des Schreiborgans ausgebildet ist. Bei einem solchen Gerät handelt es sich bspw. um einen sog. Marker, d. h. um ein Gerät zur Ausführung vergleichsweise breiter Striche, Linien o. dgl.
Es ist jedoch auch möglich, daß beim erfindungsgemäßen Gerät der Kapillarspeicher fluidisch mit einer das Schreiborgan bildenden Fineliner- oder Tintenrollerspitze verbunden ist. Eine derartige Fineliner-Spitze ist bspw. in der US 5 192 154 der Anmelderin offenbart.
Zweckmäßigerweise ist der Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes auf seiner Außenfläche zur Ausbildung der Druckausgleichseinrichtung mit mindestens einem mäanderförmigen Labyrinthkanal versehen, und ist auf dem Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes eine Hülse angeordnet, durch die der Labyrinthkanal nach außen abgeschlossen ist, wobei das eine Ende des Labyrinthkanals über den Verbindungskanal mit dem Aufnahmevolumen verbunden ist und das andere Ende des Labyrinthkanals aus dem Gehäuseschaft in die Umgebung ausmündet. Ein solcher Labyrinthkanal ist auf der Außenseite des Vorderabschnittes des Gehäuseschaftes einfach herstellbar. Desgleichen ist es sehr einfach möglich, auf dem besagten Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes zum Abdichten des Labyrinthkanals nach außen hin die besagte Hülse anzuordnen bzw. zu fixieren. Die Mäanderwindungen des Labyrinthkanals weisen üblicherweise lichte Innenabmessungen auf, die in der Größenordnung von 1 mm oder größer bzw. kleiner liegen. Das zweite Ende des Labyrinthkanals mündet aus dem Gehäuseschaft zweckmäßigerweise stirnseitig aus, um ein Verschmutzen der Finger eines Geräte-Benutzers durch im Labyrinthkanal befindliche Auftragsflüssigkeit zu vermeiden.
Die Mäanderwindungen des Labyrinthkanals verlaufen vorzugsweise in Umfangsrichtung des Gehäuseschaftes. Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß durch Überdruck im Aufnahmevolumen des Gehäuseschaftes die Auftragsflüssigkeit in der Schreibstellung des Gerätes gravitationsbedingt nach unten, d. h. zum Schreiborgan und in die Mäanderwindungen des Labyrinthkanals fließt, bis ein Druckausgleich bzw. geringes Vakuum im Aufnahmevolumen weiteres Ausströmen der Auftragsflüssigkeit verhindert. Der in Schreibstellung, bezüglich Gravitationswirkung in vorteilhafterweise unten angeschlossene Labyrinthkanal, entleert sich durch das Abschreiben der Schreibflüssigkeit soweit, bis kleine Luftblasen über den Verbindungskanal in das Aufnahmevolumen gelangen und erneut Auftragsflüssigkeit nachströmen kann. Der Labyrinthkanal erfüllt hierbei in vorteilhafter Weise die Aufgabe der Zuführung von Ausgleichsluft und die großvolumige Luftblasenregulierung über den Verbindungskanal stellt sicher, daß die Schreibspitze immer ausreichend mit Schreibflüssigkeit versorgt wird.
Die den Vorderabschnitt des Gehäuseschaftes bzw. den Labyrinthkanal der Druckausgleichseinrichtung bedeckende und begrenzende Hülse und/oder zumindest ein Teil des Gehäuseschaftes können aus einem durchscheinenden Material bestehen. Eine Hülse aus durchscheinendem oder transparentem Material ergibt in Kombination mit dem Labyrinthkanal der Druckausgleichseinrichtung einen besonderen optischen Effekt, während die Ausbildung mindestens eines Teiles des Gehäuseschaftes aus durchscheinendem oder durchsichtigem Material eine Füllstandsanzeige ergibt. Bei dem zuletzt genannten Teil des Gehäuseschaftes kann es sich um einen rückseitigen Verschlußstopfen handeln. Der Verschlußstopfen kann vom Gehäuseschaft entfernbar sein, um das Aufnahmevolumen des Gehäuseschaftes im Bedarfsfall mit Auftragsflüssigkeit nachfüllen zu können.
Bei dem erfindungsgemäßen Auftragsgerät, das im Gehäuseschaft also keinen üblichen Kapillarspeicher aufweist, handelt es sich also um ein sog. Free Ink-Gerät.
Ausbildungen des Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerätes sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Ausbildung des Auftragsgerätes in einem vergrößerten Maßstab,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung der Ausbildung des Auftragsgerätes gemäß Fig. 1 zur Verdeutlichung des Funktionsprinzipes des Gerätes,
Fig. 3 einen weiter vergrößerten Längsschnitt durch ein Hülsenteil des Schreiborgans des Auftragsgerätes entsprechend Fig. 1, wobei gemäß Fig. 3 das Hülsenteil mit einer Fineliner-Spitze kombiniert ist, während in Fig. 1 der im Hülsenteil vorgesehene Kapillarspeicher einteilig mit einer das Schreiborgan bildenden Schreibspitze ausgebildet ist,
Fig. 4 eine der Fig. 3 ähnliche Darstellung einer Tintenrollerspitze anstelle einer Fineliner-Spitze, wobei in Fig. 4 auf die zeichnerische Darstellung des Hülsenteils des Schreiborgans und des darin vorgesehenen Kapillarspeichers verzichtet worden ist,
Fig. 5 eine stark vergrößerte Darstellung des Vorderabschnittes des Auftragsgerätes gemäß Fig. 1 teilweise aufgeschnitten, wobei auf die zeichnerische Darstellung der Verschlußkappe des Auftragsgerätes verzichtet worden ist,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VII-VII in Fig. 5,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VIII-VIII in Fig. 5, und
Fig. 9 einen Schnitt entlang den beiden zueinander parallelen und voneinander beabstandeten Schnittlinien IX-IX in Fig. 5.
Fig. 1 zeigt längsgeschnitten in einem vergrößerten Maßstab ein Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät 10 mit einem Gehäuseschaft 12, der mit einem Vorderabschnitt 14 reduzierten Durchmessers ausgebildet ist. An dem vom Vorderabschnitt 14 abgewandten rückseitigen Endabschnitt 16 ist der Gehäuseschaft 12 mittels eines Verschlußstopfens 18 verschlossen. Der Verschlußstopfen 18 kann am Gehäuseschaft 12 loslösbar vorgesehen sein, um das im Gehäuseschaft 12 vorhandene Aufnahmevolumen 20 wiederholt mit einer entsprechenden Auftragsflüssigkeit 22 befüllen zu können.
Eine Verschlußkappe 24 ist dazu vorgesehen, das Gerät 10 nach außen hin in an sich bekannter Art und Weise abzuschließen.
Aus dem Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 steht ein Schreiborgan 26 vor, das einen Einsatz 28 aufweist, in dem ein mit einer Schreibspitze 30 einstückig ausgebildeter Kapillarspeicher 32 angeordnet ist. Der Einsatz 30 ist mit einem den Kapillarspeicher 32 mit der Schreibspitze 30 fixierenden Hülsenteil 34 und einem das Hülsenteil zum Aufnahmevolumen 20 des Gehäuseschaftes 12 hin begrenzenden bzw. abschließenden Boden 36 ausgebildet.
Durch das Hülsenteil 34 des Einsatzes 28 des Schreiborgans 26 und den Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 ist eine Kapillareinrichtung 38 festgelegt, die einen ersten Kapillarabschnitt 40 und einen daran anschließenden zweiten Kapillarabschnitt 42 aufweist, wie auch noch weiter unten in Verbindung mit Fig. 5 ausführlicher beschrieben wird. Der erste und der zweite Kapillarabschnitt 40 und 42, die fluidisch miteinander durch einen Verbindungsabschnitt 44 verbunden sind, sind mittels eines Verbindungskanals 46 mit einer Druckausgleichseinrichtung 48 des Auftragsgerätes 10 strömungstechnisch verbunden. Die Druckausgleichseinrichtung 48 ist am Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 vorgesehen und durch einen Labyrinthkanal 50 gebildet, der Mäanderwindungen 52 aufweist, wie sie aus Fig. 2 in einer in die Zeichnungsebene abgewickelten Darstellung ersichtlich sind. Aus Fig. 2 ist außerdem zu erkennen, daß das eine Ende 54 des Labyrinthkanals 50 mit dem Verbindungskanal 46 zwischen dem ersten Kapillarabschnitt 40 und dem zweiten Kapillarabschnitt 42 verbunden ist, und daß das zweite Ende 56 des Labyrinthkanals 50 aus dem Gehäuseschaft 12 bzw. dessen Vorderabschnitt 14 stirnseitig in die Umgebung ausmündet. Die Fig. 2 verdeutlicht desweiteren schematisch das Aufnahmevolumen 20 im Inneren des Gehäuseschaftes 12 sowie das Schreiborgan 26 bzw. dessen Schreibspitze 30 mit dem mit dieser einstückig verbundenen Kapillarspeicher 32. Mit der Bezugsziffer 72 ist der Rückleiter der Druckausgleichseinrichtung 48 bezeichnet, der mit dem zweiten Ende 56 in die Umgebung des Gerätes 10 ausmündet. Dabei wird deutlich, daß sich der Labyrinthkanal 50 vom Vorderende des Gerätes 10 nach rückwärts erstreckt und dann in dem Rückleiter 72 einmündet, der sich axial nach vorne erstreckt.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, ist das Hülsenteil 34 des Schreiborgans 26 mit mindestens einer Kapillaröffnung 58 ausgebildet, die zur Flüssigkeitsversorgung des Kapillarspeichers 32 des Schreiborganes 26 dient (sh. auch Fig. 2).
Zur Festlegung des Labyrinthkanals 50 der Druckausgleichseinrichtung 48 am Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 ist auf dessen Außenfläche 60 eine Hülse 62 vorgesehen, die am Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 fixiert ist.
Während die Fig. 1 ein Gerät 10 zeigt, bei welchem das Schreiborgan 26 eine Schreibspitze 30 mit einem mit dieser einstückig verbundenen Kapillarspeicher 32 aufweist, zeigt die Fig. 3 ein Schreiborgan 26 mit einem ein Hülsenteil 34 und einen Boden 36 aufweisenden Einsatz 28, wobei im besagten Einsatz 28 ein Kapillarspeicher 32 angeordnet ist, der fluidisch mit einer Fineliner-Spitze 64 verbunden ist. Eine solche Fineliner-Spitze ist bspw. in der weiter oben zitierten US 5 192 154 offenbart. Die Fineliner-Spitze 64 ist im Hülsenteil 34 des Einsatzes 28 mittels eines Zentrierstückes 66 zentriert.
Das Hülsenteil 34 ist außenseitig geeignet profiliert, um den ersten und zweiten Kapillarabschnitt 40, 42 sowie den Verbindungskanal 46 (sh. Fig. 1) festzulegen.
Fig. 4 verdeutlicht ein Zentrierstück 66 ähnlich dem in Fig. 3 dargestellten Zentrierstück zum Zentrieren einer Tintenrollerspitze 65 in einem Einsatz 28 mit Kapillarspeicher 32, wie er in Fig. 3 längsgeschnitten stark vergrößert gezeichnet ist.
Fig. 5 zeigt abschnittweise geschnitten, ähnlich wie in Fig. 1, nur weiter vergrößert, den Gehäuseschaft 12 eines Gerätes 10 mit einem Vorderabschnitt 14 reduzierten Durchmessers, in dem ein Einsatz 28 eines Schreiborgans 26 fixiert ist. Der Einsatz 28 weist ein Hülsenteil 34 und innenseitig einen Boden 36 auf. Durch den Einsatz 28 bzw. dessen Hülsenteil 34 und den Vorderabschnitt 14 des Gehäuseschaftes 12 ist ein erster Kapillarabschnitt 40 und ein daran anschließender zweiter Kapillarabschnitt 42 festgelegt, die eine Kapillareinrichtung 38 bilden. Die Kapillareinrichtung 38 ist mittels eines Verbindungskanales 46 mit einer Druckausgleicheinrichtung 48 fluidisch verbunden. Zu diesem Zweck ist der Vorderabschnitt 14 vorderseitig mit einem Durchgangsloch 68 und das Hülsenteil 34 des Einsatzes 28 mit einer umlaufenden Rinne 70 ausgebildet, um Zentrierprobleme zwischen dem Durchgangsloch 68 und dem Verbindungskanal 46 zu verhindern.
Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 5 und 6 bis 9 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet wie in Fig. 1, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit den zuletzt genannten Zeichnungsfiguren 5 und den Schnitten gemäß den Fig. 6 bis 9 alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.

Claims (7)

1. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät mit einem zur Speicherung einer Auftragsflüssigkeit (22), insbes. einer niedrigviskosen wäßrigen Tinte, vorgesehenen Gehäuseschaft (12), aus dem ein mit einer Kapillareinrichtung (38) und einer Druckausgleichseinrichtung (48) versehenes Schreiborgan (26) vorsteht, wobei die zwischen einem relativ großen Aufnahmevolumen (20) des Gehäuseschaftes (12) und dem Schreiborgan (26) vorgesehene Kapillareinrichtung (38) einen ersten und einen zweiten Kapillarabschnitt (40, 42) mit unterschiedlicher Kapillarität aufweist, die miteinander mittels eines Verbindungsabschnittes (44) strömungstechnisch in Reihe geschaltet sind, wobei der erste Kapillarabschnitt (40) einen größeren Strömungsquerschnitt aufweist als der an den ersten Kapillarabschnitt (40) anschließende zweite Kapillarabschnitt (42), wobei die Kapillareinrichtung (38) fluidisch mit der Druckausgleichseinrichtung (48) verbunden ist, die im Vergleich zum ersten und/oder zweiten Kapillarabschnitt (40, 42) ein großes Volumen besitzt, und wobei das Schreiborgan (26) einen Einsatz (28) mit einem Hülsenteil (34) und einem das Hülsenteil (34) zum Aufnahmevolumen (20) hin begrenzenden Boden (36) aufweist, wobei durch das Hülsenteil (34) und einen zugehörigen Vorderabschnitt (14) des Gehäuseschaftes (12) der erste und der zweite Kapillarabschnitt (40, 42) sowie ein Verbindungskanal (46) vom Verbindungsabschnitt (44) der Kapillareinrichtung (38) zur Druckausgleichseinrichtung (48) festgelegt sind.
2. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hülsenteil (34) des Einsatzes (28) mindestens eine zur Flüssigkeitsversorgung eines Kapillarspeichers (32) vorgesehene, vom Verbindungsabschnitt (44) durch den zweiten Kapillarabschnitt (42) getrennte Kapillaröffnung (58) aufweist.
3. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kapillarspeicher (32) einteilig mit einer aus dem Hülsenteil (34) vorstehenden, das Schreiborgan (26) bildenden Schreibspitze (30) ausgebildet ist.
4. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kapillarspeicher (32) fluidisch mit einer das Schreiborgan (26) bildenden Fineliner-Spitze (64) oder Tintenrollerspitze (65) verbunden ist.
5. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderabschnitt (14) des Gehäuseschaftes (12) auf seiner Außenfläche (60) zur Ausbildung der Druckausgleichseinrichtung (48) mit mindestens einem mäanderförmigen Labyrinthkanal (50) versehen ist, und daß auf dem Vorderabschnitt (14) des Gehäuseschaftes (12) eine Hülse (62) vorgesehen ist, durch welche der Labyrinthkanal (50) nach außen abgeschlossen ist, wobei das eine Ende (54) des Labyrinthkanals (50) mit dem Verbindungskanal (46) verbunden ist und das andere Ende (56) des Labyrinthkanals (50) aus dem Gehäuseschaft (12) in die Umgebung ausmündet.
6. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mäanderwindungen (52) des Labyrinthkanals (50) in Umfangsrichtung des Gehäuseschaftes (12) verlaufen.
7. Schreib-, Mal-, Zeichen-, Markier- oder Auftragsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (62) und/oder mindestens ein Teil des Gehäuseschaftes (12) aus zumindest durchscheinendem Material bestehen.
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