DE4329547C1 - Stählerner Leitplankenstrang - Google Patents
Stählerner LeitplankenstrangInfo
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- DE4329547C1 DE4329547C1 DE4329547A DE4329547A DE4329547C1 DE 4329547 C1 DE4329547 C1 DE 4329547C1 DE 4329547 A DE4329547 A DE 4329547A DE 4329547 A DE4329547 A DE 4329547A DE 4329547 C1 DE4329547 C1 DE 4329547C1
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E01—CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
- E01F—ADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
- E01F15/00—Safety arrangements for slowing, redirecting or stopping errant vehicles, e.g. guard posts or bollards; Arrangements for reducing damage to roadside structures due to vehicular impact
- E01F15/02—Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes
- E01F15/08—Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of walls or wall-like elements ; Cable-linked blocks
- E01F15/088—Details of element connection
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- E01F—ADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
- E01F15/00—Safety arrangements for slowing, redirecting or stopping errant vehicles, e.g. guard posts or bollards; Arrangements for reducing damage to roadside structures due to vehicular impact
- E01F15/02—Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes
- E01F15/08—Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of walls or wall-like elements ; Cable-linked blocks
- E01F15/081—Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of walls or wall-like elements ; Cable-linked blocks characterised by the use of a specific material
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Description
Die Erfindung betrifft einen stählernen Leitplankenstrang
für einen zwei Verkehrswege trennenden Mittelstreifen ge
mäß den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei derartigen, z. B. aus der DE-OS 38 27 030 bekannten
strählernen Leitplankensträngen aus schußweise zusam
mengesetzten Leitschwellen und Leitholmen, die auf zwei
Verkehrswege trennenden Mittelstreifen angeordnet sind,
hat sich bei der Auswertung der Unfallstatistik gezeigt,
daß wesentlich mehr Unfälle in denjenigen Zeiträumen zu
verzeichnen sind, in denen sich Baustellenfahrzeuge und
Montagekräfte zur Reparatur der Leitplankenstränge im Bereich
der Mittelstreifen aufhalten, als durch Auffahrunfälle
auf die Leitplankenstränge selber. In der Regel
ist es nämlich notwendig, daß die zu reparierenden Längenabschnitte
der Leitplankenstränge gegenüber dem in unmittelbarer
Nachbarschafft fließenden Verkehr abgesichert
werden müssen. Die Verkehrswege werden dadurch eingeengt
und der Verkehr verlangsamt sich.
Obwohl aufgrund ihres Nachgiebigkeitsverhaltens Leitplankenstränge
aus Stahl zur Absicherung von Verkehrswegen
wesentlich geeigneter sind als Leitplankenstränge aus Beton,
ist man dennoch - jedenfalls im Bereich der Mittelstreifen
- dazu übergegangen, die hier anzuordnenden
Leitplankenstränge aus Beton zu bilden. Leitplankenstränge
aus Beton überstehen die überwiegende Mehrzahl
von Auffahrunfällen ohne relevante Beschädigung. Sie
brauchen folglich nicht ausgetauscht zu werden. Mithin
ist es auch nur selten notwendig, Verkehrswege einzuengen
und Montagekräfte durch den nach wie vor fließenden Verkehr
im Bereich der zumeist engen örtlichen Baustellen zu
gefährden.
Der Erfindung liegt ausgehend von dem im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 beschriebenen stählernen Leitplankenstrang
die Aufgabe zugrunde, diesen so zu verbessern, daß
er ohne Verlust seiner Vorzüge bezüglich seines Verhaltens
bei Auffahrunfällen ein Stabilitätsverhalten
ähnlich dem eines Leitplankenstrangs aus Beton aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in
den im kennzeichnenden Teil des Patentanspuchs 1 aufgeführten
Merkmalen.
Durch die Integration von im vertikalen Querschnitt U-
förmigen Kufen in die unteren Höhenbereiche der Leitschwellen
in Verbindung mti den die Leitschwellen haubenartig
mit großen Überdeckungsflächen übergreifenden Leitholmen
sowie aufgrund der eine gezielte begrenzte örtliche
Querverlagerung des Leitplankenstrangs ermöglichenden
bodenseitigen Verankerungen wird ein stählerner Leitplan
kenstrang für zwei Verkehrswege trennende Mittelstreifen
bereitgestellt, der bei einem Auffahrunfall in seinem
Stabilitätsverhalten mit dem Stabilitätsverhalten eines
Leitplankenstrangs aus Beton nahezu gleichzusetzen ist,
jedoch im Vergleich zu diesem noch ein solches Nachgie
bigkeitsverhalten aufweist, daß ein wesentlich besserer
Schutz der Auto- und Motorradfahrer bei Verringerung der
Schäden an einem Kraftfahrzeug gewährleistet ist. Auch
ist eine Reparatur des Leitplankenstrangs nur bei beson
ders schweren, meist durch Lastkraftwagen hervorgerufenen
Auffahrunfällen erforderlich, und zwar bei solchen Auf
fahrunfällen, wo auch bei einem Leitplankenstrang aus Be
ton eine Reparatur unumgänglich ist. Die Folge hiervon
ist eine Verringerung von Baustellen zwischen zwei Ver
kehrswegen, die dadurch verminderte Gefahr von Unfällen
sowie insbesondere die Vermeidung der Gefährdung von Mon
tagekräften im Bereich solcher Baustellen.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Leitplankenstrangs
ist einfach und ohne besonderen Aufwand durchführbar.
Sowohl die Leitschwellen, die Leitholme als auch die Ku
fen sind einstückig nur durch Abkanten und Biegen zu fer
tigen. Die Kopplung der Leitschwellen und der Leitholme
erfolgt durch Schraubverbindungen. Auch hierfür ist kein
relevanter Aufwand erforderlich. Die Verankerung im Boden
kann weitgehend beliebig gestaltet sein. Es ist lediglich
sicherzustellen, daß mindestens eine Kufe jeder Leit
schwelle so mit einer Verankerung verbunden ist, daß nur
bei mit größerer Wucht auftreffenden Kraftfahrzeugen oder
bei Kraftfahrzeugen mit vergleichsweise großer Masse der
an sich steife Leitplankenstrang örtlich begrenzt quer
nachgeben kann und somit der Charakteristik eines Leit
plankenstrangs aus Beton ohne weiteres nahekommt.
Die Steifigkeit des Leitplankenstrangs wird gemäß den
Merkmalen des Patentanspruchs 2 dadurch weiter erhöht,
daß die Stoßstellen der Leitschwellenschüsse und der
Leitholmschüsse nicht in derselben Querebene liegen, son
dern um die halbe Länge einer Leitschwelle bzw. eines
Leitholms zueinander versetzt angeordnet sind.
Damit für die Verbindung der Leitschwellen und Leitholme
jeweils untereinander sowie miteinander Schraubverbindun
gen mit solchen Schraubbolzen eingesetzt werden können,
die flache linsenförmige Köpfe haben und somit von den
Außenseiten der Seitenflächen der Leitschwellen und Leit
holme nur unwesentlich vorstehen, wohingegen die Gewinde
abschnitte mit den Muttern im Innern der Leitschwellen
und Leitholme angeordnet sind, können die Merkmale des
Patentanspruchs 3 bevorzugt zur Anwendung gelangen. Diese
Montagelöcher üben keinen negativen Einfluß aus, wenn
Fahrzeuge entlang der Seitenflächen gleiten, erlauben es
aber den Montagekräften, problemlos in das Innere der
Leitschwellen und Leitholme zu gelangen, um dort die Mut
tern der Schraubverbindungen handhaben zu können.
Eine ausreichende Höhe eines Leitplankenstrangs bei genü
gender Steifigkeit wird mit den Merkmalen des Patent
anspruchs 4 erzielt.
Auch die Merkmale des Patentanspruchs 5 sind in diesem
Zusammenhang mit Vorteil zu bewerten. Sie gewährleisten
große Überdeckungsbereiche der Seitenflächen der Leit
holme und der Leitschwellen.
Die Kupplungslaschen gemäß Patentanspruch 6 tragen mit
dazu bei, im Bereich der Stoßstellen der Leitschwellen
und Leitholme vorsprungslose Übergänge sicherzustellen.
Die Kupplungslaschen können an beiden einander benachbar
ten Leitschwellen und Leitholmen lösbar, insbesondere
durch Schraubverbindungen, festgelegt sein. Denkbar ist
es aber auch, daß die Kupplungslaschen an einer der be
nachbarten Leitschwellen oder Leitholme angeschweißt und
nur mit der anderen Leitschwelle bzw. dem anderen Leit
holm lösbar verbunden sind.
Die im Patentanspruch 7 gekennzeichnete Öffnung dient dem
Wasserdurchtritt und vermeidet somit einen Wasserstau
seitlich des Leitplankenstrangs.
Der Reibungswiderstand der den Leitschwellen zugeordneten
Kufen gegenüber einer Verlagerung auf dem Erdboden wird
durch die Merkmale des Patentanspruchs 8 erhöht. In die
sem Zusammenhang können die Böden der Kufen gelocht sein.
Desweiteren ist eine reibungserhöhende Beschichtung der
Unterseiten der Böden denkbar.
Die Fertigung der Kufen aus Lochblechen (Patentanspruch
9) führt zu einer Material- und Gewichtsersparnis, ohne
jedoch die angestrebte Verwindungssteifigkeit des Leit
plankenstrangs zu beeinträchtigen.
Eine vorteilhafte Ausführungsform einer bodenseitigen
Verankerung wird in den Merkmalen des Patentanspruchs 10
gesehen.
Danach wird im Bereich einer Kufe mit einem Langloch in
der vertikalen Mittellängsebene des Leitplankenstrangs
eine Kernbohrung entsprechend dem Außendurchmesser des
Rohrs hergestellt und in diese Kernbohrung das Rohr ein
gesetzt. Das Rohr besitzt am oberen Ende einen kreisring
förmigen Rohrdeckel, der an das Rohr geschweißt ist. Ein
Rohrstutzen mit einem an diesen geschweißten Stutzen
flansch wird dann durch das Langloch gesteckt. Der Außen
durchmesser des Rohrstutzens entspricht dabei mit dem
notwendigen Steckspiel der Breite des Langlochs. Aufgrund
des Langlochs kann der Leitplankenstrang im Bereich des
Langlochs quer ausweichen. Dadurch, daß der Rohrstutzen
jedoch weitgehend an die Breite des Langlochs angepaßt
ist, ist eine Querverlagerung des Leitplankenstrangs
unter Materialdehnung möglich, wenn große Verschiebekräfte
auftreten. Auf jeden Fall kann aufgrund des
Langlochs der Leitplankenstrang zunächst so weit ausweichen,
bis daß der Rohrstutzen am Ende des Langlochs anschlägt.
Ist in dieser Situation die Aufprallenergie verzehrt,
erfolgt keine weitere Querverlagerung.
Bei größerer Aufprallwucht oder größerer Aufprallmasse
sowie nach weiter existierender Aufprallenergie wird die
Sollbruchstelle am Rohrstutzen gemäß Patentanspruch 11
beansprucht. Diese Sollbruchstelle zerbirst, so daß anschließend
der Leitplankenstrang unter Erhöhung der Spannung
in Längsrichtung noch etwas mehr quer ausweichen
kann. Die Sollbruchstelle kann durch Einkerbungen gebildet
sein.
Die Länge des Rohrs kann ein Mehrfaches der Länge des
Rohrstutzens betragen.
Eine weitere zweckmäßige Ausführungsform einer Verankerung
ist in den Merkmalen des Patentanspruchs 12 gekennzeichnet.
Durch entsprechende Verspannung der Klemmplatten
mit dem Boden der Kufe sowie mit der Abschlußronde
des Rohrs kann der Widerstand gegen ein seitliches Verlagern
des Leitplankenstrangs gezielt bestimmt werden.
Auch im Rahmen dieser Ausführungsform kann entsprechend
den Merkmalen des Patentanspruchs 13 eine Sollbruchstelle
am Schraubbolzen der Schraubverbindung vorgesehen sein.
Das im Patentanspruch 14 gekennzeichnete Stahlseil kann
alleine, aber auch in Verbindung mit den Verankerungen
der Patentansprüche 10 und 11 einerseits bzw. 12 und 13
andererseits zum Einsatz gelangen. Bevorzugt wird das
Stahlseil mit Schwenkhaken verbunden, die einerseits an
der Verankerung und andererseits an der Kufe drehbar an
geordnet sind. Dabei wird durch die Länge des Stahlseils
der maximale Verschiebeweg des Leitplankenstrangs quer zu
seiner Längsrichtung bestimmt.
Gelangt das Stahlseil mit den Ausführungsformen der Pa
tentansprüche 10 und 11 einerseits bzw. 12 und 13 ande
rerseits zur Anwendung, so wird gewissermaßen eine abge
stufte Sicherheitsvorrichtung geschaffen. Zunächst kann
eine Verlagerung im Rahmen der Länge des Langlochs erfol
gen. Ist diese Verlagerungsmöglichkeit erschöpft, werden
die Sollbruchstellen am Rohrstutzen bzw. am Schraubbolzen
wirksam. Danach kann eine weitere Verlagerung des Leit
plankenstrangs nur noch bis zur Länge des Stahlseils er
folgen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnun
gen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in der Perspektive einen Abschnitt eines
Leitplankenstrangs;
Fig. 2 einen Abschnitt eines Leitplankenstrangs in
der Seitenansicht während der Montage;
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines
Leitplankenstrangs;
Fig. 4 eine Ansicht von unten auf eine Leitschwelle
eines Leitplankenstrangs gemäß dem Pfeil IV
der Fig. 2;
Fig. 5 in der Perspektive eine Kufe für eine Leit
schwelle;
Fig. 6 einen vertikalen Querschnitt durch die Dar
stellung der Fig. 2 entlang der Linie VI-VI
gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 7 einen vertikalen Querschnitt durch die Dar
stellung der Fig. 2 entlang der Linie VI-VI
gemäß einer zweiten Ausführungsform und
Fig. 8 einen vertikalen Querschnitt durch die Dar
stellung der Fig. 2 entlang der Linie VI-VI
gemäß einer dritten Ausführungsform.
Mit 1 ist in den Fig. 1 bis 3 ein Längenabschnitt ei
nes stählernen Leitplankenstrangs 2 bezeichnet, der be
vorzugt auf einem zwei Verkehrswege für Kraftfahrzeuge
trennenden Mittelstreifen angeordnet wird. Der Leitplan
kenstrang 2 umfalt koaxial hintereinander angeordnete und
schußweise lösbar zusammengesetzte bodenseitige Leit
schwellen 3 sowie oberhalb der Leitschwellen 3 angeord
nete und mit diesen verbundene, ebenfalls koaxial schuß
weise aneinander gesetzte Leitholme 4. Die Anzahl der
Leitschwellen 3 und Leitholme 4 entspricht der ab zu
sichernden Länge des Mittelstreifens.
Wie bei gemeinsamer Betrachtung der Fig. 1 bis 8 zu
erkennen ist, weisen die Leitschwellen 3 einen trapezför
migen Querschnitt mit seitlichen Auffahrschenkeln 5 auf.
Die Auffahrschenkel 5 sind gegenüber der Horizontalen
leicht geneigt und durch zu den Verkehrswegen hin konkav
gekrümmte Übergangsabschnitte 6 mit ebenen Seitenflächen
7 der Leitschwellen verbunden. Die Seitenflächen 7 sind
am oberen Ende durch einen durchgehenden horizontalen
Steg 8 miteinander verbunden. Die Breite B einer Leit
schwelle 3 entspricht im wesentlichen der Höhe H. Der
Neigungswinkel α der Seitenflächen 7 gegenüber der Verti
kalen beträgt 10°. Endseitig sind die Auffahrschenkel 5
zum Boden 9 hin unter einem Winkel von 45° abgekantet.
Die Leitschwellen 3 sind einstückig aus einem Blechstrei
fen abgekantet und gebogen.
Desweiteren ist den Zeichnungen zu entnehmen, daß die
Leitschwellen 3 durch im Querschnitt U-förmige, nach oben
offene Kufen 10 ausgesteift sind. Es sind insgesamt drei
Kufen 10 pro Leitschwelle 3 im Abstand voneinander und
von den Stirnseiten 11 der Leitschwelle 3 vorgesehen. Die
Kufen 10 erstrecken sich aus Bereichen unterhalb der Auf
fahrschenkel 5 bis etwa zur Hälfte der Höhe H der Leit
schwellen 3. Die Stirnseiten 12 der Kufen 10 sind mit den
Seitenflächen 7, den Übergangsabschnitten 6 und den Auf
fahrschenkeln 5 verschweigt.
Im Boden 14 einer Kufe 10 jeder Leitschwelle 3 ist ein
endseitig abgerundetes Langloch 13 vorgesehen (Fig. 4
bis 8). Die Länge des Langlochs 13 entspricht etwa 75%
der Breite B einer Leitschwelle 3.
Endseitig der Auffahrschenkel 5 sind jeweils zwei Bohrun
gen 15 vorgesehen (Fig. 4). Über diese Bohrungen 15 und
nicht näher dargestellte Schraubverbindungen mit Schraub
bolzen, Muttern und Scheiben werden unterseitig der Auf
fahrschenkel 5 Kupplungslaschen 16 zur Verbindung zweier
aufeinander folgender Leitschwellen 3 befestigt. Auch die
Kupplungslaschen 16 sind mit entsprechenden Bohrungen 17
versehen.
Etwa im mittleren Höhenbereich der Seitenflächen 7 sind
im mittleren Längenabschnitt und in den Endabschnitten
jeweils vier Bohrungen 18 vorgesehen, die der lösbaren
Verbindung der Leitschwellen 3 mit den Leitholmen 4 die
nen. Neben den Bohrungen 18 in einem Endabschnitt der
Leitschwelle 3 ist ein sich in der Horizontalen er
streckendes ovales Montageloch 19 zur Handhabung der
Schraubverbindungen 20 vorgesehen.
Schließlich lassen die Fig. 1 bis 3 noch erkennen, daß
im mittleren Längenabschnitt die Leitschwelle 3 im Be
reich der dort angeordneten Kufe 10 mit in Höhe der Über
gangsabschnitte 6 liegenden Öffnungen 21 versehen ist.
Diese Öffnungen dienen dem Wasserdurchtritt.
Die Fig. 1 bis 3 und 6 bis 8 zeigen, daß die Leitholme
4 als nach unten offene trapezförmige Hauben ausgebildet
sind. Sie besitzen ebene Seitenflächen 22, die an den
oberen Enden durch einen Steg 23 miteinander verbunden
sind. Die Leitholme 4 sind aus einem Blechstreifen ein
stückig abgekantet und gebogen. Die Neigung der Seiten
flächen 22 gegenüber der Vertikalen entspricht in Anpas
sung an die Neigung α der Seitenflächen 7 der Leitschwel
len 3 10°.
Im unteren Höhenbereich der Seitenflächen 22 sind im
mittleren Längenabschnitt und in den Endabschnitten der
Leitholme 4 Bohrungen 24 entsprechend den Bohrungen 18 in
den Seitenflächen 7 der Leitschwellen 3 vorgesehen. Über
diese Bohrungen 18, 24 und den aus den Fig. 6 bis 8
erkennbaren Schraubverbindungen 20 aus Schraubbolzen,
Muttern und Scheiben werden die Leitholme 4 und die Leit
schwellen 3 so zu einem Leitplankenstrang 2 miteinander
verbunden, daß die etwa gleich lang wie die Leitschwellen
3 ausgebildeten Leitholme 4 etwa um ihre halbe Länge ver
setzt miteinander verschraubt werden (Fig. 1 bis 3).
Zu diesem Zweck sind im mittleren Längenabschnitt der
Seitenflächen 22 der Leitholme 4 neben den Bohrungen 24
sich in der Horizontalen erstreckende ovale Montagelöcher
25 vorgesehen. Im zusammengebauten Zustand eines Leit
plankenstrangs 2 liegen die Montagelöcher 19 in den Leit
schwellen 3 und die Montagelöcher 25 in den Leitholmen 4
genau übereinander (Fig. 1 und 2).
Endseitig der Stege 23 der Leitholme 4 sind zwei Bohrun
gen 26 vorgesehen (Fig. 1 bis 3). Über diese Bohrungen
26 und aus der Fig. 2 erkennbare Schraubverbindungen 27
aus Schraubbolzen, Muttern und Scheiben können zwei auf
einander folgende Leitholme 4 mit Kupplungslaschen 28
verbunden werden. Dazu sind in den Kupplungslaschen 28
Bohrungen 29 vorgesehen.
Oberhalb der endseitig der Leitholme 4 in den Seitenflä
chen 22 angeordneten Bohrungen 24 sind von den Stirnsei
ten 30 der Leitholme 4 ausgehende, sich bei zwei aneinan
dergesetzten Leitholmen 4 (Fig. 1) zu Montagelöchern 31
ergänzende Aussparungen 32 vorgesehen.
Nach der Verbindung der Leitholme 4 mit den Leitschwellen
3 entspricht der Abstand A der horizontalen Stege 23 der
Leitholme 4 von der Oberseite 33 des Bodens 9 etwa dem
Doppelten der Höhe H der Leitschwellen 3 (Fig. 6). Die
unteren Längskanten 34 der Seitenflächen 22 der Leitholme
4 verlaufen kurz oberhalb der gekrümmten Übergangsab
schnitte 6 der Leitschwellen 3 (Fig. 1, 2 und 6 bis
8).
Zur Verankerung des Leitplankenstrangs 2 ist gemäß der
Ausführungsform der Fig. 6 in eine Kernbohrung 35 des
Bodens 9 ein Rohr 36 eingepaßt. Am oberen Ende ist das
Rohr 36 mit einem kreisringförmigen Rohrdeckel 37 verse
hen. Der Rohrdeckel 37 ist an das Rohr 36 geschweißt. Er
verläuft etwa in der Ebene der Oberseite 33 des Bodens 9.
Eine Leitschwelle 3 wird so oberhalb des Rohrs 36 ange
ordnet, daß die Kufe 10 mit dem Langloch 13 über dem Rohr
36 zu liegen kommt (Fig. 2, 3 und 6). Dann wird ein
Rohrstutzen 38 mit angeschweißtem Stutzenflansch 39 aus
dem Inneren der Leitschwelle 3 durch das Langloch 13 und
die Bohrung 40 im Rohrdeckel 37 in das Rohr 36 einge
führt. Der Durchmesser des Rohrstutzens 38 entspricht
etwa der Breite des Langlochs 13 in der Kufe 10.
Etwa in der Ebene des Rohrdeckels 37 ist der Rohrstutzen
38 mit einer Sollbruchstelle 41 versehen. Die Sollbruch
stelle 41 kann durch Einkerbungen gebildet sein. Der
Rohrstutzen 38 kann aus Kunststoff, aus einer Leichtme
tallegierung oder aus Stahl bestehen.
Prallt ein Kraftfahrzeug auf den Leitplankenstrang 2 ge
mäß Fig. 6 mit einer Wucht, die bestrebt ist, den Leit
plankenstrang 2 aus seiner koaxialen Ausrichtung bogen
förmig zu verschieben, so kann die Leitschwelle 3 ober
halb des Rohrs 36 sich in Abhängigkeit von der Aufprall
wucht so lange quer verlagern, bis der Rohrstutzen 38 am
Ende des Langlochs 13 zur Anlage kommt. In dieser Ein
satzsituation ist dann entweder die Aufprallenergie ver
zehrt oder es schert bei noch vorhandener Aufprallenergie
der Rohrstutzen 38 ab, so daß sich dann der Leitplanken
strang 2 noch etwas weiter bogenförmig verlagern kann.
Die bodenseitige Verankerung des Leitplankenstrangs 2 ge
mäß der Ausführungsform der Fig. 7 sieht zunächst wie
derum ein in eine Kernbohrung 35 des Bodens 9 eingelas
senes Rohr 36 vor. Die obere Stirnseite des Rohrs 36 ist
nunmehr mit einer Abschlußronde 42 verschlossen, die an
das Rohr 36 geschweißt ist. Die Abschlußronde 42 er
streckt sich in einer Ebene unterhalb der Oberseite 33
des Bodens 9. Oberhalb und unterhalb des Bodens 14 der
mit dem Langloch 13 versehenen Kufe 10 sind Klemmplatten
43 angeordnet. Die Klemmplatten 43 sind mit der Abschluß
ronde 42 durch eine Schraubverbindung 44 so verbunden,
daß der Grad des Reibungswiderstands einstellbar ist. Der
Schraubbolzen 45 der Schraubverbindung 44 ist mit einer
Sollbruchstelle 46 versehen.
Gemäß der Ausführungsform einer bodenseitigen Verankerung
für einen Leitplankenstrang 2 der Fig. 8 ist ebenfalls
ein Rohr 36 in eine Kernbohrung 35 des Bodens 9 eingelas
sen. Am Topfende des Rohrs 36 ist entsprechend der Dar
stellung der Fig. 6 ein kreisringförmiger Rohrdeckel 37
angeschweißt. Er erstreckt sich etwa in der Ebene der
Oberseite 33 des Bodens 9.
In der Öffnung 40 des Rohrdeckels 37 ist auf einem Quer
bolzen 47 ein Schwenkhaken 48 mit Verschlußglied 49 dreh
bar festgelegt. Der Schwenkhaken 48 erstreckt sich durch
das Langloch 13 in der Kufe 10. Außerdem ist zu erkennen,
daß oberhalb des Langlochs 13 ein Querbolzen 50 in der
Kufe 10 angeordnet ist, auf dem ein weiterer Schwenkhaken
48 mit Verschlußglied 49 angeordnet ist. Die beiden
Schwenkhaken 48 sind durch ein Stahlseil 51 bestimmter
Länge miteinander verbunden.
Bei einer Verlagerung des Leitplankenstrangs 2 bei einem
Auffahrunfall wird durch die Länge des Stahlseils 51 der
maximale Verlagerungsweg bestimmt. Das Stahlseil 51 kann
auch in Kombination mit den Ausführungsformen der Fig.
6 und 7 eingesetzt werden.
Bezugszeichenliste
1 - Längenabschnitt v. 2
2 - Leitplankenstrang
3 - Leitschwellen
4 - Leitholme
5 - Auffahrschenkel v. 3
6 - Übergangsabschnitte
7 - Seitenflächen v. 3
8 - Steg v. 3
9 - Boden
10 - Kufen
11 - Stirnseiten v. 3
12 - Stirnseiten v. 10
13 - Langloch in 10
14 - Boden v. 10
15 - Bohrungen in 5
16 - Kupplungslaschen
17 - Bohrungen in 16
18 - Bohrungen in 7
19 - Montageloch
20 - Schraubverbindungen
21 - Öffnungen in 6
22 - Seitenflächen v. 4
23 - Steg v. 4
24 - Bohrungen in 22
25 - Montagelöcher in 22
26 - Bohrungen in 23
27 - Schraubverbindungen
28 - Kupplungslaschen
29 - Bohrungen in 28
30 - Stirnseiten v. 4
31 - Montagelöcher
32 - Aussparungen in 22
33 - Oberseite v. 9
34 - Längskanten v. 22
35 - Kernbohrung
36 - Rohr
37 - Rohrdeckel
38 - Rohrstutzen
39 - Stutzenflansch
40 - Bohrung in 37
41 - Sollbruchstelle
42 - Abschlußronde
43 - Klemmplatten
44 - Schraubverbindung
45 - Schraubbolzen v. 44
46 - Sollbruchstelle
47 - Querbolzen
48 - Schwenkhaken
49 - Verschlußglied
50 - Querbolzen
51 - Stahlseil
α - Neigungswinkel v. 7
A - Abstand 23 v. 33
B - Breite v. 3
H - Höhe v. 3
2 - Leitplankenstrang
3 - Leitschwellen
4 - Leitholme
5 - Auffahrschenkel v. 3
6 - Übergangsabschnitte
7 - Seitenflächen v. 3
8 - Steg v. 3
9 - Boden
10 - Kufen
11 - Stirnseiten v. 3
12 - Stirnseiten v. 10
13 - Langloch in 10
14 - Boden v. 10
15 - Bohrungen in 5
16 - Kupplungslaschen
17 - Bohrungen in 16
18 - Bohrungen in 7
19 - Montageloch
20 - Schraubverbindungen
21 - Öffnungen in 6
22 - Seitenflächen v. 4
23 - Steg v. 4
24 - Bohrungen in 22
25 - Montagelöcher in 22
26 - Bohrungen in 23
27 - Schraubverbindungen
28 - Kupplungslaschen
29 - Bohrungen in 28
30 - Stirnseiten v. 4
31 - Montagelöcher
32 - Aussparungen in 22
33 - Oberseite v. 9
34 - Längskanten v. 22
35 - Kernbohrung
36 - Rohr
37 - Rohrdeckel
38 - Rohrstutzen
39 - Stutzenflansch
40 - Bohrung in 37
41 - Sollbruchstelle
42 - Abschlußronde
43 - Klemmplatten
44 - Schraubverbindung
45 - Schraubbolzen v. 44
46 - Sollbruchstelle
47 - Querbolzen
48 - Schwenkhaken
49 - Verschlußglied
50 - Querbolzen
51 - Stahlseil
α - Neigungswinkel v. 7
A - Abstand 23 v. 33
B - Breite v. 3
H - Höhe v. 3
Claims (14)
1. Stählerner Leitplankenstrang für einen zwei Verkehrs
wege trennenden Mittelstreifen, welcher aus mehreren
schußweise lösbar aneinander gesetzten, im Quer
schnitt trapezförmigen, innen ausgesteiften Leit
schwellen (3) mit seitlichen Auffahrschenkeln (5) und
endseitigen Kupplungslaschen (16) sowie aus oberhalb
der Leitschwellen (3) angeordneten und mit den Leit
schwellen (3) verbundenen, ebenfalls schußweise an
einander gesetzten Leitholmen (4) mit endseitigen
Kupplungslaschen (28) besteht, gekenn
zeichnet durch folgende Merkmale:
- - die Leitschwellen (3) sind durch im Querschnitt U- förmige, nach oben offene Kufen (10) ausgesteift, die sich aus Bereichen unterhalb der leicht ge neigten Auffahrschenkel (5) bis etwa zur halben Höhe (H) der Leitschwellen (3) erstrecken,
- - die Stirnseiten (12) der vertikalen Kufenschenkel sind an die Innenkontur der Auffahrschenkel (5) sowie der sich an die Auffahrschenkel (5) mit ei nem gekrümmten Übergangsabschnitt (6) anschließen den ebenen Seitenflächen (7) der Leitschwellen (3) formschlüssig angepaßt und mit den Auffahrschen keln (5), den Übergangsabschnitten (6) sowie den Seitenflächen (7) verschweißt,
- - der Boden (14) mindestens einer Kufe (10) jeder Leitschwelle (3) ist mit einem Langloch (13) ver sehen, wobei die Kufe (10) gegenüber einer durch das Langloch (13) greifenden, bodenseitigen Verankerung quer zur Längsrich tung der Leitschwelle (3) begrenzt verlagerbar ist,
- - die Leitholme (4) sind als nach unten offene, im Querschnitt tra pezförmige Hauben ausgebildet, formschlüssig über die Leitschwellen (3) gestülpt und mit diesen durch Schraubverbindungen (20) lösbar gekuppelt,
- - der Neigungswinkel (α) der ebenen Seitenflächen (7, 22) der Leitschwellen (3) und der Leitholme (4) gegenüber der Vertikalen beträgt etwa 10°.
2. Leitplankenstrang nach Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
gleich lang ausgebildeten Leitschwellen (3) und Leit
holme (4) um die Hälfte ihrer Länge zueinander ver
setzt miteinander verbunden sind.
3. Leitplankenstrang nach Patentanspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß neben
im mittleren Längenbereich der Leitholme (4) vorgese
henen Bohrungen (24) und an einem Ende der
Leitschwellen (3) angeordneten Bohrungen
(18) ovale Montagelöcher (19, 25) und oberhalb von
endseitig der Leitholme (4) vorgesehenen
Bohrungen (24) von den Stirnseiten (30) der Leitholme
(4) ausgehende, sich bei zwei aneinander gesetzten
Leitholmen (4) zu Montagelöchern (31) ergänzende Aus
sparungen (32) vorgesehen sind.
4. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (A) der horizontalen Stege (23) der
Leitholme (4) von der Oberseite (33) des Bodens (9)
etwa dem doppelten Abstand (H) der Stege (8) der
Leitschwellen (3) von der Oberseite (33) des Bodens
(9) entspricht.
5. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die unteren Längskanten (34) der Seitenflächen
(22) der Leitholme (4) kurz oberhalb der gekrümmten
Übergangsabschnitte (6) der Leitschwellen (3) verlau
fen.
6. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei aufeinanderfolgende Leitholme (4) durch an
den Unterseiten ihrer Stege (23) und zwei aufeinan
derfolgende Leitschwellen (3) durch an den Untersei
ten der Auffahrschenkel (5) festgelegte Kupplungsla
schen (28, 16) gekoppelt sind.
7. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitschwellen (3) im etwa mittleren Längenbe
reich mit zumindest einer in Höhe des Übergangsab
schnitts (6) liegenden Öffnung (21) versehen sind.
8. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Böden (14) der Kufen (10) reibungserhöhend
ausgebildet oder unterseitig mit einer die Reibung
erhöhenden Beschichtung versehen sind.
9. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kufen (10) aus Lochblechen gebildet sind.
10. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die bodenseitige Verankerung ein vertikal in den
Boden (9) eingelassenes Rohr (36) mit einem diesem fest zu
geordneten kreisförmigen Rohrdeckel (37) und
einen Rohrstutzen (38) mit einem Stutzenflansch (39) um
faßt, der durch das in einer Kufe (10) jeder Leitschwelle (3) befindliche
Langloch (13) und den Rohrdeckel (37) in das Rohr
(36) eingesteckt ist.
11. Leitplankenstrang nach Patentanspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Rohrstutzen (38) eine Sollbruchstelle (41) aufweist.
12. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die bodenseitige Verankerung ein in den Boden (9)
eingelassenes Rohr (36) mit einer diesem fest zuge
ordneten kopfseitigen Abschlußronde (42) und zwei
Klemmplatten (43) umfaßt, die ober- und unterseitig
des Bodens (14) der mit dem Langloch (13) verse
henen Kufe (10) zur Anlage gelangen und durch eine
Schraubverbindung (44) mit der Abschlußronde (42)
verspannbar sind.
13. Leitplankenstrang nach Patentanspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schraubverbindung (44) einen mit einer Sollbruch
stelle (46) versehenen Schraubbolzen (45) aufweist.
14. Leitplankenstrang nach einem der Patentansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die bodenseitige Verankerung (36) durch ein
Stahlseil (51) begrenzter Länge mit einer Kufe (10)
jeder Leitschwelle (3), insbesondere lösbar, verbun
den ist.
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8100 | Publication of patent without earlier publication of application | ||
D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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Effective date: 20120403 |