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DE4328875C1 - Zusammenfaltbare Gehhilfe - Google Patents

Zusammenfaltbare Gehhilfe

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DE4328875C1
DE4328875C1 DE19934328875 DE4328875A DE4328875C1 DE 4328875 C1 DE4328875 C1 DE 4328875C1 DE 19934328875 DE19934328875 DE 19934328875 DE 4328875 A DE4328875 A DE 4328875A DE 4328875 C1 DE4328875 C1 DE 4328875C1
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Germany
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strut
walking aid
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struts
scissors
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Gregor Horacek
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Description

Die Erfindung betrifft eine zusammenfaltbare Gehhilfe, mit beidseitig angeordneten vorderen und hinteren Streben zur Aufnahme von Vorder- und Hinterrädern, wobei die jeweilige vordere Strebe im Bereich ihres, dem zugeordneten Vorderrad abgewandten Endes einen Schiebegriff aufnimmt und mit der dieser zugeordneten hinteren Strebe schwenkbar verbunden ist, sowie als Faltmechanismus ausgebildete Querverstrebungen vorgesehen sind, die zwischen Streben unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe angeordnet sind. Eine derartige Gehilfe wird auch als Rollator bezeichnet.
Eine zusammenfaltbare Gehhilfe der vorstehend genannten Art ist aus Pat. Abstr. Japan C-871, 27.9.1991, Vo. 15/No. 385; 3-155 863 bekannt. Bei dieser bilden in auseinandergefaltetem Zustand die jeweils zugeordneten vorderen und hinteren Streben, ausge­ hend von deren gemeinsamen Schwenkachse, ein auf dem Kopf stehendes "V". Die hinteren Streben sind durch eine zusammen­ klappbare Querstrebe verbunden, die in einer Ebene senkrecht zur Schwenkebene der Streben einer Seite der Gehhilfe faltbar ist. Die vorderen Streben verbindet eine Schere, die in kurzem Abstand zur gemeinsamen Schwenkachse von vorderen und hinteren Streben ihr Festlager aufweist, das Loslager der Schere befindet sich den Vorderrädern zugewandt.
Die beschriebene Gehhilfe läßt sich durch Aufeinanderzuschwenken von vorderer und hinterer Strebe der jeweiligen Seite der Gehhilfe und Aufeinanderzubewegen der Streben unterschiedlicher Seiten kompakt zusammenfalten. Aufgrund der Gestaltung der Querverstrebungen und des gewählten Angriffspunktes an den vorderen und hinteren Streben weist diese im Fahrzustand allerdings keine optimale Stabilität auf.
Aus dem DE-GM 80 01 211 ist ferner eine zusammenfaltbare Gehhilfe bekannt, bei der zwei seitliche Strebenrahmen mittels zweier Scheren miteinander verbunden sind. Jeder Strebenrahmen ist mit dem Vorder- und Hinterrad sowie einem Schiebegriff versehen. Aufgrund der Gestaltung dieser Gehhilfe kann sie nur in Querrichtung zusammengefaltet werden, die Längsabmessungen der Gehhilfe sind unveränderlich.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine zusammenfaltbare Gehhilfe der eingangs genannten Art so weiter zu bilden, daß diese bei optimaler Stabilität in auseinandergefaltetem Zustand auf ein besonders kleines Maß zusammengefaltet werden kann.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer zusammenfaltbaren Gehhilfe der eingangs genannten Art dadurch, daß der Faltmechanismus eine Faltstrebe aufweist, die unmittelbar oder mittelbar mit Streben unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe schwenkbar verbunden ist und die Faltstrebe im Bereich zwischen den Streben ein in einer Ebene parallel zu deren strebseitigen Schwenkebenen wirksames Faltgelenk aufweist, sowie der Faltmechanismus ferner eine Doppelschere aufweist, die unmittelbar oder mittelbar mit Streben unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe schwenkbar verbunden ist.
Die erfindungsgemäße Gestaltung der Gehhilfe ermöglicht es, diese in zwei Ebenen zusammenzufalten. So lassen sich nicht nur die Streben der jeweiligen Seite der Gehhilfe, sondern auch die Streben der unterschiedlichen Seiten aufeinanderzubewegen. Im zusammengefalteten Zustand benötigt die Gehhilfe demnach im wesentlichen nur denjenigen Raum, der durch die Projektion der vier nebeneinander angeordneten Räder und die sich aus der Länge von Vorderstreben und Schiebegriff ergebende Höhe vorgegeben ist. Andererseits stellt der Faltmechanismus in seinem ausgefal­ teten Zustand, indem er als starres Bauteil wirkt, eine optimale Stabilität der Gehhilfe sicher. In diesem Zusammenhang wird es als besonders vorteilhaft angesehen, wenn der Faltmechanismus in seiner auseinandergefalteten Stellung festgelegt ist. Es bedarf damit grundsätzlich keiner weiteren Feststellmittel zum Fixieren der Position der Streben unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe zueinander.
Der erfindungsgemäße Faltmechanismus weist damit eine Faltstrebe und eine Doppelschere auf. Die sich hieraus ergebende hohe Stabilität der Gehhilfe stellt sicher, daß erhebliche Stütz­ kräfte von ihr aufgenommen werden können und die Gehhilfe damit auch von Erwachsenen benutzt werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Faltstrebe mit den beiden hinteren Streben verbunden ist. Dies insbesondere dann, wenn die jeweilige hintere Strebe beabstandet zu ihrem, dem jeweiligen Hinterrad abgewandten Ende derart abgewinkelt ist, daß sie bei auseinandergefalteter Gehhilfe etwa waagerecht angeordnet ist, so daß bei entsprechend waagerecht positionierter Faltstrebe auf deren Oberseite eine faltbare Sitzbank angebracht werden kann. Für den Fall, daß die jeweilige hintere Strebe über den Schwenk­ punkt mit der zugeordneten vorderen Strebe verlängert ist, wird es als zweckmäßig angesehen, die Faltstrebe beidseitig des Schwenkpunktes in der jeweiligen hinteren Strebe unmittelbar oder mittelbar zu lagern. Hierdurch können sowohl die aus der Querverstrebung resultierenden Kräfte als auch die in die Sitzbank eingeleiteten Gewichtskräfte beidseitig des Schwenk­ punktes von jeweiliger hinterer Strebe zur zugeordneten vorderen Strebe in die hintere Strebe eingeleitet werden, womit sich eine besonders günstige Kräfteverteilung ergibt.
Es wird des weiteren als vorteilhaft angesehen, wenn die jeweilige vordere Strebe innen und die dieser zugeordnete hintere Strebe außen angeordnet ist, wobei mit der hinteren Strebe mindestens zwei nach innen gerichtete Ansätze verbunden sind, die im Bereich ihrer freien Enden die Faltstrebe schwenk­ bar aufnehmen. Durch die Anordnung der hinteren Streben relativ weiter außen ergibt sich zwischen den Hinterrädern eine größere Spurbreite als zwischen den Vorderrädern, mit der Folge, daß die Gehhilfe im Bereich der Hinterräder bzw. der Schiebegriffe eine erhöhte Kippstabilität aufweist.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Faltstrebe zwei Rahmenteile auf, wobei das Faltgelenk durch eine schwenkbare Verbindung der Rahmenteile gebildet ist, sowie die Rahmenteile schwenkbar mit den Streben unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe verbunden sind. Bei dieser Gestaltung der Faltstrebe mit den beiden Rahmenteilen wird das jeweilige Rahmenteil beim Zusammen­ falten der Gehhilfe, bezogen auf dessen Anlenkung an der vorderen bzw. hinteren Strebe, zweckmäßig nach oben gefaltet, so daß das Auseinanderfalten der Gehhilfe durch eine ergonomisch besonders einfache, nach unten gerichtete Druckbewegung auf die Faltstrebe im Bereich deren Faltgelenk erfolgen kann. Die beiden Rahmenteile sollten im Bereich des Faltgelenkes Anlageflächen aufweisen, die sich beim Auseinanderfalten der Gehhilfe einander nähern und in auseinandergefalteter, eine Ebene bildender Position kontaktieren. Durch die Kontaktierung der beiden Anlageflächen ist sichergestellt, daß die beiden Rahmenteile nicht über die ebene Position hinaus weiterbewegt werden können, so daß sich die Faltstrebe in dieser Stellung eine starre Baueinheit dargestellt, die als Sitz fungiert bzw. der Aufnahme der faltbaren Sitzbank dient.
Es ist ferner vorgesehen, daß die Doppelschere unmittelbar oder mittelbar mit Streben unterschiedlicher Seiten der Gehhilfen schwenkbar verbunden ist. Besonders zweckmäßig ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Doppelschere mit ihren vier Scherenenden in den beiden vorderen Streben und den beiden hinteren Streben schwenkbar gelagert ist. Die Doppelschere bewirkt hierdurch eine optimale Verstrebung aller vier vorderen und hinteren Streben zueinander, was der Gehhilfe eine besondere Stabilität verleiht.
Bevorzugt ist ferner die jeweilige hintere Strebe über den Schwenkpunkt mit der zugeordneten vorderen Strebe verlängert und es ist die Doppelschere im Bereich des freien Endes der jeweili­ gen hinteren Strebe schwenkbar mit der hinteren Strebe ver­ bunden. Die Doppelschere wirkt damit über einen besonders großen Hebelarm auf die beiden hinteren Streben ein. Um auch einen besonders großen Hebelarm bezüglich der vorderen Streben zu erzielen, ist vorgesehen, daß die Doppelschere im vorderradnahen Bereich der jeweiligen vorderen Strebe schwenkbar angreift.
Hinsichtlich der Gestaltung der Doppelschere wird es als vorteilhaft angesehen, wenn einer der beiden Scherenansätze der jeweiligen Schere der Doppelschere im Schnittbereich mit dem anderen Scherenansatz dieser Schere zwei beabstandet zueinander angeordnete Stege aufweist, wobei der andere Scherenansatz den Bereich zwischen den beiden Stegen durchsetzt. Diese Gestaltung zeichnet sich durch einen nur geringen Bauraum für die Doppel­ schere aus, da die Scherenansätze sich durchsetzen, andererseits aber die beiden beabstandet zueinander angeordneten Stege des betreffenden Scherenansatzes diesem eine erhöhte Biegesteifig­ keit verleihen.
Die erfindungsgemäße Gehhilfe ermöglicht eine besonders exakte Führung aller vorderen- und hinteren Streben relativ zueinander und gewährleisten eine optimale Stabilität der Gehhilfe in auseinandergefaltetem Zustand. Als besonders vorteilhaft wird es in diesem Zusammenhang angesehen, wenn die bei auseinandergefal­ tetem Faltmechanismus durch die Scheren vorgegebenen Ebenen der Doppelschere und die Ebene der Faltstrebe im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind. In die Gehhilfe eingelei­ tete Kräfte können somit durch zwei unabhängig voneinander wirkende, im rechten Winkel angeordnete Verstrebungssysteme aufgenommen werden.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren und in den Figuren selbst dargestellt, wobei bemerkt wird, daß alle Merkmale sowie Kombinationen von Merkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung anhand einer Ausführungsform dargestellt. Es stellt dar:
Fig. 1 eine räumliche Ansicht der erfindungsgemäßen Gehhilfe in auseinandergefaltetem Zustand, im wesentlichen von vorne gesehen, ohne etwaiges Zubehör der Gehhilfe,
Fig. 2 eine Ansicht gemäß Fig. 1, die die teilweise zu­ sammengefaltete Gehhilfe verdeutlicht,
Fig. 3 eine Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2, die die vollständig zusammengefaltete Gehhilfe verdeutlicht und
Fig. 4 eine Detaildarstellung X gemäß Fig. 2 für den Ver­ bindungsbereich von Faltstrebe und Doppelschere an einer der hinteren Streben.
Die erfindungsgemäße Gehhilfe 1 weist zwei parallel zueinander beabstandet angeordnete vordere Streben 2 sowie zwei parallel zueinander beabstandet angeordnete hintere Streben 3 auf. Die Streben 2 und 3 sind als gebogene Rohre ausgebildet. Die jeweilige vordere Strebe 2 weist einen langen geraden Abschnitt 4 sowie einen unter einem stumpfen Winkel zu diesem angeordneten kurzen geraden Abschnitt 5 auf. Im Bereich des freien Endes des jeweiligen Abschnittes 5 ist ein Vorderrad 6 schwenkbar gela­ gert. In die jeweilige vordere Strebe 2 ist im Bereich dessen, dem Abschnitt 4 zugewandten freien Endes ein abgewinkelter, rohrförmiger Schiebegriff 7 eingesteckt. Dieser weist einen langen geraden Abschnitt 8 sowie einen im stumpfen Winkel zu diesem angeordneten kurzen geraden Abschnitt 9 auf. Dort wo der jeweilige Schiebegriff 7 in die zugeordnete vordere Strebe 2 eingesteckt ist, weist letztere eine Klemmeinrichtung 10 auf, mit der der Schiebegriff 7 in beliebiger Höhe, das heißt, in unterschiedlich weit eingeschobenen Positionen festgeklemmt werden kann. Mit der Bezugsziffer 11 ist ein Handgriff zum Beaufschlagen der Klemmeinrichtung 10 bezeichnet. Die Klemm­ einrichtung 10 ist im wesentlichen als mit der zugeordneten vorderen Strebe 2 verschweißte Schelle 12 ausgebildet, deren beide Schellenschenkel ein Bolzen 13 durchsetzt, auf den der Handgriff 11 aufgeschraubt ist.
Die jeweilige hintere Strebe 3 besteht aus zwei rohrförmigen, in einem stumpfen Winkel abgebogenen, etwa gleichlangen Abschnitten 14 und 15. Der jeweilige Abschnitt 14 nimmt dabei im Bereich seines freien Endes ein Hinterrad 16 starr auf. Etwa im Bereich seiner mittleren Länge ist der jeweilige Abschnitt 15 der hinteren Strebe 3 schwenkbar mit der zugeordneten vorderen Strebe 2 verbunden, konkret mit deren langem Abschnitt 4 benachbart zur zugeordneten Klemmeinrichtung 10. Hierzu ist mit dem Abschnitt 4 auf dessen dem Hinterrad 16 zugewandten Seite eine Hülse 17 verschweißt. Ein Bolzen 18 durchsetzt die Hülse 17 und Durchgangsbohrungen, in dem bezüglich dem Bolzen 18 und dem Abschnitt 4 der vorderen Strebe 2 außen angeordneten Abschnitt 15 der hinteren Strebe 3. Auf den freien Gewindeabschnitt des Bolzens 18 ist eine Sicherungsmutter 19 aufgeschraubt. Im Bereich unterhalb des Bolzens 18 ist der Abschnitt 4 der jeweiligen vorderen Strebe 2 mit einem nach außen gerichteten Winkelansatz 20 verschweißt, dessen freies Ende in die Schwenk­ ebene der zugeordneten hinteren Strebe 3 ragt und mit einer Schutzkappe 21 aus Gummi versehen ist. In auseinandergefaltetem Zustand der Gehhilfe gelangt der Abschnitt 15 der jeweiligen hinteren Strebe 3 in Anlage mit der Schutzkappe 21 des mit der zugeordneten vorderen Strebe 2 verbundenen Ansatzes 20.
Die Gehhilfe 1 weist zwei Querverstrebungen auf, eine ist als Faltstrebe 22, die andere als Doppelschere 23 ausgebildet.
Die Faltstrebe 22 ist zwischen den beiden Abschnitten 15 der hinteren Streben 3 angeordnet und mit diesen Abschnitten 15 beidseitig des durch den jeweiligen Bolzen 18 vorgegebenen Schwenkpunktes mittelbar verbunden. Hierzu sind mit dem Ab­ schnitt 15 der jeweiligen hinteren Strebe 3 zwei nach innen gerichtete Ansätze 24 verbunden, die im Bereich ihrer freien Enden die Faltstrebe 22 schwenkbar aufnehmen. Die Länge der mit demselben Abschnitt 15 verbundenen Ansätze 24 ist so bemessen, daß ausreichend Platz für den Abschnitt 4 der vorderen Strebe 2 zwischen der Faltstrebe 22 und dem Abschnitt 15 der hinteren Strebe 3 verbleibt. Die Faltstrebe 22 weist zwei, jeweils ein Rechteck bildende Rahmenteile 25 und 26 auf, wobei jedes Rahmenteil aus vier, im rechten Winkel zueinander verschweißten Rohren quadratischen Querschnitts gebildet ist. Das Rahmenteil 25 bzw. 26 ist im Bereich der zugeordneten beiden Ansätze 24 mittels Bolzenverbindungen schwenkbar angelenkt. Der jeweilige Bolzen 27 durchsetzt eine Bohrung im zugeordneten Ansatz 24 und im Rahmenteil 25 bzw. 26; auf den freien Gewindeabschnitt des Bolzens 27 ist eine Sicherungsmutter 28 aufgeschraubt. Die beiden Rahmenteile 25 und 26 sind auf ihren den zugeordneten Ansätzen 24 abgewandten Seiten schwenkbar miteinander verbunden. Hierzu durchsetzen Bolzen 29 Durchgangsbohrungen in mit den Rahmenteilen 25 und 26 verbundenen Ansätzen 30. Auf die freien Gewindeabschnitte der Bolzen 29 sind nicht gezeigte Sicherungs­ muttern aufgeschraubt.
Bei der Doppelschere 23 weist deren eine Schere 31 die Scheren­ ansätze 32 und 33 und deren andere Schere 34 die Scherenansätze 35 und 36 auf. Die Scherenansätze 32 und 35 sind im Bereich des freien Endes des Abschnittes 15 der jeweiligen hinteren Strebe 3 in Aufnahmen 37 schwenkbar gelagert, wobei die jeweilige Aufnahme 37 schwenkbar in dem genannten Endbereich des Ab­ schnittes 15 gelagert ist. Hierzu ist die jeweilige Aufnahme 37 über eine Bolzen-Sicherungsmutter-Verbindung 38 mit dem zugeord­ neten Abschnitt 15 verbunden und die Aufnahme 37 damit um die Längsachse des Bolzens dieser Verbindung schwenkbar, während die Verbindung des Scherenansatzes 32 bzw. 35 mittels einer Bolzen- Sicherungsmutter-Verbindung 39 erfolgt, bei der der Bolzen die gegenüberliegenden Schenkel der U-förmig gestalteten Aufnahme 37 durchsetzt. Die weiteren Scherenansätze 33 und 36 sind mit den zugeordneten vorderen Streben 2 im Bereich deren langen Ab­ schnittes 4 kurz vor dem Übergang zum kurzen Abschnitt 5 angelenkt, die Verbindung der Scherenansätze 33 und 36 mit den vorderen Streben 2 erfolgt über Bolzen-Sicherungsmutter-Ver­ bindungen 38 und 39. Während die Streben 32 und 36 über die gesamte Länge einen gleichbleibenden, quadratischen Rohrquer­ schnitt aufweisen und dabei etwa im Bereich deren halben Länge zwei, unter einem stumpfen Winkel abgewinkelte Ansatzbereiche aufweisen, sind die Strebenansätze 33 und 35 im Bereich deren den Bolzen-Sicherungsmutter-Verbindungen 39 abgewandten Hälften jeweils mit zwei beabstandet zueinander angeordneten Stegen 40 und 41 versehen. Die Stege 40 und 41 des Scherenansatzes 33 sind im Bereich ihrer freien Enden schwenkbar mit dem freien Ende des Scherenansatzes 36, die freien Enden der Stege 40 und 41 des Scherenansatzes 35 schwenkbar mit dem freien Ende des Scheren­ ansatzes 32 verbunden. Etwa auf halber Länge der Stege 40 und 41 der Scherenansätze 33 und 35 sind mit diesen die Scherenansätze 32 und 36 verbunden, und zwar gleichfalls etwa im Bereich der halben Länge des diesen zugewandten abgewinkelten Abschnittes der Scheren 32 und 36. Die Verbindungen erfolgen in Art der genannten Bolzen-Sicherungsmutter-Verbindungen 39.
Fig. 1 verdeutlicht die Gehhilfe 1 in auseinandergefalteter Stellung. Die Doppelschere 23 ist maximal auseinandergespreizt und es sind die beiden Rahmenteile 25 und 26 der Faltstrebe 22 in einer Ebene angeordnet, wobei sich die beiden Rahmenteile 25 und 26 aufgrund deren durch den Bolzen 29 vorgegebenen, un­ terhalb der beiden Rahmenteile 25 und 26 angeordneten Schwenk­ achse kontaktieren, und durch diese Kontaktierung ein Durch­ drücken der Faltstrebe 22 über die in Fig. 1 gezeigte Endlage nach unten unmöglich ist. Fig. 2 zeigt die Gehhilfe 1 in teilweise zusammengefalteter Stellung. Zum Überführen der Gehhilfe 1 aus der Position nach Fig. 1 in die nach Fig. 2 wird die Faltstrebe 2 an der Unterseite im Bereich des durch den Bolzen 29 vorgegebenen Gelenkes ergriffen und nach oben gezogen, wobei die Doppelschere 23 der durch die Position der Faltstrebe 22 bewirkten kinematischen Vorgabe folgt. Beim weiteren Hoch­ ziehen der Faltstrebe 22 und gegebenenfalls aufeinanderzubewegen der beiden Schiebegriffe 7 wird die Gehhilfe 1 in die in Fig. 3 gezeigte, vollständig zusammengefaltete Position überführt, bei der die beiden Rahmenteile 25 und 26 nach oben gerichtet, parallel zueinander zu liegen kommen und die Doppelschere 23 vollständig eingefahren ist. In der zusammengefalteten Stellung der Gehhilfe 1 sind die beiden Vorderräder zwischen den beiden Hinterrädern positioniert. Das Auseinanderfalten der Gehhilfe 1 erfolgt im umgekehrten Sinne, das heißt, es werden die Schiebe­ griffe 7 auseinanderbewegt und die Faltstrebe 22 nach unten gedrückt. In der vollständig auseinandergefalteten Stellung der Gehhilfe 1 nach Fig. 1 ist die durch die Scheren 31 und 34 vorgegebene Ebene der Doppelschere 23 im wesentlichen senkrecht zur Ebene der Faltstrebe 22 angeordnet.
Die erfindungsgemäße Gehhilfe gemäß der Darstellung der Fig. 1 bis 4 ist nur hinsichtlich deren für die Beschreibung der Erfindung grundsätzlich notwendigen Bauteile gezeigt. Dies bedeutet, daß die Figuren insbesondere keine im Bereich der Schiebegriffe 7 angeordnete Bremshebel, über diese ansteuerbare Bremsen, die mit den Hinterrädern 16 zusammenwirken sowie eine auf die Faltstrebe 22 aufgelegte, zusammenfaltbare Sitzbank sowie deren Befestigung an der Faltstrebe zeigen.

Claims (14)

1. Zusammenfaltbare Gehhilfe (1), mit beidseitig angeordneten vorderen (2) und hinteren Streben (3), zur Aufnahme von Vorder- (6) und Hinterrädern (16), wobei die jeweilige vordere Strebe (2) im Bereich ihres, dem zugeordneten Vorderrad (6) abgewandten Endes einen Schiebegriff (7) aufnimmt und mit der dieser zugeordneten hinteren Strebe (3) schwenkbar verbunden ist, sowie als Faltmechanismus ausgebildete Querverstrebungen (22, 23) vorgesehen sind, die zwischen Streben (2, 3) unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe (1) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltmechanismus eine Faltstrebe (22) aufweist, die unmittelbar oder mittelbar mit Streben (2, 3) unterschied­ licher Seiten der Gehhilfe (1) schwenkbar verbunden ist und die Faltstrebe (22) im Bereich zwischen den Streben (2, 3) ein in einer Ebene parallel zu deren strebseitigen Schwenk­ ebenen wirksames Faltgelenk (Bolzen 29) aufweist, sowie der Faltmechanismus ferner eine Doppelschere (23) aufweist, die unmittelbar oder mittelbar mit Streben (2, 3) unterschied­ licher Seiten der Gehhilfe (1) schwenkbar verbunden ist.
2. Gehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltmechanismus (22, 23) in seiner auseinandergefahrenen Stellung festgelegt ist.
3. Gehhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltstrebe (22) mit den beiden hinteren Streben (3, 3) verbunden ist.
4. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die jeweilige hintere Strebe (3) über den Schwenkpunkt (Bolzen 18) mit der zugeordneten vorderen Strebe (2) verlängert ist und die Faltstrebe (22) beidsei­ tig des Schwenkpunktes in der jeweiligen hinteren Strebe (3) unmittelbar oder mittelbar gelagert ist.
5. Gehhilfe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige vordere Strebe (2) innen und die dieser zugeord­ nete hintere Strebe (3) außen angeordnet ist, wobei mit der hinteren Strebe (3) mindestens zwei nach innen gerichtete Ansätze (24) verbunden sind, die im Bereich ihrer freien Enden die Faltstrebe (22) schwenkbar aufnehmen.
6. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Faltstrebe (22) zwei Rahmenteile (25, 26) aufweist, wobei das Faltgelenk durch eine schwenkbare Verbindung (Bolzen 29) der Rahmenteile (25, 26) gebildet ist, sowie die Rahmenteile (25, 26) schwenkbar mit den Streben (2, 3) unterschiedlicher Seiten der Gehhilfe (1) verbunden sind.
7. Gehhilfe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rahmenteile (25, 26) im Bereich des Faltgelenks (Bolzen 29) Anlageflächen aufweisen, die sich bei ausein­ andergefalteter, eine Ebene bildender Position der Rahmen­ teile (25, 26) kontaktieren.
8. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Doppelschere (23) mit ihren vier Scheren­ enden in den beiden vorderen Streben (2, 2) und den beiden hinteren Streben (3, 3) schwenkbar gelagert ist.
9. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die jeweilige hintere Strebe (3) über den Schwenkpunkt mit der zugeordneten vorderen Strebe (2) verlängert ist und die Doppelschere (23) im Bereich des freien Endes der jeweiligen hinteren Strebe (3) schwenkbar mit der hinteren Strebe (3) verbunden ist.
10. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Doppelschere (23) im vorderradnahen Bereich der jeweiligen vorderen Strebe (2) schwenkbar angreift.
11. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Scherenansätze (33, 35) der jeweiligen Schere (31, 34) der Doppelschere (23) im Schnittbereich mit dem anderen Scherenansatz (32 bzw. 36) dieser Schere (31 bzw. 34) zwei beabstandet zueinander angeordnete Stege (40, 41) aufweist, wobei der andere Scherenansatz (32 bzw. 36) den Bereich zwischen den beiden Stegen (40, 41) durchsetzt.
12. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die strebenseitigen Schwenkachsen (39, 27) von Doppelschere (23) und Faltstrebe (22) parallel zueinander angeordnet sind.
13. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei auseinandergefaltetem Faltmechanis­ mus (22, 23) die durch die Scheren (31, 34) vorgegebene Ebene der Doppelschere (23) und die Ebene der Faltstrebe (22) im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind.
14. Gehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige vordere Strebe (2) mit einem Ansatz (20, 21) versehen ist, der in der ausein­ andergefalteten Stellung der Gehhilfe (1) mit der zugeord­ neten hinteren Strebe (3) in Anlage gelangt.
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