DE4322874A1 - Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Polyhydroxyfettsäureamiden aus N-Alkylpolyhydroxyaminen und Fettsäurealkylestern - Google Patents
Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Polyhydroxyfettsäureamiden aus N-Alkylpolyhydroxyaminen und FettsäurealkylesternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur kontinuierlichen
Herstellung von Polyhydroxyfettsäureamiden durch Umsetzung
von N-Alkylpolyhydroxyaminen mit Fettsäurealkylestern in
Gegenwart basischer Katalysatoren.
Polyhydroxyfettsäureamide sind wertvolle und vielfach
einsetzbare oberflächenaktive Verbindungen. So können sie
zum Beispiel als solche oder in Mischung mit anionischen,
kationischen und/oder nichtionischen Tensiden als
Reinigungsmittel, Waschmittel, Textilbehandlungsmittel und
dergleichen eingesetzt werden, und zwar in Form von
Festprodukten (zum Beispiel als Pulver, Körner oder
Granulat), Lösungen, Dispersionen, Emulsionen, Pasten und
dergleichen. Da Polyhydroxyfettsäureamide auch gut
biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen
hergestellt werden können, haben sie in jüngster Zeit
größere Bedeutung erlangt.
Bei den in Rede stehenden Polyhydroxyfettsäureamiden handelt
es sich in der Regel um Verbindungen der allgemeinen Formel
R-CO-NR′-Z, in der R einen Kohlenwasserstoffrest mit etwa
5 bis 30 C-Atomen, vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen, R′ H,
Alkyl oder Hydroxyalkyl mit bis zu vorzugsweise 6 C-Atomen
und Z einen linearen Polyhydroxykohlenwasserstoffrest mit
mindestens drei OH, die auch alkoxyliert sein können,
vorzugsweise einen Zuckeralkoholrest, bedeutet. Die
bevorzugten Polyhydroxyfettsäureamide entsprechen also der
nachstehenden Formel
worin R¹ ein kurzkettiges Alkyl oder Hydroxyl, R² ein
Fettalkyl und n vorzugsweise 3 oder 4 ist. Die Verbindungen
mit n = 4, die besondere bevorzugt sind, werden als
Glycamide bezeichnet und im Falle von Glucose als
Hexose-Rest Glucamide.
Die Herstellung von Polyhydroxyfettsäureamiden
erfolgt im allgemeinen durch Umsetzung von einem
N-Alkylpolyhydroxyamin (zum Beispiel N-Alkylglucamin) mit
einem Fettsäurealkylester in Gegenwart basischer
Verbindungen als Katalysator. Die nachstehende
Reaktionsgleichung mit N-Methylglucamin und
Laurinsäuremethylester soll dies näher veranschaulichen:
Ein derartiges Verfahren ist zum Beispiel in den
Druckschriften WO 92/06071, WO 92/06072, WO 92/06073,
WO 92/08687 und WO 93/03004 beschrieben.
Nach dem bekannten Verfahren zur Herstellung von
Polyhydroxyfettsäureamiden werden das N-Alkylglucamin und
der Fettsäurealkylester im Molverhältnis von im wesentlichen
1 : 1 in Gegenwart eines basischen Katalysators aus der
Gruppe der Alkalimetallalkoxide und Alkalimetallhydroxide
bei einer Temperatur von unterhalb 135°C umgesetzt
(vergleiche zum Beispiel WO 92/06073, Seite 10, Zeilen 3
bis 12). Im einzelnen wird so vorgegangen, daß das sekundäre
Glucamin, der Fettsäurealkylester, die basische
Katalysatorverbindung und ein Lösungsmittel miteinander
gemischt und die Mischung unter Rückflußkochen bis zum
gewünschten Umsatz gehalten wird, worauf das
Fettsäureglucamid aus dem Reaktionsprodukt, gegebenenfalls
unter Vakuumbehandlung, gewonnen wird (Vergleich zum
Beispiel WO 92/06073, Beispiele I bis V). Dieses Verfahren
liefert einen relativ hohen Umsatz des eingesetzten
N-Alkylpolyhydroxyamins und das erhaltene N-Methylglucamid
ist auch relativ rein, es weist aber unter anderem die
Nachteile von diskontinuierlichen Verfahrensweisen auf. In
den genannten Druckschriften wird zwar darauf hingewiesen,
daß das beschriebene Verfahren auch kontinuierlich
durchgeführt werden kann, es wird aber nichts Weiteres
gesagt, insbesondere bezüglich apparativer Ausgestaltung,
Durchführung, Reaktionsbedingungen und dergleichen
(vergleiche zum Beispiel WO 92/06073, Seite 10, Zeilen 3
bis 12).
Die vorliegende Erfindung stellt nun ein kontinuierliches
Verfahren zur Herstellung von Polyhydroxyfettsäureamiden zur
Verfügung. Ausgehend von Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylestern,
vorzugsweise von Fettsäuremethylestern, soll ein hoher
Umsetzungsgrad des eingesetzten N-Alkylpolyhydroxyamins
erreicht werden und das erhaltene Polyhydroxyfettsäureamid
soll sehr rein sein, das heißt, es soll die besonders
unerwünschten Nebenprodukte, das sind cyclische
Polyhydroxyverbindungen, nur noch in einer sehr geringen
Menge enthalten.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur kontinuierlichen
Herstellung von Polyhydroxyfettsäureamid durch Umsetzung von
N-Alkylpolyhydroxyamin und Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester in
Gegenwart basischer Katalysatoren ist dadurch
gekennzeichnet, daß man die Umsetzung in mindestens zwei
kaskadenförmig angeordneten Rührkesseln kontinuierlich
durchführt und dabei so vorgeht, daß man (im stationären
Zustand)
- a) im ersten Rührkessel eine Temperatur von 60 bis 120°C, vorzugsweise 65 bis 95°C, und eine solche Verweilzeit einhält (unter Beibehaltung des anwesenden C₁ bis C₄-Alkohols), daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die in den zweiten und in den weiteren Rührkesseln eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung jeweils bei einer Temperatur von 60 bis 100°C, vorzugsweise 65 bis 90°C, und einer solchen Verweilzeit hält, daß in jedem Kessel ein jeweils höherer Umsatz von N-Alkylpolyhydroxyamin zu Polyhydroxyfettsäureamid erhalten wird, wobei man im zweiten Rührkessel und in den weiteren Rührkesseln anwesenden C₁ bis C₄-Alkohol unter Vakuum abdestilliert, und daß man
- c) aus der den letzten Rührkessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird vorzugsweise in zwei oder
drei kaskadenförmig angeordneten Rührkesseln durchgeführt. Bei
der Durchführung in zwei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln wird bevorzugt so vorgegangen, daß man (im
stationären Zustand)
- a) dem ersten Rührkessel kontinuierlich und gleichzeitig das N-Alkylpolyhydroxyamin, den Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester in einer Menge von 1 bis 1,5 mol, vorzugsweise 1 bis 1,1 mol, pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin und ein Alkalimetallalkoxid oder ein Alkalimetallhydroxid oder eine Mischung davon als basischen Katalysator in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol, vorzugsweise 0,05 bis 0,1 mol, pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin und in Form einer 5 bis 50gew.%igen, vorzugsweise 20 bis 40gew.%igen, methanolischen Lösung zuführt, und im Kessel eine Temperatur von 60 bis 120°C, vorzugsweise 65 bis 95°C, und eine solche Verweilzeit einhält (unter Beibehaltung des anwesenden C₁ bis C₄-Alkohols), daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die den ersten Rührkessel verlassende und in den zweiten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im zweiten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C, vorzugsweise 65 bis 90°C, und unter Vakuum, im allgemeinen einem Vakuum von 5 bis 150 mbar, vorzugsweise 10 bis 50 mbar, und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 80 bis 98 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin, vorzugsweise 85 bis 95 Mol-%, umgesetzt sind, wobei im wesentlichen der gesamte anwesende C₁ bis C₄-Alkohol abdestilliert wird, und daß man
- c) aus der den zweiten Reaktionskessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform in zwei
kaskadenförmig angeordneten Rührkesseln geht man so vor, daß
man in einem ersten Schritt (a₁) das N-Alkylpolyhydroxyamin
mit Alkalimetallalkoxid oder Alkalimetallhydroxid oder mit
einer Mischung davon in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol,
vorzugsweise 0,05 bis 0,1 mol, pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin
umsetzt zur Bereitung einer im wesentlichen wasserfreien
Mischung bestehend im wesentlichen aus N-Alkylpolyhydroxyamin
und dem gebildeten und als Katalysator fungierenden
Alkalimetallsalz von N-Alkylpolyhydroxyamin. Diese Mischung
und Fettsäurealkylester in einer Menge von 1 bis 1,5 mol,
vorzugsweise 1 bis 1,1 mol, pro mol des zur Bereitung der
Mischung eingesetzten N-Alkylpolyhydroxyamins werden dann
kontinuierlich und gleichzeitig dem ersten Rührkessel
zugeführt. Die Umsetzung im ersten und zweiten Kessel wird
dann wie oben beschrieben fortgesetzt.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in drei
kaskadenförmig angeordneten Rührkesseln wird bevorzugt so
vorgegangen, daß man (im stationären Zustand)
- a) dem ersten Rührkessel kontinuierlich und gleichzeitig das N-Alkylpolyhydroxyamin, den Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester in einer Menge von 1 bis 1,5 mol, vorzugsweise 1 bis 1,1 mol, pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin, und ein Alkalimetallalkoxid oder ein Alkalimetallhydroxid oder eine Mischung davon als basischen Katalysator in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol, vorzugsweise 0,05 bis 0,1 mol, pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin und in Form einer 5 bis 50gew.%igen, vorzugsweise 20 bis 40gew.%igen, methanolischen Lösung zuführt, und im Kessel eine Temperatur von 60 bis 120°C, vorzugsweise 65 bis 95°C, und eine solche Verweilzeit einhält (unter Beibehaltung des anwesenden C₁ bis C₄-Alkohols), daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die den ersten Rührkessel verlassende und in den zweiten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im zweiten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C, vorzugsweise 65 bis 90°C, und unter Vakuum, im allgemeinen einem Vakuum von 50 bis 600 mbar, vorzugsweise 100 bis 500 mbar, und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 80 bis 95 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin, vorzugsweise 85 bis 93 Mol-%, umgesetzt sind, wobei der anwesende C₁ bis C₄-Alkohol bis auf eine Restmenge von 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 5 Gew.-%, bezogen auf Feststoffprodukt, abdestilliert wird,
- c) die den zweiten Rührkessel verlassende und in den dritten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im dritten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C, vorzugsweise 65 bis 90°C, und unter Vakuum, im allgemeinen einem Vakuum von 5 bis 100 mbar, vorzugsweise 10 bis 50 mbar, und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 93 bis 99 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin, vorzugsweise 95 bis 98 Mol-%, umgesetzt sind, wobei im wesentlichen der gesamte anwesende C₁ bis C₄-Alkohol abdestilliert wird, und daß man
- d) aus der den dritten Rührkessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
Die oben beschriebene Ausführungsform, bei der zunächst eine
im wesentlichen wasserfreie Mischung aus im wesentlichen
N-Alkylpolyhydroxyamin und als Katalysator fungierenden
Alkalimetallsalz von N-Alkylpolyhydroxyamin bereitet wird,
ist auch im Falle von drei Rührkesseln eine weitere
bevorzugte Verfahrensvariante.
Nachdem es das Ziel des erfindungsgemäßen Verfahrens ist,
auch schon im ersten Rührkessel eine möglichst niedrige
Temperatur zu halten und ständig eine einphasige flüssige
Reaktionsmischung (eine homogene Phase oder klare Lösung)
vorliegen zu haben (das heißt, daß noch nicht umgesetztes
N-Alkylpolyhydroxyamin vollständig gelöst vorliegt), kann es
unter Umständen erforderlich sein, zusätzlich zu dem durch
die Amidierungsreaktion freigesetzten Alkohol weiteren
Alkohol (Methanol) als Lösungsmittel einzubringen. Diese
Menge an zusätzlichem Alkohol, den man dem ersten und häufig
auch noch dem zweiten Rührkessel zuführt, liegt insgesamt im
allgemeinen bei 0,5 bis 20 mol, vorzugsweise bei 1 bis
10 mol, pro mol des dem ersten Kessel zugeführten
N-Alkylpolyhydroxyamins.
Die beschriebene Mischung aus N-Alkylpolyhydroxyamin und
einem Alkalimetallsalz davon in katalytischer Menge wird
vorzugsweise in Form einer fließenden Schmelze bei circa
125 bis 135°C dem ersten Rührkessel zugeführt. Die
Bereitung der Mischung im einzelnen wird bevorzugt in der
Weise durchgeführt, daß man das N-Alkylpolyhydroxyamin und
die Alkalimetallverbindung jeweils in Form einer 10 bis
60gew.%igen, vorzugsweise 15 bis 50gew.%igen, wäßrigen
Lösung einsetzt (das N-Alkylpolyhydroxyamin fällt aufgrund
seiner Herstellungsart im allgemeinen in Form der genannten
Lösungen an), die beiden Lösungen zusammenmischt,
vorzugsweise bei Raumtemperatur, und die wäßrige Mischung
(Gesamtlösung) durch Entfernen des Wassers trocknet. Das
Lösungsmittel Wasser wird bevorzugt so weit entfernt, daß nur
noch höchstens 0,5 Gew.-% Wasser vorliegen, vorzugsweise
höchstens 0,2 bis 0,3 Gew.-%, bezogen auf die trockene
(entwässerte) Mischung. Die Entwässerung wird vorzugsweise
dadurch erreicht, daß aus der genannten wäßrigen
Gesamtlösung bei circa 90 bis 135°C das Wasser unter Vakuum
abdestilliert wird. Die Entwässerung kann mit Hilfe üblicher
Dünnschichtverdampfer, Fallfilmverdampfer oder
Strippapparaturen durchgeführt werden. Es wird davon
ausgegangen, daß die nach der Wasserentfernung erhaltene
Mischung im wesentlichen aus dem eingesetzten
N-Alkylpolyhydroxyamin als Hauptbestandteil und gebildeten
Alkalimetallsalz von N-Alkylpolyhydroxyamin besteht, wobei
auch noch weitere basische (alkalische) und ebenfalls als
Katalysator wirkende Alkalimetallverbindungen wie nicht
umgesetzte Alkalimetallausgangsverbindung und/oder
Modifikationen davon, zum Beispiel Alkalimetalloxid,
vorliegen können. Dieses Produkt (Mischung) ist bei
Raumtemperatur fest, bei 115 bis 135°C eine mehr oder
weniger flüssige Schmelze und enthält im allgemeinen nur
noch die obengenannte Restwassermenge von höchstens
0,5 Gew.-%, vorzugsweise höchstens 0,2 bis 0,3 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht des Produktes.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn man im ersten
oder zweiten Rührkessel oder in beiden, vorzugsweise nur im
zweiten, ein viskositätssenkendes Mittel einbringt. Solche
Mittel sind vorzugsweise Ethylenglykol, Propylenglykol oder
C₈ bis C₁₈-Fettalkohole oder Oxethylate davon mit 1 bis
5 Ethylenoxid-Einheiten, wobei Ethylenoxid, Propylenoxid
oder eine Mischung davon bevorzugt ist. Die Menge kann in
weiten Grenzen variieren. Sie beträgt im allgemeinen 1 bis
50 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 30 Gew.-%, bezogen auf
Feststoffprodukt.
Die Einleitung der erfindungsgemäßen kontinuierlichen
Umsetzung, das heißt die Bereitung einer einphasigen
flüssigen Startmischung im ersten Rührkessel, kann auf
verschiedene Art und Weise erfolgen. So kann man den
Fettsäureester vorlegen, auf Reaktionstemperatur erhitzen
und in den erhitzten Ester die Alkalimetallverbindung und
das N-Alkylpolyhydroxyamin und gegebenenfalls Methanol
einbringen, worauf die Mischung so lange bei
Reaktionstemperatur gehalten wird (ohne Entfernung des
Lösungsmittels), bis man die angestrebte einphasige flüssige
Reaktionsmischung erhält. Die genannten Komponenten können
auch in einer anderen Reihenfolge in den ersten Kessel
gebracht werden. Man kann gegebenenfalls auch alle genannten
Komponenten im ersten Rührkessel vorlegen und auf
Reaktionstemperatur halten, bis die anfangs disperse
Reaktionsmischung das angestrebte Aussehen hat.
Die erfindungsgemäße Umsetzung wird bei Atmosphärendruck
oder dem im Rührkessel sich einstellenden Druck
durchgeführt, abgesehen von dem zur schnelleren Austragung
des Alkohols aus dem Reaktionsgemisch beschriebenen Vakuum.
Wie bereits erwähnt, wird in jedem nachfolgenden Rührkessel
auf eine im Vergleich zum vorangehenden Kessel höhere
Polyhydroxyfettsäureamid-Menge umgesetzt. Es ist auch
bevorzugt, in jedem nachfolgenden Rührkessel bei einer im
Vergleich zum vorangehenden Kessel höchstens gleichen (also
nicht höheren) und vorzugsweise etwas niedrigeren Temperatur
(zweckmäßigerweise 1 bis 5°C) umzusetzen. Das im letzten
Rührkessel homogene flüssige und bei Raumtemperatur feste
Produkt besteht im wesentlichen aus Polyhydroxyfettsäureamid,
nicht umgesetztem N-Alkylpolyhydroxyamin und der
gegebenenfalls eingesetzten viskositätssenkenden
Flüssigkeit. In der Regel wird man das erhaltene Produkt in
zusätzlicher Flüssigkeit (Lösungsmittel) und/oder Wasser
aufnehmen, womit nicht nur eine rasche Abkühlung, sondern
auch ein bei Raumtemperatur gut fließendes und damit gut
handhabbares Produkt erhalten wird. Das
Polyhydroxyfettsäureamid kann auch in die Form von Schuppen,
Körnern, Granulat oder Pulver gebracht werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist eine Reihe von
Vorteilen auf. Das lineare Polyhydroxyfettsäureamid wird in
nahezu quantitativer Ausbeute erhalten. Es enthält nur sehr
wenig störende Nebenprodukte wie cyclische
Polyhydroxyverbindungen. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es also möglich, Polyhydroxyfettsäureamid in hoher
Ausbeute (Raum-Zeit-Ausbeute) und in hoher Reinheit
herzustellen. Das lineare Fettsäureamid (Schmelze) ist
leicht gelb gefärbt, hat also auch die erwünschte gute
Farbe. Das erfindungsgemäße Verfahren ist kontinuierlich und
kann in apparativ einfachen Rührkesseln durchgeführt werden.
Daraus resultiert ein weiterer wesentlicher Vorteil, nämlich
der, daß die Umsetzung im Hinblick auf Automatisierung,
Steuerung und Einhaltung konstanter Reaktionsbedingungen,
was für eine gleichmäßige Produktqualität klarerweise von
großer Bedeutung ist, optimal durchgeführt werden kann. Ein
anderer wesentlicher Vorteil liegt darin, daß in der
stationären Phase der Umsetzung oft schon der bei der
Umsetzung entstehende Alkohol als Lösungsmittel ausreicht
und stets vollständige Homogenität vorliegt. Dies
gewährleistet eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit und
gleichzeitig den hohen Umsetzungsgrad und die hohe Reinheit
des Produktes. Das klare homogene Reaktionsgemisch erlaubt
von Anfang an relativ niedrige Reaktionstemperaturen, was
sich wiederum günstig für die Reinheit des
Polyhydroxyfettsäureamids auswirkt.
Im folgenden sei zu den beim erfindungsgemäßen Verfahren
einzusetzenden basischen Verbindungen sowie zum
N-Alkylpolyhydroxyamin und zum Fettsäurealkylester noch
folgendes gesagt: Die basischen Verbindungen sind
vorzugsweise Alkalimetallverbindungen in Form von
Alkalimetallalkoxiden und/oder Alkalimetallhydroxiden. Die
Alkalimetallalkoxide sind vorzugsweise
C₁ bis C₄-Alkalimetallalkoxide, wobei die C₁ bis C₃-Alkoxide
bevorzugt sind. Besonders bevorzugt ist das
Alkalimetallmethylat. Das Alkalimetall ist vorzugsweise
Natrium oder Kalium. Die Alkalimetallhydroxide sind
vorzugsweise Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid.
Die Ausgangsverbindungen N-Alkylpolyhydroxyamin und
Fettsäurealkylester sind ebenfalls bekannte Verbindungen und
im Handel erhältlich. Sie sind ferner in der eingangs
genannten Druckschrift WO 92/06073 ausführlich beschrieben,
die hier miteinbezogen wird. Die N-Alkylpolyhydroxyamine
können Alkylreste und Polyhydroxyreste verschiedenster Art
enthalten. Was den Polyhydroxyanteil betrifft, stammt dieser
vorzugsweise von Polyhydroxyverbindungen aus der Gruppe der
reduzierenden Zucker oder reduzierenden Zuckerderivate.
Bevorzugte reduzierende Zuckerverbindungen sind die
Monosaccharide, vorzugsweise Pentosen und Hexosen, und die
Oligosaccharide, vorzugsweise Disaccharide und
Trisaccharide. Beispiele für Monosaccharide sind Fructose,
Glucose, Galaktose, Mannose, Sorbose und Talose als Hexosen
und Arabinose, Ribose und Xylose als Pentosen. Von den
Monosacchariden sind die Hexosen bevorzugt. Beispiele für
Oligosaccharide (Polysaccharide) sind Lactose, Maltose,
Maltotriose und dergleichen. Von den Oligosacchariden sind
die Disaccharide bevorzugt. Besonders bevorzugte
Polyhydroxyverbindungen sind die (reduzierenden) Hexosen,
insbesondere die Glucose. Der Alkylrest im
N-Monoalkylpolyhydroxyamin kann auch ein Hydroxyalkylrest,
zum Beispiel -CH₂CH₂OH, sein. Er ist vorzugsweise ein
C₁ bis C₄-Alkyl, zum Beispiel Methyl, Ethyl, Propyl oder
Isopropyl. Bevorzugte N-Alkylpolyhydroxyamine sind also die
N-C₁ bis C₃-Glycamine, vorzugsweise von Fructose, Glucose,
Galaktose, Mannose, Sorbose oder Talose oder von deren
Gemischen. Besonders bevorzugte N-Alkylpolyhydroxyamine sind
die N-C₁ bis C₃-Glucamine, wobei das N-Methylglucamin ganz
besonders bevorzugt ist.
Die Fettsäurealkylester sind vorzugsweise
Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester, wobei Methyl, Ethyl, Propyl
oder Isopropyl bevorzugt sind. Die Fettsäuremethylester sind
besonders bevorzugt. Der Fettsäurerest (die Acylgruppe) hat
im allgemeinen 6 bis 24 C-Atome, vorzugsweise 8 bis
18 C-Atome. Er kann gesättigt oder ungesättigt (vorzugsweise
ein- bis dreifach ungesättigt) sein. Als Beispiele seien die
Acylreste von Capryl-, Caprin-, Laurin-, Palmitin-, Stearin-
und Ölsäure genannt sowie Cocosacyl, Talgacyl, vorzugsweise
gehärtetes Talgacyl, und dergleichen. Der Fettsäurerest
stellt häufig eine Mischung von zwei oder mehreren
Acylgruppen dar, zum Beispiel C₁₂ und C₁₄-Acyl (C12/14),
C₁₆ und C₁₈-Acyl (C16/18) oder C₁₂ bis C₁₈-Acyl.
Die Erfindung wird nun an Beispielen noch näher erläutert.
Diese Beispiele wurden in zwei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln durchgeführt. Die nachstehend benützte Abkürzung
"MG" bedeutet Molekulargewicht.
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylglucamin (MG = 195)
1,00 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
0,05 mol Natriummethylat (MG = 54) in Form einer 30gew.%igen methanolischen Lösung
1,00 mol N-Methylglucamin (MG = 195)
1,00 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
0,05 mol Natriummethylat (MG = 54) in Form einer 30gew.%igen methanolischen Lösung
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
0,50 mol Propylenglykol (MG = 76), das sind 10 Gew.-% (bezogen auf Feststoffprodukt)
0,50 mol Propylenglykol (MG = 76), das sind 10 Gew.-% (bezogen auf Feststoffprodukt)
Durchführung:
Um die kontinuierliche Herstellung von N-Methylglucamid zu starten, werden zunächst im ersten Rührkessel 3 mol C12/14-Fettsäuremethylester vorgelegt und auf etwa 95°C erhitzt. In den erhitzten Ester werden 3 mol fließendes, das heißt auf etwa 130°C erhitztes N-Methylglucamin und anschließend 0,15 mol Natriummethylat in Form einer 30gew.%igen methanolischen Lösung eingebracht. Die Mischung wird auf etwa 95°C und dem sich einstellenden Druck gehalten, bis eine einphasige flüssige (klare homogene) Reaktionsmischung erhalten wird. Sobald im ersten Rührkessel diese Mischung vorliegt, beginnt die kontinuierliche Arbeitsweise, das heißt dem ersten Kessel werden kontinuierlich und gleichzeitig pro Stunde die oben unter "Produktzufuhr zum ersten Kessel" angegebenen Produkte unter Aufrechterhaltung der genannten Temperatur von etwa 95°C zugeführt. Die den ersten Kessel verlassende und in den zweiten Kessel eintretende klare homogene Reaktionsmischung (die beiden Kessel der Kaskade sind gefüllt und im stationären Zustand) weist einen Umsatz von 82,2 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin. Die mittlere Verweilzeit im ersten Kessel beträgt 1,9 Stunden. Im zweiten Rührkessel wird die Reaktionsmischung bei 90°C und einem Vakuum von 22 mbar gehalten, wobei das Methanol abdestilliert wird. Dem zweiten Kessel wird kontinuierlich pro Stunde die oben angegebene Propylenglykolmenge zur Senkung der Viskosität der Reaktionsmischung im zweiten Kessel zudosiert. Die mittlere Verweilzeit im zweiten Kessel, in dem die Amidierungsreaktion weitergeht, beträgt 2,1 Stunden. Das den zweiten Kessel verlassende klare Produkt weist einen Umsatz von 94,5 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin.
Um die kontinuierliche Herstellung von N-Methylglucamid zu starten, werden zunächst im ersten Rührkessel 3 mol C12/14-Fettsäuremethylester vorgelegt und auf etwa 95°C erhitzt. In den erhitzten Ester werden 3 mol fließendes, das heißt auf etwa 130°C erhitztes N-Methylglucamin und anschließend 0,15 mol Natriummethylat in Form einer 30gew.%igen methanolischen Lösung eingebracht. Die Mischung wird auf etwa 95°C und dem sich einstellenden Druck gehalten, bis eine einphasige flüssige (klare homogene) Reaktionsmischung erhalten wird. Sobald im ersten Rührkessel diese Mischung vorliegt, beginnt die kontinuierliche Arbeitsweise, das heißt dem ersten Kessel werden kontinuierlich und gleichzeitig pro Stunde die oben unter "Produktzufuhr zum ersten Kessel" angegebenen Produkte unter Aufrechterhaltung der genannten Temperatur von etwa 95°C zugeführt. Die den ersten Kessel verlassende und in den zweiten Kessel eintretende klare homogene Reaktionsmischung (die beiden Kessel der Kaskade sind gefüllt und im stationären Zustand) weist einen Umsatz von 82,2 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin. Die mittlere Verweilzeit im ersten Kessel beträgt 1,9 Stunden. Im zweiten Rührkessel wird die Reaktionsmischung bei 90°C und einem Vakuum von 22 mbar gehalten, wobei das Methanol abdestilliert wird. Dem zweiten Kessel wird kontinuierlich pro Stunde die oben angegebene Propylenglykolmenge zur Senkung der Viskosität der Reaktionsmischung im zweiten Kessel zudosiert. Die mittlere Verweilzeit im zweiten Kessel, in dem die Amidierungsreaktion weitergeht, beträgt 2,1 Stunden. Das den zweiten Kessel verlassende klare Produkt weist einen Umsatz von 94,5 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin.
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylglucamin
1,10 mol Laurinsäuremethylester (MG = 214)
0,05 mol Natriummethylat wie in Beispiel 1
10,00 mol Methanol (MG = 32)
1,00 mol N-Methylglucamin
1,10 mol Laurinsäuremethylester (MG = 214)
0,05 mol Natriummethylat wie in Beispiel 1
10,00 mol Methanol (MG = 32)
Produktzufuhr zum zweiten Kessel: keine
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylglucamin enthaltend 0,07 mol Katalysator
1,06 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
2,00 mol Methanol
1,00 mol N-Methylglucamin enthaltend 0,07 mol Katalysator
1,06 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
2,00 mol Methanol
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
0,50 mol Propylenglykol (10 Gew.-%).
0,50 mol Propylenglykol (10 Gew.-%).
Die Mischung von N-Methylglucamin und 0,07 mol Katalysator
wurde in der Weise bereitet, daß 1 mol N-Methylglucamin und
0,07 mol NaOH jeweils in Form einer 35gew.%igen wäßrigen
Lösung vermischt wurden und die Gesamtlösung mit Hilfe eines
Dünnschichtverdampfers bei bis zu 130°C und einem Vakuum
von 50 mbar bis auf 0,3 Gew.-% Restwasser entwässert wurde.
Die Mischung wird dem ersten Kessel als Schmelze (circa
130°C) zugeführt.
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylglucamin
1,10 mol Stearinsäuremethylester (MG = 298)
0,03 mol Natriummethylat wie in Beispiel 1
1,00 mol N-Methylglucamin
1,10 mol Stearinsäuremethylester (MG = 298)
0,03 mol Natriummethylat wie in Beispiel 1
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
1,1 mol Propylenglykol (20 Gew.-%)
1,1 mol Propylenglykol (20 Gew.-%)
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylfructamin
1,30 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
0,15 mol Natriummethylat wie in Beispiel 1
20,00 mol Methanol
1,00 mol N-Methylfructamin
1,30 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
0,15 mol Natriummethylat wie in Beispiel 1
20,00 mol Methanol
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
0,50 mol Propylenglykol (10 Gew.-%)
0,50 mol Propylenglykol (10 Gew.-%)
Die Durchführung der Beispiele 2 bis 5 erfolgte analog
Beispiel 1.
Diese Beispiele wurden in drei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln durchgeführt. Die nachstehend benützte Abkürzung
MG bedeutet auch hier Molekulargewicht.
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylglucamin
1,06 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
0,07 mol Natriummethylat in Form einer 30gew.%igen methanolischen Lösung
2,00 mol Methanol
1,00 mol N-Methylglucamin
1,06 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
0,07 mol Natriummethylat in Form einer 30gew.%igen methanolischen Lösung
2,00 mol Methanol
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
0,50 mol Propylenglykol (10 Gew.-%)
0,50 mol Propylenglykol (10 Gew.-%)
Durchführung:
Um die kontinuierliche Herstellung von N-Methylglucamid zu starten, wird zunächst wie in Beispiel 1 vorgegangen, wobei eine Temperatur von 87°C eingestellt und gehalten wird. Sobald im ersten Rührkessel die beschriebene Reaktionsmischung vorliegt, beginnt die kontinuierliche Arbeitsweise, das heißt dem ersten Kessel werden kontinuierlich und gleichzeitig pro Stunde die oben unter "Produktzufuhr zum ersten Kessel" angegebenen Produkte unter Aufrechterhaltung der genannten Temperatur von etwa 87°C zugeführt. Die den ersten Kessel verlassende und in den zweiten Kessel eintretende klare homogene Reaktionsmischung (die drei Kessel der Kaskade sind gefüllt und im stationären Zustand) weist einen Umsatz von 77,4 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin. Die mittlere Verweilzeit im ersten Kessel beträgt 1,6 Stunden. Im zweiten Rührkessel wird die Reaktionsmischung bei 80°C und einem Vakuum von 165 mbar gehalten, wobei das Methanol abdestilliert wird bis auf einen Restgehalt von 0,95 Gew.-%, bezogen auf Feststoffprodukt. Dem zweiten Kessel wird kontinuierlich pro Stunde die oben angegebene Propylenglykolmenge zur Senkung der Viskosität der Reaktionsmischung im zweiten Kessel zudosiert. Die mittlere Verweilzeit im zweiten Kessel, in dem die Amidierungsreaktion weitergeht, beträgt 1,9 Stunden. Die den zweiten Kessel verlassende und in den dritten Kessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung weist einen Umsatz von 93,0 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin. Im dritten Rührkessel wird die Reaktionsmischung bei 80°C und einem Vakuum von 26 mbar gehalten, wobei Methanol weiter abdestilliert wird. Die mittlere Verweilzeit im dritten Rührkessel, in dem die Amidierungsreaktion noch weitergeführt wird, beträgt 2 Stunden. Das den dritten Kessel verlassende klare Produkt weist einen Umsatz von 98 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin.
Um die kontinuierliche Herstellung von N-Methylglucamid zu starten, wird zunächst wie in Beispiel 1 vorgegangen, wobei eine Temperatur von 87°C eingestellt und gehalten wird. Sobald im ersten Rührkessel die beschriebene Reaktionsmischung vorliegt, beginnt die kontinuierliche Arbeitsweise, das heißt dem ersten Kessel werden kontinuierlich und gleichzeitig pro Stunde die oben unter "Produktzufuhr zum ersten Kessel" angegebenen Produkte unter Aufrechterhaltung der genannten Temperatur von etwa 87°C zugeführt. Die den ersten Kessel verlassende und in den zweiten Kessel eintretende klare homogene Reaktionsmischung (die drei Kessel der Kaskade sind gefüllt und im stationären Zustand) weist einen Umsatz von 77,4 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin. Die mittlere Verweilzeit im ersten Kessel beträgt 1,6 Stunden. Im zweiten Rührkessel wird die Reaktionsmischung bei 80°C und einem Vakuum von 165 mbar gehalten, wobei das Methanol abdestilliert wird bis auf einen Restgehalt von 0,95 Gew.-%, bezogen auf Feststoffprodukt. Dem zweiten Kessel wird kontinuierlich pro Stunde die oben angegebene Propylenglykolmenge zur Senkung der Viskosität der Reaktionsmischung im zweiten Kessel zudosiert. Die mittlere Verweilzeit im zweiten Kessel, in dem die Amidierungsreaktion weitergeht, beträgt 1,9 Stunden. Die den zweiten Kessel verlassende und in den dritten Kessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung weist einen Umsatz von 93,0 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin. Im dritten Rührkessel wird die Reaktionsmischung bei 80°C und einem Vakuum von 26 mbar gehalten, wobei Methanol weiter abdestilliert wird. Die mittlere Verweilzeit im dritten Rührkessel, in dem die Amidierungsreaktion noch weitergeführt wird, beträgt 2 Stunden. Das den dritten Kessel verlassende klare Produkt weist einen Umsatz von 98 Mol-% auf, bezogen auf N-Methylglucamin.
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,00 mol N-Methylglucamin
1,00 mol Stearinsäuremethylester (MG = 298)
0,03 mol Natriummethylat wie in Beispiel 6
1,00 mol N-Methylglucamin
1,00 mol Stearinsäuremethylester (MG = 298)
0,03 mol Natriummethylat wie in Beispiel 6
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
1,2 mol Propylenglykol (20 Gew.-%)
1,2 mol Propylenglykol (20 Gew.-%)
Produktzufuhr zum ersten Kessel:
1,0 mol N-Methylglucamin enthaltend 0,15 mol Katalysator
1,3 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
20,0 mol Methanol
1,0 mol N-Methylglucamin enthaltend 0,15 mol Katalysator
1,3 mol C12/14-Fettsäuremethylester (MG = 220)
20,0 mol Methanol
Produktzufuhr zum zweiten Kessel:
0,5 mol Propylenglykol (10 Gew.-%)
0,5 mol Propylenglykol (10 Gew.-%)
Die Mischung von N-Methylglucamin und 0,15 mol Katalysator
wurde in der Weise bereitet, daß 1 mol N-Methylglucamin und
0,15 mol NaOH jeweils in fester Form vermischt und die
Mischung aufgeschmolzen wurde. Sie wird so dem ersten Kessel
zugeführt.
Die Durchführung der Beispiele 7 und 8 erfolgte analog
Beispiel 6, wobei in Beispiel 7 im zweiten Rührkessel das
Methanol bis auf einen Restgehalt von 1,4 Gew.-%, bezogen
auf Feststoffprodukt, abdestilliert wurde und in Beispiel 8
bis auf 20 Gew.-%, bezogen auf Feststoffprodukt (das ist der
Feststoffanteil in der Reaktionsmischung).
Der erreichte Umsetzungsgrad vom eingesetzten
N-Alkylpolyhydroxyamin ist in allen Beispielen sehr hoch.
Das erhaltene lineare Polyhydroxyfettsäureamid ist sehr rein.
Der Gehalt an cyclischen Verbindungen liegt im Bereich von
kleiner 200 ppm bis höchstens 1000 ppm (die Bestimmung
erfolgte durch quantitative Dünnschichtchromatographie). Das
Polyhydroxyfettsäureamid enthält auch nur sehr wenig
Rest-Methanol, da der Alkohol im zweiten Kessel (im Falle von
zwei Rührkesseln) oder im dritten Kessel (im Falle von drei
Rührkesseln) möglichst vollständig destillativ entfernt wird.
In der nachstehenden Tabelle ist der Umsetzungsgrad in
Prozent, bezogen auf eingesetztes N-Alkylpolyhydroxyamin, der
in den Beispielen 1 bis 8 erhalten wurde, zusammengefaßt. Die
Tabelle enthält auch die Durchführungsmerkmale der Beispiele 2
bis 5 sowie 7 und 8 und der Vollständigheit halber auch jene
der im einzelnen beschriebenen Beispiele 1 und 6. In der
Tabelle werden die folgenden Abkürzungen verwendet:
"VZ" für Verweilzeit in Stunden
"UG" für den genannten Umsetzungsgrad.
"VZ" für Verweilzeit in Stunden
"UG" für den genannten Umsetzungsgrad.
Claims (10)
1. Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von
Polyhydroxyfettsäureamid durch Umsetzung von
N-Alkylpolyhydroxyamin und Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester
in Gegenwart basischer Katalysatoren, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Umsetzung in mindestens zwei
kaskadenförmig angeordneten Rührkesseln kontinuierlich
durchführt und dabei so vorgeht, daß man
- a) im ersten Rührkessel eine Temperatur von 60 bis 120°C und eine solche Verweilzeit einhält, daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die in den zweiten und in den weiteren Rührkesseln eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung jeweils bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und einer solchen Verweilzeit hält, daß in jedem Kessel ein jeweils höherer Umsatz von N-Alkylpolyhydroxyamin zu Polyhydroxyfettsäureamid erhalten wird, wobei man im zweiten Rührkessel und in den weiteren Rührkesseln anwesenden C₁ bis C₄-Alkohol unter Vakuum abdestilliert, und daß man
- c) aus der den letzten Rührkessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Umsetzung in zwei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln durchführt und dabei so vorgeht, daß man
- a) dem ersten Rührkessel kontinuierlich und gleichzeitig das N-Alkylpolyhydroxyamin, den Fettsäure-C₁ bis C₄- alkylester in einer Menge von 1 bis 1,5 mol pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin und ein Alkalimetallalkoxid oder ein Alkalimetallhydroxid oder eine Mischung davon als basischen Katalysator in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin und in Form einer 5 bis 50gew.%igen methanolischen Lösung zuführt, und im Kessel eine Temperatur von 60 bis 120°C und eine solche Verweilzeit einhält, daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die den ersten Rührkessel verlassende und in den zweiten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im zweiten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und unter Vakuum und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 80 bis 98 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin umgesetzt sind, wobei im wesentlichen der gesamte anwesende C₁ bis C₄-Alkohol abdestilliert wird, und daß man
- c) aus der den zweiten Reaktionskessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Umsetzung in zwei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln durchführt und dabei so vorgeht, daß man
- a₁) zunächst das N-Alkylpolyhydroxyamin mit einem Alkalimetallalkoxid oder einem Alkalimetallhydroxid oder mit einer Mischung davon in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin umsetzt zur Bereitung einer im wesentlichen wasserfreien Mischung bestehend im wesentlichen aus N-Alkylpolyhydroxyamin und Katalysator und
- a₂) dem ersten Rührkessel kontinuierlich und gleichzeitig die im Schritt a₁) bereitete Mischung und den Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester in einer Menge von 1 bis 1,5 mol pro mol des im Schritt a₁) eingesetzten N-Alkylpolyhydroxyamins zuführt und im Kessel eine Temperatur von 60 bis 120°C und eine solche Verweilzeit einhält, daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die den ersten Rührkessel verlassende und in den zweiten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im zweiten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und unter Vakuum und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 80 bis 98 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin umgesetzt sind, wobei im wesentlichen der gesamte anwesende C₁ bis C₄-Alkohol abdestilliert wird, und daß man
- c) aus der den zweiten Rührkessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Umsetzung in drei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln durchführt und dabei so vorgeht, daß man
- a) dem ersten Rührkessel kontinuierlich und gleichzeitig das N-Alkylpolyhydroxyamin, den Fettsäure-C₁ bis C₄- alkylester in einer Menge von 1 bis 1,5 mol pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin, und ein Alkalimetallalkoxid oder ein Alkalimetallhydroxid oder eine Mischung davon als basischen Katalysator in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin und in Form einer 5 bis 50gew.%igen methanolischen Lösung zuführt, und im Kessel eine Temperatur von 60 bis 120°C und eine solche Verweilzeit einhält, daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die den ersten Rührkessel verlassende und in den zweiten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im zweiten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und unter Vakuum und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 80 bis 95 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin umgesetzt sind, wobei der anwesende C₁ bis C₄-Alkohol bis auf eine Restmenge von 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf Feststoffprodukt, abdestilliert wird,
- c) die den zweiten Rührkessel verlassende und in den dritten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im dritten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und unter Vakuum und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 93 bis 99 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin umgesetzt sind, wobei im wesentlichen der gesamte anwesende C₁ bis C₄-Alkohol abdestilliert wird, und daß man
- d) aus der den dritten Rührkessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Umsetzung in drei kaskadenförmig angeordneten
Rührkesseln durchführt und dabei so vorgeht, daß man
- a₁) zunächst das N-Alkylpolyhydroxyamin mit einem Alkalimetallalkoxid oder einem Alkalimetallhydroxid oder mit einer Mischung davon in einer Menge von 0,01 bis 0,15 mol pro mol N-Alkylpolyhydroxyamin umsetzt zur Bereitung einer im wesentlichen wasserfreien Mischung bestehend im wesentlichen aus N-Alkylpolyhydroxyamin und Katalysator und
- a₂) dem ersten Rührkessel kontinuierlich und gleichzeitig die im Schritt a₁) bereitete Mischung und den Fettsäure-C₁ bis C₄-alkylester in einer Menge von 1 Bis 1,5 mol pro mol des im Schritt a₁) eingesetzten N-Alkylpolyhydroxyamins zuführt und im Kessel eine Temperatur von 60 bis 120°C und eine solche Verweilzeit einhält, daß eine einphasige flüssige Reaktionsmischung erhalten wird,
- b) die den ersten Rührkessel verlassende und in den zweiten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im zweiten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und unter Vakuum und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 80 bis 95 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin umgesetzt sind, wobei anwesender C₁ bis C₄-Alkohol bis auf eine Restmenge von 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf Feststoffprodukt, abdestilliert wird,
- c) die den zweiten. Rührkessel verlassende und in den dritten Rührkessel eintretende einphasige flüssige Reaktionsmischung im dritten Rührkessel bei einer Temperatur von 60 bis 100°C und unter Vakuum und bei einer solchen Verweilzeit hält, daß 93 bis 99 Mol-% vom N-Alkylpolyhydroxyamin umgesetzt sind, wobei im wesentlichen der gesamte anwesende C₁ bis C₄-Alkohol abdestilliert wird, und daß man
- d) aus der den dritten Rührkessel verlassenden Reaktionsmischung das Polyhydroxyfettsäureamid gewinnt.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß man dem ersten Rührkessel Methanol zuführt in einer
Menge von 0,5 bis 20 mol pro mol des dem ersten
Rührkessel zugeführten N-Alkylpolyhydroxyamins.
7. Verfahren nach Anspruch 3 und 5, dadurch gekennzeichnet,
daß man die im Schritt a₁) bereitete Mischung in Form
einer fließenden Schmelze dem ersten Rührkessel zuführt.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man dem zweiten
Rührkessel ein viskositätssenkendes Mittel zuführt
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenglykol,
Propylenglykol oder C₈ bis C₁₈-Fettalkoholen oder
Oxethylaten davon mit 1 bis 5 Ethylenoxid-Einheiten in
einer Menge von 1 bis 50 Gew.-%, bezogen auf
Feststoffprodukt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man dem zweiten
Rührkessel Ethylenglykol, Propylenglykol oder eine
Mischung davon als viskositätssenkendes Mittel zuführt
in einer Menge von 1 bis 50 Gew.-%, bezogen auf
Feststoffprodukt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß man als
N-Alkylpolyhydroxyamin N-Methylglucamin, als
Fettsäurealkylester Fettsäuremethylester, als
Alkalimetallalkoxid Kalium- oder Natriummethylat und als
Alkalimetallhydroxid Kalium- oder Natriumhydroxid
einsetzt.
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ULLMANN: Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Aufl. Bd. 4, S. 167-180 * |
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