DE4318494C1 - Preßpaßverbindungselement, insbesondere Radbolzen - Google Patents
Preßpaßverbindungselement, insbesondere RadbolzenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein unter Anwendung einer
Axialkraft in eine Bohrung einpreßbares Preßpaßverbindungs
element, insbesondere Radbolzen, mit einem Schaft und einem
einen demgegenüber größeren Durchmesser aufweisenden
Anschlag in Form eines Kopfes, eines Mittelbundes o. dgl.,
wobei der Schaft auf der dem Anschlag zugekehrten Seite
einen durch Kaltumformung hergestellten Preßpaßabschnitt
aus einem mehrgängigen Wendelprofil, der gegenüber der
zugehörigen Bohrung Übermaß hat, und auf der dem Anschlag
abgekehrten Seite vorzugsweise einen Abschnitt mit Befesti
gungsgewinde aufweist. Das Preßpaßverbindungselement wird
durch eine reine Axialkraft in eine Bohrung des Teils
eingepreßt, in welchem es Anwendung finden soll. Das
Preßpaßverbindungselement wird nicht etwa eingeschraubt.
Die Erfindung bezieht sich auch nicht auf sogenannte
Paßdehnschrauben, die einen Dehnabschnitt aufweisen, der
Untermaß gegenüber der zugehörigen Bohrung im Werkstück
aufweist. Auf eine Dehnfunktion kommt es im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung nicht zwingend an, jedoch
auf eine Paßfunktion unter Zentrierung und Klemmung.
Ein Preßpaßverbindungselement der eingangs beschriebenen
Art ist aus der GB-PS 399 980 bekannt. Der Preßpaßabschnitt
wird von einem mehrgängigen Wendelprofil gebildet, welches
durch Kaltumformung hergestellt ist und Übermaß gegenüber
der zugehörigen Bohrung aufweist. Das Material des Preßpaß
verbindungeelementes wird weicher gewählt als das Material
des Teils mit der zugehörigen Bohrung, so daß der Einpreß
vorgang unter plastischer Verformung abläuft.
Preßpaßverbindungselemente sind weiterhin z. B. als Sechs
kant-Paßschrauben nach DIN 609 bekannt. In einer bevorzug
ten Anwendung werden sie in entsprechender Anpassung als
Radbolzen eingesetzt. Sie besitzen dann einen Kopf, der
häufig einseitig abgeschrägt ausgebildet ist und der einen
Anschlag beim Einpressen bildet. Der Anschlag beendet den
Einpreßvorgang. An den Kopf schließt sich in Einpreßrich
tung ein Schaft mit vergleichsweise kleinerem Außendurch
messer an, der auf der dem Kopf zugekehrten Seite einen
Preßpaßabschnitt aufweist. Der Preßpaßabschnitt ist als
geschliffene zylindrische Fläche ausgebildet. Der Preßpaß
abschnitt stellt die größte Verdickung innerhalb des
Schaftes dar, d. h. er besitzt den größten Außendurchmesser
im Bereich des Schaftes. Zwischen dem Kopf und dem Preßpaß
abschnitt ist ein Freistich vorgesehen. Es ist auch
möglich, an dieser Stelle einen Übergangsradius vorzusehen;
dies erfordert jedoch eine Anfasung der Bohrung des Teils,
in welches das Preßpaßverbindungselement eingepreßt werden
soll. Der Preßpaßabschnitt hat Übermaß gegenüber der
zugehörigen Bohrung. Insbesondere bei Radbolzen schließt
sich am Schaft in den Preßpaßabschnitt ein Abschnitt mit
Befestigungsgewinde an, wobei der Außendurchmesser des
Befestigungsgewindes kleiner als der Durchmesser des
Preßpaßabschnittes ist. Die zur Herstellung eines solchen
Radbolzens eingesetzten Preßrohlinge weisen im Bereich des
Schaftes einen gestuften Außendurchmesser auf. Im Bereich
des zu schleifenden Preßpaßabschnittes ist der größte
Durchmesser vorgesehen, während im Bereich des zu bildenden
Befestigungsgewindes ein kleinerer Durchmesser Anwendung
findet. Zwischen beiden Abschnitten ist ein kegelförmiger
Übergangsabschnitt vorgesehen.
Diese bekannten Preßpaßverbindungselemente weisen eine
Reihe von Nachteilen auf. Um die erforderlichen Toleranzen
im Bereich des Übermaßes einhalten zu können, muß der
Preßpaßabschnitt durch einen Schleifvorgang fertiggestellt
werden. Dieser Schleifvorgang ist einerseits aufwendig und
erfordert andererseits den Einsatz zusätzlichen Materials,
welches weggeschliffen wird. Im Übergangsbereich zwischen
dem Preßpaßabschnitt und dem Kopf ist ein Freistich
erforderlich, sofern die zugehörige Bohrung keine Anfasung
aufweist. Dieser Freistich wird üblicherweise durch einen
Drehvorgang hergestellt, der insbesondere in Verbindung mit
dem Schleifvorgang die Herstellung verteuert. Solche Preß
paßverbindungselemente weisen nicht nur ein vergleichsweise
hohes Gewicht auf, sondern erfordern auch ein höheres
Einsatzgewicht, als es dem Gewicht des fertigen Teils
entspricht. Bei der Herstellung müssen abgestufte Preßroh
linge eingesetzt werden, die einen zusätzlichen Bearbei
tungsschritt im Vergleich zu Rohlingen mit durchgehendem
Schaftdurchmesser erfordern. Beim axialen Einpressen des
Preßpaßverbindungselementes in die zugehörige Bohrung des
entsprechenden Werkstückes, insbesondere der Radnabe, ist
die Anwendung einer Fügehilfe erforderlich, die dafür
sorgt, daß das Preßpaßverbindungselement axial ausgerichtet
geführt wird, so daß die Achse der Bohrung und die Achse
des Radbolzens zentrisch zueinander verlaufen. Dennoch
besteht beim Einpressen die Gefahr einer Materialverdrän
gung, da der Preßpaßabschnitt gegenüber der Bohrung Übermaß
hat. Das Preßpaßverbindungselement besitzt keine Zentrier
hilfe, weil der kegelförmige Zwischenabschnitt des Preß
rohlings mit dem gestuften Schaft von dem in der Regel
aufgerollten oder aufgewalzten Befestigungsgewinde
überdeckt wird. Beim axialen Einpressen beobachtet man
zuweilen ein Festfressen während der Einpreßbewegung.
Solche Freßerscheinungen, die letztlich mit der Axialkraft
zwar überwunden werden können, führen jedoch dazu, daß
nicht nur das Preßpaßverbindungselement, sondern auch das
zugehörige Teil mit der Bohrung so dauerhaft geschädigt
sind, daß eine Wiederverwendbarkeit beider Partner nicht
gegeben ist.
Es sind weiterhin Preßpaßverbindungselemente bekannt, deren
Preßpaßabschnitt nicht aus einer zylindrischen geschliffe
nen Mantelfläche besteht, sondern bei denen der Preßpaßab
schnitt mit einer Rändelung, also mit vorstehenden Rippen
oder Leisten versehen ist, die axial ausgerichtet auf der
Oberfläche des Preßpaßabschnittes angeordnet sind. Die
axiale Ausrichtung der Rändelung, also parallel zur Achse
des Preßpaßverbindungselementes, ist zwingend erforderlich,
um jegliche Drehbewegung des Preßpaßverbindungselementes
beim axialen Einpressen in die Bohrung zu vermeiden. Neben
der aufwendigen Herstellung solcher Preßpaßverbindungsele
mente besteht ein Hauptnachteil darin, daß keine Wiederver
wendbarkeit gegeben ist. Die Rändelung furcht sich beim
axialen Einpressen in die Bohrung ein und verformt sich
dabei selbst plastisch. Damit weist die Rändelung an ihrem
Außendurchmesser nicht mehr die erforderliche Toleranz auf;
das Preßpaßverbindungselement ist damit nicht wiederver
wendbar. Aber auch die Bohrung des zugehörigen Teils wird
durch die Furchen plastisch verändert, so daß auch das
Partnerteil des Preßpaßverbindungselementes nicht wieder
verwendbar ist. Im Gegensatz dazu sind gattungsgemäße
Preßpaßverbindungselemente mit Preßpaßabschnitten aus einer
zylindrischen Mantelfläche wiederverwendbar. Dort ist auch
das die Bohrung tragende Teil wiederverwendbar, sofern beim
Einpressen keine Freßerscheinungen auftreten.
Darüberhinaus sind sogenannte Paß-Dehnschrauben bekannt.
Mit diesen beschäftigt sich die vorliegende Erfindung
nicht. Paß-Dehnschrauben, wie sie durch die DE-PS 35 21
755, die DE-OS 21 43 784 und auch die EP 0 144 503 B1
bekannt sind, weisen alle im Bereich des Dehnpaßabschnittes
Untermaß gegenüber der zugehörigen Bohrung auf. Darüber
hinaus dienen solche Verbindungselemente immer der Verbin
dung zweier Teile. Sie haben die Aufgabe, die beiden
Bohrungen der beiden Teile zueinander zu zentrieren. Der
Dehnpaßabschnitt ist in der Bohrung bei entsprechender
Axialbelastung frei beweglich. Eine Verdrehung der Dehn
paßschraube darf nicht behindert werden. Dehnpaßverbin
dungselemente werden entweder eingeschraubt oder einge
steckt und dann durch eine aufzuschraubende Mutter
gesichert. Die bekannten Dehnpaßverbindungselemente weisen
im Bereich des Dehnabschnittes entweder eine schlanke
Schaftausbildung oder ein Wendelprofil oder umlaufende
Wulste oder Rippen auf. Damit wird die erforderliche
Dehnfunktion im Bereich des Dehnpaßabschnittes erreicht.
Auch die Zentrierfunktion für die zwei miteinander zu
verbindenden Bauteile wird mit Hilfe des Dehnpaßabschnittes
erreicht, wobei freilich beim Fügen immer Spiel vorhanden
ist. Dehnpaßverbindungselemente unterscheiden sich damit
grundsätzlich von den gattungsgemäßen Preßpaßverbindungs
elementen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Preßpaßver
bindungselement der eingangs beschriebenen Art aufzuzeigen,
welches preiswerter als bisher herstellbar ist und Vorteile
bei der Handhabung bietet. Eine Wiederverwendbarkeit sollte
in der Regel gegeben sein.
Erfindungsgemäß wird dies bei dem Preßpaßverbindungselement
der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß der
Preßpaßabschnitt mit dem mehrgängigen, vorzugsweise
mindestens dreigängigen, Wendelprofil - bezogen auf den
Durchmesser der Bohrung - ein eine Materialverdrängung im
plastischen Bereich vermeidendes Übermaß aufweist, und daß
das Wendelprofil - bezogen auf die zylindrische Mantel
fläche der Bohrung - einen Flächentraganteil von mindestens
30% aufweist.
Die Erfindung geht damit von dem Gedanken aus, den Preßpaß
abschnitt mit einem solchen Wendelprofil zu versehen, also
mit einer gewindeähnlichen Gestaltung, jedenfalls was die
Steigung anbetrifft, daß keine plastische Verformung
stattfindet. Es dürfen keine umlaufenden Wulste oder Rippen
und auch keine axiale Rändelung angewendet werden, weil
beide Maßnahmen die Wiederverwendbarkeit beeinträchtigen.
Am besten ist es, wenn ein dreigängiges Wendelprofil
Anwendung findet. Die drei Einläufe des Wendelprofils sind
dann gleichabständig über den Umfang verteilt angeordnet
und beim Einführen des Preßpaßverbindungselementes in die
Bohrung des zugehörigen Teils wird durch diese drei
Einläufe eine Dreipunktanlage geschaffen, durch die das
Preßpaßverbindungselement mit seiner Achse senkrecht zu der
durch die drei Einläufe festgelegten Ebene ausgerichtet und
zentriert wird. Beim anschließenden axialen Einpressen
verläuft der Einpreßvorgang gezielt und kontrolliert, ohne
daß eine Materialverdrängung im plastischen Bereich
stattfindet. Bei Verwendung von mindestens dreigängigen
Wendelprofilen kann eine Fügehilfe beim Einpressen völlig
entfallen. Sofern jedoch ein zweigängiges Wendelprofil
Anwendung findet, ist die Anwendung einer Fügehilfe
sinnvoll.
Das mehrgängige Wendelprofil im Bereich des Preßpaßab
schnittes arbeitet nach einem anderen Wirkprinzip als die
geschliffene zylindrische Mantelfläche im Stand der
Technik: Die Bohrung wird nicht mehr insgesamt radial
aufgefedert, sondern das Einpressen des Wendelprofils
bewirkt ein partielles bzw. linienförmiges Auffedern im
elastischen Bereich. Die Bohrung wird radial linienförmig
entsprechend dem Wendelprofil elastisch deformiert. Dabei
tritt nach Beendigung des Einpreßvorganges eine Rückfede
rung des Materials der Bohrung im Zwischenraum zwischen den
Wendeln des Wendelprofils ein. Damit entsteht ein gewisser
Formschluß zwischen Preßpaßabschnitt und Bohrung in axialer
Richtung, der zusätzlich zum Reibschluß des Flächentrag
anteils wirksam ist.
Das Wendelprofil muß einen Flächentraganteil von mindestens
30% aufweisen. Dabei handelt es sich um die Fläche am
Außendurchmesser des Wendelprofils, die nach Beendigung des
Einpreßvorgangs Kontakt zu der Innenwandung der Bohrung
aufweist. Die prozentuale Angabe des Flächentraganteils
kann auf die zylindrische Mantelfläche der Bohrung bezogen
werden, wobei vorausgesetzt wird, daß die Bohrung und der
Preßpaßabschnitt in ihrer axialen Länge übereinstimmen.
Statt dessen wäre es auch möglich, den Flächentraganteil des
Preßpaßabschnittes auf eine fiktive Mantelfläche des Preß
paßabschnittes selbst zu beziehen. Ein Flächentraganteil
von 30% in Verbindung mit der Anwendung eines mehrgängigen
Wendelprofils reicht überraschenderweise aus, um ähnliche
Festhaltekräfte zu realisieren, wie sie bei Verwendung
geschliffener zylindrischer Preßpaßabschnitte auftreten.
Dies liegt vermutlich an dem zusätzlich erzielten Form
schluß im elastischen Bereich.
Weitere Vorteile des neuen Preßpaßverbindungselementes sind
insbesondere in der preiswerteren Herstellung zu sehen.
Durch die Kaltumformung des Wendelprofils entsteht gleich
sam automatisch und ohne zusätzlichen Arbeitsgang auf der
dem Anschlag zugekehrten Seite des Preßpaßabschnittes eine
umlaufende Vertiefung, die die Funktion eines Freistiches
im Stand der Technik übernimmt, so daß andererseits die
Bohrung des zugehörigen Werkstückes keine Anfasung
benötigt. Auf der anderen Seite des Preßpaßabschnittes,
also in Richtung auf das freie Ende des Schaftes, entsteht
bei dem Kaltumformen durch den Auslauf des Wendelprofils
eine Zentrierhilfe. Dies ist selbst dann der Fall, wenn ein
Preßrohling mit nicht-gestuftem Schaftdurchmesser Anwendung
findet. Durch die besondere Formgestaltung des Wendelpro
fils bei der Kaltumformung ist es ohne weiteres möglich,
das Wendelprofil so auszubilden, daß sein Außendurchmesser
jedenfalls einen größeren Durchmesser bekommt als der
Außendurchmesser eines Abschnittes mit Befestigungsgewinde.
Schließlich ist es weiterhin vorteilhaft, daß infolge des
vergleichsweise reduzierten Flächentraganteils auch eine
geringere Freßneigung beim Einpressen des Preßpaßverbin
dungselementes auftritt.
Vorzugsweise ist der Außendurchmesser des Wendelprofils
gegenüber dem Außendurchmesser des zylindrischen Preßpaßab
schnitts vergrößert. Im Stand der Technik wird der zylin
drische Preßpaßabschnitt, der durch einen Schleifvorgang
fertiggestellt ist, benutzt. Die geschliffene äußere
Mantelfläche des Preßpaßabschnittes macht somit 100% aus.
Sie besitzt ein entsprechendes Übermaß gegenüber der
Bohrung des zugehörigen Teils und kommt somit mit 100%
ihrer Außenfläche in eingepreßtem Zustand mit der inneren
Oberfläche der Bohrung in Kontakt. Das neue Preßpaßverbin
dungselement, bei welchem der Außendurchmesser des
Preßpaßabschnittes von dem Wendelprofil gebildet wird,
weist einen Flächentraganteil auf, der kleiner als 100%
ist, also etwa im Bereich zwischen 20 und allenfalls 50%
liegen kann. Insbesondere liegt der Flächentraganteil
zwischen 30 und 40%. Dabei wird ein größeres Übermaß bei
dem neuen Preßpaßverbindungselement angewendet, welches
allerdings so gestaltet ist, daß die dadurch hervorgerufene
Deformierung immer noch im elastischen Bereich liegt, so
daß Schädigungen der beiden Teile mit bleibenden Verformun
gen beim Einpressen nicht auftreten.
Das Wendelprofil kann bevorzugt einen Flankenwinkel im
Bereich zwischen 0° und 30° - vorzugsweise etwa 15° -
aufweisen. Es handelt sich also um eine sehr steile
Flankengestaltung mit dem Ziel, das durch Kaltumformung
verdrängte Material im Bereich des Preßpaßabschnittes auf
einen größeren Durchmesser zu verlagern und dort den
beschriebenen Flächentraganteil zu bilden. Die Tiefe des
Wendelprofils, also die Differenz zwischen Außendurchmesser
und Kerndurchmesser, muß nicht unbedingt besonders groß
gewählt werden. Es ist durchaus möglich, die Vertiefungen
zwischen den Wendeln des Wendelprofils entsprechend breit
zu gestalten.
Von besonderer Bedeutung ist es, daß der Außendurchmesser
des Wendelprofils durch Kalibrieren, insbesondere Walzen,
Rollen oder Schäften, festgelegt wird. Dies geschieht nach
der Formgebung des Wendelprofils an sich, welches durch
Kaltumformung geschaffen wird. Bei dieser Kaltumformung
erhält der Außendurchmesser der Wendel noch keine glatte
achsparallele Ausrichtung. Der Außendurchmesser wird in
einem gesonderten Herstellungsvorgang kalibriert. Auch
dabei handelt es sich um einen spanlosen Herstellungs
schritt, der jedoch geeignet ist, ein vergleichsweise enges
Toleranzfeld einzuhalten. Außerdem tritt durch dieses
Kalibrieren eine Kaltverfestigung in dem nach außen
gekehrten Bereich der Wendel ein, die zu einer Erhöhung der
Dauerfestigkeit beiträgt und auch einem Verschleiß des
Preßpaßverbindungselementes beim Einpressen entgegenwirkt.
Der bei der Herstellung des Preßpaßverbindungselementes
eingesetzte Preßrohling kann vorteilhaft einen durchgehen
den Schaftdurchmesser aufweisen, der der Ausgangsdurch
messer sowohl für das Wendelprofil als auch für das
Gewindeprofil ist. Dieser durchgehende Schaftdurchmesser
läßt ohne weiteres die Ausgestaltung des Preßpaßabschnittes
sowie weiterer Abschnitte, beispielsweise mit Befestigungs
gewinde, in der Weise zu, daß der Preßpaßabschnitt den
größten Außendurchmesser mit entsprechendem Übermaß ent
hält, während z. B. der Abschnitt mit Befestigungsgewinde
Untermaß gegenüber der Bohrung bekommt. Damit ist es
möglich, daß Preßpaßverbindungselement in die Bohrung des
zugehörigen Teils einzuführen und einzupressen, wobei der
Abschnitt mit dem Befestigungsgewinde mit Spiel durch die
Bohrung hindurchtritt, also sowohl das Befestigungsgewinde
wie auch die Bohrung unverletzt bleiben.
Das Wendelprofil kann einen größeren Kerndurchmesser als
der Kerndurchmesser des Abschnitts mit dem Befestigungs
gewinde aufweisen. Damit ist sichergestellt, daß der
kleinste Durchmesser jedenfalls nicht im Bereich des
Preßpaßabschnittes vorliegt und ein eventueller Bruch bei
Überlastung im Bereich des Befestigungsgewindes statt
findet.
Der Preßpaßabschnitt mit dem Wendelprofil bezogen auf den
Nenndurchmesser der Bohrung ein Übermaß im Bereich von
0,3 bis 0,7%, vorzugsweise von etwa 0,5%, aufweisen. Im
Stand der Technik mit geschliffenem Preßpaßabschnitt wird
eine Überdeckung in der Größenordnung von etwa 0,1-0,2%
angewendet.
Die Erfindung wird an bevorzugten Ausführungsbeispielen
weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des
Preßpaßverbindungselementes als Radbolzen mit
dreigängigem Wendelprofil,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des
Preßpaßverbindungselementes gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Einzelheit Z des
Wendelprofils gemäß Fig. 1,
Fig. 4 das Preßpaßverbindungselement in einer zweiten
Ausführungsform mit viergängigem Wendelprofil,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform des
Preßpaßverbindungselementes mit viergängigem
Wendelprofil und
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform des
Preßpaßverbindungselementes mit einem zweigängigen
Wendelprofil und Fügehilfe.
In Fig. 1 sind die beiden zueinander gehörenden Teile ver
deutlicht, nämlich das Preßpaßverbindungselement 1 und das
zugehörige Teil 2, in dessen Bohrung 3 das Preßpaßverbin
dungselement 1 durch Anwendung einer Axialkraft einpreßbar
ist.
Das Preßpaßverbindungselement 1 weist einen Anschlag 4 und
einen Schaft 5 auf. Der Anschlag 4 ist kopfförmig ausge
bildet und trägt den größten Durchmesser des Preßpaßverbin
dungselements 1. Der kopfförmige Anschlag 4 besitzt dem
Schaft 5 zugekehrt eine Anschlagfläche 6, die auf einer
Gegenfläche 7 am Teil 2 zur Anlage kommt, wenn der Einpreß
vorgang durch axiale Kraftanwendung gemäß Pfeil 8 beendet
ist. Der Anschlag 4 wie auch der Schaft 5 sind gegenüber
der Achse 9 des Preßpaßverbindungselementes 1 entsprechend
ausgerichtet angeordnet.
Der Schaft 5 des Preßpaßverbindungselementes 1 weist auf
seiner dem Anschlag 4 zugekehrten Seite einen Preßpaßab
schnitt 10 auf, der mit einem mehrgängigen Wendelprofil 11
versehen ist. Fig. 1 zeigt ein dreigängiges Wendelprofil
11, wobei die einzelnen Wendel 12, 13, 14 mit gleicher
Steigung und gleichabständig auf dem Umfang des Preßpaß
abschnittes 10 verwirklicht sind. Die Herstellung des
Wendelprofils 11 des Preßpaßabschnittes 10 geschieht durch
eine Kaltumformung, so daß im Bereich des Schaftes 5 aus
dem entsprechenden Durchmesser des eingesetzten Preßroh
lings durch die Kaltumformung gleichsam automatisch ein
Freistich 15 auf der dem Anschlag 4 zugekehrten Seite des
Preßpaßabschnitts 10 entsteht. Der Außendurchmesser des
Freistichs 15 ist somit kleiner als der maximale Außen
durchmesser 16 der Wendel 12, 13, 14 des Preßpaßabschnittes
10. Dies erbringt den Vorteil, daß die Bohrung 3 des Teils
2, wie in Fig. 1 dargestellt, keine Fase aufzuweisen
braucht und trotzdem der Einpreßvorgang ordnungsgemäß erst
dann beendet wird, wenn die Anschlagfläche 6 auf der
Gegenfläche 7 des Teils 2 auftrifft.
Auf der dem Anschlag 4 abgekehrten Seite ergibt
gleichsam ebenso automatisch durch die Herstellung des
Wendelprofils 11 durch Kaltumformung ein kegelförmiger
Bereich 17, der durch eine strichpunktierte Linie ange
deutet ist. Dieser kegelförmigen Bereich 17 wird durch die
drei Ausläufe der Wendel 12, 13 und 14 auf dieser Seite
realisiert. Der kegelförmige Bereich 17 stellt eine
Zentrierhilfe beim Einfügen des Preßpaßverbindungselementes
1 in das Teil 2 zu Beginn des Einbringvorganges dar.
Darüberhinaus ergeben sich in Verbindung mit der Dimensio
nierung der Bohrung 3 durch die drei Ausläufe der Wendel
12, 13 und 14 drei gleichabständig über den Umfang verteilt
angeordnete Punkte 18, die eine Ebene festlegen, die exakt
senkrecht zu der Achse 9 des Preßpaßverbindungselementes 1
verläuft. Dies führt dazu, daß das Preßpaßverbindungs
element 1 während des Einbringens in das Teil 2 mit seiner
Achse 9 senkrecht zur Fügerichtung gemäß Pfeil 8 ausgerich
tet wird. Es erfolgt also nicht nur eine Zentrierung,
sondern zusätzlich eine Ausrichtung. Diese Ausrichtung
erbringt den Vorteil, daß eine gesonderte Fügehilfe 19, wie
sie schematisch in Fig. 6 angedeutet ist, in Fortfall
kommen kann. Das Preßpaßverbindungselement 1 ist gleichsam
selbst mit einer Fügehilfe durch die drei Punkte 18 ver
sehen bzw. ausgestattet.
Der Schaft 5 weist im Anschluß an den kegelförmigen Bereich
17 einen Übergangsbereich 20 auf, der einen kleineren
Außendurchmesser 21 besitzt als der Außendurchmesser 16 der
Wendel 12, 13 und 14. Der Außendurchmesser 21 stellt den
Außendurchmesser des Schaftes 5 des eingesetzten Preßroh
lings dar.
An den Übergangsbereich 20 schließt sich in Richtung auf
das freie Ende des Schaftes 5 ein Abschnitt 22 an, der mit
einem Befestigungsgewinde 23 ausgestattet sein kann, aber
auch zapfenartige oder eine sonstige Form besitzen kann.
Der maximale Außendurchmesser 24 des Abschnittes 22 ist auf
jeden Fall kleiner als der maximale Außendurchmesser 16 des
Wendelprofils 11. Der Außendurchmesser 24 ist auch kleiner
als der Innendurchmesser der Bohrung 3. Der maximale Außen
durchmesser 16 des Wendelprofils 11 ist jedoch größer als
der Innendurchmesser der Bohrung 3; der Preßpaßabschnitt 10
hat also Übermaß. Der Kerndurchmesser 25 des Befestigungs
gewindes 23 kann kleiner als der Kerndurchmesser 26 des
Wendelprofils 11 ausgebildet sein.
Der Anschlag 4 kann eine Sicherungsfläche 27 aufweisen, die
mit einer Sicherungsfläche 28 am Teil 2 korresponiert, so
daß hier eine Sicherung gegen Verdrehen des Preßpaßverbin
dungselementes 1 in eingepreßtem Zustand gegeben ist.
Fig. 2 verdeutlicht noch einmal die Verhältnisse an dem
Preßpaßverbindungselement 1, wobei das zugehörige Teil 2
nicht dargestellt ist.
Fig. 3 zeigt eine Einzelheit Z aus Fig. 1, nämlich eine
beispielhafte Formgebung des Wendelprofils 11 im Bereich
des Preßpaßabschnittes 10. Das Wendelprofil 11 besitzt die
aus der Zeichnung entnehmbare Formgebung. Der mittlere
Flankendurchmesser 29 stellt zugleich den Außendurchmesser
des Preßrohlings dar, wie er bei der Herstellung des
Preßpaßverbindungselementes eingesetzt wird. Das Wendel
profil 11 wird durch Kaltumformung erzeugt, wobei eine
Materialverdrängung, wie ersichtlich, von innen nach außen
stattfindet. Es wird hier ein Flankenwinkel 30 von 15°
verwirklicht, d. h. die Flanken 31 verlaufen vergleichs
weise steil. Nach der Herstellung des Wendelprofils 11
durch Kaltumformung besitzt der Preßpaßabschnitt im Bereich
des Außendurchmessers 16 eine Formgebung, wie sie in Fig.
3 für die Wendel 12 in einer gepunkteten Linie 32 angedeu
tet ist. Diese Formgebung stellt einen Zwischenherstel
lungsschritt dar. Durch eine Kaltumformung, insbesondere
durch Walzen, Rollen oder Schäften, wird die äußere Ober
fläche des Wendelprofils geglättet, wie dies für die Wendel
13 in Fig. 3 in durchgezogener Linienführung dargestellt
ist. Die Summe der so gebildeten zylindrischen Flächenan
teile mit dem Außendurchmesser 16 der Wendel 12, 13, 14,
bezogen auf eine fiktive Mantelfläche des Preßpaßabschnit
tes 10 entsprechend dem mittleren Flankendurchmesser 29
ergibt den Flächentraganteil 33, also den Teil der Fläche
des Preßpaßabschnittes 10 mit dem Außendurchmesser 16, der
in eingepreßtem Zustand in das Teil 2 mit dem Innendurch
messer der Bohrung 3 in Kontakt kommt. Dieser Flächentrag
anteil 33 beträgt mindestens 30%.
Als Preßpaßverbindungselement 1, zugehörig zur Bohrung 3
des Teils 2, hat der Preßpaßabschnitt 10 immer Übermaß,
wobei das neue Preßpaßverbindungselement im Vergleich zum
Stand der Technik eine größere Überdeckung aufweist. Die
Überdeckung kann etwa das dreifache der Überdeckung beim
Stand der Technik ergeben. Dies zeigt folgende Vergleichs
rechnung:
Stand der Technik mit geschliffenem Preßpaßabschnitt | |
Außendurchmesser des Preßpaßabschnittes 22 U6 | |
Max. Außendurchmesser= 22,054 mm | |
Min. Außendurchmesser = 22,041 mm | |
Innendurchmesser der Bohrung 22 H7 | Max. Innendurchmesser = 22,021 mm |
Min. Innendurchmesser = 22,000 mm |
Hieraus ergibt sich eine
maximale Überdeckung = 22,054 - 22,000 = 0,054 mm
minimale Überdeckung = 22,041 - 22,021 = 0,020 mm.
maximale Überdeckung = 22,054 - 22,000 = 0,054 mm
minimale Überdeckung = 22,041 - 22,021 = 0,020 mm.
Damit liegt das Übermaß des Preßabschnitts, die relative
Überdeckung, in der Größenordnung von 0,16% bezogen auf
den Nenndurchmesser der Bohrung.
Anmeldungsgegenstand mit Wendelprofil im Preßpaßabschnitt | |
Außendurchmesser des Wendelprofils 22,11 mm | |
Max. Außendurchmesser = 22,130 mm | |
Min. Außendurchmesser = 22,110 mm | |
Innendurchmesser der Bohrung 22 H7 | Max. Innendurchmesser = 22,021 mm |
Min. Innendurchmesser = 22,000 mm |
Maximale Überdeckung = 22,130 - 22,000 = 0,130 mm
Minimale Überdeckung = 22,110 - 22,021 = 0,089 mm.
Minimale Überdeckung = 22,110 - 22,021 = 0,089 mm.
Das Übermaß des Wendelprofils bzw. die relative Überdeckung
liegt damit in der Größenordnung von 0,5% bezogen auf den
Nenndurchmesser der Bohrung, beträgt also etwa das Drei
fache der Überdeckung im Stand der Technik.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Preßpaß
verbindungselementes 1, bei dem der Anschlag 4 von einem
Mittelbund realisiert wird. An den Anschlag 4 schließt sich
auf der dem Schaft 5 abgekehrten Seite ein Zapfen 34 an,
der mit Gewinde 35 versehen ist. Auch hier wird das Preß
paßverbindungselement 1 gemäß Pfeil 8 in die Bohrung 3 des
Teils 2 eingepreßt. Die Bohrung 3 ist mit einer Fase 36
versehen, die nicht stört. Wie bereits ausgeführt, kann die
Fase 36 auch entfallen. Der Preßpaßabschnitt 10 besitzt
hier ein viergängiges Wendelprofil 11, so daß beim Einfügen
die Ebene senkrecht zu der Achse 9 von vier Punkten 18
gebildet ist.
Auch das Ausführungsbeispiel des Preßpaßverbindungselements
1 gemäß Fig. 5 weist ein viergängiges Wendelprofil 11 auf.
Der Abschnitt 22 ist weitgehend zylindrisch ausgebildet. Er
besitzt eine kegelstumpfförmige Spitze 37 und eine Nut 38,
die zum Anbringen eines Sicherungsrings dienen kann. Dies
stellt ein Beispiel für das Preßpaßverbindungselement 1
dar, bei dem kein Befestigungsgewinde 23 im Bereich des
Abschnittes 22 verwirklicht ist. Auch der Übergangsbereich
20 fehlt hier. Dennoch wird auch hier durch den Auslauf der
Wendel der kegelförmige Bereich 17 geschaffen, dem die
Zentrier- und Ausrichtfunktion zukommt.
Fig. 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Preßpaßverbin
dungselementes 1 mit einem zweigängigen Wendelprofil 11, so
daß am Einlauf nur zwei diagonal gegenüberliegende Punkte
18 geschaffen sind, die gegenüber der Achse 9 keine Ebene
festlegen. Aus diesem Grunde ist eine Fügehilfe 19 erfor
derlich, um während des Einbringens eine Ausrichtung der
Achse 9 des Preßpaßverbindungselements 1 zu der Achse der
Bohrung 3 des Teils 2 zu bekommen. An den als Mittelbund
ausgebildeten Anschlag 4 kann sich auf der dem Schaft 5
abgekehrten Seite ein Zapfen 39 mit einer Nut 40
anschließen. Die Ausbildung auf dieser Seite des Anschlages
4 ist an sich für die vorliegende Erfindung ohne Bedeutung,
ebenso die Ausbildung des Abschnittes 22 im einzelnen, also
mit Befestigungsgewinde 23 oder ohne ein solches.
Bezugszeichenliste
1 - Preßpaßverbindungselement
2 - Teil
3 - Bohrung
4 - Anschlag
5 - Schaft
6 - Anschlagfläche
7 - Gegenfläche
8 - Pfeil
9 - Achse
10 - Preßpaßabschnitt
11 - Wendelprofil
12 - Wendel
13 - Wendel
14 - Wendel
15 - Freistich
16 - Außendurchmesser
17 - kegelförmiger Bereich
18 - Punkt
19 - Fügehilfe
20 - Übergangsbereich
21 - Außendurchmesser
22 - Abschnitt
23 - Befestigungsgewinde
24 - Außendurchmesser
25 - Kerndurchmesser
26 - Kerndurchmesser
27 - Sicherungsfläche
28 - Sicherungsfläche
29 - Flankendurchmesser
30 - Flankenwinkel
31 - Flanke
32 - Linie
33 - Flächentraganteil
34 - Zapfen
35 - Gewinde
36 - Fase
37 - Spitze
38 - Nut
39 - Zapfen
40 - Nut
2 - Teil
3 - Bohrung
4 - Anschlag
5 - Schaft
6 - Anschlagfläche
7 - Gegenfläche
8 - Pfeil
9 - Achse
10 - Preßpaßabschnitt
11 - Wendelprofil
12 - Wendel
13 - Wendel
14 - Wendel
15 - Freistich
16 - Außendurchmesser
17 - kegelförmiger Bereich
18 - Punkt
19 - Fügehilfe
20 - Übergangsbereich
21 - Außendurchmesser
22 - Abschnitt
23 - Befestigungsgewinde
24 - Außendurchmesser
25 - Kerndurchmesser
26 - Kerndurchmesser
27 - Sicherungsfläche
28 - Sicherungsfläche
29 - Flankendurchmesser
30 - Flankenwinkel
31 - Flanke
32 - Linie
33 - Flächentraganteil
34 - Zapfen
35 - Gewinde
36 - Fase
37 - Spitze
38 - Nut
39 - Zapfen
40 - Nut
Claims (7)
1. Unter Anwendung einer Axialkraft in eine Bohrung (3)
einpreßbares Preßpaßverbindungselement (1), insbesondere
Radbolzen, mit einem Schaft (5) und einem einen demgegen
über größeren Durchmesser aufweisenden Anschlag (4) in Form
eines Kopfes, eines Mittelbundes o. dgl., wobei der Schaft
(5) auf der dem Anschlag (4) zugegekehrten Seite einen durch
Kaltumformung hergestellten Preßpaßabschnitt (10) aus einem
mehrgängigen Wendelprofil (11), der gegenüber der zugehöri
gen Bohrung (3) Übermaß hat, und auf der dem Anschlag (4)
abgekehrten Seite vorzugsweise einen Abschnitt (22) mit
Befestigungsgewinde (23) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Preßpaßabschnitt (10) mit dem mehrgängigen,
vorzugsweise mindestens dreigängigen, Wendelprofil (11) -
bezogen auf den Nenndurchmesser der Bohrung (3) - ein eine
Materialverdrängung im plastischen Bereich vermeidendes
Übermaß aufweist, und daß das Wendelprofil (11) - bezogen
auf die zylindrische Mantelfläche der Bohrung (3) - einen
Flächentraganteil (33) von mindestens 30% aufweist.
2. Preßpaßverbindungselement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser (16) des Wendel
profils (11) größer als der Außendurchmesser eines
funktionsgleichen zylindrischen Preßpaßabschnitts
ausgebildet ist.
3. Preßpaßverbindungselement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Wendelprofil (11) einen
Flankenwinkel (30) im Bereich zwischen 0 und 30°
- vorzugsweise etwa 15° - aufweist.
4. Preßpaßverbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser (16)
des Wendelprofils (11) durch Kalibrieren, insbesondere
Walzen, Rollen oder Schäften, festgelegt ist.
5. Preßpaßverbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der bei der Herstellung des
Preßpaßverbindungselementes eingesetzte Preßrohling einen
durchgehenden Schaftdurchmesser (21) aufweist, der der
Ausgangsdurchmesser sowohl für das Wendelprofil als auch
für das Gewindeprofil ist.
6. Preßpaßverbindungselement nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß das Wendelprofil (11) einen
größeren Kerndurchmesser (26) als der Kerndurchmesser (25)
des Abschnitts (22) mit dem Befestigungsgewinde (23)
aufweist.
7. Preßpaßverbindungselement nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Preßpaßabschnitt (10) mit dem
Wendelprofil (11) bezogen auf den Nenndurchmesser der
Bohrung (3) ein Übermaß im Bereich von von 0,3 bis 0,7%,
vorzugsweise von etwa 0,5%, aufweist.
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