DE4318080A1 - System für den Bau von Sonderfahrzeugen - Google Patents
System für den Bau von SonderfahrzeugenInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D33/00—Superstructures for load-carrying vehicles
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Description
Die Erfindung betrifft ein variables Baukastensystem für Sonderfahrzeuge,
d. h. für Fahrzeuge auf Lkw-Fahrgestellen mit geschlossenen
Kabinenaufbauten, die in relativ kleinen Serien gefertigt werden. Das
System gestattet den Bau von Sonderfahrzeugen in vielfältigen
Ausführungen und Funktionen durch die formschlüssige Verbindung
von Fahrzeugbauplatten mit einer entsprechend ausgerüsteten Fahrerkabine.
Weitere Systembauteile können Profile sein, die die Ausbildung
eines mittragenden Fahrzeugaufbaus gestatten. Das Bauprinzip
und das statische Konzept sind auch für die Serienfertigung
von Transportern nutzbar.
Die Beschreibung des Standes der Technik erfordert, daß sowohl
Fahrzeuge aus Großserienfertigungen (I), wie auch Fahrzeuge mit
Sonderaufbauten (II), also Produkte aus kleineren Serien, berücksichtigt
werden.
I. Seriennutzfahrzeuge bauen im allgemeinen auf tragende Fahrgestellrahmen
auf, auf die Kabinen aus verschweißten Blechformteilen
aufgesetzt sind. Bei leichteren Nutzfahrzeugen ist der Fahrgestellrahmen
oft aus Blechformteilen doppelschalig zusammengesetzt.
Lkw-Leiterrahmen sind sonst verschweißte Stahlprofilrahmen, die
ein sehr hohes Eigengewicht haben und somit die Nutzlast mindern.
Nur bei leichten Nutzfahrzeugen sind heute mittragende Konstruktionen
bekannt, die, ähnlich wie beim Pkw-Bau, aus verschweißten
Blechformteilen bestehen, die durch Verstärkungen versteift sind, die
wiederum Blechformteile sind. Dazu wird z. B. das untere Blechformteil
eines bei einer Ausführung als Pritschenwagen doppelschalig
ausgelegten Fahrgestellrahmens direkt mit der Aufbaukabine verschweißt.
Die beschriebenen Bauweisen bedingen in der Regel
jedoch recht schwere Fahrzeuge.
Im Karosseriebau der leichten Nutzfahrzeugklasse (Transporterklasse
bzw. Eintonnerklasse) ist es Stand der Technik, daß alle
Aufbauvarianten Ableitungen des Kastenwagenaufbaus sind. Die
Bleche im Bereich der B-Säule sind dabei auf eine verschweißte
Montage von unterschiedlichen Formteilen vorbereitet, die nach den
Ausführungen variieren. Beim Kastenwagen, Bus oder Doppelkabinenausführungen
werden die Seitenwände direkt an einen
Blechfalz angeschweißt, beim Pritschenwagen wird an dieser Stelle
die Rückwand der Fahrerkabine angeschweißt. Ein formschlüssiger
Verbund mit Fahrzeugbauplatten, also nicht umgeformten Halbzeugen,
die eine Variation durch den Plattenzuschnitt erhalten, und
dadurch unterschiedliche Ausgestaltungen des Fahrzeugs erlauben,
ist im Großserienbau nicht Stand der Technik. Auch der Anschluß
eines Baukastensystems in Aluprofilbauweise an eine Fahrerkabine
ist neu. Schließlich ist eine nicht thermische Montage einer formschlüssigen
Aufbaukabine im Anschluß an eine Fahrerkabine unbekannt.
Die beschriebene, konventionelle Bauweise einer Transporterkarosserie
erfordert hohen produktionstechnischen Aufwand. Sie ist nicht
variabel, bzw. die Serie ist nicht schnell änderbar. Mit dem Großserienangebot
allein werden nicht alle individuellen Anforderungen der
Anwender abgedeckt - daher überhaupt der Bau von Sonderfahrzeugen.
Im Omnibusbau sind Karosserien bekannt, die aus längslaufenden
Leichtmetallprofilen bestehen, die gleichzeitig die Außenwand des
Fahrzeugs bilden. Diese großen Aufbauten werden wie herkömmliche
Nutzfahrzeugkabinen auf Fahrgestellrahmen aufgesetzt, sind
also nicht in die in die Statik des Fahrwerks mit einbezogen, obwohl
sie heute weitgehend überrollsteif ausgeführt werden und die Kabine
als solche, d. h. als separate Struktur, selbsttragend ist. Das Verfahren
greift die verbreitete Bauweise von Wagenkästen im Schienenfahrzeugbau
auf. Mittragende Ausführungen von Aufbaukabinen in
Profilbauweise in Verbindung mit Fahrerkabinen, die als tragendes
Element aus Blechformteilen ausgeführt sind, sind unbekannt. Auch
der Anschluß an eine dafür vorbereitete Fahrerkabine, die bis zur B-
Säule reicht, ist im Omnibusbau nicht bekannt.
In DE 35 43 929.7 ist ein Pkw beschrieben, der ganz aus Leichtmetallprofilen
zusammengesetzt ist, die im wesentlichen miteinander
verschraubt sind. Auch diese Konstruktion geht von der Ausbildung
eines Bodenrahmens aus, auf der ein nicht tragender Aufbau angeordnet
ist. Eine Kombination mit einer Fahrerkabine aus Formteilen
ist auch hier nicht vorgesehen. Die vorgestellte Verbindungstechnik
erscheint für eine Großserienfertigung problematisch.
II. Sonderfahrzeuge mit Kabinenaufbauten werden in unterschiedlichen
Bauweisen gefertigt. Allgemein sind zu unterscheiden:
- - der Aufbau auf einem Fahrgestell mit Fahrerkabine,
- - der Aufbau auf einem Windlauf.
Beide Bauweisen werden durch das Angebot entsprechender Komponenten
durch die Großserienhersteller ermöglicht. Die Fahrgestelle
werden von den Standardausführungen eines Pritschenwagens abgeleitet.
Kabinenaufbauten bzw. Kofferaufbauten auf Fahrgestellen mit einer
serienmäßigen Fahrerkabine schließen nicht bündig an der Fahrerkabine
an. Die Fahrerkabinen entsprechen den Vorderwagen des
jeweiligen Kastenwagentyps (Transporters), der für andere Aufgaben
optimiert wurde. Transporterkabinen haben in der Regel keinen
rechteckigen Querschnitt, sondern einen leicht trapezförmigen mit
nicht planen Seitenwänden, sondern bombierten und profilierten
Seitenwänden.
Die Aufbaukabine ist bei Fahrzeugen, die für den Anwender Stehhöhe
bieten müssen, immer wesentlich höher als die serienmäßige
Fahrerkabine eines Transporters. Bei Wohnmobilaufbauten ist es
daher z. B. üblich, daß die Fahrerkabine mit einem Alkoven überbaut
wird, wozu das Dach der Fahrerkabine oftmals aufgeschnitten wird.
Auch die Rückwände der Fahrerkabinen müssen herausgetrennt
werden.
Die beschriebene Bauart weist verschiedene Nachteile auf. So wird
die Aerodynamik des Fahrzeugs sehr verschlechtert - die Aufbauten
bilden einen Windfang. Dadurch steigt der Kraftstoffverbrauch, und es
werden größere Schadstoffmengen emittiert. Um diesen Nachteil
auszugleichen, werden bei Fahrzeugen mit Kastenaufbauten, wie sie
zu Transportzwecken hergestellt werden, auf dem Dach der Fahrerkabinen
oft Spoiler montiert. Die beschriebene Aufbauart eignet sich
nur für Fahrzeuge, bei denen in Kauf genommen werden kann, daß
die Fahrerkabine nicht formschlüssig mit dem übrigen Aufbau verbunden
ist und einen kleineren Querschnitt als der Aufbau aufweist.
Sie ist also nicht geeignet für Fahrzeuge, die eine Karosserie ohne
Abteilung der Fahrerkabine benötigen, wie z. B. Reisebusse, und nur
bedingt geeignet für Verkaufsfahrzeuge, Wohnmobile etc. Die
Bauart erfordert zudem umfangreiche Änderungsarbeiten an den
serienmäßigen Fahrerkabinen im Bereich der Anschlußstellen zu den
Aufbauten.
Aufbaukabinen können im Kantenbereich mit Profilen versehen sein,
die auf das Prinzip eines Ringankers zurückgreifen und Profilformen
adaptieren, die aus dem Profilbau bekannt sind (d. h. aus dem
Messe- und Austellungsbau etc.). In DE 31 15 452.22-21 ist z. B.
ein solcher Alkovenaufbau für Wohnmobile beschrieben und in DE
34 46 734.3 eine Kastenkonstruktion für Feuerwehrfahrzeuge. Beide
Konstruktionen sind, wie ähnliche andere auch, Kofferaufbauten auf
tragenden Fahrgestellrahmen, also nicht formschlüssig mit der Fahrerkabine,
so daß die obengenannten funktionalen Nachteile gelten.
Es wird kein Profil in die Ringankerkonstruktion einbezogen, das ein
integraler Bestandteil einer Fahrerkabine aus Blechformteilen ist, und
es wird keine mittragende und somit gewichtsmindernde Struktur
ausgebildet.
Die zweite Bauweise des Standes der Technik für Sonderfahrzeugaufbauten
ist der Aufbau auf einem Windlauf. Ein Windlauf ist ein
Fahrgestell ohne Karosserie, das mit Motor und Getriebe ausgerüstet
ist. Bei dieser Bauart wird auch der Frontbereich des Fahrzeugs vom
Hersteller des Aufbaus gefertigt.
Zu unterscheiden sind hierbei Aufbauten, bei denen Gitterrahmen mit
den Karosserieblechen oder Formteilen aus glasfaserverstärktem
Kunststoff (GfK) beplankt werden, und Aufbauten, die als solche
selbsttragend ausgeführt werden, indem sie aus Sandwichplatten
zusammengefügt werden. Diese Sandwichplatten haben einen
Innenkern aus Kunststoffhartschäumen und Außenlagen aus Blech,
zumeist Aluminiumblech, oder GfK, für die Fahrzeuginnenseite auch
aus Sperrhölzern. In einer anderen Ausführung besteht der Innenkern
aus einem Fachwerk, meist aus Holz, in das Hartschaumplatten
eingelegt sind. Der Kantenbereich von Aufbauten aus Sandwichplatten
kann durch Profile aus GfK oder Aluminium ausgebildet
werden.
Der Frontbereich des Fahrzeugs wird im allgemeinen mit ganzflächigen
Formteilen aus GfK ausgeführt, in die die Frontscheibe
eingesetzt wird. Diese Formteile werden dem Kastenaufbau vorgeblendet.
Alle anderen Fahrzeugfenster werden mit ihren Rahmen in
Ausschnitte der Sandwichplatten eingesetzt, wie auch die Fahrzeugtüren.
Die Bauart auf einem Windlauf bietet die Möglichkeit, Sonderfahrzeuge
mit einer formschlüssigen (sog. integrierten) Karosserie zu bauen,
die im gesamten Innenbereich Stehhöhe aufweist. Dennoch hat auch
diese Bauart Nachteile. Sie ist technisch sehr aufwendig und damit
auch teuer. Da Sonderfahrzeuge in relativ kleinen Serien hergestellt
werden, können der Entwicklungsaufwand und die Werkzeugkosten
auf keine großen Stückzahlen umgelegt werden. Dies führt dazu, daß
Sonderfahrzeuge, die auf Windläufen aufbauen, im Karosseriebau
rund um den Fahrerarbeitsplatz einen geringeren technischen Standard
als Großserienfahrzeuge aufweisen. So ist es z. B. üblich, integrierte
Verkaufsfahrzeuge und Wohnmobile ohne Fahrertür und
Beifahrertür zu fertigen und mit Schiebefenstern anstatt versenkbaren
Scheiben auszustatten. Die Anwendung von GfK-Formteilen,
die durch die Kostensituation bedingt ist, verhindert ein Werkstoffrecycling,
das bei der Verwendung von gezogenen Blechen möglich
wäre. Die vorgesehene gesetzliche Rücknahmeverpflichtung für ausgebrauchte
Altfahrzeuge bedeutet für Kleinserienhersteller eine
unverhältnismäßig größere betriebswirtschaftliche Belastung als für
den Hersteller des Basisfahrzeugs. Die Optimierung des Fahrerarbeitsplatzes
in sicherheitstechnischer Hinsicht, z. B. durch Crashtests,
unterbleibt, da gesetzliche Richtlinien, die ebenfalls in der Zukunft zu
erwarten sind, zur Zeit noch fehlen.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, ein System für den Bau von
Sonderfahrzeugen vorzuschlagen, das als ein zusätzliches Produkt
der Fahrzeughersteller neben dem Windlauf und dem Fahrgestell mit
Fahrerkabine zu realisieren ist, und das Aufbauherstellern eine technisch
optimierte und wirtschaftliche Bauweise von Sonderfahrzeugen
erschließt. Gleichzeitig soll die Erfindung eine alternative, einfache
Produktionstechnik für die Serienfertigung leichter Nutzfahrzeuge
vorstellen.
Das erfindungsgemäße System für den Bau von Sonderfahrzeugen
wird an Hand von Zeichnungen im einzelnen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Sonderfahrzeuges,
Fig. 2 bis Fig. 6
jeweils den Schnitt einer Seitenwand,
Fig. 7 eine Perspektive mit Systemelementen,
Fig. 8 den Schnitt eines Fahrgestells,
Fig. 9 eine Perspektive eines Profils, eines Verbinders,
Fig. 10 ein Eckprofil und zwei Reduktionsprofile,
Fig. 11 fünf Anwendungsbeispiele in Perspektive,
Fig. 12 einen Querschnitt einer Aufbaukabine,
Fig. 13 fünf Anwendungsbeispiele in Seitenansicht.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung (Seitenansicht) eines
Fahrzeugs (1) im Teilschnitt. Die Fahrerkabine besteht aus Formteilen.
Sie ist im Bereich der B-Säule mit einem Verbindungsprofil (3)
ausgerüstet, das um den gesamten Schnittbereich der Fahrerkabine
(2) reicht. So ist auch der Querschnitt des Fahrzeugdaches (4) mit
dem Verbindungsprofil (3) ausgerüstet. Die Darstellung zeigt, daß
dieser Querschnitt hinter der B-Säule angeordnet sein kann, um
einen formal günstigeren Übergang des Fahrzeugdaches (4) in die
Fahrerkabine (2) zu gestalten. Ebenso ist natürlich eine Anordnung
vor der B-Säule denkbar, sofern das Fahrzeugdach (4) in anderen
Ausführungen als ein durchgehendes Teil aufgesetzt wird.
Das Verbindungsprofil (3) dient einer formschlüssigen Verbindung
der Fahrerkabine (2) zu den Fahrzeugbauplatten (5), aus denen die
Aufbaukabine (6) zusammengefügt ist. Die Fahrzeugbauplatten (5)
sind beispielsweise in Sandwichbauweise ausgeführt.
Die Fahrzeugbauplatten (5) können im Bereich der Kanten mit
bekannten Eckprofilen (7) ausgerüstet werden, die eine tragende
Rahmenfunktion im Sinne einer Skelettbauweise übernehmen und
eine Ausfachung mit Fahrzeugbauplatten (5) erlauben. Die Eckprofile
(7) können für einen Anschluß an das Verbindungsprofil (3) vorbereitet
sein, der mit bekannten Verbindungselementen aus dem Profilbau
ausgeführt wird, vorzugsweise als Schraubverbindung (bzw. durch
Verkeilung oder Verklemmung).
Das Fahrzeug (1) ist mit einem u-förmigen Rahmenbügel (8) ausgestattet,
an dem die vorderen Sicherheitsgurte angelenkt sind. Der
Rahmenbügel (8) dient einer Festigung des Verbundes von Fahrerkabine
(2) und Aufbaukabine (6) und kann als integrativer Bestandteil
einer tragenden Struktur der Fahrerkabine ausgelegt sein, z. B. als
Überrollbügel oder Bestandteile eines Gitterrahmens. Bei einer
selbsttragenden Bauweise der Fahrerkabine aus doppelschaligen
Blechformteilen ist der Rahmenbügel (8) als verschweißter Kastenholm
realisierbar.
Allgemein sollte das Fahrzeug (1) auf einem Tiefrahmenchassis
gebaut werden. Im Sinne einer möglichst großen Variabilität der
realisierbaren Aufbauten liegt ein veränderbarer Radstand. Die Erfindung
schlägt hierfür vor, daß das Fahrzeug (1) vorzugsweise mit
Frontantrieb ausgestattet ist und die hinteren Radführungen Einzelradaufhängungen
sind, die an einem Hilfsrahmen (9) montiert sind.
Der Hilfsrahmen (9) ist am Fahrzeugrahmen (10) entweder an dafür
vorgesehenen Stellen montierbar oder vorzugsweise in beliebigem
Abstand zur Vorderachse.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt gemäß der Markierung AA in der Darstellung
Fig. 1. Die Zeichnung stellt eine selbsttragende Ausführung
der Fahrerkabine (2) mit Blechformteilen dar. Der aus verschweißten
Preßteilen gebildete Holm (3/8) integriert die Funktionen des
Verbindungsprofils (3) und des Rahmenbügels (8). Fig. 3 ist nur eine
schematische Darstellung, die den Anschlag einer Beifahrertür
deshalb nicht berücksichtigt. In die Fahrzeugbauplatte (5) in Sandwichbauweise
ist im Kantenbereich ein Profil (11) eingeklebt, das in
den Holm (3/8) eingreift, mit dem es verschraubbar ist. Die Sandwichplatte
ist in einer konventionellen Fachwerkbauweise ausgeführt,
so daß Aufbauhersteller sie unter Verwendung des Profils (11)
fertigen können. Das Profil (11) ist ein Kunststoffprofil, das das Holzfachwerkteil
an dieser Stelle ersetzt.
Fig. 3 zeigt einen weiteren Schnitt AA. Der Holm (3/8) ist identisch
mit dem des vorangegangenen Beispiels. Die Fahrzeugbauplatten
sind in diesem Fall vertikal stehende Leichtmetallprofile (12), die mit
einer aufgeschobenen C-Schiene (13) miteinander verbunden
werden, die gleichzeitig eine Querversteifung der Fahrzeugwand
bewirkt. Den Anschluß an den Holm (3/8) besorgt ein weiteres,
formschlüssiges Leichtmetallprofil (14), das in den Holm (3/8) eingreift
und mit diesem dauerelastisch verklebt und u. U. zusätzlich
gemäß der Pfeilrichtung vernietet wird. Bei einem direkten Anstoß
von Aluminiumprofilen an Stahlblech (z. B. der Fahrerkabine) ist
eine Isolierung, etwa in Form einer dauerelastischen Verklebung,
vorzunehmen, um eine elektrolytische Kontaktkorrosion auszuschließen.
Die vertikal verlaufenden Profile (12) werden in den
Eckprofilen (7) geführt und verklemmt (vgl. hierzu Fig. 10).
Fig. 4 zeigt einen Profilverbinder (15), der an dem Holm (3/8)
angebracht ist und der in ein längslaufendes Leichtmetallprofil (16)
eingreift, das hierzu eine eingeformte Hohlkammer aufweist. Dieses
Profil kann z. B. ein Eckprofil (7) sein oder aber ein horizontal verlaufendes
Hohlkammerprofil, das die Fahrzeugaußenwand ausbildet.
Der Verbinder (15) kann ein Leichtmetalldruckguß- oder gesenkgeschmiedetes
Werkteil sein, das mit der Hohlkammer einen Formschluß
bildet, und das in den Holm (3/8) eingepreßt, u. U. verklebt
oder gemäß der Pfeilrichtung vernietet oder verschraubt ist. In
anderen Ausführungen ist der Verbinder eine aufgeschweißte Stahlblechlasche.
Der Verbinder (15) befindet sich vorzugsweise in der
Verlängerung von Längsträgern der Struktur der Fahrerkabine (2),
also Karosserieholmen, um eine optimale Krafteinleitung zu
erreichen. Falls der Verbinder als eine Stahlblechlasche ausgebildet
wird, kann die Verlängerung eines Blechformteiles der tragenden
Struktur über die B-Säule hinaus die Funktion übernehmen.
Fig. 5 zeigt eine Ausführung, bei der die Fahrzeugbauplatte ein
längslaufendes Leichtmetallprofil (16) ist, das die Fahrzeugwand ausbildet.
Dieses Profil (16) ist auf der gesamten Länge des stumpfen
Anstoßes an die Fahrerkabine (2) mit einem Dichtprofil (17) verklebt,
das in den Holm (3/8) eingreift. Das Dichtprofil (17) verhindert
Kontaktkorrosion. Im Bereich der Verbinder (15) ist das Dichtprofil
(17) mit entsprechenden Ausstanzungen versehen. Es gleicht als
ein zähelastisches Profil Verwindungen in der Verbindung von Holm
(3/8) und längslaufenden flächigem Profil (16) aus, und dient dazu, in
diesem Bereich Spannungsabrisse, wie sie bei einer angepreßten,
starren Verschraubung auf der gesamten Länge der Fläche zu
erwarten wären, zu vermeiden. Das Dichtprofil (17) verhindert
darüber hinaus störende Resonanzbildungen. In einer weiteren
Ausführung ist das Dichtprofil durch ein Formteil aus Kunststoff
ersetzt, das einen Teil der Fahrzeuginnenverkleidung integrieren
kann, also z. B. als Kunststoffverblendung des Blechholms ausgelegt
ist. Das Dichtprofil (17) (bzw. das Formteil) kann in diesem Fall die
Funktion des Verbindungsprofils (3) zusätzlich integrieren, so daß
der Rahmenbügel (8) keine eingeformte Nut, die für die Verfugung
mit Profilen oder Formteilen ausgelegt ist, benötigt.
Fig. 6 zeigt eine Ausführung, bei der eine Schiebetür direkt an der B-
Säule anschließt. Hier ist ein Formteil (18), vorzugsweise aus Kunststoff,
oder ein Profil am Holm (3/8) angebracht. das dem Türanschlag
integriert und eine formschlüssige Abdichtung der Tür ausbildet (vgl.
auch Ausführungen zu Fig. 12). Das Formteil (18) ist mit einem Türdichtungsprofil
(19) ausgerüstet. Der Pfeil bezeichnet eine mögliche
Verschraubungsrichtung.
Allgemein ist eine konstruktive Auslegung des Verbindungsprofils (3)
zu bevorzugen, die es erlaubt, Fahrzeugbauplatten (5) unterschiedlicher
Bauart mit der Fahrerkabine (2) formschlüssig zu verbinden, da
hier die Anforderungen nach den Funktionen des Sonderfahrzeugs
(1) verschieden sind. Es sollen zugelieferte Halbzeuge verwendet
werden können, wie auch Fahrzeugbauplatten (5), die von Aufbauherstellern
gefertigt werden. Ebenso sind wieder lösbare Verbindungen
zu bevorzugen, Verschraubungen und Klemmprofile, oder dauerelastische
Verklebungen, die bei Erwärmung oberhalb einer kritischen
Temperatur wieder lösbar werden.
Fig. 7 zeigt Elemente des Bausystems. Hinter der Fahrerkabine (2)
schließt ein umlaufender Verbund aus Eckprofilen (7) zur Aufnahme
der vorgefertigten Fahrzeugbauplatten an.
An der Beifahrerseite der Fahrerkabine ist zwischen der A-Säule und
der B-Säule ein Montageelement (20) für eine Schraubmontage
vorgesehen, das verschiedene Ausführungen der Fahrerkabine (2)
erlaubt, die dem jeweiligen Anwendungsbereich des Sonderfahrzeugs
entsprechen. Das Montageelement (20) kann mit einem Türrahmen
und einer Beifahrertür ausgestattet sein, oder mit versenkbaren
Beifahrerfenstern unterschiedlicher Größe. Das Montageelement
(20) dient einer funktionalen Differenzierung des Fahrzeugs, die
in den Anwendungsbeispielen unter Fig. 11 weiter erläutert wird. Eine
zusätzliche formale Differenzierung ist möglich, indem Formteile der
Fahrerkabine (2) austauschbar sind, die das Bild des Fahrzeugs
prägen, wie z. B. der Kühlergrill, der Stoßfänger, die Rundumschürze
etc. Entsprechende Anbauteile lassen sich mit bekannten Techniken
aus Kunststoffen in geringen Stückzahlen wirtschaftlich herstellen.
Die Fahrerkabine (2) weist einen rechteckigen Querschitt auf, mit
Seitenwänden, die im Bereich des Übergangs zu den Fahrzeugbauplatten
(5) plan sind, um einen bündigen Übergang zu der Aufbaukabine
(6) zu gewährleisten. Die Dimensionen des Fahrzeugs (1)
sollten so ausgelegt sein, daß der Fahrzeuginnenraum Stehhöhe
aufweist und eine Breite, die mindestens seiner Innenhöhe entspricht,
um bei Anwendungen als Wohnmobil die Anordnung von
Betten quer zur Fahrtrichtung zu ermöglichen. Diese Dimensionen
lassen sich bei der Verwendung von bekannten Windläufen auf der
Basis von Transporterfahrgestellen um 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht
realisieren, wobei für die Hinterachse eine Spurverbreiterung
vorgeschlagen wird, und für die Fahrerkabine (2) ein leicht spitzes
Zulaufen zur Front hin. Auf diese Weise können vorhandene Komponenten
für eine erste Umsetzung der Erfindung genutzt werden.
Die Erfindung steht allerdings als weitreichendere Entwicklung eine
Konstruktion vor, bei der die Aufbaukabine (6) in einer mittragenden
Bauweise ausgebildet werden kann, wozu eine eigenständige
Ausbildung des Fahrgestellrahmens unter Einbeziehung der Aufbaukabine
und der Fahrerkabine vorgeschlagen wird. Zwischen dem
Hilfsrahmen (9) und der Fahrerkabine (2) können weitere Profile
verspannt sein, die als Schweller ausgebildet sind und die Fahrzeugbauplatten
(5) aufnehmen, so daß sich mit dem Verbindungsprofil (3)
und dem Eckprofil (7) ein umlaufender dreidimensionaler Verbund in
der Art eines Ringankers ergibt, der die Fahrzeugbauplatten (5)
umfaßt. Dieser umlaufende Verbund entspricht einer quaderförmigen
Rahmenstruktur, die an der Fahrerkabine (2) anschließt,
wobei das Verbindungsprofil (3) (bzw. der u-förmige Rahmenbügel
(8) der Fahrerkabine) integriert wird. Die oberen Eckprofile und die
Schwellerprofile sind als Längsträger ausgelegt und übernehmen die
Funktion von wechselseitig zug- bzw. druckbelasteten Obergurten
bzw. Untergurten.
Fig. 8 zeigt einen Schnitt durch den Bodenbereich eines erfindungsgemäßen
mittragenden Aufbaus. Die Schweller bzw. Untergurtprofile
(21) sind durch Querträger (22) mit einem mittig verlaufenden Profil
(23) verbunden, das die Funktion eines Zentralrohrrahmens übernimmt.
Dieses zentrale Profil ist ein Hohlkammerprofil mit einem
torsions- und biegesteif ausgelegten Querschnitt, das mit
Verfugungen auf die Aufnahme der Querträger (22) und des
Hilfsrahmens (9) vorbereitet ist. Die Querträger durchdringen das
zentrale Profil (23) und werden mit diesem durch Vernietung und
eine zusätzliche Verklebung verbunden. (Es ist auch eine
Schrumpfverbindung möglich, bei der das zentrale Profil (23)
erwärmt wird und die Querträger (22) kalt eingefügt werden. Die
Durchbrüche, die hierfür in das zentrale Profil (23) geschnitten
werden, können durch einen paßgenauen Laserschnitt erzeugt
werden, in beliebiger Kontur.) Das Untergurtprofil (21), das die
Seitenwände trägt und als Konsole für den Fahrzeugboden dient, ist
mit dem Querträger (22) lediglich verschraubt. Die Aufnahme der
Seitenwände (5) ist L-förmig ausgebildet, so daß die fertigen
Seitenwände aus Sandwichplatten (5) zur Montage von der Seite her
in das Untergurtprofil (21) gehoben werden, und von der
Fahrzeuginnenseite her verschraubt werden. Die Bodenplatte (24)
ist eingelegt und wird mit dauerelastischem Kleber mit dem Untergurtprofil
(21) verklebt. Die Montage entspricht einer schwimmenden
Verlegung, da der Anstoß an das Untergurtprofil (21) freigeschnitten
bleibt. Von der Innenseite her wird ein weiteres Winkelprofil (25)
gegengeschraubt, das gleichzeitig die Fußleiste bildet und die
Verbindung abdichtet. Das Material der Bodenplatte (24) kann z. B.
ein verdichteter, feuchtigkeitsisolierter Holzwerkstoff sein, ein Laminat.
Das Untergurtprofil (21) wird von außen mit einer Kunststoffschürze
(26) abgedeckt, die ebenfalls ein Profil ist. Die Kunststoffschürze
(26) verdeckt auch die Verschraubung mit den Querträgern
(22) und kann z. B. in Nut- und Federverfugungen des Untergurtprofils
(21) eingeschoben oder angeschraubt werden. An der Seitenwand
kann sie mit zusätzlichen, üblichen Clipsverbindern befestigt
werden.
Unterhalb der Durchdringung des zentralen Profils (23) durch die
Querträger (22) verbleibt eine Hohlkammer. In dieser Hohlkammer
kann bei Ausführungen des Fahrzeuges mit Hinterradantrieb oder
Allradantrieb eine Kardanwelle (27) verlaufen. Das Hinterachsdifferential
befindet sich in einem Gehäuse, das mit dem zentralen Profil
(23) teilweise formschlüssig ist. Das zentrale Profil (23) wird im
Bereich des Differentials aufgeschnitten und dieses Formteil dann
montiert. Die Schwächung des zentralen Profils (23) in diesem
Bereich wird durch die Montage des Hilfsrahmens (9) abgefangen.
Die Antriebswellen lenken erst im Nahbereich der Einzelradaufhängung
an den Differentialwellen an. Auf diese Weise läßt sich ein
für Nutzfahrzeuge besonders tiefes Chassis realisieren und somit
der statische Vorteil des mittragenden Aufbaus zusätzlich für eine
aerodynamische günstige kleine Stirnfläche, eine niedrige Ladekante
und für eine niedrige Durchfahrtshöhe nutzen.
Fig. 9 zeigt ein Eckprofil (7) und einen Profilverbinder (16) mit drei
Abgangsrichtungen, der zur Ausbildung der rechten hinteren Ecke
der Aufbaukabine (6) dient. Das Eckprofil (7) ist zur Aufnahme von
zwei Sandwichplatten (5), dem Dach und der Seitenwand, durch die
Ausbildung von zwei in rechtem Winkel zueinanderstehenden u-
förmigen Nuten vorbereitet, in die die Sandwichplatten (5) formschlüssig
eingeschoben werden können. Die Sandwichplatten (5)
werden mit dauerelastischem Kleber mit dem Eckprofil (7) verklebt
und können von der Fahrzeuginnenseite her zusätzlich verschraubt
werden. Zwischen den beiden u-förmigen Nuten sind zwei schrägliegende
Hohlkammern angeordnet, so daß das Eckprofil (7) als
Ganzes eine frei zu gestaltende Anfasung oder Verrundung des
Kantenbereichs ausbildet. In die untere Hohlkammer greift der Verbinder
(15) mit einer Lasche ein, dessen Querschnitt formschlüssig
der Hohlkammer entspricht. Der Verbinder (15) wird mit dem
Eckprofil (7) vernietet oder verschraubt und kann zusätzlich verklebt
werden. Durch den Formschluß wird eine optimale Krafteinleitung
erreicht. Die Eckprofile (7) müssen im Bereich ihres Überstandes auf
den Fahrzeugbauplatten (5) auf Gehrung geschnitten werden, ansonsten
kann das Profil rechtwinklig auf das Plattenmaß abgelängt
werden. Bei einem Zusammenfügen der Platten der Rückwand, des
Daches und der Seitenwand verbleibt somit zunächst ein nicht
abgedeckter Freiraum - die drei oberen Hohlkammern der Eckprofile
(7) bleiben also offen, so daß vorbereitete Hartschaumstreifen zur
Wärmeisolierung in diese Hohlkammern eingeschoben werden
können. Der verbleibende Freiraum wird schließlich durch ein Formteil
abgedeckt, das dem Kuppelradius bzw. dem Formübergang der
drei Eckprofile entspricht und das mit dem Verbinder (15) durch
dessen mittlere Bohrung von der Fahrzeuginnenseite her verschraubbar
ist.
Fig. 10 zeigt das Eckprofil (7) nochmals im Schnitt. In die u-förmigen
Nuten können ausführungsabhängig für die Reduktion auf geringere
Stärken der Fahrzeugbauplatten (28), etwa für eine Ausführung
gemäß Fig. 3, Profile (29) der hier dargestellten Art eingelegt und
durch Verschraubung fixiert werden, die diese Platten durch eine
Verkeilung einspannen. Außerdem können auch Profile eingelegt
und verschraubt werden, die eine Anbringung von Spannplanen
erlauben, oder aber Profile, die als Führungsschienen für Schiebetüren
dienen (in der Zeichnung nicht dargestellt).
Fig. 11 zeigt fünf Anwendungsbeispiele des Bausystems. Das
Sonderfahrzeug ist dabei in der Art eines Kurzhaubers mit überbautem
Motorraum gestaltet, eine bei Sonderfahrzeugen übliche Bauweise.
Ausführungen als Frontlenker bzw. konventioneller Kurzhauber
sind natürlich ebenso denkbar.
Die Anwendungsbeispiele zeigen das Fahrzeug als Wohnmobil, Bus
oder Verteilerfahrzeug. Das Montageteil (20) ist in drei verschiedenen
Varianten ausgebildet, die eine Ausführung mit einer Beifahrertür
der Fahrerkabine gestatten, wie sie beim Fahrzeug 1d dargestellt ist
bzw. einen Eingang hinter der B-Säule. Das Fahrzeug 1d ist dabei
als einziges seitensymmetrisch gestaltet - alle Varianten verfügen
also über Fahrertüren, die dem Spiegelbild dieser Beifahrertür entsprechen.
Bei einem leicht spitzen Zulaufen des Fahrzeugs zur Front
hin und einer gleichzeitigen Anschrägung in der Seitenansicht würde
sich ein symmetrischer Körper ergeben, dessen Frontseite in der
Vorderansicht einem auf der kürzeren Seite (d. h. auf dem Kopf)
stehenden Trapez entspräche. Um dies zu vermeiden, schließt
hinter der A-Säule ein annähernd dreiecksförmiges, in der Draufsicht
schrägstehendes, zusätzliches Seitenfenster an, das einer sich nach
unten hin öffnenden Anfasung des Körpers entspricht. Die Frontscheibe
kann somit rechteckig gestaltet werden. Das zusätzliche
Seitenfenster überbrückt außerdem den Abstand, der sich durch die
Überbauung des Motorraums ergibt, und ermöglicht, bei der Verwendung
konventioneller Windläufe die Frontscheibe nach vorne hin zu
versetzen. Bei der Variante 1d ist dieses zusätzliche Seitenfenster
umrahmt. Bei den übrigen Varianten ist das Montageteil (20) mit
einer einteiligen Seitenscheibe ausgestattet, die von der A- bis zur
B-Säule reicht und die die dreieckförmige Anfasung in ihrem
Verlauf integriert. Sie umfaßt jeweils eine kleinere, versenkbare
Seitenscheibe. Diese Seitenscheibe gestattet es, die Gürtellinie des
Fahrzeugs gemäß den unterschiedlichen Anwendungen zu variieren.
In den Beispielen 1c und 1e, also bei den beiden Bussen, ist eine
optisch durchlaufende, tiefe, untere Scheibenkante dargestellt. Das
Montageteil (20), das ansonsten der Ausführung beim Fahrzeug 1a
entspricht, ist dazu mit einer Blende versehen, die den optischen
Anschluß an den unteren Verlauf der Frontscheibe herstellt. Die
Ausführungen 1a und 1d zeigen einen stilistisch günstigen, stufenförmigen
Versatz zwischen der Frontscheibenunterkante und der
höherliegenden Gürtellinie, der bei dem Wohnmobil (1a) auch wegen
der Inneneinrichtung funktional erforderlich ist. Das Fahrzeug 1b ist
schließlich mit einer großen, versenkbaren Seitenscheibe dargestellt,
wie sie auch Fig. 7 zeigte, die nur in einem Teilbereich zu öffnen ist.
Die große Seitenscheibe dient bei diesem kompakten Verteilerfahrzeug
einer besseren Übersichtlichkeit im Stadtverkehr. Die unterschiedlich
erscheinenden Seitentüren der Darstellungen 1a, 1c, 1e
und 1b bestehen ebenfalls aus Normteilen. Die Tür hat eine Parallelogrammführung,
die das Öffnen der Tür in Rückwärtsrichtung,
parallel geführt zur Fahrzeuglängsachse, erlaubt. Für den Busbetrieb
können die Türen mit automatischen Türöffnern versehen
werden. Das Fahrzeug 1d ist mit einer Bordwand aus vertikal
stehenden Profilen gemäß Fig. 3 ausgestattet, die zusätzlich als eine
Schiebewand gestaltet sein kann. Eine Ausführung mit Seitenwänden
als Spannplanen und gegebenenfalls festem Dach und einer
festen Hecktür ist für diesen Fahrzeugtyp ebenso realisierbar.
Die Darstellungen der Fig. 11 sollen die Möglichkeit der Variantenbildung
beispielhaft veranschaulichen - eine Vielzahl weiterer,
schlüssiger Ausgestaltungen wird offensichtlich.
Fig. 12 zeigt eine weiterreichende Ausführung der Erfindung anhand
eines Schnitts durch die Aufbaukabine eines Transporters in Aluprofilbauweise.
Gezeigt ist die Busausführung, die durch Austausch der
Seitenscheibe (30) gegen die Blende aus Blech (31) als Kastenwagen
modifizierbar ist. Die Hohlkammern der Seitenwandprofile (32)
dienen als Längsgurte der passiven Sicherheit. Die hinteren Radaufhängungen
lenken wieder an dem Hilfsrahmen an, der zwischen den
Untergurtprofilen (21) und dem Zentralprofilrahmen (23) verspannt
ist. Obergurtprofile (33), Untergurtprofile (21), ein Heckteil aus
Blechformteilen und die B-Säule der selbsttragenden Fahrerkabine
bilden hier den quaderförmigen Ringanker aus. Diese Ausführung
unterscheidet sich dadurch von den vorhergehenden Beispielen der
Fig. 11, daß die Außenwände teilweise von längs verlaufenden,
stranggepreßten Leichtmetallprofilen ausgebildet werden. Im Gegensatz
zu einer Bauweise der Aufbaukabine aus Sandwichplatten
erfordert die Aluprofilbauweise keine Fahrerkabine mit rechteckigem
Querschnitt und keinen planen Übergang im Bereich des
Anschlußprofils (3). Sie ist daher auch eher geeignet, Fahrzeuge zu
bauen, die seriennäher sind. Für ausgesprochene Sonderfahrzeuge
wie z. B.integrierte Wohnmobile und Verkaufsfahrzeuge erscheinen
die vorangestellten Beispiele zunächst anwendbar, wie auch für
größere Verteiler/Transportfahrzeuge.
In der Zeichnung sind die beiden tragenden Eckprofile, das Obergurtprofil
(33) und das Untergurtprofil (21) zum einen im Zusammenbau
und außerdem nochmals separiert dargestellt. Beide Profile sind
Hohlkammerprofile, die zu der formschlüssigen Aufnahme eines
Verbinders ausgebildet sind, der an der Fahrerkabine bzw. dem
Heckteil anschließt. Der Verbinder wird in diesem Fall als ein Blechformteil
ausgeführt, das die Verlängerung eines innenliegenden,
verstärkenden Formteilunterbaus über die B-Säule hinaus ist (also
eines durch Formteile als Kastenholm ausgebildeten Längsträgers),
und somit die statische Struktur der selbsttragenden Fahrerkabine
fortführt. Die Verbindung zu dem Heckteil (vgl. Fig. 13) wird analog
ausgeführt.
Zwischen den Obergurtprofilen (33) und den Untergurtprofilen (21)
sind die Seitenwandprofile (32 bzw. 34), die Seitenscheibe (30), das
Fahrzeugdach (4) und der Fahrzeugboden eingefügt. Das Untergurtprofil
(21) ist dabei mit einer Verschraubung mit den Querträgern (22)
verbunden, die ihrerseits das zentrale Profil (23) durchdringen und
mit diesem durch Verklebung bzw. Vernietung verbunden sind. Der
Aufbau der Bodengruppe entspricht insofern der Beschreibung unter
Fig. 8. Das Untergurtprofil (21) ist so ausgeführt, daß die Verschraubungen
mit den Querträgern (22) von der Fahrzeugunterseite her
wieder lösbar sind. Es ist bei dieser Ausführung zum Fahrzeuginneren
hin versetzt angeordnet, um Beschädigungen bei leichten
Unfällen zu vermeiden. Deshalb ist es auch mit einem separaten
Kunststoffprofil (35) abgedeckt, das den Schweller ausbildet und aufgeschoben
oder aufgeclipst werden kann. Das Untergurtprofil ist auf
die Aufnahme eines Seitenwandprofils (32) vorbereitet, das mit
diesem verfugt ist. Das Seitenwandprofil (32) steht in einer Lasche,
die von dem Untergurtprofil (21) ausgebildet wird. Zur Mischung wird
diese Lasche nach innen gedrückt, so daß das Untergurt- und das
Seitenwandprofil miteinander verbördelt werden. Das Seitenwandprofil,
dessen Unterkante als ein Winkelhebel ausgebildet ist, preßt
das Bodenblech (36) an das Untergurtprofil (21), auf dem es aufliegt.
Vor dem Verpressen wird eine Kleberaupe eines dauerelastischen
Klebers auf das Untergurtprofil (21) aufgebracht. Die beschriebene
Verbindungstechnik bleibt für Reparaturen und eine entwaige Demontage
wieder lösbar. Das Seitenwandprofil (32) läßt sich als Hebel
einsetzen, um die Verbördelung aufzubiegen. Die Verklebung ist bei
Erwärmung wieder lösbar. (Die vereinzelte Darstellung des Untergurtprofils
zeigt das Profil mit offener Lasche vor der Montage.)
Das Seitenwandprofil (32) ist auf der linken Seite der Zeichnung als
ein durchgehendes Hohlkammerprofil dargestellt, das vom Bodenblech
(36) bis zur Unterkante des Fensters (30) reicht. Entsprechende
komplexe Profile sind als Großprofile in Breiten bis zu ca.
800 mm extrudierbar. Auf der rechten Seite der Zeichnung ist das
Seitenwandprofil (34a und 34b) in einer zweigeteilten, verfugten
Ausführung dargestellt, die gegenüber einem so breiten Profil eine
dünnere Wandstärke gestattet und außerdem im Fall von Unfällen
reparaturfreundlicher ist. Der untere Teil des Seitenwandprofils (34a)
ist in der hier abgebildeten Ausführung als ein doppelwandiges Profil
in der Art einer Stegdoppelplatte dargestellt. In beiden Fällen
verfügen die Seitenwandprofile über Hohlkammern, in die zum einen
Verbinder eingreifen, und die zum anderen eine Längsstabilisierung
der Seitenwand bewirken. Die so ausgebildeten Längsgurte sind
stabil dimensioniert, so daß sie im Falle eines Unfalls als Seitenaufprallschutz
wirken. Somit wird eine erhebliche Verbesserung der
passiven Sicherheit gegenüber konventionellen Bauweisen realisierbar.
Die Sicherheitsgurte bei Bus- oder Kombiausführungen des
Fahrzeugs werden an den Innenwandungen dieser Längsgurte
verschraubt, gegebenenfalls auf zusätzliche eingeschobene Verstärkungsteile.
Bei dem oberen Längsgurt lenkt das Schloß der Schiebetür
kraftschlüssig an, so daß eine optimale Krafteinleitung zu den
Fahrzeugtüren gegeben ist. Falls eine Führung für Schiebetüren
benötigt wird, können die Hohlkammern partiell aufgeschnitten
werden, so daß entsprechende Führungselemente in die Profile
formschlüssig eingebracht werden können.
An der Außenseite der Seitenwandprofile ist im unteren Bereich eine
zusätzliche Verblendung mit einem schlagzähen Kunststofformteil
bzw. einem Kunststoffprofil (37) vorgesehen, das Beschädigungen
der Karosserie bei Bagatellunfällen vermeiden soll. Das Kunststoffprofil
(37) kann dabei in Hinterschneidungen des Seitenwandprofils
(32) eingeclipst werden. Die dargestellte Ausführung weist diverse
Deformationskammern auf.
Die obere Kante des Seitenwandprofils ist als eine u-förmige Nut
ausgeformt, so daß ein Scheibengummi (38) einlegbar ist, in dem
die Seitenscheibe (30) steht. Die Gummidichtung wird durch das
Einsetzen der Seitenscheibe (30) in dieser Nut verspannt. An dem
Obergurtprofil (33) ist die Seitenscheibe (30) in gleicher Weise befestigt.
Bei Bauausführungen des Fahrzeuges als Kastenwagen ist die
Seitenscheibe durch ein abgekantetes Blechteil (31) ersetzt.
Das Dachblech (39) ist an dem Obergurtprofil (33) befestigt, indem
es in die Nut, die auch der Aufnahme der Seitenscheibe (30) dient,
verspannt ist. Hierzu ist das Dachblech (39) abgekantet, so daß die
Blechfalz in die Nut eingreift. Die Verbindung wird durch das dauer
elastische Bauteil (40) fixiert, das durch die Einbringung der Seiten
scheibe (30) auseinander gespreizt und so das Blech in der Nut
des Obergurtprofils verspannt. Dieses Bauteil (40) entspricht dem
Scheibengummi (38) an der Unterkante der Seitenscheibe (30) und
steht hier beispielhaft für eine vorgeschlagene Verbindungstechnik.
Allgemein ist eine Montage von Komponenten erfindungsgemäß, bei
der dauerelastische Bauteile, die durch weitere Verkeilung verspannt
werden, zu einer Verklemmung dieser Komponenten mit den Profilen
führen.
Die Montage des beschriebenen Kabinenaufbaus erfolgt vorzugsweise
von oben nach unten, also hängend, von dem Obergurtprofil
(33) ausgehend. Die endgültige, vertikale Fixierung des Aufbaus wird
dabei durch die Verbördelung des Untergurtprofils (31) mit dem
Seitenwandprofil (32) erreicht. Die abschließende Verbördelung, die
durch eine automatische Vorrichtung erfolgt, bewirkt gleichzeitig ein
Heraufschieben des Seitenwandprofils, damit die Verklemmung der
übrigen Komponenten, und das Anpressen des zu verklebenden
Bodenbleches (36). Der Montagevorgang ist an einer einzelnen
Montagestation realisierbar, die mit einem Industrieroboter des
Standes der Technik bestückt ist.
Um eine vollkommen starre, verwindungssteife Kabinenausführung
zu vermeiden, die bei einer Verwendung von Metallspanten zur
Querversteifung gegeben wäre und zu Spannungen innerhalb des
Verbundes führen würde, werden als Spantelemente bzw. Spriegel,
Kunststofformteile eingesetzt, die durch ihre Eigenelastizität in
gewissem Maße Verspannungen ausgleichen können. So werden
Abrisse vermieden, bzw. Materialüberdimensionierungen, die sonst
zur Vermeidung von Spannungsabrissen notwendig würden. Eine
ausreichende Biege- und Torsionssteifigkeit des Fahrzeugs wird
durch die Gesamtstruktur des mittragenden Aufbaus in Verbindung
mit dem Zentralprofilrahmen und dem Hilfsrahmen gewährleistet.
Kunststofformteile haben ferner den Vorteil, daß sie im Gegensatz zu
Blechformteilen sehr komplexe zusätzliche Funktionen integrieren
können, wie z. B. angeformte Funktionsteile für Verbindungen, etc.
Sie bieten damit weitreichendere Gestaltungsmöglichkeiten. So
werden die Spanten (41) z. B. als vorgefertigte, u-förmig umlaufende
Türrahmen mit angeformten Türanschlägen eingesetzt (vgl. auch
Fig. 6). Diese Türrahmen entsprechen in ihren Oberflächen, Farben
und Strukturen den Oberflächen des Fahrzeuginnenraums, womit
die Notwendigkeit zusätzlicher Innenverkleidungen entfällt. Sie bilden
den Kantenanschluß an den Schnittflächen der Hohlkammern des
Seitenwandprofils (32) aus. Die Türrahmen greifen in das dauer
elastische Bauteil (40) ein und führen so die Verkeilung des Dach
bleches (39) auf der gesamten Wagenlänge fort. Durch die Elastizität
des schlagzähen Kunststoffes sind diese Formteile überdies sehr gut
für verfugte Montagen mit den Profilen geeignet; sie verfügen über
eigene Vorspannung. In die Kunststoffspritzgußteile können Metall
inlets als Verstärkungen eingelegt werden. Zwischen die Spanten
(41) sind weitere Paneele (42) als Innenverkleidungen einschiebbar,
hinter denen z. B. Isolierungen angebracht sein können, bzw. die
selber kaschierte, gepolsterte Isolierungen oder weiche Integral
schaumformteile sein können. Bei Bauausführungen als Kastenwagen
sind dies dann einfache, robuste Hartfaserplatten.
Die Fahrzeugtüren, deren Verwendung für die Aufbaukabine, aber
auch für die Fahrerkabine, vorgeschlagen werden, sind in dem
Gebrauchsmusterantrag G 93 01 780.4 gesondert dargelegt. Die
Türkonstruktion folgt ebenfalls der Idee, für die längslaufenden
belasteten Strukturen Strangpreßprofile einzusetzen. Die Zielsetzung
ist neben dem Leichtbau und den produktionstechnischen Verein
fachungen durch eine integrative Konstruktionsweise vor allem eine
Optimierung der passiven Sicherheit im Fall eines Seitenaufpralls.
Der tragende Türkorpus ist ein Profilabschnitt, der bei der Schiebetür
für die Aufbaukabine auch die Fahrzeugaußenwand mit ausbilden
kann. Bei den Fahrer- bzw. Beifahrertüren kann ein Türdeckblatt vor
geblendet werden, das ein Blechformteil ist. Das Türdeckblatt kann
mechanisch montiert werden, um Reparaturen zu erleichtern. Der
obere Rahmen für die Seitenscheiben ist ein Formteil, das u-förmig
weiterlaufend die Türanschläge integriert. Dieses Formteil kann ein
Kunststoffspritzgußteil oder ein Leichtmetallgußteil sein. In dem Tür
korpus sind Hohlkammern mit verstärkenden Querschnitten einge
formt. Die Scharniere und das Türschloß greifen form- und kraft
schlüssig in diese Hohlkammern ein. In weitere Hohlkammern der
Konstruktion ist ein vormontierter Scheibenhebemechanismus mon
tierbar, der ebenfalls mit dem Türkorpus verfugt ist, und aus der
Scheibe, Führungsschienen, die den Montagerahmen ausbilden, und
der Mechanik besteht. Ein entsprechender Hubfenstermechanismus
ist im übrigen auch in dem Seitenwandprofil (32) der Aufbaukabine
optional montierbar, wobei die versenkte Scheibe zwischen der oberen,
als Längsgut ausgelegten Hohlkammer und der unteren Platz
findet (hierzu ist die obere Hohlkammer entsprechend aufzufräsen;
konventionellerweise werden bei diesem Fahrzeugtyp Schiebefenster
eingebaut).
Das Profil des Türkorpus, das den unteren horizontalen Türanschlag
ausbildet, kann so ausgeführt sein, daß es im Fall eines starken Sei
tenaufpralls mit dem Untergurtprofil (21) verankert.
Das Bodenblech (36) und das Fahrzeugdach (4) sind auf der rechten
Seite der Darstellung als Ausführung in einem Verbundwerkstoff
gezeigt. Dieser Verbundwerkstoff wird in dem Gebrauchsmusterantrag
G 93 01 284.5 vorgestellt. Der Verbundwerkstoff besteht zu
nächst aus einem Trägermaterial, d. h. einem Blech, das mit einer
Kunststoffbeschichtung versehen ist, die durch die Beimengung
geeigneter thermischer Treibmittel so ausgeführt ist, daß sie auf
schäumt, sobald das Material erwärmt wird. Dadurch wird eine Hart
schaumschicht ausgebildet, die das Material versteift. Das Trägermaterial
bleibt umformbar, so daß sich mit dem Verbundwerkstoff Formteile
in Sandwichbauweise in einem Arbeitsgang herstellen lassen.
Die aufschäumende Kunststoffbeschichtung dient auch zu Klebe
montagen. Die Ausbildung einer verdichteten Oberfläche in der Art
einer geschlossenporigen Integralschaumschicht wird ermöglicht,
indem in gekühlten Werkzeugen aufgeschäumt wird, und die
Schaumschicht die Werkzeugkontur abformt. Weiterreichende An
wendungen des Verbundwerkstoffes im Karosseriebau sind in dem
Gebrauchsmusterantrag G 93 04 185.3 dargelegt.
Gegenüber einer konventionellen Bauweise mit versickten Blechen
und Dachspriegeln (43), wie sie auf der linken Seite der Zeichnung
dargestellt ist, hat die Verbundbauweise den Vorteil, daß sie selbst
tragend und auch leichter ist. Überdies werden störende Blechreso
nanzen von vornherein vermieden. Bei Verwendung des Verbund
werkstoffes können das Dach und die Bodengruppe vormontierte
Komponenten sein (wobei das Dach bereits mit einem Dachhimmel
versehen ist), in die die Kunststofformteile (41) vorerst eingeschoben
werden, worauf dann in der beschriebenen Weise die Seitenwände
aus lackierten Profilteilen montiert werden, die durch die Verbördelung
mit dem preßblanken Untergrundprofil (21) schließlich vertikal
fixiert werden. Durch die Montage des Heckteils wird die Struktur an
schließend horizontal fixiert. Eine Montage der Rohkarosserie aus
nicht lackierten Teilen, in die dann die Kunststofformteile nach dem
Lackieren eingebracht werden, ist natürlich ebenso möglich.
Die Zeichnung Fig. 12 ist als ein Beispiel einer Bauausführung zu
verstehen, das so gewählt wurde, um alle erfindungsgemäßen Ver
bindungstechniken im Schnitt darzustellen und zu erläutern. Andere
Ausführungen der Aufbaukabine in Aluprofilbauweise sind ebenso
denkbar. Wesentlich ist, daß Profile eben nur dort verwendet werden,
wo sie tatsächlich konstruktive (d. h. statische, produktionstechnische
und Gewichts-)Vorteile gegenüber Blechformteilen haben,
und im übrigen eine kombinierte Bauweise angewandt wird. Bauweisen,
bei denen die Aufbaukabine vollständig aus Profilen assembliert
wird (also analog zum Bau von Wagenkästen im Schienenfahrzeugbau)
erscheinen im Hinblick auf die heutigen Materialkosten z. Zt.
weniger vorteilhaft.
Fig. 13 zeigt den Transporter in Aluprofilbauweise, dessen Schnitt
zeichnung oben erläutert wurde. Es sind fünf Bauausführungen dar
gestellt (1F bis 1J). Die drei oberen Typen entsprechen im Äußeren
den Standardausführungen einer herkömmlichen Transporterbaureihe.
Die Darstellung der Busausführung (1H) geht davon aus, daß
die Fahrzeugscheiben der Aufbaukabine außenliegend vor den
Kunststoffrahmen angebracht sind. Sie können dementsprechend
dunkel abgetönt sein. Bei der Hochdachausführung (1F) ist der u-
förmige Rahmenbügel (8) (=B-Säule) nach oben hin durch einen
Spriegel zu verlängern, die Querstrebe also zu entfernen. Ebenso ist
es möglich, daß das Dach der Fahrerkabine bei Trennwandausführungen
beibehalten wird, und der Raum über der Fahrerkabine als
zusätzlicher Stauraum nutzbar bleibt. Das Fahrzeugdach kann bei
den Ausführungen 1G und 1H wie bei einem Transporter herkömmlicher
Bauart ein durchgehendes Formteil sein, es muß also keine
Nahtstelle im Ansatzbereich des Obergurtprofils geben.
Die Ausführungen 1I und 1J zeigen die Aluprofilbauweise nochmals
als Baukasten für Sonderaufbauten. Das Fahrzeug 1I zeigt wieder
eine Profilbauweise im Anschluß an die Fahrerkabine, die mit Fahr
zeugbauplatten oder Spannplatten auszufachen ist. Dazu ist in
diesem Fall hinter der Fahrerkabine im Anschluß an das Verbin
dungsprofil (3) ein Formteil (44) angebracht, das einen formschlüssigen
Übergang zum rechteckigen Querschnitt der Aufbaukabine
ermöglicht, so wie auch der Dachaufsatz auf der Fahrerkabine (45)
diesen Formübergang ausbildet. Durch die Verwendung des Hilfsrahmens
(9) werden Ausführungen mit Tandemachsen begünstigt, die
eine einfache, komfortable Möglichkeit der Auflastung des Fahrzeugs
darstellen. Die schmalen Radkästen bieten gegenüber Doppelbereifungen
Vorteile in der Laderaumnutzung. Das Fahrzeug 1J ist
schließlich als ein Basisfahrzeug ohne Obergurtprofil und Heckteil
dargestellt. Der Fahrgestellrahmen dieses Fahrzeugs, der ohne den
mittragenden Aufbau aus dem Zentralprofil, dem Hilfsrahmen (9) und
den Untergurtprofilen (21) besteht, kann durch zusätzlich einge
brachte Profile (46) soweit verstärkt werden, daß seine Stabilität der
eines konventionellen Nutzfahrzeugchassis entspricht. Dieselben
verstärkenden Profile (46) können gegebenenfalls auch bei auf
gelasteten Fahrzeugversionen zusätzlich angebracht werden.
Es sind drei unterschiedlich komplexe technische Auslegungen in der
Anwendung des erfindungsgemäßen Systems für den Bau von
Sonderfahrzeugen zu unterscheiden, die jeweils spezifische Vorteile
bieten:
- I. Einsatz als Baukastensystem, aufbauend auf herkömmlichen Fahrgestellen,
- II. Mittragende Bauweise durch Integration der Systembauteile in die Fahrgestellstatik,
- III. Aluprofilbauweise als neuartige Produktionstechnik für Transporterkabinen.
I. Die Nutzung eines Baukastensystems bei kleinen Serien ermöglicht
allgemein eine große Variantenvielfalt bei gleichzeitig hoher
Wirtschaftlichkeit.
Als Baukastensystem bietet das System eine erhebliche konstruktive
Vereinfachung für den Hersteller von Sonderfahrzeugen, und
zwar sowohl gegenüber der Bauweise auf Fahrgestellen mit Trans
porterkabinen, wie auch gegenüber dem Aufbau auf Windläufen.
Trotzdem entsteht ein Fahrzeug, das eine integrierte Karosserie
aufweist. Gegenüber einem Aufbau auf einem Fahrgestell mit
Transporterkabine entfallen die aufwendigen Anpassungen an das
Basisfahrzeug, die Fahrzeugbauplatten können sofort bündig ange
baut werden. So wird es, um ein Beispiel zu geben, auch für einen
Hersteller von Wohnmobilen, der bisher nur Kastenwagenausbauten
oder Alkovenfahrzeuge gefertigt hat, unmittelbar möglich, integrierte
Wohnmobile sehr kostengünstig mit zugelieferten Systembauteilen
herzustellen. Bisher können integrierte Wohnmobile nur mit erheb
lichem technischem Aufwand zu entsprechend hohen Kosten herge
stellt werden. Da dies jedoch durchaus gemacht wird, ist ein Bedarf
für das vorgeschlagene System am Markt festzustellen, der sich
weiter auf das gesamte Wohnmobilangebot ausdehnen läßt.
Fahrzeuge mit integrierten Karosserien weisen Vorteile auf. Sie sind
aerodynamisch günstiger. Dadurch vermindert sich der Kraftstoffverbrauch
und somit auch die Schadstoffemissionen. Die räumliche
Integration der Fahrerkabine in den Fahrzeuginnenraum ist für An
wendungsbereiche wie dem Omnibusbau obligatorisch und bietet für
viele weitere Bereiche funktionale Vorteile, so z. B. bei Wohnmobilen,
Verkaufs- und Paketkurierfahrzeugen - allgemein bei allen Fahrzeugen,
bei denen Stehhöhe in der Fahrerkabine und ein direkter
Zugang vom Fahrerarbeitsplatz in den Kabinenaufbau Vorteile bietet.
Bei Wohnmobilen kann das Fahrerhaus in den Wohnbereich einbezogen
werden. Bei Transportfahrzeugen kann hinter der Fahrerkabine
im Bereich der B-Säule eine Zwischenwand, optional mit einer
Schiebetür, vorgesehen werden.
Das vorgeschlagene System erschließt insbesonders für Basisfahrzeuge
um ca. 2.8 t bis 3.5 t zulässiges Gesamtgewicht neue Anwen
dungsbereiche. Insofern wird das System für Aufbauhersteller kein
Wettbewerbsprodukt zu herkömmlichen Sonderfahrzeugaufbauten
darstellen, sondern sie werden vielmehr als Weiterverarbeiter von
einer angebotsinduzierten Nachfrage profitieren, die sich dadurch
ergibt, daß eine individuelle, anwenderbezogene Nutzenoptimierung
eines Standardfahrzeugs durch das Baukastensystem erstmals um
fassend ermöglicht wird. Eine Vergrößerung der Wertschöpfung in
dem Marktsegment Sonderfahrzeuge ist somit zu erwarten.
Unter diesem Gesichtspunkt ist unter anderem der Bau von kompakten
Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr hervorzuheben,
die mit diesem System kostengünstig herstellbar sind und niedrige
Unterhaltskosten aufweisen. Entsprechende Busse werden bei einer
weiteren Sperrung der Innenstädte für den individuellen Pkw-Verkehr
an Bedeutung gewinnen. Sie können als Shuttles in Park+Ride-
Systemen eingesetzt werden, als Großraumtaxis und für den Verkehr
auf Firmen- und Messegeländen, Flughäfen etc. Kleine Busse erlauben
flexiblere Umlaufplanungen im ÖPNV und eröffnen, als Reisebus
ausgestattet, neue Angebotsoptionen für Reiseveranstalter. Sie sind
noch kostengünstig einsetzbar, wo der Einsatz konventioneller
Linien- und Reisebusse nicht mehr lohnt.
Auch optimierte Verteilerfahrzeuge für Stückgut mit kurzen Radständen
für den Kurzstrecken- und Warenverkehr im Innenstadtbereich
sind mit dem System herstellbar. Solche Fahrzeuge werden bei einer
ökologisch sinnvollen Verlegung des Güterfernverkehrs auf die
Schiene eine in Zukunft steigende Bedeutung gewinnen. Transport
fahrzeuge, die mit dem vorgeschlagenen System gestaltet werden,
sind im Gegensatz zu konventionellen Transportern wegen ihrer
Höhe (Stehhöhe innen) und größeren Breite auch bei kurzen
Radständen für den Transport sperriger Güter geeignet. Gegenüber
größeren Lkw brauchen sie weniger Verkehrsfläche und sind im
Stadtverkehr wesentlich wendiger, emissionsärmer und leiser.
Für den Hersteller von Sonderfahrzeugen bietet das System die
Möglichkeit, Komponenten vorzuproduzieren und erst bei Nachfrage
mit einem Fahrgestell der entsprechenden Motorisierung zu versehen,
um Lagerinvestitionen gering zu halten. Der modulare Aufbau
des Systems bedingt auch eine größere Reparaturfreundlichkeit, da
verbrauchte oder beschädigte Komponenten austauschbar sind. Der
vorgesehenen gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung für Altfahrzeuge
kann nachgekommen werden, indem der Kabinenaufbau
durch den Aufbauhersteller demontiert und entsorgt wird, und das
Basisfahrzeug einem Werkstoffrecycling zugeführt wird, für das es
konstruktiv ausgelegt ist, und das durch den Fahrzeughersteller
erfolgt.
Die Produkthaftung liegt bei dem Hersteller des Bausystems - das
heißt des Basisfahrzeugs. Kleinserienhersteller können die Berück
sichtigung aller technischer Normen internationaler Märkte schon
heute kaum noch leisten. Gerade in der Sicherheitstechnik sind steigende
Anforderungen an das Produkt für die Zukunft zu erwarten.
Da das vorgeschlagene Baukastensystem allen Herstellern von
Sonderfahrzeugen zur Verfügung gestellt wird, ergeben sich für die
Komponenten des Systems Stückzahlen, die eine rationellere Ferti
gung erlauben, als bisher im Sonderfahrzeugbau üblich. Damit erst
wird der Einsatz bekannter Großserientechnologien wirtschaftlich
vertretbar, Großserientechnik erlaubt anspruchsvollere konstruktive
Lösungen im Sonderfahrzeugbau bei:
- - der Produktionstechnik für Fahrerkabine und Fahrgestell (z. B. durch die Verwendung von Blechpreßteilen gegenüber GfK- Formteilen),
- - der Optimierung der passiven Sicherheit,
- - der Recyclingfähigkeit
und schließlich im Bereich zusätzlichen funktionalen Nutzens für den
Anwender.
II. Das System ermöglicht in einer Anwendung, die über die unter I.
dargelegte Ausführung auf herkömmlichen Fahrgestellen hinausreicht,
die Ausbildung mittragender, leichter Nutzfahrzeugaufbauten
durch die Integration von Systembauteilen in die Fahrgestellstatik.
Damit begünstigt das System die Realisierung laderaumoptimierter
Transportfahrzeuge, die durch den bündigen Anschluß der Fahrerkabine
und die kleine Stirnfläche bei tieferen Chassis, als sie sonst
für Fahrzeuge dieses Laderaumvolumens verwendet werden, aero
dynamisch sehr günstig sind. Eine Fahrzeugauslegung mit einem
Kippführerhaus ist bei diesem statischen Konzept ebenfalls realisierbar.
Bei gleichem Nutzlastaufkommen werden wegen der geringeren
Fahrwiderstände wiederum weniger Treibstoff verbraucht und
damit weniger Schadstoffe emittiert. Wesentliche Treibstoffeinsparungen
ergeben sich auch bei Leerfahrten. Das erfindungsgemäße
Fahrzeug kann Fahrzeuge der nächsthöheren Nutzfahrzeugklasse
des Standes der Technik weitgehend substituieren und schließt hier
eine Lücke.
Interessant ist auch die Möglichkeit, anstatt der quaderförmigen
Struktur einen konventionellen (dann schwereren) Fahrgestellrahmen
an die Fahrerkabinenkomponente anzubauen - das Fahrzeuglayout
entspricht in diesem Fall einem an sich bekannten Triebkopfprinzip.
Der konventionelle, marktgängige Fahrgestellrahmen in einer Ebene,
der eine Aufbauplattform ausbildet, kann bei diesem System also
durchaus optional weiter angeboten werden.
Die mittragende Bauweise bietet als solche schon eine Verbesserung
des Leistungsgewichts, gleichgültig, ob Leichtmetalle oder Stahlprofile
zum Einsatz kommen. Der Gewichtsvorteil wird allerdings besonders
gravierend in der unter III. beschriebenen Aluprofilbauweise.
III. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, das erfindungsgemäße
System für den Bau von Sonderfahrzeugen auch für die Fertigung
von Nutzfahrzeugkarosserien (insbesondere von Transportern der
Eintonnerklasse) einzusetzen, sofern die beschriebene Bauweise
mit längslaufenden Hohlkammerprofilen, also stranggepreßten
Großprofilen, die die Außenwände ausbilden, angewandt wird. Es
wird damit für Nutzfahrzeuge eine neuartige Produktionstechnik
vorgeschlagen, die zum einen technisch vorteilhaft ist und zum
anderen ökologischen Nutzen verspricht. Die Kabinenkonstruktion
eignet sich gut für eine robotorisierte Montage, wobei bei kleinen
Losgrößen oder Sonderfertigungen Montagen von Hand ebenso gut
ausführbar sind. Die Profilbauweise ist geeignet, die Fertigungstiefe
zu reduzieren, da die Großprofile Zulieferteile sind.
Die produktionstechnischen Vorteile bei einem Einsatz des Systems
in der Serienproduktion liegen insbesonders in den technischen
Eigenschaften von Profilen begründet, die komplexe Funktionen
integrieren können. Es ergeben sich wesentliche Vorteile bei der
Montage und es werden weniger Einzelteile benötigt. Die Fahrzeugwände
sind bereits selbsttragend längsversteift. Gegenüber einer
thermischen Montage ergeben sich keine Richtprobleme, die Rohka
rosserie kann bei der Steckmontage nicht verziehen. Die Anzahl der
benötigten Profile für ein Fahrzeug ist gering. Die im Vergleich zu
Umformtechniken sehr niedrigen Werkzeugkosten für Strangpreß
werkzeuge erlangen bei kleinen bis mittleren Serien Gewicht. Da
eine nicht thermische Montage angewendet wird, können Komponenten
weitgehend vormontiert sein (z. B. Antriebsaggregate,
Inneneinrichtung der Fahrerkabine). In diesem Fall sind die
Montageteile der Aufbaukabine, d. h. Profile und Bleche, bereits
vorlackiert, so daß die Rohkarosserie nicht als Ganzes in einer
Spritzkammer lackiert werden muß. Die Fahrerkabine selbst ist als
ein kleineres Teil sehr gut tauchbadlackierbar, ebenso das Heckteil.
Es ist auch möglich, die Profile preßblank zu verwenden, wobei die
Oberfläche für höchste mechanische Anforderungen hartanodisierbar
ist, und damit haltbarer als eine Lackierung. Beschädigungen
im späteren Gebrauch, z. B. Kratzer, fallen im Gegensatz zu Ausführungen
mit aufgebrachter Buntlackierung nicht auf. Da das Fahrzeug
montiert werden kann, indem die Fahrerkabinen auf Montagestationen
stehen, während das Material gefördert wird, ist die Steckmon
tage gegenüber sonstigen Fertigungsstraßen flächensparend. Idealerweise
können die das Fahrzeug differenzierenden Aufbaukabinen
auftragsbezogen just in time bereit gestellt werden. Die Fahrzeuge
sind wegen der Austauschbarkeit einzelner Profile reparaturfreundlich
und konstruktiv auf eine spätere Demontage für ein Werkstoffrecycling
vorbereitet. Der Systembau eröffnet auch bei der Gestaltung
einer Typenreihe eines Transporters eine größere Variabilität.
Für den Fahrzeugnutzer besteht ein zusätzlicher wesentlicher Vorteil
in der Korrosionsbeständigkeit von Leichtmetallen.
Die Vergrößerung der Traglast durch die gewichtssparende Auslegung
des Fahrzeugs bietet sowohl wirtschaftliche wie ökologische
Vorteile:
- - Jede Erhöhung der Traglast bei Nutzfahrzeugen durch Minimierung der Totlast bedeutet einen wirtschaftlichen Gewinn für den Anwender, und das Produkt erlangt somit Wettbewerbsvorteile.
- - Es können bei vorgegebener Zuladung kleinere Motoren verwendet werden, die wiederum leichter, emissionsärmer und damit umweltverträglicher sind, und einen Kostenvorteil in der Produktion bieten.
Ein zusätzlicher ökologischer Nutzen besteht in der weiteren
Verbesserung der Gesamtenergiebilanz des Produktes. Die Profil
bauweise aus Leichtmetallprofilen ist auf den Einsatz von Sekundär
aluminium ausgerichtet, das bereits verbreitete Verwendung findet.
Im Fahrzeugbau werden ca. 90% des verwendeten Primäraluminiums
recycliert, der Neueinsatz liegt bei 40%. Die höhere energetische
Basisinvestition für die Aluminiumherstellung verliert durch die
Energieersparnis im Fahrbetrieb, die durch die Leichtbauweise
bedingt ist, und durch den niedrigeren Schmelzpunkt im Vergleich
mit Stahlblechen im Werkstoffrecycling an Bedeutung; es wird im
Gegenteil eine erhebliche Einsparung bezogen auf die Lebensdauer
des Fahrzeugs erzielt. Hinzu kommt, daß Nutzfahrzeuge eine sehr
hohe durchschnittliche Laufleistung haben, so daß im Vergleich zum
derzeit diskutierten Einsatz von Aluminium im Pkw-Bau der Breakeven
wesentlich schneller erreicht und sich gravierendere Vor
teile ergeben.
Die Verwendung von Sekundärwerkstoffen schont Ressourcen und
spart im Falle der Verwendung von Aluminium vor allem Energie.
Auf längere Sicht ergibt sich trotz der zunächst höheren Material
kosten für Leichtmetalle ein Kostenvorteil bei der Herstellung, der in
der besseren Recyclierbarkeit des Werkstoffs begründet ist. Bei einer
100prozentigen Verwendung von Recyclingaluminium, die sich bei
einer bloßen Ersatzbeschaffung ergibt, also nach der Etablierung
eines geschlossenen Kreislaufs, spielt der Werkstoffpreis schließlich
keine Rolle mehr. Dann stehen die Kostenersparnisse, die bei der
Verarbeitung durch den niedrigen Schmelzpunkt von Aluminium und
durch produktionstechnische Vorteile verursacht werden, im Vorder
grund.
Claims (29)
1. System für den Bau von Sonderfahrzeugen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fahrerkabine (2) im Verlauf der B-Säule
und gegebenenfalls eines Querschnitts des Fahrzeugdaches (4) mit
einem Verbindungsprofil (3) für die verfugte Montage von Fahrzeug
bauplatten (5), die vorzugsweise in Sandwichbauweise oder als
Profile ausgeführt sind, dergestalt ausgerüstet ist, daß die Fahrerkabine
(2) mit den Fahrzeugbauplatten (5) verbunden einen form
schlüssigen Fahrzeugaufbau bildet, der durch die Verwendung von
Fahrzeugbauplatten (5) in unterschiedlichen Ausführungen für ver
schiedene Funktionen oder Ausführungen des Fahrzeugs variierbar
ist.
2. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Querschnitt, der dem
Verbindungsprofil (3) entspricht, in einem Formteil, das Bestandteil
der Fahrerkabine (2) ist, integriert ist.
3. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sonder
fahrzeug (1) im Bereich der B-Säule einen u-förmigen Rahmenbügel
(8) aufweist, an dem die vorderen Sicherheitsgurte angelenkt sind.
4. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der u-förmige
Rahmenbügel (8) mit dem Verbindungsteil (3) im gesamten Verlauf
oder in Teilen identisch ist.
5. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzeugbau
platten (5) mit einem Formteil oder Profil verklebt sind, das in das
Verbindungsprofil formschlüssig eingreift, oder, daß das Formteil die
Funktion des Verbindungsprofils (3) übernehmen kann, und die
Verbindung zu der Fahrerkabine (2) herstellt, und, daß das Formteil
vorzugsweise ein Kunststoffteil ist, das einen Teil der Fahrzeuginnen
verkleidung ausbilden kann.
6. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sonderfahr
zeug (1) mit Frontantrieb ausgestattet ist und die hinteren Radführungen
Einzelradaufhängungen sind, die an einem Hilfsrahmen (9)
montiert sind, der am Fahrzeugrahmen (10) in beliebigem Abstand
zur Vorderachse oder in Rasterabständen befestigbar ist.
7. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrerkabine
(2) an der Beifahrerseite auf die Aufnahme eines Montageteils (20)
vorbereitet ist, daß den Raum zwischen Front und B-Säule über
brückt und unterschiedliche Ausgestaltungen des Sonderfahrzeugs
mit Beifahrertür oder Beifahrerfenstern in unterschiedlicher Größe er
möglicht.
8. System für den Bau von Sonderfahrzeugen, dadurch
gekennzeichnet, daß Profile, vorzugsweise Leichtmetallprofile, die
einen umlaufenden statischen Verbund in der Art eines Ringankers
bilden, ab der Hinterachse der Fahrerkabine (2) einen annähernd
quaderförmigen Aufbau umschließen, und, daß diese Struktur an den
unteren Profilen dergestalt mit einem Zentralrohrrahmen (23) oder
sonstigen Fahrgestell mit Querträgern (22) verbunden ist, daß sie in
die Statik des Fahrgestells einbezogen ist und somit einen mittra
genden Aufbau bildet.
9. System für den Bau von Sonderfahrzeugen,
insbesondere nach dem Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Funktion der vertikalen und querverlaufenden Profile (7) an der
Vorder- und gegebenenfalls Hinterseite der mittragenden, quader
förmigen Struktur in den Formteilen der Fahrerkabine (2) und gege
benenfalls des Heckteils integriert ist, und somit ein formschlüssiger
Übergang zwischen Fahrerkabine (2), Aufbau aus längslaufenden
Profilen und gegebenenfalls Heckteil gebildet wird.
10. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die hinteren
Radführungen vorzugsweise Einzelradaufhängungen sind, die an
einem Hilfsrahmen (9) befestigt sind, bzw., daß die Hinterachse an
einem Hilfsrahmen (9) geführt wird, der so ausgebildet ist, daß
zwischen dem Hilfsrahmen (9) und der Fahrerkabine (2), bzw. den
vorderen Profilen der mittragenden, quaderförmigen Struktur, untere
Profile (21) der mittragenden, quaderförmigen Struktur verspannt
werden, und, daß zwischen Hilfsrahmen (9) und Heckteil, bzw.
hinteren Profilen der mittragenden quaderförmigen Struktur, gleichartige
untere Profile (21) verspannt werden.
11. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren
Profile (21) als Fahrzeugschweller ausgebildet sind, zur Aufnahme
eines Fahrzeugbodens ausgeformt sind und an der Außenseite
hinterschnittige Nuten aufweisen können, in die weiteren Profile (26,
37, 35), vorzugsweise aus Kunststoff, einschiebbar sind, die als
Seitenschürze die untere Außenkontur des Fahrzeugs bilden, die als
Prallschutz mit Hohlkammern ausgeführt sein können, und, die die
Verschraubungen der Querträger (22) mit den unteren Profilen (21)
verdecken.
12. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell
(10) in der Art eines Zentralrohrrahmens gefertigt ist, und das
zentrale Element aus einem Strangpreßprofil (23) besteht, dessen
Querschnitt so geformt ist, daß es verwindungssteif ist, von den
Querträgern (22) so durchdrungen wird, daß gegebenenfalls eine
Hohlkammer verbleibt, in der eine Kardanwelle (27) verlaufen kann,
und, daß dieses Strangpreßprofil mit Längsverfugungen auf die
formschlüssige Montage eines Hilfsrahmens (9), an dem die hinteren
Radführungen bzw. die Hinterachse montiert sind, vorbereitet ist.
13. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (7),
bzw. auch der Anschluß an die Formteile der Fahrerkabine (2) und
gegebenenfalls des Heckteils, so ausgebildet sind, daß sie mit
Fahrzeugbauplatten (5), die vorzugsweise in Sandwichbauweise
ausgeführt sind, ausgefacht werden können, und/oder, daß an den
Profilen (7), bzw. Formteilen Spannplanen befestigbar sind.
14. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 13, 8., dadurch gekennzeichnet, daß die längslaufenden
Profile der mittragenden Struktur die Außenwand des Fahrzeugs
bilden, bzw. Teile der Außenwand des Fahrzeugs bilden.
15. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14, und insbesondere dem Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in den längslaufenden Profilen (32,
34) die die Außenwand des Fahrzeugs bilden, längslaufende Hohl
kammern oder sonstige Verstärkungen eingeformt sind, die als
Längsträger belastet werden, und, daß diese Hohlkammern, bzw.
Verstärkungen als Montagemöglichkeiten für Profilverbinder (15)
ausgeformt sein können.
16. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fahrerkabine (2) und gegebenenfalls das Heckteil in selbsttragender,
doppelschaliger Bauweise aus verschweißten Blechformteilen
gefertigt sind, und die verstärkenden Blechformteile so überstehend
ausgeführt sind, daß sie als Verbinder formschlüssig in die Hohl
kammern der längslaufenden Profile (7, 21, 32, 33, 34) eingreifen.
17. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die längs
laufenden Profile, insbesondere die Eckprofile (7) bei einer Ausfachung
mit Sandwichplatten, mit Hohlkammern versehen sind, in die
vorbereitete, lose Hartschaumstreifen zur Wärmeisolierung ein
schiebbar sind.
18. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die längslaufenden Profile (32, 33, 34) Verfugungen oder hinter
schnittige Nuten aufweisen, in die Spanten (41), bzw. Spriegel (43)
einschiebbar und montierbar sind, die zur Querversteifung des
Aufbaus dienen, und/oder Formteile, die als Türrahmen mit einem
Türanschlag (17) und Dichtgummi (18) oder als Fensterholm
ausgeformt sind, und, daß gegebenenfalls in diese Verfugungen
bzw. Nuten auch Innenverkleidungen (42), die gegebenenfalls mit
Isolierungen versehen sind, einschiebbar sind, die die längslaufenden
Profile ebenfalls versteifen.
19. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 18, und insbesondere dem
Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanten (41),
Spriegel (43) und der Türrahmen Kunststoffspritzgußteile sind.
20. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die längslaufenden Profile (32, 34) für die Montage von versenkbaren
Scheiben vorbereitet sind, indem vertikal ausgerichtete Verfugungen,
in denen die Scheiben stehen, partiell aufgeschnitten werden, so daß
vormontierte Elemente, die aus Führungsschienen, Scheibe und
Hebemechanismus bestehen, in weitere Nuten der längslaufenden
Profile (32, 34) einschiebbar sind und damit unterhalb der mit Dichtlippen
zu versehenen Schlitze montierbar sind.
21. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fahrzeugtüren aus längslaufenden Profilen, die die Außenwand
der Fahrzeugtür bilden, gegebenenfalls in einer Kombination mit
Formteilen bestehen, oder, daß Fahrzeugtüren aus längslaufenden
Profilen, die in diesem Bereich die Außenwand des Fahrzeugs
bilden, ausgeschnitten sind.
22. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß Hohlkammern der längslaufenden Profile an der Außenseite partiell
aufgefräst werden, um Laufschienen für Schiebetüren zu bilden.
23. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 12 und 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß längslaufende Profile, die die Außenwand des Fahrzeugs bilden,
mit Stanzen oder Preßwerkzeugen weiter umgeformt werden, so daß
das stranggepreßte Profil als Urformteil, bzw. Rohling, für Formteile
dient, die zu einer Karosserie zusammengefügt werden.
24. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß an den längslaufenden
Profilen (33) Karosseriebleche (39) verspannt werden, die
abgekantete Falze aufweisen, die in Nuten des Profils eingreifen, in
denen sie mit einem Bauteil (40) verkeilt werden, das vorzugsweise
dauerelastisch ausgeführt ist.
25. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil zur
Verkeilung der Karosseriebleche in den Nuten der längslaufenden
Profile in der Art eines Fenstergummis ausgeformt ist, und, daß die
Verkeilung durch den Einsatz einer Scheibe oder eines weiteren
längslaufenden Profils, bzw. eines Formteils, beispielsweise des
Türrahmens, in dieses Bauteil fixiert wird, indem das Bauteil wie mit
einer Keilleiste auseinander gespreizt und in der Nut verklemmt wird.
26. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die längslaufenden
Profile (21 und 32) auf der gesamten Länge des Kabinenaufbaus
durch Verbördelung miteinander verbunden werden, wozu
längslaufende Ausformungen der verfugten Profile umgebogen
werden.
27. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrerkabine
(2) und das Heckteil als vormontierte, lackierte Teile und die
längslaufenden Profile (32, 34), die die Außenwand ausbilden, als
lackierte Werkteile montierbar sind.
28. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeugdach
(4) und das Bodenblech (36) aus Verbundwerkstoff nach Ge
brauchsmusterantrag G 93 01 284.5 bestehen, der ein Blech mit
einer Kunststoffbeschichtung ist, die bei Erwärmung einen Hartschaum
ausbildet, und daß das Fahrzeugdach (4) beim Erwärmen
mit den längslaufenden Obergurtprofilen (33) und gegebenenfalls
einem Dachhimmel durch die aufschäumende Kunststoffbeschichtung
verklebt wird, bzw., daß das Bodenblech (36) beim Erwärmen
mit dem Zentralprofilrahmen (23) und den Querträgern (22), die
diesen Rahmen durchdringen, verklebt wird und eine Integral
schaumschicht ausbildet.
29. System für den Bau von Sonderfahrzeugen nach den
Ansprüchen 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufbau (6)
durch eine Schraubmontage in Kombination mit einer Montage durch
Verkeilung, Verklemmung und/oder dauerelastischer Verklebung von
Bauteilen und durch die Auswahl der Materialien reparaturfreundlich
ausgelegt und auf eine erleichterte Demontage für ein späteres
Werkstoffrecycling vorbereitet ist.
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---|---|---|---|
DE19934318080 DE4318080A1 (de) | 1992-06-03 | 1993-06-01 | System für den Bau von Sonderfahrzeugen |
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DE19934318080 DE4318080A1 (de) | 1992-06-03 | 1993-06-01 | System für den Bau von Sonderfahrzeugen |
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