DE4311913A1 - Koaxiales Hochfrequenzkabel - Google Patents
Koaxiales HochfrequenzkabelInfo
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- G02B6/38—Mechanical coupling means having fibre to fibre mating means
- G02B6/3807—Dismountable connectors, i.e. comprising plugs
- G02B6/381—Dismountable connectors, i.e. comprising plugs of the ferrule type, e.g. fibre ends embedded in ferrules, connecting a pair of fibres
- G02B6/3817—Dismountable connectors, i.e. comprising plugs of the ferrule type, e.g. fibre ends embedded in ferrules, connecting a pair of fibres containing optical and electrical conductors
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
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- H01R2103/00—Two poles
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein koaxiales
Hochfrequenzkabel aus einem rohrförmigen metallischen
Innenleiter und einem ebenfalls rohrförmigen metallischen
Außenleiter, die durch eine abstandhaltende Isolierung in
ihrer räumlichen Lage zueinander fixiert sind.
Zur Übertragung hochfrequenter Energie sind Kabel der
gattungsgemäßen Art seit Jahren bekannt, je nach Höhe der
zu übertragenden Leistung unterscheiden sie sich
insbesondere durch ihre äußeren Abmessungen und der
Ausbildung der Isolierung zwischen dem Innen- und dem
Außenleiter. Gemeinsam ist jedoch allen Ausführungen die
konzentrische Ausführung sowie die Energieübertragung
durch elektrische Strompfade. Mit dem Einzug optischer
Übertragungselemente in die Technik hat man bereits in
einigen Fällen damit begonnen, elektrischen
Übertragungsstrecken optische Datenübertragungselemente
parallelzuschalten, sei es um die hiermit zu
übermittelnden Daten zu Steuer- oder Regelzwecke
einzusetzen oder Schaltvorgänge herbeizuführen, sei es um
mit Hilfe des optischen Parallelweges in Form einer
Sensorleitung Veränderungen in der Umgebung des Kabels
aufzunehmen und entsprechende Signale an eine zentrale
Stelle weiterzugeben mit dem Ziel einer Überwachung des
jeweiligen Betriebszustandes, z. B. der
Betriebstemperatur eines erdverlegten
Hochspannungskabels.
In solchen Fällen werden z. B. Lichtwellenleiter in die
Verseilzwickel elektrischer Kabel eingelegt, oder ein
Draht der elektrischen Abschirmung eines
Hochspannungskabels wird durch ein
Lichtwellenleiterelement ersetzt, oder wie im Falle von
Freileitungen bereits angewandt, wird ein
Lichtwellenleiterelement mit den einzelnen Drähten des
Leiterseiles verseilt. Diese Ein- und Verseilung der
Lichtwellenleiterelemente in den Schichtenaufbau
elektrischer Kabel dient u. a. dem Zweck, dem
Lichtwellenleiterelement eine Überlänge mitzugeben, so
daß Zugbeanspruchungen, die während der Herstellung des
elektrischen Kabels sowie der Verlegung am Montageort
auftreten, nicht zu einem Bruch der optischen Faser
führen.
Von solchen elektrischen Energiekabeln unterscheiden sich
die gattungsgemäßen Hochfrequenzkabel schon allein durch
ihren mechanischen Aufbau, außerdem muß gewährleistet
sein, daß durch zusätzliche Maßnahmen die elektrischen
Übertragungseigenschaften des koaxialen
Hochfrequenzkabels bei den jeweiligen Betriebsfrequenzen
nicht negativ beeinflußt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Möglichkeit zu finden, auch bei koaxialen
Hochfrequenzkabeln einen parallelen optischen
Übertragungsweg vorzusehen, der ohne Einfluß auf die
elektrischen Übertragungseigenschaften dieses Kabels ist
und zudem Gewähr bietet, daß die beiderseitigen
Montageschritte bei der Herstellung von Anschlüssen und
Verbindungen jeder für sich unabhängig voneinander
problemlos durchgeführt werden können.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
daß der rohrförmige Innenleiter des koaxialen
Hochfrequenzkabels durch das metallische Mantelrohr eines
Lichtwellenleiterlelementes gebildet ist. Dieser Aufbau
eines koaxialen Hochfrequenzkabels mit parallelem
optischen und elektrischen Übertragungsweg hat den
Vorteil, daß die das Lichtwellenleiterelement bildenden
optischen Fasern im Zentrum des Kabels durch den
metallischen Innenleiter sicher geschützt sind. Durch die
zentrale Lage des Lichtwellenleiterelementes ist aber
auch Gewähr für eine problemlose Anschlußmöglichkeit
sowohl des elektrischen als auch des optischen
Übertragungsweges sichergestellt. Da der Innenleiter des
Hochfrequenzkabels hier Doppelfunktion hat, nämlich
einmal als metallisches Rohr die optischen Fasern zu
schützen, zum anderen aber der elektrischen Übertragung
hochfrequenter Energie dient, wird man zweckmäßig die
Dicke des metallischen Mantelrohres für das
Lichtwellenleiterelement den übertragungstechnischen
Erfordernissen des Koaxialkabels anpassen, so daß
Wellenwiderstand, Leitungsdämpfung usw., also
Charakteristika des Hochfrequenzkabels, den
Erfordernissen des Betriebes genügen.
Die innerhalb des zentralen Mantelrohres - Innenleiter
des Hochfrequenzkabels - befindlichen optischen Fasern
weisen eine Überlänge von mehr als 5% auf, so daß
wirksam werdende äußere Zugkräfte sich nicht nachteilig
auf die optischen Übertragungswerte auswirken. Die
Erfindung beruht nämlich auf der Erkenntnis, daß im
Gegensatz zu bekannten Maßnahmen eine Überlänge der
optischen Fasern durch einen Ein- oder Verseilvorgang
herbeizuführen, eine zentrische Anordnung der optischen
Fasern mit einer Überlänge von mehr als 5% zu keinen
Änderungen in den optischen Übertragungseigenschaften
führt, wenn auf die optischen Fasern Zugkräfte einwirken.
Wie in der optischen Übertragungstechnik üblich, kann das
den Innenleiter bildende Lichtwellenleiterelement eine
Hohlader sein, aber auch eine Festader. Wesentlich ist in
jedem Fall, daß das äußere Schutzrohr für die darin
untergebrachten optischen Fasern ein metallisches Rohr
ist, das beispielsweise aus Kupfer, Aluminium oder auch
aus Edelstahl bestehen kann.
Wie bereits angedeutet, bestimmen die äußeren Abmessungen
des koaxialen Hochfrequenzkabels Frequenzbereich und/oder
Übertragungsleistung dieser Kabel. Durch die vorliegende
Erfindung ergibt sich der besondere Vorteil, daß
parallele optische und elektrische Übertragungswege bis
hin zu den kleinsten äußeren Abmessungen problemlos
möglich sind. So kann vorteilhaft der Durchmesser des
Mantelrohres, der gleichzeitig Innenleiter des koaxialen
Hochfrequenzkabels ist, weniger als 2 mm, vorzugsweise
weniger als 1 mm betragen. Solche geringen äußeren
Abmessungen des Innenleiters mit entsprechend
verringertem Außenleiter führen zu einer weiteren
Miniaturisierung von elektrisch/optischen
Übertragungswegen und erschließen damit neue
Anwendungsgebiete.
Das metallische Mantelrohr des Lichtwellenleiterelementes
- Innenleiter des Hochfrequenzkabels - kann ein auf die
Endmaße gezogenes metallisches Rohr sein, besonders
vorteilhaft ist es jedoch in Durchführung der Erfindung,
wenn das Mantelrohr aus einem längsnahtgeschweißten
Metallband hergestellt ist. Auf kostengünstige Weise sind
so beliebige Längen kontinuierlich herstellbar, das
Verfahren gibt aber auch die Möglichkeit, die für die
optischen Fasern im Innern des Mantelrohres benötigte
Überlänge sicherzustellen. Diese Überlänge kann z. B.
durch entsprechende Steuerung oder Regelung der
Einlaufgeschwindigkeiten von metallischem Band und
optischen Fasern eingestellt werden, eine andere, bereits
bekannte Möglichkeit ist die, das längseinlaufende
Metallband vor dem Schließen des Metallrohres durch
Verschweißen der Bandkanten zu erwärmen und die beim
Abkühlen wirksam werdende Verkürzung des metallischen
Rohres über einen Längenabschnitt dazu zu benutzen, den
mit gleicher Geschwindigkeit wie das metallische Band
einlaufenden optischen Fasern eine Überlänge gegenüber
dem umhüllenden metallischen Mantelrohr zu sichern.
Der Innenleiter des koaxialen Hochfrequenzkabels, nach
der Erfindung gleichzeitig Mantelrohr eines
Lichtwellenleiterelementes, wird in der Regel als
Glattrohr ausgeführt sein. Falls es jedoch in besonderen
Fällen darauf ankommt, daß neben bestimmten elektrischen
und optischen Übertragungseigenschaften auch eine erhöhte
Flexibilität des Kabels gefordert wird, kann man das
Mantelrohr unabhängig vom jeweiligen äußeren Durchmesser
auch wellen, um so die notwendige Flexibilität
herbeizuführen.
Das erfindungsgemäße Hochfrequenzkabel mit integriertem
optischen Übertragungsweg kann für alle die Zwecke
eingesetzt werden, wo solche Hochfrequenzkabel bereits
heute schon im Einsatz sind. Ein besonderes
Anwendungsgebiet ergibt sich dann, wenn der Außenleiter
des Hochfrequenzkabels längs des Kabels angeordnete
Öffnungen zur Abstrahlung elektromagnetischer Energie
aufweist. Solche Kabel, auch als abstrahlende
Hochfrequenzkabel oder Leckkabel bezeichnet, werden
insbesondere in Tunnelstrecken eingesetzt, um vom
durchfahrenden Verkehr elektrische Signale aufzufangen
und weiterzuleiten bzw. dem durchfahrenden Verkehr von
außen Informationen zu geben.
Die Erfindung sei anhand des in der Fig. dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Das in der Fig. dargestellte koaxiale Hochfrequenzkabel 1
weist in seinem üblichen Aufbau einen rohrförmigen
Innenleiter 2 und einen konzentrisch zu diesem
angeordneten Außenleiter 3 auf. Innenleiter 2 und
Außenleiter 3, beide rohrformig ausgebildet, sind durch
das Dielektrikum 4 voneinander getrennt, d. h. elektrisch
isoliert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht
dieses Dielektrikum 4 beispielsweise aus einem
geschäumten Polyethylen, das auf den Innenleiter 2
aufextrudiert ist, das Dielektrikum 4 kann aber auch als
Abstandshalterwendel, als Scheibenisolierung oder
dergleichen aufgebaut sein. Aus diesen Möglichkeiten
resultiert ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Lösung, daß nämlich diese Integration des optischen
Übertragungsweges völlig unabhängig von dem sonstigen
Kabelaufbau ist, vorausgesetzt wird lediglich eine
koaxiale Anordnung von Innenleiter 2 und Außenleiter 3.
Der Innenleiter 2 ist identisch mit dem Mantelrohr des
optischen Lichtwellenleiterelementes 5, in diesem Fall
gebildet durch die mit einer Überlänge von mehr als 5‰
lose im Innenleiter (Mantelrohr) 2 befindlichen Bündel
aus optischen Fasern 6 sowie einer hier beispielhaft
verwendeten Dichtmasse 7 aus einem mindestens während der
Herstellung fließfähigen polymeren Material. Der
Außenleiter 3, in der Anwendung bei sogenannten
abstrahlenden Hochfrequenzkabel mit einer bestimmten
Schlitz- oder Lochkonfiguration versehen, ist umgeben von
dem Außenmantel 8 als mechanischer Schutz, der durch
entsprechende Einstellung der hierfür verwendeten
Kunststoffmischung abriebfest aber auch flammfest sein
kann.
Claims (8)
1. Koaxiales Hochfrequenzkabel aus einem rohrförmigen
metallischen Innenleiter und einem ebenfalls
rohrförmigen metallischen Außenleiter, die durch
eine abstandhaltende Isolierung in ihrer räumlichen
Lage zueinander fixiert sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der rohrförmige Innenleiter (2)
durch das metallische Mantelrohr eines
Lichtwellenleiterelementes (5) gebildet ist.
2. Koaxiales Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Mantelrohr eine Anzahl mit
einer Überlänge <5‰ lose geführter optischer
Fasern (6) enthält.
3. Koaxiales Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Lichtwellenleiterelement (5) eine Hohlader ist.
4. Koaxiale Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Lichtwellenleiterelement (5) eine Festader ist.
5. Koaxiales Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder
einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchmesser des Mantelrohres weniger als 2 mm,
vorzugsweise weniger als 1 mm beträgt.
6. Koaxiales Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder
einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mantelrohr aus einem längsnahtgeschweißten
Metallband besteht.
7. Koaxiales Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder
einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das
Metallrohr gewellt ist.
8. Koaxiales Hochfrequenzkabel nach Anspruch 1 oder
einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der
rohrförmige Außenleiter (3) längs des Kabels (1)
angeordnete Öffnungen zur Abstrahlung
elektromagnetischer Energie aufweist.
Priority Applications (8)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934311913 DE4311913A1 (de) | 1993-04-10 | 1993-04-10 | Koaxiales Hochfrequenzkabel |
DE59408600T DE59408600D1 (de) | 1993-04-10 | 1994-03-02 | Koaxiales Hochfrequenzkabel |
AT94103081T ATE183330T1 (de) | 1993-04-10 | 1994-03-02 | Koaxiales hochfrequenzkabel |
EP94103081A EP0620565B1 (de) | 1993-04-10 | 1994-03-02 | Koaxiales Hochfrequenzkabel |
EP97100827A EP0775925A2 (de) | 1993-04-10 | 1994-03-08 | Steckverbinder |
AU59207/94A AU672479B2 (en) | 1993-04-10 | 1994-03-31 | Radiating cable with optical fibres |
US08/225,146 US5467420A (en) | 1993-04-10 | 1994-04-08 | Coaxial high frequency cable including an optical fiber element |
NO941277A NO941277L (no) | 1993-04-10 | 1994-04-08 | Koaksial höyfrekvenskabel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934311913 DE4311913A1 (de) | 1993-04-10 | 1993-04-10 | Koaxiales Hochfrequenzkabel |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4311913A1 true DE4311913A1 (de) | 1994-10-13 |
Family
ID=6485284
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19934311913 Withdrawn DE4311913A1 (de) | 1993-04-10 | 1993-04-10 | Koaxiales Hochfrequenzkabel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4311913A1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19813444A1 (de) * | 1998-03-26 | 1999-09-30 | Cit Alcatel | Hybridkabel mit Lichtwellenleiter und elektrischem Leiter |
DE19852480A1 (de) * | 1998-11-13 | 2000-05-18 | Alcatel Sa | Lichtwellenleiter mit Schutzrohr |
DE19901354A1 (de) * | 1999-01-15 | 2000-07-20 | Alcatel Sa | Lichtwellenleiter mit Schutzrohr |
DE19642542B4 (de) * | 1995-11-16 | 2010-07-29 | Norddeutsche Seekabelwerke Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung sowie Verfahren zur Erzeugung von Überlängen eines Lichtwellenleiters gegenüber einem metallischen Röhrchen |
-
1993
- 1993-04-10 DE DE19934311913 patent/DE4311913A1/de not_active Withdrawn
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE19813444A1 (de) * | 1998-03-26 | 1999-09-30 | Cit Alcatel | Hybridkabel mit Lichtwellenleiter und elektrischem Leiter |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8141 | Disposal/no request for examination |