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DE4309342A1 - Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge

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DE4309342A1
DE4309342A1 DE19934309342 DE4309342A DE4309342A1 DE 4309342 A1 DE4309342 A1 DE 4309342A1 DE 19934309342 DE19934309342 DE 19934309342 DE 4309342 A DE4309342 A DE 4309342A DE 4309342 A1 DE4309342 A1 DE 4309342A1
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    • B60R25/20Means to switch the anti-theft system on or off
    • B60R25/24Means to switch the anti-theft system on or off using electronic identifiers containing a code not memorised by the user

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitssystem, insbesondere ein Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1.
Es ist hinlänglich bekannt, daß die Zahl der Kraftfahr­ zeug-Diebstähle permanent ansteigt. Insbesondere Kraft­ fahrzeuge der gehobenen Preis- und Ausstattungsklasse sind davon betroffen.
Von daher werden schon seit jeher Diebstahlsicherheits­ systeme vorgeschlagen. Insbesondere bei Kraftfahrzeugen können diese herstellerseitig bereits eingebaut sein oder gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Die bisherigen Sicherheitssysteme weisen aber den Nachteil auf, daß sie hauptsächlich nur akustische oder optische Signale in einem Auslösefall erzeugen. Ferner besteht die Gefahr, daß bei derartigen Sicherheitssystemen durchaus die Zündelektronik mit immer noch vergleichsweise einfa­ chen Mitteln "kurzgeschlossen" werden kann, mit der Folge, daß das Sicherheitssystem außer Kraft gesetzt ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es von daher ausge­ hend von dem Stand der Technik ein verbessertes Sicher­ heitssystem, insbesondere ein Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge zu schaffen, welches gegenüber herkömm­ lichen Systemen einen sehr viel höheren Schutz bietet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im An­ spruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Aus­ gestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die vorliegende Erfindung wird ein völlig neuartiges Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen.
Das erfindungsgemäße Sicherheitssystem ist dabei hierar­ chisch strukturiert und weist vor allem eine sogenannte Schutzkomponente auf. Diese Schutzkomponente umfaßt zum einen einen Sicherungscode-Empfänger sowie zumindest Teile der für den Betrieb bzw. für die Funktionsweise benötigten Betriebs- und/oder Steuerungselektronik. Im Kraftfahrzeug ist dies beispielsweise die Einspritz-, Zünd-, ABS- und/ oder Zentralcomputerelektronik.
Nur bei einer zuvor abgefragten-positiven Zulassungsken­ nung wird der in der Schutzkomponente integrierte Siche­ rungscode-Empfänger so aktiviert, daß er eine Störung der zu kontrollierenden Betriebs- und/oder Steuerungselektro­ nik aufhebt. Im Falle eines Kraftfahrzeuges heißt dies, daß das Kraftfahrzeug erst dann funktions- und betriebs­ tüchtig ist.
Die Schutzkomponente ist in einem Sicherheitsgehäuse un­ tergebracht, welches beim Versuch einer gewaltsamen Öff­ nung durch daran befindliche Elektronik durch Kurzschluß und/oder Säureeinwirkung zerstört wird, also nicht nur der Sicherungscode-Empfänger, sonder vor allem auch die in dem Gehäuse der Schutzkomponente integrierte Betriebs- und/ oder Steuerungselektronik.
Hierarchisch übergeordnet ist eine die Schutzkomponente ansteuernde Überwachungskomponente, die anhand einer zu­ mindest nach Art einer Schlüsselfunktion vorgesehenen Zu­ lässigkeitskennung zunächst überprüft, ob es sich um einen zulässigen oder unzulässigen Zugangs- oder Öffnungsversuch des Kraftfahrzeuges oder einem mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitssystem ausgestatteten Gegenstand handelt. Auch diese Überwachungskomponente ist in einem entsprechenden Sicherheitsgehäuse untergebracht, das bei nicht zulässiger Handhabung, insbesondere auch bei dem Versuch einer ge­ waltsamen Öffnung, die darin befindlichen und unterge­ brachten Bauteile und elektronische Komponenten durch geeignete Weise selbst zerstört.
Die Überwachungskomponente kann dabei noch verschiedene die Sicherheit erhöhende Einzelaspekte mit berücksichti­ gen, beispielsweise eine Aktivierung zur Inbetriebsetzung des mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitssystem ausgestat­ teten Kraftfahrzeuges nur dann, wenn nicht nur mit einem "zulässigen" Schlüssel das Kraftfahrzeug als solches auf­ gesperrt, sondern darüber hinaus der Schlüssel auch noch mit einem Schlüsselcode versehen ist, der in der Schlüs­ selaufnahme-Einheit entsprechend abgetastet, aufgenommen und weiterverarbeitet wird. Nur bei richtiger Schlüsselcode-Kennung kann die Überwachungskomponente letztlich die Schutzkomponente so aktivieren, daß deren den üblichen Betrieb des geschützten Gegenstandes, ins­ besondere Kraftfahrzeuges unterbindende Störung außer Kraft gesetzt wird.
Darüber hinaus können auch übliche zusätzliche Sicher­ heitsmaßnahmen in das erfindungsgemäße Sicherheitssystem integriert werden.
Mit anderen Worten funktioniert jede der geschilderten Komponenten nur, wenn die jeweils übergeordnete Komponente unbeschädigt einen speziellen Code an die jeweils nächste Komponente weiterleitet. Jedes Komponentenpaar kommuni­ ziert jeweils mit einem eigenen Code.
Durch den spezifischen Aufbau verhindert das erfindungs­ gemäße System wirksam die Inkraftsetzung des zu schützen­ den Gegenstandes, insbesondere des Kraftfahrzeuges, und zwar durch Einflußnahme der Schutzkomponenten auf be­ triebsnotwendige Steuerungseinheiten (KFZ-Steuerungsein­ heiten).
Dabei sind die Schutzkomponenten sowie die jeweils zu überwachende (KFZ-)Steuerungseinheit in einem Gehäuse eingeschweißt, so daß ein "Kurzschließen" nicht mehr mög­ lich ist.
Sobald der Versuch unternommen wird, die Gehäuse der Über­ wachungs- bzw. Schutzkomponenten gewaltsam zu öffnen, so zerstören sich automatisch die elektronischen Schaltungen der jeweiligen Komponente und im Fall der Schutzkomponente auch die zu überwachende (KFZ-)Steuerungselektronik, womit wiederum eine wirksame Inbetriebnahme des dadurch ge­ schützten Gegenstandes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges verhindert wird.
Grundsätzlich ist es erfindungsgemäß möglich, daß sowohl die Überwachungskomponente als auch die Schutzkomponente in einem derartigen Selbstschutzgehäuse gemeinsam unterge­ bracht sind. Die Sicherheitswirkung wird aber dadurch erhöht, daß die Überwachungs- und die Schutzkomponente in getrennten Schutzgehäusen untergebracht sind. Möglich ist vor allem auch, daß mehrere Selbstschutzgehäuse für unter­ schiedliche Schutzkomponenten vorgesehen sind, wobei in den getrennten Schutzgehäusen der einzelnen Schutzkompo­ nenten die verschiedenen Baukomponenten für die Betriebs- und/oder Steuerungselektronik getrennt untergebracht sind. Schließlich ist es sogar möglich, auch einzelne Teile der Überwachungskomponenten in nicht einem einzigen, sondern mehreren getrennten Selbstschutzgehäusen unterzubringen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs­ beispieles anhand einer Figur erläutert.
In der Zeichnung sind die wesentlichen drei Komponenten des Sicherheitssystems dargestellt. Dieses Sicherheits­ system umfaßt eine Schlüsselkomponente 1, eine Überwa­ chungskomponente 2 und die Schutzkomponente 3.
Die Schutzkomponente 3 wie die Überwachungskomponente 2 sind in einem Sicherheitsgehäuse 3a bzw. 2a untergebracht, welches bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere beim Versuch einer gewaltsamen Öffnung die darin befindliche Elektronik entweder elektrisch beispielsweise durch Kurz­ schluß und/oder durch andere geeignete Maßnahmen, insbe­ sondere chemische Einwirkungen beispielsweise in Form einer Säureeinwirkung zerstört.
Die Schutzkomponente 3 umfaßt im gezeigten Ausführungsbei­ spiel die für den zu schützenden Gegenstand benötigte Betriebs- und Steuerungselektronik 5. Im gezeigten Ausführungsbei­ spiel für den Fall einer Diebstahlsicherung eines Kraft­ fahrzeuges umfaßt diese Betriebs- und Steuerungselektronik die wesentlichen Teile der zu überwachenden Kraftfahrzeug- Steuerungselektronik, wie beispielsweise die Einspritz-, Zündungs-, ABS- und/oder Zentralcomputerelektronik.
Diese Betriebs- und Steuerungselektronik 5 ist vom Grund­ satz her durch die hierarchisch vorgeschaltete Sicherungs­ komponente 7 stets so gestört, daß die Betriebs- und/oder Steuerungselektronik außer Kraft gesetzt ist und nicht wirksam werden kann. Ohne Aufhebung dieser Störfunktion mittels der Sicherungskomponente 7 kann also im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Kraftfahrzeug nicht in Betrieb gesetzt werden.
Eine Außerkraftsetzung der Störfunktion der Betriebs- und Steuerungselektronik durch die Sicherungskomponente 7 ist nur dann möglich, wenn der in der Schutzkomponente 3 eben­ falls vorgesehene und im gezeigten Ausführungsbeispiel vorgeschaltete Sicherungsfreigabe-Codeempfänger 9 ein positives Zulässigkeitskennungs-Signal erhält. Ein positi­ ves Zulässigkeitskennungs-Signal heißt, daß das Sicher­ heitssystem von einer zulässigen Person geöffnet oder allgemein in Betrieb gesetzt wird.
Zur Abfrage, Überprüfung, und/oder zur Erfüllung zusätz­ licher die Sicherheit erhöhender Sicherheitsfunktionen ist der Schutzkomponente 3 die erwähnte Überwachungskomponente 2 hierarchisch vor- und übergeordnet.
Die Überwachungskomponente 2 umfaßt vor allem einen Siche­ rungsfreigabe-Codegeber 11, der bei Vorliegen einer posi­ tiven "Zulässigkeitskennung" den Sicherungsfreigabe-Code­ empfänger 9 in der Schutzkomponente 3 ansteuert.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt die Prüfung der Zulässigkeitskennung auf ihre Richtigkeit hin einmal die erwähnte Schlüsselkomponente 1, der im gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel (insbesondere für eine Kraftfahrzeug-Dieb­ stahlsicherungsanlage) mit einen Infrarotsender 13 und einem im Schlüssel integrierten und vorzugsweise auf einer Chipkarte oder chipkartenähnlichen Speicher 15 abgespei­ cherten Schlüsselcode.
Ein vom Infrarotsender 13 abgegebenes Infrarot-Kennungs­ signal wird von einem in der Überwachungskomponente 2 integrierten Infrarotempfänger 17 empfangen, der ebenfalls den Sicherungsfreigabe-Codegeber 11 ansteuert.
Zur Erhöhung der Sicherheit wird jedoch der Sicherungs­ freigabe-Codegeber nur dann aktiviert, wenn zusätzlich auch noch die Schlüsselkomponente 1 in eine Schlüsselauf­ nahme-Einheit 19 gesteckt wird, so daß über die Schlüsse­ laufnahmeeinheit 19 der auf der Schlüsselkomponente ge­ speicherte, d. h. insbesondere auf der in der Schlüssel­ komponente 1 integrierten Chipkarte 15 gespeicherten Schlüsselcode zu erkennen, zu überprüfen und auszuwerten und nur bei positiver Kennung ein entsprechendes weiteres Signal an die Sicherungsfreigabe-Codegeber 11 abzugeben.
Nur wenn also vom Infrarotempfänger 17 wie von der Schlüs­ selaufnahmeeinheit 19 nach Überprüfung des Schlüsselcodes die Zulässigkeitskennung positiv abgeschlossen ist, wird der Sicherungsfreigabe-Codegeber zur Abgabe eines positi­ ven Aktivierungssignales für den Sicherungsfreigabe-Code­ empfänger 9 aktiviert.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit kann die Überwa­ chungskomponente noch Zeitsteuerungsschaltungen umfassen.
Mit derartigen Zeitsteuerungsschaltungen kann beispiels­ weise gewährleistet werden, daß nach dem Abgeben eines Infrarotsender-Öffnungs- oder Kennungssignales und Öffnen beispielsweise der Zentralverriegelung 21 des Kraftfahr­ zeuges die Schlüsselkomponente 13 innerhalb einer vorgege­ benen oder vorwählbaren Zeit von beispielsweise 60 Sekun­ den in die Schlüsselaufnahmeeinheit 19 eingesteckt werden muß. Wenn nicht wird das Kraftfahrzeug beispielsweise für eine vorwählbare Zeitdauer von einer Stunde gesperrt oder aber das Kraftfahrzeug muß zumindest nochmals verschlossen werden, um einen erneuten Öffnungsvorgang zu starten.
Schließlich können noch weitere allgemein mit dem Bezugs­ zeichen 22 versehene Sensoren, beispielsweise Ultra­ schall-, Bewegungs-, Neigungs-, Kontakt- und/oder sonstige Sensoren 21 vorgesehen sein, die bei Auftreten einer durch die Sensoren detektierten "unüblichen" Situation die vor­ gesehenen optischen und/oder akustischen Alarmfunktionen auslösen.
Der übliche Funktions- und Betriebsablauf der Sicherungs­ schaltung wird nachfolgend für den Fall eines Kraftfahr­ zeuges erläutert.
Soll ein mit dem Sicherungssystem ausgestattetes Kraft­ fahrzeug geöffnet werden, so muß der Infrarotsender 13 der Schlüsselkomponente 1 aktiviert werden. Das Signal wird von der Überwachungskomponente 2, d. h. dem integrierten Infrarotempfänger 17 empfangen, worüber zumindest mittel­ bar, im gezeigten Ausführungsbeispiel ebenfalls über den Sicherungsfreigabe-Codegeber 11 die Zentralverriegelung 21 geöffnet.
Innerhalb einer voreingestellten Zeit von beispielsweise 60 Sekunden muß nunmehr die Schlüsselkomponente 1 in eine entsprechende Schlüsselaufnehmung, die eine Überwachungs­ komponente darstellt, eingesteckt werden. Durch Kontakt zwischen dem zwischen der Schlüsselkomponente und der Schlüsselaufnahme-Einheit 19 wird anschließend der in der Chipkarte 15 gespeicherte bzw. befindliche Schlüsselcode auf die die Überwachungskomponente darstellende Schlüssel­ aufnahmeeinheit 19 übertragen und diese damit entschärft.
Sollten ansonsten von den Sensoren 22 unübliche Situatio­ nen erkannt werden, so können hierüber auch die bereits erwähnten üblichen akustischen und/oder optischen Alarm­ funktionen ausgelöst werden.
Der daran integrierte Sicherungsfreigabe-Codeempfänger 9 steuert bei Kennung dieses positiven Zulässigkeitsken­ nungs-Signales die Sicherungskomponente 7 mit einem eige­ nen Code so an, daß deren sonst übliche Störung der Be­ triebs- und/oder Steuerungselektronik 5 aufgehoben wird. Das Kraftfahrzeug kann gestartet werden.
Da sowohl die Überwachungskomponente wie die Schutzkom­ ponente 2 bzw. 3 in einem Selbstschutzgehäuse untergebracht sind, besteht durch Diebe nicht Möglichkeit, an den Inhalt unbeschädigt heranzukommen. Auch der Ausbau beispielsweise einer Überwachungskomponente 2 bietet keine Möglichkeit, das Kraftfahrzeug in Betrieb zu setzen. Würde sowohl die Überwachungskomponente 2 wie die Schutzkomponente 3 ausge­ baut werden, so müßte die gesamte für das Kraftfahrzeug benötigte und in der Schutzkomponente 3 untergebrachte Betriebs- und/oder Steuerungselektronik ersetzt werden, was unter Umständen beachtliche Kosten zur Folge hätte.
Sobald es sich aber zum Standard entwickelt, daß Kraft­ fahrzeuge nur mit dem erläuterten Sicherungssystem ausge­ stattet sind, müßte in einem Diebstahlsfalle das gesamte Sicherheitssystem ersetzt werden.
Das Ausführungsbeispiel ist für den Fall erläutert, daß die Überwachungs- wie die Schutzkomponente 2, 3 in ge­ trennten Selbstschutzgehäusen untergebracht sind. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, daß Teile der Schutzkom­ ponenten in mehreren getrennten Selbstschutzgehäusen un­ tergebracht sind, die im Prinzip wie im Ausführungsbei­ spiel aufgebaut sind. Die einzelnen Schutzkomponenten 3 umfassen dann nicht alle für den Betrieb beispielsweise eines Kraftfahrzeugs benötigten elektronischen Baugruppen, sondern jeweils nur Teile der Betriebs- und/oder Steue­ rungselektronik 5. So kann dann in einem Gehäuse einer Schutzkomponenten 2 nicht die gesamte Kraftfahrzeug-Be­ triebs- und Steuerungselektronik 5, sondern beispielsweise nur die elektrisch/elektronisch Schaltung für die Ein­ spritzanlage untergebracht sein, während in einem nächsten Selbstschutzgehäuse einer nächsten Selbstschutzkomponente die Betriebs- und/oder Steuerungselektronik für andere für den Betrieb des Fahrzeuges oder des zu schützenden Gegen­ standes benötigten Baugruppen untergebracht sind. Schließ­ lich kann auch die Überwachungskomponente in mehrere Selbstschutzgehäuse gegliedert sein, in denen jeweils nur einzelne für die Überwachungsfunktion benötigte Baugruppen getrennt untergebracht sind.
Die Sicherheitswirkung ist besonders dann umfassend, wenn die in der vorliegenden Anmeldung erläuterten Elektronik­ komponenten einschließlich der Codegeber und Codeempfänger nur über bestimmte ausgewählte Fachwerkstätten vertrieben werden. Dadurch wird einem weiteren Mißbrauch vorgebeugt.

Claims (9)

1. Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssy­ stem für Kraftfahrzeuge, mit den folgenden Merkmalen
  • - einer eine positive Zulässigkeits- und/oder Zutritts­ kennung ermöglichenden Schlüsselkomponente (1)
  • - einer Überwachungskomponente (2),
  • - einer Schutzkomponente (3),
  • - die Überwachungskomponente (2) umfaßt einen bei Vorlie­ gen einer positiven Zulässigkeits- und/oder Zutritts­ kennung umschalt- oder aktivierbaren Sicherungsfreigabe- Codegeber (11),
  • - die Schutzkomponente (3) umfaßt einen Sicherungsfreiga­ be-Codeempfänger (9), eine Sicherungskomponente (7) und zumindest Teile einer für den üblichen Betrieb und Funk­ tion des zu überwachenden Gegenstandes (KFZ) benötigten Betriebs- und/oder Steuerungselektronik (5),
  • - nur bei Vorliegen eines von dem Sicherungsfreigabe-Code­ empfänger (9) empfangbaren ein Inbetriebsetzen des zu überwachenden Gegenstandes (KFZ) erlaubenden positiven Zulässigkeits- und/oder Zutrittkennungs-Signales ist hier­ über die Sicherungskomponente (7) so ansteuerbar, daß deren die Betriebs- und/oder Steuerungselektronik (5) ansonsten störende und in ihrer Funktion außer Kraft setzende Ansteuerung aufgehoben ist,
  • - sowohl die Überwachungskomponente (2) wie auch die Schutzkomponente (3) sind in einem Sicherheits- und/oder Selbstschutzgehäuse (2a; 3a) untergebracht, welches bei unsachgemäßer Behandlung und/oder dem Versuch einer ge­ waltsamen Öffnung elektrisch und/oder chemisch die darin befindlichen Baugruppen und/oder Elektronik zerstört oder außer Funktion setzt.
2. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Überwachungskomponente (2) und die Schutz­ komponente (3) in getrennten Sicherheitsgehäusen (2a; 3a) untergebracht sind.
3. Sicherheitssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zur Überprüfung der Zulässigkeits- und/ oder Zutrittskennung eine Schlüsselkomponente (1) vorgese­ hen ist, die zudem einen vorzugsweise auf einer integrier­ ten Chipkarte (15) vorgesehenen Schlüsselcode aufweist, und daß ferner in der Überwachungskomponente (2) oder dieser zugeordnet eine Schlüsselaufnahmeeinheit (19) vor­ gesehen ist, worüber die auf der Schlüsselkomponente (1) abgelegte bzw. befindliche Schlüsselcode-Kennung in die Überwachungskomponente (2) übertragbar ist.
4. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Überwachungskomponente (2) eine Zeiterfassungsschaltung umfaßt bzw. ihr zugeordnet ist, worüber der Sicherungsfreigabe-Codegeber (11) selbst bei Vorliegen einer positiven Zulässigkeits- und/oder Zutrittskennung sperrbar ist, wenn eine voreingestellte oder vorwählbare Zeitdauer überschritten ist.
5. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schlüsselkomponente (1) einen Infrarotsender (13) und die Überwachungskomponente (2) einen Infrarotempfänger (17) zur Ansteuerung des Si­ cherungsfreigabe-Codegebers (11) umfaßt.
6. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß durch die vorzugsweise einen Infrarotsender (13) umfassende Schlüsselkomponente (1) eine Zentralverriegelung (21) nur mittelbar über die Über­ wachungskomponente (2) ansteuerbar ist.
7. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß der Überwachungskomponente (2) zumindest ein zusätzlicher Sensor (22) zugeschaltet ist, worüber im Bedarfsfalle der Sicherungsfreigabe-Codegeber (11) bzw. die Überwachungskomponente (2) im Sinne einer Nichtinbetriebsetzung der Betriebs- und Steuerungselek­ tronik (5) umschaltenden Sperrstellung schaltbar ist.
8. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Überwachungskomponente (2) der Schutzkomponente (3) hierarchisch über- oder vorgeord­ net ist.
9. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß in der Schutzkomponente (3) der Sicherungsfreigabe-Codeempfänger (9) der Sicherungskom­ ponenten (7) und diese wiederum der Betriebs- und Steue­ rungselektronik hierarchisch über- oder vorgeordnet ist.
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