DE4309342A1 - Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Sicherheitssystem, insbesondere
ein Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge nach
Anspruch 1.
Es ist hinlänglich bekannt, daß die Zahl der Kraftfahr
zeug-Diebstähle permanent ansteigt. Insbesondere Kraft
fahrzeuge der gehobenen Preis- und Ausstattungsklasse sind
davon betroffen.
Von daher werden schon seit jeher Diebstahlsicherheits
systeme vorgeschlagen. Insbesondere bei Kraftfahrzeugen
können diese herstellerseitig bereits eingebaut sein oder
gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Die bisherigen Sicherheitssysteme weisen aber den Nachteil
auf, daß sie hauptsächlich nur akustische oder optische
Signale in einem Auslösefall erzeugen. Ferner besteht die
Gefahr, daß bei derartigen Sicherheitssystemen durchaus
die Zündelektronik mit immer noch vergleichsweise einfa
chen Mitteln "kurzgeschlossen" werden kann, mit der Folge,
daß das Sicherheitssystem außer Kraft gesetzt ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es von daher ausge
hend von dem Stand der Technik ein verbessertes Sicher
heitssystem, insbesondere ein Diebstahlsicherheitssystem
für Kraftfahrzeuge zu schaffen, welches gegenüber herkömm
lichen Systemen einen sehr viel höheren Schutz bietet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im An
spruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Aus
gestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Durch die vorliegende Erfindung wird ein völlig neuartiges
Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem
für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen.
Das erfindungsgemäße Sicherheitssystem ist dabei hierar
chisch strukturiert und weist vor allem eine sogenannte
Schutzkomponente auf. Diese Schutzkomponente umfaßt zum
einen einen Sicherungscode-Empfänger sowie zumindest Teile
der für den Betrieb bzw. für die Funktionsweise benötigten
Betriebs- und/oder Steuerungselektronik. Im Kraftfahrzeug
ist dies beispielsweise die Einspritz-, Zünd-, ABS- und/
oder Zentralcomputerelektronik.
Nur bei einer zuvor abgefragten-positiven Zulassungsken
nung wird der in der Schutzkomponente integrierte Siche
rungscode-Empfänger so aktiviert, daß er eine Störung der
zu kontrollierenden Betriebs- und/oder Steuerungselektro
nik aufhebt. Im Falle eines Kraftfahrzeuges heißt dies,
daß das Kraftfahrzeug erst dann funktions- und betriebs
tüchtig ist.
Die Schutzkomponente ist in einem Sicherheitsgehäuse un
tergebracht, welches beim Versuch einer gewaltsamen Öff
nung durch daran befindliche Elektronik durch Kurzschluß
und/oder Säureeinwirkung zerstört wird, also nicht nur der
Sicherungscode-Empfänger, sonder vor allem auch die in dem
Gehäuse der Schutzkomponente integrierte Betriebs- und/
oder Steuerungselektronik.
Hierarchisch übergeordnet ist eine die Schutzkomponente
ansteuernde Überwachungskomponente, die anhand einer zu
mindest nach Art einer Schlüsselfunktion vorgesehenen Zu
lässigkeitskennung zunächst überprüft, ob es sich um einen
zulässigen oder unzulässigen Zugangs- oder Öffnungsversuch
des Kraftfahrzeuges oder einem mit dem erfindungsgemäßen
Sicherheitssystem ausgestatteten Gegenstand handelt. Auch
diese Überwachungskomponente ist in einem entsprechenden
Sicherheitsgehäuse untergebracht, das bei nicht zulässiger
Handhabung, insbesondere auch bei dem Versuch einer ge
waltsamen Öffnung, die darin befindlichen und unterge
brachten Bauteile und elektronische Komponenten durch
geeignete Weise selbst zerstört.
Die Überwachungskomponente kann dabei noch verschiedene
die Sicherheit erhöhende Einzelaspekte mit berücksichti
gen, beispielsweise eine Aktivierung zur Inbetriebsetzung
des mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitssystem ausgestat
teten Kraftfahrzeuges nur dann, wenn nicht nur mit einem
"zulässigen" Schlüssel das Kraftfahrzeug als solches auf
gesperrt, sondern darüber hinaus der Schlüssel auch noch
mit einem Schlüsselcode versehen ist, der in der Schlüs
selaufnahme-Einheit entsprechend abgetastet, aufgenommen
und weiterverarbeitet wird. Nur bei richtiger
Schlüsselcode-Kennung kann die Überwachungskomponente
letztlich die Schutzkomponente so aktivieren, daß deren
den üblichen Betrieb des geschützten Gegenstandes, ins
besondere Kraftfahrzeuges unterbindende Störung außer
Kraft gesetzt wird.
Darüber hinaus können auch übliche zusätzliche Sicher
heitsmaßnahmen in das erfindungsgemäße Sicherheitssystem
integriert werden.
Mit anderen Worten funktioniert jede der geschilderten
Komponenten nur, wenn die jeweils übergeordnete Komponente
unbeschädigt einen speziellen Code an die jeweils nächste
Komponente weiterleitet. Jedes Komponentenpaar kommuni
ziert jeweils mit einem eigenen Code.
Durch den spezifischen Aufbau verhindert das erfindungs
gemäße System wirksam die Inkraftsetzung des zu schützen
den Gegenstandes, insbesondere des Kraftfahrzeuges, und
zwar durch Einflußnahme der Schutzkomponenten auf be
triebsnotwendige Steuerungseinheiten (KFZ-Steuerungsein
heiten).
Dabei sind die Schutzkomponenten sowie die jeweils zu
überwachende (KFZ-)Steuerungseinheit in einem Gehäuse
eingeschweißt, so daß ein "Kurzschließen" nicht mehr mög
lich ist.
Sobald der Versuch unternommen wird, die Gehäuse der Über
wachungs- bzw. Schutzkomponenten gewaltsam zu öffnen, so
zerstören sich automatisch die elektronischen Schaltungen
der jeweiligen Komponente und im Fall der Schutzkomponente
auch die zu überwachende (KFZ-)Steuerungselektronik, womit
wiederum eine wirksame Inbetriebnahme des dadurch ge
schützten Gegenstandes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges
verhindert wird.
Grundsätzlich ist es erfindungsgemäß möglich, daß sowohl
die Überwachungskomponente als auch die Schutzkomponente
in einem derartigen Selbstschutzgehäuse gemeinsam unterge
bracht sind. Die Sicherheitswirkung wird aber dadurch
erhöht, daß die Überwachungs- und die Schutzkomponente in
getrennten Schutzgehäusen untergebracht sind. Möglich ist
vor allem auch, daß mehrere Selbstschutzgehäuse für unter
schiedliche Schutzkomponenten vorgesehen sind, wobei in
den getrennten Schutzgehäusen der einzelnen Schutzkompo
nenten die verschiedenen Baukomponenten für die Betriebs-
und/oder Steuerungselektronik getrennt untergebracht sind.
Schließlich ist es sogar möglich, auch einzelne Teile der
Überwachungskomponenten in nicht einem einzigen, sondern
mehreren getrennten Selbstschutzgehäusen unterzubringen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs
beispieles anhand einer Figur erläutert.
In der Zeichnung sind die wesentlichen drei Komponenten
des Sicherheitssystems dargestellt. Dieses Sicherheits
system umfaßt eine Schlüsselkomponente 1, eine Überwa
chungskomponente 2 und die Schutzkomponente 3.
Die Schutzkomponente 3 wie die Überwachungskomponente 2
sind in einem Sicherheitsgehäuse 3a bzw. 2a untergebracht,
welches bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere beim
Versuch einer gewaltsamen Öffnung die darin befindliche
Elektronik entweder elektrisch beispielsweise durch Kurz
schluß und/oder durch andere geeignete Maßnahmen, insbe
sondere chemische Einwirkungen beispielsweise in Form
einer Säureeinwirkung zerstört.
Die Schutzkomponente 3 umfaßt im gezeigten Ausführungsbei
spiel die für den zu schützenden Gegenstand benötigte Betriebs-
und Steuerungselektronik 5. Im gezeigten Ausführungsbei
spiel für den Fall einer Diebstahlsicherung eines Kraft
fahrzeuges umfaßt diese Betriebs- und Steuerungselektronik
die wesentlichen Teile der zu überwachenden Kraftfahrzeug-
Steuerungselektronik, wie beispielsweise die Einspritz-,
Zündungs-, ABS- und/oder Zentralcomputerelektronik.
Diese Betriebs- und Steuerungselektronik 5 ist vom Grund
satz her durch die hierarchisch vorgeschaltete Sicherungs
komponente 7 stets so gestört, daß die Betriebs- und/oder
Steuerungselektronik außer Kraft gesetzt ist und nicht
wirksam werden kann. Ohne Aufhebung dieser Störfunktion
mittels der Sicherungskomponente 7 kann also im gezeigten
Ausführungsbeispiel ein Kraftfahrzeug nicht in Betrieb
gesetzt werden.
Eine Außerkraftsetzung der Störfunktion der Betriebs- und
Steuerungselektronik durch die Sicherungskomponente 7 ist
nur dann möglich, wenn der in der Schutzkomponente 3 eben
falls vorgesehene und im gezeigten Ausführungsbeispiel
vorgeschaltete Sicherungsfreigabe-Codeempfänger 9 ein
positives Zulässigkeitskennungs-Signal erhält. Ein positi
ves Zulässigkeitskennungs-Signal heißt, daß das Sicher
heitssystem von einer zulässigen Person geöffnet oder
allgemein in Betrieb gesetzt wird.
Zur Abfrage, Überprüfung, und/oder zur Erfüllung zusätz
licher die Sicherheit erhöhender Sicherheitsfunktionen ist
der Schutzkomponente 3 die erwähnte Überwachungskomponente
2 hierarchisch vor- und übergeordnet.
Die Überwachungskomponente 2 umfaßt vor allem einen Siche
rungsfreigabe-Codegeber 11, der bei Vorliegen einer posi
tiven "Zulässigkeitskennung" den Sicherungsfreigabe-Code
empfänger 9 in der Schutzkomponente 3 ansteuert.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt die Prüfung der
Zulässigkeitskennung auf ihre Richtigkeit hin einmal die
erwähnte Schlüsselkomponente 1, der im gezeigten Ausfüh
rungsbeispiel (insbesondere für eine Kraftfahrzeug-Dieb
stahlsicherungsanlage) mit einen Infrarotsender 13 und
einem im Schlüssel integrierten und vorzugsweise auf einer
Chipkarte oder chipkartenähnlichen Speicher 15 abgespei
cherten Schlüsselcode.
Ein vom Infrarotsender 13 abgegebenes Infrarot-Kennungs
signal wird von einem in der Überwachungskomponente 2
integrierten Infrarotempfänger 17 empfangen, der ebenfalls
den Sicherungsfreigabe-Codegeber 11 ansteuert.
Zur Erhöhung der Sicherheit wird jedoch der Sicherungs
freigabe-Codegeber nur dann aktiviert, wenn zusätzlich
auch noch die Schlüsselkomponente 1 in eine Schlüsselauf
nahme-Einheit 19 gesteckt wird, so daß über die Schlüsse
laufnahmeeinheit 19 der auf der Schlüsselkomponente ge
speicherte, d. h. insbesondere auf der in der Schlüssel
komponente 1 integrierten Chipkarte 15 gespeicherten
Schlüsselcode zu erkennen, zu überprüfen und auszuwerten
und nur bei positiver Kennung ein entsprechendes weiteres
Signal an die Sicherungsfreigabe-Codegeber 11 abzugeben.
Nur wenn also vom Infrarotempfänger 17 wie von der Schlüs
selaufnahmeeinheit 19 nach Überprüfung des Schlüsselcodes
die Zulässigkeitskennung positiv abgeschlossen ist, wird
der Sicherungsfreigabe-Codegeber zur Abgabe eines positi
ven Aktivierungssignales für den Sicherungsfreigabe-Code
empfänger 9 aktiviert.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit kann die Überwa
chungskomponente noch Zeitsteuerungsschaltungen umfassen.
Mit derartigen Zeitsteuerungsschaltungen kann beispiels
weise gewährleistet werden, daß nach dem Abgeben eines
Infrarotsender-Öffnungs- oder Kennungssignales und Öffnen
beispielsweise der Zentralverriegelung 21 des Kraftfahr
zeuges die Schlüsselkomponente 13 innerhalb einer vorgege
benen oder vorwählbaren Zeit von beispielsweise 60 Sekun
den in die Schlüsselaufnahmeeinheit 19 eingesteckt werden
muß. Wenn nicht wird das Kraftfahrzeug beispielsweise für
eine vorwählbare Zeitdauer von einer Stunde gesperrt oder
aber das Kraftfahrzeug muß zumindest nochmals verschlossen
werden, um einen erneuten Öffnungsvorgang zu starten.
Schließlich können noch weitere allgemein mit dem Bezugs
zeichen 22 versehene Sensoren, beispielsweise Ultra
schall-, Bewegungs-, Neigungs-, Kontakt- und/oder sonstige
Sensoren 21 vorgesehen sein, die bei Auftreten einer durch
die Sensoren detektierten "unüblichen" Situation die vor
gesehenen optischen und/oder akustischen Alarmfunktionen
auslösen.
Der übliche Funktions- und Betriebsablauf der Sicherungs
schaltung wird nachfolgend für den Fall eines Kraftfahr
zeuges erläutert.
Soll ein mit dem Sicherungssystem ausgestattetes Kraft
fahrzeug geöffnet werden, so muß der Infrarotsender 13 der
Schlüsselkomponente 1 aktiviert werden. Das Signal wird
von der Überwachungskomponente 2, d. h. dem integrierten
Infrarotempfänger 17 empfangen, worüber zumindest mittel
bar, im gezeigten Ausführungsbeispiel ebenfalls über den
Sicherungsfreigabe-Codegeber 11 die Zentralverriegelung 21
geöffnet.
Innerhalb einer voreingestellten Zeit von beispielsweise
60 Sekunden muß nunmehr die Schlüsselkomponente 1 in eine
entsprechende Schlüsselaufnehmung, die eine Überwachungs
komponente darstellt, eingesteckt werden. Durch Kontakt
zwischen dem zwischen der Schlüsselkomponente und der
Schlüsselaufnahme-Einheit 19 wird anschließend der in der
Chipkarte 15 gespeicherte bzw. befindliche Schlüsselcode
auf die die Überwachungskomponente darstellende Schlüssel
aufnahmeeinheit 19 übertragen und diese damit entschärft.
Sollten ansonsten von den Sensoren 22 unübliche Situatio
nen erkannt werden, so können hierüber auch die bereits
erwähnten üblichen akustischen und/oder optischen Alarm
funktionen ausgelöst werden.
Der daran integrierte Sicherungsfreigabe-Codeempfänger 9
steuert bei Kennung dieses positiven Zulässigkeitsken
nungs-Signales die Sicherungskomponente 7 mit einem eige
nen Code so an, daß deren sonst übliche Störung der Be
triebs- und/oder Steuerungselektronik 5 aufgehoben wird.
Das Kraftfahrzeug kann gestartet werden.
Da sowohl die Überwachungskomponente wie die Schutzkom
ponente 2 bzw. 3 in einem Selbstschutzgehäuse untergebracht
sind, besteht durch Diebe nicht Möglichkeit, an den Inhalt
unbeschädigt heranzukommen. Auch der Ausbau beispielsweise
einer Überwachungskomponente 2 bietet keine Möglichkeit,
das Kraftfahrzeug in Betrieb zu setzen. Würde sowohl die
Überwachungskomponente 2 wie die Schutzkomponente 3 ausge
baut werden, so müßte die gesamte für das Kraftfahrzeug
benötigte und in der Schutzkomponente 3 untergebrachte
Betriebs- und/oder Steuerungselektronik ersetzt werden,
was unter Umständen beachtliche Kosten zur Folge hätte.
Sobald es sich aber zum Standard entwickelt, daß Kraft
fahrzeuge nur mit dem erläuterten Sicherungssystem ausge
stattet sind, müßte in einem Diebstahlsfalle das gesamte
Sicherheitssystem ersetzt werden.
Das Ausführungsbeispiel ist für den Fall erläutert, daß
die Überwachungs- wie die Schutzkomponente 2, 3 in ge
trennten Selbstschutzgehäusen untergebracht sind. Darüber
hinaus ist es aber auch möglich, daß Teile der Schutzkom
ponenten in mehreren getrennten Selbstschutzgehäusen un
tergebracht sind, die im Prinzip wie im Ausführungsbei
spiel aufgebaut sind. Die einzelnen Schutzkomponenten 3
umfassen dann nicht alle für den Betrieb beispielsweise
eines Kraftfahrzeugs benötigten elektronischen Baugruppen,
sondern jeweils nur Teile der Betriebs- und/oder Steue
rungselektronik 5. So kann dann in einem Gehäuse einer
Schutzkomponenten 2 nicht die gesamte Kraftfahrzeug-Be
triebs- und Steuerungselektronik 5, sondern beispielsweise
nur die elektrisch/elektronisch Schaltung für die Ein
spritzanlage untergebracht sein, während in einem nächsten
Selbstschutzgehäuse einer nächsten Selbstschutzkomponente
die Betriebs- und/oder Steuerungselektronik für andere für
den Betrieb des Fahrzeuges oder des zu schützenden Gegen
standes benötigten Baugruppen untergebracht sind. Schließ
lich kann auch die Überwachungskomponente in mehrere
Selbstschutzgehäuse gegliedert sein, in denen jeweils nur
einzelne für die Überwachungsfunktion benötigte Baugruppen
getrennt untergebracht sind.
Die Sicherheitswirkung ist besonders dann umfassend, wenn
die in der vorliegenden Anmeldung erläuterten Elektronik
komponenten einschließlich der Codegeber und Codeempfänger
nur über bestimmte ausgewählte Fachwerkstätten vertrieben
werden. Dadurch wird einem weiteren Mißbrauch vorgebeugt.
Claims (9)
1. Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssy
stem für Kraftfahrzeuge, mit den folgenden Merkmalen
- - einer eine positive Zulässigkeits- und/oder Zutritts kennung ermöglichenden Schlüsselkomponente (1)
- - einer Überwachungskomponente (2),
- - einer Schutzkomponente (3),
- - die Überwachungskomponente (2) umfaßt einen bei Vorlie gen einer positiven Zulässigkeits- und/oder Zutritts kennung umschalt- oder aktivierbaren Sicherungsfreigabe- Codegeber (11),
- - die Schutzkomponente (3) umfaßt einen Sicherungsfreiga be-Codeempfänger (9), eine Sicherungskomponente (7) und zumindest Teile einer für den üblichen Betrieb und Funk tion des zu überwachenden Gegenstandes (KFZ) benötigten Betriebs- und/oder Steuerungselektronik (5),
- - nur bei Vorliegen eines von dem Sicherungsfreigabe-Code empfänger (9) empfangbaren ein Inbetriebsetzen des zu überwachenden Gegenstandes (KFZ) erlaubenden positiven Zulässigkeits- und/oder Zutrittkennungs-Signales ist hier über die Sicherungskomponente (7) so ansteuerbar, daß deren die Betriebs- und/oder Steuerungselektronik (5) ansonsten störende und in ihrer Funktion außer Kraft setzende Ansteuerung aufgehoben ist,
- - sowohl die Überwachungskomponente (2) wie auch die Schutzkomponente (3) sind in einem Sicherheits- und/oder Selbstschutzgehäuse (2a; 3a) untergebracht, welches bei unsachgemäßer Behandlung und/oder dem Versuch einer ge waltsamen Öffnung elektrisch und/oder chemisch die darin befindlichen Baugruppen und/oder Elektronik zerstört oder außer Funktion setzt.
2. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Überwachungskomponente (2) und die Schutz
komponente (3) in getrennten Sicherheitsgehäusen (2a; 3a)
untergebracht sind.
3. Sicherheitssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur Überprüfung der Zulässigkeits- und/
oder Zutrittskennung eine Schlüsselkomponente (1) vorgese
hen ist, die zudem einen vorzugsweise auf einer integrier
ten Chipkarte (15) vorgesehenen Schlüsselcode aufweist,
und daß ferner in der Überwachungskomponente (2) oder
dieser zugeordnet eine Schlüsselaufnahmeeinheit (19) vor
gesehen ist, worüber die auf der Schlüsselkomponente (1)
abgelegte bzw. befindliche Schlüsselcode-Kennung in die
Überwachungskomponente (2) übertragbar ist.
4. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß die Überwachungskomponente (2)
eine Zeiterfassungsschaltung umfaßt bzw. ihr zugeordnet
ist, worüber der Sicherungsfreigabe-Codegeber (11) selbst
bei Vorliegen einer positiven Zulässigkeits- und/oder
Zutrittskennung sperrbar ist, wenn eine voreingestellte
oder vorwählbare Zeitdauer überschritten ist.
5. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß die Schlüsselkomponente (1)
einen Infrarotsender (13) und die Überwachungskomponente
(2) einen Infrarotempfänger (17) zur Ansteuerung des Si
cherungsfreigabe-Codegebers (11) umfaßt.
6. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da
durch gekennzeichnet, daß durch die vorzugsweise einen
Infrarotsender (13) umfassende Schlüsselkomponente (1)
eine Zentralverriegelung (21) nur mittelbar über die Über
wachungskomponente (2) ansteuerbar ist.
7. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da
durch gekennzeichnet, daß der Überwachungskomponente (2)
zumindest ein zusätzlicher Sensor (22) zugeschaltet ist,
worüber im Bedarfsfalle der Sicherungsfreigabe-Codegeber
(11) bzw. die Überwachungskomponente (2) im Sinne einer
Nichtinbetriebsetzung der Betriebs- und Steuerungselek
tronik (5) umschaltenden Sperrstellung schaltbar ist.
8. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß die Überwachungskomponente (2)
der Schutzkomponente (3) hierarchisch über- oder vorgeord
net ist.
9. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß in der Schutzkomponente (3) der
Sicherungsfreigabe-Codeempfänger (9) der Sicherungskom
ponenten (7) und diese wiederum der Betriebs- und Steue
rungselektronik hierarchisch über- oder vorgeordnet ist.
Priority Applications (1)
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DE19934309342 DE4309342C2 (de) | 1993-03-23 | 1993-03-23 | Sicherheitssystem, insbesondere Diebstahlsicherheitssystem für Kraftfahrzeuge |
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ID=6483583
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