DE4304438A1 - Holzgurtträger - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Holzgurtträger, bei dem
ein Obergurt durch einen Gitter- oder Vollwandsteg mit einem
Untergurt verbunden ist, die Gurtenden durch eine Kappe ge
schützt sind und Kanten an der Stirnfläche der Gurte abge
schrägt sind.
Bei einem durch das Gebrauchsmuster 72 40 306 bekannt gewor
denen Holzgurtträger dieser Art ist auf der Stirnfläche ei
nes Gurtes eine Kappe befestigt, die in in der Stirnfläche
des Gurtes ausgefrästen Nuten befestigt ist und quer zur
Gurtlängsrichtung auf das Gurtende und in diese Aussparungen
eingeschoben wird, die teilweise hinterschnitten sind, um
die darüberhinaus eingeleimte Kappe dauerhaft festzuhalten.
Die Kappe weist eine Stirnfläche und an den Kanten der dem
Steg abgewandten Gurtfläche und der dem Steg zugewandten
Fläche Abschrägungen auf. Die Aussparungen, in denen die
Kappe gehalten ist, schwächen jedoch das Gurtholz und begün
stigen darüberhinaus ein Reißen des Gurtholzes aufgrund von
Witterungseinflüssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Schutz der
Gurtenden bei den Trägern der vorgenannten Art zu verbes
sern.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß
die Kanten zwischen der Stirnfläche einer Gurt und minde
stens einer Seitenfläche dieser Gurt abgeschrägt sind, diese
Schrägflächen von Schenkeln einer Kappe vollständig abge
deckt sind, diese Schenkel anschließend noch einen Abschnitt
der Gurtseitenflächen bedecken und in diesem Abschnitt durch
eine quer durch das Gurtholz verlaufende Befestigung mit
einander verbunden sind.
Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, daß die Schenkel der
Kappe die Seitenflächen der Gurte über deren Schrägflächen
hinaus bedecken. Die Schrägflächen vermindern dabei die Be
anspruchung des Gurtendes bei einem Schlag oder beim Ziehen
des Trägers auf einem Untergrund. Außerdem ist diese Schräge
durch die Kappe geschützt, die aus Metall oder einem geeig
neten Kunststoff bestehen kann. Erst in einem relativ großen
Abstand von der Stirnfläche des Gurtes wird durch die quer
verlaufende Befestigung in das Gurtholz eingegriffen, also
an einem Ort, wo ein solcher Eingriff nicht mehr die Tendenz
des Gurtholzes fördert, bei einer entsprechenden Beanspru
chung bis zur Stirnfläche des Gurtes aufzureißen. Die bis
zur Befestigung verlaufenden Schenkel der Kappe bedecken ei
nen verhältnismäßig großen Abschnitt der Seitenflächen des
Gurtes, die bei den meisten Anwendungen derartiger Gurtträ
ger freiliegen und der Witterung ausgesetzt sind.
Zwar ist es bei Gurtträgern der Firma Doka bekannt, die
Stirnfläche gegenüber den Seitenflächen des Gurtes auf einem
verhältnismäßig großen Bereich abzuschrägen und auch die
Kante zwischen der Stirnfläche des Gurtes und der dem Steg
abgewandten Oberfläche des Gurtes mit einer demgegenüber
kleinen Abschrägung zu versehen. Zur Verstärkung dieser Gur
tenden dient ein querverlaufender Bolzen, der in einem Ab
stand vom Gurtende das Gurtholz durchsetzt. Diese Gurtträger
weisen jedoch keine Kappe auf. Vielmehr bestand bei den
Fachleuten das Vorurteil, daß die bekannten Kappen das Gur
tende nur unzureichend schützen, weil sie das Quellen und
das Schwinden des Holzes nicht mitmachen und deshalb ihre
Schutzfunktion weitgehend verlieren. Demgegenüber greift die
erfindungsgemäße Befestigung an den Schenkeln der Schutzkap
pe an, so daß eine auf diese Befestigung ausgeübte Vorspan
nung von den Kappenschenkeln aufgenommen und auf eine ver
hältnismäßig große Fläche des Gurtholzes übertragen werden
kann und somit, abgesehen von der Schutzfunktion der Kappen
schenkel, ein Aufreißen des Gurtendes und mechanische Be
schädigungen des Gurtholzes dauerhaft verhindert. Eine sol
che Vorspannung kann unmittelbar auf die Holzfläche einwir
kenden Befestigungselementen nicht gegeben werden, der Kopf
der Befestigungselemente würde sich zumindest nach einiger
Zeit in die Holzoberfläche eingraben, die Vorspannung würde
sich abbauen.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind auch die Kanten
zwischen der Stirnfläche und der dem Steg abgewandten Gurt
fläche abgeschrägt. Diese Schrägflächen und die daran an
schließenden Gurtflächen liegen aber frei, so daß, falls sich
je durch das Schwinden des Holzes zwischen der Kappe, ihren
Schenkeln und dem Gurtholz ein Spalt ergeben sollte, dieser
belüftet wird.
Die quer durch das Gurtholz verlaufende Befestigung kann auf
verschiedene Weise erfolgen, beispielsweise durch in eine
Bohrung eingeführte, aus Schraubenhülse und Schraubenschaft
gebildete Bolzen. Bei einer Ausführungsform der Erfindung
besteht diese Befestigung jedoch durch eine Niet, die an ih
ren Enden die Kappenschenkel übergreift und gegen das Gurt
holz drückt. Dabei erstrecken sich bei einer Ausführungsform
der Erfindung die Kappenschenkel noch ein Stück weit über
die Befestigung hinaus vom Trägerende weg.
Die Erfindung läßt sich bei allen Holzgurtträgern verwirkli
chen, beispielsweise auch bei Holzgurtträgern, bei denen der
Steg aus einer Vollwandplatte besteht und sich bis zum Ende
der Gurte erstreckt, die Stirnfläche des Vollwandsteges also
in einer Ebene mit der Stirnfläche der Gurte verläuft. Bei
dieser Ausführungsform der Erfindung steht die Kappe um ihre
Materialstärke über die Stirnfläche hinaus. Die Kappe kann
aus Kunststoff, jedoch aber auch aus vorzugsweise feuerver
zinktem Stahlblech hergestellt sein, wobei die Materialstär
ke 0,5 bis 1 mm betragen kann. Die Stirnfläche der Gurte
braucht daher bei Ausführungsformen der Erfindung nicht ab
geschliffen zu werden, es werden lediglich bei der folgenden
Ausführungsform Schlitze in die Stirnfläche des Gurtes ein
gefräst und die Kappe aufgesteckt und durch den vorgenannten
Bolzen oder Niet befestigt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind von der die
Stirnfläche des Gurtes bedeckenden Kappenfläche um eine par
allel zur Längsachse der Befestigung verlaufende Achse Ab
schnitte etwa rechtwinklig abgekantet. Diese greifen in
rechtwinklig zu der Stirnfläche ausgesparte Nuten ein. Da
durch ist die Stirnkappe zusätzlich zu der vorgenannten Be
festigung festgehalten, so daß sie auch beim Schwinden des
Gurtholzes unbeweglich auf dem Gurtende festhält.
Bei Ausführungsformen der Erfindung entspricht das Höhenmaß
der stirnseitigen Kappenfläche 10 zuzüglich der Höhe der
rechtwinklig abgekanteten Abschnitte der Breite der Schen
kel, die die Seitenflächen des Gurtendes bedecken. Dies hat
den Vorteil, daß die Kappe auf einfachste Weise aus einem
Blechstreifen hergestellt werden kann, der so breit wie die
Höhe der Gurte und so lang ist wie die Schenkel zuzüglich
der die Stirnfläche bedeckenden Kappenfläche. Aus diesem Ma
terialstreifen müssen lediglich je eine Aussparung in den
beiden Schenkeln für die Befestigung und eine kleine Ecke im
Bereich der stirnseitigen Kappenfläche ausgestanzt werden
und hierauf die Schenkel und Abschnitte um die jeweiligen
Achsen gebogen werden, was auf modernen Maschinen in einem
einzigen Arbeitsgang geschehen kann.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgen
den Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung in Ver
bindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Die einzelnen
Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei Ausfüh
rungsformen der Erfindung verwirklicht sein.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung dar
gestellt.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Gurtendes, teilweise
im Schnitt nach der Linie I-I der Fig. 2;
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das Gurtende, teilweise
im Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der
Kappe in kleinerem Maßstab;
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf einen Werkstoffstreifen
zur Herstellung der Kappe.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der
Erfindung ist in einen Gurt 1 an seiner Unterseite ein Voll
wandsteg 2 eingeleimt. Der Gurt 1 ist an seinem Ende mit ei
ner Schrägfläche 3 versehen, die von einer Stirnfläche 4 des
Gurtholzes 1 zu der oberen, dem Steg 2 abgewandten Fläche 5
des Gurtes führt. An der unteren Seite des Gurtes 1 verbin
det ein in der Ebene der Stirnfläche 4 verlaufender Flächen
abschnitt 6 die Stirnfläche 4 mit der dem Steg zugewandten
Fläche 7 des Gurtes. Weitere Schrägflächen 8 verbinden die
Stirnfläche 4 des Gurtes mit seinen Seitenflächen 9 auf sei
nen beiden Seiten.
Das Gurtende ist durch eine Kappe aus Kunststoff oder Me
tall, z. B. Stahlblech, geschützt, die eine ebene, die Stirn
fläche 4 abdeckende Kappenfläche 10 aufweist, an die sich
zwei Schenkel 11 anschließen, die zunächst eine der Schräg
fläche 8 des Gurtholzes entsprechende Schrägfläche 12 auf
weisen, die die Schrägfläche 8 bedecken. Die Schenkel 11
verlaufen anschließend an die Fläche 12 an den Seitenflächen
9 des Gurtendes entlang. Das Gurtende ist an seinen Seiten
flächen gegenüber den sich im wesentlichen über seine ganze
Länge erstreckenden Gurtabschnitt 13 etwas abgesetzt, die
Schulter zwischen dem Gurtabschnitt 13 und dem Gurtende 1
weist eine Schrägfläche 14 auf. Die Schenkel 11 erstrecken
sich über die ganze Höhe der Seitenfläche des Gurtendes, die
Schenkelenden 15 greifen in Nuten 16 des Gurtabschnittes 13
ein, die in Verlängerung der Seitenflächen 9 des Gurtendes
ausgespart sind.
An die Kappenfläche 10 der Kappe schließen sich an zwei ein
ander gegenüberliegenden Seiten kurze rechtwinklig abgeboge
ne Kappenabschnitte 17 an, die in in der Stirnfläche 4 aus
gesparte Nuten 18 eingreifen.
In einem Abstand von der Stirnfläche 4 des Gurtes durchsetzt
eine Hohlniet 19 die Schenkel 11 und das Gurtholz des Schen
kelendes. Die Hohlniet erzeugt eine Vorspannung auf die
Schenkel 11 und das darunterliegende Gurtholz, das meistens
der Güteklasse 1 entspricht und Kernholz ist oder dem Kern
benachbart aus dem Stamm geschnitten ist.
Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung beträgt
der Gurtquerschnitt im Bereich des Gurtabschnittes 13 etwa
80 zu 40 mm, die Schenkel 11 an den Seitenflächen des Gur
tendes sind etwa bis zur Kappenfläche 10 72 mm lang, und der
Abstand des Hohlnietes von der Stirnfläche 4 des Gurtendes
beträgt etwa 55 mm. Dadurch, daß die Schenkelenden 15 in ei
ne Nut 16 des Gurtabschnittes 13 eingreifen, sind diese ge
gen ein unbeabsichtigtes Aufbiegen geschützt.
Bei der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich der
Steg 2 bis zum vorderen Ende der Gurte, so daß also die vor
dere Stirnfläche des Steges 2 in einer Ebene mit der Stirn
fläche 4 des Gurtes 1 verläuft. Die Kappenfläche 10 steht
über diese Stirnfläche des Trägers etwa um
ihre Materialstärke vor.
Die Fig. 3 und 4 zeigen die Herstellung der Kappe. Fig. 4
zeigt den Materialstreifen, aus dem die in Fig. 3 darge
stellte Kappe gebogen wird. In diesem Materialstreifen müs
sen lediglich die Ecken 20 und die Löcher 21 für die Nut 19
ausgestanzt werden. Hierauf werden die Abschnitte 17 um eine
Achse 22 rechtwinklig abgekantet und der Materialabschnitt
um die Achsen 23 sowie um die Achsen 24 um einen den Schräg
flächen am Gurtende entsprechenden Winkel abgebogen, z. B. um
die Achsen 23 um einen Winkel von 60°. Dann kann die Kappe
in der in Fig. 3 dargestellten Form von vorne auf ein Gur
tende aufgesetzt werden, wobei die Abschnitte 17, die 7 mm
lang sein können, in die Nut 18 eingreifen. Dann erfolgt die
Befestigung der Kappe mit Hilfe der Hohlniet 19.
Bei Ausführungsformen der Erfindung können anstelle von
Schrägflächen auch Rundungen vorgesehen sein.
Zwar erstreckt sich bei der dargestellten Ausführungsform
der Vollwandsteg 2 bis zum vorderen Ende der Gurte 1. Bei
anderen Ausführungsformen der Erfindung endet der Steg 2 in
einem bestimmten Abstand von dem vorderen Ende der Gurte,
insbesondere dann, wenn der Steg nicht aus einer Vollwand
platte, sondern aus Gitterstäben besteht. Der Steg kann dann
beispielsweise im Bereich der Biegeachsen 24 enden.
Claims (10)
1. Holzgurtträger, bei dem ein Obergurt durch Gitter- oder
Vollwandsteg mit einem Untergurt verbunden ist, die
Gurtenden durch eine Kappe geschützt sind und minde
stens zwei Kanten an der Stirnfläche der Gurte abge
schrägt sind, dadurch gekennzeichnet, daß Kanten zwi
schen der Stirnfläche (4) einer Gurt und den Seitenflä
chen (9) dieser Gurt abgeschrägt sind, daß diese
Schrägflächen (8) durch Schenkelabschnitte (12) der
Kappe bedeckt sind und anschließend noch mindestens ei
nen Abschnitt der Seitenflächen des Gurtendes bedecken
und daß in diesem Abschnitt durch eine quer durch das
Gurtholz verlaufende Befestigung (19) die Kappenschen
kel (11) miteinander verbunden sind.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kanten des Gurtendes zwischen dessen Stirnfläche (4)
und der dem Steg (2) abgewandten Gurtseitenfläche (5)
abgeschrägt sind.
3. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Befestigung eine Hohlniet (19) vorgesehen ist.
4. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Kappenschenkel (11) noch
über den Ort der Querbefestigung (19) hinaus in Träger
längsrichtung erstrecken.
5. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigung (19) einen Druck
auf die Schenkel (11) und das darunterliegende Gurtholz
ausübt.
6. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sein Gurtquerschnitt ca. 80 × 40 mm
beträgt, die Schenkel sich an den Seitenflächen ca. 60 mm
weit in Gurtlängsrichtung erstrecken und die Befe
stigung in einem Abstand von ca. 50 mm von der Stirn
fläche des Gurtendes vorgesehen ist.
7. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kappe um ihre Materialstärke
über die Stirnfläche (4) einer Gurt vorsteht.
8. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die vordere Stirnfläche (4) des
Steges (2) des Gurtträgers in einer Ebene mit der
Stirnfläche (4) seiner Gurte verläuft.
9. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß von der die Stirnfläche (4) des
Gurtes bedeckenden Kappenfläche (10) um eine parallel
zur Längsachse der Befestigung (9) verlaufende Achse
(22) Abschnitte (17) etwa rechtwinklig abgekantet sind
und in rechtwinklig zu der Stirnfläche (4) ausgesparte
Nuten (18) eingreifen.
10. Träger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
parallel zur Stegfläche verlaufende Maß der stirnseiti
gen Kappenfläche (10) zuzüglich der Höhe der Abschnitte
(17) der Breite der Schenkel (11) entspricht.
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