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DE4394276C2 - Verfahren und Gerät zum Entfernen von unerwünschten Fluiden aus behandelten Blutprodukten - Google Patents

Verfahren und Gerät zum Entfernen von unerwünschten Fluiden aus behandelten Blutprodukten

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Publication number
DE4394276C2
DE4394276C2 DE4394276A DE4394276A DE4394276C2 DE 4394276 C2 DE4394276 C2 DE 4394276C2 DE 4394276 A DE4394276 A DE 4394276A DE 4394276 A DE4394276 A DE 4394276A DE 4394276 C2 DE4394276 C2 DE 4394276C2
Authority
DE
Germany
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container
blood product
passage
filter
gas
Prior art date
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DE4394276A
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Roger Edward Page
Keith Stuart Morris
Graham Desmond Lowe
Vlado Ivan Matkovich
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Pall Corp
Original Assignee
Pall Corp
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft die Entfernung von unerwünschten Fluiden aus behandelten Blutprodukten.
In vorliegender Verwendung bedeutet "Blutprodukt" jedes behan­ delte oder unbehandelte Fluid, welches in bezug zu einem leben­ den Organismus steht, insbesondere Blut, einschließlich Voll­ blut, warmes oder kaltes Blut und gelagertes oder frisches Blut; behandeltes Blut, wie z. B. Blut verdünnt mit einer phy­ siologischen Lösung, einschließlich aber nicht limitiert auf Salz-, Nähr- und/oder Antikoagulanz-Lösungen; eine oder mehrere Blutkomponenten, wie z. B. Plättchenkonzentrat (PC), plättchen­ reiches Plasma (PRP), plättchenfreies Plasma, plättchenarmes Plasma, Plasma, verdichtete rote Blutkörperchen (PRC), oder Speckhaut; analoge Blutprodukte, welche von Blut oder einer Blutkomponente oder von Knochenmark abgeleitet sind. Das Blut­ produkt kann Leukozyten enthalten oder kann zur Entfernung von Leukozyten behandelt sein. In der vorliegenden Verwendung be­ zieht sich Blutprodukt auf die oben beschriebenen Komponenten und ähnliche Blutprodukte, die mit anderen Mitteln oder mit ähnlichen Eigenschaften erhalten wurden.
Wenn ein Blutprodukt durch ein funktionelles biologisches Gerät verarbeitet wird, besteht ein klinisches Risiko, daß Gase, ein­ schließlich Luft, in dem behandelten Blutprodukt verbleiben.
Die Quellen des restlichen Gases schließen das funktionelle biologische Gerät mit ein, welches die Behandlung durchführt, sowie das Leitungssystem, das verwendet wird, um das Blutpro­ dukt zu dem Gerät und von dem Gerät wegzuleiten. Ebenso können Gase in dem Behälter vorhanden sein, zu welchem das behandelte Blutprodukt transferiert wird.
Der Begriff "funktionelles biomedizinisches Gerät", wie er hier verwendet wird, kann jedes aus einer Anzahl von Geräten oder Anordnungen sein, in denen Luft oder Gase gegenwärtig sind oder sich sammeln oder bilden können oder vor der Verwendung der An­ ordnung verdrängt werden sollte. Beispielhafte funktionelle biomedizinische Geräte umfassen ein Filter, wie z. B. ein Leuko­ zytenverarmungsfilter; eine Trennvorrichtung, wie z. B. ein Plättchenkonzentrator, vorzugsweise ein nichtzentrifugierender Plättchenkonzentrator; einen Entschäumer; oder eine Pumpe. Das funktionelle biomedizinische Gerät kann ebenfalls eine Vorrich­ tung zum Zerstören biologischer Verunreinigungen beinhalten, wie z. B. eine Kammer mit hochintensiver Lichtstrahlung, oder ein Gerät zur Probeentnahme von einer biologischen Flüssigkeit. Beispielhafte Geräte zur Verwendung mit roten Blutkörperchen sind in den US-Patenten 4,925,572 und 4,923,620 beschrieben; ein beispielhaftes Gerät für die Verwendung mit Plättchen ist in dem US-Patent 4,880,548 beschrieben. Es ist beabsichtigt, daß die Erfindung nicht auf die Art des funktionellen biomedi­ zinischen Gerätes, das in einer spezifischen Anordnung verwen­ det wird, limitiert sein soll.
Die Gegenwart solcher restlicher Gase kann die Qualität des ge­ lagerten, biologischen Fluids vermindern und kann so die Zeit­ dauer, für die das biologische Fluid gelagert werden kann, ver­ ringern. Zusätzlich vermindern solche Gase die Aufnahmekapazi­ tät der Behälter, in denen das Blutprodukt aufgenommen ist. Au­ ßerdem können solche restlichen Gase bei der Transfusion in den Empfänger der Transfusion gelangen und eine Embolie hervorru­ fen. Die klinischen Konsequenzen hiervon sind in der Literatur gut dokumentiert.
Deshalb ist es wichtig, so wenig Gas als möglich, idealerweise überhaupt kein Gas, in den behandelten Blutprodukten zurückzu­ lassen. Abschnitt IV, 2.2.2.1 der European Pharmacopoeia defi­ niert, daß weniger als 5 ml Gas in dem Behälter für behandelte Blutprodukte verbleiben sollten.
Es ist wichtig, daß jede Behandlung vollständig frei von bakte­ rieller Kontamination aus der Umgebung geschieht.
Es wurde früher vorgeschlagen, in den funktionellen biomedizi­ nischen Geräten einen Auslaß zum Entlüften der in dem Gerät ge­ sammelten Luft vorzusehen. Die Entlüftungsöffnung kann ein hy­ drophobes Filtermedium umfassen - siehe z. B. GB-A-1 585 989, welches Luft von einem gefilterten Blutprodukt trennt. Ein Pro­ blem, das mit einem solchen Vorschlag verbunden ist, besteht darin, daß sich dieser lediglich mit Luft bei dem funktionellen biomedizinischen Gerät beschäftigt oder solcher, die dieses er­ reicht. Es entfernt keine Luft, welche das funktionelle biome­ dizinische Gerät zusammen mit dem behandelten Blutprodukt ver­ läßt.
Bei einem anderen Vorschlag wird eine By-Pass-Leitung zwischen einem ersten Behälter für das unbehandelte Blutprodukt (oft als "Spenderbeutel" bezeichnet) und einem zweiten Behälter vorgese­ hen, der das behandelte Blutprodukt aufnimmt (oft als "Transferbeutel" bezeichnet). Die By-Pass-Leitung umgeht das funktionelle biomedizinische Gerät und umfaßt eine Klammer oder ein Unterbrechungsventil oder beides, um die By-Pass-Leitung abzuschließen.
Nachdem das Blutprodukt aus dem Spenderbeutel behandelt wurde, werden Gase in dem Transferbeutel in den jetzt leeren Spender­ beutel durch die By-Pass-Schleife bewegt, nachdem die Klam­ mer/das Unterbrechungsventil geöffnet wurde. Der Transferbeutel wird entweder von Hand gequetscht oder in ein Plasma-Auspreß­ gerät gelegt, um die Gase durch die By-Pass-Schleife zu drüc­ ken. Während diesem Umgehen ist das funktionelle biomedizini­ sche Gerät isoliert.
Ein Problem mit diesem Vorschlag ist ein erhebliches Risiko, daß Blutprodukt durch die Klammer/das Unterbrechungsventil in den By-Pass hindurchtritt, falls diese(s) bereits vor der Inbe­ triebnahme kaputt ist oder schlecht funktioniert oder daß die­ ses versehentlich offen gelassen wurde. Die Konsequenz hiervon ist, daß das behandelte Blutprodukt sehr wohl mit einem Volumen an unbehandeltem Blutprodukt kontaminiert werden kann. Wenn z. B. die Behandlung eine Verminderung von Leukozyten in einem Blutprodukt bringt, wird in dem behandelten Blutprodukt ein hö­ heres Maß als erwünscht an Leukozyten vorhanden sein.
Bei einem alternativen Vorschlag wird ein Gerät in dem Durch­ gang zwischen dem funktionellen biomedizinischen Gerät und dem Transferbeutel vorgesehen, welches einen gegen Bakterien siche­ ren Auslaß oder ein Entlüftungsfilter enthält. Dadurch werden Gase, die vor dem Blutprodukt vorhanden sind, durch den Auslaß oder das Filter zur Atmosphäre hin während der Behandlung des Blutproduktes verdrängt. Diese Gase können gespeichert und zu dem System zurückgeführt werden, um die Gewinnung des Blutpro­ dukts zu erleichtern.
Dies jedoch entfernt keine Gase, die bereits in dem Transfer­ beutel enthalten sind, was für 50% des Gesamtvolumens an Gas, das in dem Transferbeutel sich ansammeln kann, verantwortlich sein kann.
Ein dritter Vorschlag, der im Zusammenhang mit funktionellen biologischen Geräten, die Leukozytenfilter sind, zur Anwendung kommt, ist den Transferbeutel zu pressen, um das angesammelte Gas aus dem Transferbeutel zurück durch das Leukozytenfilter in den Spenderbeutel zu leiten. Dies ist jedoch nicht verläßlich, da ein Mindestdruck auf den Transferbeutel angewendet werden muß, um den Blasenpunkt des Filtermediums in dem Leukozytenfil­ ter zu überwinden, um Gas aus dem Transferbeutel zu verdrängen. Dies ist abhängig vom Betriebspersonal und kann nicht jederzeit mit Erfolg erreicht werden. Ferner besteht, falls das Auspres­ sen gestoppt und wieder begonnen wird, ein Risiko, zurückgehaltene Verunreinigungen aus dem Leukozytenfilter in das behandelte Blutprodukt zu verbringen.
Ähnliche Probleme können bei dem Entfernen von überstehenden Flüssigkeiten beim Waschen von roten Blutkörperchen und Zentri­ fugieren von Blutprodukten entstehen. Diese überstehende Flüs­ sigkeit ist ein unerwünschtes Fluid, das vor Verwendung verwor­ fen werden muß.
Entsprechend einer ersten Zielrichtung der Erfindung wird ein Verfahren vorgeschlagen, um unerwünschtes Fluid aus einem be­ handelten Blutprodukt zu entfernen, wobei das Verfahren die Maßnahmen des Anspruchs 1 umfaßt.
Gemäß einer zweiten Zielrichtung der Erfindung wird ein Gerät zur Entfernung eines unerwünschten Fluids aus einem behandelten Blutprodukt vorgeschlagen, wobei das Gerät die Merkmale des Anspruchs 12 umfaßt.
Im folgenden wird eine detailliertere Beschreibung von einigen Ausführungsformen der Erfindung in Form von Beispielen gegeben unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen
Fig. 1 ein schematisches Diagramm eines Gerätes zur Verarmung des Leukozytengehaltes eines Blutproduktes ist, welches ein Filter zur Verwendung beim Entfernen von Luft aus dem behandelten Blutprodukt umfaßt;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Gerätes zur Behandlung eines Blutproduktes unter Einschluß eines Filters zur Verwendung zur Entfernung von Luft aus dem behandelten Blutprodukt ist;
Fig. 3 eine schematische Schnittdarstellung einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbarriere­ mediums zur Verwendung in dem Gerät von Fig. 2; und
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines anderen Gerätes zur Behandlung eines Blutproduktes, einschließlich eines Filters zur Verwendung zur Entfernung von Luft aus dem behandelten Blutprodukt.
Das Gerät von Fig. 1 umfaßt einen geschlossenen ersten Behäl­ ter in der Form eines Spenderbeutels 10 zur Aufnahme eines Blutproduktes, wie z. B. roten Blutkörperchen oder Vollblut oder Plättchen. Ein Röhrchen 11 führt von dem Spenderbeutel 10 zu einem funktionellen biologischen Gerät in der Form eines leuko­ zytenverarmenden Blutfilters 12, welches von der Art sein kann, wie es in der GB-A-2 211 755 beschrieben ist.
Der Auslaß zu dem Filter 12 ist mittels eines Röhrchens 13 mit einem zweiten Behälter in der Form eines geschlossenen Trans­ ferbeutels 14 verbunden. Eine von Hand zu betätigende Klammer 15 wird auf diesem Röhrchen 13 vorgesehen, um zu ermöglichen, daß das Röhrchen 13 geöffnet und geschlossen wird. Als eine Al­ ternative kann ein Rückschlagventil vorgesehen sein.
Ein Auslaßröhrchen 16 führt von dem Transferbeutel 14 zu dem Spenderbeutel 10 und umfaßt ein Filter 17. Das Filter 17 ist ein hydrophobes Filter mit einer Porendimensionierung, welche ausreichend ist, um Gas, wie z. B. Sauerstoff, Luft oder der­ gleichen, welches in einem Blutbehandlungssystem vorhanden sein kann, von der Flüssigkeit, d. h. Blut oder Blutkomponenten, die in dem System behandelt werden, abzutrennen. Eine solche Poren­ dimensionierung kann weniger als 5 µm betragen und liegt bevor­ zugt bei 0,2 µm oder 0,1 µm. Eine von Hand bedienbare Klammer 18 ist in der Leitung 15 zwischen dem Filter 17 und dem Röhrchen 11 zum Öffnen und Schließen der Leitung 15 vorgesehen.
Im Betrieb wird anfangs die Klammer 15 geöffnet und die Klammer 18 ist geschlossen. Ein Spenderbeutel 10, welcher z. B. Vollblut enthält, wird mit dem Röhrchen 11 verbunden. Das Leukozytenfil­ ter 12 wird dadurch vorbereitet, daß der Spenderbeutel 10 ge­ quetscht wird und das Blut durch das Filter 12 zu dem Transfer­ beutel 14 hindurchtritt. Am Ende des Transfers wird die Klammer 15 geschlossen und restliches leukozytenverarmtes Blutprodukt in dem Röhrchen 13 zwischen der Klammer 15 und dem Transferbeu­ tel 14 wird in den Transferbeutel 14 gestreift.
Zu diesem Zeitpunkt ist der Transferbeutel 14 mit dem leuko­ zytenverarmten Blut und Luft gefüllt. Die Quelle dieser Luft schließt das Filter 12 und restliche Luft in dem Transferbeutel 14 ein.
Der Tranferbeutel 14 wird dann von Hand gequetscht oder in ein Plasmaauspreßgerät (nicht gezeigt) gelegt, und die Klammer 18 ist geöffnet. Die Luft in dem Transferbeutel wird so durch das Röhrchen 16 zu dem Filter 17 geleitet. Das Filter 17 hat eine Porengröße, welche den Durchtritt von Luft durch das Filter 17 erlaubt, jedoch den Durchtritt des behandelten Blutes verhin­ dert. Wie oben erwähnt, ist dies im allgemeinen weniger als 5 µm und kann 0,2 µm oder 0,1 µm sein.
Die Luft gelangt von dem Filter 17 zu dem Spenderbeutel 10 und wenn all die Luft aus dem Transferbeutel 14 ausgestoßen wurde, wird die Klammer 18 geschlossen und die Klammer 15 wird geöff­ net. Die Luft in dem Spenderbeutel 10 wird dann in das Röhrchen 11 fließen und Blut in dem Röhrchen 11 und dem Leukozytenfilter 12 in den Transferbeutel 14 verdrängen, ohne daß Luft in den Transferbeutel 14 eintritt.
Der Transferbeutel 14 wird dann von dem Röhrchen 13 und dem Röhrchen 16 getrennt.
Das Gerät hat den Vorteil, daß es im Betrieb vollständig ge­ schlossen ist und so die Behandlung und die Entfernung von Luft erlaubt bei vollständigem Ausschluß einer bakteriellen Kontami­ nation aus der Umgebung. Falls, wenn das Blutprodukt behandelt wird, das Blutprodukt die Klammer 18 passieren sollte, wird das Filter 17 den Durchtritt des Blutproduktes zu dem Transferbeu­ tel 14 verhindern.
Zusätzlich kann all die Luft entfernt werden, da die Luft aus dem Transferbeutel 14 nach der Behandlung verdrängt wird. Die Arbeitsweise ist schnell und kann schnell durchgeführt werden. Die einzige zusätzliche Ausrüstung, die benötigt wird, ist ein Röhrchenabstreifer und Plasmaausdrückgerät, welche in der Umge­ bung, in das Gerät benutzt wird, leicht erhältlich sind.
Die Luft wird nicht durch das Leukozytenfilter 12 während deren Entfernung geleitet, und deshalb leidet es nicht unter den Pro­ blemen, die mit dem Verdrängen von Luft durch ein in Verwendung befindliches Leukozytenfilter verbunden sind.
Ein ähnliches Gerät und ein ähnliches Verfahren können verwen­ det werden zum Entfernen anderer unerwünschter Fluide aus be­ handelten Blutprodukten. Z. B. können überstehende Flüssigkeiten aus dem Produkt der Waschung roter Blutkörperchen und nachfol­ gender Zentrifugation entfernt werden. In diesem Fall und wo die Flüssigkeit eine mischbare Flüssigkeit ist, wird das Filter 17 ein hydrophiles Filter sein, welches einen Porendurchmesser von weniger als 5 µm aufweist, vorzugsweise 0,1 µm oder 0,2 µm. In Fällen, in denen die Flüssigkeit unmischbar ist, wird das Filter 17 ein hydrophobes Filter sein, welches eine Porengröße von weniger als 5 µm aufweist, bevorzugt 0,1 µm oder 0,2 µm.
Das Gerät und Verfahren, wie es oben im Zusammenhang mit der Fig. 1 beschrieben wurde, muß nicht notwendigerweise in Ver­ bindung mit einem funktionellen biologischen Gerät verwendet werden (wie z. B. dem Leukozytenfilter 12, wie es oben beschrie­ ben ist). Das Röhrchen 16 kann ausschließlich in Verbindung mit dem Transferbeutel 14 verwendet werden oder seinem Äquivalent, welches das behandelte Blutprodukt enthält.
Eine zweite Ausführungsform wird jetzt im Zusammenhang mit Fig. 2 beschrieben. Fig. 2 zeigt eine Blutbehandlungsanordnung, welche einen ersten Behälter oder einen Spenderbeutel 111 und einen zweiten Behälter oder einen Transferbeutel 112 sowie eine Leitung 113, 114 umfaßt, welche den ersten Behälter 111 mit dem zweiten Behälter 112 verbindet; und welche zwischen dem ersten Behälter 111 und dem zweiten Behälter 112 mindestens ein funk­ tionelles biomedizinisches Gerät 115 angeordnet hat. Das funk­ tionelle biomedizinische Gerät 115 kann mit einem Entlüftungs­ filter 140 versehen sein. Das Entlüftungsfilter 140 umfaßt ei­ nen Einlaß 141 für Umgebungsluft, ein Filtermedium 142 zum Ent­ fernen von bakteriologischen Materialien aus der Luft und einen Auslaß 143, welcher mit einem Einlaß des funktionellen biomedi­ zinischen Geräts 115 verbunden ist, um sterile Luft an den Ein­ laß zu liefern, um Blutprodukt durch die Anordnung zu verdrän­ gen.
Eine Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 ist in Fließver­ bindung mit der ersten Leitung 113 und der zweiten Leitung 114.
Die Schleife 120 ist ein Fließweg zur Abtrennung von Gas aus dem Fließweg des biologischen Fluids und zur optionalen Verwen­ dung des gesammelten Gases zur Gewinnung zusätzlichen biologi­ schen Fluids. Die Schleife 120 umfaßt eine Leitung 122, welche in Fließverbindung mit dem zweiten Behälter 112 steht und eine Leitung 123, welche in Fließverbindung mit dem ersten Behälter 111 steht. Die Fließverbindung zwischen jeder der Leitungen 122, 123 kann durch jede Art von Verbindung 126 bzw. 125 herge­ stellt werden. Wie dargestellt ist die Verbindung 126 eine Y- förmige Verbindung, und die Verbindung 125 ist vom Typ einer flexiblen T-Stückverbindung.
Die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 umfaßt einen drit­ ten Behälter 121, welcher zwischen der Leitung 122 und der Lei­ tung 123 angeordnet ist. Der dritte Behälter 121 wird für das Sammeln und Speichern von verdrängtem Gas verwendet. Der dritte Behälter 121 ist ein flexibler Beutel, welcher gepreßt werden kann, um Gas aus dem dritten Behälter 121 in den ersten Behäl­ ter 111 und/oder die Leitung 113 zu überführen. Andere Anord­ nungen sind möglich; z. B. können die Leitungen 122 und 123 mit einer Spritze verbunden sein oder dergleichen, welche Gas aus der Behandlungsanordnung in die Leitung 122 saugen und das ge­ sammelte Gas in der Spritze in den ersten Behälter 111 und/oder die Leitung 113 überführen kann. Es ist beabsichtigt, daß die Gassammel- und Verdrängungsschleife so arbeitet, daß leuko­ zytenbeladenes Fluid am Kontakt mit leukozytenverarmtem Fluid gehindert wird.
Die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 umfaßt ebenfalls ein flüssiges Barrieremedium 124, welches in der Leitung 123 zwischen dem ersten Behälter 121 und der Verbindung 125 ange­ ordnet ist.
Das Flüssigkeitsbarrieremedium 124 kann aus einer Vielzahl von Mitteln und Geräten bestehen, welche in der Lage sind, Gas, wie z. B. Luft, Sauerstoff oder dergleichen, abzutrennen, welches in einem Blutbehandlungssystem aus der Flüssigkeit heraus vor­ handen sein kann, z. B. Blut und/oder Blutkomponenten, welche in dem System behandelt werden. Geeignete Flüssigkeitsbarriereme­ dien umfassen, sind aber nicht limitiert auf solche der Inter­ nationalen Offenlegungsschrift WO 91/17809.
Das Flüssigkeitsbarrieremedium ist insbesondere geeignet zur Verwendung in geschlossenen und/oder sterilen Systemen. Geeig­ nete Flüssigkeitsbarrieremedien umfassen ein flüssigkeitsabwei­ sendes poröses Medium. Bei einigen Ausführungsformen umfassen die Flüssigkeitsbarrieremedien eine ausreichend kleine Poren­ größe, um den Durchtritt von Bakterien durch das Flüssigkeits­ barrieremedium auszuschließen. Da solch ein flüssigkeitsabwei­ sendes poröses Medium nicht mit dem in dem System zu behandeln­ den biologischen Fluid benetzbar ist, wird Gas in dem System, welches mit dem flüssigkeitsabweisenden Medium in Kontakt kommt, durch dieses hindurchtreten, und das Blutprodukt wird nicht durch das flüssigkeitsabweisende poröse Medium adsor­ biert. Bei einigen Ausführungsformen wird die Porengröße des flüssigkeitsabweisenden porösen Mediums 0,2 µm oder weniger sein, um eine ausreichende bakterielle Barriere zu bilden.
Der Begriff "flüssigkeitsabweisend", wie er hier verwendet wird, bedeutet in der Wirkung das Gegenteil von dem Begriff "liquophil"; d. h. ein poröses flüssigkeitsabweisendes Material hat eine kritische Benetzungsoberflächenspannung, welche gerin­ ger ist als die Oberflächenspannung der angewandten Flüssigkeit und ist nicht leicht oder spontan mit der angewandten Flüssig­ keit benetzbar. Flüssigkeitsabweisende Materialien können so durch einen hohen Kontaktwinkel zwischen einem Tropfen der Flüssigkeit, der auf der Oberfläche angeordnet ist, und der Oberfläche charakterisiert werden. Solche hohen Kontaktwinkel zeigen geringes Benetzen an.
Das Flüssigkeitsbarrieremedium kann eine flüssigkeitsabweisende Membran, wie oben beschrieben, umfassen oder kann andere Struk­ turen umfassen, welche Gas den Durchtritt erlauben, jedoch nicht erlauben, daß Verunreinigungen eintreten. Bei einer Aus­ führungsform, welche in Fig. 3 gezeigt ist, umfaßt das Flüs­ sigkeitsbarrieremedium 124 eine mehrschichtige mikroporöse Mem­ bran in einem Gehäuse. Die erste Schicht 150 mit der mikroporö­ sen Membran kann flüssigkeitsbenetzbar, d. h. liquophil, sein. Die liquophile Membran ist in der Lage, Gas durch sich hin­ durchzulassen, solange es durch die zu behandelnde Flüssigkeit ungesättigt bleibt. Die zweite mikroporöse Membranschicht 151 ist nicht durch die Flüssigkeit benetzbar, welche in dem abge­ benden System behandelt wird, d. h. die zweite Schicht ist flüs­ sigkeitsabweisend. Beispielhafte liquophile und/oder flüssig­ keitsabweisende Medien umfassen solche, welche in der Interna­ tionalen Offenlegungsschrift WO 91/17809 offenbart sind.
Die liquophile Schicht 150 der mehrschichtigen mikroporösen Membran ist vorzugsweise in dem Gehäuse zur inneren Seite des Flüssigkeitsbarrieremediums angeordnet. Auf diese Weise ist die liquophile Schicht 150 die erste Schicht, die entweder mit dem Gas, das aus dem Flüssigkeitstransfer- oder dem abgebenden Sy­ stem durchzulassen ist, in Kontakt kommt oder durch die Flüs­ sigkeit, die übertragen oder von dem System abgegeben wird.
Die flüssigkeitsabweisende Schicht 151 ist ebenso in der Lage, Gas hier hindurchzulassen. Die flüssigkeitsabweisende Schicht 151 kann der liquophilen Schicht 150 überlagert sein, vorzugs­ weise auf der nach außen gewandten Seite des Flüssigkeitsbar­ rieremediums angeordnet sein. Aufgrund des flüssigkeitsbenetz­ baren Charakters der liquophilen Schicht 150 und des nichtbe­ netzbaren Charakters der flüssigkeitsabweisenden Schicht 151 kann Gas, welches in Kontakt mit dem Flüssigkeitsbarrieremedium kommt, durch das Flüssigkeitsbarrieremedium hindurchtreten, so­ lange die liquophile Schicht 150 durch die Flüssigkeit unbe­ netzt bleibt. Sobald die liquophile Schicht 150 mit Flüssigkeit benetzt wird, kann Gas nicht mehr durch die liquophile Schicht 150 hindurchtreten, so daß das Flüssigkeitsbarrieremedium ver­ schlossen oder inaktiviert wird. Die kombinierte liquophobe und liquophile Membran 150, 151 ist besonders vorteilhaft, wenn das Flüssigkeitsbarrieremedium in einem geschlossenen sterilen Sy­ stem verwendet wird.
Es ist einsichtig, daß die liquophile und liquophoben Schichten 150, 151 zwei getrennte Schichten sein können, oder sie können miteinander verbunden sein. Zusätzlich kann eine Vielzahl an getrennten Membranelementen miteinander kombiniert werden, um die liquophile mikroporöse Membran 150 zu ergeben, und eine Vielzahl von getrennten Membranelementen können miteinander kombiniert werden, um die flüssigkeitsabweisende mikroporöse Membran 151 zu bilden. Mit dem Begriff Mehrzahl sind zwei oder mehr gemeint. Die Mehrzahl an getrennten Membranschichten kann einzeln hergestellt und mittels unterschiedlicher Mittel mit­ einander verbunden werden, die dem Durchschnittsfachmann be­ kannt sind. Beispielsweise können die getrennten Membranschich­ ten durch Trocknen von zwei oder mehr Schichten, welche in en­ gem Kontakt gehalten werden, miteinander verbunden werden. Al­ ternativ, und als Beispiel und nicht als Beschränkung gedacht, können die getrennten Membranschichten dadurch hergestellt wer­ den, daß das Material, das verwendet wird, um die Membran zu bilden, über eine heiße Walze, gegen welche die Membran fest durch eine vorgespannte Filzmatte oder eine andere Verfahrens­ schicht gehalten wird, geleitet wird. Zusätzlich ist es glei­ chermaßen möglich, ein geeignetes Trägersubstrat mit der Mem­ branschicht zu kombinieren, falls dies gewünscht ist, und das Trägersubstrat kann als ein permanenter Träger dienen.
Die flüssigkeitsabweisende mikroporöse Membran 151 muß eine ausreichende flüssigkeitsabweisende Eigenschaft im Hinblick auf die zu behandelnde Flüssigkeit aufweisen, so daß sie das Ein­ dringen von Flüssigkeit, die behandelt wird, in die Membran verhindert. Andererseits muß die liquophile mikroporöse Membran 150 eine Porengröße und eine ausreichende Liquophilie mit Bezug auf die zu behandelnde Flüssigkeit aufweisen, so daß es durch die Flüssigkeit ausreichend benetzt wird, um den Durchtritt von Gas nach seiner Benetzung zu verhindern. Bei einer Ausführungs­ form weisen die liquophile und die liquophobe mikroporöse Mem­ bran 150, 151 in kombiniertem Zustand zur Verwendung in dem Flüssigkeitsbarrieremedium eine Gesamtporengröße auf, die die Membran eine bakterielle Barriere bilden läßt. Vorzugsweise, insbesondere in medizinischen Anwendungen, ist das System mit Gammastrahlen sterilisierbar.
Die mikroporöse Membran kann aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt sein, vorausgesetzt, daß die jeweils verlangten Ei­ genschaften des jeweiligen porösen Mediums erzielt werden. Die­ se umfassen die notwendige Festigkeit bei der Handhabung der Differenzdrucke, die im Betrieb auftreten, und die Fähigkeit, die gewünschte Filtrationskapazität bereitzustellen, während die gewünschte Permeabilität ohne die Anwendung von übermäßigem Druck geschaffen wird. Das poröse Medium kann z. B. ein poröses faseriges Medium sein, wie z. B. ein Tiefenfilter oder eine po­ röse Membran oder Blatt. Mehrschichtige poröse Medien können verwendet werden, z. B. mehrschichtige poröse Membranen mit ei­ ner Schicht, die liquophob und einer anderen, die liquophil ist.
Bevorzugte Ausgangsmaterialien sind synthetische Polymere, wel­ che umfassen: Polyamide, Polyester, Polyolefine, insbesondere Polypropylene und Polymethylpentene, perfluorierte Polyolefine, wie z. B. Polytetrafluorethylen, Polysulfone, Polyvinyliden­ difluoride, Polyacrylnitrile und dergleichen und kompatible Mi­ schungen von Polymeren. Das am meisten bevorzugte Polymere ist Polyvinylidendifluorid. Innerhalb der Klasse der Polyamide um­ fassen die bevorzugten Polymere Polyhexamethylenadipamid, Poly- ε-caprolactam, Polymethylensebazinsäureamid, Poly-7- aminoheptanoamid, Polytetramethylenadipinsäureamid (Nylon 46) oder Polyhexamethylenazelainsäureamid, wobei Polyhexamethylena­ dipinsäureamid (Nylon 66) am meisten bevorzugt ist. Insbesonde­ re sind hautlose, im wesentlichen alkoholunlösliche, hydrophile Polyamidmembranen bevorzugt, wie z. B. die, die in dem US-Patent 4,340,479 beschrieben sind.
Andere Ausgangsmaterialien können ebenfalls zur Bildung der po­ rösen Medien gemäß der Erfindung verwendet werden, einschließ­ lich von Cellulose-Derivaten, wie z. B. Celluloseacetat, Cellu­ losepropionat, Celluloseacetat-propionat, Celluloseacetat­ butyrat und Cellulosebutyrat. Nicht aus Harzen bestehende Mate­ rialien, wie z. B. Glasfasern, können ebenfalls verwendet wer­ den.
Es ist einsichtig, daß, wenn das ausgewählte Material normaler­ weise flüssigkeitsabweisend ist und es erwünscht ist, das Mate­ rial für die liquophile mikroporöse Membran zu verwenden, dann das normalerweise flüssigkeitsabweisende Material behandelt werden muß, um es liquophil zu machen. Die Natur der Materiali­ en, die verwendet wird, um die Membranen herzustellen, die Kom­ patibilität der verwendeten Materialien für die Membranen mit­ einander und mit der zu behandelnden Flüssigkeit sind alles Faktoren, die bei der Auswahl eines bestimmten Materials für eine Membran für eine bestimmte Endanwendung bedacht werden müssen. Jedoch kann es völlig unabhängig von diesen Überlegun­ gen wünschenswert sein, daß dasselbe Material sowohl für die liquophile mikroporöse Membran als auch für die liquophobe mi­ kroporöse Membran verwendet wird, um die Bindung der beiden un­ terschiedlichen Membranen aneinander, falls gewünscht, zu er­ leichtern, wie es auch bevorzugt ist.
Die bevorzugten Materialien für die liquophile mikroporöse Mem­ bran und die liquophobe mikroporöse Membran sind Nylon bzw. Po­ lyvinylidendifluorid. Da Polyvinylidendifluorid liquophob ist, muß es behandelt werden, um es liquophil zu machen. Verschiede­ ne Behandlungsmöglichkeiten des normalerweise liquophoben Po­ lyvinylidendifluorids, um dieses liquophil zu machen, sind be­ kannt. Jedoch ist das bevorzugte Verfahren, um das Polyvinyli­ dendifluorid-Material liquophil zu machen, das, eine liquophobe Polyvinylidendifluorid-mikroporöse Membran einer Gammastrahlung in Gegenwart eines liquophilen Agens zu unterwerfen, wie z. B. Hydroxyethylmethacrylat (HEMA). Alternativ kann das Polyvinyli­ dendifluorid-Material durch einen Gasplasma-Prozeß behandelt werden, um es liquophil zu machen. Beispiele solcher Gasplasma- Verfahren sind in den US-Patenten 4,261,806 und 4,948,628 auf­ gezeigt. Vorzugsweise liquophile und liquophobe polyvinyliden­ mikroporöse Membranen werden aneinander gesichert, indem man sie in engen Kontakt bringt und auf einem Trommeltrockner trocknet.
Die Geschwindigkeit des Luftflusses durch die mikroporöse Mem­ bran eines Flüssigkeitsbarrieremediums kann auf den spezifi­ schen Flüssigkeitstransfer oder das Abgabesystem, das von In­ teresse ist, zugeschnitten werden. Die Geschwindigkeit des Luftflusses variiert direkt mit der Fläche der Membran und des angewandten Druckes. Im allgemeinen wird die Fläche der Membran so ausgewählt, daß die Vorbereitung des Flüssigkeitstransfers oder des Abgabesystems in der benötigten Zeit unter den Be­ triebsbedingungen ermöglicht ist. In solchen Anwendungen als auch in anderen medizinischen Anwendungen kann die typische Membran in der Form einer Scheibe mit einem Durchmesser von ca. 1 mm bis ca. 100 mm vorliegen, vorzugsweise von ca. 2 mm bis ca. 80 mm und am meisten bevorzugt von ca. 3 mm bis ca. 25 mm.
Die Porengröße der liquophilen und liquophoben mikroporösen Membranen ist von dem System abhängig, in dem sie benutzt wird, und insbesondere, ob das System für medizinische oder nichtme­ dizinische Zwecke gedacht ist. Die Porengröße der liquophilen und liquophoben mikroporösen Membranen kann dieselbe oder ver­ schieden sein. Im allgemeinen ist die Porengröße der liquopho­ ben Membran im Bereich von ca. 0,02 µm bis ca. 3 µm und die Po­ rengröße der liquophilen Membran von ca. 0,04 µm bis ca. 3 µm. Es ist klar, daß der Druck, der benötigt wird, um Gas durch das Flüssigkeitsbarrieremedium des oben beschriebenen Systems zu leiten, sich umgekehrt proportional zu der Porengröße der Mem­ bran verändern wird. Dementsprechend kann die Wahl der Poren­ größe durch die Anwendung bestimmt werden, in der das Flüssig­ keitsbarrieremedium benutzt wird. Beispielsweise kann es wün­ schenswert sein, daß der benötigte Druck, um Gas durch ein Flüssigkeitsbarrieremedium hindurchzuleiten, ansteigt, wenn die Porengröße der Membran abnimmt, eine größere Porengröße zu wäh­ len (Übereinstimmung mit anderen Zielrichtungen, z. B. der Schaffung einer bakteriellen Barriere und/oder einer geeigneten Flußgeschwindigkeit), wobei das Abgabesystem von Hand betrieben werden muß, so daß der Druck, der bei der Verwendung des Sy­ stems benötigt wird, nicht zu groß wird für die bequeme Handbe­ dienung und/oder so daß die Fließgeschwindigkeit bei der Benut­ zung des Systems innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens geeig­ net ist.
Ein Flüssigkeitsbarrieremedium 124 kann in jedem der verschie­ denen Elemente der Anordnung enthalten sein. Um ein Beispiel zu geben, kann ein Flüssigkeitsbarrieremedium in mindestens einer der Leitungen, welche die verschiedenen Behälter miteinander verbindet, enthalten sein, kann in einer Wandung der Behälter, die das behandelte Blut und/oder Blutprodukt aufnehmen, enthal­ ten sein oder in einer Öffnung auf oder in einem dieser Behäl­ ter. Ein Flüssigkeitsbarrieremedium kann ebenfalls auf oder in einer Kombination der Elemente, die vorher erwähnt wurden, ent­ halten sein. Darüber hinaus kann das funktionelle biomedizini­ sche Gerät ein oder mehrere Flüssigkeitsbarrieremedien umfas­ sen.
Für den Durchschnittsfachmann ist klar, daß die Anordnung eines Flüssigkeitsbarrieremediums optimiert werden kann, um die ge­ wünschten Resultate zu erzielen. Beispielsweise kann es wün­ schenswert sein, das Flüssigkeitsbarrieremedium so nahe wie möglich zu der Verbindung 125 anzuordnen, wie dies die Praxis erlaubt. In einem weiter bevorzugten Ausführungsbeispiel kann eine Klammer zwischen dem Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und der Verbindung 125 angeordnet sein, wie dies beispielhaft in Fig. 4 enthalten ist.
Wie in Fig. 2 gezeigt, umfaßt die Anordnung vier Klammern. Ei­ ne erste Klammer 130 ist in der Leitung 113 zwischen dem ersten Behälter 111 und der Verbindung 125 vorgesehen. Eine zweite Klammer 131 ist zwischen dem funktionellen biomedizinischen Ge­ rät 115 und der Verbindung 126 und eine dritte Klammer 132 ist zwischen der Verbindung 126 und dem zweiten Behälter 112 vorge­ sehen. Schließlich ist eine vierte Klammer 133 in der Leitung 122 zwischen der Verbindung 126 und dem dritten Behälter 121 vorgesehen. Bei einer anderen Ausführungsform, wie sie in Fig. 4 zu sehen ist, ist die Klammer 160 auf einer Leitung 113 zwi­ schen der Verbindung 125 und dem funktionellen biomedizinischen Gerät 115 angeordnet. Die Klammer 161 ist auf einer Leitung zwischen dem Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und der Verbindung 125 angeordnet. Klammer 132 ist zwischen der Verbindung 126 und dem zweiten Behälter 112 und Klammer 133 auf der Leitung zwi­ schen der Verbindung 126 und dem dritten Behälter 121 vorgese­ hen. Die Verwendung der Klammern, wie in Fig. 2 gezeigt, wird unten beschrieben.
Die Gewinnung aus den verschiedenen Elementen der Behandlungs­ anordnung kann maximiert werden.
Das Gehäuse kann aus starrem Plastikmaterial, das ebenfalls transparent ist, wie z. B. Polyethylen, einem Acrylmaterial, wie z. B. Polymethylmethacrylat, Polymethylacrylat, Polymethylpen­ ten-1, Polyvinylchlorid und Vinylchlorid-vinylidenchlorid- Copolymeren hergestellt sein. Transluzente Materialien, wie z. B. Polypropylen, Polyethylen, Harnstoff-Formaldehyd und Mela­ min-formaldehydpolymere können ebenfalls verwendet werden. An­ dere Plastikmaterialien, die besonders geeignet sind, sind Po­ lystyrol, Polyamide, Polytetrafluorethylen, Polyfluortri­ chlorethylen, Polycarbonate, Polyester, Phenol-formaldehyd- Harze, Polyvinylbutyral, Celluloseacetat, Celluloseacetat­ propionat, Ethylcellulose und Polyoxymethylen-Harze. Polyacryl­ nitril-polybutadienstyrol (ABS) ist bevorzugt. Es ist beabsich­ tigt, daß die Erfindung nicht auf die Art des verwendeten Ge­ häuses beschränkt ist; andere Materialien können verwendet wer­ den, als auch Mischungen, Blends und/oder Copolymere von jedem der obengenannten.
Ein Metallgehäuse kann verwendet werden. Geeignete Metalle um­ fassen Edelstahllegierungen, wie z. B. Nickel-, Chrom-, Vana­ din-, Molybdän- und Manganlegierungen. Das Gehäusematerial sollte selbstverständlich inert gegenüber den zu behandelnden Flüssigkeiten sein.
Die Behälter, die in der Blutbehandlungsanordnung verwendet werden, können aus jedem Material hergestellt sein, welches kompatibel ist mit Vollblut oder Blutprodukten und welches in der Lage ist, einer Zentrifugation und Sterilisationsbedingun­ gen zu widerstehen. Eine große Vielzahl dieser Behälter ist be­ reits im Stand der Technik bekannt. Z. B. sind Blutsammel- und Hilfsbeutel typischerweise aus plastifiziertem Polyvinylchlorid hergestellt, z. B. PVC plastifiziert mit Dioctylphthalat, Die­ thylhexylphthalat oder Trioctyltrimellitat. Die Beutel können ebenso aus einem Polyolefin, Polyurethan, Polyester oder Poly­ carbonat gebildet sein.
Die Anordnung, die mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben wird, wird in der folgenden Weise verwendet. Die Bewegung von Blut oder eines Blutproduktes durch die Anordnung wird dadurch bewirkt, daß man eine Druckdifferenz zwischen dem ersten Behälter 111 und dem Ziel des Blutes oder des Blutproduktes aufrecht erhält. Beispielhafte Mittel für die Erzeugung dieser Druckdifferenz können z. B. das Schwerkraftgefälle, die Anwendung von Druck auf den Sammelbeutel (z. B. von Hand oder durch eine Druckmanschet­ te) oder das Anordnen des zweiten Behälters 112 in einer Kammer sein, welche einen Druckunterschied zwischen dem ersten Behäl­ ter 111 und dem zweiten Behälter 112 erzeugt (z. B. eine Vakuum­ kammer).
Sobald die Druckdifferenz erzeugt ist und die Klammern 130, 131 und 133 geöffnet sind und die Klammer 132 geschlossen ist, wird eine Säule des Blutprodukts durch die Leitung 113 durch das funktionelle biomedizinische Gerät 115 in die Leitung 114 ge­ trieben, bis das Blutprodukt die Verbindung 126 erreicht. Sowie das Blutprodukt vorwärts schreitet, schiebt es Gas in den Lei­ tungen vor sich her, bis das Gas die Verbindung 126 erreicht. Bei der Verbindung 126 wird das Gas stromab von dem Blutprodukt in die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 bewegt. Sobald alles Gas in die Schleife 120 gelangt ist, wird die Klammer 133 geschlossen, die Klammer 132 geöffnet und das biologische Fluid fließt in den zweiten Behälter oder den Transferbeutel 112.
Das Gas, das in die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 ge­ langt, wird in dem dritten Behälter 121 gesammelt und zu dem System als ein Spülgas zum Erleichtern der Gewinnung des biolo­ gischen Fluids zurückgespeist, welches in den verschiedenen Komponenten des Systems zurückgehalten wird. Dies wird auf fol­ gendem Weg erreicht.
Nachdem das Blut in dem Sammelbeutel 111 behandelt ist, wird die Klammer 132 geschlossen und der dritte Behälter 121 wird komprimiert, um das Gas in den Behälter 121 als ein Spülgas in das System durch die Leitungen 123 und 113 zu speisen. Das Gas tritt durch das Flüssigkeitsbarrieremedium 124 in die Leitung 123 und fließt durch die Leitung 113 in den ersten Behälter 111. Nach dem Öffnen der Klammer 132 wird Gas aus dem ersten Behälter 111, dann jegliches biologisches Produkt, das in dem ersten Behälter 111, der Leitung 113 und dem funktionellen bio­ medizinischen Gerät 115 verblieben ist, in den zweiten Behälter 112 verdrängt. Optional kann der erste Behälter 111 gepreßt werden, um diese Gewinnung zu unterstützen.
Sobald die Gewinnung vollständig ist, kann die Klammer 131 ge­ schlossen werden, die Klammer 133 kann geöffnet werden und der zweite Behälter 112 kann gepreßt werden, um jegliches Gas aus dem zweiten Behälter 112 zu entfernen. Nach der Vervollständi­ gung des Entfernens von Gas aus dem zweiten Behälter 112 sollte die Klammer 132 geschlossen werden.
Bei einer anderen Ausführungsform umfaßt die Anordnung ein schon vorher vorbereitetes funktionelles biomedizinisches Ge­ rät.
Es ist klar, daß, obwohl oben der dritte Behälter als flexibler Beutel beschrieben ist, der Behälter 121 ein starrer Behälter sein kann. Darüber hinaus können, obwohl der dritte Behälter 121, das Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und Mittel zum Schlie­ ßen der Schleife (die vierte Klammer 133), oben als getrennt ausgebildet beschrieben sind, diese als eine einzige integrale Einheit ausgebildet sein.
Selbstverständlich kann Luft in dem zweiten Behälter 112 durch Schließen der Klammer 131 und Öffnen der Klammern 132 und 133 entfernt werden. Der zweite Behälter 112 kann dann gepreßt wer­ den in jeder der beiden oben beschriebenen Weisen, um Luft durch die Leitung 114 zu der Leitung 122 zu leiten und dann zu dem Behälter 121. Aus dem Behälter 121 kann die Luft zu dem Be­ hälter 111, wie oben in bezug auf Fig. 2 beschrieben, geleitet werden.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 4 ge­ zeigt ist und welches ein Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und einen dritten Behälter 121 (im folgenden Gassammel- und Ver­ drängungsbeutel genannt) umfaßt, kann ein funktionelles biome­ dizinisches Gerät 115 mit einem zweiten Behälter 112 und einer Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 stromaufwärts und stromabwärts von dem funktionellen biomedizinischen Gerät ver­ bunden werden. Die Gassammel- und Verdrängungsschleife kann un­ ter Verwendung der Y-Verbindungsstücke aufstromseitig 125 und abstromseitig 126 des funktionellen biomedizinischen Geräts 115 verbunden werden. Die Gassammel- und Verdrängungsschleife um­ faßt einen 100 ml Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 und ein Gehäuse, welches ein Flüssigkeitsbarrieremedium enthält. Das Gehäuse und das Flüssigkeitsbarrieremedium bilden die Flüssig­ keitsbarriereanordnung 124. Die Flüssigkeitsbarriereanordnung ist innerhalb der Gassammel- und Verdrängungsschleife in einer Leitung zwischen dem Y-Verbindungsstück 125 stromaufwärts des funktionellen biomedizinischen Gerätes 115 und des Gassammel- und Verdrängungsbeutels angeordnet. Das Flüssigkeitsbarriereme­ dium umfaßt eine flüssigkeitsabstoßende Membran, welche in Übereinstimmung mit der Internationalen Offenlegungsschrift WO 91/17809 hergestellt wurde. Die Flüssigkeitsbarriereanordnung wurde ebenfalls in Übereinstimmung mit der Internationalen Of­ fenlegungsschrift WO 91/17809 hergestellt.
Dort kann eine Klammer 160 auf der Leitung zwischen dem strom­ aufwärtigen Teil des funktionellen biomedizinischen Geräts 115 und der Verbindung 126 angeordnet sein als auch eine Klammer 161 auf der Leitung zwischen der Verbindung 125 stromaufwärts von dem funktionellen biomedizinischen Gerät und des Flüssig­ keitsbarrieremediums 124. Es kann ebenfalls eine Klammer 133 auf der Leitung zwischen dem Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 und dem Verbinder stromabwärts von dem funktionellen biome­ dizinischen Gerät 126 vorhanden sein, als auch eine Klammer 132 auf der Leitung zwischen dem stromabwärtsseitigen Teil des funktionellen biomedizinischen Geräts und dem Hilfsbeutel 112. Diese Klammer 132 kann abstromseitig von dem Verbinder 126 an­ geordnet sein, der die Abstromseite des funktionellen biomedi­ zinischen Gerätes mit der Gassammel- und Verdrängungsschleife verbindet.
Die Klammern 160, 161, 133 und 132 können geschlossen und der erste Behälter kann mit der Leitung aufstromseitig des funktio­ nellen biomedizinischen Geräts verbunden sein. Das funktionelle biomedizinische Gerät kann vertikal angeordnet sein. Die Klam­ mern 160 und 132 können geöffnet werden und das Blutprodukt kann aus dem ersten Behälter 111 durch das funktionelle biome­ dizinische Gerät 115 in den zweiten oder Hilfsbehälter 112 aus­ gedrückt werden, bis der erste Behälter entleert ist. Gas kann durch das Blutprodukt in den zweiten Behälter verdrängt werden. Klammer 160 kann dann geschlossen werden.
Der Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 kann angehoben werden und die Klammer 133 sollte geöffnet werden. Das Anheben des Gassammelbeutels kann zusätzlichem Blutprodukt erlauben, in die Leitung stromab von dem funktionellen biomedizinischen Gerät in den Hilfsbehälter zu fließen. Sobald die Flüssigkeit entleert wurde, kann die Klammer 133 geschlossen und der Gassammel- und Verdrängungsbeutel abgesenkt werden. Dann sollte der Hilfsbe­ hälter 112 manipuliert werden, bis sich das Gas in Richtung zum oberen Teil des Hilfsbehälters sammelt. Klammer 133 sollte dann geöffnet werden, während das Zusammendrücken des Hilfsbeutels zum Ausdrücken von Gas aus dem Hilfsbehälter in die Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 fortgesetzt wird. Sobald das Gas ausgepreßt wurde, sollte Klammer 133 geschlossen werden.
Der Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 kann manipuliert wer­ den, bis das Gas sich im oberen Teil des Gassammelbeutels und den Röhrchen sammelt. Die Klammer 161 kann geöffnet werden und das Gas kann durch die Leitung stromaufwärts von dem funktio­ nellen biomedizinischen Gerät geleitet werden und möglicherwei­ se in den ersten Behälter und dann kann die Klammer 161 ge­ schlossen werden. Die Klammer 160 kann dann geöffnet werden, was einiges von dem in dem funktionellen biomedizinischen Gerät und/oder der Leitung stromab von dem funktionellen biomedizini­ schen Gerät zurückgehaltenen Blutprodukt verdrängt oder "treibt". Das verdrängte Blutprodukt kann in dem Hilfsbehälter 112 ohne Aufnahme von Gas gewonnen werden, da das funktionelle biomedizinische Gerät 115 nicht vollständig leerläuft. Die Klammer 132 sollte dann geschlossen werden und die Leitungen von der Außenseite des funktionellen biomedizinischen Geräts sollten verschlossen werden.

Claims (26)

1. Verfahren zum Entfernen unerwünschten Fluids aus einem be­ handelten Blutprodukt, umfassend das Durchleiten des Blut­ produktes aus einem ersten geschlossenen Behälter durch ein funktionelles biomedizinisches Gerät zur Behandlung des Blutproduktes, Ausfließenlassen des behandelten Blut­ produktes und des unerwünschten Fluids aus dem funktionel­ len biomedizinischen Gerät zu einem zweiten Behälter durch einen Durchtritt, und Abtrennen des unerwünschten Fluids aus dem behandelten Blutprodukt in dem zweiten Behälter, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid aus dem zweiten Behälter zu dem ersten Behälter durch einen Auslaß geleitet wird, wobei der Auslaß ein Barrieremedium umfaßt, welches den Durchtritt von unerwünschtem Fluid hierdurch erlaubt, jedoch den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt hierdurch verhindert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Gas durch ein Barrieremedium in der Form eines liquophoben Filters gefiltert wird, um den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt hierdurch zu verhindern.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid eine mischbare Flüssigkeit ist, wobei die Flüssigkeit durch ein Barrieremedium in der Form eines liquophilen Filters gefiltert wird, welches eine Porengröße aufweist, welche ausreichend ist, um den Durchtritt der Flüssigkeit hierdurch zu erlauben, jedoch den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt hierdurch verhindert.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid eine unmischbare Flüssigkeit ist, wobei die Flüssigkeit durch ein Barrieremedium in Form eines liquophoben Filters gefiltert wird, welches eine Porengröße aufweist, die ausreichend ist, um den Durchtritt der unmischbaren Flüssigkeit hierdurch zu erlauben, jedoch den Durchtritt des behandelten Blutproduktes hierdurch zu verhindern.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Gas durch ein Barrieremedium gefiltert wird, welches mindestens ein liquophiles Filter und mindestens ein liquophobes Filter, angeordnet in der Reihenfolge entlang dem Fließweg des Gases hierdurch, umfaßt, daß das mindestens eine liquophile Filter dem Gas den Durchtritt hierdurch erlaubt, bis das liquophile Filter benetzt ist und daß das mindestens eine liquophobe Filter den Durchtritt des behandelten Blutproduktes hierdurch verhindert.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß von dem Durchtritt abzweigt, daß der Durchtritt zwischen dem Auslaßzweig und dem funktionellen biomedizinischen Gerät geschlossen wird, während das unerwünschte Fluid durch das Barrieremedium (17; 124) geleitet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß geschlossen ist, während das Blutprodukt behandelt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Verfahren den Schritt umfaßt, daß das in dem ersten Behälter gesammelte Gas aus dem ersten Behälter durch das funktionelle biomedizinische Gerät zum Austreiben zusätzlichen behandelten Blutprodukts aus dem Gerät geleitet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid in einem Behälter gespeichert wird, bevor es zu dem ersten Behälter geleitet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid direkt zu dem ersten Behälter von dem zweiten Behälter über das Barrieremedium geleitet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Durchleitens des Blutproduktes durch ein funktionelles biomedizinisches Gerät das Durchleiten des Blutproduktes durch ein Leukozyten-Verarmungsfilter umfaßt.
12. Gerät zum Entfernen eines unerwünschten Fluids aus einem behandelten Blutprodukt, umfassend einen ersten Behälter (10; 111) zum Aufnehmen von zu behandelndem Blutprodukt, eine Leitungsanordnung mit einem ersten Abschnitt (11; 113), der den ersten Behälter (10; 111) mit einem funktio­ nellen biomedizinischen Gerät (12; 115) verbindet, und ei­ nem zweiten Abschnitt (13; 114), welcher von dem funktio­ nellen biomedizinischen Gerät weg zu einem zweiten Behäl­ ter (14; 112) zum Aufnehmen behandelten Blutproduktes führt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen Auslaß­ kanal (16; 123) umfaßt, der von dem zweiten Behälter (14; 112) zu dem ersten Behälter (10; 111) führt und ein Bar­ rieremedium (17; 124) zum Verhindern des Durchtritts von behandeltem Blutprodukt hierdurch umfaßt, jedoch den Durchtritt von unerwünschtem Fluid zu dem ersten Behälter (10; 111) gestattet, und daß die Leitungsanordnung Mittel (15; 131) umfaßt, welche zum Schließen der Leitungsanord­ nung (11; 13; 113; 114) während des Durchtritts des uner­ wünschten Fluids hierdurch zu dem ersten Behälter (10; 111) angeordnet sind, um den Durchtritt von unerwünschtem Fluid zu dem funktionellen biomedizinischen Gerät (12; 115) zu verhindern.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Barrieremedium ein liquophobes Filter ist, welches den Durchtritt des Gases hierdurch erlaubt, jedoch den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt verhindert.
14. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid eine mischbare Flüssigkeit ist, wobei das Barrieremedium (17; 124) ein liquophiles Filter mit einer Porengröße ist, die ausreicht, um den Durchtritt der Flüssigkeit hierdurch zu gestatten, jedoch ausreichend ist, um den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt hierdurch zu verhindern.
15. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid eine unmischbare Flüssigkeit ist, wobei das Barrieremedium (17; 124) ein liquophobes Filter mit einer Porengröße ist, welche ausreichend ist, um den Durchtritt der Flüssigkeit hierdurch zu erlauben, jedoch den Durchtritt des behandelten Blutproduktes hierdurch verhindert.
16. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Barrieremedium (17; 124) mindestens ein liquophiles Filter und mindestens ein liquophobes Filter, angeordnet in der Reihenfolge in dem Fließweg des Gases hierdurch, umfaßt, wobei das mindestens eine liquophile Filter dem Gas den Durchtritt hierdurch erlaubt, bis das liquophile Filter benetzt ist und wobei das mindestens eine liquophobe Filter den Durchtritt hierdurch von behandeltem Blutprodukt verhindert.
17. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Porengröße des oder jedes der Filter (17; 124) weniger als 5 µm ist.
18. Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Porengröße des oder jedes der Filter (17; 124) geringer als 0,2 µm oder 0,1 µm ist.
19. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (16; 123) von dem zweiten Durchtritt (13; 114) abzweigt und zu dem ersten Behälter (10; 111) führt.
20. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (123) einen Speicherbehälter (121) zum Speichern des unerwünschten Fluids umfaßt, bevor das unerwünschte Fluid zu dem ersten Behälter (111) geleitet wird.
21. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (16) ununterbrochen entlang seiner Länge mit Ausnahme des Barrieremediums (17) ist.
22. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (18; 133) zum Schließen des Auslaßkanals (16; 123) während des Durchtritts des Blutprodukts durch das funktionale biomedizinische Gerät (12; 115) vorgesehen sind.
23. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließmittel (161) in dem Auslaßkanal (123) stromab von dem Barrieremedium (124) zum Schließen des Auslaßkanals (123) vorgesehen sind.
24. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (123) mit dem ersten Durchtritt (113) zwischen dem ersten Behälter (111) und dem funktionellen biomedizinischen Gerät (115) verbunden ist, wobei Mittel (160) vorgesehen sind, um den ersten Durchtritt zwischen der Verbindung (125) und dem funktionellen biomedizinischen Gerät (115) zu schließen.
25. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das oder jedes der Schließmittel eine Klammer umfaßt (15; 131; 18; 133; 132; 160; 161).
26. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das funktionelle biomedizinische Gerät ein Leukozyten-Verarmungsfilter (12; 115) ist.
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