DE4394276C2 - Verfahren und Gerät zum Entfernen von unerwünschten Fluiden aus behandelten Blutprodukten - Google Patents
Verfahren und Gerät zum Entfernen von unerwünschten Fluiden aus behandelten BlutproduktenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft die Entfernung von unerwünschten Fluiden
aus behandelten Blutprodukten.
In vorliegender Verwendung bedeutet "Blutprodukt" jedes behan
delte oder unbehandelte Fluid, welches in bezug zu einem leben
den Organismus steht, insbesondere Blut, einschließlich Voll
blut, warmes oder kaltes Blut und gelagertes oder frisches
Blut; behandeltes Blut, wie z. B. Blut verdünnt mit einer phy
siologischen Lösung, einschließlich aber nicht limitiert auf
Salz-, Nähr- und/oder Antikoagulanz-Lösungen; eine oder mehrere
Blutkomponenten, wie z. B. Plättchenkonzentrat (PC), plättchen
reiches Plasma (PRP), plättchenfreies Plasma, plättchenarmes
Plasma, Plasma, verdichtete rote Blutkörperchen (PRC), oder
Speckhaut; analoge Blutprodukte, welche von Blut oder einer
Blutkomponente oder von Knochenmark abgeleitet sind. Das Blut
produkt kann Leukozyten enthalten oder kann zur Entfernung von
Leukozyten behandelt sein. In der vorliegenden Verwendung be
zieht sich Blutprodukt auf die oben beschriebenen Komponenten
und ähnliche Blutprodukte, die mit anderen Mitteln oder mit
ähnlichen Eigenschaften erhalten wurden.
Wenn ein Blutprodukt durch ein funktionelles biologisches Gerät
verarbeitet wird, besteht ein klinisches Risiko, daß Gase, ein
schließlich Luft, in dem behandelten Blutprodukt verbleiben.
Die Quellen des restlichen Gases schließen das funktionelle
biologische Gerät mit ein, welches die Behandlung durchführt,
sowie das Leitungssystem, das verwendet wird, um das Blutpro
dukt zu dem Gerät und von dem Gerät wegzuleiten. Ebenso können
Gase in dem Behälter vorhanden sein, zu welchem das behandelte
Blutprodukt transferiert wird.
Der Begriff "funktionelles biomedizinisches Gerät", wie er hier
verwendet wird, kann jedes aus einer Anzahl von Geräten oder
Anordnungen sein, in denen Luft oder Gase gegenwärtig sind oder
sich sammeln oder bilden können oder vor der Verwendung der An
ordnung verdrängt werden sollte. Beispielhafte funktionelle
biomedizinische Geräte umfassen ein Filter, wie z. B. ein Leuko
zytenverarmungsfilter; eine Trennvorrichtung, wie z. B. ein
Plättchenkonzentrator, vorzugsweise ein nichtzentrifugierender
Plättchenkonzentrator; einen Entschäumer; oder eine Pumpe. Das
funktionelle biomedizinische Gerät kann ebenfalls eine Vorrich
tung zum Zerstören biologischer Verunreinigungen beinhalten,
wie z. B. eine Kammer mit hochintensiver Lichtstrahlung, oder
ein Gerät zur Probeentnahme von einer biologischen Flüssigkeit.
Beispielhafte Geräte zur Verwendung mit roten Blutkörperchen
sind in den US-Patenten 4,925,572 und 4,923,620 beschrieben;
ein beispielhaftes Gerät für die Verwendung mit Plättchen ist
in dem US-Patent 4,880,548 beschrieben. Es ist beabsichtigt,
daß die Erfindung nicht auf die Art des funktionellen biomedi
zinischen Gerätes, das in einer spezifischen Anordnung verwen
det wird, limitiert sein soll.
Die Gegenwart solcher restlicher Gase kann die Qualität des ge
lagerten, biologischen Fluids vermindern und kann so die Zeit
dauer, für die das biologische Fluid gelagert werden kann, ver
ringern. Zusätzlich vermindern solche Gase die Aufnahmekapazi
tät der Behälter, in denen das Blutprodukt aufgenommen ist. Au
ßerdem können solche restlichen Gase bei der Transfusion in den
Empfänger der Transfusion gelangen und eine Embolie hervorru
fen. Die klinischen Konsequenzen hiervon sind in der Literatur
gut dokumentiert.
Deshalb ist es wichtig, so wenig Gas als möglich, idealerweise
überhaupt kein Gas, in den behandelten Blutprodukten zurückzu
lassen. Abschnitt IV, 2.2.2.1 der European Pharmacopoeia defi
niert, daß weniger als 5 ml Gas in dem Behälter für behandelte
Blutprodukte verbleiben sollten.
Es ist wichtig, daß jede Behandlung vollständig frei von bakte
rieller Kontamination aus der Umgebung geschieht.
Es wurde früher vorgeschlagen, in den funktionellen biomedizi
nischen Geräten einen Auslaß zum Entlüften der in dem Gerät ge
sammelten Luft vorzusehen. Die Entlüftungsöffnung kann ein hy
drophobes Filtermedium umfassen - siehe z. B. GB-A-1 585 989,
welches Luft von einem gefilterten Blutprodukt trennt. Ein Pro
blem, das mit einem solchen Vorschlag verbunden ist, besteht
darin, daß sich dieser lediglich mit Luft bei dem funktionellen
biomedizinischen Gerät beschäftigt oder solcher, die dieses er
reicht. Es entfernt keine Luft, welche das funktionelle biome
dizinische Gerät zusammen mit dem behandelten Blutprodukt ver
läßt.
Bei einem anderen Vorschlag wird eine By-Pass-Leitung zwischen
einem ersten Behälter für das unbehandelte Blutprodukt (oft als
"Spenderbeutel" bezeichnet) und einem zweiten Behälter vorgese
hen, der das behandelte Blutprodukt aufnimmt (oft als
"Transferbeutel" bezeichnet). Die By-Pass-Leitung umgeht das
funktionelle biomedizinische Gerät und umfaßt eine Klammer oder
ein Unterbrechungsventil oder beides, um die By-Pass-Leitung
abzuschließen.
Nachdem das Blutprodukt aus dem Spenderbeutel behandelt wurde,
werden Gase in dem Transferbeutel in den jetzt leeren Spender
beutel durch die By-Pass-Schleife bewegt, nachdem die Klam
mer/das Unterbrechungsventil geöffnet wurde. Der Transferbeutel
wird entweder von Hand gequetscht oder in ein Plasma-Auspreß
gerät gelegt, um die Gase durch die By-Pass-Schleife zu drüc
ken. Während diesem Umgehen ist das funktionelle biomedizini
sche Gerät isoliert.
Ein Problem mit diesem Vorschlag ist ein erhebliches Risiko,
daß Blutprodukt durch die Klammer/das Unterbrechungsventil in
den By-Pass hindurchtritt, falls diese(s) bereits vor der Inbe
triebnahme kaputt ist oder schlecht funktioniert oder daß die
ses versehentlich offen gelassen wurde. Die Konsequenz hiervon
ist, daß das behandelte Blutprodukt sehr wohl mit einem Volumen
an unbehandeltem Blutprodukt kontaminiert werden kann. Wenn
z. B. die Behandlung eine Verminderung von Leukozyten in einem
Blutprodukt bringt, wird in dem behandelten Blutprodukt ein hö
heres Maß als erwünscht an Leukozyten vorhanden sein.
Bei einem alternativen Vorschlag wird ein Gerät in dem Durch
gang zwischen dem funktionellen biomedizinischen Gerät und dem
Transferbeutel vorgesehen, welches einen gegen Bakterien siche
ren Auslaß oder ein Entlüftungsfilter enthält. Dadurch werden
Gase, die vor dem Blutprodukt vorhanden sind, durch den Auslaß
oder das Filter zur Atmosphäre hin während der Behandlung des
Blutproduktes verdrängt. Diese Gase können gespeichert und zu
dem System zurückgeführt werden, um die Gewinnung des Blutpro
dukts zu erleichtern.
Dies jedoch entfernt keine Gase, die bereits in dem Transfer
beutel enthalten sind, was für 50% des Gesamtvolumens an Gas,
das in dem Transferbeutel sich ansammeln kann, verantwortlich
sein kann.
Ein dritter Vorschlag, der im Zusammenhang mit funktionellen
biologischen Geräten, die Leukozytenfilter sind, zur Anwendung
kommt, ist den Transferbeutel zu pressen, um das angesammelte
Gas aus dem Transferbeutel zurück durch das Leukozytenfilter in
den Spenderbeutel zu leiten. Dies ist jedoch nicht verläßlich,
da ein Mindestdruck auf den Transferbeutel angewendet werden
muß, um den Blasenpunkt des Filtermediums in dem Leukozytenfil
ter zu überwinden, um Gas aus dem Transferbeutel zu verdrängen.
Dies ist abhängig vom Betriebspersonal und kann nicht jederzeit
mit Erfolg erreicht werden. Ferner besteht, falls das Auspres
sen gestoppt und wieder begonnen wird, ein Risiko,
zurückgehaltene Verunreinigungen aus dem Leukozytenfilter in
das behandelte Blutprodukt zu verbringen.
Ähnliche Probleme können bei dem Entfernen von überstehenden
Flüssigkeiten beim Waschen von roten Blutkörperchen und Zentri
fugieren von Blutprodukten entstehen. Diese überstehende Flüs
sigkeit ist ein unerwünschtes Fluid, das vor Verwendung verwor
fen werden muß.
Entsprechend einer ersten Zielrichtung der Erfindung wird ein
Verfahren vorgeschlagen, um unerwünschtes Fluid aus einem be
handelten Blutprodukt zu entfernen, wobei das Verfahren
die Maßnahmen des Anspruchs 1 umfaßt.
Gemäß einer zweiten Zielrichtung der Erfindung wird ein Gerät
zur Entfernung eines unerwünschten Fluids aus einem behandelten
Blutprodukt vorgeschlagen, wobei das Gerät
die Merkmale des Anspruchs 12 umfaßt.
Im folgenden wird eine detailliertere Beschreibung von einigen
Ausführungsformen der Erfindung in Form von Beispielen gegeben
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, in denen
Fig. 1 ein schematisches Diagramm eines Gerätes
zur Verarmung des Leukozytengehaltes eines
Blutproduktes ist, welches ein Filter zur
Verwendung beim Entfernen von Luft aus dem
behandelten Blutprodukt umfaßt;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Gerätes
zur Behandlung eines Blutproduktes unter
Einschluß eines Filters zur Verwendung zur
Entfernung von Luft aus dem behandelten
Blutprodukt ist;
Fig. 3 eine schematische Schnittdarstellung einer
Ausführungsform eines Flüssigkeitsbarriere
mediums zur Verwendung in dem Gerät von
Fig. 2; und
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines anderen
Gerätes zur Behandlung eines Blutproduktes,
einschließlich eines Filters zur Verwendung
zur Entfernung von Luft aus dem behandelten
Blutprodukt.
Das Gerät von Fig. 1 umfaßt einen geschlossenen ersten Behäl
ter in der Form eines Spenderbeutels 10 zur Aufnahme eines
Blutproduktes, wie z. B. roten Blutkörperchen oder Vollblut oder
Plättchen. Ein Röhrchen 11 führt von dem Spenderbeutel 10 zu
einem funktionellen biologischen Gerät in der Form eines leuko
zytenverarmenden Blutfilters 12, welches von der Art sein kann,
wie es in der GB-A-2 211 755 beschrieben ist.
Der Auslaß zu dem Filter 12 ist mittels eines Röhrchens 13 mit
einem zweiten Behälter in der Form eines geschlossenen Trans
ferbeutels 14 verbunden. Eine von Hand zu betätigende Klammer
15 wird auf diesem Röhrchen 13 vorgesehen, um zu ermöglichen,
daß das Röhrchen 13 geöffnet und geschlossen wird. Als eine Al
ternative kann ein Rückschlagventil vorgesehen sein.
Ein Auslaßröhrchen 16 führt von dem Transferbeutel 14 zu dem
Spenderbeutel 10 und umfaßt ein Filter 17. Das Filter 17 ist
ein hydrophobes Filter mit einer Porendimensionierung, welche
ausreichend ist, um Gas, wie z. B. Sauerstoff, Luft oder der
gleichen, welches in einem Blutbehandlungssystem vorhanden sein
kann, von der Flüssigkeit, d. h. Blut oder Blutkomponenten, die
in dem System behandelt werden, abzutrennen. Eine solche Poren
dimensionierung kann weniger als 5 µm betragen und liegt bevor
zugt bei 0,2 µm oder 0,1 µm. Eine von Hand bedienbare Klammer
18 ist in der Leitung 15 zwischen dem Filter 17 und dem
Röhrchen 11 zum Öffnen und Schließen der Leitung 15 vorgesehen.
Im Betrieb wird anfangs die Klammer 15 geöffnet und die Klammer
18 ist geschlossen. Ein Spenderbeutel 10, welcher z. B. Vollblut
enthält, wird mit dem Röhrchen 11 verbunden. Das Leukozytenfil
ter 12 wird dadurch vorbereitet, daß der Spenderbeutel 10 ge
quetscht wird und das Blut durch das Filter 12 zu dem Transfer
beutel 14 hindurchtritt. Am Ende des Transfers wird die Klammer
15 geschlossen und restliches leukozytenverarmtes Blutprodukt
in dem Röhrchen 13 zwischen der Klammer 15 und dem Transferbeu
tel 14 wird in den Transferbeutel 14 gestreift.
Zu diesem Zeitpunkt ist der Transferbeutel 14 mit dem leuko
zytenverarmten Blut und Luft gefüllt. Die Quelle dieser Luft
schließt das Filter 12 und restliche Luft in dem Transferbeutel
14 ein.
Der Tranferbeutel 14 wird dann von Hand gequetscht oder in ein
Plasmaauspreßgerät (nicht gezeigt) gelegt, und die Klammer 18
ist geöffnet. Die Luft in dem Transferbeutel wird so durch das
Röhrchen 16 zu dem Filter 17 geleitet. Das Filter 17 hat eine
Porengröße, welche den Durchtritt von Luft durch das Filter 17
erlaubt, jedoch den Durchtritt des behandelten Blutes verhin
dert. Wie oben erwähnt, ist dies im allgemeinen weniger als 5
µm und kann 0,2 µm oder 0,1 µm sein.
Die Luft gelangt von dem Filter 17 zu dem Spenderbeutel 10 und
wenn all die Luft aus dem Transferbeutel 14 ausgestoßen wurde,
wird die Klammer 18 geschlossen und die Klammer 15 wird geöff
net. Die Luft in dem Spenderbeutel 10 wird dann in das Röhrchen
11 fließen und Blut in dem Röhrchen 11 und dem Leukozytenfilter
12 in den Transferbeutel 14 verdrängen, ohne daß Luft in den
Transferbeutel 14 eintritt.
Der Transferbeutel 14 wird dann von dem Röhrchen 13 und dem
Röhrchen 16 getrennt.
Das Gerät hat den Vorteil, daß es im Betrieb vollständig ge
schlossen ist und so die Behandlung und die Entfernung von Luft
erlaubt bei vollständigem Ausschluß einer bakteriellen Kontami
nation aus der Umgebung. Falls, wenn das Blutprodukt behandelt
wird, das Blutprodukt die Klammer 18 passieren sollte, wird das
Filter 17 den Durchtritt des Blutproduktes zu dem Transferbeu
tel 14 verhindern.
Zusätzlich kann all die Luft entfernt werden, da die Luft aus
dem Transferbeutel 14 nach der Behandlung verdrängt wird. Die
Arbeitsweise ist schnell und kann schnell durchgeführt werden.
Die einzige zusätzliche Ausrüstung, die benötigt wird, ist ein
Röhrchenabstreifer und Plasmaausdrückgerät, welche in der Umge
bung, in das Gerät benutzt wird, leicht erhältlich sind.
Die Luft wird nicht durch das Leukozytenfilter 12 während deren
Entfernung geleitet, und deshalb leidet es nicht unter den Pro
blemen, die mit dem Verdrängen von Luft durch ein in Verwendung
befindliches Leukozytenfilter verbunden sind.
Ein ähnliches Gerät und ein ähnliches Verfahren können verwen
det werden zum Entfernen anderer unerwünschter Fluide aus be
handelten Blutprodukten. Z. B. können überstehende Flüssigkeiten
aus dem Produkt der Waschung roter Blutkörperchen und nachfol
gender Zentrifugation entfernt werden. In diesem Fall und wo
die Flüssigkeit eine mischbare Flüssigkeit ist, wird das Filter
17 ein hydrophiles Filter sein, welches einen Porendurchmesser
von weniger als 5 µm aufweist, vorzugsweise 0,1 µm oder 0,2 µm.
In Fällen, in denen die Flüssigkeit unmischbar ist, wird das
Filter 17 ein hydrophobes Filter sein, welches eine Porengröße
von weniger als 5 µm aufweist, bevorzugt 0,1 µm oder 0,2 µm.
Das Gerät und Verfahren, wie es oben im Zusammenhang mit der
Fig. 1 beschrieben wurde, muß nicht notwendigerweise in Ver
bindung mit einem funktionellen biologischen Gerät verwendet
werden (wie z. B. dem Leukozytenfilter 12, wie es oben beschrie
ben ist). Das Röhrchen 16 kann ausschließlich in Verbindung mit
dem Transferbeutel 14 verwendet werden oder seinem Äquivalent,
welches das behandelte Blutprodukt enthält.
Eine zweite Ausführungsform wird jetzt im Zusammenhang mit
Fig. 2 beschrieben. Fig. 2 zeigt eine Blutbehandlungsanordnung,
welche einen ersten Behälter oder einen Spenderbeutel 111 und
einen zweiten Behälter oder einen Transferbeutel 112 sowie eine
Leitung 113, 114 umfaßt, welche den ersten Behälter 111 mit dem
zweiten Behälter 112 verbindet; und welche zwischen dem ersten
Behälter 111 und dem zweiten Behälter 112 mindestens ein funk
tionelles biomedizinisches Gerät 115 angeordnet hat. Das funk
tionelle biomedizinische Gerät 115 kann mit einem Entlüftungs
filter 140 versehen sein. Das Entlüftungsfilter 140 umfaßt ei
nen Einlaß 141 für Umgebungsluft, ein Filtermedium 142 zum Ent
fernen von bakteriologischen Materialien aus der Luft und einen
Auslaß 143, welcher mit einem Einlaß des funktionellen biomedi
zinischen Geräts 115 verbunden ist, um sterile Luft an den Ein
laß zu liefern, um Blutprodukt durch die Anordnung zu verdrän
gen.
Eine Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 ist in Fließver
bindung mit der ersten Leitung 113 und der zweiten Leitung 114.
Die Schleife 120 ist ein Fließweg zur Abtrennung von Gas aus
dem Fließweg des biologischen Fluids und zur optionalen Verwen
dung des gesammelten Gases zur Gewinnung zusätzlichen biologi
schen Fluids. Die Schleife 120 umfaßt eine Leitung 122, welche
in Fließverbindung mit dem zweiten Behälter 112 steht und eine
Leitung 123, welche in Fließverbindung mit dem ersten Behälter
111 steht. Die Fließverbindung zwischen jeder der Leitungen
122, 123 kann durch jede Art von Verbindung 126 bzw. 125 herge
stellt werden. Wie dargestellt ist die Verbindung 126 eine Y-
förmige Verbindung, und die Verbindung 125 ist vom Typ einer
flexiblen T-Stückverbindung.
Die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 umfaßt einen drit
ten Behälter 121, welcher zwischen der Leitung 122 und der Lei
tung 123 angeordnet ist. Der dritte Behälter 121 wird für das
Sammeln und Speichern von verdrängtem Gas verwendet. Der dritte
Behälter 121 ist ein flexibler Beutel, welcher gepreßt werden
kann, um Gas aus dem dritten Behälter 121 in den ersten Behäl
ter 111 und/oder die Leitung 113 zu überführen. Andere Anord
nungen sind möglich; z. B. können die Leitungen 122 und 123 mit
einer Spritze verbunden sein oder dergleichen, welche Gas aus
der Behandlungsanordnung in die Leitung 122 saugen und das ge
sammelte Gas in der Spritze in den ersten Behälter 111 und/oder
die Leitung 113 überführen kann. Es ist beabsichtigt, daß die
Gassammel- und Verdrängungsschleife so arbeitet, daß leuko
zytenbeladenes Fluid am Kontakt mit leukozytenverarmtem Fluid
gehindert wird.
Die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 umfaßt ebenfalls
ein flüssiges Barrieremedium 124, welches in der Leitung 123
zwischen dem ersten Behälter 121 und der Verbindung 125 ange
ordnet ist.
Das Flüssigkeitsbarrieremedium 124 kann aus einer Vielzahl von
Mitteln und Geräten bestehen, welche in der Lage sind, Gas, wie
z. B. Luft, Sauerstoff oder dergleichen, abzutrennen, welches
in einem Blutbehandlungssystem aus der Flüssigkeit heraus vor
handen sein kann, z. B. Blut und/oder Blutkomponenten, welche in
dem System behandelt werden. Geeignete Flüssigkeitsbarriereme
dien umfassen, sind aber nicht limitiert auf solche der Inter
nationalen Offenlegungsschrift WO 91/17809.
Das Flüssigkeitsbarrieremedium ist insbesondere geeignet zur
Verwendung in geschlossenen und/oder sterilen Systemen. Geeig
nete Flüssigkeitsbarrieremedien umfassen ein flüssigkeitsabwei
sendes poröses Medium. Bei einigen Ausführungsformen umfassen
die Flüssigkeitsbarrieremedien eine ausreichend kleine Poren
größe, um den Durchtritt von Bakterien durch das Flüssigkeits
barrieremedium auszuschließen. Da solch ein flüssigkeitsabwei
sendes poröses Medium nicht mit dem in dem System zu behandeln
den biologischen Fluid benetzbar ist, wird Gas in dem System,
welches mit dem flüssigkeitsabweisenden Medium in Kontakt
kommt, durch dieses hindurchtreten, und das Blutprodukt wird
nicht durch das flüssigkeitsabweisende poröse Medium adsor
biert. Bei einigen Ausführungsformen wird die Porengröße des
flüssigkeitsabweisenden porösen Mediums 0,2 µm oder weniger
sein, um eine ausreichende bakterielle Barriere zu bilden.
Der Begriff "flüssigkeitsabweisend", wie er hier verwendet
wird, bedeutet in der Wirkung das Gegenteil von dem Begriff
"liquophil"; d. h. ein poröses flüssigkeitsabweisendes Material
hat eine kritische Benetzungsoberflächenspannung, welche gerin
ger ist als die Oberflächenspannung der angewandten Flüssigkeit
und ist nicht leicht oder spontan mit der angewandten Flüssig
keit benetzbar. Flüssigkeitsabweisende Materialien können so
durch einen hohen Kontaktwinkel zwischen einem Tropfen der
Flüssigkeit, der auf der Oberfläche angeordnet ist, und der
Oberfläche charakterisiert werden. Solche hohen Kontaktwinkel
zeigen geringes Benetzen an.
Das Flüssigkeitsbarrieremedium kann eine flüssigkeitsabweisende
Membran, wie oben beschrieben, umfassen oder kann andere Struk
turen umfassen, welche Gas den Durchtritt erlauben, jedoch
nicht erlauben, daß Verunreinigungen eintreten. Bei einer Aus
führungsform, welche in Fig. 3 gezeigt ist, umfaßt das Flüs
sigkeitsbarrieremedium 124 eine mehrschichtige mikroporöse Mem
bran in einem Gehäuse. Die erste Schicht 150 mit der mikroporö
sen Membran kann flüssigkeitsbenetzbar, d. h. liquophil, sein.
Die liquophile Membran ist in der Lage, Gas durch sich hin
durchzulassen, solange es durch die zu behandelnde Flüssigkeit
ungesättigt bleibt. Die zweite mikroporöse Membranschicht 151
ist nicht durch die Flüssigkeit benetzbar, welche in dem abge
benden System behandelt wird, d. h. die zweite Schicht ist flüs
sigkeitsabweisend. Beispielhafte liquophile und/oder flüssig
keitsabweisende Medien umfassen solche, welche in der Interna
tionalen Offenlegungsschrift WO 91/17809 offenbart sind.
Die liquophile Schicht 150 der mehrschichtigen mikroporösen
Membran ist vorzugsweise in dem Gehäuse zur inneren Seite des
Flüssigkeitsbarrieremediums angeordnet. Auf diese Weise ist die
liquophile Schicht 150 die erste Schicht, die entweder mit dem
Gas, das aus dem Flüssigkeitstransfer- oder dem abgebenden Sy
stem durchzulassen ist, in Kontakt kommt oder durch die Flüs
sigkeit, die übertragen oder von dem System abgegeben wird.
Die flüssigkeitsabweisende Schicht 151 ist ebenso in der Lage,
Gas hier hindurchzulassen. Die flüssigkeitsabweisende Schicht
151 kann der liquophilen Schicht 150 überlagert sein, vorzugs
weise auf der nach außen gewandten Seite des Flüssigkeitsbar
rieremediums angeordnet sein. Aufgrund des flüssigkeitsbenetz
baren Charakters der liquophilen Schicht 150 und des nichtbe
netzbaren Charakters der flüssigkeitsabweisenden Schicht 151
kann Gas, welches in Kontakt mit dem Flüssigkeitsbarrieremedium
kommt, durch das Flüssigkeitsbarrieremedium hindurchtreten, so
lange die liquophile Schicht 150 durch die Flüssigkeit unbe
netzt bleibt. Sobald die liquophile Schicht 150 mit Flüssigkeit
benetzt wird, kann Gas nicht mehr durch die liquophile Schicht
150 hindurchtreten, so daß das Flüssigkeitsbarrieremedium ver
schlossen oder inaktiviert wird. Die kombinierte liquophobe und
liquophile Membran 150, 151 ist besonders vorteilhaft, wenn das
Flüssigkeitsbarrieremedium in einem geschlossenen sterilen Sy
stem verwendet wird.
Es ist einsichtig, daß die liquophile und liquophoben Schichten
150, 151 zwei getrennte Schichten sein können, oder sie können
miteinander verbunden sein. Zusätzlich kann eine Vielzahl an
getrennten Membranelementen miteinander kombiniert werden, um
die liquophile mikroporöse Membran 150 zu ergeben, und eine
Vielzahl von getrennten Membranelementen können miteinander
kombiniert werden, um die flüssigkeitsabweisende mikroporöse
Membran 151 zu bilden. Mit dem Begriff Mehrzahl sind zwei oder
mehr gemeint. Die Mehrzahl an getrennten Membranschichten kann
einzeln hergestellt und mittels unterschiedlicher Mittel mit
einander verbunden werden, die dem Durchschnittsfachmann be
kannt sind. Beispielsweise können die getrennten Membranschich
ten durch Trocknen von zwei oder mehr Schichten, welche in en
gem Kontakt gehalten werden, miteinander verbunden werden. Al
ternativ, und als Beispiel und nicht als Beschränkung gedacht,
können die getrennten Membranschichten dadurch hergestellt wer
den, daß das Material, das verwendet wird, um die Membran zu
bilden, über eine heiße Walze, gegen welche die Membran fest
durch eine vorgespannte Filzmatte oder eine andere Verfahrens
schicht gehalten wird, geleitet wird. Zusätzlich ist es glei
chermaßen möglich, ein geeignetes Trägersubstrat mit der Mem
branschicht zu kombinieren, falls dies gewünscht ist, und das
Trägersubstrat kann als ein permanenter Träger dienen.
Die flüssigkeitsabweisende mikroporöse Membran 151 muß eine
ausreichende flüssigkeitsabweisende Eigenschaft im Hinblick auf
die zu behandelnde Flüssigkeit aufweisen, so daß sie das Ein
dringen von Flüssigkeit, die behandelt wird, in die Membran
verhindert. Andererseits muß die liquophile mikroporöse Membran
150 eine Porengröße und eine ausreichende Liquophilie mit Bezug
auf die zu behandelnde Flüssigkeit aufweisen, so daß es durch
die Flüssigkeit ausreichend benetzt wird, um den Durchtritt von
Gas nach seiner Benetzung zu verhindern. Bei einer Ausführungs
form weisen die liquophile und die liquophobe mikroporöse Mem
bran 150, 151 in kombiniertem Zustand zur Verwendung in dem
Flüssigkeitsbarrieremedium eine Gesamtporengröße auf, die die
Membran eine bakterielle Barriere bilden läßt. Vorzugsweise,
insbesondere in medizinischen Anwendungen, ist das System mit
Gammastrahlen sterilisierbar.
Die mikroporöse Membran kann aus einer Vielzahl von Materialien
hergestellt sein, vorausgesetzt, daß die jeweils verlangten Ei
genschaften des jeweiligen porösen Mediums erzielt werden. Die
se umfassen die notwendige Festigkeit bei der Handhabung der
Differenzdrucke, die im Betrieb auftreten, und die Fähigkeit,
die gewünschte Filtrationskapazität bereitzustellen, während
die gewünschte Permeabilität ohne die Anwendung von übermäßigem
Druck geschaffen wird. Das poröse Medium kann z. B. ein poröses
faseriges Medium sein, wie z. B. ein Tiefenfilter oder eine po
röse Membran oder Blatt. Mehrschichtige poröse Medien können
verwendet werden, z. B. mehrschichtige poröse Membranen mit ei
ner Schicht, die liquophob und einer anderen, die liquophil
ist.
Bevorzugte Ausgangsmaterialien sind synthetische Polymere, wel
che umfassen: Polyamide, Polyester, Polyolefine, insbesondere
Polypropylene und Polymethylpentene, perfluorierte Polyolefine,
wie z. B. Polytetrafluorethylen, Polysulfone, Polyvinyliden
difluoride, Polyacrylnitrile und dergleichen und kompatible Mi
schungen von Polymeren. Das am meisten bevorzugte Polymere ist
Polyvinylidendifluorid. Innerhalb der Klasse der Polyamide um
fassen die bevorzugten Polymere Polyhexamethylenadipamid, Poly-
ε-caprolactam, Polymethylensebazinsäureamid, Poly-7-
aminoheptanoamid, Polytetramethylenadipinsäureamid (Nylon 46)
oder Polyhexamethylenazelainsäureamid, wobei Polyhexamethylena
dipinsäureamid (Nylon 66) am meisten bevorzugt ist. Insbesonde
re sind hautlose, im wesentlichen alkoholunlösliche, hydrophile
Polyamidmembranen bevorzugt, wie z. B. die, die in dem US-Patent
4,340,479 beschrieben sind.
Andere Ausgangsmaterialien können ebenfalls zur Bildung der po
rösen Medien gemäß der Erfindung verwendet werden, einschließ
lich von Cellulose-Derivaten, wie z. B. Celluloseacetat, Cellu
losepropionat, Celluloseacetat-propionat, Celluloseacetat
butyrat und Cellulosebutyrat. Nicht aus Harzen bestehende Mate
rialien, wie z. B. Glasfasern, können ebenfalls verwendet wer
den.
Es ist einsichtig, daß, wenn das ausgewählte Material normaler
weise flüssigkeitsabweisend ist und es erwünscht ist, das Mate
rial für die liquophile mikroporöse Membran zu verwenden, dann
das normalerweise flüssigkeitsabweisende Material behandelt
werden muß, um es liquophil zu machen. Die Natur der Materiali
en, die verwendet wird, um die Membranen herzustellen, die Kom
patibilität der verwendeten Materialien für die Membranen mit
einander und mit der zu behandelnden Flüssigkeit sind alles
Faktoren, die bei der Auswahl eines bestimmten Materials für
eine Membran für eine bestimmte Endanwendung bedacht werden
müssen. Jedoch kann es völlig unabhängig von diesen Überlegun
gen wünschenswert sein, daß dasselbe Material sowohl für die
liquophile mikroporöse Membran als auch für die liquophobe mi
kroporöse Membran verwendet wird, um die Bindung der beiden un
terschiedlichen Membranen aneinander, falls gewünscht, zu er
leichtern, wie es auch bevorzugt ist.
Die bevorzugten Materialien für die liquophile mikroporöse Mem
bran und die liquophobe mikroporöse Membran sind Nylon bzw. Po
lyvinylidendifluorid. Da Polyvinylidendifluorid liquophob ist,
muß es behandelt werden, um es liquophil zu machen. Verschiede
ne Behandlungsmöglichkeiten des normalerweise liquophoben Po
lyvinylidendifluorids, um dieses liquophil zu machen, sind be
kannt. Jedoch ist das bevorzugte Verfahren, um das Polyvinyli
dendifluorid-Material liquophil zu machen, das, eine liquophobe
Polyvinylidendifluorid-mikroporöse Membran einer Gammastrahlung
in Gegenwart eines liquophilen Agens zu unterwerfen, wie z. B.
Hydroxyethylmethacrylat (HEMA). Alternativ kann das Polyvinyli
dendifluorid-Material durch einen Gasplasma-Prozeß behandelt
werden, um es liquophil zu machen. Beispiele solcher Gasplasma-
Verfahren sind in den US-Patenten 4,261,806 und 4,948,628 auf
gezeigt. Vorzugsweise liquophile und liquophobe polyvinyliden
mikroporöse Membranen werden aneinander gesichert, indem man
sie in engen Kontakt bringt und auf einem Trommeltrockner
trocknet.
Die Geschwindigkeit des Luftflusses durch die mikroporöse Mem
bran eines Flüssigkeitsbarrieremediums kann auf den spezifi
schen Flüssigkeitstransfer oder das Abgabesystem, das von In
teresse ist, zugeschnitten werden. Die Geschwindigkeit des
Luftflusses variiert direkt mit der Fläche der Membran und des
angewandten Druckes. Im allgemeinen wird die Fläche der Membran
so ausgewählt, daß die Vorbereitung des Flüssigkeitstransfers
oder des Abgabesystems in der benötigten Zeit unter den Be
triebsbedingungen ermöglicht ist. In solchen Anwendungen als
auch in anderen medizinischen Anwendungen kann die typische
Membran in der Form einer Scheibe mit einem Durchmesser von ca.
1 mm bis ca. 100 mm vorliegen, vorzugsweise von ca. 2 mm bis
ca. 80 mm und am meisten bevorzugt von ca. 3 mm bis ca. 25 mm.
Die Porengröße der liquophilen und liquophoben mikroporösen
Membranen ist von dem System abhängig, in dem sie benutzt wird,
und insbesondere, ob das System für medizinische oder nichtme
dizinische Zwecke gedacht ist. Die Porengröße der liquophilen
und liquophoben mikroporösen Membranen kann dieselbe oder ver
schieden sein. Im allgemeinen ist die Porengröße der liquopho
ben Membran im Bereich von ca. 0,02 µm bis ca. 3 µm und die Po
rengröße der liquophilen Membran von ca. 0,04 µm bis ca. 3 µm.
Es ist klar, daß der Druck, der benötigt wird, um Gas durch das
Flüssigkeitsbarrieremedium des oben beschriebenen Systems zu
leiten, sich umgekehrt proportional zu der Porengröße der Mem
bran verändern wird. Dementsprechend kann die Wahl der Poren
größe durch die Anwendung bestimmt werden, in der das Flüssig
keitsbarrieremedium benutzt wird. Beispielsweise kann es wün
schenswert sein, daß der benötigte Druck, um Gas durch ein
Flüssigkeitsbarrieremedium hindurchzuleiten, ansteigt, wenn die
Porengröße der Membran abnimmt, eine größere Porengröße zu wäh
len (Übereinstimmung mit anderen Zielrichtungen, z. B. der
Schaffung einer bakteriellen Barriere und/oder einer geeigneten
Flußgeschwindigkeit), wobei das Abgabesystem von Hand betrieben
werden muß, so daß der Druck, der bei der Verwendung des Sy
stems benötigt wird, nicht zu groß wird für die bequeme Handbe
dienung und/oder so daß die Fließgeschwindigkeit bei der Benut
zung des Systems innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens geeig
net ist.
Ein Flüssigkeitsbarrieremedium 124 kann in jedem der verschie
denen Elemente der Anordnung enthalten sein. Um ein Beispiel zu
geben, kann ein Flüssigkeitsbarrieremedium in mindestens einer
der Leitungen, welche die verschiedenen Behälter miteinander
verbindet, enthalten sein, kann in einer Wandung der Behälter,
die das behandelte Blut und/oder Blutprodukt aufnehmen, enthal
ten sein oder in einer Öffnung auf oder in einem dieser Behäl
ter. Ein Flüssigkeitsbarrieremedium kann ebenfalls auf oder in
einer Kombination der Elemente, die vorher erwähnt wurden, ent
halten sein. Darüber hinaus kann das funktionelle biomedizini
sche Gerät ein oder mehrere Flüssigkeitsbarrieremedien umfas
sen.
Für den Durchschnittsfachmann ist klar, daß die Anordnung eines
Flüssigkeitsbarrieremediums optimiert werden kann, um die ge
wünschten Resultate zu erzielen. Beispielsweise kann es wün
schenswert sein, das Flüssigkeitsbarrieremedium so nahe wie
möglich zu der Verbindung 125 anzuordnen, wie dies die Praxis
erlaubt. In einem weiter bevorzugten Ausführungsbeispiel kann
eine Klammer zwischen dem Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und
der Verbindung 125 angeordnet sein, wie dies beispielhaft in
Fig. 4 enthalten ist.
Wie in Fig. 2 gezeigt, umfaßt die Anordnung vier Klammern. Ei
ne erste Klammer 130 ist in der Leitung 113 zwischen dem ersten
Behälter 111 und der Verbindung 125 vorgesehen. Eine zweite
Klammer 131 ist zwischen dem funktionellen biomedizinischen Ge
rät 115 und der Verbindung 126 und eine dritte Klammer 132 ist
zwischen der Verbindung 126 und dem zweiten Behälter 112 vorge
sehen. Schließlich ist eine vierte Klammer 133 in der Leitung
122 zwischen der Verbindung 126 und dem dritten Behälter 121
vorgesehen. Bei einer anderen Ausführungsform, wie sie in Fig.
4 zu sehen ist, ist die Klammer 160 auf einer Leitung 113 zwi
schen der Verbindung 125 und dem funktionellen biomedizinischen
Gerät 115 angeordnet. Die Klammer 161 ist auf einer Leitung
zwischen dem Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und der Verbindung
125 angeordnet. Klammer 132 ist zwischen der Verbindung 126 und
dem zweiten Behälter 112 und Klammer 133 auf der Leitung zwi
schen der Verbindung 126 und dem dritten Behälter 121 vorgese
hen. Die Verwendung der Klammern, wie in Fig. 2 gezeigt, wird
unten beschrieben.
Die Gewinnung aus den verschiedenen Elementen der Behandlungs
anordnung kann maximiert werden.
Das Gehäuse kann aus starrem Plastikmaterial, das ebenfalls
transparent ist, wie z. B. Polyethylen, einem Acrylmaterial, wie
z. B. Polymethylmethacrylat, Polymethylacrylat, Polymethylpen
ten-1, Polyvinylchlorid und Vinylchlorid-vinylidenchlorid-
Copolymeren hergestellt sein. Transluzente Materialien, wie
z. B. Polypropylen, Polyethylen, Harnstoff-Formaldehyd und Mela
min-formaldehydpolymere können ebenfalls verwendet werden. An
dere Plastikmaterialien, die besonders geeignet sind, sind Po
lystyrol, Polyamide, Polytetrafluorethylen, Polyfluortri
chlorethylen, Polycarbonate, Polyester, Phenol-formaldehyd-
Harze, Polyvinylbutyral, Celluloseacetat, Celluloseacetat
propionat, Ethylcellulose und Polyoxymethylen-Harze. Polyacryl
nitril-polybutadienstyrol (ABS) ist bevorzugt. Es ist beabsich
tigt, daß die Erfindung nicht auf die Art des verwendeten Ge
häuses beschränkt ist; andere Materialien können verwendet wer
den, als auch Mischungen, Blends und/oder Copolymere von jedem
der obengenannten.
Ein Metallgehäuse kann verwendet werden. Geeignete Metalle um
fassen Edelstahllegierungen, wie z. B. Nickel-, Chrom-, Vana
din-, Molybdän- und Manganlegierungen. Das Gehäusematerial
sollte selbstverständlich inert gegenüber den zu behandelnden
Flüssigkeiten sein.
Die Behälter, die in der Blutbehandlungsanordnung verwendet
werden, können aus jedem Material hergestellt sein, welches
kompatibel ist mit Vollblut oder Blutprodukten und welches in
der Lage ist, einer Zentrifugation und Sterilisationsbedingun
gen zu widerstehen. Eine große Vielzahl dieser Behälter ist be
reits im Stand der Technik bekannt. Z. B. sind Blutsammel- und
Hilfsbeutel typischerweise aus plastifiziertem Polyvinylchlorid
hergestellt, z. B. PVC plastifiziert mit Dioctylphthalat, Die
thylhexylphthalat oder Trioctyltrimellitat. Die Beutel können
ebenso aus einem Polyolefin, Polyurethan, Polyester oder Poly
carbonat gebildet sein.
Die Anordnung, die mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben wird, wird
in der folgenden Weise verwendet. Die Bewegung von Blut oder
eines Blutproduktes durch die Anordnung wird dadurch bewirkt,
daß man eine Druckdifferenz zwischen dem ersten Behälter 111
und dem Ziel des Blutes oder des Blutproduktes aufrecht erhält.
Beispielhafte Mittel für die Erzeugung dieser Druckdifferenz
können z. B. das Schwerkraftgefälle, die Anwendung von Druck auf
den Sammelbeutel (z. B. von Hand oder durch eine Druckmanschet
te) oder das Anordnen des zweiten Behälters 112 in einer Kammer
sein, welche einen Druckunterschied zwischen dem ersten Behäl
ter 111 und dem zweiten Behälter 112 erzeugt (z. B. eine Vakuum
kammer).
Sobald die Druckdifferenz erzeugt ist und die Klammern 130, 131
und 133 geöffnet sind und die Klammer 132 geschlossen ist, wird
eine Säule des Blutprodukts durch die Leitung 113 durch das
funktionelle biomedizinische Gerät 115 in die Leitung 114 ge
trieben, bis das Blutprodukt die Verbindung 126 erreicht. Sowie
das Blutprodukt vorwärts schreitet, schiebt es Gas in den Lei
tungen vor sich her, bis das Gas die Verbindung 126 erreicht.
Bei der Verbindung 126 wird das Gas stromab von dem Blutprodukt
in die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 bewegt. Sobald
alles Gas in die Schleife 120 gelangt ist, wird die Klammer 133
geschlossen, die Klammer 132 geöffnet und das biologische Fluid
fließt in den zweiten Behälter oder den Transferbeutel 112.
Das Gas, das in die Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 ge
langt, wird in dem dritten Behälter 121 gesammelt und zu dem
System als ein Spülgas zum Erleichtern der Gewinnung des biolo
gischen Fluids zurückgespeist, welches in den verschiedenen
Komponenten des Systems zurückgehalten wird. Dies wird auf fol
gendem Weg erreicht.
Nachdem das Blut in dem Sammelbeutel 111 behandelt ist, wird
die Klammer 132 geschlossen und der dritte Behälter 121 wird
komprimiert, um das Gas in den Behälter 121 als ein Spülgas in
das System durch die Leitungen 123 und 113 zu speisen. Das Gas
tritt durch das Flüssigkeitsbarrieremedium 124 in die Leitung
123 und fließt durch die Leitung 113 in den ersten Behälter
111. Nach dem Öffnen der Klammer 132 wird Gas aus dem ersten
Behälter 111, dann jegliches biologisches Produkt, das in dem
ersten Behälter 111, der Leitung 113 und dem funktionellen bio
medizinischen Gerät 115 verblieben ist, in den zweiten Behälter
112 verdrängt. Optional kann der erste Behälter 111 gepreßt
werden, um diese Gewinnung zu unterstützen.
Sobald die Gewinnung vollständig ist, kann die Klammer 131 ge
schlossen werden, die Klammer 133 kann geöffnet werden und der
zweite Behälter 112 kann gepreßt werden, um jegliches Gas aus
dem zweiten Behälter 112 zu entfernen. Nach der Vervollständi
gung des Entfernens von Gas aus dem zweiten Behälter 112 sollte
die Klammer 132 geschlossen werden.
Bei einer anderen Ausführungsform umfaßt die Anordnung ein
schon vorher vorbereitetes funktionelles biomedizinisches Ge
rät.
Es ist klar, daß, obwohl oben der dritte Behälter als flexibler
Beutel beschrieben ist, der Behälter 121 ein starrer Behälter
sein kann. Darüber hinaus können, obwohl der dritte Behälter
121, das Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und Mittel zum Schlie
ßen der Schleife (die vierte Klammer 133), oben als getrennt
ausgebildet beschrieben sind, diese als eine einzige integrale
Einheit ausgebildet sein.
Selbstverständlich kann Luft in dem zweiten Behälter 112 durch
Schließen der Klammer 131 und Öffnen der Klammern 132 und 133
entfernt werden. Der zweite Behälter 112 kann dann gepreßt wer
den in jeder der beiden oben beschriebenen Weisen, um Luft
durch die Leitung 114 zu der Leitung 122 zu leiten und dann zu
dem Behälter 121. Aus dem Behälter 121 kann die Luft zu dem Be
hälter 111, wie oben in bezug auf Fig. 2 beschrieben, geleitet
werden.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 4 ge
zeigt ist und welches ein Flüssigkeitsbarrieremedium 124 und
einen dritten Behälter 121 (im folgenden Gassammel- und Ver
drängungsbeutel genannt) umfaßt, kann ein funktionelles biome
dizinisches Gerät 115 mit einem zweiten Behälter 112 und einer
Gassammel- und Verdrängungsschleife 120 stromaufwärts und
stromabwärts von dem funktionellen biomedizinischen Gerät ver
bunden werden. Die Gassammel- und Verdrängungsschleife kann un
ter Verwendung der Y-Verbindungsstücke aufstromseitig 125 und
abstromseitig 126 des funktionellen biomedizinischen Geräts 115
verbunden werden. Die Gassammel- und Verdrängungsschleife um
faßt einen 100 ml Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 und ein
Gehäuse, welches ein Flüssigkeitsbarrieremedium enthält. Das
Gehäuse und das Flüssigkeitsbarrieremedium bilden die Flüssig
keitsbarriereanordnung 124. Die Flüssigkeitsbarriereanordnung
ist innerhalb der Gassammel- und Verdrängungsschleife in einer
Leitung zwischen dem Y-Verbindungsstück 125 stromaufwärts des
funktionellen biomedizinischen Gerätes 115 und des Gassammel-
und Verdrängungsbeutels angeordnet. Das Flüssigkeitsbarriereme
dium umfaßt eine flüssigkeitsabstoßende Membran, welche in
Übereinstimmung mit der Internationalen Offenlegungsschrift WO
91/17809 hergestellt wurde. Die Flüssigkeitsbarriereanordnung
wurde ebenfalls in Übereinstimmung mit der Internationalen Of
fenlegungsschrift WO 91/17809 hergestellt.
Dort kann eine Klammer 160 auf der Leitung zwischen dem strom
aufwärtigen Teil des funktionellen biomedizinischen Geräts 115
und der Verbindung 126 angeordnet sein als auch eine Klammer
161 auf der Leitung zwischen der Verbindung 125 stromaufwärts
von dem funktionellen biomedizinischen Gerät und des Flüssig
keitsbarrieremediums 124. Es kann ebenfalls eine Klammer 133
auf der Leitung zwischen dem Gassammel- und Verdrängungsbeutel
121 und dem Verbinder stromabwärts von dem funktionellen biome
dizinischen Gerät 126 vorhanden sein, als auch eine Klammer 132
auf der Leitung zwischen dem stromabwärtsseitigen Teil des
funktionellen biomedizinischen Geräts und dem Hilfsbeutel 112.
Diese Klammer 132 kann abstromseitig von dem Verbinder 126 an
geordnet sein, der die Abstromseite des funktionellen biomedi
zinischen Gerätes mit der Gassammel- und Verdrängungsschleife
verbindet.
Die Klammern 160, 161, 133 und 132 können geschlossen und der
erste Behälter kann mit der Leitung aufstromseitig des funktio
nellen biomedizinischen Geräts verbunden sein. Das funktionelle
biomedizinische Gerät kann vertikal angeordnet sein. Die Klam
mern 160 und 132 können geöffnet werden und das Blutprodukt
kann aus dem ersten Behälter 111 durch das funktionelle biome
dizinische Gerät 115 in den zweiten oder Hilfsbehälter 112 aus
gedrückt werden, bis der erste Behälter entleert ist. Gas kann
durch das Blutprodukt in den zweiten Behälter verdrängt werden.
Klammer 160 kann dann geschlossen werden.
Der Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 kann angehoben werden
und die Klammer 133 sollte geöffnet werden. Das Anheben des
Gassammelbeutels kann zusätzlichem Blutprodukt erlauben, in die
Leitung stromab von dem funktionellen biomedizinischen Gerät in
den Hilfsbehälter zu fließen. Sobald die Flüssigkeit entleert
wurde, kann die Klammer 133 geschlossen und der Gassammel- und
Verdrängungsbeutel abgesenkt werden. Dann sollte der Hilfsbe
hälter 112 manipuliert werden, bis sich das Gas in Richtung zum
oberen Teil des Hilfsbehälters sammelt. Klammer 133 sollte dann
geöffnet werden, während das Zusammendrücken des Hilfsbeutels
zum Ausdrücken von Gas aus dem Hilfsbehälter in die Gassammel-
und Verdrängungsbeutel 121 fortgesetzt wird. Sobald das Gas
ausgepreßt wurde, sollte Klammer 133 geschlossen werden.
Der Gassammel- und Verdrängungsbeutel 121 kann manipuliert wer
den, bis das Gas sich im oberen Teil des Gassammelbeutels und
den Röhrchen sammelt. Die Klammer 161 kann geöffnet werden und
das Gas kann durch die Leitung stromaufwärts von dem funktio
nellen biomedizinischen Gerät geleitet werden und möglicherwei
se in den ersten Behälter und dann kann die Klammer 161 ge
schlossen werden. Die Klammer 160 kann dann geöffnet werden,
was einiges von dem in dem funktionellen biomedizinischen Gerät
und/oder der Leitung stromab von dem funktionellen biomedizini
schen Gerät zurückgehaltenen Blutprodukt verdrängt oder
"treibt". Das verdrängte Blutprodukt kann in dem Hilfsbehälter
112 ohne Aufnahme von Gas gewonnen werden, da das funktionelle
biomedizinische Gerät 115 nicht vollständig leerläuft. Die
Klammer 132 sollte dann geschlossen werden und die Leitungen
von der Außenseite des funktionellen biomedizinischen Geräts
sollten verschlossen werden.
Claims (26)
1. Verfahren zum Entfernen unerwünschten Fluids aus einem be
handelten Blutprodukt, umfassend das Durchleiten des Blut
produktes aus einem ersten geschlossenen Behälter durch
ein funktionelles biomedizinisches Gerät zur Behandlung
des Blutproduktes, Ausfließenlassen des behandelten Blut
produktes und des unerwünschten Fluids aus dem funktionel
len biomedizinischen Gerät zu einem zweiten Behälter durch
einen Durchtritt, und Abtrennen des unerwünschten Fluids
aus dem behandelten Blutprodukt in dem zweiten Behälter,
dadurch gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid aus dem
zweiten Behälter zu dem ersten Behälter durch einen Auslaß
geleitet wird, wobei der Auslaß ein Barrieremedium umfaßt,
welches den Durchtritt von unerwünschtem Fluid hierdurch
erlaubt, jedoch den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt
hierdurch verhindert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Gas durch ein
Barrieremedium in der Form eines liquophoben
Filters gefiltert wird, um den Durchtritt von behandeltem
Blutprodukt hierdurch zu verhindern.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid eine mischbare Flüssigkeit ist, wobei
die Flüssigkeit durch ein Barrieremedium in der Form eines
liquophilen Filters gefiltert wird, welches eine
Porengröße aufweist, welche ausreichend ist, um den
Durchtritt der Flüssigkeit hierdurch zu erlauben, jedoch
den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt hierdurch
verhindert.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid eine unmischbare Flüssigkeit ist, wobei
die Flüssigkeit durch ein Barrieremedium in Form
eines liquophoben Filters gefiltert wird, welches eine
Porengröße aufweist, die ausreichend ist, um den Durchtritt
der unmischbaren Flüssigkeit hierdurch zu erlauben, jedoch
den Durchtritt des behandelten Blutproduktes hierdurch zu
verhindern.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Gas durch ein
Barrieremedium gefiltert wird, welches mindestens
ein liquophiles Filter und mindestens ein liquophobes
Filter, angeordnet in der Reihenfolge entlang dem Fließweg
des Gases hierdurch, umfaßt, daß das mindestens eine
liquophile Filter dem Gas den Durchtritt hierdurch erlaubt,
bis das liquophile Filter benetzt ist und daß das
mindestens eine liquophobe Filter den Durchtritt des
behandelten Blutproduktes hierdurch verhindert.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auslaß von dem Durchtritt
abzweigt, daß der Durchtritt zwischen
dem Auslaßzweig und dem funktionellen biomedizinischen
Gerät geschlossen wird, während das unerwünschte
Fluid durch das Barrieremedium (17; 124) geleitet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Auslaß geschlossen ist, während das Blutprodukt
behandelt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid ein Gas ist,
wobei das Verfahren den Schritt umfaßt, daß das in dem
ersten Behälter gesammelte Gas aus dem ersten Behälter
durch das funktionelle biomedizinische Gerät
zum Austreiben zusätzlichen behandelten Blutprodukts aus
dem Gerät geleitet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid in einem
Behälter gespeichert wird, bevor es zu dem ersten
Behälter geleitet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das unerwünschte Fluid direkt zu dem
ersten Behälter von dem zweiten Behälter über das
Barrieremedium geleitet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schritt des Durchleitens des
Blutproduktes durch ein funktionelles biomedizinisches
Gerät das Durchleiten des Blutproduktes durch ein
Leukozyten-Verarmungsfilter umfaßt.
12. Gerät zum Entfernen eines unerwünschten Fluids aus einem
behandelten Blutprodukt, umfassend einen ersten Behälter
(10; 111) zum Aufnehmen von zu behandelndem Blutprodukt,
eine Leitungsanordnung mit einem ersten Abschnitt (11;
113), der den ersten Behälter (10; 111) mit einem funktio
nellen biomedizinischen Gerät (12; 115) verbindet, und ei
nem zweiten Abschnitt (13; 114), welcher von dem funktio
nellen biomedizinischen Gerät weg zu einem zweiten Behäl
ter (14; 112) zum Aufnehmen behandelten Blutproduktes
führt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät einen Auslaß
kanal (16; 123) umfaßt, der von dem zweiten Behälter (14;
112) zu dem ersten Behälter (10; 111) führt und ein Bar
rieremedium (17; 124) zum Verhindern des Durchtritts von
behandeltem Blutprodukt hierdurch umfaßt, jedoch den
Durchtritt von unerwünschtem Fluid zu dem ersten Behälter
(10; 111) gestattet, und daß die Leitungsanordnung Mittel
(15; 131) umfaßt, welche zum Schließen der Leitungsanord
nung (11; 13; 113; 114) während des Durchtritts des uner
wünschten Fluids hierdurch zu dem ersten Behälter (10;
111) angeordnet sind, um den Durchtritt von unerwünschtem
Fluid zu dem funktionellen biomedizinischen Gerät (12;
115) zu verhindern.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Barrieremedium
ein liquophobes Filter ist, welches den Durchtritt des
Gases hierdurch erlaubt, jedoch den Durchtritt von
behandeltem Blutprodukt verhindert.
14. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid eine mischbare Flüssigkeit ist, wobei
das Barrieremedium (17; 124) ein liquophiles Filter mit
einer Porengröße ist, die ausreicht, um den Durchtritt der
Flüssigkeit hierdurch zu gestatten, jedoch ausreichend ist,
um den Durchtritt von behandeltem Blutprodukt hierdurch zu
verhindern.
15. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid eine unmischbare Flüssigkeit ist, wobei
das Barrieremedium (17; 124) ein liquophobes Filter mit
einer Porengröße ist, welche ausreichend ist, um den
Durchtritt der Flüssigkeit hierdurch zu erlauben, jedoch
den Durchtritt des behandelten Blutproduktes hierdurch
verhindert.
16. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
unerwünschte Fluid ein Gas ist, wobei das Barrieremedium
(17; 124) mindestens ein liquophiles Filter und mindestens
ein liquophobes Filter, angeordnet in der Reihenfolge in
dem Fließweg des Gases hierdurch, umfaßt, wobei das
mindestens eine liquophile Filter dem Gas den Durchtritt
hierdurch erlaubt, bis das liquophile Filter benetzt ist
und wobei das mindestens eine liquophobe Filter den
Durchtritt hierdurch von behandeltem Blutprodukt
verhindert.
17. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Porengröße des oder jedes der
Filter (17; 124) weniger als 5 µm ist.
18. Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Porengröße des oder jedes der Filter (17; 124) geringer als
0,2 µm oder 0,1 µm ist.
19. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (16; 123) von dem
zweiten Durchtritt (13; 114) abzweigt und zu dem ersten
Behälter (10; 111) führt.
20. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (123) einen
Speicherbehälter (121) zum Speichern des unerwünschten
Fluids umfaßt, bevor das unerwünschte Fluid zu dem ersten
Behälter (111) geleitet wird.
21. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (16) ununterbrochen
entlang seiner Länge mit Ausnahme des Barrieremediums (17)
ist.
22. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel (18; 133) zum Schließen des
Auslaßkanals (16; 123) während des Durchtritts des
Blutprodukts durch das funktionale biomedizinische Gerät
(12; 115) vorgesehen sind.
23. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließmittel (161) in dem
Auslaßkanal (123) stromab von dem Barrieremedium (124) zum
Schließen des Auslaßkanals (123) vorgesehen sind.
24. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auslaßkanal (123) mit dem ersten
Durchtritt (113) zwischen dem ersten Behälter (111) und dem
funktionellen biomedizinischen Gerät (115) verbunden ist,
wobei Mittel (160) vorgesehen sind, um den ersten
Durchtritt zwischen der Verbindung (125) und dem
funktionellen biomedizinischen Gerät (115) zu schließen.
25. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß das oder jedes der Schließmittel eine
Klammer umfaßt (15; 131; 18; 133; 132; 160; 161).
26. Gerät nach einem der Ansprüche 12 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß das funktionelle biomedizinische Gerät
ein Leukozyten-Verarmungsfilter (12; 115) ist.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
GB929218581A GB9218581D0 (en) | 1992-09-02 | 1992-09-02 | Removal of unwanted fluids from processed blood products |
PCT/GB1993/001849 WO1994005344A1 (en) | 1992-09-02 | 1993-09-01 | Process and apparatus for removal of unwanted fluids from processed blood products |
Publications (1)
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