DE4239961C2 - Möbeltür, insbesondere Tür eines Kühlmöbels - Google Patents
Möbeltür, insbesondere Tür eines KühlmöbelsInfo
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- DE4239961C2 DE4239961C2 DE19924239961 DE4239961A DE4239961C2 DE 4239961 C2 DE4239961 C2 DE 4239961C2 DE 19924239961 DE19924239961 DE 19924239961 DE 4239961 A DE4239961 A DE 4239961A DE 4239961 C2 DE4239961 C2 DE 4239961C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Möbeltür, insb. die Tür eines Kühlmöbels mit einer entlang ihren
Kanten angeordneten Handhabe, die je nach Anschlag der Tür an vorgegebenen Positionen
entlang einer der Kanten befestigbar ist.
Aus der WO 83/00212 ist eine Kühlschranktür bekannt, die eine aus einem Oberteil, einem
Unterteil sowie einem rechten und linken Seitenteil gebildete Rahmenkonstruktion aufweist,
welche so gestaltet ist, daß sie die Front der Tür verkleidende Elemente wie eine Griffleiste
und eine Frontplatte aufzunehmen vermag. Die unmittelbar an das Oberteil anschließende
Griffleiste der Kühlschranktür weist jeweils eine zum linken bzw. rechten Rahmenteil
beabstandete Handhabe auf. Die beiden Handhaben sind spiegelbildlich zueinander
angeordnet und finden getrennt voneinander, je nachdem, an welcher der Längsseiten der
Rahmenkonstruktion die Kühlschranktür angeschlagen ist, Anwendung. Durch eine solche
Lösung ist bereits einem evtl. geplanten Anschlagwechsel der Tür Rechnung getragen, ohne
zusätzliche Umbauarbeiten vornehmen zu müssen.
Nachteilig bei einer solchen Konstruktion ist allerdings, daß einem Benutzer nicht angezeigt
ist, welche der Handhaben er zu benutzen hat, um auf Anhieb die Kühlschranktür öffnen zu
können.
In dem ES-GM 91 01 457 ist ein Kühlschrank geoffenbart, der zwei übereinander ange
ordnete Türen aufweist, deren einander zugewandte Stirnseiten mit identisch ausgebildeten
Abschlußleisten eingefaßt sind. Diese sind in ihrem seitlichen Randbereich mit einander
zugekehrten Ausbuchtungen versehen, die von einem im wesentlichen U-förmigen Profil
eingegrenzt sind, das zwei ungleich lange Schenkel aufweist, wobei der kürzere der beiden
Schenkel einen Eingriff für die Finger einer Hand erlaubend, der Frontseite der Tür zuge
wandt ist. Zur eindeutigen Kennzeichnung, welche der beiden Handhaben zum öffnen der
Tür gerade Anwendung findet, wird jeweils die der Anschlagseite zugeordnete Handhabe mit
einer, mit der Abschlußleiste verrastbaren Kappe abgedeckt, um einen Zugriff auf die
falsche Handhabe zu vermeiden.
Das Problem, das eine solche Lösung aufwirft, ist zweifelsfrei darin zu sehen, daß ein zu
sätzliches, nicht zur eigentlichen Funktion der Handhabe notwendiges Teil in Form einer
Abdeckkappe erforderlich ist, die zudem noch in ihrem montierten Zustand mit der Ab
schlußleiste derart verrastet ist, daß eine unter Umständen erforderliche Demontage dieser
Abdeckkappe z. B. nach erfolgtem Türanschlagwechsel, nur unter großer Anstrengung oder
von einer Fachkraft wieder abgenommen werden kann. Letzteres würde bedeuten, daß ein
Türanschlagwechsel nicht vom Benutzer selbst, sondern beispielsweise von einem
Kundendienst durchgeführt werden muß.
Weiterhin ist aus dem DE-GM 68 02 801 eine Kühlschranktür bekannt, welche eine nahezu
über ihre gesamte Türbreite angeordnete, als Handhabe dienende Griffblende aufweist, in
welche zur Kenntlichmachung der Öffnungsseite der Tür eine um die Breite einer Griffmulde
kleinere Abdeckung derart eingefügt ist, daß der an sich mögliche Zugriff auf die Griffblende
außerhalb der Griffmulde verhindert ist. Bei dieser Konstruktion ist wie bei der aus der ES-
GM 91 01 457 bekannten Lösung auch ein zusätzliches Abdeckelement erforderlich, um den
an sich möglichen, zum Öffnen der Tür jedoch nicht zweckmäßigen Zugriff auf die Griffblen
de zu verhindern und gleichzeitig zu kennzeichnen, von welcher Seite die Tür geöffnet wer
den kann. Darüber hinaus ist diese Konstruktion durch die Art der Einfügung des Abdecke
lementes in die Griffblende nicht nur herstellungstechnisch sondern auch montagetechnisch
ziemlich aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Handhabe zum Betätigen einer Möbeltür so
zu gestalten, daß einerseits die Nachteile des Standes der Technik vermieden sind und
andererseits die Handhabe möglichst unauffällig an der Möbeltür angeordnet und nach
einem Anschlagwechsel der Tür auf einfache Weise an die neuen Gegebenheiten anpaßbar
ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Handhabe in einem zu
rückgesetzten Bereich zumindest einer Kante, wechselseitig je nach Türanschlag und/oder
Höhe lösbar befestigt ist, und daß der Platz im zurückgesetzten Bereich außerhalb der
Handhabe von einer Abdeckung ausgefüllt ist.
Die erfindungsgemäße Lösung hat einerseits den Vorteil, daß für die Handhabe die un
terschiedlichsten Variationsmöglichkeiten bezüglich Eingriff und Formgebung möglich sind.
Andererseits wird einem Benutzer durch die Anordnung der Handhabe ohne Anwendung
zusätzlicher Teile unmittelbar angezeigt, von welcher Seite her die Tür zu öffnen ist.
Außerdem ist der Anschlagwechsel und das damit verbundene Umsetzen der Handhabe
jederzeit ohne Zuziehung von Fachpersonal in Eigenleistung durchzuführen.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Kante durch eine Rahmenleiste gebildet ist, die einen nahezu deren
ganze Länge einnehmenden, zurückgesetzten Bereich aufweist, innerhalb der die Handhabe
angeordnet ist und mit einem die Eingriffsbreite einer Griffmulde für die Handhabe
begrenzenden, als Abdeckung dienenden Füllstück kombiniert ist, das zusammen mit der
Handhabe im Bereich außerhalb der Griffmulde an den in Einbaulage der Rahmenleiste
sichtbaren Flächen eine durchgehende Oberfläche erzeugt.
Eine solche Lösung zeichnet sich dadurch aus, daß auf einfache Weise die Eingriffsbreite
der Griffmulde durch Variation der Breite des Füllstückes veränderbar ist. Außerdem ist
durch die durchgehende Oberfläche eine leichte und intensive Reinigung dieser möglich.
Zusätzlich kann durch den Einsatz einer Rahmenleiste dieser zurückgesetzte Bereich in
seinen Abmessungen auf einfache Weise an bestimmte Anforderungen wie z. B. die Au
ßenkontur der Tür angepaßt werden.
Besonders sicher und positionsgenau gehalten wird sowohl die Handhabe als auch das
Füllstück, wenn nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der
Erfindung vorgesehen ist, daß der zurückgesetzte Bereich mit Aufnahmen versehen ist, in
die Befestigungsmittel für die Handhabe und das Füllstück eingreifen, wobei die Befestigung
der Handhabe und des Füllstücks im zurückgesetzten Bereich durch formschlüssig
ineinandergreifende Elemente unterstützt wird.
Gemäß einer nächsten bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Handhabe als Winkelprofil mit verschieden langen Schenkeln
ausgebildet ist, von denen der längere im zurückgesetzten Bereich befestigt ist, während der
kürzere den Griff der Handhabe bildet.
Diese Lösung zeichnet sich sowohl durch ihre einfache und günstige Herstellung aus, als
auch durch ihre eindeutige Zuordnung bei der Montage, bedingt durch die ungleiche
Ausbildung der Schenkel des Winkelprofils.
Entsprechend einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfin
dung ist vorgesehen, das der als Griff für die Handhabe dienende Schenkel eine von der
Rahmenleiste weg gerichtete Krümmung aufweist.
Durch diese Maßnahme wird auf einfache Weise ein verbesserter Zugriff zur Handhabe
erreicht, ohne daß der vergrößerte Eingriffsbereich störend über die Gerätefront vorsteht.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Rahmenleiste im Querschnitt im wesentlichen die Form eines Win
kelprofils mit in etwa gleich langen Schenkeln aufweist, deren stirnseitige Enden in kap
penähnliche Abschlußelemente übergehen, die gegenüber dem zurückgesetzten Bereich
der Rahmenleiste erhöht sind und diesen zwischen sich einschließen.
Eine derartige Lösung zeichnet sich neben ihrer stabilen Geometrie dadurch aus, daß die
stoßempfindlichen stirnseitigen Enden quasi gehäuseartig ohne scharfe Kanten ausgebildet
sind, und somit einerseits als Stoßschutz für das Teil und andererseits einen Benutzer der
Tür vor Verletzungen schützen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Schenkel der Rahmenleiste, der in ihrer Einbaulage der Türfront
zugewandt ist, eine die Tiefe der Griffmulde definierende Krümmung aufweist, während der
andere mit Aufnahmen für Befestigungsmittel zum Haltern der Handhabe und des
Füllstückes versehen ist.
Der Vorteil einer solchen Lösung liegt darin, daß ohne Verwendung von zusätzlichen Teilen
und Hilfsmitteln eine gleichbleibende Tiefe der Griffmulde über die Länge der Rahmenleiste
festgelegt ist und gleichzeitig aufgrund der vorgesehenen Befestigungsmöglichkeiten für die
Handhabe und des Füllstücks die letzteren sicher und robust an der Rahmenleiste
anbringbar und dieser zugeordnet sind.
Besonders zweckmäßig ist eine Möbeltür aufgebaut, wenn diese zwei Rahmenleisten
aufweist, die horizontal angeordnet sind.
Entsprechend einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfin
dung ist vorgesehen, daß bei einer Möbeltür mit im Abstand zueinander angeordneten
Außen- und Innenverkleidung die Rahmenleisten die ihnen zugewandten Ränder der Außen-
und Innenverkleidung aufnehmen, wobei die Innenverkleidung im Bereich der Rah
menleisten in einer sie stützenden Stufe aufliegend, mit der Rahmenleiste verbunden ist.
Eine solche Lösung zeichnet sich dadurch aus, daß sowohl die Außen- als auch die In
nenverkleidung bedingt durch die sie aufnehmende Rahmenleiste formstabil und kontu
rengetreu in definiertem Abstand zueinander gehalten sind.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Füllstück als Winkelprofil mit in etwa gleich langen Schenkeln
ausgebildet ist, von denen einer mit an die Krümmung der Rahmenleiste angepaßte
Stützelemente aufweist, während am anderen Schenkel Möglichkeiten für Befestigungsmittel
zur Halterung des Füllstückes an der Rahmenleiste vorgesehen sind.
Neben einer hohen Eigensteifigkeit, mit der auch eine gewisse Formstabilität verbunden ist,
hat das Füllstück aufgrund seiner Stützelemente noch den Vorzug, daß es sich an der
Rahmenleiste abstützt und sich somit weitgehend konturengetreu zur Rahmenleiste an diese
anlegt.
Besonders unauffällig in die Rahmenleiste integriert und somit besonders gefällig im Er
scheinungsbild der Tür angeordnet ist die Handhabe, wenn nach einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung vorgesehen ist, daß diese auf ihrer dem
zurückgesetzten Bereich zugewandten Seite konturengleich zu dessen Umgebung
ausgebildet ist, wobei der Griff der Handhabe mit seinem freien Ende in Richtung seiner
benachbarten Türkante zeigt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Gegenstandes der Erfindung ist
vorgesehen, daß bei einer zu einer weiteren Möbeltür unmittelbar benachbart angeordneten
Möbeltür sowohl die mit den Handhaben ausgestatteten Rahmenleisten der Türen als auch
die Handhaben selbst einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Durch eine derartige Lösung wird auf einfache Weise eine gegenseitige Beeinflussung auf
den jeweiligen Zugriffsbereich einer Handhabe vermieden.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung am Beispiel eines in der Zeichnung
vereinfacht dargestellten Kühlgerätes erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Zweitemperaturen-Haushaltskühlgerät in räumlicher Darstellung von
vorne, mit übereinander angeordneten, die Innenräume des Gerätes
verschließende Türen, deren einander zugekehrte horizontale Abschnit
te mit einer eine Handhabe aufweisenden Rahmenleiste ausgestattet
sind, in verkleinertem Maßstab,
Fig. 2 in einem Ausschnitt die tieferliegende Tür des Kühlgerätes mit in ausein
andergezogenem Zustand dargestellten, vom Türkörper abgezogenen
höher- liegenden Rahmenleiste samt Füllstück und Handhabe,
Fig. 3 ausschnittsweise dargestellt die tieferliegende Tür im Bereich der Rah
menleiste mit der Handhabe, geschnitten gemäß der Schnittlinie III-III
und
Fig. 4 in einem Ausschnitt die tieferliegende Tür im Bereich der mit der Hand
habe ausgestatteten Rahmenleiste, geschnitten gemäß der Schnittlinie
IV-IV.
Gemäß Fig. 1 ist ein Zweitemperaturen-Haushaltskühlgerät 10 dargestellt, dessen von
einem wärmeisolierten Gehäuse 11 umgebene Fächer unterschiedlicher Temperatur mit
am Öffnungsrand des Gehäuses 11 angeschlagenen, separat zu öffnenden Türen 12 und
13 verschließbar sind. Die in Einbaulage der Türen 12 und 13 horizontal verlaufenden
stirnseitigen Abschnitte oder Kanten sind mit weiter unten genauer erläuterten, un
terschiedlich gestalteten Rahmenleisten abgeschlossen.
Wie insb. aus Fig. 2 hervorgeht, weisen die Türen 12 und 13 sowohl eine Innenverkleidung
14 als auch eine Außenverkleidung 15 auf, die beide durch spanlose Formgebung eines
Platinenkörpers erzeugt sind, wobei erstere mit einer an ihren Rändern umlaufend
angeordneten, zum Innenraum der Fächer hin offenen nutenartigen Ausbuchtung 16
ausgestattet ist, in der eine Türdichtung 17 durch ihr Fußteil in der herkömmlichen Art und
Weise verankert ist (siehe hierzu Fig. 3 und 4). Die Außenverkleidung 15 ist an den freien
Enden ihrer im wesentlichen senkrecht zu ihrer Frontseite 18, die auch als Türfront dient,
mit zur Innenverkleidung 14 hin abgewinkelten seitlichen Abschnitte 19 ausgestattet, die
mit stufenartigen Absätzen 20 versehen sind, auf welchen sich die diesen Absätzen
zugeordneten Ränder der Innenverkleidung 14 abstützen, wodurch die Innenverkleidung
14 zur Außenverkleidung 15 beabstandet ist. Der durch diese Anordnung von Außen- und
Innenverkleidung gebildete Zwischenraum ist in bekannter Weise mit in flüssiger Form
eingetragenem Wärmeisolationsmaterial ausgefüllt. Der auf diese Weise entstandene
Türkörper ist an seinen horizontal angeordneten, in diesem Fall als Stirnseiten
ausgebildeten Kanten, mit unterschiedlich ausgeführten Rahmenleisten 21 und 22
abgeschlossen, von denen jede die ihnen zugewandten Ränder der Außenverkleidung 15
in einer Nut 23 aufnimmt und stabilisiert (vergl. Fig. 1). Die Innenverkleidung 14 liegt zum
Zwecke ihrer Stabilisierung im Bereich der beiden Rahmenleisten 21 und 22 auf einer sie
stützenden Stufe 24 (siehe Fig. 3 und 4) auf und ist beispielsweise durch Schweißen mit
dieser verbunden. Durch den Verbund der Innenverkleidung 14 mit der Stufe 24 erfährt
insb. der Randbereich der Innenverkleidung 14, an dem die Magnetdichtung 17 angeordnet
ist, eine wesentlich erhöhte Steifigkeit.
Die von den beiden Rahmenleisten 21 und 22 höher ausgeführte Rahmenleiste 22 ist an
ihren den Abschnitten 19 zugewandten Stirnseiten jeweils mit einem als Stoßschutz
dienenden, an die Außenkontur der seitlichen Abschnitte 19 angepaßten, kappenähnli
chen, zur Versteifung der Rahmenleiste 22 beitragenden Elementen 25 ausgestattet. Diese
weisen an ihrer horizontal gelegenen Mantelfläche, die senkrecht zur Frontseite 18 der
Außenverkleidung angeordnet ist, einen zur Entlüftung beim Eintragen der Wärmeisolation
dienenden Durchbruch 26 auf, der nach Beenden des Ausschäumvorganges mit einem
Stopfen 27, flächenbündig mit der entsprechenden Oberfläche der Elemente 25
verschlossen wird.
Zwischen den beiden kappenähnlichen Elementen 25, nahezu die gesamte Länge der
Rahmenleiste 22 einnehmend, ist ein gegenüber der Außenkontur der Elemente 25
stufenartig zurückgesetzter Bereich 28 angeordnet, dessen zurückversetzte Tiefe durch
zwei sich aneinander anschließende, im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnete,
durchgehende Flächen begrenzt ist. Diese Flächen sind durch die Außenflächen der in
etwa bezüglich ihrer Länge gleich bemessenen Schenkel des den Querschnitt eines
Winkelprofils aufweisenden, zurückgesetzten Bereiches 28 gebildet. Der von den beiden
Schenkeln in Einbaulage der Rahmenleiste 22 parallel zu den Stirnseiten der Tür 12
angeordnete Schenkel 29 ist an seinen stufenartigen Übergängen zu den kappenähnlichen
Elementen 25 mit innerhalb der Stufe angeordneten Freisparungen 30 ausgestattet, die
vom freien Ende dieses Schenkels ausgehend, bis nahe zum Übergang zu dem anderen
Schenkel verlaufen und in vertikaler Richtung innerhalb der Elemente 25 einen
Hinterschnitt bilden. Die Außenfläche des Schenkels 29 ist gleichmäßig über die gesamte
Schenkellänge mit zu der Außenfläche hin offenen, gehäuseartigen und rechteckigen
Aufnahmen 31 versehen, deren schmälere Rechteckseiten parallel mit Abstand zum freien
Ende des Schenkels 29 angeordnet sind.
Die Aufnahmen 31 sind im wesentlichen mit einem rechteckigen Längsschnitt ausgestattet
und weisen an der näher zum freien Ende des Schenkels 29 angeordneten Schmalseite,
unmittelbar an die Aufnahmen 31 anschließend und mit diesen in Verbindung stehend,
eine quaderförmige Höhlung 32 auf. Die beiden Aufnahmen 31, die paarweise den
kappenähnlichen Elementen 25 am nächsten liegen, sind auf ihrer den Höhlungen 32
gegenüberliegenden Seite, mit Abstand zu den gehäuseartigen Aufnahmen 31 mit
zusätzlichen Aufnahmen 33 in Form von sachlochartigen Gewindedurchzügen
ausgestattet.
An den Schenkel 29 der Rahmenleiste 22 schließt sich ein mit seinem freien Ende in
Richtung der Frontseite 18 der Außenverkleidung 15 weisender, den winkelprofilartigen
Querschnitt des zurückgesetzten Bereiches ausmachender zweiter Schenkel 34 an, der
mit einer Krümmung ausgestattet ist, die die ganze Länge des zurückgesetzten Bereiches
28 einnimmt und in Richtung zum Schenkel 29 hin als stirnseitige Begrenzung für eine
Griffmulde dient. Ferner ist der Schenkel 34 an seinem dem Schenkel 29 abgewandten
freien Ende mit Vorsprüngen 35 ausgestattet, die innerhalb des zurückgesetzten Bereiches
28 derart angeordnet sind, daß dessen Länge in etwa drei gleich lange Abschnitte unterteilt
ist. Die Vorsprünge 35 sind geringfügig gegenüber einer auf dem Niveau der parallel der
Frontseite 18 verlaufenden Abschnitte der kappenähnlichen Elemente 25 aufgespannten
Ebene zurückversetzt.
Innerhalb des zurückgesetzten Bereiches 28, jeweils unmittelbar benachbart zu den
kappenähnlichen Elementen 25 ist auf dem Schenkel 29 eine im Querschnitt winkelprofi
lartig ausgebildete, mit unterschiedlichen Schenkellängen ausgestattete Handhabe 36
befestigbar. Zur Befestigung der Handhabe 36 dient dabei deren längerer Schenkel 37, der
zu diesem Zweck einerseits auf seiner dem Schenkel 29 der Rahmenleiste 22
zugewandten Seite, nahe den seitlichen Rändern der Schmalseiten des Schenkels 37 mit
hakenartigen Ansätzen 38 versehen ist, deren Hakenöffnungen dem freien Ende des
Schenkels 37 zugewandt sind. Unmittelbar seitlich neben den hakenartigen Ansätzen 38,
jeweils stirnseitig an den Schmalseiten des längeren Schenkels 37, sind mit Abstand zu
den Ansätzen 38 angeordnete Aussparungen 39 vorgesehen, die sowohl zur jeweiligen
Stirnseite, als auch zum freien Ende des Schenkels 37 hin randoffen ausgebildet sind.
Gegenüberliegend der mit den hakenartigen Ansätzen ausgestatteten Rückseite des
längeren Schenkels 37 ist die in Einbaulage sichtbare Außenseite dieses Schenkels
angeordnet, von der ausgehend eine abgestufte Durchgangsbohrung 40, die mit Abstand
zu den hakenartigen Ansätzen 38 auf der von der Hakenöffnung abgewandten Seite die
Materialstärke des Schenkels 37 durchsetzt. Die Durchgangsbohrungen 40, deren Zentrum
in etwa mittig zur Hakenbreite angeordnet ist, sind mit einem zur sichtbaren Oberfläche
des Schenkels hingewandten Bohrungsabschnitt mit großem Durchmesser und einem sich
an diesen Bohrungsabschnitt anschließenden zweiten Abschnitt mit gegenüber diesem
verkleinertem Bohrungsdurchmesser ausgestattet. Der Bohrungsabschnitt mit dem
größeren Durchmesser ist in seinen Abmessungen so ausgelegt, daß darin sowohl der
Schraubenkopf einer Befestigungsschraube 41 als auch die Kontur einer den
Schraubenkopf abdeckenden Schutzkappe 42 aufgenommen, ist, wobei die der Außenseite
des Schenkels 36 zugewandte Seite der Schutzkappe 42 in Einbauzustand bündig mit der
Außenfläche des Schenkels 37, eine durchgehende ebene Oberfläche bildend, abschließt.
Der längere Schenkel 37 der Handhabe 36 ist auf seiner dem freien Schenkelende ab
gekehrten Seite mit einer vom freien Ende weg gerichteten Krümmung versehen, deren
Radius der kürzere, als Handgriff dienende, zur Rückseite des längeren Schenkels 36 hin
gerichtete Schenkel 43 angepaßt ist, um im Haupteingriffsbereich des Handgriffs eine
größere Eingriffstiefe zu erzielen.
Neben der Handhabe 36 ist auf dem Schenkel 29 der Rahmenleiste 22, unmittelbar an die
Handhabe 36 anschließend, ein als Abdeckung für den nicht von der Handhabe 36
belegten Teil des zurückgesetzten Bereiches 28 dienendes Füllstück 44 angeordnet, das
ebenso wie die Handhabe 36 und der zurückgesetzte Bereich 28 mit winkelprofilartigem
Querschnitt ausgestattet ist, wobei die beiden Schenkel des Füllstücks 44 gleiche Länge
aufweisen und senkrecht zueinander angeordnet sind. Der parallel zur Außenfläche des
Schenkels 29 angeordnete, horizontal verlaufende Schenkel 45 des Füllstücks 44 weist
sowohl gleiche Schenkelstärke als auch gleiche Schenkellänge wie der längere Schenkel
37 der Handhabe 36 an seinen Stimseiten auf. An seinen beiden Schmalseiten ist der
Schenkel 44 mit unmittelbar an sein freies Schenkelende angrenzenden, vom freien Ende
weg gerichteten, parallel zum Schenkel 45 verlaufenden, plattenähnlichen Ansätzen 46
ausgestattet, die zu der dem Schenkel 29 zugekehrten Fläche des Schenkels 45
flächenbündig angeordnet sind und zu der dieser Fläche gegenüberliegenden Fläche des
Schenkels 45 eine Stufe bilden. Die Ansätze sind hinsichtlich ihrer Abmessung und ihrer
Geometrie sowohl an die Aussparungen 39 als auch an die Freisparung 30 derart
angepaßt, daß sie von beiden im im montierten Zustand vollkommen aufgenommen und
formschlüssig gehalten sind. Ferner ist der Schenkel 45 auf der Seite, auf der die
plattenartigen Ansätze 46 flächenbündig angeordnet sind, mit identisch zu den auf der
Rückseite des längeren Schenkels 37 der Handhabe 36 ausgebildeten hakenartigen
Ansätzen 38 ausgestattet, die entsprechend den Abständen der auf dem Schenkel 29
angeordneten Aufnahmen 31 über die Länge des Füllstücks 44 verteilt sind.
Der zweite des den winkelprofilartigen Querschnitt des Füllstückes 44 bildende Schenkel
47, dessen freies Ende vertikal nach unten in Richtung der Rahmenleiste 22 weist, ist mit
zu diesem freien Ende hin randoffenen, nutenartigen Vertiefungen 48 ausgestattet, die
gleichmäßig über seine Länge, ausgehend von den beiden Schmalseiten dieses Schenkels
47, verteilt angeordnet und an den Abstand und die Abmessung der Vorsprünge 35
angepaßt sind.
Die nicht sichtbare, dem freien Ende des Schenkels 45 zugewandte Rückseite des
Schenkels 47 ist mit in Form von im wesentlichen dreieckförmigen Stützelementen 49
versehen, deren Dreieckfläche senkrecht zur Rückseite der Schenkel 45 und 47 ange
ordnet ist. Die dreieckförmigen Stützelemente 49 sind sowohl mit der Rückseite des
Schenkels 47 als auch mit der dieser zugewandten, in Einbaulage nicht sichtbaren Seite
des Schenkels 47 verbunden, wobei die längere der Katheten des Dreiecks dem Schenkel
47 zugeordnet ist. Die Hypotenusen der dreieckförmigen Stützelemente 49 sind mit einer
von der längeren Kathete wegweisenden Krümmung ausgestattet, deren Kontur an die der
Krümmung des Schenkels 34 angepaßt ist. Die durch die gekrümmte Hypotenuse
eingegrenzte Höhe der dreieckförmigen Stützelemente 49 ist so auf den, infolge der
Krümmung gegenüber den Elementen 25 zurückspringenden Schenkel 34 abgestimmt,
daß die den Stützelementen 49 gegenüberliegende Außenfläche des Schenkels 47 im
Montagezustand bündig mit den der Frontseite 18 der Außenverkleidung 15 zugewandten
Außenflächen der Elemente 25 abschließt. Die Stützelemente 49 sind über die Länge des
Füllstückes 44 derart verteilt angeordnet, daß jeweils eines dieser Stützelemente 49
unmittelbar an die Stirnseiten der Schenkel 45 und 47 angrenzt, während durch die
weiteren Stützelemente der Abstand zwischen diesen stirnseitig angeordneten
Stützelementen 49 in gleichmäßige Längenabschnitte aufgeteilt ist.
Im komplettierten Zustand sitzt die Rahmenleiste 22 auf dem stirnseitigen Ende der Tür 12
auf, wobei - wie bereits erwähnt - die freien Ränder der Außenverkleidung 15 von der Nut
23 in der Rahmenleiste 22 aufgenommen sind. Die Rahmenleiste 22 ist durch die in den
Zwischenraum zwischen Innenverkleidung 14 und Außenverkleidung 15 eingebrachte
Wärmeisolation, die mit diesen eine Verbindung eingeht, fest mit den platinenartigen
Verkleidungen zu einem Türkörper verbunden.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Haushaltskühlschrank sind die Türen 12 und 13 an der
rechten Seite der Gehäuseöffnung mittels vereinfacht dargestellten Lagerelementen 50
angeschlagen. Auf der der Türanschlagseite gegenüberliegenden Seite, in diesem Fall in
etwa auf halber Höhe des Gehäuses 11, an den beiden einander zugewandten Rah
menleisten 22, sind die zum Öffnen der Tür 12 und 13 erforderlichen Handhaben 36 an
geordnet. Noch bevor die Handhabe 36 auf dem Schenkel 29 der Rahmenleiste 22 be
festigt werden kann, wird das Füllstück 44 auf diesem montiert. Zu diesem Zwecke wird
dessen dem Türanschlag zugekehrter Ansatz 46 in die ihm zugewandte, in der Verlän
gerung des Schenkels 29 liegende, innerhalb des kappenähnlichen Elements 25 ange
ordnete Freisparung 30 eingeführt, wobei die den Schenkeln 29 und 34 der Rahmenleiste
22 zugewandten Rückseiten der Schenkel 45 und 47 des Füllstücks 44 auf den Au
ßenflächen der Schenkel 29 und 34 aufgesetzt werden. In dieser Position des Füllstücks
45 haben die am freien Ende von dessen Schenkeln 47 angeordneten nutenartigen
Vertiefungen 48, die am Schenkel 34 angeordneten und mit ihrem freien Ende in Richtung
des Schenkels 29 zeigenden Vorsprünge 35 aufgenommen. Die nutenartigen Vertiefungen
48 sind hinsichtlich ihrer Länge so bemessen, daß sich das Füllstück 44 in gewissem
Umfang noch entlang der beiden Schenkel der Rahmenleiste 22 verschieben läßt, wobei
auch die in die Höhlungen 32 eingreifenden Ansätze 38 eine Schiebebewegung, um den
Ansatz 46 in die Freisparung 30 einzuführen, nicht behindern. Die positionsrichtige Lage
des Füllstücks wird einerseits durch den Anschlag der der Freisparung 30 zugewandten
Stirnseiten der Schenkel 45 und 47 an den Überstand des kappenähnlichen Elements 25
bezüglich des zurückgesetzten Bereiches 28 und andererseits durch das Anschlagen der
dem freien Ende des Hakens zugewandten Vorderseite des Hakenrückens an der ihr
gegenüberliegenden Schmalseite der rechteckförmigen Aufnahmen 31 angezeigt.
Das Füllstück 45 ist in dieser Position, in der sich deren dreieckförmige Stützelemente 49
mit ihrer durch deren Hypotenuse beschriebenen Außenkontur auf den mit der Krümmung
versehenen Schenkel 33 der Rahmenleiste abstützen und die hakenartigen Ansätze 38 in
bereits in die Höhlungen 32 eingreifen zur Rahmenleiste 22 fixiert.
Nach der Montage des Füllstücks 44 wird in dem noch verbleibenden Platz im zurück
gesetzten Bereich 28, neben dem Füllstück 44, auf der vom Türanschlag abgewandten
Seite der Rahmenleiste 22 die Handhabe 36 zu ihrer Befestigung auf dieser abgelegt, und
zwar so, daß die hakenartigen Ansätze 38 auf der dem Schenkel 29 zugewandten Seite in
die Aufnahmen 30 eintauchen. Im Anschluß daran wird die Handhabe 36 in Richtung der
Höhlungen 32 geschoben, wodurch die freien Enden der hakenartigen Ansätze 38 von den
Höhlungen 32 aufgenommen sind. Durch diese Maßnahme wird das Füllstück 44
zusätzlich auf der Rahmenleiste 22 fixiert. Die positionsrichtige Endlage der Handhabe 36
wird durch das Anschlagen der dem freien Ende des Hakens zugewandten Vorderseite des
Hakenrückens an der ihr gegenüberliegenden Schmalseite der rechteckförmigen
Aufnahmen 31 signalisiert. In dieser Lage liegen die beiden auf dem längeren Schenkel 37
der Handhabe 36 angeordneten, abgestuften Durchgangsbohrungen 40 den als
Gewindedurchzügen ausgebildeten Sacklochbohrungen gegenüber, die zur Aufnahme des
Gewindeschaftes der zur Befestigung der Handhabe 36 an der Rahmenleiste 22
dienenden Schrauben 41 vorgesehen sind. Die Schraubenköpfe der Schrauben 41 sind in
ihrer die Handhabe 36 auf der Rahmenleiste 22 klemmenden Endstellung vollkommen in
den mit dem größeren Durchmesser ausgestatteten Bohrungsabschnitt der
Durchgangsbohrung 40 versenkt und werden von an den Durchmesser dieses
Bodenabschnittes angepaßten Schutzkappen 42 abgedeckt. Diese Schutzkappen sind
entweder wie im vorliegenden Fall mit ihrem Außendurchmesser kraftschlüssig in den
Bohrungsabschnitt mit dem größeren Durchmesser eingesetzt, oder entgegen dem
Ausführungsbeispiel aber mit ihrer Kappenhöhlung kraftschlüssig auf die Schraubenköpfe
aufgesetzt. In ihrer die Schraubenköpfe abdeckenden Endlage schließt die von der
Kappenhöhlung abgewandte Außenfläche bündig, eine ebene durchgehende Oberfläche
ergebend, mit der den großen Durchmesser der Durchgangsbohrung 40 zugewandten
Außenfläche der Handhabe 36 ab. Die sichtbare Außenfläche des längeren Schenkels 37,
die den hakenartigen Ansätzen 38 gegenüberliegt, bildet im befestigten Zustand der
Handhabe 36 zusammen mit den entsprechenden Außenflächen der kappenähnlichen
Elemente 25 und der Außenfläche des Schenkels 44 des Füllstücks 44 eine durchgehende
ebene Fläche. Außerdem ergibt sich eine durchgehende ebene Fläche zwischen der
parallel zur Frontseite 18 der Außenverkleidung 15 angeordneten Außenfläche des
Schenkels 47 des Füllstücks 44 und der entsprechenden Außenfläche des dem
Türanschlag zugewandten kappenähnlichen Elements 25.
Nach erfolgtem Türanschlagwechsel wird, um die Handhabe 36 wieder in die zum Öffnen
der Tür 12 und 13 geeignete Position der Rahmenleiste 22 zu bringen, ihre Befestigung auf
dieser gelöst und die Handhabe 36 abgenommen. Im freigewordenen Abschnitt auf dem
zurückgesetzten Bereich 28 wird das Füllstück 44 abgelegt und in bereits beschriebener
Weise unmittelbar benachbart zu dem kappenähnlichen Element 25 auf der
Türanschlagseite angeordnet, so daß der ursprünglich von der Handhabe 36
eingenommene Abschnitt im rückgesetzten Bereich 28 jetzt vom Füllstück 44 abgedeckt
ist.
In dem freigewordenen Platz im zurückgesetzten Bereich 28 der Rahmenleiste 22, der
dem Türanschlag abgewandt ist, wird wiederum die Handhabe 36 in der bereits be
schriebenen Weise eingesetzt und befestigt.
Für den Fall, daß - wie in Fig. 1 dargestellt - zwei Türen 12 und 13 unmittelbar überein
ander angeordnet sind, sind die kürzeren Schenkel 43 der Handhabe 36 jeweils in
Richtung zum freien Ende des Schenkels 47 des Füllstücks 44 weisend voneinander
abgewandt angeordnet.
Als besonders günstig stellt sich die Anordnung der Rahmenleisten 22 dar, wenn diese
jeweils senkrecht zum Türanschlag entlang einer Kante dieser Tür befestigt sind. Durch die
Ausführung von Rahmenleiste 22 und Handhabe 36 sind ferner die Variationsmög
lichkeiten für unterschiedliche Handhaben 36 gegeben, so daß z. B. auf einfache Weise
eine Produktdifferenzierung möglich ist.
Die Rahmenleiste 22, die Handhabe 36 und das Füllstück 44 können beispielsweise aus
Kunststoffspritzguß gefertigt sein.
Claims (11)
1. Möbeltür, insb. Tür eines Kühlmöbels mit einer entlang ihren Kanten angeord
neten Handhabe, die je nach Türanschlag an vorgegebenen Positionen ent
lang einer der Kanten befestigbar ist, dadurch gekennzeich
net, daß die Handhabe (36) in einem zurückgesetzten Bereich (28) zumin
dest einer Kante, wechselseitig je nach Türanschlag und/oder -höhe lösbar
befestigt ist, und daß der Platz im zurückgesetzten Bereich (28) außerhalb der
Handhabe (36) von einer Abdeckung ausgefüllt ist.
2. Möbeltür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kante durch
eine Rahmenleiste (22) gebildet ist, die eine nahe zu deren ganze Länge ein
nehmenden zurückgesetzten Bereich (28) aufweist, innerhalb der die Hand
habe (36) angeordnet ist, und mit einem die Eingriffsbreite der Griffmulde für
die Handhabe (36) begrenzenden, als Abdeckung dienenden Füllstück (44)
kombiniert ist, das zusammen mit der Handhabe (36) im Bereich außerhalb
der Griffmulde, an den in Einbaulage der Rahmenleiste (22) sichtbaren Flä
chen eine durchgehende Oberfläche erzeugt.
3. Möbeltür nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der zurückgesetzte Bereich (28) mit Aufnahmen (31, 33) versehen ist, in die
Befestigungsmittel (38, 41) für die Handhabe (36) und das Füllstück (44) ein
greifen, wobei die Befestigung der Handhabe (36) und des Füllstücks (44) im
zurückgesetzten Bereich (28) durch formschlüssig ineinander eingreifende
Elemente (32, 38) unterstützt wird.
4. Möbeltür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Handhabe (36) als Winkelprofil mit verschieden langen Schenkeln (37, 43)
ausgebildet ist, von denen der längere im zurückgesetzten Bereich (28) be
festigt ist, während der kürzere den Griff der Handhabe (36) bildet.
5. Möbeltür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der als Griff für
die Handhabe (36) dienende Schenkel (43) eine von der Rahmenleiste (22)
weggerichtete Krümmung aufweist.
6. Möbeltür nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rahmenleiste (22) im Querschnitt im wesentlichen die Form eines Winkel
profils mit in etwa gleich langen Schenkeln (29, 34) aufweist, deren stimsei
tige Enden in kappenähnliche Abschlußelemente (25) übergehen, die gegen
über dem zurückgesetzten Bereich (28) der Rahmenleiste (22) erhöht sind
und diese zwischen sich einschließen.
7. Möbeltür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (34)
der Rahmenleiste (22) der in ihrer Einbaulage der Türfront (18) zugewandt ist,
eine die Tiefe der Griffmulde definierende Krümmung aufweist, während der
andere mit Aufnahmen (31, 33) für die Befestigungsmittel zum Haltern der
Handhabe (36) und des Füllstückes (44) versehen ist.
8. Möbeltür nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Möbeltür zwei Rahmenleisten (21, 22) aufweist, die horizontal angeordnet
sind.
9. Möbeltür nach Anspruch 8, mit einer im Abstand zueinander angeordneten
Außen- und Innenverkleidung, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenlei
sten (21, 22) die ihnen zugewandten Ränder der Außenverkleidung (15) und
der Innenverkleidung (14) aufnehmen, wobei die Innenverkleidung (14) im Be
reich der Rahmenleisten (21, 22) in einer sie stützenden Stufe (24) auflie
gend, mit dieser verbunden ist und in deren unmittelbare Nähe am Rand der
Innenverkleidung (14) eine nutenartige Ausbuchtung (16) zur Befestigung für
eine in bekannter Weise ausgebildete Türdichtung (17) für Kühlgeräte (10)
angeordnet ist.
10. Möbeltür nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder 7, dadurch gekennzeich
net, daß die Handhabe. (36) auf ihrer den zurückgesetzten Bereich (28) zuge
wandten Seite konturengleich zu diesem Bereich (28) ausgebildet ist, wobei
der Griff der Handhabe (36) mit seinem freien Ende in Richtung seiner be
nachbarten Türkante zeigt.
11. Möbeltür nach Anspruch 10, die zu einer weiteren Möbeltür unmittelbar be
nachbart angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die mit den
Handhaben (36) ausgestatteten Rahmenleisten (22) der Türen (12, 13) als
auch die Handhaben (36) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
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