DE4237618C2 - Befestigungsanordnung für einen Werkzeughalter auf einer Werkzeugmaschine - Google Patents
Befestigungsanordnung für einen Werkzeughalter auf einer WerkzeugmaschineInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Befestigungsanordnung für einen Werkzeughalter auf einer
Werkzeugmaschine und sie betrifft insbesondere eine
Befestigungsanordnung zum Befestigen eines Werkzeughalters,
der mit einem Schneidwerkzeug ausgerüstet ist, an einer
rotierenden oder nichtrotierenden Hauptwelle einer
Werkzeugmaschine, z. B. auf einer Bearbeitungsmaschine, die
mit einer automatischen Vorrichtung zum Austausch der
Werkzeuge ausgerüstet ist.
Werkzeughalter 3 zur Verwendung bei dieser Art von
Bearbeitungsmaschinen mit einer Vorrichtung zum
automatischen Austausch der Werkzeuge haben gemäß Fig. 10
einen Kragen 5, der neben einem Steilkegelschaft 4 liegt,
wobei der Kragen 5 dazu bestimmt ist, vom automatischen
Austausch der Werkzeughalter von einem Manipulatorarm
erfaßt zu werden; der Kragen 5 hat eine sich in
Umfangsrichtung erstreckende Nut 5a, die einen im
wesentlichen V-förmigen Querschnitt hat sowie ein Paar von
einander gegenüberliegenden, ringförmigen
Kragen-Vorsprüngen 5b und 5c, die sich jeweils auf der
einen Seite der Nut 5a erheben, die nahe am
Steilkegelschaft 4 liegt sowie von der anderen Seite, die
vom Steilkegelschaft 4 entfernt liegt. Der Steilkegelschaft
4 des Werkzeughalters 3 ist so ausgebildet, daß er in ein
konisches Loch 2 paßt, das in einer rotierenden oder nicht
rotierenden Hauptwelle 1 (die nachfolgend lediglich als
"Hauptwelle" bezeichnet wird) einer Werkzeugmaschine paßt
und dort festgehalten wird.
Die Hauptwelle 1 und der Werkzeughalter 3 sind in bezug auf
ihre Abmessungen genormt; dies gilt für den größten
Durchmesser D1 und die Länge L des konischen Loches 2 und
des Steilkegelschaftes 4 und für den Außendurchmesser D2
der Hauptwelle 1 sowie für den Außendurchmesser D3 des
Kragens 5, die in den japanischen Industrienormen (JIS)
oder in den internationalen ISO-Normen genormt sind. In den
JIS oder den internationalen ISO-Normen ist darüber hinaus
gefordert, daß dann, wenn der Steilkegelschaft 4 des
genormten Werkzeughalters 3 in das konische Loch 2 der
genormten Hauptwelle 1 eingepaßt wird, zwischen einer
Bezugs-Stirnfläche 1a der Hauptwelle 1 und einer
gegenüberliegenden Stirnfläche 5d des Kragens 5 des
Werzeughalters 3 ein vorbestimmter Abstand Y vorhanden sein
soll und zwar wegen einer bestimmten Toleranz-Abweichung
Δi bei der Herstellung der Hauptwelle und des
Werkzeughalters.
Eine solche Anordnung kann den Steilkegelschaft 4 sicher in
enge Berührung mit dem konischen Loch 2 bringen, und zwar
obwohl die Bezugs-Stirnfläche 1a der Hauptwelle 1 leicht in
Richtung der Stirnfläche 5d des Kragens 5 durch eine
Produktionstoleranz Δi der Hauptwelle 1 verschoben ist
oder selbst obwohl die Stirnfläche 5d des Kragens 5 leicht
in Richtung der Bezugs-Stirnfläche 1a der Hauptwelle 1
durch eine Produktionstoleranz der Δi des Werkzeughalters
3 verschoben worden ist, wie dies in gestrichelten Linien
in Fig. 10 dargestellt ist; dies rührt daher, da der oben
erwähnte Abstand Y die Toleranz Δi aufnimmt, um zu
verhindern, daß die Bezugs-Stirnfläche 1a mit der
Kragen-Stirnfläche 5d in Berührung kommt.
Unter der Nr. BT50 der JIS-Normen oder der Nr. IT50 der
internationalen ISO-Normen ist beispielsweise festgelegt,
daß die größten Durchmesser D1 und die Längen L des
konischen Loches 2 und des Steilkegelschaftes 4 jeweils
69,85 und 101,08 mm sein sollen, daß der Außendurchmesser
D2 der Hauptwelle 1 128,57 mm sein soll, daß der
Außendurchmesser D3 des Kragens 5 100 mm sein soll und daß
der Abstand Y zwischen der Bezugs-Endfläche 1a der
Hauptwelle 1 und der gegenüberliegenden Stirnfläche 5d des
Werkzeughalters 3, der die Toleranzen aufnehmen soll, gemäß
den JIS-Normen 3 mm sein soll oder gemäß den ISO-Normen 3,2 mm.
Die oben beschriebene Anordnung ist jedoch insofern
nachteilig, als daß das konische Loch 2 und der
Steilkegelschaft 4 mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen
Reibung zwischen den jeweiligen Berührungsflächen
unterworfen werden, und zwar aufgrund der Erscheinung der
Paßflächen-Korrosion oder dergleichen, da die raummäßige
Trennung zwischen der Bezugsstirnfläche 1a der Hauptwelle 1
und der Kragenendfläche 5d des Werkzeughalters 3 durch den
oben erwähnten Abstand Y bewirkt, daß die Schneidbelastung
sich auf den Steilkegelschaft konzentriert.
Im Hinblick auf diesen Nachteil ist bereits vorgeschlagen
worden, daß die festgelegte Bezugs-Stirnfläche 1a der
Hauptwelle 1 in Richtung auf die Kragen-Stirnfläche 5d des
Werkzeughalters 3 verschoben wird, wie dies in Fig. 11
dargestellt ist; dies könnte durch eine genaue Bearbeitung
des vorgeschriebenen Abstandes Y so erfolgen, daß eine sich
nach vorn erstreckende Stirnfläche 1a' entsteht oder
dadurch, daß die festgelegte Kragen-Stirnfläche 5d des
Werkzeughalters 3 dazu gebracht wird, sich in Richtung auf
die Bezugs-Stirnfläche 1a zu erstrecken, wie dies in Fig.
12 dargestellt ist; auch dies könnte durch eine genaue
Bearbeitung der Breite des vorgeschriebenen Abstandes Y in
der Weise erfolgen, daß sich die Stirnfläche 5d' vorschiebt
in der Absicht, den Steilkegelschaft 4 eng in das konische
Loch 2 einzupassen und die oben erwähnte vorgeschobene
Kragen-Endbezugsfläche 1a und die feste Kragen-Stirnfläche
5d oder die feste Bezugs-Endstirnfläche 1a und die oben
erwähnte, verschobene Stirnfläche 5d' jeweils in enge
Berührung miteinander zu bringen.
Die vorgeschlagene Anordnung verhindert das Auftreten von
Reibung an den engen Berührungsflächen zwischen dem
konischen Loch 2 und dem Steilkegelschaft 4 aufgrund der
Erscheinung der Paßflächenkorrosion oder dergleichen, da
der Schneiddruck auch von den Berührungsflächen der
vorstehenden Stirnfläche 1a' und der festen
Kragen-Stirnfläche 5d oder an den Berührungsflächen der
festen Bezugs-Stirnfläche 1a und der vorgeschobenen
Stirnfläche 5d aufgenommen wird. In dem Falle jedoch, in
dem eine Hauptwelle 1 oder ein Werkzeughalter 3, die
jeweils eine vorgeschobene Stirnfläche 1a' oder 5d'
aufweisen, die durch eine Präzisionsbearbeitung verschoben
sind, zusammen mit einem Werkzeughalter 3 oder einer
Hauptwelle 1 verwendet werden, die ein normales Produkt
darstellen, die eine Toleranzabweichung Δi aufweisen,
entsteht ein Problem insofern, als daß bei der Herstellung
dieser Produkte eine Toleranzabweichung Δi erlaubt worden
war.
Wie dies insbesondere in Fig. 11 dargestellt ist, ist dann,
wenn der Werkzeughalter 3 eines normalen Produktes einen
Steilkegelschaft 4 aufgrund der Toleranzabweichung Δi in
der Herstellung eine leicht verkürzte Länge hat, wie dies
in gestrichelten Linien angedeutet ist, oder dann, wenn die
Kragen-Stirnfläche 5d aufgrund der Toleranz. Δi in der
Herstellung leicht in Richtung auf die Hauptwelle
verschoben ist, ein Abstand β zwischen dem konischen Loch 2
und dem Steilkegelschaft 4 vorhanden, wenn der normale
Werkzeughalter 3 in der besonderen Hauptwelle 1 befestigt
wird, die ihrerseits eine verschobene Stirnfläche 1a' hat,
die unter Präzisionsbedingungen hergestellt worden ist;
dies rührt daher, weil die Kragen-Stirnfläche 5d des
normalen Werkzeughalters 3 mit der verschobenen Stirnfläche
1a' der besonderen Hauptwelle 1 in Berührung kommt, bevor
der Steilkegelschaft 4 eng mit dem konischen Loch 2 in
Berührung kommt. Der Werkzeughalter 3 kann auf diese Weise
nicht sicher in der Hauptwelle 1 befestigt werden.
Wie dies in Fig. 12 dargestellt ist, entsteht in ähnlicher
Weise dann, wenn die Hauptwelle 1 ein normales Produkt ist,
dessen konisches Loch 2 aufgrund einer Herstellungstoleranz
Δi geringfügig verlängert ist, wie dies durch
gestrichelte Linien dargestellt ist oder wenn sie eine
Bezugs-Stirnfläche 1a hat, die geringfügig aufgrund einer
Produktionstoleranz Δi nach vorne verschoben ist, ein
Abstand β zwischen dem konischen Loch 2 und dem
Steilkegelschaft 4 dann, wenn die erwähnte, normale
Hauptwelle 1 dazu gebracht wird, den besonderen
Werkzeughalter 3 aufzunehmen, der eine Stirnfläche 5d' hat,
die aufgrund einer Präzisionsbearbeitung vorgeschoben ist;
dies rührt daher, daß die vorgeschobene Stirnfläche 5d' des
besonderen Werkzeughalters 3 mit der Bezugsstirnfläche 1a
der normalen Hauptwelle 1 in Berührung kommt, bevor der
Steilkegelschaft 4 eng mit dem konischen Loch 2 in
Berührung kommt. Der Werkzeughalter 3 kann daher nicht
sicher in der Hauptwelle befestigt werden.
Kurz gesagt, ist es mithin unmöglich, einen Werkzeughalter
oder eine Hauptwelle normaler Produktion jeweils zusammen
mit einer besonderen Hauptwelle oder einen Werkzeughalter
zu verwenden, die eine gegenüberliegende, verschobene
Stirnfläche haben, die um die Breite des vorgeschriebenen
Abstandes zwischen den einander gegenüberliegenden,
gegebenen Stirnflächen vorgeschoben ist.
EP 0 443 102 A1 beschreibt eine Befestigungsanordnung eines Werkzeughalters
an einer Werkzeugmaschine. Diese Befestigungsanordnung umfasst einen
Werkzeughalter, der in der Richtung der Werkzeugmaschine gestreckt ist. Diese
Verlängerung wird als Klemmschaft verwendet und umfasst einen ersten
zylindrischen Bereich mit geringen Toleranzen, einen zweiten zylindrischen
Bereich, ebenfalls mit geringen Toleranzen, der einen kleineren Durchmesser
als der erste zylindrische Bereich hat, und einen Bereich, der ein Außengewinde
hat und zwischen den zwei zylindrischen Bereichen angebracht ist. Ein
kegelförmiges Rohr wird auf den Gewindebereich des Klemmschafts
aufgebracht. Der Kegelwinkel des kegelförmigen Rohrs entspricht dem
Kegelwinkel des kegelförmigen Lochs der Werkzeugmaschine. Somit kann ein
fester Sitz des Werkzeughalters an der Vorderfläche der Werkzeugmaschine
einerseits und ein perfekter Sitz des kegelförmigen Schafts der Hauptwelle der
Werkzeugmaschine andererseits hergestellt werden, indem die jeweiligen
Abstände mit der Hilfe der Gewinde justiert werden.
Eine Montageanordnung eines Werkzeughalters in einer Werkzeugmaschine,
bei der ein kegelförmiger Schaft zwei Führungsoberflächen auf seinem
proximalen und distalen Ende jeweils hat, ist in der DE 35 04 905 C2
beschrieben. Die Führungsoberflächen sind so gestaltet, dass sie einen
kegelförmigen Adapter verschiebbar aufnehmen. Der Kegelwinkel der äußeren
Oberflächen des kegelförmigen Adapters entspricht dem Kegelwinkel des
kegelförmig zugespitzten Lochs der Hauptwelle der Werkzeugmaschine. Daher
wird der kegelförmige Schaft des Werkzeughalters in das kegelförmige Loch
der Hauptwelle der Werkzeugmaschine mit Hilfe der Führungshülsen
eingepasst. Zur Sicherstellung eines festen Sitzes zwischen dem Werkzeughalter
und der Vorderfläche der Werkzeugmaschine, der in der Lage ist, große Radial-
und Transversalkräfte zu übertragen, ist ein ringförmiger Haltebereich
vorgesehen. Der ringförmige Haltebereich kann den gleichen
Außendurchmesser wie das entsprechende Passstück der Werkzeugmaschine
haben.
DE 32 25 173 A1 beschreibt eine Befestigungsanordnung für einen
Werkzeughalter auf einer Werkzeugmaschine. Ein kegelförmiger Schaft des
Werkzeughalters ist in ein zugespitztes Loch einer Hauptwelle einer
Werkzeugmaschine eingepasst und dort in Eingriff. Dabei wird, nachdem der
Werkzeughalter in die Werkzeugmaschine eingepasst ist, der Abstand zwischen
der Endfläche eines Kragens des kegelförmigen Schafts des Werkzeughalters
und der Endfläche der Hauptwelle exakt gemessen. Um einen engen Kontakt
der vorderen Fläche der Hauptwelle der Werkzeugmaschine und des
Werkzeughalters sicherzustellen, wird eine Vielzahl von Passstücken
vorgesehen. Die Passstücke haben eine Dicke, die in Übereinstimmung mit dem
gemessenen Abstand ist, und werden in im wesentlichen gleichen
Winkelabständen um den Umfang des Werkzeughalters angeordnet. Die
Passstücke sind an dem Werkzeughalter durch Sicherheitsschrauben befestigt.
DE 35 14 829 A1 beschreibt eine Befestigungsanordnung eines
Werkzeughalters auf einer Werkzeugmaschine. Die Befestigungsanordnung
umfasst einen Werkzeughalter, der einen kegelförmigen Schaft hat, und eine
Hauptwelle einer Werkzeugmaschine, die ein kegelförmiges Loch hat. Der
kegelförmige Schaft des Werkzeughalters wird in das kegelförmige Loch der
Hauptwelle der Werkzeugmaschine in einem Bereich eingepasst, der
beträchtlich schmäler ist als die Gesamtlänge des kegelförmigen Schafts. Um
einen festen Sitz zwischen der Werkzeugmaschine und der Vorderfläche des
Werkzeughalters sicherzustellen, ist der Kragen des Werkzeughalters um einen
bestimmten Abstand verlängert. Als zweite Möglichkeit, einen festen Sitz
herzustellen, ohne den Kragen des Werkzeughalters zu verlängern, wird die
Verwendung einer Unterlagsscheibe vorgeschlagen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Befestigungsanordnung eines Werkzeughalters auf einer
Werkzeugmaschine anzugeben, welche die Integration einer
Hauptwelle und eines Werkzeughalters verbessern und
gleichzeitig in bezug auf ein Werkstück eine große
Schnittiefe erreichen kann, wobei gleichzeitig die
Kompatibilität mit einem Werkzeughalter oder einer
Hauptwelle eines normalen Produktes aufrechterhalten werden
soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Anhand der beigefügten Zeichnungen wird nun eine
Ausführungsform der Erfindung im einzelnen beschrieben,
wobei weitere Vorteile hervortreten werden. Es zeigen:
Fig. 1 ist eine Längsschnittansicht einer Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 2 ist eine Längsschnittansicht eines wesentlichen
Teiles der Ausführungsform nach Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Längsschnittansicht, die das Befestigen
eines Werkzeughalters aus einer normalen
Produktion an einer besonderen Hauptwelle nach der
Erfindung darstellt;
Fig. 4 ist eine Längsschnittansicht, die die Befestigung
eines besonderen Werkzeughalters nach der
vorliegenden Erfindung in einer Hauptwelle aus
einer normalen Produktion darstellt;
Fig. 5 ist eine Längsschnittansicht einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6 ist eine Längsschnittansicht wesentlicher Teile
der Ausführungsform nach Fig. 5;
Fig. 7 ist eine Längsschnittansicht wesentlicher Teile
einer Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 5;
Fig. 8 ist eine Längsschnittansicht, die die Befestigung
eines Werkzeughalters aus normaler Produktion in
einer besonderen Hauptwelle gemäß der zweiten
Ausführungsform darstellt;
Fig. 9 ist eine Längsschnittansicht, die die Befestigung
eines besonderen Werkzeughalters nach der zweiten
Ausführungsform in einer Hauptwelle aus normaler
Produktion darstellt;
Fig. 10 ist eine Längsschnittansicht des Standes der
Technik;
Fig. 11 ist eine Längsschnittansicht einer Abwandlung des
Standes der Technik; und
Fig. 12 ist eine Längsschnittansicht einer weitere
Abwandlung des Standes der Technik.
Fig. 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der
Befestigungsanordnung für einen Werkzeughalter auf einer
Werkzeugmaschine nach der vorliegenden Erfindung, wobei ein
Steilkegelschaft 4 eines Werkzeughalters 3 mit einem
einstückig angeformten Kragen 5 in ein konisches Loch 2
eingepaßt ist, das in einer Hauptwelle 1 ausgebildet ist
und wobei die einander gegenüberliegenden, vorstehenden
Stirnflächen 1b, 5e in enge Berührung miteinander gebracht
worden sind; diese vorstehenden Stirnflächen sind, wie dies
im einzelnen in Fig. 2 dargestellt ist, dadurch gebildet,
daß eine feste Bezugs-Stirnfläche 1a einer Norm-Hauptwelle
1 und eine gegenüberliegende, feste Stirnfläche 5d eines
Kragens 5 eines Norm-Werkzeughalters 3 aufeinander zu durch
eine Präzisions-Bearbeitung verschoben worden sind, wobei
die benötigten Verschiebungen α1 und α2 sind (die Hälfte
des Abstandes Y von 3 mm, der durch die JIS-Normen
vorgeschrieben ist, das heißt, jeweils 1,5 mm). Die
jeweiligen Verschiebungen α1 und α2 haben vorzugsweise
dasselbe Längenmaß, sie können jedoch auch verschiedene
Längenmaße haben, z. B. jeweils 1 mm auf der
Hauptwellenseite und 2 mm auf der Kragenseite.
Gemäß der oben beschriebenen Anordnung wird der
Steilkegelschaft 4 des Werkzeughalters 3 fest in das
konische Loch 2 der Hauptwelle 1 eingepaßt und dort fest in
Eingriff gebracht und gleichzeitig wird die verschobene
Stirnfläche 5e des Werkzeughalters 3 in enge Berührung mit
der verschobenen Stirnfläche 1b der Hauptwelle gebracht und
zwar so, daß eine Schneidbelastung auf beiden verschobenen
Stirnflächen 1b und 5e aufgenommen wird, ohne sich auf die
Berührungsflächen zwischen dem konischen Loch 2 und dem
Steilkegelschaft 4 zu konzentrieren. Auf diese Weise
besteht keine Befürchtung dahingehend, daß an den engen
Berührungsflächen zwischen dem konischen Loch 2 und dem
Steilkegelschaft 4 eine Reibung auftritt, durch die die
Erscheinung der Paßflächen-Korrosion hervorgerufen werden
könnte.
Für die Abmessungen bei der oben beschriebenen Anordnung
ist bei der beschriebenen Ausführungsform beispielsweise
die Nummer BT50 der JIS-Normen oder die Nummer IT50 der
internationalen ISO-Normen übernommen worden, bei denen als
größter Durchmesser D des konischen Loches 2 und des
Steilkegelschaftes 4 69,85 mm vorgeschrieben sind und
101,8 mm als Länge L des konischen Loches 2; als Abstand Y
zwischen den einander gegenüberliegenden Stirnflächen ist
in den JIS-Normen ein Maß von 3 mm und in den ISO-Normen
ein Maß von 3,2 mm vorgeschrieben. Die Verschiebungen α1
und α2 von einer festgelegten Bezugs-Stirnfläche 1a und
einer festgelegten Stirnfläche 5d zu den jeweils
verschobenen Stirnflächen 1b und 5e sind in gleicher Weise
1,5 mm; wahlweise können die jeweiligen Verschiebungen α1
und α2 auch 1 mm und 2 mm, oder umgekehrt 2 mm und 1 mm
in dem Fall sein, wenn die JIS-Normen angewendet werden.
In einer Kombination, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist,
hat die Hauptwelle 1 eine verschobene Stirnfläche 1b, die
mit Hilfe einer Präzisionsbearbeitung durch eine
Verschiebung von einer festgelegten Bezugs-Stirnfläche 1a
mit der Verschiebung α1 nach vorne gebildet worden ist,
der Werkzeughalter 3 ist jedoch ein normales Produkt und
hat eine gegebene Kragen-Stirnfläche 5d. In einer
Kombination, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist, hat
andererseits der Werkzeughalter 3 eine verschobene
Stirnfläche 1a, die mit Hilfe einer Präzisionsbearbeitung
durch Verschieben um ein Maß α2 nach hinten von einer
festgelegten Kragen-Stirnfläche 5d gebildet worden ist, die
Hauptwelle 1 ist jedoch ein normales Produkt und hat eine
gegebene Bezugs-Stirnfläche 1a. Die Verwendung dieser
Kombinationen führt im Fall der Übernahme der Nummer BT50
der JIS-Normen dazu, daß zwischen der verschobenen
Stirnfläche 1b der besonderen Hauptwelle 1 und der
gegebenen Kragen-Stirnfläche 5d des Werkzeughalters 3 oder
zwischen der gegebenen Stirnfläche 1a der Hauptwelle 1 und
der verschobenen Stirnfläche 5e des besonderen
Werkzeughalters 3 ein Abstand γ von 1,5 mm ensteht. Der
Abstand nimmt die erlaubte Herstellungstoleranz Δi
von 0,4 mm so auf, daß sichergestellt wird, daß der
Steilkegelschaft 4 in engen Eingriff mit dem konischen Loch
2 kommt.
In den Fig. 5 bis 9 ist eine weitere Ausführungsform der
Befestigungsanordnung für einen Werkzeughalter auf einer
Werkzeugmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt. Der Werkzeughalter 3 ist mit einem Kragen 5
versehen, der einstückig an einer Stelle angeformt ist, die
dem Steilkegelschaft 4 benachbart ist, so daß er durch
einen Manipulator-Arm ergriffen werden kann; der Kragen 5
umfaßt eine in Umfangsrichtung verlaufende Nut 5a von im
wesentlichen V-förmigem Querschnitt sowie ein Paar einander
gegenüberliegender, ringförmiger Kragen-Vorsprünge 5b, 5c
an beiden Seiten der Nut 5a, sowie einen vergrößerten
Kragenvorsprung 5f, der einstückig mit dem Kragenvorsprung
5b auf derjenigen Seite der Nut 5a angebracht ist, die auf
die Hauptwelle 1 weist und der eine vorgeschobene
Kragen-Stirnfläche 5e hat, die der vorgeschobenen
Stirnfläche 1b der Hauptwelle 1 gegenüberliegt. Der radial
vergrößerte Kragenvorsprung 5f hat vorzugsweise denselben
Durchmesser wie die Hauptwelle 1. Die einander
gegenüberliegenden Stirnflächen 1b und 5e sind, wie dies im
einzelnen in Fig. 6 gezeigt ist, durch Verschieben einer
festen Bezugs-Stirnfläche 1a bei einer Normwelle 1 und
einer festen, gegenüberliegenden Kragenstirnfläche 5d bei
einem Norm-Werkzeughalter, jeweils um die Verschiebemaße
α1 und α2 durch Verschiebung aufeinander zu mit Hilfe
eines Präzisions-Bearbeitungsvorganges ausgebildet worden,
so daß die einander gegenüberliegenden, verschobenen
Stirnflächen 1b und 5e dann in enge Berührung miteinander
gebracht werden können, wenn der Steilkegelschaft 4 des
Werkzeughalters 3 in das konische Loch der Hauptwelle 1
eingepaßt ist. Die oben erwähnten Verschiebungsmaße α1
und α2 betragen 1 mm und 2 mm, sie können jedoch aber
auch umgekehrt 2 mm und 1 mm betragen oder jeweils dieselbe
Länge haben, d. h. jeweils 1,5 mm. Die Gesamtsumme der
Verschiebemaße α1 und α2 soll im Falle der Anwendung
der JIS-Normen gleich sein mit dem Abstand Y von 3 mm.
In Fig. 7, die eine Abwandlung der zweiten Ausführungsform
zeigt, hat die oben erwähnte, verschobene
Kragen-Stirnfläche 5e des Werkzeughalters 3 eine Vertiefung
in der inneren, seitlichen Ringzone nahe dem
Steilkegelschaft 4, so daß nur die äußere, seitliche
Ringzone der verschobenen Kragen-Stirnfläche 5e in enge
Berührung mit der verschobenen Stirnfläche 1b der
Hauptwelle 1 kommt. Die Vertiefung 6 hat auf die
Schneidarbeit keinen Einfluß, da die Schneidbelastung mehr
auf die äußere, seitliche Ringzone der verschobenen
Kragen-Stirnfläche des Werkzeughalters 3 einwirkt als auf
die innere, seitliche Ringzone; dies ist selbst dann der
Fall, wenn die verschobene Kragen-Stirnfläche 5e des
Werkzeughalters 3 und die gegenüberliegende, verschobene
Stirnfläche 1b der Hauptwelle so ausgeführt sind, daß sie
gegenseitig mit ihren jeweiligen Gesamtflächen in enge
Berührung kommen.
Da, wie dies oben beschrieben ist, der radial vergrößerte
Kragenvorsprung 5f nur auf derjenigen Seiten angeformt ist,
die auf die Hauptwelle 1 zuweist, bestehen bei der
Greif-Bewegung eines Manipulatorarmes in Richtung der Nut
5a des Kragens 5 bei der automatischen Auswechslung des
Werkzeughalters 3 keine Schwierigkeiten.
Bei der oben beschriebenen Anordnung der zweiten
Ausführungsform wird der Steilkegelschaft 4 des
Werkzeughalters 3 in das konische Loch 2 der Hauptwelle 1
eingepaßt und in ihm festgehalten und zur gleichen Zeit
werden die verschobene Kragen-Stirnfläche 5e des
Werkzeughalters 3 und die verschobene Stirnfläche 1b der
Hauptwelle 1 in enge Berührung miteinander gebracht, so daß
eine Schneidbelastung auf beiden verschobenen Stirnflächen
1b und 5e aufgenommen wird, ohne sich auf die
Berührungsflächen zwischen dem konischen Loch 2 und dem
Steilkegelschaft 4 zu konzentrieren. Auf diese Weise
besteht keine Befürchtung dahingehend, daß aufgrund der
engen Flächenberührung zwischen dem konischen Loch 2 und
dem Steilkegelschaft 4 aufgrund der Reibung eine
Paßflächenkorrosion oder dergleichen entstehen könnte.
Darüber hinaus wird die verschobene Kragen-Stirnfläche 5e
des radial vergrößerten Kragenvorsprungs 5f, der
seinerseits einstückig mit dem gegebenen Kragenvorsprung
5b nahe am Steilkegelschaft 4 angeformt ist, in enge
Berührung mit der verschobenen Stirnfläche 1b der
Hauptwelle gebracht und zwar über einen breiteren Bereich,
so daß die Schneidbelastung, die auf den Werkzeughalter 3
einwirkt, von der Hauptwelle 1 in verteilter Weise
aufgenommen wird. Auf diese Weise kann diese Anordnung das
Entstehen der Erscheinung der Paßflächenkorrosion oder
dergleichen wirkungsvoll verhindern.
Für die Abmessungen der oben beschriebenen Anordnung der
zweiten Ausführungsform werden beispielsweise die Hinweise
in Nr. BT50 der JIS-Normen oder diejenigen der Nr. IT50 der
internationalen ISO-Normen angewandt, in denen als größter
Durchmesser D1 des konischen Loches 2 und des
Steilkegelschaftes 4 ein Maß von 69,85 mm vorgeschrieben
ist und für den Außendurchmesser D2 der Hauptwelle 1 ein
Maß von 128,57 mm; für den Außendurchmesser D3 der
gegebenen Kragenvorsprünge 5b, 5c ist ein Maß von 100 mm
angegeben. Der Außendurchmesser D4 des radial vergrößerten
Kragenvorsprunges 5f ist etwa 128 mm. Die Verschiebemaße
α1 und α2 sind 1 mm und 2 mm; wie dies oben erwähnt
worden ist, können sie jedoch auch 2 mm und 1 mm sein und
sie können auch dieselbe Länge haben, d. h. jeweils 1,5 mm.
Bei der Kombination, wie sie in Fig. 8 dargestellt ist, hat
die Hauptwelle 1 eine verschobene Stirnfläche 1b, die durch
eine Präzisionsbearbeitung durch eine Verschiebung um das
Verschiebemaß α1 nach vorne aus einer feststehenden
Bezugsfläche 1a entstanden ist, der Werkzeughalter 3 ist
jedoch ein Normalprodukt und hat eine gegebene
Kragen-Stirnfläche 5d. Bei der Kombination, wie sie in Fig.
9 dargestellt ist, hat der Werkzeughalter 3 andererseits
eine verschobene Stirnfläche 1a, die mit Hilfe einer
Präzisionsbearbeitung durch Verschieben um das
Verschiebemaß α2 nach hinten einer festen Kragenendfläche
5d gebildet worden ist, die Hauptwelle 1 ist jedoch ein
Normalprodukt und hat eine gegebene Bezugs-Stirnfläche 1a.
Die Verwendung dieser Kombinationen führt im Fall der
Übernahme der Hinweise in Nr. BT50 der JIS-Normen dazu, daß
zwischen der verschobenen Stirnfläche 1b der besonderen
Hauptwelle 1 und der gegebenen Kragen-Stirnfläche 5d des
Werkzeughalters 3 ein Abstand γ von 1 bis 1,5 mm entsteht,
bzw. dazu, daß dieser Abstand zwischen der gegebenen
Bezugs-Stirnfläche 1a der Hauptwelle 1 und der verschobenen
Stirnfläche 5e des besonderen Werkzeughalters 3 entsteht.
Der Abstand γ nimmt die erlaubte Herstellungstoleranz Δi
von 0,4 mm auf, so daß sichergestellt ist, daß der
Steilkegelschaft 4 eng mit dem konischen Loch 2 in Eingriff
kommt.
Gemäß der vorliegenden Erfindung können die Hauptwelle und
der Werkzeughalter sehr gut miteinander integriert werden,
während die jeweils einander gegenüberliegenden,
verschobenen Stirnflächen in enge Berührung miteinander
gebracht werden und der Steilkegelschaft des
Werkzeughalters kann eng mit dem konischen Loch der
Hauptwelle in Eingriff gebracht werden, so daß keine
Befürchtung dahingehend besteht, daß auf den engen
Berührungsflächen zwischen dem konischen Loch 2 und dem
Steilkegelschaft 4 eine Paßflächenkorrosion oder
dergleichen auftritt. Ein so hohes Maß an Integration
ermöglicht es, daß in bezug auf das Werkstück mit einer
großen Schneidtiefe gearbeitet wird. Darüber hinaus kann
die Anordnung nach der vorliegenden Erfindung jeweils
kompatibel mit einem Werkzeughalter aus normaler Produktion
oder mit einer Hauptwelle aus normaler Produktion verwendet
werden.
Erfindungsgemäß kann der radial vergrößerte Kragenvorsprung
des Werkzeughalters an derjenigen Seite, die auf die
Hauptwelle zu weist, über einen breiteren Bereich in enge
Berührung mit der verschobenen Stirnfläche der Hauptwelle
gebracht werden, so daß die Schneidbelastung, die auf den
Werkzeughalter 3 einwirkt, auf der Hauptwelle in so
verteilter Weise aufgenommen wird, daß das Entstehen einer
Paßflächenkorrosion wirkungsvoll verhindert wird. Die
wechselseitige, enge Berührung über einen breiten Bereich
ermöglicht darüber hinaus die Verwendung eines
Werkzeughalters mit einem abgewinkelten Kopf und einem
Fräskopf für einen tiefen Fräsvorgang.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist nur die äußere,
seitliche Zone der verschobenen Stirnfläche des radial
vergrößerten Kragenvorsprungs dazu ausgebildet, mit der
verschobenen Stirnfläche der Hauptwelle in Berührung zu
kommen, während die innere, seitliche Zone vertieft bleibt,
so daß eine Präzisionsbearbeitung der inneren, seitlichen
Zone gespart werden kann.
Claims (3)
1. Befestigungsanordnung für einen Werkzeughalter auf einer
Werkzeugmaschine, umfassend
eine Hauptwelle (1) einer Werkzeugmaschine mit einer konischen Aufnahme (2) und einer Bezugsstirnfläche (1a); und
einen Werkzeughalter (3) mit einem Steilkegelschaft (4), und einem Kragen (5) mit einer Kragen-Stirnfläche (5d); wobei
die Bezugsstirnfläche (1a) und die Kragenstirnfläche (5d) miteinander in Berührung kommen,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kragenstirnfläche (5d) in Bezug auf eine Kragenstirnfläche eines Normteils um einen Betrag α2 und die Bezugsstirnfläche (1a) in Bezug auf eine Bezugsstirnfläche eines Normteils um einen Betrag α1 versetzt sind, wobei α1 + α2 dem Abstand Y zwischen der Bezugsstirnfläche eines Normteils und der Kragenfläche eines Normteils entspricht und wobei die Beträge α1, α2 jeweils kleiner sind als die Differenz Y - Δi, wobei Δi die bei den Normteilen erlaubte Herstellungstoleranz ist.
eine Hauptwelle (1) einer Werkzeugmaschine mit einer konischen Aufnahme (2) und einer Bezugsstirnfläche (1a); und
einen Werkzeughalter (3) mit einem Steilkegelschaft (4), und einem Kragen (5) mit einer Kragen-Stirnfläche (5d); wobei
die Bezugsstirnfläche (1a) und die Kragenstirnfläche (5d) miteinander in Berührung kommen,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kragenstirnfläche (5d) in Bezug auf eine Kragenstirnfläche eines Normteils um einen Betrag α2 und die Bezugsstirnfläche (1a) in Bezug auf eine Bezugsstirnfläche eines Normteils um einen Betrag α1 versetzt sind, wobei α1 + α2 dem Abstand Y zwischen der Bezugsstirnfläche eines Normteils und der Kragenfläche eines Normteils entspricht und wobei die Beträge α1, α2 jeweils kleiner sind als die Differenz Y - Δi, wobei Δi die bei den Normteilen erlaubte Herstellungstoleranz ist.
2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1,
wobei der Kragen (5) des Werkzeughalters eine Umfangsnut
(5a) mit im wesentlichen V-förmigen Querschnitt sowie
ein Paar einander gegenüberliegender, ringförmiger
Kragenvorsprünge (5b, 5c) an beiden Seiten der Nut (5a)
aufweist und wobei ein Kragenvorsprung (5f), der
einstückig mit dem Kragenvorsprung (5b) ausgebildet ist,
einen Radius hat, der maximal dem Radius der Hauptwelle
(1) entspricht.
3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 2, wobei der
Kragenvorsprung (5f) auf der der Hauptwelle zugewendeten
Seite in einem radial inneren Bereich eine Vertiefung
(6) aufweist.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4237618A1 DE4237618A1 (de) | 1993-10-21 |
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