DE4222049C2 - Zweikammerbeutel - Google Patents
ZweikammerbeutelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Zweikammerbeutel mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Verschlußeinrichtung ist aus der US 4,458,811
bekannt. Bei dieser bekannten Verschlußeinrichtung liegen sich
die beiden Elemente in einer Ebene gegenüber und ist der die
Elemente miteinander einstückig verbindende
Verbindungsabschnitt als Sollbruchlinie ausgebildet, entlang
welcher die Verschlußeinrichtung öffenbar ist, wenn die beiden
Elemente gegeneinander abgeknickt werden. Bei dieser bekannten
Verschlußeinrichtung ist es erforderlich, die eine Seitenwand
des Behältnisses mit dem einen Element und die
gegenüberliegende zweite Seitenwand des Behältnisses mit dem
zweiten Element abdichtend zu verbinden, wobei darauf geachtet
werden muß, daß tatsächlich nur jeweils das eine dieser
Elemente mit der zugehörigen Seitenwand des Behältnisses
abdichtend verbunden wird. Das bedingt einen relativ
aufwendigen Herstellungsprozeß.
Die US 2,916,886 offenbart ein Behältnis mit voneinander
getrennten Abteilen zur Aufnahme unterschiedlicher
Flüssigkeiten, wobei in einem Abteil ein Stech-Element
vorgesehen ist, mit dem es möglich ist, den Abdichtstreifen
zwischen benachbarten Abteilen zu durchstechen, um zwischen den
besagten Abteilen eine fluidische Verbindung herzustellen.
Nachdem das genannte Stech-Element im einen Abteil quasi lose
angeordnet ist, ist beim Aufstechen des Verbindungsabschnittes
zwischen den benachbarten Abteilen die Gefahr groß, daß
ungewollt eine Seitenwand des Behältnisses aufgestochen wird,
so daß das Behältnis unbrauchbar wird.
Aus der älteren Patentanmeldung P 41 16 848.8 der Anmelderin
ist eine Verschlußeinrichtung für ein flexibles Behältnis
bekannt, die ein erstes und ein zweites Element aufweist,
welche miteinander mittels eines Filmscharniers verbunden sind.
Das erste Element ist mit mindestens einem Durchlaß
ausgebildet, der durch eine Membran abdichtend verschlossen
ist. Das zweite Element weist eine der Anzahl Durchlässe
entsprechende Anzahl Sporne auf, mit denen es durch
Verschwenken des zweiten Elementes um die gemeinsame
Filmscharnierachse möglich ist, die zugehörigen Membranen zu
durchstechen, um die Verschlußeinrichtung zu öffnen und
zwischen den benachbarten Abteilen, zwischen welchen die
Verschlußeinrichtung abdichtend fixiert ist, eine gewünschte
fluidische Verbindung herzustellen, um die in den benachbarten
Abteilen bevorrateten Flüssigkeiten miteinander vermischen zu
können.
Die ältere Zusatz-Patentanmeldung P 41 34 616.5 der Anmelderin
beschreibt eine Weiterbildung der Verschlußeinrichtung gemäß
der älteren Patentanmeldung P 41 16 848.8.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Verschlußeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
deren abdichtende Anordnung im Inneren eines flexiblen
Behältnisses im Bereich des Abdichtstreifens zwischen
benachbarten Abteilen für unterschiedliche Flüssigkeiten
problemloser möglich ist als bei der aus dem Stand der Technik
bekannten gattungsgemäßen Verschlußeinrichtung, und bei welcher
außerdem auch die wunschgemäße Öffnung der Verschlußeinrichtung
einfacher und mit vergleichsweise geringem Kraftaufwand
ausführbar ist.
Diese Aufgabe wird durch den im Patentanspruch 1 beschriebenen
Zweikammerbeutel gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen beschrieben.
Durch die Ausbildung der beiden Elemente mit einer Messerklinge
oder als Messerklinge, deren Messerschneide zum dünnwandigen
Verbindungsabschnitt benachbart ist, ist es kraftsparend
möglich, die Verschlußeinrichtung zu betätigen, um den
dünnwandigen Verbindungsabschnitt zu durchschneiden und
zwischen den benachbarten Abteilen des Behältnisses die
gewünschte fluidische Verbindung herzustellen, dann können die
in den benachbarten Abteilen bevorrateten unterschiedlichen
Flüssigkeiten miteinander vermischt werden. Dadurch, daß die
Abmessung der zur Messerebene parallelen Querschnittsfläche der
Verschlußeinrichtung in der zur Messerschneide senkrechten
Richtung kleiner ist als die entsprechende Abmessung der hierzu
parallelen Querschnittsprofilflächen der mit Flüssigkeit
gefüllten benachbarten Abteilen in der Nachbarschaft der
Verschlußeinrichtung wird eine ungewollte Betätigung der
Verschlußeinrichtung verhindert, weil die besagten Abteile in
Betätigungsrichtung der Verschlußeinrichtung dicker sind als
die Verschlußeinrichtung in dieser Richtung, so daß es auch
möglich ist, mit Flüssigkeiten gefüllte Behältnisse
übereinandergestapelt zu lagern, ohne daß eine ungewollte bzw.
unbeabsichtigte Betätigung der entsprechenden
Verschlußeinrichtungen der Behältnisse zu befürchten wäre.
Eine relativ einfache Ausbildung der
Einrichtung ergibt sich, wenn die beiden Elemente jeweils
selbst als Messerklingen ausgebildet sind, deren
Messerschneiden zueinander eng benachbart vorgesehen und den
dünnwandigen Verbindungsabschnitt bildend miteinander
einstückig verbunden sind. Eine solche Einrichtung ist in einem
entsprechenden Formwerkzeug aus einem geeigneten Kunststoff in
einfacher Weise produzierbar.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß eines der beiden
Elemente mit einem Schneidmesser versehen ist, das am
entsprechenden Element fixiert ist. Dieses Schneidmesser kann
beispielsweise die Form eines Bleistiftspitzermessers, einer
Industrieklinge o. dgl. besitzen.
Bei einer Verschlußeinrichtung der zuletzt genannten Art kann
der die beiden Elemente miteinander verbindende dünnwandige
Verbindungsabschnitt zu der die Messerschneide einseitig
bestimmenden Schneidenkeilflächen mindestens annähernd parallel
vorgesehen sein. Auf diese Weise ergibt sich ein dünnwandiger
Verbindungsabschnitt mit einer Breitenabmessung, die an die
Breitenabmessung der Schneidenkeilfläche des Schneidmessers
angepaßt ist. Ein derartiger breiterer Verbindungsabschnitt ist
in vorteilhafter Weise einfach und ohne größeren Kraftaufwand
zu durchtrennen.
Bei einer Einrichtung der zuletzt erwähnten Art kann der
Verbindungsabschnitt an der Schneidenkeilfläche dicht anliegen.
Hierdurch ergibt sich eine quasi spiel freie
Verschlußeinrichtung, die bei einer gezielten Betätigung
gleichsam ohne Spielbewegung sofort aktiv wird.
Eine andere Möglichkeit besteht bei einer derartigen
Verschlußeinrichtung jedoch darin, daß der Verbindungsabschnitt
von der Schneidenkeilfläche beabstandet ist. Eine solche
Ausbildung der Verschlußeinrichtung weist den Vorteil auf, daß
der dünnwandige Verbindungsabschnitt bei einer gezielten
Betätigung der Einrichtung eine Bewegung ausführt, durch welche
die Durchtrennung des Verbindungsabschnittes mit Hilfe des
Schneidmessers weiter verbessert möglich ist.
Eine noch optimalere Durchtrennung des dünnwandigen
Verbindungsabschnittes mit Hilfe des Schneidmessers ergibt
sich, wenn der die beiden
Elemente miteinander verbindende dünnwandige
Verbindungsabschnitt mit der die Messerschneide einseitig
bestimmenden Schneidenkeilfläche einen Winkel einschließt, der
sich mit dem durch die Schneidenkeilfläche und die die Schneid- bzw.
Messerebene bestimmenden Rückenfläche der Messerklinge
bestimmten Schneidenkeilwinkel auf mindestens annähernd 90
Winkelgrad ergänzt. In diesem Fall steht der
Verbindungsabschnitt also mindestens annähernd senkrecht von
dem Element ohne Schneidmesser, d. h. mindestens annähernd
senkrecht in bezug auf das Schneidmesser weg, so daß es
wunschgemäß auf einfachste Weise möglich ist, den besagten
dünnwandigen Verbindungsabschnitt mit dem Schneidmesser zu
durchschneiden, wenn die Verschlußeinrichtung betätigt wird.
Das Schneidmesser kann am zugehörigen Element festgeklebt oder
vorzugsweise festgeschweißt sein, wobei es zweckmäßig ist, das
besagte Element mit einer das Schneidmesser aufnehmenden
Aussparung auszubilden.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die beiden sich
gegenüberliegenden Elemente von einem eine Hülse bildenden
Verstärkungsrahmen umgeben sind, an dessen Außenfläche das
flexible Behältnis mit dem zwischen benachbarten Abteil
vorgesehenen Abdichtstreifen abdichtend befestigt ist. Um eine
zuverlässige Abdichtung zwischen der Außenfläche des
Verstärkungsrahmens und der Innenwandung des Behältnisses im
Bereich des umlauf enden Abdichtstreifens zwischen benachbarten
Abteilen zu gewährleisten, kann die Außenfläche des
Verstärkungsrahmens mit Abdicht- bzw. Schweißrippen ausgebildet
sein, wie sie beispielsweise in der älteren Patentanmeldung P 41 16 848.8
beschrieben sind. Durch die Ausbildung der
Verschlußeinrichtung mit dem zuletzt erwähnten
Verstärkungsrahmen ist eine relativ großflächige Abdichtung
zwischen dem Behältnis und der Verschlußeinrichtung möglich,
wobei die Abdichtung um das Behältnis in einer Linie umläuft,
was im Vergleich zu der aus der eingangs erwähnten US 4,458,811
bekannten Ausbildung mit zwei seitlich versetzten
Abdichtflächen vorteilhaft ist.
Der Verstärkungsrahmen weist zweckmäßigerweise ein
linsenartiges Querschnittsprofil mit verjüngt auslaufenden
Randkanten auf, wobei der dünnwandige Verbindungsabschnitt sich
zwischen den beiden Randkanten erstreckt. Durch eine solche
linsenartige Ausbildung des Verstärkungsrahmens ergibt sich
entlang der gesamten umlaufenden Außenfläche des
Verstärkungsrahmens eine zuverlässige Abdichtung zwischen der
Verschlußeinrichtung und dem Behältnis bzw. dem Abdichtstreifen
zwischen benachbarten Abteilen des Behältnisses.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen
Verschlußeinrichtung für ein flexibles Behältnis. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Ausbildung der im
Bereich des Abdichtstreifens zwischen benachbarten
Abteilen eines geschnitten gezeichnetes
Behältnisses angeordneten Verschlußeinrichtung
entlang der Schnittlinie I-I in Fig. 2,
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Schnittlinie II-II
in Fig. 1, wobei das Behältnis, d. h. die beiden
Abteile, zwischen welchen die Verschlußeinrichtung
vorgesehen ist, nur abschnittweise gezeichnet sind,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung der
Verschlußeinrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine der Fig. 1 ähnliche Darstellung einer zweiten
Ausbildung der Verschlußeinrichtung in einem
geschnitten gezeichneten Behältnis,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 4
mit abschnittweise gezeichneten Abteilen eines
Behältnisses,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung entsprechend Fig. 5,
Fig. 7 eine der Fig. 4 ähnliche Darstellung einer dritten
Ausbildung der Verschlußeinrichtung in einem
geschnitten gezeichneten Behältnis,
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VIII-VIII in
Fig. 7 mit abschnittweise gezeichneten Abteilen
eines Behältnisses,
Fig. 9 eine vergrößerte Darstellung gemäß Fig. 7,
Fig. 10 eine den Fig. 1, 4 bzw. 7 ähnliche Darstellung
einer vierten Ausführungsform der
Verschlußeinrichtung in einem geschnitten
gezeichneten Behältnis,
Fig. 11 einen Schnitt entlang der Schnittlinie XI-XI in
Fig. 10, wobei die beiden Abteile eines
Behältnisses nur abschnittweise gezeichnet sind,
und
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung gemäß Fig. 11.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform einer in
einem Behältnis 10 abdichtend angeordneten Verschlußeinrichtung
12, die - wie aus Fig. 1 ersichtlich ist - ein linsenförmiges
Querschnittsprofil aufweist. Durch die Verschlußeinrichtung 12
ist das Behältnis 10 in Abteile 14 und 16 unterteilt, die zur
Aufnahme und Lagerung verschiedener Flüssigkeiten wie
unterschiedlicher Nährlösungen o. dgl. vorgesehen sind. Die
Verschlußeinrichtung 12 weist zwei Elemente 18 und 20 auf, die
- wie aus Fig. 2 deutlich ersichtlich ist - jeweils als
Messerklingen ausgebildet und miteinander mittels eines
dünnwandigen Verbindungsabschnittes 22 einstückig verbunden
sind. Jedes der beiden sich gegenüberliegenden Elemente 18 und
20 weist eine Schneidenkeilfläche 24 und eine Rückenfläche 26
auf, wobei die beiden Elemente 18 und 20 gegeneinander derartig
versetzt sind, daß die Rückenflächen 26 der beiden Elemente 18
und 20 miteinander fluchten, so daß die Rückenflächen 26 der
beiden Elemente 18 und 20 bei einer Betätigung der
Verschlußeinrichtung 12 in Richtung der Pfeile 29 (siehe Fig. 2)
aneinander eine abscherende Bewegung ausführen, nachdem der
dünnwandige Verbindungsabschnitt 22 zwischen den beiden durch
die Schneidenkeilfläche 24 und die Rückenfläche 26 festgelegten
Messerschneiden 28 durchtrennt worden ist. Nach einer solchen
Betätigung der Verschlußeinrichtung 12 ist folglich zwischen
den Abteilen 14 und 16 des flexibles Behältnisses 10 eine
fluidische Verbindung hergestellt, so daß es möglich ist, die
in den Abteilen 14 und 16 gelagerten, voneinander verschiedenen
Flüssigkeiten miteinander zu vermischen. Das Behältnis 10 ist
mit wenigstens einem (nicht gezeichneten) Auslaß ausgebildet,
um durch diesen Auslaß die vermischte Flüssigkeit dann
auszugeben.
Die beiden sich gegenüberliegenden Elemente 18 und 20 sind von
einem Verstärkungsrahmen 30 umgeben, der eine Hülse
linsenartigen Querschnittsprofils bildet, wie aus Fig. 1 zu
ersehen ist. Die Außenfläche 32 des Verstärkungsrahmens ist zur
abdichtenden Befestigung der Verschlußeinrichtung 12 entlang
eines Abdichtstreifens 34 des Behältnisses 10 vorgesehen. Durch
diesen Abdichtstreifen 34 ist das flexible Behältnis 10 in die
mit (nicht gezeichneten) Einlässen ausgebildeten Abteile 14 und
16 unterteilt.
Der Verstärkungsrahmen 30 linsenförmigen Querschnittsprofils
ist mit verjüngt auslaufenden Randkanten 36 ausgebildet, um
entlang des gesamten Umfangs der Außenfläche 32 des
Verstärkungsrahmens 30 eine zuverlässige Abdichtung zwischen
dem Behältnis 10 und der Verschlußeinrichtung 12 zu
gewährleisten.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine zweite Ausbildung der in einem
Behältnis 10 abdichtend vorgesehen Verschlußeinrichtung 12,
wobei das Behältnis 10 durch die Verschlußeinrichtung 12 in
zwei Abteile 14 und 16 unterteilt ist. Die Verschlußeinrichtung
12 weist auch bei dieser Ausbildung ein Element 18 und ein
Element 20 auf, wobei hier das Element 18 mit einer Aussparung
38 zur Aufnahme und Fixierung eines selbständigen
Schneidmessers 40 ausgebildet ist. Das Schneidmesser 40, bei
dem es sich um ein Schneidmesser nach Art eines
Bleistiftspitzermessers, um eine Industrieklinge o. dgl.
handeln kann, ist am Element 18 bzw. in der dafür vorgesehenen
Aussparung 38 im Element 18 mittels Befestigungszapfen 42
fixiert.
Durch die Aussparung 38 ergibt sich ein dünnwandiger
Verbindungsabschnitt 22, dessen Breitenabmessung an die
Breitenabmessung der Schneidenkeilfläche 24 des Schneidmessers
40 angepaßt und somit vergleichsweise breit ist, so daß bei
einer Betätigung der Verschlußeinrichtung 12 in Richtung der
Pfeile 29 eine problemlose und kraftsparende Abscherung des
dünnwandigen Verbindungsabschnittes 22 zwischen den Elementen
18 und 20 gewährleistet wird.
Im übrigen ist die Ausbildung der Verschlußeinrichtung 12 gemäß
den Fig. 4 bis 6 ähnlich wie die in den Fig. 1 bis 3
dargestellte Ausführungsform der Verschlußeinrichtung 12, wobei
gleiche Einzelheiten in den Fig. 4 bis 6 mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet sind wie in den Fig. 1 bis 3, so
daß es sich in Verbindung mit den Fig. 4 bis 6 erübrigt,
alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
Die Fig. 7, 8 und 9 zeigen eine Ausbildung der
Verschlußeinrichtung 12 im Inneren eines flexibles Behältnisses
10, die sich von der in den Fig. 4 bis 6 dargestellten
Ausführungsform der Verschlußeinrichtung 10 insbesondere
dadurch unterscheidet, daß das selbständige Schneidmesser 40
mit seiner Schneidenkeilfläche 24 nicht direkt und unmittelbar
am dünnwandigen Verbindungsabschnitt 22 zwischen den beiden
sich gegenüberliegenden Elementen 18 und 20 anliegt, sondern -
wie insbesondere aus Fig. 9 deutlich ersichtlich ist - davon
einen kleinen Spaltabstand 44 besitzt. Ansonsten ist die
Ausbildung der Verschlußeinrichtung 12 gemäß den Fig. 7 bis
9 ähnlich der in den Fig. 4 bis 6 gezeichneten
Ausführungsform der Verschlußeinrichtung 12, so daß es sich
erübrigt, in Verbindung mit den Fig. 7 bis 9, in welchen
gleiche Einzelheiten wie in den Fig. 4 bis 6 mit denselben
Bezugsziffern wie dort bezeichnet sind, noch einmal detailliert
zu beschreiben.
Die Fig. 10, 11 und 12 zeigen eine Ausbildung der in einem
flexiblen Behältnis 10 angeordneten Verschlußeinrichtung 12,
bei welcher das Element 18 mit einem selbständigen
Schneidmesser 40 ausgebildet ist, und bei welcher der
dünnwandige Verbindungsabschnitt 22 zwischen den sich
gegenüberliegenden Elementen 18 und 20 zu der durch die
Rückenflächen 26 des Schneidmessers 40 und des Elementes 20
gegebenen Ebene, mindestens annähernd senkrecht orientiert ist,
wie aus Fig. 11 und insbesondere aus Fig. 12 deutlich
ersichtlich ist. Ansonsten ist die Ausbildung der
Verschlußeinrichtung 12 gemäß den Fig. 10 bis 12 ähnlich den
in den Fig. 4 bis 9 gezeichneten Ausführungsformen der
Verschlußeinrichtungen 12, so daß es sich erübrigt, in
Verbindung mit den Fig. 10 bis 12 alle Einzelheiten der
Verschlußeinrichtung 12 noch einmal detailliert zu beschreiben.
In den Fig. 10 bis 12 sind gleiche Einzelheiten wie in den
vorher beschriebenen Zeichnungsfiguren mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet wie dort.
Die zur Fixierung des Schneidmessers 40 vorgesehenen
Befestigungszapfen 42 können bei einer Betätigung der
Verschlußeinrichtung 12 in Richtung der Pfeile 29 gleichzeitig
auch zur definierten Begrenzung der Schneidbewegung dienen,
weil die über die Rückenfläche 26 des Elementes 20
überstehenden Befestigungszapfen 42 bzw. deren Kopfabschnitte
46 an der Stirnfläche 48 des Elementes 20 zur Anlage kommen
(Siehe Fig. 12).
Claims (9)
1. Zweikammerbeutel mit einer die Kammern (14, 16) trennenden
Verschlußeinrichtung (12), die zueinander und in bezug auf eine
Trennebene seitlich versetzte Elemente (18, 20) aufweist, die
durch Gegeneinanderdrücken scherenartig aneinander vorbeibeweg
bar sind und dabei einen dünnwandigen Verbindungsabschnitt (22)
zwischen den Elementen (18, 20) zum Öffnen der Verschlußeinrich
tung (12) durchtrennen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (18, 20) von einem
hüllenförmigen Verstärkungsrahmen (30) radial nach innen vorste
hen, so daß die die Verschlußeinrichtung (12) öffnende Scher
kraft (Pfeile 29) durch Zusammendrücken des Verstärkungsrahmens
(30) erzeugbar ist.
2. Zweikammerbeutel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden Elemente (18, 20)
mit einer Messerklinge (40) versehen ist.
3. Zweikammerbeutel nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente (18, 20) jeweils eine
Rückenfläche (26) aufweisen, die miteinander radial in bezug
auf den hülsenförmigen Verstärkungsrahmen (30) fluchten und
sich vom Verstärkungsrahmen (30) radial nach innen erstrecken.
4. Zweikammerbeutel nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsabschnitt (22) an
einer Schneidenkeilfläche (24) der Messerklinge (40) eng an
liegt.
5. Zweikammerbeutel nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsabschnitt (22) von
einer Schneidenkeilfläche (24) der Messerklinge (40) durch ei
nen Spalt (44) beabstandet ist.
6. Zweikammerbeutel nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der die beiden Elemente (18, 20)
miteinander verbindende dünnwandige Verbindungsabschnitt (22)
mit der die Messerschneide (28) einseitig bestimmenden Schnei
denkeilfläche (24) einen Winkel einschließt, der sich mit dem
durch die Schneidenkeilfläche (24) und der die Messerebene be
stimmenden Rückenfläche (26) des Schneidmessers (40) festge
legten Schneidenkeilwinkel auf mindestens annähernd 90 Winkel
grad ergänzt.
7. Zweikammerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der hülsenförmige Verstärkungsrah
men (30) mit einer Außenfläche (32) abdichtend mit einem fle
xiblen Behältnis des Zweikammerbeutels verbunden ist.
8. Zweikammerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verstärkungsrahmen (30) ein
linsenartiges Querschnittsprofil mit verjüngt auslaufenden Rand
kanten (36) aufweist, wobei der dünnwandige Verbindungsabschnitt
(22) sich zwischen den beiden Randkanten (36) erstreckt.
9. Zweikammerbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsfläche des Beutels
im Bereich der Verschlußeinrichtung (12) kleiner ist als im
Bereich der Kammern (14, 16).
Priority Applications (1)
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Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE4222049A1 DE4222049A1 (de) | 1994-01-05 |
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DE19924222049 Expired - Fee Related DE4222049C2 (de) | 1992-07-04 | 1992-07-04 | Zweikammerbeutel |
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DE (1) | DE4222049C2 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE19724591C1 (de) * | 1997-06-11 | 1998-12-17 | Moebius & Ruppert Kg | Aufbrech-Ventileinrichtung und Verfahren zur Herstellung einer derartigen Aufbrech-Ventileinrichtung |
Families Citing this family (2)
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1992
- 1992-07-04 DE DE19924222049 patent/DE4222049C2/de not_active Expired - Fee Related
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DE19724591C1 (de) * | 1997-06-11 | 1998-12-17 | Moebius & Ruppert Kg | Aufbrech-Ventileinrichtung und Verfahren zur Herstellung einer derartigen Aufbrech-Ventileinrichtung |
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DE4222049A1 (de) | 1994-01-05 |
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