DE4221366C2 - Transportsystem - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Transportsystem, bestehend aus Werkstückträgern, die an als aus
zwei parallelen, in Einbaulage vertikal verlaufenden Streben, die jeweils in ihrem oberen und
unteren Endbereich mittels Rollen in Gleisen geführt sind, ausgebildeten Fördergliedern in
Vertikal-Führungen angeordnet sind, und jeweils mit wenigstens einer Aufnahme für
Werkstücke ausgestattet sind, wobei die Aufnahme für Werkstücke dadurch gegenüber der
Höhe der Fördermittel höhenverstellbar angeordnet ist, daß die Werkstückträger mit um hori
zontale Achsen drehbar gelagerten Rollen auf einer längs der Fördermittel verlaufenden, mit
einer Kulisse ausgestatteten Führungsbahn geführt werden, deren Höhe einstellbar ist.
Transportsysteme, bestehend aus Werkstückträgern, die von stetig angetriebenen, entlang
einer Reihe von Arbeitsplätzen umlaufenden Fördermitteln bewegt werden und die jeweils
mit wenigstens einer Aufnahme für Werkstücke ausgestattet sind, werden seit langem für die
Fertigung und/oder Montage von Geräten aller Art verwendet. Diesen stetig umlaufenden
Transportsysteme sind üblicherweise mit Rollenbahnen oder Gurtbändern ausgestattet, auf
denen die zu fertigenden und/oder montierenden Werkstücke transportiert werden. Dies ge
schieht für ein Transportsystem in einer Förderhöhe. Sollen die Werkstücke, um Montage- und/oder
Fertigungsstellen in unterschiedlicher Höhe leicht zugänglich zu machen, in
unterschiedlicher Arbeitshöhe montiert und/oder gefertigt werden, so werden die Werkstücke
in einem weiteren nachfolgenden Transportsystem in der anderen Förderhöhe gefördert,
wobei mittels einer zwischen den Transportsystemen angeordneten Hubstation, die
Werkstücke von einem Transportsystem auf das andere übergesetzt und auf die andere
Förderhöhe gebracht werden.
Nachteilig an einer derartigen Anordnung ist, daß der Montage- und/oder Fertigungsablauf
der Anordnung der Transportsysteme angepaßt werden muß. Dabei kann es vorkommen,
daß ein z. B. an einem Werkstück im oberen Bereich montiertes Teil, über eine lange
Förderstrecke im unteren Bereich des Werkstückes nicht montiert werden kann, wodurch
über die zurückzulegende Förderstrecke die Gefahr von Beschädigungen und sogar des
Lösens des nur einseitig befestigten Teils besteht.
Aus der DE-OS 41 04 341 ist nun ein Transportsystem der eingangs genannten Art bekannt,
das als Sortiervorrichtung verwendet wird und bei dem an einer Stelle des Transportsystems
der Werkstückträger auf eine für den Sortiervorgang benötigte Höhe dadurch eingestellt
wird, daß mittels eines über einen Steuerungsrechner, der eine Codierung entschlüsselt,
gesteuerten Heberahmens die in einer Führungsbahn laufende Rolle in eine von mehrere
Führungsbahnen eingelenkt wird. Diese Vorrichtung weist den Nachteil auf, daß sie sehr
aufwendig ist und entsprechend dem Sortiervorgang nur an einer zentralen Stelle eine
Verstellung der Höhe des Werkstückträgers ermöglicht.
Aus der DE-OS 34 23 049 ist ein Transportsystem mit umlaufenden Bändern bekannt, bei
dem eigens angeordnete zusätzliche Lifte die zu bearbeitenden Werkstücke auf die
Montageebene und zurück zum Band befördern. Dies ist ein ebenfalls sehr aufwendige
Vorrichtung.
Aus der DE-OS 35 20 613 ist ein Transportsystem mit einem Rollgang bekannt, wobei
Werkstückträger mittels eines Kettenantriebes horizontal, zum Ablegen auf oder zum Ab
heben von dem Rollengang in der Höhe bewegt werden und auch um eine horizontale
Achse verdreht werden können. Dies wird entweder durch das Verdrehen zweier auf einer
Kurbelwelle gelagerter Räder gegeneinander oder durch ein Hebelsystem erreicht.
Aus dem US-PS 24 67 555 ist eine Be- und Entladestation für ein Förderband bekannt, bei
der ein Werkstückträger mit einer Rollenauflage mittels einer motorgetriebenen Ge
windespindelanordnung angehoben und abgesenkt und bei der die Rollenauflage um eine
horizontale Achse verschwenkt werden kann.
Aus dem US-PS 37 86 910 ist ein Vertikalförderer bekannt, bei dem eine Führungsrolle des
Werkstückträgers mittels eines Umlenkers in eine durch eine in Richtung auf eine horizontal
entfernte Rollbahn verlaufende Führungsbahn gelenkt wird, zum Be- oder Entladen eines
Werkstückes.
Aus der DE-OS 36 26 875 ist ein Transportsystem, bestehend aus Werkstückträgern, die an
als aus zwei parallelen, in Einbaulage vertikal verlaufenden Streben, die jeweils in ihrem
oberen und unteren Endbereich mittels Rollen in Gleisen geführt sind, bekannt, wobei die
Werkstückträger von stetig angetriebenen, entlang einer Reihe von Arbeitsplätzen um
laufenden mit den Fördermitteln verbundenen Fördergliedern, die als zwei in unter
schiedlichen Höhen um ein sich über die Gesamtlänge des Transportsystems erstreckendes
Gestell umlaufende Ketten ausgebildet sind, bewegt werden.
Aus der DE-OS 35 00 704 ist ein Transportsystem bekannt, bei dem Werkstückträger mit an
Schienen anliegenden Rollen geführt sind und mittels einer Endloskette bewegt werden.
Aus dem DE-PS 6 08 942 und der EP-A1-04 96 475 sind Transportsysteme bekannt, bei
dem Werkstückträger um eine vertikale Achse verdrehbar angeordnet sind.
Aus dem US-PS 47 01 097 ist ein Hebebühne für Gabelstapler bekannt, bei der der Werk
stückträger mittels eines Scheren-Hebelgetriebe angehoben werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf einfache Art und Weise ein Transportsystem
zu schaffen, das eine Optimierung des Fertigungs- und/oder Montageablaufs dadurch
zuläßt, daß die Höhe des Werkstückträgers entsprechend dem Bedarf an dem jeweiligen
Arbeitsplatz anpaßbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jedem Arbeitsplatz ein me
chanisches Getriebe zugeordnet ist, mit dem die Höhe der Führungsbahn verstellt werden
kann, wobei die Führungsbahn aus den obersten Hebeln des mechanischen Getriebes und
Verbindungen der obersten Hebel von nebeneinander angeordneten Getriebe besteht und
wobei die Verbindungen teleskopartig ausgebildet sind.
Mit der Einstellbarkeit der Höhe der Aufnahme und damit des Werkstückes jedes Ar
beitsplatz ist es möglich, einem Montage- und/oder Fertigungsschritt am oberen Bereich des
Werkstückes einen Montage- und/oder Fertigungsschritt im unteren Bereich des
Werkstückes folgen zu lassen und damit den Fertigungs- und/oder Montageablauf zu op
timieren. Auch die Anordnung nacheinanderfolgender Sitz- und Steharbeitsplätze wird
dadurch auf einfache Art und Weise möglich. Eine Vereinfachung des Transportsystems
wird weiterhin dadurch erreicht, daß keine gesonderte Führungsbahn benötigt wird, sondern
daß diese in der Hauptsache durch ohnehin vorhandene Bauelemente gebildet wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand dem in der Zeichnung dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Transportsystems in einer
Seitenansicht,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Transportsystems in einer
Draufsicht,
Fig. 3 eine schematische Darstellung zweier gegenüberliegender, auf
unterschiedliche Arbeitshöhen eingestellter Arbeitsplätze des
Transportsystems und
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung eines Arbeitsplatzes des Transport
systems.
In dem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein Transportsystem 1 für die Fertigung von
Haushaltgeräten, insbesondere für die Fertigung von Haushalt-Geschirrspülmaschinen,
beschrieben. Bei dem Transportsystem 1 werden Werkstückträger 20 von stetig
angetriebenen, entlang einer Reihe von Arbeitsplätzen 2 umlaufenden Fördermitteln 3
bewegt. In dem beschriebenen Ausführungsbespiel sind die Fördermittel 3 zwei in unter
schiedlichen Höhen um ein sich über die Gesamtlänge des Transportsystems 1 erstrecken
des Gestell 4 umlaufende Ketten 3.
Die Werkstückträger 20 sind mittels Fördergliedern 30 mit den Ketten 3 verbunden, wobei
die Förderglieder 30 mit geeigneten, nicht näher erläuterten Mitteln mit den Ketten 3 ver
bunden sind. Die Förderglieder 30 weisen zwei parallele, in Einbaulage vertikal verlaufenden
Streben 31 auf, die jeweils in ihrem oberen und unteren Endbereich mittels Rollen 32 in
Gleisen 5 geführt sind. In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Rollen 32 an im
oberen und unteren Endbereich der Streben 31 horizontal verlaufenden Stegen 33, die zur
Verbindung der Streben 31 an diesen befestigt sind, angeordnet. Die Rollen 32 sind an den
Fördergliedern 30 um vertikale Achsen drehbar gelagert. Die Gleise 5 sind mit dem Gestell 4
fest verbunden und bestehen aus zwei in Richtung auf die Förderglieder 30 vorragenden,
vertikal verlaufenden, im Abstand angeordneten Rollflächen 6, zwischen denen die Rollen
32 geführt sind. Diese Anordnung ist die Vertikal-Führung der Förderglieder 30. Zur
horizontalen Führung der Förderglieder 30 über die Längsseiten des Gestells 4 sind die
Förderglieder 30 mit zwei gegeneinander vorgespannten, um eine horizontale Achse
drehbar gelagerte Rollen 34 versehen, zwischen denen eine mit dem Gestell 4 verbundene
horizontale Führungsschiene 7 verläuft. In den Umlenkbereichen 8 des Gestells 4 sind zur
horizontalen Führung der Förderglieder 30 an dem Gestell 4 Kugeln 9 in geeigneten, nicht
näher beschriebenen Haltern befestigt. Auf den an dem Gestell 4 befestigten Kugeln 9
laufen die Fördermittel 30 mit an den Streben 31 befestigten, in Richtung auf das Gestell 4
vorstehenden, horizontalen Führungsflächen 35. Diese Anordnung ist in Fig. 4 zusätzlich zu
der Anordnung zur horizontalen Führung über die Längsseiten dargestellt.
Die Werkstückträger 20 sind als Ausleger ausgebildet und in den Förderglieder 30 in Ver
tikal-Führungen 36 in den Streben 31 geführt. Die Werkstückträger 20 sind im Ausfüh
rungsbeispiel jeweils mit einer Aufnahme 21 für Werkstücke ausgestattet, die als Aufla
getisch 22 mit Zylinderrollen 23 (Fig. 4) und umlaufenden seitlichen, vertikal in Einbaulage
nach oben vorstehenden Anschlagleisten 24 ausgebildet ist. Der Auflagetisch 22 ist in dem
Ausführungsbeispiel an dem Werkstückträger 20 wenigstens um 90° um seine horizontale
Achse verdrehbar und in den beiden Endstellung verrastbar gelagert.
Die Aufnahme 21 für Werkstücke ist gegenüber der Höhe der Fördermittel 3 höhenver
stellbar angeordnet, wobei die Höhe der Aufnahmen 21 durch eine längs der Fördermittel 3
verlaufende Führungsbahn 14 für jeden Arbeitsplatz 2 festlegbar ist. Die Höhe der Auf
nahmen 21 ist mittels eines mechanischen Getriebes 10 einstellbar, wodurch sich die Höhe
der Aufnahme 21 für Werkstücke während des Umlaufes selbständig auf eine festgelegte
Höhe verstellt. Das mechanische Getriebe 10 ist als Parallelführungs-Hebelgetriebe, im
Ausführungsbeispiel als Scheren-Hebelgetriebe, ausgebildet und besteht aus einer
Bodenplatte 11 als unterstem Hebel, zwei sich kreuzenden Verbindungshebeln 12 und
einem obersten Hebel 13. Im Ausführungsbeispiel wird die Höhenverstellung der Aufnahme
21 dadurch erreicht, daß die Werkstückträger 20 auf einer Führungsbahn 14 geführt werden,
deren Höhe für jeden Arbeitsplatz 2 mittels des mechanischen Getriebes 10 einstellbar ist
und daß jedem Arbeitsplatz 2 ein vorbeschriebenes, mechanisches Getriebe 10 zugeordnet
ist. Die Werkstückträger 20 weisen um horizontale Achsen drehbar gelagerten Rollen 25, die
auf der Führungsbahn 14 aufliegen. Die Führungsbahn 14 besteht aus den obersten Hebeln
13 der Scheren-Hebelgetriebe 10 und Verbindungen 16 der obersten Hebel 13 von
nebeneinander angeordneten Scheren-Hebelgetriebe 10. In einer bevorzugten, in Fig. 4
dargestellten Ausführungsform ist die Führungsbahn 14 als Kulisse 15 ausgebildet. Die
Verbindungen 16 zwischen den obersten Heben 13 der Scheren-Hebelgetriebe 10 sind
teleskopartig ausgebildet.
Die Maximalwerte der sich während des Umlaufes der Werkstückträger 20 um das
Transportsystem 1 selbständig einstellenden Höhen der Aufnahmen 21 für Werkstücke sind
in Fig. 3 durch die Niveaupfeile 26 und 27 angedeutet.
Das Scheren-Hebelgetriebe 10 ist im Ausführungsbeispiel mittels eines nicht näher be
schriebenen pneumatischen Systems verstellbar, wobei der an dem jeweiligen Arbeitsplatz
Arbeitende mittels einer Pumpe, im Ausführungsbeispiel mittels einer Fußpumpe, deren
Betätigungspedal 40 bzw. 40′ in Fig. 3 und 4 symbolisch angedeutet ist, und eines
Ablaßventils auf einen auf einen Hebel des Scheren-Hebelgetriebes 10 wirkenden, nicht
dargestellten pneumatischen Zylinder einwirken kann und damit die voreingestellte Höhe der
Auflage 21 auf seine individuelle Arbeitshöhe einjustieren kann.
In Fig. 3 ist an dem auf der rechten Seite abgebildeten Sitzarbeitsplatz mit ausgezogenen
Linien der unterste Wert der individuell einstellbaren Arbeitshöhe und die Position und der
Blickwinkel des mit dieser Arbeitshöhe Arbeitenden eingezeichnet. Die höchste individuell
einstellbare Arbeitshöhe ist mittels der gestrichelt eingezeichneten Oberkante der aufge
stellten Haushalt-Geschirrspülmaschine angedeutet. Ebenso mit gestrichelten Linien ist die
Arbeitsposition und der Blickwinkel des an diesem Arbeitsplatz mit eingestellter
Höchstarbeitshöhe eingezeichnet. Diese Nachjustiermöglichkeit besteht natürlich auch für
Steharbeitsplätze.
Claims (10)
1. Transportsystem, bestehend aus Werkstückträgern, die an als aus zwei parallelen,
in Einbaulage vertikal verlaufenden Streben, die jeweils in ihrem oberen und unteren
Endbereich mittels Rollen in Gleisen geführt sind, ausgebildeten Fördergliedern in
Vertikal-Führungen angeordnet sind, wobei die Werkstückträger von stetig ange
triebenen, entlang einer Reihe von Arbeitsplätzen umlaufenden mit den Fördermit
teln verbundenen Fördergliedern, die als zwei in unterschiedlichen Höhen um ein
sich über die Gesamtlänge des Transportsystems erstreckendes Gestell umlaufende
Ketten ausgebildet sind, bewegt werden und jeweils mit wenigstens einer Aufnahme
für Werkstücke ausgestattet sind, wobei die Aufnahme für Werkstücke dadurch
gegenüber der Höhe der Fördermittel höhenverstellbar angeordnet ist, daß die
Werkstückträger mit um horizontale Achsen drehbar gelagerten Rollen auf einer
längs der Fördermittel verlaufenden, mit einer Kulisse ausgestatteten Führungsbahn
geführt werden, deren Höhe einstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedem Arbeitsplatz (2) ein mechanisches Getriebe (10) zugeordnet ist, mit dem
die Höhe der Führungsbahn (14) verstellt werden kann, wobei die Führungsbahn (14)
aus den obersten Hebeln (13) des mechanischen Getriebes (10) und Verbindungen
(16) der obersten Hebel (13) von nebeneinander angeordneten Getriebe (10)
besteht und wobei die Verbindungen (16) teleskopartig ausgebildet sind.
2. Transportsystem, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mechanische
Getriebe (10) als Parallelführungs-Hebelgetriebe (10) ausgebildet ist.
3. Transportsystem, nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mechanische
Getriebe (10) als Scheren-Hebelgetriebe (10) ausgebildet ist.
4. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gleise (5) mit dem Gestell (4) fest verbunden sind und aus zwei in Richtung auf
die Förderglieder (30) vorragenden, vertikal verlaufenden, im Abstand angeordneten
Rollflächen (6) bestehen, zwischen denen die um vertikale Achsen drehbar ge
lagerten Rollen (32) der Fördermittel (3) angeordnet sind.
5. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördermittel (3) mit wenigstens zwei gegeneinander vorgespannten, um eine
horizontale Achse drehbar gelagerte Rollen (34) versehen sind, zwischen denen ei
ne mit dem Gestell (4) verbundene horizontale Führungsschiene (7) verläuft.
6. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördermittel (3) mit an den Streben (31) befestigten, in Richtung auf das Gestell
(4) vorstehenden, horizontalen Führungsflächen (35) versehen sind, die in den Um
lenkbereichen des Gestells (4) auf an dem Gestell (4) befestigten Kugeln (9) laufen.
7. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das mechanische Getriebe (10) mittels eines hydraulischen oder pneumatischen
Systems verstellbar ist.
8. Transportsystem nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das hydraulische oder pneumatische System aus einem auf einen Hebel (11, 12, 13)
des Scheren-Hebelgetriebes (10) wirkenden hydraulischen oder pneumatischen
Zylinder und einer Pumpe zur Bedienung dieses Zylinders besteht.
9. Transportsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe als
Fußpumpe ausgebildet ist.
10. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
dieses Transportsystem (1) bei der Herstellung von Haushaltgeräten, insbesondere
Haushalt-Geschirrspülmaschinen, verwendet wird.
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