DE4220614C2 - Elektrisches Kabel mit im Schichtenaufbau angeordneter Abschirmung - Google Patents
Elektrisches Kabel mit im Schichtenaufbau angeordneter AbschirmungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Kabel
mit im Schichtenaufbau über der Kabelseele angeordneter
Abschirmung aus mindestens zwei Lagen mit wechselnder
Schlagrichtung aufgeseilter Drähte, deren Schlagrichtung
von Lage zu Lage längs einer Kabelstrecke zur Bildung
einer geflechtartigen Bedeckung der Kabelseele
unterschiedlich und jede Parallelstelle der Drähte in der
einen Lage durch eine Verseilstelle in der oder den
benachbarten Lagen abgedeckt ist.
Bekannt ist es bereits (DE 31 16 748 C2), auf die
Oberfläche elektrischer Kabel und Leitungen eine
Drahtlage aus einer Vielzahl metallischer Drähte
aufzubringen, die SZ-förmig aufgeseilt sind. Als sog.
Null- oder Schutzleiter reicht die Bedeckung der
Kabeloberfläche durch die Drahtlage in der Regel aus,
jedoch dann nicht mehr, wenn diese Drahtlage die Aufgabe
einer elektrischen Abschirmung übernehmen soll.
Besser geeignet hierfür scheint daher ein anderes
bekanntes Kabel (GB 1 023 467), bei dem Null- oder
Schutzleiter aus mindestens zwei konzentrischen Lagen
bestehen, deren Drähte mit jeweils entgegengesetzter
Schlagrichtung übereinander liegen. Für die Abschirmung
elektrischer Felder hat sich eine solche Anordnung der
Null- oder Schutzleiterdrähte bisher jedoch nicht
durchsetzen können.
Nach wie vor werden daher zur Abschirmung gegen äußere
elektrische und elektromagnetische Felder aber auch zur
Verhinderung des Austrittes solcher Felder aus dem Kabel
oder einer entsprechenden Leitung Geflechte verwendet,
welches aus Metalldrähten, beispielsweise Kupferdrähten
bestehen. Wegen der im Schiffsbau geforderten kleinen
Biegeradien bei hoher Flexibilität des Kabels oder der
Leitung werden Abschirmungen in Form von Geflechten bei
der starken elektrischen bzw. elektromagnetischen
Beeinflussung der notwendigerweise hier gedrängt
angeordneten Kabel und Leitungen für die Energie und
Nachrichtenübertragung vor allem gefordert. Abschirmungen
in Form von Geflechten weisen aber auch Hochfrequenzkabel
oder -leitungen auf, beispielsweise als sogenannte
Fernsehverteilerkabel, die über der den Innenleiter
umgebenden Isolierung mit einer Kupferdrahtbeflechtung
versehen sind.
Der fertigungstechnische aber auch apparative Aufwand zur
Herstellung dieser Geflechte im herkömmlichen Sinne, bei
denen sich die verwendeten Flechtstränge diagonal zur
Kabelachse über- und untereinander kreuzen, ist
bekanntlich sehr groß. So ist es beispielsweise auch
heute noch erforderlich, die zur Herstellung einer
Geflechtabschirmung vewendeten Drähte von großvolumigen
Spulen auf die eigentlichen Flechtspulen umzuwickeln,
deren Fassungsvermögen nur ein Bruchteil der
Drahtziehspulen beispielsweise beträgt. Die Folge davon
sind verhältnismäßig kurze Drahtlängen, obwohl man immer
mehr dazu übergeht, Fertigungsanlagen möglichst
kontinuierlich zu betreiben und große Drahtlängen
einzusetzen. Aus dem ungünstigsten Spulenverhältnis von
Vorrats- und Flechtspulen und aus der Notwendigkeit des
Umwickelns des verwendeten Drahtes ergeben sich negative
Auswirkungen während der Herstellung, die die
Wirtschaftlichkeit solcher Verfahren immer mehr in Frage
stellen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Abschirmung für elektrische Kabel und Leitungen mit
verbesserter Schirmqualität zu finden, bei gleichzeitiger
Rationalisierung des Fertigungsablaufes.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch,
daß die einzelnen Lagen bildenden Drähte jeweils mehrere parallel
auf ihren Enddurchmesser gezogene Drähte sind.
Durch die Umseilung der Kabelseele mit mindestens zwei
Lagen solcher Drähte wird in jedem Fall die gewünschte
Bedeckung der Kabelseele zum Zwecke der Abschirmung
erreicht. Hinzu kommt, daß an Anschluß- oder
Verbindungsstellen die mehrlagig aufgeseilte Abschirmung
leicht vom Kabel oder der Leitung abgehoben und zur
Verbindung mit einer entsprechenden Anschlußklemme die
Drähte zusammengefaßt und im Anschlußteil gemeinsam
fixiert werden können. Die Montage wird dadurch
wesentlich vereinfacht, zeitaufwendige Montagekosten
können eingespart werden.
Die parallel auf den Enddurchmesser gezogenen Drähte sind
alle gemeinsam auf Vorratsspulen aufgewickelt und werden
von diesen wieder entsprechend als Bündel abgezogen. Dies
führt bei der Herstellung der erfindungsgemäßen
Abschirmung zur Verbesserung der Schirmqualität, der
Einsatz für die erfindungsgemäßen Zwecke bedeutet aber
gleichzeitig auch eine wesentliche Rationalisierung des
Fertigungsablaufes, da die Drähte von besonders
großvolumigen Spulen abgezogen und unmittelbar der
Verseileinrichtung zugeführt werden können.
Als vorteilhaft hat es sich in Durchführung der Erfindung
ferner erwiesen, wenn mindestens die der Kabelseele
zugekehrte innerste Lage der Drähte von einem
Abbindeelement gehalten ist. Dies ergibt sich
insbesondere für die wenn auch kurzen, jedoch
unvermeidbaren Parallelstellen des erfindungsgemäßen
Kabelschirmes, der hinsichtlich der elektrischen
Anforderungen durch seine geflechtähnliche Ausführung den
bisher üblichen Geflechten entspricht, gegenüber diesen
jedoch mit erheblich geringerem zeitlichen und
maschinellen Aufwand herstellbar ist.
Als Abbindeelement können an sich bekannte Fäden oder
Bänder aus hochzugfesten Kunststoffen, etwa auf Basis
Polyaramid, oder Metallbänder verwendet werden. Das zum
Abbinden mindestens der untersten Lage verwendete
Abbindeelement kann auch gleichzeitig die Funktion eines
Brandschutzes übernehmen und damit zum Funktionserhalt
des Kabels beitragen, in dem als Abbindeelement z. B. ein
Band aus einem feuerfesten Material verwendet wird.
Geeignet hierfür ist beispielsweise ein Metallband, aber
auch flammfeste Bänder auf Glimmerbasis, wie sie unter
dem Handelsnamen Firox im Markt sind, die gegebenenfalls
zusätzlich mit Metallfolien kaschiert sind.
Zur Herstellung eines geschirmten Kabels nach der
Erfindung hat sich ein Verfahren als besonders
vorteilhaft erwiesen, bei dem auf die Kabelseele eine
erste Lage Drähte mit wechselnder Schlagrichtung
aufgeseilt, darüber eine Haltewendel aufgebracht und
anschließend im gleichen Arbeitsgang eine zweite Lage
Drähte aufgeseilt wird, wobei die Aufseilung der zweiten
oder jeder weiteren Lage jeweils zur vorher gehenden Lage
längs einer vorgegebenen Kabelstrecke mit
unterschiedlicher Schlagrichtung erfolgt. Dabei werden
die unterschiedlichen Schlagrichtungen längs einer
vorgegebenen Kabelstrecke in den einzelnen Lagen durch
eine entsprechende Phasenverschiebung der
Drehrichtungsumkehr und/oder der Drehzahländerung
vorgenommen. Diese Maßnahmen sind aus der seit langem
bekannten SZ-Verseiltechnik zwar grundsätzlich bekannt,
der Erfindung liegt jedoch die Erkenntnis zugrunde, daß
diese Technik geeignet ist, geflechtähnliche
Abschirmungen elektrischer Kabel bei gleichen
elektrischen Eiegenschaften wesentlich kostengünstiger
herstellen zu können.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
nämlich die kostengünstige Herstellung geflechtartiger
Schirmungen, sind mindestens zwei in Fertigungsrichtung
hintereinander angeordnete SZ-Verseilvorrichtungen
vorgesehen, von denen jede mit gegenüber der
vorhergehenden Verseilvorrichtung unterschiedlicher
Drehrichtung und/oder Drehzahl umläuft, wobei das
Auftreten des während der Drehrichtungsumkehr und/oder
Drehzahländerung bewirkten Parallellaufes der Drähte
jeder einzelnen Lage gegenüber der jeweils benachbarten
Lage steuerbar ist. Zweckmäßig werden als SZ-
Verseilvorrichtungen für die Zwecke der Erfindung
sogenannte Rohrspeicherverseileinrichtungen verwendet,
das sind Verseilvorrichtungen, bei denen zwischen einer
Führungsscheibe und einer Lochscheibe ein Rohr mit extrem
glatter Oberfläche angeordnet ist. Dabei dient das Rohr
wegen der wechselnden Umlaufrichtung zum Zwecke der SZ-
Verseilung als Speicher für die zu verseilenden
Drahtelemente.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Fig. 1 bis 4
näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt die Verwendung eines
geflechtähnlichen Schirmes bei einem
Fernsehverteilerkabel, bestehend aus einem zentrischen
Leiter 2, der Isolierung 3 aus einem Polyäthylen
beispielsweise, der Schirmung 4 und
einem Außenmantel 5 aus einem geeigneten, abriebfesten
Kunststoffmaterial. Die geflechtähnliche Schirmung 4
besteht aus zwei Lagen mit wechselnder Schlagrichtung
aufgeseilter Drähte 6, die mit 7 bezeichnete Umkehrstelle
in der untersten Drahtlage ist überdeckt von den
verseilten Drähten der darüber befindlichen Drahtlage.
Besonders günstig für die elektrische Abschirmung, aber
auch für die Vereinfachung des Fertigungsablaufes ist
die Maßnahme, daß jeder der
aufgeseilten Drähte 6 aus einem Bündel mehrfach gezogener
Einzeldrähte besteht, die im dargestellten aufgeseilten
Zustand nebeneinander liegend geführt sind.
Wie bereits angedeutet, besteht unter anderem auch im
Schiffsbau die Forderung extremer Abschirmung
elektrischer Kabel oder Leitungen wegen der auf beengtem
Raum unterzubringenden Vielfalt von elektrischen und
nachrichtentechnischen Versorgungsleitungen. Ein für die
Energieübertragung im Schiffsbau auch verwendetes
dreiadriges Starkstromkabel zeigt die Fig. 2. Die drei
gleich aufgebauten Adern 8 bestehen aus den aus einer
Vielzahl verseilter Einzeldrähte aufgebauten Leiter 9,
die von einer Isolierung 10 beispielsweise aus einem
gummielastischem, vernetzten Material umgeben sind. Der
z. B. aus einem ebenfalls vernetzten Elastomeren
bestehende Innenmantel dieses Kabels, der einmal der
Ausfüllung der Zwickelräume zwischen den Adern 8
gleichzeitig aber auch zur Rundung der Kabelseele dient,
ist mit 11 bezeichnet. Überdeckt ist der Innenmantel 11
von einer Folienbewicklung 12, auf der die geflechtartige
Abschirmung 13 aufgebracht ist. Diese besteht wiederum
aus zwei Lagen mit wechselnder Schlagrichtung
aufgeseilter, beispielweise mehrfach gezogener Drähte 14,
wobei die sich durch die SZ-Verseilung ergebene
Parallelstelle 15, sofern sie in der unteren Drahtlage
entsteht, von den aufgeseilten Drähten der oberen
Verseillage überdeckt ist, bzw. wenn sie in der oberen
Lage der aufgeseilten Drähte gebildet wird, die in der
unteren Lage aufgeseilten Drähte 14 überdeckt.
Zwischen der unteren und der oberen Drahtlage befindet
sich ein nicht dargestelltes Halteelement, die Fixierung
der oberen Drahtlage kann durch ein weiteren
Abbindeelement vorgenommen werden, oder auch dadurch, daß
der Außenmantel 16 unmittelbar auf die oberste Drahtlage
aufextrudiert wird.
Einen Ausschnitt aus der Abschirmung 13 entsprechend der
Fig. 2 in einem gegenüber dieser Figur vergrößerten
Maßstabs zeigt die Fig. 3. Die geflechtartige
Abschirmung ist wiederum mit 13
bezeichnet, 14 sind die mit wechselnder Schlagrichtung
aufgeseilten Einzeldrähte, die, wie diese Figur deutlich
macht, aus einer Anzahl parallel verlaufender
Einzeldrähte 17 in mehrfach gezogener Form besteht.
Die Fig. 4 schließlich zeigt die Prinzipskizze einer
Fertigungsanlage für SZ-
Geflechte für elektrische Kabel und Leitungen. Von der im
Abwickler 18 drehbar gelagerten Kabeltrommel 19 wird die
Kabelseele 20 abgezogen und mittels einer Schubeinheit
21, beispielweise einer Schubraupe, dem
Zentralbandwickler 22 zugeführt, mit dessen Hilfe eine
Kunststoffolie, gegebenenfalls auch in flammenbeständiger
Form, ausgewickelt wird. Mit Hilfe des anschließenden
zweiten Zentralbandwicklers 23 ist das Aufbringen einer
zweiten Bandbewickelung möglich, gegebenenfalls können
beide Bandbewicklungen auch mit einander entgegensetzter
Umlaufrichtung aufgebracht sein. Die in Abzugsrichtung
gesehen erste SZ-Verseilmaschine in
Rohrspeicherausführung ist mit 24 bezeichnet, von der
Ablaufstation 25 mit z. B. acht bis vierundzwanzig Spulen
26 für mehrfach gezogene Drähte werden diese abgezogen
und auf die Kabelseele als erste Lage aufgebracht. Zum
Abbinden der ersten Drahtlage dient ein nachgeschalteter
Zentralbandwickler 27, mit dem beispielweise eine
hochzugfeste Kunststoffkordel aufgebracht wird. Die
anschließende zweite SZ-Verseilvorrichtung, die ebenfalls
nach dem Rohrspeicherprinzip arbeiten kann, ist mit 28
bezeichnet. Dieser SZ-Verseilvorrichtung werden die
mehrfach gezogenen Drähte von der Ablaufstation 29
zugeführt, die beispielsweise wiederum acht bis
vierundzwanzig Spulen 30 für die Schirmdrähte aufweist.
Diese zweite zur ersten Lage konzentrische Drahtlage,
jedoch mit gegenüber der ersten Drahtlage längs eines
betrachteten Kabelabschnittes unterschiedlicher
Schlagrichtung der Einzeldrähte kann von einem zweiten
Bindeelement gehalten werden, das beispielweise mittels
des Zentralwicklers 31 aufgebracht wird.
Falls entsprechende Anforderungen an das gefertigte Kabel
gestellt werden, kann man mittels der anschließenden
Zentralbandwickler 32 und 33 noch eine einlagige bzw.
zweilagige Bebänderung aufbringen. Die hierfür
verwendeten Bänder können geeignete Kunststoffbänder sein
aber auch Bänder in flammwidriger Ausführung. Mittels der
Zugeinheit 34, die beispielweise als Zugraupe ausgeführt
sein kann, wird dann das so bebänderte Kabel der
Aufwickelvorrichtung 35 zugeführt, die die Aufwickelspule
oder -trommel 36 enthält.
Abweichend hiervon ist selbstverständlich auch möglich,
unmittelbar im Anschluß an die Zugeinrichtung 34 einen
Extruder vorzusehen, der den Kunststoff- oder
Elastomeraußenmantel auf die bebänderte und geschirmte
Kabelseele aufbringt. Mit 37 ist der für die elektrische
Versorgung notwendige Schaltschrank bezeichnet, 38 ist
das für die Bedienung der
Fertigungseinrichtung benötigte Bedienungspult.
Die Fig. 4 macht deutlich, daß bei der
vorgeschlagenen Abschirmung aus einer geflechtähnlichen
Anordnung der Schirmdrähte Investitionskosten für Flecht-
und Umspulmaschinen entfallen. Bei der
Fertigungsanlage können alle bekannten Vorteile des SZ-
Verseilverfahrens, wie hohe Abzugsgeschwindigkeit,
bedingt durch kleine Massenkräfte, bei niedrigen
Investitionskosten zum Tragen kommen. Zudem wird der z.
Zt. bei bekannten Einrichtungen diskontinuierliche
Flechtvorgang in einen kontinuierlichen Arbeitsgang
umgestaltet, der zudem noch einen hohen
Automatisierungsgrad ermöglicht.
Claims (2)
1. Elektrisches Kabel mit im Schichtenaufbau über der
Kabelseele angeordneter Abschirmung aus mindestens
zwei Lagen mit wechselnder Schlagrichtung
aufgeseilter Drähte, deren Schlagrichtung von Lage
zu Lage längs einer Kabelstrecke zur Bildung einer
geflechtartigen Bedeckung der Kabelseele
unterschiedlich und jede Parallelstelle der Drähte
in der einen Lage durch eine Verseilstelle in der
oder den benachbarten Lagen abgedeckt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die die einzelnen Lagen
bildenden Drähte jeweils mehrere parallel auf ihren
Enddurchmesser gezogene Drähte sind.
2. Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kabels
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die
Kabelseele eine erste Lage jeweils mehrerer parallel
auf ihren Enddurchmesser gezogener Drähte mit
wechselnder Schlagrichtung aufgeseilt, darüber eine
Haltewendel aufgebracht und anschließend im gleichen
Arbeitsgang eine zweite Lage solcher Drähte
aufgeseilt wird, wobei die Aufseilung der zweiten
oder jeder weiteren Lage jeweils zur vorhergehenden
Lage längs einer vorgegebenen Kabelstrecke mit
unterschiedlicher Schlagrichtung erfolgt, die längs
einer vorgegebenen Kabelstrecke in den einzelnen
Lagen durch eine entsprechende Phasenverschiebung
der Drehrichtungsumkehr und/oder Drehzahländerung
vorgenommen wird.
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