DE4207733A1 - Brennpunktverstellung eines leuchtmittels in einem gehaeuse - Google Patents
Brennpunktverstellung eines leuchtmittels in einem gehaeuseInfo
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Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Brennpunktverstellung
eines Leuchtmittels in einem Gehäuse nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Bisher ist es inbesondere bei Leuchtengehäusen zur Verwendung mit
Niedervolt-Halogenleuchten bekannt, den Brennpunkt derart zu verstellen,
daß der Reflektor durch einen entsprechenden Verdrehantrieb verstellt
wird. Hierbei ist der Reflektor beispielsweise in einem Steilgewinde im
Gehäuse gehalten und durch Drehung des Reflektors wird somit der Abstand
des Leuchtmittels zu der Reflektorinnenwand verstellt. Nachteil dieser
bekannten Verstellung ist, daß die Verstellung nur unter relativ großem
Aufwand erfolgt, denn die lichtlenkenden Mittel am Ausgang des
Reflektors müssen in der Regel demontiert werden. Zudem ist mit dieser
bekannten Lösung ein höherer konstruktiver Aufwand verbunden. Weiterer
Nachteil ist, daß die Verstellung des Reflektors nur unter großer
Wärmebelastung der Hand vonstatten gehen kann, was mit einer evtl.
Verletzungsgefahr verbunden ist. Ferner besteht der Nachteil, daß man
nicht den Brennpunkt bei Inbetrieb genommenem Leuchtmittel einstellen
kann, denn in der Regel verdeckt die den Reflektor verstellende Hand den
Lichtaustritt, so daß man nicht die Wirkung der Brennpunktverstellung
sofort kontrollieren kann.
Im übrigen muß bei einer derartig bekannten Verstellung ein Steilgewinde
an der Innenseite des Leuchtengehäuses angeordnet werden, was insgesamt
zu einem vergrößerten Außendurchmesser des Leuchtengehäuses führt.
Damit ist auch eine aufwendigere Herstellung verbunden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Verstellung für
ein Leuchtmittel der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß bei
geringeren Herstellungskosten eine einfachere und eine besser
zugänglichere Verstellmöglichkeit für das Leuchtmittel gegeben ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische
Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß nun der Fassungsplatte für
das Leuchtmittel ein Hubantrieb zugeordnet ist, welcher der
Fassungsplatte in Ausstrahlrichtung des Reflektors eine Verstellbewegung
zuordnet.
Damit ist der wesentliche Vorteil erzielt, daß nun nicht mehr - wie in
bekannter Weise - der Reflektor in der besagten Verstellrichtung
verstellt wird, sondern daß nach der Erfindung die Fassungsplatte selbst
verstellt wird. Damit besteht der Vorteil, daß man durch Anordnung eines
Hubantriebes an der Fassungsplatte nun nicht mehr den Reflektor von
vorne her verstellen muß, wodurch die Verletzungsgefahr beseitigt wird
und im übrigen die umständliche Verstellung entfällt, sondern man kann
einen Hubantrieb zur Verstellung der Fassungsplatte an relativ
unterschiedlichen Orten des Leuchtengehäuses anordnen.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß an der
Rückseite des Leuchtengehäuses, d. h. an der dem Leuchtmittel
entgegengesetzten Seite, die Betätigung des Hubantriebs angeordnet ist.
Damit besteht der Vorteil, daß man mit dieser Art der Betätigung nun
unmittelbar die Verstellung des Brennpunktes des Leuchtmittels zum
Reflektor bei eingeschaltetem Leuchtmittel kontrollieren kann. Damit
besteht nun keine Verletzungsgefahr mehr und das Leuchtmittel kann also
im Betriebszustand verstellt werden, wodurch es z. B. nun möglich ist,
die Leuchte auf ein bestimmtes, anzustrahlendes Objekt zu richten und
eine optische Kontrolle zu haben, ob der Brennpunkt an einer bestimmten
Fläche fokussiert wird oder nicht. Damit können optimale Ausleuchtungen
von zu beleuchtenden Flächen eingestellt werden was vorher nicht ohne
weiteres möglich war.
Nach einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann es vorgesehen
sein, daß der Verstellantrieb für den Hubmechanismus von der Seite des
Leuchtengehäuses her vorgesehen ist oder daß der Verstellantrieb - über
entsprechende Werkzeuge - von vorne her erfolgt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist
vorgesehen, daß der Hubantrieb für die Fassungsplatte als Verstellhebel
ausgebildet ist, welcher sich mindestens mit einer ersten Exzenterkurve
an der Oberfläche der Fassungsplatte abstützt, die sich federbelastet an
diesem Verstellhebel anlegt. Mit der Verdrehung des Verstellhebels, der
bevorzugt exzentrisch gelagert ist, kann somit der Abstand der
Fassungsplatte zu dem feststehenden Reflektor leicht eingestellt werden.
Die Fassungsplatte trägt hierbei die Fassung und das Leuchtmittel.
Um den Hubantrieb mit einem größeren Verstellweg auszugestalten, ist es
in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß dem
Verstellhebel zwei unterschiedliche Exzenterkurven zugeordnet sind,
wobei sich eine untere Exzenterkurve an der Oberseite der Fassungsplatte
abstützt, während sich eine obere Exzenterkurve an der Innenseite des
Leuchtengehäuses abstützt.
Mit diesen beiden - gegeneinander gerichteten - Exzenterkurven wird nun
eine Verdoppelung des Verstellweges erreicht, wobei während der
Verdrehung des Verstellhebels um einen bestimmten Schwenkpunkt dieser
Schwenkpunkt eine Verschiebung in der Verstellrichtung ausführt.
Es wird also allgemein festgestellt, daß sämtliche Lösungen für einen
Hubantrieb für eine Fassungsplatte nach der vorliegenden Erfindung als
erfinderisch beansprucht werden. Es gibt neben der händischen
Verstellung der Fassungsplatte mit entsprechenden Verstellmitteln noch
elektromotorische oder elektromagnetische Verstellmittel. Beispielsweise
kann der vorher erwähnte Verstellhebel an dem freien, verschiebbaren
Ende eines Ankers eines Elektromagneten angeordnet sein, so daß die
Verstellung nun über die Ansteuerung des Elektromagneten erfolgt.
Damit können mit einem Elektromagneten zwei verschiedene
Brennpunktverstellungen durchgeführt werden, z. B. eine Minimum- und eine
Maximum-Brennpunktposition.
Ebenso ist es möglich, im Leuchtengehäuse einen elektromotorischen
Verstellantrieb anzuordnen, der mit einem entsprechenden Verstellorgan,
z. B. einer drehbar angetriebenen Exzenterscheibe, einer Spindelmutter
zusammenwirkt, welches ebenfalls als Hubantrieb für die Fassungsplatte
ausgebildet ist.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist es weiterhin vorgesehen, daß die
Fassungsplatte etwa den gleich großen Durchmesser wie das Gehäuse
aufweist und als Hitzeschild ausgebildet ist. Die Fassungsplatte dient
bei dieser Ausgestaltung für den dahinterliegenden Bereich mit den
elektrischen Anschlüssen, Leitungen usw., insbesondere auch für die
Handhabe, als Hitzeschild, so daß sich hinter der Fassungsplatte nur
eine relativ geringe thermische Belastung ergibt.
Weiterhin ist es vorteilhaft, daß an der Fassungsplatte Lappen oder
Führungsstifte angesetzt sind, welche die Fassungsplatte gegenüber dem
Gehäuse führen.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus
der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen - einschließlich der Zusammenfassung -
offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen
dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich
beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand
der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen
Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen
aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche
Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 Schnitt durch ein Leuchtengehäuse nach der Erfindung in einer
ersten Ausführungsform,
Fig. 2 ein Längsmittenschnitt durch das Gehäuse nach Fig. 1,
Fig. 3 ein teilweiser Schnitt mit perspektivischer Darstellung des
Leuchtengehäuses,
Fig. 4 eine in Fig. 1 abgewandelte Stellung der Fassungsplatte,
Fig. 5 der Verstellhebel nach den Fig. 1-4,
Fig. 6 schematisiert ein Teil eines Leuchtengehäuses mit Darstellung
einer zweiten Ausführungsform eines Verstellantriebs,
Fig. 7 eine dritte Ausführungsform eines Verstellantriebes,
Fig. 8 eine vierte Ausführungsform eines Verstellantriebes.
Fig. 9 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verstellantriebes.
In einem Leuchtengehäuse 1 ist ein Reflektor 5 über zwei vordere Ringe
6, 7 gehalten, wobei die Ringe 6, 7 eine vordere Glasplatte 19 befestigen.
Im Leuchtengehäuse 1 ist in den Verstellrichtungen (Pfeilrichtungen
27, 28) eine Fassungsplatte 2 verstellbar angeordnet, wobei die
Fassungsplatte 2 mit einer Fassung 3 verbunden ist. In der Fassung 3 ist
das Leuchtmittel 4 befestigt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das
Leuchtmittel 4 als Niedervolt-Halogenlampe ausgebildet; es können jedoch
auch andere Leuchtmittel verwendet werden, wie z. B. Glühlampen,
Gasentladungslampen, Kompaktleuchtstofflampen und dergleichen mehr.
Das Leuchtengehäuse 1 ist mit einer Halterung 8 in nicht näher
dargestellter Weise mit z. B. einem Rohr verbunden oder dergleichen mehr.
Im Innenraum des Leuchtengehäuses 1 ist ein Verstellhebel 9 (vergl. auch
Fig. 5) verstellbar und drehbar angeordnet. Hierbei wird eine
Schwenkachse 11 gebildet, die dadurch erreicht wird, daß der
Verstellhebel 9 einen aus seiner Ebene herausgebogenen Kopf 13 aufweist,
der durch einen etwa C-profilierte Ausnehmung 38 aus dem Material des
Verstellhebels 9 herausgebogen ist. Gemäß den Fig. 1 und 4 greift
dieser abgekröpfte Kopf 13 in einen Schlitz 12 im Leuchtengehäuse ein
und bildet demgemäß die Schwenkachse 11.
Der Schlitz 12 hat hierbei einen C-förmigen Querschnitt, um zu
vermeiden, daß der Kopf 13 nach vorne herausfällt.
Wichtig ist, daß zur Erreichung eines verdoppelten Verstellweges der
Verstellhebel 9 eine untere Exzenterkurve 36 aufweist, mit der er sich
an der federbelasteten Fassungsplatte 2 abstützt. Dem gegenüberliegend
weist der Verstellhebel 9 eine obere Exzenterkurve 37 auf, mit der er
sich an der Unterseite der oberen Stirnfläche des Leuchtengehäuses 1
abstützt.
Die Federbelastung der Fassungsplatte 2 wird dadurch erreicht, daß in
der Fassungsplatte 2 eine Bohrung vorhanden ist, durch welche eine
Schaftschraube 14 hindurchgreift. Im Zwischenraum zwischen dem Kopf 16
der Schaftschraube 14 und der Unterseite der Fassungsplatte 2 ist
hierbei eine Feder 15 angeordnet.
Das bolzenseitige Ende der Schaftschraube 14 ist hierbei in eine
zugeordnete Bohrung 17 im Leuchtengehäuse 1 eingeschraubt.
Zur Geradführung der Fassungsplatte 2 sind aus der Ebene der
Fassungsplatte herausgebogene Führungslappen 18 vorgesehen, die
bevorzugt an einander gegenüberliegenden Enden der Fassungsplatte 2
angeordnet sind, die in entsprechenden Schlitzen geführt sind, die
parallel zu dem Schlitz 12 verlaufen.
Der Verstellhebel 9 weist einen oberen Ansatz 43 auf, der mit einer
bevorzugt aus Kunststoff ausgebildeten Handhabe 10 verbunden ist.
Wird nun der Verstellhebel 9 über die Handhabe 10 im Bereich eines
Schlitzes 21 im Leuchtengehäuse 1 verschwenkt, dann schwenkt er um seine
Schwenkachse 11, wobei sich die Schwenkachse 11 gleichzeitig im Bereich
der vertikal ausgerichteten Nut 12 verschiebt. Hierbei stützt sich die
obere Exzenterkurve 37 an der Innenseite des Leuchtengehäuses ab,
während sich die untere Exzenterkurve 36 an der Oberseite der
federbelasteten Fassungsplatte 2 abstützt. Nachdem gemäß Fig. 5 die
beiden Exzenterkurven 36, 37 entgegensetzte Steigung aufweisen
(entgegengesetzt gerichtet sind) ergibt sich somit ein doppelter
Verstellweg der Fassungsplatte 2 in den Pfeilrichtungen 27, 28 im
Vergleich dazu, als wenn nur eine einzige Exzenterkurve 36 oder 37
vorhanden wäre.
In Fig. 3 ist die Fassungsplatte 2 in zwei verschiedenen Stellungen
2, 2′ dargestellt, wobei das Leuchtmittel 4 entfernt ist und statt dessen
die Ausnehmung 20 für die Befestigung der Fassung 3 erkennbar ist.
In Fig. 5 sind die beiden einander gegenüberliegenden und
entgegengesetzt gerichteten Exzenterkurven 36, 37 am Verstellhebel 9
dargestellt.
Hierbei ist erkennbar, daß die obere Exzenterkurve 37 einen Radius 39
mit einem von der Längsmittelachse seitlich versetzten Mittelpunkt 40
aufweist, während die gegenüberliegende Exzenterkurve 36 einen
entgegengesetzt vom erstgenannten Mittelpunkt 40 angeordneten
Mittelpunkt 41 aufweist, welchem der Radius 42 zugeordnet ist.
In den Fig. 6-8 sind weitere Ausführungsbeispiele eines
Hubantriebes geschildert. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist
dargestellt, daß im Leuchtengehäuse 1 eine Gewindebohrung 26 vorhanden
sein kann, in welche das bolzenseitige Ende einer Stellschraube 24
eingreift. Im Zwischenraum zwischen der Bohrung 26 und der Oberseite der
Fassungsplatte 2 ist hierbei eine Feder 25 angeordnet, welche die
Fassungsplatte 2 federbelastet nach unten drückt. Die Fassungsplatte 2
trägt im übrigen ein oder mehrere Führungsstifte 22, die in zugeordnete
Führungsnuten 23 im Leuchtengehäuse 1 eingreift.
In Fig. 7 ist als Verstellantrieb eine Kulissenführung dargestellt, wo
ein Kulissenhebel 29 im Bereich einer Schwenkachse 30 am Leuchtengehäuse
1 schwenkbar gelagert ist. Die Fassungsplatte 2 ist hierbei mit einem
Stift 32 verbunden, der in die Führung 31 eingreift. Durch die
Verschwenkung des Kulissenhebels 29 kann somit ebenfalls eine
Verstellung in den Pfeilrichtungen 27, 28 der Fassungsplatte 2 erfolgen.
In Fig. 8 ist dargestellt, daß in der Seitenwandung des
Leuchtengehäuses 1 mindestens ein Schlitz 33 vorhanden ist, durch den
eine Schraube 34 hindurchgreift. Die Schraube 34 ist in das Material der
Fassungsplatte 2 eingeschraubt und legt sich mit ihrem Kopf an den
Seitenwandungen des Schlitzes 33 an. Somit kann ebenfalls eine vertikale
Verstellung der Fassungsplatte 2 erreicht werden. Aus
Vereinfachungsgründen wurde die Federbelastung der Fassungsplatte und
die sonstige Führung der Fassungsplatte nicht dargestellt.
Fig. 9 zeigt als weiteren Verstellantrieb eine Exzenterscheibe 44, die
drehfest mit einer Achse 45 verbunden ist, die in der Seitenwand des
Gehäuses 1 drehbar gelagert ist. Durch die Verdrehung der Achse 45
drückt sich somit die Exzenterscheibe 44 an der Oberseite der
federbelasteten Fassungsplatte 2 ab, die demzufolge ebenfalls in den
Pfeilrichtungen 27, 28 höhenverstellt wird.
Aus den Fig. 1 bis 4 ist ersichtlich, daß die Fassungsplatte 2 etwa
den gleich großen Durchmesser wie das Gehäuse 1 aufweist, wobei die
Fassungsplatte 2 gleichzeitig als Hitzeschild dient. Der Bereich hinter
der Fassungsplatte mit den elektrischen Anschlüssen, Leitungen usw. sowie
auch die Handhabung bzw. der Verstellhebel 9 sind insoweit nicht so hoch
belastet als dies ohne Fassungsplatte 2 wäre, insbesondere bei
kreisförmiger Ausgestaltung der Fassungsplatte 2.
Aus der Fig. 2 und den Fig. 6 bis 8 ist ersichtlich, daß die Lappen
18 bzw. die Führungsstifte 22 die besondere Aufgabe erfüllen, daß die
Fassungsplatte 2 gegenüber dem Gehäuse geführt wird. Die Lappen 18 bzw.
die Führungsstifte 22 sind hierbei parallel zur Längsachse des Gehäuses
an der Fassungsplatte angesetzt und laufen in entsprechenden
Führungsschlitzen des Gehäuses, so daß sich bei der Verstellung der
Fassungsplatte 2 eine vorteilhafte Führung derselben ergibt.
Es ist aber auch möglich, die Fassungsplatte 2 mit in radialer Richtung
weisende Führungselemente, etwa in Schlitzbereichen des Gehäuses oder in
Nutenführungen des Gehäuses, zu führen.
ZEICHNUNGS-LEGENDE
1 Leuchtengehäuse
2, 2′ Fassungsplatte
3 Fassung
4 Leuchtmittel
5 Reflektor
6 Ring
7 Ring
8 Halterung
9,9′ Verstellhebel
10, 10′ Handhabe
11 Schwenkachse
12 Schlitz
13 Kopf
14 Schaftschraube
15 Feder
16 Kopf
17 Bohrung
18 Führungslappen
19 Glasplatte
20 Ausnehmung für Fassung 3
21 Schlitz
22 Führungsstift
23 Führungsnut
24 Stellschraube
25 Feder
26 Bohrung
27 Pfeilrichtung
28 Pfeilrichtung
29 Kulissenhebel
30 Schwenkachse
31 Führung
32 Stift
33 Schlitz
34 Schraube
35 Kopf
36 Exzenterkurve
37 Exzenterkurve
38 Schlitz
39 Radius
40 Mittelpunkt
41 Mittelpunkt
42 Radius
43 Ansatz
44 Exzenterscheibe
45 Achse
2, 2′ Fassungsplatte
3 Fassung
4 Leuchtmittel
5 Reflektor
6 Ring
7 Ring
8 Halterung
9,9′ Verstellhebel
10, 10′ Handhabe
11 Schwenkachse
12 Schlitz
13 Kopf
14 Schaftschraube
15 Feder
16 Kopf
17 Bohrung
18 Führungslappen
19 Glasplatte
20 Ausnehmung für Fassung 3
21 Schlitz
22 Führungsstift
23 Führungsnut
24 Stellschraube
25 Feder
26 Bohrung
27 Pfeilrichtung
28 Pfeilrichtung
29 Kulissenhebel
30 Schwenkachse
31 Führung
32 Stift
33 Schlitz
34 Schraube
35 Kopf
36 Exzenterkurve
37 Exzenterkurve
38 Schlitz
39 Radius
40 Mittelpunkt
41 Mittelpunkt
42 Radius
43 Ansatz
44 Exzenterscheibe
45 Achse
Claims (11)
1. Brennpunktverstellung eines Leuchtmittels in einem Gehäuse, wobei das
Leuchtmittel an einer Fassungsplatte angeordnet ist und in Richtung
seiner Längsachse zu Zwecken der Fokussierung verschoben wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fassungsplatte (2)
für das Leuchtmittel (4) ein Hubantrieb zugeordnet ist, welcher der
Fassungsplatte (2) in Ausstrahlrichtung des Reflektors (5) eine
Verstellbewegung zuordnet.
2. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigung des Hubantriebes an der
Rückseite des Gehäuses (1) an der dem Leuchtmittel (4) entgegengesetzten
Seite angeordnet ist.
3. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verstellantrieb für den
Hubmechanismus von der Seite des Gehäuses her erfolgt, oder daß der
Verstellantrieb über entsprechende Werkzeuge von vorne her erfolgt.
4. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hubantrieb für die Fassungsplatte
(2) als Verstellhebel (9) ausgebildet ist, welcher sich mindestens mit
einer ersten Exzenterkurve (36) an der Oberfläche der Fassungsplatte (2)
abstützt, die sich federbelastet an den Verstellhebel (9) anlegt.
5. Brennpunktverstellung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verstellhebel eine weitere
Exzenterkurve (37) aufweist, die sich an der Innenseite des Gehäuses (1)
abstützt.
6. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fassungsplatte (2) an einem oder
mehreren Führungsstiften (22) im Gehäuse (1) verschieblich geführt ist
und daß die Fassungsplatte (2) federbelastet über eine in Richtung der
Längsachse des Leuchtmittels (4) angeordnete Stellschraube (24) im
Gehäuse gehalten ist (Fig. 6).
7. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hubantrieb als Kulissenführung
ausgebildet ist, wobei ein Stift (32) der Fassungsplatte (2) in die
Führung eines Kulissenhebels (29) eingreift (Fig. 7).
8. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fassungsplatte (2) über eine
Schraube (34) in einem seitlichen Schlitz (33) des Gehäuses (1)
verstellbar geführt ist (Fig. 8).
9. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fassungsplatte (2) über eine im
Gehäuse gelagerte Exzenterscheibe (44) verstellt wird (Fig. 9).
10. Brennpunktverstellung nach den Ansprüchen 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fassungsplatte (2)
etwa den gleich großen Durchmesser wie das Gehäuse (1) aufweist und als
Hitzeschild ausgebildet ist.
11. Brennpunktverstellung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fassungsplatte (2) Lappen (18) oder
Führungsstifte (22) angesetzt sind, welche die Fassungsplatte (2)
gegenüber dem Gehäuse (1) führen.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4207733A DE4207733A1 (de) | 1992-03-11 | 1992-03-11 | Brennpunktverstellung eines leuchtmittels in einem gehaeuse |
DE59300644T DE59300644D1 (de) | 1992-03-11 | 1993-03-05 | Brennpunktverstellung eines Leuchtmittels in einem Gehäuse. |
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Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4207733A1 true DE4207733A1 (de) | 1993-09-16 |
Family
ID=6453790
Family Applications (2)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE4207733A Withdrawn DE4207733A1 (de) | 1992-03-11 | 1992-03-11 | Brennpunktverstellung eines leuchtmittels in einem gehaeuse |
DE59300644T Expired - Fee Related DE59300644D1 (de) | 1992-03-11 | 1993-03-05 | Brennpunktverstellung eines Leuchtmittels in einem Gehäuse. |
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AT (1) | ATE128537T1 (de) |
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1993
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