DE4200987A1 - Zahnradpumpe - Google Patents
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Classifications
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Landscapes
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zahnradpumpe für
Flüssigkeiten, mit einem in einer Gehäusekammer fliegend
auf einer Antriebswelle gelagerten, einen Innenzahnkranz
aufweisenden Rotor mit einem gegenüber dem Rotor im
Außendurchmesser kleineren außenverzahnten Läufer, der
im Innenzahnkranz mit zur Rotordrehachse paralleler und
exzentrischer Drehachse im Gehäuse drehbar gelagert und
über seine Außenverzahnung mit dem Innenzahnkranz des
Rotors zwangsgekoppelt ist, und mit einem innerhalb des
Innenzahnkranzes zwischen dem Rotor und dem Läufer
mittels wenigstens eines lös- und wieder anbringbaren
Befestigungselements an der Stirnseite der Antriebswelle
auswechselbar befestigten Scheibenkörper, der mit seiner
einen Seite am Rotor anliegt und mit seiner anderen
Seite den Läufer in vorbestimmtem axialem Abstand vom
Rotor hält.
Bei Zahnradpumpen, in denen der Läufer im Inneren eines
Innenzahnkranzes des Rotors angeordnet ist und mit
gegenüber der Drehzahl des Rotors höherer Drehzahl
geschleppt wird, entsteht beim Fördern der Flüssigkeit
eine Druckkraft, die den Läufer axial gegen den Rotor
belastet. Es wurden schon Drücke um 16 bar festgestellt,
wobei die Druckverteilung über den Umfang ungleichmäßig
ist. Die Zähne des Innenzahnkranzes des Rotors werden
bis an die Zahnlücken-Seitenflächen hin gefräst.
Innerhalb des Innenzahnkranzes wird der Rotor
ausgedreht. Ein sauberer Übergang zwischen den gefrästen
Zahnlücken-Seitenflächen und der durch die
Drehbearbeitung hergestellten inneren Stirnfläche des
Rotors ist nur mit außerordentlich hohem und teurem
Fertigungsaufwand möglich. Jedoch ist selbst bei einem
sauberen Übergang die Oberflächenqualität der gefrästen
Zahnlücken-Seitenflächen verschieden von der
Oberflächenqualität der gedrehten Oberfläche. Aufgrund
des Anpreßdrucks des Läufers und wegen der sowohl in
Umfangsrichtung als auch in Radialrichtung auftretenden
Bewegungen, die der Läufer im Betrieb relativ zum Rotor
ausführt, tritt am Rotor Verschleiß auf, der dann,
zumeist zusammen mit dem Läufer, ausgestauscht werden
muß. Der Rotor ist jedoch im Vergleich mit den anderen
Komponenten teuer in der Herstellung. Ferner kann sich
der in einem festen Preßsitz auf der Antriebswelle
angeordnete Rotor unter extremen thermischen und
lastbedingten Einflüssen lockern, wodurch die
Standfestigkeit der Zahnradpumpe leidet. Es wurde
bereits vorgeschlagen, zum Abdecken des
fertigungsbedingt kritischen Übergangs zwischen den
gefrästen und gedrehten Flächen ein Zwischenelement in
den Rotor einzupressen, das damit fester Bestandteil des
Rotors wurde. Jedoch mußte trotzdem bei auftretendem
Verschleiß der teuer herzustellende Rotor
mitausgetauscht werden, und wurde das Problem des sich
lockernden Rotors nicht beseitigt.
Bei der erfindungsgemäßen Zahnradpumpe wird der Rotor
durch den Scheibenkörper axial auf der Antriebswelle
lagegesichert. Extreme thermische oder lastbedingte
Einflüsse können den Rotor nicht mehr lockern. Die
Fertigungsanforderungen an den Preßsitz des Rotors auf
der Antriebswelle sind geringer, weil der Scheibenkörper
die dauerhafte Lagesicherung des Rotors auf der
Antriebswelle übernimmt. Der Scheibenkörper stellt einen
vorbestimmten axialen Abstand zwischen dem Läufer und
dem Rotor sicher, so daß ein Austauschen des teuren
Rotors erfordernder Verschleiß am Rotor eliminiert ist.
Unabhängig von der Materialpaarung von Rotor und Läufer
tritt - wenn überhaupt - Verschleiß nur mehr zwischen
dem Läufer und dem Scheibenkörper auf, deren jeder
kostengünstig austauschbar ist. Aufgrund des den Läufer
abstützenden Scheibenkörpers ist der Übergang zwischen
den Zahnlücken-Seitenflächen und der inneren Stirnfläche
des Rotors bezüglich Reibung oder Verschleiß nicht mehr
kritisch. Dies ist herstellungstechnisch besonders
günstig, weil die Bearbeitungsschritte der beiden
angrenzenden Flächenbereiche nicht mehr präzise
aufeinander abgestimmt werden müssen. Es ergeben sich
ferner zwischen den Zähnen des Läufers und den
Zahnflanken des Innenzahnkranzes eindeutige
Umfangseingriffsverhältnisse, die nicht von seitlichen
Kräften aufgrund Kontakts zwischen den Stirnseiten der
Zähne des Läufers und den Zahnlücken-Seitenflächen des
Rotors beeinträchtigt sind. Die reibungsbehaftete
Umfangstaumelbewegung des Läufers relativ zum Rotor wird
vom Scheibenkörper aufgenommen. Aus diesem Grund braucht
die Oberflächengüte- oder -qualität der
Zahnlücken-Seitenflächen keine besonders hohen
Anforderungen zu erfüllen. Der Mehraufwand des
Scheibenkörper wird durch die praktisch unbegrenzte
Standfestigkeit des Rotors und die kostensparenden
Herstellungsvereinfachungen mehr als ausgeglichen.
Der Verschleiß zwischen dem Läufer und dem
Scheibenkörper ist bei der Ausführungsform gemäß
Anspruch 2 minimiert.
Um sicherzustellen, daß der Rotor zu keiner Zeit
Beschädigungen erleidet, wenn zwischen dem Läufer und
dem Scheibenkörper Verschleiß auftritt, ist gemäß
Anspruch 3 der Scheibenkörper härter und abriebfester
als der Läufer. Den Läufer auszustauschen, ist
kostengünstig und einfach, weil er ein preisgünstig
herstellbares Zahnrad ist.
Das Ziel, den Rotor auf jeden Fall von Beschädigungen
freizustellen, wird auch bei der Ausführungsform gemäß
Anspruch 4 erreicht. Der Scheibenkörper trägt sozusagen
eine verschleißarme und reibfreudige Schicht zur
Zusammenarbeit mit dem Läufer.
Baulich einfach und kostengünstig ist ferner die
Ausführungsform gemäß Anspruch 5.
Alternativ ist die Ausführungsform gemäß Anspruch 6
vorteilhaft. Selbst wenn Kunststoff weniger hart als der
Läufer ist, tritt wegen der hervorragenden
Gleiteigenschaften, z. B. von PTFE, auch nach langer
Standzeit kein spürbarer Verschleiß am Scheibenkörper
auf.
Eine weitere Alternative geht aus Anspruch 7 hervor.
Gleitlagerwerkstoff verträgt problemlos die
Relativbewegungen des Läufers ohne spürbaren Verschleiß
über lange Standzeiten. Gegebenenfalls handelt es sich
sogar um selbstschmierend ausgerüsteten
Gleitlagerwerkstoff.
Bei allen vorerwähnten Ausführungsformen wird der
grundsätzliche Vorteil erzielt, daß die Materialpaarung
zwischen dem Rotor und dem Läufer beliebig und im
Hinblick auf den Einsatzzweck der Zahnradpumpe gewählt
werden kann, und daß sich unabhängig davon die
Materialpaarung zwischen dem Scheibenkörper und dem
Läufer im Hinblick auf minimale Reibung und minimalen
Verschleiß wählen läßt.
Eine weitere, herstellungstechnisch günstige
Ausführungsform geht aus Anspruch 8 hervor. Der Abstand
von 0,1 bis 0,3 mm zwischen dem Läufer und dem Rotor
reicht aus, auch bei langer Standzeit und leichtem
Verschleiß eine Berührung zwischen dem Rotor und dem
Läufer auszuschließen.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 9 greifen die
Vorsprünge des Scheibenkörpers bis in die Zahnlücken des
Rotors, so daß auch beim Verkanten des Läufers keine
direkte Berührung zwischen den Stirnflächen der Zähne
des Läufers und den Zahnlückenseitenflächen des Rotors
stattfindet. Auftretender Verschleiß am Läufer und/oder
am Scheibenkörper wird optimal großflächig verteilt. Die
Zentrierung des Scheibenkörpers ist vereinfacht. Die
Bearbeitungsanforderungen für den Rotor sind geringer,
weil zu keiner Zeit axialer Kontakt zwischen dem Rotor
und dem Läufer auftritt.
Gemäß Anspruch 10 paßt der Scheibenkörper genau in den
Innenzahnkranz des Rotors. Die Zahnlückenseitenflächen
werden zur Gänze abgedeckt.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 11 ist selbst bei
geringer Scheibendicke ausgeschlossen, daß der
Schraubenkopf einen zusätzlichen unerwünschten
Reibbereich zwischen dem Rotor und dem Läufer bildet.
Ferner kann die Schraube den Scheibenkörper sauber
zentrieren, so daß der Paßsitz des Scheibenkörpers in
der Ausnehmung herstellungstechnisch einfach ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 12 ergibt sich
ein fester Sitz des Rotors auf der Antriebswelle und des
Scheibenkörpers am Rotor.
Anhand der Zeichnung wird eine Ausführungsform des
Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt
einer erfindungsgemäßen Zahnradpumpe,
und
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die
Zahnradpumpe von Fig. 1.
Eine Zahnradpumpe Z gemäß Fig. 1 dient zum Fördern von
Flüssigkeiten verschiedenster Art und unterschiedlicher
Viskositäten. Beispielsweise kann Alkohol,
Druckerschwärze, Teer, Klebstoff und dgl. mit der
Zahnradpumpe Z gefördert werden. Die Zahnradpumpe Z ist
selbsansaugend und läßt sich in beiden Drehrichtungen
betreiben. In Fig. 1 ist die Drehrichtung D entgegen dem
Uhrzeigersinn angedeutet.
In einem Gehäuse G mit einem Einlaß E und einem Auslaß A
ist in einer kreisringförmigen Gehäusekammer K ein Rotor
R zur Drehung um eine Rotordrehachse 2 angetrieben. Der
Rotor R besitzt einen zur Drehachse 2 konzentrischen
Innenzahnkranz I. Im Innenzahnkranz I ist innen ein
zahnradähnlicher Läufer L angeordnet, der im Gehäuse G
frei um eine Drehachse 1 drehbar gelagert ist. Die
Läufer-Drehachse 1 liegt parallel zur Rotordrehachse 2;
sie ist jedoch exzentrisch dazu. Der Außendurchmesser
des Läufers L ist kleiner als der Innen-Durchmesser des
Innenzahnkranzes I. Die Zähne des Läufers L greifen nur
über einen begrenzten Umfangsbereich des
Innenzahnkranzes I in die Zahnlücken zwischen den Zähnen
des Innenzahnkranzes I ein. Über den restlichen Teil des
Umfangsbereichs des Innenzahnkranzes I findet kein
Eingriff statt. Ein sichelförmiger Teil 3 des Gehäuses G
greift axial zwischen den Läufer L und den
Innenzahnkranz I. Es ist erkennbar, wie sich im Bereich
des Einlasses E zwischen den Zähnen des Läufers und den
Zähnen des Innenzahnkranzes I Kammern allmählich
vergrößern, in die die punktiert angedeutete, zu
fördernde Flüssigkeit gesaugt wird. Über den
Eingriffsbereich des Teils 3 werden die Kammern des
Läufers L und die Kammern des Rotors R voneinander
getrennt. Die einzelnen Flüssigkeitsvolumina werden in
Richtung zum Auslaß A gefördert, wo sich die Kammern
wieder miteinander verbinden und durch den zunehmenden
Eingriff zwischen dem Rotor R und dem Läufer L
verkleinert werden, so daß die Flüssigkeit ausgestoßen
wird.
Solche Zahnradpumpen haben den Vorteil, in beiden
Drehrichtungen fördern zu können. Sie sind
selbstansaugend bis zu einer Tiefe von 7 m/Ws, pumpen
bis zu Förderhöhen von 150 m, und haben eine hohe
Lebensdauer bei geräuscharmem Lauf und konstantem
Förderdruck. Ferner erzeugen diese Zahnradpumpen keine
Schwingungen und emulgieren oder schlagen auch nicht die
geförderte Flüssigkeit.
Üblicherweise besteht das Gehäuse G aus Grauguß. Auch
der Rotor und der Läufer können aus Grauguß bestehen,
wobei die Zähne aus Stahl oder Bronze bestehen. Möglich
sind ferner Ausführungen des Rotors und des Läufers zur
Gänze aus Stahl oder Bronze oder Edelstahl. Ferner ist
es denkbar, den Rotor und den Läufer aus Kunststoff oder
anderen Werkstoffen auszubilden.
In den Fig. 1 und 2 ist eine einfache Ausführungsform
der Zahnradpumpe Z gezeigt. Diese Zahnradpumpe Z kann
mit einem nicht gezeigten Bypassventil ausgestattet
werden, so daß der Auslaß A im Betrieb vollständig
verschlossen werden kann.
Das Gehäuse G besteht gemäß Fig. 2 aus einem Grundkörper
4, an dem ein ringförmiger Gehäuseteil mit eingeformtem
Ein- und Auslaß A, E festgeschraubt ist. In den
Gehäuseteil 5 ist ein weiterer Gehäuseteil 6 eingesetzt,
an dem der sichelförmige Teil 3 angeformt ist. Ein
Abschlußdeckel 7 gehört ebenfalls zum Gehäuse G.
Im Grundkörper 4 des Gehäuses G ist eine Antriebswelle S
für den Rotor R drehbar gelagert. Vor ihrem Eintritt in
die Gehäusekammer K ist sie von einer Gleitlagerbuchse
21 eingefaßt, hinter der sich eine Stopfbüchse 22
befindet. Der Rotor R ist fliegend auf der Antriebswelle
S gelagert.
Der Innenzahnkranz I des Rotors R wird von sich axial
erstreckenden Zähnen 8 gebildet, zwischen denen
Zahnlücken vorliegen, die durch radiale
Zahnlücken-Seitenflächen 9 begrenzt werden. Der Läufer L
weist in die Zahnlücken passende Zähne 10 auf, deren
linksseitige Stirnfläche mit 11 und deren Zahngrund mit
12 angedeutet sind.
Die Antriebswelle S besitzt stirnseitig einen über eine
Schulter 14 abgesetzten Wellenzapfen 13, auf dem eine am
Rotor R einstückig angeformte Nabe 17 in einem Preßsitz
gehalten ist. Eine Feder 15 dient zur drehfesten
Verbindung des Rotors R mit der Antriebswelle S. Im
Wellenzapfen 13 ist eine zentrische Gewindebohrung 16
vorgesehen. Innerhalb der Zähne 8 des Innenzahnkranzes I
ist im Rotor R eine zylindrische Ausnehmung 18
eingeformt, vorzugsweise durch Drehbearbeitung. Die
Ausnehmung 18 hat einen planen Boden und einen
umlaufenden Rand. In der Ausnehmung 18 ist mit einem
Paßsitz ein Scheibenkörper 20 angeordnet, der mit einer
in die Gewindebohrung 16 eingeschraubten Schraube 19 am
Stirnende des Wellenzapfens 13 festgelegt ist. Die Dicke
des Scheibenkörpers 20 ist geringfügig größer als der
Abstand zwischen dem Boden der Ausnehmung 18 und den
Zahnlücken-Seitenflächen 9. Der Scheibenkörper 20 weist
eine zentrale Ansenkung 25 zum versenkten Unterbringen
eines Kopfes 26 der Schraube 19 auf.
Mit 20′ ist ein modifizierter Scheibenkörper strichliert
angedeutet, der mit umfangsseitigen Vorsprüngen 28 nach
außen und zwischen die Zähne 8 des Innenzahnkranzes I
greift. Die Vorsprünge können in Form und Größe genau
den Zahlückenseitenflächen 9 entsprechen. Eine gegenüber
den Zahlückenseitenflächen 9 abgesetzte Ausnehmung
entfällt hierbei.
Der Scheibenkörper 20 besteht aus härterem und
abriebfesterem Material als der Läufer L.
Zweckmäßigerweise besteht der Scheibenkörper 20, 20′ aus
Stahl oder aus einem Hartmetall. Es ist auch dehnbar, an
der dem Läufer zugewandten Oberfläche des
Scheibenkörpers eine harte und abriebfeste Schicht
vorzusehen. Alternativ ist es auch möglich, den
Scheibenkörper 20, 20′ aus einem Kunststoff, z. B.
Polytetrafluoräthylen, auszubilden oder an einem
metallischen Trägerkörper eine solche Kunststoffschicht
anzubringen. Der Läufer L liegt mit seiner Stirnseite an
dem Scheibenkörper 20, 20′ an. Die Stirnflächen 11 der
Zähne 10 des Läufers L werden durch den Scheibenkörper
20 in einem Abstand x von den Zahnlücken-Seitenflächen 9
gehalten bzw. berühren sie in den Zahnlücken ggfs. die
Vorsprünge 28 des modifizierten Scheibenkörpers 20′.
Der Läufer L ist mit einer Gleitlagerbüchse 23 auf einer
in den Gehäuseteil 6 eingepreßten Achse 24 frei drehbar
gelagert, wobei die Läufer-Drehachse parallel zur
Rotordrehachse 2, jedoch dazu versetzt ist.
Im Auslaß A ist ein strichliert angedeuteter
Anschlußstutzen 27 anbringbar.
Im Betrieb wird die Antriebswelle S mittels eines nicht
dargestellten Antriebsmotors gedreht. Der Rotor R
schleppt den Läufer L. Dank der versetzten Drehachsen 1,
2 vergrößern sich die Kammern zwischen den Zähnen 10 und
8 beim Vorbeilaufen am Einlaß E, wodurch Flüssigkeit
aufgenommen wird. Im Eingriffsbereich des sichelförmigen
Teils 3 werden die Kammern des Läufers L und des Rotors
R voneinander getrennt. Ihre Größe verändert sich in
diesem Drehbereich nicht. Erst nach Passieren des Endes
des sichelförmigen Teiles 3 stellt sich wieder ein
Eingriff zwischen den Zähnen 10 und den Lücken zwischen
den Zähnen 8 ein, durch den die Größe der Kammern
allmählich wieder verkleinert und die Flüssigkeit
ausgeschoben wird. Da die Zähnezahl des Läufers L
kleiner ist als die Anzahl der Zahnlücken zwischen den
Zähnen des Innenzahnkranzes I läuft der Läufer L mit
höherer Drehzahl als der Rotor R. Aufgrund der
Achsversetzung führt der Läufer L relativ zum
Innenzahnkranz I eine Taumelbewegung aus. Bei einer
Drehrichtungsumkehr fungiert der Auslaß A gemäß Fig. 1
als Einlaß; der in Fig. 1 gezeigte Einlaß E wird dann
zum Auslaß.
Es ist auch möglich, die Ausnehmung 18 im Rotor
wegzulassen und einen ebenen Übergang zwischen den
Zahnlücken-Seitenflächen 9 und der inneren Stirnfläche
des Rotors R vorzusehen, und dafür in der Stirnfläche
des Läufers L eine Ausnehmung zu formen, in die der an
der Antriebswelle S auswechselbar festgelegte
Scheibenkörper 20 eingreift.
Stellt sich im Betrieb ein Verschleiß zwischen dem
Scheibenkörper 20, 20′ und dem Läufer L ein, dann wird
der Gehäuseteil 6 mit dem Läufer L entfernt. Der Läufer
L und der Scheibenkörper 20, 20′ oder wahlweise nur eine
dieser beiden Komponenten, können dann ausgetauscht
werden.
Claims (12)
1. Zahnradpumpe (Z) für Flüssigkeiten,
mit einem in einer Gehäusekammer (K) fliegend auf einer
Antriebswelle (S) gelagerten, einen Innenzahnkranz (I)
aufweisenden Rotor (R),
mit einem gegenüber dem Rotor (R) im Außendurchmesser kleineren außenverzahnten Läufer (L), der im Innenzahnkranz (I) mit zur Rotordrehachse (a) paralleler und exzentrischer Drehachse (b) im Gehäuse (G) drehbar gelagert und über seine Außenverzahnung mit dem Innenzahnkranz (I) des Rotors (R) zwangsgekoppelt ist,
und mit einem innerhalb des Innenzahnkranzes (I) zwischen dem Rotor (R) und dem Läufer (L) mittels wenigstens eines lös- und wieder anbringbaren Befestigungselements an der Stirnseite der Antriebswelle (S) auswechselbar befestigten Scheibenkörper (20, 20′), der mit seiner einen Seite am Rotor (R) anliegt und mit seiner anderen Seite den Läufer (L) in vorbestimmtem axialem Abstand (x) vom Rotor (R) hält.
mit einem gegenüber dem Rotor (R) im Außendurchmesser kleineren außenverzahnten Läufer (L), der im Innenzahnkranz (I) mit zur Rotordrehachse (a) paralleler und exzentrischer Drehachse (b) im Gehäuse (G) drehbar gelagert und über seine Außenverzahnung mit dem Innenzahnkranz (I) des Rotors (R) zwangsgekoppelt ist,
und mit einem innerhalb des Innenzahnkranzes (I) zwischen dem Rotor (R) und dem Läufer (L) mittels wenigstens eines lös- und wieder anbringbaren Befestigungselements an der Stirnseite der Antriebswelle (S) auswechselbar befestigten Scheibenkörper (20, 20′), der mit seiner einen Seite am Rotor (R) anliegt und mit seiner anderen Seite den Läufer (L) in vorbestimmtem axialem Abstand (x) vom Rotor (R) hält.
2. Zahnradpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Scheibenkörper (20, 20′) zumindest an seiner dem
Läufer (L) zugewandten Oberflächenplan und gleitfähig
ausgebildet ist.
3. Zahnradpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Scheibenkörper (20, 20′) aus härterem und
abriebfesterem Material besteht als der Läufer (L).
4. Zahnradpumpe nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Scheibenkörper (20, 20′) an
seiner dem Läufer (L) zugewandten Oberfläche eine
Schicht aus einem Material aufweist, das härter und
abriebfester als der Läufer (L) ist.
5. Zahnradpumpe nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Scheibenkörper (20, 20′) oder
seine Oberflächenschicht aus Stahl oder Hartmetall
besteht.
6. Zahnradpumpe nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Scheibenkörper (20, 20′) oder
die dem Läufer zugewandte Oberfläche des Scheibenkörpers
(20) aus Kunststoff, vorzugsweise aus
Polytetrafluoräthylen, besteht.
7. Zahnradpumpe nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Scheibenkörper (20, 20′) aus
Gleitlagerwerkstoff besteht.
8. Zahnradpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rotor (R) stirnseitig eine zylindrische,
vorzugsweise drehbearbeitete, Ausnehmung (18) mit planem
Boden aufweist, daß der Außendurchmesser der Ausnehmung
(18) dem Innendurchmesser des Innenzahnkranzes (I)
entspricht, daß der Scheibenkörper (20) in einem Paßsitz
in die Ausnehmung (18) einsetzbar ist, und daß die Dicke
des Scheibenkörpers (20) geringfügig, vorzugsweise um
etwa 0,1 bis 0,3 mm, größer ist als der axiale Abstand
zwischen dem Boden der Ausnehmung (18) und den zwischen
den Zähnen (8) des Innenzahnkranzes (I) vorgesehenen
Zahnlücken-Seitenflächen (9) des Rotors (R).
9. Zahnradpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außendurchmesser des Scheibenkörpers (20′) in
etwa dem Außendurchmesser des Rotors (R) entspricht, und
daß der Scheibenkörper (20′) umfangsseitige Vorsprünge
(28) aufweist, die zwischen die Zähne (8) des Rotors (R)
nach außen greifen und an den Zahnlücken-Seitenflächen
(9) und den Stirnflächen (11) der Zähne (10) anliegen.
10. Zahnradpumpe nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (28) etwa die Form
und die Größe der Zahnlücken-Seitenflächen (9) aufweisen.
11. Zahnradpumpe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Scheibenkörper (20) eine
Mittelbohrung mit einer Ansenkung (25) zum versenkten
Anordnen des Kopfes (26) des als Schraube (19)
ausgebildeten Befestigungselements aufweist.
12. Zahnradpumpe nach wenigstens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebswelle (S) stirnseitig einen über eine
Schulter (14) abgesetzten Wellenzapfen (13) aufweist,
auf dem der Rotor (R) mit einer einstückigen Nabe (17)
in einem Preßsitz anbringbar und verkeilbar ist, und daß
der Wellenzapfen (13) geringfügig kürzer als die Nabe
(17) des Rotors (R) ist und eine axiale Gewindebohrung
(16) für die Schraube (19) aufweist.
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Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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EP1013926A1 (de) * | 1998-12-18 | 2000-06-28 | Hydraulik Ring GmbH | Hydraulische Verdrängermaschine, insbesondere Verdrängerpumpe |
EP1369588A1 (de) * | 2002-06-04 | 2003-12-10 | Siemens Aktiengesellschaft | G-Rotorpumpe |
-
1992
- 1992-01-16 DE DE4200987A patent/DE4200987A1/de not_active Withdrawn
- 1992-03-18 IT ITMI920622A patent/IT1254722B/it active IP Right Grant
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1013926A1 (de) * | 1998-12-18 | 2000-06-28 | Hydraulik Ring GmbH | Hydraulische Verdrängermaschine, insbesondere Verdrängerpumpe |
US6450792B1 (en) | 1998-12-18 | 2002-09-17 | Hydraulik-Ring Gmbh | Hydraulic displacement machine |
EP1369588A1 (de) * | 2002-06-04 | 2003-12-10 | Siemens Aktiengesellschaft | G-Rotorpumpe |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
IT1254722B (it) | 1995-10-09 |
ITMI920622A0 (it) | 1992-03-17 |
ITMI920622A1 (it) | 1993-09-18 |
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