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DE4241742A1 - - Google Patents

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Publication number
DE4241742A1
DE4241742A1 DE4241742A DE4241742A DE4241742A1 DE 4241742 A1 DE4241742 A1 DE 4241742A1 DE 4241742 A DE4241742 A DE 4241742A DE 4241742 A DE4241742 A DE 4241742A DE 4241742 A1 DE4241742 A1 DE 4241742A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
track
machine
crawler
machine according
machine frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4241742A
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Ing Theurer
Manfred Brunninger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Franz Plasser Bahnbaumaschinen Industrie GmbH
Original Assignee
Franz Plasser Bahnbaumaschinen Industrie GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Franz Plasser Bahnbaumaschinen Industrie GmbH filed Critical Franz Plasser Bahnbaumaschinen Industrie GmbH
Publication of DE4241742A1 publication Critical patent/DE4241742A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B27/00Placing, renewing, working, cleaning, or taking-up the ballast, with or without concurrent work on the track; Devices therefor; Packing sleepers
    • E01B27/06Renewing or cleaning the ballast in situ, with or without concurrent work on the track
    • E01B27/10Renewing or cleaning the ballast in situ, with or without concurrent work on the track without taking-up track
    • E01B27/105Renewing or cleaning the ballast in situ, with or without concurrent work on the track without taking-up track the track having been lifted
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B2203/00Devices for working the railway-superstructure
    • E01B2203/01Devices for working the railway-superstructure with track
    • E01B2203/015Devices for working the railway-superstructure with track present but lifted
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B2203/00Devices for working the railway-superstructure
    • E01B2203/10Track-lifting or-lining devices or methods

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Machines For Laying And Maintaining Railways (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Gleisbaumaschine zur Bearbeitung einer Gleisbettung, mit an beiden Längsenden eines Maschinenrahmens vorgesehenen Schienenfahrwerken, einer Gleishebeeinrichtung, einem zum Maschinenrahmen mittels eines Antriebes höhenverstellbaren, im Bereich eines Schienenfahrwerkes vorgesehenen Raupenfahrwerk und einer Einrichtung zur Bearbeitung einer Gleis­ bettung, sowie eine Anlage zur Verbesserung eines Planums.
Es ist bereits eine derartige Gleisbaumaschine durch die US-PS 43 57 874 bekannt, die in Verbindung mit einer weiteren derartigen, unabhängig verfahrbaren Gleisbau­ maschine eine Anlage zur Planumverbesserung bildet. Die beiden Gleisbaumaschi­ nen weisen jeweils einen endseitig auf Schienenfahrwerken gelagerten, brückenför­ migen Maschinenrahmen auf, an dessen einem Ende zusätzlich ein höhenverstell­ bares Raupenfahrwerk angeordnet ist. Weiters ist eine der Maschinen mit Einrichtungen zum Heben eines Gleisjoches und zum Bearbeiten der Gleisbettung ausgestattet, während sich auf der zweiten Gleisbaumaschine eine Schotterräumvorrichtung befindet. Zur Einleitung der Planumsanierung wird mit Hilfe des ersten Gleisbaufahrzeuges ein die Umbaulücke abdeckendes Gleisjoch abgehoben. An­ schließend wird mit der zweiten Gleisbaumaschine der verschmutzte Schotter ent­ fernt. Im darauffolgenden, wiederum durch die erste Maschine durchgeführten Ar­ beitsschritt wird Sand sowie neuer Schotter eingebracht und mittels eines Verdich­ taggregates verdichtet. Dabei stützen sich die jeweils in der Umbaulücke befindlichen Maschinenrahmen-Enden der beiden Gleisbaufahrzeuge auf dem nun abgesenkten Raupenfahrwerk ab, welches auf dem Planum verfahren wird. Ab­ schließend wird das Gleisjoch wieder auf die sanierte Umbaulücke abgelegt. Ein derartiges Verfahren ist besonders zur Sanierung kurzer Gleisabschnitte geeignet.
Eine in der AT-PS 3 80 709 beschriebene Gleisbaumaschine dient zum Verlegen bzw. Ausbauen von Gleisjochen. Ein sehr langgestreckter, aus zwei gelenkig mit­ einander verbundenen Teilen bestehender Maschinenrahmen ist an jedem Ende mit einem Schienenfahrwerk ausgestattet, welches jeweils auch ein Raupenfahrwerk aufweist. Letzteres ist aus zwei Teilen gebildet, die in Maschinenquerrichtung von­ einander distanzierbar sowie unabhängig voneinander absenkbar sind. Im Bereich des Rahmengelenkes befindet sich zur Abstützung ein weiteres Schienenfahrwerk und Raupenfahrwerk. Mit dem Maschinenrahmen verbundene Hebevorrichtungen sind zum Halten des Gleisjoches vorgesehen. Während des Arbeitseinsatzes fährt die Maschine - je nach ihrer Position in bezug auf die Umbaulücke - entweder auf den Schienen oder - mit Hilfe der entsprechend der Schwellenlänge ausgefahrenen und abgesenkten Raupenfahrwerke - auf der Gleisbettung bzw. dem Planum. Zur Überstellung kann auch die gesamte Maschine mittels der Raupenfahrwerke ange­ hoben und auf einen unter die Maschine geschobenen Plattform-Güterwagen verla­ den werden. Diese Maschine ist zur Bearbeitung der Schotterbettung nicht geeig­ net.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung einer Gleisbau­ maschine der eingangs beschriebenen Art, die in Verbindung mit hoher Arbeitslei­ stung sowie konstruktiv vereinfachter Ausbildung auf vielfältige Weise zur Bearbei­ tung der Schotterbettung bzw. Sanierung auch langer Gleisabschnitte einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gleishebeeinrichtung um eine vertikale Achse drehbare Heberollen zur formschlüssigen Verbindung mit den Schienen des Gleises bei kontinuierlicher Arbeitsvorfahrt der Maschine aufweist und das im Bereich eines der beiden Schienenfahrwerke angeordnete Raupenfahr­ werk aus zwei in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierten Fahrwerksteilen gebildet ist, deren Abstand zueinander größer als eine Schwellenlänge ist.
Eine derartig ausgebildete Gleisbaumaschine ermöglicht bei besonders kurzer Aus­ bildung des Maschinenrahmens einen sehr leistungsfähigen, kontinuierlichen Ar­ beitseinsatz. Die kurze Ausbildung resultiert aus der speziellen Anordnung von Rau­ penfahrwerken im Maschinenendbereich und einer damit möglichen Verlegung der Gleisanhebung in den Bereich des Raupenfahrwerkes und hat unter Vermeidung ei­ ner aufwendigen Gelenksausbildung einen konstruktiv vereinfachten Maschinenrah­ men zur Folge. Da es nun nicht mehr erforderlich ist, den gesamten, einer Biegung unterworfenen Gleisbereich innerhalb zweier voneinander distanzierter Schienen­ fahrwerke anzuordnen, ist unter Vermeidung unzulässig hoher Biegespannungen der Schienen problemlos und ohne Verlängerung des Maschinenrahmens eine sanftere und damit einen längeren Gleisabschnitt umfassende Biegelinie wählbar. Diese erweist sich ganz besonders dann als Vorteil, wenn zwischen dem - bezüg­ lich der Maschinenenden - vorderen und dem hinteren Gleisbereich kein nennens­ werter Niveauunterschied vorliegt und das Gleis - zum Einführen der Einrichtung zum Bearbeiten der Gleisbettung zwischen Schwellenunterkante und Bettungsober­ fläche - in einem größeren Ausmaß anzuheben ist.
Die Ausbildung, wonach die über einen Hebeantrieb höhenverstellbare Gleishebe­ einrichtung im Bereich des Raupenfahrwerkes und/oder des angrenzenden Schie­ nenfahrwerkes angeordnet ist, bietet die besonders vorteilhafte Möglichkeit, den das Raupenfahrwerk absenkenden Antrieb gleichzeitig für die Gleishebung auszu­ nützen, wodurch die Hebeantriebe der Gleishebeeinrichtung in wirtschaftlicher Wei­ se klein ausgebildet werden können.
Die in den Ansprüchen 3 und 4 beschriebenen Weiterbildungen ermöglichen eine günstigere, die Schienenspannung noch mehr reduzierende Gleisanhebung, bei der zudem die Räder des Schienenfahrwerkes während der Hebung mit den Schienen in Eingriff verbleiben. Dadurch erübrigt sich die Notwendigkeit eines Wiedereinglei­ sens der Maschine nach dem Arbeitseinsatz.
Sind die beiden Fahrwerksteile gemäß der Ansprüche 5 und 6 ausgebildet, so kann dadurch das Raupenfahrwerk problemlos für die Überstellfahrt in eine zur Gänze in­ nerhalb des Lichtraumprofils liegende Stellung gebracht werden.
Eine weitere, in Anspruch 7 dargelegte Ausbildung gewährleistet, daß für die Ar­ beitswerkzeuge der größtmögliche freie Raum unterhalb der Schwellen zur Verfü­ gung steht, da der Gleisrost in diesem Bereich am höchsten angehoben ist.
Wenn das Raupenfahrwerk in Arbeitsrichtung hinter dem zweiten Schienenfahrwerk höhenverstellbar mit dem Maschinenrahmen verbunden ist, so wird dadurch sicher­ gestellt, daß auch relativ großen Raum erfordernde Arbeitsaggregate, wie z. B. Räumketten, problemlos am bzw. unter dem Maschinenrahmen angeordnet werden können.
Durch eine Variante gemäß den Ansprüchen 9 und 10 ist der nach dem Abwurf in das Gleis auf den Schwellen liegende Sand problemlos abstreifbar, so daß für die Planierung und Verdichtung bereits die gesamte Sandmenge zur Herstellung eines exakten Planums zur Verfügung steht. Damit ist auch eine für den Erfolg der Sanie­ rungsmaßnahme wichtige scharfe Trennlinie zwischen der Planumschutzschichte und der darauf liegenden Schotterbettung sichergestellt.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 11 schafft eine Erweiterung der Einsatzmöglich­ keiten der Maschine.
Eine andere Weiterbildung nach den Ansprüchen 12 und 13 ermöglicht die Bearbei­ tung der Flankenbereiche der Gleisbettung auch bei bereits auf dem sanierten Pla­ num liegendem Gleis, wobei die Arbeitsaggregate bei Auftreten von Hindernissen, wie z. B. Oberleitungsmasten, jederzeit schnell zur Maschine hin einschwenkbar sind.
Die in Anspruch 14 beschriebene Variante ermöglicht bei konstruktiv sehr einfacher Ausbildung der Öffnung den direkten Abwurf des Schotters von einem an das Gleis­ baufahrzeug anschließenden Speicherwagen. Dabei wird die für die Verdichtung und Planierung der Sandschichten erforderliche Gleisanhebung auch für die Materialeinbringung ausgenützt.
Eine gemäß Anspruch 15 ausgebildete Anlage ist für eine besonders hohe Arbeits­ leistung im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt einsetzbar, wobei die Ge­ samtlänge der Anlage in vorteilhafter Weise relativ kurz gehalten werden kann. Da­ bei ist aber trotzdem - durch die Anordnung eines Raupenfahrwerkes am einen Ende der Maschinenrahmen - das Gleis unter Vermeidung unzulässig hoher Biege­ spannungen auch bei Totalaushub der verschmutzten Schotterbettung in einem ge­ nügend langen Bereich anhebbar. Außerdem ist in Verbindung mit dem Einsatz zweier voneinander unabhängiger, gleichzeitig einsetzbarer Gleisbaufahrzeuge der Materialtransport, unter Reduktion der gegenseitigen störenden Einflußnahme, praktisch auf zwei räumlich voneinander distanzierte Sanierabschnitte aufteilbar. Dies hat zusätzlich auch den Vorteil, daß die Arbeitseinrichtungen der beiden Gleis­ baufahrzeuge weitgehend unabhängig voneinander für eine optimale Ausnützung ihrer jeweiligen Arbeitsleistung einsetzbar sind. Infolge der verbesserten Aufteilung der Materialbewegungen ist in vorteilhafter Weise die Materialab- bzw. zufuhr - aus­ gehend von einem der insgesamt vier Fahrzeugenden - auf eine einzige Materialart, d. h. Alt- bzw. Neuschotter oder Sand, einschränkbar. Daraus resultiert die wirt­ schaftlich und organisatorisch besonders vorteilhafte Einsatzmöglichkeit von her­ kömmlichen, Förderbänder aufweisenden Waggons.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 16 gewährleistet schließlich, daß die Maschi­ nenrahmen der Gleisbaufahrzeuge der Anlage jeweils am für den Einsatz der Ar­ beitsaggregate günstigeren Ende durch das Raupenfahrwerk angehoben werden, wodurch die vielseitige Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen Maschine optimal ausgenützt werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Aus­ führungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Gleis­ baumaschine zur Bearbeitung einer Gleisbettung,
Fig. 2 eine vereinfacht dargestellte Draufsicht auf die Maschine nach Fig. 1, und
Fig. 3 und 4 eine Seitenansicht einer aus zwei unabhängig voneinander verfahrbaren Gleisbaumaschinen gebildeten Anlage zur Planumverbes­ serung.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Gleisbaumaschine 1 zur Bearbeitung einer Gleisbet­ tung weist einen langgestreckten, brückenförmigen Maschinenrahmen 2 auf, der über an beiden Längsenden angeordnete Schienenfahrwerke 3 auf einem aus Schienen 4 und Schwellen 5 bestehenden Gleis 6 verfahrbar ist. Ein Pfeil 7 zeigt die Arbeitsrichtung der Maschine 1 an. Am gemäß dieser Richtung vorderen Ende der Maschine bzw. unmittelbar hinter dem vorderen Schienenfahrwerk 3 ist ein Raupen­ fahrwerk 8 ersichtlich, welches über eine vertikal verschwenkbare Anlenkung 9 mit dem Maschinenrahmen 2 verbunden und anhand eines ebenfalls am Maschinen­ rahmen angelenkten hydraulischen Antriebes 10 der Höhe nach verstellbar ist. Wie insbesondere in Fig. 2 zu sehen ist, besteht das Raupenfahrwerk 8 aus zwei paral­ lel zueinander angeordneten Fahrwerksteilen 11, die auf einer horizontal und in Ma­ schinenquerrichtung verlaufenden Teleskopführung 12 gelagert und mit Hilfe von Querverstellantrieben 13 bezüglich ihres senkrecht zur Maschinenlängsrichtung ver­ laufenden Abstandes zueinander verstellbar ausgebildet sind.
Im hinter dem Raupenfahrwerk 8 anschließenden Bereich der Maschine 1 befindet sich eine Gleishebeeinrichtung 14, die anhand eines Hebeantriebes 15 und einer Parallelanlenkung 16 höhenverstellbar mit dem Maschinenrahmen 2 verbunden ist. Die Gleishebeeinrichtung 14 ist mit um eine vertikale Achse 78 drehbaren Heberol­ len 17 ausgestattet, die im Arbeitseinsatz formschlüssig von beiden Seiten am bzw. unter dem Kopf der Schienen 4 anlegbar sind. Eine ebenfalls in diesem Bereich an­ geordnete Einrichtung 18 zur Bearbeitung einer Gleisbettung bzw. eines Planums 19 ist gleichermaßen am Maschinenrahmen 2 angelenkt und mittels eines Höhen­ verstellantriebes 20 in vertikaler Richtung verstellbar. Im vorliegenden Ausführungs­ beispiel ist die Einrichtung 18 als an sich bekannte Planier- und Verdichteinrichtung 21 ausgebildet und besteht aus einem sich quer über das Planum 19 erstreckenden Planierschild 22 zum Ausstreifen des Sandes sowie vier in Gleisquerrichtung ne­ beneinander angeordneten, als Rüttelplatten ausgebildeten, vibrierbaren Verdich­ tern 23. Diese werden in Arbeitsrichtung unmittelbar hinter dem Planierschild über die Planumsoberfläche gezogen. Eine weitere Planiereinrichtung 24 befindet sich im hinteren Endbereich der Maschine 1 und weist - pro Maschinenlängsseite - je einen über Antriebe 25, 26 höhen- und seitenverstellbaren Planierschild 27 auf, der um eine vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet ist und zum Planieren der seitli­ chen Flankenbereiche der Gleisbettung bzw. des Planums 19 vorgesehen ist. In Ar­ beitsrichtung hinter dieser Planiereinrichtung 24 ist eine Verdichteinrichtung 28 mit dem Maschinenrahmen 2 verbunden, die aus beidseits der Maschine angeordneten Verdichtern 29 besteht. Letztere sind über Antriebe 30 seitenverstellbar sowie über einen Vibrationsantrieb 31 vibrierbar ausgebildet, wobei ein zusätzlicher Verdichter 32 an einem Auslegerarm 33 befestigt ist und auf diese Weise zur Bearbeitung der weiter außen gelegenen Bereiche des Planums 19 eingesetzt werden kann.
Am vorderen Ende der Maschine 1 befindet sich eine über einen Antrieb 34 auf die Schwellen bzw. Schienen absenkbare Abstreifvorrichtung 35 zum Abstreifen von auf dem Gleis liegendem Bettungsmaterial. Die Länge dieser sich quer zur Maschi­ nenlängsrichtung erstreckenden Vorrichtung entspricht etwa der Länge einer Schwelle 5. Eine Kraftversorgungseinrichtung 36 dient zur Beaufschlagung sämtli­ cher auf der Maschine 1 vorhandener Antriebe und Arbeitseinrichtungen. Des wei­ teren ist der Maschinenrahmen 2 an seinen beiden Längsenden mit Pufferkupplun­ gen 37 versehen, um die Verfahrbarkeit im Zugsverband zu gewährleisten.
Im nachfolgend beschriebenen Arbeitseinsatz wird die Maschine 1 mittels der Schienenfahrwerke 3 zum Einsatzort verfahren, wobei sich das Raupenfahrwerk 8 in einer durch strichpunktierte Linien angedeuteten Außerbetriebstellung befindet. Die in Fig. 1 dargestellte Situation geht von der Annahme aus, daß bereits von der Maschine 1 in Arbeitsrichtung vorgeordneten, hier nicht dargestellten Gleisbauma­ schinen die Schotterbettung entfernt sowie Sand auf das Gleis 6 bzw. das freigeleg­ te Planum 19 abgeworfen wurde und daß das Gleis mit einer Stopfmaschine unter Vorverdichtung des Sandes hochgestopft wurde. Nun wird die Gleishebeeinrichtung 14 abgesenkt und mit den Schienen 4 in Eingriff gebracht. Der Hebeantrieb 15 wird auf Blockierstellung geschaltet. Die beiden Fahrwerksteile 11 des Raupenfahrwer­ kes 8 werden anhand der Antriebe 13 in Maschinenquerrichtung über die Schwel­ lenenden hinaus voneinander distanziert und danach durch den Antrieb 10 auf das Planum 19 abgesenkt. Durch fortgesetztes Beaufschlagen des Antriebes 10 kommt es zu einem Hochheben des vorderen Endes des Maschinenrahmens 2 und damit auch des von der Gleishebeeinrichtung 14 festgehaltenen Gleisrostes. Nach Ab­ senken der Abstreifvorrichtung 35 und einem seitlichen Einschwenken der Arbeits­ aggregate (Planier- und Verdichteinrichtungen 21, 24, 28) in den durch Schwellen­ unterkante und Sandschichte gebildeten Zwischenraum wird die Maschine 1 konti­ nuierlich in Arbeitsrichtung vorwärtsbewegt, wobei das vordere Ende der Maschine auf dem Planum und das hintere Ende auf dem Gleis aufliegt bzw. fährt. Die dreh­ baren Heberollen 17 bleiben während der kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt mit den Schienen 4 in Eingriff und sorgen dafür, daß unter dem Gleisrost genügend freier Raum für die Einrichtung 18 zur Verfügung steht. Durch das vom hinteren Schie­ nenfahrwerk 3 kontinuierlich auf den Gleisrost aufgebrachte Gewicht kommt es zu einer zusätzlichen Verdichtwirkung.
In einer anderen möglichen Ausführungsvariante der Maschine 1 kann der Sand auch über eine an dieser angeordnete Einrichtung auf das Planum 19 eingebracht werden. Diese Einrichtung ist als - hier in strichpunktierten Linien angedeutetes - Förderband 38 ausgebildet, dessen Aufnahmeende 39 am hinteren Maschinenrah­ menende vorgesehen ist, während das Abwurfende 40 unmittelbar hinter dem Rau­ penfahrwerk 8 bzw. vor der Planier- und Verdichteinrichtung 21 vorgesehen ist. Die Beschickung des Förderbandes 38 erfolgt zweckmäßigerweise durch einen hinter der Maschine 1 nachfolgenden, ein Boden- und Übergabeförderband aufweisenden und in der US-PS 45 76 538 näher beschriebenen Speicherwagen 41.
Die in Fig. 3 und 4 ersichtliche Anlage zur Planumverbesserung setzt sich aus zwei unabhängig voneinander verfahrbaren Maschinen zusammen, wobei in Fig. 3 die in Arbeitsrichtung vordere, erste Gleisbaumaschine 42 dargestellt ist, während Fig. 4 die nachgeordnete, zweite Gleisbaumaschine 43 zeigt. Beide Maschinen 42, 43 weisen jeweils langgestreckte Maschinenrahmen 44 bzw. 45 auf, die jeweils über Schienenfahrwerke 46 auf einem Gleis 47 verfahrbar und mit einer Kraftversor­ gungseinrichtung 48 ausgestattet sind. Die Arbeitsrichtung ist durch einen Pfeil 49 angedeutet.
Die erste Gleisbaumaschine 42 (Fig. 3) ist - zur Entfernung des Schotters unterhalb des Gleises 47 - mit einer an sich bekannten Räumvorrichtung 50 versehen, die eine endlose, um das Gleis herumgeführte Förderkette 51 aufweist und am in Ar­ beitsrichtung hinteren Ende des Maschinenrahmens 44 angeordnet ist. Der von der über einen Antrieb 52 höhenverstellbaren Räumvorrichtung 50 ausgehobene Schot­ ter wird über eine Fördereinrichtung 53 zum vorderen Ende der Maschine 42 trans­ portiert und in - hier nicht dargestellte - an die Maschine 42 angeschlossene Spei­ cherwagen verladen. Das hintere Ende des Maschinenrahmens 44 ist mit einem an­ hand eines Antriebes 54 höhenverstellbaren und aus zwei querverstellbaren Fahrwerksteilen gebildeten Raupenfahrwerk 55 verbunden, welches aus Platzgrün­ den in Arbeitsrichtung hinter dem hinteren Fahrwerk 46 angeordnet ist und auf dem bereits freigelegten Erdplanum 56 fährt. Eine über einen Hebeantrieb 57 höhenver­ stellbare Gleishebeeinrichtung 58 befindet sich im Bereich der Aushubstelle der Räumvorrichtung 50. Zusätzlich dazu ist auch direkt am dem Raupenfahrwerk 55 benachbarten Schienenfahrwerk 46 pro Schienenrad 59 eine eigene, über einen Antrieb höhenverstellbare Gleishebevorrichtung 60 befestigt, wobei alle Gleishebe­ vorrichtungen um eine vertikale Achse drehbare und seitlich um eine in Maschinen­ längsrichtung verlaufende Achse verschwenkbare Heberollen 61 aufweisen.
Als nächster Arbeitsschritt der Anlage zur Planumverbesserung ist vorgesehen, mit­ tels hier nicht dargestellter Entladewagen Sand auf das Gleis 47 abzuwerfen, der anschließend von der zweiten Gleisbaumaschine 43 (Fig. 4) zur Herstellung einer Planumschutzschichte weiterbehandelt wird. Die Maschine 43 ist zu diesem Zweck mit einer höhenverstellbaren Planier- und Verdichteinrichtung 62 versehen, die im wesentlichen wie die zu Fig. 1 bereits beschriebene Einrichtung 21 ausgebildet und unmittelbar hinter einem - aus zwei Fahrwerksteilen bestehenden - Raupenfahrwerk 63 angeordnet ist. Letzteres ist unmittelbar hinter dem vorderen Schienenfahrwerk 46 mit dem Maschinenrahmen 45 verbunden und zu diesem mittels eines Antriebes 64 höhenverstellbar und fährt im Arbeitseinsatz auf der noch unverdichteten Sand­ schichte. Um auch den eventuell auf der Oberseite der Schwellen des Gleises 47 liegenden Sand in die Schwellenfächer abzustreifen, ist am vordersten Ende des Maschinenrahmens 45 eine Abstreifvorrichtung 65 angeordnet, die als Kehrbürste 66 mit einer quer zur Maschinenlängsrichtung verlaufenden, etwa horizontalen Drehachse 67 und einem Drehantrieb 68 ausgebildet ist und in ihrer Länge etwa ei­ ner Schwellenlänge entspricht. Über einen Antrieb 69 kann die Abstreifvorrichtung der Höhe nach verstellt bzw. in und außer Einsatz gebracht werden.
Die im Arbeitseinsatz kontinuierlich verfahrbare Maschine 43 ist des weiteren mit ei­ ner höhenverstellbaren Gleishebeeinrichtung 70 sowie mit direkt am vorderen Schienenfahrwerk 46 befestigten zusätzlichen Gleishebeeinrichtungen 71 ausge­ stattet. Im hinter der Planier- und Verdichteinrichtung 62 anschließenden Bereich sind eine weitere Planiereinrichtung 72 und Verdichteinrichtung 73 mit dem Maschi­ nenrahmen 45 verbunden und zur Bearbeitung der seitlichen Planumsbereiche vor­ gesehen. Im hinteren Endbereich der Maschine 43 befindet sich eine als Entlade­ schurre 74 ausgebildete Öffnung 75 im Maschinenrahmen 45, der ein in Maschinen- Längsrichtung verlaufendes Förderband 76 zugeordnet ist. Der Abwurfbereich dieses Förderbandes liegt unmittelbar hinter den Planier- und Verdichteinrichtungen 72, 73. Auf diese Weise ist es möglich, etwa mittels eines nachfolgenden Silowa­ gens 77 neuen Schotter einzubringen und auf die planierte und verdichtete Sand­ schichte ins Gleis 47 abzuwerfen, und zwar an einer Stelle, an der das Gleis noch vom Planum 56 abgehoben ist. Dadurch kommt der neue Schotter auch unter die Schwellen zu liegen und kann durch das hintere Schienenfahrwerk 46 bzw. den an­ schließenden Silowagen 77 bereits vorverdichtet werden.

Claims (16)

1. Gleisbaumaschine (1; 42, 43) zur Bearbeitung einer Gleisbettung, mit an beiden Längsenden eines Maschinenrahmens (2; 44, 45) vorgesehenen Schienen­ fahrwerken (3; 46), einer Gleishebeeinrichtung (14; 58, 70), einem zum Maschinen­ rahmen mittels eines Antriebes (10; 54, 64) höhenverstellbaren, im Bereich eines Schienenfahrwerkes (3; 46) vorgesehenen Raupenfahrwerk (8; 55, 63) und einer Ein­ richtung (18) zur Bearbeitung einer Gleisbettung, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleishebeeinrichtung (14; 58, 70) um eine vertikale Achse (78) drehbare Heberollen (17) zur formschlüssigen Verbindung mit den Schienen des Gleises bei kontinuierli­ cher Arbeitsvorfahrt der Maschine aufweist und das im Bereich eines der beiden Schienenfahrwerke (3; 46) angeordnete Raupenfahrwerk (8; 55, 63) aus zwei in Ma­ schinenquerrichtung voneinander distanzierten Fahrwerksteilen (11) gebildet ist, de­ ren Abstand zueinander größer als eine Schwellenlänge ist.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die über ei­ nen Hebeantrieb (15; 57) höhenverstellbare Gleishebeeinrichtung (14; 58, 70) im Be­ reich des Raupenfahrwerkes (8; 55, 63) und/oder des angrenzenden Schienenfahr­ werkes (3; 46) angeordnet ist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere, über einen Antrieb höhenverstellbare Gleishebeeinrichtung (60, 71) direkt am dem Raupenfahrwerk (55, 63) benachbarten Schienenfahrwerk (46) befestigt ist.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Schie­ nenrad (59) des Schienenfahrwerkes (46) eine eigene Gleishebeeinrichtung (60) zugeordnet ist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Fahrwerksteile (11) des Raupenfahrwerkes (8) in Maschinenquer­ richtung zueinander über einen Querverstellantrieb (13) verstellbar ausgebildet sind.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Raupenfahrwerk (8) zwischen den beiden Schienenfahrwerken (3) ange­ ordnet und in einem in Maschinenlängsrichtung vom Raupenfahrwerk distanzierten Bereich mit dem Maschinenrahmen (2) verbunden ist.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (18) zur Bearbeitung der Gleisbettung zwischen den Schienen­ fahrwerken (3) in einem bezüglich der Arbeitsrichtung unmittelbar hinter dem Rau­ penfahrwerk (8) gelegenen Bereich mit dem Maschinenrahmen (2) verbunden ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Raupenfahrwerk (55) in Arbeitsrichtung hinter dem zweiten Schienenfahr­ werk (46) höhenverstellbar mit dem Maschinenrahmen (44) verbunden ist.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im in Arbeitsrichtung vorderen Endbereich des Maschinenrahmens (2; 45) eine über einen Antrieb (34; 69) höhenverstellbare Abstreifvorrichtung (35; 65) zum Ab­ streifen von auf den Schwellen bzw. Schienen des Gleises (6; 47) liegendem Bet­ tungsmaterial vorgesehen ist, wobei die in Maschinenquerrichtung verlaufende Länge der Abstreifvorrichtung (35; 65) einer Schwellenlänge entsprechend ausgebil­ det ist.
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreif­ vorrichtung (65) als in Arbeitsrichtung vor der Planier- und Verdichteinrichtung (62) gelegene Kehrbürste (66) mit einer quer zur Maschinenlängsrichtung verlaufenden, etwa horizontalen Drehachse (67) und einem Drehantrieb (68) ausgebildet ist.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Maschinenrahmen (2) mit einer als Förderband (38) ausgebildeten Einrich­ tung zur Sandeinbringung auf ein Planum (19) ausgestattet ist, wobei das Aufnah­ meende (39) des Förderbandes am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Maschi­ nenrahmens (2) vorgesehen ist, während das Abwurfende (40) des Förderbandes unmittelbar hinter dem Raupenfahrwerk (8) angeordnet ist.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Maschinenlängsseite im hinteren Endbereich eine durch Antriebe (25, 26) höhen- und seitenverstellbare sowie um eine vertikale Achse verschwenk­ bare Planiervorrichtung (24) zum Planieren des seitlich an das Gleis anschließen­ den Planums am Maschinenrahmen (2) befestigt ist.
13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in Arbeits­ richtung hinter der Planiervorrichtung (24) eine weitere, mit einem Vibrationsantrieb (31) verbundene Verdichteinrichtung (28) angeordnet und mit Hilfe eines Antriebes (30) quer zur Maschinenlängsrichtung verschiebbar ausgebildet ist.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß im hinteren Endbereich eine als Entladeschurre (74) ausgebildete Öffnung (75) im Maschinenrahmen (45) zum Abwurf von Schotter auf das Gleis (47) vorgesehen ist.
15. Anlage zur Verbesserung des Planums mit zwei unabhängig voneinan­ der verfahrbaren Gleisbaumaschinen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Gleisbaumaschine (42) mit einer eine endlose, um das Gleis herum­ geführte Förderkette (51) aufweisenden Räumvorrichtung (50) ausgestattet ist, wäh­ rend der zweiten Gleisbaumaschine (43) eine unmittelbar hinter dem Raupenfahr­ werk (63) befindliche Planier- und Verdichteinrichtung (62) zum Planieren und Ver­ dichten einer Planumschutzschichte zugeordnet ist.
16. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Raupen­ fahrwerk (55) der die Räumvorrichtung (50) aufweisenden ersten Gleisbaumaschine (42) am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Maschinenrahmens (44) angeordnet ist, während das Raupenfahrwerk (63) der die Planier- und Verdichteinrichtung (62) tragenden zweiten Gleisbaumaschine (43) am vorderen Ende des Maschinenrah­ mens (45) angeordnet ist.
DE4241742A 1991-12-19 1992-12-11 Withdrawn DE4241742A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
AT252491 1991-12-19

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DE4241742A1 true DE4241742A1 (de) 1993-06-24

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ID=3535819

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DE4241742A Withdrawn DE4241742A1 (de) 1991-12-19 1992-12-11

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AU (1) AU3025192A (de)
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GB (1) GB2262558A (de)
IT (1) IT1255916B (de)
SE (1) SE9203324L (de)

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