DE4241742A1 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gleisbaumaschine zur Bearbeitung einer Gleisbettung,
mit an beiden Längsenden eines Maschinenrahmens vorgesehenen
Schienenfahrwerken, einer Gleishebeeinrichtung, einem zum Maschinenrahmen
mittels eines Antriebes höhenverstellbaren, im Bereich eines Schienenfahrwerkes
vorgesehenen Raupenfahrwerk und einer Einrichtung zur Bearbeitung einer Gleis
bettung, sowie eine Anlage zur Verbesserung eines Planums.
Es ist bereits eine derartige Gleisbaumaschine durch die US-PS 43 57 874 bekannt,
die in Verbindung mit einer weiteren derartigen, unabhängig verfahrbaren Gleisbau
maschine eine Anlage zur Planumverbesserung bildet. Die beiden Gleisbaumaschi
nen weisen jeweils einen endseitig auf Schienenfahrwerken gelagerten, brückenför
migen Maschinenrahmen auf, an dessen einem Ende zusätzlich ein höhenverstell
bares Raupenfahrwerk angeordnet ist. Weiters ist eine der Maschinen mit
Einrichtungen zum Heben eines Gleisjoches und zum Bearbeiten der Gleisbettung
ausgestattet, während sich auf der zweiten Gleisbaumaschine eine Schotterräumvorrichtung
befindet. Zur Einleitung der Planumsanierung wird mit Hilfe des ersten
Gleisbaufahrzeuges ein die Umbaulücke abdeckendes Gleisjoch abgehoben. An
schließend wird mit der zweiten Gleisbaumaschine der verschmutzte Schotter ent
fernt. Im darauffolgenden, wiederum durch die erste Maschine durchgeführten Ar
beitsschritt wird Sand sowie neuer Schotter eingebracht und mittels eines Verdich
taggregates verdichtet. Dabei stützen sich die jeweils in der Umbaulücke
befindlichen Maschinenrahmen-Enden der beiden Gleisbaufahrzeuge auf dem nun
abgesenkten Raupenfahrwerk ab, welches auf dem Planum verfahren wird. Ab
schließend wird das Gleisjoch wieder auf die sanierte Umbaulücke abgelegt. Ein
derartiges Verfahren ist besonders zur Sanierung kurzer Gleisabschnitte geeignet.
Eine in der AT-PS 3 80 709 beschriebene Gleisbaumaschine dient zum Verlegen
bzw. Ausbauen von Gleisjochen. Ein sehr langgestreckter, aus zwei gelenkig mit
einander verbundenen Teilen bestehender Maschinenrahmen ist an jedem Ende mit
einem Schienenfahrwerk ausgestattet, welches jeweils auch ein Raupenfahrwerk
aufweist. Letzteres ist aus zwei Teilen gebildet, die in Maschinenquerrichtung von
einander distanzierbar sowie unabhängig voneinander absenkbar sind. Im Bereich
des Rahmengelenkes befindet sich zur Abstützung ein weiteres Schienenfahrwerk
und Raupenfahrwerk. Mit dem Maschinenrahmen verbundene Hebevorrichtungen
sind zum Halten des Gleisjoches vorgesehen. Während des Arbeitseinsatzes fährt
die Maschine - je nach ihrer Position in bezug auf die Umbaulücke - entweder auf
den Schienen oder - mit Hilfe der entsprechend der Schwellenlänge ausgefahrenen
und abgesenkten Raupenfahrwerke - auf der Gleisbettung bzw. dem Planum. Zur
Überstellung kann auch die gesamte Maschine mittels der Raupenfahrwerke ange
hoben und auf einen unter die Maschine geschobenen Plattform-Güterwagen verla
den werden. Diese Maschine ist zur Bearbeitung der Schotterbettung nicht geeig
net.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung einer Gleisbau
maschine der eingangs beschriebenen Art, die in Verbindung mit hoher Arbeitslei
stung sowie konstruktiv vereinfachter Ausbildung auf vielfältige Weise zur Bearbei
tung der Schotterbettung bzw. Sanierung auch langer Gleisabschnitte einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gleishebeeinrichtung
um eine vertikale Achse drehbare Heberollen zur formschlüssigen Verbindung mit
den Schienen des Gleises bei kontinuierlicher Arbeitsvorfahrt der Maschine aufweist
und das im Bereich eines der beiden Schienenfahrwerke angeordnete Raupenfahr
werk aus zwei in Maschinenquerrichtung voneinander distanzierten Fahrwerksteilen
gebildet ist, deren Abstand zueinander größer als eine Schwellenlänge ist.
Eine derartig ausgebildete Gleisbaumaschine ermöglicht bei besonders kurzer Aus
bildung des Maschinenrahmens einen sehr leistungsfähigen, kontinuierlichen Ar
beitseinsatz. Die kurze Ausbildung resultiert aus der speziellen Anordnung von Rau
penfahrwerken im Maschinenendbereich und einer damit möglichen Verlegung der
Gleisanhebung in den Bereich des Raupenfahrwerkes und hat unter Vermeidung ei
ner aufwendigen Gelenksausbildung einen konstruktiv vereinfachten Maschinenrah
men zur Folge. Da es nun nicht mehr erforderlich ist, den gesamten, einer Biegung
unterworfenen Gleisbereich innerhalb zweier voneinander distanzierter Schienen
fahrwerke anzuordnen, ist unter Vermeidung unzulässig hoher Biegespannungen
der Schienen problemlos und ohne Verlängerung des Maschinenrahmens eine
sanftere und damit einen längeren Gleisabschnitt umfassende Biegelinie wählbar.
Diese erweist sich ganz besonders dann als Vorteil, wenn zwischen dem - bezüg
lich der Maschinenenden - vorderen und dem hinteren Gleisbereich kein nennens
werter Niveauunterschied vorliegt und das Gleis - zum Einführen der Einrichtung
zum Bearbeiten der Gleisbettung zwischen Schwellenunterkante und Bettungsober
fläche - in einem größeren Ausmaß anzuheben ist.
Die Ausbildung, wonach die über einen Hebeantrieb höhenverstellbare Gleishebe
einrichtung im Bereich des Raupenfahrwerkes und/oder des angrenzenden Schie
nenfahrwerkes angeordnet ist, bietet die besonders vorteilhafte Möglichkeit, den
das Raupenfahrwerk absenkenden Antrieb gleichzeitig für die Gleishebung auszu
nützen, wodurch die Hebeantriebe der Gleishebeeinrichtung in wirtschaftlicher Wei
se klein ausgebildet werden können.
Die in den Ansprüchen 3 und 4 beschriebenen Weiterbildungen ermöglichen eine
günstigere, die Schienenspannung noch mehr reduzierende Gleisanhebung, bei der
zudem die Räder des Schienenfahrwerkes während der Hebung mit den Schienen
in Eingriff verbleiben. Dadurch erübrigt sich die Notwendigkeit eines Wiedereinglei
sens der Maschine nach dem Arbeitseinsatz.
Sind die beiden Fahrwerksteile gemäß der Ansprüche 5 und 6 ausgebildet, so kann
dadurch das Raupenfahrwerk problemlos für die Überstellfahrt in eine zur Gänze in
nerhalb des Lichtraumprofils liegende Stellung gebracht werden.
Eine weitere, in Anspruch 7 dargelegte Ausbildung gewährleistet, daß für die Ar
beitswerkzeuge der größtmögliche freie Raum unterhalb der Schwellen zur Verfü
gung steht, da der Gleisrost in diesem Bereich am höchsten angehoben ist.
Wenn das Raupenfahrwerk in Arbeitsrichtung hinter dem zweiten Schienenfahrwerk
höhenverstellbar mit dem Maschinenrahmen verbunden ist, so wird dadurch sicher
gestellt, daß auch relativ großen Raum erfordernde Arbeitsaggregate, wie z. B.
Räumketten, problemlos am bzw. unter dem Maschinenrahmen angeordnet werden
können.
Durch eine Variante gemäß den Ansprüchen 9 und 10 ist der nach dem Abwurf in
das Gleis auf den Schwellen liegende Sand problemlos abstreifbar, so daß für die
Planierung und Verdichtung bereits die gesamte Sandmenge zur Herstellung eines
exakten Planums zur Verfügung steht. Damit ist auch eine für den Erfolg der Sanie
rungsmaßnahme wichtige scharfe Trennlinie zwischen der Planumschutzschichte
und der darauf liegenden Schotterbettung sichergestellt.
Die Ausbildung gemäß Anspruch 11 schafft eine Erweiterung der Einsatzmöglich
keiten der Maschine.
Eine andere Weiterbildung nach den Ansprüchen 12 und 13 ermöglicht die Bearbei
tung der Flankenbereiche der Gleisbettung auch bei bereits auf dem sanierten Pla
num liegendem Gleis, wobei die Arbeitsaggregate bei Auftreten von Hindernissen,
wie z. B. Oberleitungsmasten, jederzeit schnell zur Maschine hin einschwenkbar
sind.
Die in Anspruch 14 beschriebene Variante ermöglicht bei konstruktiv sehr einfacher
Ausbildung der Öffnung den direkten Abwurf des Schotters von einem an das Gleis
baufahrzeug anschließenden Speicherwagen. Dabei wird die für die Verdichtung
und Planierung der Sandschichten erforderliche Gleisanhebung auch für die Materialeinbringung
ausgenützt.
Eine gemäß Anspruch 15 ausgebildete Anlage ist für eine besonders hohe Arbeits
leistung im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt einsetzbar, wobei die Ge
samtlänge der Anlage in vorteilhafter Weise relativ kurz gehalten werden kann. Da
bei ist aber trotzdem - durch die Anordnung eines Raupenfahrwerkes am einen
Ende der Maschinenrahmen - das Gleis unter Vermeidung unzulässig hoher Biege
spannungen auch bei Totalaushub der verschmutzten Schotterbettung in einem ge
nügend langen Bereich anhebbar. Außerdem ist in Verbindung mit dem Einsatz
zweier voneinander unabhängiger, gleichzeitig einsetzbarer Gleisbaufahrzeuge der
Materialtransport, unter Reduktion der gegenseitigen störenden Einflußnahme,
praktisch auf zwei räumlich voneinander distanzierte Sanierabschnitte aufteilbar.
Dies hat zusätzlich auch den Vorteil, daß die Arbeitseinrichtungen der beiden Gleis
baufahrzeuge weitgehend unabhängig voneinander für eine optimale Ausnützung
ihrer jeweiligen Arbeitsleistung einsetzbar sind. Infolge der verbesserten Aufteilung
der Materialbewegungen ist in vorteilhafter Weise die Materialab- bzw. zufuhr - aus
gehend von einem der insgesamt vier Fahrzeugenden - auf eine einzige Materialart,
d. h. Alt- bzw. Neuschotter oder Sand, einschränkbar. Daraus resultiert die wirt
schaftlich und organisatorisch besonders vorteilhafte Einsatzmöglichkeit von her
kömmlichen, Förderbänder aufweisenden Waggons.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 16 gewährleistet schließlich, daß die Maschi
nenrahmen der Gleisbaufahrzeuge der Anlage jeweils am für den Einsatz der Ar
beitsaggregate günstigeren Ende durch das Raupenfahrwerk angehoben werden,
wodurch die vielseitige Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen Maschine optimal
ausgenützt werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Aus
führungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Gleis
baumaschine zur Bearbeitung einer Gleisbettung,
Fig. 2 eine vereinfacht dargestellte Draufsicht auf die Maschine nach
Fig. 1, und
Fig. 3 und 4 eine Seitenansicht einer aus zwei unabhängig voneinander
verfahrbaren Gleisbaumaschinen gebildeten Anlage zur Planumverbes
serung.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Gleisbaumaschine 1 zur Bearbeitung einer Gleisbet
tung weist einen langgestreckten, brückenförmigen Maschinenrahmen 2 auf, der
über an beiden Längsenden angeordnete Schienenfahrwerke 3 auf einem aus
Schienen 4 und Schwellen 5 bestehenden Gleis 6 verfahrbar ist. Ein Pfeil 7 zeigt die
Arbeitsrichtung der Maschine 1 an. Am gemäß dieser Richtung vorderen Ende der
Maschine bzw. unmittelbar hinter dem vorderen Schienenfahrwerk 3 ist ein Raupen
fahrwerk 8 ersichtlich, welches über eine vertikal verschwenkbare Anlenkung 9 mit
dem Maschinenrahmen 2 verbunden und anhand eines ebenfalls am Maschinen
rahmen angelenkten hydraulischen Antriebes 10 der Höhe nach verstellbar ist. Wie
insbesondere in Fig. 2 zu sehen ist, besteht das Raupenfahrwerk 8 aus zwei paral
lel zueinander angeordneten Fahrwerksteilen 11, die auf einer horizontal und in Ma
schinenquerrichtung verlaufenden Teleskopführung 12 gelagert und mit Hilfe von
Querverstellantrieben 13 bezüglich ihres senkrecht zur Maschinenlängsrichtung ver
laufenden Abstandes zueinander verstellbar ausgebildet sind.
Im hinter dem Raupenfahrwerk 8 anschließenden Bereich der Maschine 1 befindet
sich eine Gleishebeeinrichtung 14, die anhand eines Hebeantriebes 15 und einer
Parallelanlenkung 16 höhenverstellbar mit dem Maschinenrahmen 2 verbunden ist.
Die Gleishebeeinrichtung 14 ist mit um eine vertikale Achse 78 drehbaren Heberol
len 17 ausgestattet, die im Arbeitseinsatz formschlüssig von beiden Seiten am bzw.
unter dem Kopf der Schienen 4 anlegbar sind. Eine ebenfalls in diesem Bereich an
geordnete Einrichtung 18 zur Bearbeitung einer Gleisbettung bzw. eines Planums 19
ist gleichermaßen am Maschinenrahmen 2 angelenkt und mittels eines Höhen
verstellantriebes 20 in vertikaler Richtung verstellbar. Im vorliegenden Ausführungs
beispiel ist die Einrichtung 18 als an sich bekannte Planier- und Verdichteinrichtung
21 ausgebildet und besteht aus einem sich quer über das Planum 19 erstreckenden
Planierschild 22 zum Ausstreifen des Sandes sowie vier in Gleisquerrichtung ne
beneinander angeordneten, als Rüttelplatten ausgebildeten, vibrierbaren Verdich
tern 23. Diese werden in Arbeitsrichtung unmittelbar hinter dem Planierschild über
die Planumsoberfläche gezogen. Eine weitere Planiereinrichtung 24 befindet sich im
hinteren Endbereich der Maschine 1 und weist - pro Maschinenlängsseite - je einen
über Antriebe 25, 26 höhen- und seitenverstellbaren Planierschild 27 auf, der um
eine vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet ist und zum Planieren der seitli
chen Flankenbereiche der Gleisbettung bzw. des Planums 19 vorgesehen ist. In Ar
beitsrichtung hinter dieser Planiereinrichtung 24 ist eine Verdichteinrichtung 28 mit
dem Maschinenrahmen 2 verbunden, die aus beidseits der Maschine angeordneten
Verdichtern 29 besteht. Letztere sind über Antriebe 30 seitenverstellbar sowie über
einen Vibrationsantrieb 31 vibrierbar ausgebildet, wobei ein zusätzlicher Verdichter
32 an einem Auslegerarm 33 befestigt ist und auf diese Weise zur Bearbeitung der
weiter außen gelegenen Bereiche des Planums 19 eingesetzt werden kann.
Am vorderen Ende der Maschine 1 befindet sich eine über einen Antrieb 34 auf die
Schwellen bzw. Schienen absenkbare Abstreifvorrichtung 35 zum Abstreifen von
auf dem Gleis liegendem Bettungsmaterial. Die Länge dieser sich quer zur Maschi
nenlängsrichtung erstreckenden Vorrichtung entspricht etwa der Länge einer
Schwelle 5. Eine Kraftversorgungseinrichtung 36 dient zur Beaufschlagung sämtli
cher auf der Maschine 1 vorhandener Antriebe und Arbeitseinrichtungen. Des wei
teren ist der Maschinenrahmen 2 an seinen beiden Längsenden mit Pufferkupplun
gen 37 versehen, um die Verfahrbarkeit im Zugsverband zu gewährleisten.
Im nachfolgend beschriebenen Arbeitseinsatz wird die Maschine 1 mittels der
Schienenfahrwerke 3 zum Einsatzort verfahren, wobei sich das Raupenfahrwerk 8
in einer durch strichpunktierte Linien angedeuteten Außerbetriebstellung befindet.
Die in Fig. 1 dargestellte Situation geht von der Annahme aus, daß bereits von der
Maschine 1 in Arbeitsrichtung vorgeordneten, hier nicht dargestellten Gleisbauma
schinen die Schotterbettung entfernt sowie Sand auf das Gleis 6 bzw. das freigeleg
te Planum 19 abgeworfen wurde und daß das Gleis mit einer Stopfmaschine unter
Vorverdichtung des Sandes hochgestopft wurde. Nun wird die Gleishebeeinrichtung
14 abgesenkt und mit den Schienen 4 in Eingriff gebracht. Der Hebeantrieb 15 wird
auf Blockierstellung geschaltet. Die beiden Fahrwerksteile 11 des Raupenfahrwer
kes 8 werden anhand der Antriebe 13 in Maschinenquerrichtung über die Schwel
lenenden hinaus voneinander distanziert und danach durch den Antrieb 10 auf das
Planum 19 abgesenkt. Durch fortgesetztes Beaufschlagen des Antriebes 10 kommt
es zu einem Hochheben des vorderen Endes des Maschinenrahmens 2 und damit
auch des von der Gleishebeeinrichtung 14 festgehaltenen Gleisrostes. Nach Ab
senken der Abstreifvorrichtung 35 und einem seitlichen Einschwenken der Arbeits
aggregate (Planier- und Verdichteinrichtungen 21, 24, 28) in den durch Schwellen
unterkante und Sandschichte gebildeten Zwischenraum wird die Maschine 1 konti
nuierlich in Arbeitsrichtung vorwärtsbewegt, wobei das vordere Ende der Maschine
auf dem Planum und das hintere Ende auf dem Gleis aufliegt bzw. fährt. Die dreh
baren Heberollen 17 bleiben während der kontinuierlichen Arbeitsvorfahrt mit den
Schienen 4 in Eingriff und sorgen dafür, daß unter dem Gleisrost genügend freier
Raum für die Einrichtung 18 zur Verfügung steht. Durch das vom hinteren Schie
nenfahrwerk 3 kontinuierlich auf den Gleisrost aufgebrachte Gewicht kommt es zu
einer zusätzlichen Verdichtwirkung.
In einer anderen möglichen Ausführungsvariante der Maschine 1 kann der Sand
auch über eine an dieser angeordnete Einrichtung auf das Planum 19 eingebracht
werden. Diese Einrichtung ist als - hier in strichpunktierten Linien angedeutetes -
Förderband 38 ausgebildet, dessen Aufnahmeende 39 am hinteren Maschinenrah
menende vorgesehen ist, während das Abwurfende 40 unmittelbar hinter dem Rau
penfahrwerk 8 bzw. vor der Planier- und Verdichteinrichtung 21 vorgesehen ist. Die
Beschickung des Förderbandes 38 erfolgt zweckmäßigerweise durch einen hinter
der Maschine 1 nachfolgenden, ein Boden- und Übergabeförderband aufweisenden
und in der US-PS 45 76 538 näher beschriebenen Speicherwagen 41.
Die in Fig. 3 und 4 ersichtliche Anlage zur Planumverbesserung setzt sich aus zwei
unabhängig voneinander verfahrbaren Maschinen zusammen, wobei in Fig. 3 die in
Arbeitsrichtung vordere, erste Gleisbaumaschine 42 dargestellt ist, während Fig. 4
die nachgeordnete, zweite Gleisbaumaschine 43 zeigt. Beide Maschinen 42, 43
weisen jeweils langgestreckte Maschinenrahmen 44 bzw. 45 auf, die jeweils über
Schienenfahrwerke 46 auf einem Gleis 47 verfahrbar und mit einer Kraftversor
gungseinrichtung 48 ausgestattet sind. Die Arbeitsrichtung ist durch einen Pfeil 49
angedeutet.
Die erste Gleisbaumaschine 42 (Fig. 3) ist - zur Entfernung des Schotters unterhalb
des Gleises 47 - mit einer an sich bekannten Räumvorrichtung 50 versehen, die
eine endlose, um das Gleis herumgeführte Förderkette 51 aufweist und am in Ar
beitsrichtung hinteren Ende des Maschinenrahmens 44 angeordnet ist. Der von der
über einen Antrieb 52 höhenverstellbaren Räumvorrichtung 50 ausgehobene Schot
ter wird über eine Fördereinrichtung 53 zum vorderen Ende der Maschine 42 trans
portiert und in - hier nicht dargestellte - an die Maschine 42 angeschlossene Spei
cherwagen verladen. Das hintere Ende des Maschinenrahmens 44 ist mit einem an
hand eines Antriebes 54 höhenverstellbaren und aus zwei querverstellbaren
Fahrwerksteilen gebildeten Raupenfahrwerk 55 verbunden, welches aus Platzgrün
den in Arbeitsrichtung hinter dem hinteren Fahrwerk 46 angeordnet ist und auf dem
bereits freigelegten Erdplanum 56 fährt. Eine über einen Hebeantrieb 57 höhenver
stellbare Gleishebeeinrichtung 58 befindet sich im Bereich der Aushubstelle der
Räumvorrichtung 50. Zusätzlich dazu ist auch direkt am dem Raupenfahrwerk 55
benachbarten Schienenfahrwerk 46 pro Schienenrad 59 eine eigene, über einen
Antrieb höhenverstellbare Gleishebevorrichtung 60 befestigt, wobei alle Gleishebe
vorrichtungen um eine vertikale Achse drehbare und seitlich um eine in Maschinen
längsrichtung verlaufende Achse verschwenkbare Heberollen 61 aufweisen.
Als nächster Arbeitsschritt der Anlage zur Planumverbesserung ist vorgesehen, mit
tels hier nicht dargestellter Entladewagen Sand auf das Gleis 47 abzuwerfen, der
anschließend von der zweiten Gleisbaumaschine 43 (Fig. 4) zur Herstellung einer
Planumschutzschichte weiterbehandelt wird. Die Maschine 43 ist zu diesem Zweck
mit einer höhenverstellbaren Planier- und Verdichteinrichtung 62 versehen, die im
wesentlichen wie die zu Fig. 1 bereits beschriebene Einrichtung 21 ausgebildet und
unmittelbar hinter einem - aus zwei Fahrwerksteilen bestehenden - Raupenfahrwerk
63 angeordnet ist. Letzteres ist unmittelbar hinter dem vorderen Schienenfahrwerk
46 mit dem Maschinenrahmen 45 verbunden und zu diesem mittels eines Antriebes
64 höhenverstellbar und fährt im Arbeitseinsatz auf der noch unverdichteten Sand
schichte. Um auch den eventuell auf der Oberseite der Schwellen des Gleises 47
liegenden Sand in die Schwellenfächer abzustreifen, ist am vordersten Ende des
Maschinenrahmens 45 eine Abstreifvorrichtung 65 angeordnet, die als Kehrbürste
66 mit einer quer zur Maschinenlängsrichtung verlaufenden, etwa horizontalen
Drehachse 67 und einem Drehantrieb 68 ausgebildet ist und in ihrer Länge etwa ei
ner Schwellenlänge entspricht. Über einen Antrieb 69 kann die Abstreifvorrichtung
der Höhe nach verstellt bzw. in und außer Einsatz gebracht werden.
Die im Arbeitseinsatz kontinuierlich verfahrbare Maschine 43 ist des weiteren mit ei
ner höhenverstellbaren Gleishebeeinrichtung 70 sowie mit direkt am vorderen
Schienenfahrwerk 46 befestigten zusätzlichen Gleishebeeinrichtungen 71 ausge
stattet. Im hinter der Planier- und Verdichteinrichtung 62 anschließenden Bereich
sind eine weitere Planiereinrichtung 72 und Verdichteinrichtung 73 mit dem Maschi
nenrahmen 45 verbunden und zur Bearbeitung der seitlichen Planumsbereiche vor
gesehen. Im hinteren Endbereich der Maschine 43 befindet sich eine als Entlade
schurre 74 ausgebildete Öffnung 75 im Maschinenrahmen 45, der ein in Maschinen-
Längsrichtung verlaufendes Förderband 76 zugeordnet ist. Der Abwurfbereich
dieses Förderbandes liegt unmittelbar hinter den Planier- und Verdichteinrichtungen
72, 73. Auf diese Weise ist es möglich, etwa mittels eines nachfolgenden Silowa
gens 77 neuen Schotter einzubringen und auf die planierte und verdichtete Sand
schichte ins Gleis 47 abzuwerfen, und zwar an einer Stelle, an der das Gleis noch
vom Planum 56 abgehoben ist. Dadurch kommt der neue Schotter auch unter die
Schwellen zu liegen und kann durch das hintere Schienenfahrwerk 46 bzw. den an
schließenden Silowagen 77 bereits vorverdichtet werden.
Claims (16)
1. Gleisbaumaschine (1; 42, 43) zur Bearbeitung einer Gleisbettung, mit an
beiden Längsenden eines Maschinenrahmens (2; 44, 45) vorgesehenen Schienen
fahrwerken (3; 46), einer Gleishebeeinrichtung (14; 58, 70), einem zum Maschinen
rahmen mittels eines Antriebes (10; 54, 64) höhenverstellbaren, im Bereich eines
Schienenfahrwerkes (3; 46) vorgesehenen Raupenfahrwerk (8; 55, 63) und einer Ein
richtung (18) zur Bearbeitung einer Gleisbettung, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gleishebeeinrichtung (14; 58, 70) um eine vertikale Achse (78) drehbare Heberollen
(17) zur formschlüssigen Verbindung mit den Schienen des Gleises bei kontinuierli
cher Arbeitsvorfahrt der Maschine aufweist und das im Bereich eines der beiden
Schienenfahrwerke (3; 46) angeordnete Raupenfahrwerk (8; 55, 63) aus zwei in Ma
schinenquerrichtung voneinander distanzierten Fahrwerksteilen (11) gebildet ist, de
ren Abstand zueinander größer als eine Schwellenlänge ist.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die über ei
nen Hebeantrieb (15; 57) höhenverstellbare Gleishebeeinrichtung (14; 58, 70) im Be
reich des Raupenfahrwerkes (8; 55, 63) und/oder des angrenzenden Schienenfahr
werkes (3; 46) angeordnet ist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine
weitere, über einen Antrieb höhenverstellbare Gleishebeeinrichtung (60, 71) direkt
am dem Raupenfahrwerk (55, 63) benachbarten Schienenfahrwerk (46) befestigt ist.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Schie
nenrad (59) des Schienenfahrwerkes (46) eine eigene Gleishebeeinrichtung (60)
zugeordnet ist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Fahrwerksteile (11) des Raupenfahrwerkes (8) in Maschinenquer
richtung zueinander über einen Querverstellantrieb (13) verstellbar ausgebildet sind.
6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Raupenfahrwerk (8) zwischen den beiden Schienenfahrwerken (3) ange
ordnet und in einem in Maschinenlängsrichtung vom Raupenfahrwerk distanzierten
Bereich mit dem Maschinenrahmen (2) verbunden ist.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung (18) zur Bearbeitung der Gleisbettung zwischen den Schienen
fahrwerken (3) in einem bezüglich der Arbeitsrichtung unmittelbar hinter dem Rau
penfahrwerk (8) gelegenen Bereich mit dem Maschinenrahmen (2) verbunden ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Raupenfahrwerk (55) in Arbeitsrichtung hinter dem zweiten Schienenfahr
werk (46) höhenverstellbar mit dem Maschinenrahmen (44) verbunden ist.
9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß im in Arbeitsrichtung vorderen Endbereich des Maschinenrahmens (2; 45) eine
über einen Antrieb (34; 69) höhenverstellbare Abstreifvorrichtung (35; 65) zum Ab
streifen von auf den Schwellen bzw. Schienen des Gleises (6; 47) liegendem Bet
tungsmaterial vorgesehen ist, wobei die in Maschinenquerrichtung verlaufende
Länge der Abstreifvorrichtung (35; 65) einer Schwellenlänge entsprechend ausgebil
det ist.
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreif
vorrichtung (65) als in Arbeitsrichtung vor der Planier- und Verdichteinrichtung (62)
gelegene Kehrbürste (66) mit einer quer zur Maschinenlängsrichtung verlaufenden,
etwa horizontalen Drehachse (67) und einem Drehantrieb (68) ausgebildet ist.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Maschinenrahmen (2) mit einer als Förderband (38) ausgebildeten Einrich
tung zur Sandeinbringung auf ein Planum (19) ausgestattet ist, wobei das Aufnah
meende (39) des Förderbandes am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Maschi
nenrahmens (2) vorgesehen ist, während das Abwurfende (40) des Förderbandes
unmittelbar hinter dem Raupenfahrwerk (8) angeordnet ist.
12. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder Maschinenlängsseite im hinteren Endbereich eine durch Antriebe (25, 26)
höhen- und seitenverstellbare sowie um eine vertikale Achse verschwenk
bare Planiervorrichtung (24) zum Planieren des seitlich an das Gleis anschließen
den Planums am Maschinenrahmen (2) befestigt ist.
13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in Arbeits
richtung hinter der Planiervorrichtung (24) eine weitere, mit einem Vibrationsantrieb
(31) verbundene Verdichteinrichtung (28) angeordnet und mit Hilfe eines Antriebes
(30) quer zur Maschinenlängsrichtung verschiebbar ausgebildet ist.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß im hinteren Endbereich eine als Entladeschurre (74) ausgebildete Öffnung (75)
im Maschinenrahmen (45) zum Abwurf von Schotter auf das Gleis (47) vorgesehen
ist.
15. Anlage zur Verbesserung des Planums mit zwei unabhängig voneinan
der verfahrbaren Gleisbaumaschinen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Gleisbaumaschine (42) mit einer eine endlose, um das Gleis herum
geführte Förderkette (51) aufweisenden Räumvorrichtung (50) ausgestattet ist, wäh
rend der zweiten Gleisbaumaschine (43) eine unmittelbar hinter dem Raupenfahr
werk (63) befindliche Planier- und Verdichteinrichtung (62) zum Planieren und Ver
dichten einer Planumschutzschichte zugeordnet ist.
16. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Raupen
fahrwerk (55) der die Räumvorrichtung (50) aufweisenden ersten Gleisbaumaschine
(42) am in Arbeitsrichtung hinteren Ende des Maschinenrahmens (44) angeordnet
ist, während das Raupenfahrwerk (63) der die Planier- und Verdichteinrichtung (62)
tragenden zweiten Gleisbaumaschine (43) am vorderen Ende des Maschinenrah
mens (45) angeordnet ist.
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Cited By (2)
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DE102004057647A1 (de) * | 2004-11-29 | 2006-06-01 | Volkswagen Ag | Tragevorrichtung für Gegenstände an der Außenseite eines Kraftfahrzeugs |
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- 1992-12-18 AU AU30251/92A patent/AU3025192A/en not_active Abandoned
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AU3025192A (en) | 1993-06-24 |
GB2262558A (en) | 1993-06-23 |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |